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1 Klassenforum Schulforum (aus: Schulunterrichtsgesetz Stand ) Gemäß Schulunterrichtsgesetz (SchUG 63a ) muss innerhalb der 1. bis 8. Schulwoche von den KlassenlehrerInnen oder Klassenvorständen ein Klassenforum einberufen werden. Dabei werden in der Vorschulstufe und in den ersten Stufen der Volksschulen, Hauptschulen, Neuen Mittelschulen und Sonderschulen, die nicht nach dem Lehrplan der Polytechnischen Schule geführt werden, und bei Bedarf (Gründe für Neuwahl: Wunsch nach Neuwahl, Rücktritt, Kind ist nicht mehr SchülerIn dieser Klasse, Klassenzusammenlegung und Klassenteilung) auch in den anderen Schulstufen KlassenelternvertreterInnen und deren StellvertreterInnen gewählt. In den Polytechnischen Schulen und in den Sonderschulen, die nach dem Lehrplan der Polytechnischen Schule geführt werden, ist ein Schulgemeinschaftsausschuss gem. SchUG 64 (1) einzurichten. Das Schulforum ist von den SchulleiterInnen innerhalb der ersten neun Wochen jedes Schuljahres zu einer Sitzung einzuberufen. Dem Schulforum gehören der Schulleiter/ die Schulleiterin, alle KlassenlehrerInnen oder Klassenvorstände und die KlassenelternvertreterInnen aller Klassen der betreffenden Schule an. Den Vorsitz im Schulforum führt der Schulleiter/die Schulleiterin. Die Durchführung der Wahl der KlassenelternvertreterIn und StellvertreterIn obliegt dem/der Wahlvorsitzenden, der/die aus dem Kreis der Erziehungsberechtigten der betreffenden Klasse gewählt oder vom Elternverein bestellt wird (SchUG 63a Abs. 5). Den Erziehungsberechtigten jeder Schülerin / jedes Schülers der betreffenden Klasse kommt jeweils eine beschließende Stimme zu. Die Übertragung der Stimme auf eine andere Person ist unzulässig und unwirksam. (SchUG 63a Abs. 6). Die beiliegenden Kopiervorlagen sind als Serviceleistung der fcg-wiener lehrerinnen für die Durchführung der Wahl vorgesehen. Ein Service der fcg wiener-lehrerinnen

2 KLASSENFORUM 1. Entscheidungen des Klassenforums, soweit sie nur eine Klasse betreffen, andernfalls entscheidet das Schulforum über a) mehrtägige Schulveranstaltungen, b) die Erklärung einer Veranstaltung zu einer schulbezogenen Veranstaltung ( 13a Abs. 1), c) die Hausordnung gemäß 44 Abs. 1, d) die Bewilligung zur Durchführung von Sammlungen gemäß 46 Abs. 1, e) die Bewilligung zur Organisierung der Teilnahme von Schülern an Veranstaltungen gemäß 46 Abs. 2, f) die Durchführung von Veranstaltungen der Schulbahnberatung, g) die Durchführung von Veranstaltungen betreffend die Schulgesundheitspflege, h) die Erlassung schulautonomer Lehrplanbestimmungen ( 6 Abs. 1 und 3 des Schulorganisationsgesetzes), i) die schulautonome Festlegung von Eröffnungs- und Teilungszahlen ( 8a Abs. 2 des Schulorganisationsgesetzes), j) schulautonome Schulzeitregelungen ( 2 Abs. 5 und 8 sowie 3 Abs. 2 des Schulzeitgesetzes 1985), k) die Festlegung der Ausstattung der Schüler mit Unterrichtsmitteln ( 14 Abs. 6), l) die Erstellung von Richtlinien über die Wiederverwendung von Schulbüchern ( 14 Abs. 7), m) die Festlegung einer alternativen Form der Beurteilung der Leistungen ( 18 Abs. 2), n) Kooperationen mit Schulen oder außerschulischen Einrichtungen; 2. Beratung insbesondere über a) wichtige Fragen des Unterrichts, b) wichtige Fragen der Erziehung, c) Fragen der Planung von Schulveranstaltungen (insbesondere von Wandertagen und mehrtägigen Schulveranstaltungen), soweit diese nicht unter die Z I lit. a fallen, d) die Termine und die Art der Durchführung von Elternsprechtagen, e) die Wahl von Unterrichtsmitteln, f) die Verwendung von der Schule zur Verwaltung übertragener Budgetmittel, g) Baumaßnahmen im Bereich der Schule. 3. TeilnehmerInnen einer Sitzung des Schulforums sind a) mit beschließender Stimme: SchulleiterIn (nur, wenn diese auch KlassenlehrerIn oder Klasssenvorstand ist), KlassenlehrerInnen, Klassenvorstände, KlassenelternvertreterInnen b) mit beratender Stimme: andere Personen, sofern Tagesordnungspunkte Angelegenheiten betreffen, welche die Teilnahme dieser Personen zweckmäßig erscheinen lässt (andere LehrerInnen, KlassensprecherInnen, Obmann/-frau des Elternvereins, BildungsberaterIn, Schularzt/Schulärztin, LeiterIn des Schülerheimes, Schulerhalter, u.a.) 4. Protokoll Ein Protokoll ist von jeder Sitzung anzufertigen. Empfohlen wird eine nsliste der SchülerInnen für die Unterschrift der Erziehungsberechtigten. Das Abstimmungsergebnis über Entscheidungspunkte ist festzuhalten. Unterschrift des/der Vorsitzenden und des/der Schriftführers/in Ein Service der fcg wiener-lehrerinnen

3 Kopiervorlage! KLASSENFORUM - Anwesenheitsliste Klasse:... Schule:... Datum:... von:... bis:... = Erziehungsberechtigte/r, die/der das Stimmrecht in Anspruch nimmt! Schülername Erziehungsberechtigte Unterschrift

4 Kopiervorlage! KLASSENFORUM - Stimmzettel Kopiervorlage!

5 KLASSENFORUM - Wahl - Niederschrift für die Wahl von KlassenelternvertreterIn und StellvertreterIn Klasse:... Schule:... Datum:... von:... bis:... anwesende Erziehungsberechtigte: (Zahl)... stimmberechtigte Erziehungsberechtigte: (Zahl)... Anwesenheitsliste liegt bei! Wahlvorschläge KlassenelternvertreterIn KlassenelternstellvertreterIn Anz. Stimmen Anz. Stimmen LOSENTSCHEID: Gewählte/r KlassenelternvertreterIn:... Gewählte/r KlassenelternstellvertreterIn: Wahlzeuge/in Wahlvorsitzende/r Wahlzeuge/in

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