2. Kapitel. Probezeit organisieren, gestalten und bewerten
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- Helmuth Zimmermann
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1 2. Kapitel Probezeit organisieren, gestalten und bewerten 1
2 40. Was ist bzw. stellt die Probezeit dar? stellt eine praktische Eignungskontrolle dar Möglichkeit für den Auszubildenden, seine Berufs- und Betriebswahl zu prüfen und ggf. zu korrigieren Möglichkeit für den Ausbilder, zu kontrollieren, ob der Auszubildende die fachlichen und persönlichen Voraussetzungen mitbringt. 2
3 41. Dauer der Probezeit BBiG 20 Probezeit Das Berufsausbildungsverhältnis beginnt mit der Probezeit. Sie muss mindestens einen Monat und darf höchstens vier Monate betragen. 3
4 42. Wann verlängert sich die Probezeit? Wird die Ausbildung in der Probezeit für länger als ein Drittel unterbrochen, z.b. durch Krankheit, nicht aber durch Schulbesuch, dann verlängert sich die Probezeit um die Zeit der Unterbrechung. Diese Möglichkeit muss allerdings im Berufsausbildungsvertrag als Vereinbarung getroffen werden. Unterbrechung > 1/3 (z.b. durch Krankheit) Verlängerung der Probezeit um die Zeit der Unterbrechung Voraussetzung: Vertragliche Vereinbarung BAusbVertrag 4
5 22 (1) BBiG 43. Was ist bei Kündigung während der Probezeit zu beachten? Während der Probezeit kann der Ausbildungsvertrag *von beiden Seiten jederzeit *schriftlich, *ohne Einhalten einer Kündigungsfrist und *ohne Angaben von Gründen gekündigt werden. Bei Kündigung durch den Ausbildenden ist die Anhörung des Betriebsrates zu beachten. 102 BetrVG BBiG 5
6 BBiG 22 Kündigung (1) Während der Probezeit kann das Berufsausbildungsverhältnis jederzeit ohne Einhalten einer Kündigungsfrist gekündigt werden. (2) Nach der Probezeit kann das Berufsausbildungsverhältnis nur gekündigt werden 1. aus einem wichtigen Grund ohne Einhalten einer Kündigungsfrist, 2. von Auszubildenden mit einer Kündigungsfrist von vier Wochen, wenn sie die Berufsausbildung aufgeben oder sich für eine andere Berufstätigkeit ausbilden lassen wollen. (3) Die Kündigung muss schriftlich und in den Fällen des Absatzes 2 unter Angabe der Kündigungsgründe erfolgen. (4) Eine Kündigung aus einem wichtigen Grund ist unwirksam, wenn die ihr zugrunde liegenden Tatsachen dem zur Kündigung Berechtigten länger als zwei Wochen bekannt sind. Ist ein vorgesehenes Güteverfahren vor einer außergerichtlichen Stelle eingeleitet, so wird bis zu dessen Beendigung der Lauf dieser Frist gehemmt. 6
7 44. Möglichkeiten bei Einführung neuer Auszubildenden Informationen über das Unternehmen geben Rundgang durch den Betrieb Kennenlernen der Ausbilder und Ausbildungsbeauftragten Darstellung des Ablaufs der Ausbildung Besprechung der Betriebsordnung Belehrung über Unfallverhütungsmaßnahmen Einführung in den Ausbildungsnachweis 7
8 45. Wie kann die Probezeit sinnvoll gestaltet und bewertet werden? Patensystem Hier wird dem Auszubildenden, ein Auszubildender des zweiten oder dritten Ausbildungsjahres zur Seite gestellt. Der Pate fungiert als Ansprechpartner bei Fragen oder Problemen allgemeiner Art. Hauptaufgabe des Paten ist es, den neuen Auszubildenden die Integration im Betrieb und in der Gruppe der Auszubildenden zu erleichtern. 8
9 46. Welche Konsequenzen sollten aus der Bewertung zum Ende der Probezeit eingeleitet werden? 1. Das beobachtete und bewertete Verhalten des Auszubildenden ist zu dokumentieren und sollte offen besprochen werden. 2. Leistungsstarke Auszubildende sollten gezielt gefördert werden. 3. Möglichkeiten für Zusatzqualifikationen in Erwägung ziehen. 4. Mit unterstützenden Maßnahmen den weiteren Verlauf der Ausbildung begleiten. 5. Unter Umständen als letztes Mittel die Kündigung in Betracht ziehen. 9
10 47. Was ist zu tun bzw. kann getan werden, wenn der Auszubildende für den Beruf und Betrieb nicht geeignet ist? zunächst offenes Gespräch suchen und führen. bei schwerwiegenden Gründen sollte man auch von der Kündigungsmöglichkeit Gebrauch machen. 10
11 11
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