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1 aba Arbeitsgemeinschaft für betriebliche Altersversorgung e.v. BetrAV Betriebliche Altersversorgung 15. März Jahrgang ISSN Aus dem Inhalt Der Kommentar Schaaf, Die betriebliche Altersversorgung im SPD-Rentenkonzept 87 Abhandlungen Krönung, Unisex bei Pensionskassen Handlungsnotwendigkeit und Handlungsalternativen 89 Wick, Aktuelle Rechtsprechung zum neuen Versorgungsausgleich 92 Viefhues, Erste Erfahrungen zum elektronischen Datenaustausch beim Versorgungsausgleich 102 Kröger, Bundesregierung legt fünften Alterssicherungsbericht vor 114 Informationen Bundestag verabschiedet Altersvorsorge-Verbesserungsgesetz 124 Ein Obligatorium wäre kontraproduktiv (Kisters-Kölkes) 138 Die Zahl der erwerbstätigen Älteren steigt rasant 142 Rechtsprechung Besteuerung von Dividenden- und Zinszahlungen an beschränkt steuerpflichtige Pensionsfonds EuGH, Urteil vom C-600/10 (Kommission./. Deutschland) 146 BGH zur Gegenwertforderung der VBL BGH, Urteil vom IV ZR 10/11 156

2 aba-tagungen aba-unterstützungskassentag, Mannheim aba-forum Arbeitsrecht, Mannheim aba-forum Steuerrecht, Mannheim 15./ aba-jahrestagung, Berlin Tagung der Fachvereinigung Pensionskassen, Mannheim 26./ aba-herbsttagung, Berlin Tagung der Fachvereinigung Mathematische Sachverständige, Köln Zusatzseminare 2013 Internationale und neue deutsche Rechnungslegung für Pensionen u.ä. Verpflichtungen Mannheim Gohdes/Dr. Thurnes Versorgungsausgleich für Betriebsrenten Düsseldorf-Neuss Engbroks/Voucko-Glockner Pensionskasse: Fortbildung für Mitarbeiter, Vorstände und Aufsichtsräte München-Unterhaching Hentschel/Jura/Dr. Krönung Obenberger/Dr. Thurnes Kapitalanlageprozess in betrieblichen Altersversorgungseinrichtungen Mainz Gramke/Haferstock/Hilka/Dr. Nellshen/ Dr. Thurnes/Wagner/Wolf Für Rückfragen auch zu den im Jahr 2013 stattfindenden Grundlagenseminaren steht Ihnen unser Seminar- und Tagungsservice zur Verfügung: Tel.: 01805/ , Fax: 01805/

3 Inhaltsverzeichnis Der Kommentar Schaaf, Die betriebliche Altersversorgung im SPD-Rentenkonzept 87 Abhandlungen Krönung, Unisex bei Pensionskassen Handlungsnotwendigkeit und Handlungs alternativen 89 Wick, Aktuelle Rechtsprechung zum neuen Versorgungsausgleich 92 Viefhues, Erste Erfahrungen zum elektronischen Datenaustausch beim Versorgungsausgleich 102 Niermann/Fuhrmann, Die 18. Änderung der Satzung der VBL 105 Kröger, Bundesregierung legt fünften Alterssicherungsbericht vor 114 Keil/Prost, Nur-Pensionszusagen an Gesellschafter- Geschäftsführer 121 Informationen Aus der Gesetzgebung Auslegung des 118a Nr HS VAG BaFin, Schreiben vom Aus der Politik Risiken der Riester-Rente offenlegen Altersvorsorge von Finanzmärkten entkoppeln 123 Bundestag verabschiedet Altersvorsorge-Verbesserungsgesetz 124 Rahmenbedingungen für die Verwaltung von betrieblichem Altersvorsorgevermögen 126 Rentenpolitische Fragen im parlamentarischen Verfahren 128 Riester-Förderung in die gesetzliche Rente überführen 131 Maßnahmen zur Stärkung der deutschen Lebensversicherer: Notwendigkeit und Alternativen 132 Fortschrittsreport Altersgerechte Arbeitswelt 137 Turnusmäßige Überarbeitung des Verbraucherpreisindex 143 Europa Europäische Kommission schlägt Richtlinie für eine Finanztransaktionssteuer vor 144 Veranstaltungen Vorsorge im Erwerbsleben statt Reparaturen in der Rentenversicherung 145 Rechtsprechung Besteuerung von Dividenden- und Zinszahlungen an beschränkt steuerpflichtige Pensionsfonds EuGH, Urteil vom C-600/10 (Kommission./. Deutschland) 146 Mittelbare Diskriminierung durch längere Beitragszeiten für Teilzeitbeschäftigte EuGH, C-385/10 (Tenor) (Elbal Moreno) 148 Stellen nach Alter gestaffelte Beiträge in ein Betriebsrentensystem eine Altersdiskriminierung dar? EuGH, Schlussanträge der Generalanwältin Kokott vom C-476/ BGH zur Gegenwertforderung der VBL BGH, Urteil vom IV ZR 10/11 (LS + Gründe) 156 Beschwerdebefugnis von Versorgungsträgern im Versorgungsausgleichsverfahren BGH, Beschluss vom XII ZB 588/ Versorgungsausgleich bei irischen Rentenanrechten BGH, Beschluss vom XII ZB 649/ Ablösung von Versorgungsbedingungen durch Betriebsvereinbarung bei dynamischer Bezugnahme BAG, Urteil vom AZR 431/10 (OS) 167 Wartezeitregelung in einer Versorgungsordnung BAG, Urteil vom AZR 100/11(Pressemitteilung) 168 Abzug von Leistungen im Rahmen eines schuldrechtlichen Versorgungsausgleichs BFH, Urteil vom X R 36/ Das Interview Ein Obligatorium wäre kontraproduktiv (Kisters-Kölkes) 138 Meinungen Standpunkte Empfehlungen Kröger, BMWi-Beirat: Lebensleistungsrente weder notwendig noch zielführend 139 Geplante Steuer trifft auch die Altersvorsorge 139 DIA weist auf Rechenfehler beim Rentenniveau hin 140 BaFin-Chefin König zu Solvency II, Verbraucherschutz und den Auswirkungen der Niedrigzinsphase 141 Literatur Buchbesprechungen Demographie Netzwerk (Hrsg.), Betriebliche Vorsorgeinstrumente im demographischen Wandel. Analysen, Bestandsaufnahme und Lösungsmodelle 172 Löbbert, Zillmerung in der betrieblichen Altersversorgung 173 Literaturhinweise 173 Statistik Die Zahl der erwerbstätigen Älteren steigt rasant 142 Die meisten Deutschen erwarten ihre Rente zukünftig erst mit fast 70 Jahren 143 Inhaltsverzeichnis Betriebliche Altersversorgung 2/2013 1I

4 II Betriebliche Altersversorgung 2/2013 Inhaltsverzeichnis

5 Der Kommentar Anton Schaaf, Berlin Die betriebliche Altersversorgung im SPD-Rentenkonzept Am 24. November 2012 hat die SPD auf ihrem Parteikonvent in Berlin ihr neues Rentenkonzept: Die SPD-Rentenpolitik: Arbeit muss sich lohnen! beschlossen. Der Formulierung des neuen Rentenkonzepts ist ein langer Vorbereitungsprozess vorausgegangen. Unsere Überlegungen orientieren sich an den Bedürfnissen der Menschen und unserer volkswirtschaftlichen Zukunft. Im Anschluss daran werden wir am 14. April 2013 in Augsburg das neue Regierungsprogramm der SPD verabschieden. Bei dessen Formulierung spielen selbstverständlich auch die Erfolgsaussichten für spätere Koalitionsverhandlungen eine Rolle. Letztendlich wird sich nach der Wahl zeigen, in welchem Umfang wir unsere Ziele durchzusetzen vermögen. Bis dahin müssen inhaltliche Prioritäten gesetzt werden, die deutlich machen, welche Probleme zuerst gelöst werden müssen. Hier ist insbesondere an die Verbesserung der Erwerbsminderungsrenten zu denken. Armut im Alter entsteht vor allem dort, wo gesundheitliche Einschränkungen ein langes Erwerbsleben verhindern. Zumeist haben diese Versicherten Abschläge in Höhe von 10,8 Prozent von ihrer Rente zu tragen. Um die dahinter stehende Dramatik zu verdeutlichen: Die Armutsgefährdung bei Beziehern von Erwerbsminderungsrenten liegt bei 36,5 Prozent und damit mehr als doppelt so hoch wie bei Altersrentnern ab 65 Jahren. Unser Rentenkonzept sieht daher unter anderem vor, die versicherungsmathematischen Abschläge von der Rente, die bei jedem vorzeitigen Renteneintritt anfallen, allein für die Erwerbsminderungsrente abzuschaffen. Zugleich soll die Möglichkeit, Zusatzbeiträge an die Rentenversicherung zu entrichten, erleichtert werden, um den Zeitpunkt für den Rentenzugang gerade in stark belastenden Tätigkeiten flexibler gestalten zu können. Die Vorschläge unseres Rentenkonzepts weisen zwei Schwerpunkte auf: Zum einen wollen wir den Rentnerinnen und Rentnern ein armutsfestes lebensstandardsicherndes Einkommen ermöglichen. Dazu gehören zunächst Maßnahmen auf dem Arbeitsmarkt zur Eindämmung prekärer Beschäftigung wie die Festsetzung eines gesetzlichen Mindestlohns in Höhe von 8,50 Euro, die Stärkung der Tarifbindung, vor allem aber auch ein stabiles Rentenniveau in der gesetzlichen Rentenversicherung (GRV) sowie Verbesserungen bei der zusätzlichen Altersvorsorge, eine Solidarrente, die die Wirkung von Niedriglöhnen und Langzeitarbeitslosigkeit bei langjähriger Erwerbstätigkeit abschwächt und vor Altersarmut schützt, die Einbeziehung ungesicherter Selbstständiger in die gesetzliche Rentenversicherung und die Angleichung der Rentenbemessung in Ost und West. Ein erster Schritt in Hinblick auf den letzten Punkt wäre die einheitliche Bewertung von pauschal zu berücksichtigenden Versicherungszeiten wie die Kindererziehung. Zum anderen wollen wir flexiblere Übergänge in die Rente ermöglichen. Damit tragen wir Sorge dafür, dass gerade Beschäftigten, die bereits heute aufgrund hoher Arbeitsbelastung oder Invalidität nicht bis zum 65. Lebensjahr arbeiten können, der Übergang in die Rente ohne große Einkommensverluste möglich wird: Dazu gehört die abschlagsfreie Rente nach 45 Versicherungsjahren und der Ausbau der Teilrente. Hinzu kommen die bereits erwähnten Verbesserungen der Erwerbsminderungsrente. Die Erhöhung der Regelaltersgrenze auf 67 Jahre wird ausgesetzt, bis die rentenna hen Jahrgänge zwischen dem 60. und 64. Lebensjahr mindestens zu 50% sozialversicherungspflichtig beschäftigt sind. Die betriebliche Altersversorgung (bav) wird in Zukunft eine noch wichtigere Rolle bei der Altersversorgung in Deutschland spielen, als sie dies heute schon tut. Die kollektive betrieblich und tarifvertraglich abgesicherte bav ist aus unserer Sicht die beste Form der zusätzlichen Altersversorgung. Das bestehende Drei-Säulen-Modell der Alterssicherung aus gesetzlicher Rentenversicherung, betrieblicher und geförderter privater Altersvorsorge bildet dies bisher nur unzureichend ab, da unklar ist, welche Sicherungsanteile von den einzelnen Säulen getragen werden sollen. Die geförderte private Alterssicherung konnte die in sie gesetzten Erwartungen bisher nicht erfüllen auch 15,5 Mio. abgeschlossener Verträge können nicht darüber hinwegtäuschen, dass ein großer Teil der Berechtigten nicht oder unzureichend vorsorgt. Die SPD will diese Säule der Altersversorgung auf eine Der Kommentar Betriebliche Altersversorgung 2/

6 neue Grundlage stellen. Dazu heißt es im SPD-Rentenkonzept: Wir werden über das gesamte Spektrum aller Riester- Produkte für eine deutliche Verbesserung der Kostentransparenz und der Effizienz sorgen. Wir wollen, dass für Riester- Produkte von Anbietern auch Verträge ohne Abschlusskosten angeboten werden. Bei der Leistungshöhe setzen wir auf Sicherheit statt auf Risiko: Notwendig sind die Verwendung verbindlicher Sterbetafeln und eine Mindestverzinsung wie bei ungeförderten Lebensversicherungen. Seitdem die Beitragssatzstabilität in der GRV die bestimmende Größe ist, sind für das Rentenniveau nur untere Fallhöhen festgelegt. Ein Niveauziel gibt es nicht mehr. Diese Definition erscheint uns mittlerweile aber unzureichend. Darüber hinaus ist der Zuwachs bei der bav in erster Linie über die Schaffung der steuer- und sozialversicherungsfreien Entgeltumwandlung erfolgt, während Angebote der Arbeitgeber oft fehlen. Dabei ist die Wirkung der Sozialversicherungsfreiheit der Entgeltumwandlung ambivalent, weil sie zwar Anreize zum Abschluss einer Zusatzversorgung über die Betriebsrente gibt, zugleich aber auch die GRV schwächt, da sie deren Beitragsbasis schmälert und die Renten langfristig geringer ausfallen. Mittlerweile hat sich unsere Prioritätensetzung bei den zusätzlichen Altersvorsorgeformen geändert. Wo wir bisher ein stabiles Gesamtversorgungsniveau auch bei einem sinkenden Rentenniveau mit Hilfe der zusätzlichen Altersvorsorge halten wollten, hat sich nicht zuletzt auch durch die andauernde Finanzkrise gezeigt, dass eine Zielbestimmung für ein Rentenniveau in der GRV unumgänglich ist, wenn ein verlässliches Gesamtversorgungsniveau erreicht werden soll. Zusätzliche Altersvorsorge muss daher ergänzend wirken; sie darf nicht dazu dienen, ein sinkendes Sicherungsniveau in der GRV aufzufangen. Zwar sind die oft zitierten, in 154 Abs. 3 Nr. 2 SGB VI gesetzlich festgelegten unteren Haltemarken von 46% bis zum Jahr 2020 und von 43% bis zum Jahr 2030 kein Sicherungsziel, im Gesetz bestimmt ist aber ( 154 Abs. 4), dass bei einem Absinken des Niveaus auf unter 46% Maßnahmen von der Bundesregierung zu ergreifen sind, die dies über das Jahr 2020 hinaus verhindern sollen. Im Zusammenspiel mit den Phasen von Niedriglohnbeschäftigung und Langzeitarbeitslosigkeit in den Versicherungsbiographien aber würde ein solches Absinken die Gefahr von Altersarmut weiter befördern. Dies können und wollen wir nicht akzeptieren. Im SPD-Rentenkonzept wird dazu ausgeführt: Wir werden das derzeitige Sicherungsniveau bis zum Ende des Jahrzehnts aufrechterhalten gilt es neu zu bewerten, wie über die Wirkungen der Reformen auf dem Arbeitsmarkt im Hinblick auf Beschäftigung, Einkommen und Produktivität, die Ankoppelung der Renten an die Erwerbseinkommen vorzunehmen ist. Neben anderen denkbaren Instrumenten könnte die Veränderung oder Streichung des Dämpfungsfaktors ( Altersvorsorgeanteil/Riestertreppe ) ein denkbarer Weg sein, um das Rentenniveau zu sichern. Das Ziel ist es, eine wachsende Sicherungslücke in der gesetzlichen Rente zu verhindern. Würde heute die für die Zeit nach 2030 prognostizierte untere Haltgrenze von 43% gelten, müsste ein Durchschnittsverdiener im Vergleich zu heute 33 statt 27 Jahre arbeiten, um eine Rente in Höhe der Grundsicherung aus der GRV zu erreichen. Hinzukommen muss eine starke zweite Säule, die eine am Erwerbsleben orientierte zusätzliche Absicherung ermöglicht. Eine schonungslose Analyse der privaten geförderten Altersvorsorge hat dazu beigetragen, sich der bav zuzuwenden. Insofern wünschen wir uns ihre flächendeckende Verbreitung. Unter den gegenwärtigen Bedingungen jedoch erscheint dies unrealistisch. In unserem Rentenkonzept haben wir daher formuliert: Wir wollen sie (die bav) stärken und durch die Erleichterung der Allgemeinverbindlichkeit auch in den Regionen und Branchen in Deutschland durchsetzen, in denen sie derzeit aufgrund der geringen Tarifbindung in zu geringem Umfang genutzt wird. Zugleich muss die betriebliche Altersversorgung in Anlageformen erfolgen, die gegen Totalverlust und zu geringe Renditen an den Finanzmärkten geschützt sind. Deshalb sind verbindliche gesetzliche Regelungen nötig, die Sicherheit der Vermögen und Attraktivität der bav gleichermaßen berücksichtigt. Bisher wird die Entgeltumwandlung nach Daten einer WSI-Betriebsrätebefragung im Jahr 2010 von den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern nur zu 39% genutzt. Von der im SPD-Konzept vorgeschlagenen Opt-Out-Regel in Kombination mit einer Verpflichtung der Arbeitgeber, ein Angebot zum Abschluss einer bav zu unterbreiten, wird das Einsetzen einer neuen Dynamik erhofft. Bereits heute muss jedem Arbeitnehmer bzw. jeder Arbeitnehmerin auf Nachfrage ein Angebot zur betrieblichen Entgeltumwandlung gemacht werden. Wir wollen, dass in Zukunft jeder Arbeitgeber und jede Arbeitgeberin für jede/n Beschäftigten eine Entgeltumwandlung zum Aufbau einer bav anbieten muss, sofern der Arbeitnehmer bzw. die Arbeitnehmerin nicht selbst darauf verzichtet (Arbeitgeber- Obligatorium mit einer Opt-Out-Regel für den/die Arbeitnehmer/in). Für Arbeitgeber, die ein solches bav-angebot nicht unterbreiten können, sollte eine wertgleiche Alternativoption über Zusatzbeiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung oder in bestehende Versorgungssysteme eröffnet werden. Weiter heißt es: Wir werden nach der Übernahme der Bundesregierung im Herbst 2013 Gespräche mit den Sozialpartnern über eine angemessene Beteiligung der Arbeitgeber an den Kosten der betrieblichen Altersversorgung aufnehmen. Zugleich werden wir in Gesprächen mit den Sozialpartnern entscheiden, ob es bei der bisherigen Förderung der betrieblichen Altersversorgung bleibt (Sozialabgabenfreiheit der Entgeltumwandlung) oder ob sie auf eine neue steuerliche Förderung umgestellt werden soll. Wir wollen damit erreichen, dass die Lebensstandardsicherung bzw. die Lohnersatzfunktion nicht nur Leitbild des Drei-Säulen-Systems bleibt, sondern auch tatsächlich für den Einzelnen erreichbar ist. Die Sicherungsanteile dazu gehört auch die Invalidität und die Vorsorge für Hinterbliebene der drei Säulen waren bisher nur unzureichend definiert und aufeinander abgestimmt. Zugleich muss die Absicherung flächendeckend werden. Gegenwärtig ist ein Ausgleich von Zeiten des Niedriglohnbezugs und der Langzeitarbeitslosigkeit (für bestimmte Zeiträume) nur in der ersten Säule möglich, dies unterstreicht deren Leitfunktion. Mit unserer Entscheidung, das Rentenniveau stabil zu halten und zunächst bis zum Jahr 2020 nicht weiter sinken zu lassen, wollen wir die Voraussetzung dafür schaffen, dass das Drei-Säulen- Modell seine Aufgabe tatsächlich erfüllen kann. Denn letztendlich sind zusätzliche Anstrengungen nur erfolgreich, wenn die GRV ein bestimmtes Niveau halten kann. Zugleich müssen wir sicherstellen, dass eine Ausweitung der Entgeltumwandlung nicht zulasten der GRV geht, was mit den oben beschriebenen Ambivalenzen der Sozialversicherungsfreiheit zu tun hat. Daher ist auch darüber zu entscheiden, wie die Förderung zukünftig aussehen wird. Meines Erachtens aber wäre eine Fortführung der Sozialabgabenfreiheit kaum mit unseren Gesamtzielen in der Alterssicherung zu vereinbaren. Anton Schaaf, MdB Mitglied im Bundestagsausschuss für Arbeit und Soziales 88 Betriebliche Altersversorgung 2/2013 Der Kommentar

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