Allgemeine Hinweise zur Haltung besonders geschützter Wirbeltiere Anzeige- und Kennzeichnungspflichten
|
|
- Franz Schulz
- vor 7 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 REGIERUNGSPRÄSIDIUM STUTTGART ABTEILUNG UMWELT Allgemeine Hinweise zur Haltung besonders geschützter Wirbeltiere Anzeige- und Kennzeichnungspflichten Bestandsanzeigen gemäß 7 Abs. 2 Bundesartenschutzverordnung: Wer Wirbeltiere der besonders bzw. streng geschützten Arten, wie z.b. Griechische Landschildkröten, Papageien oder Waldvögel etc. hält, hat dies unverzüglich nach Beginn der Haltung anzuzeigen. Der Halter hat jede Bestandsveränderung (Zu- und Abgang) sowie eine Kennzeichnung von Tieren schriftlich dem Regierungspräsidium zu melden. Die Anzeige muss Angaben über Anzahl, Art, Alter, Geschlecht, Herkunft, Verbleib, Standort, Verwendungszweck und Kennzeichen der Tiere enthalten. Dieser Bestandsmeldung sind in der Anlage entsprechende Herkunftsnachweise bzw. EG-Bescheinigungen in Kopie beizufügen. Auch eine Verlegung des regelmäßigen Standorts der Tiere ist unverzüglich anzuzeigen. Hierzu wird insbesondere darauf hingewiesen, dass es zu den Sorgfaltspflichten eines jeden Käufers artengeschützter Tiere gehört, sich beim Erwerb solcher Tiere stets entsprechende aussagekräftige Herkunftsnachweise aushändigen zu lassen, damit die rechtmäßige Herkunft der erworbenen Tiere vom aktuellen Tierhalter zum Zeitpunkt der Anmeldung und zu jedem späteren Zeitpunkt auf Verlangen einer Behörde nachgewiesen werden kann. Die Verpflichtung hierzu ergibt sich aus 46 Bundesnaturschutzgesetz. Aufgrund dessen muss jeder Tierhalter in eigenem Interesse bestrebt sein, sich solche Nachweise rechtzeitig, d.h. bereits beim Erwerb solcher Tiere aushändigen zu lassen. Der Erwerber ist darüber hinaus auch verpflichtet, diese Herkunftsnachweise auf Vollständigkeit und Richtigkeit zu prüfen. Aufgrund dessen dürfen Tiere mit fehlerhaften oder fehlenden Herkunftsnachweisen bzw. EG-Bescheinigungen nicht erworben werden, da Dienstgebäude Ruppmannstr Stuttgart Telefon Telefax / abteilung5@rps.bwl.de Haltestelle Bahnhof Stuttgart-Vaihingen Parkmöglichkeit Tiefgarage
2 - 2 - dies sehr schnell zu einer Beschlagnahme und dauerhaften Einziehung aller betreffenden Tiere führen kann. Die Bestandsmeldungen müssen vollständig ausgefüllt und mit Datum und Unterschrift versehen sein. Die Meldungen für den Regierungsbezirk Stuttgart sind dem Referat 55 Ruppmannstr Stuttgart zu übersenden. Wer eine Anzeige nicht, nicht rechtzeitig, nicht richtig oder nicht vollständig erstattet, handelt ordnungswidrig. Ein solcher Verstoß gegen die Meldepflicht kann mit einer Geldbuße geahndet werden. Im Regelfall wird aufgrund der Vielzahl von Meldungen keine Meldebestätigung versandt. Kennzeichnungspflicht gemäß 12 Bundesartenschutzverordnung: Wer lebende Säugetiere, Vögel oder Reptilien der besonders oder streng geschützten Arten hält, hat diese entsprechend der in 13 Bundesartenschutzverordnung vorgeschriebenen Kennzeichnungsmethoden unverzüglich zu kennzeichnen. Insbesondere werden hier folgende Kennzeichnungsmethoden vorgeschrieben: 1. Gezüchtete Vögel sind stets vorrangig mit einem geschlossenen Ring zu kennzeichnen. 2. Säugetiere sind vorrangig mit einem Transponder-Chip zu kennzeichnen. 3. Reptilien sind vorrangig mit einer Fotodokumentation zu kennzeichnen.
3 - 3 - Die Änderung einer vorrangigen Kennzeichnungsmethode bedarf der Genehmigung durch das Regierungspräsidium und kann entsprechend den artenschutzrechtlichen Bestimmungen nur in sehr seltenen, besonders gelagerten Einzelfällen erfolgen. Kennzeichnung mit Ringen und Transponder: Für die Kennzeichnung sind nur Ringe und Transponder zu verwenden, die von den beiden folgenden offiziell zugelassenen Verbänden ausgegeben werden: - Bundesverband für fachgerechten Natur- und Artenschutz e.v. (BNA), - Zentralverband Zoologischer Fachbetriebe Deutschlands e.v. (ZZF), Kennzeichnung durch Fotodokumentation bei Schildkröten: Die Fotodokumentation für Schildkröten muss die Individualmerkmale der Tiere in geeigneter Weise darstellen und ist fortlaufend zu aktualisieren, damit stets eine Zuordnung der Bescheinigungen zu den Tieren ermöglicht wird und die EG-Bescheinigungen damit ihre Gültigkeit behalten. Hierzu sind die Aufnahmen scharf, formatfüllend und gut ausgeleuchtet anzufertigen. Es ist jeweils ein Bild von senkrecht oben (Rückenpanzer) und von senkrecht unten (Bauchpanzer) aufzunehmen und dem bereffenden EG-Bescheinigungsvordruck zuzuordnen bzw. anzuheften. Als Unterlage wird kariertes Papier entsprechend dem Vordruck in der Anlage empfohlen. Es kann auch ein Maßstab neben das Tier gelegt werden. Die Fotos sollten das Format 9X13cm haben. Auch ist das Datum der Aufnahme und das Gewicht des Tieres anzugeben. Damit Änderungen der Individualmerkmale nachvollziehbar bleiben, muss z.b. die Fotodokumentation bei Schildkröten im 1. Lebensjahr halbjährlich, im 2. bis 10. Lebensjahr jährlich und ab dem 11. Lebensjahr alle fünf Jahre aktualisiert werden. Diese Aufnahmen sind als Anlage stets an die betreffende Original-EG-Bescheinigung zu heften, damit diese aktuell bleibt und damit ihre Gültigkeit behält. Eine fehlende oder zu spät erfolgte Fotodokumentation kann zur Beanstandung und in der Folge zur Einziehung der EG-Bescheinigung sowie der betreffenden Tiere führen.
4 - 4 - Kennzeichnung durch Fotodokumentation bei Schlangen: Die Aufnahme von Kopfoberseite und Unterseite des Unterkiefers muss von senkrecht oben erfolgen, so dass beide Augen der Schlange gleichermaßen erfasst werden. Der Kopf darf nicht nach vorne oder hinten geneigt sein. Die beiden Kopfseiten müssen ebenfalls ohne Neigung des Kopfes zur Kopfober- oder Kopfunterseite fotografiert werden. Rücken- und Seitenansichten vom Kopf-Halsbereich sollten möglichst bei ausgestreckter Körperlage der Schlange erfolgen, da ansonsten die Beurteilung von Zeichnungsmerkmalen erschwert oder verhindert wird. Die Aufnahmen müssen vor allem formatfüllend (Nahaufnahme bzw. Makroaufnahme) scharf und gut ausgeleuchtet sein. Es wird ein heller einfarbiger Hintergrund empfohlen. Aus den Bescheinigungen bzw. Aufnahmen müssen zusätzliche Merkmale wie Länge und Gewicht der betreffenden Schlange hervorgehen. Vermarktung gem. Art. 8 Abs. 3 EG-VO 338/97: Artengeschützte Tiere, die dem strengen Schutz nach Anhang A der EG-VO 338/97 unterliegen, dürfen nur mit einer gültigen EG-Bescheinigung und der damit verbundenen Ausnahme vom Vermarktungsverbot gekauft, verkauft, zum Kauf angeboten, getauscht oder sonst kommerziell (z.b. Zurschaustellung) verwendet werden. Bei einem hiervon abweichenden Schutzstatus ist statt dessen zwingend ein Herkunftsnachweis bzw. eine Züchterbescheinigung erforderlich. Der Schutzstatuts von Tieren kann im übrigen der Online-Datenbank des Bundesamts für Naturschutz in Bonn unter entnommen werden. Die Vordrucke für die Beantragung von EG-Bescheinigungen für den Artenschutz können bei den beiden nachfolgend aufgeführten Verlagen bestellt werden: Wilhelm Köhler Verlag in Frankfurt, T , Weidle KG in Albstadt, T , Diese EG-Bescheinigungsvordrucke sind vollständig maschinenschriftlich (Schreibmaschine oder PC/Drucker) vom Antragsteller auszufüllen und auf der 3.Seite (weißes Blatt) zu unterzeichnen. Es dürfen dabei keine Fehler, Änderungen oder Verbesserungen in die-
5 - 5 - sen Dokumenten enthalten sein. Erläuterungen zum Ausfüllen dieser Bescheinigungen befinden sich auch auf der Rückseite der Vordrucke. Weitere Vordrucke für den Bereich Artenschutz: - Meldevordruck - Liste über die von der Anzeigepflicht ausgenommenen Tierarten - Muster Fotodokumentation Schildkröten - Foto-Unterlage für Schildkröten - Beiblatt Fotodokumentation - Muster Züchterbescheinigung / Herkunftsnachweis - Liste über die von der EG-Bescheinigungspflicht befreite Tierarten Ansprechpartner für Fragen des deutschen und europäischen Artenschutzrechts im Regierungsbezirk Stuttgart sind: Herr Wolfgang Bitzer Frau Birgit Bauer Telefon: Telefon: wolfgang.bitzer@rps.bwl.de birgit.bauer@rps.bwl.de Ruppmannstr. 21 Ruppmannstr Stuttgart Stuttgart
Allgemeine Hinweise zur Haltung besonders geschützter Wirbeltiere Anzeige- und Kennzeichnungspflichten
REGIERUNGSPRÄSIDIUM STUTTGART ABTEILUNG UMWELT Allgemeine Hinweise zur Haltung besonders geschützter Wirbeltiere Anzeige- und Kennzeichnungspflichten Bestandsanzeigen gemäß 7 Abs. 2 Bundesartenschutzverordnung:
MehrSchutz, Handel, Haltung und Zucht von europäischen Vögeln (z.b. heimische Kleinvögel oder Waldvögel)
Hinweise zum Artenschutz Schutz, Handel, Haltung und Zucht von europäischen Vögeln (z.b. heimische Kleinvögel oder Waldvögel) Wichtiger Hinweis: Für Vögel europäischer Arten, die unter das Jagdrecht fallen,
MehrHinweise zum Artenschutz: Tierbörsen und Tierverkaufsschauen
Hinweise zum Artenschutz: Tierbörsen und Tierverkaufsschauen Viele Tiere unterliegen je nach Artzugehörigkeit einem besonderen bzw. strengen Schutz (z. B. alle europäischen Wildvögel, fast alle Papageienvögel,
MehrNeuregelung der Dokumentation der Wildfleischuntersuchung durch kundige Personen (= besonders geschulte Jäger gem. 27 Abs. 3 LMSVG) ab dem 1.
Neuregelung der Dokumentation der Wildfleischuntersuchung durch kundige Personen (= besonders geschulte Jäger gem. 27 Abs. 3 LMSVG) ab dem 1. Mai 2013 Als Reaktion auf die Beanstandungen des Europäischen
MehrArtenschutz. Fotodokumentation bei Landschildkröten. Regierungspräsidium Gießen. Dezernat 53.2 Georg-Friedrich-Händel-Straße Wetzlar
Regierungspräsidium Gießen Artenschutz Fotodokumentation bei Landschildkröten Regierungspräsidium Gießen Dezernat 53.2 Georg-Friedrich-Händel-Straße 3 35578 Wetzlar Telefon: 0641 303-5555 Fax: 0611 327644506
MehrAntrag auf Umschreibung der Erlaubnis von 34f GewO nach 34h GewO und Antrag auf Änderung der Registerdaten nach 11a GewO
(Absender) Industrie- und Handelskammer zu Köln Geschäftsbereich Recht und Steuern Vermittlerregister HOF Unter Sachsenhausen 10-26 50667 Köln PLZ Ort _ Hinweis Bei Personengesellschaften (BGB-Gesellschaft,
MehrAufzeichnungen nach 9a Tierschutzgesetz
Aufzeichnungen nach 9a Tierschutzgesetz Gertrud Klumpp 10. Mai 2012 5. Fortbildungsveranstaltung der GV-SOLAS für Tierschutzbeauftragte und Behördenmitglieder Tierschutzgesetz 9 a Aufzeichnungen Über die
Mehr- aus amtstierärztlicher Sicht -
- aus amtstierärztlicher Sicht - Teil 1: Grundlagen Erwerb: Börse, Internet, Zoofachhandel, Züchter, Anschaffung eines Exoten Erwerb: Börse, Internet, Zoofachhandel, Züchter, Reptilien-/Exotenbörsenbörsen
MehrRegierungspräsidium Karlsruhe
Regierungspräsidium Karlsruhe Merkblatt zum Artenschutz (Stand: 15.02.2009) Bearbeiter beim Regierungspräsidium Karlsruhe: Herr Westermann, Karl-Friedrich-Str. 17, 2. OG, Zimmer-Nr. 354, Tel-Nr. 0721/926-2647
MehrSchutz, Handel, Haltung und Zucht von europäischen Vögeln (z.b. heimische Kleinvögel oder Waldvögel)
Hinweise zum Artenschutz Schutz, Handel, Haltung und Zucht von europäischen Vögeln (z.b. heimische Kleinvögel oder Waldvögel) Wichtiger Hinweis: Für Vögel europäischer Arten, die unter das Jagdrecht fallen,
MehrTagesbetreuungseinrichtungen - Förderung im Rahmen des verpflichtenden Kindergartenjahres
Tagesbetreuungseinrichtungen - Förderung im Rahmen des verpflichtenden Kindergartenjahres Förderungsrichtlinien gültig vom 1. September 2009 bis Juni 2013 1. Allgemeine Bestimmungen 1.1 Das Land NÖ fördert
Mehrsachkundiger Ansprechpartner mit Telefonnummer (falls abweichend vom Antragsteller) 2. Angaben zum Zweck der vorhandenen oder geplanten Tierhaltung
Antrag auf Errichtung und Betrieb oder wesentliche Änderung eines Tiergeheges gem. 43 Abs. 1 und 5 Bundesnaturschutzgesetz i.v.m. 33 Abs. 3 Thüringer Naturschutzgesetz Antrag auf Errichtung und Betrieb
Mehrdie Gründung und den Erwerb von Betrieben und Betriebsstätten im Ausland;
Sehr geehrte(r) Steuerpflichtige(r), gemäß 138 Abs. 2 Abgabenordnung (AO) sind Sie verpflichtet, zur steuerlichen Erfassung von Auslandsbeteiligungen, Ihrem Finanzamt mit beiliegendem Formular Folgendes
MehrName, Vorname, Titel. Vertragliche Tätigkeit beantragt am für folgende Fachrichtung: Aufnahme der Tätigkeit geplant zum Tätigkeit aufgenommen am
KV HESSEN I Georg-Voigt-Straße 15 I 60325 Frankfurt Kassenärztliche Vereinigung Hessen Qualitätssicherung Georg-Voigt-Straße 15 60325 Frankfurt Langzeit-EKG im Rahmen der vertragsärztlichen Versorgung
MehrVorbemerkung / Ermächtigungsgrundlage für Verfahrensvereinfachungen
Verfahrensvereinfachungen für die Durchführung von Prüfungen bei der Überprüfung der Voraussetzungen für die Nachweisführung über den Betrieb eines alternativen Systems zur Verbesserung der Energieeffizienz
MehrVO (EU) Nr. 1320/2014 der Kommission vom 1. Dezember Änderung der Anhänge A D der VO (EG) Nr. 338/97 - (ABl. EG L 361 vom , S.
Hinweise zum Artenschutz für naturkundliche Museen und andere Einrichtungen, die Exemplare besonders geschützter Arten besitzen und im Rahmen von Forschungsprojekten oder für Lehr- und Bildungszwecke in
MehrFühren von Ausbildungsnachweisen
Empfehlung der Industrie- und Handelskammer für Essen, Mülheim an der Ruhr, Oberhausen zu Essen vom 3. Dezember 2013 für das Führen von Ausbildungsnachweisen 1. Auszubildende haben während ihrer Ausbildung
MehrHerstellung und Kennzeichnung von Lebensmittelbedarfsgegenständen
Stand: November 2014 Merkblatt: Herstellung und Kennzeichnung von Lebensmittelbedarfsgegenständen aus Keramik Was sind Lebensmittelbedarfsgegenstände? Lebensmittelbedarfsgegenstände sind Gegenstände des
MehrGenehmigungspflichtige Tierversuche
Stand 16.09.2009 Merkblatt Genehmigungspflichtige Tierversuche A. Übersicht über die Voraussetzungen für eine Genehmigungs- /Anzeigepflicht gem. TierSchG: Art des Einsatzes, des Eingriffes und Anzeige/Genehmigung
MehrÜberblick über das neue Widerrufsrecht
Überblick über das neue Widerrufsrecht Wichtigste Änderungen für Online-Händler Was erwartet Online-Händler ab 13. Juni 2014? Gesetz zur Umsetzung der Verbraucherrechterichtlinie und zur Änderung des Gesetzes
MehrTechnische Universität Dresden. Fakultät Elektrotechnik und Informationstechnik
Technische Universität Dresden Fakultät Elektrotechnik und Informationstechnik Ordnung über die Feststellung der Eignung im Masterstudiengang Master-Studiengang Elektrotechnik (Eignungsfeststellungsordnung)
MehrMerkblatt Stand:
REGIERUNGSPRÄSIDIUM KARLSRUHE Merkblatt Stand: 01.07.2005 Bearbeiter beim Regierungspräsidium Karlsruhe Herr Westermann, Karl-Friedrich-Str. 17, 2. OG, Zimmer-Nr. 354, Tel-Nr. 0721/926-2647 (ganztags),
MehrBestätigung des anerkannten Dachverbandes / angegliederten Teilverbandes über das Bedürfnis zum Erwerb einer Waffe ( 14 WaffG)
Bestätigung des anerkannten Dachverbandes / angegliederten Teilverbandes über das Bedürfnis zum Erwerb einer Waffe ( 14 WaffG) Wichtige Hinweise zum Ausfüllen des Bestätigungsvordruckes. Ab dem 01.07.2006
MehrMerkblatt zum Artenschutz (Stand: )
Merkblatt zum Artenschutz (Stand: 01.12.2016) Bearbeiterinnen beim Regierungspräsidium Karlsruhe: Frau Müller, für die Landkreise Calw, Enzkreis, Freudenstadt, Karlsruhe, Neckar-Odenwald-Kreis, Rastatt,
MehrVeranstalter (Name, ggf. Zuchtverband, Anschrift, Telefonnr., Handynr., Fax-Nr., E-Mail):
LANDKREIS RASTATT Meldezettel für Tiermärkte/Tierbörsen/Tierausstellungen/ Sehr geehrte Damen und Herren, sie möchten im Landkreis Rastatt eine Veranstaltung mit Tieren durchführen. Wir bitten Sie daher
MehrAntrag auf Anstellung eines Arztes
Zulassungsausschuss für Ärzte - Hamburg - Postfach 76 06 20 22056 Hamburg Praxisstempel Hinweis: Im Folgenden wird aus Vereinfachungsgründen als geschlechtsneutrale Bezeichnung die männliche Form verwendet.
Mehr- Raum für behördliche Vermerke - Bitte nicht ausfüllen!
- Raum für behördliche Vermerke - Bitte nicht ausfüllen! Anlage A Befragungsformular im Familienverfahren gemäß 35 (3) des Asylgesetzes 2005, BGBl. I Nr. 100/2005 idf BGBl. I Nr. 135/2009 استبيان خاص بإجراءات
MehrDie Pflicht der Zahlung der EEG-Umlage für den Eigenversorger ergibt sich aus 61 des EEG 2014.
KWK-Anlagenleistung von 1,15 bis 10,0 kw Information zur EEG-Umlagepflicht nach dem EEG 2014 Für das Netzgebiet der e-netz Südhessen GmbH & Co. KG (e-netz Südhessen) sind wir für die Auszahlung der Einspeisevergütung
MehrInformationen zum Artenschutz
Informationen zum Artenschutz Zu beachtende Vorschriften bei Haltung und Handel geschützter Tier- und Pflanzenarten (Stand Juli 2008 LUA Ö1 - Plücken) Inhalt Einleitung: Internationaler Handel und die
MehrNeue Maschinenrichtlinie2006/42/EG. Erweiterte Einbauerklärung für unvollständige Maschinen
DIPL.-ING. HANS-J. OSTERMANN Auf dem Senkel 40 53859 Niederkassel www.maschinenrichtlinie.de Tel.: 02208/911001 Mobil: 0179/2972679 email: ostermann@maschinenrichtlinie.de Neue Maschinenrichtlinie2006/42/EG
MehrAntrag auf Eintragung in das Vermittlerregister für natürliche Personen (bei OHG, KG, GbR die jeweiligen geschäftsführungsberechtigten Gesellschafter)
IHK Nordschwarzwald Recht / Steuern Dr.-Brandenburg-Str. 6 75173 Pforzheim Antrag auf Eintragung in das Vermittlerregister für natürliche Personen (bei OHG, KG, GbR die jeweiligen geschäftsführungsberechtigten
MehrAusbildungsnachweis Berichtsheft über die Ausbildung zum/zur Rechtsanwaltsfachangestellten und Notarfachangestellten
Ausbildungsnachweis Berichtsheft über die Ausbildung zum/zur Rechtsanwaltsfachangestellten und Notarfachangestellten des/der Auszubildenden Name: Vorname: Geburtstag: Wohnort: Ausbildungsberuf: Rechtsanwaltsfachangestellte/r
MehrAnmeldung zum Ausbilder-/Prüfer Schwimmen-/Rettungsschwimmen (Lehrschein) der an der Landesschule des Landesverbandes Württemberg e.v.
Anmeldung zum Ausbilder-/Prüfer Schwimmen-/Rettungsschwimmen (Lehrschein) der an der Landesschule des Landesverbandes Württemberg e.v. was wird benötigt wie melde ich mich an was muss ich beachten Plakativ-Checkliste
MehrWegleitung zur Beantragung von Schlüssel und Depotmatenberechtigungen
Wegleitung zur Beantragung von Schlüssel und Depotmatenberechtigungen Grundsätzlich ist der Antrag vollständig auszufüllen. Es besteht kein Anspruch auf den Bezug eines Flughafenschlüssels. Die Flughafen
MehrSatzung über die Erhebung einer Hundesteuer in der Stadt Frankenberg/Sa.
Satzung über die Erhebung einer Hundesteuer in der Stadt Frankenberg/Sa. Aufgrund des 4 der Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen (SächsGemO) in der jeweils geltenden Fassung in Verbindung mit den
MehrInhaltsverzeichnis 2 /9. 3 Der rechtssichere Verkauf: Von lebenden Tieren. Behörde alles anzugeben? Handel von Wirbeltieren erteilen?
Verkauf von Tieren Beim Verkauf von lebenden Tieren hat der Händler insbesondere die Vorgaben des Tierschutzgesetzes und der Tierschutztransportverordnung zu beachten. Darüber hinaus sind aber auch noch
MehrReferat 433 17.10.2014 433-01302/0056 3587/4484/3632. Russland-Embargo: 2. EU-Sondermaßnahmen zur Unterstützung von Obst- und Gemüseerzeugern
Referat 433 17.10.2014 433-01302/0056 3587/4484/3632 Russland-Embargo: 2. EU-Sondermaßnahmen zur Unterstützung von Obst- und Gemüseerzeugern Merkblatt für Erzeugerorganisationen und Erzeuger in Deutschland
Mehr2.2.1 Statt des DVV-Spielerpasses (weiß) ist eine Spielerlizenz nach Maßgabe des Lizenzstatuts zu erteilen.
Anlage 6 zur BSO / Anlage zur LSO SPIELERPASS-ORDNUNG 1. Alle Spieler, die an Pflichtspielen im Sinne der BSO teilnehmen, müssen sich vor Spielbeginn durch einen gültigen Spielerpass (vgl. 7.2.1 BSO) ausweisen.
MehrBewerbungsbogen zur Teilnahme. VOF-Verfahren Sanierung Eberhard-Bauer-Halle, Esslingen. Architektenleistungen gem.
Bewerbungsbogen zur Teilnahme VOF-Verfahren Sanierung Eberhard-Bauer-Halle, Esslingen Architektenleistungen gem. HOAI 2013 LPH 1-9 Verfahrensbetreuung und Vorprüfung kohler grohe architekten Julius-Hölder-Straße
MehrOwner Reporting Statement gemäss U.S. Foreign Account Tax Compliance Act (FATCA)
Owner Reporting Statement gemäss U.S. Foreign Account Tax Compliance Act (FATCA) Firmenname Stamm-Nummer Geschäftsadresse Gründungsland (nachfolgend der Kunde) Der Kunde hat beantragt, dass die Bank CIC
MehrMerkblatt Kennzeichnung und Registrierung von Rindern
Merkblatt Kennzeichnung und Registrierung von Rindern Verpflichtungen nach Fachrecht und Cross Compliance Betriebsregistrierung vor Beginn der Tierhaltung beim Landkreis/ kreisfreien Stadt Angaben: Name,
MehrRechtliche Grundlagen des Artenschutzes. Inhaltsverzeichnis. 1. Allgemeine Hinweise zum Artenschutz. 2. Halter- und Züchterpflichten
Inhaltsverzeichnis Rechtliche Grundlagen des Artenschutzes 1. Allgemeine Hinweise zum Artenschutz 2. Halter- und Züchterpflichten 2.1 Allgemeine Pflichten 2.2 Meldepflicht 2.3 Nachweispflicht und Herkunftsnachweis
MehrBewerbungsbogen für einen Ausbildungsplatz als Verwaltungsfachangestellte/r
Bewerbungsbogen für einen Ausbildungsplatz als Verwaltungsfachangestellte/r beim Ministerium für Wirtschaft, Energie, Industrie, Mittelstand und Handwerk des Landes Nordrhein-Westfalen Identifikationsnummer
MehrAntrag über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Koordinierungsstellen zur integrationsorientierten Aufnahme von Flüchtlingen
Absender: Ministerium für Inneres und Bundesangelegenheiten des Landes Schleswig- Holstein Referat 21 Düsternbrooker Weg 92 24105 Kiel Antrag über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Koordinierungsstellen
MehrINTERNATIONALER LIEFERVERTRAG MUSTER
INTERNATIONALER LIEFERVERTRAG MUSTER Laden Sie das Muster des Internationalen Liefervertrages im Word-Format herunter. Füllen Sie die leeren Felder aus und wählen Sie die Bestimmungen dieses internationalen
MehrAutomatenaufsteller/Aufstellen und Betrieb von Spielgeräten gewerberechtliche Voraussetzungen
Automatenaufsteller/Aufstellen und Betrieb von Spielgeräten gewerberechtliche Voraussetzungen Die von Ihnen gewählte Tätigkeit ist genehmigungspflichtig. Für die Ausübung der Tätigkeit benötigen Sie eine
MehrHinweise zum Artenschutz für den Zoofachhandel und für den Käufer von Tieren besonders geschützter Arten
Hinweise zum Artenschutz für den Zoofachhandel und für den Käufer von Tieren besonders geschützter Arten Dem Zoofachhandel kommt innerhalb des Artenschutzes eine verantwortungsvolle Rolle zu. Diese Hinweise
MehrAntrag auf Zulassung zur Patentanwaltschaft als Patentanwältin (Syndikuspatentanwältin) / Patentanwalt (Syndikuspatentanwalt)
An den Vorstand der Patentanwaltskammer Postfach 26 01 08 80058 München Antrag auf Zulassung zur Patentanwaltschaft als Patentanwältin (Syndikuspatentanwältin) / Patentanwalt (Syndikuspatentanwalt) Hiermit
Mehr4. Soziales und Gesundheit
4. Soziales und Gesundheit Hier finden Sie Musterschreiben an Rentenversicherungsträger, Krankenkassen, sonstige Sozialleistungsträger (z. B. Sozial- oder Wohnungsamt) sowie behandelnde Ärztinnen und Ärzte.
MehrAntrag. auf Überweisung vermögenswirksamer Leistungen (vl) nach dem Vermögensbildungsgesetz 4 0,0 0,, DE 25410200 00
Antrag auf Überweisung vermögenswirksamer Leistungen (vl) nach dem Vermögensbildungsgesetz 00 Persönliche Angaben Vertragsinhaber Bitte beachten Sie: Dieser Vordruck wird maschinell verarbeitet. Schreiben
MehrBitte beachten Sie ebenfalls unsere Förderrichtlinien (http://www.stiftung.unibonn.de).
Bewerbung um ein Ließem-Stipendium der Universität Bonn 1. Anleitung Alle Unterlagen (siehe 2. Erforderliche Nachweise und Qualifikationen ) müssen bis zum 18. Mai 2016 postalisch bei der Bonner Universitätsstiftung,
MehrErste Schritte im Lieferantenportal
Erste Schritte im Lieferantenportal Das Lieferantenportal ist eine Interseite, welche dazu dient, Lieferanten Informationen über aktuelle Beschaffungsvorgänge zu vermitteln. Der Zugriff auf Beschaffungsvorgänge
MehrAusführungs- und Handlungshinweise "Sicherheitspass"
Ausführungs- und Handlungshinweise "Sicherheitspass" Vorbemerkung: Es ist erklärtes Ziel der RWE, dass jeder Mitarbeiter so gesund nach Hause geht, wie er gekommen ist. Dies gilt gleichermaßen für die
MehrREGIERUNGSPRÄSIDIUM STUTTGART Straßenwesen und Verkehr
REGIERUNGSPRÄSIDIUM STUTTGART Straßenwesen und Verkehr Regierungspräsidium Stuttgart Postfach 80 07 09 70507 Stuttgart Baden-Württembergischer Luftfahrtverband e.v. Postfach 10 04 61 70003 Stuttgart Stuttgart,
Mehr2.5 Jugendarbeitsschutzgesetz
2.5 Jugendarbeitsschutzgesetz A B C Verzeichnis beschäftigter Jugendlicher gemäß 49 JArbSchG Belehrung über Gefahren gemäß 29 JArbSchG Aushang über Arbeitszeit und Pausen gemäß 48 JArbSchG Jugendlicher
MehrMeldepflichten für Beherbergungsgäste und Vermieter
Meldepflichten für Beherbergungsgäste und Vermieter Wenn ein Gast eine Unterkunft bezieht stellt sich die Frage, ob er sich auf Grund des Aufenthaltes zu registrieren hat. Grundsätzlich sind zwei relevante
MehrMitteilung. Siegel- und Beglaubigungsrecht kirchlicher Körperschaften des öffentlichen Rechts. Vom 9. April 1991 (ABl. 1991 S.
Siegel- und Beglaubigungsrecht 5.3.1.1 Mitteilung Siegel- und Beglaubigungsrecht kirchlicher Körperschaften des öffentlichen Rechts Vom 9. April 1991 (ABl. 1991 S. A 33) Inhaltsübersicht * A) Verwendung
Mehr11133/15 hm/hba/zb 1 DG D 1B
Rat der Europäischen Union Brüssel, den 22. Juli 2015 (OR. en) 11133/15 ASIM 65 COWEB 75 VERMERK Absender: Generalsekretariat des Rates Empfänger: Delegationen Nr. Vordok.: 10833/15 ASIM 55 COWEB 71 Betr.:
MehrFedEx Express Kundennummer(n): Bitte verwenden Sie den Anhang A für weitere Kundennummern und/oder Niederlassungen.
FedEx Express Kundennummer(n): Bitte verwenden Sie den Anhang A für weitere Kundennummern und/oder Niederlassungen. An: FedEx Express Schweiz EU 300/2008 und 185/2010 Faxnummer: 061 325 14 56 E-Mail- acsch@fedex.com
MehrFrankfurt, 29. August 2013
Informationsveranstaltung Zulassungsverfahren privater Sicherheitsdienste zum Schutz von Seeschiffen Claudia Topp Referat 224 Frankfurt, 29. August 2013 www.bafa.de Einführung - Gliederung Hintergrund
MehrMerkblatt Kennzeichnung und Registrierung von Rindern
Merkblatt Kennzeichnung und Registrierung von Rindern Verpflichtungen nach Fachrecht und Cross Compliance Betriebsregistrierung vor Beginn der Tierhaltung bei der zuständigen Kreisverwaltung Angaben: Name,
MehrInfoblatt Russland. Es darf im Nachhinein nichts handschriftlich geändert werden.
Burgherrenstraße 11 12101 Berlin Tel.: +49 (0) 30 66401247 Fax: +49 (0) 30 66401248 Web: www.visumland.de Email: info@visumland.de Infoblatt Russland Inhaltsverzeichnis 1. Touristenvisum 2. Businessvisum
MehrBenutzerhinweise zum elektronischen Formular "Nachweisführung für Unternehmen"
Benutzerhinweise zum elektronischen Formular "Nachweisführung für Unternehmen" 2 Änderungschronik 1. Änderung am Benutzerhandbuch Fassung vom 25.01.2016 (Änderung am 10.05.2016) redaktionelle Überarbeitung
MehrGefahren der Greifvogelhybridzucht begrenzen Bundesrat stimmt Bundesartenschutzverordnung zu Stand:
Gefahren der Greifvogelhybridzucht begrenzen Bundesrat stimmt Bundesartenschutzverordnung zu Stand: 17.12.2004 Der Bundesrat hat am 17.12.2004 einer Verordnung des BMU und des BMVEL zur Änderung der Bundesartenschutzverordnung
MehrAntrag. auf Anerkennung als Ökostromanlage
An das Amt der Steiermärkischen Landesregierung Abteilung 13 Umwelt und Raumordnung Landhausgasse 7 8010 Graz Email: abteilung13@stmk.gv.at oder per Fax: 0316/877-3490 Antrag auf Anerkennung als Ökostromanlage
MehrAntrag auf Ermächtigung zur ambulanten psychotherapeutischen und psychiatrischen Versorgung
Achtung: Die Seiten 1-5 des Antrages aufgrund der elektronischen Erfassung bitte nur komplett einrei- chen!! Andernfalls ist eine Bearbeitung nicht möglich. An die Geschäftsstelle des Zulassungsausschusses
MehrVerordnung über die elektronische öffentliche Beurkundung
Verordnung über die elektronische öffentliche Beurkundung (EÖBV) vom 23. September 2011 Der Schweizerische Bundesrat, gestützt auf Artikel 55a Absatz 4 des Schlusstitels des Zivilgesetzbuches 1 und die
MehrAusführungs- und Handlungshinweise "Sicherheitspass"
Stand: 10.10.2009 RWE Rheinland Westfalen Netz WN-A HINWEISE SICHERHEITSPASS Seite: 1 Ausführungs- und Handlungshinweise "Sicherheitspass" Vorbemerkung: Es ist erklärtes Ziel der RWE, dass jeder Mitarbeiter
MehrAntrag auf Eintragung in das Vermittlerregister für natürliche Personen (bei OHG, KG, GbR die jeweiligen geschäftsführungsberechtigten Gesellschafter)
Ihr Firmenname Straße und Hausnummer PLZ Ort IHK Bodensee-Oberschwaben Finanzanlagenvermittler Lindenstr. 2 88250 Weingarten Antrag auf Eintragung in das Vermittlerregister für natürliche Personen (bei
MehrService Energietechnik SF 6. -Training und Zertifizierung Rückgewinnung von SF 6. -Gas
SF 6 -Training und Zertifizierung Rückgewinnung von SF 6 -Gas Zertifizierung für die Rückgewinnung von SF 6 -Gas Die europäische Verordnung (EG) Nr. 842/2006 und die Chemikalien-Klimaschutzverordnung sehen
MehrCHECKLISTE JAHRESABSCHLUSS. oder ÜBERSCHUSSRECHNUNG
CHECKLISTE JAHRESABSCHLUSS oder ÜBERSCHUSSRECHNUNG Seite 1 von 5 Checkliste für Ihren Jahresabschluss oder Überschussrechnung Sehr geehrte Mandantinnen, sehr geehrte Mandanten, diese Checkliste soll Ihnen
MehrAnmeldung Familienzulagen / Haushaltungszulagen für landwirtschaftliche Arbeitnehmende
Anmeldung Familienzulagen / Haushaltungszulagen für landwirtschaftliche Arbeitnehmende Bitte beachten Sie, dass wir nur vollständig ausgefüllte, unterschriebene Anmeldungen und mit den unter Punkt 7 aufgeführten
MehrMerkblatt zum Artenschutz (Stand: )
Merkblatt zum Artenschutz (Stand: 15.09.2012) Bearbeiter beim Regierungspräsidium Karlsruhe: Herr Westermann, Karl-Friedrich-Str. 17, 2. OG, Zimmer-Nr. 354, Tel-Nr. 0721/926-2647 (ganztags), E-Mail: Werner.Westermann@rpk.bwl.de
MehrMuster Abnahmeprotokoll
M-Abnahmeprotokoll Seite 1 von 6 Seiten Muster Abnahmeprotokoll Datum: Uhrzeit: von Uhr bis Uhr Bauvorhaben: Auftrag von: Baukunden: Auftragnehmer: Architekt Bauvertrag vom: Leistungsverzeichnis vom: Beginn
MehrErklärung des Betreibers einer EEG-, KWKG- oder konventionellen Erzeugungsanlage zur EEG-Umlagepflicht
Bitte zurücksenden an: Syna GmbH Team Einspeiser Ludwigshafener Str. 4 65929 Frankfurt am Main Kontakt: Einspeiser-Team Telefon: 069 8088 0022 Telefax: 069 3107-2553 E-Mail: einspeiser@syna.de Erklärung
MehrA n t r a g. Bitte lesen Sie die beigefügten Hinweise (Anlage 3), bevor Sie den Antrag ausfüllen.
A n t r a g auf Umwandlung eines ausländischen Hochschulgrades in einen entsprechenden deutschen Grad gemäß 44 Abs. 1 Satz 4 des Gesetzes über die Freiheit der Hochschulen im Freistaat Sachsen (Sächsisches
MehrSatzung der Gemeinde Malschwitz über die Erhebung einer Hundesteuer
Satzung der Gemeinde Malschwitz über die Erhebung einer Hundesteuer Aufgrund des 4 der Sächsischen Gemeindeordnung (SächsGemO) in der jeweils geltenden Fassung in Verbindung mit 2 und 7, Abs.2 des Sächsischen
Mehr- Der Personalrat - Geschäftsordnung
- Der Personalrat - Geschäftsordnung in der Fassung vom 21. Juli 2008 1 Aufgaben der Vorsitzenden 1. Die Vorsitzende 1 führt die laufenden Geschäfte im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen und nach Maßgabe
MehrDie Pflicht der Zahlung der EEG-Umlage für den Eigenversorger ergibt sich aus 61 des EEG 2014.
PV-Anlagenleistung von 7,7 bis 10,0 kwp Information zur EEG-Umlagepflicht nach dem EEG 2014 Für das Netzgebiet der e-netz Südhessen GmbH & Co. KG (e-netz Südhessen) sind wir für die Auszahlung der Einspeisevergütung
Mehrauremar - Fotolia.com Die Kontovollmacht Ratgeber mit Muster. Worauf Sie beim Erstellen achten müssen!
auremar - Fotolia.com Die Kontovollmacht Ratgeber mit Muster. Worauf Sie beim Erstellen achten müssen! 1 Die Kontovollmacht Worauf Sie beim Erstellen achten müssen! Ein Bankkonto ist eine absolut persönliche
MehrPass- und Ausweisangelegenheiten. Personalausweis
Pass- und Ausweisangelegenheiten Personalausweis vorläufiger Personalausweis epass (elektronischer Reisepass) vorläufiger Reisepass Kinderreisepass Links zum Thema Reisen Personalausweis Gemäß 1 Abs. 1
MehrVerordnung über die elektronische öffentliche Beurkundung
Verordnung über die elektronische öffentliche Beurkundung (EÖBV) 943.033 vom 23. September 2011 (Stand am 1. November 2012) Der Schweizerische Bundesrat, gestützt auf Artikel 55a Absatz 4 des Schlusstitels
MehrAngebotsvergleich Risikolebensversicherung l Auftrag mit Einzugsermächtigung
Angebotsvergleich Risikolebensversicherung l Auftrag mit Einzugsermächtigung Bitte füllen Sie diesen Fragebogen vollständig aus und senden Sie ihn mit der unterzeichneten Einzugsermächtigung (am Ende des
MehrPrüfungsverfahren Masterarbeit (nach SPO 30, Stand: 27.11.2015)
Formblatt Prüfungsverfahren Masterarbeit (nach SPO 30, Stand: 27.11.2015) I. Anmeldung zur Masterarbeit (vom Studierenden 1 auszufüllen) 1. Familienname (ggf. Geburtsname) des Studierenden: 2. Vorname(n):
MehrHerbstbasar 2016. Wir verwenden von nun an neue Etiketten, die neben den ehemaligen Informationen auch einen individuellen EAN- Strichcode erhalten.
Herbstbasar 2016 Liebe Verkäufer/-innen, ab diesem Basar gibt es einige Neuerungen für Sie, wir stellen unser Verkaufssystem auf EAN-Strichcodes um. Es gibt zwei kleine Änderungen des bisherigen Ablaufs:
MehrInformationen zur Ersten Juristischen Staatsprüfung
Informationen zur Ersten Juristischen Staatsprüfung (Anmeldung, Fristen, Ablauf) Die bisherige Erste Juristische Staatsprüfung wurde im Zuge der Neufassung der Ausbildungs- und Prüfungsordnung für Juristen
MehrHandlungsanleitung für Beglaubigungen an der Christian-Albrechts-Universität zu Kiel (CAU)
Handlungsanleitung für Beglaubigungen an der Christian-Albrechts-Universität zu Kiel (CAU) 1. Begriffsbestimmungen 1.1 Beglaubigung von Abschriften / Kopien Mit einer Beglaubigung wird amtlich bestätigt,
MehrFormular für Unternehmenskonsortien
Formular für Unternehmenskonsortien Anlage zum elektronischen Antrag für das Förderprogramm Einsparzähler esz_kf-v1.0.0525 BAFA 2016 Quelle: http://www.bafa.de Seite 1 von 8 Sie benötigen Hilfe beim Ausfüllen
MehrExportzertifikate (Verkehrsfähigkeitsbescheinigungen) für Medizinprodukte und In-vitro-Diagnostika
Exportzertifikate (Verkehrsfähigkeitsbescheinigungen) für Medizinprodukte und In-vitro-Diagnostika 1. Für welche Länder werden Exportzertifikate benötigt? 2. Wer ist berechtigt, ein Exportzertifikat zu
MehrAufforderung zur Abgabe eines Angebotes Vergabeverfahren gemäß Abschnitt 1 der VOB/A
Vergabestelle Hessen Mobil Straßen- und Verkehrsmanagement Marburg Raiffeisenstraße 7 35043 Marburg Deutschland Ort: Marburg Datum: 13.05.2016 Tel.: +49 6421/403-0 Fax: +49 6421/403-186 E-Mail: vergabe.marburg@mobil.hessen.de
MehrL 358/12 Amtsblatt der Europäischen Union 3.12.2004 KOMMISSION
L 358/12 Amtsblatt der Europäischen Union 3.12.2004 KOMMISSION ENTSCHEIDUNG DER KOMMISSION vom 1. Dezember 2004 zur Festlegung des Musters einer Gesundheitsbescheinigung für nicht gewerbliche Verbringungen
MehrSie wollen einen Baum fällen? Eine Hecke zurückschneiden? Das müssen sie dabei beachten
Sie wollen einen Baum fällen? Eine Hecke zurückschneiden? Das müssen sie dabei beachten U M W E L T A M T Warum muss das überhaupt geregelt werden? Wie grün eine Stadt ist, wirkt sich ganz entscheidend
MehrMerk blatt. Tätigkeit als medizinische/r Fußpfleger/in (Podologe/in)
Stand: Januar 2016 Merk blatt Tätigkeit als medizinische/r Fußpfleger/in (Podologe/in) Bei der Tätigkeit als Fußpfleger/in wird zwischen der kosmetischen und der medizinischen Fußpflege unterschieden:
MehrINTERNATIONALER VERTRIEBSVERTRAG MUSTER
INTERNATIONALER VERTRIEBSVERTRAG MUSTER Laden Sie das Muster des Internationalen Vertriebsvertrages im Word-Format herunter. Füllen Sie die leeren Felder aus und wählen Sie die Bestimmungen dieses internationalen
MehrÜbernahmeprotokoll für die partielle Verpflichtungsübertragung - Übernehmer
Anlage zum Sammelantrag 2016 Programm zur Förderung umweltgerechter Landwirtschaft, Erhaltung der Kulturlandschaft, Naturschutz und Landschaftspflege in Thüringen (KULAP) Übernahmeprotokoll für die partielle
MehrBauen in Lotte. Bewerberformular. Baugebiet Achmerstraße im OT Halen
Bauen in Lotte Bewerberformular Baugebiet Achmerstraße im OT Halen Mögliche Grundstücksaufteilung Die Aufteilung der Grundstücke ist nur vorläufig, es können sich noch Änderungen ergeben, was die genaue
Mehr