Leistungsbeschreibung für die Familienentlastenden Dienste im Landkreis Esslingen

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Leistungsbeschreibung für die Familienentlastenden Dienste im Landkreis Esslingen"

Transkript

1 Leistungsbeschreibung für die Familienentlastenden Dienste im Landkreis Esslingen Träger: Familienentlastender Dienst Esslingen Lebenshilfe Esslingen e.v. Flandernstraße Esslingen Tel.: 0711/ Familienentlastender Dienst Kirchheim Lebenshilfe Kirchheim e.v. Saarstr Kirchheim Tel.: 07021/ Familienentlastender Dienst Nürtingen Behinderten-Förderung-Linsenhofen e.v. Stattmannstr Oberboihingen Tel.: 07022/ Familienentlastender Dienst Filder Kreisdiakonieverband im Landkreis Esslingen Scharnhäuserstr Filderstadt-Bernhausen Tel.: 0711/ AMSEL Kontaktgruppe Wernau Schulstr Wernau Tel.: 07153/39071 Leistungsträger: Landratsamt Esslingen Pulverwiesen Esslingen am Neckar Tel.: 0711/3902-0

2 Inhaltsverzeichnis Inhaltsverzeichnis Begrifflicher Überblick Finanzierung und Einzugsbereiche Allgemeine Beschreibung der Leistung Pauschalfinanzierte Leistungen Einzelbetreuungen für Menschen mit Behinderung Betreuungsangebote für behinderte Menschen in Gruppen auch mit integrativem Ansatz Öffentlichkeits- und Netzwerkarbeit Aufstockende, nicht durch die Verwaltungsvorschrift finanzierte Leistungen Leistungen der FED im Einzelnen Pauschal finanzierte Leistungen Einzelbetreuungen behinderter Menschen Betreuungsangebote zur Begegnung für Menschen mit und ohne Öffentlichkeits- und Netzwerkarbeit Aufstockende, intensive, passgenaue, personen- und/oder familienorientierte, ambulante Angebote im Einzelfall für Menschen mit Behinderungen Auslastung und Versorgungsauftrag Personal Räume und Ausstattung Qualitätsentwicklung und Berichtswesen Verfahren und Bewilligungsbedingungen Inkrafttreten Begrifflicher Überblick Die Familienentlastenden Dienste / Offene Hilfen (im Folgenden abgekürzt FED), die von freien Trägern der Behindertenhilfe angeboten werden, leisten im ambulanten Versorgungsspektrum einen wesentlichen Beitrag bei der Betreuung, Pflege und Versorgung von geistig und/oder körperlich behinderten Menschen. Die FED tragen damit zur Entlastung von Angehörigen, zum Erhalt der Selbsthilfekräfte der Familien und zur Teilhabe der betreuten Personen am Leben in der Gemeinschaft bei. Im Vordergrund stehen die Inklusion und die Begegnung von Menschen mit und ohne Behinderungen. 2. Finanzierung und Einzugsbereiche Die FED werden pauschal aus Landes- und Landkreismitteln gefördert. Grundlage der Förderung familienentlastender Dienste bildet die Verwaltungsvorschrift des Ministeriums für Arbeit und Soziales für die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung familienentlastender Dienste im Bereich der Behindertenhilfe in der jeweils geltenden Fassung zuletzt vom 22. März Einzelfallbezogene Leistungen der Pflegeversicherung, Teilnehmerbeiträge und ein Trägeranteil ergänzen die Finanzierung. Bei Erfordernis einer intensiven Einzel- und/oder Familienbetreuung kann hilfebedarfsbezogen eine aufstockende Einzelfallfinanzierung im Rahmen der Sozialhilfe hinzukommen (Leistungen des Jugendhilfeträgers siehe 4.2). Die Einzugsbereiche sind mit dem Landkreis Esslingen abgestimmt bzw. bei Veränderungen abzuklären. Sie können der folgenden Karte entnommen werden. 1 1 Ein voller Einzugsbereich im Sinne der Verwaltungsvorschrift entspricht Einwohnern. 2

3 Kreisdiakonieverband für Einwohner Lebenshilfe Esslingen für Einwohner Ostfildern Esslingen am Neckar Aichwald Altbach Deizisau Baltmannsweiler Lichtenwald Esslingen am Neckar Plochingen Reichenbach an der Fils Amsel Wernau* für Leinfelden-Echterdingen Fildern Filderstadt Denkendorf Hochdorf Köngen Wernau (Neckar) Neuhausen auf den Fildern Notzingen Wendlingen am Neckar Unterensingen Wolfschlugen Nürtingen Oberboihingen Kirchheim unter Teck Ohmden Holzmaden Lebenshilfe Kirchheim für Einwohner Schlaitdorf Aichtal Neckartailfingen Nürtingen Dettingen unter Teck Kirchheim unter Teck Weilheim an der Teck Altenriet Altdorf Großbettlingen Neckartenzlingen Frickenhausen Owen Bissingen an der Teck Bempflingen Beuren Neidlingen Behinderten- Förderung- Linsenhofen für Einwohner Kohlberg Neuffen Erkenbrechtsweiler Lenningen *Amsel (keine Betreuung von Kindern und Jugendlichen) 3. Allgemeine Beschreibung der Leistung 3.1. Pauschalfinanzierte Leistungen Einzelbetreuungen für Menschen mit Behinderung Angeboten werden individuelle stundenweise oder tageweise Betreuung, Begleitung und Assistenz des Menschen mit Behinderung. Art und Umfang des Einsatzes richten sich nach den Wünschen und dem Hilfebedarf der jeweiligen Betreuten und ihrer Familien. Der Mensch mit Behinderung wird in seiner gewohnten Umgebung im Alltag begleitet, gepflegt und bei der Teilnahme am Leben in der Gesellschaft unterstützt. Die Begegnung mit Menschen ohne Behinderungen wird gefördert Betreuungsangebote für behinderte Menschen in Gruppen auch mit integrativem Ansatz - Angebote mit 1- bis unter 7-stündiger Betreuung zum Beispiel Freizeitgruppen, Kurse der Erwachsenenbildung, Offene Treffs, Betreuungsgruppen für Kinder, Jugendliche oder Erwachsene 2 Im Rahmen der Verwaltungsvorschrift des Ministeriums für Arbeit und Soziales für die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung familienentlastender Dienste im Bereich der Behindertenhilfe vom 22. März

4 - Tagesbetreuung Gruppenangebote zur Tagesbetreuung von mindestens 7 Stunden zum Beispiel in den Schulferien oder am Samstag - Wochenendbetreuung / Kurzzeitunterbringung Angebote zur kurzzeitigen Betreuung mit bis zu 3 Übernachtungen, Gastbetten Öffentlichkeits- und Netzwerkarbeit Vermittlung von Menschen mit Behinderungen in geeignete Betreuungsangebote anderer Träger, ebenso wie die Beratung der Träger und die behinderungsbedingt notwendige zusätzliche Begleitung. Insbesondere sind die Zusammenarbeit mit Vereinen, Verbänden und Kirchen vor Ort zu suchen und Kooperationen auf verschiedenen Ebenen anzustreben. Netzwerkarbeit kann einzelne Personen oder auch ganze Gruppen betreffen. Ziel ist die Teilhabe von behinderten Menschen am Leben in der Gemeinschaft. Die Gewichtung der Anteile der Einzelbetreuungen zu den Gruppenangeboten wird zwischen dem Landkreis Esslingen und den FED-Trägern auf Basis der Zuschüsse vorgenommen. Der Korridor soll im Bereich 60:40 bzw. 40:60 liegen. Ziel ist es, ein ausgewogenes Verhältnis zwischen Einzelbetreuung und Gruppenangeboten bei den FEDs umzusetzen. Deshalb werden Korridore gebildet Aufstockende, nicht durch die Verwaltungsvorschrift finanzierte Leistungen Aufstockung der Angebote (unter 4.2) durch individuelle Finanzierung im Einzelfall (Leistungen der Eingliederungshilfe, andere Leistungsträger, Spenden...) Aufstockende Finanzierung kann gemäß einer Einzelfallleistung auf Grundlage einer individuellen Hilfeplanung erfolgen, wenn der Hilfebedarf durchschnittlich 3 Stunden pro Woche überschreitet und nicht nur vorübergehend, sondern auf nicht absehbare Zeit erforderlich ist und der Mensch mit Behinderung in der vertrauten Umgebung (der Familie etc.) bleiben kann. 4. Leistungen der FED im Einzelnen Pauschal finanzierte Leistungen Einzelbetreuungen behinderter Menschen Individuelle stunden-/tageweise, ambulante Einzelbetreuungen von Menschen mit Behinderungen, z.b. Assistenz individuelle Begleitung (z.b. bei Behördengängen, kulturellen Veranstaltungen) Betreuung, mit ggf. pflegerischer Unterstützung Beaufsichtigung Freizeitgestaltung (in der häuslichen Umgebung oder außer Haus) Training von alltagspraktischen Fertigkeiten (z.b. Einkaufen, Kochen, Nutzung der öffentlichen Verkehrsmittel) 3 angelehnt an die Rahmenkonzeption für die FED im Landkreis Esslingen vom

5 Betreuungsangebote zur Begegnung für Menschen mit und ohne Behinderung in Gruppen a) Stundenweise Gruppenbetreuungen in Gruppen von mind. 3 Personen, z.b. Freizeitgruppen/offene Treffs (z.b. Kochen, Stadtbummel, Kino) Sportgruppen (z.b. Turnen, Schwimmen) Betreuungsgruppen Ausflüge Aktionen Infoveranstaltungen (z.b. Vorträge, Fortbildungen) Kurse der Erwachsenenbildung (z.b. Lesen, Schreiben) Gesprächskreise b) Gruppenangebote zur Tagesbetreuung für Menschen mit Behinderungen von täglich mind. 7 Stunden Dauer, z.b. Veranstaltungen Ausflüge Aktionen Tagesbetreuungen (z.b. Samstagsbetreuungen) Ferienprogramme c) Angebote zur Wochenend- und Kurzzeitbetreuung für Menschen mit Behinderungen mit 1-3 Übernachtungen, z.b. Wochenend- und andere Kurzfreizeiten Gastfamilien Öffentlichkeits- und Netzwerkarbeit a) Informationen über Angebote der FED und Vermittlung für Menschen mit Behinderungen und ihre Angehörigen z.b. Telefonische Informationen Informationen im Büro Hausbesuche Öffentlichkeitsarbeit b) Netzwerkarbeit mit dem Ziel der Teilhabe von behinderten Menschen am Leben in der Gemeinschaft Kooperation mit regionalen Trägern (wie z.b. Vereine, Verbände, Bildungseinrichtungen, Kirchen) und Vermittlung von behinderten Menschen in geeignete, insgesamt mindestens 30 Stunden/Jahr umfassende Betreuungsangebote dieser Träger sowie die Beratung der Träger und die behinderungsbedingt notwendige zusätzliche Begleitung c) Kooperation und Vernetzung Zusammenarbeit mit Städten und Gemeinden, Vernetzung der Angebote in den Sozialräumen, der regionalen Anbieter und Dienste (z.b. Sozialstationen, Selbsthilfegruppen) Thematisierung verschiedener Behinderungen und deren Auswirkung auf die Alltagsund Lebensgestaltung in Gremien, in den Medien und bei Veranstaltungen 5

6 4.2. Aufstockende, intensive, passgenaue, personen- und/oder familienorientierte, ambulante Angebote im Einzelfall für Menschen mit Behinderungen Diese Leistungen, soweit nicht über die Pauschalfinanzierung abgedeckt, werden nach Absprache im Einzelfall und gemäß Hilfeplanung, durch angemessenen Personaleinsatz erbracht, z.b. in folgenden Fällen unter Berücksichtigung vorrangiger Ansprüche zur Vermeidung einer stationären Unterbringung zur Entlastung wegen Erschöpfungszuständen der Angehörigen bei körperlichen oder psychischen Einschränkungen bei Verhinderung eines betreuenden Angehörigen Die Leistungen können in folgender Form erbracht werden Intensive Einzelbetreuung des Menschen mit Behinderung, ggf. auch in Gruppen Kurzzeitbetreuung in Gastfamilien Sonstige Leistungen zur Entlastung der Familie Sofern parallel Erziehungshilfeleistungen erforderlich sind, werden diese im Rahmen der Angebote der Jugendhilfe gewährt (Erziehungsberatung, Sozialpädagogische Familienhilfe, Flexible Erziehungshilfen etc.). 5. Auslastung und Versorgungsauftrag Pauschalfinanzierte Leistungen der FED Die Leistungen unter Punkt sind vom Land Baden-Württemberg und vom Landkreis Esslingen pauschal gefördert. Von den FED-Trägern werden pro Einzugsgebiet Korridore gebildet und die Mittel für Einzelbetreuungen (4.1.1) und Gruppenarbeit (4.1.2) eingesetzt. Die Öffentlichkeits- und Netzwerkarbeit (4.1.3) ist anteilig enthalten. Bei einer durchschnittlichen Betreuungsintensität im Einzelfall von 3 Wochenstunden soll die Auslastung pro FED und bezogen auf einen vollen Einzugsbereich mindestens 20 Einzelfälle (40% Zuschussanteil für Einzelbetreuungen) und 30 Einzelfälle (60% Zuschussanteil für Einzelbetreuungen) im Jahr betragen (Modellrechnung) 4. Die Gruppenangebote (4.1.2) orientieren sich am örtlichen Bedarf der behinderten Menschen und den Familien. Aufstockende Leistungen der FED Zeichnet sich im Einzelfall der Bedarf einer solchen Betreuung ab, findet ein Hilfeplangespräch statt, an der neben der Familie eine Fachkraft des FED, das Fallmanagement der Eingliederungshilfe, ggf. der Bezirkssozialdienst oder der Ambulante Erziehungshilfedienst teilnehmen. Der Bedarf wird vom FED schriftlich durch eine geeignete Dokumentation (der Vordruck ist noch zu erarbeiten) an das Amt für besondere Hilfen herangetragen. Der Fallmanager lädt zum Hilfeplangespräch ein, in dem Erforderlichkeit, Ziele und Ausgestaltung der Hilfen festgelegt werden. Die Leistungen der durch Hilfeplan gesteuerten Einzelfallhilfen werden entsprechend des individuellen Bedarfes gewährt. 4 Überprüfung im Rahmen der Laufzeit (siehe 10.) 6

7 6. Personal Pro Einzugsgebiet von je Einwohnern koordiniert eine Fachkraft die Angebote. In der Regel werden die Angebote durch Ehrenamtliche und Mitarbeiter mit Aufwandsentschädigung erbracht, ergänzt durch Zivildienstleistende, Freiwilliges Soziales Jahr, Praktikanten, Auszubildende und einzelne Kräfte. Ein trägerübergreifender Personalpool mit Fachkräften für die aufstockenden Leistungen ist angestrebt. 7. Räume und Ausstattung In der Regel stellen die Träger der offenen Hilfen einen Büroraum und nach Möglichkeit eigene Räume für Gruppenangebote zur Verfügung. Darüber hinaus werden vor allem für Gruppenangebote Räumlichkeiten im Gemeinwesen mitgenutzt bzw. angemietet. 8. Qualitätsentwicklung und Berichtswesen Die Träger dokumentieren regelmäßig Ihre Leistungen. Im Rahmen des Verwendungsnachweises für das Regierungspräsidium und den Landkreis werden eine Statistik und ein Jahresbericht verfasst. Einzelfallbezogene Leistungen über die pauschale Förderung hinaus, werden gesondert dokumentiert und in die Hilfeplanung eingebracht. Dazu wird eine geeignete Dokumentation entwickelt und eingesetzt. Die Mitarbeiter werden durch regelmäßige Fortbildungen weiterqualifiziert. 9. Verfahren und Bewilligungsbedingungen Der kommunale Zuschuss wird auf schriftlichen Antrag für das Kalenderjahr gewährt. Der Förderantrag ist mit dem Vordruck nach der VwV FED (Anlage 1 der VwV FED), so früh wie möglich, spätestens des Förderjahres, beim Landratsamt Esslingen einzureichen. Daraufhin erfolgt die Bestätigung des Landkreises zur Vorlage beim Regierungspräsidium Stuttgart. (Ausschlussfrist nach Ziff. 8.2 VwV FED für den Antrag auf den Landeszuschuss ist am 15. März.) Der Tätigkeitsbericht und der Verwendungsnachweis entsprechend der Dienstleistungsbeschreibungen aus dem Vorjahr sind im Folgejahr bis vorzulegen. Eventuelle Überzahlungen werden mit der Förderung des Folgejahres verrechnet. Die Bewilligung des kommunalen Zuschusses erfolgt durch schriftlichen Zuwendungsbescheid in Verbindung mit der Entscheidung des Regierungspräsidiums über den Landeszuschuss. 9.1 Der kommunale Zuschuss darf nur zur Erfüllung des im Zuwendungsbescheid bestimmten Zwecks verwendet werden. 9.2 Der kommunale Zuschuss erfolgt unter dem Vorbehalt einer endgültigen Prüfung und Entscheidung über die zweckentsprechende Verwendung der Mittel. 9.3 Die Zuwendung wird frühestens nach der Anerkennung der Bewilligungsbedingungen und der Genehmigung des Haushaltes ausbezahlt. 7

8 9.4 Der Zuwendungsempfänger ist verpflichtet dem Landratsamt Esslingen anzuzeigen und entsprechende Unterlagen vorzulegen, wenn a) die Mittel nicht mehr benötigt werden, b) er weitere Zuwendungen für den FED bei anderen öffentlichen Stellen beantragt hat oder von ihnen erhält, c) für die Bewilligung des kommunalen Zuschusses maßgebliche Umstände sich ändern. 9.5 Nachweis a) Die Verwendung des kommunalen Zuschusses muss entsprechend dieser Richtlinien nachgewiesen werden. b) Das Landratsamt Esslingen ist berechtigt, die Bücher und Belege des durch diese Richtlinien geförderten Bereichs einzusehen und zu prüfen. 9.6 Der kommunale Zuschuss ist zurückzuzahlen, wenn a) er durch unrichtige oder unvollständige Angaben erwirkt worden ist, b) er nicht oder nicht mehr für den vorgesehenen Zweck verwendet wird, c) Auflagen nicht oder nicht innerhalb einer gesetzten Frist erfüllt werden, insbesondere der vorgeschriebene Verwendungsnachweis nicht rechtzeitig vorgelegt wird, sowie Mitteilungspflichten verletzt werden. 9.7 Der kommunale Zuschuss ist teilweise zurückzuzahlen, wenn a) sich der kommunale Zuschuss ermäßigt oder sich die Finanzierungsmittel erhöhen, b) nicht der ganze Betrag für den vorgesehenen Zweck verwendet wird. 10. Inkrafttreten Die Leistungsbeschreibung tritt zum in Kraft. Für die Dauer von 2 Jahren (vom bis ) wird das Verfahren erprobt und in Abstimmung zwischen FED-Trägern und Leistungsträger ausgewertet. Ergebnis der Arbeitsgruppe Familienentlastende Dienste Stand gez. Köber / Schwarz 8

Nummer: 75/2013 den 17. Juni 2013

Nummer: 75/2013 den 17. Juni 2013 Landkreis Esslingen Sitzungsvorlage Nummer: 75/2013 den 17. Juni 2013 Mitglieder des Kreistags des Landkreises Esslingen Öffentlich KT 18. Juli 2013 Nichtöffentlich VFA 11. Juli 2013 Nichtöffentlich bis

Mehr

Umsetzung Empfehlung vom Förderung Kindertagespflege durch die Städte und Gemeinden Stand: April 2017

Umsetzung Empfehlung vom Förderung Kindertagespflege durch die Städte und Gemeinden Stand: April 2017 Hinweis: Der Tageselternverein nimmt keine Haftung für die Inhalte der vorliegenden Aufstellung. Die Entscheidung bezüglich Art und Umfang der Gewährung einzelner Förderbestandteile obliegt der entsprechenden

Mehr

Umsetzung Empfehlung Förderung Kindertagespflege durch die Städte und Gemeinden Stand: 18. Mai 2017

Umsetzung Empfehlung Förderung Kindertagespflege durch die Städte und Gemeinden Stand: 18. Mai 2017 Hinweis: Der Tageselternverein nimmt keine Haftung für die Inhalte der vorliegenden Aufstellung. Die Entscheidung bezüglich Art und Umfang der Gewährung einzelner Förderbestandteile obliegt der entsprechenden

Mehr

Umsetzung Empfehlung vom Förderung Kindertagespflege durch die Städte und Gemeinden Stand: November 2016

Umsetzung Empfehlung vom Förderung Kindertagespflege durch die Städte und Gemeinden Stand: November 2016 Hinweis: Der Tageselternverein nimmt keine Haftung für die Inhalte der vorliegenden Aufstellung. Die Entscheidung bezüglich Art und Umfang der Gewährung einzelner Förderbestandteile obliegt der entsprechenden

Mehr

Umsetzung Empfehlung vom Förderung Kindertagespflege durch die Städte und Gemeinden Stand: Oktober 2015

Umsetzung Empfehlung vom Förderung Kindertagespflege durch die Städte und Gemeinden Stand: Oktober 2015 Hinweis: Der Tageselternverein nimmt keine Haftung für die Inhalte der vorliegenden Aufstellung. Die Entscheidung bezüglich Art und Umfang der Gewährung einzelner Förderbestandteile obliegt der entsprechenden

Mehr

Umsetzung Empfehlung Förderung Kindertagespflege durch die Städte und Gemeinden Stand: 01. Januar 2018

Umsetzung Empfehlung Förderung Kindertagespflege durch die Städte und Gemeinden Stand: 01. Januar 2018 Hinweis: Der Tageselternverein nimmt keine Haftung für die Inhalte der vorliegenden Aufstellung. Die Entscheidung bezüglich Art und Umfang der Gewährung einzelner Förderbestandteile obliegt der entsprechenden

Mehr

Umsetzung Empfehlung Förderung Kindertagespflege durch die Städte und Gemeinden Stand: 01. August 2018

Umsetzung Empfehlung Förderung Kindertagespflege durch die Städte und Gemeinden Stand: 01. August 2018 Hinweis: Der Tageselternverein nimmt keine Haftung für die Inhalte der vorliegenden Aufstellung. Die Entscheidung bezüglich Art und Umfang der Gewährung einzelner Förderbestandteile obliegt der entsprechenden

Mehr

Umsetzung Empfehlung Förderung Kindertagespflege durch die Städte und Gemeinden Stand: 01. Januar 2019

Umsetzung Empfehlung Förderung Kindertagespflege durch die Städte und Gemeinden Stand: 01. Januar 2019 Hinweis: Der Tageselternverein nimmt keine Haftung für die Inhalte der vorliegenden Aufstellung. Die Entscheidung bezüglich Art und Umfang der Gewährung einzelner Förderbestandteile obliegt der entsprechenden

Mehr

Anschlussunterbringung Kirchheim unter Teck

Anschlussunterbringung Kirchheim unter Teck Titelfolie Anschlussunterbringung Kirchheim unter Teck Woher kommen die Flüchtlinge Quellen: BUNDESAMT FÜR MIGRATION UND FLÜCHTLINGE - auf einen Blick Erstunterbringung bis Ende 2016 Laut Prognose

Mehr

Belegung möglich. erhebliche. Wohncontainer. Derzeit vermietet. Notunterbringung. Notunterbringung. Derzeit vermietet.

Belegung möglich. erhebliche. Wohncontainer. Derzeit vermietet. Notunterbringung. Notunterbringung. Derzeit vermietet. Landkreis Esslingen Aktenzeichen: 115.43:000022 Bd. 2 Bissingen, Hörnle 1 Bissingen, Rossweide 1 Standorte Art der Nutzung Belegung erfolgt Freizeitheim Freizeitheim ohne Umbaumaßnahmen Belegung möglich

Mehr

Hebesätze 2011 bis 2016 in der Region Stuttgart

Hebesätze 2011 bis 2016 in der Region Stuttgart Stuttgart, Stadtkreis 420 520 520 420 520 520 420 520 520 420 520 520 420 520 520 420 520 520 Kreis Böblingen: Aidlingen 340 330 330 340 330 330 355 345 345 355 345 345 355 345 345 370 380 380 Altdorf

Mehr

Liste der förderfähigen DFI-Anzeiger-Haltestellen im Landkreis Esslingen Anlage 2 zur Vorlage 137/2018

Liste der förderfähigen DFI-Anzeiger-Haltestellen im Landkreis Esslingen Anlage 2 zur Vorlage 137/2018 Liste der förderfähigen DFI-Anzeiger-Haltestellen im Landkreis Esslingen Anlage 2 zur Vorlage 137/2018 Legende Anlage 1 zur Förderrichtlinie Normale Schrift = Förderfähige Haltestelle für DFI-Light-Anzeiger

Mehr

Wohnimmobilien-Preisspiegel für den Landkreis Esslingen. Kaufpreis-Übersicht 2012

Wohnimmobilien-Preisspiegel für den Landkreis Esslingen. Kaufpreis-Übersicht 2012 Wohnimmobilien-Preisspiegel für den Landkreis Esslingen Kaufpreis-Übersicht 2012 Der Wohnimmobilien-Preisspiegel: aktuell und gut informiert! Unser Service für Immobilienverkäufer: Top-Leistungen plus

Mehr

( 27, 33 SGB VIII)...

( 27, 33 SGB VIII)... STADT BECKUM Richtlinie der Stadt Beckum über die Gewährung von wirtschaftlichen Leistungen im Rahmen des Sozialgesetzbuches (SGB) Achtes Buch (VIII) Kinder- und Jugendhilfe Vom 20. November 2014 Inhaltsverzeichnis

Mehr

6. Wie hoch ist der jeweilige Anteil von Müttern und Vätern im Landkreis Esslingen, welche Elternzeit in Anspruch nehmen?

6. Wie hoch ist der jeweilige Anteil von Müttern und Vätern im Landkreis Esslingen, welche Elternzeit in Anspruch nehmen? Landtag von Baden-Württemberg 16. Wahlperiode Drucksache 16 / 338 20. 07. 2016 Kleine Anfrage des Abg. Andreas Deuschle CDU und Antwort des Ministeriums für Kultus, Jugend und Sport Aktueller Stand der

Mehr

Achtes Buch Sozialgesetzbuch (SGB VIII) - Kinder- und Jugendhilfe. 1 Recht auf Erziehung, Elternverantwortung, Jugendhilfe

Achtes Buch Sozialgesetzbuch (SGB VIII) - Kinder- und Jugendhilfe. 1 Recht auf Erziehung, Elternverantwortung, Jugendhilfe Achtes Buch Sozialgesetzbuch (SGB VIII) - Kinder- und Jugendhilfe 1 Recht auf Erziehung, Elternverantwortung, Jugendhilfe (1) Jeder junge Mensch hat ein Recht auf Förderung seiner Entwicklung und auf Erziehung

Mehr

VwV-Integration Das neue finanzielle Förderprogramm des Integrationsministeriums Baden-Württemberg

VwV-Integration Das neue finanzielle Förderprogramm des Integrationsministeriums Baden-Württemberg VwV-Integration Das neue finanzielle Förderprogramm des Integrationsministeriums Baden-Württemberg Die wichtigsten Punkte des Förderprogramms: 1. Welche Bereiche werden zukünftig gefördert? 2. Wer wird

Mehr

Anlage 2a. Preisbeispiele EinzelTicket. Preisbeispiele MonatsTicket. Preisbeispiele JahresTicket. gespart. heute neu heute neu

Anlage 2a. Preisbeispiele EinzelTicket. Preisbeispiele MonatsTicket. Preisbeispiele JahresTicket. gespart. heute neu heute neu Anlage 2a beispiele EinzelTicket Esslingen Stuttgart-City 3 2 4,20 2,90 1,30 31% Esslingen Stuttgart-Feuerbach 3 2 4,20 2,90 1,30 31% Esslingen Flughafen (Bus) 3 1 4,20 2,50 1,70 40% Esslingen Flughafen

Mehr

1. Wie hat sich die Anzahl der Straftaten im Landkreis Esslingen im Jahr 2014 gegenüber den Jahren 2013 und 2012 entwickelt?

1. Wie hat sich die Anzahl der Straftaten im Landkreis Esslingen im Jahr 2014 gegenüber den Jahren 2013 und 2012 entwickelt? Landtag von Baden-Württemberg 15. Wahlperiode Drucksache 15 / 6667 25. 03. 2015 Kleine Anfrage des Abg. Thaddäus Kunzmann CDU und Antwort des Innenministeriums Einbrüche im Landkreis Esslingen Kleine Anfrage

Mehr

Satzung. Satzung des Rhein-Neckar-Kreises über die Entschädigung für ehrenamtliche Tätigkeit

Satzung. Satzung des Rhein-Neckar-Kreises über die Entschädigung für ehrenamtliche Tätigkeit Satzung Satzung des Rhein-Neckar-Kreises über die Entschädigung für ehrenamtliche Tätigkeit SATZUNG über die Entschädigung für ehrenamtliche Tätigkeit Aufgrund von 3 der Landkreisordnung für Baden-Württemberg

Mehr

Öffentlich KT 19. Juli 2018 Nichtöffentlich Nichtöffentlich bis zum Abschluss der Vorberatung SOA 07. Juni 2018 KSA JHA

Öffentlich KT 19. Juli 2018 Nichtöffentlich Nichtöffentlich bis zum Abschluss der Vorberatung SOA 07. Juni 2018 KSA JHA Landkreis Esslingen Sitzungsvorlage Nummer: 44/2018 den 7. Mai 2018 Mitglieder des Kreistags und des Sozialausschusses des Landkreises Esslingen Öffentlich KT 19. Juli 2018 Nichtöffentlich VFA Nichtöffentlich

Mehr

2.1 Grundsatz Für die Einrichtung von Grundschulförderklassen gilt 30 Abs. 1 SchG entsprechend.

2.1 Grundsatz Für die Einrichtung von Grundschulförderklassen gilt 30 Abs. 1 SchG entsprechend. V. 2.3 Öffentliche Grundschulförderklassen I. Allgemeines 1 Begriff der öffentlichen Grundschulförderklasse Öffentliche Grundschulförderklassen werden als organisatorisch und pädagogisch eigenständige

Mehr

Grünschnittsammelstellen und Kompostierungsanlagen im Landkreis Esslingen

Grünschnittsammelstellen und Kompostierungsanlagen im Landkreis Esslingen Grünschnittsammelstellen und Kompostierungsanlagen im Landkreis Esslingen Kompostierungsanlage Entsorgungsstation Grünschnitt- Kompostwerk Oberaichen Musberg Unteraichen Altenriet LEINFELDEN- B27 -ECHTERDINGEN

Mehr

1. Wie viele Ganztagsschulen wird es im Schuljahr 2016/2017 im Landkreis Esslingen geben (aufgelistet nach Kommunen, Schulen und Schülerzahl)?

1. Wie viele Ganztagsschulen wird es im Schuljahr 2016/2017 im Landkreis Esslingen geben (aufgelistet nach Kommunen, Schulen und Schülerzahl)? Landtag von Baden-Württemberg 16. Wahlperiode Drucksache 16 / 339 20. 07. 2016 Kleine Anfrage des Abg. Andreas Deuschle CDU und Antwort des Ministeriums für Kultus, Jugend und Sport Aktueller Stand der

Mehr

Öffentlich Nichtöffentlich Nichtöffentlich bis zum Abschluss der Vorberatung SOA 09. Juni 2016 KSA JHA

Öffentlich Nichtöffentlich Nichtöffentlich bis zum Abschluss der Vorberatung SOA 09. Juni 2016 KSA JHA Landkreis Esslingen Sitzungsvorlage Nummer: 40/2016 den 18. Mai 2016 Mitglieder des Kreistags und des Sozialausschusses des Landkreises Esslingen Öffentlich Nichtöffentlich Nichtöffentlich bis zum Abschluss

Mehr

2231-A. Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Arbeit und Soziales, Familie und Integration. vom 11. August 2014 Az.

2231-A. Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Arbeit und Soziales, Familie und Integration. vom 11. August 2014 Az. 2231-A Änderung der Richtlinie zur Förderung der Betriebskosten von Plätzen für Kinder unter drei Jahren in Kindertageseinrichtungen und in Tagespflege (U3-Bundesmittelrichtlinie) Bekanntmachung des Bayerischen

Mehr

Das Förderprogramm richtet sich an Kommunen und private Initiativen.

Das Förderprogramm richtet sich an Kommunen und private Initiativen. Fördergrundsätze INGEplus des Programms INGE Grundsätze zur Gewährung von Zuwendungen für Projekte zur Vorbereitung und Einrichtung von Innovationsbereichen nach dem Gesetz zur Stärkung von innerstädtischen

Mehr

Rechtsgrundlagen und Leistungsbereiche der Familienpflege

Rechtsgrundlagen und Leistungsbereiche der Familienpflege Rechtsgrundlagen und Leistungsbereiche der Familienpflege Überblick über die wichtigsten Gesetzesgrundlagen Auszug aus dem Gesetzestext Rechtsgrundlagen Sozialgesetzbuch (SGB) V 38 SGB V: Haushaltshilfe

Mehr

Freiwilligendienste beim Kreisjugendring Esslingen e.v.

Freiwilligendienste beim Kreisjugendring Esslingen e.v. Freiwilligendienste beim Kreisjugendring Esslingen e.v. Übersicht freie & e - und -Stellen 2018/19 Stand: 21.12.2018 Inhalt Jugendhäuser und jugendhausähnliche en... 1 Schulsozialarbeit und Ganztagesbetreuung...

Mehr

s Kreissparkasse Esslingen-Nürtingen Gewerbeimmobilien im Landkreis Esslingen Miet- und Kaufpreisspiegel 2013

s Kreissparkasse Esslingen-Nürtingen Gewerbeimmobilien im Landkreis Esslingen Miet- und Kaufpreisspiegel 2013 s Kreissparkasse Esslingen-Nürtingen Gewerbeimmobilien im Landkreis Esslingen Miet- und Kaufpreisspiegel 2013 Der Gewerbeimmobilienspiegel: gut informiert das Passende finden Egal, ob Sie eine neue Lagerhalle

Mehr

s Kreissparkasse Esslingen-Nürtingen Gewerbeimmobilien im Landkreis Esslingen Miet- und Kaufpreisspiegel 2012

s Kreissparkasse Esslingen-Nürtingen Gewerbeimmobilien im Landkreis Esslingen Miet- und Kaufpreisspiegel 2012 s Kreissparkasse Esslingen-Nürtingen Gewerbeimmobilien im Landkreis Esslingen Miet- und Kaufpreisspiegel 2012 Der Gewerbeimmobilienspiegel: gut informiert das Passende finden Egal, ob Sie eine neue Lagerhalle

Mehr

Finanzierung von flexiblen Nachmittags-Betreuungs - angeboten an Grundschulen im Wahlkreis Nürtingen/Filder

Finanzierung von flexiblen Nachmittags-Betreuungs - angeboten an Grundschulen im Wahlkreis Nürtingen/Filder Landtag von Baden-Württemberg 15. Wahlperiode Drucksache 15 / 5672 29. 08. 2014 Kleine Anfrage des Abg. Thaddäus Kunzmann CDU und Antwort des Ministeriums für Kultus, Jugend und Sport Finanzierung von

Mehr

Asylbewerber- und Flüchtlingsunterbringung im Landkreis Esslingen. Bericht zum Veränderung gegenüber im VFA vom 16.4.

Asylbewerber- und Flüchtlingsunterbringung im Landkreis Esslingen. Bericht zum Veränderung gegenüber im VFA vom 16.4. Landratsamt Esslingen SG 522 / Dürr Asylbewerber- und Flüchtlingsunterbringung im Landkreis Esslingen Anlage 1 Esslingen a. N., 30.05.2015 Prognose Ende 2015: 3.900 Asylbewerber und Flüchtlinge Gemeinde

Mehr

Stadt- und Landkreise

Stadt- und Landkreise Öffentliche Schulden Schulden der Kreise und Gemeinden in Baden-Württemberg Kreise, Regionen Kernhaushalte Eigenbetriebe Kernhaushalte Eigenbetriebe absolut je Einwohner Einwohner in 1.000 Euro in 1.000

Mehr

Anlage 1. Angemessenheit der Kosten der Unterkunft ab Schlüssiges Konzept gemäß 22 SGB II/ 35 Abs. 2 SGB XII

Anlage 1. Angemessenheit der Kosten der Unterkunft ab Schlüssiges Konzept gemäß 22 SGB II/ 35 Abs. 2 SGB XII Anlage 1 Angemessenheit der Kosten der Unterkunft ab 01.01.2012 - Schlüssiges Konzept gemäß 22 SGB II/ 35 Abs. 2 SGB XII I. Allgemeines 2 Nach den genannten Vorschriften werden für Empfänger von ALG II

Mehr

Information Beratung Vermittlung PFLEGE STÜTZPUNKT HEIDELBERG

Information Beratung Vermittlung PFLEGE STÜTZPUNKT HEIDELBERG Information Beratung Vermittlung PFLEGE STÜTZPUNKT HEIDELBERG Inhalt Pflegestützpunkt Heidelberg die zentrale Anlaufstelle vor Ort Aufgaben des Pflegestützpunktes Das Angebot des Pflegestützpunktes Ansprechpartner

Mehr

Entwicklungen der Klassen 4 und 5 im Landkreis Esslingen

Entwicklungen der Klassen 4 und 5 im Landkreis Esslingen Landtag von Baden-Württemberg 15. Wahlperiode Drucksache 15 / 6501 19. 02. 2015 Kleine Anfrage des Abg. Thaddäus Kunzmann CDU und Antwort des Ministeriums für Kultus, Jugend und Sport Entwicklungen der

Mehr

Informationsblatt zur Beihilfefähigkeit von Aufwendungen bei dauernder Pflegebedürftigkeit

Informationsblatt zur Beihilfefähigkeit von Aufwendungen bei dauernder Pflegebedürftigkeit NIEDERSÄCHSISCHE VERSORGUNGSKASSE Stand: 01.01.2015 Informationsblatt zur Beihilfefähigkeit von Aufwendungen bei dauernder Pflegebedürftigkeit im häuslichen und teilstationären Bereich Dauernde Pflegebedürftigkeit

Mehr

Niedrigschwelliger Betreuungsangebote gem. 45 b Abs.1 S.6 Ziffer

Niedrigschwelliger Betreuungsangebote gem. 45 b Abs.1 S.6 Ziffer Anerkennung Niedrigschwelliger Betreuungsangebote gem. 45 b Abs.1 S.6 Ziffer 4 SGB XI Ihre Organisation beabsichtigt im Landkreis Esslingen ein niedrigschwelliges Betreuungsangebot für Menschen mit Demenz,

Mehr

Freiwilligendienst beim Kreisjugendring Esslingen

Freiwilligendienst beim Kreisjugendring Esslingen Freiwilligendienst beim Kreisjugendring Esslingen Übersicht: freie & e FSJ- und -Stellen 2017/18 Stand: 20.06.2017 Jugendhäuser und jugendhausähnliche en Jugendhaus Domino Aichwald FSJ Jugendhaus Altbach

Mehr

Übersicht: freie & besetzte FSJ- und BFD-Stellen

Übersicht: freie & besetzte FSJ- und BFD-Stellen Übersicht: freie & e FSJ- und BFD-Stellen JH / JE SSA / Kita / SBBZ = Jugendhaus / Jugendeinrichtung = Schulsozialarbeit / Ganztagesbetreuung = Kindertagesstätte / Kindergarten = Sonderpädagogische Bildungs-

Mehr

Jahresbericht Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderung. Handlungsfelder Kennzahlen Tabellen und Grafiken. Anlage 1 zu Vorlage 145/2014

Jahresbericht Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderung. Handlungsfelder Kennzahlen Tabellen und Grafiken. Anlage 1 zu Vorlage 145/2014 Anlage 1 zu Vorlage 145/2014 Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderung Jahresbericht 2013 Handlungsfelder Kennzahlen Tabellen und Grafiken Landratsamt Esslingen Amt für besondere Hilfen Pulverw

Mehr

Verordnung der Sächsischen Staatsregierung zur Anerkennung und Förderung von Betreuungsangeboten 1

Verordnung der Sächsischen Staatsregierung zur Anerkennung und Förderung von Betreuungsangeboten 1 Verordnung der Sächsischen Staatsregierung zur Anerkennung und Förderung von Betreuungsangeboten 1 vom 21. Dezember 2010 (SächsGVBl. S. 434) Teil 1 Anerkennung niedrigschwelliger Betreuungsangebote 1 Niedrigschwellige

Mehr

Richtlinie über die Verwendung der Sozialräumlichen Mittel, hier: Maßnahmenbezogene Mittel

Richtlinie über die Verwendung der Sozialräumlichen Mittel, hier: Maßnahmenbezogene Mittel Sozialraumorientierte Hilfsangebote in Köln Richtlinie über die Verwendung der Sozialräumlichen Mittel, hier: Maßnahmenbezogene Mittel Grundlage für die Gewährung von Zuschüssen im Rahmen der Richtlinie

Mehr

Freiwilligendienst beim Kreisjugendring Esslingen

Freiwilligendienst beim Kreisjugendring Esslingen Freiwilligendienst beim Kreisjugendring Esslingen Übersicht: freie & e - und -Stellen 2017/18 Stand: 21.12.2017 Jugendhäuser und jugendhausähnliche en / Jugendhaus Domino Aichwald Jugendhaus Altbach Altbach

Mehr

Freiwilligendienst beim Kreisjugendring Esslingen

Freiwilligendienst beim Kreisjugendring Esslingen Freiwilligendienst beim Kreisjugendring Esslingen Übersicht: freie & e - und -Stellen 2017/18 Stand: 05.02.2018 Jugendhäuser und jugendhausähnliche en / Jugendhaus Domino Aichwald Jugendhaus Altbach Altbach

Mehr

Strukturelle Anbindung von niedrigschwelligen Betreuungsangeboten. Tania-Aletta Schmidt/ Birgit Wolff

Strukturelle Anbindung von niedrigschwelligen Betreuungsangeboten. Tania-Aletta Schmidt/ Birgit Wolff Strukturelle Anbindung von niedrigschwelligen Betreuungsangeboten Tania-Aletta Schmidt/ Birgit Wolff Gliederung 1. Bedeutung der Anbindung von niedrigschwelligen Betreuungsangeboten 2. Was sind niedrigschwellige

Mehr

Geh- und Radschulwegeplanung im Landkreis Esslingen

Geh- und Radschulwegeplanung im Landkreis Esslingen Landtag von Baden-Württemberg 15. Wahlperiode Drucksache 15 / 6923 26. 05. 2015 Kleine Anfrage des Abg. Thaddäus Kunzmann CDU und Antwort des Ministeriums für Kultus, Jugend und Sport Geh- und Radschulwegeplanung

Mehr

STEFFI S PFLEGETEAM DIE PFLEGEREFORM 2015. SPINNEREIINSEL 1 83059 KOLBERMOOR Mobil 01 74 / 30 20 624

STEFFI S PFLEGETEAM DIE PFLEGEREFORM 2015. SPINNEREIINSEL 1 83059 KOLBERMOOR Mobil 01 74 / 30 20 624 STEFFI S PFLEGETEAM DIE PFLEGEREFORM 2015 SPINNEREIINSEL 1 83059 KOLBERMOOR Mobil 01 74 / 30 20 624 Die Pflegereform Pflegestärkungsgesetz Mehr Zeit für die Pflege Wie Sie davon profitieren! Die nächste

Mehr

Sportförderrichtlinie der Stadt Reichenbach im Vogtland vom 5. November 2013

Sportförderrichtlinie der Stadt Reichenbach im Vogtland vom 5. November 2013 Sportförderrichtlinie der Stadt Reichenbach im Vogtland vom 5. November 2013 1. Allgemeine Bestimmungen 1.1. Zuwendungsgrundsatz Die Stadt Reichenbach gewährt Zuwendungen zur Förderung des Sports und des

Mehr

Landtag von Baden-Württemberg. Kleine Anfrage. Antwort. Drucksache 15 / Wahlperiode. des Abg. Andreas Deuschle CDU.

Landtag von Baden-Württemberg. Kleine Anfrage. Antwort. Drucksache 15 / Wahlperiode. des Abg. Andreas Deuschle CDU. Landtag von Baden-Württemberg 15. Wahlperiode Drucksache 15 / 5681 03. 09. 2014 Kleine Anfrage des Abg. Andreas Deuschle CDU und Antwort des Ministeriums für Kultus, Jugend und Sport Entwicklung der Schülerzahlen

Mehr

Stationäre Pflege Ambulante Pflege Betreutes Wohnen

Stationäre Pflege Ambulante Pflege Betreutes Wohnen Stationäre Pflege Ambulante Pflege Betreutes Wohnen 2... wenn Sie in wohnlichem Zuhause rund um die Uhr Betreuung benötigen... wenn Ihre pflegenden Angehörigen verhindert sind Inhalt AlexA alles aus einer

Mehr

1. Allgemeines. 2. Arten und Umfang der Hilfen. 2.1 Ambulante Hilfen zur Erziehung. Anl. zur Vorlage 275/IV neue Richtlinien wirtschaftl.

1. Allgemeines. 2. Arten und Umfang der Hilfen. 2.1 Ambulante Hilfen zur Erziehung. Anl. zur Vorlage 275/IV neue Richtlinien wirtschaftl. Richtlinien des Fachbereichs Bildung, Jugend und Familie der Stadt Sundern über die Gewährung wirtschaftlicher Hilfen zur Erziehung nach dem Sozialgesetzbuch (SGB) Achtes Buch (VIII) 1. Allgemeines 1.1

Mehr

Tel. g.: Fax: Mail 3: TV Echterdingen Manuel Stierle Lehmgrubenweg Echterdingen Tel. privat: 0711/ Tel. mobil: 0162/

Tel. g.: Fax: Mail 3: TV Echterdingen Manuel Stierle Lehmgrubenweg Echterdingen Tel. privat: 0711/ Tel. mobil: 0162/ TTC Aichtal Jörg Saackel Schaichstr.11 72631 Aichtal 07127-952319 joerg@saackel.de TSV Bernhausen Karin Klötzer Schurwaldstr. 40 0711 / 707 83 10 sifakano@gmx.de TTV Dettingen Andreas Leinenbach Lerchenweg

Mehr

Ambulant Betreutes Wohnen für Menschen mit einer geistigen Beeinträchtigung

Ambulant Betreutes Wohnen für Menschen mit einer geistigen Beeinträchtigung Konzeption Lebenshilfe Walsrode Ambulant Betreutes Wohnen für Menschen mit einer geistigen Beeinträchtigung Vorwort Das ambulant betreute Wohnen bietet eine Betreuungsform für Menschen mit Behinderungen,

Mehr

wir bedanken uns für die Beteiligung im Hinblick auf die Fortschreibung der VwV FED in o. g. Fassung.

wir bedanken uns für die Beteiligung im Hinblick auf die Fortschreibung der VwV FED in o. g. Fassung. Liga der freien Wohlfahrtspflege Stauffenbergstr. 3 70173 Stuttgart An das Ministerium für Arbeit und Sozialordnung, Familie, Frauen und Senioren Baden-Württemberg Postfach 10 34 43 70029 Stuttgart Liga

Mehr

Vom 5. Februar 2013 Az.: Präambel

Vom 5. Februar 2013 Az.: Präambel Verwaltungsvorschrift des Sozialministeriums für die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung Familienentlastender Dienste auf dem Gebiet der Hilfen für Menschen mit Behinderungen (VwV FED) Vom 5. Februar

Mehr

Richtlinien Förderung kultureller Vereine 03/02. 03/02 Kulturförderrichtlinien für die Stadt Sindelfingen

Richtlinien Förderung kultureller Vereine 03/02. 03/02 Kulturförderrichtlinien für die Stadt Sindelfingen 03/02 Kulturförderrichtlinien für die Stadt Sindelfingen In den Genuss einer Förderung durch das Kultur- und Schulamt können Vereine und Vereinigungen kommen, die in den Bereichen Darstellende Kunst, Musik,

Mehr

öffentliche Bekanntmachung Satzung über die Einrichtung eines Beirates für die Belange von Menschen mit Behinderungen

öffentliche Bekanntmachung Satzung über die Einrichtung eines Beirates für die Belange von Menschen mit Behinderungen öffentliche Bekanntmachung Der Kreistag hat in seiner Sitzung am 26. März 2012 folgende Satzung über die Einrichtung eines Beirates für die Belange von Menschen mit Behinderungen beschlossen. Präambel

Mehr

Freiwilligendienst beim Kreisjugendring Esslingen

Freiwilligendienst beim Kreisjugendring Esslingen Freiwilligendienst beim Kreisjugendring Übersicht e & e - und -Stellen 2018/19 Stand: 21.03.2018 Jugendhäuser und jugendhausähnliche en / / Jugendhaus Domino Aichwald Jugendhaus Altbach Altbach Jugendhaus

Mehr

Erstantrag. I. Allgemeine Angaben. II. Projektbeschreibung (ggf. auf ein Beiblatt)

Erstantrag. I. Allgemeine Angaben. II. Projektbeschreibung (ggf. auf ein Beiblatt) VI 4 / 33457/ / Zutreffendes ankreuzen oder ausfüllen Erstantrag auf Bewilligung einer staatlichen Zuwendung für die Förderung von Angehörigenarbeit nach den Grundsätzen für die Förderung im Bayerischen

Mehr

Verwaltungsvorschrift des Ministeriums für Finanzen und Wirtschaft für die Gewährung von Zuwendungen zur Erhaltung und Pflege von Kulturdenkmalen

Verwaltungsvorschrift des Ministeriums für Finanzen und Wirtschaft für die Gewährung von Zuwendungen zur Erhaltung und Pflege von Kulturdenkmalen Verwaltungsvorschrift des Ministeriums für Finanzen und Wirtschaft für die Gewährung von Zuwendungen zur Erhaltung und Pflege von Kulturdenkmalen (VwV-Denkmalförderung) Vom 26. November 2012 - Az.: 93-2552.1/6

Mehr

Satzung des Kyffhäuserkreises zur Förderung von Kindern in Kindertagespflege

Satzung des Kyffhäuserkreises zur Förderung von Kindern in Kindertagespflege Satzung des Kyffhäuserkreises zur Förderung von Kindern in Kindertagespflege Der Kreistag des Kyffhäuserkreises hat in seiner Sitzung am.. auf der Grundlage der 98, 99 Thüringer Kommunalordnung (ThürKO)

Mehr

Richtlinie über Freiwillige Leistungen der Stadt Schwarzenbek

Richtlinie über Freiwillige Leistungen der Stadt Schwarzenbek Richtlinie über Freiwillige Leistungen der Stadt Schwarzenbek 417 Präambel Gemeinnützige Vereine leisten einen wesentlichen Beitrag zur Verwirklichung eines lebendigen Gemeinwesens, in dem sich die vielfältigen

Mehr

Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen für Gemeinschaftseinrichtungen der Altenhilfe

Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen für Gemeinschaftseinrichtungen der Altenhilfe Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen für Gemeinschaftseinrichtungen der Altenhilfe 1 Zuwendungszweck, Rechtsgrundlage 2 Gegenstand der Förderung 3 Zuwendungsempfänger 4 Zuwendungsvoraussetzungen

Mehr

Zusätzliche Betreuungsleistungen 45b SGB XI

Zusätzliche Betreuungsleistungen 45b SGB XI Zusätzliche Betreuungsleistungen 45b SGB XI (1) Pflegebedürftige, die die Voraussetzungen des 45a erfüllen, können neben den in diesem Kapitel vorgesehenen Leistungen der ambulanten und teilstationären

Mehr

tagesmütter Landesverband der Tagesmütter-Vereine Baden-Württemberg e. V.

tagesmütter Landesverband der Tagesmütter-Vereine Baden-Württemberg e. V. tagesmütter Landesverband der Tagesmütter-Vereine Baden-Württemberg e. V. Erwin-Bälz-Str. 48 70597 Stuttgart Geschäftsstelle Tel: 0711 / 9335-896 Fax: 0711 / 9457074 e-mail: lv@tagesmuetter-bw.de www.tagesmuetter-bw.de

Mehr

Unsere Angebote für Schulen

Unsere Angebote für Schulen 1 Unsere Angebote für Schulen 2 Liebe Lehrerinnen und Lehrer, Bildung ist Zukunft! Als Lehrkräfte helfen Sie Ihren Schülerinnen und Schülern, sich optimal auf diese Zukunft vorzubereiten. Die Kreissparkasse

Mehr

Einzigartig Einfach Preiswert. Fragen und Antworten rund um das Thema Pflege

Einzigartig Einfach Preiswert. Fragen und Antworten rund um das Thema Pflege Einzigartig Einfach Preiswert Fragen und Antworten rund um das Thema Pflege Was ist das staatliche Pflegegeld? Beim staatlichen Pflegegeld handelt es sich um die finanziellen Leistungen der gesetzlichen

Mehr

Zuwendungsrichtlinien des Kreises Recklinghausen 2.6

Zuwendungsrichtlinien des Kreises Recklinghausen 2.6 Zuwendungsrichtlinien des Kreises Recklinghausen 2.6 Zuwendungsrichtlinien des Kreises Recklinghausen 1. Allgemeines 1.1 Zuwendungen sind Geldleistungen an Personen (einschl. jur. Personen) außerhalb der

Mehr

Asylbewerber- und Flüchtlingsunterbringung im Landkreis Esslingen Esslingen a. N.,

Asylbewerber- und Flüchtlingsunterbringung im Landkreis Esslingen Esslingen a. N., Landratsamt Esslingen SG 522 / Dürr Prognose Ende 2016: 10.000 Asylbewerber und Flüchtlinge Gemeinde Einwohner %-Anteil Anteil an Plätze Prognose 31.10.2015 in Planung SOLL nach Planung Asylbewerber- und

Mehr

Unsere Angebote für Schulen

Unsere Angebote für Schulen 1 Unsere Angebote für Schulen Liebe Lehrerinnen und Lehrer, Bildung ist Zukunft! Als Lehrkräfte helfen Sie Ihren Schülerinnen und Schülern, sich optimal auf diese Zukunft vorzubereiten. Die Kreissparkasse

Mehr

A. Förderung von Selbsthilfegruppen für Inklusion und Teilhabe von Menschen mit Behinderung oder chronischer Krankheit

A. Förderung von Selbsthilfegruppen für Inklusion und Teilhabe von Menschen mit Behinderung oder chronischer Krankheit 8113.1-A Förderung von Selbsthilfegruppen für Inklusion und Teilhabe von Menschen mit Behinderung oder chronischer Krankheit Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Arbeit und Soziales, Familie

Mehr

Fragebogen für Beratungsstellen für Menschen mit Behinderungen im Kreis Olpe

Fragebogen für Beratungsstellen für Menschen mit Behinderungen im Kreis Olpe Fragebogen für Beratungsstellen für Menschen mit Behinderungen im Kreis Olpe Wir möchten Sie bitten, diesen Fragebogen auszufüllen. Der Fragebogen soll bis zum 19.3.2012 an die Universität Siegen, ZPE,

Mehr

Satzung der Stadt Penig über die Entschädigung für ehrenamtliche Tätigkeit (Entschädigungssatzung)

Satzung der Stadt Penig über die Entschädigung für ehrenamtliche Tätigkeit (Entschädigungssatzung) Stadt Penig Landkreis Mittelsachsen Satzung der Stadt Penig über die Entschädigung für ehrenamtliche Tätigkeit (Entschädigungssatzung) vom 14.01.2011 Auf der Grundlage 1. des 4 in Verbindung mit 21 Abs.

Mehr

Richtlinie der Gemeinde Rangsdorf über die Kultur-, Umwelt- und Sportförderung vom

Richtlinie der Gemeinde Rangsdorf über die Kultur-, Umwelt- und Sportförderung vom Richtlinie der Gemeinde Rangsdorf über die Kultur-, Umwelt- und Sportförderung vom 07.02.2013 I. Ziele der Förderung Die Gemeinde Rangsdorf gewährt nach Maßgabe dieser Richtlinie finanzielle Zuwendungen

Mehr

Das Persönliche Budget. 17 SGB IX, 57 SGB XII, BudgetV

Das Persönliche Budget. 17 SGB IX, 57 SGB XII, BudgetV Das Persönliche Budget 17 SGB IX, 57 SGB XII, BudgetV Fragen: Was ist ein Persönliches Budget? Wer kann ein Persönliches Budget erhalten? Wofür kann ein Persönliches Budget (des Sozialhilfeträgers) verwendet

Mehr

Johannes-Diakonie Mosbach

Johannes-Diakonie Mosbach Johannes-Diakonie Mosbach Of fene Hilfen Unterstützung Begleitung Beratung 2 Ihre Ansprechpartner: Heike Ostant Verbundleitung Offene Hilfen Mosbach/Schwarzach Tel: 06261 / 938 858-51 E-Mail: Heike.Ostant@johannes-diakonie.de

Mehr

Sozialhilfe in Deutschland

Sozialhilfe in Deutschland Sozialhilfe in Deutschland 2010 Statistisches Bundesamt Was beschreibt die Sozialhilfestatistik? Die Sozialhilfe schützt als letztes Auffangnetz vor Armut, sozialer Ausgrenzung sowie besonderer Belastung.

Mehr

Merkblatt für Antragsteller zum Förderprogramm Projekte im Vor- und Umfeld der Pflege - Niedrigschwellige Betreuungsangebote

Merkblatt für Antragsteller zum Förderprogramm Projekte im Vor- und Umfeld der Pflege - Niedrigschwellige Betreuungsangebote Merkblatt für Antragsteller zum Förderprogramm 2016 Projekte im Vor- und Umfeld der Pflege - Niedrigschwellige Betreuungsangebote und Initiativen des Ehrenamtes und der Selbsthilfe nach 45 c, d SGB XI

Mehr

Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen für Freiwillige Ganztagsschulen 2011 im Saarland. Vom

Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen für Freiwillige Ganztagsschulen 2011 im Saarland. Vom Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen für Freiwillige Ganztagsschulen 2011 im Saarland Vom 15.03.2011 1. Zuwendungszweck, Gegenstand und Rechtsgrundlage der Förderung Das Land gewährt nach Maßgabe

Mehr

Tätigkeits-/ Sachbericht für das Jahr 20_

Tätigkeits-/ Sachbericht für das Jahr 20_ Tätigkeits-/ Sachbericht für das Jahr 20_ Bitte beachten Sie, dass alle Angaben Stichtagsangaben zum 31.12 des Berichtsjahres sind! Teil A: Allgemeine Vereinsangaben / - unterlagen: I. Name des Vereins

Mehr

Gesetz betreffend kantonale Jugendhilfe

Gesetz betreffend kantonale Jugendhilfe Gesetz betreffend kantonale Jugendhilfe Vom 17. Oktober 1984 Der Grosse Rat des Kantons Basel-Stadt erlässt, auf den Antrag seiner Kommission, folgendes Gesetz: i. grundsätzliche bestimmungen Zweck 1.Die

Mehr

Persönliches Budget als besondere Form der Leistungserbringung nach dem SGB IX und SGB XII- Volker Conrad

Persönliches Budget als besondere Form der Leistungserbringung nach dem SGB IX und SGB XII- Volker Conrad Persönliches Budget als besondere Form der Leistungserbringung nach dem SGB IX und SGB XII- Volker Conrad Übersicht der wichtigsten gesetzlichen Grundlagen 17 SGB IX Ausführung von Leistungen, Persönliches

Mehr

Kooperationsvereinbarung. zwischen. Landschaftsverband Westfalen-Lippe (LWL) und. Stadt Herne

Kooperationsvereinbarung. zwischen. Landschaftsverband Westfalen-Lippe (LWL) und. Stadt Herne Kooperationsvereinbarung zwischen Landschaftsverband Westfalen-Lippe (LWL) und Stadt Herne Aufgrund des 5 der Rahmenvereinbarung NRW über die Leistungen der Eingliederungshilfe und die Hilfen zur Überwindung

Mehr

Praxissemester in der Fünftage-/ Tagesgruppe

Praxissemester in der Fünftage-/ Tagesgruppe Praxissemester in der Fünftage-/ Tagesgruppe Was ist eine Fünftage-/Tagesgruppe? eine Fünftage-/Tagesgruppe ist eine stationäre bzw. teilstationäre Maßnahme der Kinder- und Jugendhilfe nach 34/ 32 SGB

Mehr

Richtlinie zur Förderung der Jugendarbeit im Landkreis Oder-Spree

Richtlinie zur Förderung der Jugendarbeit im Landkreis Oder-Spree Richtlinie zur Förderung der Jugendarbeit im Landkreis Oder-Spree Rechtliche Grundlagen Grundlage dieser Förderrichtlinie bilden 1 bis 8 und 9 bis 14 in Verbindung mit 69, 73 bis 75 SGB VIII (Kinder- und

Mehr

5.4. b. Antragsberechtigt sind die Gemeinden und Verbandsgemeinden im Kreis, die Offene Kinder- und Jugendarbeit in kommunaler Trägerschaft anbieten.

5.4. b. Antragsberechtigt sind die Gemeinden und Verbandsgemeinden im Kreis, die Offene Kinder- und Jugendarbeit in kommunaler Trägerschaft anbieten. 5.4 Richtlinien für die Gewährung von Personalkostenzuschüssen an kreisangehörige Gemeinden für offene Kinder- und Jugendarbeit im Rhein- Pfalz-Kreis in der Fassung ab 01.01.2015 Die Verwaltung des Jugendamtes

Mehr

Leistungen der Pflegeversicherung jetzt und ab 2015

Leistungen der Pflegeversicherung jetzt und ab 2015 Leistungen der Pflegeversicherung jetzt und ab 2015 Günther Schwarz, Fachberatung, Evangelische Gesellschaft www.alzheimerberatung-stuttgart.de Günther Schwarz Evangelische Gesellschaft 1 Reform der Pflegeversicherung

Mehr

Umsetzung PSG I Niedrigschwellige Betreuungs- und Entlastungsangebote. Dr. Gabriele Hartl Nürnberg, den 16. März 2016

Umsetzung PSG I Niedrigschwellige Betreuungs- und Entlastungsangebote. Dr. Gabriele Hartl Nürnberg, den 16. März 2016 Umsetzung PSG I Niedrigschwellige Betreuungs- und Entlastungsangebote Dr. Gabriele Hartl Nürnberg, den Neu im PSG I Erweiterung des Leistungsanspruchs auf alle Pflegebedürftigen der Pflegestufen I III

Mehr

Auf dem Weg in eine neue Kommunalpolitik: Örtliche Teilhabeplanung für Menschen mit Behinderung

Auf dem Weg in eine neue Kommunalpolitik: Örtliche Teilhabeplanung für Menschen mit Behinderung Auf dem Weg in eine neue Kommunalpolitik: Örtliche Teilhabeplanung für Menschen mit Behinderung Workshop B Inklusionsorientierte kommunale Teilhabeplanung Zumutung oder wegweisender Impuls für Groß- und

Mehr

gastfreunde Begleiten, Beraten und Betreuen Ambulante Betreuungsangebote für Menschen mit psychischer Erkrankung Perspektive Leben.

gastfreunde Begleiten, Beraten und Betreuen Ambulante Betreuungsangebote für Menschen mit psychischer Erkrankung Perspektive Leben. gastfreunde Begleiten, Beraten und Betreuen Ambulante Betreuungsangebote für Menschen mit psychischer Erkrankung Perspektive Leben. Die Sozialtherapeutischen Einrichtungen der AWO Oberbayern auch entfernte

Mehr

Paul Kleinheins Leiter ImmobilienCenter Gewerbeimmobilien Telefon

Paul Kleinheins Leiter ImmobilienCenter Gewerbeimmobilien Telefon Gewerbeimmobilien im Landkreis Esslingen Miet- und Kaufpreisspiegel 2016 s Kreissparkasse Esslingen-Nürtingen Kreissparkasse Esslingen-Nürtingen Bahnhofstraße 8 73728 Esslingen KundenService: Telefon 0711

Mehr

Vereinbarung Stärkung VN-Standort Bonn

Vereinbarung Stärkung VN-Standort Bonn Vereinbarung Stärkung VN-Standort Bonn über die Gewährung von Zuwendungen des Bundes nach 23, 44 BHO zur Umsetzung von Maßnahmen im Rahmen des Zukunftsinvestitionsprogramms (Kapitel 6002, Titel 883 31)

Mehr

Landratsamt Böblingen. Satzung. über die Entschädigung für ehrenamtliche Tätigkeit

Landratsamt Böblingen. Satzung. über die Entschädigung für ehrenamtliche Tätigkeit Landratsamt Böblingen Satzung über die Entschädigung für ehrenamtliche Tätigkeit Landkreis Böblingen S a t z u n g über die Entschädigung für ehrenamtliche Tätigkeit vom 19. November 1984 in der Fassung

Mehr

L II 7 - j/

L II 7 - j/ Artikel-Nr. 3926 05001 Finanzen und L II 7 - j/05 21.08.2006 Steuereinnahmen der Gemeinden in Baden-Württemberg 2005 Dieser Statistische Bericht beruht auf den Angaben zur vierteljährlichen kommunalen

Mehr

Heimerziehung in der DDR

Heimerziehung in der DDR Heimerziehung in der DDR Der Fonds Heimerziehung in der DDR in den Jahren 1949 bis 1990 Möglichkeiten der Unterstützung und Hilfe für Betroffene Martina Reinhardt (TMSFG) 12. Oktober 2012 Grundlagen Bericht

Mehr