Übersicht Preis- und Leistungsverzeichnis

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1 Übersicht Preis- und Leistungsverzeichnis Kapitel A: Preise für Dienstleistungen im standardisierten Geschäftsverkehr für Privatkunden (Sparverkehr, Reisezahlungsmittel, Kreditgeschäft, Wertpapiergeschäft, Safes/Verwahrstücke, Sonstiges) Kapitel B: Preise und Leistungsmerkmale bei der Kontoführung und der Erbringung von Zahlungsdiensten (Überweisungen, Lastschriften, Kartenzahlungen, Barein- und Barauszahlungen) sowie beim Scheckverkehr für Privatkunden Kapitel C: Umrechnungskurs bei Fremdwährungsgeschäften (außer Zahlungsdienste) für Privatkunden Kapitel D: Außergerichtliche Streitschlichtung und sonstige Beschwerdemöglichkeiten für Privatkunden Die Sparkasse kann gemäß Nr. 7 Abs. 3 der AGB für Leistungen, die nicht Gegenstand einer Vereinbarung oder im Preis- und Leistungsverzeichnis aufgeführt sind und die im Auftrag des Kunden oder in dessen mutmaßlichem Interesse erbracht werden und die, nach den Umständen zu urteilen, nur gegen eine Vergütung zu erwarten sind, ein nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen angemessenes Entgelt verlangen.

2 A. Preise für Dienstleistungen im standardisierten Geschäftsverkehr für Privatkunden (Sparverkehr, Reisezahlungsmittel, Kreditgeschäft, Wertpapiergeschäft, Safes/Verwahrstücke, Sonstiges) Stand: Teil A Seite Dienstleistung Preis in Kapitel A Sparkonto. Zusendung Sparkassenbuch -.2 Kennwortvereinbarung entfällt.3 Wertstellung - Bareinzahlung Sparkonto: Einzahlungstag - Barauszahlung Sparkonto: Auszahlungstag 2 Geduldete Kontoüberziehungen Für Inanspruchnahmen des Kontos, die nicht durch ein Guthaben oder einen eingeräumten Kreditrahmen gedeckt sind (geduldete Kontoüberziehungen), sind die vertraglich vereinbarten Überziehungszinsen zu zahlen. Ist im Vertrag eine Vereinbarung nicht getroffen, sind die im Preisaushang aufgeführten Überziehungszinsen zu zahlen; dies gilt auch für Geschäftskunden. Bei Verbraucherdarlehensverträgen gelten ergänzend die gesetzlichen Vorschriften. 3 Sonstige Kredite Girokonten Sparkassenprivatkredit SparkassenCard Plus Darlehen Mahnung des in Verzug befindlichen Kunden je Mahnung 5,00 Aufwendungsersatz; der Kunde kann die Entstehung keines oder eines niedrigeren Mahnaufwandes nachweisen. Für Mahnungen gegenüber Kunden, die sich mit Forderungen aus Verbraucherdarlehensverträgen im Verzug befinden, werden Mahnkosten gemäß 497 Abs. Satz 3 BGB nur bei Nachweis der angefallenen Mahnaufwendungen im Einzelfall erhoben. Verwahrung von Sicherheiten (p. a.) - Nichtabnahmeentschädigung für Kredite und Darlehen: Die Nichtabnahmeentschädigung wird gemäß 490 Abs. 2 Satz 3 BGB berechnet.

3 A. Preise für Dienstleistungen im standardisierten Geschäftsverkehr für Privatkunden (Sparverkehr, Reisezahlungsmittel, Kreditgeschäft, Wertpapiergeschäft, Safes/Verwahrstücke, Sonstiges) Stand: Teil A Seite 2 Dienstleistung Preis in 4 Wertpapiere 4. Depotleistungen Depotpreis - Verwahrung und Verwaltung von Wertpapieren Abrechnung und Belastung (jährlich) auf Basis des Bestandes am Mindestpreis pro Gattung 0,538 % vom Nennwert/Kurswert mind. 4,76 max. 368,90 - Verwahrung von fremden und Sparkassenfonds 3,57 Mindestpreis pro Depot: 2,50 Depotaufstellung (jährlich) Jahressteuerbescheinigung unentgeltlich unentgeltlich Sonderleistungen auf Wunsch des Kunden - Duplikaterstellung (soweit durch vom Kunden zu vertretende Umstände verursacht) pro Posten 0,8 mind.,90 max. 30,35 - unterjährige Depotaufstellung 8,93 Depotübertragung nur fremde Kosten 4.2 Effektive Stücke - Einlieferung 77,35 - Auslieferung 77,35 - Einlösung effektiv fälliger Zins- und Dividendenscheine: 0,20 % mind. 7,4 max. 30,35 incl. MwSt.

4 A. Preise für Dienstleistungen im standardisierten Geschäftsverkehr für Privatkunden (Sparverkehr, Reisezahlungsmittel, Kreditgeschäft, Wertpapiergeschäft, Safes/Verwahrstücke, Sonstiges) Stand: Teil A Seite 3 Dienstleistung Preis in 4.3 Transaktionsleistungen An- und Verkauf von Wertpapieren - Eigene Kosten Aktien, Zertifikate, Optionen, Optionsscheine Provision/Neuemission im Inland,00 % vom Kurswert mind. 25,00 im Ausland,00 % vom Kurswert mind. 20,00 Festverzinsliche Wertpapiere Provision/Neuemission im Inland 0,75 % vom Nennwert mind. 20,00 im Ausland 0,75 % vom Nennwert mind. 20,00 Investmentfonds (zum Ausgabe-/Rücknahmepreis der Gesellschaft) Fremdfonds 6,00 Fonds der DekaBank und ihrer Kooperationspartner Ordergröße: < 5.000,00 2,50 ab 5.000,00 - Vormerkung eines Limits je Auftrag für Erteilung (bei Nichtausführung), Änderung, Streichung, Verlängerung 7,50 - Fremdkosten inländische Börsen Aktien, Zertifikate, Optionen, Optionsscheine Clearinggebühr Es fallen unterschiedliche Entgelte nach Vorgabe des Börsenplatzes an. Maklergebühr (Courtage)/Börsentransaktionsgebühr bei DAX-Werten 0,40 vom Kurswert mind. 0,75 bei Nicht-DAX-Werten 0,80 vom Kurswert mind. 0,75 bei Xetra-Aufträgen statt Clearing- und Maklergebühr 0,080 vom Kurswert mind.,74 max. 20,30 Festverzinsliche Wertpapiere Clearinggebühr Es fallen unterschiedliche Entgelte nach Vorgabe des Börsenplatzes an. Maklergebühr (Courtage)/Börsentransaktionsgebühr 2 Mindestgebühr je nach Produktart, Kurswert, Börsenplatz differenziert nach Produktarten und gestaffelt nach Kurswerten bis 0,75 aus dem Kurswert/Nennwert mit ebenfalls gestaffelten Mindestgebühren Die angegebenen Werte zur Clearinggebühr und Maklergebühr (Courtage) beziehen sich auf die üblicherweise vorkommenden Transaktionen. Je nach Börse und/oder Wertpapierart können insbesondere bei der Maklergebühr (Courtage) unterschiedliche Bemessungsgrundlagen oder auch Pauschalpreise gelten, die Sie von Ihrem Wertpapierberater erfahren können.

5 A. Preise für Dienstleistungen im standardisierten Geschäftsverkehr für Privatkunden (Sparverkehr, Reisezahlungsmittel, Kreditgeschäft, Wertpapiergeschäft, Safes/Verwahrstücke, Sonstiges) Stand: Teil A Seite 4 Dienstleistung Preis in Sonstige Handelsplätze, insbesondere ausländische Börsen Umlagegebühr Es fallen unterschiedliche Gebühren, Kosten oder Steuern nach Aufgabe des Dritten/Drittlandes an. Sofern der Verkauf in einer anderen Lagerstätte erfolgt als der Kundenbestand verbucht ist, fällt eine Umlagegebühr an. Der Betrag ist lagerstellenabhängig. Kapitaltransaktionen - Kauf/Verkauf von Anleihen (Bezugsrechte/Aktienspitzen) Provision im Inland 0,50 % vom Kurswert mind. 2,50 im Ausland 0,50 % vom Kurswert mind. 5,00 Maklergebühr Clearinggebühr Mindestgebühr je nach Produktart, Kurswert, Börsenplatz differenziert nach Produktarten und gestaffelt nach Kurswerten bis 0,75 aus dem Kurswert/Nennwert mit ebenfalls gestaffelten Mindestgebühren Es fallen unterschiedliche Entgelte nach Vorgabe des Börsenplatzes an. - Kauf/Verkauf von Aktien/Vorzugsaktien (Bezugsrechte/Aktienspitzen) Provision im Inland 0,90 % vom Kurswert mind. 2,50 im Ausland 0,90 % vom Kurswert mind. 5,00 Maklergebühr Clearinggebühr Mindestgebühr je nach Produktart, Kurswert, Börsenplatz differenziert nach Produktarten und gestaffelt nach Kurswerten bis 0,75 aus dem Kurswert/Nennwert mit ebenfalls gestaffelten Mindestgebühren Es fallen unterschiedliche Entgelte nach Vorgabe des Börsenplatzes an. Die angegebenen Werte zur Clearinggebühr und Maklergebühr (Courtage) beziehen sich auf die üblicherweise vorkommenden Transaktionen. Je nach Börse und/oder Wertpapierart können insbesondere bei der Maklergebühr (Courtage) unterschiedliche Bemessungsgrundlagen oder auch Pauschalpreise gelten, die Sie von Ihrem Wertpapierberater erfahren können.

6 A. Preise für Dienstleistungen im standardisierten Geschäftsverkehr für Privatkunden (Sparverkehr, Reisezahlungsmittel, Kreditgeschäft, Wertpapiergeschäft, Safes/Verwahrstücke, Sonstiges) Stand: Teil A Seite 5 Dienstleistung Preis in - Kauf von Bezügen Provision im Inland,00 % vom Kurswert mind. 25,00 im Ausland,00 % vom Kurswert mind. 20, Ersatz von Aufwendungen Der Ersatz von Aufwendungen der Sparkasse richtet sich nach den gesetzlichen Vorschriften. 5 Safes/Verwahrstücke Mietpreis für Safes (pro Jahr) Bitte in der Filiale erfragen. Einlagerung von Verwahrstücken (pro Monat) - Urkunden je Vertrag 2,55 - Sonstige Wertgegenstände, Sparkassenbriefe je Vertrag 7,65 6 Sonstiges 6. Erträgnisaufstellung pro Posten: 0,8 mind.,90 max. 30, Auf Wunsch des Kunden vorgenommene - Nachforschungen zur ordnungsgemäßen Ausführung von Zahlungsvorgängen --- (soweit nicht durch fehlerhafte Angabe der Kundenkennung des Zahlungsempfängers durch den Kunden verursacht) sonst. Nachforschungen je nach Aufwand je angefangene halbe Stunde 7,50 soweit vom Kunden veranlasst und nicht vom Kreditinstitut zu vertreten ist 6.3 Duplikaterstellung (soweit durch vom Kunden zu vertretende Umstände verursacht) Aufwand je angefangene halbe Stunde 7, Bankauskunft - Auftrag durch Kunden 30, Bankbürgschaft (Aval) - Bearbeitungsentgelt bei Neuausreichung,00 %, mind. 00,00 - Einzelavale 3,00 % Avalprovision - Avalrahmen bis 50,0 T 3,00 % Avalprovision bis 250,0 T 2,00 % Avalprovision darüber,50 % Avalprovision Hinweis: Preise zzgl. 30,00 Ausfertigungsgebühr pro Urkunde Die Erstellung der Jahressteuerbescheinigung erfolgt unentgeltlich; Preise inkl. MwSt. 2 incl. MwSt.

7 A. Preise für Dienstleistungen im standardisierten Geschäftsverkehr für Privatkunden (Sparverkehr, Reisezahlungsmittel, Kreditgeschäft, Wertpapiergeschäft, Safes/Verwahrstücke, Sonstiges) Stand: Teil A Seite 6 Dienstleistung Preis in 6.6 Garantien Garantieerstellungsprovision (pro Garantie) je nach Aufwand mind. 75,00 zzgl. Porto und Spesen der LBBW Garantieavalprovision gem. besonderer Vereinbarung Zahlungsprovision 0,3 %, mind. 00,00 (Inanspruchnahme von Garantien mit Dokumentenvorlage) Die konkreten Konditionen erfragen Sie bitte bei Ihrem zuständigen Kundenberater.

8 Teil B Seite Kapitel B Dienstleistung Preis in I Persönliche Konten (Lohn-, Gehalts-, Rentenkonto) Preismodelle für Privatkonten Leistungspakete: Giropaket Giro Classic Monatspreis: 5,90 - Kontoführung - Zahlungsverkehrsservice - Nutzung Homebanking und SB-Technik - Nutzung der Kontoauszugsdrucker - Einrichtung, Änderung und Aussetzung von Daueraufträgen per SB-Technik - Ausführung von Daueraufträgen - Einrichtung, Änderung und Löschung von Freistellungsaufträgen - 5 Freiposten pro Monat an Kasse (jeder weitere Posten,50 ) 2-5 Freiposten pro Monat am Geldautomaten (jeder weitere Posten 0,50 ) 2-5 Freiposten sms-tan sowie push-tan (jeder weitere Posten 0,09 ) 2 Giropaket Giro VIP Monatspreis: 9,20 - Kontoführung - Zahlungsverkehrsservice - Nutzung Homebanking und SB-Technik - Nutzung der Kontoauszugsdrucker und Geldautomaten - Einrichtung, Änderung und Aussetzung von Daueraufträgen per SB-Technik oder beleghaft - Ausführung von Daueraufträgen - Einrichtung, Änderung und Löschung von Freistellungsaufträgen - alle Kasse- und Geldautomatenposten inclusive - SparkassenCard für Kontoinhaber und Partner - Postenentgelte frei - 5 Freiposten sms-tan sowie push-tan (jeder weitere Posten 0,09 ) 2 Giropaket Giro Home Monatspreis: 3,90 - Kontoführung - Zahlungsverkehrsservice - Nutzung Homebanking - Nutzung der Kontoauszugsdrucker - Einrichtung, Änderung und Aussetzung von Daueraufträgen per SB-Technik - Ausführung von Daueraufträgen - Einrichtung, Änderung und Löschung von Freistellungsaufträgen - 5 Freiposten pro Monat an Kasse (jeder weitere Posten,50 ) 2-5 Freiposten pro Monat am Geldautomaten (jeder weitere Posten 0,50 ) 2-5 Freiposten sms-tan sowie push-tan (jeder weitere Posten 0,09 ) 2 Giropaket Giro Online Monatspreis: 0,00 - monatlicher Mindestgeldeingang:.400,00 - Kontoführung - Zahlungsverkehrsservice - Nutzung Homebanking - Nutzung Elektronisches Postfach zur Abholung der Kontoauszüge - Einrichtung, Änderung und Aussetzung von Daueraufträgen per SB-Technik - Ausführung von Daueraufträgen - Einrichtung, Änderung und Löschung von Freistellungsaufträgen - 5 Freiposten pro Monat an Kasse (jeder weitere Posten,50 ) 2-5 Freiposten pro Monat am Geldautomaten (jeder weitere Posten 0,50 ) 2-5 Freiposten sms-tan sowie push-tan (jeder weitere Posten 0,09 ) 2 n i c h t nutzbar bei Modell Giro Intensiv 2 wird nur erhoben, wenn die Buchung im Auftrag oder im Interesse des Kunden erfolgt

9 Teil B Seite 2 Dienstleistung Preis in Girokonto für Jedermann auf Guthabenbasis Monatspreis: 5,90 - Kontoführung auf Guthabenbasis - Zahlungsverkehrsservice - Nutzung Homebanking und SB-Technik - Nutzung der Kontoauszugsdrucker und Geldautomaten - Einrichtung, Änderung und Aussetzung von Daueraufträgen per SB-Technik - Ausführung von Daueraufträgen - Einrichtung, Änderung und Löschung von Freistellungsaufträgen - 5 Freiposten pro Monat an Kasse (jeder weitere Posten,50 ) 2-5 Freiposten pro Monat am Geldautomaten (jeder weitere Posten 0,50 ) 2-5 Freiposten sms-tan sowie push-tan (jeder weitere Posten 0,09 ) 2 Giropaket Giro Intensiv Monatspreis: 5,00 - bearbeitungsintensive Girokonten - Standardleistungen analog Giro Classic Giropaket Giro Life (Kids, Teens, Twens) Monatspreis: - 2 Kontoauszug (pro Vorgang) Kontoauszug - Abholung am Kontoauszugsdrucker Giro Online,50 alle sonstigen Kontomodelle - - Abholung aus dem Schließfach (außer Giro Life und Giro VIP),75 - Zustellung (zzgl. Porto) (außer Giro Life und Giro VIP),75 Die erstmalige Erstellung und Übermittlung von Rechnungsabschlüssen erfolgt stets unentgeltlich. Postversand von nach 90 Tagen nicht abgerufenen Kontoauszügen und Rechnungsabschlüssen Porto: 0,62 Erstellung und Bereitstellung/Übermittlung eines Kontoauszugs-/ Rechnungsabschlussduplikats auf Verlangen des Kunden (soweit durch vom Kunden zu vertretende Umstände verursacht) - bei Abholung am KAD/Filiale/Internetfiliale (bis 2 Monate rückwirkend möglich) 5,90 - bei Postversand 5,90 zzgl. Porto 0,62 - bei manuellem Aufwand (Auszug älter als 2 Monate) je angefangene halbe Stunde 7,50 Die Sparkasse unterrichtet den Kunden mindestens einmal monatlich auf dem für die Kontoinformation vereinbarten Weg über die Ausführung von Zahlungsvorgängen 3. Mit Kunden, die keine Verbraucher sind, kann die Art und Weise sowie die zeitliche Folge der Unterrichtung gesondert vereinbart werden. n i c h t nutzbar bei Modell Giro Intensiv 2 wird nur erhoben, wenn die Buchung im Auftrag oder im Interesse des Kunden erfolgt 3 Zahlungsvorgänge sind insbesondere Bareinzahlungen auf ein Zahlungskonto oder Barauszahlungen von einem Zahlungskonto sowie die Übermittlung von Geldbeträgen auf ein anderes Zahlungskonto durch Ausführung von Lastschriften, Überweisungen oder Zahlungsvorgängen mittels einer Karte oder eines ähnlichen Instruments.

10 Teil B Seite 3 II Erbringung von Zahlungsdiensten für Privatkunden Allgemeine Informationen zur Sparkasse. Name und Anschrift der Sparkasse Kreissparkasse Döbeln Erich-Heckel-Platz Döbeln.2 Zuständige Aufsichtsbehörde Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht Postfach Bonn Für die Zulassung zuständige Aufsichtsbehörde: Postanschrift: Europäische Zentralbank Europäische Zentralbank Sonnemannstraße Frankfurt am Main 6034 Frankfurt am Main (Internet: Für den Verbraucherschutz zuständige Aufsichtsbehörde:.3 Eintragung im Handelsregister.4 Vertragssprache Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht Graurheindorfer Straße Bonn und Marie-Curie-Straße Frankfurt am Main (Internet: Handelsregister des Amtsgerichtes Chemnitz, HRA 3537 Maßgebliche Sprache für die Geschäftsbeziehung zum Kunden ist Deutsch..5 Geschäftstage und Annahmezeiten der Sparkasse Geschäftstag ist jeder Tag, an dem die an der Ausführung eines Zahlungsvorgangs beteiligten Zahlungsdienstleister den für die Ausführung von Zahlungsvorgängen erforderlichen Geschäftsbetrieb unterhalten. Die Sparkasse unterhält den für die Ausführung von Zahlungen erforderlichen Geschäftsbetrieb an allen Werktagen, mit Ausnahme von - Sonnabenden, - dem 24. und 3. Dezember, - regionalen Feiertagen. Annahmezeitpunkt (Cut-Off-Zeit): beleghaft: Annahmezeit ist die Schließzeit der jeweiligen Filiale beleglos: Annahmezeit (Cut-Off-Zeit): SEPA-Basis-Lastschriften (CORE-Verfahren): :30 Uhr SEPA-Basis-Lastschrift mit verkürzter Vorlagefrist (CORE-Verfahren): :30 Uhr SEPA-Firmen-Lastschrift (B2B-Verfahren): 09:30 Uhr Überweisungen: 4:30 Uhr Änderungen der allgemeinen Informationen zur Sparkasse ergeben sich aus unserer Geschäftskorrespondenz und dem Kontoauszug. Änderungen der allgemeinen Informationen zur Sparkasse ergeben sich aus unserer Geschäftskorrespondenz und dem Kontoauszug.

11 Teil B Seite 4.6 Außergerichtliche Streitschlichtung und sonstige Beschwerdemöglichkeiten Bei Streitigkeiten aus der Anwendung. der Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuchs betreffend Fernabsatzverträge über Finanzdienstleistungen, 2. der 675c 676c des Bürgerlichen Gesetzbuchs (Zahlungsdienste) oder 3. ab dem. Juni 200 der des Bürgerlichen Gesetzbuchs (Verbraucherdarlehen) 4. der Verordnung (EG) Nr. 924/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 6. September 2009 über grenzüberschreitende Zahlungen in der Gemeinschaft und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 2560/200 oder 5. der Verordnung (EU) Nr. 206/202 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 4. März 202 zur Festlegung der technischen Vorschriften und der Geschäftsanforderungen für Überweisungen und Lastschriften in Euro und zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 924/2009 kann sich der Kunde an die bei der Deutschen Bundesbank eingerichtete Schlichtungsstelle wenden. Die Verfahrensordnung ist bei der Deutschen Bundesbank erhältlich. Die Adresse lautet: Deutsche Bundesbank Schlichtungsstelle Postfach Frankfurt am Main Zur Beilegung von Meinungsverschiedenheiten mit der Sparkasse besteht für den Kunden zudem die Möglichkeit, die Schlichtungsstelle beim Deutschen Sparkassen- und Giroverband e. V. (DSGV) anzurufen. Das Anliegen ist schriftlich an folgende Anschrift zu richten: Deutscher Sparkassen- und Giroverband e. V. Kundenbeschwerdestelle Charlottenstraße Berlin Näheres regelt die Verfahrensordnung des Deutschen Sparkassen- und Giroverbandes e. V., die auf Wunsch zur Verfügung gestellt wird. Bei behaupteten Verstößen gegen das Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz, die 675c bis 676c des Bürgerlichen Gesetzbuchs oder Artikel 248 des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuch kann darüber hinaus Beschwerde bei der eingelegt werden. Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht Postfach Bonn

12 Teil B Seite 5 2 Überweisungen 2. Überweisungen innerhalb Deutschlands und in andere Staaten des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) in Euro oder in anderen EWR-Währungen Überweisungsauftrag a) Annahmefrist für Überweisungen Die Geschäftstage und Annahmezeiten der Sparkasse ergeben sich aus Ziffer II..5. b) Ausführungsfrist Die Sparkasse ist verpflichtet sicherzustellen, dass der Überweisungsbetrag beim Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers spätestens wie folgt eingeht: - Überweisung in Euro Belegloser Überweisungsauftrag 3 Beleghafter Überweisungsauftrag 4 max. Geschäftstag max. 2 Geschäftstage - Überweisungen in anderen EWR-Währungen Belegloser Überweisungsauftrag 5 Beleghafter Überweisungsauftrag 6 max. 4 Geschäftstage max. 4 Geschäftstage Die Geschäftstage der Sparkasse ergeben sich aus Ziffer II..5. andere EWR-Staaten derzeit: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Island, Italien, Kroatien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn, Vereinigtes Königreich von Großbritannien und Nordirland sowie Zypern. 2 Zu den EWR-Währungen gehören derzeit: Euro, Britisches Pfund Sterling, Bulgarischer Lew, Dänische Krone, Estnische Krone, Isländische Krone, Kroatische Kuna, Litauischer Litas, Norwegische Krone, Polnischer Zloty, Rumänischer Leu, Schwedische Krone, Schweizer Franken (nur für Liechtenstein), Tschechische Krone, Ungarischer Forint. 3 Überweisung per Selbstbedienungsterminal, Telefon-Banking, Online-Banking oder Datenfernübertragung (DFÜ). 4 Überweisung per Vordruck, Datenträgeraustausch (DTA) mit Begleitzettel 5 Überweisung per Selbstbedienungsterminal, Telefon-Banking, Online-Banking oder Datenfernübertragung (DFÜ). 6 Überweisung per Vordruck, Datenträgeraustausch (DTA) mit Begleitzettel

13 Teil B Seite 6 c) Entgelte für die Ausführung von Überweisungen aa) Überweisung in der Kontowährung Bei einer Überweisung, die mit keiner Währungsumrechnung verbunden ist, tragen Zahler und Zahlungsempfänger jeweils die von ihrem Zahlungsdienstleister erhobenen Entgelte. Der Zahler trägt die folgenden Entgelte: Überweisungsart Überweisung mit IBAN/BIC in Euro innerhalb der Sparkasse/ an einen anderen Zahlungsdienstleister/ SEPA-Überweisung beleghafte Überweisung Überweisungsmodalitäten je Überweisung vom Girokonto beleglose Überweisung per Dauerauftrag 0,00 3,50* 0,00 3,50* 0,00 3,50* per Eilüberweisung 0,00 20,00 Überweisung, die auf eine andere Währung eines EWR-Mitgliedstaates lautet, an einen anderen Zahlungsdienstleister 0,5 % mindestens 5,00 zzgl. Courtage 0,025 % mind.,50 0,0 % mind. 0,00 zzgl. Courtage 0,025 % mind.,50 7,50 0,00 * Preis je nach Kontomodell Hinweis: Die vorstehenden Entgelte werden nicht berechnet, wenn und soweit die Durchführung von Überweisungen bereits mit dem Gesamtpreis für ein Kontoführungs-Komplettpaket abgegolten ist (siehe Ziffer I.. Preismodelle für Privatkonten ). bb) Überweisung in einer anderen Währung als der Kontowährung Entgeltpflichtiger Bei einer Überweisung, die mit einer Währungsumrechnung verbunden ist, kann der Zahler zwischen folgenden Entgeltregelungen wählen: 0: Zahler und Zahlungsempfänger tragen jeweils die von ihrem Zahlungsdienstleister erhobenen Entgelte (SHARE) : Zahler trägt alle Entgelte (OUR) Höhe der Entgelte OUR 2 0,5 % mind. 25,00 Konventionelle Abwicklung SHARE 0,5 % mind. 5,00 Hinweis: Das Entgelt wird zusätzlich zu den unter aa) ausgewiesenen Entgelten erhoben. Überweisungen per SB-Terminal, Telefonbanking, Onlinebanking, Homebanking, Datenträgeraustausch (DTA) oder Datenfernübertragung (DFÜ) 2 Bei Überweisungsbeträgen über können weitere Fremdentgelte nachbelastet werden.

14 Teil B Seite 7 d) Sonstige Entgelte Unterrichtung über die berechtigte Ablehnung der Ausführung eines Überweisungsauftrags - bei Postversand 3,50 Dauerauftrag: Einrichtung/Änderung/Aussetzung (beleghaft) 3,50 Eilüberweisung Inland 20,00 - bei Barauszahlung zzgl. 5,00 Hinweis: Bei der auszahlenden Stelle können weitere Entgelte anfallen Entgelte bei Überweisungsgutschriften Bei einem Überweisungseingang wird von der Sparkasse folgendes Entgelt berechnet: - pro Buchung bei Geschäftsgirokonten 0,25 Das vorstehende Entgelt wird n i c h t berechnet, wenn und soweit die Durchführung von Überweisungen bereits mit dem Gesamtpreis für ein Kontoführungs-Komplettpaket abgegolten ist (siehe Ziffer I.. Preismodelle für Privatkonten ) oder der Überweisende, z.b. bei grenzüberschreitenden Überweisungen, die anfallenden Entgelte für die Überweisung trägt. 2.2 Überweisungen innerhalb Deutschlands und in andere Staaten des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) in Währungen eines Staates außerhalb des EWR (Drittstaatenwährung) 2 sowie alle Überweisungen in Staaten außerhalb des EWR (Drittstaaten) Überweisungsaufträge a) Ausführungsfrist Überweisungen werden baldmöglichst bewirkt. b) Entgelte für die Ausführung von Überweisungen aa) Entgeltpflichtiger Der Zahler kann zwischen folgenden Entgeltregelungen wählen: 0: Zahler und Zahlungsempfänger tragen jeweils die von ihrem Zahlungsdienstleister erhobenen Entgelte (SHARE) : Zahler trägt alle Entgelte (OUR) 2: Zahlungsempfänger trägt alle Entgelte (BEN) Hinweis: Bei der Entgeltregelung 0 können durch zwischengeschaltete Zahlungsdienstleister und den Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers vom Überweisungsbetrag gegebenenfalls Entgelte abgezogen werden. Bei der Entgeltregelung 2 können von jedem der beteiligten Zahlungsdienstleister vom Überweisungsbetrag gegebenenfalls Entgelte abgezogen werden. andere EWR-Staaten derzeit: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Island, Italien, Kroatien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn, Vereinigtes Königreich von Großbritannien und Nordirland sowie Zypern. 2 z. B. US-Dollar 3 Drittstaaten sind alle Staaten außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR-Staaten derzeit: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Island, Italien, Kroatien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn, Vereinigtes Königreich von Großbritannien und Nordirland sowie Zypern).

15 Teil B Seite 8 bb) Höhe der Entgelte OUR 0,5 % mind. 25,00 Konventionelle Abwicklung SHARE 0,5 % mind. 5,00 cc) Sonstige Entgelte Unterrichtung über die berechtigte Ablehnung der Ausführung eines Überweisungsauftrags - bei Postversand 3,50 Bei einer SHARE- oder BEN-Überweisung werden von der Sparkasse folgende Entgelte berechnet (die vom Überweisungsbetrag abgezogen werden) 2 : unvollständige, fehlerhafte bzw. nicht automatisierte -Eingänge zusätzlicher Bearbeitungsaufwand 2, Überweisungsgutschriften a) Entgeltpflichtiger Wer für die Ausführung der Überweisung die anfallenden Entgelte zu tragen hat, bestimmt sich danach, welche Entgeltregelung zwischen dem Überweisenden und dessen Kreditinstitut getroffen wurde. Folgende Entgeltregelungen sind möglich: 0: Zahler und Zahlungsempfänger tragen jeweils die von ihrem Zahlungsdienstleister erhobenen Entgelte (SHARE) : Zahler trägt alle Entgelte (OUR) 2: Zahlungsempfänger trägt alle Entgelte (BEN) Hinweis: Bei der Entgeltregelung 0 können durch zwischengeschaltete Zahlungsdienstleister und den Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers vom Überweisungsbetrag gegebenenfalls Entgelte abgezogen werden. Bei der Entgeltregelung 2 können von jedem der beteiligten Zahlungsdienstleister vom Überweisungsbetrag gegebenenfalls Entgelte abgezogen werden. b) Höhe der Entgelte Bei einer SHARE- oder BEN-Überweisung werden von der Sparkasse folgende Entgelte berechnet (die vom Überweisungsbetrag abgezogen werden) : unvollständige, fehlerhafte bzw. nicht automatisierte -Eingänge zusätzlicher Bearbeitungsaufwand 2,50 Bei Überweisungsbeträgen über können weitere Fremdentgelte nachbelastet werden. 2 Klammerzusatz nur erforderlich, wenn tatsächlich Entgelt vom Überweisungsbetrag abgezogen wird. Ansonsten Inrechnungstellung des Entgelts innerhalb des Kontokorrents.

16 Teil B Seite 9 3 Lastschriften 3. Lastschriften innerhalb Deutschlands und aus anderen Staaten des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) 3.. Einzugsermächtigungslastschrift im Rahmen des Elektronischen Lastschriftverfahrens ( 7c ZAG) a) Ausführungsfrist Die Sparkasse/Landesbank ist verpflichtet sicherzustellen, dass der Lastschriftbetrag spätestens innerhalb von max. Geschäftstag beim Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers eingeht. Die Geschäftstage der Sparkasse/Landesbank ergeben sich aus Ziffer II..5. b) Entgelte Lastschrifteinlösung - Unterrichtung über die berechtigte Ablehnung der Einlösung einer Lastschrift - bei Postversand 3, SEPA-Basis-Lastschrift a) Ausführungsfrist Die Sparkasse stellt sicher, dass der Lastschriftbetrag am Fälligkeitstag beim Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers eingeht. b) Entgelte Lastschrifteinlösung - Unterrichtung über die berechtigte Ablehnung der Einlösung einer SEPA-Basis-Lastschrift - bei Postversand 3,50 andere EWR-Staaten derzeit: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Island, Italien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Kroatien, Malta, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn, Vereinigtes Königreich von Großbritannien und Nordirland sowie Zypern.

17 Teil B Seite SEPA-Firmen-Lastschrift a) Ausführungsfrist Die Sparkasse stellt sicher, dass der Lastschriftbetrag am Fälligkeitstag beim Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers eingeht. b) Entgelte Lastschrifteinlösung 0,30 Entgegennahme von Bestätigungen über die Ausstellung/Änderung eines SEPA-Firmenlastschrift-Mandates 5,00 Unterrichtung über die berechtigte Ablehnung der Einlösung einer SEPA-Firmen-Lastschrift - bei Postversand 3, Lastschriften aus weiteren Staaten 3.2. SEPA-Basis-Lastschrift a) Ausführungsfrist Lastschriften werden baldmöglichst bewirkt. b) Entgelte Lastschrifteinlösungen aus Einreichung von - Monaco - - Schweiz - - übrige Länder - Unterrichtung über die berechtigte Ablehnung der Einlösung einer SEPA-Basis-Lastschrift - bei Postversand 3, SEPA-Firmen-Lastschrift a) Ausführungsfrist Lastschriften werden baldmöglichst bewirkt. b) Entgelte Lastschrifteinlösungen aus Einreichung von - Monaco 0,30 - Schweiz 0,30 - übrige Länder 0,30 Entgegennahme von Bestätigungen über die Ausstellung/Änderung eines SEPA-Firmenlastschrift-Mandates 5,00 Unterrichtung über die berechtigte Ablehnung der Einlösung einer SEPA-Firmen-Lastschrift - bei Postversand 3,50 Bearbeitung eines Mandatswiderrufs am Tag der Belastungsbuchung - je angefangene ½ Stunde 7,50

18 Teil B Seite 3.3 Einreichungsfristen für SEPA-Lastschriften 3.3. SEPA-Basis-Lastschriften ( CORE -Verfahren): bei Erst- und Einmallastschriften: bei Folgelastschriften: spätestens 5 Geschäftstage vor Fälligkeit der SEPA-Basis-Lastschrift spätestens 2 Geschäftstage vor Fälligkeit der SEPA-Basis-Lastschrift SEPA-Basis-Lastschriften mit verkürzter Vorlagefrist ( COR -Verfahren)/Express-Lastschriften : bei Erst- Einmal- und Folgelastschriften: spätestens Geschäftstag vor Fälligkeit der SEPA-Basis-Lastschrift SEPA-Firmen-Lastschriften: bei Erst-, Einmal- und Folgelastschriften: spätestens Geschäftstag vor Fälligkeit der SEPA-Firmen-Lastschrift

19 Teil B Seite 2 4 Kartengestützter Zahlungsverkehr 4. Kreditkarten Jahresgebühren MasterCard/Visa Card mit/ohne Bild/Picture Standard Giro Life 2 - Hauptkarte (jährlich) 2,00 0,00 - Zusatzkarte (jährlich) 2,00 - MasterCard/Visa Card mit/ohne Bild/Picture Gold Giro Life 2 - Hauptkarte (jährlich) 70,00 55,00 - Zusatzkarte (jährlich) 70,00 55,00 Platinum MasterCard/Platinum Visa mit/ohne Bild/Picture - Hauptkarte (jährlich) - Zusatzkarte (jährlich) 200,00 200,00 Zurverfügungstellung einer Ersatzkarte aufgrund (Sperr)-Antrag der Kunden (soweit durch vom Kunden zu vertretende Umstände verursacht, 5,00 z. B. Verlust durch den Karteninhaber, bei Namensänderung oder nachträglicher PIN-Erstellung) Postversand Kreditkartenabrechnungen 0,62 Erstellung eines Duplikats der Kreditkartenabrechnung auf Verlangen des Kunden (soweit durch vom Kunden zu vertretende Umstände verursacht) pro Abrechnung 7,50 Sperren einer Kreditkarte auf Veranlassung des Kunden (Die Sperranzeige gemäß den Kreditkartenbedingungen ist unentgeltlich.) 5,00 Einsatz der Karte im Ausland 3 - Bezahlverfahren in Nicht-EUR-Ländern 2,0 % vom Umsatz - EUR-Länder - Barauszahlung (siehe Ziffer II. 4.4) Der angegebene Jahrespreis gilt nicht für Kreditkarten, die Inhalt eines Kontoführungs-Komplettpaketes der Sparkasse sind. 2 Im Kontopaket GiroLife ist die Ausreichung einer Kreditkarte an Kunden mit Erreichen der Volljährigkeit (ab 8 Jahren) möglich. Nach Vollendung des 27. Lebensjahres erfolgt die Bepreisung zu Standardkonditionen. 3 Zum Umrechnungskurs siehe Ziffer II. 6. dieses Verzeichnisses.

20 Teil B Seite Debitkarte (SparkassenCard und Sparkassen-Kundenkarte) Debitkarte (jährlich) 6,00 Täglicher Verfügungsrahmen 2 SparkassenCard je nach Einsatz 3 : Abheben von Bargeld an eigenen/fremden 4 Geldautomaten max..000,00 und Einsatz an automatisierten Kassen bei Händlern und Dienstleistungsunternehmen max ,00 und Aufladen der Geldkarte max. 200,00 und Abo-Ladevertrag (girogo) max. 50,00 Zurverfügungstellung einer Ersatzkarte aufgrund (Sperr-) Antrag des Kunden ohne/mit PIN 2,00 (soweit durch vom Kunden zu vertretende Umstände verursacht, z. B. Verlust durch den Kontoinhaber, oder bei Namensänderung) Sperren einer Debitkarte auf Veranlassung des Kunden (auch über Service-Hotline + 6 6) 5,00 Einsatz der Debitkarte im Ausland - an Terminals zum Bezahlen von Waren und Dienstleistungen im EWR 5 - bei Zahlung in Fremdwährung 2,0 % vom Kartenumsatz bei Zahlung in einem Land außerhalb des EWR 2,0 % vom Kartenumsatz - Barauszahlung (siehe Ziffer II. 4.4) Der angegebene Jahrespreis gilt nicht für Debitkarten, die Inhalt eines Kontoführungs-Komplettpaketes der Sparkasse sind. 2 Im Rahmen des Kontoguthabens oder vorher eingeräumten Kredits gilt Verfügungsrahmen unabhängig für jede zum Konto ausgegebene Debitkarte. Änderungen des Verfügungsrahmens werden dem Kunden spätestens zwei Monate vor dem vorgeschlagenen Zeitpunkt ihres Wirksamwerdens schriftlich angeboten. Die Zustimmung des Kunden gilt als erteilt, wenn er seine Ablehnung nicht vor dem vorgeschlagenen Zeitpunkt des Wirksamwerdens angezeigt hat. 3 Der Verfügungsrahmen gilt, soweit mit dem Kunden nichts anderes vereinbart wurde. 4 Verfügungslimit kann bei fremden Geldautomaten, insbesondere im Ausland, geringer sein. 5 EWR-Staaten derzeit: Island, Liechtenstein, Norwegen und EU-Staaten (Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Italien, Kroatien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn, Vereinigtes Königreich von Großbritannien und Nordirland sowie Zypern)

21 Teil B Seite GeldKarte Aufladen unserer Geldkarten - an unseren Ladeterminals - - an Ladeterminals von teilnehmenden anderen Sparkassen - - an Ladeterminals sonstiger Zahlungsdienstleister - Aufladen von GeldKarten anderer Kreditinstitute - Kunden fremder Sparkassen 0,75 - Kunden fremder KI,05 Ob und ggf. in welcher Höhe die kartenausgebende Stelle von Ihnen ein Entgelt verlangt, erfragen Sie bitte dort. 4.4 Barauszahlungen Barauszahlung an eigene Kunden mit unserer Debitkarte mit unseren Kreditkarten Barauszahlung an Kunden anderer Sparkassen/Landesbanken mit einer SparkassenCard mit MasterCard oder VisaCard am Geldautomaten unentgeltlich 2,0 % vom Umsatz, mind. 7,50 unentgeltlich Die Preise hierfür erfragen Sie bitte bei Ihrer kontoführenden Sparkasse. Barauszahlung an Nicht-Sparkassen-/Landesbankkunden mit fremder Debitkarte 3,50 mit fremder MasterCard oder VisaCard 3,50 Barauszahlung an eigene Kunden bei fremden Zahlungsdienstleistern am Geldautomaten mit Debitkarte - bei Sparkassen/Landesbanken und fremden Zahlungsdienstleistern im Inland in Euro - - bei fremden Zahlungsdienstleistern im EWR in Euro 0,00 - bei Zahlungsdienstleistern im EWR in Fremdwährung 0,00 mit Kreditkarte - im Inland und Ausland 2,00 % vom Umsatz mind. 7,50 Gegebenenfalls werden Sie durch den Geldautomatenbetreiber mit einem Entgelt belastet.

22 Teil B Seite Ausführungsfrist Der Kartenzahlungsbetrag wird beim Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers spätestens wie folgt eingehen: Kartenzahlungen im EWR in Euro Kartenzahlungen im EWR in einer anderen EWR-Währung als Euro Kartenzahlungen außerhalb des EWR unabhängig von der Währung max. Geschäftstag max. 4 Geschäftstage Die Kartenzahlung wird baldmöglichst bewirkt. Die Geschäftstage der Sparkasse ergeben sich aus Ziffer II..5. Zu den EWR-Währungen gehören derzeit: Euro, Britisches Pfund Sterling, Bulgarischer Lew, Dänische Krone, Estnische Krone, Isländische Krone, Litauischer Litas, Norwegische Krone, Polnischer Zloty, Rumänischer Leu, Schwedische Krone, Schweizer Franken (nur für Liechtenstein), Tschechische Krone, Ungarischer Forint.

23 Teil B Seite 6 5 Online-Banking und Electronic Banking 5. Online-Banking (PIN/TAN/FinTS) Bereitstellung des Online-Banking Zuganges - Bereitstellung von sms-tan sowie push-tan - - monatlich - - sms-tan sowie push-tan ab 6. Posten im Monat 0,09 Kontowecker-Service per sms 0,09 Kontowecker-Service per Electronic Banking Zugangsverwaltung für EBICS - - Einrichtung: Kunden ID - Einrichtung: zusätzliche Kunden ID - Einrichtung: Kontonummer für die Kunden ID der DATEV - Einrichtung: Teilnehmer ID 5.3 Zahlungsdienste über Electronic Banking/FinTS Beauftragung mittels FinTS: - Sammelüberweisung DTA - Sammelüberweisung ELK - Einzelüberweisung ELKO - Einzelüberweisung TARGET Bepreisung analog belegloser Zahlungsverkehr entsprechend Kontomodell wird nur erhoben, soweit im Auftrag oder im Interesse des Kunden

24 Teil B Seite 7 6 Umrechnungskurs bei der Erbringung von Zahlungsdiensten in fremder Währung Umrechnungen von Euro in Fremdwährungen und von Fremdwährungen in Euro erfolgen auf Basis frei gehandelter Marktkurse. Diese sind auf Anfrage erhältlich. Der Währungsumrechnungskurs beim Auslandseinsatz der jeweiligen Kreditkarten ergibt sich aus Ziffer 6 der Bedingungen für die jeweiligen Kreditkarten. Die Währungsumrechnungskurse für Maestro und VPay Transaktionen in Nicht-Euro-Währung sind unter abrufbar.

25 Teil B Seite 8 III Scheckverkehr Allgemein Scheckeinlösung Giro Home Online Classic Intensiv 2,50 Geschäftsgiro,50 Scheckeinzug für Nichtkunden (Inland) 5,0 Scheckvordrucke 2,50 Direktversand von Scheckvordrucken durch die Schmaus GmbH zzgl. Portogebühr für Einschreiben mit Rückschein Vormerkung/Verlängerung einer Schecksperre 0,00 Ausstellung von DBB-Schecks 45,00 Wertstellung - Scheckeinreichungen eigenes Kreditinstitut andere inländische Kreditinstitute andere ausländische Kreditinstitute Buchungstag Buchungstag + Valutatag Eingang des Gegenwertes - Scheckeinlösung Buchungstag 2 Grenzüberschreitender Scheckverkehr a) Scheckzahlungen aus dem Ausland Gutschrift e. V. bis 50,00 je Scheck 7,50 bis 250,00 je Scheck 2,50 darüber 0,5 %, mind. 5,00 Ausländisches Bankentgelt Großbritannien zzgl. 6,50 Belgien zzgl. 2,50 b) Gutschrift nach Eingang Inkasso bis 0.000,00 30,00 darüber 0,3 % c) Bearbeitung Rückscheck Abwicklungsprovision 50,00 in Fremdwährung Die Bestimmung des Umrechnungskurses ergibt sich aus: Devisenfixing-System "EuroFX" (Referenzkurs) Zeitpunkt des Fixings: montags - freitags Ort der Veröffentlichung: Handelsblatt, Software Reuters Sofern das Entgelt nicht gemäß Auftrag vom ausländischen Empfänger/Auftraggeber zu zahlen ist.

26 C. Umrechnungskurs bei Fremdwährungsgeschäften (außer Zahlungsdienste) für Privatkunden Stand: Teil C Seite Kapitel C Umrechnungskurse Umrechnungen von Euro in Fremdwährungen und von Fremdwährungen in Euro erfolgen auf Basis frei gehandelter Marktkurse. Diese sind auf Anfrage erhältlich.

27 D. Außergerichtliche Streitschlichtung und sonstige Beschwerdemöglichkeit für Privatkunden Stand: Teil D Seite Kapitel D Für Institute, die keiner beliehenen Schlichtungsstelle angeschlossen sind: Bei Streitigkeiten aus der Anwendung. der Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuchs betreffend Fernabsatzverträge über Finanzdienstleistungen, 2. der 49 bis 509 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (Verbraucherdarlehen), 3. der 675c 676c des Bürgerlichen Gesetzbuchs (Zahlungsdienste), 4. der Verordnung (EG) Nr. 924/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 6. September 2009 über grenzüberschreitende Zahlungen in der Gemeinschaft und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 2560/200 oder 5. der Verordnung (EU) Nr. 206/202 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 4. März 202 zur Festlegung der technischen Vorschriften und der Geschäftsanforderungen für Überweisungen und Lastschriften in Euro und zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 924/2009 kann sich der Kunde an die bei der Deutschen Bundesbank eingerichtete Schlichtungsstelle wenden. Die Verfahrensordnung ist bei der Deutschen Bundesbank erhältlich. Die Adresse lautet: Deutsche Bundesbank Schlichtungsstelle Postfach Frankfurt am Main Zur Beilegung von Meinungsverschiedenheiten mit der Sparkasse besteht für den Kunden zudem die Möglichkeit, die Schlichtungsstelle beim Deutschen Sparkassen- und Giroverband e. V. (DSGV) anzurufen. Das Anliegen ist schriftlich an folgende Anschrift zu richten: Deutscher Sparkassen- und Giroverband e. V. Kundenbeschwerdestelle Charlottenstraße Berlin Näheres regelt die Verfahrensordnung des Deutschen Sparkassen- und Giroverbandes e. V., die auf Wunsch zur Verfügung gestellt wird. Bei behaupteten Verstößen gegen das Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz, die 675c bis 676c des Bürgerlichen Gesetzbuchs oder Artikel 248 des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuch kann darüber hinaus Beschwerde bei der eingelegt werden. Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht Postfach Bonn

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