I. In welchem Bundesländern gibt es die Baulast?

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "I. In welchem Bundesländern gibt es die Baulast?"

Transkript

1 Die aulast ist - eine öffentlich-rechtliche Verpflichtung, - die zu einem Tun, Dulden oder Unterlassen verpflichtet - wobei diese Verpflichtung vor Eintragung der aulast nicht bestand. Die Wirkungen der aulast sind die folgenden: - eseitigung eines Genehmigungshindernisses - auch gegenüber Rechtsnachfolgern - keine zivilrechtlichen nsprüche der Parteien untereinander. eispiel: Die Grundstücke von und liegen nebeneinander. Das Grundstück von ist bereits mit einem Wohnhaus bebaut. möchte sein bisher unbebautes Grundstück mit einem Flachbungalow bebauen und zwar bis 2 Meter an die Grundstücksgrenze des heran. Nach der auordnung erlin ist dies nur dann zulässig, wenn der der Unterschreitung der bstandsfläche von drei Metern zustimmt. bittet um diese Zustimmung. ls Gegenleistung für die Zustimmung trägt folgenden Sachverhalt an heran: Er,, habe später einmal vor, im hinteren Teil des Grundstücks direkt an die Grundstücksgrenze eine Schwimmhalle zu errichten. Dies wiederum gehe nur, wenn der der Unterschreitung der bstandsfläche zustimme. Der will nun seine Zustimmung für den au des Einfamilienhauses bis 2 Meter an seine Grundstücksgrenze heran abhängig machen von der Zustimmung des zur zukünftig geplanten Errichtung der Schwimmhalle. Sowohl als auch sind daran interessiert, dass die jeweilige Zustimmung des anderen auch dann wirksam bleibt, wenn die Eigentümer wechseln, also oder die Grundstücke veräußern. Im usgangsbeispiel kann zunächst der sich gegenüber der aubehörde verpflichten zu einer aulast dergestalt, einen Neubau auf dem Grundstück des bis zwei Meter an seine Grundstücksgrenze heran zu dulden. Wenn der dann später einen auantrag stellt, holt die aubehörde die Zustimmung des nicht mehr ein, da dieser von vornherein durch die aulast die entsprechend erforderliche öffentlich-rechtliche Erklärung abgegeben hat. Wenn das Grundstück dann später an C veräußert und nunmehr seinen ungalow errichten will, muss er den C nicht mehr fragen, weil die aulastverpflichtung des automatisch auch auf den C übergeht und daher sein Grundstück belastet. Selbst wenn das Objekt des in der Zwangsversteigerung versteigert wird, ist ein Ersteher an die eingetragene aulast gebunden. Umgekehrt gilt dies auch für die aulast zu Gunsten des und zu Lasten des. Hier ist der gegenüber der aubehörde eine aulastverpflichtung eingegangen dergestalt, den Schwimmhallenbau direkt an seiner Grundstücksgrenze zu dulden. Wenn später einen auantrag auf Errichtung der Schwimmhalle stellt, wird die ehörde bei nicht mehr nachfragen, da durch die Verpflichtung der aulast die Zustimmung des nicht mehr erforderlich ist. Verkauft sein Grundstück an Z, ist dieser gleichwohl an die aulast gebunden. Folgendes sollte man sich zur aulast merken: Die aulast begründet nur eine öffentlich-rechtliche eziehung (im eispielsfall zwischen und der aubehörde bzw. zwischen und der aubehörde) Die aulast gewährt nicht zivilrechtliche nsprüche der Nachbarn untereinander (was im usgangsbeispiel auch nicht erforderlich war, da jeder nur die Genehmigung der ehörde benötigt) Die aulast beseitigt sonst bestehende öffentlichrechtliche Hindernisse (im usgangsbeispiel jeweils die bestehende bstandsflächenverpflichtung) Die aulast wirkt auch gegenüber Rechtsnachfolgern und zwar auch in der Zwangsversteigerung Die aulast ist nur durchsetzbar durch ehördenzwang (Ordnungsverfügung) Die aulast als Rechtsinstitut nebst dem aulastenverzeichnis als Eintragung dieses Rechtsinstituts gibt es in allen undesländern mit usnahme von ayern und randenburg. In randenburg wurde das aulastenverzeichnis von 1991 bis 1994 allerdings geführt, so dass es Sinn gibt, bei einem Verkauf des Grundstücks dennoch in das alte aulastenverzeichnis zu sehen. In den undesländern, in denen es keine aulast gibt, werden die elange durch Eintragung privatrechtlicher Grunddienstbarkeiten geregelt. Damit die Parteien die Verpflichtung nicht übereinstimmend aufheben können, ist die Löschung abhängig von der Zustimmung der aubehörde. 1. Wegerecht Nach 4 I der auordnung erlin dürfen Gebäude nur errichtet werden, wenn oder I. In welchem undesländern gibt es die aulast? II. eispiel zur aulast das Grundstück an einer befahrbaren öffentlichen Straße liegt Die aulast homepage-variante.doc 1/9

2 das Grundstück eine befahrbare öffentlich-rechtlich gesicherte Zufahrt hat. ei Hinterliegergrundstücken ( Hammergrundstücken ) kommt nur die zweite lternative in etracht. Das Wegerecht wird üblicherweise als Grunddienstbarkeit in bteilung II als elastung des dienenden Grundstücks bestellt. Dies ist aber eine privatrechtliche und keine öffentlich-rechtliche Sicherung, so dass die aubehörden auch darauf bestehen, dass diese Sicherung zusätzlich als aulast eingetragen wird. aulast ist daher hier die öffentlich-rechtliche Verpflichtung des Eigentümers des vorderen Grundstücks, den Weg an der vereinbarten Stelle zu dulden. eeinträchtigt der trotz der eingetragenen aulast und trotz der eingetragenen Grunddienstbarkeit den Weg später, indem er beispielsweise eigene Fahrzeuge dort abstellt, so dass der Eigentümer des hinteren Grundstücks sein Grundstück mit Fahrzeugen nicht mehr erreicht, kann der Eigentümer des hinteren Grundstücks zivilrechtlich nur aus der Grunddienstbarkeit und aus dem bestellten Wegerecht vorgehen, nicht aber aus der aulast. us der aulast kann wiederum nur mit ehördenzwang vorgegangen werden. uf entsprechende nzeige wird die aubehörde daher eine Ordnungsverfügung gegen den Eigentümer des vorderen Grundstücks erlassen, wenn dieser den Weg blockiert. Darüber hinaus kann der Eigentümer des hinteren Grundstücks den Eigentümer des vorderen Grundstücks zivilrechtlich vor den Zivilgerichten auf Duldung des Wegerechts in nspruch nehmen aus der eingetragenen Grunddienstbarkeit. 2. bstandsfläche Vergleiche den Einführungsfall unter I. 3. Spielplatz/Stellplatz Nach 4 der auordnung erlin muss ein zu errichtender Spielplatz oder Stellplatz für ein auvorhaben auf dem augrundstück liegen. usnahmsweise ist ein Spielplatz / Stellplatz auch auf einem anderen Stellplatz zulässig, wenn die enutzung zu Gunsten des augrundstücks öffentlichrechtlich gesichert ist. Diese öffentlich-rechtliche Sicherung kann auch durch eine aulast erfolgen. 4. Exotisches eispiel: Löschteichfall ei der Errichtung des Hahn-Meitner-Instituts war die nlage eines Löschteiches erforderlich. Das Grundstück war baulich derart ausgenutzt, dass ein Löschteich nur auf dem Nachbartisch, dass dem Golfplatz Wannsee gehört, möglich war. Dies wurde verbunden mit den elangen der Eigentümer des Golfplatzes Wannsee, die ein Wasserhindernis errichteten, wobei eine aulast zu Gunsten der Eigentümer des Hahn-Meitner-Instituts eingeräumt wurde, dieses Wasserhindernis auch als Löschteich nutzen zu können. Damit war den öffentlich-rechtlichen elangen Rechnung getragen. Maß der baulichen Nutzung Problematisch ist, ob auch das überschrittene Maß der baulichen Nutzung als öffentlich-rechtliches Genehmigungshindernis über eine aulast überwunden werden kann. eispiel uf einem sehr großen Grundstück befindet sich nur ein kleines Einfamilienhaus. Das Nachbargrundstück in der gleichen Größe soll mit einem Mehrparteienobjekt ausgenutzt werden. Nach dem Maß der baulichen Nutzung kann dieses Objekt dort nicht verwirklicht werden. Der Eigentümer kommt nun auf den Gedanken, mit einer aulast zu Lasten des Nachbargrundstücks in Vereinbarung mit dem Nachbarn auch dessen Maß der baulichen Nutzung einzurechnen wie folgt: Der Nachbar (großes Grundstück kleines Haus) verpflichtet sich, sein Maß der baulichen Nutzung nicht auszunutzen und dementsprechend keine weiteren Gebäude auf diesem Grundstück zu errichten. Nimmt man nun beide Grundstücke zusammen, wäre das Maß der baulichen Nutzung beider Grundstücks gemeinsam nicht überschritten. Es ist umstritten, ob dieser Weg zu einer augenehmigung des neu zu bebauenden Grundstücks führen kann. Immerhin wird es für zulässig gehalten, dass die aubehörde eine solche aulast als bwägungskriterium in eine Überlegung einbeziehen muss, so dass letztlich diese eschränkung des Maßes der baulichen Nutzung auf den Nachbargrundstück sogar usschlag gebend sein kann. III. Wie wird die aulast bestellt? Die aulast wird bestellt durch eine öffentlich-rechtliche Erklärung des Verpflichteten gegenüber der aubehörde. Diese Verpflichtung kann beruhen auf einem nachbarschaftlichen Gefälligkeitsverhältnis, auf Zahlung desjenigen, der hiervon begünstigt ist oder aus wechselseitigen Interessen (vgl. den Eingangsfall unter I.). IV. Verhältnis aulast- Die Dienstbarkeit sichert die privatrechtlichen elange der Eigentümer untereinander (vgl. zum Wegerecht), während die aulast eine rein öffentlich-rechtliche Verpflichtung des Verpflichteten gegenüber der aubehörde ist und dementsprechend nur öffentliches Recht betrifft. Der jeweilige egünstigte hat über einen Reflex einen Nutzen hiervon, etwa, weil er bei Stellen seines auantrages auf die Zustimmung des Nachbarn für das auvorhaben verzichten kann. Die aulast homepage-variante.doc 2/9

3 V. Wie erfährt man von der aulast? In erlin gibt es zurzeit etwa eingetragene aulasten. Diese aulasten sind eingetragen in einem aulastenverzeichnis, das bei den ezirksämtern, auaufsichtsamt, geführt wird. ei einem berechtigten Interesse erhält man schriftliche uskunft, aber auch kurzfristig telefonische Mitteilung. VI. Welche Regelungen empfehlen sich im Kaufvertrag? 1. lternative: Die aulast ist den Parteien bekannt. Wenn die aulast sowohl dem Verkäufer als auch dem Käufer bekannt ist, muss sie der Käufer als nicht Wert mindernd übernehmen. Gelöscht werden kann die aulast nicht, da zur Löschung nicht nur die Zustimmung der beiden Nachbarn erforderlich ist, sondern auch der aubehörde. 2. lternative: Eine aulast ist nicht bekannt Wenn eine aulast nicht bekannt ist, könnte man zur Sicherung die Einsicht in das aulastenverzeichnis nehmen. Notare sind oft wenig geneigt, wegen der hiermit verbundenen Haftungsrisiken neben dem Grundbuch auch das aulastenverzeichnis einzusehen. Dies können aber als Dienstleistung auch die beteiligten Makler übernehmen oder der Käufer kann vor bschluss des Kaufvertrages selbst das aulastenverzeichnis einsehen. Wenn keine Einsicht in das Register erfolgt ist, wird der Notar regelmäßig einen Risikohinweis an den Käufer aufnehmen und die Versicherung des Verkäufers, dass ihm ebenfalls von eingetragenen aulasten nichts bekannt ist. Die aulast homepage-variante.doc 3/9

4 aulast Was ist eine aulast? In welchen undesländern gibt es die aulast? eispiele zur aulast Voraussetzungen: - Öffentlich-rechtliche Verpflichtung - Zu Tun, Dulden, Unterlassen - Verpflichtung bestand vorher nicht Wirkungen: - eseitigung eines Genehmigungshindernisses - Gilt auch gegenüber Rechtsnachfolgern - Keine zivilrechtlichen nsprüche Die 3 Hauptfälle: - Wegerecht - bstandsfläche - Spielplatz / Stellplatz Exotisch: Löschteich -Fall Problematisch: Maß der baulichen Nutzung Wie wird die aulast bestellt? Verhältnis aulast- Dienstbarkeit? Wie erfährt man von der aulast? Welche Regelungen empfehlen sich im Kaufvertrag? aulast bekannt Übernahme durch Käufer als nicht wertmindernd aulast nicht bekannt 1. lternative: Einsicht in Verzeichnis 2. lternative: Keine Einsicht in Verzeichnis

5 aulast zu Gunsten aulast zu Gunsten - Öffentlich-rechtliche Verpflichtung des ggü aubehörde durch Erklärung - Zur Duldung der Verletzung der bstandsfläche - Verpflichtung bestand vor Erklärung des nicht - Öffentlich-rechtliche Verpflichtung des ggü aubehörde durch Erklärung - Zur Duldung der Verletzung der bstandsfläche - Verpflichtung bestand vor Erklärung des nicht aubehörde aulastverpflichtung aubehörde aulastverpflichtung (-) (-) (-) (-) aulast begründet nur öffentlich-rechtliche eziehung aulast gewährt nicht zivilrechtliche nsprüche der Nachbarn untereinander aulast beseitigt sonst bestehende öfftentlich-rechtliche Hindernisse aulast wirkt auch gegenüber Rechtsnachfolger (auch in ZV) aulast nur durchsetzbar durch ehördenzwang (Ordnungsverfügung)

6 aulast 4 I auoerlin: Gebäude dürfen nur errichtet werden, wenn - Grundstück liegt an befahrbarer öffentlicher Straße oder - Grundstück hat befahrbare öffentlich-rechtlich gesicherte Zufahrt Clayallee

7 Spielplatz / Stellplatz 4 I auoerlin: Grundsatz: Spielplatz / Stellplatz muß auf augrundstück liegen usnahme: uf anderem Grundstück zulässig, wenn enutzung zu Gunsten des augrundstücks öffentlich-rechtlich gesichert ist

8 Maß der baulichen Nutzung

9 aulast im Grundstückskaufvertrag aulast ist bekannt aulast ist nicht bekannt Übernahme Käufer als nicht wertmindernd 1. lternative: Einsicht in aulastenverzeichnis Regelung je nach Ergebnis 2. lternative: Keine Einsicht Risikohinweis Notar Versicherung des V, daß nicht bekannt

Notarielle Fachprüfung 2012/II. Vortrag F 21-9. Dieser Aufgabentext umfasst 6 Seiten einschließlich der Anlage

Notarielle Fachprüfung 2012/II. Vortrag F 21-9. Dieser Aufgabentext umfasst 6 Seiten einschließlich der Anlage Notarielle Fachprüfung 2012/II Vortrag F 21-9 Dieser Aufgabentext umfasst 6 Seiten einschließlich der Anlage Vorbereitungszeit: 1 Stunde Vortragsdauer: Höchstens 12 Minuten A. Sachverhalt Herr A und Frau

Mehr

Immobiliarsachenrecht. Immobiliarsachenrecht

Immobiliarsachenrecht. Immobiliarsachenrecht Vorlesung 5 6. Juni 2013 Notar Dr. Christian Kesseler 1 a) Wesen des Erbbaurechts Rechtsstrukturell stellt das Erbbaurecht eine besonders qualifizierte Form des dinglichen Nutzungsrechts an einem Grundstück

Mehr

Anspruch auf Eintragung einer Baulast als Nebenpflicht aus dem durch eine Grunddienstbarkeit geschaffenen Schuldverhältnis

Anspruch auf Eintragung einer Baulast als Nebenpflicht aus dem durch eine Grunddienstbarkeit geschaffenen Schuldverhältnis DNotI Deutsches Notarinstitut Dokumentnummer: 9u81_12 letzte Aktualisierung: 12.12.2013 OLG Schleswig, 13.3.2013-9 U 81/12 BGB 1018 Anspruch auf Eintragung einer Baulast als Nebenpflicht aus dem durch

Mehr

Katasterwesen und Grundbuchwesen

Katasterwesen und Grundbuchwesen Katasterwesen und Grundbuchwesen 1. Grundbegriffe 2 1.1 Katasterwesen 2 1.2 Grundbuchwesen 2 2. Inhalt des Grundbuchs 3 3. Lasten und Beschränkungen 4 3.1 Dienstbarkeiten 4 3.2 Reallast ( 1105 BGB) 4 3.3

Mehr

Brandenburgisches Oberlandesgericht. Urteil

Brandenburgisches Oberlandesgericht. Urteil 5 U 26/05 Brandenburgisches Oberlandesgericht 1 O 379/04 Landgericht Neuruppin Anlage zum Protokoll vom 22.09.2005 Verkündet am 22.09.2005 Justizobersekretärin als Urkundsbeamter der Geschäftsstelle Brandenburgisches

Mehr

Vertrag. zur Übertragung einer stillen Beteiligung

Vertrag. zur Übertragung einer stillen Beteiligung Vertrag zur Übertragung einer stillen Beteiligung 1 VORBEMERKUNGEN (1) BCB ist aufgrund des Vertrags über eine atypisch stille Gesellschaft vom 20.12.1995 und zuvor aufgrund Vertrages vom 20.06.1991 als

Mehr

Verschenken - lohnt sich das? Mittwoch, den 17. März 2010 um 12:28 Uhr - Aktualisiert Freitag, den 13. Januar 2012 um 13:45 Uhr

Verschenken - lohnt sich das? Mittwoch, den 17. März 2010 um 12:28 Uhr - Aktualisiert Freitag, den 13. Januar 2012 um 13:45 Uhr Wenn es um die Übertragung der Immobilie an die Nachkommen geht, stellt sich für viele die Frage, ob eine Schenkung also die Übergabe zu Lebzeiten sinnvoll ist. Man spricht in diesen Fällen auch von der

Mehr

BGB AT Lösungsskizze Fall 23

BGB AT Lösungsskizze Fall 23 BGB AT Lösungsskizze Fall 23 Eigentumserwerb des S 1? I. Nach dem SV ist davon auszugehen, dass ursprünglich V Eigentümer war 2. II. Eigentumserwerb des S von V gem. 873 I, 925 3? 1. Eintragung des S als

Mehr

S T A D T E G G E N F E L D E N LANDKREIS ROTTAL-INN REGIERUNGSBEZIRK NIEDERBAYERN BEBAUUNGSPLAN MIT INTEGRIERTER GRÜNORDNUNG "WA BRUCK"

S T A D T E G G E N F E L D E N LANDKREIS ROTTAL-INN REGIERUNGSBEZIRK NIEDERBAYERN BEBAUUNGSPLAN MIT INTEGRIERTER GRÜNORDNUNG WA BRUCK S T A D T E G G E N F E L D E N LANDKREIS ROTTAL-INN REGIERUNGSBEZIRK NIEDERBAYERN BEBAUUNGSPLAN MIT INTEGRIERTER GRÜNORDNUNG "WA BRUCK" IN DER FASSUNG VOM 24.06.2015 B 20 BAUGEBIET BRUCK KKH LEGENDE:

Mehr

Pferdekaufvertrag (Der nicht den Regelungen des Verbrauchsgüterkaufs unterfällt)

Pferdekaufvertrag (Der nicht den Regelungen des Verbrauchsgüterkaufs unterfällt) Frau/Herr Pferdekaufvertrag (Der nicht den Regelungen des Verbrauchsgüterkaufs unterfällt) und Frau/Herr Verkäufer/in - Käufer/in - schließen folgenden Kaufvertrag: 1 Kaufgegenstand 1. Die Verkäuferin

Mehr

Antrag auf Baulast-Übernahme

Antrag auf Baulast-Übernahme Stand vom 08.06.2016 Antrag auf Baulast-Übernahme An Landratsamt Mittelsachsen Außenstelle Döbeln Kreisentwicklung und Bauen Bauaufsicht und Denkmalschutz/Baulasten Frau Müller-Kowalewski Straße des Friedens

Mehr

Zweiter Abschnitt Städtebauliche Gebote 175-179. www.krautzberger.info 1

Zweiter Abschnitt Städtebauliche Gebote 175-179. www.krautzberger.info 1 Zweiter Abschnitt Städtebauliche Gebote 175-179 www.krautzberger.info 1 Die 6 Gebote Baugebot Modernisierungsgebot Instandsetzungsgebot Rückbaugebot Entsiegelungsgebot Pflanzgebot www.krautzberger.info

Mehr

8.5.1 R I C H T L I N I E N

8.5.1 R I C H T L I N I E N 8.5.1 R I C H T L I N I E N über den Verkauf bebauter und unbebauter Grundstücke in der Ortschaft Altenrath gemäß Beschluß des des Rates vom 07.07.1992 *Die Regelungen in 1 und 8 Abs. 1 sind am 31.12.2001

Mehr

Verhandelt. Ulrich Wilde

Verhandelt. Ulrich Wilde 1 Urkundenrolle-Nr. /2013 Verhandelt zu Haren am Vor mir, dem unterzeichnenden Notar Ulrich Wilde mit dem Amtssitz in Haren (Ems) erschien: Der Erschienene ist dem Notar persönlich bekannt. Der Notar hat

Mehr

FALL 1 ARBEITSTECHNIKEN EINFÜHRUNGSFALL: DIE KOMPLEXITÄT DES ZEITSCHRIFTENKAUFS

FALL 1 ARBEITSTECHNIKEN EINFÜHRUNGSFALL: DIE KOMPLEXITÄT DES ZEITSCHRIFTENKAUFS PROPÄDEUTISCHE ÜBUNGEN ZUM GRUNDKURS ZIVILRECHT I WINTERSEMESTER 2014/15 JURISTISCHE FAKULTÄT LEHRSTUHL FÜR BÜRGERLICHES RECHT, INTERNATIONALES PRIVATRECHT UND RECHTSVERGLEICHUNG PROF. DR. STEPHAN LORENZ

Mehr

Kreditsicherungsrecht, Universität Bonn SS 2013, Prof. Dr. Moritz Brinkmann

Kreditsicherungsrecht, Universität Bonn SS 2013, Prof. Dr. Moritz Brinkmann Wiederholung Was passiert mit der Hypothek? Der Eigentümer=Schuldner zahlt das Darlehen zurück. Der Eigentümer, der aus Gefälligkeit zu Gunsten des Schuldners eine Sicherheit bestellt hatte, zahlt an den

Mehr

Auszüge aus dem GESELLSCHAFTSVERTRAG. 1 Firma, Sitz

Auszüge aus dem GESELLSCHAFTSVERTRAG. 1 Firma, Sitz Auszüge aus dem GESELLSCHAFTSVERTRAG 1 Firma, Sitz Die Firma der Gesellschaft lautet: HPCA-Wohnheim für Menschen mit geistiger Behinderung GmbH & Co. KG. Sitz der Gesellschaft ist München. 2 Gegenstand

Mehr

Stadt Bad Belzig. Ausschreibung Bauparzellen Baugebiet südlich der SteinTherme Bad Belzig

Stadt Bad Belzig. Ausschreibung Bauparzellen Baugebiet südlich der SteinTherme Bad Belzig Stadt Bad Belzig Ausschreibung Bauparzellen Baugebiet südlich der SteinTherme Bad Belzig Bewerbungen bis 12. August 2016 Bewerbungskriterien: - Jeder Antrag hat sich auf eine konkrete Bauparzelle zu beziehen.

Mehr

Altlasten in der Zwangsversteigerung

Altlasten in der Zwangsversteigerung Altlasten in der Zwangsversteigerung von Rechtsanwalt Andreas Schoß Insolvenzverwalter, Zwangsverwalter I. Einführung Zunächst soll zur Einführung in das Thema dargestellt werden, wie die Begriffe Altlasten

Mehr

Immobiliarsachenrecht. Gliederung der Vorlesung

Immobiliarsachenrecht. Gliederung der Vorlesung Gliederung der Vorlesung 1. Grundlage Einigung und Eintragung 2. Einigung 3. Eintragung 4. Konvergenz 5. Besonderheit Inhaltsänderung 6. Besonderheit Aufhebung 7. Besonderheit: Eigentum 14. Juni 2012 Notar

Mehr

Grundstücksüberlassungsverträge gemischte Schenkungen vorweggenommene Erbfolge

Grundstücksüberlassungsverträge gemischte Schenkungen vorweggenommene Erbfolge MERKBLATT 9 Grundstücksüberlassungsverträge gemischte Schenkungen vorweggenommene Erbfolge Was Sie wissen sollten Dieses Merkblatt soll einige wenige Zusammenhänge darstellen und erste Fragen beantworten.

Mehr

Vergabekriterien Einheimischenbauland Eglharting, Bucher Straße Stand: 01.10.2013

Vergabekriterien Einheimischenbauland Eglharting, Bucher Straße Stand: 01.10.2013 Vergabekriterien Einheimischenbauland Eglharting, Bucher Straße Stand: 01.10.2013 Fassung vom 28.01.2013 Zuletzt geändert: 30.09.2013 2 Vergabekriterien zum 01. Oktober 2013 1 Antragsberechtigter Personenkreis

Mehr

Nr.05: BIETERVERFAHREN - Grundstück für freistehende Bebauung in

Nr.05: BIETERVERFAHREN - Grundstück für freistehende Bebauung in Ansprechpartner Straße: Ort: Tel.: 02161-4664 222 E-Mail: Objektdaten Eingestellt am: Objektnummer: Projektname: Status: Gemarkung: Flur: Flurstücksnummer: Fläche (gesamt): Stadtbezirk: Stadtteil: Straße:

Mehr

Wenn Sie Ihre Zustimmung geben, sind Sie (sowie alle Rechtsnachfolger) auch in Zukunft daran gebunden.

Wenn Sie Ihre Zustimmung geben, sind Sie (sowie alle Rechtsnachfolger) auch in Zukunft daran gebunden. FAQs zu Bauvorhaben Wann ist eine Nachbarzustimmung erforderlich? Von der Bauaufsichtsbehörde wird i. d. R. dann eine Nachbarzustimmung gefordert, wenn nachbarschützende Vorschriften (in der Regel Verstoß

Mehr

Informationen zu Baulasten

Informationen zu Baulasten Kreisverwaltung Ahrweiler Wilhelmstraße 24-30 53474 Bad Neuenahr-Ahrweiler Informationen zu Baulasten Unter einer Baulast versteht man eine freiwillig übernommene öffentlich-rechtliche Verpflichtung des

Mehr

Bausatzung über private Kinderspielplätze für Kleinkinder in der Stadt Rüsselsheim

Bausatzung über private Kinderspielplätze für Kleinkinder in der Stadt Rüsselsheim Seite 1 Aufgrund der 5 und 51 der Hessischen Gemeindeordnung in der Fassung vom 01.07.1960 (GVBl. S. 103), zuletzt geändert durch Gesetz vom 23.05.1973 (GVBl. S. 161) und der 3 und 24 Absatz 4 der Hessischen

Mehr

FLENSBURG - NÄHE WALD UND STRAND, SCHÖNE 2 ZIMMER WOHNUNG IN RUHIGER LAGE Wohnung / Miete

FLENSBURG - NÄHE WALD UND STRAND, SCHÖNE 2 ZIMMER WOHNUNG IN RUHIGER LAGE Wohnung / Miete FLENSBURG - NÄHE WALD UND STRAND, SCHÖNE 2 ZIMMER WOHNUNG IN RUHIGER LAGE Wohnung / Miete 1. Allgemeine Informationen 1.1. Allgemein Objekt-Nr: A-446 Adresse: DE-24939 Flensburg Deutschland 1.2. Preise

Mehr

Sicherungen des Käufers

Sicherungen des Käufers Sicherungen des Käufers Ein Grundstückskaufvertrag kann nicht wie ein Vertrag des täglichen Lebens Zug-um-Zug abgewickelt werden. Es handelt sich hier um einen gestreckten Erwerb, bei dem der Eigentumserwerb

Mehr

Der Verkauf der Grundstücke erfolgt an nachstehende Zielgruppen. 2.1 Eigentümer, die Grundstücke an die Ortsgemeinde zwecks Bebauung verkauft haben

Der Verkauf der Grundstücke erfolgt an nachstehende Zielgruppen. 2.1 Eigentümer, die Grundstücke an die Ortsgemeinde zwecks Bebauung verkauft haben Richtlinie der Ortsgemeinde Zornheim für die Vergabe und den Verkauf von Baugrundstücken nach dem sogenannten Zornheimer Modell (Durchführung des Zornheimer Modells) 1. Grundsatz Ein Rechtsanspruch auf

Mehr

Immobiliarsachenrecht. Immobiliarsachenrecht

Immobiliarsachenrecht. Immobiliarsachenrecht Vorlesung 6 13. Juni 2013 Notar Dr. Christian Kesseler 1 Das Verfahren vor dem Grundbuchamt ist neben den Verfahrensgrundsätzen des FamFG, das eben auch für das Grundbuchverfahren gilt, von einigen speziell

Mehr

Maurer.- u. Stahlbetonbauarbeiten Zimmerer.- u. Dachdeckerarbeiten 26789 Leer Trockenbau und Fliesenarbeiten. Datum: 03.06.2012

Maurer.- u. Stahlbetonbauarbeiten Zimmerer.- u. Dachdeckerarbeiten 26789 Leer Trockenbau und Fliesenarbeiten. Datum: 03.06.2012 Beratung und Planung: Sie wollen ein Eigenheim? Folgende grundlegende Überlegungen sollte man anstellen wenn noch keine einzige Entscheidung gefallen ist. 1. wo wollen sie Wohnen? - in der Stadt oder auf

Mehr

BGB AT - Fall 2. Lösungsskizze. Grundfall

BGB AT - Fall 2. Lösungsskizze. Grundfall BGB AT - Fall 2 Lösungsskizze Grundfall K V auf Übergabe und Übereignung des Buches aus 433 I 1 BGB A. Entstehung des Anspruchs Voraussetzung: Abschluss eines entsprechenden wirksamen Kaufvertrages I.

Mehr

GROßE KREISSTADT HERRENBERG

GROßE KREISSTADT HERRENBERG S 659.049 GROßE KREISSTADT HERRENBERG Satzung über die Verpflichtung der Straßenanlieger zum Reinigen, Schneeräumen und Bestreuen der Gehwege (Streupflichtsatzung) Vom 21.11.1989 in der redaktionell ergänzten

Mehr

Sparen und fertig bauen! Doppelhaushälfte im fast Rohbaufertigen Zustand

Sparen und fertig bauen! Doppelhaushälfte im fast Rohbaufertigen Zustand Sparen und fertig bauen! Doppelhaushälfte im fast Rohbaufertigen Zustand Das Foto zeigt die fertige vordere Doppelhaushälfte und nicht das angebotene Haus! Besuchen Sie uns im Internet unter: www.spardaimmobilien.de

Mehr

A. Anspruch A gegen B

A. Anspruch A gegen B A. Anspruch A gegen B I. Anspruch aus 433 Abs. 2 BGB A könnte gegen B einen Anspruch auf Zahlung des Kaufpreises in Höhe von 3.500 aus 433 Abs. 2 BGB haben. Dafür müsste zwischen A und B ein wirksamer

Mehr

Der Maklervertrag, TU Dresden Der Maklervertrag

Der Maklervertrag, TU Dresden Der Maklervertrag Der Maklervertrag 1/24 Der Maklervertrag ist durch zwei wesentliche Elemente gekennzeichnet: - das Zustandebringen eines Vertrages - die dadurch ausgelöste Provisionspflicht 2/24 Beispiel für eine Maklervertragsvereinbarung

Mehr

fichtenfuchs.de Inh. LARS SPILLNER - Immobilienmakler (IHK) Ihr Immobilienmakler im Raum GOSLAR und dem HARZ

fichtenfuchs.de Inh. LARS SPILLNER - Immobilienmakler (IHK) Ihr Immobilienmakler im Raum GOSLAR und dem HARZ KURZ-EXPOSÉ Nr. 38685.1 FF 11.2014 F E R I E N H A U S - PREISSENKUNG ZUM OBJEKT: Das eigene kleine Häuschen Modernisiertes NURDACH-HAUS mit Anbau auf zwei Ebenen im Luftkurort Wolfshagen im Harz. Direkt

Mehr

STIFTUNGSURKUNDE. Stiftung...

STIFTUNGSURKUNDE. Stiftung... STIFTUNGSURKUNDE Stiftung... 2 Vor dem unterzeichneten Notar..., mit Amtssitz in..., sind heute zum Zwecke der Errichtung einer Stiftung erschienen: - Herr... und - Frau... Diese haben dem unterzeichneten

Mehr

Physikalische Grundlagen

Physikalische Grundlagen Physikalische Grundlagen Gesucht wird F M : Masse m = 1000 kg Beschleunigung a = 7,9 m/s 2 2. 3. Gewichtskraft Eine spezielle Kraft ist die Gewichtskraft (F G ), diese bezeichnet die Kraft, mit der ein

Mehr

Kaufvertrag für ein gebrauchtes Kraftfahrzeug

Kaufvertrag für ein gebrauchtes Kraftfahrzeug Für den Verkäufer Kaufvertrag für ein gebrauchtes Verkäufer (privat) Straße Hausnummer Telefon Straße Hausnummer Telefon Pass-/Personalausweis-Nr. und ausst. Behörde km Kfz.-Brief-Nr. Gesamtlaufleistung

Mehr

Carl-Günther Benninghoven Notar in Koblenz

Carl-Günther Benninghoven Notar in Koblenz 19400 Urkundenrolle Nummer für 2009 B Verhandelt zu K o b l e n z am Vor Carl-Günther Benninghoven Notar in Koblenz erschienen: 1. Herr.., geboren am.., geschäftsansässig Görgenstraße 11, 56068 Koblenz,

Mehr

F r a g e n u n d A n t w o r t e n z u

F r a g e n u n d A n t w o r t e n z u F r a g e n u n d A n t w o r t e n z u en gem. 75 der Hessischen Bauordnung vom 18.06.2002 Magistrat der Landeshauptstadt Wiesbaden -Untere Bauaufsichtsbehörde- Inhaltsverzeichnis Was ist eigentlich eine?

Mehr

Wasserversorgung. Begriffsbestimmungen

Wasserversorgung. Begriffsbestimmungen Satzung des Trinkwasserzweckverbandes kverbandes Weißeritzgruppe über die öffentliche Wasserversorgung und den Anschluss an die öffentliche Versorgungsanlage Vom 5. November 2002 Auf der Grundlage der

Mehr

CHECKLISTE Kaufvertrag über Wohnhausgrundstück

CHECKLISTE Kaufvertrag über Wohnhausgrundstück CHECKLISTE Kaufvertrag über Wohnhausgrundstück Beurkundungstermin Bitte die ausgefüllte Checkliste möglichst bald, spätestens einige Tage vor dem Beurkundungstermin beim Notariat abgeben, damit die Urkunde

Mehr

Kinderspielflächen 51/02 auf Baugrundstücken 66. Erg. Lief. 1/2002 HdO

Kinderspielflächen 51/02 auf Baugrundstücken 66. Erg. Lief. 1/2002 HdO Kinderspielflächen 51/02 auf Baugrundstücken 66. Erg. Lief. 1/2002 HdO Satzung über die Beschaffenheit und Größe von Kinderspielflächen auf Baugrundstücken (Spielplatzsatzung) vom 19. Dezember 1997 (in

Mehr

Fall 6 Fälle zum Stellvertretungsrecht - Lösungen

Fall 6 Fälle zum Stellvertretungsrecht - Lösungen TREUTLER I RECHTSANWLTE FACHANWLTE Fall 6 Fälle zum Stellvertretungsrecht - Lösungen a) Der Einkäufer E im Warenhaus W wurde relativ kurz nach seiner Einstellung wieder entlassen, da er von Lieferanten

Mehr

Die D-AG verlangt von der ABC-GmbH Zahlung von 1,2 Mio. Zug um Zug gegen Lieferung des Geschäftsflugzeugs. Zu Recht?

Die D-AG verlangt von der ABC-GmbH Zahlung von 1,2 Mio. Zug um Zug gegen Lieferung des Geschäftsflugzeugs. Zu Recht? Geschäftsflugzeug P ist leitender Finanzbuchhalter bei der Baustoffe ABC-GmbH und als solcher auch zur Zeichnung ppa ermächtigt, wobei es ihm untersagt ist, Vertretungshandlungen außerhalb des Bereichs

Mehr

Rechtsanwaltskammer Kassel. Abschlussprüfung Winter 2012/2013

Rechtsanwaltskammer Kassel. Abschlussprüfung Winter 2012/2013 Rechtsanwaltskammer Kassel - Körperschaft des öffentlichen Rechts - Abschlussprüfung Winter 2012/2013 Ausbildungsberuf: Prüfungsfach: Rechtsanwaltsfachangestellter/Rechtsanwaltsfachangestellte Rechtsanwalts-

Mehr

Zwischen Verkäufer... und Käufer... wird folgender Kaufvertrag abgeschlossen:

Zwischen Verkäufer... und Käufer... wird folgender Kaufvertrag abgeschlossen: PFERDEKAUFVERTRAG O zwischen Privatpersonen untereinander, O zwischen Unternehmern untereinander oder O zwischen privatem Verkäufer und Unternehmer-Käufer Zwischen Verkäufer......... und Käufer...... wird

Mehr

Patentrecht 5. Vorlesungseinheit Das Recht an der Erfindung Prof. Dr. Christian Rohnke

Patentrecht 5. Vorlesungseinheit Das Recht an der Erfindung Prof. Dr. Christian Rohnke Patentrecht 5. Vorlesungseinheit Das Recht an der Erfindung Prof. Dr. Christian Rohnke # 1.633.596 1 1.1 Gesetzliche Regelung # 1.633.596 2 1.1 Gesetzliche Regelung 6 S. 1 PatG, Art. 60 Abs.1 S. 1 EPÜ:

Mehr

Muster- Dachnutzungsvertrag

Muster- Dachnutzungsvertrag Muster- Dachnutzungsvertrag für Photovoltaik-Anlagen Eine Publikation des BSW Bundesverband Solarwirtschaft e. V. Impressum Stand: Juni 2013 Herausgeber: BSW Bundesverband Solarwirtschaft e. V., Berlin,

Mehr

Die Stadt Neuwied. veräußert Baugrundstücke

Die Stadt Neuwied. veräußert Baugrundstücke Die Stadt Neuwied veräußert Baugrundstücke Sehr geehrte Damen und Herren, die Stadt Neuwied bietet Ihnen in verschiedenen Stadtteilen 38 Baugrundstücke unterschiedlicher Größe und Bebauungsmöglichkeiten

Mehr

Allgemeines Zivilrecht

Allgemeines Zivilrecht Allgemeines Zivilrecht Rechtsgrundlage Bürgerliches Recht = Teil des Zivilrechts; ergänzt durch die privatrechtlichen Sondergebiete, z.b. Recht des Geistigen Eigentums, Handelsrecht, Arbeitsrecht Wichtigste

Mehr

Informationen für Eigentümer

Informationen für Eigentümer Informationen für Eigentümer Wirkungen des Sanierungsverfahrens Nach 136 des Baugesetzbuches liegt die einheitliche und zügige Durchführung des Sanierungsverfahrens im öffentlichen Interesse. Hierzu gehört

Mehr

Gebäudebeschreibung. Baubeschreibung: Kellerfußboden: Decken: Außenwände: Innenwände: Dach: Fenster: Treppe: Heizung: Warmwasserbereitung: Türen: Tor:

Gebäudebeschreibung. Baubeschreibung: Kellerfußboden: Decken: Außenwände: Innenwände: Dach: Fenster: Treppe: Heizung: Warmwasserbereitung: Türen: Tor: Gebäudebeschreibung Allgemeines: Verkauft werden das Flurstück 217 zur Größe von 629 m² und 216 zur Größe von 180 m². Letzteres ist belastet mit einem Wegerecht zugunsten des Flurstückes 285 (östlich angrenzende

Mehr

Änderung der NÖ Bauordnung

Änderung der NÖ Bauordnung Änderung der NÖ Bauordnung 11. Novelle Der NÖ Landtag hat am 7. Oktober 2010 eine Änderung der NÖ Bauordnung beschlossen. Diese Änderungen sind am 11. Dezember 2010 in Kraft getreten. Hier eine Darstellung

Mehr

Berliner Testament mit Pflichtteilsstrafklausel; Nachweis der Nichtgeltendmachung

Berliner Testament mit Pflichtteilsstrafklausel; Nachweis der Nichtgeltendmachung DNotI Deutsches Notarinstitut Dokumentnummer: 2w138_12 letzte Aktualisierung: 26.9.2012 OLG Braunschweig, 30.12.2012-2 W 138/12 GBO 29, 35 Berliner Testament mit Pflichtteilsstrafklausel; Nachweis der

Mehr

Übung im Bürgerlichen Recht für Fortgeschrittene. Übungsfall

Übung im Bürgerlichen Recht für Fortgeschrittene. Übungsfall Dr. Stephan Madaus 19. November 2010 Vertreter des Lehrstuhls für Bürgerliches Recht, Deutsches, Europäisches und Internationales Unternehmensrecht (Prof. Dr. Horst Eidenmüller, LL.M.) Übung im Bürgerlichen

Mehr

Die bauliche Veränderung in der WEG Vom Katzennetz zur Vogelvoliere Vortrag 25.04.2012, 19.30 Uhr

Die bauliche Veränderung in der WEG Vom Katzennetz zur Vogelvoliere Vortrag 25.04.2012, 19.30 Uhr Die bauliche Veränderung in der WEG Vom Katzennetz zur Vogelvoliere Vortrag 25.04.2012, 19.30 Uhr Rechtsanwältin Tina Lichtenberger Fachanwältin für Miet- und WEG-Recht Gemeinschaftseigentum, Sondereigentum,

Mehr

Reglement der Einwohnergemeinde Oberägeri über die Wohnbauförderung

Reglement der Einwohnergemeinde Oberägeri über die Wohnbauförderung Reglement der Einwohnergemeinde Oberägeri über die Wohnbauförderung 24. Mai 1993 Einwohnergemeinde Oberägeri 851.11 851.11 REGLEMENT DER EINWOHNERGEMEINDE OBERÄGERI ÜBER DIE WOHNBAUFÖRDERUNG INHALTSVERZEICHNIS

Mehr

Wohnungseigentumsgesetz (WEG) 31 bis 42

Wohnungseigentumsgesetz (WEG) 31 bis 42 Wohnungseigentumsgesetz (WEG) 31 bis 42 Gesetz über das Wohnungseigentum und das Dauerwohnrecht (Wohnungseigentumsgesetz) Vom 15. März 1951 (BGB1 I S. 175, ber. S. 209) Zuletzt geändert durch das Gesetz

Mehr

Rechtliche Sicherung durch beschränkte persönliche Dienstbarkeiten ( 65 der Brandenburgischen Bauordnung)

Rechtliche Sicherung durch beschränkte persönliche Dienstbarkeiten ( 65 der Brandenburgischen Bauordnung) Rechtliche Sicherung durch beschränkte persönliche Dienstbarkeiten ( 65 der Brandenburgischen Bauordnung) Inhalt Einleitung Runderlass Nr. 24/01/2004 des Ministeriums für Stadtentwicklung, Wohnen und Verkehr

Mehr

Übertragung der Reinigungs-, Räum- und Streupflicht

Übertragung der Reinigungs-, Räum- und Streupflicht Satzung vom 17.01.1990 über die Verpflichtung der Straßenanlieger zum Reinigen, Schneeräumen und Bestreuen der Gehwege (Streupflicht-Satzung) in der Fassung vom 27.06.2007 Aufgrund von 41 Abs. 2 des Straßengesetzes

Mehr

Rechtsanwalt und Auftragnehmer und. Auftraggeber Der Auftragnehmer erhält für die vorbezeichnete Tätigkeit ein Pauschalhonorar in Höhe

Rechtsanwalt und Auftragnehmer und. Auftraggeber Der Auftragnehmer erhält für die vorbezeichnete Tätigkeit ein Pauschalhonorar in Höhe V. Muster: Pauschalvergütung C. Muster Der Auftragnehmer erhält für die vorbezeichnete Tätigkeit ein Pauschalhonorar in Höhe von EUR. Sofern die gesetzlichen Gebühren nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz

Mehr

2/49. Stand: September 2013

2/49. Stand: September 2013 2013 by Akademische Arbeitsgemeinschaft Verlag eine Marke der Wolters Kluwer Deutschland GmbH Postfach 10 01 61 68001 Mannheim Telefon 0621/8626262 info@akademische.de www.akademische.de Stand: September

Mehr

AUFKLÄRUNG VOR EINER MED. BEHANDLUNG

AUFKLÄRUNG VOR EINER MED. BEHANDLUNG AUFKLÄRUNG VOR EINER MED. BEHANDLUNG Die ärztliche Aufklärung im Spannungsfeld zwischen der Aufklärungspflicht des Chirurgen über Diagnose, Prognose, Operation, Komplikationen, zeitlichem Ablauf, alternativen

Mehr

Seltene Gelegenheit! Zentral Wohnen und Vermieten! Wohn- und Geschäftshaus in Ansbach

Seltene Gelegenheit! Zentral Wohnen und Vermieten! Wohn- und Geschäftshaus in Ansbach Seltene Gelegenheit! Zentral Wohnen und Vermieten! Wohn- und Geschäftshaus in Ansbach Das historische Wohn- und Geschäftshaus liegt in der Altstadt von Ansbach. Das Dach wurde bereits saniert, ebenso wurden

Mehr

II. Galerievertrag 29. I. Kaufvertrag 13. Vertragsschluss und Eigentumserwerb. Haftung des Verkäufers. Mängelhaftung

II. Galerievertrag 29. I. Kaufvertrag 13. Vertragsschluss und Eigentumserwerb. Haftung des Verkäufers. Mängelhaftung I. Kaufvertrag 13 Vertragsschluss und Eigentumserwerb Fall 01: Was wird in einem Kaufvertrag über ein Kunstwerk geregelt? 14 Fall 02: Wie kommt ein Kaufvertrag zustande? 15 Fall 03: Müssen Kaufverträge

Mehr

Satzung über die Verpflichtung der Straßenanlieger zum Reinigen, 659.041 Schneeräumen und Bestreuen der Gehwege (Streupflicht-Satzung)

Satzung über die Verpflichtung der Straßenanlieger zum Reinigen, 659.041 Schneeräumen und Bestreuen der Gehwege (Streupflicht-Satzung) Vom 20.09.1989 geändert am 12.02.2003 Inhaltsverzeichnis Seite 1 Übertragung der Reinigungs-, Räum- und Streupflicht... 2 2 Verpflichtete... 2 3 Gegenstand der Reinigungs-, Räum- und Streupflicht... 3

Mehr

Der Eigentümer-und Vermieterwechselbeim Verkauf einer Immobilie Rechtsfolgen für die Verwalterpraxis

Der Eigentümer-und Vermieterwechselbeim Verkauf einer Immobilie Rechtsfolgen für die Verwalterpraxis Dresden/Erfurt, den 4./.5. März 2013 Der Eigentümer-und Vermieterwechselbeim Verkauf einer Immobilie Rechtsfolgen für die Verwalterpraxis Richter am Kammergericht Dr. Oliver Elzer A. Eigentümerwechsel

Mehr

2.7 Die Voraussetzungen für den Abschluss von Rechtsgeschäften

2.7 Die Voraussetzungen für den Abschluss von Rechtsgeschäften 2.7 Die Voraussetzungen für den Abschluss von Rechtsgeschäften 2.7.1 Die Rechtsfähigkeit Rechtsfähigkeit ist die Fähigkeit von natürlichen und juristischen Personen, Träger von Rechten und Pflichten zu

Mehr

Wohnungseigentumsrecht

Wohnungseigentumsrecht gesetzliche Grundlage Wohnungseigentumsrecht Gesetz über das Wohnungseigentum und das Dauerwohnrecht (WEG) vom 15.03.1951 in der Fassung vom Juli 2009 1/22 Begriffsbestimmungen Wohnungseigentum: Sondereigentum

Mehr

Kaufverträge - Zur Vorbereitung von Grundstückskaufverträgen benötigen wir im Regelfall von Ihnen folgende Angaben bzw.

Kaufverträge - Zur Vorbereitung von Grundstückskaufverträgen benötigen wir im Regelfall von Ihnen folgende Angaben bzw. Grundstücksangelegenheiten Immer dann, wenn Sie ein Grundstück übertragen wollen gleichgültig ob im Wege des Verkaufs, der Schenkung oder vorweggenommener Erbfolge muss dieser Vertrag notariell beurkundet

Mehr

GESELLSCHAFTSVERTRAG

GESELLSCHAFTSVERTRAG 14X0660A.doc GESELLSCHAFTSVERTRAG (1) Die Firma der Gesellschaft lautet (2) Die Gesellschaft hat ihren Sitz in Bonn. 1 Firma und Sitz Solarparc GmbH (1) Gegenstand des Unternehmens sind 2 Gegenstand des

Mehr

Kaufvertrag über ein gebrauchtes Kraftfahrzeug

Kaufvertrag über ein gebrauchtes Kraftfahrzeug für den Kaufvertrag über ein gebrauchtes Kraftfahrzeug Verkäufer (privat) Kraftfahrzeug Fahrzeughersteller Typ und Ausführung Der Verkäufer erklärt, daß das Kfz. während seiner Zeit als Eigentümer und

Mehr

Kieferngarten - Freimann Zwei Doppelhaushälften in beliebter Lage

Kieferngarten - Freimann Zwei Doppelhaushälften in beliebter Lage Weichselgartner Immobilien GmbH, Daglfinger Straße 2, 81929 München Kieferngarten - Freimann Zwei Doppelhaushälften in beliebter Lage AN 1723 Exklusivangebot - Alleinauftrag Im Alleinauftrag können wir

Mehr

Übungsaufgaben zum Grundbuch (Bestandsverzeichnis, Abteilung I und II)

Übungsaufgaben zum Grundbuch (Bestandsverzeichnis, Abteilung I und II) Übungsaufgaben zum Grundbuch (Bestandsverzeichnis, Abteilung I und II) Aufgabe 1 Welche besonderen Grundbücher gibt es? Aufgabe 2 Erläutern Sie die Begriffe Wohnungseigentum und Teileigentum! Aufgabe 3

Mehr

Augen auf beim Autokauf

Augen auf beim Autokauf Rechtstipp Juni 2010 Augen auf beim Autokauf Ein immer wiederkehrendes Thema ist die Frage eines wirksamen Gewährleistungsausschlusses beim Kauf von gebrauchten Waren, allen voran beim Autokauf. Eine Vielzahl

Mehr

Stadt Laufen. Zur 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 28 - Malerfeld - Im Bereich der Flur-Nr..: 439/3

Stadt Laufen. Zur 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 28 - Malerfeld - Im Bereich der Flur-Nr..: 439/3 Stadt Laufen Begründung Zur 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 28 - Malerfeld - Im Bereich der Flur-Nr..: 439/3 Veranlasser: Entwurfsverfasser: VR Bank Oberbayern Südost eg Arbeitsgemeinschaft Münchner

Mehr

Satzung über die Verpflichtung der Straßenanlieger zum Reinigen, Schneeräumen und Bestreuen der Gehwege (Streupflichtsatzung)

Satzung über die Verpflichtung der Straßenanlieger zum Reinigen, Schneeräumen und Bestreuen der Gehwege (Streupflichtsatzung) 6.13 Az.: 659.041 Satzung über die Verpflichtung der Straßenanlieger zum Reinigen, Schneeräumen und Bestreuen der Gehwege (Streupflichtsatzung) Geändert am 20.11.2001 zum 01.01.2002 (Euro-Umstellung),

Mehr

BUNDESVERWALTUNGSGERICHT BESCHLUSS

BUNDESVERWALTUNGSGERICHT BESCHLUSS BUNDESVERWALTUNGSGERICHT BESCHLUSS BVerwG 7 B 8.07 OVG 20 A 2136/05 In der Verwaltungsstreitsache - 2 - hat der 7. Senat des Bundesverwaltungsgerichts am 16. Februar 2007 durch den Vorsitzenden Richter

Mehr

SchiedsamtsZeitung 71. Jahrgang 2000, Heft 05 Online-Archiv Seite 98-101 Organ des BDS. Rechtsprobleme an der Gartengrenze

SchiedsamtsZeitung 71. Jahrgang 2000, Heft 05 Online-Archiv Seite 98-101 Organ des BDS. Rechtsprobleme an der Gartengrenze Rechtsprobleme an der Gartengrenze von Franz Rustige, Schm. in Eitorf/Sieg Probleme an der Gartengrenze können sehr vielschichtig sein und haben schon oft zu unliebsamen Auseinandersetzungen zwischen den

Mehr

21.09.2012. Jan. 2012 ÖKOTEC-GRUPPE Bilfinger & Berger Teil A 1. 21.09.2012 ÖKOTEC-GRUPPE Brandschutz-Forum München RJ Vortrag 01 1

21.09.2012. Jan. 2012 ÖKOTEC-GRUPPE Bilfinger & Berger Teil A 1. 21.09.2012 ÖKOTEC-GRUPPE Brandschutz-Forum München RJ Vortrag 01 1 21.09.2012 Jan. 2012 ÖKOTEC-GRUPPE Bilfinger & Berger Teil A 1 21.09.2012 ÖKOTEC-GRUPPE Brandschutz-Forum München RJ Vortrag 01 1 Thema Jan. 2012 ÖKOTEC-GRUPPE Bilfinger & Berger Teil A 2 21.09.2012 ÖKOTEC-GRUPPE

Mehr

Satzung über die Verpflichtung der Straßenanlieger zum Reinigen, Schneeräumen und Bestreuen der Gehwege (Streupflichtsatzung 2002)

Satzung über die Verpflichtung der Straßenanlieger zum Reinigen, Schneeräumen und Bestreuen der Gehwege (Streupflichtsatzung 2002) Satzung über die Verpflichtung der Straßenanlieger zum Reinigen, Schneeräumen und Bestreuen der Gehwege (Streupflichtsatzung 2002) Aufgrund von 41 Abs. 2 des Straßengesetzes (StrG) für Baden-Württemberg

Mehr

Die werdende Gemeinschaft in der Rechtsprechung des BGH - Die Konsequenzen in der Praxis und weiterhin ungeklärte Fragen

Die werdende Gemeinschaft in der Rechtsprechung des BGH - Die Konsequenzen in der Praxis und weiterhin ungeklärte Fragen Die werdende Gemeinschaft in der Rechtsprechung des BGH - Die Konsequenzen in der Praxis und weiterhin ungeklärte Fragen Horst Müller Kanzlei Müller & Hillmayer www.mueller-hillmayer.de 1 I. Die Vorstellung

Mehr

Immobiliarsachenrecht. II. Der Grundstücksbegriff

Immobiliarsachenrecht. II. Der Grundstücksbegriff 1. Das Grundstück a) Was ist ein Grundstück? b) Bestandteile und Zubehör 2. Das Wohnungseigentum 3. Das Erbbaurecht 10. Mai 2012 Notar Dr. Christian Kesseler 1 1. Das Grundstück Fallbeispiel: E ist Eigentümer

Mehr

Satzung. Örtlicher Geltungsbereich. Der örtliche Geltungsbereich der Satzung umfasst das Gemeindegebiet der Stadt Oelsnitz (Vogtl.).

Satzung. Örtlicher Geltungsbereich. Der örtliche Geltungsbereich der Satzung umfasst das Gemeindegebiet der Stadt Oelsnitz (Vogtl.). Satzung über die Verpflichtung der Straßenanlieger zum Reinigen, Schneeräumen und Bestreuen der Gehwege in der Stadt Oelsnitz (Vogtl.) vom 30. 11. 1994 Aufgrund des 51 Abs. 5 Satz 1 des Straßengesetzes

Mehr

Unbebaute Grundstücke am Moorteich

Unbebaute Grundstücke am Moorteich Unbebaute Grundstücke am Moorteich Liegenschaftsentwicklungsgesellschaft der Hansestadt Stralsund mbh Hafenstraße 27,18439 Stralsund Tel. 03831 248390, Fax. 03831 248399 e-mail: info@leg-stralsund.de Internet:

Mehr

Merkblatt zur Beantragung und Durchführung einer Einsichtnahme in Akten des Fachbereiches Bauaufsicht der Stadt Leverkusen

Merkblatt zur Beantragung und Durchführung einer Einsichtnahme in Akten des Fachbereiches Bauaufsicht der Stadt Leverkusen Merkblatt zur Beantragung und Durchführung einer Einsichtnahme in Akten des Fachbereiches Bauaufsicht der Stadt Leverkusen Das Recht zur Akteneinsicht Beteiligter ist für das Land Nordrhein Westfalen im

Mehr

VI. Das dingliche Vorkaufsrecht gemäß 1094 ff. BGB

VI. Das dingliche Vorkaufsrecht gemäß 1094 ff. BGB VI. Das dingliche Vorkaufsrecht gemäß 1094 ff. BGB Fall 26 (Rz. 447 ff.): Der Jurastudent N folgt aufmerksam den Vorlesungen und ist sehr darauf bedacht, die erworbenen Kenntnisse sogleich praktisch einzusetzen.

Mehr

Brandenburgischer Landesbetrieb für Liegenschaften und Bauen. Kurzexposé. Grundstück in der Gemarkung Bärenklau, Flur 10, Flurstück 204

Brandenburgischer Landesbetrieb für Liegenschaften und Bauen. Kurzexposé. Grundstück in der Gemarkung Bärenklau, Flur 10, Flurstück 204 Kurzexposé Grundstück in der Gemarkung Bärenklau, Flur 10, Flurstück 204 1 Liegenschaftsbeschreibung Allgemein Das Grundstück ist unbebaut und befindet sich am Ortsrand der Gemeinde Bärenklau, gelegen

Mehr

Grundbuch - Aufbau I

Grundbuch - Aufbau I Funktion Liegenschaften - Grundbuch Offenkundigkeit und Verkehrssicherheit Öffentlichkeit Vertrauen auf den Grundbuchsstand Grundbuch von Bezirksgerichten geführt Hauptbuch und Urkundensammlung Hauptbuch

Mehr

Reit-/ und Pferdezuchtanlage mit 39 Pferdeboxen in Traumlage

Reit-/ und Pferdezuchtanlage mit 39 Pferdeboxen in Traumlage Reit-/ und Pferdezuchtanlage mit 39 Pferdeboxen in Traumlage bei Wismar an der Ostsee zu kaufen! Gestüt Heidekaten Heidekaten 6 in 23974 Heidekaten bei Wismar / Ostsee Kaufpreis = 1.250.000,-- (Seiten

Mehr

EXPOSÉ. Verkauf von zwei Baugrundstücken in Aachen-Lichtenbusch, Schlehenweg und Holunderweg

EXPOSÉ. Verkauf von zwei Baugrundstücken in Aachen-Lichtenbusch, Schlehenweg und Holunderweg EXPOSÉ Verkauf von zwei Baugrundstücken in Aachen-Lichtenbusch, Schlehenweg und Holunderweg Stadt Aachen Fachbereich Immobilienmanagement Ansprechpartner: Herr Gass Tel. 02 41 / 4 32-23 23 Fax: 02 41 /

Mehr

Merkblatt. Feuerwehrzufahrten, Aufstell- und Bewegungsflächen. Feuerwehrzufahrten, Aufstell- und Bewegungsflächen für die Feuerwehr

Merkblatt. Feuerwehrzufahrten, Aufstell- und Bewegungsflächen. Feuerwehrzufahrten, Aufstell- und Bewegungsflächen für die Feuerwehr für die Feuerwehr 1. Vorwort Für Rettungs- und Brandbekämpfungsmaßnahmen halten die Feuerwehren Fahrzeuge und Geräte von hohem Einsatzwert vor. Um diese einsetzen zu können, werden Feuerwehrzufahrten sowie

Mehr

7 Durchsetzung privatrechtlicher Ansprüche

7 Durchsetzung privatrechtlicher Ansprüche LF 1 Kapitel 7 7 Durchsetzung privatrechtlicher Ansprüche Verjährung Aufgabe 22 Ergänzen Sie die folgenden Aussagen. Verjährung Gegenstand der Verjährung Verjähren können immer nur Ansprüche. Ein Anspruch

Mehr

Laubsauger. Hat die F-GmbH gegen die I-GmbH einen Anspruch auf Übereignung der 50 Geräte Zug-um-Zug gegen Zahlung des Kaufpreises?

Laubsauger. Hat die F-GmbH gegen die I-GmbH einen Anspruch auf Übereignung der 50 Geräte Zug-um-Zug gegen Zahlung des Kaufpreises? Laubsauger G ist alleinvertretungsberechtigter Geschäftsführer der I-GmbH, einem Fachgeschäft für Gartenartikel. Er hat eine geschäftstüchtige Telefonistin T, die sich angewöhnt hat, eingehende Bestellungen

Mehr

Feuerwehrzufahrten, Aufstell- und Bewegungsflächen für die Feuerwehr

Feuerwehrzufahrten, Aufstell- und Bewegungsflächen für die Feuerwehr Feuerwehrzufahrten, Aufstell- und Bewegungsflächen für die Feuerwehr 1. Vorwort Für Rettungs- und Brandbekämpfungsmaßnahmen halten die Feuerwehren Fahrzeuge und Geräte von hohem Einsatzwert vor. Um diese

Mehr

Einfamilienhaus zu verkaufen Peine / Woltorf

Einfamilienhaus zu verkaufen Peine / Woltorf Einfamilienhaus zu verkaufen Peine / Woltorf Wohnfläche ca. 144 m² Raumaufteilung 5-Zimmer, Küche, Badezimmer und Abstellräume Allgemeines Nachtspeicherheizung und Kohleofen, isolierverglaste Holzfenster,

Mehr