KfW-Information für Multiplikatoren

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1 KfW-Information für Multiplikatoren Themen dieser Ausgabe: Neubau Bestandsimmobilie Wohnwirtschaft Inhalt Produkte Themen Neubau, Bestandsimmobilie, Wohnwirtschaft Energieeffizient Sanieren Baubegleitung 431 Energieeffizient Bauen und Sanieren (EBS) 151/152, 153, 430 Service Informationen Neues Merkblatt ab : Inhaltliche Angleichung an die Investitionsförderung Neue Anlage zum Merkblatt Liste der förderfähigen Leistungen Erläuterungen zu den Änderungen ab : EBS-Prüftool und EnEV2014 Erfüllung des Unabhängigkeitskriteriums über Gütesicherung im Programm Energieeffizient Bauen (153) Erweiterung der Liste förderfähiger Maßnahmen mit energetischen Maßnahmen, die gleichzeitig der Einbruchsprävention dienen Neues Formular Erweiterte Unternehmererklärung Kommunikation von Bearbeitungshinweisen zu den EBS-Programmen an die Sachverständigen KfW Bankengruppe, Palmengartenstraße 5 9, Frankfurt am Main Telefon: Fax: S.W.I.F.T: KFWIDEFF Vorstand: Dr. Ulrich Schröder (Vorsitzender), Dr. Günther Bräunig, Dr. Ingrid Hengster, Dr. Norbert Kloppenburg, Dr. Edeltraud Leibrock, Bernd Loewen

2 Seite 2 zur KfW-Information für Multiplikatoren vom Neubau, Bestandsimmobilie, Wohnwirtschaft 1. Energieeffizient Sanieren - Baubegleitung (431) Neues Merkblatt ab Analog zu den Änderungen in der Investitionsförderung im Programm Energieeffizient Sanieren (Programmnummer 151/152, 430) passen wir auch die Bedingungen für die Förderung der energetischen Fachplanung und Baubegleitung (Programmnummer 431) zum an. Das neue Merkblatt gilt für Sanierungsvorhaben, die ab (Datum Antragseingang) eine Förderung in den KfW-Programmen Energieeffizient Sanieren (Programmnummer 151/152, 430) oder aus dem Programm eines Landesförderinstitutes erhalten, das aus diesen Mitteln von der KfW refinanziert wird. Für Sanierungsvorhaben, die bis zum (Datum Antragseingang) eine Förderung im Programm Energieeffizient Sanieren erhalten, gilt weiterhin das Merkblatt in der Version 06/2013. Die wichtigsten Anforderungen sind: Wie bisher ist eine Eintragung des Sachverständigen in die Energieeffizienz-Expertenliste für Förderprogramme des Bundes (im Folgenden: Expertenliste) unter in der Kategorie Förderprogramme der KfW sowie die Einhaltung der vorhabensbezogenen Unabhängigkeit erforderlich. Die Anforderungen an die Leistungen des Sachverständigen sind in der Anlage Technische Mindestanforderungen zu den Merkblättern Energieeffizient Sanieren (151/152, 430) definiert. Die neue Anlage zum Merkblatt Baubegleitung Liste der förderfähigen Leistungen enthält zusätzliche Leistungen des Sachverständigen. Dabei können auch Leistungen von weiteren Fachplanern gefördert werden, wenn diese vom Sachverständigen bestätigt werden. Die Liste der förderfähigen Leistungen gilt als Orientierung und ist nicht abschließend. Nicht mehr förderfähig ist die energetische Fachplanung und Baubegleitung im Zusammenhang mit der Errichtung oder Erneuerung von Heizungsanlagen im Programm Energieeffizient Sanieren Ergänzungskredit (Programm 167). Zur Beantragung des Baubegleitungszuschusses steht ab ein neues Antragsformular zur Verfügung, in dem die genannten Änderungen berücksichtigt wurden.

3 Seite 3 zur KfW-Information für Multiplikatoren vom Energieeffizient Bauen und Sanieren (151/152, 153, 430) Erläuterungen zu den Änderungen ab EBS-Prüftool und EnEV 2014 Die Novelle der EnEV (EnEV 2014) trat zum 01. Mai 2014 in Kraft und ist im Rahmen des geltenden Baurechts und der entsprechenden KfW-Effizienzhausberechnung anzuwenden. Da mit der EnEV 2014 bis zum keine Veränderung der energetischen Anforderungen verbunden ist, erfüllt die Plausibilitätsprüfung im EBS-Prüftool zur Erstellung der Online- Bestätigung zum Antrag (Kredit)/des Online-Antrags (Zuschuss) die Vorschriften der EnEV 2009 und die neuen Vorschriften der EnEV Wir werden im Juni 2014 noch einige kleine Anpassungen im EBS-Prüftool vornehmen, über die wir die Sachverständigen rechtzeitig und direkt über die Expertenliste informieren werden. Das bisherige EBS-Prüftool kann für die Antragstellung nur noch bis genutzt werden. Online-Bestätigungen zum Antrag bzw. Online-Anträge ohne BzA-ID, die vor dem erzeugt wurden, können noch bis zum für die Antragstellung eingereicht werden (Antragseingang KfW). Dabei ist die zum geänderte Ermittlung des Förderhöchstbetrages in Energieeffizient Sanieren auf Wohneinheiten nach Sanierung zu beachten, die wir für die eingereichten Bestätigungen unterstellen. Ansonsten können Berichtigungen auch handschriftlich vorgenommen werden. Das bisherige EBS-Prüftool wird für nach der Förderzusage erforderliche Anpassungen der Online-Bestätigungen zum Antrag bzw. Online-Anträge offengehalten, die ab dem mit dem Wasserzeichen Änderung versehen werden. Erfüllung des Unabhängigkeitskriteriums über Gütesicherung im Programm Energieeffizient Bauen (153) Im Programm Energieeffizient Bauen wird ab die Anforderung an die wirtschaftliche Unabhängigkeit von Sachverständigen gleichwertig erfüllt, wenn diese in einem Bau- oder Handwerksunternehmen angestellt sind, deren Produkte- und Leistungen nach einer Gütesicherung definiert und überwacht werden. Die als Qualitätssicherungssystem ausgestaltete Gütesicherung muss durch die KfW anerkannt sein. Eine Gütesicherung muss für die Anerkennung durch die KfW folgende Anforderungen von RAL-Gütegemeinschaften erfüllen: Die Organisation und Umsetzung der Gütesicherung erfolgt als Gütegemeinschaft durch eine Verbandslösung. Es erfolgt eine kontinuierliche und dokumentierte Eigenüberwachung im Unternehmen. Es wird eine regelmäßige und neutrale Fremdüberwachung im Unternehmen durchgeführt. Die Organisation der Produkte und Abläufe im Unternehmen wird nachvollziehbar dokumentiert. Die Güte- und Prüfbestimmungen sind transparent und objektiv prüfbar (technische Anforderungskriterien). Die Güte- und Prüfbestimmungen wurden unter Einbindung unabhängiger Dritter entwickelt. Die Durchführungsbestimmungen sind transparent und objektiv prüfbar (Regelungen der Überwachung und Durchführung). Die Einhaltung der Durchführungsbestimmungen wird durch einen Verband gewährleistet.

4 Seite 4 zur KfW-Information für Multiplikatoren vom Bei gravierenden Abweichungen von den Durchführungsbestimmungen erfolgt der Ausschluss des Unternehmens von der Gütegemeinschaft. Die Gütesicherung wird durch eine entsprechende Betriebsorganisation im Unternehmen umgesetzt. Über die Internetpräsenz der Gütegemeinschaft sind die Mitglieder sichtbar. Der KfW werden die Ergebnisse der jährlichen externen Prüfung übermittelt. Die von der KfW anerkannten Gütegemeinschaften werden in den FAQ zum Programm Energieeffizient Bauen benannt. Interessenten kontaktieren die KfW für eine Prüfung ihrer Verbandslösungen bitte per an energieberater@kfw.de. Erweiterung der Liste förderfähiger Maßnahmen mit energetischen Maßnahmen, die gleichzeitig der Einbruchsprävention dienen Die Liste förderfähiger Maßnahmen (Stand 06/2014) haben wir um Aspekte der Einbruchsprävention erweitert. Maßnahmen zur Einbruchsprävention waren bereits in der Vergangenheit förderfähig, so dass die redaktionelle Überarbeitung lediglich einer Klarstellung dient. Neues Formular Erweiterte Unternehmererklärung Gemäß 26a EnEV muss die Einhaltung der Anforderungen der EnEV dem Eigentümer eines Gebäudes mit einer Unternehmererklärung nachgewiesen werden. Die KfW wird im Juni 2014 auf der entsprechenden Internetseite zur weiteren Unterstützung für die Arbeit der Sachverständigen eine Erweiterte Unternehmererklärung zur Verfügung stellen. Neben der Einhaltung der Anforderungen der EnEV kann zusätzlich die Einhaltung der Anforderungen aus dem Programm Energieeffizient Sanieren (152, 430) Einzelmaßnahmen (Wärmedämmung und Fenster) durch den Sachverständigen bestätigt werden. Kommunikation von Bearbeitungshinweisen zu den EBS-Programmen an die Sachverständigen Bearbeitungshinweise zur Anwendung der Förderprogramme in den Programmen Energieeffizient Bauen und Sanieren werden wir künftig auch direkt über die Expertenliste an die unter eingetragenen Sachverständigen kommunizieren.

5 Seite 5 zur KfW-Information für Multiplikatoren vom Service Informationen Die neuen Merkblätter können Sie ab sofort im Archiv unseres KfW Beraterforums unter beraterforum.kfw.de herunterladen. Alternativ können Sie die Merkblätter über den zentralen Bestellservice der KfW beziehen: Zentraler Bestellservice: KfW-Bestellnummer Produkt- Nummer Merkblatt Servicenummer: kostenfreie Rufnummer; bestellservice@kfw.de Dokument Bezeichnung Stand Energieeffizient Sanieren - Baubegleitung 06/ Merkblatt Liste der förderfähigen Leistungen 06/ /152, /152, 153, 430 Merkblatt Liste der förderfähigen Maßnahmen 06/2014 Formular Erweiterte Unternehmererklärung 06/2014 Ihre Fragen beantworten Ihnen gerne die Beraterinnen und Berater unseres Infocenters von Montag bis Freitag unter folgender kostenfreier Rufnummer: Wohnwirtschaft: (08:00 18:00 Uhr)

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