ZAPP-SEA 5. Anwenderforum am 3. November DAKOSY Datenkommunikationssystem AG EDI-Services Mattentwiete 2, Hamburg

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1 ZAPP-SEA 5. Anwenderforum am 3. November 2010 DAKOSY Datenkommunikationssystem AG EDI-Services Mattentwiete 2, Hamburg

2 Agenda Begrüßung Grundlagen zur Summarischen Ausgangsanmeldung Auswirkungen auf die ZAPP-Anmeldeprozesse Anmeldung von Transshipments Benachrichtigungsfunktion für unerledigte MRNs Abschließende Diskussion und Meinungsaustausch 2

3 Agenda Begrüßung Grundlagen zur Summarischen Ausgangsanmeldung Auswirkungen auf die ZAPP-Anmeldeprozesse Anmeldung von Transshipments Benachrichtigungsfunktion für unerledigte MRNs Abschließende Diskussion und Meinungsaustausch 3

4 Warum ICS / ECS Aufgrund der Terroranschläge vom 11.September 2001 wurden in der WCO Verhandlungen geführt, die den internationalen Handel sicherer machen sollen. Im Juni 2005 wurden hierzu die Rahmenbedingungen festgelegt, die in der EU in den Zollkodex und Zollkodex-DVO festgelegt wurden. (EG Verordnung 648/ /2006) Einheitliche Anforderungen an die Eingangs- Ausgangs SumA und für die Ausfuhr und den Transit Gemeinsame Datenbank (PARIS) für die Risikoanalyse innerhalb der EU EAS ist eine Sicherheits-Initiative, keine Zollanmeldung ( zollrechtliche Haftung!!!! Sanktionen = Bußgeld ) 4

5 Begriffe ICS Import-Control-System ECS Export-Control-system AIS Automated Import System ENS Entry Summary Declaration EXS Export Summary Declaration EAS Eingangs Ausgangs SumA SumA Summarische Anmeldung 5

6 ECS - Wann muss eine Ausgangs-SumA abgegeben werden? Eine A-SumA muss immer dann abgegeben werden, wenn Waren aus dem Zollgebiet der EU verbracht werden ( auch vorübergehend ). Die Verpflichtung zur Abgabe der summarischen Ausgangsanmeldung besteht insbesondere in folgenden Fällen: Wiederausfuhr von Waren aus Freizonen und der vorübergehenden Verwahrung (sofern die Waren an der Ausgangszollstelle verwahrt werden), Beförderungen innerhalb der EU über ein Zollgebiet außerhalb der EU (ausgenommen sind Beförderungen über Norwegen und der Schweiz). Wurden die Waren im Ausfuhrverfahren ( AES ) oder NCTS-Versandverfahren angemeldet, ist eine A-SumA nicht abzugeben. 6

7 ECS - Wo und Wer? Fristen? Die A-SumA wird in der Regel vom Carrier abgegeben, oder aber von der Person, die die Ware aus der Gemeinschaft verbringt. Die A-SumA wird an der Ausgangszollstelle abgegeben, wo die Waren die EU verlassen. Seeverkehr Containerfracht: 24 Stunden vor dem Verladen auf das Schiff, mit dem die Waren das Zollgebiet der EU verlassen Massen-und Stückgut: 4 Stunden vor dem Auslaufen aus dem ersten Hafen im Zollgebiet der EU Luftverkehr 30 Minuten vor dem Abflug von einem Flughafen im Zollgebiet der EU Eisenbahn- und Binnenschiffsverkehr 2 Stunden vor der Abfahrt bei der Ausgangszollstelle Straßenverkehr 1 Stunde vor der Abfahrt bei der Ausgangszollstelle 7

8 ECS Ausnahmen Elektrizität in Pipelines beförderte Waren Briefe, Postkarten und Drucksachen, auch auf elektronischen Datenträgern nach den Vorschriften des Weltpostvertrags beförderte Waren Reisegepäck mündliche oder konkludente Zollanmeldungen (ausgenommen Hausrat, Paletten, Containern und Beförderungsmitteln des Straßen-, Schienen-, Luft-, See- oder Binnenschiffsverkehrs, die im Rahmen eines Beförderungsvertrags befördert werden) Waren mit Carnet ATA, Carnet CPD und Form 302 Waffen und militärisches Gerät, die durch Streitkräfte der Mitgliedstaaten verbracht werden; direkt zu Bohr- oder Förderplattformen oder Windenergieanlagen aus dem Zollgebiet der EU verbrachte Waren, die von einer im Zollgebiet der Union niedergelassenen Person betrieben werden Quelle: 8

9 ECS Ausnahmen Diplomaten- und Konsulargut Waren, die zum Einbau als Teile von oder Zubehör zu Schiffen und Flugzeugen geliefert werden, Kraftstoffe, Schmierstoffe und Gas, die für den Betrieb der Schiffe und Flugzeuge erforderlich sind, Lebensmitteln und anderen Gegenstände zum Verbrauch oder Verkauf an Bord im Warenverkehr mit der Schweiz und Norwegen mit Bestimmung in diesen Ländern; im Warenverkehr mit Gebieten, die zwar zum Zollgebiet gehören, aber in denen die Mehrwertsteuer-Richtlinie 2006/112/EG oder die Verbrauchsteuer-Richtlinie 2008/118/EG nicht gelten, (z.b. Kanarische Inseln); im Warenverkehr mit Helgoland, San Marino und dem Vatikan; bei Wiederausfuhr von Waren aus der vorübergehenden Verwahrung oder einer Freizone des Kontrolltyps I, wenn das Umladen innerhalb von 14 Kalendertagen erfolgt und den Zollbehörden Angaben über die Waren zur Verfügung stehen und Bestimmungsort und Empfänger sich nicht geändert haben (in diesem Fall ist eine Wiederausfuhrmitteilung in der von der Zollstelle vorgeschriebenen Form erforderlich); Quelle: 9

10 ECS Ausnahmen im Linienverkehr zwischen Häfen und Flughäfen der EU - ohne Zwischenstopp außerhalb des Zollgebiets der EU; für Waren, die in einem Hafen oder Flughafen der EU von dem Schiff oder Flugzeug nicht abgeladen werden; für Waren, die in einem vorigen Hafen oder Flughafen der EU verladen wurden und an Bord des Beförderungsmittels verbleiben, das sie aus dem Zollgebiet verbringt; wenn der Ausgangszollstelle Nachweise vorliegen, dass die Waren bereits Gegenstand einer Zollanmeldung mit den Anhang 30A-Daten waren. Quelle : 10

11 Agenda Begrüßung Grundlagen zur Summarischen Ausgangsanmeldung Auswirkungen auf die ZAPP-Anmeldeprozesse Anmeldung von Transshipments Benachrichtigungsfunktion für unerledigte MRNs Abschließende Diskussion und Meinungsaustausch 11

12 Auswirkungen auf die ZAPP-Anmeldeprozesse Neuer Anmeldefall MIT (Mitteilung) - Daten gemäß Anhang 30A - Ersetzt DUL + DUS + EXP => B-Nummer Neuer Anmeldefall DUX - Zu verwenden, wenn summarische Ausgangsanmeldung gesendet wurde. => S-Nummer (NRL, RLS) 12

13 Übergangsfristen : Einführung der Anmeldearten MIT und DUX : Wegfall der Anmeldearten DUL, DUS und EXP : Automatische Generierung von Verladestopps für nicht verladene B-Nr (DUL, DUS und EXP) : Wegfall des Kennzeichens D im Manifest 13

14 Szenarien für MIT und DUX (Stückgut) Spediteur Anmeldefall MIT B-Nummer Carrier ZAPP Ausgangs SumA MRN Information Storno B-Nummer Anmeldefall DUX S-Nummer 14

15 Szenarien für MIT und DUX (Container) Spediteur Anmeldefall MIT B-Nummer Warnung Carrier ZAPP Überwachung ab Gate-In Container Ausgangs SumA MRN Storno B-Nummer Anmeldefall DUX S-Nummer 15

16 EU - HH - Drittland 1.1 Anlieferung in Hamburg per Land ZAPP- Anmeldefall bisher SumAAM? sonstige Mitteilung erforderlich? ZAPP- Anmeldefall ab a) Abschluss des Ausfuhrverfahrens erfolgt in Hamburg a) AES AEM AUS SBF a) nein a) nein a) AES AEM AUS SBF b) Abschluss des Ausfuhrverfahrens ist bereits vor Eintreffen in Hamburg erfolgt und b) EXP DOK b) nein b) ja b) MIT DOK - Verweildauer im Hafen Hamburg beträgt max. 14 Tage und - Bestimmungsland / Empfänger ändern sich nicht und - im Falle eines elektronischen Versandverfahrens (z.b. T1) Bestimmungsstelle ist Zollamt Waltershof (DE004851) c) Abschluss des Ausfuhrverfahrens ist bereits vor Eintreffen in Hamburg erfolgt, aber - Verweildauer im Hafen Hamburg beträgt mehr als 14 Tage und/oder c) EXP DOK c) ja c) nein c) DUX - Bestimmungsland/ Empfänger ändern sich und/oder - im Falle eines elektronischen Versandverfahrens (z.b. T1) Bestimmungsstelle ist nicht Zollamt Waltershof (DE004851) 16

17 EU - HH Drittland 1.2 Anlieferung in Hamburg per See ZAPP- Anmeldefall bisher SumAAM? sonstige Mitteilung erforderlich? ZAPP- Anmeldefall ab a) Abschluss des Ausfuhrverfahrens erfolgt in Hamburg a) AES AEM AUS SBF a) nein a) nein a) AES AEM AUS SBF b) Verweildauer im Hafen Hamburg beträgt max. 14 Tage und - Bestimmungsland / Empfänger ändern sich nicht b) EXP DOK b) nein b) ja b) MIT DOK c) Verweildauer im Hafen Hamburg beträgt mehr als 14 Tage und/oder c) EXP DOK c) nein c) ja c) MIT DOK - Bestimmungsland/ Empfänger ändern sich aber - es kann der Nachweis darüber erbracht werden, dass für die Waren bereits an anderer Stelle in der EU eine Zollanmeldung mit den Daten der summarischen Ausgangsanmeldung abgegeben worden ist. d) Verweildauer im Hafen Hamburg beträgt mehr als 14 Tage und/oder - Bestimmungsland/ Empfänger ändern sich und - es kann kein Nachweis darüber erbracht werden, dass für die Waren bereits eine Zollanmeldung mit den Daten der summarischen Ausgangsanmeldung abgegeben worden sind. d) EXP DOK d) ja d) nein d) DUX 17

18 Drittland - HH Drittland 2.1 Anlieferung in Hamburg per Land ZAPP- Anmeldefall bisher SumAAM? sonstige Mitteilung erforderlich? ZAPP- Anmeldefall ab a) Verweildauer im Hafen Hamburg beträgt max. 14 Tage und a) DUL a) nein a) ja a) MIT - im Falle eines elektronischen Versandverfahrens (z. B. T1) Bestimmungsstelle ist Zollamt Waltershof (DE004851) b) Verweildauer im Hafen Hamburg beträgt mehr als 14 Tage und/oder b) DUL b) ja b) nein b) DUX - Bestimmungsstelle im Falle eines elektronischen Versandverfahrens (z.b. T1) ist nicht Zollamt Waltershof (DE004851) 18

19 Drittland - HH Drittland 2.2 Anlieferung in Hamburg per See ZAPP- Anmeldefall bisher SumAAM? sonstige Mitteilung erforderlich? ZAPP- Anmeldefall ab a) Verweildauer im Hafen Hamburg max. 14 Tage und a) DUS a) nein a) ja a) MIT - Bestimmungsort/Empfänger ändern sich nicht b) Verweildauer im Hafen Hamburg mehr als 14 Tage und/oder b) DUS b) ja b) nein b) DUX - Bestimmungsort / Empfänger ändern sich 19

20 EU - HH EU Drittland - HH EU ZAPP- Anmeldefall bisher SumAAM? sonstige Mitteilung erforderlich? ZAPP- Anmeldefall ab EUB Nein Nein EUB 20

21 Agenda Begrüßung Grundlagen zur Summarischen Ausgangsanmeldung Auswirkungen auf die ZAPP-Anmeldeprozesse Anmeldung von Transshipments Benachrichtigungsfunktion für unerledigte MRNs Abschließende Diskussion und Meinungsaustausch 21

22 Behandlung von Transshipments ab dem Wegfall des Kennzeichens D im Manifest des Carriers Meldung an ZAPP für die Abgabe der Wiederausfuhrmitteilung Summarische Ausgangsanmeldung erforderlich u. a. bei Verweildauer > 14 Tage Meldung an ZAPP, Anmeldefall DUX (-> S-Nummer) Stornierung der B-Nummer 22

23 Behandlung von Transshipments ab dem Lösung: Einbeziehung von Manifestdaten aus der Import Message Platform (IMP) Automatische Generierung von Nachrichten an ZAPP Überwachung von Fristen mit Ankunft des Schiffes Generierung der Summarische Ausgangsanmeldung 23

24

25 Schnittstellen für den Carrier Manifestdaten (EDIFACT IFTMCS) an IMP Rückmeldungen an den Carrier: EDIFACT IFTSTA 25

26 Agenda Begrüßung Grundlagen zur Summarischen Ausgangsanmeldung Auswirkungen auf die ZAPP-Anmeldeprozesse Anmeldung von Transshipments Benachrichtigungsfunktion für unerledigte MRNs Abschließende Diskussion und Meinungsaustausch 26

27 Status der MRN, Anlage September 2010 Stand Anzahl MRN: (Aug: ) Abgeschlossen: ,88% (Aug 98,40%) Status EA: ,24% (Aug: 0,50%) Status Angelegt: 924 0,52% (Aug: 0,59%) Status Atlasfehler:347 0,20% (Aug: 0,23%) GTOU nach EA: 357 0,20 % (Aug: 0,09%) 27

28 Unerledigte MRNs Überwachungsfunktion ab Benachrichtigung an Erfasser des HDS bzw. GM01 für Z-Nummern und MRNs mit Vorhandenem Gate-In (Qualifizierung erfolgt) und Status ungleich Abgeschlossen Zeitpunkt: 70 Tage nach erfolgter Qualifizierung 28

29 Agenda Begrüßung Grundlagen zur Summarischen Ausgangsanmeldung Auswirkungen auf die ZAPP-Anmeldeprozesse Anmeldung von Transshipments Benachrichtigungsfunktion für unerledigte MRNs Abschließende Diskussion und Meinungsaustausch 29

30 Vielen Dank!

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