ISSN DGPW-MITTEILUNGEN 12. JAHRGANG NR. 21 II. QUARTAL 2000 C 44961

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1 J URNAL der Deutschen Gesellschaft für Plastische und Wiederherstellungschirurgie e.v. ISSN DGPW-MITTEILUNGEN 12. JAHRGANG NR. 21 II. QUARTAL 2000 C Aktuelle Mitteilungen aus der Gesellschaft Wissenschaftliche Beiträge der 36. und 37. Jahrestagung 1998/1999 EINHORN-PRESSE VERLAG

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3 INHALT EDITORIAL 4 ÄRZTEGELÖBNIS Deklaration von Genf 5 Internationale Ärztliche Standesordnung 5 DGPW INTERN Präsidium Geschäftsführender Vorstand 2000, Ständiger Beirat, Nichtständiger Beirat, Senat, Sektionen, Korrespondierende Mitglieder 6 Ehrenmitglieder, Hans-von-Seemen-Preis, Heinrich Bürkle de la Camp-Medaille, Ehemalige Präsidenten, Geschäftsstelle 7 Mitgliederentwicklung, Fachgruppenanalyse, Neuaufnahmen 8 Stellungnahme des Präsidiums der DGPW zur Silikon-Problematik 9 Definition der verschiedenen Formen plastisch rekonstruktiver Eingriffe 9 Protokoll der Mitgliederversammlung vom 8. Oktober Hans-von-Seemen-Preis BERUFSVERBAND PLASTISCHE UND REKONSTRUKTIVE CHIRURGIE N. SCHWENZER Plastisch-chirurgische Eingriffe im Mund-Kiefer-Gesichtsbereich 12 DEUTSCHSPRACHIGER ARBEITSKREIS FÜR KRANKENHAUSHYGIENE Anforderungen der Hygiene beim Tätowieren und Piercen 14 H. RUDOLPH V. STUDTMANN Piercing 17 WISSENSCHAFTLICHE BEITRÄGE 36. JAHRESTAGUNG R. SCHÖN N.-C. GELLRICH A. SCHRAMM R. SCHMELZEISEN Endoskopische Chirurgie im Mund-, Kiefer- und Gesichtsbereich - Videodemonstration einer endoskopisch assistierten Versorgung einer dislozierten Jochbeinfraktur - 21 A. HAISCH A. LOCH A. PRUß R. HANSEN N. ULBRICH M. SITTINGER Plasmaaufbereitung für die Plastische Chirurgie und das Tissue Engineering: Herstellung autologer Zweikomponentenfibrinkleber 22 R. KUHLS F. SOOST H.-J. NEUMANN H.-P. BERLIEN Die Behandlung von hypertrophen Narben bzw. Keloiden durch eine kombinierte Therapie mittels zentraler Exzision und anschließender postoperativer, prophylaktischer Argon-Laser-Bestrahlung 23 U. V. FRITSCHEN H. UPHUS J.V. WENING Möglichkeiten lokaler Muskellappenplastiken am distalen Unterschenkel 25 C. LENZEN J. LEVY H.G. BULL Zum physikalischen Nachweis von injiziertem flüssigen Silikon in der plastischen Gesichtschirurgie 28 H.W. WECHSEL TH. SCHÖTTLE S. LAHME A. ZUMBRÄGEL K.-H. BICHLER Zum Einsatz von Fremdmaterial im harntragenden System 30 A. SCHRAMM N.-C. GELLRICH J. SCHIPPER R. SCHÖN C. BUITRAGO-TÉLLEZ R. SCHMELZEISEN Sind rechnergeführte Navigationsverfahren bei schädelbasisnahen Eingriffen noch entbehrlich? 32 R. HEERMANN R. KEERL Aktuelle Einsatzmöglichkeiten von Computersystemen in der Kopf-Hals-Chirurgie 35 U.M. MAUER U. KUNZ U. GROSSERT-HENKE Plastischer Verschluß bei Spina bifida aperta 38 L. BERND B. LEHNER J. HENNEN A.-K. MARTINI Erfahrung mit autologen, gefäßgestielten Fibulatransplantaten zur Defektüberbrückung in der orthopädischen Onkologie 40 M. STIEVE H.G. KEMPF P.R. ISSING T. LENARZ Therapieergebnisse bei einseitiger und doppelseitiger Choanalatresie 41 ANSPRACHE DES PRÄSIDENTEN H. HALSBAND Lebenschancen von Kindern 43 FESTVORTRAG 37. JAHRESTAGUNG 37. JAHRESTAGUNG H.-J. NEUMANN Macht Krankheit Weltgeschichte? 46 WISSENSCHAFTLICHE BEITRÄGE 37. JAHRESTAGUNG A. ECKARDT R. DEMPF K. FOKAS P. BRACHVOGEL Tumoren der Mund-, Kiefer- und Gesichtsregion bei Kindern und Jugendlichen Diagnostik und Therapie aus der Sicht der Mund-, Kiefer- und Gesichtschirurgie 48 M. VESPER M. HEILAND G. GEHRKE R. BSCHORER D. HELLNER J. LORENZ R. SCHMELZLE Funktionelle Ergebnisse nach Lappentransplantaten bei Verbrennungsnarben im Wachstumsalter 51 P. DEGENHARDT J. WIT W. BEYER Behandlung monströser Laparoschisen mittels primärem Bauchdeckenverschluß durch Gore-Tex -Patch Interposition 52 TERMINKALENDER 54 IMPRESSUM 8 Titelbildhinweise: links oben: Bauchnabelpiercing (1999) rechts oben: Hämangiom an der rechten Gesichtshälfte bei einem 5 Monate alten Säugling links unten: Mammographie; polymorphe Mikroverkalkungen nach Fett-Transplantation (1996) rechts unten: Schwere Narbenkontraktur an linkem Unterarm und Hand nach Verbrennung Journal DGPW / Nr. 21/Mai

4 EDITORIAL Sehr geehrte Frau Kollegin, sehr geehrter Herr Kollege! In diesem Heft wird mit der Herausgabe der letzten Manuskripte der Kongress 1998 abgeschlossen und der erste Teil der letztjährigen Vorträge publiziert. Leider wurden zahlreiche Manuskripte entweder nicht eingereicht oder entsprachen nicht den obligatorischen Vorschriften für die Einsendung von Manuskripten an den Herausgeber. Wir möchten deshalb alle Mitglieder darauf hinweisen, daß bei der Einsendung von Manuskripten die Vorschriften unbedingt zu beachten sind. Nach wie vor bleibt die Finanzierung des Journals schwierig, zumindest so lange, wie wir es für die Mitglieder kostenfrei herausbringen. Dies aber ist ein bundesweites Problem, welches sich durch die zunehmenden Schwierigkeiten unserer Sponsoren mit Finanzbehörden und Staatsanwälten ausweiten dürfte. Die Frist für die Anmeldung von Vorträgen, Poster und Videos wurde für unseren diesjährigen Kongreß um 4 Wochen bis zum 28. Mai 2000 verlängert. Besondere Annerkennung gilt unserem diesjährigen Präsidenten, Herrn Prof. Dr. med. OESTERN, da er erstmalig keinen Kongreßbeitrag für seine Jahrestagung von den Mitgliedern der DGPW und den Referenten erheben wird. Dies dürfte besonders für unsere jüngeren Mitglieder in nichtselbständiger Position wichtig sein. In diesem Zusammenhang sei auch noch einmal darauf hingewiesen, daß eine Unterkunft in Berlin in Pensionen und Privatzimmern bereits zu einem Preis ab DM 50,00 möglich ist. Wir haben bereits bei der letzten Ausgabe auf unsere Repräsentanz im Internet und hingewiesen, deren Adressen Sie unter der Rubrik DGPW-Intern Geschäftsstelle finden. Inzwischen ist es möglich, über Internet die Expertenlisten, Anmeldeformulare für die Mitgliedschaft in unserer Gesellschaft, Satzung und Fragebogen über Komplikationen beim Piercing abzurufen ( Außerdem möchten wir auf die diesjährige Ausschreibung des Hans-von-Seemen- Preises auf Seite 12 hinweisen und Sie bitten, unter Beachtung der Ausschreibungsbedingungen, die Sie ebenfalls im Internet abrufen können, Ihren Antrag zu stellen. Die Urkunde über Mitgliedschaft in unserer Gesellschaft wird inzwischen allen neu eingetretenen Mitgliedern zusammen mit der Bestätigung ihrer Mitgliedschaft, den Altmitgliedern dagegen nur auf formlosen schriftlichen Antrag hin zugesandt. In den letzten Monaten war ein wahrer Ansturm der verschiedenen Medien auf Themen der Schönheitschirurgie zu beobachten, wobei mitunter äußerst fragwürdige Behandlungsverfahren vorgestellt und propagiert wurden. Häufig handelten die Medien diesen Themenbereich seriös ab, auch kritische Stimmen kamen zu Wort. Leider sind jedoch auch unseriöse und standesrechtlich nicht mehr vertretbare Auswüchse zu verzeichnen. So liefen über einige Rundfunkstationen Hörerwettbewerbe, bei denen oft über eine Woche hinweg täglich als erster Preis eine Schönheitsoperation im Wert von DM in einer namentlich genannten Schönheitsklinik zu gewinnen waren. Dies sollte von der Ärzteschaft nicht unwidersprochen hingenommen werden. Neben der schon äußerst fragwürdigen Anpreisung und Werbung für Kosmetische Operationen handelt es sich hier eindeutig um eine standesrechtlich verbotene Werbung von Ärzten. In der Regel verstecken sich die beteiligten Ärzte hinter einem Institut, welches offiziell von Betriebswirten geführt wird. Die eigentlichen Nutznießer sind jedoch die dort tätigen Ärzte, die auf diese Weise ihren finanziellen Gewinn mit einem langfristig gesehen enormen Ansehensverlust für die Ärzteschaft erkaufen. Hier sind wir alle, einschließlich unserer standespolitischen Vertreter gefordert, in Respektierung des ärztlichen Ethos und der Grundsätze des Gelöbnisses des Weltärztebundes (Seite 5) Wege zu finden, um derartige Praktiken zu unterbinden. Bei den zahlreichen Diskussionen um diese und ähnliche Probleme, selbst unter Experten, wurde häufig aneinander vorbeigeredet, weil höchst unterschiedliche Interpretationen und Definitionen z.b. von OP- Indikationen benutzt wurden. Aus diesem Grunde haben 2 Expertengruppen unserer Gesellschaft eine offizielle Stellungnahme des Präsidiums zum The- ma Silikonimplantate sowie eine eindeutige Definition der verschiedenen Formen plastischer Operationen erarbeitet. Diese Stellungnahme ist auf Seite 9, die Definitionen für plastisch konstruktive, plastisch rekonstruktive, ästhetische und kosmetische Operationen ebenfalls auf Seite 9 nachzulesen. Damit wird eine Grundlage geschaffen, auf deren Basis in Zukunft wissenschaftliche Diskussionen, aber auch Beurteilungen von Sachverhalten durch Kostenträger oder Juristen erleichtert werden. Dabei sollte auch klar werden, daß Eingriffe wie Piercing, Tätowieren, Branding, Stapeling oder Stretching nicht unter dem Begriff kosmetische Chirurgie subsumiert werden können. Bei diesen Eingriffen kann es häufig zu erheblichen aesthetischen und sogar funktionellen Beeinträchtigungen verschiedenster Organsysteme kommen. Ärzte, die diese Eingriffe durchführen, verstoßen gegen das ärztliche Ethos und gegen standesrechtliche Grundsätze. Die oben erwähnten Eingriffe sind keine ärztliche Tätigkeit, wenn auch Verwaltungsjuristen in richtiger Einschätzung der hygienischen, fachlichen und räumlichen Mängel Gefahren für die Bevölkerung sehen und diese Eingriffe lieber von Ärzten durchgeführt sehen wollen. Der Deutschsprachige Arbeitskreis für Krankenhaushygiene hat auf vielfältige Anregungen und Wünsche der verschiedenen Seiten hin eine Leitlinie erarbeitet, in dem die hygienisch notwendigen Rahmenbedingungen festgelegt werden, die für Piercing- oder Tätowierungsstudios ebenso gelten müssen wie bei der Durchführung ambulanter Operationen. Danken möchte ich auch an dieser Stelle dem Einhorn-Presse Verlag für seine gute Zusammenarbeit, meinen Sekretärinnen Frau STEGE und Frau TIMM und besonders Herrn Dr. med. STUDTMANN für ihren engagierten Einsatz bei der Bewältigung der vielfältigen täglichen Aufgaben, die zwangsläufig mit dem Betrieb unserer Geschäftsstelle verbunden sind. Danken möchte ich aber auch Herrn M. EHLEBRACHT von der Firma diakomedinform, der unsere Internetverbindung ehrenamtlich auf einem technisch optimalen Stand hält. Mit freundlichen kollegialen Grüßen Ihr Dr. Hans Rudolph Generalsekretär 4 Journal DGPW / Nr. 21/Mai 2000

5 ÄRZTEGELÖBNIS Weltärztebund Deklaration von Genf verabschiedet von der 2. Generalversammlung des Weltärztebundes Genf, Schweiz, September 1948 und revidiert von der 22. Generalversammlung des Weltärztebundes Sydney, Australien, August 1968 und revidiert von der 35. Generalversammlung des Weltärztebundes in Venedig, Italien, Oktober 1983 unrevidiert von der 46. Generalversammlung des Weltärztebundes Stockholm, Schweden, September 1994 Gelöbnis: Bei meiner Aufnahme in den ärztlichen Berufsstand gelobe ich feierlich, mein Leben in den Dienst der Menschlichkeit zu stellen. Ich werde meinen Lehrern die schuldige Achtung und Dankbarkeit erweisen. Ich werde meinen Beruf mit Gewissenhaftigkeit und Würde ausüben. Die Gesundheit meines Patienten soll oberstes Gebot meines Handelns sein. Ich werde alle mir anvertrauten Geheimnisse auch über den Tod des Patienten hinaus wahren. Ich werde mit allen meinen Kräften die Ehre und die edle Überlieferung des ärztlichen Berufes aufrechterhalten. Meine Kolleginnen und Kollegen sollen meine Schwestern und Brüder sein. Ich werde mich in meinen ärztlichen Pflichten meinem Patienten gegenüber nicht beeinflussen lassen durch Alter, Krankheit oder Behinderung, Konfession, ethnische Herkunft, Geschlecht, Staatsangehörigkeit, politische Zugehörigkeit, Rasse, sexuelle Orientierung oder soziale Stellung. Ich werde jedem Menschenleben von seinem Beginn an Ehrfurcht entgegenbringen und selbst unter Bedrohung meine ärztliche Kunst nicht in Widerspruch zu den Geboten der Menschlichkeit anwenden. Dies alles verspreche ich feierlich und frei auf meine Ehre. Weltärztebund Internationale Ärztliche Standesordnung verabschiedet von der 3. Generalversammlung des Weltärztebundes London, Großbritannien, Oktober 1949, revidiert von der 22. Generalversammlung des Weltärztebundes in Sidney, Australien, August 1968 und von der 35. Generalversammlung des Weltärztebundes Venedig, Italien, Oktober 1983 Allgemeine Pflichten des Arztes Der Arzt soll ständig die höchsten Anforderungen an sein berufliches Verhalten stellen. Der Arzt soll sich im Interesse seines Patienten in der freien und unabhängigen Ausübung seines Berufes nicht von Gewinnstreben leiten lassen. Der Arzt soll in allen Bereichen der ärztlichen Praxis bemüht sein, eine angemessene ärztliche Leistung in voller Unabhängigkeit und in Ehrfurcht vor der menschlichen Würde zu erbringen. Der Arzt soll Ehrlichkeit walten lassen im Umgang mit Patienten und Kollegen und bemüht sein, charakterliche und berufliche Mängel bei Ärzten sowie Irreführung oder Betrug aufzudecken. Folgende Handlungen gelten als unethisch: a) Werbung der Ärzte, mit Ausnahme der Anzeigen, die gesetzlich im betreffenden Land und von den nationalen Standesorganisationen ausdrücklich zugelassen sind. b) Die Zahlung einer Vergütung oder anderer Leistungen für die Überlassung eines Patienten oder die Zuweisung eines Patienten an andere. Der Arzt soll die Rechte der Patienten, der Kollegen und der anderen Angehörigen der Heilberufe achten und Schweigen über alles bewahren, was seine Patienten ihm anvertrauen. Der Arzt soll bei der Ausübung seiner ärztlichen Tätigkeit ausschließlich im Interesse des Patienten handeln, wenn die Therapie eine Schwächung des physischen und psychischen Zustandes des Patienten zur Folge haben kann. Der Arzt soll bei der Bekanntgabe von Entdeckungen und Forschungsergebnissen oder neuer Behandlungsmethoden durch berufsfremde Kanäle äußerste Vorsicht walten lassen. Der Arzt soll nur das bescheinigen, was er selbst verifiziert hat. Pflichten des Arztes gegenüber dem Kranken Der Arzt muß sich jederzeit seiner Pflichten zur Erhaltung menschlichen Lebens bewußt sein. Der Arzt schuldet seinen Patienten völlige Loyalität und den Einsatz aller Hilfsmittel der ärztlichen Wissenschaft. Wenn Diagnose oder Therapie in ihren Anforderungen die Fähigkeiten des Arztes überfordern, sollte er den Rat eines erfahreneren Arztes suchen. Der Arzt soll alles, was er über seinen Patienten weiß, absolut vertraulich behandeln, auch über dessen Tod hinaus. Der Arzt soll im Notfall die erforderliche Hilfe leisten, es sei denn, er ist sicher, daß andere bereit und in der Lage sind, diese Hilfe zu gewähren. Pflichten der Ärzte gegeneinander Der Arzt soll sich seinen Kollegen gegenüber so verhalten, wie er sich dies auch von ihnen ihm gegenüber wünscht. Der Arzt darf seinen Kollegen keine Patienten abwerben. Der Arzt soll die Grundsätze des vom Weltärztebund beschlossenen Genfer Gelöbnisses achten. Journal DGPW / Nr. 21/Mai

6 DGPW INTERN Präsidium Geschäftsführender Vorstand Präsident: Prof. Dr. med. H.-J. Oestern Chefarzt der Klinik für Unfall- und Wiederherstellungschirurgie, Allgemeines Krankenhaus Celle Siemensplatz 4, Celle 1. Vizepräsident: Univ.-Prof. Dr. med. H. Halsband Direktor der Kinderchirurgischen Klinik, Medizinische Universität zu Lübeck Ratzeburger Allee 160, Lübeck Senat: Prof. Dr. med. H. Cotta, Salzburg, Orthopädie Prof. Dr. med. G. Hierholzer, Duisburg, Unfallchirurgie Prof. Dr. med. K.-H. Jungbluth, Hamburg, Unfallchirurgie Prof. Dr. med. E.-R. Kastenbauer, München, HNO-Chirurgie Prof. Dr. med. H. Mittelmeier, Homburg/Saar, Orthopädie Prof. Dr. med. H.H. Naumann, Gräfelfing, HNO-Chirurgie Prof. Dr. med. A. Pannicke, Frankfurt, Unfallchirurgie Prof. Dr. Dr. med. G. Pfeifer, Hamburg, MKG-Chirurgie Prof. Dr. med. J. Probst, Murnau, Unfallchirurgie Prof. Dr. med. J. Rehn, Denzlingen, Chirurgie Prof. Dr. med. N. Schwenzer, Tübingen, MKG-Chirurgie 2. Vizepräsident: Prof. Dr. med. L. Zichner Ärztlicher Direktor Orthopädie der Universitätsklinik Friedrichsheim Marienburgstraße 2, Frankfurt Generalsekretär: Dr. med. H. Rudolph Chefarzt der II. Chirurgischen Klinik für Unfall-, Wiederherstellungs-, Gefäß- und Plastische Chirurgie am Diakoniekrankenhaus Elise-Averdieck-Straße 17, Rotenburg/W. Schatzmeister: Univ.-Prof. Dr. med. F. Bootz Direktor der Klinik und Poliklinik für HNO-Heilkunde / Plastische Operationen der Universität Leipzig Liebigstraße 18a, Leipzig Sektionen der Gesellschaft: Sektion Craniofaziale Chirurgie Sektion Laserchirurgie Sektion Ästhetische Chirurgie Sektion Handchirurgie Sektionsleiter: Prof. Dr. med. Dr. med. dent. R. Schmelzle, Hamburg Dr. med. H. Rudolph, Rotenburg/Wümme Priv.-Doz. Dr. med. J. Hussmann, Berlin Prof. Dr. med. B. D. Partecke, Hamburg Ständiger Beirat: Prof. Dr. med. A. Berghaus, Halle, HNO-Chirurgie Prof. Dr. med. W. Draf, Fulda, HNO-Chirurgie Prof. Dr. med. H. Hübner, Trier, Ophthalmologie Prof. Dr. med. R. Rahmanzadeh, Berlin, Unfallchirurgie Prof. Dr. med. M. Samii, Hannover, Neurochirurgie Prof. Dr. Dr. med. R. Schmelzle, Hamburg, MKG-Chirurgie Prof. Dr. med. H. Zilch, Goslar, Orthopädie Nichtständiger Beirat: Prof. Dr. med. R. Guthoff, Rostock, Ophthalmologie Prof. Dr. med. U. T. Hopt, Rostock, Viszeralchirurgie Prof. Dr. Dr. med. dent. H. H. Horch, München, MKG-Chirurgie Prof. Dr. med. H. Huland, Hamburg, Urologie Priv. Doz. Dr. med. J. Hussmann, Berlin, Plastische Chirurgie Prof. Dr. med. B.R. Muck, Mönchengladbach, Gynäkologie Prof. Dr. med. B.-D. Partecke, Hamburg, Handchirurgie Prof. Dr. med. D. Roesner, Dresden, Kinderchirurgie Prof. Dr. med. W. Stoll, Münster, HNO-Chirurgie Prof. Dr. med. K. Weise, Tübingen, Unfallchirurgie Prof. Dr. med. habil. R. H. von Wild, Münster, Neurochirurgie Sektion Wehrmedizinische Prof. Dr. med. H. Maier, Wiederherstellungschirurgie Ulm, und Prof. Dr. med. W. Mutschler, München Korrespondierende Mitglieder: Univ.-Prof. Dr. med. R. Fries, Linz, MKG-Chirurgie Prof. B.H. Haughey, MBChb, MS, F.A.C.S., F.R.A.C.S., St. Louis, HNO-Chirurgie Priv.-Doz. Dr. med. U. Heim, Davos, Unfallchirurgie Prof. Dr. med. J.-P. Janetta, Pittsburgh, Neurochirurgie Primarius Doz. Dr. med. H. Kuderna, Wien, Unfallchirurgie Prof. Dr. med. L. von Laer, Basel, Kindertraumatologie Prof. Dr. med. U. Lorenz, St. Gallen, Gynäkologie Prof. Dr. med. H. Matras, Wien, MKG-Chirurgie Prof. Dr. med. H. Millesi, Wien, Plastische Chirurgie Prof. Dr. med. Th. P. Rüedi, Chur, Unfallchirurgie Prof. Dr. med. R. Szyszkowitz, Graz, Unfallchirurgie Prof. M.E. Tardy jun. M.D., F.A.C.S., Chicago, Illinois, Univ.-Prof. Dr. med. O. Trentz, Zürich, Unfallchirurgie Univ.-Prof. Dr. med. V. Vecsei, Wien, Unfallchirurgie 6 Journal DGPW / Nr. 21/Mai 2000

7 DGPW INTERN Ehrenmitglieder: Prof. Dr. med. J. Böhler, Wien, Unfallchirurgie Prof. Dr. med. H. Cotta, Salzburg, Orthopädie Prof. Dr. med. J. Denecke, Heidelberg, HNO-Chirurgie ( ) Prof. Dr. med. G. Friedebold, Berlin, Orthopädie ( ) Prof. Dr. med. W. Ch. Hecker, München, Kinderchirurgie Prof. Dr. med. G. Hierholzer, Duisburg, Unfallchirurgie Prof. Dr. med. F. Hollwich, Oberaudorf, Ophthalmologie ( ) Prof. Dr. med. G. Kindermann, München, Gynäkologie Prof. Dr. med. W. Kley, Würzburg, HNO-Chirurgie ( ) Prof. Dr. med. J. Lang, Würzburg, Anatomie Prof. Dr. med. R. Meyer, Lausanne, HNO-Chirurgie Prof. Dr. med. H.H. Naumann, Gräfelfing, HNO-Chirurgie Prof. Dr. med. H. Neubauer, Köln, Ophthalmologie Prof. Dr. Dr. med. G. Pfeifer, Hamburg, MKG-Chirurgie Prof. Dr. med. J. Probst, Murnau, Unfallchirurgie Prof. Dr. med. J. Rehn, Denzlingen, Chirurgie Prof. Dr. Dr. med. E. Schmidt, Stuttgart ( ) Prof. Dres. mult. K. Schuchardt, Hamburg, MKG-Chirurgie ( ) Prof. Dr. med. N. Schwenzer, Tübingen, MKG-Chirurgie Prof. Dr. med. H. Willenegger, Bern, Chirurgie ( ) Prof. Dr. med. A.N. Witt, Gmund, Orthopädie ( ) Hans-von-Seemen-Preis Der als ehrenvolle Auszeichnung für wissenschaftliche Verdienste um die Deutsche Gesellschaft für Plastische und Wiederherstellungschirurgie e. V. gestiftete Preis wurde bisher verliehen an: 1986 Prof. Dr. med. A. Berghaus, Berlin 1988 Prof. Dr. Dr. med. D. Riediger, Tübingen Dr. Dr. med. M. Ehrenfeld, Tübingen Priv.-Doz. Dr. med. E. Schmitt, Homburg/Saar 1990 Dr. med. Lèon De Wilde, Wuppertal 1992 Priv.-Doz. Dr. med. G. Geyer, Würzburg 1994 Dr. med. F. Neudeck, Essen Dr. med. W. Klaes, Essen 1996 Dr. Dr. med. dent. R. E. Friedrich, Hamburg Dr. med. D. Hebebrand, Bochum 1998 Dr. med. Hans O. Rennekampff, Tübingen P.H.D. Sy Griffey, Woodlands M.S. Glenn Greenleaf, Woodlands Prof. M.D. John F. Hannsbrough, San Diego Frau Verena Kiessing, San Diego Heinrich Bürkle de la Camp-Medaille In Würdigung der Verdienste um die Deutsche Gesellschaft für Plastische und Wiederherstellungschirurgie e.v. insbesondere auf dem Gebiet der medizintechnischen Entwicklung wurde die Medaille verliehen an: 1996 Herrn Jürgen Gühne, Bochum 1997 Herrn Klaus Hug, Freiburg 1998 Herrn Olaf Lüneburg, Hamburg 1999 Frau Sybill Storz, Tuttlingen Ehemalige Präsidenten Jahr Präsident Kongreßort 1963 H. v. Seemen München 1964/65/66 H. Bürkle de la Camp München 1967 P. H. Bischof München 1968 W. Schink, K. Schuchardt München 1969 H. Bürkle de la Camp München 1969 K. Schuchardt Hamburg 1970 keine Tagung 1971 G. Friedebold Berlin 1972 J. Rehn Dortmund 1973 H. H. Naumann München 1974 F. Hollwich Düsseldorf 1975 E. Schmid Stuttgart 1976 W. Düben Hannover 1977 J. Probst Murnau 1978 G. Hierholzer Düsseldorf 1979 H. Cotta Heidelberg 1980 H. Scheunemann Mainz 1981 W. Kley Würzburg 1982 K. H. Jungbluth Hamburg 1983 H. Rettig Gießen 1984 G. Pfeifer Hamburg 1985 H. Neubauer Köln 1986 E. R. Kastenbauer Berlin 1987 A. Pannike Frankfurt/Main 1988 H. Mittelmeier Homburg/Saar 1989 M. Samii Hannover 1990 N. Schwenzer Tübingen 1991 W. Draf Berlin 1992 H. Zilch Berlin 1993 R. Rahmanzadeh Berlin 1994 R. Schmelzle Hamburg 1995 A. Berghaus Halle/Saale 1996 H. Rudolph Berlin 1997 H. Hübner Berlin 1998 H. Weitzel Berlin 1999 H. Halsband Berlin Geschäftsstelle: Deutsche Gesellschaft für Plastische und Wiederherstellungschirurgie e. V. Diakoniekrankenhaus Rotenburg Elise-Averdieck-Straße 17, Rotenburg/Wümme Tel.: (04261) , -27, Fax: (04261) dgpwev@t-online.de Internet: Generalsekretär Dr. med. H. Rudolph Chefarzt der II. Chirurgischen Klinik für Unfall-, Wiederherstellungs-, Gefäß- und Plastische Chirurgie Sekretärinnen: Frau Nicole Stege Frau Ute Timm Journal DGPW / Nr. 21/Mai

8 DGPW INTERN Mitgliederentwicklung (Stand: 28. April 2000) Jahr Neu Kündigung Tod Anzahl Fachgruppenanalyse (Stand: 28. April 2000) 1. Chirurgie 179 Gefäßchirurgie 4 Handchirurgie 19 Kinderchirurgie 22 Thoraxchirurgie 1 Unfallchirurgie 91 Viszeralchirurgie Gynäkologie HNO MKG Neurochirurgie Ophthalmologie Orthopädie Plastische Chirurgie Urologie Sonstige korporative Mitglieder emeritiert bzw. im Ruhestand Ausland (einschl. Schweiz und Österreich) 57 zusammen: 653 Neuaufnahmen (seit Erscheinen des Journals Nr. 19/20, Stand: 28. April 2000) Dr. med. Ralf Heermann geschäftsführender Oberarzt, Medizinische Hochschule Hannover, Klinik für Hals-Nasen-Ohren-Heilkunde Carl-Neuberg-Straße 1, Hannover Bürgen: Prof. Dr. Thomas Lenarz, Hannover PD Dr. Peter R. Issing, Hannover PD Dr. med. Dietlind Friedrich Gemeinschaftspraxis Alleestraße 6, Bad Soden Bürgen: Prof. Dr. Horst Hübner, Trier Prof. Dr. Rudolf Guthoff, Rostock Prof. Dr. med. habil. Ralf-Thomas Michel Arzt für Frauenheilkunde und Geburtshilfe Frauenarztpraxis Ambulant-Operative Praxisklinik Alexander-von-Humboldt-Straße 8, Erbach Bürgen: Prof. Dr. med. habil. emerit. Werner Ey, Darmstadt Prof. Dr. med. habil. Rolf Schuhmann, Heusenstamm Dr. med. Thomas Flietner Ärztlicher Leiter, Collegium-Klinik für Plastisch-Ästhetisch und Rekonstruktive Medizin GmbH Schönberger Straße 11, Kiel Bürgen: Dr. med. Roland Hornung, Nürnberg Dr. med. Frank-Michael Hasse, Braunschweig Vytautas Tutkus M.D. Vilnius University hospital Red Cross, dep. of reconstructive microsurgery Zygmantu Str. 3, 2001 Vilnius Bürgen: Dr. Hans Rudolph, Rotenburg Dr. Volkhardt Studtmann, Rotenburg Dr. med. Ewald Hüls Assistenzarzt, Klinik für Unfall- und Wiederherstellungschirurgie, Allgemeines Krankenhaus Celle Siemensplatz 4, Celle Bürgen: Prof. Dr. Hans-Jörg Oestern, Celle Dr. Hans Rudolph, Rotenburg Impressum Herausgeber: Dr. med. Hans Rudolph im Auftrag der Deutschen Gesellschaft für Plastische und Wiederherstellungschirurgie e.v. Verantwortliche Schriftleitung: Dr. med. Hans Rudolph, Generalsekretär der Deutschen Gesellschaft für Plastische und Wiederherstellungschirurgie, Elise-Averdieck-Straße 17, Rotenburg/ Wümme. Manuskripte: Erbeten an die Schriftleitung. Rechte: Die veröffentlichten Beiträge sind urheberrechtlich geschützt. Mit der Annahme des Manuskriptes gehen alle Verwertungsrechte für Zeitschriften, wie Nachdruck, auch von Abbildungen, Vervielfältigungen jeder Art, Übersetzungen, an den Herausgeber über. Vortrag, Funk, Tonträger- und Fernsehsendungen sowie Speicherung in Datenverarbeitungsanlagen, auch auszugsweise, behält sich der Urheber vor. Gestaltungs- und Produktionsrechte: by Einhorn-Presse Verlag, Bezugsbedingungen: Der Bezugspreis für Mitglieder der DGPW ist durch den Mitgliedsbeitrag abgegolten. Jahresabonnement: 4 Hefte zu DM 120,00 inkl. 7% MwSt. zuzüglich Versandkosten. Einzelheft: DM 38,- inkl. 7% MwSt. zuzüglich Versandkosten. Die Bezugsdauer verlängert sich jeweils um ein Jahr, wenn bis 30. September des Vorjahres keine Abbestellung erfolgt ist. Bankverbindung: Vereins- und Westbank AG Hamburg, Konto-Nr (BLZ ). Verlag und Anzeigen: Einhorn-Presse Verlag GmbH, Postfach 1204, Reinbek, Tel , Fax: , einhorn.hh@t-online.de. Es gilt Anzeigenpreisliste Nr. 2 vom 31. Januar Druck auf chlorfrei gebleichtem holzfreien Papier. Printed in EU. ISSN Journal DGPW / Nr. 21/Mai 2000

9 DGPW INTERN Definition der verschiedenen Formen plastisch rekonstruktiver Eingriffe Die 1962 gegründete und auf diesem Gebiet älteste Deutsche Gesellschaft für Plastische und Wiederherstellungschirurgie e.v. hat inzwischen 653 Mitglieder aus allen operativen Disziplinen und ist damit auch in der Lage, die vielfältigen Aufgaben in diesem Arbeitsgebiet kompetent wahrzunehmen. Es ist zweifelsfrei, daß wegen der enormen Erweiterung und Spezialisierung die Aufgaben der Plastischen Chirurgie nicht mehr von einem einzigen Fach wahrgenommen werden können. Plastische und Wiederherstellungschirurgie bedeutet wesentlich mehr als in der Öffentlichkeit gemeinhin unter der Bezeichnung Schönheitschirurgie verstanden wird. Wegen der allgemeinen Begriffsverwirrung selbst unter Medizinern ist eine Definition der verschiedenen Zielrichtungen erforderlich. Eine erste Festlegung der Definition findet sich in 2 der Satzung des 1989 gegründeten Berufsverbandes Plastische und Rekonstruktive Chirurgie. Hier heißt es: Plastische und Rekonstruktive Chirurgie ist die operative Neu- oder Umbildung sowie Rekonstruktion von Körperteilen oder Organen zur Herstellung adäquater Form und Funktion. Zu unterscheiden sind: a) die Konstruktive Plastische Chirurgie zur Beseitigung angeborener Fehlbildungen und ihrer Folgen; b) die Rekonstruktive Plastische Chirurgie zur Wiederherstellung von Körperteilen oder Organen, die durch Unfall, Krankheit oder Eingriffe beeinträchtigt sind; c) die Ästhetische Chirurgie zur Verbesserung konstitutions-, wachstumsoder altersbedingter Beeinträchtigungen des Erscheinungsbildes. In Hinblick auf den Gesamtorganismus erfordern diese Aufgaben der Plastischen und Rekonstruktiven Chirurgie wegen der spezifischen Probleme aller Körperregionen den interdisziplinären Zusammenschluß unterschiedlicher operativer Gebiete. Anläßlich der Pressekonferenz zur 33. Jahrestagung der Gesellschaft in Halle 1995 wurde diese Definition um einen Punkt d erweitert: - die Kosmetische Chirurgie zur Verschönerung eines an und für sich normalen Äußeren bei gesunden Menschen. Und weiter heißt es dort: Während bei den ersten beiden Gruppen eine strenge ärztliche Indikation die Regel ist und dem auch durch eine Kostenübernahme durch die Kostenträger Rechnung getragen wird, finden wir in der Gruppe der ästhetischen Chirurgie nur teilweise, in der kosmetischen Chirurgie in der Regel keine ärztliche Indikation zu diesen Eingriffen. Das ist auch der Grund, daß die Patienten der Gruppen c und d die Kosten für die Behandlung in der Regel selbst übernehmen müssen. Die Präsidiumsmitglieder DRAF, HUSS- MANN, MAIER, OESTERN, RUDOLPH, SCHMELZLE und SCHWENZER schlagen dem Präsidium der Deutschen Gesellschaft für Plastische und Wiederherstellungschirurgie folgende offizielle Definitionen für die verschiedenen Plastischen Operationen vor: 1. Konstruktive Plastische Chirurgie zur Beseitigung angeborener Fehlbildungen und ihrer Folgen. 2. Rekonstruktive Plastische Chirurgie zur Wiederherstellung von Körperteilen oder Organen, die durch Unfall, Krankheit oder Eingriffe beeinträchtigt sind. 3. Ästhetische Chirurgie zur Verbesserung konstitutions-, wachstums- oder altersbedingter Beeinträchtigungen des Erscheinungsbildes. 4. Kosmetische Chirurgie Operationen zur individuellen Veränderung der äußeren Körperformen ohne physischen oder psychischen Krankheitswert und somit ohne medizinische Indikation. Stellungnahme des Präsidiums der Deutschen Gesellschaft für Plastische und Wiederherstellungschirurgie e.v. zur Silikon-Problematik Die Verwendung von Brustimplantaten, speziell: Silikon-Prothesen, zum Wiederaufbau der weiblichen Brust nach onkologischen Eingriffen oder zur Korrektur von Formfehlbildungen muß dem Stand moderner wissenschaftlicher Entwicklungen entsprechen. Die Implantatchirurgie erfordert eine medizinisch begründete Indikationsstellung. Wie bei jedem chirurgischen Eingriff hat präoperativ eine umfassende Aufklärung über allgemeine sowie implantat- und technologiespezifische Komplikationsmöglichkeiten zu erfolgen; dazu gehören insbesondere Wundinfektionen, welche die Entfernung eines oder beider Implantate wieder erforderlich machen können, oder als unerwünschte Mittel- oder Langzeitfolgen eine überschießende Narbenbildung und eine Kapselfibrose um das Implantat, die Schmerzen, aber auch erhebliche sichtbare Verformungen und Verhärtungen der Brust bewirken können, so daß sich die Notwendigkeit zu einer erneuten chirurgischen Korrektur ergibt. Implantatspezifische Komplikationen betreffen den Austritt des Protheseninhaltes nach Ruptur oder Beschädigung der Implantathülle oder auch den Austritt des Gels aus der intakten Hülle (gel-bleeding). Alle Implantate haben eine begrenzte Haltbarkeitsdauer. Bei Implantatträgerinnen kann die klinische und radiologische Beurteilbarkeit der Brust hinsichtlich der Krebsfrüherkennung und der Krebsnachsorge erschwert sein. Umfangreiche Studien haben bisher keinen sicheren Hinweis auf eine erhöhte Gefährdung von Implantatträgerinnen hinsichtlich der Entstehung einer Krebserkrankung oder einer Entwicklung aus dem rheumatoiden oder autoimmunologischen Formenkreis ergeben. Eine besondere Aufklärung ist bei der Verwendung von neu entwickelten Implantaten erforderlich, sofern keine Langzeiterfahrungen vorliegen. Prof. Dr. H. HALSBAND Dr. H. RUDOLPH PD Dr. J. HUßMANN Prof. Dr. B.R. MUCK Prof. Dr. H. WEITZEL 1. Vizepräsident Generalsekretär Leiter der Sektion Ästhetische Chirurgie Nichtständiger Beirat Journal DGPW / Nr. 21/Mai

10 DGPW INTERN Protokoll der Mitgliederversammlung vom 8. Oktober 1999 Tagungsort: Hörsaal 2 des Tagungszentrums im Virchow-Klinikum, Universität Charité, Medizinische Fakultät der Humboldt-Universität Berlin, Berlin Beginn: Uhr Ende: Uhr TOP 1: Begrüßung durch den Präsidenten Herr HALSBAND begrüßt die anwesenden Mitglieder und heißt nochmals alle zur diesjährigen Jahrestagung herzlich willkommen. TOP 2: Genehmigung des Protokolls der letzten Mitgliederversammlung am 2. Oktober 1998 in Berlin und der jetzigen Tagungsordnungspunkte Das Protokoll der letzten Mitgliederversammlung, veröffentlicht im Journal Nr. 17 und den Mitgliedern zugesandt, wird in offener Abstimmung einstimmig genehmigt. Weitere Anträge zur Tagungsordnung werden nicht gestellt. TOP 3: Bericht des Präsidenten (HALSBAND) Herr HALSBAND berichtet, daß die Vorbereitungen zu den wissenschaftlichen Sitzungen der diesjährigen Jahrestagung reibungslos und in bester Zusammenarbeit mit dem Generalsekretär abgelaufen sind. Die Kongreßthemen haben guten Zuspruch gefunden, wie die Anzahl der Vorträge, Poster- und Videobeiträge zeigen. Leider mußten 40 Anmeldungen abgelehnt werden, da sie viel zu spät eingetroffen seien. Die Finanzierung des Kongresses sei zwar schwierig gewesen, zum jetzigen Zeitpunkt aber weitgehend gesichert. Für die Veröffentlichungen der Kongreßbeiträge ist auch in diesem Jahr kein eigenständiger Kongreßband, sondern die Publikation im Journal der Gesellschaft vorgesehen. Die Pressekonferenz zur diesjährigen Jahrestagung am war relativ gut besucht und hat unter den anwesenden Medienvertretern gute Resonanz gefunden. Herr HALSBAND ist erfreut über den guten Besuch des Kongresses. Leider habe man diesmal noch nicht auf Kongreßgebühren für die Mitglieder verzichten können. Die Verpflegung während des Kongresses sei für die Teilnehmer auch in diesem Jahr unkostenfrei. Auf einen Festabend habe er verzichtet, dafür wird eine interessante Schifffahrt angeboten, für die noch Plätze frei sind. Der Präsident ist mit dem bisherigen Verlauf des Kongresses sehr zufrieden und wünscht allen Teilnehmern interessante Vorträge und Diskussionen. TOP 4: Bericht des 1. Vizepräsidenten (WEITZEL) Die Nachbereitung der Jahrestagung 1998 ist finanziell abgeschlossen. Die letzten Kongreßbeiträge werden im nächsten Journal veröffentlicht, wofür der finanzielle Überschuß aus der Kongreßfinanzierung verwendet wird. Herr WEITZEL regt an, die Industrie noch mehr in das Kongreßgeschehen einzubinden, damit die Finanzierung auch weiterhin möglich bleiben wird. Herr WEITZEL gratuliert Herrn HALS- BAND zur diesjährigen glanzvollen Eröffnungsveranstaltung und wünscht weiterhin einen interessanten Kongreßverlauf. TOP 5: Bericht des 2. Vizepräsidenten (OESTERN) Die 38. Jahrestagung im Jahr 2000, vom Oktober 2000, wird wieder im Tagungszentrum des Virchow-Klinikums stattfinden. Die Kongreßthemen wurden im diesjährigen Kongreßprogramm veröffentlicht. Um eine Steigerung der Kongreßbesucherzahl auch aus der Gesellschaft zu erzielen, soll im Jahr 2000 die Kongreßgebühr für Mitglieder entfallen. Herr OESTERN bittet alle Mitglieder um aktive Teilnahme und Mitarbeit bei der Ausgestaltung seines Kongresses und um viele Vortragsanmeldungen. TOP 6: Bericht des Generalsekretärs (RUDOLPH) Die Kongreßvorbereitungen seien reibungslos und ohne Schwierigkeiten in bester Zusammenarbeit mit dem Präsident abgelaufen. Die Gesellschaft hat zur Zeit 657 Mitglieder bei weiterhin steigender Tendenz. Die Verteilung auf die einzelnen Fachdisziplinen sei prozentual weitgehend gleich geblieben. 4 Gesellschaftsmitglieder sind im letzten Jahr verstorben. Ihre Namen werden veröffentlicht, und es wird mit einer Schweigeminute ihrer gedacht. Die Geschäftsstelle der Gesellschaft ist weiterhin sehr aktiv mit der Beantwortung von ca schriftlichen Anfragen pro Jahr. An der Spitze der nachgefragten Eingriffe stehen weiterhin Brustkorrekturen, Fettabsaugung und Facelifting. Bei Anfragen werden Expertenlisten mitversandt, die demnächst auch nach Regionen gegliedert werden. Daher an dieser Stelle nochmals der Hinweis und die Bitte um exakte Angaben in den entsprechenden Expertenlisten. Das Journal Nr. 18 ist rechtzeitig zum jetzigen Kongreß erschienen und wurde wieder kostenlos an die Mitglieder versandt. Das nächste Journal Nr. 19 mit den Veröffentlichungen der letzten Beiträge der Jahrestagung 1998 wird noch in diesem Jahr fertiggestellt. Bei der Präsidiumssitzung im Mai 1999 wurde beschlossen, eine Urkunde über die Mitgliedschaft in der Gesellschaft an die Mitglieder auszugeben. Der Urkundenentwurf wird per Overheadfolie den Mitgliedern bekanntgegeben. Sie wird nach Fertigstellung routinemäßig an jedes Neumitglied versandt und kann von den anderen Mitgliedern per Antrag an die Geschäftsstelle angefordert werden. An dieser Stelle wird TOP 15, Antrag auf Satzungsänderung, vorgezogen. 1 Abs. (4) der Satzung wird wie folgt geändert und neugefaßt: (4) Sitz der Gesellschaft ist der Ort der beruflichen Wirkungsstätte des jeweili- 10 Journal DGPW / Nr. 21/Mai 2000

11 DGPW INTERN gen Generalsekretärs, mithin zunächst Rotenburg (Wümme). Da Satzungsänderungen oder auch nur die jährlichen Meldungen der Änderung der Präsidiumszusammensetzung und der jeweiligen Präsidenten an das Vereinsregister erhebliche Schwierigkeiten verursachten, wird beantragt, den Sitz der Gesellschaft, derzeit in Berlin, jeweils an den Sitz des Generalsekretärs, mithin zur Zeit Rotenburg (Wümme), zu verlegen. Der Antrag wird in offener Abstimmung einstimmig ohne Gegenstimme und ohne Stimmenthaltung angenommen. Der Präsident dankt dem Generalsekretär für seinen unermüdlichen Einsatz für die Gesellschaft. TOP 7: Bericht des Schatzmeisters (BOOTZ) Das Vermögen der Gesellschaft betrug zum insgesamt knapp ,00 DM. Die Zahlungsmoral der Mitglieder ist gut. Da zur Finanzierung des Journals jeweils die Hälfte der gesamten Kosten, nämlich DM ,00, durch die Gesellschaft aufgebracht werden müsse, kann bei der derzeitig guten Finanzlage ein entsprechender Zuschuß zur Herausgabe eines weiteren Journals gegeben werden. TOP 8: Wahl des Wahlleiters Das Präsidium schlägt der Mitgliederversammlung zur Durchführung der in der derzeitigen Mitgliederversammlung notwendigen Wahlen als Wahlleiter Herrn Dr. TOTH aus der Klinik des Präsidenten vor. Herr TOTH wird in offener Abstimmung einstimmig zum Wahlleiter gewählt. Während der Besprechung der weiteren Tagungsordnungspunkte werden die entsprechenden Wahlzettel verteilt, nach Ausfüllung wieder eingesammelt und durch Herrn Dr. TOTH ausgewertet. TOP 9: Wahl des Präsidenten 2001 Das Präsidium schlägt der Mitgliederversammlung Herrn Prof. Dr. med. L. ZICHNER, Direktor der Orthopädischen Klinik der Universität Frankfurt, vor. Herr Dr. ZICHNER stellt sich den Mitgliedern kurz vor und steht zur Wahl zur Verfügung. In schriftlicher geheimer Abstimmung wird Herr ZICHNER mit 36 Ja-Stimmen und 3 Enthaltungen zum Präsidenten der Jahrestagung 2001 gewählt. Herr ZICH- NER nimmt die Wahl an und dankt der Mitgliederversammlung für das in ihn gesetzte Vertrauen. TOP 10: Wahlen in den Nichtständigen Beirat Nach 3jähriger Amtszeit stellt sich für das Fach Ophthalmologie Herr GUTHOFF erneut zur Verfügung. Herr JOPPICH, Herr RIEDIGER, Herr MUTSCHLER und Herr BRUCH haben eine 6jährige Amtszeit im Nichtständigen Beirat hinter sich und können nicht wiedergewählt werden. Das Präsidium schlägt daher für das Fach Kinderchirurgie Prof. Dr. med. D. ROESNER, Dresden MKG-Chirurgie Prof. Dr. med. H.H. HORCH, München Unfallchirurgie Prof. Dr. med. K. WEISE, Tübingen Visceralchirurgie Prof. Dr. med. U. HOPT, Rostock vor. Auch für das bisher nicht besetzte Fach Plastische Chirurgie wurde ein Bewerber gefunden, Herr PD Dr. J. HUSSMANN aus Berlin. Der Präsident dankt den aus dem Nichtständigen Beirat ausscheidenden Mitgliedern für ihre Mitarbeit und gute Zusammenarbeit im Präsidium. In schriftlicher geheimer Abstimmung werden die genannten Herren in ihre Ämter gewählt. Prof. Dr. med. D. ROESNER, Dresden 34 JA-Stimmen 2 Nein-Stimmen 3 Enthaltungen Prof. Dr. med. H.H. HORCH, München 34 JA-Stimmen 3 Nein-Stimmen 2 Enthaltungen Prof. Dr. med. R. GUTHOFF, Rostock 35 JA-Stimmen 0 Nein-Stimmen 3 Enthaltungen 1 Ungültig Prof. Dr. med. K. WEISE, Tübingen 36 JA-Stimmen 0 Nein-Stimmen 2 Enthaltungen 1 Ungültig Prof. Dr. med. U. HOPT, Rostock 32 JA-Stimmen 1 Nein-Stimme 4 Enthaltungen 2 Ungültig PD Dr. med. J. HUSSMANN, Berlin 33 JA-Stimmen 1 Nein-Stimme 4 Enthaltungen 1 Ungültig Der Präsident dankt Herrn TOTH für die Durchführung der Wahlen, die Anwesenden im neu gewählten Beirat nehmen die Wahl an, die entschuldigt Abwesenden haben für den Fall ihrer Wahl ebenfalls angenommen. TOP 11: Wahl der Kassenprüfer für das Jahr 2000 Das Präsidium schlägt der Mitgliederversammlung die bisherigen Kassenprüfer, Herrn BSCHORER aus Schwerin und Herrn EKKERNKAMP aus Berlin, für eine weitere Amtszeit vor. In offener Wahl werden beide erneut und einstimmig für das Amt der Kassenprüfer gewählt. TOP 12: Bericht der Kassenprüfer für das Jahr 1999 Herr BSCHORER berichtet, er habe die Kontoführung und die Buchungsunterlagen mit Herrn EKKERNKAMP überprüft und keinerlei Beanstandungen gefunden. TOP 13: Entlastung des Vorstandes Aus der Mitgliederversammlung beantragt Herr DROMMER die Entlastung des Vorstandes. In offener Abstimmung wird der Antrag einstimmig angenommen, der Vorstand einstimmig entlastet. TOP 14: Demonstration der Internetpräsentation (Gast: EHLEBRACHT) Herr EHLEBRACHT von der Firma Diakomedinform als Beauftragter für die Internetpräsentation des Diakoniekrankenhauses Rotenburg stellt via Notebookvideoprojektion die derzeitige Internetpräsentation der Gesellschaft vor. Neben dem Logo findet sich auch eine Kopie des Bildes der Geburt der Venus von BOTTICELLI, dem Leitmotiv der Jahresta- Journal DGPW / Nr. 21/Mai

12 DGPW INTERN gung 1998 von Herrn WEITZEL, auf der ersten Seite. Es werden auszugsweise einzelne Seiten der Internetpräsentation gezeigt. Herr EHLEBRACHT berichtet kurz über weitere Möglichkeiten der Internetdarstellung für die Gesellschaft. Er weist allerdings auch darauf hin, daß für die Internetpräsentation insbesondere für einzelne Ärzte genaue Richtlinien beachtet werden müssen. Hier wird derzeitig der Übergang zur nichterlaubten Werbung im Internet noch oder bereits häufig überschritten. Dies sei gefährlich, da gegebenenfalls erhebliche Strafen gezahlt werden müßten. Dies sei ganz abgesehen von der Tatsache, daß ein derartiges Vorgehen ethisch auch nicht vertretbar sei. Der Präsident dankt Herrn EHLEBRACHT für die Präsentation und auch dem Generalsekretär, der dies bisher kostenfrei für die Gesellschaft möglich gemacht hat. TOP 15: Antrag auf Satzungsänderung (RUDOLPH) wurde unter TOP 6 bereits vorgezogen. TOP 16: Karl-Schuchard-Medaille (PROBST) Herr Probst hat im Einvernehmen mit dem Initiator der Medaille, Herrn PFEI- FER, eine Satzung zur Vergabe der Karl- Schuchard-Medaille erstellt, die bereits vom Präsidium akzeptiert wurde. Sie wird alsbald veröffentlicht und den Mitgliedern bekanntgemacht, so daß die Karl-Schuchard-Medaille wahrscheinlich im Jahr 2001, dem 100. Geburtstag von Karl Schuchard, erstmals vergeben werden könnte. TOP 17: Verschiedenes Weitere Anträge werden nicht gestellt. Der Präsident bedankt sich bei den anwesenden Mitgliedern. Er wünscht ihnen einen weiterhin guten und erfolgreichen Tagungsverlauf und beendet die Mitgliederversammlung um Uhr. Prof. Dr. med. H. HALSBAND Präsident Dr. med. H. RUDOLPH Generalsekretär Hans-von-Seemen-Preis 2000 von der Deutschen Gesellschaft für Plastische und Wiederherstellungschirurgie e.v. ausgeschrieben, Dotation: DM 3.000,00, zur Förderung einer wissenschaftlichen Arbeit auf dem Gebiet der Plastischen und Wiederherstellungschirurgie oder deren Grenzgebiete und zur Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses. Die Arbeit muß in den letzten zwei Kalenderjahren in einer anerkannten wissenschaftlichen Zeitschrift oder als Buch oder als Manuskript niedergelegt sein. Bewerbungsunterlagen in fünffacher Ausfertigung bis zum 27. August 2000 sowie Rückfragen bezüglich der vollständigen Bestimmungen an Herrn Dr. med. H. Rudolph Generalsekretär der Deutschen Gesellschaft für Plastische und Wiederherstellungschirurgie e.v., Diakoniekrankenhaus Rotenburg (W.) Elise-Averdieck-Straße 17, Rotenburg / Wümme Telefon: (04261) oder , Telefax: (04261) Ausschreibungsbedingungen im Internet als Anhang der Satzung unter http// abrufbar. BERUFSVERBAND PLASTISCHE UND REKONSTRUKTIVE CHIRURGIE Plastisch-chirurgische Eingriffe im Mund-Kiefer-Gesichtsbereich N. SCHWENZER Tübingen fach werden von Laien, aber auch von Kollegen die vorgenannten Begriffe unter dem Schlagwort Kosmetische Chirurgie subsumiert. Dies bedeutet die Verschönerung eines an und für sich normalen Äußeren bei gesunden Menschen und kann daher auch als chirurgische Gefälligkeitskosmetik bezeichnet werden. Aus der Sicht des Fachgebietes Mund- Kiefer-Gesichtschirurgie, plastische Operationen seien einige Indikationen Wir unterscheiden grundsätzlich in der plastischen und Wiederherstellungschirurgie konstruktive plastische Eingriffe zur Beseitigung von Fehlbildungen, rekonstruktive plastische Eingriffe zur Wiederherstellung von Körperteilen oder Organen, die durch Unfall, Krankheit oder Eingriffe entstanden sind, sowie die ästhetisch-plastischen Eingriffe zur Verbesserung konstitutions-, wachstums- oder altersbedingter Beeinträchtigungen des Erscheinungsbildes. Vielfür plastisch-konstruktive, rekonstruktive und ästhetische Eingriffe genannt. Wie der Name schon sagt, betreibt der Mund-Kiefer-Gesichts-Chirurg die Chirurgie des Mundes, der Kieferknochen mit der Kaumuskulatur und der darüber liegenden Weichteile. Wir haben es zum einen vielfach mit angeborenen Fehlbildungen der Weichteile und des Knochens sowie Formstörungen ohne Beeinträchtigung der Funktion einschließlich der Altersveränderungen 12 Journal DGPW / Nr. 21/Mai 2000

13 BERUFSVERBAND PLASTISCHE UND REKONSTRUKTIVE CHIRURGIE zu tun, andererseits ergeben sich krankheitsbedingte Operationsindikationen, z.b. bei Kiefer- und Gesichtstumoren, sowie nach Traumen. Grundsätzlich ist es bei allen Eingriffen im sichtbaren Teil des menschlichen Körpers oberstes Gebot, nicht nur die Funktion wiederherzustellen, sondern auch der gestörten Ästhetik größte Aufmerksamkeit zu widmen. Dies beinhaltet, daß der Operateur sowohl mit der Knochenchirurgie des Gesichtsskelettes als auch der Weichteilchirurgie vertraut sein muß. Er sollte sich darüber hinaus mit Knochenersatzmaterialien, Implantaten verschiedenster Art, den mikrochirurgischen Techniken und den modernen Laserverfahren auskennen. Lippen und Mundhöhle Das Spektrum der Eingriffe reicht hier von Narbenkorrekturen, angeborenen Mißbildungen, z.b. Spalten, bis zur Faltenunterspritzung bzw. Dermabrasion. Auch die Korrektur der sog. Doppellippe sowie der zu kurzen Lippe kann als rein ästhetischer Eingriff gewertet werden. In diesem Zusammenhang ist auch die Verlängerung der kurzen Oberlippe zu nennen. Eine besondere Stellung nimmt hier auch die Wiederherstellung der Lippe nach ablativer Chirurgie ein. Gesichtsskelett Eingriffe am Gesichtsskelett können im oberen, mittleren und unteren Gesichtsdrittel erfolgen. Sie nehmen in unserem Fachgebiet einen besonders breiten Raum ein. Sie dienen sowohl zur Verbesserung der Funktion bei Osteotomien im Ober- und Unterkiefer und führen in der Regel zu einer erheblichen ästhetischen Verbesserung. Oberes Gesichtsdrittel Hier können posttraumatische Knochendefekte erhebliche Entstellungen hervorrufen. Neben der Implantation von Knochenersatzmaterialien und Titanplatten sind nach wie vor auch Knochentransplantationen vom Schädeldach möglich. Als Beispiel sei ein gesplittetes Knochentransplantat von der Kalotte genannt, mit dem sowohl der Entnahmedefekt als auch der posttraumatische Defekt gedeckt werden kann. Eingriffe am Knochen im mittleren Gesichtsdrittel (Nasendrittel + Maxilla) gehören zu den häufigsten. Hier sind zunächst die klassischen Nasenkorrekturen zu nennen, die mitunter nach kieferorthopädischen Eingriffen gewünscht werden, aber auch solche bei Patienten mit Lippen-Kiefer-Gaumenspalten. Die Korrektur der sog. Spaltnase wird häufig nach der offenen Methode durchgeführt. Sie gewährt einen guten Überblick über die Infrastruktur der Nase und wird auch von manchen Operateuren zur Korrektur der ästhetisch störenden Nase benutzt. Auch die Korrektur der traumatischen Sattelnase ist ein häufig erforderlicher Eingriff nach Mittelgesichtstraumen. Einen oft durchgeführten Eingriff stellt die Oberkieferosteotomie, meist in der LE FORT I-Ebene, dar. Sie ermöglicht Vorverlagerungen, Verlängerungen und Verkürzungen des Mittelgesichtes. Meistens liegt hier auch eine Bißanomalie vor. Unteres Gesichtsdrittel Sie sind am häufigsten indiziert, sei es der Unterkiefer liegt zu weit zurück oder er steht zu weit vor. Hier sind, falls eine Okklusionsstörung vorliegt, Voroder Rückverlagerungen des Unterkiefers, meist durch Osteotomie im aufsteigenden Unterkieferast indiziert. Zusätzlich oder als alleinige Maßnahme kommt eine sogenannte Kinnplastik in Betracht. Mit einer sogenannten Verschiebeosteotomie kann das Kinn vorverlagert, in seiner Höhe reduziert oder verlängert werden. Diese Methoden sind in der Regel einer Implantatauflagerung vorzuziehen. Eingriffe in mehreren Gesichtsabschnitten Wenn Ober- und Unterkiefer in einer Operation verlagert werden, spricht man von einer bignathen Osteotomie. Werden Korrekturen an Nase und Kinn vorgenommen, ohne daß es zu einer Oberkiefer- oder Unterkieferverlagerung kommt, wird die Bezeichnung Profilplastik benutzt, obwohl die o.g. bimaxilläre Osteotomie auch eine mitunter starke Profilveränderung hervorruft. Auch bei kraniofazialen Gesichtsmißbildungen sind Knochen- und Weichteileingriffe meist im oberen und mittleren Gesichtsdrittel erforderlich. Eingriffe an den Gesichtsweichteilen Neben den klassischen Verfahren des Face-lift, des Hals-lift und der Liposuktion möchte ich noch auf einige wichtige rekonstruktive Verfahren an den Gesichtsweichteilen hinweisen. So kann z.b. fehlendes Fett bei einer Hemiatrophia faciei mit Hilfe eines mikrochirurgisch angeschlossenen Fettlappens ersetzt werden. Eine Gesichtslähmung kann z.b. durch eine Muskeltransposition oder eine Faszienzügelung korrigiert werden. Traumata führen vielfach zu ungünstigen Narben oder auch zu Substanzverlusten. Hier stehen Narbenkorrekturen, sei es durch Dermabrasion oder durch Exzision im Vordergrund. Dabei müssen gelegentlich auch Vordehnungen der Haut, z.b. mit Expandern, vorgenommen werden. Schließlich wären auch noch rekonstruktive Eingriffe nach Tumorexzisionen (meist Basaliome oder Spinaliome) im Gesicht zu nennen, die immer höchste Ansprüche an die Ästhetik stellen. Wie aus den wenigen Beispielen zu ersehen, ist das Spektrum der Eingriffe relativ breit und reicht vom medizinisch dringend erforderlichen bis zum ästhetischen Eingriff. Es ist durchaus verständlich, daß sich der eine oder andere Operateur schwerpunktmäßig auf bestimmte Eingriffe spezialisiert und mehrere Kollegen mit unterschiedlichen Schwerpunkten zusammenarbeiten, wie dies in verschiedenen deutschen Kliniken der Fall ist. Auf die Dauer wird nur der Experte, der sich den Regeln der Qualitätssicherung unterwirft, vom Patienten akzeptiert werden. Korrespondenzanschrift: Univ.-Prof. Dr. Dr. med. Dr. h.c. Norbert Schwenzer Vorsitzender des Berufsverbandes für Plastische und Wiederherstellungschirurgie Burgholzweg 85 / I, Tübingen Journal DGPW / Nr. 21/Mai

14 DEUTSCHSPRACHIGER ARBEITSKREIS FÜR KRANKENHAUSHYGIENE Anforderungen der Hygiene beim Tätowieren und Piercen Deutschsprachiger Arbeitskreis für Krankenhaushygiene Der Deutschsprachige Arbeitskreis für Krankenhaushygiene hat am 18. Februar 2000 nachfolgende Empfehlung verabschiedet. 1. Präambel Das Tätowieren und Piercen ist neben anderen gesundheitlichen Risiken insbesondere mit dem Risiko einer Infektion verbunden. Deshalb sind die gleichen hygienischen Anforderungen zu stellen wie bei vergleichbaren, aber medizinisch indizierten Eingriffen, obwohl Piercing nach Ansicht der Rechtsabteilung der Bundesärztekammer keine ärztliche Tätigkeit ist. Dies ergibt sich aus dem obersten ärztlichen Gebot primum nihil nocere sowie auch eindeutig aus dem Gelöbnis des Weltärztebundes. Diese Empfehlung soll aber dem öffentlichen Gesundheitsdienst und bei gerichtlichen Auseinandersetzungen den Juristen Hilfestellung bei der Beurteilung hygienischer Belange bieten. Das herkömmliche Ohrlochstechen soll nicht unter der Thematik Piercing subsumiert werden, weil hierbei im allgemeinen der Hygienestandard (sterile Nadeln, Hautdesinfektion) eingehalten wird. 2. Ausbildung Der Piercer oder Tätowierer (in der Folge als Durchführender bezeichnet) muß über ein ausreichendes medizinisches Wissen verfügen, um den Eingriff sachgerecht durchführen und auf Komplikationen adäquat reagieren zu können. 3. Beratung Der Kunde ist ausführlich und umfassend über alle Risiken und Folgen des jeweiligen Eingriffs zu informieren sowie nach stattgehabten oder noch bestehenden Infektionserkrankungen, Allergien oder sonstigen wesentlichen Vorerkrankungen zu befragen. Die Zugehörigkeit zu etwaigen Risikogruppen muß geklärt werden, insbesondere ob eine akute oder chronische Infektion mit durch Blut übertragbaren Erkrankungen wie Hepatitis oder AIDS besteht. Die Beratung hat sich zu erstrecken auf: a) mögliche körperliche Folgen (Beispiele: z.b. chronische Entzündungen, Funktionsstörungen), b) Infektionsgefahren, c) Implantatmaterialien, d) Maßnahmen der Nachsorge. Die Beratung ist zu dokumentieren. 4. Räumliche Anforderungen Aus der Art der genannten Tätigkeiten ergeben sich die gleichen Anforderungen, wie sie auch beim ambulanten Operieren gefordert werden: 4.1 Der Eingriffsraum ist von anderen Warte- oder Durchgangsräumen durch Türen abzutrennen. 4.2 Neben dem Eingriffsraum muß mindestens ein weiterer Raum als Büro und Wartezone vorhanden sein. 4.3 Für die Entsorgung und Aufbereitung benutzter Instrumente ist ein separater Raum notwendig. Eine Instrumentenaufbereitung im Eingriffsraum ist nicht statthaft. 4.4 Die Einrichtung des Eingriffsraumes ist auf das Notwendigste zu beschränken. Alle Einrichtungsoberflächen wie die von Behandlungsstuhl oder Behandlungsliege, aber auch die der Arbeitsflächen, Wände bis zu einer Höhe von 2 m und Fußböden müssen naß zu reinigen und zu desinfizieren sein. 4.5 Handwaschbecken sind vorzugsweise in einem Nebenraum zu installieren. Ist dies nicht möglich, ist das Waschbecken so weit entfernt von der Behandlungseinheit zu installieren, daß keine zusätzliche Infektionsgefahr durch Spritzwasser oder Verbreitung insbesondere von Naßkeimen besteht. Waschplätze sind mit Wandspendern für Händedesinfektionsmittel, Flüssigseife und Einmalhandtüchern sowie einem Abwurf für die Handtücher auszustatten. 4.6 Tiere dürfen sich zu keinem Zeitpunkt in dem Eingriffsraum aufhalten. 5. Vorbereitung des Kunden 5.1 Das Eingriffsgebiet ist so weit freizulegen, daß eine Kontamination durch Kleidungsstücke zuverlässig vermieden wird. 5.2 Der unmittelbare Eingriffsbereich und seine Umgebung sind zu desinfizieren, nötigenfalls vorher zu reinigen. Zur Hautdesinfektion ist ein Präparat aus der aktuellen Desinfektionsmittelliste der DGHM oder ein durch andere vergleichbare Prüfverfahren für wirksam befundenes Präparat zu verwenden. 5.3 Bei der Desinfektion ist eine satte Benetzung der Haut bzw. Schleimhaut mit dem Präparat erforderlich. Die erforderliche Einwirkzeit ist einzuhalten und ist abhängig von Präparat und Einsatzort. Bezüglich der Einwirkzeit sind die Angaben des Herstellers bzw. die der DGHModer vergleichbarer Listen zu beachten. 6. Vorbereitung des Durchführenden 6.1 Von seiner Kleidung, insbesondere von den Ärmeln, darf keine Infektionsgefahr ausgehen. 6.2 Eine hygienische Händedesinfektion vor dem Eingriff ist obligat. Bei größeren Eingriffen, insbesondere bei der Implantation unter die Haut, ist eine chirurgische Händedesinfektion notwendig. 6.3 Es sind sterile Handschuhe zu tragen. Je nach Umfang des Eingriffs und einer möglichen Kontamination mit Blut oder anderen infektiösen Körperflüssigkeiten (Speichel, Urin) muß ein flüssigkeitsdichter Kittel (ggf. steril), eine Nase und Mund vollständig bedeckende Gesichtsmaske und eine das Haar umschließende OP-Haube getragen werden. 14 Journal DGPW / Nr. 21/Mai 2000

15 DEUTSCHSPRACHIGER ARBEITSKREIS FÜR KRANKENHAUSHYGIENE 7. Vorbereitung des Eingriffs 7.1 Alle Materialien und Implantate müssen steril, verträglich und dürfen nicht allergiesierend sein. 7.2 Sterilverpackungen sind sachgerecht und erst unmittelbar vor Benutzung zu öffnen und auf steriler Unterlage abzulegen. 7.3 Die benötigten Instrumente und Implantate müssen auf einer sterilen und trockenen Unterlage bereitgestellt werden. 7.4 Lokalanästhetika dürfen erst unmittelbar (!) vor der Injektion/Infiltration aufgezogen werden; die Verschlußstopfen von Mehrfachstechampullen sind vor jeder Punktion wegen der möglichen Kontamination an der Durchstichstelle zu desinfizieren und bei wiederholter Entnahme im Kühlschrank zwischenzulagern. Spätestens nach 24 Stunden Zwischenlagerung sind etwaige Reste zu verwerfen. 7.5 Die Aspiration der Medikamente aus den Ampullen, bzw. Durchstichfläschchen erfolgt mit gesonderter Einmalkanüle und nicht mit der Einmalkanüle, mit welcher injiziert wird. Einmalspritzen dürfen nur einmal aufgezogen, d.h. nur einmal benutzt werden. 7.6 Injektions- und Infiltrationstechnik müssen den chirurgischen und hygienischen Anforderungen entsprechen. 8. Nach dem Eingriff 8.1 Je nach Bedarf ist ein Verband oder Wundschnellverband anzulegen. 8.2 Das während des Eingriffs angefallene Verbrauchsmaterial ist sofort vorschriftsgemäß zu entsorgen (Vorschrift der Berufsgenossenschaften, VBG , bzw. die Vorschriften der entsprechenden Organisationen in Österreich, der Schweiz und Skandinavien nach dem jeweils aktuellen Stand). Dabei ist sicherzustellen, daß dritte Personen sich dabei nicht verletzen oder mit Körperflüssigkeiten, insbesondere mit Blut, kontaminieren können. 8.3 Die Dokumentation des Eingriffs ist in geeigneter Form und dauerhaft zu führen, die Dokumente sind 10 Jahre aufzubewahren. 8.4 Eine adäquate Nachsorge und Behandlung ggf. mit Überweisung zu einer entsprechenden Klinik oder Praxis bei Komplikationen muß jederzeit, auch nachts, sichergestellt sein. 9. Desinfektion 9.1 Nach jedem Eingriff sind alle möglicherweise verschmutzten bzw. kontaminierten Oberflächen von Raum und Einrichtungsgegenständen vorschriftsmäßig in Form einer Wischdesinfektion mit einem DGHM-gelisteten Flächendesinfektionsmittel zu desinfizieren. Das Scheuer-Wisch- Verfahren mit einem aldehydischen und nachgewiesen wirksamem Desinfektionsmittel ist Methode der Wahl. 9.2 Mindestens täglich sind alle Flächen inkl. Türen und Wände bis zu einer Höhe von 2 m desinfizierend zu reinigen. 9.3 Instrumente sind möglichst maschinell aufzubereiten. Bei manueller Desinfektion sind die Instrumente vor der Reinigung (!) mit einem vorzugsweise aldehydischen und nachgewiesen wirksamem Wirkstoff zu desinfizieren. 9.4 Es muß sichergestellt sein, daß alle hygienisch relevanten inneren und äußeren Oberflächen der Instrumente durch Reinigung und Desinfektion erreicht werden. 9.5 Die Effektivität der Aufbereitung ist vierteljährlich einer mikrobiologisch-hygienischen Kontrolle durch das Gesundheitsamt zu unterziehen. 10. Sterilisation 10.1Alle steril benötigten Instrumente und Implantate sind vor Gebrauch sachgerecht zu sterilisieren, sofern sie nicht steril geliefert und verpackt zur Verfügung stehen. Die Verwendung von sterilem Einmalmaterial wird empfohlen. 10.2Vor der Sterilisation sind alle mehrfach zu verwendenden Instrumente und Materialien zu desinfizieren und rückstandsfrei zu reinigen. Dabei ist wie bei der Desinfektion sicherzustellen, daß alle hygienisch relevanten inneren und äußeren Oberflächen zugänglich sind und erreicht werden. Verschmutzte oder feuchte, bzw. nasse Instrumente nach der Sterilisation sind als unsteril zu betrachten. 10.3Es sind validierte Sterilisationsverfahren einzusetzen. Die laufende Überprüfung muß vierteljährlich erfolgen. 10.4Nach der Dampfsterilisation muß das Sterilgut einschließlich Verpackung trocken sein. Feuchtes Sterilgut nach abgeschlossener Sterilisation ist als unsteril zu betrachten und darf nicht eingesetzt werden. 10.5Die Funktion des Instrumentes nach der Sterilisation muß gewährleistet sein. 10.6Die Sterilgutlagerung hat trocken und staubfrei bei Einhaltung der Lagerfristen, die durch die Art der Verpackung bestimmt werden, zu erfolgen. Bei defekter oder feuchter Sterilgutverpackung ist das Material oder das Instrument als unsteril zu betrachten. 10.7Die Durchführung der Sterilisation ist nachvollziehbar zu dokumentieren, die Dokumente sind mindestens 10 Jahre aufzubewahren. 11. Kleidung Die Kleidung des Durchführenden soll diesen schützen und darf den Kunden nicht gefährden. 11.1Schutzhandschuhe sind zu tragen, wenn der Kontakt mit Körperflüssigkeiten, insbesondere Blut oder anderen potentiell infektiösen Materialien nicht ausgeschlossen werden kann (Vorschriften der Berufsgenossenschaften, VBG 103 7, bzw. die Vorschriften der entsprechenden Organisationen in Österreich, der Schweiz und Skandinavien nach dem jeweils aktuellen Stand). Der Operateur muß sterile OP-Handschuhe tragen. 11.2Die Handschuhe sind nach jedem Eingriff zu wechseln. 11.3Die Handschuhe müssen ausreichend dicht und entsprechend der mechanischen Beanspruchung reißfest sein. Ggf. kann das Anlegen von 2 Paar Handschuhen die Sicherheit deutlich erhöhen. Journal DGPW / Nr. 21/Mai

16 DEUTSCHSPRACHIGER ARBEITSKREIS FÜR KRANKENHAUSHYGIENE 11.4Haare sind mit einem geeigneten Kopfschutz vollständig zu verdecken. Langes Kopfhaar ist zusammenzubinden. 11.5Bei größeren Eingriffen sind mehrlagige Gesichtsmasken über Mund und Nase zu tragen. Nach Benutzung ist die Gesichtsmaske sofort zu verwerfen und eine hygienische Händedesinfektion durchzuführen. 11.6Schutzkittel/-schürzen sind zu tragen, wenn mit einer entsprechenden Verschmutzung zu rechnen ist. 12. Entsorgung Benutzte Instrumente und Gegenstände, die nicht wiederverwendet werden sollen oder dürfen (Einmalmaterial), sind sicher zu entsorgen. Spitze oder scharfe Gegenstände müssen in stich-, schnittund bruchfesten verschlossenen Behältern entsorgt werden. Bei der Entsorgung muß eine Gefährdung Dritter ausgeschlossen sein. Die gesetzlichen Vorschriften bezüglich Sammlung, Lagerung und Transport von Abfall sind zu beachten. 13. Hygieneplan Es ist ein Hygieneplan zu erstellen. Er muß Angaben über die erforderlichen Maßnahmen zur Reinigung, Desinfektion und Sterilisation, zur Ver- und Entsorgung, zum Personalschutz sowie Angaben darüber enthalten, welche Personen mit der Durchführung und Überwachung der einzelnen Maßnahmen beauftragt sind. Deutschsprachiger Arbeitskreis für Krankenhaushygiene Vorsitz: H. RUDOLPH, Rotenburg (W) Mitglieder: - M. BÖRNER, Deutsche Sektion der AO-International; - Ltd. Ärzte der BG-Unfallkrankenhäuser, Frankfurt; - St. Brandenburg, Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege - Hamburg -, Hamburg; - E. BRUCKENBERGER, Niedersächsisches Sozialministerium, Hannover; -P. BRÜHL, Deutsche Gesellschaft für Urologie, Bonn; -W. BUCHINGER, Österreichische Gesellschaft für Unfallchirurgie, Horn; - M. BÜHLER-STEINER, Schweiz. Interessengruppe Spitalhygiene-Schwestern/-pfleger, Baden (Schweiz); -H. ERHARD, Vereinigung Berufsgenossenschaftlicher Kliniken - VBGK, Hamburg; - K.-O. GUNDERMANN, Deutsche Gesellschaft für Hygiene und Mikrobiologie, Kiel; - A. HEDTMANN, Berufsverband der Ärzte für Orthopädie, Hamburg; -P. HEEG, Klinikhygiene des Univ.-Klinikums Tübingen, Tübingen; - M. HILBERT, Vereinigung der Hygiene-Fachkräfte der Bundesrepublik Deutschland e.v., Rotenburg (W); - B.-D. KATTHAGEN, Deutsche Gesellschaft für Orthopädie und Traumatologie e.v. (DGOT), Dortmund; - L. KINZL, Deutsche Gesellschaft für Unfallchirurgie, Ulm; - A. KRAMER, Deutsche Gesellschaft für Krankenhaushygiene, Greifswald-Eldena; -H. KUDERNA, Österreichische Gesellschaft f. Unfallchirurgie, Wien; -W. MÜLLER M.A., Arbeitsgemeinschaft der Wissenschaftlichen Medizinischen Fachgesellschaften (AWMF), Düsseldorf; -H. PELINKA, Allgemeine Unfallversicherungsanstalt (AUVA), Wien; -U. RANSJÖ, Schwedische Gesellschaft für Krankenhaushygiene, Stockholm; - J. REYDELET, Berufsverband Deutscher Chirurgen, Kornwestheim; - B. ROTH, Schweizerische Sektion der AO-International; - AO-International, Belp; -H. RUDOLPH, Deutsche Gesellschaft für Plastische und Wiederherstellungschirurgie, Rotenburg (W); - Chr. RYF, Schweizerische Gesellschaft für Chirurgie (SGC); - Union der Schweizerischen chirurgischen Fachgesellschaften, Davos-Platz; Korrespondenzanschrift: Dr. med. H. Rudolph Vorsitzender des Deutschsprachigen Arbeitskreises für Krankenhaushygiene, II. Chirurgische Klinik für Unfall-, Wiederherstellungs-, Gefäß- und Plastische Chirurgie am Diakoniekrankenhaus Elise-Averdieck-Straße 17, Rotenburg/W. - A. SCHNEIDER, Deutsche Gesellschaft für Medizinrecht (DGMR) e.v., Pforzheim; - G. SCHRADER, Klinikhygiene, Erfurt; -K. SCHREI, Allgemeine Unfall-Versicherungs-Anstalt (AUVA), Wien; -K. SCHWEMMLE, Deutsche Gesellschaft für Chirurgie, Gießen; - H.-G. SONNTAG, Deutsche Gesellschaft für Hygiene und Mikrobiologie, Heidelberg; - G. WEWALKA, Klinikhygiene, Wien IX. 16 Journal DGPW / Nr. 21/Mai 2000

17 DEUTSCHSPRACHIGER ARBEITSKREIS FÜR KRANKENHAUSHYGIENE Piercing H. RUDOLPH V. STUDTMANN II. Chirurgische Klinik für Unfall-, Wiederherstellungs-, Gefäß- und Plastische Chirurgie am Diakoniekrankenhaus Rotenburg/W. lichen Genitale bezeichnet werden (41). Ein geradezu klassisches Schmuckstück bei Männern ist der Prinz-Albert-Ring der den Penis durch die männliche Harnröhrenöffnung zum Vorhautbändchen durchbohrt. Prinz ALBERT, der Gemahl der Königin Victoria im England des 19. Jahrhunderts, hat ihn offensichtlich selbst getragen. Seine Begründung, der Penis solle in den damals engen Uniformhosen bei den Soldaten nicht auftragen und könne mit diesem Ring nach unten oder oben weggebunden an einem Hosenknopf befestigt werden. Ein Problem, das die Soldaten unserer Zeit mit ihrer eher legeren Kleidung nicht mehr beschwert und deshalb ein Prinz-Albert-Ring mit dieser Begründung keine conditio sine qua non sein dürfte. Piercing kann zu einer ganzen Reihe schwerwiegender Komplikationen, von akuten über chronische Infektionen, Nervenschäden und mechanische Irritationen mit ästhetischen und funktionellen Narbenbeschwerden führen. Dabei sind Infektionen mit multiresistenten Erregern, wie MRSA oder ORSA, Hepatitis C, HIV, Syphilis, Tuberkulose, Lepra und Tetanus nachgewiesen (9, 16, 20, 24, 27, 32, 34, 37). Diese Infekte können natürlich nicht nur vom Piercer zum Gepiercten, sondern auch auf umgekehrtem Wege übertragen werden. Zudem bietet die unterschiedliche Topographie auch unterschiedliche Gefährdungsausmaße. Die gefährlichste Komplikation am Ohr ist eine Infektion des Ohrknorpels mit Teil- oder Totalverlust des gesamten Ohres, harmloser dagegen eine bleibende Deformierung der Ohrmuschel. Deshalb muß vom Piercen im Knorpelbereich dringend abgeraten werden (3, 6, 12, 14, 35). Wichtig ist in diesem Fall auch das Urteil des Landesarbeitsgerichts Schleswig-Holstein (AZ: 4 Sa 467/95-2d Ca 485/95 [Neumünster]) von 1995, in dem rechtskräftig geurteilt wurde, daß Perso- Piercing, vom englischen to pierce, durchbohren, durchdringen, eindringen, hat in den letzten 20 Jahren eine andere Bedeutung bekommen, als ursprünglich vorgesehen. Heute verstehen wir unter Piercing das Durchbohren von Haut, Schleimhaut und Nachbargewebe zur dauerhaften Befestigung von Ringen, Stäben und anderen Gegenständen aus den verschiedensten Materialien. Der Fantasie sind dabei keine Grenzen gesetzt. Da dies offensichtlich aber nicht mehr ausreicht, haben findige Gemüter das Branding kreiert, mit dem Ziel der Verschönerung der Körperoberfläche mit wulstigen Verbrennungsnarben, die wir in der Medizin ja eigentlich eher zu vermeiden suchen (28, 30, 31, 36, 39). Beim Stapling wird die Haut mit Narbenornamenten durch ein temporäres Einbringen von Metallkrampen versehen, beim Stretching werden Haut und subcutane Gewebeanteile in oft grotesker Weise überdehnt. Subcutane Implantate verschönern die Hautoberfläche durch entsprechende Aufwulstungen. Zweifellos haben einige dieser Verfahren in manchen Kulturen eine viele Jahrhunderte, gelegentlich sogar eine Jahrtausende alte Tradition. Diese zum Teil merkwürdigen Sitten und Gebräuche hatten aber bisher keine weiter verbreitete Tradition in der abendländischen Welt. Ein seit Jahrhunderten beliebter Schmuck bei Damen, aber auch bei Zimmerleuten und alpenländischen Sennen waren Ringe oder Steine im Ohrläppchen. Inzwischen hat sich diese Situation drastisch verändert. Ein modernes Piercingalphabet reicht vom AMPALLANG und APADRAVYA über CHRISTINA, FOURCHET- TE, MADONNA bis hin zu Triangel, womit Schmuckstücke im Bereich von Augenbrauen, Bauchnabel, Brustwarzen in und aus allen Richtungen, vom Ohr über Stirn, Nase, Lippen, Zunge und einer unglaublichen Variationsbreite im Bereich des äußeren weiblichen und männnal in Medizinbetrieben keinen Piercingschmuck wegen der Gefahr einer infektiösen Übertragung tragen darf. Nach erfolgloser Abmahnung kann dem Gepiercten fristlos gekündigt werden (16, 18). Ähnliche Komplikationen bietet die Nase mit akuten oder chronischen Infektionen des Nasenknorpels, zumal der Nasen-Rachen-Raum häufig Keime bis hin zu multirestistenten Erregern beherbergt. Nicht nur der Teilverlust der Nase ist ästhetisch schwerwiegend, schon eine narbenbedingte Behinderung der Nasenatmung kann erhebliche funktionelle Folgen haben (25, 38). Piercing der Augenbrauen kann Nervenschäden mit unvollständigem Lidschluß, Abschwächung der Lidhebung, narbige Deformierung und Hornhauttrübung durch Metallablagerungen zur Folge haben. Reparaturversuche führen meist nicht zum Erfolg, oft sogar zur Verschlimmerung des Leidens (17). Die Lippen können nach dem Piercing mit chronischen Schwellungszuständen reagieren, wenn die akute Infektion abgeklungen ist. Gefährlicher sind Metallablagerungen im Bereich des Zahnfleisches sowie mechanische und chemische Schäden am Dentin (30, 31). Ein Piercing der Zunge kann in der Akutphase zu Schwellungszuständen bis hin zur Atemnot führen, bei Nervenschäden zu einer definitiven Zungenlähmung im Sinne einer Deviation (4, 33, 36). Diese Implantate können dabei auch zu Zahnschäden im Bereich des Dentins, Metallablagerungen, Narbenbildungen und sogar zu Störungen durch galvanische Ströme führen. Ein Piercing der Brustwarzen kann bei akuten Infekten bis hin zum Verlust der gesamten Brust führen (39). Bei akuten und chronischen Entzündungen können sich Milchgänge permanent verschließen und damit zur Stillunfähigkeit führen. Eine tragische Folge, welche gerade junge Mädchen noch nicht in ihrer vollen Tragweite erkennen können. Journal DGPW / Nr. 21/Mai

18 DEUTSCHSPRACHIGER ARBEITSKREIS FÜR KRANKENHAUSHYGIENE Sensibilitätsverluste und narbige Deformierungen sind dagegen weniger tragisch (32). Ein Bauchnabelpiercing kann zu chronischen Reizzuständen durch die mechanische Irritation von Hosen- oder Rockbündchen oder Gürtel führen mit Auswandern des Implantates und zurückbleibenden häßlichen Narben (32, 37). Chronische Reizzustände durch mechanische Irritationen und Auswandern der Implantate mit häßlichen Narben können die Folge von Schmuck auch im Bereich des Skrotums sein. Ein Piercing des Penis ohne Urethra kann narbige Deformierungen mit Erektionsstörungen und die üblichen Infektionskalamitäten verursachen (32). Sind Penis mit Urethra betroffen, wie beim Prinz Albert Ring, können Harnröhrenstrikturen mit Infektionen der ableitenden Harnwege, Erektionsstörungen, irreparable Abflußstörungen und chronische Infektionen resultieren. Auch Material im Bereich der großen und kleinen Labien der Frau führt zu chronischen Reizzuständen, durch mechanische Irritation, besonders aber durch nahezu unvermeidliche Infektionen in dieser Körperregion, die sogar auf die ableitenden Harnwege und Nieren übergreifen können. Auch hier kann es zum Auswandern des Implantates und späteren narbigen Behinderungen kommen. Ein Piercing der Klitoris ohne Urethra bewirkt im Endeffekt immer narbige Deformierungen, auch mit Sensibilitätsund Funktionsverlust und heftigen chronischen Schmerzen (29). Im gesamten Genitalbereich sind das Hauptproblem naturgemäß Infektionen mit irreparablen Vernarbungen und eventuellen Funktionsverlust, Einengung oder sogar Verschluß der ableitenden Harnwege verbunden mit Gefühlsstörungen und mechanischer Irritation (27, 29, 32, 37). Beim Tätowieren und Piercen besteht eine erhebliche Infektionsgefahr (1, 5, 20, 21, 24, 25, 27, 32, 34, 35). Dies gilt nicht nur für die Toiletten von Discotheken der Großstädte, wo zum Schnäppchenpreis unter ungenügend hygienischen Bedingungen gearbeitet wird, sondern auch für Eingriffe in sogenannte Studios. Eine jahrelange, sorgfältigste Aus- und Weiterbildung, insbesondere auf dem Gebiet von Asepsis, Hygiene und Anatomie, die in der Medizin bei der Durchführung invasiver Eingriffe vorgeschrieben ist, fehlt in der Regel bei den Tätowierern und Piercern. Der Gesetzgeber hat bisher kaum etwas getan, um die Bevölkerung vor diesem gefährlichen Tun zu schützen. Nur in Berlin, Thüringen und Niedersachsen wurden von den zuständigen Gesundheitsbehörden Vorschriften erlassen. Die Niedersächsische Hygieneverordnung betreffs Tätowieren oder Ohrlochstechen von 1992 schreibt vor, daß man vor diesen invasiven Tätigkeiten immerhin die Hände mit Wasser und Seife waschen sollte. Die Hände seien zu desinfizieren, wenn sie mit Blut verunreinigt werden. Für die Instrumentendesinfektion schreibt man ein Auskochen! mit 5 g Soda/1 l Wasser oder Einlegen der Instrumente in Desinfektionslösung vor. Die Desinfektion der Nadeln sollte mit einem Heißluftsterilisator erfolgen (22). Hier werden die Hygieneerfahrungen zumindest der letzten 40 Jahre in gröbster Weise mißachtet. Auch die bisher vorliegenden gesetzlichen Vorschriften in Berlin müssen nach dem heutigen Wissensstand als unzureichend bezeichnet werden, andere Länder haben erst keine erlassen. Wie bei den meisten klinischen Erhebungen gibt es in der seriösen Medizin, geschweige denn in der Schönheitschirurgie oder gar beim Piercing keine statistisch verwertbaren Angaben über die Zahl der Gepiercten, die der Piercer, der Piercingstudios sowie über Zahl und Charakter von Piercingkomplikationen. Seit 2 Jahren wird aus diesem Grund in den Journalen der DGPW ein Piercing- Fragebogen abgedruckt mit der dringenden Bitte an alle Mitglieder, diesen Bogen ausgefüllt an die Geschäftsstelle zurückzusenden, damit zumindest ein wissenschaftlich brauchbares Trendregister erstellt werden kann. Leider sind bei 652 Mitgliedern bisher nur 11 Antworten eingegangen. Dieser prozentuale Anteil von 1,67% entspricht weder dem Wissensfundus unserer Mitglieder noch der realen Komplikationsquote. Wegen dieses Dilemmas war der Deutschsprachige Arbeitskreis für Krankenhaushygiene wiederholt von medizinischer, gesundheitspolitischer und juristischer Seite aufgefordert worden, Empfehlungen für die Durchführung des Piercings und Tätowierens herauszugeben (9). Der Arbeitskreis hat sich mit diesen Anforderungen schwer getan, da vermieden werden sollte, daß diese Empfehlungen vom Gewerbescheinlöser, denn mehr als einen Gewerbeschein braucht es bei diesem Beruf nicht, als Alibi mißbraucht wird. Diese Empfehlung ist inzwischen im Internet unter abrufbar und in Hyg. Med. 2000, 25 (4), publiziert. Sie soll vor allem dem öffentlichen Gesundheitsdienst und bei gerichtlichen Auseinandersetzungen den Juristen und Sachverständigen Hilfestellung bei der Beurteilung hygienischer Belange auf diesem Sektor bieten (9). Grundsätzlich müssen beim Piercing und Tätowieren - also invasiven Eingriffen - die gleichen Anforderungen an Hygiene und Asepsis wie beim ambulanten Operieren gelten (8). Diese Anforderungen werden im realen Alltag nicht eingehalten. Der Kunde, nicht Patient!, muß vom Durchführenden umfassend beraten und über alle möglichen körperlichen Folgen, Infektionsgefahren, mögliche Schäden durch Implantate sowie Maßnahmen der Nachsorge aufgeklärt werden. Von ganz wesentlicher Bedeutung ist die Erfragung von Risiken, wie Allergien, Systemerkrankungen, Blutungsneigungen, die regelmäßige Einnahme von Medikamenten, insbesondere von ASS, Marcumar usw., sowie nach bestehenden oder überstandenen Infektionskrankheiten, insbesondere die durch Blut übertragbaren Erkrankungen wie Hepatitiden, HIV, oder Syphilis. In der Regel sind in den verschiedenen Studios, oder gar Zeltstudios, geschweige denn in den Toilettenräumen größerer Discotheken niemals die geforderten räumlichen Voraussetzungen gegeben, wie isolierter desinfizierbarer Eingriffsraum, minimale und desinfizierbare Einrichtung, eine separate Zone mit Büro sowie ein separater Instrumentenaufbereitungsraum (7, 8). 18 Journal DGPW / Nr. 21/Mai 2000

19 DEUTSCHSPRACHIGER ARBEITSKREIS FÜR KRANKENHAUSHYGIENE Selbstverständlich sind auch Tiere im Eingriffsraum nicht erlaubt. Instrumente und Implantate müssen steril, dürfen nicht allergisierend, sondern müssen gut verträglich sein und dürfen keine Fremd- oder Giftstoffe abgeben (10, 11, 19, 23). Von den Sterilisationsverfahren kommt nur das Autoklavieren unter Beachtung der europaweit gesetzlichen Vorschriften in Frage (7). Ein Plasmasterilisator dürfte wohl zu teuer sein, ein Ethylenoxid-Sterilisator wegen der strengen Betreiberauflagen nicht in Frage kommen. Die Benutzung eines Heißluftsterilisators, wie vom Niedersächsischen Landesgesundheitsamt noch 1992 angegeben, ist völlig indiskutabel und heute nicht mehr vertretbar. Bei allen Maßnahmen, auch beim Tätowieren, ist zu beachten, daß alle inneren und äußeren Oberflächen der benutzten Instrumente, Geräte und Materialien der Desinfektion, Reinigung und Sterilisation zugänglich sein müssen (7). Dies war in einem Bericht über eine Tätowiermaschine nicht der Fall, so daß damit nachgewiesenermaßen Hepatitisinfektionen auf mehrere Kunden übertragen wurden (26). Selbstverständlich gehören zum aseptischen Vorgehen auch die hygienische, bei invasiven Eingriffen die chirurgische Händedesinfektion. Unter Umständen sind bei entsprechender Verschmutzungsgefahr flüssigkeitsdichte Kleidung, Gesichtsmaske und Kopfschutz erforderlich. Vorgeschrieben sind Handschuhe bei jedem Kontakt zu Körperflüssigkeiten, wie bei Blut, ein Handschuhwechsel nach jedem Eingriff sowie gegebenenfalls Schutzkittel. Alle verschmutzten bzw. kontaminierten Oberflächen müssen nach jedem Eingriff, sonst einmal täglich, desinfiziert werden. Die Instrumente müssen wie üblich an allen inneren und äußeren Oberflächen einwandfrei zu desinfizieren, zu reinigen und zu sterilisieren sein. Eine entsprechende erforderliche Nachsorge ist aufgrund der anatomischen Gegebenheiten nicht immer ganz einfach oder gar unmöglich, wie bei der täglichen Wundpflege und notwendigen Implantatsäuberung. Eine entsprechende frühzeitige fachgerechte Behandlung von Komplikationen ist eine Selbstverständlichkeit, setzt aber eine entsprechende Beratung und vorherige Information etwaiger Nachbehandler in Klinik oder Praxis voraus. Grundsätzlich dürfen Minderjährige nicht ohne schriftliche Einverständniserklärung der Eltern gepierct werden. Im übrigen müßten auch der Piercer und Tätowierer auf das Bestehen einer gültigen Haftpflichtversicherung durch den öffentlichen Gesundheitsdienst kontrolliert werden, was heute in der Regel unter der personellen und organisatorischen Ausstattung der Gesundheitsämter überhaupt nicht möglich ist. Invasive Eingriffe, egal in welchem Fachbereich, erfordern eine jahrelange, sorgfältige Ausbildung. Schon das asepsisgerechte An- und Ausziehen und Wechseln von Handschuhen ist selbst für Geübte schwierig, und trotz aller Schulung passieren dabei immer wieder Hygienefehler. Eine ausreichende Qualifikation ist deshalb unverzichtbar, und der Gesetzgeber daher gefordert, entsprechende umfassende Vorschriften für den Beruf eines Piercers zu erlassen. Dies kann selbstverständlich wegen der föderativen Struktur in Deutschland nur auf Landesebene durch die zuständigen Gesundheitsministerien geschehen. Eine ausreichende Qualifikation zum Piercen kann niemals nach einer obskuren Do-It-Yourself-Methode oder in einem 48-Stunden-Crash-Kurs erworben werden, sonst sind unabwendbare Gefahren für die Kundschaft vorprogrammiert. Wer darf piercen? Das Verwaltungsgericht Gießen sowie der Hessische Verwaltungsgerichtshof in Kassel haben entschieden, daß beim Piercen ärztliche und heilkundliche Fachkenntnisse erforderlich sind (2, 13). Dies bedeutet aber nicht, daß Piercing und Tätowieren nun auch von Ärzten durchgeführt werden sollte. Hier ein Auszug aus dem Gießener Urteil vom 9. Februar 1999 zur Schließung eines Piercingstudios, in dem ohne ärztliche oder heilkundliche Sachkunde Lokalanästhesie zum Piercen gesetzt wurde (2): - Piercing fällt unter den Begriff der Heilkunde, - Heilkundetätigkeit darf nur von Personen mit ärztlichen oder heilkundlichen Fachkenntnissen durchgeführt werden. Fachkenntnis ist nur bei Ärzten oder Heilpraktikern vorhanden und Piercen sollte daher nur von diesen vorgenommen werden. Der Hessische Verwaltungsgerichtshof in Kassel hat am 02. Feburar 2000 wie folgt die Berufung entschieden (13): Nicht das Piercen selbst wurde untersagt, sondern das weitere Betreiben des Piercingstudios unter Anwendung von örtlicher Betäubung, da das Piercen unter Anwendung von örtlicher Betäubung mittels Injektion eine Ausübung von Heilkunde im Sinne von 1 Abs. 2 HPG darstellt. So begrüßenswert die Punkte 1 und 2 sind, widerspricht die Vorstellung der Juristen, daß Piercing in Zukunft eine Aufgabe von Ärzten oder Heilpraktikern werden sollte, der landläufigen Vorstellung von der Tätigkeit eines ethisch verantwortungsbewußten Arztes. Die Rechtsabteilung der Bundesärztekammer mit dem damaligen Präsidenten der Bundesärztekammer VILMAR und dem jetzigen Präsidenten HOPPE hat am 8. Januar 1998 eindeutig festgelegt, daß Piercing keine ärztliche Tätigkeit ist, und damit im Prinzip auch kein Anspruch auf Leistungen der ärztlichen Haftpflichtversicherung im Schadensfall besteht. Bereits vor 2 Jahren hatte der damalige Vizepräsident der Berliner Landesärztekammer, Herr Kollege JONITZ, darauf hingewiesen, daß wir unsere Stellungnahme zum Piercing nicht so hart abfassen sollten, da zahlreiche Liquidationsverluste der Ärzte durch die Gesundheitspolitik ja schließlich aufgefangen werden müßten. Der 1999 inzwischen zum Präsidenten gewählte Kollege JONITZ ist noch immer der Meinung, daß es besser sei, wenn Ärzte Piercing und Tätowieren fachgerecht durchführen würden, als wenn man dies nicht-ärztlichen Piercern überlassen würde. Es sind inzwischen einige wenige Ärzte bekannt - bei einer sicher hohen Dunkelziffer von piercenden Ärzten in allen Körperregionen - die Piercing und/oder seine verschiedenen Abkömmlinge praktizieren. Diesem Vorgehen sollte mit allem Nachdruck entgegengetreten werden. Journal DGPW / Nr. 21/Mai

20 DEUTSCHSPRACHIGER ARBEITSKREIS FÜR KRANKENHAUSHYGIENE Piercing oder Tätowieren durch ärztliche Piercer oder Tätowierer führen mit absoluter Sicherheit zu einem weiteren Ansehensverlust der Ärzteschaft in der Öffentlichkeit (15). Piercing und Tätowieren sind mit dem ärztlichen Ethos nicht vereinbar, was beim sorgfältigen Lesen des Ärztegelöbnisses des Weltärztebundes in der gültigen Fassung von 1994 [40], mit seiner obersten Forderung Primum nihil nocere wohl nachdrücklich bestätigt wird. Literatur (1) ALTER, H.J., CONRY-CANTILENA, C., MELPOL- DER, J., TAN, D., VAN-RADEN, M., HERION, D., LAU, D., HOOFNAGLE, J.H.: Hepatitis C in asymptomatic blood donors. Hepatology 26 (3), Suppl., 29S-35S (1997) (2) Amtsgericht Gießen, Verfahren 8 G 2161/98, Beschluß vom (3) BOURREL, M.: Complications of ear piercing. One case report. Nouv. Dermatol. 17 (3), (1998) (4) CHEN, M., SCULLY, C.: Tongue Piercing: a New Fad in Body art. British Dental Journal 172 (3), 87, 2 (1992) (5) CONRY-CANTILENA, C., VAN RADEN, M., GIB- BLE, J., MELPOLDER, J., SHAKIL, A.O., VILA- DOMIU, L., CHEUNG, L., DIBISCEGLIE, A., HOOFNAGLE, J., SHIH, J.W., KASLOW, R., NESS, P., ALTER, H.J.: Routes of infection, viremia, and liver disease in blood donors found to have hepatitis C virus infection. N. Engl. J. Med. 1996, 334 (26), (1996) (6) COSSETTE, J.E.: High ear-piercing. Otolaryngology-Head & Neck Surgery 109 (5), , 11 (1993) (7) Deutschsprachiger Arbeitskreis für Krankenhaushygiene: Aufbereitung von Instrumenten und Materialien in Krankenhaus und Praxis. Krankenhaushygiene, mhp Verlag GmbH Wiesbaden, 2. Aufl. 1998, (1992) (8) Deutschsprachiger Arbeitskreis für Krankenhaushygiene: Hygieneanforderungen im Rahmen der Qualitätssicherung beim ambulanten Operieren. Hyg. Med. 19, (1994) (9) Deutschsprachiger Arbeitskreis für Krankenhaushygiene: Anforderungen der Hygiene beim Tätowieren und Piercen. Hyg. Med. 25, Heft 4, (2000) (10) FISHER, A.A.: Ear piercing and sensitivity to nickel and gold. Journal of the American Academy of Dermatology 17 (5 Pt 1), 853, 11 (1987) (11) FISHER, A.A.: Sensitisation to nickel from stainless steel ear-piercing kits. Contact Dermatitis 30 (2), , 2 (1994) (12) HENDRICKS, W.M.: Complications of earpiercing: treatment and prevention. Cutis 48 (5), 11 (1991) (13) Hessischer Verwaltungsgerichtshof Kassel, Verfahren 8 TG 713/99 (8 G 2161/98 [1]), Beschluß vom (14) INOUE, T., KURIHARA, T., HARASHINA, T.: Ear-piercing technique by using an eyelettype Teflon piercer (Eyelet-Piercer). Annals of Plastic Surgery 31, 8 (2), (1993) (15) KADEN, M., BUBENZER, R.H.: Piercing: Dienstleistung vom Arzt? Münch. Med. Wochenschr. 43, (1998) (16) KOLLER, W.: Piercing bei Krankenhauspersonal? Hyg. Med. 23. Jahrg., Heft 9, 368 (1998) (17) KRAUSE, H.R., BREMERICH, A., SZTRAKA, M.: Komplikationen nach Piercing im Mund und im Gesicht. Mund-Kiefer-Gesichts-Chir. 4, (2000) (18) Landesarbeitsgericht Schleswig-Holstein, IV. Kammer, Verfahren 4 Sa 467/95 (2d Ca 485/95, Neumünster), Beschluß vom (19) MCDONAGH, A.J., WRIGHT, A.L., CORK, M.J., GAWKRODGER: Nickel sensitivity: the influence of ear piercing and atopy. British Journal of Dermatology 126 (1), 16-18, 1 (1992) (20) MELE, A., CORONA, R., TOSTI, M.E., PALUM- BO, F., MOIRAGHI, A., NOVACO, F., GALANTI, C., BERNACCHIA, R., FERRARO, P.: Beauty treatments and risk of parenterally transmitted hepatitis: Results from the hepatitis surveillance system in Italy. Scand. J. Infect. Dis. 27 (5), (1995) (21) MINUK, G.Y., WONG, W.W.S., KAITA, K.D.E., ROSSER, B.G.: Risk factors for hepatitis C virus infection in Canadian patients with chronic type C hepatitis. Can. J. Gastroenterol. 9 (3), (1995) (22) Niedersächsisches Landesministerium: Verordnung zur Verhütung übertragbarer Erkrankungen. Niedersächsisches Gesetz- und Verordnungsblatt II 5321 A, 42. Jg. Nr. 4 (1992) (23) NIELSEN, N.H., MENNE, T.: Nickel sensitisation and ear piercing in an unselected Danish population, Glostrup Population Studies. Contact Dermatitis 29 (1), 16-21, 7 (1993) (24) PUGATCH, D., MILENO, M., RICH, J.D.: Possible transmission of human immunodeficiency virus type I from body piercing. Clin. Infect Dis. 26 (3), (1998) (25) RAMAGE, I.J., WILSON, N., THOMSON, R.B.: Fashion victim: Infective endocarditis after nasal piercing. Arch. Dis. Child. 77 (2), 187 (1997) (26) RÖDEL, D.B.: Hygiene Fortbildungsseminar - Tätowieren und Piercen. Tatowiermagazin 6. Jg. 1/1999 Nr. 35, (1999) (27) SAMANTHA, S., TWEETEN, M., RICKMAN, L.S.: Infectious complications of body piercing. Clin. Infect Dis. 26 (3), (1998) (28) SCHILDBACH, S.: Schmuck und Stimulans. Sexualmedizin, Medical Tribune Verlagsgesellschaft mbh, Wiesbaden, 4, 234 (1988) (29) SCHILDBACH, S.: Perle über der Klitoris. Sexualmedizin, 19 (2), (1997) (30) SCHILDBACH, S: Piercing und Intimschmuck I. 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Assoc. 278 (12) 973 (1997) (38) WATSON, M.G., CAMPBELL, J.B., PAHOR, A.L.: Complications of nose piercing. British Medical Journal Research ED, 294 (6582), 1261, 5 (1987) (39) WEITZEL, H.: Persönliche Mitteilung, 30. September 1998 (40) WELTÄRZTEBUND: Gelöbnis, 46. Generalversammlung Stockholm/Schweden (1994) (41) WOOD, D.: Piercing - Ritual - Kunst - Mode. VPM Verlagsunion Pabel Moewig KG, Rastatt (1998) Korrespondenzanschrift: Dr. H. Rudolph Chefarzt der II. Chirurgischen Klinik für Unfall-, Wiederherstellungs-, Gefäß- und Plastische Chirurgie, Diakoniekrankenhaus Elise-Averdieck-Straße Rotenburg/Wümme 20 Journal DGPW / Nr. 21/Mai 2000

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4. Der Verein hat keine wirtschaftlichen Eigeninteressen und ist nicht auf wirtschaftliche Gewinnerzielung ausgerichtet. 1 - Name und Sitz des Vereins 1. Der Verein mit dem Namen PRO PRAXIS e.v. ist eine Gemeinschaft von Angehörigen freier Berufe wie z.b. Ärzten, Psychotherapeuten, Rechtsanwälten, Tierärzten und Zahnärzten.

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