Tarifvertrag öffentlicher Dienst (TVöD)

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1 Tarifvertrag öffentlicher Dienst (TVöD) Leistungsorientierte Bezahlung 1 Leistungsorientierte Bezahlung-LOB (1) Rechtsgrundlage: 18 TVöD (VKA) on top, keine Veränderung der Tabellenwerte Zielperspektive: 8 % der Entgeltsumme der Tarifbeschäftigten, zunächst 1 % ab 2007 Verpflichtung zur jährlichen Auszahlung ( 18 III 2) Finanzierung durch Umwidmungen, auslaufenden Besitzständen und künftigen Einkommensrunden landesbezirkliche Regelungen zu den Leistungszuschlägen bleiben unberührt(nr.5 2 Prot.)

2 Leistungsorientierte Bezahlung-LOB (2) zusatzversorgungspflichtiges Einkommen ( 18VIII) System muss zugänglich für alle sein( 18 IV 6) angemessene Berücksichtigung von Leistungsgeminderten(Nr.2 Protollerklärungen) systematische Bewertung entspricht nicht der Leistungsbeurteilung 3 Elemente der Leistungsbezahlung (1) Leistungszulagen -zeitlich befristet, widerruflich, monatliche Zahlung Leistungsprämien -einmalige Zahlung -Zahlung auf der Grundlage einer Zielvereinbarung (freiwillige Abrede, 18 V) 4

3 Elemente der Leistungsbezahlung (2) Erfolgsprämien -in Abhängigkeit von einem wirtschaftlichen Erfolg, neben dem Startvolumen von 1% verschiedene Leistungselemente können miteinander verbunden werden Vergabe an Gruppen von Beschäftigten möglich 5 Verfahren (1) jeweiliges System der leistungsbezogenen Bezahlung wird betrieblich festgelegt Abschluss einer Dienst-/Betriebsvereinbarung notwendig mit festgelegten Zielen individuelle Leistungsziele von Beschäftigten bzw. Beschäftigtengruppen müssen beeinflussbar und in der regelmäßigen Arbeitzeit erreichbar sein 6

4 Verfahren (2) betriebliches System soll vor dem vereinbart werden bei Nichteinigung vor dem : für 2007 im Dezember 2007 Auszahlung von 12 % des monatlichen Tabellenentgelts bei Nichteinigung vor dem : für 2008 im Dezember 2008 Auszahlung von 6 % Restbeträge werden für die Folgejahre eingefroren 7 Verfahren (3) Inhalte der Dienst-Betriebsvereinbarung ( 18 VI) 1. Verfahren 2. Kriterien für Zielvereinbarungen 3. Definition von Zielen 4. Verteilungsgrundsätze 5. Überprüfung des Finanzvolumens 6. Umgang mit Auswertungen 8

5 Verfahren(4) paritätisch besetzte betriebliche Kommission zuständig für Entwicklung und Controlling der leistungsorientierten Bezahlung zuständig bei Beschwerden 9 weitere Instrumente des TVöD Verkürzung des Stufenaufstiegs bei erheblich über dem Durchschnitt liegenden Leistungen Verlängerung des Stufenaufstiegs bei erheblich unter dem Durchschnitt liegenden Leistungen Führungspositionen auf Zeit Führungspositionen auf Probe 10

6 Aktivitäten komba nrw: Einrichtung eines Arbeitskreises LOB Ziele: 1.Erarbeitung von Positionen 2.Umsetzung der Positionen in einer Musterdienst- /betriebsvereinbarung für Personal- und Betriebsräte 11 Positionen (1): 1. Keine Überbewertung von LOB 2. LOB ist ein Baustein eines Gesamtkonzepts 3. Notwendig ist vernünftige Personalentwicklung 4. Notwendig ist eine neue Kultur der Personalführung (Stichworte: Kompetenz, Transparenz, Konfliktfähigkeit) 5. Normale Gehaltstabelle muss weiterentwickelt werden 12

7 Positionen(2): 6. Beamte müssen in das Vergabesystem einbezogen werden 7. Vorwegnahme der Stufenaufstiege muss im System berücksichtigt werden 8. Keine Vergabe im Gießkannensystem 9. Einbindung von Mitarbeitern/innen bei der Systementwicklung 13 Positionen (3) 10. Ausgangspunkt: aktuelle Aufgabenbeschreibung 11. Schutz von Leistungsgeminderten 12. Notwendig: Regelmäßige Gespräche über den Leistungsstand 13. Einführung einer Beurteilung der Vorgesetzten durch die Mitarbeiter/innen 14

8 Positionenen (4) 14. Orientierung an bestehenden Systemen 15. Vergabe anhand von Systematischen Bewertungssystemen Zielvereinbarungen 15 LOB auf Grundlage von Bewertungen (1) 1. Einfaches Verfahren 2. 6 Leistungskriterien 3. 5 Bewertungsstufen 4. Maximal 30 Punkte können vergeben werden 5. Vergabe ab erreichten 18 Punkten 16

9 LOB auf Grundlage von Bewertungen (2) 6 Leistungskriterien : Qualität Quantität Belastbarkeit und Ausdauer Selbständiges Arbeiten/vielseitige Verwendbarkeit Einsatzbereitschaft Kooperation und Koordination (alt.:führungsverhalten) 17 LOB auf Grundlage von Bewertungen (3) 5 Bewertungsstufen: erfüllt die an die Stelle gebundenen Leistungserwartungen...mit erheblichen Einschränkungen erfüllt... mit Einschränkungen erfüllt.. uneingeschränkt übertrifft übertrifft...erheblich und dauerhaft 18

10 LOB auf der Grundlage von Bewertungen(4) X X 3 X 4 X 5 6 X x 19 LOB auf der Grundlage von Bewertungen(5) Das Beispiel ergibt 27 Punkte Bewertungsergebnis unter 18 Punkten : Anspruch auf Qualifizierung Verpflichtung zur Teilnahme Kosten trägt der Arbeitgeber Bewertungsergebnis über 24 Punkte: Prüfung, ob vorweggenommene Stufenaufstiege vollzogen werden sollen 20

11 LOB auf der Grundlage von Zielvereinbarungen(1) 1. freiwillig vereinbarte Ziele individuelle Ziele übergreifende Ziele 2. maximal 3 gleichgewichtige Ziele können vereinbart werden 3. zulässig: ZV mit einer Gruppe von Mitarbeitern 4. 5 Zielerreichungsstufen 5. vergleichbare Punktwerte 6,12,18,24,30 Punkte 21 LOB auf der Grundlage von Zielvereinbarungen(2) 5 Zielerreichungsstufen: Ziele wurden. mit deutlichen Einschränkungen erfüllt mit Einschränkungen erfüllt erfüllt übertroffen deutlich übertroffen 6 Punkte 12 Punkte 18 Punkte 24 Punkte 30 Punkte 22

12 LOB auf der Grundlage von Zielvereinbarungen(3) Ergebnis ist unter 18 Punkten / über 24 Punkte: siehe oben 23 Verteilungsgrundsätze(1) Feststellung des ù - Gesamtvolumens ( Topf ) Aufteilung des Gesamtvolumens auf vier Untergruppen ( Teiltöpfe ) Untergruppe 1 : EG 1-4 Untergruppe 2 : EG 5-8 Untergruppe 3 : EG 9-12 Untergruppe 4 : EG

13 Verteilungsgrundsätze(2) 3. Ermittlung der ù - Summe in der Untergruppe 4. Ermittlung der Gesamtpunktzahlen aller Mitarbeiter der Untergruppe (ab Mindestpunktzahl 18) 5. Teilung der ù - Summe der Untergruppe durch die Gesamtpunktzahl 6. Ergebnis: 1 Punkt in Untergruppe ist ù wert 7. Ermittlung des Auszahlungsbetrages für die/den einzelne/n Mitarbeiter/in 25 Beamte Identische Anwendung des Systems der Leistungsfeststellung auf Beamtinnen/Beamte Vergabe nach beamtenrechtlichen Vorschriften Notwendige finanzielle Mittel stammen nicht aus dem Topf der Arbeitnehmer 26

14 Sonderregelungen für Leistungsgeminderte für Schwerbehinderte für Beurlaubte für Teilzeitbeschäftigte für Freigestellte (Personal-/Betriebsräte, Vertrauenspersonen der Schwerbehinderten usw.) 27

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