Energieeinsparverordnung (EnEV) 2007 und die Novelle 2009

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1 Energieeinsparverordnung (EnEV) 2007 und die Novelle 2009 RWE Rhein-Ruhr AG Rudolf Maier Vertrieb Privat- und Gewerbekunden Rauschermühle Saffig Tel Fax Mail RW E Rhein-Ruhr SEITE 1

2 Gesetzliche Regelungen zur Energieeinsparung in Gebäuden 1. WSVO 2. WSVO 3. WSVO Grundlage: EnEG EnEV 2002 EnEV 2007/08 EnEV 2009 HeizAnlV Zeit RW E Rhein-Ruhr SEITE 2

3 Entwicklung des Energiestandards heute nächste Stufe RW E Rhein-Ruhr SEITE 3

4 Was verändert die neue EnEV 2009? Die letzte EnEV trat am in Kraft. Für bestehende Gebäude gab es einige Nachrüstverpflichtungen. Die Richtlinie führte den Energieausweis ein, lässt aber für einen erheblichen Teil der Bestandsgebäude sowohl Bedarf- als auch Verbrauchsausweise zu. Der Energieausweis muss Modernisierungsempfehlungen enthalten. Der Kreis der Ausstellungsberechtigten für bestehende Wohngebäude wurde erheblich erweitert. (Handwerksmeister und Schornsteinfegermeister) Fest installierte Klimaanlagen > 12 kw müssen berücksichtigt werden. Die neue EnEV 2009 bringt einige Änderungen und Verschärfungen der Grenzwerte um rd. 30 % und tritt vermutlich im Oktober 2009 in Kraft RW E Rhein-Ruhr SEITE 4

5 Energieausweis - Wann muss man ihn vorlegen? Wer ein Gebäude neu vermietet, verkauft oder verpachtet, muss zu diesen Fristen einen Energieausweis vorlegen können: RW E Rhein-Ruhr SEITE 5

6 Welchen Ausweis braucht das Gebäude? Wer ein Gebäude neu vermietet, verkauft oder verpachtet, muss entweder einen Bedarfs- oder einen Verbrauchsausweis vorlegen. Der Energieausweis hat eine Gültigkeit von 10 Jahren nach Ausstellung RW E Rhein-Ruhr SEITE 6

7 Welche Inhalte hat der Energieausweis? Ein ermittelter Energiekennwert, der die Gesamtenergieeffizienz des Gebäudes repräsentiert Energieausweis Die Angabe von Referenzwerten, die eine Vergleichbarkeit mit anderen Gebäuden ermöglicht Die Empfehlungen für Modernisierungsmaßnahmen Für den Energieausweis erfolgt die Bestandsaufnahme des jetzigen Gebäudezustandes wahlweise hinsichtlich des Energieverbrauches oder des Energiebedarfs. RW E Rhein-Ruhr SEITE 7

8 Nachrüstpflichten bei bestehenden Gebäuden Austausch von Standard-Heizkesseln für Öl/ Gas: Einbau vor dürfen nicht mehr betrieben werden (Ausnahme Niedertemperatur- oder Brennwertkessel) Gilt in der neuen EnEV 2009 auch für Ein- und Zweifamilienhäuser Zugängliche Wärmeverteilungs- und Warmwasserleitungen in nicht beheizten Räumen sind zu dämmen. Dämmung nicht begehbarer, zugänglicher oberster Geschossdecken: U-Wert bisher 0,30 W/ (m²k) neu 0,24 W/ (m²k), Gilt nicht für Eigentümer Ein- und Zweifamilienhäuser die vor dem eingezogen sind. Neue Eigentümer haben 2 Jahre Zeit nachzurüsten. Diese Pflicht gilt ab dem auch für begehbare Decken, wenn keine besonderen Umstände vorliegen, die zu einem unangemessenen Aufwand führen und nicht durch die eintretenden Einsparungen erwirtschaftet werden können. RW E Rhein-Ruhr SEITE 8

9 Systematik der EnEV Anforderungen an neu zu errichtende Gebäude Die Hauptanforderung begrenzt den Jahres-Primärenergiebedarf (kwh/m²jahr) der abhängig ist von - dem baulichen Wärmeschutz - der Effizienz der Anlagentechnik - der Nutzung regenerativer Umweltwärme - der primärenergetischen Effizienz der Wärmeversorgung Mit einer Nebenanforderung wird der spezifische Transmissionswärmeverlust (W/m²K) begrenzt. Neu ist der Bezug der einzuhaltenden Höchstwerte auf die Werte eines Referenzgebäude mit gleicher Geometrie, Nutzung und Ausrichtung. Die Haupt- und Nebenanforderung bezogen sich bisher auf das A/V-Verhältnis (die Kompaktheit eines Gebäudes). Die Höchstwerte der neuen EnEV bedeuten bei der Hauptforderung eine durchschnittliche Verschärfung der Anforderung um 30 % und bei der Nebenanforderung um 15 %. RW E Rhein-Ruhr SEITE 9

10 Der Transmissionswärmeverlust ist die Haupt-Ursache für hohen Heizwärmebedarf Q T Q h = (Q T + Q V ) - (Q s + Q i ) Q i Q S Q V Q h Der Transmissionswärmeverlust wird durch die EnEV begrenzt und muß nachgewiesen werden. Wärmeerzeuger RW E Rhein-Ruhr SEITE 10

11 Maximale U-Werte [ W/m²K ] der Bauteile eines Referenzgebäudes U max = 0,20 W/m²k U max = 0,20 W/m²k wenn DG nicht ausgebaut U max = 0,28 W/m²k U max = 0,35 W/m²k wenn Keller nicht ausgebaut U max = 0,35 W/m²k Kelleraußendämmung wenn Wohnräume im Keller U max = 1,30 W/m²k Türen 1,8 W/m²k RW E Rhein-Ruhr SEITE 11

12 Anforderung: Begrenzung des Jahres-Primärenergiebedarf Neu Bezug auf Referenzgebäude Neu: Wahlweise auch nach der neuen DIN V RW E Rhein-Ruhr SEITE 12

13 Begrenzung des Jahres-Primärenergiebedarfs Q P = (Q h + Q w ) e P Q P = Q f P Q = Q h + Q w + Q t -Q r Primärenergie Q P Primärenergiefaktor f P (nach DIN V : ): Heizöl EL 1,1 Erdgas H 1,1 Flüssiggas 1,1 Steinkohle 1,1 Strom-Mix 2,7 Strom-Mix EnEV ,6 Fossil Strom Endenergie Q Q t Q h Q w Q r Wärmeerzeuger Umweltwärme RW E Rhein-Ruhr SEITE 13

14 Max. U-Werte wenn 20 % eines Bauteils verändert werden neu bei Änderung an 10 % einer Bauteilfläche U max = 0,24 W/m²k U max = 0,24 W/m²k wenn DG nicht ausgebaut U max = 0,30 W/m²k U max = 0,30 W/m²k wenn Keller nicht ausgebaut U max = 0,50 W/m²k Kelleraußendämmung wenn Wohnräume im Keller U max = 1,30 W/m²k RW E Rhein-Ruhr SEITE 14

15 Methodik des EnEV-Nachweises planen ermitteln nachweisen Gebäudeentwurf Bezugsgrößen EnEV A, Ve, A/Ve, AN,V Neu Referenzgeb. Wärmeschutz v erbessern / Gebäudeentw urf ändern Anforderungen EnEV Spezifischer Transmissions- Wärmeverlust HT max Jahres-Primärenergiebedarf Qp,max Konzept Wärmeschutz (inkl. Konzept Wärmebrückenreduzierung und Luftdichtheit) Spezifischer Transmissions- Wärmeverlust HT neu Nachw Einzelbauteile HT < HT,max ja nein Heiz-Wärmebedarf Qh, Qw DIN V oder. DIN V Anforderung erfüllt Haupt- Anforderung erfüllt Konzept Anlagentechnik (Heizung, Warmwasserbereitung, Lüftung, Umwelt-/ Solarwärme) Primärenergiebedarf Qp DIN V oder. DIN V Planungskonzept ändern ja Qp <Qp,max nein RW E Rhein-Ruhr SEITE 15

16 Der politische Druck wird zunehmen Verschärfung der Energie-Einspar-Verordnung in 2009 / 2012 um jeweils 30 % Einführung Erneuerbare Energien Wärmegesetz (EEWärmeG) Pflicht zur Nutzung von 15 % EE im Neubau und ggf. bei der Modernisierung Wärmepumpen sind unter Berücksichtigung der Jahresarbeitszahlen zur Erfüllung dieser Standards im Gesetz zugelassen Fossil gefeuerte Heizungen sind ggf. nur noch mit Einbindung solarthermischer Warmwasserbereitung zugelassen Marktanreizprogramm (MAP) für Wärmepumpen und andere regenerative Systeme Überprüfung der Einhaltung von Nachrüstverpflichtungen und anlagentechnischen Bestimmungen der EnEV durch Bezirksschornsteinfegermeister Für den Nachweis gegenüber dem Schornsteinfeger reicht aber auch die Unternehmererklärung. RW E Rhein-Ruhr SEITE 16

17 Was erwartet uns noch in der neuen EnEV 2009? Prüfung alternativer Energieversorgungssysteme - bei Errichtung neuer Gebäude ab einer Nutzfläche größer 50 m² verpflichtend (bisher größer 1000 m²) - Grund: Harmonisierung mit (EEWärmeG), Regelungen zur stufenweisen Außerbetriebnahme von älter als 30 Jahre alten Nachtstromspeicherheizungen ab für MFH ab 6 WE unter Betrachtung des Wirtschaftlichkeitsgebotes mit Ausnahmen: - Wenn eine Modernisierung selbst mit Förderungen unwirtschaftlich ist - Wenn das Gebäude das Anforderungsniveau der WSVO `95 einhält - Wenn öffentlichrechtliche Pflichten entgegen stehen. Regelung gilt auch für Nichtwohngebäude ab 500 m² beheizter Nutzfläche Aufrechterhaltung der energetischen Qualität von Anlagen u. Bauteilen Erweiterung der Qualifikationsanforderungen an Aussteller von Energieausweisen RW E Rhein-Ruhr SEITE 17

18 Wer ist für die Einhaltung verantwortlich? Intensivierung der Nachweispflichten (z.b. Fachunternehmererklärung) Wenn Sie als Gebäudetechniker an Anlagen z.b. Wärmeerzeugern, Verteileinrichtungen oder Warmwasseranlagen Änderungen durchführen, müssen Sie schriftlich die Einhaltung der EnEV erklären. Die Unternehmererklärung soll auf Verlangen der Landesbehörde vorzulegen sein. Schonsteinfeger sollen im Rahmen der Feuerstättenschau überprüfen ob z.b.: - alte Heizkessel noch betrieben werden, - Anlagen richtig ausgestattet sind, - Leitungen gedämmt werden müssen, Wer vorsätzlich oder leichtfertig handelt begeht eine Ordnungswidrigkeit wenn er z. B. eine Änderung nicht richtig ausführt, ein Wohngebäude nicht richtig errichtet, eine Zentralheizung nicht richtig ausstattet oder einen Energieausweis nicht rechtzeitig zugänglich macht. Die Bundesländer können Bußgelder bis zu verlangen! RW E Rhein-Ruhr SEITE 18

19 Unternehmererklärung Formlose schriftliche Bestätigung nach Abschluss der Arbeiten für den Bauherrn oder Eigentümer Bestätigung der Einhaltung der Anforderungen der EnEV für das geänderte oder eingebaute Bauteil Bei Ersatz oder Neueinbau der Anlagentechnik (Heizung, Warmwasserbereitung, Lüftung und Klimatisierung) (auch teilweise) Bei Änderungen der Außenbauteile und der Dämmung der obersten Geschossdeckes RW E Rhein-Ruhr SEITE 19

20 Vielen Dank für ihre Aufmerksamkeit und lassen Sie uns gemeinsam: RW E Rhein-Ruhr SEITE 20

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