Medizinische Task Force Teileinheit Führung RK MTF Teil II Nr. 7
|
|
- Gabriel Schulz
- vor 7 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 Medizinische Task Force Teileinheit Führung RK MTF Teil II Nr. 7 Stan d xx.2014 BBK. Gemeinsam Vorläufiger handeln. Konzeptstand Sicher leben. unter Vorbehalt der Zustimmung
2
3 Das Rahmenkonzept der Medizinischen Task Force (RK MTF) enthält die Grundsätze für die Führung und den Einsatz unter Berücksichtigung der DV 100 Führung und Leitung im Einsatz sowie der FwDV 500 Einheiten im ABC-Einsatz. Das RK MTF besteht aus drei Teilen: Teil I enthält allgemeine Regelungen für die Medizinische Task Force (z. B. Aufgaben der MTF, Einsatzund Führungsszenarien, Bewirtschaftung). Teil II enthält die Beschreibung der einzelnen Teileinheiten der MTF (z. B. Aufgaben der TE, Leistungsbeschreibung, Stärke und Gliederung, Ausstattung, Ausbildung). Teil III enthält die Beschreibung eines Einsatzes der MTF (z. B. Strategie und Taktik, Führung und Leitung im Einsatz sowie Versorgung). Die Funktionsbezeichnungen gelten sowohl für weibliche als auch für männliche Angehörige der Einheiten und Einrichtungen des Zivil- und Katastrophenschutzes. Die Begriffe wurden entsprechend der DIN Begriffe im Rettungswesen (Ausgabe: Februar 2009) aktualisiert, z. B. Patient: Verletzter/Erkrankter. Der Führer einer taktischen Einheit kann von den Regelungen des Rahmenkonzeptes abweichen, wenn dies zur Sicherstellung des Einsatzerfolges erforderlich ist. Der hier vorliegende Teil II Nr. 7, beschreibt die Teileinheit Führung der Medizinischen Task Force und wurde von den Arbeitsgruppen der Pilotstandorte MTF 34 Kassel und MTF 40 Rheinland-Pfalz Süd, bestehend aus Angehörigen der Landesverbände der Hilfsorganisationen (ASB, DLRG, DRK, JUH und MHD), den kommunalen Feuerwehren, den Landesfeuerwehrschulen Hessen und Rheinland-Pfalz, sowie den Ministerien des Innern der Bundesländer Hessen und Rheinland-Pfalz, erarbeitet. Die Bund/Länder offene Arbeitsgruppe des AFKzV unter Beteiligung der Ministerien des Innern der Bundesländer, den Bundesverbänden der Hilfsorganisationen sowie dem Deutschen Feuerwehrverband haben die Teileinheit Führung der MTF im fachlichen Konsens beschlossen. Autor: Holger Schmidt, Frank Beissel und Steffen Lensing Bilder und Grafiken : BBK. Ausgabe: 1 Stand: Juni 2015
4 MTF Rahmenkonzept Teileinheit Führung 4 Inhaltsverzeichnis 7. Führungsgruppe (FüGr) Aufgabenbeschreibung Leistungsbeschreibung Stärke und Gliederung Aufgaben und Funktion der Einsatzkräfte Abteilungsführer (AFü) Verband II stellvertretender Abteilungsführer (stv. AFü) Sprechfunker (SpFu) Medizinischer Leiter der Medizinischen Task Force (ML MTF) Kraftfahrer Kommandowagen (Kf KdoW) Melder (Me)/Kraftfahrer Führungskraftwagen (Me/Kf FüKW) Führungsassistent Behandlung in der Führungsgruppe (FüAss Beh FüGr) Führungsassistent Dekontamination Verletzter in der Führungsgruppe... (FüAss Dekon V FüGr) Führungsassistent Patiententransport in der Führungsgruppe (FüAss Pt FüGr) Materialausstattung Fahrzeugausstattung Kommandowagen (KdoW) Führungskraftwagen (FüKW)...11
5 MTF Rahmenkonzept Teileinheit Führung 5 7. Führungsgruppe (FüGr) Die Führungsgruppe ist die Führungseinheit der MTF und ihrer Teileinheiten. Abbildung 5: Taktisches Zeichen der MTF Führungsgruppe, hier MTF 34 Kassel. 7.1 Aufgabenbeschreibung Die Führungsgruppe unterstützt den Abteilungsführer bei der Wahrnehmung seiner Führungsaufgaben und hält Verbindung zu ihren Teileinheiten sowie den benachbarten Kräften und der übergeordneten Führungsebene. Die Führungsgruppe übernimmt dabei die Führung der eingesetzten Teileinheiten gemäß den von der EL, TEL, ÖEL oder dem Stab vorgegebenen Einsatzaufgaben. Wird die gesamte MTF, d. h. alle fünf Teileinheiten, von einem Stab mit der Durchführung aller sanitätsdienstlicher Aufgaben beauftragt, übernimmt die MTF die sanitätsdienstliche Einsatzleitung vor Ort, bleibt aber dem Stab unterstellt. Die Führungsgruppe ist für die Sicherstellung der Arbeitsfähigkeit der MTF oder deren Teileinheiten während des Einsatzes verantwortlich. Dieses beinhaltet u. a. die Führsorgepflicht, dass die Arbeits- und Sicherheitsvorschriften eingehalten werden, um so mögliche Gefährdungen der eigenen Einsatzkräfte vermeiden bzw. minimieren zu können. Die Führungsgruppe sorgt darüber hinaus dafür, dass für nachkommende MTF-Teileinheiten ein Bereitstellungsraum eingerichtet wird. Die Rückführung der MTF in die Unterkunft sowie die Wiederherstellung der Einsatzbereitschaft muss sichergestellt werden. Die Einsatznachbearbeitung ist ebenfalls Aufgabe der Führungsgruppe. 7.2 Leistungsbeschreibung Stellen und Entsenden eines Vorauskommandos, Aufbau und Betrieb einer mobilen Führungsstelle, Führen einer Abteilung gemäß den Einsatz- und Führungsszenarien (siehe Punkt ) der MTF über einen längeren Zeitraum, stellen und Betreiben eines Melderfahrzeugs.
6 MTF Rahmenkonzept Teileinheit Führung Stärke und Gliederung Die einzelnen Funktionen der Führungsgruppe übernehmen im Einsatz bestimmte Führungsaufgaben nach Sachgebieten: Abteilungsführer Abteilungsführung Einheitsführung stv. Abteilungsführer Lage & Einsatz Aufgaben analog S2/S3 Sprechfunker Information & Kommunikation Aufgaben analog S6 Medizinischer Leiter MTF medizinische Aufsicht Kraftfahrer Information & Kommunikation Aufgaben analog S6 Melder/Kraftfahrer Information & Kommunikation Aufgaben analog S6 Führungsassistent für Dekon V Personal & Versorgung für TE Aufgaben analog S1/S4 in der FüGr Dekon V Führungsassistent für Beh Personal & Versorgung für TE Aufgaben analog S1/S4 in der FüGr Beh Führungsassistent für Pt Personal & Versorgung für TE Aufgaben analog S1/S4 in der FüGr Pt Die Führungsgruppe besteht aus folgenden Positionen: Abbildung 7: Einsatzkräfte der FüGr, Stärke 3 / 3 / 3 / 9 AFü = Abteilungsführer stv. AFü = stellvertretender Abteilungsführer SpFu = Sprechfunker ML MTF = Medizinischer Leiter MTF Kf = Kraftfahrer Me/Kf = Melder (Führungshilfspersonal)/Kraftfahrer FüAss Dekon V FüGr = Führungsassistent Dekontamination Verletzter in der FüGr FüAss Beh FüGr = Führungsassistent Behandlung in der FüGr FüAss Pt FüGr = Führungsassistent Patiententransport in der FüGr
7 MTF Rahmenkonzept Teileinheit Führung 7 Für die Bewältigung dieser Aufgaben erhalten die Einsatzkräfte der Führungsgruppe eine ergänzende Zivilschutzbezogene Ausbildung des Bundes (siehe Punkt ) Aufgaben und Funktion der Einsatzkräfte Abteilungsführer (AFü) Verband II Der AFü ist der Vorgesetzte aller Helfer der MTF und hat ihnen gegenüber Befehlsbefugnis. Der AFü übernimmt die Leitung der Führungsgruppe. Im Einsatz ist der AFü der übergeordneten Führungsebene unterstellt. Er darf grundsätzlich keine der Führungsebenen übergehen. Im Zivilschutzfall kann der AFü einen sanitätsdienstlichen Einsatzabschnitt selbstständig leiten. Der AFü ist - unabhängig von seiner tatsächlichen Unterstellung im Einsatzfall - gegenüber dem Aufgabenträger für die personelle und materielle Einsatzbereitschaft seiner Einheit verantwortlich. Er ist für die Planung und Durchführung aller administrativen und organisatorischen Maßnahmen, einschließlich der Ausbildung für die Gesamtabteilung, verantwortlich. Der Vertreter des AFü ist der stellvertretende Abteilungsführer stellvertretender Abteilungsführer (stv. AFü) Der stv. AFü ist eine Führungskraft, die den Abteilungsführer bei seiner Führungsaufgabe unterstützt und diesem unterstellt ist. Er ist zugleich Vorgesetzter der Helfer der Führungseinheit. Im Einsatz unterstützt er den AFü, insbesondere indem er die folgenden Aufgaben (analog der S-Funktionen S2/S3 in der Stabsarbeit) übernimmt: Einrichtung und Betrieb der Befehlsstelle der Abteilung Lagefeststellung und -darstellung Verantwortung der Einsatzdokumentation Führen des Einsatztagebuchs der Abteilung (siehe Anlage 7) Anforderung der Versorgung und Regelung der Verteilung Sicherstellung der Zusammenarbeit mit anderen Ämtern, Behörden und Organisationen die Veranlassung von Sofortmaßnahmen für gefährdete Bevölkerung Er ist zuständig für die Einsatzbereitschaft, Vollzähligkeit und Ausstattung der Führungsgruppe. Der stv. AFü unterstützt den Abteilungsführer bei den Verwaltungsaufgaben und der Ausbildung, soweit diese nicht von dem Aufgabenträger ausgeübt werden.
8 MTF Rahmenkonzept Teileinheit Führung Sprechfunker (SpFu) Der Sprechfunker untersteht in der FüGr dem stv. AFü. In der Einsatzvorbereitung und im Einsatz hat der Sprechfunker insbesondere folgende Aufgaben. Er: ist für den ordnungsgemäßen Betrieb und die vorschriftsmäßige Benutzung der Kommunikationsmittel verantwortlich stellt die ständige Erreichbarkeit seiner Einheit über Funk und ggf. andere fernmeldetechnische Wege sicher, meldet der übergeordneten Führungsebene Änderungen in der fernmelde-technischen Erreichbarkeit seiner Einheit, ist verantwortlich für die Nachrichtenübermittlung, -aufnahme und -weiterleitung führt die für den Fernmeldebetrieb erforderlichen Dokumente (Sprechfunknachweis, Vierfachvordrucke u. a.), wartet und pflegt die Kommunikationsmittel und veranlasst bei Störungen der Geräte die Wiederherstellung der Funktionsfähigkeit Medizinischer Leiter der Medizinischen Task Force (ML MTF) Der Medizinische Leiter ist hierarchisch dem AFü unterstellt. Er ist verantwortlich für die Effektivität, Effizienz und das Qualitätsmanagement der medizinischen Maßnahmen der Patientenversorgung und betreuung im Einsatz. Dem ML MTF obliegt die medizinische Fachaufsicht über die in der MTF eingesetzten Ärzte. Er berät den AFü hinsichtlich medizinischer Aspekte im Einsatzgeschehen. Im Einsatz hält er Kontakt zum medizinischen Personal in den Teileinheiten Dekontamination Verletzter, Behandlung und Patiententransport. Im Einsatz ist der ML MFT der übergeordneten medizinischen Leitung unterstellt. Er darf grundsätzlich keine der medizinischen Führungsstrukturen übergehen. Er hält Kontakt zum zuständigen Gesundheitsamt, zu Krankenhäusern und anderen medizinischen und sanitätsdienstlichen Einrichtungen Kraftfahrer Kommandowagen (Kf KdoW) Der Kraftfahrer des KdoW der FüGr ist dem stv. AFü unterstellt. Er ist für die Einsatzbereitschaft (Verkehrs- und Betriebssicherheit sowie Instandhaltung) seines Fahrzeuges verantwortlich und führt das Fahrtenbuch. Darüber hinaus stellt er die ständige Erreichbarkeit seines Fahrzeuges über Funk sicher. Der Kraftfahrer ist für die Vollzähligkeit, für die vorschriftsmäßige Verladung und Ausgabe der auf seinem Fahrzeug verlasteten Ausstattung verantwortlich. Er ist für die fachgerechte Verwendung der nicht-medizinischen Ausstattung zuständig.
9 MTF Rahmenkonzept Teileinheit Führung 9 Er führt Wartungs- und Pflegearbeiten an dem Kraftfahrzeug und verlasteter Ausstattung durch und meldet seinem Vorgesetzten Mängel Melder (Me)/Kraftfahrer Führungskraftwagen (Me/Kf FüKW) Der Melder/Kraftfahrer des Führungskraftwagens untersteht dem stv. AFü der FüGr. Er überbringt und holt Informationen (Befehle, Meldungen, Anträge etc.) und gibt diese weiter. Dazu steht ihm der FüKW zur Verfügung. Er ist für die Einsatzbereitschaft (Verkehrs- und Betriebssicherheit sowie Instandhaltung) seines Fahrzeuges verantwortlich und führt das Fahrtenbuch. Darüber hinaus stellt er die ständige Erreichbarkeit seines Fahrzeuges über Funk sicher. Der Kraftfahrer ist für die Vollzähligkeit, für die vorschriftsmäßige Verladung und Ausgabe der auf seinem Fahrzeug verlasteten Ausstattung verantwortlich. Er ist für die fachgerechte Verwendung der nicht-medizinischen Ausstattung zuständig. Er führt Wartungs- und Pflegearbeiten an dem Kraftfahrzeug und verlasteter Ausstattung durch und meldet seinem Vorgesetzten Mängel Führungsassistent Behandlung in der Führungsgruppe (FüAss Beh FüGr) Der Führungsassistent Behandlung in der Führungsgruppe (FüAss Beh FüGr) ist dem AFü unterstellt. Im Einsatz ist er in Erfüllung seiner Aufgaben gegenüber dem stv. AFü verantwortlich. Er assistiert dem stv. AFü bei zu treffenden Entscheidungen für den Bereich Behandlung. Im Einsatz stellt er die Verbindung zwischen der FüGr und der Teileinheit Behandlung für die Führungsgruppe sicher. Er ist verantwortlich für die Sicherstellung der aktuellen Übersicht der Teileinheit Behandlung über: Kräfteansatz Fahrzeuge Der FüAss Beh übernimmt die folgenden Aufgaben der Teileinheit Behandlung (analog der S- Funktionen S1/S4 in der Stabsarbeit) für die FüGr: Sammlung und Meldung des Bedarfs der Teileinheit Behandlung an den stv. AFü sowie den ML MTF, z. B. Nachforderung von: o Einsatzkräften o Hilfskräften o Verpflegung o Einsatzmitteln Sicherstellung der Ausführung von Nachforderungen.
10 MTF Rahmenkonzept Teileinheit Führung Führungsassistent Dekontamination Verletzter in der Führungsgruppe (FüAss Dekon V FüGr) Der Führungsassistent Dekontamination Verletzter in der Führungsgruppe (FüAss Dekon V FüGr) ist dem AFü unterstellt. Im Einsatz ist er in Erfüllung seiner Aufgaben gegenüber dem stv. AFü verantwortlich. Er assistiert dem stv. AFü bei zu treffenden Entscheidungen für den Bereich Dekontamination Verletzter. Im Einsatz stellt er die Verbindung zwischen der FüGr und der Teileinheit Dekon V für die Führungsgruppe sicher. Er ist verantwortlich für die Sicherstellung der aktuellen Übersicht der Teileinheit Dekon V über: Kräfteansatz Fahrzeuge Der FüAss Dekon V übernimmt die folgenden Aufgaben der Teileinheit Dekontamination Verletzter (analog der S-Funktionen S1/S4 in der Stabsarbeit) für die FüGr: Sammlung und Meldung des Bedarfs der Teileinheit Dekon V an den stv. AFü sowie den ML MTF, z. B. Nachforderung von: o Einsatzkräften o Hilfskräften o Verpflegung o Einsatzmitteln Sicherstellung der Ausführung von Nachforderungen Führungsassistent Patiententransport in der Führungsgruppe (FüAss Pt FüGr) Der Führungsassistent Patiententransport in der Führungsgruppe (FüAss Pt FüGr) ist dem AFü unterstellt. Im Einsatz ist er in Erfüllung seiner Aufgaben gegenüber dem stv. AFü verantwortlich. Er assistiert dem stv. AFü bei zu treffenden Entscheidungen für den Bereich Patiententransport. Im Einsatz stellt er die Verbindung zwischen der FüGr und der Teileinheit Ptfür die Führungsgruppe sicher. Er ist verantwortlich für die Sicherstellung der aktuellen Übersicht der Teileinheit Patiententransport über: Kräfteansatz Fahrzeuge Der FüAss Pt übernimmt die folgenden Aufgaben der Teileinheit PtGr (analog der S- Funktionen S1/S4 in der Stabsarbeit) für die FüGr: Sammlung und Meldung des Bedarfs der Teileinheit Pt an den stv. AFü sowie den ML MTF, z. B. Nachforderung von: o Einsatzkräften o Hilfskräften
11 MTF Rahmenkonzept Teileinheit Führung 11 o Verpflegung o Einsatzmitteln Sicherstellung der Ausführung von Nachforderungen Im Falle aller KTW B im Einsatz übernimmt er die Aufgaben der Nachforderung von benötigten PtGr. 7.5 Materialausstattung Siehe Anlage. 7.6 Fahrzeugausstattung Kommandowagen (KdoW) Typenblatt KdoW (siehe Anlage) Führungskraftwagen (FüKW) In Bearbeitung FüK MT
Medizinische Task Force Rahmenkonzept Teil 7 Teileinheit Führung
Medizinische Task Force Rahmenkonzept Teil 7 Teileinheit Führung Stand xx.2014 BBK. Gemeinsam handeln. Sicher leben. 1 Medizinische Task Force (MTF) V.15.0 - BBK RK MTF Autor: Holger Schmidt und Frank
MehrMedizinische Task Force Rahmenkonzept Teil 10 Teileinheit Patiententransport
Medizinische Task Force Rahmenkonzept Teil 10 Teileinheit Patiententransport Stand xx.2014 BBK. GemeinsamVorläufiger handeln. Sicher leben. unter Vorbehalt der Zustimmung Konzeptstand 1 Autor: Holger Schmidt
MehrMedizinische Task Force. Teileinheit Führung (TE Füh) Zusammenfassung & Grafiken
Medizinische Task Force Teileinheit Führung (TE Füh) Zusammenfassung & Grafiken vorläufiger Konzeptstand -unter Vorbehalt der Zustimmung BBK. Gemeinsam handeln. Sicher leben. Bild: BBK Die nachfolgenden
MehrMedizinische Task Force. Teileinheit Patiententransport (TE Pt) Zusammenfassung & Grafiken
Medizinische Task Force Teileinheit Patiententransport (TE Pt) Zusammenfassung & Grafiken vorläufiger Konzeptstand -unter Vorbehalt der Zustimmung BBK. Gemeinsam handeln. Sicher leben. Bild: BBK Die nachfolgenden
MehrRahmenkonzept Medizinische Task Force (MTF)
Rahmenkonzept Medizinische Task Force (MTF) für die Aufstellung und den Einsatz der Medizinischen Task Force Stand xx.2014 BBK. Gemeinsam handeln. Sicher leben. 1 2 Rahmenkonzept für die Aufstellung und
MehrMedizinische Task Force. Aufgaben und Gliederung
Medizinische Task Force Aufgaben und Gliederung vorläufiger Konzeptstand - unter Vorbehalt der Zustimmung 04/2016 BBK. Gemeinsam handeln. Sicher leben. Bild: DLR Die Medizinische Task Force Die Medizinische
MehrMedizinische Task Force Rahmenkonzept Teil 9 Teileinheit Behandlung
Medizinische Task Force Rahmenkonzept Teil 9 Teileinheit Behandlung Stand xx.2014 BBK. Gemeinsam Vorläufiger handeln. Sicher Konzeptstand leben. unter Vorbehalt der Zustimmung 1 Autor: Holger Schmidt und
MehrDRK-Landesverband Rheinland-Pfalz e. V. Nationale Hilfsgesellschaft Mitternachtsgasse 4, 55116 Mainz. Führungsorganisation (Aufbau)
Führungsorganisation (Aufbau) Ziele und Inhalte Die Teilnehmer verinnerlichen die Aufbau- und Ablauforganisation und können die Hilfsmittel effektiv einsetzen, um die Führungsaufgaben des DRK-Einsatzstabs
MehrMedizinische Task Force Rahmenkonzept Teil 8 Teileinheit Dekontamination Verletzte
Medizinische Task Force Rahmenkonzept Teil 8 Teileinheit Dekontamination Verletzte Stand xx.2014 BBK. Gemeinsam Vorläufiger handeln. Sicher Konzeptstand leben. unter Vorbehalt der Zustimmung 1 V.1.0 -
MehrMedizinische Task Force. Teileinheit Behandlung (TE Be) Zusammenfassung & Grafiken
Medizinische Task Force Teileinheit Behandlung (TE Be) Zusammenfassung & Grafiken vorläufiger Konzeptstand - unter Vorbehalt der Zustimmung Behandlungsbereitschaft (BeB) BBK. Gemeinsam handeln. Sicher
MehrFührung und Leitung im Einsatz
Feuerwehr-Dienstvorschrift 100 Stand: 1999 Führung und Leitung im Einsatz Führungssystem 1 VORWORT FREIWILLIGE FEUERWEHR Die bundeseinheitlichen Feuerwehr-Dienstvorschriften (FwDV) sind zur einheitlichen
MehrHessisches Ministerium des Innern und für Sport. KatSDV 400 HE. Der Sanitätszug im Katastrophenschutz des Landes Hessen
Der Sanitätszug im Katastrophenschutz des Landes Hessen Vorbemerkung Die Katastrophenschutz-Dienstvorschriften gelten für den Einsatz und für die Aus- und Fortbildung. Neben den Katastrophenschutz-Dienstvorschriften
MehrNeue Strategie zum Schutz der Bevölkerung in Deutschland. Die Medizinische Task Force
Neue Strategie zum Schutz der Bevölkerung in Deutschland Die Medizinische Task Force Themenübersicht 1. Einführung 2. Die MTF als taktischer Verband 3. potentielles Einsatzspektrum 4. Modulare Teileinheiten
MehrPatienten-Transport-Zug 10 NRW PTZ 10 NRW
Konzept Patienten-Transport-Zug 10 NRW PTZ 10 NRW Stand: 13.03.2007 Innenministerium Nordrhein-Westfalen 1/7 1. Inhaltsverzeichnis 1. Inhaltsverzeichnis 2 2. Einleitung 3 3. Definition 5 4. Kapazität 5
MehrZusammenarbeit Rettungsdienst und Rettungsleitstelle. Rettungsdienstfortbildung Oktober 2009
Zusammenarbeit Rettungsdienst und Rettungsleitstelle Rettungsdienstfortbildung Oktober 2009 Von der Rettungsleitstelle zum Callcenter? Zahlen, Daten, Fakten ca. 11.000 Rettungsdiensteinsätze (2008) ca.
MehrArbeitsgemeinschaft Hilfsorganisationen im Katastrophenschutz Rheinland-Pfalz (HiK-RLP)
Arbeitsgemeinschaft Hilfsorganisationen im Katastrophenschutz Rheinland-Pfalz (HiK-RLP) Arbeitsgemeinschaft der HiK in RLP, Mitternachtsgasse 4, 55116 Mainz An alle Gliederungen und Einsatzkräfte der Evakierungsmaßnahmen
MehrEin besonderer Dank gilt Matthias Teuber (Bundesschule Neuhausen) der bei der Entwicklung dieser Unterlage mitgewirkt hat.
Basisausbildung I Lernabschnitt 11.0 Einsatzgrundlagen Ein besonderer Dank gilt Matthias Teuber (Bundesschule Neuhausen) der bei der Entwicklung dieser Unterlage mitgewirkt hat. 23.07.07 www.thw.de 1 Einsatzgrundlagen
MehrBrand- und Katastrophenschutz in Hessen
Konsequenzen der Neukonzeption des es: Umsetzung 0.0.00? Legende: Med. Task Force Standorte Taktische Einheiten Medizinische Task Force KS (Lkr.) KS 4 Medizinische Task Forces () KB HR ESW HEF MR Geplante
MehrKatastrophenschutz-Strukturen des Sanitäts-, Betreuungs- und Verpflegungsdienstes in Rheinland-Pfalz 3.0
Katastrophenschutz-Strukturen des Sanitäts-, Betreuungs- und Verpflegungsdienstes in Rheinland-Pfalz 3.0 Neukonzeption 2017 Gliederung - Warum ist eine Neukonzeption notwendig? - Die neuen Katastrophenschutzmodule
MehrAnerkennung der Leitungsgruppe der Arbeitsgemeinschaft Hilfsorganisationen im Katastrophenschutz Rheinland-Pfalz als Zentrale Einrichtung
Verantwortlich (i.s.d.p.) Eric Schaefer Pressesprecher Telefon 06131 16-3222 Telefax 06131 16-3720 eric.schaefer@ism.rlp.de Christina Hahn Stellv. Pressesprecherin Telefon 06131 16-3756 Telefax 06131 16-3720
MehrDienstanweisung für die Kreiseinsatzzentrale KEZ des Landkreises Rottal-Inn
Dienstanweisung für die Kreiseinsatzzentrale des Landkreises Rottal-Inn Seite 1 Dienstanweisung für die Kreiseinsatzzentrale - - des Landratsamtes Rottal-Inn vom 24.07.2014 Inhaltsverzeichnis 1 Grundlagen...
MehrEhrenordnung der Freiwilligen Feuerwehr Kirchdorf i. Wald -1- Ordnung der Kinderfeuerwehr der Freiwilligen Feuerwehr Kirchdorf i. Wald e.v.
Ehrenordnung der Freiwilligen Feuerwehr Kirchdorf i. Wald -1- Ordnung der Kinderfeuerwehr der Freiwilligen Feuerwehr Kirchdorf i. Wald e.v. Ordnung der Kinderfeuerwehr der Freiwilligen Feuerwehr Kirchdorf
MehrDie Medizinische Task Force
Die Medizinische Task Force Seite: - 1 - Grundlagen Bevölkerungsschutz im Verteidigungsfall (Art. 73 Abs. 1 Nr. 1 Grundgesetz) Katastrophenschutz Auftragsverwaltung(Art. 30, 70 Grundgesetz) der Bund die
MehrRechtsgrundlagen und Betriebsorganisation im Sprechfunkverkehr der BOS
Rechtsgrundlagen und Betriebsorganisation im Sprechfunkverkehr der BOS Rechtliche Grundlagen für die Durchführung des Sprechfunkverkehrs bei den Feuerwehren: Gesetze Verordnungen Erlasse Richtlinien Dienstvorschriften
MehrLernzielkatalog Lehrgang 146/2 Technische Hilfeleistung -Bauunfälle-
LANDESFEUERWEHRSCHUL E BADEN-WÜRTTEMBERG Lernzielkatalog Lehrgang 146/2 Technische Hilfeleistung -Bauunfälle- Inhaltsverzeichnis Seite Lehrgangsorganisation 2 - Rechtliche und einsatztaktische Grundlagen
MehrDRK-Landesverband Rheinland-Pfalz e. V. Nationale Hilfsgesellschaft Mitternachtsgasse 4, Mainz. Aufgaben und Aktivitäten
DRK-Landesverband Rheinland-Pfalz e V Aufgaben und Aktivitäten Ziele dieser Unterrichtseinheit Gründe für Tätigwerden des DRK-Einsatzstab Aufgaben und Aktivitäten des DRK-Einsatzstab Zusammenarbeit mit
MehrA 2. Erste Hilfe. Allgemeines
Allgemeines Erste Hilfe 10.98 Die Organisation der Ersten Hilfe im Feuerwehrdienst darf sich nicht auf den Feuerwehreinsatz beschränken. In Betracht kommen Erste-Hilfe-Leistungen auch bei Unfällen im Übungsdienst,
MehrOrganisatorische Rahmenbedingungen auf der Ebene des Zugführers
Organisatorische Rahmenbedingungen auf der Ebene des Zugführers Zugführer KatS Folie 1 DRK-Landesverband Rheinland-Pfalz e. V. Nationale Hilfsgesellschaft Mitternachtsgasse 4, 55116 Mainz. Rechtsgrundlagen
MehrGUV-I 8541. Unterweisungsbuch. Unternehmen/Betrieb: Bereich: Verantwortliche. Januar 2006
8541 GUV-I 8541 Unterweisungsbuch Unternehmen/Betrieb: Bereich: Verantwortliche Führungskraft: Angefangen: Funktion: Abgeschlossen: Januar 2006 Herausgeber: Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung e.v.
MehrName, Vorname, Titel. Vertragliche Tätigkeit beantragt am für folgende Fachrichtung: Aufnahme der Tätigkeit geplant zum Tätigkeit aufgenommen am
KV HESSEN I Georg-Voigt-Straße 15 I 60325 Frankfurt Kassenärztliche Vereinigung Hessen Qualitätssicherung Georg-Voigt-Straße 15 60325 Frankfurt Langzeit-EKG im Rahmen der vertragsärztlichen Versorgung
MehrBRK-Bereitschaften u. Katastrophenschutz
BRK-Bereitschaften u. Katastrophenschutz Grundlagen der rückwärtigen Einsatzlenkung BAO Satzung Ordnung DRK K-Vorschrift Dienstvorschrift 100 BayKSG BayRDG Die rückwärtige Einsatzlenkung Folie 2 Verantwortlicher
MehrDienstvorschrift 102. Taktische Zeichen (DV 102)
Dienstvorschrift 102 Taktische Zeichen (DV 102) Herausgeber Johanniter-Unfall-Hilfe e.v. Bundesvorstand Lützowstr. 94 D-10785 Berlin Tel. 030 26 997 0 Fax 030 26 997 444 email info@juh.de Stand: Februar
MehrMonika Rimbach-Schurig Caritas Trägergesellschaft West. Risiken bei von Patienten mitgebrachten Medizingeräten. -Wird das Krankenhaus zum Betreiber?
Monika Rimbach-Schurig Caritas Trägergesellschaft West Risiken bei von Patienten mitgebrachten Medizingeräten -Wird das Krankenhaus zum Betreiber?- Inhaltsverzeichnis Ausgangslage Betreiberverantwortung
MehrRichtlinie des Sanitäts- und Betreuungsdienstes 1.0 / Folie 1 BRK-LGSt / Ce
Katastrophenschutz Richtlinie für den Sanitäts- und Betreuungsdienst des Katastrophenschutzes der Hilfsorganisationen in Bayern gem. Beschluss der Landesbereitschaftsleitung vom 13.03.2009 Richtlinie des
MehrAusarbeitung über die Zusammenarbeit von Feuerwehren und DLRG
Ausarbeitung über die Zusammenarbeit von Feuerwehren und DLRG 1. Vorbemerkung Die in der Bundesrepublik Deutschland grundsätzlich kommunalen Feuerwehren, die privaten und öffentlichen Hilfsorganisationen
MehrEinheiten im Lösch- und Hilfeleistungseinsatz
Hessische Landesfeuerwehrschule FwDV 3 TH Ergänzung der Feuerwehr-Dienstvorschrift 3 Stand Februar 2008 Einheiten im Lösch- und Hilfeleistungseinsatz Diese Dienstvorschrift wurde vom Ausschuss Feuerwehrangelegenheiten,
Mehr- Unterrichtseinheit 2 - Strukturen und Vorschriften im DRK
DRK-Landesverband Rheinland-Pfalz e V - Unterrichtseinheit 2 - Strukturen und Vorschriften im DRK Einsatzanlässe für das DRK Lernziele In dieser Unterrichtseinheit lernen Sie - den Unterschied zwischen
MehrEinheiten im Hilfeleistungseinsatz
Seite 1 FwDV 3 TH Ergänzung der Feuerwehr-Dienstvorschrift 3 Stand: Februar 2008 Einheiten im Hilfeleistungseinsatz Seite 2 Diese Dienstvorschrift wurde vom Ausschuss Feuerwehrangelegenheiten, Katastrophenschutz
MehrVerordnung über das Risikomanagement
0.6 Verordnung über das Risikomanagement Vom 9. April 0 (Stand. Februar 0) Der Regierungsrat des Kantons Basel-Landschaft, gestützt auf 7 Absatz der Verfassung des Kantons Basel-Landschaft vom 7. Mai 98
MehrEinsatzplanung für den
Einsatzplanung für den In Anlehnung an die Feuerwehrdienstvorschrift 500 Freiwillige Feuerwehr Stand: März 2014 Einsatzabschnitt 1 - INNEN - Gefahrenbereich Fahrzeug Funktion Aufgabe Ausbildung/ Abteilung
MehrMANV 500 Gemeinsame Notfallübung Landkreis Dahme-Spreewald und Flughafen Berlin Brandenburg GmbH 16.04.2016
MANV 500 Gemeinsame Notfallübung Landkreis Dahme-Spreewald und Flughafen Berlin Brandenburg GmbH 16.04.2016 1. Einführung Mit Eröffnung des neuen Flughafens BER wird die Zunahme des Flug-, Bahn- und Straßenverkehrs
Mehr- Assistentenrichtlinie -
Richtlinie der Kassenärztlichen Vereinigung Brandenburg zur Beschäftigung von Assistenten gemäß 98 Abs. 2 Nr. 13 SGB V in Verbindung 32 Abs. 2 Ärzte-ZV in Verbindung mit 2 Abs. 5 der Satzung der KVBB -
MehrSanitätsdienst-Konzept NRW»Patiententransport-Zug 10 NRW«(PT-Z 10 NRW)
Sanitätsdienst-Konzept NRW»Patiententransport-Zug 10 NRW«(PT-Z 10 NRW) Ausgabe Juli 2009 www.im.nrw.de www.idf.nrw.de 0 Inhaltsverzeichnis 1 Einleitung 3 2 Definition 5 3 Kapazität / Leistungsfähigkeit
MehrKatastrophenschutz- Strukturen 2008 des Sanitäts-, Betreuungs- und Verpflegungsdienstes in Rheinland-Pfalz
DRK-Landesverband Rheinland-Pfalz e V Katastrophenschutz- Strukturen 2008 des Sanitäts-, Betreuungs- und Verpflegungsdienstes in Rheinland-Pfalz Warum ein neues Konzept? - Das Konzept von 1995 war veraltet
Mehrhier: Mitwirkung von Ärztinnen und Ärzten bei Rückführungsmaßnahmen
Erlass des Innenministeriums Schleswig-Holstein, 14. März 2005: Verfahren zur Feststellung inlandsbezogener Vollstreckungshindernisse oder zielstaatsbezogener Abschiebungshindernisse aufgrund gesundheitlicher
MehrGrundsätze zur Ausübung der Fachaufsicht der Bundesministerien über den Geschäftsbereich
Grundsätze zur Ausübung der Fachaufsicht der Bundesministerien über den Geschäftsbereich 1. Zielsetzung der Grundsätze zur Ausübung der Fachaufsicht Die nachfolgend definierten Grundsätze zur Ausübung
MehrAmtsblatt der Freien Hansestadt Bremen
Amtsblatt der Freien Hansestadt Bremen 11 2014 Verkündet am 15. Januar 2014 Nr. 7 Vorbemerkung: Richtlinie Digitalfunk BOS Der Digitalfunk BOS ist ein bundesweit einheitliches und flächendeckendes digitales
MehrKompetenzzentrum für Sicherheit und Gesundheit
Kompetenzzentrum für Sicherheit und Gesundheit Sicherheitstechnische Betreuung der Landesverwaltung Brandenburg Zentrale Servicestelle in Potsdam-Bornim Max-Eyth-Allee 22; 14469 Potsdam Tel.: 0331-28891
MehrI N N E N M I N I S T E R I U M B A D E N - W Ü R T T E M B E R G. Postfach 10 24 43 70020 Stuttgart E-Mail: poststelle@im.bwl.de FAX: 0711/231-5000
I N N E N M I N I S T E R I U M B A D E N - W Ü R T T E M B E R G Postfach 10 24 43 70020 Stuttgart E-Mail: poststelle@im.bwl.de FAX: 0711/231-5000 Regierungspräsidien Landratsämter Datum 16.09.2011 Name
MehrStandardeinsatzregel (SER) Nr.1. Gefahrstoffzug
Standardeinsatzregel (SER) Nr.1 Stand 06/2013 Herausgeber: Feuerwehr Bad Rappenau Raiffeisenstraße 14, 74906 Bad Rappenau Standard-Einsatz-Regel Nr. 1 Seite 1 von 4 Vorwort Standard-Einsatz-Regeln (SER)
MehrErste Änderung der Grundsatzung des Universitätsklinikums Jena (UKJ) Teilkörperschaft des öffentlichen Rechts vom 8. Juli 2014
Erste Änderung der Grundsatzung des Universitätsklinikums Jena (UKJ) Teilkörperschaft des öffentlichen Rechts vom 8. Juli 2014 Gemäß 91 Abs. 3 i.v. mit 97 Abs. 1 Satz 3 Nr. 2 Thüringer Hochschulgesetz
MehrGESETZENTWURF. der SPD-Landtagsfraktion
LANDTAG DES SAARLANDES 15. Wahlperiode Drucksache 15/1290 12.03.2015 GESETZENTWURF der CDU-Landtagsfraktion der SPD-Landtagsfraktion betr.: Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die Errichtung und den
MehrBetreuungsdienst-Konzept NRW»Betreuungsplatz-Bereitschaft 500 NRW«(BTP-B 500 NRW)
Betreuungsdienst-Konzept NRW»Betreuungsplatz-Bereitschaft 500 NRW«(BTP-B 500 NRW) Ausgabe Juli 2009 www.im.nrw.de www.idf.nrw.de 0 Inhaltsverzeichnis 1 Einleitung 3 2 Definition 5 3 Kapazitäten / Leistungsfähigkeit
MehrSatzung des SPD-Landesverbandes Rheinland-Pfalz
Satzung des SPD-Landesverbandes Rheinland-Pfalz Präambel Rheinland-Pfalz hat nach schwierigen Anfangsjahren Identität gestiftet und ist für die Menschen zur Heimat geworden. Einheit in der Vielfalt ist
MehrEinheiten im Hilfeleistungseinsatz
Seite 1 FwDV 3 TH der Feuerwehr-Dienstvorschrift 3 Stand: Februar 2008 Einheiten im Hilfeleistungseinsatz Seite 2 Diese Dienstvorschrift wurde vom Ausschuss Feuerwehrangelegenheiten, Katastrophenschutz
MehrBezirksregierung Arnsberg
größeren Umfangs im Bereich Feuerschutz des Regierungsbezirks Aufbauorganisation (Stand 01.08.2002) RBD Penkert Seite 2 Grundlagen: Planerische Festlegung von Einheiten der Feuerwehr größeren Umfangs (Verband-Abteilung)
MehrDie vorher genannte Konzeption mündete in einer von Bund und Ländern gemeinsamen getragenen Neuen Strategie zum Schutze der Bevölkerung in
In den 90er Jahren wurde der Zivilschutz, bedeutet der Schutz der Zivilbevölkerung im Kriegsfall, nach dem Ende des kalten Krieges abgebaut. Für den Zivilschutz hat nach dem Grundgesetz der Bund die Zuständigkeit.
MehrInteressensbekundung zur Aufnahme von Anlagen zur Erzeugung. elektrischer Energie in die Netzreserve gemäß Reservekraftwerksverordnung
Interessensbekundung zur Aufnahme von Anlagen zur Erzeugung oder Speicherung elektrischer Energie in die Netzreserve gemäß Reservekraftwerksverordnung (ResKV) Interessensbekundungsverfahren aufgrund der
MehrDie Medizinische Task Force des Bundes
Die Medizinische Task Force des Bundes Vortrag anlässlich der Landestagung Beauftragter im KatS des DRK LV RLP am 28.01.2017 in Sprendlingen BBK. Gemeinsam handeln. Sicher leben. Bild: Weber-dapolino Gliederung
MehrKommunalbesoldungsverordnung (KomBesVO)
Kommunalbesoldungsverordnung (KomBesVO) vom 7. März 2002 (GVBl. LSA S. 108), geändert durch Artikel 1 der Zweiten Verordnung zur Änderung kommunalbesoldungsrechtlicher Vorschriften vom 1. November 2002
MehrMTF Fahrzeugverteilung und Personalplanung Rheinland-Pfalz Aktueller Sachstand
MTF Fahrzeugverteilung und Personalplanung Rheinland-Pfalz Aktueller Sachstand Wem gehört eine MTF Der Bund beschafft die MTF (Material, KFZ und Ausbildungen) für den Zivilschutz (Eigentum Bund) Der Bund
MehrUnterstützungsgruppen Führungssystem
Unterstützungsgruppen Führungssystem im Alb-Donau Donau-Kreis Alb-Donau-Kreis / Unterstützungsgruppen 8 Einsatzbezirke Bezirke 2a und 2b: Blaubeuren / Laichingen a 1 Bezirke 1a und 1b: Amstetten / Langenau
MehrERFOLGSFAKTOREN einer nutzerzentrierte Entwicklung Umsetzung nutzerzentrierter Entwicklungsaktivitäten
ERFOLGSFAKTOREN einer nutzerzentrierte Entwicklung Umsetzung nutzerzentrierter Entwicklungsaktivitäten 3 4 Verankerung im Unternehmen 5 Nutzerzentrierte Entwicklungsaktivitäten 6 Iteration 7 Nutzerintegration
MehrEinsatzkonzepte der überörtlichen Hilfe in. Ein zusammenfassender Überblick
Einsatzkonzepte der überörtlichen Hilfe in Ein zusammenfassender Überblick Mögliche Einsatzstruktur in NRW (Phase 1) Folie 2 Mögliche Einsatzstruktur in NRW (Phase 2) WR-Z NRW V-DEKON 50 NRW Einsatzeinheit
MehrEinheiten im Hilfeleistungseinsatz
Feuerwehr-Dienstvorschrift FwDV Einheiten im Lösch- und Hilfeleistungseinsatz Seite 0 EFwDV TH Ergänzung der Feuerwehr-Dienstvorschrift Stand: 0.0.0 Einheiten im Hilfeleistungseinsatz Feuerwehr-Dienstvorschrift
MehrGL Infoblatt 02 Jugendschutz, Sanitätsdienst & Co
GL Infoblatt 02 Jugendschutz, Sanitätsdienst & Co Ehrenamtliche Mitwirkung von Kindern und Jugendlichen im Sanitätsdienst Ehrenamtliche Mitwirkung von Kindern und Jugendlichen in Sanitätsdienst & Co Kinder
MehrUnterweisungsbuch. .de. Bereich: Führungskraft: Angefangen: Abgeschlossen:
Unterweisungsbuch Bereich: Führungskraft: Angefangen: Abgeschlossen:.de Inhaltsverzeichnis Rechtsgrundlagen Seite 1 Mustervordruck zur Übertragung Seite 2 von Unternehmerpflichten Fachkraft für Arbeitssicherheit,
MehrKostenübernahme für Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz
Kostenübernahme für Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz 2014 Deutscher Bundestag Seite 2 Kostenübernahme für Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz Verfasser/in: Aktenzeichen: Abschluss
MehrDie Maßnahmen der Weiterbildung zielen auf eine den verschiedenen pastoralen Handlungsfeldern entsprechende berufsspezifische Qualifikation.
Ordnung der Fort- und Weiterbildung für Priester, Diakone und hauptamtliche Mitarbeiter/-innen im pastoralen Dienst des Erzbistums München und Freising Diese Ordnung gilt für alle Priester, Pastoralreferenten/-innen
MehrFestlegen und Beurteilen von Schutzmaßnahmen auf der Grundlage von Arbeitsschutzgesetz, Baustellenverordnung und Arbeitsstättenverordnung
Handlungshilfen für das Festlegen und Beurteilen von Schutzmaßnahmen nach Arbeitsschutzgesetz, Baustellenverordnung und Arbeitsstättenverordnung unter Berücksichtigung der Vorveröffentlichung des Entwurfs
MehrOrganisatorische Rahmenbedingungen auf der Ebene des Zugführers
Organisatorische Rahmenbedingungen auf der Ebene des Zugführers Modul: Zugführer Folie 1 DRK-Landesverband Rheinland-Pfalz e. V. Nationale Hilfsgesellschaft Mitternachtsgasse 4, 55116 Mainz. Rechtsgrundlagen
MehrR i c h t l i n i e. über die Bildung der Gruppe Organisatorischer Leiter (GOL) im Landkreis Alzey-Worms
KREISVERWALTUNG ALZEY-WORMS R i c h t l i n i e über die Bildung der Gruppe Organisatorischer Leiter (GOL) im Landkreis Alzey-Worms Vorbemerkung Soweit in dieser Richtlinie Funktions- und Tätigkeitsbezeichnungen
MehrHandlungsempfehlungen und Leitlinien unter Psychosozialen Aspekten
Handlungsempfehlungen und Leitlinien unter Psychosozialen Aspekten Sitzung Schocktherapie unter begrenzten Ressourcen DIVI, Leipzig 2017 Axel R. Heller Notaufnahme Zentrum Chirurgie UKD / 24. MTF BUND
MehrAntwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage zur schriftlichen
Landtag von Sachsen-Anhalt Drucksache 6/1646 28.11.2012 Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung Abgeordneter Rüdiger Erben (SPD) Katastrophenschutz in den Landkreisen
MehrGeschäftsordnung für den Prüfungsausschuss im Aufsichtsrat der adidas AG Herzogenaurach
Geschäftsordnung für den Prüfungsausschuss im Aufsichtsrat der adidas AG Herzogenaurach Fassung vom 4. August 2008 adidas AG Geschäftsordnung für den Prüfungsausschuss im Aufsichtsrat 1 Einsetzung (1)
MehrDie Medizinische Task Force des Bundes
Die Medizinische Task Force des Bundes nsam handeln. Sicher leben. BBK. Gemei Bild: Weber dapolino Gliederung Kurzbeschreibung der Medizinischen Task Force (MTF) Wann ist der Einsatz einer MTF vorgesehen?
MehrSatzung des Eigenbetriebes Zentrales Gebäudemanagement Schwerin
Satzung des Eigenbetriebes Zentrales Gebäudemanagement Schwerin Aufgrund des 5 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg- Vorpommern (KV M-V) in der Fassung der Bekanntmachung vom 08. Juni 2004 (GVOBl.
MehrAufgaben im Bereich Schutz der Bevölkerung bei bewaffneten Konflikten
Abteilung Militär und Bevölkerungsschutz Blatt Nr. 10.1 Funktionsbeschreibung Zugführer Unterstützung 03.2007 Bo Stellenziele Der Zugführer Unterstützung kann im Rahmen der Anweisungen seines Vorgesetzten
MehrFach- und Führungskräftekennzeichnung im Krankenhaus
Fach- und Führungskräftekennzeichnung im Krankenhaus Vorwort Schaut man sich in Deutschland zu diesem Thema um, so bietet sich ein buntes Durcheinander. Man bekommt den Eindruck, dass jeder etwas macht,
MehrEntscheider-Event 2016
Entlastung des medizinischen Personals durch Single Point of Contact Zentrales Monitoring aller Serviceleistungen mittels Serviceportal Entscheider-Event 2016 Steffen Focke (VAMED / emtec) Danilo Seidler
MehrDie (neue) Arbeitsstättenverordnung. Peter Bork Gewerbeaufsicht des Landes Bremen
Die (neue) Arbeitsstättenverordnung Peter Bork Gewerbeaufsicht des Landes Bremen Inhaltsübersicht (neu) 1 Ziel, Anwendungsbereich 2 Begriffsbestimmungen 3 Gefährdungsbeurteilung 3a Einrichten und Betreiben
Mehr4 Führungsausbildung. Inhaltsverzeichnis
Inhaltsverzeichnis 1.1 Gruppenführer Teil 1 2 1.2 Gruppenführer Teil 2 4 2.1 Zugführer Teil 1 6 2.2 Zugführer Teil 2 8 3. Verbandsführer 10 4. Leiter einer Feuerwehr 12 5. Einführung in die Stabsarbeit
MehrReglement öffentliche Sicherheit
EINWOHNERGEMEINDE ZÄZIWIL Reglement öffentliche Sicherheit gültig ab 1. Januar 2013 Das Reglement beinhaltet in der Regel die männliche Schreibform. Sinngemäss gilt sie auch für das weibliche Geschlecht.
MehrHinweise zur Erteilung der Approbation als Zahnärztin oder Zahnarzt
Landesamt für Umwelt, Gesheit Verbraucherschutz Abt. Gesheit Referat akademische Heilberufe Gesheitsfachberufe Hinweise zur Erteilung der Approbation als Zahnärztin Zahnarzt Nachfolgend werden Sie über
MehrFachdienst spezifische Aufgaben des Unterführers
Fachdienst spezifische Aufgaben des Unterführers Fachdienst spezifische Aufgaben Lernziele Nach dieser Unterrichtseinheit kennen Sie die Fachdienst spezifischen Aufgaben des Unterführers aller Fachdienste
Mehr- Arbeitspapier - Abwehr von Großschadensereignissen im Land Nordrhein-Westfalen. - Führungsstrukturen -
Innenministerium Stand: 21. Oktober 1999 des Landes Nordrhein-Westfalen II C 1-2102 - Arbeitspapier - Abwehr von Großschadensereignissen im Land Nordrhein-Westfalen - Führungsstrukturen - - Stand 21. Oktober
MehrErgänzende zivilschutzbezogene Ausbildung der Medizinischen Task Force
Ergänzende zivilschutzbezogene Ausbildung der Medizinischen Task Force Klaus Albert Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe Akademie für Krisenmanagement, Notfallplanung und Zivilschutz
MehrHinweise zur Erteilung der Approbation als Zahnärztin oder Zahnarzt
Landesamt für Umwelt, Gesheit Verbraucherschutz Abt. Gesheit Referat akademische Heilberufe Gesheitsfachberufe Hinweise zur Erteilung der Approbation als Zahnärztin Zahnarzt Nachfolgend werden Sie über
MehrStandard-Einsatz-Regel Person im Rhein ENTWURF V 0.2. Deutsche Lebens-Rettungs-Gesellschaft Ortsgruppe Dormagen e.v.
ENTWURF V 0.2 Deutsche Lebens-Rettungs-Gesellschaft Ortsgruppe Dormagen e.v. Herausgeber: erstellt durch: Deutsche Lebens-Rettungs-Gesellschaft Ortsgruppe Dormagen e.v. -Einsatzleitung- Robert-Koch-Str.
MehrRisiken bei Arzneimitteln und Medizinprodukten Maßnahmen in der Apotheke
Leitlinie Kommentar Arbeitshilfe Leitlinie der Bundesapothekerkammer zur Qualitätssicherung Risiken bei Arzneimitteln und Medizinprodukten Maßnahmen in der Apotheke Stand der Revision: 13.11.2013 Inhaltsübersicht
MehrZ w e i t e V e r o r d n u n g zur Änderung der Verordnung über den Katastrophenschutzdienst. Vom 7. November 2011
Senatsverwaltung für Inneres und Sport SenInnSport III A 0360-422 Tel.: 90223 2372 An das Abgeordnetenhaus von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - V o r l a g e - zur Kenntnisnahme - gemäß Artikel 64 Absatz
MehrPräsentation zum Funkkonzept Oberallgäu. Teil 2 2m
Funkausbildung Landkreis Oberallgäu Präsentation zum Funkkonzept Oberallgäu Teil 2 2m Wiederholung - Einsatzstellenfunkverkehr Es muss immer ein 4 m Band besetzt sein (Rückfragen, nachrückende Kräfte informieren,
MehrFahrzeuge Rettungsdienst
Fahrzeuge Rettungsdienst Die Leitstelle des Kreises Soest entsendet je nach Notfalllage unterschiedliche Fahrzeuge. Dabei wird unterschieden zwischen: Rettungswagen (RTW) + Notarztwagen (NAW) Krankentransportwagen
MehrGrundsätze über die Organisation der Jugendfeuerwehr der Freiwilligen Feuerwehr der Gemeinde Hatten
Grundsätze über die Organisation der Jugendfeuerwehr der Freiwilligen Feuerwehr der Gemeinde Hatten Vorbemerkung: Die nachfolgend verwendeten männlichen Formen gelten analog für weibliche Personen. 1 Organisation
MehrRichtlinie für die operativ-taktische Adresse im Digitalfunk der Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben - Anlage 3
Richtlinie für die operativ-taktische Adresse im Digitalfunk der Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben - Anlage 3 Änderungsverzeichnis Datum Version Beschreibung der Änderung Bearbeiter 04.02.10
MehrDer K-Beauftragte und seine externen Ansprechpartner
Der K-Beauftragte und seine externen Ansprechpartner Die Mitwirkung des K-Beauftragten als Verbindungsperson in kommunalen Einsatzstäben Folie 1 Führungsebenen bei Großschadensereignissen und im Katastrophenfall
Mehr