Mandantenorientierte Sachbearbeitung - AO

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1 Mandantenorientierte Sachbearbeitung - AO Auftrag: Bearbeiten Sie den vorliegenden Fall so, wie Sie die Sachverhalte in einem mündlichen Vortrag darstellen würden. Es ist davon auszugehen, dass Ihre Zuhörer (zum Teil) keine Fachkenntnisse haben. Situation 1: Die Eheleute Dr. Berta und Bernd Blum werden zur ESt zusammen veranlagt. Sie wohnen in einer gemieteten Wohnung in Schweinfurt und sind gemeinsam Eigentämer eines in Schweinfurt gelegenen Mietwohngrundstücks sowie eines größeren Wertpapierdeposts. Bernd B. betreibt in gemieteten Räumen mit zwei Angestellten in Schweinfurt ein Blumengeschäft. Er ist als Kommanditist an der Würzburger Blumenvertriebs-KG mit Sitz in Würzburg beteiligt. Dr. Berta B. ist als Fachärztin in einer angemieteten Praxis in Bad Kissingen tätig. Sie beschäftigt mehrere Angestellte. 1 Welche Finanzämter sind für die Anmeldung und Abführung der LSt durch die Ehegatten Blum örtlich zuständig? 2 Welches FA ist für die Umsatzsteuer von Bernd Blum örtlich zuständig? 3 Welche Feststellungsbescheide müssen als Grundlagenbescheide für die ESt-Veranlagung der Eheleute Blum ergehen und welche FA sind hierfür örtlich zuständig? 4 Welches FA ist für die Besteuerung der Einkommensteuer der Eheleute Blum örtlich zuständig? 5 Welches FA ist für die Feststellung des Gewerbesteuermessbetrages für den Gewerbebetrieb von Bernd Blum örtlich zuständig? Situation 2: Bei der Überprüfung des Einkommensteuerbescheides für das Jahr 2010 vom (Einkommensteuer: ) anhand der eingereichten Steuererklärung stellt Steuerberater Schlicht fest, dass die Ausgaben seines Mandanten zur Förderung steuerbegünstigter Zwecke ( 10b EStG) in Höhe von 400 im Steuerbescheid nicht berücksichtigt worden waren. Er ruft daher am beim Finanzamt an und bittet den zuständigen Bearbeiter Milde um Berücksichtigung der Spenden. Milde sagt eine Überprüfung zu. Als Milde am die Einkommensteuererklärung 2009 nochmals durchsieht, bemerkt er, dass auch die Werbungskosten bei den Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit materiell-lich zutreffend um 400 höher anzusetzen gewesen wären. 1 Nach welchen Vorschriften und inwieweit kann der Einkommensteuerbescheid 2010 korrigiert werden? 2 Wie hätte das Finanzamt vorzugehen, wenn am nicht der fernmündliche Antrag, sondern ein schriftlicher Einspruch eingegangen wäre? 3 Wodurch unterscheiden sich der Antrag auf schlichte Änderungen und der Einspruch in ihren Voraussetzungen und Folgen? 4 Kann Festsetzungsverjährung eintreten, bevor das Finanzamt über den Antrag auf schlichte Änderung bzw. über den Einspruch entschieden hat? 5 Können auch Einspruchsentscheidungen durch das Finanzamt korrigiert werden? 1

2 Das Rechtsbehelfsverfahren Fall: Ihr Mandant erhält den ESt-Bescheid vom FA. Sie stellen fest, dass das Arbeitszimmer des Mandanten nicht anerkannt wurde. Übersicht Rechtsbehelfsverfahren Steuerbescheid wird formell zutreffend erlassen Stpfl. ist durch belastet/beschwert (z. B. zu hoher Gewinnansatz) Einspruch innerhalb der Rechtsbehelfsfrist 355 AO Erlassende Stelle prüft den angefochtenen Bescheid in vollem Umfang (Achtung: Verböserung möglich!) Bei Nichtabhilfe: (Teil-) Einspruchsentscheidung durch RB-Stelle des FA 367 AO Allgemeinverfügung 367 (2b) bei Massensbehelfen Dagegen: Klage beim Finanzgericht Entscheidung FG durch Urteil/Vorbescheid Dagegen: Revision am Bundesfinanzhof (München) Entscheidung durch BFH durch Urteil Außergerichtliches Verwaltungsverfahren (kostenlos) Gerichtliches Verfahren Fragen zur AO: 1. Was ist ein Steuerverwaltungsakt? 2. Wie können Steuerverwaltungsakte in sachlicher Hinsicht unterschieden werden? (Arten der Verwaltungsakte?) 3. Was sind Grundvoraussetzungen für die Wirksamkeit eines Verwaltungsaktes? 4. Auf welche Weise kann die Bekanntgabe des Steuerverwaltungsaktes erfolgen? 5. Wann gilt ein schriftlicher Verwaltungsakt als bekanntgegeben? 2

3 6. Inwiefern unterscheiden sich Fristen und Termine? (Frist = Zeitraum; Termin = Zeitpunkt) 7. Geben Sie ein Beispiel für eine Ereignisfrist und die zugehörige Berechnung an! 8. Geben Sie ein Beispiel für eine Beginnfrist und die zugehörige Berechnung an! 9. Welche steuerlichen Nebenleistungen kennen Sie und wie werden diese jeweils berechnet? 10. Erläutern Sie den Begriff Schonfrist! 11. Erläutern Sie, was unter Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zu verstehen ist! 12. Geben Sie die Voraussetzungen für Wiedereinsetzung in den vorigen Stand an! 13. Zeigen Sie ein Beispiel für Wiedereinsetzung in den vorigen Stand auf! 14. Was sind Steueranmeldungen? (Besondere Art der Steuererklärung, da der Steuerpflichtige die Steuer selbst zu berechnen hat; UStVA) 15. Welche inhaltlichen Merkmale muss ein Steuerbescheid aufweisen? 16. Geben Sie zwei Fälle an, in denen die Steuer nicht endgültig festgesetzt wird! 1 Festsetzung unter dem Vorbehalt der Nachprüfung nach 164 AO 2 vorläufige Steuerfestsetzung nach 165 AO 17. Was ist unter dem Vorbehalt der Nachprüfung zu verstehen? 18. Was ist unter einer vorläufigen Steuerfestsetzung zu verstehen? 19. Was ist unter Festsetzungsverjährung zu verstehen? 20. Welche Festsetzungsfristen nennt 169 AO? 21. In welchen Fällen kann ein Steuerbescheid berichtigt (geändert) werden? Berichtigung offenbarer Unrichtigkeit 129 AO erklären! Änderung nach 172 AO (schlichte Änderung oder Einspruch) erklären! 173 AO neue Tatsachen oder Beweismittel 22. Wann entsteht eine Steuerschuld? 23. Wann wird eine Steuerschuld fällig? bestimmter Termin aus Einzelsteuergesetz 18 (4) UStG 24. Welche Zahlungserleichterungen gibt es? Stundung, Ratenzahlung, Aussetzung der Vollziehung 25. Was ist unter Stundung und Aussetzung der Vollziehung zu verstehen? 26. Wodurch erlischt eine Steuerschuld? 27. Unter welchen Voraussetzungen kann eine Steuer erlassen werden? 28. Was ist unter Niederschlagung 261 AO zu verstehen? 29. Wann verjährt eine bereits festgesetzte Steuerschuld? 5 Jahre 30. Was ist unter Rechtsbehelf/Rechtsbehelfsverfahren zu verstehen? 31. Gegen welche Verwaltungsakte i. S. d. AO kann der Steuerpflichtige Einspruch einlegen? 32. Welche Verwaltungsakte können nicht mit einem Einspruch angefochten werden? 33. Wie, wann und wo ist ein Einspruch einzulegen? 34. Welche Folgen hat das Versäumen der Einspruchsfrist? 35. Welche Wirkung hat der Einspruch? 36. Was kann der Steuerpflichtige unternehmen, wenn sein Einspruch abgelehnt wird? 37. Erläutern Sie den Unterschied zwischen Steuerstraftaten und Steuerordnungswidrigkeiten? 38. Erklären Sie den Vorgang der Selbstanzeige! 3

4 Lösungen Situation 1: Die Eheleute Dr. Berta und Bernd Blum werden zur ESt zusammen veranlagt. Sie wohnen in 1 Welche Finanzämter sind für die Anmeldung und Abführung der LSt durch die Ehegatten Blum örtlich zuständig? LSt H.Blum: Betriebs-FA Schweinfurt LSt Fr.Blum: Betriebs-FA Bad Kissingen 2 Welches FA ist für die Umsatzsteuer von Bernd Blum örtlich zuständig? Betriebs-FA Schweinfurt 3 Welche Feststellungsbescheide müssen als Grundlagenbescheide für die ESt-Veranlagung der Eheleute Blum ergehen und welche FA sind hierfür örtlich zuständig? Ges. Feststellung: Tätigkeits-FA Bad-Kissingen, da Einkünfte nach 18 gesondert vom Wohnort erzielt wurden KG-Beteiligung als Kommanditist Betriebs-FA Würzburg für gesamte und einheitliche Feststellung 4 Welches FA ist für die Besteuerung der Einkommensteuer der Eheleute Blum örtlich zuständig? Wohnsitz-FA Schweinfurt 5 Welches FA ist für die Feststellung des Gewerbesteuermessbetrages für den Gewerbebetrieb von Bernd Blum örtlich zuständig? Betriebs-FA Schweinfurt Situation 2: Bei der Überprüfung des Einkommensteuerbescheides für das Jahr 2010 vom (Einkommensteuer: ) anhand der eingereichten Steuererklärung stellt Steuerberater Schlicht fest, dass die Ausgaben seines Mandanten zur Förderung steuerbegünstigter Zwecke ( 10b EStG) in Höhe von 400 im Steuerbescheid nicht berücksichtigt worden waren. Er ruft daher am beim Finanzamt an und bittet den zuständigen Bearbeiter Milde um Berücksichtigung der Spenden. Milde sagt eine Überprüfung zu. Als Milde am die Einkommensteuererklärung 2009 nochmals durchsieht, bemerkt er, dass auch die Werbungskosten bei den Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit materiell-lich zutreffend um 400 höher anzusetzen gewesen wären. 1 Nach welchen Vorschriften und inwieweit kann der Einkommensteuerbescheid 2010 korrigiert werden? 4

5 Antrag auf schlichte Änderung (= Beantragung einer genau bestimmten Änderung) Nur innerhalb der Rechtsbehelfsfrist möglich (Fristberechnung 169 ff. AO) 2 Wie hätte das Finanzamt vorzugehen, wenn am nicht der fernmündliche Antrag, sondern ein schriftlicher Einspruch eingegangen wäre? Einspruch möglich, da Frist noch nicht abgelaufen ist Steuerfall wird nochmals komplett aufgerollt 3 Wodurch unterscheiden sich der Antrag auf schlichte Änderungen und der Einspruch in ihren Voraussetzungen und Folgen? Antrag auf schlichte Änderung: o Vssg.: auch mündlich möglich, d. h. formfrei o Folge: ändert nur die angesprochenen Tatsache Einspruch: o Vssg: schriftlich o Folge: kompletter Steuerfall wird nochmals aufgemacht 4 Kann Festsetzungsverjährung eintreten, bevor das Finanzamt über den Antrag auf schlichte Änderung bzw. über den Einspruch entschieden hat? Nein, 171 (3) + (3a) AO 5 Können auch Einspruchsentscheidungen durch das Finanzamt korrigiert werden? Nein, gem. 348 AO; Ausschluss des Einspruchs bei: o Einspruchsentscheidungen, Nichtentscheidungen über einen Einspruch o Verwaltungsakte der obersten Finanzbehörden des Bundes und der Länder Es kann unmittelbar gem. 44 FGO geklagt werden (innerhalb 1 Monats) 5

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