Zusatzinformationen zur Präsentation Die Bayerische Mittelschule

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1 Zusatzinformationen zur Präsentation Die Bayerische Mittelschule Folie 1: Die Hauptschule wird durch eine Vielzahl an Maßnahmen und Neuerungen zur Bayerischen Mittelschule weiterentwickelt. Folie 2: Übertrittszahlen von der GS auf die HS im SJ 2008/2009: 33,6 % Wozu brauchen wir die Reform? Welche Ziele sind damit verbunden? Die Hauptschule steht vor großen strukturellen Herausforderungen. Gerade viele der kleinen Hauptschulen können nur ein begrenztes Bildungsangebot bereitstellen (z. B. kein Ganztagsangebot; kein Angebot, das zum mittleren Schulabschluss führt; keine Differenzierung). Ziel der Reform ist der Erhalt eines wohnortnahen, differenzierten und gerechten Bildungsangebotes von hoher Qualität: Allen Schülern soll flächendeckend der Zugang zum gesamten Bildungsangebot der Mittelschule eröffnet werden (Ganztagsangebot; Angebot, das zum mittleren Schulabschluss führt; differenzierte Förderung bereits ab der Jahrgangsstufe 5). Gleichzeitig sollen möglichst viele Hauptschulstandorte möglichst lange erhalten werden. Wird die Mittelschule durch die neuen Übertrittsbedingungen gefährdet? Nein. Der in den nächsten Jahren prognostizierte Schülerrückgang an der Hauptschule ist überwiegend demographisch bedingt. Die neuen Übertrittsbedingungen spielen demgegenüber nur eine untergeordnete Rolle. Unabhängig davon erfordern auch die für die Hauptschule in zehn Jahren prognostizierten Schülerzahlen von Schülern ein passgenaues berufsorientiertes und allgemeinbildendes Bildungsangebot: die Mittelschule. Folie 3: In den vergangenen beiden Jahren wurden im Rahmen der Hauptschulinitiative unter Einbeziehung aller Ebenen von Schulen und Schulverwaltung Konzepte für die Stärkung des Bildungsangebots der Hauptschule entwickelt und erprobt. Auf dieser Grundlage wird die Hauptschule nunmehr fachlich und strukturell zur Bayerischen Mittelschule weiterentwickelt, die für Schüler, Eltern und Wirtschaft ein starker Partner für die Zukunft sein soll. Die Bayerische Mittelschule greift die Stärken der Hauptschule auf und betont sie. Gleichzeitig erweitert sie jedoch ihr Bildungsangebot sowohl für besonders gute als auch für schwächere Schülerinnen und Schüler. Gibt es nun eine weitere Schulart? Nein. Die Mittelschule ist eine inhaltliche Weiterentwicklung der Hauptschule, keine neue Schulart. Ist der neue Name nicht Etikettenschwindel? Nein. Die Schule, die alleine oder gemeinsam im Verbund regelmäßig die folgenden Merkmale aufweist, darf sich - als Gütesiegel dieses breiten Bildungsangebotes - Mittelschule nennen: die drei berufsorientierenden Zweige Technik, Wirtschaft und Soziales, ein Ganztagsangebot, ein Angebot, das zum mittleren Schulabschluss führt. Darüber hinaus hält die Mittelschule bereit: ausgestaltete Kooperationen mit einer Berufsschule, der regionalen Wirtschaft und der Arbeitsagentur, sowie eine individuelle/modulare Förderung der Schüler im Klassenverband unter Beibehaltung des Klassenlehrerprinzips.

2 Folie 4: Drei inhaltliche Schwerpunkte kennzeichnen das Angebot der Mittelschule: Berufsorientierung Stark für den Beruf Allgemeinbildung Stark im Wissen Persönlichkeitsbildung Stark als Person Die Mittelschule fördert alle Schülerinnen und Schüler entsprechend ihrer individuellen Stärken. Sie soll jedem Jugendlichen einen zielsicheren Übergang in eine weiterführende Schullaufbahn oder berufliche Ausbildung ermöglichen. Die Schülerinnen und Schüler können ihre Fähigkeiten, Fertigkeiten und Kenntnisse in drei Bereichen stärken, um sich auf die Anforderungen der Arbeitswelt vorzubereiten. Und damit ein selbstbestimmtes und zufriedenes Leben in der Gesellschaft führen. Hat die Mittelschule ein eigenes Profil? Das Kernprofil und Alleinstellungsmerkmal der Mittelschule sind Berufsorientierung und Klassenlehrerprinzip. Die bayerische Wirtschaft und gerade das bayerische Handwerk erkennen diese Leistungsstärke der Hauptschule an und fordern gerade im Hinblick auf den drohenden Fachkräftemangel nachdrücklich ein gezieltes berufsorientiertes Bildungsangebot. Führen die drei berufsorientierenden Zweige zu einem verstärkten Schülertourismus? Die notwendige Differenzierung der drei berufsorientierende Zweige erfasst - wie bisher bei der Hauptschule auch - nur die Jahrgangsstufen 8 und 9 in einem Umfang von jeweils 4 Wochenstunden. Wie bisher können alle Zweige an jedem Standort durch entsprechende Organisation angeboten werden: Mehrzügige Hauptschulen schaffen das immer, aber auch einzügige Hauptschulen können das wie bisher anbieten, wenn sie z.b. jahrgangsstufen-übergreifenden Unterricht vorsehen. Ruhpolding und Mamming sind Beispiele einzügiger Hauptschulen, die schon bisher alle drei Wahlpflichtbereiche (künftig Zweige) anbieten und so den Schülern den Verbleib an ihrem Standort ermöglichen. Insoweit ändert sich an den organisatorischen Notwendigkeiten im Vergleich zur gegenwärtigen Situation nichts. Der differenzierte Unterricht im Wahlpflichtbereich Berufsorientierung führt keineswegs zu einem verstärkten Schülertourismus. Unbeschadet dessen besteht in den Verbünden die zusätzliche Option, die Bildungsangebote in anderer Weise auf die Schulstandorte zu verteilen, z.b. durch die Einrichtung eines (Berufsorientierungs-)Tages pro Woche an einem bestimmten Standort. Diese zusätzliche Option liegt allein in der Verantwortung der vor Ort Beteiligten. Die Chancen diese Angebote wahrnehmen zu können müssen deshalb offen gehalten werden. Bei den Ganztagsangeboten und dem M-Zug war auch schon bisher Schülerbeförderung notwendig, da insbesondere kleine einzügige Hauptschulen diese Angebote nicht vorhalten konnten. An dem daraus resultierenden Fahrbedarf ändert sich demnach ebenfalls nichts. Die Schüler mussten in der Vergangenheit fahren und werden es auch in der Zukunft müssen. Schüler anderer weiterführender Schularten (Realschule und Gymnasium) müssen bereits ab der Jahrgangsstufe 5 täglich fahren. Folie 5: Alleinstellungsmerkmal der Mittelschule ist die ausgeprägte Berufsorientierung: Praxisorientierter Unterricht: Betriebsbesichtigungen-/ erkundungen, Übungsfirmen, Betriebspraktika U. a. in der 8. Jahrgangsstufe mindestens ein zweiwöchiges Betriebspraktikum. Weitere freiwillige Praktika sind bis zu einem Fünftel der Unterrichtszeit möglich. Ab Schuljahr 2009/10 Umgestaltung der bisherigen Praxisfächer in berufsorientierende Zweige Technik, Wirtschaft, Soziales entsprechend den Berufsfeldern an der Berufsschule

3 Systematische Zusammenarbeit Intensive Kooperation Mittelschule Berufsschule u.a. Clusterbildung (jeder Berufsschule werden mehrere Mittelschulen zugeordnet und feste Ansprechpartner benannt) ermöglicht intensivere Zusammenarbeit Konzepte (Best-Practice-Beispiele), die sich in einzelnen Regierungsbezirken bewährt haben, werden angepasst und nach Klärung der rechtlichen Rahmenbedingungen an weiteren Standorten umgesetzt. Ausbildung von MS-BS-Multiplikatoren Lokale Vernetzung Mittelschule Wirtschaft Zusammenarbeit von Schulen, Betrieben, Kammern und Innungen wird bayernweit ausgebaut. Dabei kommen besondere SCHULEWIRTSCHAFT-Experten zum Einsatz. Dies sind 76 Lehrkräfte, die in Zusammenarbeit mit dem Bildungswerk der Bayerischen Wirtschaft ausgebildet wurden. Sie unterstützen die Schulen bei der weiteren Vernetzung mit der Wirtschaft ab dem Schuljahr 2009/10. Fortsetzung der erweiterten vertieften Berufsorientierung in Kooperation mit der Arbeitsagentur Die erweiterte vertiefte Berufsorientierung (gem. 33 und 421q SGB III) in Kooperation mit den Arbeitsagenturen wird auch an den Mittelschulen fortgesetzt. Durch zusätzliche Maßnahmen, z. B. Kompetenzfeststellungsverfahren, praktische Erprobungen der Fähigkeiten und Fertigkeiten in verschiedenen Berufsfeldern (Zusammenarbeit der Schulen mit Betrieben), Orientierungspraktika, etc. werden die Schüler auf die Berufswahl vorbereitet, und der Übergang von der Schule in den Beruf wird verbessert. Die Schulämter begleiten die Maßnahmen und übernehmen die Koordination. Für 2009 und 2010 stehen von Seiten der BA Mittel in gleicher Höhe wie 2008 zur Verfügung (ca. 6 Mio ). Die Kofinanzierung der Maßnahme durch Mittel des Freistaats ist gesichert. Die Mittelschule garantiert den Anschluss in die berufliche Ausbildung (Anschlussgarantie). Die ausgeprägte Berufsorientierung der Mittelschule bildet eine hervorragende Basis für die Aufnahme einer Berufsausbildung. Schülern, die nicht unmittelbar einen Ausbildungsplatz in der dualen beruflichen Bildung in einem Betrieb finden, wird ein Platz in der Berufsvorbereitung angeboten. Der Mittlere Schulabschluss auf Realschulniveau sichert den erfolgreichen Übergang in die Berufliche Oberschule. Folie 6: Eine individuelle, leistungsdifferenzierte Förderung zeichnet die Mittelschule aus: Im Unterricht der Jahrgangsstufen 5 und 6 werden den Schülern die Kernkompetenzen in den Fächern Deutsch, Mathematik und Englisch durch besondere Übungseinheiten im Rahmen individueller oder modularen Förderung vermittelt: im Bereich der leistungsschwächeren Schüler zur Sicherung der Basiskompetenzen, für leistungsstärkere Schüler zur Vorbereitung auf den angestrebten Mittleren Schulabschluss. Nach den schulischen Gegebenheiten sind innere und äußere Differenzierungsmaßnahmen möglich. Den Schulen stehen als Hilfestellung eine Broschüre sowie Praxisbeispiele des isb zur Verfügung. In den Jahrgangsstufen 7 und 8 wird die Förderung der Schüler durch zusätzliche Angebote in den Fächern Deutsch, Mathematik und Englisch gestärkt: leistungsschwächere Schüler erhalten zusätzliche Förderstunden, leistungsstärkere Schüler Mittlere-Reife-Kurse mit zusätzlichen Stunden. Bei entsprechenden Schülerzahlen können auch in den Jahrgangsstufen 7 und 8 Mittlere-Reife-Klassen gebildet werden. In den Jahrgangsstufen 9 bzw. 9 und 10 erfolgt die begabungsgerechte Differenzierung durch gesonderte Klassen (Mittlere-Reife-Klassen, Regelklassen, Praxis-Klassen).

4 Abschlüsse: Mittelschulabschluss (nach dem 10. Schuljahr, auf dem Niveau von Real- bzw. Wirtschaftsschule, verbindet Berufsorientierung und die Abschlüsse in den Fächern Deutsch, Mathematik und Englisch); Ausbau des Englischunterrichts Erfolgreicher oder qualifizierender Hauptschulabschluss ermöglichen weiterhin den unmittelbaren Berufseinstieg bereits nach der Jahrgangsstufe 9. Praxisklassenabschluss wird als theorieentlasteter, aber vollwertiger Hauptschulabschluss nach KMK-Standards angeboten. Beginnt der M-Zug nun ab der Jahrgangsstufe 5? Die Mittelschule beginnt in den Jahrgangsstufen 5 und 6 mit einer differenzierten (modularen) Förderung im Klassenverband und sichert dabei geeigneten Schülern den Weg zum mittleren Abschluss z.b. mit einem optimalen Übergang in den mit der Jahrgangstufe 7 beginnenden M-Zug. Folie 7: Klassenlehrerprinzip: Alleinstellungsmerkmal der Mittelschule Der Klassenlehrer stellt für die Schüler eine wichtige Bezugsperson dar und bietet ihnen dadurch eine umfassende pädagogische Förderung. Sicherung der Selbst- und Sozialkompetenz Unterstützung der Lehrkräfte durch eine Handreichung zum Sozialen Lernen Patenschaften (ehrenamtliche Personen aus Wirtschaft und kulturellem Leben) Die Handreichung zum Sozialen Lernen wurde an jede Schule versandt und steht auf der homepage des isb ( zur Verfügung. Durch Patenschaften wird die Persönlichkeitsbildung der Mittelschüler gestärkt, beispielsweise durch Hausaufgabenbetreuung, Unterstützung beim Lernen, Hinweise zum Verhalten und Benehmen, Unterstützung bei der Bewerbung etc. Als Paten fungieren ehrenamtliche Personen aus der Wirtschaft bzw. dem kulturellen Leben. Im laufenden Schuljahr sind bereits an mehr als 40% der Hauptschulen Paten tätig. Dieser Anteil soll in den nächsten 3 Jahren auf über 60 % an den Mittelschulen erhöht werden. Integration Angebot bedarfsgerechter Sprachfördermaßnahmen Kleinere Klassen (höchstens 25 Schüler für Klassen mit mehr als 50 % Migrantenanteil) Bedarfsgerechte Sprachförderung, kleinere Klassen bei Klassen mit hohem Anteil von Schülerinnen und Schülern mit Migrationshintergrund und Maßnahmen der Jugendsozialarbeit sichern die Persönlichkeitsentwicklung weiter ab. Das Zusammenwirken von Klassenlehrerprinzip, gebundener Ganztagsschule und Einsatz von Förderlehrern und Sozialpädagogen bestimmen Unterricht und Schulleben der Mittelschule. Folie 8: Merkmale einer Mittelschule Weitere Lehrerstellen: Zur individuellen Förderung in Jahrgangsstufe 6 ist es geplant, analog zur Jahrgangsstufe 5 eine 30. Stunde einzuführen.

5 Folie 9: Das Güte- und Garantiesiegel Bayerische Mittelschule besteht aus einem umfassenden Bildungsangebot Ist der neue Name nicht Etikettenschwindel? Nein. Nur die Schule, die alleine oder gemeinsam im Verbund die folgenden Merkmale aufweist, darf sich - als Gütesiegel dieses breiten Bildungsangebotes - Mittelschule nennen: die drei berufsorientierenden Zweige Technik, Wirtschaft und Soziales, ein Ganztagsangebot, ein Angebot, das zum mittleren Schulabschluss führt. Darüber hinaus hält die Mittelschule bereit: ausgestaltete Kooperationen mit einer Berufsschule, der regionalen Wirtschaft und der Arbeitsagentur, sowie eine individuelle/modulare Förderung der Schüler im Klassenverband unter Beibehaltung des Klassenlehrerprinzips. Wie werde ich Mittelschule? Muss ich bereits jetzt einen Antrag stellen? Die Bezeichnung Mittelschule wird allen Schulen, die die Voraussetzungen erfüllen, auf formlosen Antrag verliehen. Schulen und Schulaufwandsträger haben die Zeit, die sie brauchen, um sich im Sinne der Konzepte neu auszurichten und zusammen mit allen Beteiligten (auch außerschulischen Partnern) auf den Weg zu machen. Qualität muss hier vor Geschwindigkeit gehen. Die Verleihung der Bezeichnung Mittelschule kann frühestens mit Abschluss des Gesetzgebungsverfahrens, d.h. ab dem 01. August 2010 beginnen. Wer erst zu späterem Zeitpunkt die Voraussetzungen erfüllt, erhält die Bezeichnung dann, wenn er soweit ist. Es gibt keinen Zwang und keinen bestimmten Termin für die Verleihung der Bezeichnung. Dies ist auch in späteren Jahren möglich. Die notwendigen Informationen zum Verfahren, insbesondere zum Antrag und zum Nachweis der Voraussetzungen werden die Regierungen und Schulämter rechtzeitig bekanntgeben. Zurzeit ist auch für Schulen, die die Voraussetzungen bereits jetzt erfüllen, nichts veranlasst. Die erforderlichen Sachinformationen werden so rasch wie möglich bekannt gemacht. Um Mittelschule zu werden sollen die oben genannten Kriterien (z.b. ein Ganztagsangebot) erfüllt sein. Folie 10: Um alle Merkmale auch an kleinen Schulen verwirklichen zu können, werden Schulverbünde gebildet. Keine Mindestgröße für Verbünde rechtlich zwingend vorgegeben, zukunftssichere Verbundsgröße ist aber sinnvoll und sollte angestrebt werden. Keine Mindestschülerzahl; keine Verpflichtung zu durchgängigen Jahrgangsklassen Wozu brauchen wir Schulverbünde? Ist das Konzept der Mittelschule /Schulverbünde nicht nur für Ballungszentren geeignet und vernachlässigt den ländlichen Raum? Kleine Schulen, die die Bildungsangebote der Mittelschule nicht allein bereitstellen können, erhalten die Möglichkeit, in Zukunft in eigenverantworteten Schulverbünden zusammenzuarbeiten, um diese Bildungsangebote gemeinsam im Verbund anbieten zu können und sich so zu Mittelschulen weiterzuentwickeln. Es handelt sich damit um ein Konzept gerade für den ländlichen Raum, da sich die kleinen Hauptschulstandorte vor allem im ländlichen Raum befinden. Was verändert sich eigentlich durch die Schulverbünde zum Besseren? Die Schulverbünde bilden für kleinere Hauptschulen zukünftig die Plattform für die Mittelschule und die Gewährleistung von deren breit gefächerten Bildungsangeboten auch in der Fläche. Die Budgetierung im Verbund eröffnet die

6 Möglichkeit einer bedarfs- und situationsgerechteren Klassenbildung und Unterrichtsverteilung. Ein weiterer Wert der Schulverbünde liegt in der Zukunft. Heute lassen sich viele Bildungsangebote der Hauptschule gerade im ländlichen Raum noch ohne Verbünde realisieren. Dies mag gegenwärtig den Blick auf den Nutzen und die Notwendigkeit der Schulverbünde verstellen. Doch es geht um die Zukunftssicherung. In zehn Jahren wird das heutige Bildungsangebot bei einem prognostizierten Schülerrückgang von bis zu einem Viertel mit den heutigen Strukturen nicht mehr zu realisieren sein. Ist das Konzept der Mittelschule nicht ohnehin nur für große Hauptschulen geeignet und der Tod der kleinen Hauptschulen? Nein. Im Verbund haben gerade auch kleinere Hauptschulen Zukunft: Die Verbünde bieten den Schülern auch an diesen Schulen zum einen den Zugang zu den gesamten Bildungsangebot der Mittelschule. Gleichzeitig sichern sie aber auch den Bestand kleiner Schulen, solange an diesen noch eine Klasse gebildet werden kann. Ohne den Verbund müssen die kleinen Schulen schon dann aufgelöst werden, wenn deren Einzügigkeit nicht mehr gewährleistet werden kann. Müssen Mittelschulen/Mittelschulverbünde mindestens dreihundert Schüler haben? Nein. Eine Mindestgröße wird vom Kultusministerium nicht vorgegeben. Entscheidend ist allein ein qualitatives Merkmal, nämlich die Gewährleistung des gesamten Bildungsangebotes der Mittelschule im Verbund. Kann es auch Mittelschulen mit 100 Schülern geben? Ja, da jede Schule im Verbund die Bezeichnung Mittelschule trägt. Werden Mittelschule und Schulverbünde übereilt eingeführt? Nein, Es gibt keine zwingende Einführung der Mittelschule zu Beginn des Schuljahres 2010/11. Die rechtlichen Voraussetzungen für die Einführung der Mittelschule ab dem Schuljahr 2010/2011 werden zurzeit geschaffen. Eine Zeitvorgabe für die Einführung der Mittelschule gibt es aber nicht. Die Entscheidung in den Dialogprozess einzutreten und die konkrete Zeitplanung treffen die Verantwortlichen vor Ort. Werden die Schulen bzw. die Gemeinden in einen Schulverbund gezwungen? Nein. Die Schulverbünde sind freiwillige Kooperationsformen. Was geschieht mit Hauptschulen, die das Leistungsangebot der Mittelschulen weder allein noch in einem Schulverbund bereitstellen können oder wollen? Diese Hauptschulen werden nicht veranlasst, sich einem Schulverbund anzuschließen, erhalten allerdings auch nicht die neue Bezeichnung. Entsteht durch die Verbünde generell ein Mehr an Schülerbeförderung? Die Schulverbünde zielen darauf ab, möglichst viele Schulstandorte in der Fläche zu erhalten und dadurch das ansonsten drohende deutliche Mehr an Schülerbeförderung zu vermeiden. Wenn in den kommenden Jahren weitere Hauptschulen wegen des demographisch bedingten Schülerrückgangs nicht einmal mehr eine Klasse pro Jahrgang bilden könnten und daher die gesetzlichen Voraussetzungen für ein Fortbestehen nicht mehr hätten, würden alle betroffenen Schüler dieser Schulen zu den verbleibenden Standorten fahren müssen. Im Verbund können aber auch kleine Schulstandorte wohnortnah erhalten werden, selbst wenn sie nicht mehr durchgängig einzügig sind. Die Schüler können dann weiterhin wohnortnah beschult werden; dies bedeutet eine erhebliche Vermeidung zusätzlicher Schülerbeförderungen gerade im ländlichen Raum. In der Zukunft wird sich die Stärke der Schulverbünde auch im Hinblick auf die Schülerbeförderung beweisen. Führen die drei berufsorientierenden Zweige zu einem verstärkten Schülertourismus? Die notwendige Differenzierung der drei berufsorientierende Zweige erfasst - wie

7 bisher bei der Hauptschule auch - nur die Jahrgangsstufen 8 und 9 in einem Umfang von jeweils 4 Wochenstunden. Wie bisher können alle Zweige an jedem Standort durch entsprechende Organisation angeboten werden: Mehrzügige Hauptschulen schaffen das immer, aber auch einzügige Hauptschulen können das wie bisher anbieten, wenn sie z.b. jahrgangsstufen-übergreifenden Unterricht vorsehen. Ruhpolding und Mamming sind Beispiele einzügiger Hauptschulen, die schon bisher alle drei Wahlpflichtbereiche (künftig Zweige) anbieten und so den Schülern den Verbleib an ihrem Standort ermöglichen. Insoweit ändert sich an den organisatorischen Notwendigkeiten im Vergleich zur gegenwärtigen Situation nichts. Der differenzierte Unterricht im Wahlpflichtbereich Berufsorientierung führt keineswegs zu einem verstärkten Schülertourismus. Unbeschadet dessen besteht in den Verbünden die zusätzliche Option, die Bildungsangebote in anderer Weise auf die Schulstandorte zu verteilen, z.b. durch die Einrichtung eines (Berufsorientierungs-)Tages pro Woche an einem bestimmten Standort. Diese zusätzliche Option liegt allein in der Verantwortung der vor Ort Beteiligten. Die Chancen diese Angebote wahrnehmen zu können müssen deshalb offen gehalten werden. Bei den Ganztagsangeboten und dem M-Zug war auch schon bisher Schülerbeförderung notwendig, da insbesondere kleine einzügige Hauptschulen diese Angebote nicht vorhalten konnten. An dem daraus resultierenden Fahrbedarf ändert sich demnach ebenfalls nichts. Die Schüler mussten in der Vergangenheit fahren und werden es auch in der Zukunft müssen. Schüler anderer weiterführender Schularten (Realschule und Gymnasium) müssen bereits ab der Jahrgangsstufe 5 täglich fahren. Folie 11: Der Schulverbund besteht aus mehreren eigenständigen Schulen. Wie geschieht die Ausgestaltung des Verbundes? Wer legt die Standorte der wesentlichen Einrichtungen bzw. die Verteilung der einzelnen Klassen fest? Einem eigenverantworteten Schulverbund liegen zwei Vereinbarungen zu Grunde: eine Kooperationsvereinbarung der Schulen und eine kommunale Zweckvereinbarung der Schulaufwandsträger. Die Standorte der wesentlichen Einrichtungen (insbesondere M-Zug und Ganztagszug) werden in den beiden Vereinbarungen von Schulen und Gemeinden gemeinsam bestimmt. Demgegenüber organisiert der Schulleiter mit den verbundbezogenen Aufgaben die Verteilung der einzelnen Klassen auf die Schulstandorte unter Berücksichtigung der Grundsätze der Vereinbarungen. Gefährdet die Budgetierung den Bestand der kleinen Hauptschulen? Nein, im Gegenteil: Im Rahmen der Budgetierung ist es möglich, bei der Klassenbildung von den bisherigen Schülermindestzahlen abzuweichen. Damit besteht die Möglichkeit auch Klassen mit weniger als 15 Schülern zu bilden. Verlieren die Schulen im Verbund ihre Eigenständigkeit? Müssen sich die Schulleiter einer Verbundleitung unterordnen? Die Schulen innerhalb des Schulverbundes bleiben eigenständig. Gleichzeitig bleibt jeder Schulleiter der am Verbund beteiligten Schulen Leiter seiner Schule, mit seinen bisherigen Aufgaben. Nur einige wenige festgeschriebene verbundsbezogene Aufgaben werden einem dieser Schulleiter für den gesamten Verbund zugewiesen. Im Wesentlichen handelt es sich hierbei um die Klassenbildung innerhalb des Verbunds (unter Beachtung der Grundsätze der Kooperationsvereinbarung zwischen den Schulen), die entsprechende Verteilung der budgetiert zugeteilten Lehrerstunden und der Anrechnungsstunden. Der Schulleiter mit den verbundsbezogenen Aufgaben wird insbesondere nicht Vorgesetzter der Lehrkräfte der in ihrer Eigenständigkeit nicht berührten anderen Verbundschulen. Schulen, die sich ein eigenes Profil erarbeitet haben, können dieses auch im Verbund weiterführen. Wie setzt sich der Verbundausschuss zusammen? Er besteht aus Schulleitern, Elternbeiratsvorsitzenden, Schülersprechern und den Schulaufwandsträgern.

8 Folie 12: Entscheidungen über die Schulstruktur werden im Dialog getroffen. Wenn die Dialogforen grundsätzlich auf Landkreisebene organisiert sind, können die Schulverbünde dann auch nur innerhalb eines Landkreises (oder eines Regierungsbezirks) gegründet werden? Sowohl die Dialogforen als auch die Schulverbünde können landkreis- und regierungsbezirksübergreifende Aspekte berücksichtigen. Insbesondere können Schulverbünde bei Bedarf auch über die Landkreis- oder Regierungsbezirksgrenzen hinweg gebildet werden. Folie 13: Ablauf von Dialogforen Folie 14: Hinweis auf Internetauftritt: Weitere aktuelle Informationen zu Pädagogischen Inhalten der Mittelschule Schulverbünden Dialogforen Fragemöglichkeit für Eltern Allgemeine Fragen und Antworten Dokumentation des Kongresses Weitere Links z.b. ISB (

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