Anmeldung zum Ausbilder-/Prüfer Schwimmen-/Rettungsschwimmen (Lehrschein) der an der Landesschule des Landesverbandes Württemberg e.v.

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1 Anmeldung zum Ausbilder-/Prüfer Schwimmen-/Rettungsschwimmen (Lehrschein) der an der Landesschule des Landesverbandes Württemberg e.v. was wird benötigt wie melde ich mich an was muss ich beachten

2 Plakativ-Checkliste der einzusendenden Nachweise zur Zulassung zum Ausbildungsgang Ausbilder-/Prüfer Schwimmen-/Rettungsschwimmen (Lehrschein) lt. Prüfungsordnung Abschnitt III i.v.m. Rahmenrichtlinien Teil A VII 1.5 Eine Zulassung zum Lehrgang kann nur nach vollständigem Eingang der Unterlagen erfolgen!!!! lt. Prüfungsordnung Abschnitt III i.v.m. Rahmenrichtlinien Teil A VII 1.5 Mitgliedsnachweis Vorder- und Rückansicht Innenansicht Die Bestätigung der Mitgliedschaft kann auch durch ein Schreiben des Bezirks oder der Ortsgruppe erfolgen! Nachweis der Rettungsschwimmausbildung Silber nicht älter als 3 Jahre Vorder- und Rückansicht Rettungsschwimmausbildung Silber nicht älter als 3 Jahre Innenansicht 1 DLRG LV Württemberg e.v., Techn. Ausb. Bereich Lehrscheinausbildung A. Veltsios 11/08

3 Nachweis der Erste Hilfe-Ausbildung, nicht älter als 3 Jahre oder Erste Hilfe- Training, nicht älter als 2 Jahre Möglich ist auch eine höherwertige Lizenz die, die Erste Hilfe als Voraussetzung inne hat (z.b.: gültiger SAN A oder höher). Erste Hilfe-Ausbildung, nicht älter als 3 Jahre oder Erste Hilfe-Training, nicht älter als 2 Jahre Nachweis weiterer Ausbildungsgänge Sanitätsausbildung A Je eine Urkunde als Nachweis des nicht älter als 3 Jahre Besuchs der Lehrgänge Gemeinsamer Grundblock I +II oder entsprechendes Training, nicht älter als 2 Jahre Abweichende Regelungen zur Qualifikation sind auf der nachfolgenden Seite deutlich beschrieben 2 DLRG LV Württemberg e.v., Techn. Ausb. Bereich Lehrscheinausbildung A. Veltsios 11/08

4 Anerkennung von Qualifikationen zum Gemeinsamen Grundblock I und II Ab dem führen wir den Gemeinsamen Grundblock gemäß den Rahmenrichtlinien durch. Dies hat zur Folge, dass jetzt sowohl der Gemeinsame Grundblock I (Meth./Did.) als auch der Gemeinsame Grundblock II (pers./verein.) absolviert werden müssen. Die Reihenfolge der Belegung ist beliebig. In der Vergangenheit führten unterschiedliche Aussagen bezüglich Anerkennung von Qualifikationen immer wieder zu Irritationen. Um dies in Zukunft zu vermeiden wird folgende eindeutige, gerechte und transparente Regelung festgelegt. Anerkennung als Gemeinsamer Grundblock I (Meth./Did.): Lehrer mit 2. Staatsexamen. Studenten für das Lehramt Gymnasium (kein Sportstudium) mit 1. Staatsexamen. Studenten für das Lehramt Gymnasium (Sportstudium) ab dem 4. Semester. Studenten für das Lehramt Grund- und Hauptschule, Realschule, Sonderpädagogik ab dem 4. Semester. Tätigkeit in Betrieben als Ausbilder oder Meister. oder Jugendleiter Aufbaulehrgang der DLRG-Jugend Württemberg ab dem Jahr 2006 Qualifikationen inklusive Lehrgangsinhalten mit Angabe der Unterrichtseinheiten sind als Nachweise einzureichen. Wer eine Anerkennung als Gemeinsamer Grundblock I erhält muss den Gemeinsamen Grundblock II dennoch belegen. Anerkennung als Gemeinsamer Grundblock II (pers./verein.): Basiswissen für Führungskräfte wurde vor dem belegt. Für den Gemeinsamen Grundblock II gibt es keine weiteren Anerkennungen. Übergangsregelungen: Beginn der Ausbildung zum Ausbilder/Prüfer vor dem , sprich Belegung des Gemeinsamen Grundblock I vor dem >> Gemeinsamer Grundblock II ist nicht verpflichtend wird aber empfohlen. Ob eine Qualifikation anerkannt wird entscheidet ausschließlich die Technische Leitung des Landesverbandes. Um eine größtmögliche Entlastung des Ehrenamtes zu gewährleisten überträgt die Technische Leitung die Anerkennung dem Schulleiter der Landesschule. In nicht eindeutigen Fällen hält der Schulleiter Rücksprache mit der Technischen Leitung. 3 DLRG LV Württemberg e.v., Techn. Ausb. Bereich Lehrscheinausbildung A. Veltsios 11/08

5 Grundblock Fachblock Fachblock Ausbildungsassistent Ausbildungsassistent Ausbildungsassistent (früher Ausbildungshelfer Schwimmen: Rettungsschwimmen oder Riegenführer) (früher Ausbildungshelfer (früher: Ausbildungshelfer oder Riegenführer) oder Riegenführer) Prüfungskarte für den Lehrschein der DLRG (original) vollständig und lesbar ausgefüllt Rückseite Vorderseite Unterschrift des Bewerbers nur für Bewerber des öffentlichen Dienstes Unterschrift und Stempel des Bezirks Unterschrift und Stempel der Gliederung (Ortsgruppe) Bezugsquelle: Die Prüfungskarte für den Lehrschein der DLRG mit der Bestellnummer ist über die Materialstelle des Bundesverbandes erhältlich!! 4 DLRG LV Württemberg e.v., Techn. Ausb. Bereich Lehrscheinausbildung A. Veltsios 11/08

6 - Lehrscheinkarteikarte - in gelb und blau (original) - Lehrscheinkarteikarte - gelb (original) vollständig und lesbar ausgefüllt Lichtbild einkleben vollständig und lesbar ausgefüllt Vorderseite Bezugsquelle: Die -Lehrscheinkarteikarte- mit der Bestellnummer ist über die Materialstelle des Bundesverbandes erhältlich!! Beide Lehrscheinkarteikarten, die gelbe sowie die blaue sind grundsätzlich immer nur unter der an-gegebenen Bestellnummer zusammen beziehbar (sind durch einen Kleberücken miteinander verbunden)!! Rückseite Rückseite - Lehrscheinkarteikarte - blau (original) Vollständig und lesbar ausfüllen Lichtbild einkleben Vollständig und lesbar ausfüllen Vorderseite Bezugsquelle: Die -Lehrscheinkarteikarte- mit der Bestellnummer ist über die Materialstelle des Bundesverbandes erhältlich!! 5 DLRG LV Württemberg e.v., Techn. Ausb. Bereich Lehrscheinausbildung A. Veltsios 11/08

7 Anmeldung zur Lehrgangsteilnahme an der Landesschule vollständig und lesbar ausgefüllt lesbar ausgefüllt lesbare Unterschrift des Teilnehmers sowie des Verantwortlichen im Bezirk und Stempel des Bezirks Online-Anmeldungen sind bei diesem Ausbildungsgang grundsätzlich nicht möglich, da die vorgeschriebenen Unterlagen mit eingesendet werden müssen! Bitte die Unterlagen erst dann an die Landesschule einsenden, wenn sämtliche Nachweise komplett erbracht wurden!!!! Platzreservierungen sind vorab nicht möglich um dem Gleichheitsprinzip zu entsprechen!!!!!!! Sämtliche Urkunden des Bundesverbandes unterliegen dem Copyright und dürfen ohne Zustimmung nicht vervielfältigt werden! 6 DLRG LV Württemberg e.v., Techn. Ausb. Bereich Lehrscheinausbildung A. Veltsios 11/08

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