2. e-justice Symposium
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1 2. e-justice Symposium Das besondere elektronische Anwaltspostfach Umsetzung in der anwaltlichen Praxis Rechtsanwalt Christoph Sandkühler 9. Juli 2014
2 Wie beginnen? Elektronischer Rechtsverkehr macht alles besser und einfacher und Sie werden auch noch haufenweise Porto sparen!? oder doch besser In Zeiten von NSA, CIA & Co. gehört elektronischer Rechtsverkehr auf die Müllhalde der (Rechts-) Geschichte geworfen!? Das Motto des diesjährigen EDV-Gerichtstages: ejustice - Mission (im-)possible? Dennoch: Aufbruchstimmung hier und heute! Seite 2
3 Wie beginnen? Ist die weitere Digitalisierung des Rechtsverkehrs zukunftsweisend? Justizverwaltungen bundesweit setzen mittlerweile voll auf die digitale Evolution Einrichtung eines elektronischen Urkundenarchivs des Notariats Mandantschaft geht wie selbstverständlich von digitaler Kommunikation und entspr. Dokumentenmanagement aus Cloud Computing für Berufsgeheimnisträger Initiative des BMJV und des BMWi 3
4 Wie beginnen? Kein Anlass zu Euphorie, aber auch ein radikaler Pessimismus ist verfehlt Die gesamtgesellschaftliche Dimension des Vorhabens gilt es im Blick zu behalten Stichwort: Chaos Computer Club Seite 4
5 Wie beginnen? Und die Anwaltschaft? Sie möchte nicht überrollt werden, sondern mit an der Spitze der Bewegung stehen Sie sorgt sich um ihre core values Resolution der Hauptversammlung der BRAK zur Wahrung des Berufsgeheimnisses und des Datenschutzes im elektr. Rechtsverkehr Seite 5
6 Was bedeutet elektronischer Rechtsverkehr für die Anwaltschaft? Grundbegriffe OSCI: Online Services Computer Interface (OSCI) OSCI-Transport-Protokoll für die sichere, vertrauliche und rechtsverbindliche Übertragung digitaler Daten über das Internet an die Justiz (und an die Verwaltung) EGVP: Elektronisches Gerichts- und Verwaltungspostfach als Kommunikationssystem der Justiz Beide Komponenten gemeinsam bilden das Kommunikationssystem der Justiz in Deutschland wofür erhebliche Finanzmittel aufgewendet worden sind Seite 6
7 Was bedeutet elektronischer Rechtsverkehr für die Anwaltschaft? SAFE: Secure Access to Federated E-Justice / E- Government Einmal registriert immer akzeptiert oder Wo Anwalt drauf steht ist auch Anwalt drin Austausch von Vertrauenszertifikaten länderübergreifend Bsp. Notariat Zentrales Testamentsregister Voraussetzung: verlässliches Anwaltsverzeichnis Seite 7
8 Was bedeutet elektronischer Rechtsverkehr für die Anwaltschaft? Wenn wir von elektronischem Rechtsverkehr sprechen meinen wir in erster Linie Kommunikation Wie kommen Ihre elektronischen Schriftsätze zu den Gerichten? Wie können die Gerichte Sie sicher elektronisch erreichen? elektronische Zustellungen gegen EB Wie können Sie auf elektronischem Weg Zustellungen von Anwalt zu Anwalt bewirken? Wie können Anwälte untereinander [und mit ihren Mandanten] sicher elektronische kommunizieren? Seite 8
9 Was bedeutet elektronischer Rechtsverkehr für die Anwaltschaft? 130a ZPO, in Kraft getreten bereits im Jahr a Abs. 1 ZPO: elektronische Dokumente mit qes (qualifizierte elektronische Signatur) 130a Abs. 2 ZPO: Bund und Länder bestimmen durch Rechtsverordnung den Zeitpunkt, von dem an elektronische Dokumente bei den Gerichten eingereicht werden können Parallelvorschriften in den Prozessordnungen der Fachgerichtsbarkeiten Seite 9
10 Was bedeutet elektronischer Rechtsverkehr für die Anwaltschaft? In Hessen sind alle Gerichtsbarkeiten für den ERV geöffnet Elektronischer Mahnantrag Elektronische Kommunikation zwischen Notaren und Registern zwingender erv mit den Handelsregistern für Notare seit 2007 Austausch (?) von Strukturdaten Seite 10
11 Was bedeutet elektronischer Rechtsverkehr für die Anwaltschaft? Flickenteppich z. B. in NRW in NRW ist der elektr. Rechtsverkehr eröffnet für die Fachgerichtsbarkeiten Registersachen Mahngerichte nicht in der sonstigen ordentlichen Gerichtsbarkeit mit Ausnahme der Verfahren nach 101 Abs. 9 UrhG beim LG Köln Desaster OLG Düsseldorf, Urteil vom Seite 11
12 Was bedeutet elektronischer Rechtsverkehr für die Anwaltschaft? Flickenteppich im Bund Leuchttürme Bremen, Hessen, Sachsen, Brandenburg, Ba-Wü Andere Bundesländer üben sich [noch] in vornehmer Zurückhaltung Seite 12
13 Was bedeutet elektronischer Rechtsverkehr für die Anwaltschaft? Stell Dir vor, es gibt elektronischen Rechtsverkehr, aber keiner macht mit! Das nervt(e) einige Justizministerien, deshalb 2012: Initiative der Leuchtturm-Länder natürlich mit Hessen an der Spitze - für ein Gesetz zur Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs Diese Länder setzen für die Zukunft auf elektronische Kommunikation elektronische Gerichtsakten Papier sei out, denn der Umgang mit diesem Medium sei aufwendig und teuer change management bei den Gerichten kann spannend werden Seite 13
14 Was bedeutet elektronischer Rechtsverkehr für die Anwaltschaft? Die Anwaltschaft sollte zu ihrem Glück gezwungen werden durch eine berufsrechtliche Postfachpflicht in der BRAO das war keine Perspektive für die Anwaltskammern bewährte Regeln des Verfahrensrechts wurden zu (?) kritisch hinterfragt Prüfung der Unterschriften des Anwalts in der Papierwelt? Abschaffung des EB Gefährdung der anwaltlichen Verschwiegenheit im Themenkomplex Ende-zu-Ende-Verschlüsselung Seite 14
15 Was bedeutet elektronischer Rechtsverkehr für die Anwaltschaft? Die Anwaltschaft hat sich wie ich meine - konstruktiv zur Wehr gesetzt Bundesrechtsanwaltskammer Deutscher Anwaltverein Ergebnis ist das Gesetz zur Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs, verkündet am Kernvorschrift für uns: 31a BRAO, der schon am in Kraft treten wird Seite 15
16 Gesetzlicher Auftrag 31a BRAO - Besonderes elektronisches Anwaltspostfach (1) Die Bundesrechtsanwaltskammer richtet nach Überprüfung der Zulassung und Durchführung eines Identifizierungsverfahrens in dem Gesamtverzeichnis nach 31 für jeden eingetragenen Rechtsanwalt ein besonderes elektronisches Anwaltspostfach ein. Das besondere elektronische Anwaltspostfach soll barrierefrei ausgestaltet sein.
17 Was bedeutet elektronischer Rechtsverkehr für Sie? Sofern Sie nicht in den nächsten 1,5 Jahren aus unserem schönen Beruf aussteigen, werden Sie nicht verhindern können, dass Sie der elektronische Rechtsverkehr ereilt. Der Gesetzgeber will es so Sie müssen Ihre Kanzlei aber nicht neu erfinden: Wer kann wird auch elektronischen Rechtsverkehr können Und: es gibt keine Pflicht, aber auch keine Notwendigkeit, in Ihren Kanzleien die elektronische Aktenführung einzuführen Seite 17
18 2016 Elektronische Zustellungen; Einreichung elektronischer Schriftsätze fakultativ, wo der erv durch Verordnung eröffnet ist Wegfall der Pflicht zur Signatur bis sukzessive Aufhebung des Flickenteppichs spätestens 2022 Elektronische Kommunikation mit den Gerichten wird verpflichtend; Papierübermittlung nur noch in Ausnahmefällen
19 Was könnte die Bundesrechtsanwaltskammer tun? Sie eröffnet die Postfächer in dem Anwaltsverzeichnis zum Sie bindet das Anwaltsverzeichnis an SAFE an Sie schickt Ihnen die Zugangsdaten zu Ihrem Postfach Sie überlässt Sie Ihrem Schicksal Seite 19
20 Beispiel Notariat Verpflichtender Rechtsverkehr mit den Handelsregistern Software XNotar bestellen, lizenzieren lassen und installieren BNotK Signaturkarte beschaffen und Berufsträgerzertifikat erwerben BNotK oder Drittanbieter, regionale Notarkammer EGVP-Software (EGVP-Client) herunterladen und installieren zuvor die passende Java-Version herunterladen und installieren bos Bremen (jetzt Governikus KG) Ende vom Lied: Techniker gingen ein und aus; die Telefone bei den Notarkammern standen nicht still; die finanziellen Aufwendungen waren erheblich, vor allem für Dienstleister kein Austausch von Strukturdaten Seite 20
21 Was wird die Bundesrechtsanwaltskammer tun? Die Vertreterversammlung der BRAK hat sich dagegen entschieden, Berufsträger und ihre Mitarbeiter im Regen stehen zu lassen Die BRAK plant und baut ein Softwaresystem, um den elektronischen Rechtsverkehr so anwendungsfreundlich wie möglich zu machen Die BRAK kooperiert mit den Anbietern von Anwaltsprogrammen und wird Schnittstellen für einen reibungslosen Arbeitsablauf zur Verfügung stellen Die BRAK nimmt aber auch die Kolleginnen und Kollegen mit, die nicht über eine Fachsoftware verfügen Die BRAK besteht auf dem gleichberechtigten Austausch von Strukturdaten mit der Justiz Seite 21
22 Was wird die Bundesrechtsanwaltskammer tun? Die BRAK setzt auf ein internetgestütztes sicheres System, nicht aber auf den EGVP-Client internetgestützt meint nicht das www, sondern besondere webservices Sie sollen keine Software installieren müssen Die BRAK wird das Kommunikationssystem der Justiz nutzen; sie wird das Rad nicht neu erfinden EGVP als System Seite 22
23 Was wird die Bundesrechtsanwaltskammer tun? Die BRAK wird sich um die ihr gesetzlich zugewiesenen Aufgaben kümmern sichere Mandantenkommunikation kann eine Option sein, aber nicht jetzt und vielleicht auch nicht originär für die BRAK Die sicher Anbindung digitaler Endgeräte (Smartphones, Tablets) ist eine Option, aber nicht sofort Seite 23
24 BRAK BRAV Kammersoftware RAKn MA S.A.F.E. MA Interner Nutzer MA2 das System Justiz MA1 RA Nachrichten senden & empfangen Nutzer authentifizieren Informations übergabe Kanzleisoftware Verwaltung weitere Kommunikationspartner
25 Kommunikationsplattform Anwenderfreundlich Barrierefrei mit/ohne Kanzleisoftware kostenbewusst zukunftsoffen und erweiterbar
26 Workshops mit insgesamt über 200 Teilnehmern
27 Sicherheit des bea Verschwiegenheit Datensicherheit Verschlüsselung
28 Ende- zu- Ende-Verschlüsselung
29 Zugang zum Postfach Zwei-Faktor-Authentifizierung Wissen Besitz Sichere Anmeldung Signaturkarte, neuer Personalausweis, Stick (yubikey), Router etc.
30 Arbeitsablauf in der Kanzlei
31 Berechtigungen RA Rechtevergabe MA Posteingang Postausgang RA 2 Vertretungen Team
32 virtuelles Kanzleieingangspostfach bea 1 bea 2 bea 2 Kanzleieingangspostfach Notarpostfach
33 Betrieb des Systems - Rechenzentren Fristablauf um Uhr ist als Problem erkannt: Schriftsatz Anlagen zum Schriftsatz flankierende Regelungen zur Ersatzeinreichung Wiedereinsetzung
34 Nutzungsvoraussetzungen
35 Keine Nutzungsvoraussetzung Was Sie bestimmt nicht brauchen werden: Die elektronische Anwaltsakte. Das elektronische Büro kann, muss aber nicht sein. Sie dürfen in Ihren Kanzleien auch weiterhin mit Papier arbeiten und dadurch vermutlich den Neid nicht weniger Richterinnen und Richter hervorrufen Seite 36
36 Womit Sie rechnen müssen Elektronische Zustellungen in Ihr Postfach gegen strukturiertes, elektronisches EB um das EB zurücksenden zu können benötigen Sie eine Signaturkarte zur Erzeugung der qualifizierten elektronischen Signatur, 130a ZPO Seite 37
37 Weiteres Vorgehen - Zeitplan Auftragserteilung nach Vergabeverfahren Entwicklung Prototyp Entwicklung Produktivsystem Vorbereitung Betrieb 2016 Echtbetrieb bea-system
38 Zu guter Letzt Mengengerüste Fortbildung tut not die notwendigen Schritte sind eingeleitet ERV sollte Gegenstand der Juristenausbildung werden
39 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit
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