Gebührentarif der IHK Ostbrandenburg

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Gebührentarif der IHK Ostbrandenburg"

Transkript

1 entarif der IHK Ostbrandenburg Beschlossen am 23. November 2011 (FORUM, Heft 01/2012). Zuletzt geändert am 31. Mai 2013 (FORUM, Heft 07-08/2013); am 27. November 2013 (FORUM, Heft 01-02/2014); 21. Mai 2014 (FORUM, Heft 07-08/2014). Nr. Bezeichnung in Euro 1. Außenhandelsdokumente 1.1. Bescheinigung und Beglaubigung von Außenhandelsdokumenten (inkl. Digitale Signatur) für IHK-Mitglieder pro Original 5,00 pro Durchschrift/Kopie 1, für Nicht-IHK-Mitglieder mit Sitz im IHK-Bezirk pro Original 8,00 pro Durchschrift/Kopie 1, für Nicht-IHK-Mitglieder mit Sitz außerhalb des IHK-Bezirks pro Original 10,00 pro Durchschrift/Kopie 1, Ausstellen, Ergänzen, Bereinigen und Ausfüllen von Carnet A.T.A Ausstellung für IHK-Mitglieder Standardsatz (1 Reise) 30,00 pro weiterer Reise 3, für Nicht-IHK-Mitglieder mit Sitz im IHK-Bezirk Standardsatz (1 Reise) 40,00 pro weiterer Reise 3, für Nicht-IHK-Mitglieder mit Sitz außerhalb des IHK-Bezirks Standardsatz (1 Reise) 50,00 pro weiterer Reise 3, Ergänzungen von laufenden/ausgestellten Carnet A.T.A Grundgebühr 5, pro weiterer Reise 3, Bereinigung pro Reklamation 40,00 2. Öffentliche Bestellung und Vereidigung 2.1. Verfahrensgebühr Bearbeitung von Anträgen auf öffentliche Bestellung und Vereidigung von Sachverständigen nach 3 SVO Bearbeitung von Anträgen auf öffentliche Bestellung und Vereidigung von Sachverständigen auf einem weiteren Sachgebiet nach 3 SVO Bearbeitung von Anträgen auf öffentliche Bestellung von Messern, Zählern, Wiegern, Probennehmern und sonstigen Handelshilfspersonen nach 25 SVO Bearbeitung von Anträgen auf erneute öffentliche Bestellung und Vereidigung von Sachverständigen nach 2 Abs. 4 S. 2 SVO auf einem Sachgebiet 2.2. Anerkennungsgebühr Bearbeitung von Anträgen auf Anerkennung von Sachkenntnis nach 36 GewO 400,00 300,00 200,00 50,00 bis 400,00 250,00 bis 1.500,00 1 / 8

2 2.3. Änderungsgebühr 50,00 Bearbeitung von Anträgen auf Änderung oder Ergänzung eines bestehenden Bestellungstenors 2.4. Bestellungsgebühr 100,00 Vornahme einer ersten oder erneuten öffentlichen Bestellung oder Änderung oder Ergänzung eines Bestelltenors 2.5. Rücknahme bzw. Widerruf einer öffentlichen Bestellung 350,00 bis 1.300, Zweitschriften s. Nr Für alle ab Inkrafttreten dieser Regelung (ab ) in das nach 35 BBiG zu führende Verzeichnis eingetragene Berufsausbildungsverhältnisse gilt der Abschnitt 3 wie folgt. Für zuvor eingetragene Berufsausbildungsverhältnisse verbleibt es bei den Regelungen des entarifs in der bisherigen Fassung. 3. Aus- und Weiterbildung 3.1. Eintragung und Betreuung eines Berufsausbildungs- oder 60,00 Umschulungsverhältnisses 3.2. Zwischenprüfung für IHK-Mitglieder Zwischenprüfung oder Nachholung einer Zwischenprüfung Berufe mit Kenntnisprüfung und Fertigkeitsprüfung 150, Berufe ohne Kenntnisprüfung oder ohne Fertigkeitsprüfung 110, Teilnachholung Berufe mit Kenntnisprüfung und Fertigkeitsprüfung 110, Zwischenprüfung für Nicht-IHK-Mitglieder Zwischenprüfung oder Nachholung einer Zwischenprüfung Berufe mit Kenntnisprüfung und Fertigkeitsprüfung 190, Berufe ohne Kenntnisprüfung oder ohne Fertigkeitsprüfung 135, Teilnachholung Berufe mit Kenntnisprüfung und Fertigkeitsprüfung 135, Abschlussprüfung für IHK-Mitglieder Abschlussprüfung oder Wiederholung oder Nachholung einer Abschlussprüfung Berufe mit Kenntnisprüfung und Fertigkeitsprüfung 390, Berufe mit Kenntnisprüfung ohne Fertigkeitsprüfung 250, Berufe mit besonderer Prüfungsstruktur 345, Teil I der gestreckten Abschlussprüfung 150, Teil II der gestreckten Abschlussprüfung 390, Teilwiederholung oder Teilnachholung einer Abschlussprüfung Berufe mit Kenntnisprüfung und Fertigkeitsprüfung 225, Berufe mit Kenntnisprüfung ohne Fertigkeitsprüfung 160, Berufe mit besonderer Prüfungsstruktur 190, Teil I der gestreckten Abschlussprüfung 150, Teil II der gestreckten Abschlussprüfung 225, Abschlussprüfung für Nicht-IHK-Mitglieder Abschlussprüfung oder Wiederholung oder Nachholung einer Abschlussprüfung Berufe mit Kenntnisprüfung und Fertigkeitsprüfung 490, Berufe mit Kenntnisprüfung ohne Fertigkeitsprüfung 310, Berufe mit besonderer Prüfungsstruktur 430, Teil I der gestreckten Abschlussprüfung 190, Teil II der gestreckten Abschlussprüfung 490, Teilwiederholung oder Teilnachholung einer Abschlussprüfung Berufe mit Kenntnisprüfung und Fertigkeitsprüfung 280, Berufe mit Kenntnisprüfung ohne Fertigkeitsprüfung 200, Berufe mit besonderer Prüfungsstruktur 240,00 2 / 8

3 Teil I der gestreckten Abschlussprüfung 190, Teil II der gestreckten Abschlussprüfung 280, von en Rücktritt von der Prüfung bis vier Wochen vor Beginn der Prüfung 30% der weniger als vier Wochen vor Beginn der Prüfung keine Fernbleiben von der Zwischen- oder Abschlussprüfung entschuldigtes Fernbleiben 50% der unentschuldigtes Fernbleiben keine 3.7. Sonstige en verspätete Anmeldung zur Zwischen- oder Abschlussprüfung bei 75,00 Überschreitung der Anmeldefrist Prüfung von außerbetrieblichen Konzepten Einreichung der Unterlagen bis 6 Wochen vor Maßnahmebeginn 250, Einreichung der Unterlagen weniger als 6 Wochen vor Maßnahmebeginn 500, Zweitschrift von Prüfungszeugnissen s. Nr Gleichstellung von Berufs- und Qualifikationsabschlüssen nach dem Bundesvertriebenengesetz 75, nach dem Einigungsvertrag 40, Ausfertigen von Urkunden 25, Abnahme einer Prüfung als kodifizierte Zusatzqualifikation 200, Zulassungsbescheid gemäß 43 (2) und 45 (2) und (3) BBiG 60, Fortbildungsgebühren Fortbildungsprüfungen der ersten Ebene und ähnlich strukturierte Prüfungen Prüfungen ohne besonderen Aufwand (z.b. Fachkräfte, Fremdsprachenkorrespondent, Fremdsprache im Beruf) 330, Prüfungen mit besonderem Aufwand 360,00 (z.b. Baumaschinenführer, Diätkoch, Werkpolier) Fachberater 220, Zusatzqualifikation für Auszubildende 100, Fortbildungsprüfungen der zweiten Ebene - kaufmännisch Prüfung ohne gesonderte Prüfungsteile 360,00 (z.b. Handelsfachwirt, Handelsassistent, Personalfachkaufmann) Prüfung mit gesonderten Prüfungsteilen (z.b. Bilanzbuchhalter, Fachwirt im Sozial- und Gesundheitswesen, Gastronomische Meister, Aus- und Weiterbildungspädagoge) Erster Prüfungsteil 220, weitere Prüfungsteile, je 330, praktischer Teil der gastronomischen Meister 220, Projektarbeit, zusätzlich 100, Fortbildungsprüfungen der zweiten Ebene - gewerblich (z.b. Industriemeister, Polier) Erster Prüfungsteil 270, weitere Prüfungsteile, je 360, Projektarbeit, zusätzlich 100,00 3 / 8

4 Fortbildungsprüfungen der dritten Ebene (z.b. Technischer Betriebswirt, Berufspädagoge) Erster Prüfungsteil 270, weitere Prüfungsteile, je 270, Projektarbeit, zusätzlich 100, Ausbilder-Eignungsprüfung AEVO-Prüfung 135, Befreiung von der AEVO-Prüfung 50, Schreibtechnische Prüfungen (Maschinelle Texterstellung, Kurzschrift, Phonotypie, Stenotypie) 70, Sonstige en Wiederholung oder Nachholung Wiederholung oder Nachholung der gesamten Prüfung/des gesamten Prüfungsteiles 4 / 8 volle nach 3.8.ff Teilwiederholung oder Teilnachholung 50% der von en Rücktritt von der Prüfung bis 10 Arbeitstage vor Beginn der Prüfung 80% der weniger als 10 Arbeitstage vor Beginn der Prüfung keine Fernbleiben von der Prüfung entschuldigtes Fernbleiben 70% der unentschuldigtes Fernbleiben keine Zweitschriften s. Nr Fach- und Sachkundeprüfungen, Unterrichtungen 4.1. Verkehr Prüfungen zum Nachweis der fachlichen Eignung zur Führung von 175,00 Unternehmen des Güterkraftverkehrs und des Straßenpersonenverkehrs (ausgenommen den Verkehr mit Taxen und Mietwagen) Prüfungen zum Nachweis der fachlichen Eignung zur Führung von 140,00 Unternehmen des Taxen- und Mietwagenverkehrs Bestätigung der fachlichen Eignung im Güterkraft- und 110,00 Straßenpersonenverkehr Ausstellung einer Fachkundebescheinigung aufgrund gleichwertiger 30,00 Abschlussprüfung Umschreibung einer beschränkten Fachkundebescheinigung 20, Ausstellung von Zweitschriften s. Nr Bewachungsgewerbe Unterrichtungsverfahren für das Bewachungsgewerbe Unternehmer und Personen nach BewachV 1 Abs. 2 Nr. 1 bis 3 750, Mitarbeiter und Personen nach BewachV 1 Abs. 2 Nr , Sachkundeprüfung 150, Wiederholung der Sachkundeprüfung Wiederholung der schriftlichen Prüfung 70, Wiederholung der mündlichen Prüfung 80,00

5 von en Rücktritt von der Sachkundeprüfung bis 5 Werktage vor Beginn der Prüfung 50% der weniger als 5 Werktage vor Beginn der Prüfung 25% der Fernbleiben von der Sachkundeprüfung entschuldigtes Fernbleiben 70% der unentschuldigtes Fernbleiben keine Zweitschriften Bescheinigungen über die Ablegung der Sachkundeprüfung im s. Nr Bewachungsgewerbe Unterrichtungsnachweise s. Nr Schulung von Gefahrgutfahrern 5.1. Bearbeitung von Anträgen auf Anerkennung von Schulungen für den ersten Kurs 650, für jeden weiteren Kurs 250, Bearbeitung von Anträgen auf Wiedererteilung der Anerkennung ohne wesentliche Änderungen für den ersten Kurs 50% von für jeden weiteren Kurs 50% von Bearbeitung von Anträgen auf wesentliche (zustimmungsbedürftige) Änderung der Anerkennung 100,00 bis 300, Kursgebühr 90, Prüfungsgebühr für Basiskurs, Aufbaukurs Klasse Tank, Aufbaukurs Klasse 1, 45,00 Aufbaukurs Klasse 7, Auffrischungsschulungen oder Wiederholungsprüfung (inkl. ADR-Schulungsbescheinigung) je 5.6. Ersatzaustellung ADR-Schulungsbescheinigung 30,00 6. Schulung von Gefahrgutbeauftragten 6.1. Lehrgangsanerkennungsverfahren Bearbeitung von Anträgen auf Anerkennung von Lehrgängen für den ersten Verkehrsträger ( 5 Abs. 4 GbV) 850, für jeden weiteren Verkehrsträger ( 5 Abs. 4 GbV) 400, Bearbeitung von Anträgen auf Wiedererteilung der Anerkennung ohne wesentliche Änderungen 50% der nach Pkt Modifikation: Bearbeitung von Anträgen auf wesentliche Änderung der Anerkennung 120,00 bis 350, Prüfungsgebühren Grundprüfung für einen oder zwei Verkehrsträger, Ergänzungsprüfung oder 150,00 Verlängerungsprüfung Grundprüfung für drei oder vier Verkehrsträger 190, Umschreibung eines Schulungsnachweises nach 7 Abs. 3 GbV 50, Ersatzausstellung eines Schulungsnachweises s. Nr / 8

6 7. Erwerb der Grundqualifikation der Fahrer im Güterkraft- und Personenverkehr 7.1. Grundqualifikation Theoretische Prüfung - Regelprüfung 185, Theoretische Prüfung - Quereinsteiger 165, Theoretische Prüfung - Umsteiger 160, Praktische Prüfung - Regelprüfung 850,00 bis 1.280, Praktische Prüfung - Quereinsteiger 850,00 bis 1.280, Praktische Prüfung - Umsteiger 650,00 bis 1.090, Beschleunigte Grundqualifikation Theoretische Prüfung - Regelprüfung 120, Theoretische Prüfung - Quereinsteiger 110, Theoretische Prüfung - Umsteiger 110,00 8. Maßnahmen im Rahmen der Wahrnehmung der Aufgaben der registerführenden Stelle nach der Verordnung (EG) 1221/2009 und des Umwelt-Audit-Gesetzes 8.1. Antrag auf erstmalige Eintragung einer Organisation mit einem Standort in das Register 8.2. Hat eine Organisation eine Mehrzahl von Standorten, kann die registerführende Stelle wegen eines daraus resultierenden Mehraufwands den in Nr genannten enrahmen um bis zu 25 v. H. je zusätzlichem Standort überschreiten Antrag auf Ergänzung der Eintragung um einen neuen, bisher noch nicht in das Umweltmanagement der Organisation einbezogenen Standort oder Teilstandort 8.4. Antrag auf Prüfung der Voraussetzungen für den Bestand der Eintragung nach Ablauf der Frist zur Vorlage einer neuen Umwelterklärung 230,00 bis 882,00 153,00 bis 882,00 77,00 bis 460, Vorübergehende Aufhebung der Eintragung 77,00 bis 460, Streichung der Eintragung 77,00 bis 460, Regelanfrage nationaler Standort für eine Registrierungsstelle mit Sitz im Ausland 77,00 bis 268, Im Widerspruchsverfahren bei Zurückweisung des Widerspruchs die gleiche wie für die angefochtene Sachentscheidu ng 8.9. Gewährung von Akteneinsicht 0,00 bis 25,00 Erläuterung zur Ermittlung der enhöhe: (1) Die Staffelung der en 8.1. bis 8.7. richtet sich nach der Größe der Organisation sowie dem für das Registrierungsverfahren erforderlichen Aufwand. Dabei werden unterschieden - kleine Organisationen (1) - mittelgroße Organisationen (2) und - große Organisationen (3) sowie - einfach gelagerte Fälle (1) 6 / 8

7 - mittelschwere Fälle (2) und - komplexe Fälle (3) Aus der Addition der in Klammern gesetzten Zahlen ergeben sich 5 Kategorien, die für die Staffelung ausschlaggebend sind. (2) Für kleine und mittlere Unternehmen im Sinne der KMU-Definition der EU vom (Komm 96/280, ABl. Nr. L 107/4) wird die untere Grenze der Rahmengebühren angesetzt. In begründeten Fällen, insbesondere bei besonders zeitaufwendigen Verfahren, kann eine höhere im Rahmen der Grenzen nach Abs. 1 und entsprechend der Staffelung nach Abs. 2 festgelegt werden. 9. Versicherungsvermittler und -berater 9.1. Register Registrierung von Vermittlern/Beratern 25, Änderung der Registerdaten Änderung der Registerdaten 25, Ergänzungen weiterer EU-Staaten je Staat 20, schriftliche Auskunft aus dem Register 15, Erlaubnisverfahren Erlaubnisverfahren nach 34 d oder e GewO 250, Erlaubnisbefreiungsverfahren produktakzessorischer Vermittler 120, Rücknahme/Widerruf/Änderung (nachträglich) 250, Anordnung der Überprüfung von Aufzeichnungspflichten (Anordnung einer 100,00 Prüfung aus besonderem Anlass) 9.3. Sachkundeprüfungen Sachkundeprüfung (schriftlich und mündlich / praktisch) 200,00 bis 350, Wiederholung (mündliche / praktische Prüfung) 100,00 bis 175, Rücktritt, Nichtteilnahme bei Rücktritt bis 14 Tage vor Beginn der Prüfung ermäßigt sich die jeweilige nach oder auf bei Rücktritt bis 2 Tage vor Beginn der Prüfung ermäßigt sich die jeweilige 0,50 nach oder um Nichtteilnahme an der Prüfung oder Rücktritt ab dem Vortag keine 9.4. Sonstiges Ausstellung einer Ersatz- oder Zweitbescheinigung s. Nr Anerkennung von Bildungsabschlüssen gem. VersVermV 4 Abs. 2 25, Finanzanlagenvermittler/Honorar-Finanzanlagenberater Registrierung von Vermittlern/Beratern 50, Registrierung von Mitarbeitern 30, Änderung von Registerdaten 25, Schriftliche Auskunft 15, Ausstellung einer Ersatz- oder Zweitbescheinigung s. Nr Aufsteller von Spielgeräten Unterrichtung von Aufstellern von Spielgeräten nach 33c GewO 150,00 0,00 7 / 8

8 12. Verschiedenes Zurückweisung eines Rechtsbehelfs/ Rechtsmittels 51,00 bis 256, Mahngebühren 10, Beitreibungen/Vollstreckungen 35, en für Ehrenurkunden 15, Adressenauskünfte Grundgebühr 5,00 pro Adresse 0, Zweitschriften/Ersatzausstellungen 25, en für Kopien für die ersten 50 Seiten je Seite 0,50 für jede weitere Seite 0, Beglaubigung nach 33, 34 VwVfG 15,00 8 / 8

Gebührentarif der Industrie- und Handelskammer Potsdam vom 28. November 2001, zuletzt geändert am 19. November 2014 (FORUM, Heft 3/2015)

Gebührentarif der Industrie- und Handelskammer Potsdam vom 28. November 2001, zuletzt geändert am 19. November 2014 (FORUM, Heft 3/2015) Gebührentarif der Industrie- und Handelskammer Potsdam vom 28. November 2001, zuletzt geändert am 19. November 2014 (FORUM, Heft 3/2015) Ab Gebührenposition 1. Aus- und Weiterbildung Verwaltungsgebühren

Mehr

Satzung zur Änderung des Gebührentarifs der Industrie- und Handelskammer zu Flensburg

Satzung zur Änderung des Gebührentarifs der Industrie- und Handelskammer zu Flensburg Satzung zur Änderung des Gebührentarifs der Industrie- und Handelskammer zu Flensburg Die Vollversammlung der Industrie- und Handelskammer zu Flensburg hat auf ihrer Sitzung am 1. Oktober 2014 gem. 4 Satz

Mehr

Gebührentarif. der Industrie- und Handelskammer Siegen

Gebührentarif. der Industrie- und Handelskammer Siegen entarif der Industrie- und Handelskammer Siegen genehmigte Fassung vom 12.06.2001 mit eingearbeiteten genehmigten Veränderungen vom 12.12.2002, 15.12.2004, 14.12.2005, 12.06.2007, 12.12.2007, 09.12.2009,

Mehr

Gebührentarif (Anlage zur Gebührenordnung) der Industrie- und Handelskammer Nürnberg für Mittelfranken

Gebührentarif (Anlage zur Gebührenordnung) der Industrie- und Handelskammer Nürnberg für Mittelfranken Gebührentarif (Anlage zur Gebührenordnung) der Industrie- und Handelskammer Nürnberg für Mittelfranken Änderungen der Anlage zur Gebührenordnung wurden genehmigt am 01.01.1973, 27.10.1975, 31.08.1976,

Mehr

Gebührentarif der IHK Ostbrandenburg

Gebührentarif der IHK Ostbrandenburg www.ihk-ostbrandenburg.de APP entarif der IHK Ostbrandenburg Beschlossen am 23. November 2011 (FORUM, Heft 01/2012). Geändert am 31. Mai 2013 (FORUM, Heft 07-08/2013); am 27. November 2013 (FORUM, Heft

Mehr

Gebührentarif IHK Karlsruhe

Gebührentarif IHK Karlsruhe A. Absatzwirtschaft 1. 1.1 Fachkundeprüfung nach 7 des Waffengesetzes für eine Waffenart einschl. dazugehörender Munition 1.2 für zwei oder mehr Waffenarten einschl. dazugehörender Munition 1.3 für Munition

Mehr

Gebührentarif. der Industrie- und Handelskammer zu Schwerin. (zuletzt geändert am 09.03.2016)

Gebührentarif. der Industrie- und Handelskammer zu Schwerin. (zuletzt geändert am 09.03.2016) Gebührentarif der Industrie- und Handelskammer zu Schwerin (zuletzt geändert am 09.03.2016) Industrie- und Handelskammer zu Schwerin Ludwig-Bölkow-Haus, Graf-Schack-Allee 12, 19053 Schwerin Tel.: +49 385

Mehr

Anlage zu 1 Abs. 1 der Gebührenordnung

Anlage zu 1 Abs. 1 der Gebührenordnung 1 Bescheinigungen Aus dem Firmenregister (für Kammerzugehörige gebührenfrei) je Stück 5,50 2 Ursprungszeugnisse und Beglaubigungen 2.1 Ausstellung von Ursprungszeugnissen je Satz 5,00 2.2 Beglaubigung

Mehr

Gebührentarif der Industrie- und Handelskammer zu Kiel vom 10. Dezember 2014

Gebührentarif der Industrie- und Handelskammer zu Kiel vom 10. Dezember 2014 Gebührentarif der Industrie- und Handelskammer zu Kiel vom 10. Dezember 2014 1.0 Berufsbildung und Umschulungsgebühren* 1.1 Betreuung und Prüfung von Berufsausbildungs- und Umschulungsverhältnissen im

Mehr

Gebührentarif Anlage zur Gebührenordnung der Industrie und Handelskammer Nord Westfalen

Gebührentarif Anlage zur Gebührenordnung der Industrie und Handelskammer Nord Westfalen Gebührentarif Anlage zur Gebührenordnung der Industrie und Handelskammer Nord Westfalen I. Beglaubigungen, Bescheinigungen, Abschriften 1. Beglaubigung v. Fotokopien und Abschriften 5,00 2. Beglaubigung

Mehr

Gebührentarif der Handelskammer Bremen IHK für Bremen und Bremerhaven für das Geschäftsjahr 2016

Gebührentarif der Handelskammer Bremen IHK für Bremen und Bremerhaven für das Geschäftsjahr 2016 Gebührentarif der Handelskammer Bremen IHK für Bremen und Bremerhaven für das Geschäftsjahr 2016 A. Verwaltungsgebühren 1. Gebühr für die Ausstellung von Ursprungszeugnissen, für die Bescheinigung von

Mehr

- 1 - Gebührentarif der Industrie- und Handelskammer Stade für den Elbe-Weser-Raum Stand: Gem. Beschluss der Vollversammlung am 4.

- 1 - Gebührentarif der Industrie- und Handelskammer Stade für den Elbe-Weser-Raum Stand: Gem. Beschluss der Vollversammlung am 4. - 1 - A. Berufsbildung Gebührentarif der Industrie- und Handelskammer Stade für den Elbe-Weser-Raum Stand: Gem. Beschluss der Vollversammlung am 4. Dezember 2012 Anlage zur Gebührenordnung der Industrie-

Mehr

Gebührentarif der Industrie- und Handelskammer Südthüringen

Gebührentarif der Industrie- und Handelskammer Südthüringen Seite -1 - Gebührentarif der Industrie- und Handelskammer Südthüringen In der Fassung vom 01.01.2015 I. Ausbildung und Umschulung (Gebühren ohne Materialkosten) 1. Eintragungs-, Betreuungs- und Prüfungsgebühren

Mehr

Gebührentarif der Südwestfälischen Industrie- und Handelskammer zu Hagen

Gebührentarif der Südwestfälischen Industrie- und Handelskammer zu Hagen Gebührentarif der Südwestfälischen Industrie- und Handelskammer zu Hagen Die Vollversammlung der Südwestfälischen Industrie- und Handelskammer zu Hagen hat in ihrer Sitzung am 24. März 2015 gem. 3 Abs.

Mehr

Gebührentarif. der Industrie- und Handelskammer Braunschweig. A. Berufsbildung

Gebührentarif. der Industrie- und Handelskammer Braunschweig. A. Berufsbildung Gebührentarif der Industrie- und Handelskammer Braunschweig Die Vollversammlung der Industrie- und Handelskammer Braunschweig hat am 22. April 2013 gemäß 3 und 4 des Gesetzes zur vorläufigen Regelung des

Mehr

Einheitlicher Gebührentarif der rheinland-pfälzischen Industrie- und Handelskammern. Gebührentarif der Industrie- und Handelskammer für Rheinhessen

Einheitlicher Gebührentarif der rheinland-pfälzischen Industrie- und Handelskammern. Gebührentarif der Industrie- und Handelskammer für Rheinhessen Einheitlicher Gebührentarif der rheinland-pfälzischen Industrie- und Handelskammern Gebührentarif der Industrie- und Handelskammer für Rheinhessen Gültig ab 1. Januar 2003 Berufsbildung 1.1 Ausbildungs-

Mehr

VI. Gebührentarif der Oldenburgischen Industrie- und Handelskammer. A. Berufsbildung

VI. Gebührentarif der Oldenburgischen Industrie- und Handelskammer. A. Berufsbildung VI. Gebührentarif der Oldenburgischen Industrie- und Handelskammer vom 05.07.2000 in der Fassung vom 29.11.2012 veröffentlicht in Oldenburgische Wirtschaft 2013 Heft 1 Seite 34 ff. A. Berufsbildung I.

Mehr

Gebührenordnung der IHK Heilbronn-Franken

Gebührenordnung der IHK Heilbronn-Franken Gebührenordnung der IHK Heilbronn-Franken Die Vollversammlung der Industrie- und Handelskammer Heilbronn-Franken hat am 5. Dezember 2001 gemäß 3 Abs. 6 und 7 und 4 Satz 2 Ziff. 2 des Gesetzes zur vorläufigen

Mehr

Ausbildungsinformation zu den Anforderungen an Fahrer im Güterkraftverkehr gemäß Berufskraftfahrer- Qualifikations-Gesetz (BKrFQG) ab dem 10.9.

Ausbildungsinformation zu den Anforderungen an Fahrer im Güterkraftverkehr gemäß Berufskraftfahrer- Qualifikations-Gesetz (BKrFQG) ab dem 10.9. Ausbildungsinformation zu den Anforderungen an Fahrer im Güterkraftverkehr gemäß Berufskraftfahrer- Qualifikations-Gesetz (BKrFQG) ab dem 10.9.2009 1. Grundsätze Alle Fahrer im Güterkraftverkehr, sofern

Mehr

Gebührenordnung der Industrie- und Handelskammer für Essen, Mülheim an der Ruhr, Oberhausen zu Essen vom 10. März 1987

Gebührenordnung der Industrie- und Handelskammer für Essen, Mülheim an der Ruhr, Oberhausen zu Essen vom 10. März 1987 enordnung der Industrie- und Handelskammer für Essen, Mülheim an der Ruhr, Oberhausen zu Essen vom 10. März 1987 in der Fassung der Beschlüsse der Vollversammlung vom 28. November 1989, 28. Mai 1990, 30.

Mehr

Gebührenverzeichnis der Industrie- und Handelskammer Koblenz gültig ab 01.01.2013

Gebührenverzeichnis der Industrie- und Handelskammer Koblenz gültig ab 01.01.2013 Gebührenverzeichnis der Industrie- und Handelskammer Koblenz gültig ab 01.01.2013 1. Aus- und Fortbildung, Umschulung 1.1 Ausbildungs- und Umschulungsverhältnisse Es wird die doppelte Gebühr der Ziffern

Mehr

G e b ü h r e n t a r i f der Industrie- und Handelskammer Hannover vom 3.9.2001 in der Fassung vom 3.12.2012

G e b ü h r e n t a r i f der Industrie- und Handelskammer Hannover vom 3.9.2001 in der Fassung vom 3.12.2012 G e b ü h r e n t a r i f der Industrie- und Handelskammer Hannover vom 3.9.2001 in der Fassung vom 3.12.2012 A. BERUFSBILDUNG I. Betreuungsgebühren für Ausbildungs- und Umschulungsverhältnisse in Ausbildungsberufen

Mehr

Gebührenordnung der Industrie- und Handelskammer Kassel-Marburg 1 (Stand: 07. November 2014)

Gebührenordnung der Industrie- und Handelskammer Kassel-Marburg 1 (Stand: 07. November 2014) Gebührenordnung der Industrie- und Handelskammer Kassel-Marburg 1 (Stand: 07. November 2014) 1 Gebühren, Auslagen, Vorschüsse (1) Für die Inanspruchnahme besonderer Anlagen und Einrichtungen oder für besondere

Mehr

1.5 Gebührenordnung der Steuerberaterkammer

1.5 Gebührenordnung der Steuerberaterkammer 1.5 Gebührenordnung der Steuerberaterkammer Berlin in der Fassung vom 7. August 2013 1 - Gegenstand der Gebührenordnung Die Steuerberaterkammer Berlin erhebt Gebühren für die Inanspruchnahme von besonderen

Mehr

Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz (BKrFQG) und Berufskraftfahrer-Qualifikations-Verordnung (BKrFQV)

Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz (BKrFQG) und Berufskraftfahrer-Qualifikations-Verordnung (BKrFQV) Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz (BKrFQG) und Berufskraftfahrer-Qualifikations-Verordnung (BKrFQV) Das BKrFQG dient zur Umsetzung der Richtlinie 2003/59/EG des Europäischen Parlaments und des Rates

Mehr

Prüfung Personenverkehr gemäß Berufskraftfahrer- Qualifikations-Gesetz (BKrFQG)

Prüfung Personenverkehr gemäß Berufskraftfahrer- Qualifikations-Gesetz (BKrFQG) Personenverkehr gemäß Berufskraftfahrer- Qualifikations-Gesetz (BKrFQG) 1 Mindestalter Die Grundqualifikation und die beschleunigte Grundqualifikation ermöglichen das gewerbliche Führen von Omnibussen

Mehr

50% der Gebühr 1.6 Externenprüfung nach 43 Abs. 43 Abs. 2 und 3

50% der Gebühr 1.6 Externenprüfung nach 43 Abs. 43 Abs. 2 und 3 Gebührentarif in der Fassung vom 1. März 2016 1.0 Berufsbildung und Umschulungsgebühren 1.1 Betreuung und Prüfung von Berufsausbildungs- und Umschulungsverhältnissen im kaufmännischen Bereich > IHK-zugehörige

Mehr

Gebührentarif in der Fassung vom 1. Januar 2018

Gebührentarif in der Fassung vom 1. Januar 2018 entarif in der Fassung vom 1. Januar 2018 1.0 Berufsbildung und Umschulungsgebühren 1.1 Betreuung und Prüfung von Berufsausbildungs- und Umschulungsverhältnissen im kaufmännischen Bereich > IHK-zugehörige

Mehr

Gebührenordnung der Industrieund Handelskammer zu Berlin

Gebührenordnung der Industrieund Handelskammer zu Berlin Dieses Dokument finden Sie unter www.ihk-berlin.de unter der Dok-Nr. 5828 enordnung der Industrieund Handelskammer zu Berlin in der Fassung vom 22. Januar 1981 (ABl. S. 418), zuletzt geändert am 17. März

Mehr

Gebührentarif - Anlage zur Gebührenordnung

Gebührentarif - Anlage zur Gebührenordnung Gebührentarif - Anlage zur Gebührenordnung Die Vollversammlung der Industrie- und Handelskammer Cottbus hat am 29. November 2007 gemäß den 3 und 4 des Gesetzes zur vorläufigen Regelung des Rechts der Industrie-

Mehr

Es gibt verschiedene Möglichkeiten die Sachkunde nachzuweisen. Z. B. kann bei der IHK eine Sachkundeprüfung abgelegt werden.

Es gibt verschiedene Möglichkeiten die Sachkunde nachzuweisen. Z. B. kann bei der IHK eine Sachkundeprüfung abgelegt werden. Stand: 22. November 2011 Die Sachkunde 1. Wer benötigt die Sachkunde? Grundsätzlich benötigt jeder, der gewerbsmäßig als Versicherungsvermittler oder als Versicherungsberater tätig werden möchte, die Erlaubnis

Mehr

Gebührenordnung der Industrieund Handelskammer zu Berlin

Gebührenordnung der Industrieund Handelskammer zu Berlin Dieses Dokument finden Sie unter www.ihk-berlin.de unter der Dok-Nr. 5828 enordnung der Industrieund Handelskammer zu Berlin in der Fassung vom 22. Januar 1981 (ABl. S. 418), zuletzt geändert am 08. Januar

Mehr

Verwaltungsgebührensatzung des Wasser- und Abwasserzweckverbandes Nieplitz. 1 Gebührenpflichtige Amtshandlungen und sonstige Tätigkeiten

Verwaltungsgebührensatzung des Wasser- und Abwasserzweckverbandes Nieplitz. 1 Gebührenpflichtige Amtshandlungen und sonstige Tätigkeiten Verwaltungsgebührensatzung des Wasser- und Abwasserzweckverbandes Nieplitz Aufgrund der 2 und 3 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (BbgKVerf) vom 18. Dezember 2007 (GVBl. I S. 286), zuletzt

Mehr

2.4 Sonstige Gebühren 2.4.1 Rücknahme oder Widerruf der öffentlichen Bestellung oder Bekanntgabe 200,00 2.4.2 Widerspruchbescheide 1,5 fach *

2.4 Sonstige Gebühren 2.4.1 Rücknahme oder Widerruf der öffentlichen Bestellung oder Bekanntgabe 200,00 2.4.2 Widerspruchbescheide 1,5 fach * Gebührentarif der IHK zu Leipzig zur Gebührenordnung vom 10. Dezember 1992 in der Fassung vom 16.09.2014 (letzte Änderung verkündet in der wirtschaft 11/2014, berichtigt in der wirtschaft 12/2014) 1. Beglaubigungen

Mehr

Erteilung einer Erlaubnisbefreiung als Versicherungsvermittler nach 34 d Abs. 3 GewO. Eintragung in das Vermittlerregister nach 34 d Abs.

Erteilung einer Erlaubnisbefreiung als Versicherungsvermittler nach 34 d Abs. 3 GewO. Eintragung in das Vermittlerregister nach 34 d Abs. (Absender) Industrie- und Handelskammer Aschaffenburg Geschäftsbereich Recht und Steuern Kerschensteinerstr. 9 63741 Aschaffenburg Antrag auf (Zutreffendes bitte ankreuzen) Erteilung einer Erlaubnisbefreiung

Mehr

Sachkundeprüfung für Finanzanlagenvermittler

Sachkundeprüfung für Finanzanlagenvermittler MERKBLATT Sachkundeprüfung für Finanzanlagenvermittler Ansprechpartner: Karen Genßler Simon Alex Abteilung Recht & Handel Abteilung Recht & Handel Innovation & Umwelt Innovation & Umwelt Tel. 04921 8901-29

Mehr

Neuregelung der Berufskraftfahrer-Qualifikation

Neuregelung der Berufskraftfahrer-Qualifikation Neuregelung der Berufskraftfahrer-Qualifikation Vorwort Der Straßenverkehr wird ständig anspruchsvoller, fahrerisches Können wird immer wichtiger. Die EU-Richtlinie 2003/59/EG gibt deshalb nun europaweit

Mehr

Neue Regelungen zur obligatorischen Qualifizierung von Fahrpersonal im Güter- und Personenverkehr

Neue Regelungen zur obligatorischen Qualifizierung von Fahrpersonal im Güter- und Personenverkehr Handelskammer Bremen Postfach 105107 28051 Bremen Ihr Ansprechpartner Jörg Albertzard Telefon 0421 3637-275 Telefax 0421 3637-274 E-Mail albertzard @handelskammer-bremen.de Neue Regelungen zur obligatorischen

Mehr

NEUREGELUNGEN FÜR VERSICHERUNGSVERMITTLER UND BERATER

NEUREGELUNGEN FÜR VERSICHERUNGSVERMITTLER UND BERATER MERKBLATT NEUREGELUNGEN FÜR VERSICHERUNGSVERMITTLER UND BERATER Die Vorschrift zur Erlaubnis und Registrierung von Versicherungsvermittlern, 34 d GewO, sowie die Verordnung über die Versicherungsvermittlung

Mehr

Von EMAS II zu EMAS III. Von EMAS II zu EMAS III

Von EMAS II zu EMAS III. Von EMAS II zu EMAS III Von EMAS II zu EMAS III Verordnung (EG) Nr. 1221/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates über die freiwillige Teilnahme von Organisationen an einem Gemeinschaftssystem für Umweltmanagement und Umweltbetriebsprüfung

Mehr

Gebührenordnung der Handelskammer Hamburg

Gebührenordnung der Handelskammer Hamburg Gebührenordnung der Handelskammer Hamburg vom 10. Januar 2003, zuletzt geändert am 19. Juni 2014 1 Gebühren, Auslagen, Vorschüsse (1) Für die Inanspruchnahme besonderer Anlagen und Einrichtungen oder für

Mehr

Diese Verpflichtung trifft auch produktakzessorische Versicherungsvermittler, die Inhaber einer Erlaubnisbefreiung nach 34 d Abs. 3 GewO sind.

Diese Verpflichtung trifft auch produktakzessorische Versicherungsvermittler, die Inhaber einer Erlaubnisbefreiung nach 34 d Abs. 3 GewO sind. Informationspflichten beim ersten Geschäftskontakt I. Pflichtangaben nach 11 VersVermV Nach 11 der Verordnung über die Versicherungsvermittlung und -beratung (VersVermV) haben gewerbetreibende Versicherungsvermittler

Mehr

3. Angaben zu einer bisherigen Tätigkeit als Versicherungsvermittler

3. Angaben zu einer bisherigen Tätigkeit als Versicherungsvermittler IHK Ulm Versicherungsvermittler Olgastraße 97-101 89073 Ulm Antrag auf Befreiung von der Erlaubnispflicht gemäß 34 d Abs. 3 GewO - Antragsteller: Juristische Person (z. B. GmbH, AG, e.g., e.v.) - Hinweise:

Mehr

Familienname Vorname Geburtsname. Geb.-Datum Geb.-Ort Telefon-Nr. (Vorwahl/Ruf-Nr.) privat dienstlich E-Mail

Familienname Vorname Geburtsname. Geb.-Datum Geb.-Ort Telefon-Nr. (Vorwahl/Ruf-Nr.) privat dienstlich E-Mail Anmeldung zur Fortbildungsprüfung Industrie- und Handelskammer Chemnitz Geschäftsbereich Bildung Postfach 464 09004 Chemnitz Bearbeitungsvermerke (wird von der IHK ausgefüllt) Zugelassen am: Identnummer:

Mehr

Luftsicherheitsgebührenverordnung (LuftSiGebV)

Luftsicherheitsgebührenverordnung (LuftSiGebV) Luftsicherheitsgebührenverordnung (ebv) ebv Ausfertigungsdatum: 23.05.2007 Vollzitat: "Luftsicherheitsgebührenverordnung vom 23. Mai 2007 (BGBl. I S. 944), die zuletzt durch Artikel 2 Absatz 181 des Gesetzes

Mehr

Anmeldung zu einer Prüfung nach BKrFQG

Anmeldung zu einer Prüfung nach BKrFQG Anmeldung zu einer Prüfung nach BKrFQG Nachfolgend finden Sie unser Anmeldeformular zu einer Prüfung gemäß Berufskraftfahrer- Qualifikations-Gesetz nebst Erklärung sowie einen Überblick über die verschiedenen

Mehr

Berufskraftfahrer-Qualifikationsgesetz (BKrFQG) und Berufskraftfahrer-Qualifikations-Verordnung (BKrFQV)

Berufskraftfahrer-Qualifikationsgesetz (BKrFQG) und Berufskraftfahrer-Qualifikations-Verordnung (BKrFQV) Berufskraftfahrer-Qualifikationsgesetz (BKrFQG) und Berufskraftfahrer-Qualifikations-Verordnung (BKrFQV) Grundsätzliches: Das BKrFQG dient zur Umsetzung der Richtlinie 2003/59/EG des Europäischen Parlaments

Mehr

Stempel und Unterschrift der Behörde

Stempel und Unterschrift der Behörde Anmeldende Behörde Ansprechpartner Straße Telefon PLZ, Ort Fax E-Mail Thüringer Verwaltungsschule Hinter dem Bahnhof 12 99427 Weimar I. Anmeldung zum spätester Anmeldetermin: 3 Monate vor Lehrgangsbeginn

Mehr

IHK-Merkblatt Stand: 20.10.2015

IHK-Merkblatt Stand: 20.10.2015 IHK-Merkblatt Stand: 20.10.2015 HINWEIS: Dieses Merkblatt soll als Service Ihrer IHK nur erste Hinweise geben und erhebt daher keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Obwohl es mit größter Sorgfalt erstellt

Mehr

Oldenburgische Industrie- und Handelskammer Postfach 25 45 26015 Oldenburg

Oldenburgische Industrie- und Handelskammer Postfach 25 45 26015 Oldenburg Oldenburgische Industrie- und Handelskammer Postfach 25 45 26015 Oldenburg Hinweise: Der Antrag auf Registrierung kann zeitgleich mit dem Erlaubnisantrag gestellt werden. Bitte verwenden Sie hierzu Formular

Mehr

Fahrerlaubnisrecht und Berufskraftfahrerqualifikation

Fahrerlaubnisrecht und Berufskraftfahrerqualifikation Fahrerlaubnisrecht und Berufskraftfahrerqualifikation IHK Münster, 15.07.2014 Um was es geht Eintragung der Schlüsselzahl 95 Rechtliche Grundlagen der EU Rechtliche Grundlagen in Deutschland Verfahren

Mehr

Informationen zur Prüfung Geprüfter Betriebswirt (IHK)/Geprüfte Betriebswirtin (IHK)

Informationen zur Prüfung Geprüfter Betriebswirt (IHK)/Geprüfte Betriebswirtin (IHK) Informationen zur Prüfung Geprüfter Betriebswirt (IHK)/Geprüfte Betriebswirtin (IHK) Die Prüfung zum Geprüften Betriebswirt (IHK)/zur Geprüften Betriebswirtin (IHK) ist eine öffentlichrechtliche Prüfung

Mehr

SACHKUNDENACHWEIS UND SACHKUNDEPRÜFUNG FÜR VERSICHERUNGSVERMITTLER UND VERSICHERUNGSBERATER

SACHKUNDENACHWEIS UND SACHKUNDEPRÜFUNG FÜR VERSICHERUNGSVERMITTLER UND VERSICHERUNGSBERATER MERKBLATT SACHKUNDENACHWEIS UND SACHKUNDEPRÜFUNG FÜR VERSICHERUNGSVERMITTLER UND VERSICHERUNGSBERATER ALLGEMEINES Im Zuge der Umsetzung der Versicherungsvermittlerrichtlinie in nationales Recht wurde die

Mehr

nach 20 SGB IX" ( 3 der Vereinbarung zum internen Qualitätsmanagement nach 20 Abs. 2a SGB IX).

nach 20 SGB IX ( 3 der Vereinbarung zum internen Qualitätsmanagement nach 20 Abs. 2a SGB IX). Information zum Verfahren zur Anerkennung von rehabilitationsspezifischen Qualitätsmanagement- Verfahren auf Ebene der BAR (gemäß 4 der Vereinbarung zum internen Qualitätsmanagement nach 20 Abs. 2a SGB

Mehr

Häufig wiederkehrende Fragen zur mündlichen Ergänzungsprüfung im Einzelnen:

Häufig wiederkehrende Fragen zur mündlichen Ergänzungsprüfung im Einzelnen: Mündliche Ergänzungsprüfung bei gewerblich-technischen und kaufmännischen Ausbildungsordnungen bis zum 31.12.2006 und für alle Ausbildungsordnungen ab 01.01.2007 Am 13. Dezember 2006 verabschiedete der

Mehr

Gebührentarif der Industrie- und Handelskammer zu Kiel vom 25. Feburar 2016, zugeletzt geändert am 10. Mai 2016

Gebührentarif der Industrie- und Handelskammer zu Kiel vom 25. Feburar 2016, zugeletzt geändert am 10. Mai 2016 Gebührentarif der Industrie- und Handelskammer zu Kiel vom 25. Feburar 2016, zugeletzt geändert am 10. Mai 2016 1.0 Berufsbildung und Umschulungsgebühren * 1.1 Betreuung und Prüfung von Berufsausbildungs-

Mehr

1. Aus- und Weiterbildung Verwaltungsgebühren für Ausbildungs- und Umschulungsverhältnisse in Ausbildungsberufen nach Berufsbildungsgesetz

1. Aus- und Weiterbildung Verwaltungsgebühren für Ausbildungs- und Umschulungsverhältnisse in Ausbildungsberufen nach Berufsbildungsgesetz 1. Aus- und Weiterbildung Verwaltungsgebühren für Ausbildungs- und Umschulungsverhältnisse in Ausbildungsberufen nach Berufsbildungsgesetz 1.1 Ausbildungsverhältnisse 1.1.1 Kaufmännische Berufe ohne Fertigkeitsprüfung

Mehr

2 Mindestalter, Qualifikation (1) Fahrten im Güterkraftverkehr zu gewerblichen Zwecken darf. (BGBl. I 2006, 1958)

2 Mindestalter, Qualifikation (1) Fahrten im Güterkraftverkehr zu gewerblichen Zwecken darf. (BGBl. I 2006, 1958) Gesetz über die Grundqualifikation und Weiterbildung der Fahrer bestimmter Kraftfahrzeuge für den Güterkraft- oder Personenverkehr (Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz BKrFQG) (BGBl. I 2006, 1958)

Mehr

Freiheit + Verantwortung Standort Service. Sachkundeprüfung Finanzanlagenfachmann/-frau IHK

Freiheit + Verantwortung Standort Service. Sachkundeprüfung Finanzanlagenfachmann/-frau IHK Sachkundeprüfung Finanzanlagenfachmann/-frau IHK Sachkundeprüfung Finanzanlagenfachmann/-frau Die Sachkundeprüfung besteht aus einem schriftlichem und einem praktischen Teil Der schriftliche Teil gliedert

Mehr

Gestreckte Abschlussprüfung Kaufleute im Einzelhandel www.schwaben.ihk.de

Gestreckte Abschlussprüfung Kaufleute im Einzelhandel www.schwaben.ihk.de Gestreckte Abschlussprüfung Kaufleute im Einzelhandel Inhalte Kaufleute im Einzelhandel Kompetenzen Auswahl: 3 aus 8 Modulen (à 3 Monate) A U S B I L D U N G Kernkompetenzen profilgebende Beratung, Ware,

Mehr

Prüfungsordnung. Fachbereich. Management

Prüfungsordnung. Fachbereich. Management Prüfungsordnung Fachbereich Management BSA Akademie Hermann Neuberger Sportschule 3 66123 Saarbrücken Version: Januar 2015 po_bsa_fachbereich_management.docx v 9.0 1/6 1 Prüfung Basisqualifikation 1.1

Mehr

Anmeldemodalitäten und Voraussetzungen zur Prüfung zum ISTQB Certified Tester, Advanced Level nach Syllabus 2007

Anmeldemodalitäten und Voraussetzungen zur Prüfung zum ISTQB Certified Tester, Advanced Level nach Syllabus 2007 Anmeldemodalitäten und Voraussetzungen zur Prüfung zum ISTQB Certified Tester, Advanced Level nach Syllabus 2007 Voraussetzungen Um die Prüfung zum ISTQB Certified Tester, Advanced Level, ablegen zu dürfen,

Mehr

Gebührenordnung der Wirtschaftsprüferkammer (Körperschaft des öffentlichen Rechts)

Gebührenordnung der Wirtschaftsprüferkammer (Körperschaft des öffentlichen Rechts) www.wpk.de/rechtsvorschriften/ Gebührenordnung der Wirtschaftsprüferkammer (Körperschaft des öffentlichen Rechts) gemäß 61 Abs. 2 WPO in der Fassung des Beiratsbeschlusses vom 29. April 2016 * 1 Allgemeines

Mehr

auf Frauen und Männer in gleicher Weise bezogen. 1 Alle maskulinen Bezeichnungen von Personen und Funktionsträgern in dieser Satzung sind

auf Frauen und Männer in gleicher Weise bezogen. 1 Alle maskulinen Bezeichnungen von Personen und Funktionsträgern in dieser Satzung sind Fachprüfungsordnung für das Aufbaustudium Informatik an der Technischen Universität München 1 Vom 07.08.1996 Aufgrund des Art. 6 i.v.m. Art. 81 Absatz 1 des Bayerischen Hochschulgesetzes (BayHSchG) erläßt

Mehr

8. Ablegung einer fachlichen Überprüfung mit Dolmetscher zusätzlich zu Gebühr nach B. 3. a/b 57

8. Ablegung einer fachlichen Überprüfung mit Dolmetscher zusätzlich zu Gebühr nach B. 3. a/b 57 Gebührenverzeichnis der Handwerkskammer Lübeck (Stand: 08.05.2012) - Anlage zur Gebührenordnung - Die Vollversammlung der Handwerkskammer Lübeck hat in ihrer Sitzung am 8. Mai 2012 beschlossen, gemäß 106

Mehr

Das Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz (BKrFQG)

Das Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz (BKrFQG) 2016 Das Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz (BKrFQG) Die Fahrschule Stratmann ist seit 35 Jahren erfolgreich im Bereich der Aus-, Fort- und Weiterbildung in Sachen Führerschein für Kraftfahrzeuge und

Mehr

Informationen zur Prüfung Geprüfter Technischer Fachwirt (IHK)/Geprüfte Technische Fachwirtin (IHK)

Informationen zur Prüfung Geprüfter Technischer Fachwirt (IHK)/Geprüfte Technische Fachwirtin (IHK) Informationen zur Prüfung Geprüfter Technischer Fachwirt (IHK)/Geprüfte Technische Fachwirtin (IHK) Die Prüfung zum Geprüften Technischen Fachwirt (IHK)/zur Geprüften Technischen Fachwirtin (IHK) ist eine

Mehr

Gesetz zur Berufskraftfahrerqualifikation (BKrfFQG)

Gesetz zur Berufskraftfahrerqualifikation (BKrfFQG) Gesetz zur Berufskraftfahrerqualifikation (BKrfFQG) Ab dem 09.Sept.2009 gilt das Gesetz zur Berufskraftfahrerqualifikation (BKrFQG). Alle Kfz und Kombinationen mit mehr als 3,5t Gesamtmasse, die man für

Mehr

Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis zum Betrieb eines Überwachsungsgewerbes nach 34a Gewerbeordnung (GewO)

Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis zum Betrieb eines Überwachsungsgewerbes nach 34a Gewerbeordnung (GewO) Absender: Stadtverwaltung Kirn -Ordnungsamt- Kirchstraße 3 55606 Kirn Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis zum Betrieb eines Überwachsungsgewerbes nach 34a Gewerbeordnung (GewO) Hinweis: Bei Personengesellschaften

Mehr

Antrag auf Erweiterung einer Erlaubnis als Finanzanlagenvermittler / -berater gemäß 34 f Abs. 1 GewO

Antrag auf Erweiterung einer Erlaubnis als Finanzanlagenvermittler / -berater gemäß 34 f Abs. 1 GewO Firma Firmenanschrift PLZ Ort IHK Region Stuttgart Referat 43 Jägerstr. 30 70174 Stuttgart Antrag auf Erweiterung einer Erlaubnis als Finanzanlagenvermittler / -berater gemäß 34 f Abs. 1 GewO - Antragsteller:

Mehr

möglicher Umfang der Erlaubnis gem. 34 f GewO der Sachkundeprüfung oder unbeschränkt, wenn gleichgestellte Berufsqualifikation vorliegt

möglicher Umfang der Erlaubnis gem. 34 f GewO der Sachkundeprüfung oder unbeschränkt, wenn gleichgestellte Berufsqualifikation vorliegt für Finanzanlagenvermittler und Seite 1 / 6 Ich bin seit oder Anlageberater gem. 34 c GewO und verfüge über eine Erlaubnis nach Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 oder 3 01.01. 2006 oder später ja, erforderlich abhängig

Mehr

Anmeldung zum Fortbildungslehrgang Technische Fachwirtin (HWK)/ Technischer Fachwirt (HWK)

Anmeldung zum Fortbildungslehrgang Technische Fachwirtin (HWK)/ Technischer Fachwirt (HWK) Anmeldung zum Fortbildungslehrgang Technische Fachwirtin (HWK)/ Technischer Fachwirt (HWK) Ich bitte um Teilnahme am Fortbildungslehrgang Technische Fachwirtin (HWK)/Technischer Fachwirt (HWK). Name, Vorname

Mehr

Anhang V zur Weiterbildungsordnung SSO

Anhang V zur Weiterbildungsordnung SSO Anhang V zur Weiterbildungsordnung SSO Reglement über die Erlangung eines eidgenössischen oder von der SSO anerkannten Weiterbildungstitels und betreffend die Anerkennung vergleichbarer ausländischer Titel

Mehr

Prüfungsordnung. Zertifizierte Weiterbildung Experte Betriebliche Haftpflichtversicherung (DMA)

Prüfungsordnung. Zertifizierte Weiterbildung Experte Betriebliche Haftpflichtversicherung (DMA) Prüfungsordnung Gültig ab 01.07.2008 In der geänderten Fassung vom 01.03.2010 Zertifizierte Weiterbildung Experte Betriebliche Haftpflichtversicherung (DMA) 1 I. Abschnitt Prüfungsausschüsse 1 Prüfungsaußenstellen

Mehr

ISV - Mitgliederinformation zur den neuen Regelungen für Finanzanlagevermittler ab 2013 ( 34 f Gewerbeordnung)

ISV - Mitgliederinformation zur den neuen Regelungen für Finanzanlagevermittler ab 2013 ( 34 f Gewerbeordnung) ISV - Mitgliederinformation zur den neuen Regelungen für Finanzanlagevermittler ab 2013 ( 34 f Gewerbeordnung) Die Gewerbeerlaubnis nach 34c 1.2, in der bisher die Vermittlung von Finanzanlageprodukten

Mehr

Gebühren- und Entgeltverzeichnis 2015

Gebühren- und Entgeltverzeichnis 2015 -1- Gebühren- und Entgeltverzeichnis 2015 A. Verwaltungsgebühren 1. Handwerksrolle und Verzeichnis der Inhaber eines Betriebes eines zulassungsfreien Handwerks oder eines handwerksähnlichen Gewerbes 1.1.

Mehr

Die Sachkundeprüfung Geprüfter Versicherungsfachmann / -frau IHK

Die Sachkundeprüfung Geprüfter Versicherungsfachmann / -frau IHK Die Sachkundeprüfung Geprüfter Versicherungsfachmann / -frau IHK Stand: Mai 2013 Ansprechpartner: Christoph Müller Rechtsassessor, Bereich Recht und Steuern Telefon 07121 201-285 oder E-Mail: c.mueller@reutlingen.ihk.de

Mehr

Besondere Rechtsvorschriften für die Fortbildungsprüfungen zu den anerkannten Abschlüssen:

Besondere Rechtsvorschriften für die Fortbildungsprüfungen zu den anerkannten Abschlüssen: Besondere Rechtsvorschriften für die Fortbildungsprüfungen zu den anerkannten Abschlüssen: Qualifizierte/r EDV-Anwender/in (HWK) (Computerschein A / ECDL) Professionelle/r EDV-Anwender/in (HWK) (Computerschein

Mehr

Auslandsaufenthalte: was ist zu beachten?

Auslandsaufenthalte: was ist zu beachten? Auslandsaufenthalte: was ist zu beachten? Gesetzliche Bestimmungen und vertragliche Vereinbarungen 24. Februar 2010, IHK Potsdam 2 Abs. 3 BBiG Berufsbildungsgesetz (BBiG) Teile der Berufsausbildung können

Mehr

Informationen zur Prüfung Geprüfter Technischer Betriebswirt (IHK)/ Geprüfte Technische Betriebswirtin (IHK)

Informationen zur Prüfung Geprüfter Technischer Betriebswirt (IHK)/ Geprüfte Technische Betriebswirtin (IHK) Informationen zur Prüfung Geprüfter Technischer Betriebswirt (IHK)/ Geprüfte Technische Betriebswirtin (IHK) Die Prüfung zum Geprüften Technischen Betriebswirt (IHK)/zur Geprüften Technischen Betriebswirtin

Mehr

Besondere Rechtsvorschriften für die Fortbildungsprüfung "Betriebswirt (HWK) I Betriebswirtin (HWK)"

Besondere Rechtsvorschriften für die Fortbildungsprüfung Betriebswirt (HWK) I Betriebswirtin (HWK) Besondere Rechtsvorschriften für die Fortbildungsprüfung "Betriebswirt (HWK) I Betriebswirtin (HWK)" Aufgrund der Beschlüsse des Berufsbildungsausschusses vom 18.11.2002 und der Vollversammlung vom 03.12.2002

Mehr

Hauptschulabschluss an beruflichen Schulen

Hauptschulabschluss an beruflichen Schulen Seite 1 Erwerb eines dem Hauptschulabschluss oder dem Realschulabschluss gleichwertigen Bildungsstandes an beruflichen Schulen Verwaltungsvorschrift vom 7. Dezember 2001 (K.u.U. 2002 S. 185) A. Erwerb

Mehr

Richtlinienänderung 2014 was ist neu?

Richtlinienänderung 2014 was ist neu? Sehr geehrte Antragstellerinnen und Antragsteller, die Dritte Änderung der Richtlinie über die Förderung der Aus- und Weiterbildung, der Qualifizierung und Beschäftigung in Unternehmen des Güterkraftverkehrs

Mehr

Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis nach 34e Abs. 1 Gewerbeordnung

Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis nach 34e Abs. 1 Gewerbeordnung Absender (Industrie- und Handelskammer) über den Einheitlichen Ansprechpartner Schleswig-Holstein Düsternbrooker Weg 64 24105 Kiel Bei Personengesellschaften (z. B. BGB-Gesellschaft, OHG, GmbH&Co. KG)

Mehr

Gebührentarif - Anhang zur Gebührenordnung der. Industrie- und Handelskammer Heilbronn-Franken. vom 22. März 2016

Gebührentarif - Anhang zur Gebührenordnung der. Industrie- und Handelskammer Heilbronn-Franken. vom 22. März 2016 entarif - Anhang zur enordnung der Industrie- und Handelskammer Heilbronn-Franken Stand 10/2016 vom 22. März 2016 A. Außenhandel 1. Ausstellung eines Carnets ATA 1.1. für Kammerzugehörige 60,00 1.2. für

Mehr

Qualifikation gemäß Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz

Qualifikation gemäß Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz Kooperationszentrum Verkehr und Logistik Ulm/Augsburg Qualifikation gemäß Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz Sie möchten eine Prüfung zur Qualifikation der Berufskraftfahrer nach dem Berufskraftfahrer-

Mehr

Verordnung zur Änderung medizinprodukterechtlicher Vorschriften vom 16. Februar 2007

Verordnung zur Änderung medizinprodukterechtlicher Vorschriften vom 16. Februar 2007 26.02.2007 Verordnung zur Änderung medizinprodukterechtlicher Vorschriften vom 16. Februar 2007 Auf Grund des 37 Abs. 1, 9, 10 und 11 Satz 1 des Medizinproduktegesetzes in der Fassung der Bekanntmachung

Mehr

Gebühren nach der AufenthV

Gebühren nach der AufenthV Gebühren nach der AufenthV 44 Gebühren für die Niederlassungserlaubnis An Gebühren sind zu erheben 1. für die Erteilung einer Niederlassungserlaubnis für Hochqualifizierte ( 19 Abs. 1 des 250 Euro, 2.

Mehr

Qualifizierung im Zuge des Anerkennungsgesetzes im Handwerk

Qualifizierung im Zuge des Anerkennungsgesetzes im Handwerk Qualifizierung im Zuge des Anerkennungsgesetzes im Handwerk Input in Forum 2 der IQ-Fachtagung am 31.01.2013 in Berlin Dr. Beate Kramer Zentralstelle für die Weiterbildung im Handwerk Abgrenzung: Anerkennungsgesetz

Mehr

Anlage a) Schulfremdenprüfung Realschule 2016 - Information. Staatliches Schulamt Künzelsau Oberamteistraße 21 74653 Künzelsau

Anlage a) Schulfremdenprüfung Realschule 2016 - Information. Staatliches Schulamt Künzelsau Oberamteistraße 21 74653 Künzelsau Anlage a) Schulfremdenprüfung Realschule 2016 - Information Voraussetzungen zur Zulassung Die Realschulabschlussprüfung kann als Schulfremder ablegen, - wer die Prüfung nicht eher ablegt, als es bei normalem

Mehr

Herzlich willkommen. Vermittlertreff für Finanzanlagen-und Versicherungsvermittler 28.2.2013

Herzlich willkommen. Vermittlertreff für Finanzanlagen-und Versicherungsvermittler 28.2.2013 Herzlich willkommen Vermittlertreff für Finanzanlagen-und Versicherungsvermittler Vermittlertreff Chart-Nr. 1 Agenda I II III Das neue Finanzanlagenvermittlerrecht: Überblick und Fragen aus der Praxis

Mehr

Ich beantrage die Ausstellung einer vorläufigen Sachkundebescheinigung für

Ich beantrage die Ausstellung einer vorläufigen Sachkundebescheinigung für An die Kreishandwerkerschaft Münster Innung für Kälte- und Klimatechnik Münster Ossenkampstiege 111 48163 Münster Antrag auf Ausstellung einer vorläufigen Sachkundebescheinigung gem. 9 Abs. 2 Chemikalien-Klimaschutzverordnung

Mehr

zu einer Prüfung gemäß dem Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz

zu einer Prüfung gemäß dem Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz - 1 - Oldenburgische Industrie- und Handelskammer Verkehrsabteilung Moslestr. 6 26122 Oldenburg Ansprechpartner: Frau Karin Schildt Frau Anja Eilers E-Mail: verkehr@oldenburg.ihk.de Tel.: 0441 2220 416

Mehr

Bundesgesetzblatt Jahrgang 2009 Teil I Nr. 57, ausgegeben zu Bonn am 28. August 2009 Zweite Verordnung zur Änderung von Fortbildungsprüfungsverordnungen Vom 25. August 2009 Auszug Auf Grund des 53 Absatz

Mehr

Hauswirtschaftlich-sozialpädagogische Schule Albstadt

Hauswirtschaftlich-sozialpädagogische Schule Albstadt Erzieherinnenausbildung Anmeldung zur Schulfremdenprüfung HWS Albstadt Johannesstraße 6 72458 Albstadt Tel: 07431 121 151 FAX: 07431 121 158 Email: info@hws-albstadt.de Die Meldung zur Prüfung muss bis

Mehr

G E B Ü H R E N O R D N U N G DER HANDWERKSKAMMER OSNABRÜCK-EMSLAND- GRAFSCHAFT BENTHEIM MIT GEBÜHRENTARIF. (Stand: März 2015)

G E B Ü H R E N O R D N U N G DER HANDWERKSKAMMER OSNABRÜCK-EMSLAND- GRAFSCHAFT BENTHEIM MIT GEBÜHRENTARIF. (Stand: März 2015) G E B Ü H R E N O R D N U N G DER HANDWERKSKAMMER OSNABRÜCK-EMSLAND- GRAFSCHAFT BENTHEIM MIT GEBÜHRENTARIF (Stand: März 2015) Gebührenordnung der Handwerkskammer Osnabrück-Emsland-Grafschaft Bentheim Seite

Mehr

Sächsisches Sozialanerkennungsgesetz

Sächsisches Sozialanerkennungsgesetz Gesetz über die staatliche Anerkennung von Absolventen mit Diplom oder Bachelor in den Fachgebieten des Sozialwesens, der Kindheitspädagogik oder der Heilpädagogik im Freistaat Sachsen (Sächsisches Sozialanerkennungsgesetz

Mehr