Gebührentarif der IHK Ostbrandenburg
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- Gertrud Schulze
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1 entarif der IHK Ostbrandenburg Beschlossen am 23. November 2011 (FORUM, Heft 01/2012). Zuletzt geändert am 31. Mai 2013 (FORUM, Heft 07-08/2013); am 27. November 2013 (FORUM, Heft 01-02/2014); 21. Mai 2014 (FORUM, Heft 07-08/2014). Nr. Bezeichnung in Euro 1. Außenhandelsdokumente 1.1. Bescheinigung und Beglaubigung von Außenhandelsdokumenten (inkl. Digitale Signatur) für IHK-Mitglieder pro Original 5,00 pro Durchschrift/Kopie 1, für Nicht-IHK-Mitglieder mit Sitz im IHK-Bezirk pro Original 8,00 pro Durchschrift/Kopie 1, für Nicht-IHK-Mitglieder mit Sitz außerhalb des IHK-Bezirks pro Original 10,00 pro Durchschrift/Kopie 1, Ausstellen, Ergänzen, Bereinigen und Ausfüllen von Carnet A.T.A Ausstellung für IHK-Mitglieder Standardsatz (1 Reise) 30,00 pro weiterer Reise 3, für Nicht-IHK-Mitglieder mit Sitz im IHK-Bezirk Standardsatz (1 Reise) 40,00 pro weiterer Reise 3, für Nicht-IHK-Mitglieder mit Sitz außerhalb des IHK-Bezirks Standardsatz (1 Reise) 50,00 pro weiterer Reise 3, Ergänzungen von laufenden/ausgestellten Carnet A.T.A Grundgebühr 5, pro weiterer Reise 3, Bereinigung pro Reklamation 40,00 2. Öffentliche Bestellung und Vereidigung 2.1. Verfahrensgebühr Bearbeitung von Anträgen auf öffentliche Bestellung und Vereidigung von Sachverständigen nach 3 SVO Bearbeitung von Anträgen auf öffentliche Bestellung und Vereidigung von Sachverständigen auf einem weiteren Sachgebiet nach 3 SVO Bearbeitung von Anträgen auf öffentliche Bestellung von Messern, Zählern, Wiegern, Probennehmern und sonstigen Handelshilfspersonen nach 25 SVO Bearbeitung von Anträgen auf erneute öffentliche Bestellung und Vereidigung von Sachverständigen nach 2 Abs. 4 S. 2 SVO auf einem Sachgebiet 2.2. Anerkennungsgebühr Bearbeitung von Anträgen auf Anerkennung von Sachkenntnis nach 36 GewO 400,00 300,00 200,00 50,00 bis 400,00 250,00 bis 1.500,00 1 / 8
2 2.3. Änderungsgebühr 50,00 Bearbeitung von Anträgen auf Änderung oder Ergänzung eines bestehenden Bestellungstenors 2.4. Bestellungsgebühr 100,00 Vornahme einer ersten oder erneuten öffentlichen Bestellung oder Änderung oder Ergänzung eines Bestelltenors 2.5. Rücknahme bzw. Widerruf einer öffentlichen Bestellung 350,00 bis 1.300, Zweitschriften s. Nr Für alle ab Inkrafttreten dieser Regelung (ab ) in das nach 35 BBiG zu führende Verzeichnis eingetragene Berufsausbildungsverhältnisse gilt der Abschnitt 3 wie folgt. Für zuvor eingetragene Berufsausbildungsverhältnisse verbleibt es bei den Regelungen des entarifs in der bisherigen Fassung. 3. Aus- und Weiterbildung 3.1. Eintragung und Betreuung eines Berufsausbildungs- oder 60,00 Umschulungsverhältnisses 3.2. Zwischenprüfung für IHK-Mitglieder Zwischenprüfung oder Nachholung einer Zwischenprüfung Berufe mit Kenntnisprüfung und Fertigkeitsprüfung 150, Berufe ohne Kenntnisprüfung oder ohne Fertigkeitsprüfung 110, Teilnachholung Berufe mit Kenntnisprüfung und Fertigkeitsprüfung 110, Zwischenprüfung für Nicht-IHK-Mitglieder Zwischenprüfung oder Nachholung einer Zwischenprüfung Berufe mit Kenntnisprüfung und Fertigkeitsprüfung 190, Berufe ohne Kenntnisprüfung oder ohne Fertigkeitsprüfung 135, Teilnachholung Berufe mit Kenntnisprüfung und Fertigkeitsprüfung 135, Abschlussprüfung für IHK-Mitglieder Abschlussprüfung oder Wiederholung oder Nachholung einer Abschlussprüfung Berufe mit Kenntnisprüfung und Fertigkeitsprüfung 390, Berufe mit Kenntnisprüfung ohne Fertigkeitsprüfung 250, Berufe mit besonderer Prüfungsstruktur 345, Teil I der gestreckten Abschlussprüfung 150, Teil II der gestreckten Abschlussprüfung 390, Teilwiederholung oder Teilnachholung einer Abschlussprüfung Berufe mit Kenntnisprüfung und Fertigkeitsprüfung 225, Berufe mit Kenntnisprüfung ohne Fertigkeitsprüfung 160, Berufe mit besonderer Prüfungsstruktur 190, Teil I der gestreckten Abschlussprüfung 150, Teil II der gestreckten Abschlussprüfung 225, Abschlussprüfung für Nicht-IHK-Mitglieder Abschlussprüfung oder Wiederholung oder Nachholung einer Abschlussprüfung Berufe mit Kenntnisprüfung und Fertigkeitsprüfung 490, Berufe mit Kenntnisprüfung ohne Fertigkeitsprüfung 310, Berufe mit besonderer Prüfungsstruktur 430, Teil I der gestreckten Abschlussprüfung 190, Teil II der gestreckten Abschlussprüfung 490, Teilwiederholung oder Teilnachholung einer Abschlussprüfung Berufe mit Kenntnisprüfung und Fertigkeitsprüfung 280, Berufe mit Kenntnisprüfung ohne Fertigkeitsprüfung 200, Berufe mit besonderer Prüfungsstruktur 240,00 2 / 8
3 Teil I der gestreckten Abschlussprüfung 190, Teil II der gestreckten Abschlussprüfung 280, von en Rücktritt von der Prüfung bis vier Wochen vor Beginn der Prüfung 30% der weniger als vier Wochen vor Beginn der Prüfung keine Fernbleiben von der Zwischen- oder Abschlussprüfung entschuldigtes Fernbleiben 50% der unentschuldigtes Fernbleiben keine 3.7. Sonstige en verspätete Anmeldung zur Zwischen- oder Abschlussprüfung bei 75,00 Überschreitung der Anmeldefrist Prüfung von außerbetrieblichen Konzepten Einreichung der Unterlagen bis 6 Wochen vor Maßnahmebeginn 250, Einreichung der Unterlagen weniger als 6 Wochen vor Maßnahmebeginn 500, Zweitschrift von Prüfungszeugnissen s. Nr Gleichstellung von Berufs- und Qualifikationsabschlüssen nach dem Bundesvertriebenengesetz 75, nach dem Einigungsvertrag 40, Ausfertigen von Urkunden 25, Abnahme einer Prüfung als kodifizierte Zusatzqualifikation 200, Zulassungsbescheid gemäß 43 (2) und 45 (2) und (3) BBiG 60, Fortbildungsgebühren Fortbildungsprüfungen der ersten Ebene und ähnlich strukturierte Prüfungen Prüfungen ohne besonderen Aufwand (z.b. Fachkräfte, Fremdsprachenkorrespondent, Fremdsprache im Beruf) 330, Prüfungen mit besonderem Aufwand 360,00 (z.b. Baumaschinenführer, Diätkoch, Werkpolier) Fachberater 220, Zusatzqualifikation für Auszubildende 100, Fortbildungsprüfungen der zweiten Ebene - kaufmännisch Prüfung ohne gesonderte Prüfungsteile 360,00 (z.b. Handelsfachwirt, Handelsassistent, Personalfachkaufmann) Prüfung mit gesonderten Prüfungsteilen (z.b. Bilanzbuchhalter, Fachwirt im Sozial- und Gesundheitswesen, Gastronomische Meister, Aus- und Weiterbildungspädagoge) Erster Prüfungsteil 220, weitere Prüfungsteile, je 330, praktischer Teil der gastronomischen Meister 220, Projektarbeit, zusätzlich 100, Fortbildungsprüfungen der zweiten Ebene - gewerblich (z.b. Industriemeister, Polier) Erster Prüfungsteil 270, weitere Prüfungsteile, je 360, Projektarbeit, zusätzlich 100,00 3 / 8
4 Fortbildungsprüfungen der dritten Ebene (z.b. Technischer Betriebswirt, Berufspädagoge) Erster Prüfungsteil 270, weitere Prüfungsteile, je 270, Projektarbeit, zusätzlich 100, Ausbilder-Eignungsprüfung AEVO-Prüfung 135, Befreiung von der AEVO-Prüfung 50, Schreibtechnische Prüfungen (Maschinelle Texterstellung, Kurzschrift, Phonotypie, Stenotypie) 70, Sonstige en Wiederholung oder Nachholung Wiederholung oder Nachholung der gesamten Prüfung/des gesamten Prüfungsteiles 4 / 8 volle nach 3.8.ff Teilwiederholung oder Teilnachholung 50% der von en Rücktritt von der Prüfung bis 10 Arbeitstage vor Beginn der Prüfung 80% der weniger als 10 Arbeitstage vor Beginn der Prüfung keine Fernbleiben von der Prüfung entschuldigtes Fernbleiben 70% der unentschuldigtes Fernbleiben keine Zweitschriften s. Nr Fach- und Sachkundeprüfungen, Unterrichtungen 4.1. Verkehr Prüfungen zum Nachweis der fachlichen Eignung zur Führung von 175,00 Unternehmen des Güterkraftverkehrs und des Straßenpersonenverkehrs (ausgenommen den Verkehr mit Taxen und Mietwagen) Prüfungen zum Nachweis der fachlichen Eignung zur Führung von 140,00 Unternehmen des Taxen- und Mietwagenverkehrs Bestätigung der fachlichen Eignung im Güterkraft- und 110,00 Straßenpersonenverkehr Ausstellung einer Fachkundebescheinigung aufgrund gleichwertiger 30,00 Abschlussprüfung Umschreibung einer beschränkten Fachkundebescheinigung 20, Ausstellung von Zweitschriften s. Nr Bewachungsgewerbe Unterrichtungsverfahren für das Bewachungsgewerbe Unternehmer und Personen nach BewachV 1 Abs. 2 Nr. 1 bis 3 750, Mitarbeiter und Personen nach BewachV 1 Abs. 2 Nr , Sachkundeprüfung 150, Wiederholung der Sachkundeprüfung Wiederholung der schriftlichen Prüfung 70, Wiederholung der mündlichen Prüfung 80,00
5 von en Rücktritt von der Sachkundeprüfung bis 5 Werktage vor Beginn der Prüfung 50% der weniger als 5 Werktage vor Beginn der Prüfung 25% der Fernbleiben von der Sachkundeprüfung entschuldigtes Fernbleiben 70% der unentschuldigtes Fernbleiben keine Zweitschriften Bescheinigungen über die Ablegung der Sachkundeprüfung im s. Nr Bewachungsgewerbe Unterrichtungsnachweise s. Nr Schulung von Gefahrgutfahrern 5.1. Bearbeitung von Anträgen auf Anerkennung von Schulungen für den ersten Kurs 650, für jeden weiteren Kurs 250, Bearbeitung von Anträgen auf Wiedererteilung der Anerkennung ohne wesentliche Änderungen für den ersten Kurs 50% von für jeden weiteren Kurs 50% von Bearbeitung von Anträgen auf wesentliche (zustimmungsbedürftige) Änderung der Anerkennung 100,00 bis 300, Kursgebühr 90, Prüfungsgebühr für Basiskurs, Aufbaukurs Klasse Tank, Aufbaukurs Klasse 1, 45,00 Aufbaukurs Klasse 7, Auffrischungsschulungen oder Wiederholungsprüfung (inkl. ADR-Schulungsbescheinigung) je 5.6. Ersatzaustellung ADR-Schulungsbescheinigung 30,00 6. Schulung von Gefahrgutbeauftragten 6.1. Lehrgangsanerkennungsverfahren Bearbeitung von Anträgen auf Anerkennung von Lehrgängen für den ersten Verkehrsträger ( 5 Abs. 4 GbV) 850, für jeden weiteren Verkehrsträger ( 5 Abs. 4 GbV) 400, Bearbeitung von Anträgen auf Wiedererteilung der Anerkennung ohne wesentliche Änderungen 50% der nach Pkt Modifikation: Bearbeitung von Anträgen auf wesentliche Änderung der Anerkennung 120,00 bis 350, Prüfungsgebühren Grundprüfung für einen oder zwei Verkehrsträger, Ergänzungsprüfung oder 150,00 Verlängerungsprüfung Grundprüfung für drei oder vier Verkehrsträger 190, Umschreibung eines Schulungsnachweises nach 7 Abs. 3 GbV 50, Ersatzausstellung eines Schulungsnachweises s. Nr / 8
6 7. Erwerb der Grundqualifikation der Fahrer im Güterkraft- und Personenverkehr 7.1. Grundqualifikation Theoretische Prüfung - Regelprüfung 185, Theoretische Prüfung - Quereinsteiger 165, Theoretische Prüfung - Umsteiger 160, Praktische Prüfung - Regelprüfung 850,00 bis 1.280, Praktische Prüfung - Quereinsteiger 850,00 bis 1.280, Praktische Prüfung - Umsteiger 650,00 bis 1.090, Beschleunigte Grundqualifikation Theoretische Prüfung - Regelprüfung 120, Theoretische Prüfung - Quereinsteiger 110, Theoretische Prüfung - Umsteiger 110,00 8. Maßnahmen im Rahmen der Wahrnehmung der Aufgaben der registerführenden Stelle nach der Verordnung (EG) 1221/2009 und des Umwelt-Audit-Gesetzes 8.1. Antrag auf erstmalige Eintragung einer Organisation mit einem Standort in das Register 8.2. Hat eine Organisation eine Mehrzahl von Standorten, kann die registerführende Stelle wegen eines daraus resultierenden Mehraufwands den in Nr genannten enrahmen um bis zu 25 v. H. je zusätzlichem Standort überschreiten Antrag auf Ergänzung der Eintragung um einen neuen, bisher noch nicht in das Umweltmanagement der Organisation einbezogenen Standort oder Teilstandort 8.4. Antrag auf Prüfung der Voraussetzungen für den Bestand der Eintragung nach Ablauf der Frist zur Vorlage einer neuen Umwelterklärung 230,00 bis 882,00 153,00 bis 882,00 77,00 bis 460, Vorübergehende Aufhebung der Eintragung 77,00 bis 460, Streichung der Eintragung 77,00 bis 460, Regelanfrage nationaler Standort für eine Registrierungsstelle mit Sitz im Ausland 77,00 bis 268, Im Widerspruchsverfahren bei Zurückweisung des Widerspruchs die gleiche wie für die angefochtene Sachentscheidu ng 8.9. Gewährung von Akteneinsicht 0,00 bis 25,00 Erläuterung zur Ermittlung der enhöhe: (1) Die Staffelung der en 8.1. bis 8.7. richtet sich nach der Größe der Organisation sowie dem für das Registrierungsverfahren erforderlichen Aufwand. Dabei werden unterschieden - kleine Organisationen (1) - mittelgroße Organisationen (2) und - große Organisationen (3) sowie - einfach gelagerte Fälle (1) 6 / 8
7 - mittelschwere Fälle (2) und - komplexe Fälle (3) Aus der Addition der in Klammern gesetzten Zahlen ergeben sich 5 Kategorien, die für die Staffelung ausschlaggebend sind. (2) Für kleine und mittlere Unternehmen im Sinne der KMU-Definition der EU vom (Komm 96/280, ABl. Nr. L 107/4) wird die untere Grenze der Rahmengebühren angesetzt. In begründeten Fällen, insbesondere bei besonders zeitaufwendigen Verfahren, kann eine höhere im Rahmen der Grenzen nach Abs. 1 und entsprechend der Staffelung nach Abs. 2 festgelegt werden. 9. Versicherungsvermittler und -berater 9.1. Register Registrierung von Vermittlern/Beratern 25, Änderung der Registerdaten Änderung der Registerdaten 25, Ergänzungen weiterer EU-Staaten je Staat 20, schriftliche Auskunft aus dem Register 15, Erlaubnisverfahren Erlaubnisverfahren nach 34 d oder e GewO 250, Erlaubnisbefreiungsverfahren produktakzessorischer Vermittler 120, Rücknahme/Widerruf/Änderung (nachträglich) 250, Anordnung der Überprüfung von Aufzeichnungspflichten (Anordnung einer 100,00 Prüfung aus besonderem Anlass) 9.3. Sachkundeprüfungen Sachkundeprüfung (schriftlich und mündlich / praktisch) 200,00 bis 350, Wiederholung (mündliche / praktische Prüfung) 100,00 bis 175, Rücktritt, Nichtteilnahme bei Rücktritt bis 14 Tage vor Beginn der Prüfung ermäßigt sich die jeweilige nach oder auf bei Rücktritt bis 2 Tage vor Beginn der Prüfung ermäßigt sich die jeweilige 0,50 nach oder um Nichtteilnahme an der Prüfung oder Rücktritt ab dem Vortag keine 9.4. Sonstiges Ausstellung einer Ersatz- oder Zweitbescheinigung s. Nr Anerkennung von Bildungsabschlüssen gem. VersVermV 4 Abs. 2 25, Finanzanlagenvermittler/Honorar-Finanzanlagenberater Registrierung von Vermittlern/Beratern 50, Registrierung von Mitarbeitern 30, Änderung von Registerdaten 25, Schriftliche Auskunft 15, Ausstellung einer Ersatz- oder Zweitbescheinigung s. Nr Aufsteller von Spielgeräten Unterrichtung von Aufstellern von Spielgeräten nach 33c GewO 150,00 0,00 7 / 8
8 12. Verschiedenes Zurückweisung eines Rechtsbehelfs/ Rechtsmittels 51,00 bis 256, Mahngebühren 10, Beitreibungen/Vollstreckungen 35, en für Ehrenurkunden 15, Adressenauskünfte Grundgebühr 5,00 pro Adresse 0, Zweitschriften/Ersatzausstellungen 25, en für Kopien für die ersten 50 Seiten je Seite 0,50 für jede weitere Seite 0, Beglaubigung nach 33, 34 VwVfG 15,00 8 / 8
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