Arbeitsbericht NAB 13-66

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1 Arbeitsbericht NAB Sachplan geologische Tiefenlager Etappe 2 Standortareal JO-3+-SMA im Planungsperimeter Jura Ost für die Oberflächenanlage eines geologischen Tiefenlagers SMA Planungsstudie September 2013 Nationale Genossenschaft für die Lagerung radioaktiver Abfälle Hardstrasse 73 CH-5430 Wettingen Telefon

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3 Arbeitsbericht NAB Sachplan geologische Tiefenlager Etappe 2 Standortareal JO-3+-SMA im Planungsperimeter Jura Ost für die Oberflächenanlage eines geologischen Tiefenlagers SMA Planungsstudie September 2013 KEYWORDS Oberflächenanlage, SGT Etappe 2, Vorschläge Platzierung Standortareale, Bezeichnung Standortareale, Jura Ost Nationale Genossenschaft für die Lagerung radioaktiver Abfälle Hardstrasse 73 CH-5430 Wettingen Telefon

4 Nagra Arbeitsberichte stellen Ergebnisse aus laufenden Planungsaktivitäten dar, welche nicht zwingend einem vollumfänglichen Review unterzogen wurden. Diese Berichtsreihe dient dem Zweck der zügigen Verteilung aktueller Fachinformationen. Die Karten (vgl. Geodaten und Lieferant in Anhang A) wurden reproduziert mit der Bewilligung von: Kanton Aargau Copyright 2013, Daten des Kantons Aargau Bundesamt für Landestopografie 2013 swisstopo Schweizmobil, Velorouten Schweiz (2013) BAFU/Swiss Re Karte Aquaprotect Bundesamt für Umwelt (BAFU) 2013 BAFU Bundesamt für Strassen (ASTRA) 2013 ASTRA; "Copyright 2013 by Nagra, Wettingen (Schweiz) / Alle Rechte vorbehalten. Das Werk einschliesslich aller seiner Teile ist urheberrechtlich geschützt. Jede Verwertung ausserhalb der engen Grenzen des Urheberrechtsgesetzes ist ohne Zustimmung der Nagra unzulässig und strafbar. Das gilt insbesondere für Übersetzungen, Einspeicherung und Verarbeitung in elektronischen Systemen und Programmen, für Mikroverfilmungen, Vervielfältigungen usw."

5 I NAGRA NAB Inhaltsverzeichnis Inhaltsverzeichnis... I Tabellenverzeichnis... III Figurenverzeichnis... IV 1 Einleitung Ausgangslage Zweck Grundlagen Vorgehen und Abgrenzung Bezeichnung des Standortareals Rahmenbedingungen für die Standortregion Jura Ost Ausgangslage zur Bezeichnung des Standortareals Entscheidungsgrundlagen Stellungnahme der Regionalkonferenz Jura Ost Zusammenarbeit mit dem Standortkanton Aargau Hinweise anderer Akteure Bezeichnung Standortareal JO-3+-SMA Begründung der Wahl Sicherheit und technische Machbarkeit Raum- und Umweltverträglichkeit Lokale Eingliederung der Oberflächenanlage in die Region Planungsrelevante Rahmenbedingungen Lage des Standortareals JO-3+-SMA Topographie Baugrund und oberflächennahe Geologie Charakterisierung des Standortareals Heutige Nutzung Zukünftige Nutzung Übergeordnetes Verkehrsnetz Gewässer Oberflächengewässer Grundwasser Mineral- und Thermalwassernutzungen Weitere Raum- und Umweltaspekte Ressourcen Lebensraum Fauna und Flora Landschaft und Kulturgüter Erholung und Einsehbarkeit... 28

6 NAGRA NAB II 3.5 Übrige Aspekte Altlasten und belastete Standorte Archäologische Funde Gefahren Naturgefahren Zivilisatorische Gefahren Oberflächenanlage Prinzipielle Anordnung der Oberflächenanlage eines SMA-Lagers Mögliche Anordnung und Ausgestaltung der Oberflächenanlage Anordnung der Anlagenmodule Gestaltung und Einbettung Fundation und Hangsicherung Mögliche Erschliessung der Oberflächenanlage Verkehrserschliessung Versorgung mit Energie und Wasser und Erschliessung Entsorgung der anfallenden Wässer Schächte, Produktionsanlagen Dritter, Bauinstallationen, Depots und Deponien Mögliche Spielräume der Anordnung und Erschliessung Gestaltung und Einbettung Erschliessung Oberflächennaher Zugang Untertag Möglichkeiten zur Ausgestaltung der Zugangsbauwerke Oberflächennahe Linienführung des Zugangstunnels Realisierung eines SMA-Lagers ab dem Standortareal JO-3+-SMA Realisierungsphasen und Hauptaktivitäten Bautätigkeiten bei der Oberflächenanlage Bauablauf Bauinstallationen Grundsätzliche Baumethoden Materialbewirtschaftung, Depots und Deponien Betrieb Anlagenbetrieb und Besucherwesen Weitere Bauaktivitäten während des Betriebs Transporte Ausblick Referenzverzeichnis... 73

7 III NAGRA NAB Anhang A: Liste der verwendeten GIS-Daten... A-1 Anhang B: Übersicht über geforderte Indikatoren als Grundlage für die Bewertung innerhalb der SÖW (Nachhaltigkeitsdimensionen Gesellschaft und Umwelt)... B-1 Anhang C: Quellstandorte Radioaktive Abfälle... C-1 Anhang D: Situationsplan über die mögliche Anordnung der Anlagenmodule sowie einer möglichen Erschliessung JO-3+-SMA... D-1 Tabellenverzeichnis Tab : Charakteristik der möglichen Zugangskonfigurationen für ein SMA-Lager im Standortareal JO-3+-SMA Tab : Realisierungsphasen, ungefähre Phasendauern und Aktivitäten eines SMA-Lagers im Standortareal JO-3+-SMA Tab : Geschätzter Flächenbedarf für die Bauinstallationen eines SMA-Lagers im Standortareal JO-3+-SMA (Phase "Bau Lager") Tab : Richtwerte der zu erwartenden Aushub- und Ausbruchmaterialmengen für ein SMA-Lager im Standortareal JO-3+-SMA Tab : Potenzielle Verwertungsmöglichkeiten des Ausbruchmaterials der zu durchfahrenden Gesteinsschichten und Bewertung hinsichtlich ihrer Eignung (Nagra 2011) Tab : Richtwerte der Anzahl Transporte pro Jahr per Bahn (in Klammern per LKW, wenn nicht per Bahn) von und zu der Oberflächenanlage eines SMA-Lagers im Standortareal JO-3+-SMA Tab : Richtwerte der Anzahl Transporte pro Jahr per Bahn (in Klammern per LKW, wenn nicht per Bahn) von und zu der Schachtkopfanlage eines SMA-Lagers im Standortareal JO-3+-SMA

8 NAGRA NAB IV Figurenverzeichnis Fig : Fig : Fig : Fig : Fig : Verfahren der schrittweisen Einengung der möglichen Standortareale für Oberflächenanlagen in Etappe 2 des Sachplanverfahrens (nach BFE 2011b) Übersicht über die Standortregion Jura Ost mit dem Planungsperimeter, dem geologischen Standortgebiet und dem Standortareal JO-3+-SMA für die Anordnung der Oberflächenanlage (OFA) eines SMA-Lagers Orthofoto mit Grösse und Lage des Standortareals JO-3+-SMA für die Anordnung der Oberflächenanlage (OFA) Topographische Situation und Oberflächengewässer beim Standortareal JO-3+-SMA Geologische Karte mit Informationen zum Baugrund beim Standortareal JO-3+-SMA Fig : Heutige Nutzungen beim Standortareal JO-3+-SMA Fig : Fig : Fig : Fig : Auszug aus dem kantonalen Richtplan des Kantons Aargau beim Standortareal JO-3+-SMA Übersicht der Verkehrsverbindungen auf Schiene und Strasse im Grossraum des Planungsperimeters Jura Ost Grundwasserverhältnisse bei Mittelwasserstand beim Standortareal JO-3+-SMA Auszug aus der Gewässerschutzkarte beim Standortareal JO-3+-SMA ergänzt mit "kantonalen strategischen Interessensgebieten Grundwasser" Fig : Mineral- und Thermalwassernutzungen beim Planungsperimeter Jura Ost Fig : Vorkommen von Ressourcen beim Standortareal JO-3+-SMA Fig : Naturschutzflächen beim Standortareal JO-3+-SMA Fig : Landschaftsschutzflächen und Kulturgüter beim Standortareal JO-3+-SMA Fig : Erholungsnutzung beim Standortareal JO-3+-SMA Fig : Auszug aus dem Kataster der belasteten Standorte (KbS) des Kantons Aargau beim Standortareal JO-3+-SMA Fig : Archäologisch relevante Flächen beim Standortareal JO-3+-SMA Fig : Fig : Auszug aus der Gefahrenkarte Hochwasser und der Gefahrenhinweiskarte des Kantons Aargau beim Standortareal JO-3+-SMA Überflutungskarte "Aquaprotect" des Bunds (BAFU 2008) beim Standortareal JO-3+-SMA Fig : Zivilisatorische Gefahren beim Standortareal JO-3+-SMA Fig : Fig : Modellhafte Darstellung einer möglichen Anordnung der Anlagenmodule für die Oberflächenanlage im Standortareal JO-3+-SMA Situation einer möglichen Anordnung der Anlagenmodule für die Oberflächenanlage im Standortareal JO-3+-SMA

9 V NAGRA NAB Fig : Fig : Fig : Schnitte einer möglichen Anordnung der Anlagenmodule für die Oberflächenanlage im Standortareal JO-3+-SMA Fotorealistische Darstellung einer möglichen Ausgestaltung der Anlagenmodule für die Oberflächenanlage im Standortareal JO-3+-SMA Situation einer möglichen Gestaltung der Oberflächenanlage im Standortareal JO-3+-SMA und ihrer grossräumigen Einbettung in die Umgebung Fig : Verkehrserschliessung des Standortareals JO-3+-SMA Fig : Längsschnitt der Verkehrserschliessung im Standortareal JO-3+-SMA Fig : Fig : Fig : Fig : Fig : Fig : Fotorealistische Darstellung einer möglichen alternativen Ausgestaltung der Anlagenmodule für die Oberflächenanlage im Standortareal JO-3+-SMA Modellhafte Darstellung einer möglichen alternativen Anordnung der Anlagenmodule für die Oberflächenanlage im Standortareal JO-3+-SMA Situation einer möglichen alternativen Gestaltung der Oberflächenanlage im Standortareal JO-3+-SMA und ihrer grossräumigen Einbettung in die Umgebung Mögliche Abgangsrichtung der Zugangstunnel im Standortareal JO-3+-SMA Längsschnitt einer möglichen oberflächennahen Linienführung des Zugangstunnels ab SMA-Verpackungsanlage im Standortareal JO-3+-SMA Generische Darstellung des Flächenbedarfs für den Bau und Betrieb eines SMA-Lagers in Abhängigkeit der Realisierungsphasen Fig : Übersicht der möglichen Transportwege beim Standortareal JO-3+-SMA

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11 1 NAGRA NAB Einleitung 1.1 Ausgangslage Der Konzeptteil des "Sachplans geologische Tiefenlager" (BFE 2008) regelt das Verfahren und die Kriterien für die Auswahl von Standorten für Tiefenlager radioaktiver Abfälle in der Schweiz. Das Verfahren unter Leitung des Bundesamtes für Energie (BFE) ist in drei Etappen unterteilt und befindet sich derzeit in Etappe 2. Ziel der Etappe 2 ist es, mindestens zwei geologische Standortgebiete mit zugehörigen Standortarealen für die Oberflächenanlage eines geologischen Tiefenlagers für abgebrannte Brennelemente, verglaste hochaktive Abfälle und langlebige mittelaktive Abfälle (HAA-Lager) und mindestens zwei geologische Standortgebiete mit zugehörigen Standortarealen für ein geologisches Tiefenlager für schwach- und mittelaktive Abfälle (SMA-Lager) festzulegen. In gewissen Standortgebieten ist auch die Errichtung beider Lagertypen möglich, ein solches Kombilager kann dann von einer gemeinsamen Oberflächeninfrastruktur betrieben werden. Zentraler Bestandteil der Oberflächeninfrastruktur ist die Oberflächenanlage. Im Gegensatz zu den Untertageanlagen, die an geeignete Geologie gebunden sind, kann sie an verschiedenen Orten im Planungsperimeter platziert, flexibel gestaltet und in die Region eingebettet werden. Gemäss "Sachplan geologische Tiefenlager" (BFE 2008) äussern sich die Standortregionen in Etappe 2 zur Ausgestaltung, Platzierung und Erschliessung der Oberflächeninfrastruktur bzw. insbesondere zu den Standortarealen der Oberflächenanlage (vgl. Kap. 4). Basierend auf der Zusammenarbeit mit den Standortregionen bezeichnen die Entsorgungspflichtigen (vertreten durch die Nationale Genossenschaft für die Lagerung radioaktiver Abfälle, Nagra) sodann pro Planungsperimeter mindestens ein Standortareal für die Oberflächenanlage (Fig ). Die Nagra hat nach der Festlegung der geologischen Standortgebiete und den entsprechenden Planungsperimetern zur Anordnung der Oberflächenanlagen durch den Bundesrat (Abschluss Etappe 1 gemäss Sachplan) im Dezember 2011 Diskussionsvorschläge für mögliche Standortareale der Oberflächenanlagen eingereicht (Nagra 2011, Nagra 2012a), die das Bundesamt für Energie im Januar 2012 veröffentlicht hat. Für die Standortregion Jura Ost reichte die Nagra vier Vorschläge für ein Standortareal für eine Oberflächenanlage ein. Diese Vorschläge wurden im Rahmen der regionalen Partizipation diskutiert, teilweise ergänzt und bewertet. Dabei hatten die Regionen die Möglichkeit, Optimierungen einzubringen. Seitens einiger Kantone wurde parallel dazu die Prüfung von möglichen Potenzialräumen verlangt, samt einer kantonalen Kriterienliste mit einer alternativen Gewichtung der verschiedenen raumplanerischen Aspekte. Die entsprechenden Resultate sind ebenfalls in die regionale Partizipation eingeflossen. In Etappe 3 werden die verbleibenden geologischen Standortgebiete vertieft untersucht. Die erforderlichen standortspezifischen geologischen Kenntnisse werden falls nötig mittels erdwissenschaftlichen Untersuchungen vervollständigt. Am Ende von Etappe 3 reichen die Entsorgungspflichtigen Rahmenbewilligungsgesuche ein, je eines für HAA und SMA oder eines für ein Kombilager.

12 NAGRA NAB Fig : Verfahren der schrittweisen Einengung der möglichen Standortareale für Oberflächenanlagen in Etappe 2 des Sachplanverfahrens (nach BFE 2011b). 1.2 Zweck Mit der vorliegenden Planungsstudie bezeichnet die Nagra als Zwischenschritt in Etappe 2 gemäss Sachplan das Standortareal JO-3+ für ein SMA-Lager in der Standortregion Jura Ost und beschreibt insbesondere eine mögliche Anordnung und Ausgestaltung der Module der Oberflächenanlage und die dazugehörende Erschliessung. Gleichzeitig wurden auch entsprechende Planungsstudien für ein HAA-Lager und ein Kombilager erarbeitet. Dabei ist zu beachten, dass falls das geologische Standortgebiet Jura Ost in Etappe 2 zur weiteren Untersuchung festgelegt wird im Verlauf der Projektierung in Etappe 3 im Hinblick auf ein Rahmenbewilligungsgesuch eine vertiefte Zusammenarbeit mit der Region und dem Kanton erfolgt, die zu einer Optimierung der Ausgestaltung und Anordnung der Anlagen, der benötigten Flächen sowie zu entsprechenden Anpassungen führen wird. Schwerpunktmässig beschreiben die Planungsstudien vor allem: die Resultate der Zusammenarbeit mit den Gremien der regionalen Partizipation und den Kantonen und erläutert die Bezeichnung des Standortareals (Kap. 2) die Lage des Standortareals und die planungsrelevanten Rahmenbedingungen (Kap. 3) die modellmässige Anordnung einer Oberflächenanlage im Standortareal, deren Erschliessung sowie den oberflächennahen Zugang Untertag (Kap. 4, 5) die Hauptaktivitäten an der Oberfläche in den unterschiedlichen Realisierungsphasen eines geologischen Tiefenlagers (Kap. 6)

13 3 NAGRA NAB Der Bericht enthält auch die Informationen zu Kriterien und Indikatoren für den standortspezifischen Teil der raumplanerischen Beurteilung im Rahmen der sozioökonomisch-ökologischen Wirkungsstudie (SÖW). Die entsprechende raumplanerische Beurteilungsmethodik wurde im Auftrag des Bundesamtes für Energie (BFE) und des Bundesamtes für Raumentwicklung (ARE) zusammen mit dem Bundesamt für Umwelt (BAFU) und den betroffenen Kantonen in der Etappe 1 erarbeitet (ARE 2009). Ebenso dient der vorliegende Bericht als Grundlage für die Voruntersuchung zur Umweltverträglichkeitsprüfung und für die Erstellung eines Pflichtenhefts für die Hauptuntersuchung 1. Stufe der Umweltverträglichkeitsprüfung im Hinblick auf ein allfälliges Rahmenbewilligungsgesuch in Etappe Grundlagen Grundlage dieser Planungsstudie bildeten neben dem NTB "Vorschläge zur Platzierung der Standortareale für die Oberflächenanlage der geologischen Tiefenlager sowie deren Erschliessung" (Nagra 2011) auch der dazugehörende NAB (Nagra 2012a), in welchem das Vorgehen zur Erarbeitung der Vorschläge erläutert wird. Weitere Grundlagen sind der Ergebnisbericht zu Etappe 1 vom 30. November 2011 (BFE 2011a), die Stellungnahme bzw. die Empfehlung der Regionalkonferenz Jura Ost vom 6. Juni 2013 (Regionalkonferenz Jura Ost 2013). Des Weiteren hatte die Nagra im Auftrag des BFE im Bericht "Standortunabhängige Betrachtungen zur Sicherheit und zum Schutz des Grundwassers. Grundlagen zur Beurteilung der grundsätzlichen Bewilligungsfähigkeit einer Oberflächenanlage für ein geologisches Tiefenlager" (Nagra 2013a) stufengerecht aufzuzeigen, wie bei einer Oberflächenanlage für geologische Tiefenlager der Schutz von Mensch und Umwelt sichergestellt werden kann und wie eine solche Anlage ausgelegt werden muss, um die Anforderungen bezüglich Sicherheit und Schutz des Grundwassers zu erfüllen. Das Bundesamt für Umwelt (BAFU) und das Eidgenössische Nuklearsicherheitsinspektorat haben dazu Stellung genommen (BAFU 2013, ENSI 2013). Für die Ausarbeitung der Planungsstudie wurden öffentlich zugängliche resp. von den Kantonen und Regionalkonferenzen im Rahmen der Zusammenarbeit zur Verfügung gestellte Grundlagen verwendet. Zudem hat die Nagra eigene Daten erhoben: Dazu gehören in der Regel Begehungsprotokolle sowie je nach Erfordernis spezielle Datenerhebungen. Alle Daten und Grundlagen sind mindestens auf dem Stand Dezember 2012 auf Aktualität geprüft und bei Bedarf aktualisiert worden. Die planungsrelevanten Grundlagen für das vorgeschlagene Standortareal sind in Anhang A aufgelistet. 1.4 Vorgehen und Abgrenzung Unter Berücksichtigung der Ergebnisse der Zusammenarbeit mit der Region und dem Kanton Aargau untersuchte die Nagra am bezeichneten Standortareal Möglichkeiten für die Platzierung und Anordnung der Oberflächenanlage und deren Erschliessung, die Linienführung des oberflächennahen Zugangs Untertag bis in den Festgesteinsbereich, die grundsätzlichen Optionen zur Erschliessung der untertägigen Lagerperimeter sowie die notwendigen Einrichtungen während des Baus des geologischen Tiefenlagers. Eine Möglichkeit der Platzierung und Anordnung der Oberflächenanlage und deren Erschliessung sowie des oberflächennahen Zugangs Untertag wurde daraufhin modellhaft konkretisiert und in diesem Bericht dargestellt.

14 NAGRA NAB Der Tiefgang der Bearbeitung entspricht einer Vorstudie gemäss SIA 112 (SIA 2001) oder einer Planungsstudie gemäss SN (VSS 1998). Vertiefte Betrachtungen des Standortareals erfolgen im weiteren Verlauf des Verfahrens "Sachplan geologische Tiefenlager". Es sind dies insbesondere: Standortunabhängige Betrachtungen zur Sicherheit und zum Schutz des Grundwassers für die Oberflächenanlage eines geologischen Tiefenlagers Eine bautechnische Risikoanalyse, insbesondere für den Zugang Untertag (Verbindung Oberflächenanlage untertägige Anlagen) im Hinblick auf die Auswahl von mindestens zwei Standortgebieten mit zugehörigem Standortareal pro Lagertyp in Etappe 2 Abklärungen zur Platzierung der Areale für Schachtkopfanlagen in Etappe 3 als Teil des Rahmenbewilligungsgesuchs Ein Gesuch für erdwissenschaftliche Untersuchungen (Etappe 3) Vertiefte Bearbeitung in Etappe 3 zur: Festlegung der Zugangsvariante für das Felslabor Wahl der Standorte für Bauinstallationen Wahl der Standorte für Depots und Deponien für Ausbruchmaterial und Festlegung des Materialbewirtschaftungskonzepts und der Transportlogistik

15 5 NAGRA NAB Bezeichnung des Standortareals 2.1 Rahmenbedingungen für die Standortregion Jura Ost In der Region Jura Ost sind mit Bundesratsentscheid vom 30. November 2011 je ein geologisches Standortgebiet für die mögliche Anordnung eines SMA- und eines HAA-Lagers zur weiteren Evaluation in Etappe 2 ins Standortauswahlverfahren aufgenommen worden. Damit besteht auch die Möglichkeit zur Anordnung eines Kombilagers. Die geologischen Standortgebiete definieren jene Flächen Untertag, welche aufgrund der vorherrschenden Geologie für die Anordnung eines SMA- oder HAA-Lagers geeignet sind (Fig ). Die geologischen Standortgebiete für ein HAA-Lager und für ein SMA-Lager unterscheiden sich in der Standortregion Jura Ost in ihrer Grösse. Der Planungsperimeter umfasst das geologische Standortgebiet sowie angrenzende Bereiche mit maximal 5 km Radius (Fig ). Innerhalb des Planungsperimeters können Standortareale für die Oberflächenanlage eines geologischen Tiefenlagers festgelegt werden. Aufgrund der unterschiedlichen Ausdehnung des geologischen Standortgebiets für HAA bzw. SMA sind zwei unterschiedliche Planungsperimeter Jura Ost ausgeschieden worden, die beide ausschliesslich auf dem Gebiet des Kantons Aargau liegen. Der Planungsperimeter Jura Ost des HAA-Lagers bzw. Kombilagers umfasst eine Gesamtfläche von ca. 140 km 2 mit einer maximalen Ausdehnung von ca. 18 km von West nach Ost und ca. 14 km von Nord nach Süd. Der Planungsperimeter Jura Ost des SMA-Lagers umfasst eine Gesamtfläche von ca. 180 km 2 mit einer maximalen Ausdehnung von ca. 21 km von West nach Ost und ca. 17 km von Nord nach Süd. Die Standortregion Jura Ost d.h. die Planungsperimeter sowie weitere betroffene Gemeinden umfassen 45 Aargauer und vier deutsche Gemeinden (Bundesland Baden-Württemberg) mit heute insgesamt knapp 135'000 Einwohnerinnen und Einwohnern (Rütter + Partner 2011). Innerhalb der Standortregion liegen die Städte Brugg und Laufenburg, während hauptsächlich die Städte Aarau und Baden wichtige Bezugsorte ausserhalb der Region darstellen. Landschaftlich wird die Standortregion insbesondere durch das Taldreieck Rhein Frick Aare sowie die Formen des Juras mit ländlichem Charakter im zentralen Bereich der Region geprägt. Die historische Route zwischen dem Mittelland und der Region Basel über den Bözberg verläuft heute über die beiden Hauptverkehrswege Nationalstrasse A3 und Bahnlinie Zürich Basel durch Tunnel. 2.2 Ausgangslage zur Bezeichnung des Standortareals Die im Januar 2012 durch das BFE veröffentlichten Vorschläge der Nagra für die Platzierung von Standortarealen für Oberflächenanlagen dienten den Regionen als Diskussionsgrundlage. Im Planungsperimeter Jura Ost handelte es sich namentlich um die Vorschläge JO-1 (Hornussen), JO-2 (Bözen), JO-3 (Villigen/Böttstein) und JO-4 (Würenlingen). Aufgrund der geologischen Rahmenbedingungen in der Standortregion Jura Ost handelte es sich dabei jeweils um Vorschläge zur Platzierung einer Oberflächenanlage für ein SMA-, HAA- oder Kombilager. Gestützt auf die Zusammenarbeit mit den Standortregionen bezeichnen die Entsorgungspflichtigen (vertreten durch die Nagra) gemäss Sachplan sodann das Standortareal für die Oberflächenanlage. Dabei wird in jeder Standortregion mindestens ein Standortareal ins weitere Auswahlverfahren einbezogen.

16 NAGRA NAB Entscheidungsgrundlagen In den nachfolgenden Unterkapiteln werden die Resultate der Zusammenarbeit mit der Standortregion Jura Ost bzw. deren Akteuren rekapituliert sowie die Bezeichnung des Standortareals für die Oberflächenanlage erläutert Stellungnahme der Regionalkonferenz Jura Ost Die Fachgruppe Oberflächenanlage (FG OFA) ist eine der drei Fachgruppen der Regionalkonferenz Jura Ost. Sie hatte die Aufgabe, die Diskussionsvorschläge für Standortareale für Oberflächenanlagen zu beurteilen und zu bewerten sowie gegebenenfalls eigene Vorschläge einzubringen. Die Erkenntnisse und Resultate der Arbeit der FG OFA dienten als Grundlage zur Verabschiedung einer Empfehlung durch die Vollversammlung. Zur Prüfung und Beurteilung der Standortarealvorschläge für Oberflächenanlagen entwickelte die Fachgruppe mit externer Fachunterstützung ein Bewertungsinstrument, welches die Dimensionen Umwelt, Gesellschaft, Wirtschaft, Technik, Logistik, Sicherheit und politisch-rechtliche Anforderungen im Sinne einer Nutzwertanalyse berücksichtigt. Dabei wurden die verschiedenen Dimensionen über Ziele und Teilziele bis auf die Stufe des einzelnen Kriteriums gewichtet (Regionalkonferenz Jura Ost 2013). Gestützt auf die ersten Erkenntnisse der Diskussionen beauftragte das Präsidium der Regionalkonferenz Jura Ost mit Schreiben vom 23. August 2012 die Nagra mit der Ausarbeitung einer "Hangvariante" zum Vorschlag JO-3 (Regionalkonferenz Jura Ost 2012). Dieser Vorschlag wurde mit dem Nagra Arbeitsbericht NAB im November 2012 als Standortareal JO-3+ dokumentiert. Aufgrund der im Januar 2013 ausgeführten Erschütterungsmessungen (Nagra 2013c) zur Abklärung des Einflusses von Bau und Betrieb der Oberflächenanlage (bzw. des geologischen Tiefenlagers insgesamt) auf sensible Anlagen des Paul Scherrer Instituts (vgl. Kap ) wurde der NAB um die diesbezüglichen Angaben ergänzt und der FG OFA im März 2013 als NAB Rev. 1 zur Verfügung gestellt (Nagra 2012b). Die FG OFA hat zudem Kenntnis von den Abklärungen der Nagra im Auftrag der Kantone zu den Potenzialräumen genommen und die möglichen Potenzialräume in der Standortregion Jura Ost geprüft (vgl. Kap und Regionalkonferenz Jura Ost 2013). Sie ist zum Schluss gekommen, dass keine weiteren Standortarealvorschläge in den Potenzialräumen durch die Nagra zu erarbeiten sind, da sich die Potenzialräume in der Region Jura Ost nicht für weitere Standortareale eignen. Der Kanton Aargau beauftragte die Nagra mit der Prüfung und Ausarbeitung eines Standortarealvorschlags im Bereich der Station Effingen. Ein entsprechender Vorschlag (JO-2a) wurde seitens Nagra ausgearbeitet und im Februar 2013 mit dem Nagra Arbeitsbericht NAB der FG OFA zur Beurteilung zur Verfügung gestellt (Nagra 2013b). Der Vorschlag JO-2a bezieht sich nur auf ein SMA-Lager. Die FG OFA bewertete mit dem dafür entwickelten Bewertungsinstrument also die sechs Standortarealvorschläge für Oberflächenanlagen JO-1, JO-2, JO-2a, JO-3, JO-3+ und JO-4. Die Resultate der Diskussionen und Bewertungen wurden in einem Bericht zusammengefasst (Regionalkonferenz Jura Ost 2013), welcher von der Vollversammlung am 6. Juni 2013 verabschiedet wurde. Zusammenfassend wird darin festgehalten, dass von den bewerteten Vorschlägen das Standortareal JO-3+ die meisten Vorteile bzw. wenigsten Nachteile aufweist und die Regionalkonferenz daher dieses Standortareal zur weiteren Bearbeitung empfiehlt. Die Empfehlung ist an die Bedingungen geknüpft, dass der Bau und Betrieb der Oberflächenanlage (bzw. des geologischen Tiefenlagers insgesamt) die Forschungstätigkeit des Paul Scherrer

17 7 NAGRA NAB Instituts (PSI) nicht in unzumutbarer Weise einschränkt, die Regionalkonferenz bei Nichtberücksichtigung dieses Standortareals für Oberflächenanlagen erneut konsultiert würde und die Nagra bei den weiteren Planungsschritten die Synergien zur Zwilag 1 prüft. Mit der Beschreibung der Teilziele, die durch die FG OFA zur Bewertung der Vorschläge definiert wurden, sind in der Detailbewertung des Standortareals JO-3+ verschiedene Anregungen enthalten, die eine situationsgerechtere Eingliederung der Oberflächenanlage bzw. einen verträglicheren Bau und Betrieb begünstigen. Namentlich sind dies: Verbrauch an landwirtschaftlich interessanten Flächen minimieren mit möglichst hangnaher Platzierung der Oberflächenanlage. Durch den Bau einer neuen Aare-Überführung (z.b. Brücke) sowie Einsatz von verkehrslosen Transportsystemen für das Ausbruchmaterial (z.b. Förderbänder) kann das Verkehrsaufkommen durch die umliegenden Siedlungen minimiert werden. Falls sich Möglichkeiten zur Nutzung der Oberflächenanlagen-bedingten Infrastruktur (z.b. Erschliessung) durch die Öffentlichkeit ergeben, würde dies seitens der Region begrüsst. Die Wiederverwertung des Aushub- und Ausbruchmaterials möglichst vor Ort wird als vorteilhaft beurteilt. Es wird auf die nahen Kies- und Zementwerke, Steinbrüche und die Tongrube verwiesen. Die Auswirkungen (insbesondere Erschütterungen) von Bau und Betrieb der Oberflächenanlage (bzw. des geologischen Tiefenlagers insgesamt) auf die sensiblen Anlagen des Paul Scherrer Instituts (z.b. SLS 2, SwissFEL 3 ) müssen berücksichtigt und mit dem PSI für alle Beteiligten tragbare Lösungen gesucht werden. Die durch den Bau und den Betrieb der Oberflächenanlage beanspruchten Flächen sollen nach der jeweiligen Nutzung wieder verwendet werden können, z.b. als Erweiterung PSI oder Hightech-Zone Zusammenarbeit mit dem Standortkanton Aargau Bezugnehmend auf die Veröffentlichung der Standortarealvorschläge publizierte die Baudirektion des Kantons Aargau (Departement Bau, Verkehr und Umwelt) am 20. Januar 2012 eine Medienmitteilung zur kantonalen Haltung bezüglich der Vorschläge auf Aargauer Boden (Kt. Aargau 2012). Darin wurde darauf hingewiesen, dass kantonale Interessen und Entwicklungskonzepte nicht berücksichtigt worden seien und die kantonale Fachbehörde die aus kantonaler Sicht bestehenden Konflikte im weiteren Prozess aufzeigen werde. Konkrete Aspekte der Eingliederung oder Ausgestaltung der Oberflächenanlage enthielt die Medienmitteilung hingegen nicht. Ergänzend zur Diskussion der Standortareale durch die Partizipationsgremien gemäss Sachplan haben die Standortkantone die Suche nach alternativen Standortarealvorschlägen in sogenannten Potenzialräumen eingebracht (BFE 2012). Im Herbst 2012 wurden deshalb durch die Fachkoordination Standortkantone (FKS) "Evaluationskriterien für Potenzialräume" (FKS 2013) für mögliche Standortareale von Oberflächenanlagen erarbeitet. Potenzialräume stellen Bereiche mit nur wenigen oder keinen relevanten Nutzungskonflikten gemäss den festgelegten Evaluationskriterien der Standortkantone dar. Basierend auf dem Katalog der Evaluationskriterien Zwilag: Zwischenlager Würenlingen AG. SLS: Swiss Light Source (bestehend, im grossen runden Gebäude an der Kantonsstrasse K442). SwissFEL: Swiss Free Electron Laser (im Bau im Bereich "Priorhölzli" östlich der Aare).

18 NAGRA NAB hatte die Nagra den Auftrag, in sämtlichen Standortregionen die möglichen Potenzialräume auszuscheiden und den Kantonen und Regionalkonferenzen für die weitere Diskussion zur Verfügung zu stellen. Bei positiver Bewertung der Potenzialräume wurden darin nach Bedarf durch die Nagra zusätzliche Vorschläge für Standortareale für Oberflächenanlagen ausgearbeitet. Die Diskussionen über mögliche Potenzialräume in der Region Jura Ost wurden mit dem Kanton Aargau anlässlich der Fachgespräche vom 26. September 2012 und 05. Dezember 2012 geführt (Nagra 2012c). Dabei führte die Anwendung der Evaluationskriterien der Kantone aus Sicht des Kantons Aargau nicht zu alternativ prüfenswerten Bereichen. Das Departement für Bau, Verkehr und Umwelt beauftragte die Nagra jedoch mit der Prüfung des Bereichs der Station Effingen (ehemaliger SBB-Bahnhof) und der Ausarbeitung eines entsprechenden Standortarealvorschlags. Dies führte zum Vorschlag JO-2a, der im Februar 2013 mit dem Nagra Arbeitsbericht NAB dokumentiert (Nagra 2013a) und seitens der FG OFA ebenfalls in die Bewertung mit aufgenommen wurde (vgl. Kap ) Hinweise anderer Akteure Im Rahmen der Diskussionen der FG OFA wurde eine mögliche Beeinflussung sensibler Anlagen des PSI durch den Bau und Betrieb der Oberflächenanlage (bzw. des geologischen Tiefenlagers insgesamt) thematisiert (vgl. Kap ). Dies veranlasste die Nagra in Zusammenarbeit mit dem PSI im Januar 2013 Erschütterungsmessungen durchzuführen und diese durch einen externen Fachexperten beurteilen zu lassen. Die Resultate dieser Messungen lagen im Februar 2013 vor und wurden im Bericht NAB dokumentiert (Nagra 2013c). Die Interpretation der Resultate und die Diskussion zwischen PSI und Nagra führte zu einer gemeinsamen Stellungnahme, die als Anhang dem Nagra Arbeitsbericht NAB Rev. 1 beigefügt ist (Nagra 2012b). Dabei wurde festgehalten, dass insbesondere durch Sprengarbeiten und ein erhöhtes Verkehrsaufkommen massgebende Erschütterungen eintreten können, die nach Möglichkeit zu verhindern oder mit entsprechenden Massnahmen zu begleiten sind. Bei einer allfälligen Realisierung des Standortareals JO-3+-SMA ist die Erschütterungsthematik durch Nagra und PSI frühzeitig und einvernehmlich zu berücksichtigen. Das BFE organisierte zur Vertiefung verschiedener übergeordneter Themen, die durch die verschiedenen Akteure im Rahmen der Diskussion um die Platzierung der Oberflächenanlage aufgegriffen wurden, im Sommer 2012 eine Reihe von Informationsveranstaltungen. Diese richteten sich an die Vertreter der regionalen Partizipation und wurden mit Experten von BFE, BAFU, ENSI sowie der Ingenieurgeologie der ETH Zürich durchgeführt. Mit Blick auf die Platzierung der Oberflächenanlage sei dabei auf das Referat seitens BAFU hingewiesen (BAFU 2012), das die Anforderungen an die Oberflächenanlage bezüglich Grundwasserschutz sowie die Bewilligungsfähigkeit der Anlage im Gewässerschutzbereich A u klarstellte. In seiner Stellungnahme zum Bericht "Standortunabhängige Betrachtungen zur Sicherheit und zum Schutz des Grundwassers Grundlagen zur Beurteilung der grundsätzlichen Bewilligungsfähigkeit einer Oberflächenanlage für ein geologisches Tiefenlager" (Nagra 2013a) betont das BAFU (BAFU 2013), dass aus seiner Sicht der sichere Bau und Betrieb der Oberflächenanlage bei geeigneter Standortwahl und Auslegung der Anlage und der Betriebsabläufe gewährleistet werden könne, und dass eine Oberflächenanlage auch im Gewässerschutzbereich A u keine besondere Gefährdung für das Grundwasser darstelle. Auch das ENSI nahm zu den Beschreibungen im NTB Stellung (ENSI 2013): Für das ENSI sind zum heutigen Zeitpunkt keine Gründe erkennbar, welche die nukleare Sicherheit sowie den Schutz von Mensch und Umwelt und damit die Genehmigungsfähigkeit einer Oberflächenanlage im Grundsatz in Frage stellen würden.

19 9 NAGRA NAB Verschiedene weitere Organisationen oder Personen haben zur Veröffentlichung der Diskussionsvorschläge oder zu den Diskussionen der regionalen Partizipation Stellungnahmen und Meinungen kommuniziert oder Informationsanlässe veranstaltet. Da diese hauptsächlich Grundsatzkritik am Sachplanverfahren oder am Entsorgungskonzept für radioaktive Abfälle beinhalteten oder sich nicht an die bezeichneten Sachplanakteure gerichtet haben, wurden sie im Rahmen der Erarbeitung der Planungsstudie nicht detailliert aufgegriffen. Die Nagra konnte daraus keine Hinweise auf die Platzierung und Ausgestaltung der Oberflächenanlage ableiten. 2.4 Bezeichnung Standortareal JO-3+-SMA Gestützt auf die Zusammenarbeit mit der Regionalkonferenz Jura Ost, dem Standortkanton Aargau, auf die Hinweise anderer Akteure, auf die Abklärungen der Nagra zur Sicherheit und technischen Machbarkeit sowie auf die Bewilligungsfähigkeit betreffend Raum- und Umweltverträglichkeit (vgl. Kap und 2.5.2), bezeichnet die Nagra im Planungsperimeter Jura Ost das Areal JO-3+ als Standortareal für die allfällige Platzierung der Oberflächenanlage des SMA-Lagers. Verschiedene Hinweise und Anliegen der Standortregion konnten mit der Planungsstudie bereits aufgegriffen werden. Viele Aspekte können jedoch erst in einer allfälligen späteren Planungsphase berücksichtigt oder im Rahmen der SÖW bearbeitet werden. Die Bezeichnung des Standortareals für die Oberflächenanlage ist ein Teilziel der Etappe 2 im Sachplanverfahren geologische Tiefenlager und wird für jede Standortregion vorgenommen. Die Bezeichnung nimmt die Festlegung des untertägigen Lagerbereichs innerhalb des geologischen Standortgebiets nicht vorweg diese erfolgt in Etappe 3.

20 NAGRA NAB Fig : Übersicht über die Standortregion Jura Ost mit dem Planungsperimeter, dem geologischen Standortgebiet und dem Standortareal JO-3+-SMA für die Anordnung der Oberflächenanlage (OFA) eines SMA-Lagers. 2.5 Begründung der Wahl Bei der Bezeichnung des Standortareals im Planungsperimeter Jura Ost durch die Nagra wurden folgende drei übergeordnete Ziele verfolgt: Sicherheit und technische Machbarkeit Raum- und Umweltverträglichkeit (Sicherstellung der Bewilligungsfähigkeit) Lokale Eingliederung der Oberflächenanlage in die Region Ausgehend von diesen übergeordneten Zielen und den Stellungnahmen der Regionalkonferenz, des Kantons (zu den Potenzialräumen) und weiterer Akteure hat die Nagra das Standortareal JO-3+-SMA gewählt. Nachfolgend werden die Ergebnisse der Beurteilung pro übergeordnetes Ziel genannt. Weitere Detailinformationen zu den einzelnen Themenbereichen sind in Kap. 3

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