Die Versorgung der Beamten und anderweitig Beschäftigten im öffentlichen Dienst
|
|
- Agnes Lenz
- vor 8 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 Die Versorgung der Beamten und anderweitig Beschäftigten im öffentlichen Dienst Pension Rente Zusatzleistungen Von Horst Marburger Oberverwaltungsrat 2., überarbeitete Auflage ERICH SCHMIDT VERLAG
2 Bibliografische Information der Deutschen Bibliothek Die Deutsche Bibliothek verzeichnet diese Publikation in der Deutschen Nationalbibliografie; detaillierte bibliografische Daten sind im Internet über dnb.ddb.de abrufbar. Weitere Informationen zu diesem Titel finden Sie im Internet unter ESV.info/ Die 1. Auflage erschien unter den Titel: Die Versorgung der Beamten und Angestellten im öffentlichen Dienst 1. Auflage Auflage 2006 ISBN-13: ISBN-10: Alle Rechte vorbehalten Erich Schmidt Verlag GmbH & Co., Berlin Dieses Papier erfüllt die Frankfurter Forderungen der Deutschen Bibliothek und der Gesellschaft für das Buch bezüglich der Alterungsbeständigkeit und entspricht sowohl den strengen Bestimmungen der US Norm Ansi/Niso Z als auch der ISO Norm Satz: multitext, Berlin Druck: Strauss, Mörlenbach
3 Vorwort zur 2. Auflage Seit Erscheinen der ersten Auflage diese Buches sind zwar erst zwei Jahre vergangen, trotzdem sind in vielen der behandelten Rechtsgebiete inzwischen große Änderungen eingetreten. Das auch für Beschäftigte im öffentlichen Dienst (Ausnahme: Beamte) wichtige Altersteilzeitgesetz ist mit Wirkung ab in wesentlichen Teilen neu gestaltet worden. Änderungen gab es auch im Bereich der gesetzlichen Rentenversicherung. Zu nennen ist hier beispielsweise die Organisationsform der gesetzlichen Rentenversicherung sowie natürlich insbesondere die Aufgabe der Unterscheidung zwischen Arbeiter und Angestellten. Hinsichtlich der Versorgung der anderweitig Beschäftigten des öffentlichen Dienstes ist zu beachten, dass der BAT hier teilweise abgelöst worden ist. An seine Stelle ist der Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD) vom getreten. Er enthält auch Vorschriften, die in Zusammenhang mit der Versorgung stehen. Der TVöD ist allerdings von den Ländern nicht übernommen worden. Er gilt bisher lediglich für Arbeitnehmer des Bundes und der Kommunen. Die zweite Auflage berücksichtigt wie die erste Auflage die Zusatzversorgung für anderweitig Beschäftigte des öffentlichen Dienstes. Behandelt wird natürlich auch die gesetzliche Unfallversicherung, die in Zusammenhang mit der Versorgung anderweitig Beschäftigter eine bedeutsame Rolle spielt. Wie in der ersten Auflage versuchen die fünf Kapitel dieses Buches, die Vielfalt der Versorgung im öffentlichen Dienst im gebotenen Umfang und mit der notwendigen Gründlichkeit darzustellen. Dabei werden auch die Verknüpfungen zwischen den einzelnen Bereichen angesprochen. Die Abhandlung beruht auf dem Rechtsstand von Anfang Oktober Geislingen, im Oktober 2005 Der Verfasser 5
4 Vorwort zur 1. Auflage Die Versorgung der Beamten und Angestellten zeichnet sich durch ihre Vielfalt aus. Insbesondere für Angestellte gibt es verschiedene Möglichkeiten, Versorgungsleistungen zu erhalten. Die Versorgung der Beamten wird durch das Beamtenversorgungsgesetz geregelt. Die zur Zeit geltende Fassung des Gesetzes vom ist zwischenzeitlich mehrfach geändert worden. Zu nennen ist hier insbesondere das Versorgungsänderungsgesetz Wird von Beamtenversorgung oder der Versorgung der Angestellten des öffentlichen Dienstes gesprochen, darf nicht nur die Versorgung im Alter behandelt werden. Bei Beamten gibt es die Versorgung bei Dienstunfähigkeit, die ebenfalls im Beamtenversorgungsgesetz geregelt wird. Dort finden sich auch die Vorschriften über eine Hinterbliebenenversorgung sowie über die Unfallfürsorge. Wie für Angestellte so ist auch für Beamte eine Altersteilzeit vorgesehen. Für Beamte ist sie im Bundesbeamtengesetz geregelt. Während das erste Kapitel dieses Buches sich mit der Versorgung der Beamten einschließlich der Altersteilzeit beschäftigt, geht es im zweiten Kapitel um die Altersteilzeit für Angestellte im öffentlichen Dienst. Im dritten Kapitel geht es um die gesetzliche Rentenversicherung, die für Angestellte im öffentlichen Dienst der Hauptstützpfeiler für die Zeit nach dem aktiven Dienst ist. Teilweise haben auch Beamte rentenrechtliche Ansprüche (meist aus früheren Zeiten vor der Verbeamtung). Neben den Altersrenten gibt es hier Erwerbsminderungs- und Hinterbliebenenrenten. Rechtsgrundlage ist das Sechste Buch Sozialgesetzbuch (SGB VI). Die Zusatzversorgung für Angestellte im öffentlichen Dienst ist in den letzten Jahren mehrfach Gegenstand heftiger Diskussionen gewesen. Die Gesamtversorgung wurde schließlich abgeschafft und machte einem Betriebsrentenmodell Platz. Der Anspruch auf eine Betriebsrente hat seinen Ursprung im Bundesangestellten-Tarifvertrag. Einzelheiten werden im Tarifvertrag Altersversorgung (ATV) geregelt. In Zusammenhang mit dem Anspruch auf Betriebsrenten sind die Vorschriften über die so genannte Riester-Rente zu nennen, die im Kapitel IV nach den Regelungen im ATV behandelt werden. Danach folgen Einzelheiten über die Zusatzversorgungseinrichtungen, die für die Gewährung der Betriebsrenten im öffentlichen Dienst zuständig sind. Ein wesentliches Anliegen dieses Buches ist es, alle Versorgungsformen für Beamte und Angestellten im öffentlichen Dienst zu behandeln. Hierbei darf für die Angestellten die gesetzliche Unfallversicherung nicht vergessen werden. Sie wird deshalb im fünften Kapitel behandelt. 7
5 Vorwort zur 1. Auflage Die fünf Kapitel dieses Buches versuchen, die Vielfalt der Versorgung im öffentlichen Dienst im gebotenem Umfang und mit der notwendigen Gründlichkeit darzustellen. Dabei werden auch die Verknüpfungen zwischen den einzelnen Bereichen angesprochen. Die Abhandlung beruht auf dem Rechtsstand von Anfang Juni Geislingen, im Juni 2003 Der Verfasser 8
6 Inhaltsverzeichnis Vorwort zur 2. Auflage Vorwort zur 1. Auflage Abkürzungsverzeichnis Seite Randziffer KAPITEL I Versorgung der Beamten Grundsätze Ruhegehalt, Unterhaltsbeitrag Allgemeines Entstehung des Anspruchs auf Ruhegehalt Ruhegehaltsfähige Dienstzeit Ruhegehaltfähige Dienstbezüge Höhe des Ruhegehalts Unterhaltsbeitrag Hinterbliebenenversorgung Umfang der Hinterbliebenenversorgung Bezüge für den Sterbemonat und Sterbegeld Witwengeld und Unterhaltsbeitrag Waisengeld Zusammentreffen mehrerer Ansprüche Ansprüche bei Verschollenheit Unfallfürsorge Grundsätze Dienstunfall Zustehende Ansprüche Sonstige Ansprüche Kürzung der Versorgungsbezüge nach der Ehescheidung Erlöschen der Versorgungsbezüge Altersteilzeit für Beamte Grundsätze Voraussetzungen Rechtsfolgen der Altersteilzeit KAPITEL II Altersteilzeit für anderweitig Beschäftigte im öffentlichen Dienst Regelungen im ATG Grundsätze
7 Inhaltsverzeichnis Seite Randziffer 1.2 Voraussetzungen in der Person des Arbeitnehmers Anspruchsvoraussetzungen in der Person des Arbeitgebers Wiederbesetzung des frei gewordenen Arbeitsplatzes (ATG) Die Zahl Wiederbesetzung bei den einzelnen Arbeitszeitmodellen Kontinuierliche (auch degressive) Arbeitszeitverteilung Arbeitszeit-Blockmodell Begründung, Erlöschen und Ruhen des Arbeitgeber-Anspruches Begründung des Anspruchs Erlöschen und Ruhen des Anspruchs auf Leistung Pflichten des Arbeitnehmers Zuständigkeit und Verfahren Mitwirkungspflichten des Arbeitgebers Tarifverträge im öffentlichen Dienst Überblick Der Vertrag vom Grundsätze Reduzierung der Arbeitszeit Höhe der Bezüge Aufstockungsleistungen Nebentätigkeit Urlaubsansprüche Ende des Arbeitsverhältnisses Mitwirkungspflichten Beihilfe/Zuschuss zum Krankenversicherungsbeitrag nach 257 SGB V Weitere sozialversicherungsrechtliche Angelegenheiten Muster für Arbeitsverträge über die Vereinbarung eines Altersteilzeitarbeitsverhältnisses Freistellung von der Arbeit und Sozialversicherung Grundsätze Versicherungspflicht Vereinbarung über die Freistellung von der Arbeitsleistung Beitragspflicht KAPITEL III Gesetzliche Rentenversicherung Grundsätze des Systems Versicherter Personenkreis Beschäftigung gegen Arbeitsentgelt oder zur Berufsbildung Versicherungsfreiheit und Befreiung von der Versicherungspflicht Nachversicherung
8 Inhaltsverzeichnis Seite Randziffer 2.4 Freiwillige Versicherung Versorgungsleistungen der gesetzlichen Rentenversicherung Leistungsarten Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit Anspruchsvorausse tzungen Besonderheiten im BAT Renten wegen Alters Grundsätze Regelaltersrente Altersrente für langjährig Versicherte Altersrente für Schwerbehinderte Altersrente für Frauen Altersrente wegen Arbeitslosigkeit oder nach Altersteilzeitarbeit Hinzuverdienstgrenzen für Altersrentner Renten wegen Todes Witwen- und Witwerrente Erziehungsrente Waisenrente Verschollenheit Anrechnung eigener Einkünfte Auswirkungen des Arbeitsentgelts auf die Rentenberechnung Grundsätze Meldung des Entgelts Rentenauskünfte Rentenhöhe und Rentenanpassung Die persönlichen Entgeltpunkte Grundsätze Entgeltpunkte für Beitragszeiten Bewertung der Entgeltpunkte Zuständiger Versicherungsträger KAPITEL IV Zusatzversorgung für anderweitig Beschäftigte im öffentlichen Dienst Regelung im BAT bzw. TVöD Die Versicherung bei der Zusatzversorgungseinrichtung Voraussetzungen und Höhe der Betriebsrente Voraussetzungen Höhe der Betriebsrente Betriebsrente für Hinterbliebene Gemeinsame Vorschriften für alle Betriebsrenten
9 Inhaltsverzeichnis Seite Randziffer 3.5 Finanzierung der Zusatzversorgung Die so genannte Riester-Rente Grundsätze Kreis der begünstigten Personen Begünstigte Anlageformen: Zertifizierung vorgeschrieben Steuerrechtliche Regelungen Alters-Vorsorge-Zulage Betriebliche Förderung Begriffsbestimmungen Steuerrechtliche Auswirkungen der Entgeltumwandlung Sozialversicherungsrechtliche Auswirkungen Zusatzversorgungseinrichtungen Grundsätze Die Satzung der VBL Satzungen der Kommunalen Versorgungseinrichtungen KAPITEL V Versorgung durch die gesetzliche Unfallversicherung Grundsätze Versicherter Personenkreis Versicherungsfreiheit Arbeitsunfall und Berufskrankheit Leistungen des Unfallversicherungsträgers Grundsätze Leistungen nach Arbeitsunfall oder Berufskrankheit an Versicherte Leistungen an Hinterbliebene Berechnung des Jahresarbeitsverdienstes Abfindungen Ausschluss oder Minderung von Leistungen Zusammentreffen von Renten der Unfallversicherung mit denen der Rentenversicherung Literaturverzeichnis Stichwortverzeichnis
Die Versorgung der Beamten und anderweitig Beschäftigten im öffentlichen Dienst
Die Versorgung der Beamten und anderweitig Beschäftigten im öffentlichen Dienst Pension - Rente - Zusatzleistungen Von Horst Marburger Oberverwaltungsrat 2., überarbeitete Auflage ERICH SCHMIDT VERLAG
MehrDie Versorgung der Beamten und anderweitig Beschäftigten im öffentlichen Dienst
Die Versorgung der Beamten und anderweitig Beschäftigten im öffentlichen Dienst Von Horst Marburger Oberverwaltungsrat a.d. 4., völlig neu bearbeitete Auflage Bibliografische Information der Deutschen
MehrDie Versorgung der Beamten und anderweitig Beschäftigten im öffentlichen Dienst
Die Versorgung der Beamten und anderweitig Beschäftigten im öffentlichen Dienst Pension Rente Zusatzleistungen Von Horst Marburger Oberverwaltungsrat a.d. 3., völlig neu bearbeitete und erweiterte Auflage
MehrDie Versorgung der Beamten und Angestellten im öffentlichen Dienst
Die Versorgung der Beamten und Angestellten im öffentlichen Dienst Pension Rente Zusatzleistungen Von Horst Marburger Oberverwaltungsrat ERICH SCHMIDT VERLAG Bibliografische Information der Deutschen Bibliothek
MehrDie Versorgung der Beamten und anderweitig Beschäftigten im öffentlichen Dienst
Die Versorgung der Beamten und anderweitig Beschäftigten im öffentlichen Dienst Von Horst Marburger Oberverwaltungsrat a.d. 4., völlig neu bearbeitete Auflage Die 1. Auflage erschien unter dem Titel: Die
MehrInhaltsverzeichnis. Vorwort zur dritten Auflage 5 Vorwort zur zweiten Auflage 7 Vorwort zur ersten Auflage 9 Abkürzungsverzeichnis 17
Vorwort zur dritten Auflage 5 Vorwort zur zweiten Auflage 7 Vorwort zur ersten Auflage 9 Abkürzungsverzeichnis 17 KAPITEL I Versorgung der Beamten 21 1. Grundsätze 21 2. Ruhegehalt, Unterhaltsbeitrag 28
MehrDie Versorgung der Beamten und anderweitig Beschäftigten im öffentlichen Dienst
Die Versorgung der Beamten und anderweitig Beschäftigten im öffentlichen Dienst Bearbeitet von Horst Marburger 4., völlig neu bearbeitete Auflage 2016. Buch. Rund 281 S. Softcover ISBN 978 3 503 16583
MehrWie ethisches Handeln Wettbewerbsvorteile schafft. James Bruton. Unternehmensstrategie. und Verantwortung
James Bruton Unternehmensstrategie und Verantwortung Wie ethisches Handeln Wettbewerbsvorteile schafft Leseprobe, mehr zum Buch unter ESV.info/978 3 503 13001 6 ES erich schmidt verlag Unternehmensstrategie
MehrInhalt. Kapitel 1 Einführung. Kapitel 2 Gesetzliche Rente. Kapitel 3 Gesetzliche Altersrente. Vorwort... 5
Vorwort... 5 Kapitel 1 Einführung Wie hat sich das Rentensystem in Deutschland entwickelt?. 14 Welche Renten gibt es?... 16 Was unterscheidet die verschiedenen Rentenarten?... 18 Kapitel 2 Gesetzliche
MehrMerkblatt zum Zusammentreffen von Versorgungsbezügen mit Renten
Merkblatt zum Zusammentreffen von Versorgungsbezügen mit Renten Stand Januar 2016 Auch im Internet unter www.kv-sachsen.de Merkblatt zum Zusammentreffen von Versorgungsbezügen mit Renten Das Merkblatt
MehrTarifvertrag über die Förderung einer betrieblichen Altersversorgung durch Entgeltumwandlung als Beiträge in den Pensionsfonds (TV Pensionsfonds)
Tarifvertrag über die Förderung einer betrieblichen Altersversorgung durch Entgeltumwandlung als Beiträge in den Pensionsfonds () zuletzt geändert durch TV Nr. 137 Stand: Januar 2007 Herausgegeben und
MehrFachwörterbuch Sozialrecht und Arbeitsschutz
Fachwörterbuch Sozialrecht und Arbeitsschutz Deutsch Englisch Französisch Italienisch Mit Internationaler Systematik der wirtschaftlichen Tätigkeiten und deutscher, britischer, französischer und italienischer
MehrKausalitäts- und Zurechnungszusammenhänge:
Kausalitäts- und Zurechnungszusammenhänge: Versicherte Tätigkeit Unfallbringendes Verhalten Unfallgeschehen Gesundheitsschaden zeitlicher/örtlicher/sachlicher Zusammenhang Unfallkausalität: Wesentliche
MehrDie Versorgung nach dem Sächsischen Beamtenversorgungsgesetz Teil VII Alters- und Hinterbliebenengeld
Die Versorgung nach dem Sächsischen Beamtenversorgungsgesetz Teil VII Alters- und Hinterbliebenengeld Inhalt 1. Anspruch auf Altersgeld... 2 2. Berechnung des Altersgeldes... 2 3. Zahlung des Altersgeldes...
MehrBeschäftigung von Rentnern
Beschäftigung von Rentnern 30500 0/206 V Inhalt: Firmenkundenservice Inhalt. Allgemeines... 2. Geringfügige Beschäftigung... 3. Altersgrenze und Altersrente... 3. Krankenversicherung... 3.2 Rentenversicherung...
MehrMerkblatt über die Nachversicherung in der gesetzlichen Rentenversicherung bzw. bei einer berufsständischen Versorgungseinrichtung
Merkblatt über die Nachversicherung in der gesetzlichen Rentenversicherung bzw. bei einer berufsständischen Versorgungseinrichtung Stand Mai 2012 Auch im Internet unter www.kv-sachsen.de KVS Merkblatt
Mehr---------------------------------------------------- ---------------------------------------------- (Ort, Datum)
o Antrag auf Befreiung von der Versicherungspflicht in der Rentenversicherung im Rahmen einer geringfügig entlohnten Beschäftigung nach 6 Absatz 1b SGB VI Vom Arbeitnehmer auszufüllen Name Vorname RV-Nummer
MehrMerkblatt 76-77 HBeamtVG
Regierungspräsidium Kassel Merkblatt 76-77 HBeamtVG Allgemeine Information zum Altersgeld und Hinterbliebenenaltersgeld Das vorliegende Merkblatt enthält Informationen über die Zahlung von Altersgeld und
MehrMerkblatt zu den Voraussetzungen und der Berechnung eines Versorgungsbezuges hier: für Laufbahnbeamte (Stand: April 2014)
1 Merkblatt zu den Voraussetzungen und der Berechnung eines Versorgungsbezuges hier: für Laufbahnbeamte (Stand: April 2014) Die nachfolgenden Ausführungen betreffen die für Laufbahnbeamte geltenden Regelungen.
MehrDie KVK ZusatzRente Ihre Betriebsrente
Die KVK ZusatzRente Ihre Betriebsrente 1 Rechtsgrundlagen... 2 2 Wer ist bei der KVK ZusatzVersorgungsKasse versichert?... 2 3 Waren Sie bei einer anderen Zusatzversorgungseinrichtung des öffentlichen
MehrDie Gesundheitsreform 2007 Risiken und Gestaltungsmöglichkeiten für Kassen und Leistungserbringer
Die Gesundheitsreform 2007 Risiken und Gestaltungsmöglichkeiten für Kassen und Leistungserbringer 13. Münsterische Sozialrechtstagung 7. Dezember 2007 in Münster Herausgegeben von der Münsterischen Sozialrechtsvereinigung
MehrInformationen zum Niedersächsischen Beamtenversorgungsgesetz (NBeamtVG); hier: Neuregelung der Altersgrenze und der Versorgungsabschläge
1 Informationen zum Niedersächsischen Beamtenversorgungsgesetz (NBeamtVG); hier: Neuregelung der Altersgrenze und der Versorgungsabschläge Am 17. November 2011 wurde das Gesetz zur Neuregelung des Beamtenversorgungsrechts
MehrDie Altersversorgung der Arbeiterinnen, Arbeiter und Angestellten des öffentlichen Dienstes
Heribert Lassner Die Altersversorgung der Arbeiterinnen, Arbeiter und Angestellten des öffentlichen Dienstes Fünfte, aktualisierte Auflage Courier Verlag Einleitung 11 1. Die Pflichtversicherung 13 1 Voraussetzungen
MehrInhaltsverzeichnis. Seite
Seite Abkürzungsverzeichnis 13 A. Texte der Tarifverträge über die Altersversorgung der Beschäftigten des öffentlichen Dienstes (ATV/ATV-K) 15 B. Erläuterungen 71 Einleitung 71 1 Geschichtlicher Abriss
MehrRentenarten in der gesetzlichen Rentenversicherung + VBL-Rente
Rentenarten in der gesetzlichen Rentenversicherung + VBL-Rente Im April 2007 wurde das Gesetz zur Anpassung der Regelaltersgrenze an die demografische Entwicklung und zur Stärkung der Finanzierungsgrundlagen
MehrRentenanrechnung und Zusammentreffen mehrerer Versorgungsbezüge
Versorgungsausgleichskasse der Kommunalverbände in Schleswig-Holstein Fachbereich II Reventlouallee 6, 24105 Kiel Telefon 0431/57010 Telefax 0431/564705 E-Mail versorgung@vak-sh.de Internet vak-sh.de Stand:
MehrDie Versorgung nach dem Sächsischen Beamtenversorgungsgesetz Teil III Hinterbliebenenversorgung
Die Versorgung nach dem Sächsischen Beamtenversorgungsgesetz Teil III Hinterbliebenenversorgung Inhalt 1. Einmalige Hinterbliebenenversorgung... 2 1.1. Bezüge für den Sterbemonat... 2 1.2. Sterbegeld...
MehrRente mit 67 Anhebung der Altersgrenzen
HBE PRAXISWISSEN Rente mit 67 Anhebung der Altersgrenzen Handelsverband Bayern e.v. Brienner Straße 45, 80333 München Rechtsanwältin Claudia Lindemann Telefon 089 55118-122 Telefax 089 55118-118 E-Mail
MehrDass die Altersgrenzen für die verschiedenen Renten hochgesetzt wurden, ist zwischenzeitlich den meisten Menschen bekannt.
Die Erhöhung der Altersgrenzen bei den Renten Dass die Altersgrenzen für die verschiedenen Renten hochgesetzt wurden, ist zwischenzeitlich den meisten Menschen bekannt. Es gibt jedoch viele Unsicherheiten,
MehrVI. Freiwillige Versicherung... 31 1. Allgemeines... 31 2. Berechtigter Personenkreis... 32 3. Beitragsbemessung und Zahlung... 33 4.
Inhalt A. Einleitung... 13 I. Rechtsgrundlagen... 13 II. Organisation... 14 III. Hilfsmittel... 15 1. Gesetzestexte... 15 2. Fachliche Erläuterungen... 16 3. Fachzeitschrift... 16 4. Internetangebote...
MehrAllgemeine Information zum Versorgungsausgleich
Regierungspräsidium Kassel Allgemeine Information zum Versorgungsausgleich 1. Versorgungsausgleich Wird eine Ehe geschieden, sorgt der Versorgungsausgleich dafür, dass die Versorgungsanrechte aus den gemeinsamen
MehrGesetzliche Unfallversicherung
Gesetzliche Unfallversicherung Siebtes Buch Sozialgesetzbuch Handkommentar Bearbeitet von Prof. Dr. jur. Gerhard Mehrtens Direktor der Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege a.
MehrAllgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG)
Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG) Die Umsetzung des AGG im Betrieb mit Handlungsempfehlungen für die Praxis von Bernhard Steinkühler Rechtsanwalt Fachanwalt für Arbeitsrecht Berlin ERICH SCHMIDT
MehrHeute handeln. Später genießen. Altersvorsorge für AuSSertariflich Beschäftigte. BVK Bayerische. Versorgungskammer
Heute handeln. Später genießen. Altersvorsorge für AuSSertariflich Beschäftigte BVK Bayerische Versorgungskammer Optimierte Versorgung Finanzielle Sicherheit im Alter das wünscht sich jeder. Mit Ihrer
MehrRentenzugang nach Rentenarten (RV*)
Rentenzugang nach Rentenarten (RV*) Rentenzugang nach Rentenarten (RV*) In absoluten Zahlen und Anteile in Prozent, 2012 In absoluten Zahlen und Anteile in Prozent, 2012 * gesetzliche Rentenversicherung
MehrANSPRUCHSVORAUSSETZUNGEN FÜR DIE RENTE IN KROATIEN NACH DEM RENTENVERSICHERUNGSGESETZ (KÜRZER ÜBERBLICK)
ANSPRUCHSVORAUSSETZUNGEN FÜR DIE RENTE IN KROATIEN NACH DEM RENTENVERSICHERUNGSGESETZ (KÜRZER ÜBERBLICK) 2015. KROATISCHES RENTENVERSICHERUNGSAMT Geltendes Gesetz: Rentenversicherungsgesetz (seit dem 1.
MehrDas Rentensplitting Theorie und Beratung
Das Rentensplitting Theorie und Beratung 4.91- Stand: 3/2011 1 Anspruch auf Witwenrente Tod eines Ehegatten gültige Ehe zum Zeitpunkt des Todes Wartezeit von 60 Monaten erfüllt (insbesondere Beitragszeiten)
MehrInhalt. Rente mit 67 oder doch schon eher? 5. Viele Wege führen zur Rente vor 67 27
2 Inhalt Rente mit 67 oder doch schon eher? 5 Bin ich von der Rente mit 67 betroffen? 6 Eher in Rente wie hoch sind die Abschläge? 11 Kann ich die Abschläge finanziell ausgleichen? 16 Sind auch Erwerbsminderungsrenten
MehrDie Versorgung nach dem Sächsischen Beamtenversorgungsgesetz Teil IV Ruhensregelung
Die Versorgung nach dem Sächsischen Beamtenversorgungsgesetz Teil IV Ruhensregelung Inhalt 1. Zusammentreffen von Versorgungs-bezügen mit Renten... 2 2. Zusammentreffen von Versorgungs-bezügen mit Erwerbs-
MehrWeitere Informationen zu diesem Titel finden Sie im Internet unter ESV.info/978 3 503 11205 0 ISBN 978 3 503 11205 0
Wetterderivate Funktionsweise rechtlicher Rahmen MiFID Ultra-vires-Doktrin Von Dr. Mike Rinker Rechtsanwalt in Frankfurt am Main ERICH SCHMIDT VERLAG Bibliografische Information der Deutschen Bibliothek
Mehr- je besonders - 30.11.2006 GB 4 CZ/gs Durchwahl: 5300 Info Nr.: 101/2006
Bundesleitung Friedrichstraße 169/170 D-10117 Berlin dbb beamtenbund und tarifunion Friedrichstraße 169/170 10117 Berlin An die Mitgliedsgewerkschaften des dbb - je besonders - Telefon 030.40 81-40 Telefax
MehrÜbersicht Module und Kompetenzen... 9. Modellunternehmen Friseursalon Haargenau... 10. 1.1 Geschichtliche Entwicklung... 11
Inhaltsverzeichnis Übersicht Module und Kompetenzen... 9 Modellunternehmen Friseursalon Haargenau... 10 Kapitel 1 Einführung in das Sozialversicherungsrecht... 11 1.1 Geschichtliche Entwicklung... 11 1.2
MehrTarifvertrag über die betriebliche Altersversorgung der Ärztinnen und Ärzte. (Tarifvertrag Altersversorgung Ärzte- ATV-Ärzte/VKA) vom 8.
Tarifvertrag über die betriebliche Altersversorgung der Ärztinnen und Ärzte (Tarifvertrag Altersversorgung Ärzte- ATV-Ärzte/VKA) vom 8. April 2008 Zwischen der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände
MehrDer Oberbürgermeister. Zusatzversorgungskasse der Stadt Köln. Die betriebliche Altersversorgung des kommunalen öffentlichen Dienstes
Der Oberbürgermeister Zusatzversorgungskasse der Stadt Köln Zusatzversorgungskasse der Stadt Köln Die betriebliche Altersversorgung des kommunalen öffentlichen Dienstes Zusatzversorgungskasse der Stadt
MehrPraxis der Bilanzierung und Besteuerung von CO 2 -Emissionsrechten
Praxis der Bilanzierung und Besteuerung von CO 2 -Emissionsrechten Grundlagen, Risiken, Fallstudie Von Katharina Völker-Lehmkuhl Wirtschaftsprüferin, Steuerberaterin ERICH SCHMIDT VERLAG Bibliografische
Mehr1. Berufsmäßige kommunale Wahlbeamte und Wahlbeamtinnen und sonstige Beamte und Beamtinnen im kommunalen Bereich
1. Berufsmäßige kommunale Wahlbeamte und Wahlbeamtinnen und sonstige Beamte und Beamtinnen im kommunalen Bereich 1. Berufsmäßige kommunale Wahlbeamte und Wahlbeamtinnen und sonstige Beamte und Beamtinnen
MehrBeck-Wirtschaftsberater: Die gesetzlichen Renten. Ihr Wegweiser durch das Rentenlabyrinth. Von Wilfried Hauptmann. Stand: 1.12.
Beck-Wirtschaftsberater: Die gesetzlichen Renten Ihr Wegweiser durch das Rentenlabyrinth Von Wilfried Hauptmann Stand: 1.12.1993 Deutscher Taschenbuch Verlag I. Kapitel i Was muß ich wissen, wenn ich Versicherter
MehrFragen und Antworten zur Mütterrente
1 von 6 12.09.2014 15:19 Home Presse Informationen der Pressestelle Medieninformationen Pressemitteilungen aktuell Fragen und Antworten zur Mütterrente Fragen und Antworten zur Mütterrente 1. Was ist die
Mehr1 Errichtung, Sitz, Aufgabe
Gesetz über die Versorgung der Wirtschaftsprüfer und der vereidigten Buchprüfer (WPVG NW) Vom 6. Juli 1993 (GV. NRW. S. 418), geändert durch Gesetz vom 10. November 1998 (GV. NRW. S. 663), durch Gesetz
Mehr5. Änderung der Satzung der Zusatzversorgungskasse der Stadt Hannover
5. Änderung der Satzung der Zusatzversorgungskasse der Stadt Hannover 1 Änderung der Satzung Die Satzung der Zusatzversorgungskasse der Stadt Hannover vom 12.09.2002 in der Fassung der 4. Änderungssatzung
MehrGegenüberstellung von Unterschieden zwischen. Tarifkraft und Beamten. im Bundesamt für Güterverkehr für den Fall einer Verbeamtung
Gegenüberstellung von Unterschieden zwischen Tarifkraft und Beamten im Bundesamt für Güterverkehr für den Fall einer Verbeamtung Die Fachgruppe BAG der GdP fordert eine Verbeamtung im BAG. Unsere Forderung
MehrGemeinsame Grundsätze für die Erstattung der Meldungen der Künstlersozialkasse an die Krankenkassen nach 28a Absatz 13 SGB IV
GKV-SPITZENVERBAND, BERLIN KÜNSTLERSOZIALKASSE, WILHELMSHAVEN 11.07.2014 Gemeinsame Grundsätze für die Erstattung der Meldungen der Künstlersozialkasse an die Krankenkassen nach 28a Absatz 13 SGB IV in
MehrDie Krankenversicherung der Rentner
Die Krankenversicherung der Rentner Kommentar zu den gesetzlichen Vorschriften (SGB V, KVLG) unter besonderer Berücksichtigung der Beitragszahlung aus Renten und Versorgungsbezügen von Hermann-Rudolf Rüschen
MehrLeistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem SGB II INFORMATIONEN FÜR KUNDEN SGBII 52. Arbeitslosengeld II und Renten.
SGBII 52 Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem SGB II INFORMATIONEN FÜR KUNDEN Arbeitslosengeld II und Renten Logo Die Auswirkungen von Renten auf Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts
MehrAb 2012 wird das Rentenalter schrittweise von 65 auf 67 Jahre steigen. Die Deutsche Rentenversicherung erklärt, was Ruheständler erwartet.
Rente mit 67 was sich ändert Fragen und Antworten Ab 2012 wird das Rentenalter schrittweise von 65 auf 67 Jahre steigen. Die Deutsche Rentenversicherung erklärt, was Ruheständler erwartet. Wann kann ich
MehrService. Altersrenten - Wer? Wann? Wie(viel)? ISV03t
Service Altersrenten - Wer? Wann? Wie(viel)? 0 ISV03t Altersrenten - Wer? Wann? Wie(viel)? Überblick Regelaltersrente Altersrente für langjährig Versicherte Altersrente für besonders langjährig Versicherte
MehrHaufe TaschenGuide 161. Eher in Rente. So geht's. von Andreas Koehler. 3. Auflage 2011. Haufe-Lexware Freiburg 2011
Haufe TaschenGuide 161 Eher in Rente So geht's von Andreas Koehler 3. Auflage 2011 Haufe-Lexware Freiburg 2011 Verlag C.H. Beck im Internet: www.beck.de ISBN 978 3 648 02059 3 Zu Inhaltsverzeichnis schnell
MehrDie Zusatzrente Ihre Pflichtversicherung bei der ZVK
Die Zusatzrente Ihre Pflichtversicherung bei der ZVK Stand Januar 2013 Dieses Merkblatt informiert lediglich in Grundzügen über die Zusatzrente und die ZusatzrentePlus bei der ZVK des KVS. Besonderheiten
MehrDie JOB-Vermittlung der Agentur für Arbeit. Informationen für Arbeitnehmer. Geringfügige und kurzfristige Jobs
Die JOB-Vermittlung der Agentur für Arbeit Informationen für Arbeitnehmer Geringfügige und kurzfristige Jobs Die JOB-Vermittlung Wir vermitteln: befristete und geringfügige Beschäftigungen jeder Art. Stunden-,
MehrRente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit
Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit (bis 31.12.2000 Erwerbsunfähigkeitsrente) 1 Gesetzliche Grundlagen 37 SGB VI Altersrente 43 SGB VI Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit 50 SGB VI Wartezeiten
MehrWas ist neu bei der Rente? Informationen zum Rentenpaket 2014
Was ist neu bei der Rente? Informationen zum Rentenpaket 2014 Peter Weiß Berichterstatter für die Gesetzliche Rentenversicherung und Vorsitzender der Arbeitnehmergruppe der CDU/CSU- Bundestagsfraktion
MehrTarifvertrag zur Entgeltumwandlung für die Beschäftigten des Bundes und der Länder (TV-EntgeltU-B/L)
Tarifvertrag zur Entgeltumwandlung für die Beschäftigten des Bundes und der Länder (TV-EntgeltU-B/L) vom 25. Mai 2011 Zwischen der Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Bundesministerium des
MehrHaufe TaschenGuide 161. Eher in Rente. So geht's. Bearbeitet von Andreas Koehler
Haufe TaschenGuide 161 Eher in Rente So geht's Bearbeitet von Andreas Koehler 2. Auflage 2009 2009. Taschenbuch. 128 S. Paperback ISBN 978 3 448 09686 6 Recht > Rechtswissenschaft, Nachbarbereiche, sonstige
MehrKVI-Muster. einer Altersteilzeit-Vereinbarung nach dem Altersteilzeitarbeitsmodell I
KVI-Muster einer Altersteilzeit-Vereinbarung nach dem Altersteilzeitarbeitsmodell I für nach dem 10. November 2005 abgeschlossene Altersteilzeitarbeitsvereinbarungen der Kunststoffverarbeitenden Industrie
MehrMerkblatt für Beschäftigte, die Altersteilzeitarbeit planen
Stand: Januar 2012 Merkblatt für Beschäftigte, die Altersteilzeitarbeit planen Mit dem Abschluss einer Vereinbarung über Altersteilzeitarbeit ergeben sich rechtliche Auswirkungen unterschiedlichster Art.
MehrRentenund. Versorgungslücke
Rentenund Versorgungslücke Düsseldorf, Januar 2004 Renten- und Versorgungslücke 1 Renten- und Versorgungslücke Eine zusätzliche finanzielle Absicherung für die Zeit nach der Erwerbstätigkeit wird dringend
MehrAlter Monatliche Altersrente Alter Monatliche Altersrente * in Euro für 10, Euro Monatsbeitrag. Monatsbeitrag
Anlage 1-5 zur Satzung des Versorgungswerkes der Apothekerkammer Nordrhein Vom 9.7.2003 Leistungstabelle Nummer 1 (gültig für Beiträge ab 01. 01. 2009) für die Pflichtmitgliedschaft und die freiwillige
MehrInformation. Grund für die Befreiungsmöglichkeit sind die Anrechnungs- und Kürzungsregelungen im Beamtenversorgungsrecht
Information zur Befreiung von der Pflichtversicherung bei der Versorgungsanstalt der deutschen Bühnen (VddB) und der Versorgungsanstalt der deutschen Kulturorchester (VddKO) bei Versorgungsansprüchen nach
MehrAltersvorsorge. Finanzielle Vorsorge. Gesetzliche Rentenversicherung
Altersvorsorge Gesetzliche Rentenversicherung Informationen zur gesetzlichen Rentenversicherungen bietet der Ratgeber der Verbraucherzentralen»Gesetzliche Rente«(siehe Seite 208). Die gesetzliche Rentenversicherung
MehrRV-Leistungsverbesserungsgesetz. (Entwurf) Für das Jahr 2014 geplante Neuregelungen in der gesetzlichen Rentenversicherung
RV-Leistungsverbesserungsgesetz (Entwurf) Für das Jahr 2014 geplante Neuregelungen in der gesetzlichen Rentenversicherung Reha-Budget verbesserte Erwerbsminderungsrente Abschlagsfreie Rente ab 63 Mütterrente
MehrMerkblatt für am 01. Januar 2002 vorhandene Versorgungsempfänger zum Versorgungsänderungsgesetz 2001
Merkblatt für am 01. Januar 2002 vorhandene Versorgungsempfänger zum Versorgungsänderungsgesetz 2001 Stand April 2002 Auch im Internet unter www.kv-sachsen.de Kommunaler Versorgungsverband Sachsen Marschnerstraße
MehrRente und Hinzuverdienst
Rente und Hinzuverdienst Altersrenten Sie wollen auch als Altersrentner beruflich aktiv bleiben? Das können Sie selbstverständlich. Ihr Einkommen heißt dann Hinzuverdienst. Wie viel Sie zur gesetzlichen
MehrAltersteilzeitvertrag. wird auf der Grundlage des Altersteilzeitgesetz (AltersTzG) und in Abänderung des Arbeitsvertrages vom Folgendes vereinbart:
Mustervertrag zwischen - nachfolgend Arbeitgeber genannt - und - nachfolgend Arbeitnehmer genannt - Altersteilzeitvertrag wird auf der Grundlage des Altersteilzeitgesetz (AltersTzG) und in Abänderung des
MehrKrankenversicherungsfreiheit für Beschäftigte ( 3-Jahres-Regel )
Krankenversicherungsfreiheit für Beschäftigte ( 3-Jahres-Regel ) Beschäftige Arbeitnehmer sind grundsätzlich versicherungspflichtig in der - Krankenversicherung KV - Rentenversicherung RV - Arbeitslosenversicherung
MehrSozialversicherung für die Praxis. Altersvorsorge
Sozialversicherung für die Praxis Altersvorsorge Private Altersvorsorge, Betriebliche Altersversorgung, Gesetzliche Altersrente, Bedarfsorientierte Grundsicherung von Wolfgang Pelikan 1. Auflage Altersvorsorge
MehrA. die Einführung einer abschlagsfreie Rente mit dem 63. Lebensjahr ( 236b SGB VI) sowie
POSTANSCHRIFT Bundesministerium des Innern, 11014 Berlin Oberste Bundesbehörden Abteilung Z und B - im Hause - nachrichtlich: HAUSANSCHRIFT POSTANSCHRIFT TEL FAX BEARBEITET VON Referat D 5 Alt-Moabit 101
Mehr3. Tarifbeschäftigte, die in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert sind
Merkblatt Beihilfe für Tarifbeschäftigte Nordrhein-Westfalen Stand:05/2012 Dieses Merkblatt soll Ihnen eine Übersicht der wichtigsten beihilferechtlichen Bestimmungen für Tarifbeschäftigte des Landes Nordrhein-Westfalen
MehrGesetz zur Änderung des Landesbeamtengesetzes und des Landesrichtergesetzes. Vom 28. März 2006. Der Landtag hat das folgende Gesetz beschlossen:
1292/2006 Gesetz zur Änderung des Landesbeamtengesetzes und des Landesrichtergesetzes Vom 28. März 2006 Der Landtag hat das folgende Gesetz beschlossen: Artikel 1 Änderung des Landesbeamtengesetzes Das
MehrAuswirkungen des Versorgungsausgleichs auf die Beamtenversorgung
Auswirkungen des Versorgungsausgleichs auf die Beamtenversorgung Seite 1. Allgemeines 2 2. Auswirkungen auf die Versorgungsbezüge 2 3. Kürzung der Versorgungsbezüge 3 4. Ausnahmen von der Kürzung der Versorgungsbezüge
MehrKrisenmanagement mit Outsourcing
Krisenmanagement mit Outsourcing Sanieren und restrukturieren durch Auslagerungen Von Dr. Jochen Blöse ERICH SCHMIDT VERLAG Bibliografische Information der Deutschen Bibliothek Die Deutsche Bibliothek
MehrMusterberechnung. 1. Eingabe der persönlichen Daten
Musterberechnung 1. Eingabe der persönlichen Daten Bitte geben Sie die Anrede und das Geburtsdatum des Beamten ein. Der Name ist für die Beamtenversorgungsberechnung zwar nicht relevant, allerdings wird
MehrDas Wichtigste im Überblick 5. Geringfügig entlohnte Beschäftigungen 6. überschritten wird? 19. ausgeübt werden 21. Rentenversicherungspflicht 37
2 Inhalt Das Wichtigste im Überblick 5 J Die wichtigstenrahmenbedingungen 6 Geringfügig entlohnte Beschäftigungen 6 J Was ist eine geringfügig entlohnte Beschäftigung? 12 J Was geschieht, wenn die 450
MehrGesetzliche Unfallversicherung in der Berufsgenossenschaft
Gesetzliche Unfallversicherung in der Berufsgenossenschaft Inhalt: 1. Wie Sie sich bei Ihrer Berufsgenossenschaft anmelden 2. Wen die Berufsgenossenschaften gegen Unfall versichern 3. Höhe der Beiträge
Mehr8. Nachtrag. zur Satzung der Seemannskasse der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See
8. Nachtrag zur Satzung der Seemannskasse der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See Die Satzung der Seemannskasse der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn- See vom 01.01.2009 in der
MehrDirektversicherung. Entgeltumwandlung
Direktversicherung Entgeltumwandlung Betriebliche Altersvorsorge mit Zukunft Das Problem: Die Versorgungslücke im Alter wächst So funktioniert die Entgeltumwandlung in der Direktversicherung Waren es vor
MehrKINDERERZIEHUNGSZEITEN
KINDERERZIEHUNGSZEITEN Rentenversicherung für Mitglieder berufsständischer Versorgungseinrichtungen Die Ärzteversorgung Westfalen-Lippe besteht seit dem 01.04.1960 sie gewährt im Alter und bei Berufsunfähigkeit
MehrEine erläuternde Darstellung für Abgabepflichtige, Publizisten und Künstler von Rechtsanwalt Eberhard Böckel, Hamburg
sozicd- Eine erläuternde Darstellung für Abgabepflichtige, Publizisten und Künstler von Rechtsanwalt Eberhard Böckel, Hamburg 3. überarbeitete und erweiterte Auflage Rudolf Haufe Verlag Freiburg im Breisgau
MehrRentenanrechnung und Zusammentreffen mehrerer Versorgungsbezüge
Rentenanrechnung und Zusammentreffen mehrerer Versorgungsbezüge Seite 1. Allgemeines 2 2. Anrechnung von Renten ( 108 LBeamtVG) 2 2.1 Renten 2 2.2 Höchstgrenze 3 2.3 Zusätzliche Informationen 4 2.4 Besonderheit
MehrAltes Recht bis 31.12.2012 Neues Recht ab 1.1.2013 SGB IV
Änderungen im Bereich der geringfügigen Beschäftigung zum 1. Januar 2013 Gegenüberstellung Altes Recht / Neues Recht Altes Recht bis 31.12.2012 Neues Recht ab 1.1.2013 SGB IV 7b Wertguthabenvereinbarung
MehrViele Wege führen zur Rente vor 67
27 Viele Wege führen zur Rente vor 67 Es gibt verschiedene Altersrenten. e nachdem, für welche Rentenart Sie die Voraussetzungen erfüllen, können Sie irgendwann zwischen 60 und 67 ahren in Rente gehen.
MehrReferent. André Fasel Diplom Verwaltungswirt
14. Oktober 2014 Referent Diplom Verwaltungswirt 1985 1993 Ausbildung zum Sozialversicherungsfachangestellten bei der Bundesknappschaft (heute: Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See); Studium
MehrSachsen. Kfz-Handwerk. Abschluss: 27.03.2002 gültig ab: 01.01.2002 kündbar: 31.12.2008 TARIFVERTRAG ZUR ENTGELTUMWANDLUNG
IG Metall Vorstand Frankfurt am Main 006 47 504 537 223 00 Sachsen Handwerk: Arbeiter Angestellte Auszubildende Kfz-Handwerk Abschluss: 27.03.2002 gültig ab: 01.01.2002 kündbar: 31.12.2008 TARIFVERTRAG
MehrHinzuverdienstgrenzen für Rentner
grenzen für Rentner Rentenart: Regelaltersrente Erreichen der Regelaltersgrenze Anspruch auf die Regelaltersrente besteht ab Erreichen der Regelaltersgrenze. Für vor 1947 Geborene lag diese bei 65 Jahren.
MehrVersorgungswerk der Psychotherapeutenkammer. Nordrhein-Westfalen? Körperschaft des öffentlichen Rechts
Versorgungswerk der Psychotherapeutenkammer Körperschaft des öffentlichen Rechts PTV I. Information zu Kinderbetreuungszeiten im Versorgungswerk der Psychotherapeutenkammer Wer erhält Kinderbetreuungszeit
MehrArbeitnehmerentsendung in und aus DBA-Staaten
Arbeitnehmerentsendung in und aus DBA-Staaten Grundlagen, Praxisfragen, Fallbeispiele Von Julia Metzing Dipl.-Finanzwirtin (FH), Dipl.-Kauffrau ERICH SCHMIDT VERLAG Bibliografische Information der Deutschen
MehrGHS-Verordnung. Erich Schmidt Verlag. Praxisleitfaden zur Einführung des neuen Einstufungs- und Kennzeichnungssystems gefährlicher Stoffe
GHS-Verordnung Praxisleitfaden zur Einführung des neuen Einstufungs- und Kennzeichnungssystems gefährlicher Stoffe von Dr. Ulrich Welzbacher Erich Schmidt Verlag Bibliografische Information der Deutschen
MehrRegelung Nr. 9 a der Arbeitsrechtlichen Kommission
Regelung Nr. 9 a der Arbeitsrechtlichen Kommission Zweite Ordnung zum gleitenden Übergang in den Ruhestand (Altersteilzeitordnung 2 ATZO 2) Vom 12. November 2015 (ABl. 2015 S. A 261) Die Arbeitsrechtliche
MehrDie Beamtenversorgung
Versorgungsrücklage Teildienstfähigkeit Die Beamtenversorgung Altersteilzeit Übergangsgeld und Ausgleich bei besonderen Altersgrenzen Mit dem Wortlaut des aktuellen Beamtenversorgungsgesetzes Inhaltsverzeichnis
MehrFür die Nutzung derart geförderter Altersvorsorgeverträge hat sich in der Medienöffentlichkeit bereits das Verb riestern etabliert.
Riester-Rente ist eine vom Staat durch Zulagen und Sonderausgabenabzugsmöglichkeiten geförderte, privat finanzierte Rente in Deutschland. Daher gehört sie zur sogenannten 3. Säule bzw. 2. Schicht der Altersvorsorge.
MehrRentensplitting und Versorgungsausgleich
Rentensplitting und Versorgungsausgleich Rentensplitting als Alternative zur Hinterbliebenenrente? Versorgungsausgleich und Mütterrente Arbeitstagung der AhV am 27. und 28. Mai 2014 in Gelnhausen Joachim
Mehr