Mecklenburg-Vorpommern 2016
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1 Selbsthilfeförderung Mecklenburg-Vorpommern 2016
2 Selbsthilfeförderung Die Förderung der Selbsthilfe ist im 20c SGB V geregelt und schreibt seit 2008 eine parallele Förderstruktur vor. Kassenartenübergreifende Gemeinschaftsförderung Krankenkassenindividuelle Projektförderung -Förderung über die ARGE Selbsthilfeförderung M-V -Pauschale Zuschüsse für wiederkehrende Aufwendungen -Förderung direkt über die einzelnen Krankenkassen -Zuschüsse für zeitlich abgrenzbare Aktivitäten
3 Gründung der ARGE Selbsthilfeförderung Mecklenburg Vorpommern zum mit rotierender Federführung Mitglieder der ARGE sind alle Die Vergabe der Fördergelder erfolgt in Abstimmung mit Vertretern der Selbsthilfe Selbsthilfevertreter für die Selbsthilfegruppen: Frau Schießer (Die Selbsthilfe Mecklenburg-Vorpommern e.v. Herr Höppner (SHG Newcomer)
4 Krankenkassen fördern nach den Einheitlichen und Gemeinsamen Grundsätzen des Spitzenverbandes der Krankenkassen Zuschüsse zur Absicherung der Selbsthilfearbeit bzw. pauschale Zuschüsse für regelmäßig wiederkehrende Aufwendungen Raummiete Büroausstattung (z.b. PC, Drucker) Sachkosten (z.b. Portokosten, Telefon) Fortbildungen und Schulungen Kosten für Medien (z.b. Mitgliedszeitschriften, Broschüren, Flyer) Internetauftritt
5 Änderung durch das Präventionsgesetz Neue Bezeichnung der gesetzlichen Fördergrundlage ( 20h SGB V) ab dem Förderjahr 2016 Das Förderverfahren ändert sich nicht Antragsfrist der Selbsthilfegruppen ist unverändert der des laufenden Jahres Das Förderverfahren wird spätestens 3 Monate nach Ablauf der Antragsfrist und Vorliegen der vollständigen Antragsunterlagen abgeschlossen Anträge sind an den Federführer 2016 der ARGE zu richten: Knappschaft Jutta Böttcher Millerntorplatz Hamburg Tel. (040) jutta.boettcher@kbs.de
6 Aufteilung des Budgets Das Budget nach 20h SGB V wird ab dem Förderjahr 2016 auf 1,05 p.v. erhöht (Förderjahr 2015 = 0,64 p.v.) Auf die kassenartenübergreifende Förderung entfallen wie bisher grundsätzlich 50% = 0,525 p.v. 40% davon ist das Budget für die Landesebene = 0,420 p.v. 10% davon werden an die Bundesebene weitergeleitet = 0,105 p.v. Die Zahl der Versicherten in M-V ist gesunken, sodass ein Gesamtbudget für die gemeinsame Förderung in Höhe von ,02 in 2016 zur Verfügung steht.
7 Aufteilung des Budgets in EURO Förderebene EUR p.v. Budget Budget-Erhöhung Selbsthilfegruppen 0, , ,64 Landesorganisationen 0, , ,64 Kontaktstellen 0, , ,29 Gesamtbudget 0, , ,57 Die Fördersumme der GKV in M-V beträgt insgesamt ,55.
8 Weitere pauschale Fördermittel Auch in 2016 werden eine Reihe von Krankenkassen ihre (erhöhten) Projektmittel in den Gemeinschaftstopf einzahlen. Das Budget wird sich dadurch nochmals deutlich erhöhen. Darüber hinaus werden ARGE-Restmittel der Selbsthilfegruppen aus dem Förderjahr 2015 in Höhe von 823,49 auf die regionalen Selbsthilfegruppen verteilt.
9 Übersicht über die verausgabten Fördermittel für die regionalen Selbsthilfegruppen Anzahl geförderter Selbsthilfegruppen Anzahl SHG Betrag SHG , , , , , , ,09
10 Entwicklung der Förderbeträge der Krankenkassen in M-V Entwicklung Förderbeträge Förderbetrag je Versicherten 0,59 0,61 0,62 0,64 1,05 Versichertenzahlen Förderbetrag , , , , ,55
11 Zur Erinnerung Anzahl Gruppenmitglieder: Angabe der aktiven Teilnehmer bei Gruppentreffen und keine Angabe der Vereinsmitglieder Unterschriften: Anträge sind rechtsverbindlich von zwei Vertretungsbefugten zu unterzeichnen die gesamten geplanten Einnahmen und Ausgaben sind anzugeben Anträge müssen vollständig sein und im Original zugestellt werden. Anlagen nicht vergessen! Nebenbestimmungen sind Anlage zum Bewilligungsbescheid und verpflichten den Fördermittelnehmer
12 Zu den Antragsunterlagen gehört auch der Verwendungsnachweis/Verwendungsbestätigung des Vorjahres Förderjahr 2015: Verwendungsbestätigung (bis 499 Fördersumme) zahlenmäßiger Nachweis und Tätigkeitsbericht grds. nicht vorgesehen Förderjahr 2015: Verwendungsnachweis (ab 500 Fördersumme) besteht aus: zahlenmäßiger Nachweis (summarische Auflistung der gesamten tatsächlichen Einnahmen und Ausgaben) Tätigkeitsbericht Frist zur Einreichung des Verwendungsnachweises/ Verwendungsbestätigung: bis spät des Antragsjahres Förderjahr 2016: Grenzen noch nicht festgelegt
13 Belege Zur Erinnerung verbleiben bei den Selbsthilfegruppen Prüfung durch Fördermittelgeber im Einzelfall Aufbewahrungsfrist : 6 Jahre (ggf. längere Aufbewahrungsfrist durch steuerrechtliche oder andere Vorschriften)
14 Krankenkassenindividuelle Projektförderung Förderung zeitlich und inhaltlich abgrenzbarer Aktivitäten Einmalige Ereignisse: Das Projekt grenzt sich von den sonstigen, allgemeinen Aufgaben ab z.b. Selbsthilfetage Fachworkshops oder Fachtagungen Vorträge gruppenspezifische Informationsmaterialien
15 Krankenkassenindividuelle Projektförderung Antragstellung grundsätzlich das ganze Jahr über möglich aber: je früher desto besser denn: sind die zur Verfügung stehenden Mittel ausgegeben, erfolgt keine Förderung mehr
16 Krankenkassenindividuelle Projektförderung Zur Erinnerung Krankenkassen können Förderschwerpunkte festlegen Anträge direkt bei der jeweiligen Krankenkasse anfordern Anträge sind von 2 Vertretungsbefugten zu unterzeichnen Zu den Antragsunterlagen gehört auch der Verwendungsnachweis/ Verwendungsbestätigung des Vorjahres! Beginn des Projektes erst nach Vorlage des Bewilligungsbescheides grundsätzlich Teilfinanzierung, Vollfinanzierung nur im Ausnahmefall alle mit dem Förderzweck zusammenhängenden Einnahmen sind zur Deckung der Ausgaben des Projektes einzusetzen
17 Projektförderung in Mecklenburg-Vorpommern Krankenkassen/-verbände AOK Nordost Die Gesundheitskasse BKK - Landesverband NORDWEST kassenindividuelle Projektförderung Selbsthilfegruppen Landesorganisationen ja ja nein Antragstellung direkt bei den Betriebs- ja krankenkassen IKK Nord ja ja KNAPPSCHAFT nein nein Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau vdek - Die Ersatzkassen nein (voraussichtlich) nein nein (voraussichtlich) ja - folgende Ersatzkassen fördern: BARMER-GEK, TK, DAK und KKH - Antragstellung direkt bei den Ersatzkassen
18 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! Ihre
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