Bundesinnungsverband des Gebäudereiniger- Handwerks

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1 Bundesinnungsverband des Gebäudereiniger- Handwerks Unterstellungen und Fakten im Tarifkonflikt 2009 Die Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt (IG BAU) hat die Lohntarifverträge einschließlich der Mindestlöhne in der Gebäudereinigung zum 30. September 2009 gekündigt. Diese Kündigung durch die IG BAU hat dramatische Konsequenzen für die Beschäftigten und die Unternehmen. Die Verantwortung dafür trägt die IG BAU. Die IG BAU versucht, mit falschen Behauptungen die Kündigung zu rechtfertigen. Die Arbeitgeber wollen im Westen nur noch 6 Euro Stundenlohn zahlen. Die Arbeitgeber haben angeboten, die Löhne um 3 % in Westdeutschland und 3,6 % in Ostdeutschland zu erhöhen. Konkret bedeutet dies, den Stundenlohn auf 8,39 in Westdeutschland und 6,82 in Ostdeutschland zu erhöhen. Richtig ist, dass durch die Kündigung der IG BAU ab dem 1. Oktober 2009 kein tarifvertraglicher Mindestlohn mehr existiert. Das bedeutet, dass ab diesem Zeitpunkt für Neueinstellungen legal jeder Lohn über der Sittenwidrigkeitsgrenze (30 % unter dem Tariflohn) von 5,71 in Westdeutschland und 4,61 in Ostdeutschland gezahlt werden kann. Für bestehende Arbeitsverhältnisse gilt die Nachwirkung von 8,15 ; dieser Lohn ist aber wegen der besonderen Struktur in der Gebäudereinigung gefährdet. Bestehende Aufträge werden ab dem mit Wettbewerbsangeboten auf der Basis von Löhnen deutlich unter den bisherigen Mindestlöhnen angeboten werden können und nicht mehr wettbewerbsfähig sein. Bei 80 % Lohnkostenanteil ist diese Wettbewerbsspirale angesichts der hohen Arbeitslosigkeit im gering qualifizierten Bereich nicht aufzuhalten. Aufträge, die auf Basis eines vernünftigen Stundenlohnes von 8,15 kalkuliert sind, werden gekündigt und somit die entsprechend entlohnten Arbeitsplätze wegfallen. Sobald dieser Mechanismus in Gang gesetzt wird, ist die Lohnspirale nach unten nicht mehr aufzuhalten. Es ist absurd, wenn die IG BAU jetzt zum Streik auffordert, um diese Lohnspirale nach unten aufzuhalten, die sie selber in Gang gesetzt hat. Walter-Faber-Haus Dottendorfer Straße Bonn Tel: (0228) Fax: (0228) biv@gebaeudereiniger.de Büro Berlin Kronenstraße Berlin Tel: (030) Fax: (030) berlin@gebaeudereiniger.de Internet:

2 2 Die Arbeitgeber wollen keine Ost-West-Angleichung der Löhne. Der Bundesinnungsverband hat angeboten, die Löhne in Ostdeutschland überproportional, konkret um 20 % mehr als im Westen, anzuheben. Er hat sich bereit erklärt, bei zukünftigen Tarifverhandlungen diesen Weg fortzusetzen. Das letzte Angebot der Arbeitgeber ist eine Frechheit, da es im Westen lediglich 1,8 Prozent und im Osten 2,1 Prozent mehr Lohn bedeutet. Der Bundesinnungsverband hat angeboten, die Löhne der Arbeitnehmer im Westen um 3,0 % ab dem und im Osten um 3,6 % ab dem anzuheben. Angesichts einer Null-Preissteigerungsrate ist dies eine effektive Steigerung der Löhne. Die Umrechnung der IG BAU auf Basis der theoretischen Westrickformel auf die Laufzeit ändert nichts an der Tatsache, dass die Arbeitnehmer ab dem eine ganz konkrete Lohnerhöhung von 3 % bzw. 3,6 % voll erhalten. Der Bundesinnungsverband ist bereit, einen langfristigen Tarifvertrag abzuschließen, so dass diese Löhne für die Beschäftigten mindestens bis zum garantiert sind. Damit sind sie auch in dem Zeitpunkt garantiert, in dem die Arbeitnehmerfreizügigkeit in Deutschland und für die Gebäudereinigung gelten wird. Sie bieten damit auch einen Schutz gegen Lohndumping aus Osteuropa. Löhne in der Gebäudereinigung sind Niedriglöhne. Die angebotenen Löhne in der Gebäudereinigung ab dem 1. Januar 2010 in Höhe von 8,39 im Westen und 6,82 im Osten liegen deutlich über den Löhnen vergleichbarer Branchen. So werden etwa im Gartenbau (ab 5,86 /West und 4,09 /Ost), in der Gastronomie (ab 6,30 /West und 5,38 /Ost), in der Bewachung (ab 5,25 /West und 4,32 /Ost) oder selbst bei gelernten Friseuren (ab 4,65 /West und 3,18 /Ost) deutlich niedrigere Löhne gezahlt. In Deutschland gibt es keinen gesetzlichen Mindestlohn und damit keine Lohnuntergrenze. In Westdeutschland liegt der Lohn in der Gebäudereinigung deutlich über dem vom Deutschen Gewerkschaftsbund (DGB) geforderten gesetzlichen Mindestlohn von 7,50. Eine Studie des Landesarbeitsministeriums NRW zeigt, dass die Gebäudereinigung heute nicht mehr zum so genannten Niedriglohnbereich gehört. Hinzu kommt, dass viele dieser Niedriglöhne bzw. auch höhere Löhne nur auf dem Papier existieren und nicht durch

3 3 das Entsendegesetz bzw. Allgemeinverbindlichkeiten garantiert sind. Sie sind in vielen Branchen mangels Mitgliedschaften in Gewerkschaften oder Arbeitgeberverbänden wirkungslos. Die Arbeitgeber blockieren eine Altersvorsorge. Die Arbeitnehmer in der Gebäudereinigung haben einen Anspruch auf die Riesterförderung, wie alle anderen Beschäftigten in Deutschland. Die Arbeitgeber haben angeboten, im Rahmen einer Tariföffnungsklausel auch sämtliche anderen förderungswürdigen Wege für die Beschäftigten zu eröffnen. Diese Entscheidung für den Aufbau einer Altersversorgung muss bei den Beschäftigten eine freiwillige Entscheidung bleiben, zumal sie keinerlei Nachteile durch diese Haltung der Arbeitgeber haben. Die zweistellige Gewinnsituation in der Gebäudereinigung rechtfertigt die IG BAU Forderung in Höhe von 8,7 Prozent. Das regelmäßig von den Volksbanken/Raiffeisenbanken herausgegebene Branchen-Spezial bewertet die wirtschaftlichen Verhältnisse in der Gebäudereinigung für das Jahr 2009 als angespannt. Die Betriebsergebnisse lagen 2008 im Durchschnitt bei 2,9 % und im Jahre 2007 im Durchschnitt bei 2,4 %. Diese Informationen beruhen auf dem einzig verfügbaren und seriösen Betriebsvergleich, der von der neutralen Unternehmensberatung GABO GmbH durchgeführt wird. In der Gebäudereinigung gibt es keine Wirtschaftskrise. Wo nicht gearbeitet wird, wird auch nicht gereinigt. Jeder Kurzarbeitsplatz oder jeder weggefallene Arbeitsplatz bei unseren Kunden bedeutet Auftragseinbußen in der Gebäudereinigung. Auch die Volksbanken und Raiffeisenbanken bestätigen der Gebäudereinigung eine verstärkte Konjunkturabhängigkeit. Der Markt für Gebäudedienstleistungen ist heute ein ausgesprochener Verdrängungsmarkt. Marktanteile lassen sich fast nur auf Kosten der zahlreichen Wettbewerber gewinnen, so dass Institut für Wirtschaftsforschung. Zu dem ist festzustellen, dass bedingt durch steigende Arbeitslosenzahlen deutlich mehr Mitarbeiter zur Verfügung stehen, als Stellen besetzt werden können. Nach einer aktuellen Studie des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung der Bundesagentur für Arbeit sind Hartz IV- Empfänger wesentlich flexibler als in den vergangenen

4 4 Jahren. Sie sind bereit, zu deutlich niedrigeren Löhnen zu arbeiten, allerdings soll nach der Vorstellung der Arbeitslosen im Schnitt der Bruttostundenlohn nicht unter 6,29 liegen. Familienväter halten einen Mindestlohn von etwa 7,58 für unverzichtbar. Damit bewegen sich die Gehaltsvorstellungen der Arbeitslosen bereits jetzt weit unterhalb der in der Gebäudereinigung tatsächlich garantierten Löhne. Die IG BAU ist im Übrigen selber der Ansicht, dass die Wirtschaftskrise in der Gebäudereinigung angekommen ist. Sie hat sich vor dem Hintergrund der aktuellen Krise in gemeinsamen Schreiben mit dem Bundesinnungsverband beim Bundesministerium für Arbeit speziell für die erleichterte Einführung der Kurzarbeit in der Gebäudereinigung eingesetzt. 80 Prozent der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind geringfügig Beschäftigte und genießen damit keinen Kündigungsschutz. Der Anteil der geringfügigen Beschäftigungsverhältnisse in der Gebäudereinigung liegt bei 53 %. Über Beschäftigte arbeiten sozialversicherungspflichtig. Sowohl die geringfügig Beschäftigten als auch die voll sozialversicherungspflichtig Beschäftigten unterliegen allen arbeitsrechtlichen Regelungen, einschließlich dem Kündigungsschutz. Der Bundesinnungsverband ist der einzige Arbeitgeberverband, der seit Jahrzehnten die Abschaffung der geringfügigen Beschäftigungsverhältnisse fordert und die Sozialversicherungspflicht ab dem ersten verdienten Euro. Gewünscht werden sie in erster Linie von den Beschäftigten, die ihren Tariflohn brutto gleich netto bekommen wollen. Diese Arbeitsverhältnisse sind die unflexibelsten und wegen der hohen allein vom Arbeitgeber zu tragenden Abgaben teuersten Arbeitsverhältnisse in der Gebäudereinigung. Ab dem 1. Oktober 2009 haben Mitarbeiter nur dann einen Anspruch auf den bisherigen Tariflohn, wenn Sie Mitglied in der Gewerkschaft werden. Diese Behauptung ist eindeutig falsch und hat offensichtlich nur einen Zweck, nämlich neue Mitglieder zu werben. Alle Mitarbeiter behalten ihren Anspruch auf den bisherigen Tariflohn, unabhängig davon, ob sie Mitglied der IG BAU sind oder nicht, unabhängig davon, ob ein Betrieb der Innung angehört oder nicht.

5 5 Fazit: Die Arbeitgeber der Gebäudereinigungsbranche sind bereit einen vernünftigen Tarifabschluss zu unterschreiben und stehen hinter dem Entsendegesetz bzw. dem tariflichen Mindestlohn. Sie wollen im Interesse der Beschäftigten und der Unternehmen Lohndumping vermeiden. Dies geht nur über einen Mindestlohn bzw. über eine Allgemeinverbindlichkeit der Tarifverträge. Mindestlöhne nach dem Entsendegesetz sind aber kein Instrument, utopische Lohnforderungen zu erfüllen. Eine Erhöhung um 8,7% wäre gleich zu setzen mit der Einführung eines vollen 13. Monatsgehaltes. Unsere Kunden, die zum Teil die Gehälter ihrer eigenen Beschäftigten reduzieren, Mitarbeiter entlassen und nicht zuletzt auf internationalem Druck auch ihre Wettbewerbsfähigkeit verbessern müssen, haben für eine solche Tarifpolitik kein Verständnis. Mit ihrer Politik unrealistischer Lohnforderungen in wirtschaftlich schwierigen Zeiten setzt die IG BAU alles bisher Erreichte auch für ihre Mitglieder und die Beschäftigen in der Gebäudereinigung aufs Spiel. Sie sorgt dafür, dass ab dem 1. Oktober Löhne von unter 6,00 auch in Westdeutschland legal möglich sind und der Zoll keine Rechtsgrundlage mehr für Kontrollen hat. Es ist zynisch, Löhne von 6,00 zu ermöglichen und zu beklagen, wenn 8,39 pro Stunde juristisch abgesichert längst vereinbart sein könnten, wenn es nach den Arbeitgebern in der Gebäudereinigungsbranche geht. Eine Politik, wonach schlechte Zeiten und durch Tarifkündigung selbst verursachte schlechte Arbeitsbedingungen gut für Gewerkschaften sind und einer Mitgliederanwerbung dienen können, ist unverantwortlich!

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