Hauskrankenpflege versus Häusliche Pflege Ein Vergleich extramuraler Pflege und Betreuung Österreich/Deutschland

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Hauskrankenpflege versus Häusliche Pflege Ein Vergleich extramuraler Pflege und Betreuung Österreich/Deutschland"

Transkript

1 Hauskrankenpflege versus Häusliche Pflege Ein Vergleich extramuraler Pflege und Betreuung Österreich/Deutschland Seite 1

2 Projekt der Schule für allgemeine Gesundheitsund Krankenpflege SMZ Ost Wien Praktikum im Rahmen der schulautonomen Stunden durch Partnerschulen in Wiesbaden, Künzelsau und Feldkirch Seite 2

3 Projektförderung Nationalagentur für Lebenslanges Lernen Leonardo Da Vinci Programm HG II Jugend - SchülerInnengewerkschaft Seite 3

4 Übersicht Überblick zum Projekt Organisation, Struktur und Kosten der Betreuung und Pflege zu Hause Medizinische Hauskrankrankenpflege, Pflegegeld, Förderungen und Hilfsmittelorganisation Entlassungs-, Case- und Caremangament Projekterfahrungen und Résumée Podiumsdiskussion Seite 4

5 Praktikum Deutschland 14 Tage 9 SchülerInnen Wiesbaden Begleitung Tomaschtik und Mag. Stelzhammer Dr. Horst Schmidt Klink Wiesbaden - Kontakt Hr. Rekow 4 HKP Praktikumsstellen für 7 SchülerInnen 2 SchülerInnen Entlassungsmanagement HSK 4 SchülerInnen Künzelsau Begleitung Mag. Radinger Partner - Hohenloher KH - Kontakt Hr. Boochs 1 HKP Praktikumsstelle für 4 SchülerInnen 1 Schülerin im Entlassungsmanagement Seite 5

6 Praktikum Österreich 14 Tage 2 SchülerInnen Feldkirch Begleitung Dir. Dorfmeister 2 HKP Vereine in Feldkirch KH Feldkirch Entlassungsmanagement (2 Tage) 16 SchülerInnen in Wien 6 HKP Organisationen in Wien Entlassungsmanagement SZO Seite 6

7 Projektziele SchülerInnen lernen die HKP in Deutschland Wiesbaden und Künzelsau, sowie in Vorarlberg und Wien kennen sie erhalten Einblick in die Organisationsstruktur und Finanzierung der HKP in Deutschland und Österreich sie stellen Vergleiche an und befassen sich vertieft mit der Thematik sie haben die Möglichkeit, ihren Horizont durch einen Blick über die Grenzen zu erweitern Dokumentation der Erfahrungen und Arbeitsaufträge über Mahara fächerübergreifend mit Pflegewissenschaft Präsentation und Publikation des Projektes Seite 7

8 Organisation, Struktur und Kosten der Betreuung und Pflege zu Hause Vergleich - Österreich/Deutschland Seite 8

9 Organisationsstruktur Wiesbaden viele kleine privat organisierte Unternehmen Künzelsau Verein der evangelischen Diakonie und kleine private Vereine Feldkirch Viele kleine HKP Pflegevereine (Mitglieder in den Gemeinden) Wien Fonds Soziales Wien - ca KlientInnen (lt. GB 2102) in Zusammenarbeit mit - gemeinnützigen Vereinen - derzeit 14 Organisationen kleine private Unternehmen Seite 9

10 Mitarbeiter - Klientenverhältnis Wiesbaden Mobile Krankenpflege Jörg Schomaker (größter Verein) ca.60 MitarbeiterInnen ca. 120 KlientenInnen 2 Kl./MA Künzelsau Diakoniestation Öhringen ca. 80 MitarbeiterInnen ca. 676 KlientenInnen 8,45 Kl./MA Seite 10

11 Mitarbeiter - Klientenverhältnis Feldkirch Krankenpflegeverein Feldkirch-Levis-Tisis Wien Wiener Sozialdienste 7 MitarbeiterInnen 50 KlientInnen 7 Kl./MA ca. 900 MitarbeiterInnen ca KlientInnen 3,5 Kl./MA Seite 11

12 Angebotene Dienstleistungen Wiesbaden/Künzelsau Hauswirtschaftliche Versorgung Grundpflege Behandlungspflege Feldkirch Hauswirtschaftliche Versorgung - MOHI Basisversorgung Hauskrankenpflege Wien Hauswirtschaftliche Versorgung Basisversorgung Hauskrankenpflege inkl. verschiedener Sozialer Dienste Case- und Care Management (FSW) Seite 12

13 Berufsgruppen Deruschland Wiesbaden/Künzelsau Österreich Wien/Feldkirch Examinierte Pflegefachkräfte PflegeassistentInnen AltenpflegerInnen Nachbarschaftshilfe (Ehrenamtliche MA) Dipl. Gesundheits- und Krankenschwester/Pfleger PflegehelferInnen HeimhilferInnen Seite 13

14 Wie kommen KlientInnen zur HKP? Wiesbaden und Künzelsau KlientInnen oder Angehörige setzen sich selbst mit dem Unternehmen direkt in Verbindung Feldkirch KlientInnen/Mitglieder oder Angehörige setzen sich selbst mit dem Verein in Verbindung Wien Fonds Soziales Wien (CasemanagerIn ist VermittlerIn) Auftragsvergabe an HKP Organisationen Seite 14

15 Pflege-/Betreuungsbedarfserhebung Wiesbaden Erstbesuch durch examinierte Pflegefachkraft Künzelsau Erstgespräch durch examinierte Pflegefachkraft Pflegeanamnesebogen Informationen zum Pflegebedarf Pflegeanamnesebogen Informationen zum Pflegebedarf Kostenvoranschlag Kostenvoranschlag schriftlicher Pflegevertrag schriftlicher Pflegevertrag Seite 15

16 Pflege-/Betreuungsbedarfserhebung Feldkirch Wien Betreuungsbedarfs-erhebung durch die Pflegedienstleitung DGKP des HKP Vereines der jeweiligen Gemeinde Beratung? Pflege- und Betreuungsvertrag? Zusammenarbeit mit dem MOHI Betreuungsbedarfserhebung durch die CasemanagerIn des Beratung - Soz. Dienste Kosteninformation Pflege- und Betreuungsvertrag Auftrag eine HKP Organisation (DGKP/Stützpunktleitung) Seite 16

17 Planung, Durchführung, Dokumentation der Pflege Wiesbaden/Künzelsau Pflegemappe vor Ort Dokumentation auch elektronisch per Smartphone Wien Pflegemappe vor Ort kurze Biografie in der Pflegemappe Dokumentation auch elektronisch per PDA Leistungsabrechnung elektronisch Seite 17

18 Kosten der Dienste I Wiesbaden/Künzelsau Wien einzelne Tätigkeiten werden aufgelistet und verrechnet Bsp. Haare waschen, Nägel schneiden, Ankleiden Stundensätze (pro Besuch 15 min. Wegzeit inkl.) variabler Kostenbeitrag richtet sich nach: Einkommen, Pflegegeldes, Miethöhe Große Toilette 24,13 Heimhilfe max. 19,00/h DGKS/DGKP max. 24,00/h Feldkirch 0,70 Cent/h Seite 18

19 Qualitätssichernde Maßnahmen Wiesbaden/Künzelsau jährliche Pflegevisiten Dienstbesprechungen gezieltes Beschwerdemanagement interne und externe Fortbildungen Regelmäßige Überprüfung der selbstentwickelten Pflegerichtlinien Wien/Feldkirch Pflegevisiten regelmäßige Teamsitzungen mit Fallbesprechungen Fortbildungsmaßnahmen für die MitarbeiterInnen verpflichtend Seite 19

20 Zusammenfassung Zugangsweg zu den Organisationen ist unterschiedlich Unternehmensgröße Spezialisierung der Dienste Preisgestaltung Seite 20

21 FOTOS VON KÜNZELSAU Seite 21

22 Medizinische Hauskrankenpflege, Hilfsmittelorganisation, Pflegegeld und Förderungen Vergleich - Österreich/Deutschland Seite 22

23 Pflegegeld - Österreich Pflegegesetz 1.Juli 1993 BPG zweckgebundene Geldleistung zur Abdeckung der pflegebedingten Mehraufwendungen Pflegekosten sollen größtmöglichst gedeckt werden bestimmter Geldbetrag/Monat abhängig von der Pflegestufe Pensionskasse zahlt das Pflegegeld an die Person aus Menschen in Ö Pflegegeld orientiert sich am Bedarf, maßgebend für die Höhe ist der Betreuungs- und Hilfsbedarf der Person PG wird unabhängig von Einkommen und Vermögen gewährt, es steht jedem zu! Seite 23

24 Pflegegeld Deutschland Soziale Pflegeversicherung, seit 1995 Pflichtversicherung 69,79 Millionen Versicherte in D Hilfe für Pflegebedürftige, die aufgrund ihrer Pflegebedürftigkeit auf solidarische und praktische Unterstützung angewiesen sind Träger der Kosten sind die Pflegekassen, die bei den gesetzlichen Krankenkassen errichtet wurden Pflegebedürftige, die keine Pflegehilfe eines ambulanten Pflegedienstes in Anspruch nehmen monatliches Pflegegeld Pflegebedürftige, die Pflegehilfe eines ambulanten Pflegedienstes in Anspruch nehmen Pflegesachleistung Seite 24

25 Wer kann Pflegegeld bekommen? Österreich Voraussetzungen der Bedarf an Betreuung u. Pflege einer Körperlichen Behinderung Geistigen Behinderung Seelischen Behinderung Sinnesbehinderung Betreuung u. Pflege Voraussichtliche Dauer der Pflege mehr als 6 Monate mehr als 60 Stunden im Monat Pflegebedarf Deutschland Voraussetzungen ist der pflegebedürftige Versicherte! mit körperlicher geistiger oder seelischer Krankheit Behinderung Betreuung u. Pflege Voraussichtliche Dauer der Pflege mehr als 6 Monate und mehr als 45 Stunden Pflegebedarf Vorversicherungszeit 1 Jahr Seite 25

26 Pflegebedarf - Pflegegeldeinstufung Beurteilung des Pflegebedarfs Österreich Beurteilung des Pflegebedarfs Deutschland Hilfsverrichtungen Tätigkeiten die den sachlichen Lebensbereich betreffen (keine Grundpflege) Gesamtheit aller Hilfen die eine Person aufgrund von Krankheit oder Behinderung benötigt, um die ATLs zu bestehen. Betreuungsmaßnahmen Tätigkeiten die den persönlichen Bereich betreffen Unterstützung bei d. ATLs, Grundpflege Einstufung je nach Hilfsbedürftigkeit Einstufung je nach Hilfsbedürftigkeit Seite 26

27 Pflegegeldantrag Österreich/Deutschland Einreichung des Pflegeantrages an eine Pensionsversicherungsanstalt persönlich oder durch eine bevollmächtigte Person (Sachwalter) Feststellung der Pflegestufe (0-7) (Mindesteinstufung möglich) Erste Pflegebedarfsermittlung durch Arzt/Ärztin Berücksichtigung der bisher getätigten Pflege (Pflegebericht Dokumentation) PG wird ab folgendem 1. des Monats nach Antragsdatum rückwirkend ausbezahlt Antragsberechtigt ist die versicherte Person bzw. die bevollmächtigte Person (Sachwalter) Antragstellung erfolgt an die Pflegekasse Begutachtung zuhause durch MDK unter Bedachtnahme von Pflegeberichten und Dokumentation Feststellung der Pflegestufe (0-3) PG wird ab dem Monat NACH Antragstellung ausbezahlt Seite 27

28 Erschwerniszuschläge Ö und D Zusätzliche Pflegestunden Ö Einstufung durch Arzt/Ärztin schwere geistige oder seelische Behinderungen ab 15. Lj. (25h/Monat) Menschen mit Demenz (25h/Monat) sehr schwer behinderte Kinder u. Jugendliche bis zum 7. Lj. (50h/Monat), ab 7. Lj. (75h/Monat) Zusätzliche Geldleistung D Ermittlung der Eingeschränkten Alltagskompetenz durch den MDK Bei demenzbedingten Ausfällen, geistiger Behinderung oder psychischer Erkrankung Maximalleistung beträgt EUR 200,00/Monat Seite 28

29 Med. HKP/Behandlungspflege Vergleich - Österreich/Deutschland Seite 29

30 Unterschiede MHKP/Behandlungspflege MHKP beinhaltet KEINE Basisversorgung und eigenverantwortliche Tätigkeiten MHKP erfolgt auf Arztanordnung Behandlungspflege beinhaltet keine Basisversorgung und Grundpflege Behandlungspflege erfolgt auf Arztanordnung Bezahlung erfolgt zu 100% durch die Krankenkasse Bezahlung erfolgt zu 100% durch die Krankenkassen 28 Tage KK Bewilligung Verlängerung ist möglich Ausnahmen Dauerbewilligung Dauer je nach Bedarf, keine festgelegte Mindestdauer Kontrolle durch den MDK Seite 30

31 Leistungen MHKP/Behandlungspflege Alle Tätigkeiten des MVT, welche im 15 GuKG festgelegt sind z.b.: Verabreichen von Injektionen Verabreichung von Infusionen Blutabnahme Wundversorgung Katheterversorgung Sekretabsaugen aus der Lunge Setzen von Dauerkathetern Setzen von Magensonden Stomaversorgung Kompressionsverbände uvm. In D 37 SBG (die selben Tätigkeiten) AUSSER: Anleitung bei der Krankenpflege in der Häuslichkeit (auch Angehörige) Krankenbeobachtung (RR, Puls, Atmung, BZ) Seite 31

32 Durchführung der MedHKP/Behandlungspflege Wer führt die MHKP in Ö durch? In Österreich dürfen nur Personen des gehobenen Dienstes der Gesundheitsund Krankenpflege die MHKP durchführen Wird die MHKP von der KK nicht mehr bewilligt wird normale HKP daraus - KlientIn muss dann einen Beitrag zahlen Wer führt die Behandlungspflege in D durch? In Deutschland darf die Behandlungspflege nur von examinierten Pflegekräften im Bereich der Gesundheitsund Krankenpflege und Altenpflege durchgeführt werden wird auf Dauer von den KK finanziert und streng vom MDK kontrolliert Seite 32

33 Résumée In Ö gibt es keine Pflegeversicherung Pflegegeld ist nur eine Geldleistung 7 Stufen Ausnahmen möglich selten Pflegebedarfsermittlung über ÄrztInnen und DGKS/P MHKP 28 Tage länger möglich (KK Leistung) Angehörigenschulung im MVT möglich (KK Leistung) Pflege ist für alle finanzierbar in allen Bundesländern unterschiedliche Förderungen In D gibt es eine Pflegeversicherung Pflegegeld kann in Geld- oder Sachleistung abgegolten werden 3 Stufen Pflegebedarfsermittlung durch den MDK Behandlungspflege ist bedarfsorientiert und wird auf Dauer (KK Leistung) Behandlungspflege übernimmt auch Angehörigenschulung (KK Leistung) Pflege ist für alle finanzierbar mehr Leistungen durch KK Seite 33

34 Entlassungsmanagement Case Management Vergleich - Österreich/Deutschland Seite 34

35 Donauspital WIEN Seit Dez Entlassungsmanagement im DSP u. gesamten KAV - KH Tätigkeitsfeld: von Wohnungsadaptierung bis Pflegeplatzsuche in interdisziplinärer Zusammenarbeit mit dem FSW Wohnungen werden mit SozialarbeiterInnen aufgesucht und mit TherapeutInnen ev.umgestaltet Verordnung von Hilfsmitteln - Kontakt mit Hausärzten Beratung der Angehörigen Vorbereitung der Entlassung Situationsbericht an den FSW Seite 35

36 Vorteile für den Patienten: für das Pflegepersonal: ein Ansprechpartner Informationen über die Möglichkeiten und Kosten der extramuralen Pflege sichergestellte Kontinuität der Pflege + mögliche Anschlussheilverfahren effizienter Heilbehelfsmitteleinsatz + individuelle Abstimmung auf die Bedürfnisse Entlastung der/s Stationschwester/pflegers und des Teams eine Koordinationsstelle für eine termingerechte Entlassung Sicherheit im Ablaufs durch laufende Evaluierung Sicherstellung einer guten Pflege zu Hause (kein "Dreh-Tür-Effekt") Seite 36

37 Vermeidung des Drehtüreneffekts durch: Entlassungsmanagement Case Management Seite 37

38 Case Management Case Management (case - übersetzt: Fall, Sache oder Angelegenheit) Verknüpfung zwischen Anbietern von Sozialen Diensten und PatientInnen in deren gesundheitlichen Belangen Case MangerInnen vernetzen formelle und informelle Hilfe Seite 38

39 Entlassungsmanagement Wiesbaden Seite 39

40 Dr.-Horst-Schmidt-Kliniken Case ManagerInnen Ansprechpartner vor Ort Entlassungsprozess beginnt bereits mit der Aufnahme! Aufgaben des CM im Entlassungsprozess sind: Organisation der Rehabilitation Organisation von Hilfsmittel und ambulanten Diensten Vorgehensweise: Nachsorge-Bedarf des Patienten ermitteln Rücksprache mit Stationsarzt und Pflegeteam! Kontaktaufnahme zu Patient/Angehörigen Dokumentation Seite 40

41 Entlassungsmanagement Feldkirch Seite 41

42 Landeskrankenhaus Feldkirch In Sozialarbeit eingegliedert 2 Sozialarbeiterinnen für 3 KH (FK, Bludenz, Hohenems) Zusammenarbeit mit MOHI, Nachbetreuung Case- und Caremanager für fast jede Gemeinde Entlassungsmanagement standardisierter, abgestufter Entlassungsprozess soll Zusammenarbeit zwischen PP und Sozialarbeit erleichtern auf Stationen im KH über PC Seite 42

43 Vergleich Wien - Wiesbaden Kontaktaufnahme durch das Entlassungsmanagement Pflegeplätze vermittelt FSW Kontaktaufnahme durch das Case Management Kontaktherstellung mit der HSK mobile Pflege (oder anderen Pflegediensten) Vorteile für PatientIn ein Ansprechpartner Mögliche Verwirrung der Pat. wer ist zuständig, Case Management od. Sozialdienst? Spätestens 3 Tage vor der Entlassung Bekanntgabe des Entlassungstermines Im Grunde steht der (finanziell) ideale Entlassungstermin schon bei der Aufnahme des Pat. (Erstellung der DRG) fest. Jede Stat. verfügt über eine Case ManagerIn

44 FOTOS VON Seite 44

45 Projekterfahrungen und Résumée Seite 45

46 Forschungsprozess in der Arbeitsgruppe Sammlung von Datenmaterial Durchsicht und Zusammenführung der Projekttagebücher Beginn der Auswertung (Tagebücher) Fokussierung bzw. thematische Gruppierung Erweiterung um Interviews 4 Fokusgruppen Ergänzung der Tagebuchauswertung Zusammenschau und Verschriftlichung Seite 46

47 Beispiel Projekttagebuch (Mahara) Seite 47

48 Ergebnisse Österreich Positive Eindrücke Negative Eindrücke Bemühungen von Seiten der Vereine, freundliche Aufnahme Bessere Einblicke in die HKP Einblick in Case- und Caremanagement Kaum als Projekt wahrgenommen Zusätzlicher Arbeitsaufwand Bildquellen ( ): Links: Rechts: Seite 48

49 Ergebnisse Deutschland Positive Eindrücke Negative Eindrücke Kennenlernen des dt. Gesundheitssystems Kennenlernen anderer Mentalitäten und Zugänge in der Pflegearbeit Festigung der Beziehung zu MitschülerInnen Örtliche Infrastruktur und Mobilität Finanzielle Belastung Unterschiedliches Ausbildungsniveau des Personals Seite 49

50 Abschließende Betrachtungen Größte Unterschiede im Ländervergleich sind: Organisation der extramuralen Pflege & Betreuung: D: kleinere private Organisationen - mehr selbständige Pflegepersonen und Anbieter in den deutschen Projektregionen Finanzierungsformen: D: gesetzliche Pflegeversicherung (3 Pflegegldstufen) - Weniger Pflegegeld, dafür mehr Finanzierung und Kontrolle durch die KK Ö: Pflegegeld mit 7 Pflegegeldstufen - keine obligatorische Pflegeversicherung Neue Wege für Österreich? Seite 50

51 Vielen Dank für Eure Aufmerksamkeit MIT FREUNDLICHER UNTERSTÜTZUNG VON: Seite 51

Leistungen der Pflegeversicherung nach Sozialgesetzbuch (SGB) XI

Leistungen der Pflegeversicherung nach Sozialgesetzbuch (SGB) XI Leistungen der Pflegeversicherung nach Sozialgesetzbuch (SGB) XI Leistungsumfang Die Leistungen der Pflegeversicherung unterstützen die familiäre und nachbarschaftliche Pflege. Die Pflegeversicherung stellt

Mehr

Pflegebedürftig was nun?

Pflegebedürftig was nun? BILOBA Pflegebedürftig was nun? Pflegestufen und Leistungen gemeinnützige Biloba Häusliche Kranken- und Altenpflege www.biloba-pflege.de Entlastung im Alltag Hilfe und Unterstützung Pflegestufe 1 Erheblich

Mehr

Pflegeleistungen 2015

Pflegeleistungen 2015 Leicht & verständlich erklärt Pflegeleistungen 2015 Wir informieren Sie über alle Neuerungen des Pflegestärkungsgesetzes 2015 Liebe Leserinnen und Leser, der Bundestag hat im Oktober 2014 den 1. Teil des

Mehr

Liebe Eltern, liebe Erziehungsberechtigte,

Liebe Eltern, liebe Erziehungsberechtigte, Liebe Eltern, liebe Erziehungsberechtigte, ein krankes Kind zu versorgen bedeutet eine enorme Herausforderung. Hinzu kommen viele Fragen zu Hilfen und Leistungen der Kranken- und Pflegekassen. Im Folgenden

Mehr

Ambulante Pflege der Sozialstation

Ambulante Pflege der Sozialstation Ambulante Pflege der Sozialstation 24 Stunden erreichbar 0 51 21 93 60 22 Ihre Ansprechpartner: Stefan Quensen - Pflegedienstleitung Roswitha Geßner - Stellv. Pflegedienstleitung Unsere Leistungsarten

Mehr

Die Pflegeversicherung und Ihre Leistungen

Die Pflegeversicherung und Ihre Leistungen Die Pflegeversicherung und Ihre Leistungen 1. Was bietet die Pflegeversicherung? Bei Pflegebedürftigkeit übernimmt die Pflegekasse die entstehenden Kosten ganz oder teilweise. Die Höhe der Kosten hängt

Mehr

Im Bereich der Körperpflege (Waschen, Duschen, Baden usw.) Im Bereich der Ernährung (Aufnahme oder Zubereitung der Nahrung)

Im Bereich der Körperpflege (Waschen, Duschen, Baden usw.) Im Bereich der Ernährung (Aufnahme oder Zubereitung der Nahrung) P f l e g e d i e n s t Plus LUX HELIOS 72474 Winterlingen, Ambulante Pflege, hauswirtschaftliche Versorgung und Betreuung Häufige Fragen und Antworten an unseren Pflegedienst Wer erhält Leistungen aus

Mehr

Gesetz zur Neuausrichtung der Pflegeversicherung (Pflege-Neuausrichtungs-Gesetz - PNG)

Gesetz zur Neuausrichtung der Pflegeversicherung (Pflege-Neuausrichtungs-Gesetz - PNG) Gesetz zur Neuausrichtung der Pflegeversicherung (Pflege-Neuausrichtungs-Gesetz - PNG) Stand 30.10.2012 Neuausrichtung der Pflegeversicherung mit dem Ziel Stärkung der an Demenz erkrankten pflegebedürftigen

Mehr

Informationen über neue Leistungen der Pflegeversicherung. 1. Bessere Unterstützung für Menschen mit Demenz

Informationen über neue Leistungen der Pflegeversicherung. 1. Bessere Unterstützung für Menschen mit Demenz Pflegereform 2013 Informationen über neue Leistungen der Pflegeversicherung 1. Bessere Unterstützung für Menschen mit Demenz Die Situation für Menschen, die z. B. wegen einer dementiellen Erkrankung eine

Mehr

Was bringt das Pflege- Neuausrichtungsgesetz? Ihre Pflegestützpunkte im Rhein-Lahn-Kreis

Was bringt das Pflege- Neuausrichtungsgesetz? Ihre Pflegestützpunkte im Rhein-Lahn-Kreis Was bringt das Pflege- Neuausrichtungsgesetz? Erstmals Leistungen in Pflegestufe 0 Bisher leistet die Pflegeversicherung (SGB XI) einen finanziellen Zuschuss bei den Pflegestufen 1, 2 oder 3 jedoch nicht

Mehr

Pflegeneuausrichtungsgesetz: Pflegebedürftige und Menschen mit Demenz sind die Gewinner!

Pflegeneuausrichtungsgesetz: Pflegebedürftige und Menschen mit Demenz sind die Gewinner! Pflegeneuausrichtungsgesetz: Pflegebedürftige und Menschen mit Demenz sind die Gewinner! Die Änderungen in der Pflegeversicherung beruhen auf dem Pflege-Neuausrichtungs-Gesetz (PNG). Dieses ist in weiten

Mehr

PLÖTZLICH EIN PFLEGEFALL IN DER FAMILIE - WAS MUSS ICH WISSEN?

PLÖTZLICH EIN PFLEGEFALL IN DER FAMILIE - WAS MUSS ICH WISSEN? PLÖTZLICH EIN FALL IN DER FAMILIE - WAS MUSS ICH WISSEN? 26.02.2014 1 26.02.2014 1 ÜBERBLICK > Wie organisiere ich die Pflege? > Wie finanziere ich die Versorgung? > Worauf muss ich bei pflegerischen Handgriffen

Mehr

Lieber Kunde von Senior Mobil,

Lieber Kunde von Senior Mobil, Senior Mobil älter werden+verständnis finden Senior Mobil Karin Ehlers Gasstr. 10 / Ykaernehus 24340 Eckernförde Telefonnummern Büro: (0 43 51) 47 64 33 Handy: (01 72) 7 03 88 22 Fax: (0 43 51) 72 64 99

Mehr

AOK Bayern Fachteam Pflege (Dietmar Stullich)

AOK Bayern Fachteam Pflege (Dietmar Stullich) 1 Pflegekasse bei der AOK - Die Gesundheitskasse Bürgerforum Altenpflege Das erste Pflegestärkungsgesetz Dienstag, 24.02.2015 - Die Gesundheitskasse Die vier Elemente des 1. Pflegestärkungsgesetzes (PSG)

Mehr

Tabelle 2: Zahl der ambulanten Leistungsempfänger in den Pflegestufen, Pflegestufe 2001 2007 I 0,755 0,806 II 0,518 0,458 III 0,161 0,136

Tabelle 2: Zahl der ambulanten Leistungsempfänger in den Pflegestufen, Pflegestufe 2001 2007 I 0,755 0,806 II 0,518 0,458 III 0,161 0,136 Millionen Menschen anerkannt pflegebedürftig und im Jahr 2007 2,1 Millionen. In beiden Jahren wurden jeweils 1,4 Millionen anerkannt Pflegebedürftige ambulant versorgt. Tabelle 2: Zahl der ambulanten Leistungsempfänger

Mehr

12.03.2016. Was bringt das Pflegestärkungsgesetz 2?

12.03.2016. Was bringt das Pflegestärkungsgesetz 2? Was bringt das Pflegestärkungsgesetz 2? Andreas Fischbach - Pflegesachverständiger - Geschäftsführer und Pflegedienstleiter der Diakoniestation Friedrichsdorf Grundlagen Sozialgesetzbuch Nummer 11 (SGB

Mehr

Gesundheitliche und pflegerische Regelangebote

Gesundheitliche und pflegerische Regelangebote Gesundheitliche und pflegerische Regelangebote Netzwerk moderne kommunale Seniorenpolitik Niedersachsen Modul 4 11.August 2009 Dagmar Henseleit Diakonisches Werk der Ev.-luth. Landeskirche Hannovers Übersicht

Mehr

Die Pflegeversicherung. Ausbau der Sozialversicherung - ein Mittel gegen sozialen Abstieg im Alter und zur Sicherung der Pflege Hartmut Vöhringer

Die Pflegeversicherung. Ausbau der Sozialversicherung - ein Mittel gegen sozialen Abstieg im Alter und zur Sicherung der Pflege Hartmut Vöhringer Ausbau der Sozialversicherung - ein Mittel gegen sozialen Abstieg im Alter und zur Sicherung der Pflege Hartmut Vöhringer 2 Einführung Pflegebedürftig Pflegestufen Die Hilfe bei den ATL Leistungen bei

Mehr

Pflegestützpunkte: unabhängige, neutrale und kostenlose Beratungs- und Informationsangebote

Pflegestützpunkte: unabhängige, neutrale und kostenlose Beratungs- und Informationsangebote Pflegestützpunkte: unabhängige, neutrale und kostenlose Beratungs- und Informationsangebote Pflegestützpunkte Baden-Württemberg e.v. 1 Baden-Württemberg meldet Vollzug: Die Pflegestützpunkte haben ihre

Mehr

Was bringt die Pflegereform?

Was bringt die Pflegereform? Was bringt die Pflegereform? Die Leistungen der Pflegeversicherung nach dem Pflegestärkungsgesetz I Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz e.v. Gisela Rohmann Landesseniorenvertretung Rheinland-Pfalz, 23.

Mehr

Die Änderungen der Pflegeversicherung treten am 01.07.2008 in Kraft. Gewinner sind die Pflegebedürftigen!

Die Änderungen der Pflegeversicherung treten am 01.07.2008 in Kraft. Gewinner sind die Pflegebedürftigen! Die Änderungen der Pflegeversicherung treten am 01.07.2008 in Kraft Gewinner sind die Pflegebedürftigen! Die erste gute Nachricht: Durch Beitragserhebung bessere Leistungen! Um bessere Leistungen für die

Mehr

Rund ums Thema Pflegestufen

Rund ums Thema Pflegestufen Rund ums Thema Pflegestufen Seit 1. Juli 1996 erhalten Pflegebedürftige - abgestuft in drei Pflegestufen - Leistungen aus der Pflegeversicherung. Jeder ist dort pflegeversichert, wo sein Krankenversicherungsschutz

Mehr

Das ändert sich ab 1. Januar 2015

Das ändert sich ab 1. Januar 2015 Die Pflegeleistungen Das ändert sich ab 1. Januar 2015 Quelle: Bundesministerium für Gesundheit Pflegegeld für die Pflege zu Hause Pflegestufe 0 (mit Demenz) 120,00 123,00 Pflegestufe I 235,00 244,00 Pflegestufe

Mehr

Steffi s Pflegeteam. Spinnereiinsel 1 83059 Kolbermoor Mobil 01 74/30 20 624

Steffi s Pflegeteam. Spinnereiinsel 1 83059 Kolbermoor Mobil 01 74/30 20 624 Steffi s Pflegeteam Spinnereiinsel 1 83059 Kolbermoor Mobil 01 74/30 20 624 1 Was tun, wenn ein Angehöriger zum Pflegefall wird? Ein kurzer Überblick über unsere Leistungen Sie pflegen Ihren Angehörigen

Mehr

Herzlich Willkommen Ihr

Herzlich Willkommen Ihr Herzlich Willkommen Ihr 2 Deutschland altert 3 3 4 5 6 Zahlen und Fakten zur Pflegeversicherung Bis 2030 steigt der Anteil der über 60jährigen um 8 Millionen auf 28,5 Mio. Menschen oder 36 % der Gesamtbevölkerung.

Mehr

Wir bieten Ihnen... SGB XI Leistungen:

Wir bieten Ihnen... SGB XI Leistungen: Wir bieten Ihnen... SGB XI Leistungen: Körperpflege angepasst auf Ihre individuelle häusliche Situation Hauswirtschaft Pflegeberatung für Patienten, die Geldleistungen erhalten Wir bieten Ihnen... SGBV

Mehr

Pflegeleistungen ab 1. Januar 2015

Pflegeleistungen ab 1. Januar 2015 Pflegeleistungen ab 1. Januar 2015 Anspruch auf Pflegegeld für häusliche Pflege Pflegestufe 0 (mit Demenz*) 123,00 EUR 120,00 EUR Pflegestufe 1 244,00 EUR 235,00 EUR Pflegestufe 1 (mit Demenz*) 316,00

Mehr

Clever investieren und für den Pflegefall vorsorgen: Gothaer PflegeRent Invest

Clever investieren und für den Pflegefall vorsorgen: Gothaer PflegeRent Invest Clever investieren und für den Pflegefall vorsorgen: Gothaer PflegeRent Invest Pflegebedürftigkeit kann jeden treffen auch Ihre Kunden! Über 2,25 Millionen Menschen in Deutschland sind derzeit ständig

Mehr

Das Zweite Pflegestärkungsgesetz Neuer Pflegebedürftigkeitsbegriff und neues Begutachtungsassessment

Das Zweite Pflegestärkungsgesetz Neuer Pflegebedürftigkeitsbegriff und neues Begutachtungsassessment Das Zweite Pflegestärkungsgesetz Neuer Pflegebedürftigkeitsbegriff und neues Begutachtungsassessment Dr. Peter Pick, Geschäftsführer MDS Kongress Pflege, Berlin, 22. und 23. Januar 2016 Gliederung 1. Einführung

Mehr

Pflegehilfsmittel 40 SGB XI. Leistungen bei häuslicher Pflege ( 36 ff. SGB XI)

Pflegehilfsmittel 40 SGB XI. Leistungen bei häuslicher Pflege ( 36 ff. SGB XI) Pflegehilfsmittel 40 SGB XI Pflegebedürftige haben Anspruch auf mit Pflegehilfsmitteln, die zur Erleichterung der Pflege oder zur Linderung der Beschwerden des Pflegebedürftigen beitragen oder ihm eine

Mehr

Vereinbarkeit von Familie und Beruf TIPPS UND INFORMATIONEN. Gruppenbild im Park. Betreuung / Pflege von Angehörigen. Einklinker DIN lang.

Vereinbarkeit von Familie und Beruf TIPPS UND INFORMATIONEN. Gruppenbild im Park. Betreuung / Pflege von Angehörigen. Einklinker DIN lang. Gruppenbild im Park Vereinbarkeit von Familie und Beruf TIPPS UND INFORMATIONEN Betreuung / Pflege von Angehörigen Einklinker DIN lang Logo ELDERCARE Betreuung und Pflege von Angehörigen Der englische

Mehr

Ambulante Pflege und Assistenz

Ambulante Pflege und Assistenz 24 Stunden Rufbereitschaft Beratung und Hilfe Hauswirtschaftliche Versorgung Pflegekurse für Angehörige Ambulante Pflege und Assistenz Leistungen der Pflegeversicherung Herzlich willkommen im Ev. Johanneswerk

Mehr

Um diese Aufgabe erfüllen zu können sind wir Vertragspartner der Kranken- und Pflegekassen.

Um diese Aufgabe erfüllen zu können sind wir Vertragspartner der Kranken- und Pflegekassen. Pflegekonzept Unser Pflegedienst......und alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter unseres Teams haben sich die medizinische Versorgung und Betreuung pflegebedürftiger Menschen in ihrer Häuslichkeit zur Aufgabe

Mehr

Der Pflegefall. -mich trifft das nicht?! Copyright Brigitte Tanneberger GmbH

Der Pflegefall. -mich trifft das nicht?! Copyright Brigitte Tanneberger GmbH Der Pflegefall -mich trifft das nicht?! Auch Sie werden mit hoher Wahrscheinlichkeit im Alter zum Pflegefall Anzahl älterer Menschen nimmt gravierend zu: heute sind 20 % der Bevölkerung 65+ und 5 % der

Mehr

Herzlich Willkommen! Reform der Pflegeversicherung 10 gute Nachrichten für Beitragszahler

Herzlich Willkommen! Reform der Pflegeversicherung 10 gute Nachrichten für Beitragszahler Herzlich Willkommen! Reform der Pflegeversicherung 10 gute Nachrichten für Beitragszahler Die erste gute Nachricht: Die Leistungen der Pflegeversicherung für die stationäre Pflege bleiben stabil Ursprünglich

Mehr

Leistungen der Pflegeversicherung im Überblick (Stand 2016)

Leistungen der Pflegeversicherung im Überblick (Stand 2016) Leistungen der Pflegeversicherung im Überblick (Stand 2016) Pflegegeld Pflegegeld wird im Rahmen der häuslichen Pflege von der Pflegekasse an den Pflegebedürftigen ausgezahlt, damit dieser eine selbst

Mehr

Ziel ist es, alle Abläufe von der Aufnahme bis zur Entlassung aus einer Hand zu koordinieren.

Ziel ist es, alle Abläufe von der Aufnahme bis zur Entlassung aus einer Hand zu koordinieren. Sehr geehrte Patientin, sehr geehrter Patient, sehr geehrte Angehörige Wir, der/die Mitarbeiter/-innen des Case Managements des Medizinischen Zentrums der StädteRegion Aachen GmbH, verstehen uns als Bindeglied

Mehr

Die Pflegeversicherung ein Buch mit sieben Siegeln?! SGB XI

Die Pflegeversicherung ein Buch mit sieben Siegeln?! SGB XI Die Pflegeversicherung ein Buch mit sieben Siegeln?! SGB XI Nicole Scherhag 30. AfnP Symposium in Fulda Das Sozialversicherungssystem Kranken- Renten- Arbeitslosen- Unfall- Pflege- -versicherung Vorbemerkungen

Mehr

Die Pflegeversicherung wird neu gestaltet

Die Pflegeversicherung wird neu gestaltet Die Pflegeversicherung wird neu gestaltet Erstes und Zweites Pflegestärkungsgesetz 09.11.2015 1 Pflegeleistungen ab 2015 Erstes Pflegestärkungsgesetz Pflegestufe Pflegegeld (Pflege durch Angehörige) Pflegesachleistung

Mehr

Kompetenz im Umgang mit Pflegestufen. Holger Biemann, Qualitätsmanager + TQM-Auditor; Philipp Graf von und zu Egloffstein, Rechtsanwalt

Kompetenz im Umgang mit Pflegestufen. Holger Biemann, Qualitätsmanager + TQM-Auditor; Philipp Graf von und zu Egloffstein, Rechtsanwalt Kompetenz im Umgang mit Pflegestufen Zur Person Holger Biemann Qualitätsmanager TQM-Auditor Krankenpfleger Fachpfleger für Psychiatrie 3 Jahre Erfahrungen als Pflegedienstleitung 2 Jahre Erfahrungen als

Mehr

Der neue Pflegebedürftigkeitsbegriff

Der neue Pflegebedürftigkeitsbegriff Der neue Pflegebedürftigkeitsbegriff rosenbaum nagy unternehmensberatung 2015 Für Rückfragen wenden Sie sich bitte an: Herrn Thomas Harazim rosenbaum nagy unternehmensberatung, Stolberger Str. 114a, 50933

Mehr

stationär Insgesamt 400.000 258.490 426.855 671.084 126.718 131.772 Pflegestufe I Pflegestufe II Pflegestufe III Insgesamt

stationär Insgesamt 400.000 258.490 426.855 671.084 126.718 131.772 Pflegestufe I Pflegestufe II Pflegestufe III Insgesamt Anzahl Pflegebedürftige (Quelle: BMG 28) Über 2 Millionen Frauen und Männer in Deutschland sind im Sinne der sozialen Pflegeversicherung leistungsberechtigt. Fast 1,36 Millionen werden ambulant durch Angehörige

Mehr

Ihr Pflegedienst auf Abruf - auch nachts Kompetente Hilfe für zu Hause

Ihr Pflegedienst auf Abruf - auch nachts Kompetente Hilfe für zu Hause Ihr Pflegedienst auf Abruf - auch nachts Kompetente Hilfe für zu Hause SRH Pflege Heidelberg Ihr Weg ist unser Ziel Durch eine schwere Erkrankung oder einen Unfall verändert sich Ihre gesamte Lebenssituation.

Mehr

Informationen für Sie Die Pflegeversicherung

Informationen für Sie Die Pflegeversicherung Gesundheitsamt Freie Hansestadt Bremen Sozialmedizinischer Dienst für Erwachsene Informationen für Sie Die Pflegeversicherung Türkischsprachige Informationen zur Pflegeversicherung Machen Sie sich schlau,

Mehr

Die Pflegeleistungen. Das ändert sich ab 1. Januar 2015. Quelle: Bundesministerium für Gesundheit

Die Pflegeleistungen. Das ändert sich ab 1. Januar 2015. Quelle: Bundesministerium für Gesundheit Die Pflegeleistungen Das ändert sich ab 1. Januar 2015 Quelle: Bundesministerium für Gesundheit Pflegegeld für die Pflege zu Hause Stufe der Pflegebedürftigkeit Leistungen 2014 pro Monat Leistungen ab

Mehr

Leben mit einem schwerstbehinderten Kind zu Hause. Selbsthilfegruppe neurokind

Leben mit einem schwerstbehinderten Kind zu Hause. Selbsthilfegruppe neurokind Leben mit einem schwerstbehinderten Kind zu Hause Selbsthilfegruppe neurokind Ein Ausflug - Möglichkeiten der Assistenz für Familien mit behindertem Kind Autor: Dirk Strecker 1/18 Leben mit einem schwerstbehinderten

Mehr

Pflege ein großes Thema...

Pflege ein großes Thema... Pflege ein großes Thema... Pflegebedürftigkeit kann jeden treffen Im Alter möchte jeder gerne gesund und unabhängig sein. Doch die Realität sieht anders auch: Immer mehr Deutsche brauchen in späteren Jahren

Mehr

Leistungsverbesserungen der Pflegeversicherung ab 1.1.2015 durch das Erste Pflegestärkungsgesetz PSG I

Leistungsverbesserungen der Pflegeversicherung ab 1.1.2015 durch das Erste Pflegestärkungsgesetz PSG I Nr.: 03/2015 Datum: 15. Januar 2015 Leistungsverbesserungen der Pflegeversicherung ab 1.1.2015 durch das Erste Pflegestärkungsgesetz PSG I Am 1. Januar 2015 ist das Erste Gesetz zur Stärkung der pflegerischen

Mehr

Sozialmedizinische Maßnahmen nach einem Schlaganfall. Jenny zu Höne, Gerontologin M.A. Aphasiker-Zentrum Nord-West e.v.

Sozialmedizinische Maßnahmen nach einem Schlaganfall. Jenny zu Höne, Gerontologin M.A. Aphasiker-Zentrum Nord-West e.v. Sozialmedizinische Maßnahmen nach einem Schlaganfall Jenny zu Höne, Gerontologin M.A. Aphasiker-Zentrum Nord-West e.v. 1 Gliederung Neurologische Frührehabilitation Neurologische Anschlussheilbehandlung

Mehr

Pflegebedürftigkeit ist Definitionssache

Pflegebedürftigkeit ist Definitionssache 8 Pflegebedürftig? Vom Antrag bis zur Leistung Pflegebedürftigkeit ist Definitionssache Die Pflegeversicherung ist keine Vollversicherung. Im elften Sozialgesetzbuch (häufig abgekürzt als SGB XI) und in

Mehr

Neue Angebote in der Pflege und Betreuung. Neu ab 01. Januar 2015: Pflegestärkungsgesetz

Neue Angebote in der Pflege und Betreuung. Neu ab 01. Januar 2015: Pflegestärkungsgesetz Neue Angebote in der Pflege und Betreuung Neu ab 01. Januar 2015: Pflegestärkungsgesetz 20 Jahre Mehr Leistungen und bessere Betreuung für Pflegebedürftige Pflegebedürftige und Ihre Angehörigen erhalten

Mehr

A7 Pflegeversicherung

A7 Pflegeversicherung Das ist in Österreich anders 2 Das regelt die EU 2 EG-Verordnung 2 Geld- statt Sachleistungen 2 So ist die Situation in Österreich 3 Rechtliche Grundlage 3 Anspruchsberechtigte Personen 3 Leistungen 4

Mehr

Inhalt. Das ist in Österreich anders 2. Das regelt die EU 2 EG-Verordnung 2 Geld- statt Sachleistungen 2

Inhalt. Das ist in Österreich anders 2. Das regelt die EU 2 EG-Verordnung 2 Geld- statt Sachleistungen 2 Inhalt Das ist in Österreich anders 2 Das regelt die EU 2 EG-Verordnung 2 Geld- statt Sachleistungen 2 So ist die Situation in Österreich 2 Rechtliche Grundlage 2 Anspruchsberechtigte Personen 3 Leistungen

Mehr

micura Pflegedienste München/Dachau GmbH

micura Pflegedienste München/Dachau GmbH micura Pflegedienste München/Dachau GmbH 2 PFLEGE UND BETREUUNG ZUHAUSE 3 Im Laufe eines Lebens verändern sich die Bedürfnisse. micura Pflegedienste München/ Dachau schließt die Lücke einer eingeschränkten

Mehr

TÄTIGKEITEN Gehobener Dienst für Gesundheits- und Krankenpflege

TÄTIGKEITEN Gehobener Dienst für Gesundheits- und Krankenpflege TÄTIGKEITEN Gehobener Dienst für Gesundheits- und Krankenpflege 13. (1) Die Tätigkeitsbereiche des gehobenen Dienstes für Gesundheits- und Krankenpflege umfassen 1. eigenverantwortliche, 2. mitverantwortliche

Mehr

Änderungen im Recht der Pflegeversicherung durch das Zweite Pflegestärkungsgesetz

Änderungen im Recht der Pflegeversicherung durch das Zweite Pflegestärkungsgesetz Änderungen im Recht der Pflegeversicherung durch das Zweite Pflegestärkungsgesetz Wesentlicher Inhalt des Zweiten Pflegestärkungsgesetzes (PSG II), wie es am 13.11.2015 vom Bundestag beschlossen wurde,

Mehr

DAS. Pflege TAGEBUCH PFLEGE- TAGEBUCH. Ihre Pflege Tag für Tag seit über 15 Jahren! Warum?

DAS. Pflege TAGEBUCH PFLEGE- TAGEBUCH. Ihre Pflege Tag für Tag seit über 15 Jahren! Warum? DAS PFLEGE- TAGEBUCH Ihre Pflege Tag für Tag seit über 15 Jahren! Warum? Das Sozialgesetzbuch Elftes Buch Soziale Pflegeversicherung (SGB XI) und die Richtlinien zur Ausführung beschreiben die Voraussetzungen

Mehr

Persönliches Budget Hilfen für ehrenamtliche rechtliche Betreuer als Budgetassistenten

Persönliches Budget Hilfen für ehrenamtliche rechtliche Betreuer als Budgetassistenten Persönliches Budget Hilfen für ehrenamtliche rechtliche Betreuer als Budgetassistenten Schulungsunterlagen der Mitarbeiterinnen des Projektes Fachberatung von ehrenamtlichen rechtlichen Betreuerinnen und

Mehr

24 Stunden (rundum) Pflege und Betreuung im eigenen Haus. Erhaltung der eigenen Autonomie und Umgebung

24 Stunden (rundum) Pflege und Betreuung im eigenen Haus. Erhaltung der eigenen Autonomie und Umgebung 24 Stunden (rundum) Pflege und Betreuung im eigenen Haus Erhaltung der eigenen Autonomie und Umgebung vorgestellt durch: AnnaHilf24 Anna Lewandowski Heinrich-Pesch-Straße 59 41239 Mönchengladbach T: +49(0)2166

Mehr

Leistungen für Demenzpatienten

Leistungen für Demenzpatienten Leistungen für Demenzpatienten Quelle: Bundesministerium für Gesundheit Pflegegeld für die Pflege zu Hause Pflegestufe 0 (mit Demenz) 123,00 Pflegestufe I (mit Demenz) 316,00 Pflegestufe II (mit Demenz)

Mehr

Das Zweite Pflegestärkungsgesetz Schri' für Schri' zum neuen Pflegebedür4igkeitsbegriff

Das Zweite Pflegestärkungsgesetz Schri' für Schri' zum neuen Pflegebedür4igkeitsbegriff Das Zweite Pflegestärkungsgesetz Schri' für Schri' zum neuen Pflegebedür4igkeitsbegriff Gliederung 1. Einführung 2. Der neue Pflegebedür4igkeitsbegriff und das neue Begutachtungs- Verfahren. 3. Von den

Mehr

Die Reform der Pflegeversicherung. Gewinner sind die Pflegebedürftigen!

Die Reform der Pflegeversicherung. Gewinner sind die Pflegebedürftigen! Die Reform der Pflegeversicherung Gewinner sind die Pflegebedürftigen! (Die Änderungen der Pflegeversicherung treten am 01.07.08 in Kraft) Seite 1 Die erste gute Nachricht: Durch Beitragserhebung bessere

Mehr

Informationen für Pflegekunden Das Pflegestärkungsgesetz I

Informationen für Pflegekunden Das Pflegestärkungsgesetz I Informationen für Pflegekunden Das Pflegestärkungsgesetz I Im November 2014 hat der Bundesgesetzgeber erneut eine Änderung des SGB XI in Form des Pflegestärkungsgesetzes I beschlossen. Das Gesetz soll

Mehr

PFLEGELEISTUNGEN AB 1. JANUAR 2015

PFLEGELEISTUNGEN AB 1. JANUAR 2015 PFLEGELEISTUNGEN AB 1. JANUAR 2015 Durch das Erste Gesetz zur Stärkung der pflegerischen Versorgung und zur Änderung weiterer Vorschriften - Erstes Pflegestärkungsgesetz - wurden die Pflegeleistungen zum

Mehr

micura Pflegedienste München Ost

micura Pflegedienste München Ost In Kooperation mit: 2 PFLEGE UND BETREUUNG ZUHAUSE Ein Gemeinschaftsunternehmen der DKV Pflegedienste & Residenzen GmbH und dem Praxisverbund GmbH München Süd-Ost Der Gesetzgeber wünscht eine engere Verzahnung

Mehr

Bis zu 2400 zusätzlich für Personen mit erheblich eingeschränkter Alltagskompetenz und entsprechendem Hilfebedarf

Bis zu 2400 zusätzlich für Personen mit erheblich eingeschränkter Alltagskompetenz und entsprechendem Hilfebedarf Info-Schreiben des Pflegedienstes an Pflegebedürftige, Angehörige und Betreuer Bis zu 2400 zusätzlich für Personen mit erheblich eingeschränkter Alltagskompetenz und entsprechendem Hilfebedarf Hinweise

Mehr

Leistungen der Pflegeversicherung ab 1.1.2015 Chancen für neue Angebote?

Leistungen der Pflegeversicherung ab 1.1.2015 Chancen für neue Angebote? Leistungen der Pflegeversicherung ab 1.1.2015 Chancen für neue Angebote? Belinda Hernig Referentin Pflege Abteilung Gesundheit Verband der Ersatzkassen e.v., Berlin 19. Jahrestagung der Betreuungsbehörden/-

Mehr

micura Pflegedienste Köln

micura Pflegedienste Köln micura Pflegedienste Köln 2 PFLEGE UND BETREUUNG ZUHAUSE 3 Im Laufe eines Lebens verändern sich die Bedürfnisse. micura Pflegedienste schließt die Lücke einer eingeschränkten Lebensführung. Viele Alltäglichkeiten

Mehr

Die Pflegeversicherung

Die Pflegeversicherung Regens Wagner Offene Hilfen Die Pflegeversicherung Pflegegeld Pflegesachleistungen Verhinderungspflege Zusätzliche Betreuungsund Entlastungsleistungen Kurzzeitpflege Kombinationen... ich finde meinen Weg

Mehr

Leistungen der Pflegeversicherung (SGBXI) (insb.) Wohnformen, Wohngruppen. Claudia Schöne. Fachbereichsleiterin Pflegeleistungen, AOK PLUS

Leistungen der Pflegeversicherung (SGBXI) (insb.) Wohnformen, Wohngruppen. Claudia Schöne. Fachbereichsleiterin Pflegeleistungen, AOK PLUS Leistungen der Pflegeversicherung (SGBXI) (insb.) Wohnformen, Wohngruppen Claudia Schöne Fachbereichsleiterin Pflegeleistungen, AOK PLUS 2015 Pflegeversicherung Unterstützung der familiären und nachbarschaftlichen

Mehr

Herzlich willkommen. 2. Seniorenpolitische Fachtagung. Pflegestärkungsgesetz II Was lange währt, wird wirklich gut? Praxisreport

Herzlich willkommen. 2. Seniorenpolitische Fachtagung. Pflegestärkungsgesetz II Was lange währt, wird wirklich gut? Praxisreport Herzlich willkommen 2. Seniorenpolitische Fachtagung Berlin, 8. Oktober 2015 Pflegestärkungsgesetz II Was lange währt, wird wirklich gut? Praxisreport Dr. med. Renate Richter MEDICPROOF Der Spezialist

Mehr

Betreuung und Pflege rund um die Uhr in Ihrem Zuhause. Überall in Deutschland

Betreuung und Pflege rund um die Uhr in Ihrem Zuhause. Überall in Deutschland Betreuung und Pflege rund um die Uhr in Ihrem Zuhause Überall in Deutschland 2 3 Erfahrung seit 1986 Wo immer Sie in Deutschland betreut werden wollen mit uns haben Sie einen starken und zuverlässigen

Mehr

Bleiben Sie unabhängig im Pflegefall.

Bleiben Sie unabhängig im Pflegefall. Bleiben Sie unabhängig im Pflegefall. Finanzieller Schutz in allen Pflegestufen. PflegePREMIUM PflegePLUS PflegePRIVAT Optimale Sicherheit schon ab Pflegestufe I PflegePREMIUM beste Versorgung in allen

Mehr

Begutachtung zur Feststellung der Pflegebedürftigkeit gemäß SGB XI

Begutachtung zur Feststellung der Pflegebedürftigkeit gemäß SGB XI Bild per Drag & Drop auf blauen Platzhalter ziehen oder durch Klicken auf das Bild-Symbol hinzufügen >> Begutachtung zur Feststellung der Pflegebedürftigkeit gemäß SGB XI Maria Thiel Krankenschwester Gutachterin

Mehr

Mehr Entlastung. Mehr Flexibilität. Mehr Leistungen.

Mehr Entlastung. Mehr Flexibilität. Mehr Leistungen. Mehr Entlastung. Mehr Flexibilität. Mehr Leistungen. Ambulante Dienste Kundeninformationen zur Einführung des 1. Pflegestärkungsgesetzes. Das können Sie ab 2015 von uns erwarten. Ab 2015: Bessere Pflege-

Mehr

Die Zukunft der Pflegeversicherung Kosten und Konsequenzen

Die Zukunft der Pflegeversicherung Kosten und Konsequenzen Die Zukunft der Pflegeversicherung Kosten und Konsequenzen GA 23.7.2014 Altersarmut Steigerung um 84 % innerhalb von 10 Jahren im Kreisgebiet Anteil Frauen: 67 % Gesamtquote: 0,5 % Zukunft ist nicht die

Mehr

Das Zweite Pflegestärkungsgesetz PSG II

Das Zweite Pflegestärkungsgesetz PSG II Kongress Pflege 2016 Expertenrunde Pflegende Angehörige Berlin 22.01.2016 Das Zweite Pflegestärkungsgesetz PSG II Neue gesetzliche Rahmenbedingungen von Pflegeleistungen, Abteilung Versorgungsmanagement

Mehr

Beratung zur Pflegeversicherung. Herzlich Willkommen ASK

Beratung zur Pflegeversicherung. Herzlich Willkommen ASK Beratung zur Pflegeversicherung Herzlich Willkommen Die gesetzliche Pflegeversicherung Die Pflegeversicherung dient zur Absicherung eines Pflegefalles. Sie wurde zum 1. Januar 1995 eingeführt. Leistungen

Mehr

Ambulante Pflege Möglichkeiten der Unterstützung und Betreuung zuhause. Diakoniestationen in Stuttgart

Ambulante Pflege Möglichkeiten der Unterstützung und Betreuung zuhause. Diakoniestationen in Stuttgart Ambulante Pflege Möglichkeiten der Unterstützung und Betreuung zuhause Diakoniestationen in Stuttgart Diakoniestationen in Stuttgart Ca. 3000 Kunden 350 Pflegefachkräfte und 250 Hauswirtschaftliche Mitarbeiter,

Mehr

Hilfen durch das Pflegeversicherungsgesetz

Hilfen durch das Pflegeversicherungsgesetz Hilfen durch das Pflegeversicherungsgesetz Das Pflegeversicherungsgesetz besteht seit 1995. (Beitragszahlungen begannen) Seit 1996 werden Menschen mit Pflegebedarf unterstützt durch Geld- oder Sachleistungen

Mehr

Wenn Du erlaubst, lass mich ein paar Schritte mit Dir gehen

Wenn Du erlaubst, lass mich ein paar Schritte mit Dir gehen Mitglied im Palliativnetz Heidekreis Wenn Du erlaubst, lass mich ein paar Schritte mit Dir gehen Munster Bispingen Wietzendorf 05192-882 29 www.sonnwald-munster.de Den Menschen in seinem Menschsein annehmen

Mehr

Pflegeversicherung Hilfen bei Pflegebedürftigkeit nach der P F L E G E R E F O R M 2 0 0 8. Leichte Sprache

Pflegeversicherung Hilfen bei Pflegebedürftigkeit nach der P F L E G E R E F O R M 2 0 0 8. Leichte Sprache Pflegeversicherung Hilfen bei Pflegebedürftigkeit nach der P F L E G E R E F O R M 2 0 0 8 Leichte Sprache Der Pflegedienst Iserlohn bietet über die seit dem 01. Juli 2008 neue Pflegereform 2008 kostenlos

Mehr

PFLEGELEISTUNGEN NACH EINFÜHRUNG DES PFLEGESTÄRKUNGSGESETZ 1

PFLEGELEISTUNGEN NACH EINFÜHRUNG DES PFLEGESTÄRKUNGSGESETZ 1 PFLEGELEISTUNGEN NACH EINFÜHRUNG DES PFLEGESTÄRKUNGSGESETZ 1 Stand: Bundesrat, 7. November 2014 Der Entwurf eines Fünften Gesetzes zur Änderung des Elften Buches Sozialgesetzbuch (Pflegestärkungsgesetz

Mehr

Referentin Beate Duzella Seit 1985 Bedienstete des Kreises Lippe Seit 1995 beschäftigt im Bereich Hilfe zur Pflege Seit 01.01.2004 Pflegeberatung beim Kreis Lippe Seit 01.07.2010 tätig im Pflegestützpunkt

Mehr

Ambulante Pflegedienste

Ambulante Pflegedienste Ambulante Pflegedienste Diese Checkliste enthält die von Ihnen ausgewählten Kriterien zur Unterstützung bei der Auswahl eines geeigneten ambulanten Pflegedienstes. Sie sollten diese Fragen unbedingt abklären.

Mehr

Gemeindepsychiatrie ohne Altersbeschränkung. Villa Kalstert

Gemeindepsychiatrie ohne Altersbeschränkung. Villa Kalstert Gemeindepsychiatrie ohne Altersbeschränkung Villa Kalstert Die Idee Leben in der eigenen Häuslichkeit Menschen mit psychischen Erkrankungen Depressionen, psychotische Erkrankungen, Persönlichkeitsstörungen

Mehr

Entlass- und Überleitungsmanagement. Dr. Martin Theisohn KGK

Entlass- und Überleitungsmanagement. Dr. Martin Theisohn KGK Entlass- und Überleitungsmanagement Dr. Martin Theisohn KGK Grundlagen für das Entlass- und Versorgungsmanagement SGB V 11 (4): Versicherte haben Anspruch auf Versorgungsmanagement... GKV-VStG zu 39 SGB

Mehr

Die aktuelle Pflegereform was ändert sich:

Die aktuelle Pflegereform was ändert sich: Die aktuelle Pflegereform was ändert sich: Hintergrund Die Änderungen in der Pflegeversicherung beruhen auf dem Pflege-Neuausrichtungs-Gesetz (PNG). Dieses ist in weiten Teilen am 30. Oktober 2012 in Kraft

Mehr

ENTWURF EINES FÜNFTEN GESETZTES ZUR ÄNDERUNG DES ELFTEN BUCHES SOZIALGESETZBUCH LEISTUNGSAUSWEITUNG FÜR PFLEGEBEDÜRFTIGE, PFLEGEVORSORGEFONDS

ENTWURF EINES FÜNFTEN GESETZTES ZUR ÄNDERUNG DES ELFTEN BUCHES SOZIALGESETZBUCH LEISTUNGSAUSWEITUNG FÜR PFLEGEBEDÜRFTIGE, PFLEGEVORSORGEFONDS ENTWURF EINES FÜNFTEN GESETZTES ZUR ÄNDERUNG DES ELFTEN BUCHES SOZIALGESETZBUCH LEISTUNGSAUSWEITUNG FÜR PFLEGEBEDÜRFTIGE, PFLEGEVORSORGEFONDS (FÜNFTES SGB XI- ÄNDERUNGSGESETZ 5. SGB XI-ÄND-G) RA Dieter

Mehr

Pflegebedürftige. Pflegebedürftige. Pflegebedürftige insgesamt 2.501.441. Pflegebedürftige in Heimen 29,7% (743.120)***

Pflegebedürftige. Pflegebedürftige. Pflegebedürftige insgesamt 2.501.441. Pflegebedürftige in Heimen 29,7% (743.120)*** Pflegebedürftige Nach Nach,, in absoluten in absoluten Zahlen Zahlen und und Anteile in Prozent, Jahresende 2011 2011 Pflegebedürftige insgesamt 2.501.441 Pflegebedürftige zu Hause versorgt 70,3% (1.758.321)

Mehr

Professionell betreut

Professionell betreut Mobile Hauskrankenpflege und Kontinenzberatung Professionell betreut Professionelle Pflege in gewohnter Umgebung Was ist Mobile Hauskrankenpflege? Mobile Hauskrankenpflege ermöglicht Menschen, die Unterstützung

Mehr

Pflegeversicherung - Pflege-Neuausrichtungsgesetz (PNG) ab 2013

Pflegeversicherung - Pflege-Neuausrichtungsgesetz (PNG) ab 2013 Pflegeversicherung - Pflege-Neuausrichtungsgesetz (PNG) ab 2013 Das Pflegegeld ( 37 SGB XI) Pflegestufe ohne eingeschränkte Alltagskompetenz mit eingeschränkter Alltagskompetenz Pflegestufe 0 kein Anspruch

Mehr

Escher: Pflege zu Hause und im Heim

Escher: Pflege zu Hause und im Heim Escher. Ihr MDR-Ratgeber bei Haufe Escher: Pflege zu Hause und im Heim von Regine Blasinski 1. Auflage 2009 Escher: Pflege zu Hause und im Heim Blasinski schnell und portofrei erhältlich bei beck-shop.de

Mehr

Preisliste. Gültig ab: 01.03.2015 (alle früheren Preislisten verlieren ihre Gültigkeit) der

Preisliste. Gültig ab: 01.03.2015 (alle früheren Preislisten verlieren ihre Gültigkeit) der Preisliste Gültig ab: 01.03.2015 (alle früheren Preislisten verlieren ihre Gültigkeit) der Sozialstation Ingersheim Hindenburgplatz 8-10 74379 Ingersheim Pflege: 07142/9745-51 Hauswirtschaft: 07142/9745-52

Mehr

Pflegestützpunkt. Im Kreis Dithmarschen

Pflegestützpunkt. Im Kreis Dithmarschen Pflegestützpunkt. Im Kreis Dithmarschen Inhalt Übersicht der Pflegestützpunkte in Schleswig-Holstein Sprechzeiten Allgemeines zur Pflegeversicherung Pflegestärkungsgesetz I Übersicht Pflegestützpunkt Pflegestützpunkte

Mehr

Pflegeplatzvermittlung 0800.22 30 800. kostenlose 24h Hotline. Pflegeleistungen. Das ändert sich ab 01.01.2015

Pflegeplatzvermittlung 0800.22 30 800. kostenlose 24h Hotline. Pflegeleistungen. Das ändert sich ab 01.01.2015 Pflegeleistungen Das ändert sich ab 01.01.2015 Pflegeplatzvermittlung 0800.22 30 800 kostenlose 24h Hotline Pflegegeld für häusliche Pflege Das Pflegegeld kann in Anspruch genommen werden, wenn Angehörige

Mehr

Wie stellt man den Antrag bei der Pflegekasse?

Wie stellt man den Antrag bei der Pflegekasse? 1 Zuerst zur Pflegekasse Wie stellt man den Antrag bei der Pflegekasse? Notdienste Notdienste Notdienste Wichtig! Ein formloses Schreiben genügt als Erstantrag Der Pflegebedürftige muss selbst unterzeichnen

Mehr

Pflegestärkungsgesetz 1. Leistungsrechtliche Änderungen

Pflegestärkungsgesetz 1. Leistungsrechtliche Änderungen Pflegestärkungsgesetz 1 Leistungsrechtliche Änderungen Pflegestärkungsgesetze 1 und 2 2015 Pflegestärkungsgesetz 1 Verbesserung der Leistungen der Pflegeversicherung Stärkung der ambulanten Pflege Stärkung

Mehr

Das Pflegestärkungsgesetz. Was ändert sich zum 01.01.2015

Das Pflegestärkungsgesetz. Was ändert sich zum 01.01.2015 Das Pflegestärkungsgesetz Ab dem 01.01.2015 werden die Leistungen für die Pflegebedürftigen und ihren Angehörigen durch die Einführung des Pflegestärkungsgesetzes I ausgeweitet. Dies soll dem Zweck dienen,

Mehr

INFORMATIONEN ZUM PFLEGEGELD ERKLÄRT IN LEICHTER SPRACHE

INFORMATIONEN ZUM PFLEGEGELD ERKLÄRT IN LEICHTER SPRACHE INFORMATIONEN ZUM PFLEGEGELD ERKLÄRT IN LEICHTER SPRACHE IMPRESSUM: Medieninhaber und Herausgeber: Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz (BMASK), Stubenring 1, 1010 Wien Verlags-

Mehr