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1 Diese Unterlage enthält alle Wartungstexte zum Programm "Vergütungstabellen" (Tarif), die seit Juli 2006 freigegeben wurden (beginnend mit dem aktuellsten bis zurück zum Juli 2006). Sie können über das gesamte Dokument nach dem Wartungslevel, nach dem Datum oder natürlich nach einem bestimmten Begriff suchen. Seite 1 von 117

2 > L O H N U N D G E H A L T < > ( T a r i f t a b e l l e n ) < Portalcenter: ============= Mit Verarbeitung dieser Wartung kann nur EIN Benutzer zur gleichen Zeit das Portalcenter starten. Bei Anwahl durch einen weiteren Benutzer erscheint eine Sperrmeldung. WICHTIGER HINWEIS: Bitte überprüfen Sie regelmäßig den Status der an die ADDISON Datenservice GmbH übermittelten Meldungen im Portalcenter. Beim Start des Portalcenters wird ab sofort geprüft, ob Meldungen nicht an ADDISON Datenservice gesendet werden konnten, obwohl der Sendevorgang gestartet wurde. Ist dies der Fall, erscheint eine Hinweismeldung. Bitte bestätigen Sie den Hinweis mit "Ja", wenn der Sendevorgang noch einmal gestartet werden soll. Wenn Sie "Nein" vorgeben, verbleiben die nicht gesendeten Meldungen in Karte "Offene Meldungen" im Status "Wird an ADS gesendet". In diesem Fall können Sie den Sendevorgang später - nach erneuter Anwahl des Portalcenters und Bestätigen der Hinweismeldung mit "Ja" - wiederholen. Seite 2 von 117

3 CS-Wartung 078L vom > T a r i f < Steuer- und SV-freier AN-Anteil ZVK ist nicht beitragspflichtig zur Berufsgenossenschaft: =============================================================== Die Brutto-Lohnart "962" (AN-Anteil ZuB) wurde dahingehend geändert, dass ein steuer- und SV-freier AN-Anteil zur ZVK nicht mehr in das BG-pflichtige Entgelt fließt. Seite 3 von 117

4 CS-Wartung 078G vom > T a r i f < Betriebliche Altersvorsorge (bav-modul) und Altersteilzeit: =========================================================== Bei folgender Konstellation wurde unter Umständen das zvk-pfl. Entgelt nicht korrekt berechnet: - bei "Altersteilzeit"-Arbeitnehmern (betrifft Alttz-Kennzeichen "4" und "5") wurde die Entgeltumwandlung mit dem bav-modul verwaltet und im November bzw. Dezember wurde eine Einmalzahlung gezahlt. Überprüfen Sie bitte bei den betroffenen Arbeitnehmern das zvk-pflichtige Entgelt und wiederholen ggf. nach Verarbeitung dieser Wartung die entsprechenden Monatsabrechnungen. Seite 4 von 117

5 CS-Wartung 078C vom > T a r i f < BG-Meldungen: ============= Das Folgende betrifft nur Systeme, die auf das Portal umgestellt sind: Da im Portal noch keine Funktionalität für das Senden von BG-Meldungen implementiert ist, wenden Sie sich bitte bis spätestens Ende Januar an die System.CS-Hotline in Ettlingen, welche die notwendigen Schritte übernimmt, um die Meldungen zur ADDISON Datenservice GmbH zu transferieren. Seite 5 von 117

6 CS-Wartung 077Z vom > Tarif < Maschinelles Antragsverfahren nach dem Aufwendungsausgleichsgesetz (AAG): ====================================== Seit der Hinzurechnung der ZVK-Umlage zum Erstattungsbetrag bei Krankheit und Beschäftigungsverbot kam es in Einzelfällen zu Unstimmigkeiten mit den Krankenkassen. Wir haben deshalb einen weiteren Dialog in den Unterverteiler "Entgeltfortzahlung" aufgenommen, der es Ihnen ermöglicht, errechnete Werte manuell zu korrigieren. Diese manuell korrigierten Werte werden dann auch in die AAG-Meldung übernommen. Seite 6 von 117

7 CS-Wartung 077Y vom > T a r i f < Personalkostenplanung: ====================== Mit dieser Wartung wird das Modul Personalkostenplanung freigegeben. Eine Beschreibung dieses Moduls finden Sie ab der KW 51 auf unserer Internetseite im Bereich "CS". Seite 7 von 117

8 CS-Wartung 077U vom > T a r i f < bav-modul: Versteuerung ZVK Zusatzbeitrag: ========================================== Überprüfen Sie bitte nach Ausschöpfen des Freibetrages gem. Par 3 Nr. 63 (2013: EUR) die Beträge der Lohnart B963 (ZuB St/Sv-Pfl) dahingehend, ob diese korrekt ermittelt wurden. Falls dies nicht der Fall ist und die Beträge der Lohnart B963 gleich Null sind, obwohl ein steuer- und SV-pflichtiger Teil entstehen muss, dann rechnen Sie bitte nach Verarbeitung dieser Wartung den entsprechenden Monat noch einmal. Berechnung des Umlage-%-Satzes mit 3 Nachkommastellen für die Kassenart "1. ZVK": ===================================================== Die mit Wartung 077J freigegebene Berechnung des Umlage-%-Satzes mit 3 Nachkommastellen für die Kassenart "1. ZVK" musste aufgrund der aufgetretenen Probleme wieder rückgängig gemacht werden. Wir haben die Ursachen für die aufgetretenen Probleme gefunden und behoben. ZVK / BVK / VBL verwalten: Auf der Karte "3 Zusatzdaten" musste die Darstellung des Umlage- %-Satzes für die Kassenart "1. ZVK" geändert werden. Zukünftig werden die Felder "Arbeitgeber", "Arbeitnehmer" und "gesamt" im Bereich "Umlage %-Satz" mit 3 Nachkommastellen angezeigt. Aus programmtechnischen Gründen musste die Darstellung für die Kassenart "VBL" ebenfalls geändert werden. Die Berechnung des Umlage-Beitrags muss aufgrund einer Anforderung der Zusatzversorgungskasse Sachsen-Anhalt in bestimmten Fällen mit 3 Nachkommastellen erfolgen. Die Anzeige des Umlage-%-Satzes wurde entsprechend in den Programmen ZVK-Monats- bzw. -Jahresbeleg geändert. Seite 8 von 117

9 ZVK-Monatsbeleg / Erstellung Zahlungsträger ZVK: ================================================ Wenn sich aufgrund von Rückrechnungen in das Vorjahr ein Erstattungsbetrag bei der Zusatzversorgungskasse ergeben hat, dann wurde dieser bisher nicht mit dem aktuellen Zahlungsträger verrechnet. Dieser Sachverhalt wurde jetzt geändert, d.h., zukünftig wird nicht nur ein Zahlbetrag, sondern auch ein Erstattungsbetrag mit dem aktuellen Zahlungsträger verrechnet. Seite 9 von 117

10 CS-Wartung 077L vom > T a r i f < Falls Sie die Monatsabrechnung für den August 2013 bereits mit dem Wartungslevel 77J oder 77K durchgeführt haben, dann prüfen Sie bitte, ob die Pauschalsteuer korrekt ermittelt wurde. Ist dies nicht der Fall, dann starten Sie bitte das Programm Monatsabrechnung für August erneut. Seite 10 von 117

11 CS-Wartung 077K vom > T a r i f < Die mit Wartung 077J freigegebene Berechnung des Umlage-%-Satzes mit 3 Nachkommastellen für die Kassenart "1. ZVK" konnte unter bestimmten Konstellationen zu Anzeigeproblemen bei der Informationsabrechnung sowie zu dem Hinweis "Auszahlung stimmt nicht mit dem aus Lohnarten ermittelten Betrag überein. Der AN muß nochmals gerechnet werden! auf dem Ausdruck der Lohn- und Gehaltsabrechnung führen. Aus diesem Grund wird die Berechnung und Anzeige mit 3 Nachkommastellen mit Verarbeitung der aktuellen Wartung 077K vorerst wieder rückgängig gemacht. Nach der Ermittlung der Ursache für die o.a. Probleme werden wir Ihnen die Umstellung kurzfristig zur Verfügung stellen. Seite 11 von 117

12 CS-Wartung 077J vom > T a r i f < ZVK / BVK / VBL verwalten: ========================== Auf der Karte "3 Zusatzdaten" musste die Darstellung des Umlage- %-Satzes für die Kassenart "1. ZVK" geändert werden. Zukünftig werden die Felder "Arbeitgeber", "Arbeitnehmer" und "gesamt" im Bereich "Umlage %-Satz" mit 3 Nachkommastellen angezeigt. Aus programmtechnischen Gründen musste die Darstellung für die Kassenart "VBL" ebenfalls geändert werden. Die Berechnung des Umlage-Beitrags muss aufgrund einer Anforderung der Zusatzversorgungskasse Sachsen-Anhalt in bestimmten Fällen mit 3 Nachkommastellen erfolgen. Die Anzeige des Umlage-%-Satzes wurde entsprechend in den Programmen ZVK-Monats- bzw. -Jahresbeleg geändert. ZVK-Monatsbeleg / Erstellung Zahlungsträger ZVK: ================================================ Wenn sich aufgrund von Rückrechnungen in das Vorjahr ein Erstattungsbetrag bei der Zusatzversorgungskasse ergeben hat, dann wurde dieser bisher nicht mit dem aktuellen Zahlungsträger verrechnet. Dieser Sachverhalt wurde jetzt geändert, d.h., zukünftig wird nicht nur ein Zahlbetrag, sondern auch ein Erstattungsbetrag mit dem aktuellen Zahlungsträger verrechnet. Seite 12 von 117

13 CS-Wartung 077G vom > T a r i f < Berechnung des fiktiven zvkpfl. Entgelts für Auszubildende: =========================================================== Für Auszubildende gilt der Tarifvertrag TVAöD, der eine eigene Anspruchsregelung des Krankengeldzuschusses beinhaltet. Bisher war es nicht möglich, die Anspruchsdauer des Krankengeldzuschusses (für die fiktive Berechnung des zvkpfl. Entgelts) gem. TVAöD separat zu verwalten. Es wurde stets der erste Eintrag (für TV-V bzw. TVöD) im Programm "Verwaltung Anspruch Krankengeld" berücksichtigt. Nach Verarbeitung dieser Wartung haben Sie für Auszubildende die Möglichkeit separate Zeilen zu verwalten. Verwalten Sie die neuen Zeilen bitte im Programm "Betriebsstätten verwalten" / "Extras" / "Verwaltung Anspruch Krankengeld" in einem neuen "Gültig ab"- Zeitraum unterhalb der bereits verwalteten Zeilen: Beschäftigungsdauer in Monaten Anspruchsdauer in Wochen => neu 9998 Azubi-Arbeitsunfähigkeit 06 => neu 9999 Azubi-Arbeitsunfall 26 Beachten Sie bitte, dass die Verwaltung pro Betriebsstätte erfolgen muss. Die fiktive Berechnung des zvkpfl. Entgelts wurde in diesem Zusammenhang dahingehend erweitert, dass jetzt auch ein Arbeitsunfall eines Auszubildenden entsprechend berücksichtigt wird. Seite 13 von 117

14 CS-Wartung 077E vom > T a r i f < Mit Verarbeitung dieser Wartung kommt im Bereich "Lohn und Sonstige Zusatz" der neue Verteilerpunkt hinzu. Verwaltung Online-Portal (1208) Bei Anwendern, bei denen der im Zusammenhang mit der Portalverwaltung erforderliche "LPG-Service" bereits installiert ist, öffnet sich bei Anwahl dieses Verteilerpunktes der Dialog zur Verwaltung des Online-Portals. Alle anderen Anwender erhalten bei Anwahl des Programms eine entsprechende Meldung, nach deren Bestätigung das Programm wieder beendet wird. Der Verteilerpunkt wird erst mit der Installation und der Freischaltung des Portals relevant. Für die Arbeit mit dem Portal muss im Bereich "Systemprogramme" im Programm "Systemdateien verwalten" der Menüpunkt "Bearbeiten >> System prüfen" durchgeführt werden. Geben Sie in diesem Programm anschließend den Fachbereich "Systemdateien" vor und überprüfen Sie, ob die 4 Systemdateien - Portal Aufträge - Portal Benutzer - Portal Login-Dokumente - Portal versandte Dokumente automatisch angelegt wurden. Seite 14 von 117

15 CS-Wartung 076X vom > T a r i f < Jahressonderzahlung: ==================== Bei der Berechnung der Jahressonderzahlung (TVöD) wird bei AN, die im Bemessungszeitraum für weniger als 30 Kalendertage Anspruch auf Entgelt haben, jetzt der letzte Kalendermonat, in dem für alle Kalendertage Anspruch auf Entgelt bestand, berücksichtigt. Außerdem wird bei Auszubildenden nicht mehr das Eintrittsdatum mit dem Datum "Ende Ausbildung" überschrieben. Seite 15 von 117

16 CS-Wartung 076M vom > T a r i f < > Tipps und Tricks aus der Hotline < Stichwort "Jahressonderzahlung und Altersteilzeit": =================================================== Die Ermittlung des Basisbetrags für die Jahressonderzahlung bei Altersteilzeit erfolgt unter Umständen bei einigen Lohnarten nicht korrekt. Bitte überprüfen Sie deshalb Ihre Lohnarten dahingehend, ob - grundsätzlich das Vollzeitentgelt in das Basisfeld für die Berechnung der Jahressonderzahlung übernommen wird (unabhängig davon, ob die Lohnart zu 100% ausgezahlt wird oder nicht) und - die Lohnart "Jahressonderzahlung" im Auszahlungsmonat den Betrag halbiert. Falls Ihre Lohnarten wie beschrieben definiert sind, dann sollten Sie Ihre Lohnarten überarbeiten, weil ansonsten die Berechnung der Jahressonderzahlung bei Altersteilzeit nicht korrekt erfolgt. 1. Bisherige Lohnartendefinitionen a) Betrag der Lohnart wird bei Alttz halbiert (z.b. Lohnart Entgelt) V16 Wenn LK.Vorruhest./Altersteilz. < (2) Gehezu R20 R16 LO.Betrag(Druck) = LO.Betrag/Faktor / (2) => bei Alttz wird der Betrag halbiert. R18 TA.Durchschnitt Sonderzlg. = LO.Betrag/Faktor => im Feld "Durchschnitt Sonderzlg" steht der volle Betrag; da aber in der Lohnart "Jahressonderzahlung" bei Alttz der Betrag wieder halbiert wird, wird der "korrekte" Betrag für die Jahressonderzahlung berücksichtigt. Seite 16 von 117

17 b) Betrag der Lohnart wird bei Alttz nicht halbiert ("100%-Lohnart") R22 AT.ATZ 100% Entgelte = AT.ATZ.100% Entgelte + LO.Betrag(Druck) R30 TA.Durchschnitt Sonderzlg. = TA.Durchschnitt Sonderzlg + LO.Betrag(Druck) => im Feld "Durchschnitt Sonderzlg" steht der volle Betrag, da aber in der Lohnart "Jahressonderzahlung" bei Alttz der Betrag halbiert wird, wird in diesem Fall nicht der "korrekte" Betrag für die Jahressonderzahlung berücksichtigt. c) Lohnart "Jahressonderzahlung" V14 Wenn LK.Vorruhest./Altersteilz. < (2) Gehezu R20 R16 LO.Betrag(Druck) = LO.Betrag/Faktor / (2) => bei Alttz wird der Betrag immer halbiert, unabhängig davon, ob es sich um eine "100%-Lohnart" (unständige Bezüge) handelt oder nicht. ==> d.h., bei einer "100%-Lohnart" wird nur der halbe Betrag für die Jahressonderzahlung berücksichtigt. 2. Zukünftige Lohnartendefinitionen Zukünftig sollte in den relevanten Lohnarten gleich der jeweils "korrekte" Betrag der Lohnart in das Feld "Jahressonderzahlung" geladen und die Division durch zwei aus der Lohnart "Jahressonderzahlung" entfernt werden. a) Betrag der Lohnart wird bei Alttz halbiert (z.b. Lohnart Entgelt) V16 Wenn LK.Vorruhest./Altersteilz. < (2) Gehezu R20 R16 LO.Betrag(Druck) = LO.Betrag/Faktor / (2) => bei Alttz wird der Betrag halbiert. R18 TA.Durchschnitt Sonderzlg. = LO.Betrag(Druck) => im Feld "Durchschnitt Sonderzlg" steht jetzt der halbe Betrag. Seite 17 von 117

18 b) Betrag der Lohnart wird bei Alttz nicht halbiert ("100%-Lohnart") In diesen Lohnarten ergeben sich keine Anpassungen. c) Lohnart "Jahressonderzahlung" V14 Wenn LK.Vorruhest./Altersteilz. < (2) Gehezu R20 R16 LO.Betrag(Druck) = LO.Betrag/Faktor => auch bei Alttz wird der Betrag nicht mehr halbiert. ==> d.h., bei einer "100%-Lohnart" wird jetzt der volle Betrag für die Jahressonderzahlung berücksichtigt. *** Achtung ***: Falls Sie Ihre Lohnarten ändern möchten, dann verwalten Sie die Änderungen bitte in einem neuen Zeitraum. Seite 18 von 117

19 CS-Wartung 076E vom > T a r i f < Berechnung und Auszahlung unständiger Entgeltbestandteile: ========================================================== Die unständigen Entgeltbestandteile werden nach der sog. Vorbzw. Vorvormonatsregelung korrekt berechnet. Wenn allerdings im Programm "Lohnartendefinitionen verwalten" auf der Karte "Zusatzparameter" bei einer Lohnart sowohl eine Vergütungsgruppe als auch eine Stufe verwaltet war, dann wurde der Betrag nicht korrekt ermittelt. Mit Verarbeitung dieser Wartung steht Ihnen die Programmänderung zur Verfügung. > Tipps und Tricks aus der Hotline < Stichwort "Kinderstamm": ======================== Aus aktuellem Anlass möchten wir Ihnen im Folgenden noch einmal die Auswirkungen von rückwirkenden Veränderungen im Kinderstamm erläutern. 1. Feld "Termin-Ende" wird geändert: Bei der Anlage eines Kindes wird das "Termin-Ende" vom Programm vorgeschlagen. Es kann übernommen oder überschrieben werden. Kinder, die im Kinderstamm erfasst werden, aktualisieren im AN- Stamm in der Karte "Tarif" die Felder "Anzahl Kinder" bzw. "Stufe Ortszuschlag", wenn die betreffende Abfrage mit "Ja" beantwortet wird. Bei Erreichen des Termin-Ende-Datums im Kinderstamm wird die Anzahl der Kinder im AN-Stamm (Karte "Tarif") entsprechend korrigiert. Seite 19 von 117

20 Wird im Kinderstamm rückwirkend ein Kind storniert, d.h., das Terminende ist dann kleiner als der aktuelle Monat, dann wird die Lohnart "Kindergeld" storniert. Damit auch die Lohnart "Pers. Zulage Kinder" storniert wird, müssen im Kinderstamm die Kennzeichen "Sozialzuschlag" und "Kindergeldberechnung" entfernt werden. Außerdem erscheint ein Hinweis, dass die Anzahl der Kinder im Arbeitnehmerstamm überprüft werden sollte. 2. Rückwirkende Verwaltung eines Kindes: Wird im Kinderstamm ein Kind rückwirkend angelegt bzw. gelöscht, dann wird im Arbeitnehmerstamm ebenfalls die Anzahl Kinder aktualisiert. Werden für ein Kind in einem Zeitraum nach dem Anlagezeitraum Änderungen vorgenommen, dann gelten diese Änderungen ab dem Zeitraum, in dem die Änderungen vorgenommen wurden. Diese Änderungen werden in der Kinderstamm-Historie unter dem Menüpunkt "Extras" dargestellt. Änderungen in einem Zeitraum vor dem Anlagezeitraum sind nicht möglich. Seite 20 von 117

21 CS-Wartung 075Y vom > T a r i f < Berechnung und Auszahlung unständiger Entgeltbestandteile: ========================================================== Gemäß Par 24 Abs. 1 Satz 3 TVöD sind unständige Entgeltbestandteile nach der sog. Vor- bzw. Vorvormonatsregelung fällig. Danach werden unständige Entgeltbestandteile, deren Anspruch dem Grunde nach bereits mit der Arbeitsleistung entstanden ist, erst am Zahltag des übernächsten Kalendermonats, der auf ihre Entstehung folgt, fällig gestellt. Berechnungsgrundlage bleiben aber die Verhältnisse des Vorbzw. Vorvormonats, in dem die Arbeitsleistung erbracht wurde. Dies gilt auch dann, wenn sich aufgrund von Stufensteigerungen die Vergütungsgruppen ändern und im Feld "Vormonatsregelung" der Zuschlags-Lohnart (im Programm "Lohnartendefinitionen") z.b. "2..Vorvormonat" verwaltet ist. D.h. wechselt die Vergütungsgruppe, dann muss die Zuschlags- Lohnart auf die Vergütungsgruppe der Tariftabelle zugreifen, die zum Zeitpunkt der Leistung (z.b. Arbeit an einem Sonntag vor zwei Monaten) gültig war. Mit dieser Wartung wird Ihnen die entsprechende Programmanpassung zur Verfügung gestellt. Seite 21 von 117

22 CS-Wartung 075V vom > T a r i f < ZVK-Monatsbeleg: ================ Im ZVK-Monatsbeleg wurden bisher keine Rückrechnungsdifferenzen dargestellt, wenn rückwirkend die ZVK-Pflicht verändert wurde. Dieses Problem wurde nun behoben. Wenn bei einem Arbeitnehmer rückwirkend festgestellt wird, dass für ihn zu Unrecht ZVK-Beiträge gezahlt werden und deshalb das Feld "ZVK/VBL-pflichtig" im Arbeitnehmer-Stamm mit "Nein" vewaltet werden muss, dann werden nach Verarbeitung dieser Wartung nun auch im ZVK-Monatsbeleg die Korrekturen dargestellt. Außerdem wurden aufgrund der Einführung der Steuerfreiheit des AN-Eigenanteils am Zusatzbeitrag die Spalten "Zusatz-Beitrag" entsprechend angepasst. Jetzt werden Ihnen auch die AN-Anteile in einer separaten Spalte angezeigt. ZVK-Jahresbeleg: ================ Im ZVK-Jahresbeleg wurden bisher keine Rückrechnungsdifferenzen aus dem Vorjahr dargestellt, sodass es nicht möglich war, die ZVK-Jahresmeldungen mit dem ZVK-Jahresbeleg abzugleichen. Dieses Problem wurde nun ebenfalls behoben. Nach Verarbeitung dieser Wartung sind auch die Beträge der Rückrechnungen in das Vorjahr enthalten, sie werden allerdings nicht separat dargestellt. Außerdem wurden aufgrund der Einführung der Steuerfreiheit des AN-Eigenanteils am Zusatzbeitrag die Spalten "Zusatz-Beitrag" entsprechend angepasst. Jetzt werden Ihnen auch die AN-Anteile in einer separaten Spalte angezeigt. Seite 22 von 117

23 CS-Wartung 075S vom > T a r i f < TVöD: Berechnung und Auszahlung unständiger Entgeltbestandteile: ================================================================ Gemäß Par 24 Abs. 1 Satz 3 TVöD sind unständige Entgeltbestandteile nach der sog. Vor- bzw. Vorvormonatsregelung fällig. Danach werden unständige Entgeltbestandteile, deren Anspruch dem Grunde nach bereits mit der Arbeitsleistung entstanden ist, erst am Zahltag des übernächsten Kalendermonats, der auf ihre Entstehung folgt, fällig gestellt. Berechnungsgrundlage bleiben hier aber die Verhältnisse des Vorbzw. Vorvormonats, in dem die Arbeitsleistung erbracht wurde. Bisher erfolgt die Berechnung auf der Grundlage der Daten des aktuellen Monats. Mit dieser Wartung wird Ihnen im Programm "Lohnartendefinitionen verwalten" auf der Karte "2 Zusatzparameter" ein neues Feld "Vormonatsregelung" zur Verfügung gestellt, mit dessen Hilfe Sie steuern können, auf welchen Zeitraum die ausgewählte Lohnart beim Lesen der Tariftabellen zugreifen soll. Es stehen Ihnen folgende Auswahlmöglichkeiten zur Verfügung: Blank / 0 = Aktuell (Default) 1 = Vormonat 2 = Vorvormonat Beispiel: Folgende Zeiträume einer Tariftabelle sind verwaltet: Wert 49, Wert 48, Wert 47,70 Aktueller Monat: Feld "Vormonatsregelung" = "Blank bzw. 0" - Zeitraum Wert 49,90 Feld "Vormonatsregelung" = "1" - Zeitraum Wert 48,80 Feld "Vormonatsregelung" = "2" - Zeitraum Wert 47,70 Seite 23 von 117

24 Vorgehensweise (vor der Monatsabrechnung Januar 2012): 1. Das Kennzeichen bei den Lohnarten "Unständige Entgeltbestandteile" verwalten, die auf eine Tariftabelle zugreifen (Feld "Tariftabelle" ist gefüllt). 2. Verwalten Sie bitte die entsprechende Auswahlmöglichkeit ("1" oder "2") im Feld "Vormonatsregelung". Beachten Sie, dass die Verwaltung auf der Karte "Zusatzparameter" nicht zeitabhängig ist und deshalb auch bei Rückrechnungen in das Vorjahr berücksichtigt wird. 3. Änderungen in der Programmierung der Lohnarten ergeben sich grundsätzlich nicht. * * * ACHTUNG: * * * Bei einigen Lohnarten müssen allerdings Anpassungen vorgenommen werden. Diese Lohnarten greifen nicht auf eine Tariftabelle zu, zählen aber zu den "unständigen Entgeltbestandteilen": Rufbereitschaft Mo-Fr/Rufbereitschaft SaSOFei/Überstunden Melden Sie sich bitte in der Hotline, falls Sie diese Anpassungen benötigen. Seite 24 von 117

25 CS-Wartung 075R vom > T a r i f < Informationen zum Thema: "Verjährung derjenigen Sozialversicherungsbeiträge, die auf die AN-Eigenbeteiligung zur kapitalgedeckten Zusatzversorgung (Arbeitnehmerbeitrag an den sog. Pflicht- oder Zusatzbeiträgen) gezahlt wurden". Die Beitragsfreiheit gilt aktuell ab Für die davor liegenden Zeiträume (ab 2007) gibt es noch keine abschließende Klärung. Damit die Ansprüche von 2007 am nicht verfallen, müssen diese eingeklagt werden. Zur Unterstützung der Ermittlung der jeweiligen Ansprüche stellen wir Ihnen einen neuen Bericht "SC_Ansprueche" zur Verfügung. Seite 25 von 117

26 CS-Wartung 075P vom > T a r i f < Musterbericht: SC_Verbrauchsliste 3/56: ======================================= Im Zusammenhang mit der Einführung der Steuerfreiheit des Arbeitnehmeranteils am ZVK-Zusatzbeitrag wurden weitere Spalten in den Musterbericht "SC_Verbrauchsliste 3/56" eingefügt. neu: AN: ZB Par 3/63 neu: Umwandlung Neues Programm: Jahresausgleich Steuerfreiheit 3/56 und 3/63: ============================================================= Die Überprüfung der Grenzbeträge nach Par 3(56) EStG und Par 3(63) EStG musste bisher manuell erfolgen. Da die steuerfreien Beträge gem. Par 3(56) EStG / Par 3(63) EStG endgültig erst am Ende eines Jahres feststehen, erfolgt zukünftig die Überprüfung automatisch mit der Monatsabrechnung Dezember (bzw. im Austrittsmonat des Arbeitnehmers). Das Programm prüft zunächst, ob im laufenden Jahr nach Abzug der Steuerfreiheit gem. Par 3(63) EStG zu viel oder zu wenig Entgelt gem. Par 3(56) EStG steuer- bzw. sv-frei berechnet wurde. Zu viel steuer- bzw. sv-frei gem. 3(56) EStG: Im Rahmen der Abrechnung (nicht Infoabrechnung) wird automatisch auf den Monat zurückgerechnet, in dem zum ersten Mal zu viel Entgelt steuer- bzw. sv-frei gem. 3(56) EStG berechnet wurde. Bei dieser Rückrechnung kann nun mit dem tatsächlichen Wert der Steuerfreiheit gem. Par 3(63) EStG gerechnet werden. zu wenig steuer- bzw. sv-frei gem. 3(56) EStG: Dies dürfte vor allen Dingen bei Ein- oder Austritten im laufenden Jahr der Fall sein. Hier wird in den ersten Monat zurückgerechnet, in dem der Arbeitnehmer beschäftigt war. Damit möglichst viel Entgelt steuer- bzw. sv-frei berechnet werden kann, erfolgt die Rückrechnung mit dem Aufzehrmodell. Die Berechnung der Steuerfreiheit gem. Par 3(63) EStG wurde im Rahmen der Berücksichtigung der Steuerfreiheit des Arbeitnehmeranteils am ZVK-Zusatzbeitrag ebenfalls überarbeitet. Seite 26 von 117

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28 BEACHTEN SIE BITTE, dass die Steuerfreiheit der Arbeitnehmereigenbeteiligung gem. Par 3(63) EStG Auswirkungen auf eine vom Arbeitnehmer durchgeführte Entgeltumwandlung haben kann. Grund hierfür ist, dass sowohl die Pflicht- und Zusatzbeiträge als auch eine Entgeltumwandlung unter die Steuerfreiheit nach Par 3(63) EStG fallen, die Höchstgrenze von 4 Prozent der BBG (ggf. zzgl. weiterer Eur) für steuerfreie Beträge insgesamt aber nur einmal zur Verfügung steht. Übersteigt die Summe aus den Pflicht- sowie Zusatzbeiträgen wobei der AG- und der AN-Anteil zu addieren sind - und aus den Beiträgen zur Entgeltumwandlung die Höchstgrenze von 4 Prozent, wird der Höchstbetrag zunächst durch die Pflicht- und Zusatzbeiträge des AG, nunmehr einschl. der AN-Eigenbeteiligung, ausgeschöpft. Sofern dann noch eine Differenz zur steuerfreien Höchstgrenze verbleibt, sind die zur Entgeltumwandlung genutzten Beiträge nach Par 3(63) EStG steuerfrei. Falls es zu einer Rückrechnung kommt, wird bei der Abrechnung ein entsprechender Hinweis ausgegeben. Arbeitnehmerstamm verwalten / Karte ZVK: Im Bereich "Steuerfreie Umlage gem. Par 3(56) EStG" wurde ein neues Feld "Autom. Ausgleich Par 3(56)" definiert. Mit Hilfe dieses Feldes können Sie steuern, ob für diesen Arbeitnehmer der Ausgleich automatisch erfolgen soll oder nicht (Default = Ja). Arbeitnehmerstamm verwalten / Karte Tarif / Zusatzangaben: ========================================================== Falls bei Ihnen die automatische Stufensteigerung im Einsatz ist und Sie im laufenden Jahr rückwirkend Werte im Arbeitnehmerstamm geändert haben, dann überprüfen Sie bitte die verwalteten Stufensteigerungen. In vereinzelten Fällen kam es vor, dass nicht die aktuelle, sondern die "alte" Stufensteigerung herangezogen wurde. Seite 28 von 117

29 CS-Wartung 074U vom > T a r i f < BETRIFFT NUR DEN TV-V: ====================== Folgeerkrankung: EFZ ja / Krankengeldzuschuss bzw. ZVK nein: Wenn seit Beginn der ersten Arbeitsunfähigkeit infolge derselben Krankheit eine Frist von zwölf Monaten abgelaufen ist, hat ein Arbeitnehmer bei einer Folgeerkrankung zwar Anspruch auf Entgeltfortzahlung (42 Tage), nicht aber auf einen Krankengeldzuschuss und demzufolge auch nicht auf eine fiktive Berechnung der Zusatzversorgung. Um diesen Sachverhalt korrekt abrechnen zu können, verwalten Sie bitte in dem Monat, in dem die 42 Tage Entgeltfortzahlung auslaufen, im Arbeitnehmer-Stamm auf der Karte "Tarif / Zusatzangaben" das Feld "Anspruch KG-Zuschuss" mit "1..Anspruch nicht berechnen". Dann erfolgt nach dem Entgeltfortzahlungszeitraum (42 Tage) keine fiktive Berechnung der Zusatzversorgung. Seite 29 von 117

30 CS-Wartung 074E vom > T a r i f < Altersteilzeit: Aufstockung bei "0" SV-Tagen: ============================================= Die Musterlohnart "Aufstock. ALLTZ" kann wieder verwaltet werden, ohne dass der erfasste Betrag verdoppelt wird (Loa B800 / Loa "Aufstock. ALLTZ"). Seite 30 von 117

31 CS-Wartung 074A vom > T a r i f < Hinweis für Anwender des TV AVEU ================================ Für die Mitgliedsunternehmen des AVEU wird zum ein neues Tarifsystem eingeführt. Zurzeit erstellen wir ein Konzept, um Sie ggf. bei der Umstellung unterstützen zu können. Melden Sie sich bitte in der Hotline, falls Sie bei der Einführung Unterstützung benötigen und sich bis jetzt noch nicht bei uns gemeldet haben, damit wir Sie bei unserer Planung berücksichtigen können. Berechnung Jahressonderzahlung (TVöD) ===================================== Bei der Berechnung der Jahressonderzahlung für die Vergütungsgruppe "15Ü" wird jetzt wieder der korrekte Prozentsatz berücksichtigt. Überprüfen Sie bitte die ermittelten Werte für die Arbeitnehmer mit dieser Vergütungsgruppe. Seite 31 von 117

32 CS-Wartung 073Z vom > T a r i f < Sonstige Auswertungen: Berechnung Jahressonderzahlung: ====================================================== Bei der Berechnung der Jahressonderzahlung werden jetzt auch die (neuen) alphanumerischen Entgeltgruppen der "Erzieher" berücksichtigt. Damit diese Entgeltgruppen berücksichtigt werden können, müssen sie unterhalb der voreingestellten Entgeltgruppen manuell verwaltet werden. Hinweis aus der Hotline: ======================== Die Berechnung der Steuerfreiheit gem. Par. 3(56) EStG ist bei bestimmten Konstellationen problematisch, z.b. dann, wenn das Verteilmodell gewählt wurde und der Steuerfreibetrag von monatlich 55,- Euro nicht komplett durch einen evtl. Zusatzbeitrag und/oder eine Entgeltumwandlung aufgebraucht wird, sondern ein "Rest- Steuerfreibetrag" gem. 3(56) übrig bleibt. In diesem Fall wird der Betrag im Lohnkontenfeld "Frei nach Par 3/56" im "Nachhinein" nicht automatisch korrigiert. Das Problem ist, dass der Betrag der Steuerfreiheit gem. Par.3(63) EStG endgültig erst am Jahresende feststeht. Um das Problem ohne Hochrechnung lösen zu können, steht Ihnen die Musterlohnart B939 - V. stfrei 3/63 zur Verfügung, mit der Sie die Werte bei den betroffenen Arbeitnehmern korrigieren können. Gehen Sie bitte folgendermaßen vor: Mit der Monatsabrechnung "Dezember" werden die endgültigen Beträge, die steuerfrei nach Par 3(63) bzw. Par 3(56) sind, ermittelt. Sie können diese Beträge im Lohnkonto, Bereich "Steuerberechnung", in der Zeile "frei nach Par 3/63" bzw. "frei nach Par 3/56" ablesen. Seite 32 von 117

CS-Wartung 073V vom 30.9.2010

CS-Wartung 073V vom 30.9.2010 CS-Wartung 073V vom 30.9.2010 >>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>

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