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1 Auf einen Blick In den Kapiteln «Arbeits- und Lernsituationen» und «Prozesseinheiten» haben Sie bereits die beiden Elemente kennengelernt, welche zur betrieblichen Erfahrungsnote führen. In diesem Kapitel finden Sie die wichtigsten Informationen zu den Abschlussprüfungen der Qualifikationsbereiche «Berufspraxis schriftlich» und «Berufspraxis mündlich» und verschiedene Übersichten zum betrieblichen und zum schulischen Teil des Qualifikationsverfahrens. Alle Grundlagen zum Qualifikationsverfahren finden Sie in den folgenden Dokumenten: Bildungsverordnung Kauffrau/Kaufmann EFZ vom 26. September 2011 (Stand am 1. Januar 2015), 8. Abschnitt, «Qualifikationsverfahren». Für die schulisch organisierte Grund bildung gelten zudem Art. 3, «Qualifikationsverfahren», und Art. 35, «Notenberechnung» Richtlinien für die Organisation der beruflichen Grundbildung und des Qualifikationsverfahrens an Handelsmittelschulen vom 26. November 2009, Art. 9.1, «Betriebliche Prüfung» Bildungsplan Kauffrau/Kaufmann EFZ vom 26. September 2011 (Stand am 1. Januar 2015), Teil D, «Qualifikationsverfahren» Übergangsbildungsplan Kauffrau/Kaufmann EFZ vom 26. September 2011 für privatrechtliche Handelsschulen der schulisch organisierten Grundbildung, Teil D, «Qualifikationsverfahren» Bildungsplan Kauffrau/Kaufmann EFZ vom 21. November 201 für die schu lisch organisierte Grundbildung, Teil D, «Qualifikationsverfahren» Wegleitungen der Ausbildungs- und Prüfungsbranche «Dienstleistung und Administration» Nullserie zu Übungszwecken auf > Kauffrau/Kaufmann D&A > Qualifikationsverfahren 11 Qualifikationsverfahren

2 Betrieblicher Teil: Qualifikationsbereiche und Erfahrungsnoten, Ausgestaltung, Gewichtung Das betriebliche Qualifikationsverfahren (QV) setzt sich aus dem betrieblichen Teil der Erfahrungsnoten und aus den Noten der beiden Abschlussprüfungen «Berufspraxis schriftlich» und «Berufspraxis mündlich» zusammen. Qualifikationsbereiche und Erfahrungsnote Ausgestaltung Gewichtung Rundung auf Reguläres QV BiVo, Art. 22, Abs. 2 QV für Erwachsene (Spezialfall) BiVo, Art. 2, Abs. 2 Berufs praxis schriftlich Berufs praxis mündlich Erfahrungsnoten betrieblicher Teil Schriftliche Prüfung, 90 Minuten. Gegenstand sind die Pflicht-Leistungsziele aus den Lernorten «Betrieb» und «Überbetriebliche Kurse» und ausgewählte Methoden-, Sozial- und Selbstkompetenzen. Mündliche Prüfung, 30 Minuten. Teil A: Rollenspiel (z.b. Beratungs-, Verkaufs-, Informationsgespräch oder eine interne Gesprächssituation). Dabei stehen die Pflichtleistungsziele und die ÜK- Leistungsziele im Vordergrund. Teil B: Fachgespräch; in diesem stehen schwergewichtig die Fachkompetenzen der Wahlpflicht-Leistungsziele im Zentrum. Zudem bildet die Selbstbeurteilung (Stärken/ Schwächen, Perspektiven im Hinblick auf den Berufseinstieg) ein Bestandteil des Fachgesprächs. Die Erfahrungsnote wird aus den folgenden Elementen gebildet: 6 Arbeits- und Lernsituationen 2 Prozesseinheiten «Die Erfahrungsnote des betrieblichen Teils ist das auf eine ganze oder halbe Note gerundete Mittel von 8 Noten; Gegenstand sind die Leistungsziele des Betriebs und der über betrieblichen Kurse.» (BiVo, Art. 22, Abs. 3) 25 % 50 % ganze oder halbe Note 25 % 50 % ganze oder halbe Note 50 % 0 % ganze oder halbe Note Bestehensnorm (BiVo, Art. 22, Abs. 1, Bst. a) «Das Qualifikationsverfahren mit Abschlussprüfung ist bestanden, wenn für den betrieblichen Teil die Note.0 oder höher ist, und nicht mehr als eine Fachnote des betrieblichen Teils ungenügend ist und keine Fachnote des betrieblichen Teils unter 3.0 liegt.» 12 Qualifikationsverfahren

3 Im Langzeitpraktikum werden zwei ALS und eine PE durchgeführt. Die beiden ALS-Noten fliessen zusammen mit der PE-Note aus dem Langzeitpraktikum und der im Rahmen der IPT gesetzten Note in die betriebliche Erfahrungsnote ein. Die mündliche und schriftliche Prüfung entspricht derjenigen der betrieblich organisierten Grundbildung. Berufspraxis schriftlich Grundlagen Bildungsverordnung Kauffrau/Kaufmann EFZ vom 26. September 2011 (Stand am 1. Januar 2015), Art. 21, Abs. 1, lit. a: «Berufspraxis schriftlich»: Gegenstand dieser Prüfung sind die Leistungsziele des Betriebs und der überbetrieblichen Kurse. Form, Inhalt und Aufgabenstellung der Prüfung Die schriftliche Prüfung umfasst berufspraktische Aufgaben, Situationen und Inhalte, wie sie im Arbeitsalltag vorkommen. Diese Inhalte werden unter dem Aspekt von Wissen und Handlungsorientierung geprüft. Grundlagen für die Prüfungsaufgaben bilden die in der Lern- und Leistungsdokumentation im Kapitel «Branche und Betrieb» aufgeführten Pflicht-Leistungsziele aus den Lernorten «Betrieb» und «Überbetriebliche Kurse». Die Prüfung kann ausgewählte Methoden-, Sozial- und Selbstkompetenzen umfassen (siehe Kapitel «Überfachliche Kompetenzen»). Beurteilung und Notengebung Alle Beurteilungsgesichtspunkte sind in den Prüfungsaufgaben ausgewiesen, ebenso die Bewertung der einzelnen Prüfungsaufgaben mit Punkten. Aufgrund der erreichten Punktezahl wird eine Note gesetzt. Dauer und Hilfsmittel Die Prüfung dauert 90 Minuten. Die Kandidatinnen und Kandidaten erbringen die Leistung alleine. Ausser einem nicht schreibenden und nicht programmierbaren Taschenrechner sind keine Hilfsmittel erlaubt. 13 Qualifikationsverfahren

4 Vorbereitung Voraussetzung für das Bestehen der schriftlichen Prüfung sind die Bearbeitung der Lern- und Leistungsdokumentation im Betrieb und der Besuch der überbetrieblichen Kurse. Im letzten überbetrieblichen Kurs werden Prüfungsserien bearbeitet. Die Lösungen werden gemeinsam diskutiert und die Lernenden erhalten Hinweise, wie die Bewertung durch die Expertinnen und Experten erfolgt. Weitere Kurse oder Lehrmittel sind nicht notwendig. Tipps und Tricks für Lernende Unter > Kauffrau/Kaufmann D&A > Qualifikationsverfahren finden Sie die Nullserie zu Übungszwecken. Wichtig: Arbeiten Sie die Serie zuerst vollständig durch. Benutzen Sie die Lösung erst am Schluss zur Kontrolle. Lesen Sie die Aufgaben sorgfältig durch. Versuchen Sie, den Bezug zu Ihrer Tätigkeit im Betrieb herzustellen. Denken Sie praktisch und lösungsorientiert. Halten Sie sich immer an die umschriebene Ausgangslage und an die gestellten Fragen. Antworten Sie präzise. Wenn Stichworte gefragt sind, nur Stichworte notieren. Wenn ausformulierte Sätze verlangt werden, antworten Sie in kompletten Sätzen. Wenn drei Aussagen gefordert sind, schreiben Sie drei Aussagen. Denken Sie an die Expertinnen und Experten und schreiben Sie gut lesbar. Bereiten Sie sich ganz allgemein auf die Prüfungssituation vor. In Bezug auf Zeitplanung und Organisation gelten die gleichen Grundsätze wie für schulische Schlussprüfungen. Dazu gibt es verschiedene Broschüren und Informationen. Tipps und Tricks für Berufsbildende Machen Sie sich vertraut mit einer Prüfungsserie. Zeigen Sie dem Lernenden den Bezug zum Geschäftsalltag und zu den Gegebenheiten im Betrieb auf. 1 Qualifikationsverfahren

5 Berufspraxis mündlich Grundlagen Bildungsverordnung Kauffrau/Kaufmann EFZ vom 26. September 2011 (Stand am 1. Januar 2015), Art. 21, Abs. 1, lit. b: «Berufspraxis mündlich»: Diese Prüfung findet in der Form eines Fachgesprächs oder eines Rollenspiels statt; Gegenstand sind die Leistungsziele des Betriebs und der überbetrieblichen Kurse (die Prüfung dauert 30 Minuten). Vorbereitung Voraussetzung für das Bestehen der mündlichen Prüfung sind die Bearbeitung der Lern- und Leistungsdokumentation im Betrieb und der Besuch der überbetrieblichen Kurse. Im letzten überbetrieblichen Kurs wird die mündliche Prüfung umfassend thematisiert. Weitere Kurse oder Lehrmittel sind nicht notwendig. Ausbildungs- und Leistungsprofil Grundlage für die mündliche Prüfung bildet das von den Lernenden erstellte Ausbildungs- und Leistungsprofil. Darin werden die bearbeiteten Wahlpflicht- Leistungsziele dokumentiert (siehe Kapitel «Ausbildungsplanung und -kontrolle», ab S. 31). Prüfungsexpertinnen und -experten Die Prüfungsexpertinnen und -experten sind Personen aus der Berufspraxis. Sie werden für ihre Aufgabe durch die Ausbildungs- und Prüfungsbranche geschult. Jeweils zwei Expertinnen bzw. Experten nehmen die mündliche Prüfung ab. Prüfungsresultate dürfen weder an die geprüfte Person, noch an Drittpersonen weitergeleitet werden. Sie werden den Beteiligten nach erfolgtem Qualifikationsverfahren durch Entscheid der kantonalen Behörde schriftlich, mit Rechtsmittelbelehrung, eröffnet. Prüfungssprache Die Prüfung wird in der Regel in Mundart durchgeführt. Auf Wunsch der Kandidatin oder des Kandidaten bzw. der Prüfungsexpertin oder des Prüfungsexperten kann die Prüfung in Hochdeutsch (Standardsprache) durchgeführt werden. 15 Qualifikationsverfahren

6 Übersicht Abschlussprüfung Berufspraxis mündlich Die Prüfung hat zum Ziel, die Befähigung zu qualifiziertem beruflichem Handeln und das Zusammenspiel von Denken und Handeln bei der Bewältigung von beruflichen Handlungssituationen zu erfassen sowie konkrete Handlungssituationen aus der beruflichen Praxis darzustellen. Teil A: Rollenspiel Das Rollenspiel kann aus einem Beratungs-, Informations- bzw. Verkaufsgespräch oder aus einer betriebsinternen Gesprächssituation bestehen. Mit dem Rollenspiel werden die Anforderungen in einer berufstypischen Handlungssituation simuliert. Das Rollenspiel berücksichtigt die konkreten Dienstleistungen und Produkte des Ausbildungsbetriebs. Teil B: Fachgespräch Das Fachgespräch nimmt Bezug auf Situationen, Prozesse und Tätigkeiten im Ausbildungsbetrieb. Im Fachgespräch stehen die Fachkompetenzen der Wahlpflicht-Leistungsziele im Zentrum. Neben der konkreten Umsetzung im Rollenspiel wird im Fachgespräch zusätzlich die Reflexionsfähigkeit im Sinne einer reflektierten Praxiserfahrung überprüft. Die Kandidatinnen und Kandidaten zeigen beispielsweise auf, welche Annahmen, Überlegungen, Bewertungen, Erwartungen etc. ihren Handlungen zugrunde liegen und wie sie in bestimm ten Situationen, Prozessen und Tätigkeiten auf Veränderungen (Vorgaben, Rahmenbedin gungen, Zielsetzungen etc.) reagieren. Ablauf und Dauer Die mündliche Prüfung startet mit dem Rollenspiel. 5 Minuten Vorbereitung und 15 Minuten Prüfung Bei Bedarf kann im Fachgespräch Bezug auf das Rollenspiel genommen werden. 15 Minuten Prüfung Bewertung und Notengebung Fach- und M ethodenkompetenz 2 Leistungsziele Sozial- und Selbstkompetenz Fach- und Methodenkompetenz 2 Wahlpflicht- Leistungsziele Sozial- und Selbstkompetenz Die Bewertung erfolgt aufgrund der im Kriterienkatalog 1 vorgegebenen Kriterien (Fach- und Methodenkompetenzen; Sozial- und Selbstkompetenzen). 2 Teilnoten 2 1 Teilnote 2 2 Teilnoten 2 1 Teilnote 2 Der Durchschnitt der sechs Teilnoten ergibt die Fachnote 2 «Berufspraxis mündlich». 1 > Kauffrau/Kaufmann EFZ D&A > Qualifikationsverfahren 2 Jeweils ganze oder halbe Noten 16 Qualifikationsverfahren

7 Grundlage und Einstieg Teil A: Rollenspiel Teil B: Fachgespräch Grundlage für die mündliche Prüfung bildet das von den Lernenden erstellte Ausbildungsund Leistungsprofil (ALP). Die Handhabung wird in der Lern- und Leistungsdokumentation D&A umschrieben. Für die verschiedenen Zielgruppen sind auf der Webseite der IGKG Schweiz die entsprechenden Formulare verfügbar. Die Prüfungsexpertinnen und -experten (PEX) bestimmen anhand des individuellen Ausbildungs- und Leistungsprofils der Kandidatin oder des Kandidaten eine berufstypische Gesprächssituation und wählen zwei dazu passende Leistungsziele aus. Die PEX wählen anhand des individuellen Ausbildungs- und Leistungsprofils zwei Wahlpflicht-Leistungsziele 3 aus und geben die dazugehörende Ausgangslage vor (Situationen, Prozesse und Tätigkeiten). Die Kandidatin oder der Kandidat beschreibt zu Beginn des Gesprächs die Tätigkeit, den Arbeitsablauf oder die berufliche Handlungssituation. Die PEX führen das Gespräch so, dass ein fachlicher Dialog stattfinden kann. Die Fragen werden so ausgestaltet, dass die Kandidatinnen und Kandidaten Gelegenheit zur Reflexion ihrer Berufspraxis und ihrer Stärken und Schwächen erhalten. Dies kann im Hinblick auf die Anforderungen an die gewählte Ausgangslage, an die thematisierten Veränderungen und/oder im Hinblick auf die allgemeine Berufsbefähigung geschehen. 3 Falls es das Ausbildungs- und Leistungsprofil der Kandidatin oder des Kandidaten erfordert, kann ein Wahlpflicht-Leistungsziel ausnahmsweise mit einem geeigneten Pflicht-Leistungsziel kombiniert werden. 17 Qualifikationsverfahren

8 Unterschiede zwischen dem Rollenspiel und dem Fachgespräch Teil A: Rollenspiel Das Rollenspiel ist eine Simulation eines Gesprächs mit einer Kundin/einem Kunden oder einer anderen internen oder externen Anspruchsperson und bleibt fachlich eher «oberflächlich». Die Kandidatinnen und Kandidaten zeigen ihre Kommunikationsfähigkeit und ihre Überzeugungskraft. Teil B: Fachgespräch Das Fachgespräch ist ein Gespräch zwischen zwei Berufsleuten und geht fachlich in die Breite und Tiefe (jedoch kein «Frage- und Antwortspiel» und ohne theoretische Vertiefungen). Die Kandidatinnen und Kandidaten zeigen ihre reflektierte Praxiserfahrung und ihre berufliche Handlungsfähigkeit. Anforderungen an die Kandidatinnen und Kandidaten Einer/einem Ratsuchenden helfen. Ein Produkt und/oder eine Dienstleistung verkaufen oder erklären (Verkaufs- bzw. Beratungsgespräch); ein Produkt, eine Dienstleistung oder einen Sachverhalt erklären (Informationsgespräch). Wünsche und Bedürfnisse erkennen. In einem fachlichen Dialog bestehen. Auskunft auf Fragen geben, Meinungen äussern, eine Position beziehen und verteidigen. Auf Zwischenfragen, auf gegenteilige Meinungen und auf veränderte Rahmenbedingungen in der Ausgangslage eingehen können. Rolle der Prüfungsexpertinnen und -experten (PEX) Die PEX bereiten gezielt eine auf die Kandidatin oder den Kandidaten abgestimmte berufstypische Handlungssituation vor. Die PEX nehmen die Rolle als externe oder interne Kunden wahr, die PEX «wissen weniger» als die Kandidatin oder der Kandidat. Die PEX stellen Fragen, reagieren und intervenieren in der oben erwähnten Rolle. Die Gesprächsführung liegt bei den Kandidatinnen und Kandidaten. Die PEX wählen konkrete Tätigkeiten, Arbeits abläufe oder Situationen, welche zum Leistungsziel passen und auf die Kandidatin oder den Kandidaten abgestimmt sind. Die PEX und die Kandidatinnen und Kandidaten sind bezüglich des Fachwissens auf Augen höhe. Die PEX führen das Gespräch als Fachpersonen im Berufsfeld. 18 Qualifikationsverfahren

9 Mögliche Diskussionspunkte im Fachgespräch Gesprächsführung durch die PEX Machen Einwände, bringen neue Aspekte und/oder kritische Punkte ein. Schlagen alternative Prozesse vor. Stellen konkrete Veränderungen der Ausgangs lage, der Rahmenbedingungen und des Prozesses zur Diskussion. Fragen nach möglichen Lösungen zur Optimierung eines Prozesses (z. B. Effizienzsteigerung, Kosteneinsparungen etc.). Fragen nach möglichen Fehlerquellen oder weisen auf konkrete mögliche Fehlerquellen hin. Thematisieren eine konkrete anspruchsvolle Situation aus dem beruflichen Alltag, wichtige Abhängigkeiten oder Schnittstellen. Anforderungen an die Kandidatin oder den Kandidaten Reagiert auf Einwände, nimmt Stellung zu neuen Aspekten, zeigt den Umgang mit kritischen Punkten auf. Beurteilt den Vorschlag. Beurteilt die zu erwartenden Auswirkungen der Veränderungen. Macht Lösungsvorschläge und zeigt die zu erwartenden Wirkungen und Konsequenzen auf. Beurteilt die Auswirkungen auf den Arbeitsprozess und zeigt auf, wie Fehler vermieden werden können. Analysiert und beurteilt die Situation bzw. die Abhängigkeiten oder Schnittstellen, zeigt Vorgehensmöglichkeiten auf und stellt Bezüge zur persönlichen bisherigen Berufspraxis her. 19 Qualifikationsverfahren

10 Tipps und Tricks für Lernende Machen Sie sich vertraut mit der Internetseite Ihres Betriebs. Suchen Sie im Betrieb oder im privaten Umfeld bewusst Kontakt zu Personen, die Gesprächssituationen im Arbeitsalltag erleben. Fragen Sie nach Schwierigkeiten, Argumentationen und Stolpersteinen. Wie bereiten sich die Berufsleute auf die Gespräche vor? Üben Sie sich im Reden, vermeiden Sie unpräzise Begriffe und Füllwörter (zum Beispiel: «äh», «wie soll ich sagen» oder «wie heisst das Ding?»). Füllen Sie das Ausbildungs- und Leistungsprofil entsprechend Ihren Tätigkeiten im Betrieb aus. Bereiten Sie sich ganz allgemein auf die Prüfungssituation vor. In Bezug auf Zeitplanung und Organisation gelten die gleichen Grundsätze wie für schulische Schlussprüfungen. Dazu gibt es verschiedene Broschüren und Informationen. Tipps und Tricks für Berufsbildende Üben Sie mit der/dem Lernenden Gespräche im Sinne der mündlichen Prüfung. Geben Sie der/dem Lernenden die Möglichkeit, reale Gesprächssituationen mitzuerleben. Lassen Sie die Lernende/den Lernenden aktiv bei Gesprächssituationen mitreden. Geben Sie bewusst Rückmeldungen zu Gesprächssituationen mit den Lernenden. 150 Qualifikationsverfahren

11 Schulischer Teil: Qualifikationsbereiche, Ausgestaltung, Gewichtung Fachnoten Ausgestaltung der Qualifikationsbereiche 1 2 Gewichtung B-Profil Ausgestaltung der Qualifikationsbereiche 1 3 Gewichtung E-Profil Basis-Grundbildung (B) Art. 22 Art. 2 Erweiterte Grundbildung (E) Art. 22 Art. 2 Standardsprache (regionale Landessprache) Schriftliche, zentrale Prüfung, mündliche Prüfung 20 (50%) Erfahrungsnote (50%) 1/7 1/6 Schriftliche, zentrale Prüfung, mündliche Prüfung 20 (50%) Erfahrungsnote (50%) 1/8 1/6 1. Fremdsprache Schriftliche, zentrale Prüfung, mündliche Prüfung 20 oder akkreditiertes Zertifikat (50 %) Erfahrungsnote (50%) 1/7 1/6 Schriftliche, zentrale Prüfung, mündliche Prüfung 20 oder akkreditiertes Zertifikat (50 %) Erfahrungsnote (50%) 1/8 1/6 2. Fremdsprache Schriftliche, zentrale Prüfung, mündliche Prüfung 20 oder akkreditiertes Zertifikat (50 %) Erfahrungsnote (50%) 1/8 1/6 Information, Kommunikation, Administration IKA I Schriftliche, zentrale Prüfung, /7 2/6 Schriftliche, zentrale Prüfung, (50%) Erfahrungsnote (50%) 1/8 1/6 Information, Kommunikation, Administration IKA II Erfahrungsnote 1/7 Wirtschaft und Gesellschaft W&G I Schriftliche, zentrale Prüfung, /7 2/6 Schriftliche, zentrale Prüfung, /8 2/6 Wirtschaft und Gesellschaft W&G II Erfahrungsnote 1/7 Erfahrungsnote 1/8 Projektarbeiten Erfahrungsnote aus Lerngefäss V&V (50%) 1 selbstständige Arbeit (50%) 1/7 Erfahrungsnote aus Lerngefäss V&V (50%) 1 selbstständige Arbeit (50%) 1/8 1 Ein Qualifikationsbereich ist ein Qualifikationsverfahren mit Abschlussprüfung. 2 Art. 22, Abs., lit. a. BiVo regelt den Standardfall im B-Profil; Art 2, Abs. 3, lit. a. BiVo regelt den Spezialfall für Personen, die eine Vorbildung ausserhalb der geregelten beruflichen Grundbildung erworben haben. 3 Art. 22, Abs., lit. b. BiVo regelt den Standardfall im E-Profil; Art 2, Abs. 3, lit. b. BiVo regelt den Spezialfall für Personen, die eine Vorbildung ausserhalb der geregelten beruflichen Grundbildung erworben haben. Art. 22, Abs. 5: «Die Erfahrungsnoten im schulischen Teil entsprechen dem auf eine halbe oder ganze Note gerundeten Mittelwert aller Semesterzeugnisnoten im entsprechenden Unterrichtsbereich und im entsprechenden Profil. Bei einem Wechsel von der lehrbegleitenden Berufsmaturität in das E-Profil ohne Berufsmaturität zählen für die Fachnoten gem. Artikel, Absatz 2 nur die neuen Erfahrungsnoten.» Mit dem Hinweis auf Art., Abs. 2 können die IKA Erfahrungsnoten und die V&V-Noten bei einem Wechsel von der BM ins E-Profil ohne BM beibehalten werden. 151 Qualifikationsverfahren

12 152 Qualifikationsverfahren

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