Foto-, Video- und Filmapparateversicherung

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1 Foto-, Video- und Filmapparateversicherung Im Schadenfall schnell wieder im Bilde. Freie Wahl des Geltungsbereiches Abänderung des Geltungsbereiches möglich Kurzfristiger Abschluss möglich Gefahrenerhöhende Aufnahmen (z.b. Unterwasser-, Luftaufnahmen möglich) Niedrige Mindestprämie Hotline: zum Ortstarif HDI Versicherung AG Edelsinnstraße 7 11 A-1120 Wien Fax: office@hdi.at

2 Foto-, Video- und Filmapparateversicherung (Dieses Produkt gilt nur für privat genutzte Geräte.) Warum versichern? Diese Versicherung der HDI Versicherung AG schützt Sie vor finanziellen Verlusten, die durch Beschädigung oder Verlust Ihrer Foto-/Film-/Videoausrüstung eintreten. Was ist versichert? Die Versicherung deckt Schäden an den versicherten Gegenständen, die verursacht werden durch: Transportmittelunfall Einbruchdiebstahl, Diebstahl und Raub Bruch und Beschädigung durch Dritte Brand, Blitzschlag, Explosion Höhere Gewalt im Sinne von Elementarereignissen Wo gilt meine Versicherung? Österreich, Europa, weltweit Was kann nicht versichert werden? Laptops, Notebooks, Mobiltelefone, Tablet PC s und dgl. Gibt es einen Selbstbehalt? Als Selbstbehalt je Diebstahlschaden gilt 10 % mind. 50, vereinbart. Hinweis: Nach Möglichkeit sollen nur Jahresverträge abgeschlossen werden. Bei abweichender Laufzeit siehe Kurztarif. Wie setzt sich meine Prämie zusammen? Es werden folgende Jahresprämiensätze, berechnet vom jeweiligen Zeitwert der Apparate, in Rechnung gestellt: Prämiensatz netto Geltungsbereich Versicherungssumme bis 7.500, Versicherungssumme bis , Versicherungssumme bis , Zuschlag Österreich 2,27 % 2,67 % 3,07 % + 50 % Europa 3,64 % 4,04 % 4,44 % + 50 % weltweit 6,36 % 6,76 % 7,16 % + 50 % Kurztarif bis zu 3 Monaten 30 % der Jahresprämie Der jeweiligen Prämie ist die gesetzliche Versicherungssteuer von derzeit 11 % hinzuzurechnen. Die Mindestprämie kann durch einen eventuellen Rabatt nicht unterschritten werden. Mindestprämie 75, netto Für gefahrenerhöhende Aufnahmen wie z.b.: Unterwasseraufnahmen, Hochseeaufnahmen, Luftaufnahmen, Hochgebirgsaufnahmen, Fahrzeugaufnahmen und dgl. Kann ich den Geltungsbereich des Vertrages verändern? Bei Erweiterung des Geltungsbereiches wird folgender Zuschlag je angefangenem Monat berechnet: Geltungsbereich Prämiensatz netto Österreich auf Europa 1,50 Europa auf weltweit 2,30 Österreich auf weltweit 3,10 Mindestprämie 20, netto Der jeweiligen Prämie ist die gesetzliche Versicherungssteuer von derzeit 11 % hinzuzurechnen. Die Mindestprämie kann durch einen eventuellen Rabatt nicht unterschritten werden. Welche Vertragsgrundlagen liegen meinem Vertrag zugrunde? Allgemeine Versicherungsbedingungen von Foto-, Video- und Filmapparaten der HDI Versicherung AG (Stand 04/2011). Dieser Folder dient ausschließlich Verkaufszwecken und bildet keine Vertragsgrundlage. (Als Vertragsgrundlage gelten die jeweils für die Sparte gültigen Anträge, Bedingungen und Klauseln)

3 Antrag auf Abschluss einer Foto-, Film und Videoapparateversicherung (Tarif gültig ab ) Neuantrag Änderungsantrag Polizzennummer Versicherungsbeginn Hauptfälligkeit Ablauf (Laufzeit kurzfristig oder 1 Jahr) Versicherungsnehmer Versicherungsnehmer (Familienname, Vorname, Titel) Geburtsdatum Beruf (unbedingt anführen) Risikoadresse (Postleitzahl, Ort, Straße, Stiege, Tür) -Adresse Inkassoadresse (falls abweichend, Postleitzahl, Ort, Straße, Stiege, Tür) Telefonnummer (tagsüber) Prämienzahlung unterjährige Zahlung ab 150, Jahresprämie möglich Zahlschein Lastschriftverfahren (nachstehender Text muss vom Zahlungspflichtigen unbedingt separat unterschrieben werden) jährlich halbjährlich vierteljährlich (nur mit Lastschriftverfahren) monatlich (nur mit Lastschriftverfahren) Name und Anschrift des Zahlungspflichtigen: Name des Kreditunternehmens: IBAN: BIC: Hiermit ermächtige(n) ich/wir Sie widerruflich, die von mir/uns zu entrichtenden Zahlungen bei Fälligkeit zu Lasten meines/unseres Kontos mittels Lastschrift einzuziehen. Damit ist auch meine/unsere kontoführende Bank ermächtigt, die Lastschriften einzulösen, wobei für diese keine Verpflichtung zur Einlösung besteht, insbesondere dann, wenn mein/unser Konto die erforderliche Deckung nicht aufweist. Ich/wir habe(n) das Recht, innerhalb von 56 Kalendertagen ab Abbuchungstag ohne Angabe von Gründen die Rückbuchung bei meiner/unserer kontoführenden Bank zu veranlassen. Unterschrift des Kontozeichnungsberechtigten Risikofragen Bestehen oder bestanden zu den versicherten Risiken bereits Versicherungen? Gesellschaft Polizzennummer Sparte Versicherungssumme Ablauf/Stornodatum nein ja, bei Wurde von einem Versicherungsunternehmen bereits die Versicherung der beantragten Sachen/Risken abgelehnt oder gekündigt? Gesellschaft Polizzennummer Datum der Kündigung/Ablehnung Grund der Kündigung/Ablehnung nein ja, bei Angabe zum Schadenverlauf beim Vorversicherer (Anzahl, Höhe) Sind gefahrenerhöhende Umstände gegeben? (z.b. Unterwasseraufnahmen, Luftaufnahmen) nein ja, welche Versicherungsschutz wird für folgende Gegenstände beantragt Beschreibung (Gerät/Marke/Type/Baujahr): Geräte- / Seriennummer: Einzelwert in Versicherungssumme

4 Antrag auf Abschluss einer Foto-, Film und Videoapparateversicherung (Tarif gültig ab ) Übertrag Versicherungssumme Geltungsbereich Versicherungssumme bis 7.500, Versicherungssumme bis , Versicherungssumme bis , Österreich 2,27 % 2,67 % 3,07 % Europa 3,64 % 4,04 % 4,44 % weltweit 6,36 % 6,76 % 7,16 % Versicherungssumme x Prämiensatz % = Mindestprämie 75, gefahrenerhöhende Umstände +50 % = kurzfristiger Abschluss -70 % = Der jeweiligen Prämie ist die gesetzliche Versicherungssteuer von derzeit 11 % hinzuzurechnen. Gesamtnettoprämie = Gesamtbruttoprämie = Mindestprämie 75, Erweiterung Geltungsbereich pro angefangenem Monat Zuschlag von: Geltungsbereich Prämiensatz netto Österreich auf Europa 1,50 Europa auf weltweit 2,30 Österreich auf weltweit 3,10 Versicherungssumme x Prämiensatz = Mindestprämie 20, gefahrenerhöhende Umstände +50 % = Der jeweiligen Prämie ist die gesetzliche Versicherungssteuer von derzeit 11 % hinzuzurechnen. Gesamtnettoprämie = Gesamtbruttoprämie = Mindestprämie 20, Allgemeine Vertragsgrundlagen 1. Prämienzahlung: Die Vereinbarung der unterjährigen Zahlungsweise (monatlich, viertel- und halbjährlich) beeinträchtigt nicht die Fälligkeit der Jahresprämie. Bei Nichteinhaltung der unterjährigen Zahlung ist die HDI Versicherung AG zur Einforderung der Jahresprämie berechtigt. Sie haben die Möglichkeit, die Prämienzahlung mittels Lastschriftverfahren vorzunehmen. Dies erfolgt kostenfrei. Ich nehme zur Kenntnis, dass Bankkosten für zurückgeleitete Lastschriften dem Versicherungsnehmer bzw. Prämienzahler angelastet werden. Sie können jedoch auch die Zahlung der Prämie mit Zahlschein vornehmen. Sie erhalten die Prämienaufforderung samt vorgedrucktem Zahlschein rechtzeitig vor Prämienfälligkeit zugesendet. 2. Ich bestätige, dass zu diesem Antrag keinerlei Nebenabreden getroffen wurden. Weiters stimme ich ausdrücklich zu, dass der Versicherer die im Zusammenhang mit der beantragten Versicherung stehenden Daten an andere Versicherungsunternehmen und Gemeinschaftseinrichtungen übermittelt, ebenso bin ich einverstanden, dass ein eventueller Vorversicherer die dazu notwendigen Auskünfte erteilt. Der Antragsteller ist allein für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Angaben verantwortlich, auch wenn eine andere Person deren Niederschrift vornimmt. Versicherungsanträge sowie sämtliche Anzeigen und Erklärungen des Versicherungsnehmers und des Versicherten müssen schriftlich erfolgen. Abmachungen und Erklärungen sind für den Versicherer verbindlich, wenn sie schriftlich ausgefertigt und vom Versicherer firmenmäßig gezeichnet sind. 3. Dem Versicherungsvertrag liegen die Allgemeinen Versicherungsbedingungen von Foto-, Video- und Filmapparaten der HDI Versicherung AG (Stand 04/2011) zugrunde. 4. Der Versicherungsvertrag kommt erst mit Zugang des Versicherungsscheines (Polizze) oder einer gesonderten Annahmeerklärung zustande. Vor diesem Zeitpunkt besteht kein Versicherungsschutz sofern nicht vorläufige Deckung gewährt worden ist. ( 1 a Abs. 2 Vers.VG) 5. Vereinbarte Geschäftsgebühr gemäß 40 VersVG: Es gilt vereinbart, dass im Falle einer Vertragsauflösung durch 38 VersVG Nichteinzahlung der Erstprämie eine Konventionalstrafe (Geschäftsgebühr) in Höhe von 30 % der Jahresnettoprämie, mindestens EUR 36,-- an die HDI Versicherung AG zu entrichten ist. 6. 5c Versicherungsvertragsgesetz: Ist der Versicherungsnehmer Verbraucher ( 1 Abs. 1 Z 2 KSchG), so kann er vom Versicherungsvertrag oder seiner Vertragserklärung ohne Angabe von Gründen binnen 14 Tagen ab Erhalt dieser Polizze in geschriebener Form zurücktreten. Für die Dauer der gewährten vorläufigen Deckung gilt eine Prämienforderung als vereinbart, diese beträgt mindestens 25% der Jahresnettoprämie. 7. Beim Verband der Versicherungsunternehmen Österreichs, 1030 Wien, Schwarzenbergplatz 7, ist ein Informationsverbundsystem unter der Bezeichnung ZIS eingerichtet. Über dieses Informationsverbundsystem werden Daten zum Versicherungsfall auch zum Zwecke der Leistungsbearbeitung an die am ZIS angeschlossenen Versicherer übermittelt. In der Kfz-Haftpflichtversicherung dient dies auch der Einstufung der Bonus/Malus-Stufe. 8. Die Versicherungssumme wird jährlich zur Hauptfälligkeit entsprechend den Veränderungen des Verbraucherpreisindex (VPI2000) angepasst, dadurch verändert sich auch die Prämie (Art. 14 der ARB). 9. Der Antragsteller bestätigt, dass keine sonstigen Abreden getroffen wurden. Weiters wird der Erhalt einer Antragskopie bestätigt. Der Antragsteller bestätigt den Erhalt des Informationsblattes gem. 24 DSG zur Datenanwendung des Versicherers und stimmt im Sinne des Datenschutzgesetzes ausdrücklich zu, dass die HDI Versicherung AG seine Daten, so wie im Informationsblatt mitgeteilt, verwendet. ja nein Diese Zustimmung kann jederzeit widerrufen werden. Ich wurde über die Vertragsbedingungen und die Rechtsfolgen vollständig und umfangreich informiert. Die Prämienhöhe, den Versicherungs- sowie den Produktumfang habe ich zur Kenntnis genommen: Vermittler Ort, Datum Unterschrift des Antragstellers Provisionskonto Nr.: Versicherungsmakler Mehrfachagent (An diesen Antrag hält sich der Antragsteller sechs Wochen gebunden)

5 Information zur Datenanwendung gemäß 24 DSG Sehr geehrter Kunde, Zur Erstellung und Bearbeitung Ihres Versicherungsvertrages erfassen und verarbeiten wir Ihre personenbezogenen Daten, die wir über den Versicherungsantrag oder über Auskünfte Dritter erhalten. Dies erfolgt zweckgebunden und nach den Bestimmungen des Datenschutzgesetz 2000 (DSG). Wir sind damit Auftraggeber einer Datenanwendung. Das DSG sieht in diesem Fall vor, Sie über die verwendeten Daten, den Zweck der Datenanwendung und die Übermittlungsempfänger zu informieren und Ihnen, soweit dies für eine Verarbeitung nach Treu und Glauben erforderlich ist, auch zusätzliche Informationen zu erteilen. Welche Arten von Daten erfassen wir? Unter personenbezogenen Daten werden Angaben über natürliche und juristische Personen verstanden, deren Identität bestimmt oder bestimmbar ist. Darunter fallen Vertragsdaten, wie Ihr Name, Firmenname, Kunden-Nummer, Polizzen-Nummer, Geburtsdatum, Adresse, Geschlecht, Gesundheitsdaten, Einkommen, Umsatz, Gewinn oder Beschäftigtenzahl, Bankverbindung, Inkassodaten und Angaben von Dritten, z.b. von Ärzten, Sachverständigen und Vermittlern. Gesundheitsdaten (sogenannte sensible Daten ) sind besonders geschützt und werden nur im Rahmen des 11a Versicherungsvertragsgesetz verarbeitet und verwendet. Im Versicherungsfall erfassen und verarbeiten wir zusätzlich Ihre Angaben zum Sachverhalt und die sons tigen Informationen zum Schaden bzw. Leistungsfall und, so erforderlich, auch Angaben von Dritten, die mit der Feststellung des Schadens- und Leistungsfalles beauftragt sind (Sachverständige), dazu Auskunft geben können (Behörden, Zeugen, etc.) oder im Zusammenhang mit der Schaden- und Leistungserbringung stehen (wie Reparaturwerkstätten, Handwerker, Ärzte, Krankenhäuser), sowie die Leistungsdaten (Datum, Höhe der Leistung). Wir erfassen nur die notwendigen Daten, das heißt, dass im Einzelfall auch mit weniger als den oben beschriebenen Daten das Auslagen gefunden werden kann. Wofür werden die Daten erfasst und verarbeitet (Verwendungszweck)? Zweck der Datenanwendung ist die Bearbeitung von Anträgen, die Risikoprüfung, die Ausstellung des Versicherungsscheines sowie die Verwaltung und Bearbeitung von Verträgen und Leistungsfällen, die Betreuung und Beratung in Versicherungsangelegenheiten sowie statistischen Auswertungen. An wen übermitteln wir Ihre Daten? Wenn es zur Prüfung Ihres Antrages, der Verwaltung Ihres Versicherungsvertrages oder die Schaden-/ Leistungsfeststellung erforderlich ist, übermitteln wir Daten an die damit befassten Empfänger. Das sind Behörden, Ärzte, Krankenanstalten und Einrichtungen zur Krankenversorgung oder Gesundheitsvorsorge, Reparaturwerkstätten, Sachverständige, Sozialversicherungsträger, Vermittler und andere Versicherer. Auch unsere Mit- und Rückversicherer erhalten Ihre Daten, allerdings nur im erforderlichen Ausmaß zu versicherungstechnischen Angaben, das sind Polizzen-Nummer, Art des Risikos und des Versicherungs schutzes, Prämie, und in Einzelfällen auch Angaben zu Name und/oder Firma. Wenn die

6 Mit-/oder Rückversicherer bei der Risikoprüfung und/oder Feststellung des Schaden/ der Leistung mitwirken, werden die dafür notwendigen Daten übermittelt. Soweit ein Datenaustausch mit anderen Versicherern notwendig ist, wie z.b. zur Einstufung im Bonus/- Malus-Stufen, Doppelversicherung, gesetzlicher Forderungsübergang oder zu Leistungsteilungsabkommen werden nur die jeweils im Einzelfall notwendigen Daten übermittelt, das sind vor allem Daten zu Angaben der versicherten Person, wie Name und Anschrift, Art des Versicherungsschutzes, Angaben zum Schaden, wie Schadentag, Sachverhalt und die Höhe des Schadens bzw. der Leistung. An Vermittler werden zur Betreuung und Beratung die erforderlichen Antrags- Vertrags- und Leistungsdaten, wie Polizzen-Nummer, Art des Risikos und des Versicherungsschutzes, Prämie, Zahl der Versicherungsfälle und Höhe der Versicherungsleistungen und im Schaden- /Leistungsfall auch Angaben zum Sachverhalt übermittelt. Sensible Daten (Gesundheitsdaten) werden nur im gesetzlichen Rahmen des 11a Versicherungsvertragsgesetz übermittelt und ohne Ihre ausdrückliche Zustimmung nur an untersuchende und behandelnde Ärzte und Krankenanstalten oder sonstige Einrichtungen der Krankenversorgung oder Gesundheitsvorsorge, Sozialversicherungsträger, Rückversicherer oder Mitversicherer oder andere Versicherer, die bei der Abwicklung von Ansprüchen aus einem Versicherungsfall mitwirken, heran gezogene befugte Sachverständige oder gewillkürte oder gesetzliche Vertreter des Betroffenen oder Gerichte, Verwaltungsbehörden, Schlichtungsstellen und sonstige Einrichtungen der Streitbeilegung und Ihrer Organe einschließlich der von ihnen bestellten Sachverständigen. Beim Verband der Versicherungsunternehmen Österreichs, 1030 Wien, Schwarzenbergplatz 7, ist ein Informationsverbundsystem unter der Bezeichnung ZIS eingerichtet. Über dieses Informationsverbundsystem werden in der Unfall-Versicherung für die Antragsprüfung Daten zur Identifikation der Person und in den anderen Versicherungszweigen auch Daten zum Versicherungsfall auch zum Zwecke der Leistungsbearbeitung an die am ZIS angeschlossenen Versicherer übermittelt. In der Kfz-Haftpflichtversicherung dient dies auch der Einstufung der Bonus/Malus-Stufe. Widerruf der Zustimmungserklärung und Widerruf gegen die Datenverarbeitung: Die Zustimmungserklärung findet sich in Ihrem Versicherungsantrag, die Sie bei Antragstellung gesondert unterfertigen bzw. unterfertigt haben. Sie haben jederzeit die Möglichkeit diese schriftlich zu widerrufen. Sie haben auch das Recht unter den in 28 DSG genannten Voraussetzungen gegen die Verwendung Ihrer Daten Widerspruch zu erheben. Stimmen Sie bei Antragstellung nicht oder nur teilweise der Verwendung Ihrer Daten zu oder widersprechen Sie der Datenverarbeitung, erfolgt die weitere Verwendung Ihrer Daten im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen. Wir müssen uns in einem solchen Fall jedoch vorbehalten, Ihren Antrag abzulehnen oder den Vertrag aufzulösen, wenn die Prüfung des Risikos sowie die Verwaltung und Bearbeitung Ihres Vertrages ohne Datenverarbeitung nicht weiter möglich ist. Im Versicherungsfall sind bei Widerspruch die benötigten Unterlagen gegebenenfalls vom Antragsteller, Bezugsberechtigten oder der zu versichernden Person in vollem Umfang beizubringen und nehmen der Antragsteller und die zu versichernden Personen zur Kenntnis, dass es dadurch zu Verzögerungen in der Leistungsfallprüfung kommen kann. Ohne notwendiger Unterlagen und/oder das Fehlen von Daten können Leistungsansprüche nicht fällig werden bzw. kann dies zur Nichtzahlung der Versicherungsleistung führen.

7 Die jeweils aktuelle Version dieser Information zur Datenanwendung finden Sie im Internet unter: Kontaktinformation: HDI Versicherung AG Edelsinnstraße Wien Österreich Telefon +43(0) Telefax +43(0)

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