ük 4: Register Zielsetzung Zielsetzung Ablauf (1) Begrüssung, Leistungsziele und Ablauf: Kausalabgaben Öffentliche Abgaben

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "ük 4: Register 14 24.05.2016 Zielsetzung Zielsetzung Ablauf (1) Begrüssung, Leistungsziele und Ablauf: Kausalabgaben Öffentliche Abgaben"

Transkript

1 Zielsetzung Abgaben und Gebühren ük 4: Register 14 Ich erkläre mit eigenen Worten, was Abgaben und Gebühren sind. Ich benenne in meinem Arbeitsbereich die gebührenpflichtigen Dienstleistungen. Abgaben und Gebühren Kostendeckungs- und Äquivalenzprinzip 2 Zielsetzung Kostendeckungs- und Äquivalenzprinzip Ich erkläre anhand von aussagekräftigen Beispielen das Kostendeckungs- und Äquivalenzprinzip. Ablauf (1) Begrüssung, Leistungsziele und Ablauf: Input «Abgaben und Gebühren» Vorbereitungsaufgabe Gebühren Input «Bemessung der Gebühren» 3 4 Öffentliche Abgaben Kausalabgaben Das öffentliche Gemeinwesen benötigt für die Erfüllung seiner Aufgaben Geld. Dieses fliesst in Form von öffentlichen Abgaben zu. Steuern sind Pflichtleistungen an das Gemeinwesen, welche voraussetzungslos geschuldet werden sind kein Entgelt für eine spezifische staatliche Leistung oder einen besonderen Vorteil Kausalabgaben sind Geldleistungen, welche für bestimmte staatliche Leistungen des Gemeinwesens oder für besondere Vorteile von den Leistungsbeziehern/Leistungsbestellern bezahlt werden. Gebühren Vorzugslasten Ersatzabgaben 5 6 1

2 Gebühren Vorzugslasten (Beiträge) Gebühren sind Abgaben, die als Entgelt für bestimmte Dienstleistungen der öffentlichen Verwaltung oder für Beanspruchung von öffentlichen Einrichtungen erhoben werden. Verwaltungsgebühren Benutzungsgebühren Konzessionsgebühren Vorzugslasten (Beiträge) sind Abgaben, die zur ganzen oder teilweise Deckung von Kosten öffentlicher Anstalten oder Einrichtungen von jenen Personen erhoben werden, die besonders daran interessiert sind und/oder denen daraus ein wirtschaftlicher Sondervorteil erwächst: Beiträge für Strassenbau, Kanalisation Flusskorrektur 7 8 Ersatzabgaben Eigene Beispiele Eine Ersatzabgabe ist ein Entgelt für die Befreiung von einer öffentlichen Realleistungspflicht. Sie beruht auf dem Grundsatz der Rechtsgleichheit: Militärpflichtersatz Feuerwehrpflichtersatzabgabe Schreiben Sie Ihre Beispiele (2-3) stichwortartig auf eine Karte. Abteilung Wir erheben Gebühren für... Wir erheben keine Gebühren weil... Stecken Sie diese Karten auf die dafür vorbereitete Wand und erklären Sie der Klasse ganz kurz, worum es sich bei Ihrem Beispiel handelt Bemessung von Kausalabgaben Kostendeckungsprinzip Kostendeckungsprinzip Äquivalenzprinzip Der Gesamtertrag der Gebühren eines Verwaltungszweiges darf dessen gesamte Kosten nicht übersteigen. (Zum Gesamtaufwand werden auch angemessene Rückstellungen, Abschreibungen und Reserven hinzugerechnet.)

3 Anwendung des Kostendeckungsprinzips Nur bei kostenabhängigen Kausalabgaben! 3 Kriterien müssen dazu erfüllt sein: Es entstehen Kosten. Diese Kosten sind bezifferbar und dem entsprechenden Verwaltungszweig zurechenbar. Diese Kosten können den Leistungsbezügern klar zugewiesen (zugerechnet) werden. Äquivalenzprinzip Die Höhe einer Abgabe muss im Einzelfall in einem vernünftigen Verhältnis zum Wert, zu der vom Staat erbrachten Leistung stehen Beispiele Bemessungsprinzip von eigenen Beispielen Reglement über die Abfallentsorgung Gemeinde Festlegung des Gebührentarifs durch Gemeinderat Überlegen Sie sich kurz, welche Bemessung bei Ihren Beispielen zur Anwendung kommt und erklären Sie der Klasse Ihre Überlegungen. Abwasserreglement Gemeinderat erlässt den Gebührentarif Baureglement Gemeinde Gemeinderat erlässt den Gebührentarif Gebührenordnung Eishalle, Schwimmbad usw Ziele erreicht? Leistungsziel Abgaben und Gebühren Abgaben und Gebühren was ist gefordert? Kostendeckungs- und Äquivalenzprinzip was ist gefordert? Daten der Personaladministration bearbeiten

4 Leistungsziel Daten der Personaladministration Ich führe Arbeitszeiten, Absenzen und Personaldaten genau nach. Ich administriere Sozial- und Lohnnebenleistungen sowie Spesen. Welche Daten werden in der Personaladministration geführt? Personaldaten Arbeitszeiten Absenzen Ferien Lohnabrechnung Sozialabzüge Gehalt gemäss Besoldungstabelle, Lehrvertrag usw. Welche Sozialabzüge kennt ihr? + Nebenleistungen (Verpflegung, Auto, Natel usw.) + Unregelmässige Leistungen (Geburtszulage, TP) = Bruttolohn - Sozialabzüge = Nettolohn + Spesen = Auszahlung AHV/IV/EO Arbeitslosenversicherung (ALV) Familienausgleichskasse (FAK) Berufsunfallversicherung (BU) Nichtberufsunfallversicherung (NBU) Krankentaggeld (KTG) Pensionskasse (PK) Sozialabzüge Arbeitnehmer Sozialabzüge Arbeitgeber - AHV/IV/EO 5,125 % - ALV 1,1 % - NBU - Krankentaggeld - Pensionskasse (St. Galler Gemeinden 40%) AHV/IV/EO 5,125 % (plus Verwaltungskosten) ALV 1,1 % FAK 1,4 % (Sozialversicherungsanstalt St. Gallen) Berufsunfallversicherung Pensionskasse (St. Galler Gemeinden 60 %)

5 Weitere lohnrelevante Begriffe Lohnausweis Spesen Personalkasse Kinderzulagen Fr Ausbildungszulagen Fr Zusammenstellung aller Gehaltsleistungen und Abzüge sowie Spesen im Kalenderjahr. Wird von den Arbeitnehmer für die Steuererklärung benötigt Ziele erreicht? Leistungsziel Daten Personaladministration Kenne ich die Sozialabzüge und wer sie bezahlen muss? Kann ich eine Lohnabrechnung erstellen? 27 5

Allgemeines Verwaltungsrecht

Allgemeines Verwaltungsrecht Prof. Dr. Felix Uhlmann Lehrstuhl für Staats- und Verwaltungsrecht sowie Rechtsetzungslehre AVR 20 Universität Zürich Prof. Dr. Felix Uhlmann 1 Begriff, Arten und Voraussetzungen der Erhebung von öffentlichen

Mehr

Schutz gegen die wirtschaftlichen Folgen von Alter und Tod in Form von Alters, Witwen und Waisenrenten. Schutz gegen die Folgen von Erwerbsunfähigkeit

Schutz gegen die wirtschaftlichen Folgen von Alter und Tod in Form von Alters, Witwen und Waisenrenten. Schutz gegen die Folgen von Erwerbsunfähigkeit 44.01 Bezeichnung der Sozialversicherung Abkürzung Zweck Beiträge in % des Bruttolohnes Arbeitnehmer Arbeitgeber Total AHV EO Schutz gegen die wirtschaftlichen Folgen von Alter und Tod in Form von Alters,

Mehr

Allgemeines Verwaltungsrecht

Allgemeines Verwaltungsrecht AVR 20 Universität Zürich Prof. Dr. Felix Uhlmann 1 Begriff, Arten und Voraussetzungen der Erhebung von öffentlichen Abgaben 39 2 Steuern, Kausalabgaben und Gebühren 39 Steuern Steuern sind öffentliche

Mehr

Kausalabgaben Eine Einführung

Kausalabgaben Eine Einführung Kausalabgaben Eine Einführung RA Prof. Dr. Isabelle Häner Tagung Kausalabgaben, IDé Institut für Recht und Wirtschaft - Forum für Verwaltungsrecht Bern, 6. November 2014 Kausalabgaben - Übersicht I. Begriffliches

Mehr

Schutz gegen die wirtschaftlichen Folgen von Alter und Tod in Form von Alters-, Witwen- und Waisenrenten.

Schutz gegen die wirtschaftlichen Folgen von Alter und Tod in Form von Alters-, Witwen- und Waisenrenten. Vervollständigen Sie das folgende Schema zu den in der Lohnabrechnung berücksichtigten Sozialversicherungen: 27.01 Bezeichnung der Sozialversicherung AHV Zweck Beiträge in % des Bruttolohnes Schutz gegen

Mehr

Reglement betreffend die Übertragung der Wasserversorgungsaufgabe an eine eigenständige Trägerschaft 2016

Reglement betreffend die Übertragung der Wasserversorgungsaufgabe an eine eigenständige Trägerschaft 2016 Reglement betreffend die Übertragung der Wasserversorgungsaufgabe an eine eigenständige Trägerschaft 2016 Gemischte Gemeinde Diemtigen Übertragungsreglement Wasserversorgung der Gemischten Gemeinde Diemtigen

Mehr

Übungen Öffentliches Recht Gruppen K-M und W-Z

Übungen Öffentliches Recht Gruppen K-M und W-Z Übungen Öffentliches Recht Gruppen K-M und W-Z Prof. Dr. Felix Uhlmann Lehrstuhl für Staats- und Verwaltungsrecht sowie Rechtsetzungslehre Universität Zürich Prof. Dr. Felix Uhlmann 1 Simon & Garfunkel

Mehr

Die wunderbare Welt des Rechnungswesen. Lehrbuch mit Übungen. Lohnbuchhaltung

Die wunderbare Welt des Rechnungswesen. Lehrbuch mit Übungen. Lohnbuchhaltung Die wunderbare Welt des Rechnungswesen Lehrbuch mit Übungen Lohnbuchhaltung Verlag: www.rw-v.ch ZBF11 Lohnbuchhaltung 2 In dem Kapitel Lohnbuchhaltung geht es um 2 Dinge. 1. um die Erstellung und Berechnung

Mehr

Löhne ab dem Jahr 2011

Löhne ab dem Jahr 2011 Kapitel 32 Löhne ab dem Jahr 2011 (Angaben zum Stand ab dem Jahr 2016 befinden sich auf den Seiten 5 und 6) Zweck Korrekte Berechnung und Verbuchung der Löhne und der Sozialversicherungsbeiträge Einleitung

Mehr

Übungen Öffentliches Recht

Übungen Öffentliches Recht Gruppen K-M, W-Z Prof. Dr. Felix Uhlmann Lehrstuhl für Staats- und Verwaltungsrecht sowie Rechtsetzungslehre Universität Zürich Prof. Dr. Felix Uhlmann 1 Frage 1 Formelle Prüfung Beschwerde an das Bundesverwaltungsgericht

Mehr

Schutz gegen die wirtschaftlichen Folgen von Alter und Tod in Form von Alters-, Witwen- und Waisenrenten. oder geistigen Gesundheitsschaden.

Schutz gegen die wirtschaftlichen Folgen von Alter und Tod in Form von Alters-, Witwen- und Waisenrenten. oder geistigen Gesundheitsschaden. 37.01 Bezeichnung der Sozialversicherung Vervollständigen Sie das folgende Schema zu den in der Lohnabrechnung berücksichtigten Sozialversicherungen: AHV EO Zweck Beiträge in % des Bruttolohnes Schutz

Mehr

Die wunderbare Welt des Rechnungswesen. Lehrbuch mit Übungen. Lohnbuchhaltung

Die wunderbare Welt des Rechnungswesen. Lehrbuch mit Übungen. Lohnbuchhaltung Die wunderbare Welt des Rechnungswesen Lehrbuch mit Übungen Lohnbuchhaltung Verlag: www.rw-v.ch ZHD5 Lohnbuchhaltung 2 In dem Kapitel Lohnbuchhaltung geht es um 2 Dinge. 1. um die Erstellung und Berechnung

Mehr

Kapitel 6 Löhne und Gehälter

Kapitel 6 Löhne und Gehälter Kapitel 6 Löhne und Gehälter 6.1 6.2 6.3 Die Lohnabrechnung..................................................... 139 Die Verbuchung der Lohnabrechnung *..................................... 143 Spezialfälle

Mehr

Löhne ab dem Jahr 2011

Löhne ab dem Jahr 2011 Arbeiten zum Kapitel 32 Löhne ab dem Jahr 2011 1. Beschreiben Sie die Verwendung und die grundsätzliche Berechnung folgender Einheiten: a) Bruttolohn b) Nettolohn c) Arbeitnehmerbeitrag (keine detaillierten

Mehr

Finanzierungsplanung für die Stilllegungs- und Nachsorgemaßnahmen

Finanzierungsplanung für die Stilllegungs- und Nachsorgemaßnahmen www.pwc.de Finanzierungsplanung für die Stilllegungs- und Nachsorgemaßnahmen CREED 5. Mitgliederversammlung Hille, 14. November 2014 Agenda 1. Abgabenrechtliche Grundsätze 2. Handelsrechtliche Rückstellungsberechnung

Mehr

Inhaltsverzeichnis. digitalisiert durch IDS Basel/Bern, im Auftrag der Schweizerischen Nationalbibliothek

Inhaltsverzeichnis. digitalisiert durch IDS Basel/Bern, im Auftrag der Schweizerischen Nationalbibliothek Inhaltsverzeichnis 1. Grundlagen 7 1.1 Anforderungen an ein modernes Gehaltssystem 8 1.1.1 Pay 8 1.1.2 Weitere Forderungen 10 1.2 Bestimmungsfaktoren des Lohnes 1.2.1 Alter, Erfahrung 11 Arbeitszeit, Zeitdauer

Mehr

Allgemeines Verwaltungsrecht

Allgemeines Verwaltungsrecht Prof. Dr. Felix Uhlmann Lehrstuhl für Staats- und Verwaltungsrecht sowie Rechtsetzungslehre AVR 20 Universität Zürich Prof. Dr. Felix Uhlmann 1 Begriff und Übersicht 42 Prof. Dr. Felix Uhlmann 2 Steuern,

Mehr

SOZIALVERSICHERUNGEN CH

SOZIALVERSICHERUNGEN CH SOZIALVERSICHERUNGEN 2019 - CH 1. AHV/IV/EO/ALV (inkl. VK/FAK/Arbeitslosenhilfsfonds/Freibeträge) Beitragspflicht: Ab 1. Jan. nach Vollendung des 17. Altersjahres Prämiensätze + AHV-Freibetrag 2019 sind

Mehr

Heutige Stunde. Öffentliche Abgaben Unterschied Steuern - Kausalabgaben Beispiele verschiedener Abgabearten Grundsätze für Steuern und Kausalabgaben

Heutige Stunde. Öffentliche Abgaben Unterschied Steuern - Kausalabgaben Beispiele verschiedener Abgabearten Grundsätze für Steuern und Kausalabgaben Heutige Stunde Öffentliche Abgaben Unterschied Steuern - Kausalabgaben Beispiele verschiedener Abgabearten Grundsätze für Steuern und Kausalabgaben 1 Übersicht Öffentliche Abgaben Steuern voraussetzungslos

Mehr

SOLOTHURNER FUSSBALLVERBAND. FINANZTAGUNG vom 25. November 2015

SOLOTHURNER FUSSBALLVERBAND. FINANZTAGUNG vom 25. November 2015 SOLOTHURNER FUSSBALLVERBAND FINANZTAGUNG vom 25. November 2015 Referent Thomas De Micheli dipl. Wirtschaftsprüfer Kassier 1998 bis 2008 vom FC Deitingen Direktwahl +41 (0)32 624 63 26 E-Mail: thomas.demicheli@bdo.ch

Mehr

a) Vervollständigen Sie das folgende Schema zu den in der Lohnabrechnung berücksichtigten Sozialversicherungen:

a) Vervollständigen Sie das folgende Schema zu den in der Lohnabrechnung berücksichtigten Sozialversicherungen: 44.01 Bezeichnung der Sozialversicherung a) Vervollständigen Sie das folgende Schema zu den in der Lohnabrechnung berücksichtigten Sozialversicherungen: Ab - kürzung AHV EO Zweck Beiträge in % des Bruttolohnes

Mehr

Copyright rosemarie rossi consulta.ch. Trainingsaufgaben Frühjahr 2013 alle Semester Aufgaben. rossi consulta.ch

Copyright rosemarie rossi consulta.ch. Trainingsaufgaben Frühjahr 2013 alle Semester Aufgaben.  rossi consulta.ch Trainingsaufgaben Frühjahr 2013 alle Semester Aufgaben 1 Aufgabe 1 (Soziale Sicherheit) Kreuzen Sie an, ob die untenstehenden Aussagen richtig oder falsch sind. Aussage RICHTIG FALSCH Sozialversicherungen

Mehr

Vorsorgecheckliste für Firmengründer. Sicherheit und Vorsorge für Sie, Ihr Unternehmen und Ihre Mitarbeitenden

Vorsorgecheckliste für Firmengründer. Sicherheit und Vorsorge für Sie, Ihr Unternehmen und Ihre Mitarbeitenden Vorsorgecheckliste für Firmengründer Sicherheit und Vorsorge für Sie, Ihr Unternehmen und Ihre Mitarbeitenden 2 Vorsorgecheckliste für Firmengründer Vorsorge- und Versicherungswelt für Firmengründer Für

Mehr

SOZIALVERSICHERUNGEN CH

SOZIALVERSICHERUNGEN CH SOZIALVERSICHERUNGEN 2019 - CH 1. AHV/IV/EO/ALV AHV/lV/EO/ALV (inkl. VK/FAK/Arbeitslosenhilfsfonds/Freibeträge) VK/FAK/Arbeitslosenhilfsfonds/Freibetrége) Beitragspflicht: Ab 1. Jan. nach Vollendung des

Mehr

K L A G E betreffend Streitigkeiten aus dem Arbeitsverhältnis bis zu einem Streitwert von 30'000.00 Franken (Art. 244 und Art. 114 lit.

K L A G E betreffend Streitigkeiten aus dem Arbeitsverhältnis bis zu einem Streitwert von 30'000.00 Franken (Art. 244 und Art. 114 lit. K L A G E betreffend Streitigkeiten aus dem Arbeitsverhältnis bis zu einem Streitwert von 30'000.00 Franken (Art. 244 und Art. 114 lit. c ZPO) Kläger/in: Name: Vorname: Geburtsdatum: Heimatort: Wohnadresse:

Mehr

Lohntabelle ab 1. Januar 2014 ausgeglichener Indexstand 102.4 Punkte (Basis Dez. 2010 = 100)

Lohntabelle ab 1. Januar 2014 ausgeglichener Indexstand 102.4 Punkte (Basis Dez. 2010 = 100) 01 1 30'037.20 2'503.10 32'540.30 2 31'022.40 2'585.20 33'607.60 2 3 32'008.80 2'667.40 34'676.20 4 32'992.80 2'749.40 35'742.20 4 5 33'982.80 2'831.90 36'814.70 6 34'970.40 2'914.20 37'884.60 6 7 35'955.60

Mehr

Gebührentarif zum Abfallreglement

Gebührentarif zum Abfallreglement Gebührentarif zum Abfallreglement Die Gemeindeversammlung von Studen, gestützt auf Artikel 31 und 35 des Abfallreglementes vom 11. Juni 1993 erlässt folgende Tarifvorschriften: A. HAUSHALTUNGEN Gebührenart

Mehr

1. Welches sind fixe Kosten, welches variable Kosten in einem Budget. Kreuzen Sie an. (3)

1. Welches sind fixe Kosten, welches variable Kosten in einem Budget. Kreuzen Sie an. (3) Mustertest 1. Welches sind fixe Kosten, welches variable Kosten in einem Budget. Kreuzen Sie an. (3) Kosten fix variabel Mietzins Krankenkasse Schuhe, Kleider SBB-Abonnement Kinobesuch Arztrechnung 2.

Mehr

Kaufmann/Kauffrau EFZ der Ausbildungs- und Prüfungsbranche Öffentliche Verwaltung. Erreichte Punkte (Total von 30 %)

Kaufmann/Kauffrau EFZ der Ausbildungs- und Prüfungsbranche Öffentliche Verwaltung. Erreichte Punkte (Total von 30 %) Kaufmann/Kauffrau EFZ der Ausbildungs- und Prüfungsbranche Öffentliche Verwaltung Berufspraxis schriftlich/zweiter Teil/LZ ük betriebsgruppenspezifisch für Lernende der kantonalen Verwaltungen Serie 2017/01

Mehr

Allgemeines Verwaltungsrecht

Allgemeines Verwaltungsrecht Prof. Dr. Felix Uhlmann Lehrstuhl für Staats- und Verwaltungsrecht sowie Rechtsetzungslehre AVR 20 Universität Zürich Prof. Dr. Felix Uhlmann 1 Begriff, Arten und Voraussetzungen der Erhebung von öffentlichen

Mehr

Inhaltsverzeichnis.

Inhaltsverzeichnis. Inhaltsverzeichnis 1. Grundlagen 7 1.1 Anforderungen an ein modernes Gehaltssystem 8 1.1.1 Fair Pay 8 1.1.2 Weitere Forderungen 10 1.2 Bestimmungsfaktoren des Lohnes 11 1.2.1 Alter, Erfahrung 11 1.2.2

Mehr

Arbeit und Sozialversicherungen Vaduz, 24. November 2016

Arbeit und Sozialversicherungen Vaduz, 24. November 2016 Arbeit und Sozialversicherungen Vaduz, 24. November 2016 Lohnabrechnung Warum Sozialversicherungen? «Jeder Mensch hat als Mitglied der Gesellschaft Recht auf soziale Sicherheit;.» (Art. 22 der allgemeinen

Mehr

Ihre eigene AG, GmbH oder Einzelfirma?

Ihre eigene AG, GmbH oder Einzelfirma? Ihre eigene AG, GmbH oder Einzelfirma? Sie wollen in zwei bis vier Wochen sämtliche Formalitäten erledigen? Wir bereiten die Firmengründung, sämtliche Behördenkontakte und Sozialversicherungen für Sie

Mehr

Nr. 05: Aktive und passive Rechnungsabgrenzung. Empfehlung. Harmonisierte Rechnungslegung

Nr. 05: Aktive und passive Rechnungsabgrenzung. Empfehlung. Harmonisierte Rechnungslegung Nr. 05: Aktive und passive Rechnungsabgrenzung Empfehlung 1 Aktive Rechnungsabgrenzungen der Investitionsrechnung 24 und der Erfolgsrechnung werden bilanziert für vor dem Bilanzstichtag getätigte Ausgaben

Mehr

SOLOTHURNER FUSSBALLVERBAND. FINANZTAGUNG vom 21. November 2013

SOLOTHURNER FUSSBALLVERBAND. FINANZTAGUNG vom 21. November 2013 SOLOTHURNER FUSSBALLVERBAND FINANZTAGUNG vom 21. November 2013 Referent Thomas De Micheli dipl. Wirtschaftsprüfer Kassier 1998 bis 2008 vom FC Deitingen Direktwahl +41 (0)32 624 63 26 E-Mail: thomas.demicheli@bdo.ch

Mehr

Trainingsaufgaben für Finanz und Rechnungswesenfachleute. Trainingsaufgaben. Sozialversicherung 1. Semester Lösungssatz

Trainingsaufgaben für Finanz und Rechnungswesenfachleute. Trainingsaufgaben. Sozialversicherung 1. Semester Lösungssatz Trainingsaufgaben Sozialversicherung 1. Semester 2011 1 Lösungssatz Aufgabe 1 3 Pkt. Die Unfallversicherung gestaltet ihre Prämien nach dem Äquivalenzprinzip. Erklären Sie an einem Beispiel, wie dieses

Mehr

Einwohnergemeinde Lauterbrunnen Gebührentarif zum Abfallreglement

Einwohnergemeinde Lauterbrunnen Gebührentarif zum Abfallreglement 8. G Einwohnergemeinde Lauterbrunnen Gebührentarif zum Abfallreglement Die Einwohnergemeinde Lauterbrunnen erlässt gestützt auf Art. 8 des Abfallreglementes vom. Januar 993 folgenden Gebührentarif. Grundsatz

Mehr

Der Gesamtertrag der neuen Gebühren wird den Gesamtaufwand nicht übersteigen. Der Grundsatz des Kostendeckungsprinzips ist somit weiterhin erfüllt:

Der Gesamtertrag der neuen Gebühren wird den Gesamtaufwand nicht übersteigen. Der Grundsatz des Kostendeckungsprinzips ist somit weiterhin erfüllt: 11.000164 (11/221) Reg. 14/-00 Vortrag des Gemeinderats an den Stadtrat Reglement vom 21. Mai 2000 über die Gebührenerhebung durch die Stadtverwaltung Bern (Gebührenreglement; GebR; SSSB 154.11): Anhang

Mehr

Kaufmann/Kauffrau EFZ der Ausbildungs- und Prüfungsbranche Öffentliche Verwaltung. Erreichte Punkte (Total von 30 %)

Kaufmann/Kauffrau EFZ der Ausbildungs- und Prüfungsbranche Öffentliche Verwaltung. Erreichte Punkte (Total von 30 %) Kaufmann/Kauffrau EFZ der Ausbildungs- und Prüfungsbranche Öffentliche Verwaltung Berufspraxis schriftlich/zweiter Teil/LZ ük betriebsgruppenspezifisch für Praktikantinnen und Praktikanten HMS 3+1 Serie

Mehr

Anrechenbares Einkommen pro Monat Ausbildungsentschädigung (nicht indexiert) Fr. 1 200.00 Total Einkommen pro Monat Fr. 1 200.00

Anrechenbares Einkommen pro Monat Ausbildungsentschädigung (nicht indexiert) Fr. 1 200.00 Total Einkommen pro Monat Fr. 1 200.00 Nachwuchsförderung für den Bildungsgang Pflege HF: Berechnungsbeispiele für die Genehmigung von Förderbeiträgen* Fallbeispiel 1 Frau/Mann über 25 Jahre, ledig keine Kinder, keine Unterhaltspflichten Abgeschlossene

Mehr

a) Vervollständigen Sie das folgende Schema zu den in der Lohnabrechnung berücksichtigten Sozialversicherungen:

a) Vervollständigen Sie das folgende Schema zu den in der Lohnabrechnung berücksichtigten Sozialversicherungen: 44.01 Bezeichnung der Sozialversicherung a) Vervollständigen Sie das folgende Schema zu den in der Lohnabrechnung berücksichtigten Sozialversicherungen: Ab - kürzung AHV EO Zweck Beiträge in % des Bruttolohnes

Mehr

Tarife, Ansätze und Grenzbeträge (Stand 08.12.2011)

Tarife, Ansätze und Grenzbeträge (Stand 08.12.2011) Tarife, Ansätze und Grenzbeträge (Stand 08.12.2011) Beiträge AHV / IV / EO / ALV-Beitragspflicht Beginn der Beitragspflicht Pflichtige Ende der Beitragspflicht 17. Altersjahres Als Arbeitnehmende oder

Mehr

Steuern vs. Gebühren Eine rechtliche Auslegeordnung

Steuern vs. Gebühren Eine rechtliche Auslegeordnung Steuern vs. Gebühren Eine rechtliche Auslegeordnung Konferenz der städtischen Finanzdirektorinnen und -direktoren Beat Stalder Prof. Dr. iur., Rechtsanwalt 22. September 2017 Basel Zürich Bern Übersicht

Mehr

Tarife, Ansätze und Grenzbeträge (Stand )

Tarife, Ansätze und Grenzbeträge (Stand ) Tarife, Ansätze und Grenzbeträge (Stand 01.01.2019) Beiträge AHV / IV / EO / ALV-Beitragspflicht Beginn der Beitragspflicht Pflichtige Ende der Beitragspflicht Ab 1.1. nach Vollendung des 17. Altersjahres

Mehr

Reglement öffentliche Sicherheit

Reglement öffentliche Sicherheit EINWOHNERGEMEINDE ZÄZIWIL Reglement öffentliche Sicherheit gültig ab 1. Januar 2013 Das Reglement beinhaltet in der Regel die männliche Schreibform. Sinngemäss gilt sie auch für das weibliche Geschlecht.

Mehr

Abfallgebührenreglement

Abfallgebührenreglement Abfallgebührenreglement Fassung vom 20. Juni 2011 Inhaltsverzeichnis Artikel Seite I. Haushaltungen 3 Bemessungsgrundlagen 1 3 Grundgebühren 2 3 Sackgebühren 3 3 Markengebühren 4 4 II. Kleingewerbe 4 Definition

Mehr

Heutige Stunde. Öffentliche Abgaben Unterschied Steuern - Kausalabgaben Beispiele verschiedener Abgabearten Grundsätze für Steuern und Kausalabgaben

Heutige Stunde. Öffentliche Abgaben Unterschied Steuern - Kausalabgaben Beispiele verschiedener Abgabearten Grundsätze für Steuern und Kausalabgaben Heutige Stunde Öffentliche Abgaben Unterschied Steuern - Kausalabgaben Beispiele verschiedener Abgabearten Grundsätze für Steuern und Kausalabgaben 1 Begriff Steuern Steuern sind öffentliche Abgaben, die

Mehr

Tarife, Ansätze und Grenzbeträge (Stand )

Tarife, Ansätze und Grenzbeträge (Stand ) Tarife, Ansätze und Grenzbeträge (Stand 01.01.2015) Beiträge AHV / IV / EO / ALV-Beitragspflicht Beginn der Beitragspflicht Pflichtige Ende der Beitragspflicht Ab 1.1. nach Vollendung des 17. Altersjahres

Mehr

ALTERSVORSORGE Aufgabenset B

ALTERSVORSORGE Aufgabenset B 1. Verständnisfragen zum Einstiegstext a. Mit welchem Alter beginnt die Beitragspflicht von erwerbstätigen Personen? b. Mit welchem Alter beginnt die Beitragspflicht von nichterwerbstätigen Personen? c.

Mehr

Tarife, Ansätze und Grenzbeträge (Stand )

Tarife, Ansätze und Grenzbeträge (Stand ) Tarife, Ansätze und Grenzbeträge (Stand 01.01.2017) Beiträge AHV / IV / EO / ALV-Beitragspflicht Beginn der Beitragspflicht Pflichtige Ende der Beitragspflicht Ab 1.1. nach Vollendung des 17. Altersjahres

Mehr

Absichern, aber was? Finanzielle Risiken. Krankheit Invalidität Pension Todesfall. Persönliche Krisen. Depression Burnout Psychisch.

Absichern, aber was? Finanzielle Risiken. Krankheit Invalidität Pension Todesfall. Persönliche Krisen. Depression Burnout Psychisch. Chrischona-Gemeinden Informationstag Risiko- und Vorsorgeversicherungen Wir wünschen einen gesegneten Tag! Chrischona-Gemeinden Dominus Versicherung Wie viel Versicherung brauchen wir? Gott sorgt für

Mehr

2.06 Stand am 1. Januar 2005. Hausdienstarbeit. Was gilt als Hausdienstarbeit? 1 Darunter sind zum Beispiel folgende Tätigkeiten zu verstehen:

2.06 Stand am 1. Januar 2005. Hausdienstarbeit. Was gilt als Hausdienstarbeit? 1 Darunter sind zum Beispiel folgende Tätigkeiten zu verstehen: 2.06 Stand am 1. Januar 2005 Hausdienstarbeit Was gilt als Hausdienstarbeit? 1 Darunter sind zum Beispiel folgende Tätigkeiten zu verstehen: Raumpflegerin/Raumpfleger; Kindermädchen (Au-pair-Mädchen/-Mann;

Mehr

Verfassung Staatsaufgaben Hauptaufgaben des Staates Zuständigkeiten Aufgabenverteilung

Verfassung Staatsaufgaben Hauptaufgaben des Staates Zuständigkeiten Aufgabenverteilung Aufgabe 1 Leistungsziele ük allgemeiner Teil 1.1..1.1 1.1..1. 1.1...1 1.1... 1.1...3 Verfassung Staatsaufgaben Hauptaufgaben des Staates Zuständigkeiten Aufgabenverteilung 1 Ausgangslage Sie erhalten die

Mehr

Sage 200 Personal Jahresendarbeiten Sage Schweiz AG

Sage 200 Personal Jahresendarbeiten Sage Schweiz AG Sage 200 Personal Jahresendarbeiten 2018 Sage Schweiz AG 04.10.2018 Inhaltsverzeichnis Inhaltsverzeichnis 2 1.0 Gesetzliche Situation 3 1.1 AHV/IV/EO 3 1.2 ALV 3 1.3 Rentenalter 3 1.4 Verwaltungskosten

Mehr

Sage 50 Extra / Sage 50 Version 2015 Lohn Jahresendarbeiten Sage Schweiz AG

Sage 50 Extra / Sage 50 Version 2015 Lohn Jahresendarbeiten Sage Schweiz AG Sage 50 Extra / Sage 50 Version 2015 Lohn Jahresendarbeiten 2015 Sage Schweiz AG 02.12.2015 Inhaltsverzeichnis 1.0 Gesetzliche Situation 3 1.1 AHV/IV/EO 3 1.2 ALV 3 1.3 Rentenalter 4 1.4 VK 4 1.5 BU/NBU

Mehr

Abrechnungsverfahren 2014

Abrechnungsverfahren 2014 AUSGLEICHSKASSE ZUG Informationen zur Lohnbescheinigung im vereinfachten Abrechnungsverfahren 2014 Beitragsbezug Fristen Formulare Achtung! Einreichefrist 30. Januar 2015 Beitragsbezug 2 VEREINFACHTES

Mehr

MITTEILUNG 2015 BEITRAGSSÄTZE GÜLTIG AB An unsere Mitgliedfirmen. Chur, im Dezember Sehr geehrte Mitglieder

MITTEILUNG 2015 BEITRAGSSÄTZE GÜLTIG AB An unsere Mitgliedfirmen. Chur, im Dezember Sehr geehrte Mitglieder MITTEILUNG 2015 An unsere Mitgliedfirmen Chur, im Dezember 2015 Sehr geehrte Mitglieder Die nachfolgende Mitteilung 2015 enthält allgemeine Informationen für das kommende Jahr. Die Anleitung für die korrekte

Mehr

Datenkatalog für das Rechnungsjahr 2017

Datenkatalog für das Rechnungsjahr 2017 Statistische Angaben über die Familienzulagen ausserhalb der Landwirtschaft Name der Kasse: Kassennummer: Kanton: Solle der obenstehende Name der Kasse mutiert werden, bitten wir Sie, nachfolgend den neuen

Mehr

EINWOHNERGEMEINDE MEIKIRCH

EINWOHNERGEMEINDE MEIKIRCH EINWOHNERGEMEINDE MEIKIRCH Gebührenreglement Beschlossen an der Gemeindeversammlung vom 03.12.2012 10 Gebührenreglement Allgemeine Bestimmungen Grundsatz Übergeordnete Grundsätze Gebührenpflicht Auslagen

Mehr

Paritätische Beiträge in der AHV/IV/EO/ALV

Paritätische Beiträge in der AHV/IV/EO/ALV Ausgleichskasse «Versicherung» Caisse de compensation «Assurance» Cassa di compensazione «Assicurazione» Wengistrasse 7, 8004 Zürich IBAN CH90 0900 0000 8001 2950 7 043 336 50 00 043 336 50 01 Website

Mehr

Informationen zur Lohnbescheinigung 2014

Informationen zur Lohnbescheinigung 2014 AUSGLEICHSKASSE ZUG Informationen zur Lohnbescheinigung 2014 Beitragsbezug Fristen Formulare Achtung! Einreichefrist 30. Januar 2015 BEITRAGSBEZUG 2 ABRECHNUNG DER BEITRÄGE Während des Jahres rechnen Sie

Mehr

Die wunderbare Welt des Rechnungswesen. Lehrbuch mit Übungen. Lohnbuchhaltung

Die wunderbare Welt des Rechnungswesen. Lehrbuch mit Übungen. Lohnbuchhaltung Die wunderbare Welt des Rechnungswesen Lehrbuch mit Übungen Lohnbuchhaltung Aufgaben Verlag: www.rw-v.ch ZHD5 Aufgabe 1 6 Es ist ende Mai in der Einzelunternehmung Huber Transport. Die Arbeitnehmerbeiträge

Mehr

Burgerverwaltung Steinackerweg 3 Postfach 3 4913 Bannwil Fax 062 963 06 07 Personalreglement. der Burgergemeinde Bannwil

Burgerverwaltung Steinackerweg 3 Postfach 3 4913 Bannwil Fax 062 963 06 07  Personalreglement. der Burgergemeinde Bannwil Burgergemeinde Bannwil 4913 Bannwil Burgerverwaltung Steinackerweg 3 Postfach 3 4913 Bannwil Fax 062 963 06 07 www.bgbannwil.ch Personalreglement der Burgergemeinde Bannwil Alle in diesem Reglement genannten

Mehr

Textilreinigungsgewerbe TARIFVERTRAG ÜBER VERMÖGENSWIRKSAME LEISTUNGEN

Textilreinigungsgewerbe TARIFVERTRAG ÜBER VERMÖGENSWIRKSAME LEISTUNGEN IG Metall Vorstand Frankfurt am Main 110 00 702 077 603 00 Bundesrepublik Deutschland - West Branche: Arbeiter, Angestellte und Auszubildende Textilreinigungsgewerbe Abschluss: 06.10.2003 gültig ab: 01.06.2003

Mehr

Sage 50 Extra / Sage 50 Version 2016 Lohn Jahresendarbeiten Sage Schweiz AG Dezember 2016

Sage 50 Extra / Sage 50 Version 2016 Lohn Jahresendarbeiten Sage Schweiz AG Dezember 2016 Sage 50 Extra / Sage 50 Version 2016 Lohn Jahresendarbeiten 2016 Sage Schweiz AG Dezember 2016 Inhaltsverzeichnis Inhaltsverzeichnis 2 1.1 AHV/IV/EO 3 1.2 ALV 3 1.3 Rentenalter 3 1.4 VK 3 1.5 BU/NBU 4

Mehr

VERORDNUNG ÜBER DIE GEBÜHREN. (Gebührenverordnung)

VERORDNUNG ÜBER DIE GEBÜHREN. (Gebührenverordnung) VERORDNUNG ÜBER DIE GEBÜHREN (Gebührenverordnung) Fassung vom 19. März 2015 Inhaltsverzeichnis Artikel Seite Gegenstand 1 3 Auslagen 2 3 Mehrwertsteuer 3 4 Aufwandgebühren 4 4 Bezug der Gebühren 5 4 Fälligkeit

Mehr

REGLEMENT BETREFFEND VERWALTUNGSGE- BÜHREN IM RAUMPLANUNGS- UND BAUWESEN

REGLEMENT BETREFFEND VERWALTUNGSGE- BÜHREN IM RAUMPLANUNGS- UND BAUWESEN REGLEMENT BETREFFEND VERWALTUNGSGE- BÜHREN IM RAUMPLANUNGS- UND BAUWESEN 26. JULI 1995 DIE GEMEINDEVERSAMMLUNG gestützt: Auf das Gesetz vom 25. September 1980 über die Gemeinden (GG); Auf das Ausführungsreglement

Mehr

Total AHV / IV / EO 5.125% 5.125% 9.65%*

Total AHV / IV / EO 5.125% 5.125% 9.65%* JANUAR 2019 1 / 5 1.SÄULE (AHV / ALV / IV / EO) Lohnbeiträge in % vom Einkommen Arbeitnehmer Arbeitgeber Selbständigerwerbende AHV / IV / EO Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV) 4.20% 4.20% 7.80%*

Mehr

Vorsorge kommt vor Sorge

Vorsorge kommt vor Sorge Vorsorge kommt vor Sorge Das 3-Säulen-Prinzip Vorsorge Staatliche = 1. Säule Berufliche = 2. Säule Private = 3. Säule AHV / IV BVG Unfall- und Krankenversicherung Existenzsicherung Fortsetzung der gewohnten

Mehr

Verordnung über die Asyl-Organisation Zürich (AOZ)

Verordnung über die Asyl-Organisation Zürich (AOZ) 851.160 Verordnung über die Asyl-Organisation Zürich (AOZ) Gemeinderatsbeschluss vom 2. März 2005 A. Grundlagen Art. 1 Asyl-Organisation Zürich (AOZ) Unter dem Namen «Asyl-Organisation Zürich» besteht

Mehr

Satzung der Stadt Guben. über die Erhebung von Verwaltungsgebühren

Satzung der Stadt Guben. über die Erhebung von Verwaltungsgebühren Satzung der Stadt Guben über die Erhebung von Verwaltungsgebühren 2 Auf der Grundlage von 5, 35 Abs. 2 der Gemeindeordnung des Landes Brandenburg vom 15.10.1993 (GVB1. I S. 398), geändert durch Art. 3

Mehr

Parkplatzreglement. der Politischen Gemeinde Buchs

Parkplatzreglement. der Politischen Gemeinde Buchs Parkplatzreglement der Politischen Gemeinde Buchs Gestützt auf 136 lit. g des Gemeindegesetzes, 72ff des Baugesetzes, 12 Abs. 1 lit. b und lit. c des Umweltschutzgesetzes sowie 33 der Luftreinhalteverordnung

Mehr

Weisung. Lohnbestandteile die nur gelegentlich anfallen. Pensionskasse Römisch-katholische Landeskirche des Kantons Luzern. (nachfolgend PKLK genannt)

Weisung. Lohnbestandteile die nur gelegentlich anfallen. Pensionskasse Römisch-katholische Landeskirche des Kantons Luzern. (nachfolgend PKLK genannt) Pensionskasse Römisch-katholische Landeskirche des Kantons Luzern (nachfolgend PKLK genannt) Weisung Lohnbestandteile die nur gelegentlich anfallen Durch Verwaltungskommission genehmigt: 13.12.2009 Luzern,

Mehr

Kaufmann/Kauffrau EFZ der Ausbildungs- und Prüfungsbranche Öffentliche Verwaltung. Erreichte Punkte (Total von 30 %)

Kaufmann/Kauffrau EFZ der Ausbildungs- und Prüfungsbranche Öffentliche Verwaltung. Erreichte Punkte (Total von 30 %) Kaufmann/Kauffrau EFZ der Ausbildungs- und Prüfungsbranche Öffentliche Verwaltung Berufspraxis schriftlich/zweiter Teil/LZ ük betriebsgruppenspezifisch für Lernende der Gemeindeverwaltungen Serie 2017/01

Mehr

Lohnadministration Von der AHV bis zur Quellensteuer

Lohnadministration Von der AHV bis zur Quellensteuer Lohnadministration Von der AHV bis zur Quellensteuer Alle Rechte vorbehalten 2013 by Cosmos Verlag AG, 3074 Muri bei Bern Umschlag: Atelier Otto Kunz, 3012 Bern Druck: Schlaefli & Maurer AG, 3661 Uetendorf

Mehr

Informationen zur Lohnbescheinigung 2017

Informationen zur Lohnbescheinigung 2017 AUSGLEICHSKASSE ZUG Informationen zur Lohnbescheinigung 2017 Beitragsbezug Fristen Formulare Achtung! Einreichen innert 30 Tagen! BEITRAGSBEZUG 2 ABRECHNUNG DER BEITRÄGE Während des Jahres rechnen Sie

Mehr

Der Grosse Burgerrat gestützt auf Art. 28 Abs. 2 der Satzungen der Burgergemeinde Bern vom 17. Juni 1998 1), beschliesst:

Der Grosse Burgerrat gestützt auf Art. 28 Abs. 2 der Satzungen der Burgergemeinde Bern vom 17. Juni 1998 1), beschliesst: 5. 8. Juni 00 Der Grosse Burgerrat gestützt auf Art. 8 Abs. der Satzungen der Burgergemeinde Bern vom 7. Juni 998 ), beschliesst: I. ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN Gegenstand Dieses Reglement regelt die Bearbeitung

Mehr

Änderungen Gesundheitsreform

Änderungen Gesundheitsreform Änderungen Gesundheitsreform Beigesteuert von Monday, 21. April 2008 Letzte Aktualisierung Friday, 6. June 2008 Die wichtigsten Änderungen der Reform 2007 im Überblick Änderungen in der Gesetzlichen Krankenversicherung

Mehr

Gebührentarif zum Abfallreglement

Gebührentarif zum Abfallreglement Gebührentarif zum Abfallreglement Gebührentarif zum Abfallreglement vom 9. Juni 99 Der Gemeinderat von Steffisburg erlässt gestützt auf Artikel 4 des Abfallreglementes folgenden Gebührentarif: Tarifbestimmungen.

Mehr

Lohntabelle für LR 01 und 05; gültig ab 1. Januar 2012

Lohntabelle für LR 01 und 05; gültig ab 1. Januar 2012 KANTONALE VERWALTUNG Handbuch Personalrecht Unterlage III.1.2 Datum 1.1.12 Seite 1 tabelle für LR 01 und 05; gültig ab 1. Januar 2012 1. reglement 01 () 1.1 Geltungsbereich Der Geltungsbereich ergibt sich

Mehr

Versicherungen. Oberwalliser Landwirtschaftskammer, 3930 Visp, Tel. 027 945 15 71, Email: info@olk.ch

Versicherungen. Oberwalliser Landwirtschaftskammer, 3930 Visp, Tel. 027 945 15 71, Email: info@olk.ch 1 Versicherungen Der Arbeitgeber ist verpflichtet die erforderlichen Massnahmen für die Deckung der Sozial-Versicherungen für die Angestellten zu treffen. Die Oberwalliser Landwirtschaftskammer (OLK) empfiehlt

Mehr

LOHNABRECHNUNG AUFGABENSAMMLUNG

LOHNABRECHNUNG AUFGABENSAMMLUNG HR-Fachfrau / HR-Fachmann LOHNABRECHNUNG AUFGABENSAMMLUNG Dozent Alexander Gonzalez eidg. dipl. Experte in Rechnungslegung und Controlling Ausbilder SVEB1 Sempacherstrasse 5, 6003 Luzern 079 321 70 60

Mehr

Gebührentarif zum Abfallreglement

Gebührentarif zum Abfallreglement Gebührentarif zum Abfallreglement Gültig ab 1. April 2006 Änderungen, Ergänzungen: 1. Juli 2007 1. Januar 2016 I N H A L T S V E R Z E I C H N I S Artikel I. Haushaltungen Gebührenart 1 a) Grundgebühr

Mehr

Anstellungsvertrag für Einzelpersonen auf Kuhalpen

Anstellungsvertrag für Einzelpersonen auf Kuhalpen Anstellungsvertrag für Einzelpersonen auf Kuhalpen Alp (Genossenschaft) Arbeitgeber Name (Alpmeister) Adresse Telefon ArbeitnehmerIn Name (ÄlplerIn) Adresse Telefon Funktion auf der Alp Dauer des Anstellungsverhältnisses

Mehr

Paritätische Beiträge in der AHV/IV/EO/ALV

Paritätische Beiträge in der AHV/IV/EO/ALV Eidgenössisches Finanzdepartement EFD Zentrale Ausgleichsstelle ZAS Eidgenössische Ausgleichskasse EAK Paritätische Beiträge in der AHV/IV/EO/ALV Merkblatt für Arbeitgeber / Auftraggeber betreffend Erhebung

Mehr

Bahnhof Oensingen P+R-Betriebsreglement

Bahnhof Oensingen P+R-Betriebsreglement EINWOHNERGEMEINDE OENSINGEN SBB CFF FFS Bahnhof Oensingen P+R-Betriebsreglement Beschlossen von den Schweizerischen Bundesbahnen, Immobilien, Bewirtschaftung Region Mitte, Olten am 21. August 2003 und

Mehr

Nr 224 ALLGEMEINES GEBÜHRENREGLEMENT

Nr 224 ALLGEMEINES GEBÜHRENREGLEMENT Nr 4 V:\Projekte\Reglemente\Reglemente\4Gebuehrenreglement.docx Präsidiales Schiessplatzweg Telefon +4 90 4 4 Postfach 0 Telefax +4 90 4 70 info@ostermundigen.ch CH-07 Ostermundigen www.ostermundigen.ch

Mehr

Payrolling. Spagat zwischen Selbständigkeit und Arbeitslosigkeit

Payrolling. Spagat zwischen Selbständigkeit und Arbeitslosigkeit Payrolling Spagat zwischen Selbständigkeit und Arbeitslosigkeit Zu meiner Person MIKLOS GOSZTONYI ü Betriebswirtschaftliches Studium ü Börsenhändler ü Verwalter eines Landwirtschaftsgutes in Italien ü

Mehr

Einwohnergemeinde Eriswil PERSONALREGLEMENT. 1. Juni 2016

Einwohnergemeinde Eriswil PERSONALREGLEMENT. 1. Juni 2016 Einwohnergemeinde Eriswil PERSONALREGLEMENT 1. Juni 016 Inkraftsetzung per 1. Januar 017 Inhaltsverzeichnis Seite I. Rechtsverhältnis Art. 1 Geltungsbereich Art. Öffentlich-rechtlich angestelltes Personal

Mehr

Übungen im Öffentlichen Recht II&III

Übungen im Öffentlichen Recht II&III Übungen im Öffentlichen Recht II&III Gruppen K-M, W-Z Lehrstuhl für Staats- und Verwaltungsrecht sowie Rechtsetzungslehre Universität Zürich Prof. Dr. Felix Uhlmann 1 Fall 7 2 Fall 1 Abschleppen Arten

Mehr

VERBAND ST.GALLER VOLKSSCHULTRÄGER (SGV) Lohntabelle 2014

VERBAND ST.GALLER VOLKSSCHULTRÄGER (SGV) Lohntabelle 2014 - Kindergärtnerinnen 13. Monats- 13. Monats- von 1/24 von von Kolonne 2 A 1 1 53'540.75 58'002.50 4'461.75 185.90 1'450.05 2 2 55'683.10 60'323.35 4'640.25 193.35 1'508.10 3 3 57'825.55 62'644.35 4'818.80

Mehr

An die Mitglieder der Ausgleichskasse für das schweizerische Bankgewerbe

An die Mitglieder der Ausgleichskasse für das schweizerische Bankgewerbe Mitteilung Nr. 200 An die Mitglieder der Ausgleichskasse für das schweizerische Bankgewerbe Zürich, im Dezember 2017 Informationen und Änderungen per 1. Januar 2018 Sehr geehrte Damen und Herren Nachstehend

Mehr

Gebührenreglement Ausgabe 2017

Gebührenreglement Ausgabe 2017 Gebührenreglement Ausgabe 2017 Inhaltsverzeichnis ALLGEMEINES... 3 GEGENSTAND... 3 BEMESSUNG... 3 SCHULDNERIN/SCHULDNER DER ABGABE... 4 ERHEBUNG... 4 GEBÜHRENBEREICHE... 5 BURGERVERWALTUNG... 5 DATENSCHUTZ...

Mehr

Reglement über die Führung von Fonds und privatrechtlichen Zweckbindungen zur Förderung der allgemeinen Wohlfahrt DER GEMEINDE OBERWIL

Reglement über die Führung von Fonds und privatrechtlichen Zweckbindungen zur Förderung der allgemeinen Wohlfahrt DER GEMEINDE OBERWIL Reglement über die Führung von Fonds und privatrechtlichen Zweckbindungen zur Förderung der allgemeinen Wohlfahrt DER GEMEINDE OBERWIL 1 INHALTSVERZEICHNIS I. ALLGEMEIN...3 1 Zweck...3 2 Geltungsbereich...3

Mehr

Normalarbeitsvertrag für den Hausdienst im Kanton Bern (NAV BE)

Normalarbeitsvertrag für den Hausdienst im Kanton Bern (NAV BE) Allgemeines Wenn Sie eine Betreuungsperson anstellen, werden Sie zum Arbeitgeber. Dies gilt für jede Anstellung im Privathaushalt, sei das Arbeitspensum auch noch so klein. Seit dem 1. Januar 2008 gilt

Mehr

Steuer- und Abgabenlast von Durchschnittsverdienern

Steuer- und Abgabenlast von Durchschnittsverdienern Steuer- und Abgabenlast von Durchschnittsverdienern Steuer- und Abgabenlast von Durchschnittsverdienern Anteil am Bruttojahresverdienst, in Prozent, 99 bis 0 Anteil am Bruttojahresverdienst, in Prozent,

Mehr

99.2 Zuführung zwischen Verwaltungs- und Vermögenshaushalt, Rücklagenzuführung und -entnahme der ZVK

99.2 Zuführung zwischen Verwaltungs- und Vermögenshaushalt, Rücklagenzuführung und -entnahme der ZVK 99.2 Zuführung zwischen Verwaltungs- und Vermögenshaushalt, Rücklagenzuführung und -entnahme der ZVK Erläuternde Hinweise Für die Pflichtversicherung wird im Rahmen des Abschnittsdeckungsverfahrens ein

Mehr