Entsorgung von Abfällen aus medizinische Einrichtungen
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- Ralph Messner
- vor 7 Jahren
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1 von Abfällen aus medizinische Einrichtungen
2 Umweltschutz, Arbeitsschutz, Hygiene; öffentliche Sicherheit und Ordnung von Abfällen Gesundheit und das Wohl des Menschen Umwelt (Luft, Wasser, Boden Tiere, Pflanzen und Landschaft) Öffentliche Sicherheit und Ordnung Thomas Herfort, M.Sc. 2
3 Umweltschutz, Arbeitsschutz, Hygiene; öffentliche Sicherheit und Ordnung Ordnungsgemäße betrifft: Sammeln Verpacken Bereitstellen Lagern Transportieren Behandeln Verwerten oder Beseitigen innerhalb und außerhalb der Einrichtung Thomas Herfort, M.Sc. 3
4 Rechtliche Rahmenbedingungen KrW-/AbfG Stand: Gesetz regelt die Eigenverantwortung der Einrichtungen (des Gesundheitswesen) Grundsätze der Kreislaufwirtschaft (Vermeidung Verwertung) Gesetze des Abfall-, Infektionsschutz-, Arbeitschutz-, Chemikalienund Gefahrgutrechts usw. Landesrechtliche Bestimmungen und kommunale Abfallsatzungen z. B. Abfallentsorgungssatzung der Kommune Thomas Herfort, M.Sc. 4
5 KrW-/AbfG 4 Grundsätze der Kreislaufwirtschaft Abfälle sind in erster Linie zu vermeiden, insbesondere durch die Verminderung ihrer Menge und Schädlichkeit, in zweiter Linie stofflich zu verwerten oder zur Gewinnung von Energie zu nutzen (energetische Verwertung) Thomas Herfort, M.Sc. 5
6 Zuordnung und Einteilung der Abfälle Art, Beschaffenheit, Zusammensetzung und Menge Zuordnung nach Europäischer AVV AVV Kapitel 18 Humanmedizinische oder tierärztliche Versorgung und Forschung AVV Kapitel 1801 Abfälle aus der Geburtshilfe, Diagnose, Behandlung oder Vorbeugung von Krankheiten beim Menschen AS 1801xx Thomas Herfort, M.Sc. 6
7 AS spitze oder scharfe Gegenstände Kanülen, Skalpelle und Gegenstände mit ähnlichem Risiko für Schnitt- oder Stichverletzungen Stich- und bruchsicheren Einwegbehältern Verdichtung des Behälters nicht zulässig Stoffliche Verwertung auch nach Desinfektion ist nicht zulässig, wenn Öffnung des Behälter notwendig ggf. mit * Thomas Herfort, M.Sc. 7
8 AS Körperteile und Organe, einschließlich Blutbeutel Blutkonserven Abfälle des AS sind am Anfallort getrennt zu erfassen geeignete, verschlossene Behälter (BAM-geprüft) Umfüllen oder Sortieren ist nicht zulässig energetische Abfallbeseitigung durch Verbrennung in einer zugelassenen Verbrennungsanlage Keine als Hausmüll möglich Thomas Herfort, M.Sc. 8
9 AS * Abfälle, an deren Sammlung und aus infektionspräventiver Sicht besondere Anforderungen gestellt werden Besondere Anforderung auf Grund zu erwartender Kontamination mit Krankheitserregern (Infektionsprävention) kontaminierte Abfälle mit relevanten erregerhaltigen Ausscheidungen Aids/HIV, Virushepatitis, TSE, CJK, vcjk, Cholera, Ruhr, HUS, Typhus, Diphtherie, Meningitis, Rotz, Tollwut, Tuberkulose, Brucelose, Enzephalitis, Lepra, Milzbrand, Pocken etc Thomas Herfort, M.Sc. 9
10 AS * Abfälle, an deren Sammlung und aus infektionspräventiver Sicht besondere Anforderungen gestellt werden Abfälle des AS unmittelbar in reißfesten, feuchtigkeitsbeständigen und dichten Behältnissen Kennzeichnung mit Bio-Hazard Symbol Größenbegrenzung zur sicheren Handhabung Abfälle ohne Körperteile und TSE dürfen zugelassenen Verfahren desinfiziert werden und AS entsorgt werden Thomas Herfort, M.Sc. 10
11 AS * Abfälle, an deren Sammlung und aus infektionspräventiver Sicht besondere Anforderungen gestellt werden als Hausmüll unzulässig über einen externen zugelassenen Entsorger oder im Rahmen der freiwilligen Rücknahme nach 25 Krw-AbfG Abs. 2 durch das IMD Oderland Nachweisführung mit Übernahmescheinen Thomas Herfort, M.Sc. 11
12 AS Abfälle, an deren Sammlung und aus infektionspräventiver Sicht keine... Abfälle, welche mit Blut, Sekreten oder Exkrementen behaftet sind z. B. Wundverbände, Einwegwäsche, Windeln, Einwegartikel sofern nicht AS * Abfälle des AS unmittelbar in reißfesten, feuchtigkeitsbeständigen und dichten Behältnissen Sortierung oder stoffliche Verwertung ist nicht zulässig in vielen Kommunen ist als Hausmüll nicht möglich Thomas Herfort, M.Sc. 12
13 AS * Chemikalien, die aus gefährlichen Stoffen bestehen oder solche enthalten Säuren, Laugen, Lösungsmittel, Desinfektionsmittel und -konzentrate, Formaldehydlösungen, nicht restentleerte Druckgaspackungen etc. AS * andere organische Lösungsmittel, Waschflüssigkeiten und Mutterlaugen Thomas Herfort, M.Sc. 13
14 AS Chemikalien mit Ausnahme derjenigen, die unter * fallen Chemikalien in größeren Mengen die kein gefährlichen Inhaltsstoffe enthalten über einen zugelassenen Entsorger (Remondis) Thomas Herfort, M.Sc. 14
15 AS * Zytotoxische und zytostatische Arzneimittel Restmengen und Fehlchargen dieser Arzneimittel Nicht: gering kontaminierte Abfälle wie Einmalartikel, Tupfer, Spritzen, Schläuche etc. AS Thomas Herfort, M.Sc. 15
16 AS Arzneimittel mit Ausnahme derjenigen, die unter * fallen Arzneimittel und Röntgenkontrastmittel als Hausmüll unzulässig! Freiwilliges Rücknahmesystem über die Apotheken! Thomas Herfort, M.Sc. 16
17 AS * - Amalgamabfälle aus der Zahnmedizin Abfälle aus der Zahnmedizin Amalgamabscheidern, Amalgamreste und extrahierte Zähne mit Amalgamfüllungen Besonders überwachungsbedürftige Abfälle Rücknahme durch den Hersteller und stoffliche Verwertung ist möglich Thomas Herfort, M.Sc. 17
18 AS 1501xx Verpackungen aus... Verpackungsmaterial aller Art 01 Papier und Pappe 02 Kunststoff 03 Holz 04 Metall 05 Verbundmaterialien 06 gemischte Verpackungen 07 Glas Kostenfreie über das Rücknahmesystem des DSD Thomas Herfort, M.Sc. 18
19 AS * Verpackungen, die Rückstände gefährlicher Stoffe enthalten oder durch gefährliche Stoffe verunreinigt sind Nicht restentleerte oder verunreinigte Verpackungen von Gefahrstoffen Verschiedene Rücknahmesysteme z. B. Interseroh, Merck Thomas Herfort, M.Sc. 19
20 Anforderungen an eine ordnungsgemäße Möglichkeiten der Abfallvermeidung und -verwertung sind auszuschöpfen stofflich verwertbare Abfälle sind von anderen Abfällen getrennt zu halten Der Verbleib besonders überwachungsbedürftige Abfälle (*) ist mit einem Nachweisverfahren zu belegen (sbelege, Übernahmescheine) Thomas Herfort, M.Sc. 20
21 Sonstiges haushaltsähnliche Mengen von Gewerbeabfällen können als Hausmüll entsorgt werden Bio- und Küchenabfälle ggf. Abfallwirtschaftskonzepte erforderlich jährlich mehr als insgesamt 2000 kg besonders überwachungsbedürftiger Abfälle (*) Transport besonders überwachungsbedürftiger Abfälle über öffentlichen Raum ist genehmigungspflichtig Thomas Herfort, M.Sc. 21
22 Weiterführende Informationen 22.php Thomas Herfort, M.Sc. 22
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