Sonderfälle der Heizkostenabrechnung

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1 Tagung wohnen im eigentum e.v. am Sonderfälle der Heizkostenabrechnung Einführungsvortrag von Dr. Karl-Heinz Strähling, Vorsitzender der Messwert AG

2 Heizkostenverordnung 7 Verteilung der Kosten der Versorgung mit Wärme (2) Zu den Kosten des Betriebs der zentralen Heizungsanlage gehören die Kosten der verbrauchten Brennstoffe, die Kosten des Betriebsstromes,, die Kosten der Anmietung oder anderer Arten der Gebrauchsüberlassung einer Ausstattung zur Verbrauchserfassung sowie deren Verwendung einschließlich der Kosten der Eichung sowie die Kosten der Berechnung, Aufteilung und Verbrauchsanalyse. STÄHLING / Folie 2 / wohnen im eigentum

3 Heizkostenverordnung 7 Verteilung der Kosten der Versorgung mit Wärme (1) Von den Kosten des Betriebs der zentralen Heizungsanlage sind mindestens 50 vom Hundert, höchstens 70 vom Hundert nach dem erfassten Wärmeverbrauch der Nutzer zu verteilen. STÄHLING / Folie 3 / wohnen im eigentum

4 7 Abs. 1 S. 5 HKVo Die übrigen Kosten sind nach der Wohn- oder Nutzfläche oder nach dem umbauten Raum zu verteilen; es kann auch die Wohn- oder Nutzfläche oder der umbaute Raum der beheizten Räume zugrunde gelegt werden. STÄHLING / Folie 4 / wohnen im eigentum

5 7 Abs. 1 S. 2 HKVo In Gebäuden, die das Anforderungs- niveau der Wärmeschutzverordnung vom nicht erfüllen, die mit einer Öl- oder Gasheizung versorgt werden und in denen die freiliegenden Leitungen der Wärmeverteilung überwiegend gedämmt sind, sind 70% nach Verbrauch zu verteilen. STÄHLING / Folie 5 / wohnen im eigentum

6 Sinn der Regelung 1. und 3. Bedingung betreffen Gebäude, in denen der Nutzer durch sein individuelles Verbrauchsverhalten maximalen Einfluss auf den Gesamtverbrauch der Liegenschaft hat. STÄHLING / Folie 6 / wohnen im eigentum

7 Sinn der Regelung 2. Bedingung soll sicherstellen, dass in Gebäuden, in denen u.u. mehr als 30% der Bezugskosten für Heizwärme nicht verbrauchsabhängig anfallen, 70% nach Verbrauch abgerechnet werden müssen. Beispiel: Wärmelieferung, insbesondere Wärmecontracting STÄHLING / Folie 7 / wohnen im eigentum

8 Wegfall von Bedingungen Nachträgliche energetische Ertüchtigung des Gebäudes Umstellung von Öl- oder Gasheizung auf Wärmelieferung, ggfls. Contracting STÄHLING / Folie 8 / wohnen im eigentum

9 Rechtsfolgen Unklar, ob bei Wegfall einer Bedingung gem. 7 Abs. 1 S. 2 HKVo automatisch ein anderer früher praktizierter Aufteilungsmaßstab wieder auflebt oder ob in WEGs ein Beschluss über die Wiedereinführung des früheren Aufteilungsmaßstabes erforderlich ist. Beschlussfassung empfehlenswert STÄHLING / Folie 9 / wohnen im eigentum

10 6 Abs. 4 HKVo (Der Gebäudeeigentümer) kann die Abrechnungsmaßstäbe ändern: 1. Bei der Einführung..von Nutzergruppen 2. Nach Durchführung von baulichen Maßnahmen, die nachhaltig Einsparung von Heizenergie bewirken 3. aus anderen sachgerechten Gründen nach deren erstmaliger Bestimmung STÄHLING / Folie 10 / wohnen im eigentum

11 Rechtsfolgen Wiedereinführung eines früher praktizierten Aufteilungsmaßstabes nach Wegfall einer Bedingung gem. 7 Abs. 1 S. 2 HKVo dürfte nicht unter die Restriktionen gem. 6 Abs. 4 fallen. STÄHLING / Folie 11 / wohnen im eigentum

12 10 Überschreitung der Höchstsätze Rechtsgeschäftliche Bestimmungen, die höhere als die in 7 Abs. 1 und 8 Abs. 1 genannten Höchstsätze von 70 vom Hundert vorsehen, bleiben unberührt. STÄHLING / Folie 12 / wohnen im eigentum

13 Sinn der Regelung Sofern ein höherer als 70%iger Verbrauchskostenanteil vereinbart worden war, wird dieser durch 7 Abs. 1 S. 2 nicht berührt. STÄHLING / Folie 13 / wohnen im eigentum

14 7 Abs. 1 S. 3 HKVo In Gebäuden, in denen die freiliegenden Leitungen der Wärmeverteilung ungedämmt sind und deswegen ein wesentlicher Anteil des Wärmeverbrauchs nicht erfasst wird, kann der Wärmever- brauch der Nutzer nach anerkannten Regeln der Technik bestimmt werden. STÄHLING / Folie 14 / wohnen im eigentum

15 Anerkannte Regeln der Technik Verweis auf Beiblatt zu VDI 2077 Verfahren zur Berücksichtigung der Rohrwärmeabgabe STÄHLING / Folie 15 / wohnen im eigentum

16 Anerkannte Regeln der Technik Rechnerische Verfahren Messtechnische Verfahren Bilanzverfahren STÄHLING / Folie 16 / wohnen im eigentum

17 Erfassungsrate/Raumwärmeanteil Verhältnis von in den Nutzeinheiten durch Messgeräte erfasster zu insgesamt eingesetzter Wärme Referenzerfassungsrate: 43% Anwendung Bilanzverfahren bei wesentlicher Unterschreitung der Referenzerfassungsrate (>20%) möglich (Kann-Bestimmung!) 1. Bedingung: Erfassungsrate < 34%

18 Erfassungsrate/Raumwärmeanteil Verhältnis von in den Nutzeinheiten durch Messgeräte erfasster zu insgesamt eingesetzter Wärme Referenzerfassungsrate: 43% Anwendung Bilanzverfahren bei wesentlicher Unterschreitung der Referenzerfassungsrate (>20%) möglich (Kann-Bestimmung!) 1. Bedingung: Erfassungsrate < 34% STÄHLING / Folie 18 / wohnen im eigentum

19 Messtechnik Wärmezähler: Bestimmung der Erfassungsrate möglich, Rohrwärmeabgabe wird jedoch systembedingt mit erfasst, daher i.d.r. e > 34% Verdunster-HKV: Keine Bestimmung der Erfassungsrate möglich, da nicht-lineare Skalierung und Kaltverdunstungsvorgabe EHKV: Bestimmung der Erfassungsrate möglich, oftmals e < 34% STÄHLING / Folie 19 / wohnen im eigentum

20 Bilanzverfahren 2. Bedingung: hohe Streuung der Verbrauchswerte; Standardabweichung der normierten Verbrauchswerte s > 0,85 3. Bedingung: hoher Anteil (min. 15%) an Niedrigverbrauchern: Nutzeinheiten, in denen der Verbrauchsanteil weniger als 15% des Flächenanteils beträgt. STÄHLING / Folie 20 / wohnen im eigentum

21 Bilanzverfahren Bei Erfüllung aller drei Bedingungen kann das Bilanzverfahren zur Anwendung kommen (WEG: einfacher Mehrheitsbeschluss gem. 16 Abs. 3 WoEigG). STÄHLING / Folie 21 / wohnen im eigentum

22 Bilanzverfahren Bestimmung der Differenz zwischen tatsächlicher und Referenzerfassungsrate Umlage der Kosten, die dieser Differenz an Wärmemenge entspricht, nach dem für die Grundkosten gewählten Aufteilungsmaßstab Heizkostenabrechnung nach VDI 2077 für Nutzer schwierig nachzuvollziehen STÄHLING / Folie 22 / wohnen im eigentum

23 Bilanzverfahren Empfehlungen lt. VDI 2077 vor Entscheidung zur Anwendung des Bilanzverfahrens: Optimierung des Betriebszustandes der Heizungsanlage zur Erhöhung des gemessenen Verbrauchswärmeanteils STÄHLING / Folie 23 / wohnen im eigentum

24 VDI 2077, Empfehlungen Hydraulischer Abgleich - Einbau von Differenzdruckreglern o.ä. - korrekte Dimensionierung /Voreinstellung von Thermostatventilen Auswahl geeigneter Pumpen Vorlauftemperaturregelung Anpassung der Heizkurve Witterungsgeführte Regelung STÄHLING / Folie 24 / wohnen im eigentum

25 VDI 2077, Empfehlungen Bauliche Maßnahmen Dämmung von Rohrleitungen innerhalb beheizbarer Räume Austausch von Heizkörpern, falls unzureichende Beheizbarkeit einzelner Räume einer Absenkung der Heizkurve entgegenstehen STÄHLING / Folie 25 / wohnen im eigentum

26 VDI 2077, Empfehlungen Abrechnungstechnische Empfehlungen Verwendung von EHKVs mit 2-Fühler- System (raumseitiger Sensor) Erfassung des Heizwärmeverbrauches von Gemeinschaftsräumen Ansatz des Grundkostenanteils mit 50% STÄHLING / Folie 26 / wohnen im eigentum

27 6 Abs. 4 HKVo (Der Gebäudeeigentümer) kann die Abrechnungsmaßstäbe ändern: 1. Bei der Einführung..von Nutzergruppen 2. Nach Durchführung von baulichen Maßnahmen, die nachhaltig Einsparung von Heizenergie bewirken 3. aus anderen sachgerechten Gründen nach deren erstmaliger Bestimmung STÄHLING / Folie 27 / wohnen im eigentum

28 Rechtsfolgen Auch in Fällen, in denen auf Grund eines hohen Anteils an Rohrwärmeabgabe der Aufteilungsmaßstab 50/50 sachgerecht wäre, kann der Wechsel des Aufteilungsmaßstabes gem. 6 Abs. 4 HKVo unzulässig sein. STÄHLING / Folie 28 / wohnen im eigentum

29 Rechtsfolgen Bsp.: WEG hat zu einem früheren Zeitpunkt aus Unkenntnis der Rohrwärmeproblematik von 50/50 zu 70/30 gewechselt, um Vielverbraucher stärker zu belasten. STÄHLING / Folie 29 / wohnen im eigentum Nur einmaliger Wechsel des Aufteilungsmaßstabes nach erstmaliger Bestimmung ist zulässig. STÄHLING / Folie 29 / wohnen im eigentum

30 Rechtsfolgen Aber: Tendenz in der neueren Rechtsprechung auf Anspruch des einzelnen Nutzers nach Treu und Glauben auf Abrechnung nach 50/50, wenn Erfassungsrate sehr niedrig. Durchbrechung der Restriktion von 6 Abs. 4 HKVo STÄHLING / Folie 30 / wohnen im eigentum

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