Flordimex 420. Wachstumsregler Wirkstoff:
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- Busso Hummel
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1 Wachstumsregler Wirkstoff: Piktogramm: Signalwort: Bienen: Packungsgröße: 420 g/l Ethephon (35 Gew.-%) (2-Chlorethylphosphonsäure) Wasserlösliches Konzentrat (SL) GHS05, GHS09 Gefahr nicht bienengefährlich (B4) 1 l Flasche Wachstumsregler zur Förderung der Blütenbildung an Apfel, zur Ernteerleichterung von Sauerkirschen, zur Förderung der Triebbildung bei Chrysanthemum indicum-hybriden und Pelargonium-zonale sowie zur Fruchtausdünnung in Steinobst. Anwendung Wirkungsweise Flordimex 420 ist eine konzentrierte Formulierung der 2-Chlorethylphosphonsäure (Ethephon). Es durchdringt den Pflanzenorganismus und zersetzt sich unter Bildung des Phytohormons Ethylen. Je nach Dosierung und Anwendungszeitpunkt werden dadurch die unterschiedlichsten Effekte in der Pflanze ausgelöst, wie Blühinduktion und Reduzierung der Apikaldominanz. Von der Zulassungsbehörde festgesetzte Anwendungsgebiete: Förderung der Blütenbildung an Apfel (Ertragsanlagen); Ernteerleichterung von Sauerkirschen; Förderung der Triebbildung an Dendranthema x grandiflorum (Chrysanthemum-indicum- Hybriden); Förderung der Triebbildung an Pelargonium zonale. 196
2 Anwendungsempfehlungen Flordimex 420 wird mit folgenden Aufwandmengen im Spritzverfahren empfohlen: Kultur Indikation Brühe Dosis Anwendungen I. Apfel (Ertragsanlagen) Förderung der Blütenbildung 500 l / 1 m Kronenhöhe 0,15 l/ha und je 1 m Kronenhöhe spritzen max. 2 Anwendungen je Vegetationsperiode II. Sauerkirsche Ernte erleichterung 500 l / 1 m Kronenhöhe 0,5 l/ha und je 1 m Kronenhöhe spritzen max. 1 Behandlung in dieser Anwendung und für die Kultur bzw. je Jahr III. Chrysanthe- mum-indicum- Hybriden (Dendranthema x grandiflorum ) Förderung der Triebbildung bei Mutter- Pflanzen (F1-Hybriden) max. 100 ml / m² max. 0,1 ml/m² spritzen. (Dieses entspricht einer Anwendungskonzentration von 0,1 %) max. 4 Anwendungen im Gewächshaus im Abstand von 28 Tagen IV. Pelargoniumzonale Förderung der Triebbildung bei Mutterpflanzen ( F1-Hybriden) max. 100 ml / m² max. 0,1 ml/m² spritzen. (Dieses entspricht einer Anwendungskonzentration von 0,1 %) max. 5 Anwendungen im Gewächshaus im Abstand von 28 Tagen Spezielle Anwendungshinweise Die Wirkung des Präparates wird durch die Temperatur beeinflusst. Tagestemperaturen über 18 C wirken beschleunigend, unter 18 C verzögernd auf die gewünschten Effekte. Bei Temperaturen über 25 C Flordimex 420 nicht einsetzen. Starke Niederschläge unmittelbar nach der Ausbringung können die Wirkung vermindern. 197
3 I. Apfel (Ertragsanlagen) Die Anwendung erfolgt 4 Wochen nach der Vollblüte, die zweite 7 Tage später. An wendungen zur Förderung der Blütenbildung sollten nicht vor Anfang Juni erfolgen. Die erste Anwendung sollte nicht vor dem 5. Juni, eine zweite 7 Tage später, aber spätestens bis zum 15. Juni erfolgt sein. Eine Anwendung zu diesem Zeitpunkt wirkt sich positiv auf den Blütenansatz im nachfolgenden Jahr aus. Die angegebene Aufwandmenge sollte nicht über-schritten werden. Von Mischungen mit Kalziumchlorid-Düngern wird abgeraten. Verträglichkeit Flordimex 420 ist nach bisherigen Erfahrungen u.a. in folgenden Sorten gut verträglich: Boskoop, Cox Orange, Elstar, Ambassy, Gloster, Golden Delicious, Jonagold, Holsteiner Cox, Gala, Braeburn. Von der Zulassungsbehörde festgesetzte Anwendungsbestimmungen: NW604. NW605 - Apfel - reduzierte Abstände: 50% 5m, 75% *, 90% *. NW606 - Apfel- 10m. II. Sauerkirschen Der mit dem natürlichen Reifevorgang verbundene Prozess der Ausbildung eines Trenngewe bes zwischen Frucht und Fruchtstiel wird durch die Anwendung von Flordimex 420 unter-stützt. Die Behandlung erfolgt 7 Tage vor dem geplanten Erntetermin. Auf gleichmäßige Verteilung und tropfnass-spritzen ist zu achten. Die Früchte müssen annähernd ihre endgültige Größe erreicht haben und voll ausgefärbt sein. Da bei mittlerem und schwachem Fruchtbehang die letzte Reifephase schneller durchlaufen wird, müssen diese Quartiere vorrangig behandelt werden. Bei zu zeitiger Anwendung von Flordimex 420 besteht die Gefahr, dass die Früchte nur eine Art Notreifestadium erreichen. Für die Aufnahme des Präparates ist eine lange Benetzungsdauer günstig, weshalb möglichst in den Morgen- oder Abendstunden gespritzt werden sollte. Überdosierungen vermeiden. Keine Anwendung bei kranken und stark mit Spinn-milben befallenen Bäumen. Verträglichkeit Nach bisherigen Erfahrungen ist Flordimex 420 u.a. in den Sorten Fanal, Gerema, Karneol, Schattenmorelle gut verträglich. Unverträgliche Sauerkirsch-Sorten sind bisher nicht bekannt. Die Behandlung von Sauerkirschen mit Flordimex 420 sollte nur an Bäumen erfolgen, die mindestens 5 Jahre alt sind. Von der Zulassungsbehörde festgesetzte Anwendungsbestimmungen: NW604. NW605 - Sauerkirsche - reduzierte Abstände: 50% 10m, 75% 5m, 90% *. NW606 - Sauerkirsche - 10m. 198
4 III. Chrysanthemum-indicum-Hybriden (Dendranthema x grandiflorum) im Gewächshaus Zur Erhöhung der Stecklingsproduktion können Mutterpflanzen von Chrysanthemumindicum-Hybriden mit Flordimex 420 in ihrer Triebbildung gefördert werden. Die Spritzung erfolgt im Frühjahr oder Sommer bei 1 cm Trieblänge. Im Abstand von 28 Tagen sind bei Bedarf weitere Behandlungen möglich. In Abhängigkeit der Standzeit der Mutterpflanzen sind maximal 4 Anwendungen zugelassen. 10 C sollten bei der Behandlung nicht unter schritten und 25 C nicht überschritten werden. Die Pflanzen sind so vorzubereiten, dass sie 24 Stunden nicht gegossen werden müssen, um die Behandlungswirkung nicht zu beeinträchti-gen. Die Entnahme der Stecklinge erfolgt frühestens 2 Tage nach der Anwendung. Negative Aus-wirkungen auf den Bewurzelungsprozess sind nicht bekannt. Von den Sorten Axilia, Galaxy, Long Island Beauty, Luyona, Niva, Snowdon ist eine höhere Stecklingsausbeute nach Flordimex 420-Behandlungen zu erwarten. Die Sorte Elgina reagiert weniger stark. IV. Pelargonium-zonale Mutterpflanzen (F1-Hybriden) im Gewächshaus Zur Erhöhung der Stecklingsproduktion können Mutterpflanzen von Pelargoniumzonale-F1-Hybriden mit Flordimex 420 in ihrer Triebbildung gefördert werden. Die Be handlung erfolgt nach der Durchwurzelung des Topfes bzw. bei beginnendem Neu austrieb nach dem Entspit-zen und bei Bedarf. Bei Bedarf kann im Abstand von 28 Tagen wieder gespritzt werden. Maximal sind 5 Anwendungen möglich. Um die Spritz wirkung nicht zu beeinträchtigen, müssen die Pflanzen so vorbereitet werden, dass sie 24 Stunden ohne Gießwasser auskommen. Als geeignet erwiesen sich u.a. die Sorten PAC Amethyst, PAC Bruni, PAC Isabell, PAC Lachs-ball und PAC Palais Von der Zulassungsbehörde gemäß 18 Abs. 1 PflSchG genehmigte Anwendung: Fruchtausdünnung in Pflaume, Zwetschge, Mirabelle und Reineclaude. In Abhängigkeit von Kultur, Sorte, Anbauverfahren und den spezifischen Umwelt bedingungen können Schäden an der zu behandelnden Kultur nicht ausgeschlossen werden. Die Pflanzen verträglichkeit sollte daher unter den betriebsspezifischen Bedingungen geprüft werden (Testspritzung). Flordimex 420 wird zur Fruchtausdünnung an Pflaume, Zwetschge, Mirabelle und Reineclaude im Stadium BBCH 71 bis 72 mit 0,15 l/ha und je 1 m Kronenhöhe in 100 bis 500 l Wasser /ha und je 1 m Kronenhöhe gespritzt oder gesprüht. Maximal eine Behandlung in dieser Anwendung und für die Kultur bzw. je Jahr. Verträglichkeit (WH915) Aufgrund der Vielzahl von Arten und Sorten empfehlen wir grundsätzlich Vorversuche mit den im Betrieb angebauten Kulturen unter den spezifischen Kulturbedingungen, um die Pflanzenverträglichkeit zu prüfen. Erste Erfahrungen zeigen eine gute Wirkung bei den Sorten Presenta, Hanita und Elena. Bei Topper ist die Wirkung eher schwach, bei C.C. Schöne eher zu stark. Die Sorte Katinka kann mit Harzfluss reagieren und sollte daher nicht behandelt werden. 199
5 Von der Zulassungsbehörde festgesetzte Anwendungsbestimmungen: NW604, NW609-5m. Wartezeiten Apfel: Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich. (F). Dendranthema, Pelargonien: Die Festsetzung einer Wartezeit ist ohne Bedeutung (N). Sauerkirsche: 7 Tage Pflaume, Zwetschge, Mirabelle und Reineclaude: 60 Tage Hinweise für den sicheren Umgang Von der Zulassungsbehörde festgesetzte Anwendungsbestimmungen: NW468 - Anwendungsflüssigkeiten und deren Reste, Mittel und dessen Reste, entleerte Behältnisse oder Packungen sowie Reinigungs- und Spülflüssigkeiten nicht in Gewässer gelangen lassen. Dies gilt auch für indirekte Einträge über die Kanalisation, Hof- und Straßenabläufe sowie Regen- und Abwasserkanäle. NW604 - Die Anwendungsbestimmung, mit der ein Abstand zum Schutz von Gewässern festgesetzt wurde, gilt nicht in den durch die zuständige Behörde besonders ausgewiesenen Gebieten, soweit die zuständige Behörde dort die Anwendung genehmigt hat. NW605 - Die Anwendung des Mittels auf Flächen in Nachbarschaft von Ober flächen gewäs sern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführender Oberflächengewässer - muss mit einem Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis Verlustmindernde Geräte vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung eingetragen ist. Dabei sind, in Abhän gig keit von den unten aufgeführten Abdriftminderungsklassen der verwendeten Geräte, die im Folgenden genannten Abstände zu Oberflächengewässern einzuhalten. Für die mit * gekennzeichneten Abdriftminderungsklassen ist neben dem gemäß Länder recht verbindlich vorgegebenen Mindestabstand zu Oberflächengewässern 6 Absatz 2 Satz 2 PflSchG zu beachten. Apfel - reduzierte Abstände: 50% 5m, 75% *, 90% *. Sauerkirsche - reduzierte Abstände: 50% 10m, 75% 5m, 90% *. NW606 - Ein Verzicht auf den Einsatz verlustmindernder Technik ist nur möglich, wenn bei der Anwendung des Mittels mindestens unten genannter Abstand zu Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführender Oberflächengewässer - eingehalten wird. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von ,- Euro geahndet werden. Apfel, Sauerkirsche - 10m. NW609 - Die Anwendung des Mittels auf Flächen in Nachbarschaft von Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführender Oberflächengewässer - muss mindestens mit unten genanntem Abstand erfolgen. Dieser Abstand muss nicht eingehalten werden, wenn die Anwendung mit einem Gerät erfolgt, das in das Verzeichnis Verlustmindernde Geräte vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung eingetragen 200
6 ist. Unabhängig davon ist, neben dem gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebenen Mindestabstand zu Oberflächengewässern, 6 Absatz 2 Satz 2 PflSchG zu beachten. Zuwider handlungen können mit einem Bußgeld bis zu ,- Euro geahndet werden. Pflaume, Zwetschge, Mirabelle und Reineclaude - 5m. Hinweise zum Schutz des Anwenders SB001 - Jeden unnötigen Kontakt mit dem Mittel vermeiden. Missbrauch kann zu Ge sundheitsschäden führen. SB110 - Die Richtlinie für die Anforderung an die persönliche Schutzausrüstung im Pflanzenschutz Persönliche Schutzausrüstung beim Umgang mit Pflanzenschutzmitteln des Bundes amtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit ist zu beachten. SE110 - Dicht abschließende Schutzbrille tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mit tel. SF Das Wiederbetreten der behandelten Flächen / Kulturen ist am Tage der Ap plikation nur mit der persönlichen Schutzausrüstung möglich, die für das Ausbringen des Mittels vorgegeben ist. Nachfolgearbeiten auf / in behandelten Flächen / Kulturen dürfen grundsätzlich erst 24 Stunden nach der Ausbringung des Mittels durchgeführt werden. Innerhalb 48 Stunden sind dabei der Schutzanzug gegen Pflanzenschutzmittel und Uni versal-schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) zu tragen. SS110 - Universal-Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel. SS120 - Universal-Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) tragen bei Ausbringung/Hand habung des anwendungsfertigen Mittels. SS Schutzanzug gegen Pflanzenschutzmittel und festes Schuhwerk (z.b. Gummistiefel) tragen bei Ausbringung/Handhabung des anwendungsfertigen Mittels. ST Partikelfiltrierende Halbmaske FFP2 oder Halbmaske mit Partikelfilter P2 (Kennfarbe: weiß) gemäß BVL-Richtlinie für die Anforderungen an die persönliche Schutzausrüstung im Pflanzenschutz, in der jeweils geltenden Fassung, tragen bei Ausbringung/Handhabung des anwendungsfertigen Mittels. EO SPo 5: Vor dem Wiederbetreten ist das Gewächshaus gründlich zu lüften. Handschuhe nach dem Gebrauch vor dem Ausziehen gründlich waschen. Wir empfehlen Schutzhandschuhe aus Nitril. 201
7 Erste-Hilfe-Maßnahmen Allgemeine Hinweise Sofort Arzt hinzuziehen. Kontaminierte Kleidung und Schuhe sofort ausziehen und vor Wiederverwendung gründlich reinigen. Bei Gefahr der Be wusst losig keit, Lagerung und Transport in stabiler Seitenlage. Nach Einatmen Betroffene Person aus der Gefahrenzone bringen. Für Frischluft sorgen. Bei unregelmäßiger Atmung/Atemstillstand: künstliche Beatmung. Sofort Arzt hinzuziehen. Nach Hautkontakt Sofort abwaschen mit Wasser und Seife. Ärztlicher Behandlung zuführen. Nach Augenkontakt Augenlider spreizen, Augen gründlich mit Wasser spülen (15 Min.). Augenärztliche Be handlung. Nach Verschlucken Kein Erbrechen einleiten. Mund ausspülen und reichlich Wasser nachtrinken. Sofort Arzt hinzuziehen. Bewusstlosen Personen darf nichts eingeflößt werden. Wichtigste akute und verzögert auftretende Symptome und Wirkungen Symptome Magen-Darm-Beschwerden; Magenperforation Gewässerorganismen NW262 - Das Mittel ist giftig für Algen. NW263 - Das Mittel ist giftig für Fischnährtiere. Bienen und andere Nützlinge NB Das Mittel wird bis zu der höchsten durch die Zulassung festgelegten Auf wandmenge oder Anwendungskonzentration, falls eine Aufwandmenge nicht vorgesehen ist, als nicht bienengefährlich eingestuft. (B4) NN130 - Das Mittel wird als nicht schädigend für Populationen der Arten Pardosa amentata und palustris (Wolfsspinnen) eingestuft. NN134 - Das Mittel wird als nicht schädigend für Populationen der Art Typhlodromus pyri (Raubmilbe) eingestuft. NN165 - Das Mittel wird als nicht schädigend für Populationen der Art Poecilus cupreus (Laufkäfer) eingestuft. NN170 - Das Mittel wird als nicht schädigend für Populationen der Art Chrysoperla carnea (Florfliege) eingestuft. NN Das Mittel wird als nicht schädigend für Populationen der Art Aphidius rhopalosiphi (Brackwespe) eingestuft. NN291 - Das Mittel wird als schwach schädigend für Populationen der Art Episyrphus balteatus (Schwebfliege) eingestuft. Lagerung Behälter dicht geschlossen halten und an einem kühlen, gut gelüfteten Ort aufbewahren. Geöffnete Behälter sorgfältig verschließen und aufrecht lagern, um jegliches Austreten zu verhindern. Stets in Behältern aufbewahren, die dem Originalgebinde entsprechen. Ungeeignetes Material: Aluminium. 202
8 Nicht zusammen mit Lebensmitteln lagern. Nicht zusammenlagern mit: Aluminium; Aluminium-Legierungen. Entsorgung Leere und sorgfältig gespülte Verpackungen mit der Marke PAMIRA 1 sind an den autorisierten Sammelstellen des Entsorgungssystems PAMIRA mit separiertem Verschluss abzugeben. Informationen zu Zeitpunkt und Ort der Sammlungen erhalten Sie von Ihrem Händler, aus der regionalen Presse oder im Internet unter Produktreste nicht in den Hausmüll geben, sondern in Originalverpackungen bei der Sonder müllentsorgung Ihres Wohnortes anliefern. Weitere Auskünfte erhalten Sie bei Ihrer Stadt- oder Kreisverwaltung. Spritzbrühereste vermeiden! Nie mehr Spritzbrühe ansetzen, als unbedingt gebraucht wird. Einstufung und Kennzeichnung gemäß CLP Piktogramm: GHS05, GHS09 Signalwort: Gefahr Gefahrenhinweise: H290 - Kann gegenüber Metallen korrosiv sein. H314 - Verursacht schwere Verätzungen der Haut und schwere Augenschäden. H411 - Giftig für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung. Sicherheitshinweise: P260 - Staub/Rauch/Gas/Nebel/Dampf/Aerosol nicht einatmen. P271 - Nur im Freien oder in gut belüfteten Räumen verwenden. P273 - Freisetzung in die Umwelt vermeiden. P280 - Schutzhandschuhe/Schutzkleidung/Augenschutz/Gesichtsschutz tragen. P303+P361+P353 - BEI BERÜHRUNG MIT DER HAUT (oder dem Haar): Alle kontaminierten Kleidungsstücke sofort ausziehen. Haut mit Wasser abwaschen/duschen. P305+P351+P338 - BEI KONTAKT MIT DEN AUGEN: Einige Minuten lang behutsam mit Wasser ausspülen. Eventuell vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter ausspülen. P310 - Sofort GIFTINFORMATIONSZENTRUM/Arzt anrufen. P501 - Inhalt/Behälter der Problemabfallentsorgung zuführen. Ergänzende Kennzeichnungselemente: EUH071 - Wirkt ätzend auf die Atemwege. EUH401 - Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt die Gebrauchsanleitung einhalten. SP1 - Mittel und/oder dessen Behälter nicht in Gewässer gelangen lassen. (Ausbringungsgeräte nicht in unmittelbarer Nähe von Oberflächengewässern reinigen / indirekte Einträge über Hof- und Sicherheitsdatenblatt Straßenabläufe verhindern). Leere Verpackungen nicht weiterverwenden. = eingetr. Wz. der CWB-Chemie GmbH Bitterfeld-Wolfen 1 = eingetragene Marke des IVA 203
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