TV-L. Der neue Tarifvertrag für Arbeitnehmer/innen im öffentlichen Dienst der Länder
|
|
- Axel Fischer
- vor 8 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 TV-L Der neue Tarifvertrag für Arbeitnehmer/innen im öffentlichen Dienst der Länder Steffen Diebold Universität Hohenheim Personalabteilung (Stand ) 1
2 Verhandlungsergebnis Tarifgemeinschaft deutscher Länder (TdL) und Gewerkschaften ver.di und dbb-tarifunion haben am 19. Mai 2006 folgende Einigung erzielt: 2
3 Einführung eines neuen Manteltarifvertrags, der die bisherigen Regelungen des BAT für Angestellte und des MTArb für Arbeiter/innen ablöst. Das bedeutet die Abkehr von der bisherigen status- und sozialversicherungsrechtlichen Trennung in Angestellte und Arbeiter. 3
4 Der BAT und der MTArb haben 74 bzw. 76 Paragraphen. Der TV-L wird vorauss. 50 Paragraphen haben. Dies wird möglich, weil BAT und MTArb in weiten Teilen gleiche Regelungsinhalte haben und weil der TV-L z.b. nicht mehr die extreme Regelungstiefe hat. Einiges lässt sich in landesbezirklichen Regelungen fassen (z.b. leistungsorientierte Bezahlinstrumente). Einiges kann sogar in örtlichen Dienstvereinbarungen geregelt werden (z.b. die Umwandlung von Zeitzuschlägen in Freizeit). Außerdem regelt der TV-L nicht mehr Sachverhalte, die z.b. schon in Gesetzen geregelt sind (Kündigungsfristen bei außerordentlichen Kündigungen). 4
5 Was ist neu? neben der Dauer der Dienstzeit auch Leistungsorientierung bei der individuellen Entgeltentwicklung (schnellerer oder verlangsamter Aufstieg in die nächste Entwicklungsstufe) Führung auf Probe bis 2 Jahre ab EG 10 bei Funktion mit Weisungsbefugnis Einführung der Entgeltumwandlung ( Direktversicherung ) als Möglichkeit zur Ergänzung der betrieblichen Altersversorgung. Voraussichtlich nur bei der VBL möglich Nebentätigkeitsrecht wird auf ein Anzeigeverfahren reduziert (bisher Genehmigungspflicht) Zeitzuschläge und Überstundenzuschläge ändern sich teilweise 5
6 Fortsetzung Arbeitszeit für alle Arbeitnehmer/innen 39,5 Stunden (Ausnahmen weiterhin z.b. bei Tierwirten) Keine Bewährungs- und Zeitaufstiege mehr (Übergangsregelung) Keine Entgeltbestandteile mehr wegen Familienstand oder Kinder (Besitzstandswahrung für Kinder, die bis geboren sind) größere Steigerungen zwischen den ersten Entwicklungsstufen, dafür geringere Steigerungen in den höheren Stufen (=Abkehr von der linearen Gehaltsentwicklung) 6
7 Statt der bisherigen Vergütungsgruppen für Angestellte und Lohngruppen für Arbeiter gibt es künftig nur noch Entgeltgruppen. Und zwar EG 1 bis 15. Innerhalb dieser werden alle Tätigkeiten im öff. Dienst abgebildet. Es gibt jedoch auf absehbare Zeit noch kein Entgeltgruppenverzeichnis. 7
8 Dazu findet für alle Beschäftigten am die Überleitung in die künftige Entgeltgruppe statt. Dies regelt eine genaue Zuordnungstabelle im Tarifvertrag Überleitung. 8
9 Entgeltgruppe Vergütungsgruppe Lohngruppe TV-L BAT MTArb 15 Ib / Ia 14 IIa mit 3-6-jähr. Aufstieg nach Ib 13ü IIa mit 11/15 jähr. Aufstieg nach Ib 13 IIa 12 III / IIa 11 IVa/III und III 10 IVb / IVa 9 Vb und IVb 9 8 Vc 8 / 8a 7 7 / 7a 6 VIb 6 / 6a 5 VII 5 / 5a 4 4 / 4a 3 VIII 3 / 3a 2ü 2/ 2a 2 X, IX, IXa 1 / 1a 1 9
10 Das Entgelt der künftigen 15 Entgeltgruppen steigert sich jeweils nach bestimmter Zeit von Grundstufe 1 und 2 über Entwicklungsstufe 3 bis Entwicklungsstufe 6. Mittelfristig wird das Aufsteigen in den Entwicklungsstufen auch an Leistung geknüpft sein. Die bisher erreichte Lebensaltersstufe bzw. Lohnstufe wird bei der Überleitung berücksichtigt, sodass kein Realeinkommensverlust eintritt. 10
11 Entgelttabelle Stand Mai 2006 Grundstufen Entwicklungsstufen Entgeltgruppe (insges.) >> nach 1 Jahr nach 3 Jahren nach 6 Jahren nach 10 Jahren nach 15 Jahren (seit letzt.aufst.) nach 1 Jahr nach 2 Jahren nach 3 Jahren nach 4 Jahren nach 5 Jahren je 4 Jahre
12 Einmalzahlungen / Lohnerhöhungen Für das Jahr 2007 wurden keine prozentualen Lohnerhöhungen, sondern Einmalzahlungen vereinbart. Die Höhe richtet sich nach der Entgeltgruppe. (Übersicht nächste Seite) Am gibt es wieder eine Lohnerhöhung mit 2,9 %, wobei der Endbetrag immer auf volle 5 Euro aufgerundet wird. Im Gesamtvolumen entspricht das ungefähr 3 %. 12
13 Einmalzahlungen Im Januar 2007 erhalten: E 1 bis E 8 BAT X - einschl. Vc MTArb 1-8a E 9 bis E 12 BAT Vb - einschl. III MTArb 9 E 13 bis E 15 BAT IIa - Ia 310 Euro 210 Euro 60 Euro Im September 2007 erhalten: E 1 bis E 8 BAT X - einschl. Vc MTArb 1-8a 450 Euro E 9 bis E 12 BAT Vb - einschl. III MTArb Euro E 13 bis E 15 BAT IIa - Ia 100 Euro 13
14 Jahressonderzahlung (ersetzt das bisherige Urlaubs- und Weihnachtsgeld). Für 2006 und 2007 gelten noch Übergangsregelungen mit einer Mischung aus altem und neuem Recht. E 1 bis E 8 BAT X - einschl. Vc MTArb 1-8a 95% E 9 bis E 11 BAT Vb - einschl. IVa/III MTArb 9 80% E 12 und 13 BAT III / IIa und IIa 50% E 14 und 15 BAT Ib - Ia 35% 14
15 Wie geschieht nun die Überleitung? 1. Zuordnung der bisherigen Vergütungs-/ Lohngruppe zur künftigen Entgeltgruppe gem. Tabelle Überleitung. 2. Berechnung des Vergleichsentgelts (bisheriges Bruttogehalt ohne Kinderzuschläge). 3. Ermittlung zwischen welchen 2 Grund- oder Entwicklungsstufen das Vergleichsentgelt liegt. 4. Dieser Betrag wird als individuelle Zwischenstufe festgesetzt und bis gezahlt. 15
16 Beispiel für eine Überleitung Angestellte/r Verg.Gr. BAT VIb, 31 Jahre, verheiratet, 2 Kinder: 1. Überleitung der Verg.Gr. BAT VIb gem. Überleitungstabelle in Entgeltgruppe 6 16
17 2. Errechnung des Vergleichsentgelts: In BAT VIb brutto 2.150,- Euro, wobei der Kinderzuschlag nicht enthalten ist (er wird nicht übergeleitet, sondern per Besitzstandszulage gesondert gezahlt) Vergleichsentgelt = 2.150,- Euro. 17
18 3. Betragsmäßig zwischen den Grund- bzw. Entwicklungsstufen einordnen: Grundstufen Entwicklungsstufen Entgeltgruppe nach 1 Jahr nach 2 Jahren nach 3 Jahren nach 4 Jahren nach 5 Jahren Vergleichsentgelt 2.150,- Das Vergleichsentgelt liegt zwischen Stufe 3 und 4. Es erfolgt die Überleitung in die individuelle Zwischenstufe 3+ und die Entgeltzahlung bis Okt in Höhe von 2.150,- Euro. 18
19 4. Endgültiges Entgelt Am steigen alle Beschäftigten in die nächsthöhere echte Entwicklungsstufe auf. Ab dann weiterer Aufstieg nach den vorgesehenen Zeitintervallen. Grundstufen Entwicklungsstufen Entgeltgruppe nach 1 Jahr nach 2 Jahren nach 3 Jahren nach 4 Jahren nach 5 Jahren Am Aufstieg in EG 6 Stufe 4. 19
20 5. Ausstehenden Bewährungsaufstieg prüfen Ist am bei Angestellten ein anstehender Bewährungsaufstieg noch nicht erfolgt, aber bereits mehr als die Hälfte der Bewährungszeit durchlaufen, so gilt: -in den EG 3, 5, 6 und 8: Zum Zeitpunkt des Aufstiegs erfolgt die Eingruppierung in die nächsthöhere Entgeltgruppe. -in den EG 2 und 9 15: Zusätzlich muss der Zeitpunkt des Aufstiegs spätestens am erreicht sein. Wenn ja, so ändert sich zwar nicht die Entgeltgruppe, aber das Vergleichsentgelt wird nach der fiktiv erreichten höheren Vergütungsgruppe neu berechnet und die Bezahlung erfolgt nach dieser neuen individuelle Zwischenstufe. In der Regel also in einer höheren Erfahrungsstufe. 20
21 6. Strukturausgleich Bei Angestellten ist nach der Überleitung zu prüfen, ob fiktive zukünftige Einkommenseinbußen vorliegen. Diese rühren hauptsächlich aus der künftig flacheren Entwicklung des Entgeltanstiegs bei hinteren Entwicklungsstufen. Ggf. erfolgt zur Abfederung ab eine befristete oder dauerhafte Zahlung eines Strukturausgleichbetrags in Höhe von 20 bis 165 Euro pro Monat. Die entsprechende Tabelle enthält sehr viele Konstellationen je nach Kombination aus Entgeltgruppe, Vergütungsgruppe am , Zeitspanne für Bewährungsaufstieg, Ortszuschlag (ledig oder verheiratet) und Lebensaltersstufe. 21
22 Besonderheit für Arbeiter/innen Hier wird im Rahmen der Überleitung so getan, als sei die Person seit Beginn der Beschäftigung nach TV-L bezahlt, d.h. es erfolgt die sofortige Zuordnung zu einer Entwicklungsstufe (mindestens Grundstufe 2). Daraus ergibt sich das neue Entgelt. Zu Vergleichszwecken wird auch das Vergleichsentgelt berechnet. Ist das neue Entgelt höher als das Vergleichsentgelt, so erfolgt dadurch eine sofortige Entgelterhöhung. Nur wenn das Vergleichsentgelt höher als das neue Entgelt ist, erfolgt die weitere Überleitung wie bei Angestellten. 22
23 Übertragung höherwertiger Aufgaben Im Fall der Beförderung auf eine höherwertige Stelle erfolgt der Aufstieg in eine höhere Entgeltgruppe. Die erreichte Entwicklungsstufe bleibt dabei aber nicht zwingend erhalten, denn es muss sich nach dem Aufstieg lediglich ein höheres Entgelt als vorher ergeben. Dies kann auch in einer niedrigeren Entwicklungsstufe der Fall sein. 23
24 Beispiel: Beförderung von EG 6 Stufe 5 nach EG 7 Grundstufen Entwicklungsstufen Entgeltgruppe nach 1 Jahr nach 2 Jahren nach 3 Jahren nach 4 Jahren nach 5 Jahren Grundstufen Entwicklungsstufen Entgeltgruppe nach 1 Jahr nach 2 Jahren nach 3 Jahren nach 4 Jahren nach 5 Jahren Bei der Beförderung erfolgt das Zurückfallen um eine Entwicklungsstufe. 24
25 Bei einem Wechsel des Arbeitgebers erfolgt grundsätzlich der Rückfall in die Grundstufe 2. Möglichkeiten der Anerkennung / Anrechnung von Dienstzeiten bei anderen Arbeitgebern zugunsten der unmittelbaren Zuordnung in eine höhere Entwicklungsstufe wären in den Tarifverhandlungen noch zu regeln. Für den Bereich der Gemeinden ist das im TVöD z.b. nicht vorgesehen. Für den wissenschaftlichen Dienst ist bereits vereinbart, dass Zeiten mit einschlägiger Berufserfahrung an anderen Hochschulen oder außeruniversitären Forschungseinrichtungen grundsätzlich anerkannt werden. 25
Erläuterungen zur Tarifeinigung vom 1. April 2014
Tarifrunde TVöD (Bund und Kommunen) 2014 Erläuterungen zur Tarifeinigung vom 1. April 2014 Entgelterhöhung Die Tabellenentgelte werden zum 1. März 2014 um 3,0 Prozent erhöht, mindestens aber um 90 Euro.
MehrTarifverhandlungen zur Entgeltordnung TV L. Personalversammlung Uni Stuttgart 10.11.2011
Tarifverhandlungen zur Entgeltordnung TV L Personalversammlung Uni Stuttgart Ausgangslage 1 2006 TV Länder (TV L) ohne neue Entgeltordnung (EO) in Kraft Neue EO sollte (zunächst) bis 1.1.2009 vereinbart
MehrDas große ElterngeldPlus 1x1. Alles über das ElterngeldPlus. Wer kann ElterngeldPlus beantragen? ElterngeldPlus verstehen ein paar einleitende Fakten
Das große x -4 Alles über das Wer kann beantragen? Generell kann jeder beantragen! Eltern (Mütter UND Väter), die schon während ihrer Elternzeit wieder in Teilzeit arbeiten möchten. Eltern, die während
MehrÄnderungen und Ergänzungen zum. Arbeitsvertragsrecht der bayerischen. (Erz-)Diözesen - ABD -
Nr. 59 Änderungen und Ergänzungen zum Arbeitsvertragsrecht der bayerischen (Erz-)Diözesen - ABD - Beschlüsse der Bayerischen Regional-KODA vom 08.12.2004 und vom 03./04.05.2005 - Regelung über eine ergänzende
MehrTeilzeitbeschäftigte sind nach dem TV-EKBO grundsätzlich n i c h t zu Mehrarbeit und Überstunden verpflichtet.
Teilzeitbeschäftigte sind nach dem TV-EKBO grundsätzlich n i c h t zu Mehrarbeit und Überstunden verpflichtet. Problemdarstellung: In letzter Zeit erhalte ich auffallend häufig Beratungsanfragen von Teilzeitbeschäftigten,
MehrWann und wie muss ein Arbeitsvertrag abgeschlossen werden?
Wann und wie muss ein Arbeitsvertrag abgeschlossen werden? Der Arbeitgeber muss spätestens 1 Monat nach dem vereinbarten Beginn des Arbeitsverhältnisses die wesentlichen Vertragsbedingungen schriftlich
MehrProfessionelle Seminare im Bereich MS-Office
Der Name BEREICH.VERSCHIEBEN() ist etwas unglücklich gewählt. Man kann mit der Funktion Bereiche zwar verschieben, man kann Bereiche aber auch verkleinern oder vergrößern. Besser wäre es, die Funktion
MehrZum Leben zu wenig Zum Sterben zu viel E13, Stufe 1 halbe Stelle? Laufzeit 6 Monate?
Zum Leben zu wenig Zum Sterben zu viel E13, Stufe 1 halbe Stelle? Laufzeit 6 Monate? Frank Hüttmann Personalrat für die wissenschaftlich Beschäftigten Übersicht Zum Leben zu wenig zum Sterben zu viel Was
MehrTarifvertrag zur sozialen Absicherung (TVsA)
Tarifvertrag zur sozialen Absicherung (TVsA) vom 13. September 2005* Zwischen der Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Bundesministerium des Innern, und der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände,
MehrKrankenversicherungsfreiheit für Beschäftigte ( 3-Jahres-Regel )
Krankenversicherungsfreiheit für Beschäftigte ( 3-Jahres-Regel ) Beschäftige Arbeitnehmer sind grundsätzlich versicherungspflichtig in der - Krankenversicherung KV - Rentenversicherung RV - Arbeitslosenversicherung
MehrDie leistungsorientierte Bezahlung im Öffentlichen Dienst TV-L LOB. öffentlichen Dienst TV-L. Bezahlung. BuHaVo Thomasberg 2./3.
Die Öffentlichen 1 Leistungselemente des Entgeltordnung/ Tabelle (Grundbezahlungssystem) Stufenaufstieg, 17 Führung auf Probe, 31 Führung auf Zeit, 32 Leistungsentgelt, 18 2 Stufenaufstieg 17 (Tarifgebiet
MehrDie Ärzteregelungen in den AVR der Diakonie Deutschland (Stand 1. Juli 2014) im Vergleich zum TV-Ärzte/VKA (Stand 1. April 2013)
Regelungsüberschrift/ Regelungsinhalt TV-Ärzte/VKA AVR Diakonie Deutschland Abweichungen Stand 1. April 2013 Stand 1. Juli 2014 Geltungsbereich 1 1 Anlage 8a Geltungsbereich der Anlage 8a: Personenkreis
Mehr1.1 Allgemeines. innerhalb der Nachtzeit (19:00 24:00) Gesamte Normalarbeitszeit (16:00 19:00)
Abschnitt 1 Überstunden in der Nacht 11 1.1 Allgemeines # Die Ermittlung und Abrechnung von Überstunden unter der Woche, an Sonn- und Feiertagen wurde bereits im Band I, Abschnitt 3 behandelt. Sehen wir
MehrTarifvertrag zur Überleitung der Beschäftigten in den Kirchlichen Arbeitnehmerinnen Tarifvertrag (TVÜ-KAT) vom 10. Januar 2007
Tarifvertrag zur Überleitung der Beschäftigten in den Kirchlichen Arbeitnehmerinnen Tarifvertrag (TVÜ-KAT) vom 10. Januar 2007 in der Fassung des Änderungstarifvertrages Nr. 2 vom 14. September 2010 Zwischen
MehrDAS NEUE TARIFRECHT IM ÜBERBLICK
04/09 TARIFBEWEGUNG 2009 IN HESSEN Redaktionsverhandlungen für ein neues Tarifrecht in Hessen: DAS NEUE TARIFRECHT IM ÜBERBLICK Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen, Ende März 2009 haben wir eine grundsätzliche
MehrWas meinen die Leute eigentlich mit: Grexit?
Was meinen die Leute eigentlich mit: Grexit? Grexit sind eigentlich 2 Wörter. 1. Griechenland 2. Exit Exit ist ein englisches Wort. Es bedeutet: Ausgang. Aber was haben diese 2 Sachen mit-einander zu tun?
MehrArbeitsblatt Betriebliche Altersversorgung
Arbeitsblatt Betriebliche Altersversorgung Im 3-Säulen-Modell der Alterssicherung ist die betriebliche Altersversorgung die zweite Säule. Die sogenannte Betriebsrente kann vom Arbeitgeber finanziert werden
MehrTabelle TVöD / VKA. Anlage A zu 15 TVöD - Tarifgebiet West - (gültig ab 1. Januar 2009)
Anlage 2 Tabelle TVöD / VKA Anlage A zu 15 TVöD (gültig ab 1. Januar 2009) Entgeltgruppe 15Ü 4.642,22 5.145,66 5.622,60 5.940,57 6.014,76 15 3.639,58 4.038,10 4.186,48 4.716,41 5.119,16 5.384,13 1) 14
MehrDer ohne sachlichen Grund befristete Arbeitsvertrag
Der ohne sachlichen Grund befristete Arbeitsvertrag 1. Allgemeines Die Befristung von Arbeitsverträgen ist im Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG) geregelt. Zu unterscheiden sind Befristungen des Arbeitsverhältnisses
MehrDIE IG METALL KENNENLERNEN. Die IG Metall auf einen Blick: wir.die-igmetall.de Das Über-Uns-Portal: Reinschauen lohnt sich!
FB Mitglieder und Erschließungsprojekte Frankfurt am Main SIND IG METALL IG Metall Vorstand Wenn möglich, bitte beim Betriebsrat oder bei der IG Metall vor Ort abgeben. DIE IG METALL KENNENLERNEN Die IG
MehrANFANG DES NEUEN JAHRES FRAGEN SICH VIELE MITARBEITER, WAS AUS DEM RESTURLAUB DES VORJAHRES GEWORDEN IST.
Verfall Urlaub: Übertragung & ANFANG DES NEUEN JAHRES FRAGEN SICH VIELE MITARBEITER, WAS AUS DEM RESTURLAUB DES VORJAHRES GEWORDEN IST. In diesem kurz & knapp wird die Übertragung des gesetzlichen Erholungsurlaubes
MehrAngebote der Landesregierung zur großzügigen Bewilligung von Teilzeitbeschäftigung und Beurlaubung ohne Bezüge für die Landesbediensteten 3.
Angebote der Landesregierung zur großzügigen Bewilligung von Teilzeitbeschäftigung und Beurlaubung ohne Bezüge für die Landesbediensteten 3. Teil Werner-Seelenbinder-Str. 14 D-99096 Erfurt Telefon 03 61-602
MehrTarifvertrag über eine einmalige Pauschalzahlung 2014 und 2015 (VKA) vom 1. April 2014
Tarifvertrag über eine einmalige Pauschalzahlung 2014 und 2015 (VKA) vom 1. April 2014 Tarifvertrag über eine einmalige Pauschalzahlung 2014 und 2015 (VKA) Inhaltsgleich vereinbart zwischen der Vereinigung
MehrAnlage 1 zum TV Ärzte Charité
Anlage 1 zum TV Ärzte Charité Entgelt bei 40 Std./ Woche Entgeltgruppe 1. Stufe 2. Stufe 3. Stufe 4. Stufe Ä1 3.351 ab dem 1. Jahr 3.539 ab dem 3. Jahr 3.678 ab dem 5. Jahr 4.190 ab dem 6. Jahr Ä2 4.422
MehrWas ist das Budget für Arbeit?
1 Was ist das Budget für Arbeit? Das Budget für Arbeit ist ein Persönliches Geld für Arbeit wenn Sie arbeiten möchten aber nicht mehr in einer Werkstatt. Das gibt es bisher nur in Nieder-Sachsen. Und in
MehrTarifvertrag zur Überleitung der Ärztinnen und Ärzte an der Charité (TVÜ-Ärzte-Charité)
Tarifvertrag zur Überleitung der Ärztinnen und Ärzte an der Charité (TVÜ-Ärzte-Charité) Zwischen der Charité- Universitätsmedizin Berlin, vertreten durch den Vorstand und dem Landesverband Berlin Brandenburg,
MehrLandtag Brandenburg Drucksache 5/3006 5. Wahlperiode
Landtag Brandenburg Drucksache 5/3006 5. Wahlperiode Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 1068 der Abgeordneten Gerrit Große Fraktion DIE LINKE Drucksache 5/2743 Arbeitsverhältnisse von Lehrkräften
MehrLineargleichungssysteme: Additions-/ Subtraktionsverfahren
Lineargleichungssysteme: Additions-/ Subtraktionsverfahren W. Kippels 22. Februar 2014 Inhaltsverzeichnis 1 Einleitung 2 2 Lineargleichungssysteme zweiten Grades 2 3 Lineargleichungssysteme höheren als
Mehrüber die betriebliche Altersversorgung (bav) bav-kompetenz-center LZ 7710
DIALOG über die betriebliche Altersversorgung (bav) bav-kompetenz-center LZ 7710 WWK Lebensversicherung a. G. 80292 München Telefon: (0 89) 51 14-3456 Fax: (0 89) 51 14-3499 E-Mail: bav@wwk.de Internet:
MehrBischöfliches Generalvikariat Münster Hauptabteilung Schule und Erziehung Schulverwaltung
Seite - 2 - Seite - 2 - Versorgungsänderungen in den letzten 10 Jahren Änderungen des 2. Haushaltsstrukturgesetzes in 1994 und 1999 Änderungen im Beamtenversorgungsgesetz Änderungsgesetz 01.01.1992 Änderungsgesetz
MehrTarifvertrag zur Entgeltumwandlung für die Beschäftigten des Bundes und der Länder (TV-EntgeltU-B/L)
Tarifvertrag zur Entgeltumwandlung für die Beschäftigten des Bundes und der Länder (TV-EntgeltU-B/L) vom 25. Mai 2011 Zwischen der Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Bundesministerium des
Mehr4. Im Vergleich zum TVÖD gab es höhere Vergütungssteigerungen. (Zitat: Gut zu Wissen Nr.11)
Faktencheck 1. Der Aufruf zum Warnstreik erweckt den Eindruck, dass die Mitarbeiter der GPS überwiegend unzufrieden mit ihrer Arbeitssituation sind. Dies ist nachweislich nicht der Fall. (Zitat: Gut zu
MehrTarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder TV- L. 28. April 2008
Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder TV- L 28. April 2008 1 Wichtige Inhalte des Tarifabschlusses im Überblick Arbeitszeit Jahressonderzahlung Leistungsentgelt Überleitung Entgelt Eingruppierung
MehrDann zahlt die Regierung einen Teil der Kosten oder alle Kosten für den Dolmetscher.
Erläuterung der Förder-Richtlinie zur Unterstützung der Teilhabe hör- oder sprachbehinderter Eltern und Sorge-Berechtigter an schulischen Veranstaltungen in Leichter Sprache In Rheinland-Pfalz gibt es
MehrKrankenversicherung Spezial
Krankenversicherung Spezial Änderungen 2011 Wer kann sich privat versichern? Wieder einmal wurden die Gesetze zur Pflichtversicherung geändert. Bis zum letzten Jahr konnten sich Angestellte nur dann privat
MehrAb 2012 wird das Rentenalter schrittweise von 65 auf 67 Jahre steigen. Die Deutsche Rentenversicherung erklärt, was Ruheständler erwartet.
Rente mit 67 was sich ändert Fragen und Antworten Ab 2012 wird das Rentenalter schrittweise von 65 auf 67 Jahre steigen. Die Deutsche Rentenversicherung erklärt, was Ruheständler erwartet. Wann kann ich
Mehr(8) Abweichend von Absatz 7 sind nur die Arbeitsstunden Überstunden, die. a) (nach Einführung einer Flexiblen Arbeitszeit an der Universität)
7 TV-L Sonderformen der Arbeit (erläutert sind hier nur die für die Universität maßgeblichen Sonderformen) 1) Wechselschichtarbeit (2) Schichtarbeit ist die Arbeit nach einem Schichtplan, der einen regelmäßigen
MehrPKV-Info. Lohnt der Wechsel innerhalb der PKV?
PKV-Info Lohnt der Wechsel innerhalb der PKV? 2 Die Unternehmen der privaten Krankenversicherung (PKV) stehen miteinander im Wettbewerb. Das ist so gewollt, zum Nutzen der Versicherten. Denn jeder Wettbewerb
MehrAnderungstarifvertrag Nr. 4
.. Anderungstarifvertrag Nr. 4 vom 10. Februar 2015 - zum Tarifvertrag für die Arbeiterwohlfahrt in Baden-Württemberg (TV AWO BW) vom 18. Dezember 2008 zum Tarifvertrag zur Überleitung der Beschäftigten
MehrZwischen. ... vertreten durch... (Ausbildender) Frau/Herrn... Anschrift:... (Auszubildende/r) geboren am:...
Anlage 9 Muster für Ausbildungsverträge mit Auszubildenden, für die der Tarifvertrag für Auszubildende der Länder in den Ausbildungsberufen nach dem Berufsbildungsgesetz (TVA-L BBiG) gilt Zwischen vertreten
MehrMindestlohn: Checkliste für Unternehmen
Mindestlohn: Checkliste für Unternehmen 1 Allgemeines 2 Das müssen Sie beachten 3 Das müssen Sie bei den jeweiligen Arbeitnehmertypen prüfen 3.1 Stundenlohnempfänger 3.2 Gehaltsempfänger 3.3 Geringfügig
MehrKATJA FLEMMING INFOBLATT VERSORGUNGSAUSGLEICH
INFOBLATT VERSORGUNGSAUSGLEICH Versorgungsausgleichsgesetz ab dem 01.09.2009 Ab dem 1. September wird der Versorgungsausgleich neu geregelt. Dabei hat der Gesetzgeber sich zum Ziel gesetzt mehr Versorgungsgerechtigkeit
MehrSäuglingsanfangsnahrung und Folgenahrung Was ändert sich? Was bleibt?
Säuglingsanfangsnahrung und Folgenahrung Was ändert sich? Was bleibt? Begleitinformationen: Handout für das Verkaufspersonal im Handel Bei Rückfragen sprechen Sie uns bitte gerne an: DIÄTVERBAND e. V.
MehrZusatzversorgungskasse der Steine- und Erden- Industrie und des Betonsteinhandwerks VVaG Die Bayerische Pensionskasse
ZVK Zusatzversorgungskasse der Steine- und Erden- Industrie und des Betonsteinhandwerks VVaG Die Bayerische Pensionskasse INFORMATION ÜBER DIE INDIVIDUELLE ALTERSVORSORGE IN DER ZIEGELINDUSTRIE Stand Januar
MehrIm Folgenden werden einige typische Fallkonstellationen beschrieben, in denen das Gesetz den Betroffenen in der GKV hilft:
Im Folgenden werden einige typische Fallkonstellationen beschrieben, in denen das Gesetz den Betroffenen in der GKV hilft: Hinweis: Die im Folgenden dargestellten Fallkonstellationen beziehen sich auf
MehrTarifinformation der Technischen Universität Berlin. Das neue Tarifrecht in den Berliner Hochschulen. Wechsel vom BAT/BMT-G in den TV-L zum 01.01.
TU Berlin Abt. II Straße des 17. Juni 135 D-10623 Berlin Tarifinformation der Technischen Universität Berlin Das neue Tarifrecht in den Berliner Hochschulen Wechsel vom BAT/BMT-G in den TV-L zum 01.01.2011
MehrAktuelle Informationen und Verhandlungsergebnisse M+E Mitte Sonderbeilage zum Tarifabschluss
Tarifrunde 2012 Aktuelle Informationen und Verhandlungsergebnisse M+E Mitte Sonderbeilage zum Tarifabschluss Die Bausteine des Tarifpakets 2012 I. Entgelt Die Tabellenentgelte werden rückwirkend zum 01.05.2012
MehrArbeitszeit-, Mehrarbeits-, Überstundenund Zeitzuschlagsbeispiele
01. Juni 2011 Arbeitszeit-, Mehrarbeits-, Überstundenund Zeitzuschlagsbeispiele für Mitarbeiter, die den Anlagen 31, 32 oder 33 zu den Arbeitsvertragsrichtlinien (AVR) des Deutschen Caritasverbandes zugeordnet
MehrWichtig ist die Originalsatzung. Nur was in der Originalsatzung steht, gilt. Denn nur die Originalsatzung wurde vom Gericht geprüft.
Das ist ein Text in leichter Sprache. Hier finden Sie die wichtigsten Regeln für den Verein zur Förderung der Autonomie Behinderter e. V.. Das hier ist die Übersetzung der Originalsatzung. Es wurden nur
Mehra) Bis zu welchem Datum müssen sie spätestens ihre jetzigen Wohnungen gekündigt haben, wenn sie selber keine Nachmieter suchen wollen?
Thema Wohnen 1. Ben und Jennifer sind seit einiger Zeit ein Paar und beschliessen deshalb, eine gemeinsame Wohnung zu mieten. Sie haben Glück und finden eine geeignete Dreizimmer-Wohnung auf den 1.Oktober
MehrDas Wichtigste im Überblick 5. Geringfügig entlohnte Beschäftigungen 6. überschritten wird? 19. ausgeübt werden 21. Rentenversicherungspflicht 37
2 Inhalt Das Wichtigste im Überblick 5 J Die wichtigstenrahmenbedingungen 6 Geringfügig entlohnte Beschäftigungen 6 J Was ist eine geringfügig entlohnte Beschäftigung? 12 J Was geschieht, wenn die 450
MehrRuprecht-Karls-Universität Heidelberg
Seite 1 von 6 Ruprecht-Karls-Universität Heidelberg Vordruck zur Stufenzuordnung für Beschäftigte der Entgeltgruppen 13-15 TV-L Name, Vorname: Geb.-Datum: Einrichtung (Institut): A. Allgemeine Hinweise:
MehrUrlaubsanspruch = Nominale Zahl der Urlaubstage X Pflichtarbeitstage pro Woche / 6 Werktage
Alle Arbeitnehmer in Deutschland haben Anspruch auf bezahlten Urlaub. Ein immer noch weit verbreiteter Irrtum bei Arbeitgebern und auch bei Arbeitnehmern ist, dass geringfügig Beschäftigte (Minijobber)
MehrElternzeit Was ist das?
Elternzeit Was ist das? Wenn Eltern sich nach der Geburt ihres Kindes ausschließlich um ihr Kind kümmern möchten, können sie bei ihrem Arbeitgeber Elternzeit beantragen. Während der Elternzeit ruht das
MehrProzentrechnung. Wir können nun eine Formel für die Berechnung des Prozentwertes aufstellen:
Prozentrechnung Wir beginnen mit einem Beisiel: Nehmen wir mal an, ein Handy kostet 200 und es gibt 5% Rabatt (Preisnachlass), wie groß ist dann der Rabatt in Euro und wie viel kostet dann das Handy? Wenn
MehrTarifvertrag über die Entgeltumwandlung für die Beschäftigten der Bundesagentur für Arbeit (TVEntgeltU-BA) vom 30. August 2012
Tarifvertrag über die Entgeltumwandlung für die Beschäftigten der Bundesagentur für Arbeit (TVEntgeltU-BA) vom 30. August 2012 - 2 - Inhaltsverzeichnis: 1 Geltungsbereich 2 Grundsatz der Entgeltumwandlung
MehrBerechnung der Erhöhung der Durchschnittsprämien
Wolfram Fischer Berechnung der Erhöhung der Durchschnittsprämien Oktober 2004 1 Zusammenfassung Zur Berechnung der Durchschnittsprämien wird das gesamte gemeldete Prämienvolumen Zusammenfassung durch die
MehrInformationen aus der Landesrechtsstelle Hessen
Informationen aus der Landesrechtsstelle Hessen Beamtenrecht/Arbeitsrecht Arbeits- und Dienstbefreiung bei Erkrankung von Kindern Wenn Kinder krank werden, brauchen sie besonders viel Zuwendung. Hier sind
MehrArbeitskraftabsicherung. Zwei Fliegen mit einer Klappe. Arbeitskraftabsicherung über den Betrieb.
Arbeitskraftabsicherung Zwei Fliegen mit einer Klappe. Arbeitskraftabsicherung über den Betrieb. Arbeitskraftabsicherung Die betriebliche Direktversicherung zur Absicherung der Arbeitskraft. Verlust der
MehrWas ist Sozial-Raum-Orientierung?
Was ist Sozial-Raum-Orientierung? Dr. Wolfgang Hinte Universität Duisburg-Essen Institut für Stadt-Entwicklung und Sozial-Raum-Orientierte Arbeit Das ist eine Zusammen-Fassung des Vortrages: Sozialräume
MehrHilfestellungen zur Mittelanforderung
Hilfestellungen zur Mittelanforderung Stand: 20.08.2014 Die nachfolgenden Hinweise ergänzen die Ausführungen des Zuwendungsbescheids und dienen dazu, Ihnen das Ausfüllen des Formulars zur Mittelanforderung
MehrBeispiel überschießendes Kindergeld:
Beispiel überschießendes Kindergeld: Frau A. lebt mit ihrer 8-jahrigen Tochter Sandra zusammen. Sie haben eine Wohnung, für die monatlich 420 Euro Warmmiete anfallen mit zentraler Warmwasserversorgung.
MehrZuschuss zur privaten Krankenversicherung. Zuschuss zur privaten Pflegeversicherung
Zuschuss zur privaten Krankenversicherung Für die Berechnung des Zuschusses zur privaten Krankenversicherung werden der allgemeine Beitragssatz und das monatliche sozialversicherungspflichtige Entgelt
MehrElektronische Lohnsteuerabzugsmerkmale. ELStAM. Hinweise für Arbeitgeber. ELStAM bei Arbeitgebern mit vorschüssigen Lohnzahlungen
Elektronische Lohnsteuerabzugsmerkmale ELStAM Hinweise für Arbeitgeber ELStAM bei Arbeitgebern mit Seite 1 / 6 Allgemeines Im Verfahren ELStAM ist ein Abruf der ELStAM eines Arbeitnehmers frühestens ab
MehrStudieren- Erklärungen und Tipps
Studieren- Erklärungen und Tipps Es gibt Berufe, die man nicht lernen kann, sondern für die man ein Studium machen muss. Das ist zum Beispiel so wenn man Arzt oder Lehrer werden möchte. Hat ihr Kind das
MehrInformationsblatt Induktionsbeweis
Sommer 015 Informationsblatt Induktionsbeweis 31. März 015 Motivation Die vollständige Induktion ist ein wichtiges Beweisverfahren in der Informatik. Sie wird häufig dazu gebraucht, um mathematische Formeln
MehrRundschreiben 1/2015
An die Mitglieder des VKDA 16. Juni 2015 050 Rundschreiben 1/2015 I. Aus der Tarifkommission II. III. 37. Mitgliederversammlung 2015 des VKDA Mustertarifvertrag für Praktikantinnen, die unter den Geltungsbereich
MehrSenkung des technischen Zinssatzes und des Umwandlungssatzes
Senkung des technischen Zinssatzes und des Umwandlungssatzes Was ist ein Umwandlungssatz? Die PKE führt für jede versicherte Person ein individuelles Konto. Diesem werden die Beiträge, allfällige Einlagen
MehrWürfelt man dabei je genau 10 - mal eine 1, 2, 3, 4, 5 und 6, so beträgt die Anzahl. der verschiedenen Reihenfolgen, in denen man dies tun kann, 60!.
040304 Übung 9a Analysis, Abschnitt 4, Folie 8 Die Wahrscheinlichkeit, dass bei n - maliger Durchführung eines Zufallexperiments ein Ereignis A ( mit Wahrscheinlichkeit p p ( A ) ) für eine beliebige Anzahl
MehrArbeitslos Wohnen in den Niederlanden, Arbeiten in Deutschland
Arbeitslos Wohnen in den Niederlanden, Arbeiten in Deutschland Inhalt Wer bekommt eine Arbeitslosenleistung? 2 Kündigung in gegenseitigem Einvernehmen 2 Welche Arbeitslosenleistung bekommen Sie? 2 Wie
MehrOutlook. sysplus.ch outlook - mail-grundlagen Seite 1/8. Mail-Grundlagen. Posteingang
sysplus.ch outlook - mail-grundlagen Seite 1/8 Outlook Mail-Grundlagen Posteingang Es gibt verschiedene Möglichkeiten, um zum Posteingang zu gelangen. Man kann links im Outlook-Fenster auf die Schaltfläche
MehrLohnt es sich, Krankenversicherungsbeiträge vorauszuzahlen?
MUSTERFALL Lohnt es sich, Krankenversicherungsbeiträge vorauszuzahlen? von Dipl.-Kfm. Dirk Klinkenberg, Rösrath, www.instrumenta.de Steuerlich kann es vorteilhaft sein, die Beiträge zur Kranken- und zur
MehrWiderrufsbelehrung der Free-Linked GmbH. Stand: Juni 2014
Widerrufsbelehrung der Stand: Juni 2014 www.free-linked.de www.buddy-watcher.de Inhaltsverzeichnis Widerrufsbelehrung Verträge für die Lieferung von Waren... 3 Muster-Widerrufsformular... 5 2 Widerrufsbelehrung
MehrAZK 1- Freistil. Der Dialog "Arbeitszeitkonten" Grundsätzliches zum Dialog "Arbeitszeitkonten"
AZK 1- Freistil Nur bei Bedarf werden dafür gekennzeichnete Lohnbestandteile (Stundenzahl und Stundensatz) zwischen dem aktuellen Bruttolohnjournal und dem AZK ausgetauscht. Das Ansparen und das Auszahlen
MehrEin Betriebsrat. In jedem Fall eine gute Wahl.
Ein Betriebsrat. In jedem Fall eine gute Wahl. Unser Wegweiser zur Wahl eines Betriebsrates Inhalt: Warum sollten Sie einen Betriebsrat wählen? 1 Wann wird gewählt? 1 Was macht eigentlich ein Betriebsrat?
MehrEinkaufsführer Hausverwaltung Was Sie bei Suche und Auswahl Ihres passenden Verwalters beachten sollten
Sie suchen einen Verwalter für Ihre Immobilie: Egal ob Eigentümergemeinschaft einzelne Eigentumswohnung Miet- oder Gewerbeobjekt oder vielleicht nur eine einzelne Dienstleistung Was Sie dabei wissen und
Mehrim Beruf Gespräche führen: Bei einem Bewerbungsgespräch wichtige Informationen verstehen und eigene Vorstellungen äußern
1 Arbeiten Sie mit Ihrer Partnerin / Ihrem Partner. Was denken Sie: Welche Fragen dürfen Arbeitgeber in einem Bewerbungsgespräch stellen? Welche Fragen dürfen sie nicht stellen? Kreuzen Sie an. Diese Fragen
MehrDer Personalrat informiert
Der Personalrat informiert Inhalt Seite Einleitung 2 Stand Suderburg 3 Splitter 4 Entgelttabelle 2009 5 Herausgegeben vom Personalrat der Universität Lüneburg, V.i.S.d.P. Dorothea Steffen 1 Liebe Kolleginnen
MehrTarifvertrag zur sozialen Absicherung (TV-SozAb-L)
17.10.06 Tarifvertrag zur sozialen Absicherung (TV-SozAb-L) vom 12. Oktober 2006 Zwischen der Tarifgemeinschaft deutscher Länder, vertreten durch den Vorsitzenden des Vorstandes, einerseits und andererseits
MehrAuswirkung der neuen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts auf Urlaubsund Urlaubsabgeltungsansprüche von Langzeiterkrankten.
Auswirkung der neuen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts auf Urlaubsund Urlaubsabgeltungsansprüche von Langzeiterkrankten Sachverhalt In dem zugrunde liegenden Sachverhalt war die Klägerin von August
MehrEva Douma: Die Vorteile und Nachteile der Ökonomisierung in der Sozialen Arbeit
Eva Douma: Die Vorteile und Nachteile der Ökonomisierung in der Sozialen Arbeit Frau Dr. Eva Douma ist Organisations-Beraterin in Frankfurt am Main Das ist eine Zusammen-Fassung des Vortrages: Busines
MehrSonderbeitrag ab 01.07.2005
SECURVITA INFORMIERT Stand: 02.06.09 Infoblatt A001: Sonderbeitrag ab 01.07.2005 Am 1. Juli 2005 wurde der Sonderbeitrag von 0,9 Prozent für gesetzlich Krankenversicherte eingeführt. Gleichzeitig werden
Mehr3. Verpackungskünstler. Berechnungen am Quader, Umgang mit Termen, räumliche Vorstellung
Berechnungen am Quader, Umgang mit Termen, räumliche Vorstellung Päckchen, die man verschenken möchte, werden gerne mit Geschenkband verschnürt. Dazu wird das Päckchen auf seine größte Seite gelegt, wie
MehrGutes Leben was ist das?
Lukas Bayer Jahrgangsstufe 12 Im Hirschgarten 1 67435 Neustadt Kurfürst-Ruprecht-Gymnasium Landwehrstraße22 67433 Neustadt a. d. Weinstraße Gutes Leben was ist das? Gutes Leben für alle was genau ist das
MehrArbeitsrecht: Neue Regelungen im Hinblick auf die Kündigung von Arbeitsverhältnissen ab dem 01.01.2012
Arbeitsrecht: Neue Regelungen im Hinblick auf die Kündigung von Arbeitsverhältnissen ab dem 01.01.2012 RAin Uta Bröckerhoff uta.broeckerhoff@kockspartners-law.be RAin Cécile Wolfs, LL.M. cecile.wolfs@kockspartners-law.be
MehrEntgelt und Eingruppierung von BA-Absolventen Absolventen im Sozial- und Erziehungsdienst
Entgelt und Eingruppierung von BA-Absolventen Absolventen im Sozial- und Erziehungsdienst Fachbereich Sozialwesen 29. 1. 2013 Was tatsächlich verdient wird.. Analyse auf der Basis der WSI-Lohnspiegel Datenbank
MehrDie Post hat eine Umfrage gemacht
Die Post hat eine Umfrage gemacht Bei der Umfrage ging es um das Thema: Inklusion Die Post hat Menschen mit Behinderung und Menschen ohne Behinderung gefragt: Wie zufrieden sie in dieser Gesellschaft sind.
MehrLEITFADEN ZUR SCHÄTZUNG DER BEITRAGSNACHWEISE
STOTAX GEHALT UND LOHN Stollfuß Medien LEITFADEN ZUR SCHÄTZUNG DER BEITRAGSNACHWEISE Stand 09.12.2009 Seit dem Januar 2006 hat der Gesetzgeber die Fälligkeit der SV-Beiträge vorgezogen. So kann es vorkommen,
MehrÜberleitungstarifvertrag
1 Überleitungstarifvertrag Für wen gilt der TV- Überleitung? Wie erfolgt die Überleitung in die neue Tabelle? Was passiert mit dem Verheiratetenund den Kinderzuschlägen? Was passiert mit den künftigen
MehrÄnderungsvertrag zum Arbeitsvertrag
Änderungsvertrag zum Arbeitsvertrag Haftungsausschluss : Die Inhaber von vertragskoenig24.de übernehmen keinerlei Haftung für die Verwendung dieser Dokumentvorlage. Die Verwendung erfolgt vollständig auf
MehrRentenarten in der gesetzlichen Rentenversicherung + VBL-Rente
Rentenarten in der gesetzlichen Rentenversicherung + VBL-Rente Im April 2007 wurde das Gesetz zur Anpassung der Regelaltersgrenze an die demografische Entwicklung und zur Stärkung der Finanzierungsgrundlagen
Mehr1. Änderungsmitteilungen
Auf dieser Seite bieten wir Ihnen zahlreiche Formularvorlagen für den Umgang mit Behörden, Banken und Versicherungen. 1. Änderungsmitteilungen An die Eureka - Checkliste für den Umzug - Umzugsmeldung an
MehrRegelungen zu Bereitschaftsdienst / Rufbereitschaft in Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen vereinbart
Arbeitnehmerinnen/Arbeitnehmer Bund/Länder/Gemeinden Berlin den 22.04.2005 Nr. 30/05 Regelungen zu Bereitschaftsdienst / Rufbereitschaft in Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen vereinbart Im Rahmen der
MehrErwerbsminderungsrente
Vorstand Sozialpolitik Verbesserungen für Erwerbsgeminderte Erwerbsminderungsrente www.igmetall.de Liebe Kollegin, lieber Kollege, seit dem 1. Juli 2014 ist es zu einer finanziellen Verbesserung bei der
MehrDas neue Reisekostenrecht 2014
Seite 1 von 8 Das neue Reisekostenrecht 2014 Inhaltsverzeichnis: Seite I. Festlegung der ersten Tätigkeitsstätte 1.1 Der zentrale Begriff: die erste Tätigkeitsstätte 1 1.2 Prüfungsstufe 1: Festlegung durch
MehrEin Leitfaden für die Umsetzung der tarifvertraglichen Vereinbarungen zur bav für Tiermedizinische Fachangestellte
Die TierarztRente Ein Leitfaden für die Umsetzung der tarifvertraglichen Vereinbarungen zur bav für Tiermedizinische Fachangestellte In-Kraft-Treten: 01.04.2009 Ihr Ansprechpartner: Jürgen Schewe, Davenstedter
MehrTarifvertrag über Entgelte und Ausbildungsvergütungen
IG Metall Bezirk Baden-Württemberg Bezirksleitung Baden-Württemberg Tarifvertrag über Entgelte und Ausbildungsvergütungen Metallindustrie Baden-Württemberg Abschluss: 12.02.2004 Gültig ab: 01.01.2004 Kündbar
MehrGegenüberstellung von Unterschieden zwischen. Tarifkraft und Beamten. im Bundesamt für Güterverkehr für den Fall einer Verbeamtung
Gegenüberstellung von Unterschieden zwischen Tarifkraft und Beamten im Bundesamt für Güterverkehr für den Fall einer Verbeamtung Die Fachgruppe BAG der GdP fordert eine Verbeamtung im BAG. Unsere Forderung
MehrWichtiges Thema: Ihre private Rente und der viel zu wenig beachtete - Rentenfaktor
Wichtiges Thema: Ihre private Rente und der viel zu wenig beachtete - Rentenfaktor Ihre private Gesamtrente setzt sich zusammen aus der garantierten Rente und der Rente, die sich aus den über die Garantieverzinsung
MehrSTATT. Bürger. Fortwährende Rechtsfragen. Individueller Rechtsanspruch. Steuervereinfachung. Steuerdschungel. gleiche Standards
Doppelbezug oder Leistungen für Tote bleiben möglich, gelten wieder andere. zur Grundsicherung. Somit vermeidet es Lücken Zeit gesichert. Dies sichert den sozialen Frieden. Jeder Rentner hat das Grundeinkommen
Mehr