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1 Deutscher Bundestag Drucksache 18/ Wahlperiode Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Luise Amtsberg, Beate Walter-Rosenheimer, Dr. Franziska Brantner, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Drucksache 18/9136 Unbegleitete minderjährige Flüchtlinge im Asylverfahren Vorbemerkung der Fragesteller Unbegleitete minderjährige Flüchtlinge (UMF) sind eine besonders schutzbedürftige Flüchtlingsgruppe im Sinne der EU-Aufnahmerichtlinie (2013/33/EU). Sie fliehen aus unterschiedlichsten Verfolgungsgründen nach Deutschland. Die Schutzquoten in Asylverfahren unbegleiteter minderjähriger Flüchtlinge sind in den letzten Jahren kontinuierlich gestiegen. Nach den vorliegenden Zahlen des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend und des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge (BAMF) besteht aber weiterhin eine große Diskrepanz zwischen der Zahl der unbegleiteten minderjährigen Flüchtlinge im Asylverfahren und der Zahl der Inobhutnahmen durch die zuständigen Jugendämter. Nach Auskunft des BAMF ist dies u. a. auf die verzögerte Asylantragsmöglichkeit Ende des Jahres 2015 zurückzuführen. Unbegleitete minderjährige Flüchtlinge sind im besonderen Maße von der langsamen Bearbeitung der Asylgesuche beim BAMF betroffen, da die meisten sind bei Einreise offenkundig im Alter von 16 und 17 Jahren bei Erreichen der Volljährigkeit die in der Minderjährigkeit begründeten Fluchtursachen weniger Beachtung bei der Prüfung der Asylgesuche finden. Bislang sind genaue statistische Angaben zu dieser Situation nicht durch die Bundesregierung veröffentlicht worden. Weiter sind bislang von Seiten der Bundesregierung keine quantitativen Daten bekannt gemacht worden, welche Fluchtgründe unbegleitete minderjährige Flüchtlinge im Asylverfahren vortragen und aus welchen Gründen sie in Deutschland einen Schutzstatus erhalten. 1. a) Wie viele unbegleitete Minderjährige haben im Jahr 2015 in Deutschland einen Asylerstantrag gestellt (bitte nach den 20 Hauptherkunftsländern aufschlüsseln)? Die Angaben können der folgenden Tabelle entnommen werden, wobei diese nur Erstanträge enthält, da bei unbegleiteten minderjährigen Asylbewerbern im Rahmen des Asylverfahrens nur Erstanträge gesondert erfasst werden: Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums des Innern vom 21. Juli 2016 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich in kleinerer Schrifttype den Fragetext.

2 Drucksache 18/ Deutscher Bundestag 18. Wahlperiode Asylanträge unbegleiteter Minderjähriger Jahr 2015 (nur Erstanträge) Insgesamt darunter: Afghanistan Syrien Eritrea Irak Somalia 793 Ungeklärt 279 Albanien 223 Pakistan 205 Gambia 179 Äthiopien 133 Kosovo 121 Guinea 117 Iran 77 Ägypten 64 Senegal 53 Nigeria 51 sonstige asiatische Staatsangehörige 49 Staatenlos 47 Marokko 45 Bangladesch 41 b) Wie viele unbegleitete Minderjährige konnten erst im Jahr 2016 ihren Asylerstantrag stellen und wurden nachregistriert (vergleiche hierzu den Hinweis zur Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage zu Frage 6 auf Bundestagsdrucksache 18/8450)? Ist die Bundesregierung überzeugt davon, dass alle UMF, die im Jahr 2015 eingereist sind mittlerweile einen Asylerstantrag stellen konnten? Falls nein, wie viele nachregistrierte Asylerstanträge von unbegleiteten Minderjährigen, die im Jahr 2015 eingereist sind, erwartet die Bundesregierung noch, und bis wann ist die Nachregistrierung voraussichtlich abgeschlossen? Die Stellung eines Asylantrages für unbegleitete Minderjährige kann durch das Jugendamt während der vorläufigen Inobhutnahme nach 42a Absatz 3 Satz 1 des Achten Buches Sozialgesetzbuch (SGB VIII) oder nach der Inobhutnahme ( 42 Absatz 1 Satz 1 Nummer 3 SGB VIII) durch einen Vormund erfolgen.

3 Deutscher Bundestag 18. Wahlperiode 3 Drucksache 18/9273 Dessen Bestellung durch das Familiengericht ist vom Jugendamt nach 42 Absatz 3 Satz 4 SGB VIII unverzüglich zu veranlassen. Die Antragstellung durch o. g. Vertreter ist grundsätzlich schriftlich möglich ( 14 Absatz 1 Nummer 2 Asylgesetz AsylG). Zum Stand 10. Juli 2016 wurden schriftliche Asylerstanträge unbegleiteter Minder-jähriger für das Jahr 2015 nacherfasst. Nach Auskunft des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF) sind die in der Zentrale des BAMF im Jahr 2015 eingegangenen schriftlichen Anträge unbegleiteter Minderjähriger inzwischen alle erfasst. Sollten in Einzelfällen in Außenstellen des BAMF noch schriftliche Anträge unbegleiteter Minderjähriger zur Aktenanlage vorliegen, werden diese schnellstmöglich nacherfasst. 2. Wie viele unbegleitete Minderjährige haben im Jahr 2016 unabhängig von den in der Frage 2 erfassten Personen einen Asylerstantrag gestellt (bitte nach Top 20 der Herkunftsländer auflisten)? Die Angaben können der folgenden Tabelle entnommen werden: ASYLANTRÄGE unbegl. Minderjähriger (nur Erstanträge) Insgesamt darunter: Afghanistan Syrien Irak Eritrea 545 Somalia 465 Ungeklärt 395 Pakistan 239 Iran 238 Gambia 122 Guinea 97 Äthiopien 77 Albanien 64 Nigeria 55 Bangladesch 55 Marokko 49 Staatenlos 42 Ägypten 38 ohne Angabe 32 Mali 31 Libanon 29

4 Drucksache 18/ Deutscher Bundestag 18. Wahlperiode 3. Wie viele Asylverfahren von UMF sind gegenwärtig anhängig (bitte nach Außenstellen differenzieren und jeweils die 15 Hauptherkunftsländer benennen)? Die Angaben differenziert nach Außenstellen und Hauptherkunftsländern können der folgenden Tabelle entnommen werden: Afghanistan Top 15 Herkunftsländer der anhängigen Verfahren von unbegleiteten Minderjährigen Syrien Irak Eritrea Somalia Anzahl anhängige Verfahren von unbegleiteten Minderjährigen nach Außenstellen /Ankunftszentren und Hauptherkunftsländern Insgesamt davon AS München AS Gießen AS Düsseldorf AS Reutlingen AS Bielefeld AS Dortmund AS Braunschweig Entscheidungszentrum Süd AS Karlsruhe AS Schweinfurt AS Hamburg AS Berlin AS Ingelheim/ Bingen AS Neumünster- Boostedt AZ Lebach AS Oldenburg AZ Chemnitz AS Augsburg AS Nostorf-Horst AZ Leipzig AS Zirndorf AS Friedland AZ Bremen AS Jena/ Hermsdorf AS Kiel AS Eisenhüttenstadt AS Bramsche AS Trier Ungeklärt Pakistan Iran Guinea Gambia Äthiopien Albanien Ägypten Nigeria Staatenlos

5 Deutscher Bundestag 18. Wahlperiode 5 Drucksache 18/9273 Anzahl anhängige Verfahren von unbegleiteten Minderjährigen nach Außenstellen /Ankunftszentren und Hauptherkunftsländern Afghanistan Top 15 Herkunftsländer der anhängigen Verfahren von unbegleiteten Minderjährigen Syrien Irak Eritrea Somalia AS Deggendorf AZ Dresden AS Regensburg AS Halberstadt AS Ellwangen AS Essen Entscheidungszentrum West AS Bayreuth AZ Suhl AS Büdingen Entscheidungszentrum Ost AS Bad Berleburg AS Diez AS Burbach Entscheidungszentrum Südwest AS Osnabrück AS Freiburg AZ Gießen AS Sigmaringen AS Mühlhausen/Th AS Hermeskeil AZ Neumünster- Haart Unbekannt Nürnberg AZ Münster AS Manching AS Bamberg Nürnberg AZ Trier AZ Hamburg GA 4 Nürnberg AZ Stern-Buchholz Zustellzentrum Saarbrücken 6 6 AZ Heidelberg Ungeklärt Pakistan Iran Guinea Gambia Äthiopien Albanien Ägypten Nigeria Staatenlos

6 Drucksache 18/ Deutscher Bundestag 18. Wahlperiode Anzahl anhängige Verfahren von unbegleiteten Minderjährigen nach Außenstellen /Ankunftszentren und Hauptherkunftsländern Afghanistan Top 15 Herkunftsländer der anhängigen Verfahren von unbegleiteten Minderjährigen Syrien Irak Eritrea AS Neustadt 5 4 AS Kusel 5 5 AZ Bad Fallingbostel AS Münster AZ Halberstadt Nürnberg Außenstelle Würzburg 2 1 AZ Dortmund 2 2 AZ Mönchengladbach AS Frankfurt/ Flughafen Wie viele Asylgesuche wurden von UMF direkt an den deutschen Außengrenzen gestellt? Die Bundespolizei und die mit der polizeilichen Kontrolle des grenzüberschreitenden Verkehrs beauftragten Behörden haben im Zeitraum von Januar bis Mai 2016 insgesamt unbegleitete minderjährige Drittstaatsangehörige an allen deutschen Grenzen festgestellt, die ein Asylgesuch stellen wollten. Wirksam kann ein Asylgesuch bzw. -antrag von Minderjährigen jedoch nur gestellt werden, wenn diese bereits rechtlich vertreten werden. Hierzu wird auf die Antwort zu Frage 1b verwiesen. Im Rahmen des Flughafenverfahrens wurden im genannten Zeitraum keine unbegleiteten Antragsteller unter 18 Jahren festgestellt. 5. In wie vielen Fällen wurden UMF nicht durch einen Vormund im Asylverfahren begleitet? In wie vielen Fällen konnte im Jahr 2016 eine Anhörung nicht durchgeführt werden, da ein Vormund nicht anwesend war? Die Durchführung eines Asylverfahrens für unbegleitete Minderjährige ist ohne Vormundbestellung nicht möglich (vgl. auch Antwort zu Frage 1b). Für unbegleitete Minderjährige kann ein Asylantrag zwar durch das Jugendamt oder einen Vormund gestellt werden, ein Vormund ist aber spätestens ab der Anhörung erforderlich und bleibt auch in das gesamte Verfahren einbezogen. Die Fallkonstellation, dass eine Anhörung nicht durchgeführt werden konnte, da ein Vormund nicht anwesend war, wird beim BAMF statistisch nicht gesondert erfasst. Somalia Ungeklärt Pakistan Iran Guinea Gambia Äthiopien Albanien Ägypten Nigeria Staatenlos

7 Deutscher Bundestag 18. Wahlperiode 7 Drucksache 18/ Wie ist die Schutzquote der Asylanträge von unbegleiteten Minderjährigen im ersten Halbjahr 2016 (bitte die 20 Hauptherkunftsländer angeben, Schutzquote nach Art des Schutzes differenzieren)? Die Angaben können der folgenden Tabelle entnommen werden, wobei etwaige weitere Quoten aus den Angaben ggf. eigenständig berechnet werden können: Entscheidungen Asylbe- Flücht- Subsidi- Abschie- Gesamt- Gesamt- Ableh- formelle insrechtigunlingsärebungsverboschutz abschutz in nungen Verfahrens- gesamt Art 16a GG schutz 3 I Schutz 4 I 60 V/VII AufenthG solut Prozent erledigun- gen AsylG AsylG insgesamt , davon Syrien ,9-18 Eritrea ,1-21 Afghanistan , Irak ,0 2 4 Ungeklärt ,9 2 7 Albanien , Staatenlos ,0 - - Somalia ,9 7 6 sonst. asiat. Staatsangeh ,0 - - Marokko , Algerien ,0 9 4 Ägypten ,3 7 1 Pakistan ,0 8 1 Äthiopien ,5 1 2 Kosovo ,5 6 1 Sudan (ohne Südsudan) ,0 - - Iran ,1-3 Tunesien ,0% 4 3 Guinea ,0% 3 - Mazedonien ,7% 3 2

8 Drucksache 18/ Deutscher Bundestag 18. Wahlperiode 7. Wie viele unbegleitete Minderjährige wurden im Jahr 2016 im Asylverfahren negativ beschieden (bitte die 20 Hauptherkunftsländer angeben und nach Ablehnungsgrund differenzieren)? Die Angaben können der folgenden Tabelle entnommen werden, wobei Ablehnungsgründe statistisch nicht erfasst werden: Ablehnungen insgesamt insgesamt 147 davon: Afghanistan 38 Albanien 32 Marokko 13 Algerien 9 Pakistan 8 Somalia 7 Ägypten 7 Kosovo 6 Tunesien 4 Mazedonien 3 Russische Föderation 3 Guinea 3 Irak 2 Bangladesch 2 Ungeklärt 2 sowie acht Staaten mit jeweils 1

9 Deutscher Bundestag 18. Wahlperiode 9 Drucksache 18/ Wie ist die durchschnittliche Verfahrensdauer bei unbegleiteten Minderjährigen (bitte nach den 20 Hauptherkunftsländern differenzieren)? Die Angaben können der folgenden Tabelle entnommen werden: Durchschnittliche Bearbeitungsdauer bei Asylerstanträgen von unbegleiteten Minderjährigen von der Asylantragstellung bis zu einer behördlichen Entscheidung in Monaten Herkunftsländer gesamt 7,4 darunter: Syrien 5,8 Eritrea 9,9 Afghanistan 10,6 Irak 6,5 Ungeklärt 6,3 Albanien 8,0 Staatenlos 5,5 Somalia 14,2 sonstige asiatische Staatsangehörige 6,9 Marokko 13,8 Algerien 11,7 Ägypten 9,3 Pakistan 7,7 Äthiopien 17,3 Kosovo 8,8 Iran 15,0 Tunesien 10,7 Sudan (ohne Südsudan) 6,7 Guinea 19,3 Mazedonien 13,1 9. In wie vielen Fällen ist im Jahr 2016 bei unbegleiteten Minderjährigen ein Dublin-Verfahren zur Rücküberstellung in einen anderen Mitgliedstaat eingeleitet worden, und in wie vielen Fällen ist es zu einer Rücküberstellung gekommen (bitte nach Mitgliedstaat und Herkunftsland der unbegleiteten Minderjährigen aufschlüsseln)? Die Angaben können der folgenden Tabelle entnommen werden, wobei die Überstellungen von unbegleiteten Minderjährigen in einen anderen Mitgliedstaat in der Antwort zu Frage 11 dargestellt sind:

10 Drucksache 18/ Deutscher Bundestag 18. Wahlperiode Stand: Stellung von Übernahmeersuchen an einen Mitgliedstaat nach der Dublin-Verordnung für unbegleitete Minderjährige Mitgliedstaat Herkunftsland Österreich Afghanistan 4 Syrien 1 Belgien Afghanistan 1 Irak 1 Bulgarien Afghanistan 3 Irak 1 Pakistan 1 Syrien 2 Schweiz Afghanistan 1 Gambia 2 Guinea 2 Liberia 1 Marokko 1 Somalia 3 Dänemark Afghanistan 1 Kolumbien 1 Finnland Irak 1 Kroatien Afghanistan 1 Pakistan 1 Ungarn Afghanistan 23 Irak 1 Pakistan 4 Syrien 4 Italien Afghanistan 1 Gambia 4 Guinea-Bissau 2 Nigeria 1 Senegal 1 Somalia 4 Malta Eritrea 1 Niederlande Afghanistan 1 Norwegen Afghanistan 1 Irak 1 Schweden Afghanistan 2 Eritrea 1 Irak 1 Syrien 2 Vereinigtes Königreich Syrien 1 Gesamt * 85 * Hinweis: Darunter sind 4 Personen, für die Übernahmeersuchen an 2 verschiedene Mitgliedstaaten gestellt wurden.

11 Deutscher Bundestag 18. Wahlperiode 11 Drucksache 18/ In wie vielen Fällen ist im Jahr 2016 aufgrund der in der Dublin-Verordnung vorgesehenen Regelungen eine Familienzusammenführung von unbegleiteten Minderjährigen mit Eltern bzw. Verwandten in Deutschland vorgenommen worden (bitte nach Zusammenführung zum unbegleiteten Minderjährigen bzw. des unbegleiteten Minderjährigen zu Eltern/Verwandten und jeweiligen involvierten Mitgliedstaat aufschlüsseln)? Die Angaben können den folgenden Tabellen entnommen werden: Stand: nach Artikel 8 Absatz 1 Dublin III Überstellungen von den Mitgliedstaaten an Deutschland nach Artikel 8 der Dublin-Verordnung Mitgliedstaat Herkunftsland Anzahl Österreich Afghanistan 1 Schweiz Irak 1 Afghanistan 1 Eritrea 2 Irak 2 Syrien 1 Zypern Somalia 1 Dänemark Syrien 1 Finnland Afghanistan 1 Griechenland Afghanistan 7 Syrien 9 Ungarn Syrien 1 Niederlande Albanien 1 Irak 2 Syrien 8 Norwegen Syrien 1 Polen Vietnam 1 Schweden Afghanistan 1 Kosovo 1 Syrien 2 Slowenien Syrien 1 Gesamt 46

12 Drucksache 18/ Deutscher Bundestag 18. Wahlperiode nach Artikel 8 Absatz 2 Dublin III Mitgliedstaat Herkunftsland Anzahl Österreich Irak 1 Schweiz Afghanistan 1 Zypern Somalia 1 Griechenland Irak 1 Syrien 1 Niederlande Syrien 1 Gesamt 6 Artikel 8 Absatz 3 Dublin III Mitgliedstaat Herkunftsland Anzahl Norwegen Syrien 1 Gesamt 1 Artikel 8 Absatz 4 Dublin III Mitgliedstaat Herkunftsland Anzahl Ungarn ohne Angabe 1 Niederlande Afghanistan 1 Irak 1 Gesamt 3 Weitere statistische Differenzierungen werden beim BAMF nicht vorgenommen. 11. In wie vielen Fällen ist im Jahr 2016 aufgrund der in der Dublin-Verordnung vorgesehenen Regelungen eine Familienzusammenführung von unbegleiteten Minderjährigen mit Eltern bzw. Verwandten in einem Mitgliedstaat vorgenommen worden (bitte nach Zusammenführung zum unbegleiteten Minderjährigen bzw. des unbegleiteten Minderjährigen zu Eltern/Verwandten und jeweiligen involvierten Mitgliedstaat aufschlüsseln)? Die Angaben können der folgenden Tabelle entnommen werden: Stand: Artikel 8 Absatz 1 Dublin III Überstellungen von Deutschland an die Mitgliedstaaten nach Artikel 8 der Dublin-Verordnung Mitgliedstaat Herkunftsland Anzahl Belgien Syrien 1 Schweden Eritrea 1 Syrien 2 Gesamt 4

13 Deutscher Bundestag 18. Wahlperiode 13 Drucksache 18/ a) Wie viele Asylanträge von unbegleiteten Minderjährigen die in den Jahren 2014 bis 2016 gestellt wurden, wurden erst nach Vollendung des 18. Lebensjahres beschieden (bitte nach Jahren und nach 20 Hauptherkunftsländern auflisten)? b) Wie ist die Schutzquote von Antragsstellern, die als unbegleitete Minderjährige einen Asylantrag gestellt haben und erst nach erreichter Volljährigkeit beschieden wurden, im ersten Halbjahr 2016 (bitte die 20 Hauptherkunftsländer angeben und die Schutzquote nach Art des Schutzes differenzieren)? c) Wie viele Antragsteller, die als unbegleitete Minderjährige einen Asylantrag gestellt haben und erst nach erreichter Volljährigkeit beschieden wurden, wurden im Jahr 2016 im Asylverfahren negativ beschieden (bitte die 20 Hauptherkunftsländer angeben und nach Ablehnungsgrund differenzieren)? d) Falls hierzu keine Statistiken vorliegen, wieso kann das BAMF aus den MARiS-Datensätzen nicht herausfiltern, wenn ein unbegleiteter Minderjähriger einen Asylantrag gestellt hat und dementsprechend registriert wurde und erst als volljährige Person beschieden wurde, und gibt es die Absicht diese Datenlücke zu schließen? Angaben im Sinne der Fragen zu 12a bis 12c werden statistisch nicht erfasst. Das BAMF führt unbegleitete Minderjährige in den Statistikdatensätzen nicht in der für die Beantwortung der gestellten Fragen ggf. notwendigen historisierten Form. Eine entsprechende Anpassung ist nicht geplant, da die erfragten Angaben für die Aufgabenerfüllung des BAMF nicht benötigt werden. 13. a) Aus welchen Gründen wurde im Jahr 2016 unbegleiteten Minderjährigen Schutz im Asylverfahren gewährt? In der Geschäftsstatistik des BAMF werden die einem gewährten Schutzstatus zu Grunde liegenden Verfolgungsgründe statistisch nicht erfasst. Zu den Gründen der Schutzgewährung für unbegleitete Minderjährige erfolgen auch keine internen statistischen Erfassungen. b) In wie vielen Fällen wurde eine drohende bzw. erfolgte Zwangsrekrutierung als Fluchtgrund vorgetragen, und in wie vielen Fällen wurde als Konsequenz welcher Schutzstatus zugesprochen? c) In wie vielen Fällen wurde eine drohende bzw. erfolgte Genitalverstümmelung als Fluchtgrund vorgetragen, und in wie vielen Fällen wurde als Konsequenz welcher Schutzstatus zugesprochen? d) In wie vielen Fällen wurde eine Zwangsverheiratung als Fluchtgrund vorgetragen, und in wie vielen Fällen wurde als Konsequenz welcher Schutzstatus zugesprochen?

14 Drucksache 18/ Deutscher Bundestag 18. Wahlperiode e) In wie vielen Fällen wurde Kinderhandel als Fluchtgrund vorgetragen, und in wie vielen Fällen wurde als Konsequenz welcher Schutzstatus zugesprochen? f) In wie vielen Fällen wurde häusliche oder familiär bedingte Gewalt (bspw. Blutrache) als Fluchtgrund vorgetragen, und in wie vielen Fällen wurde als Konsequenz welcher Schutzstatus zugesprochen? Zu diesen Fallkonstellationen erfolgen beim BAMF keine internen statistischen Erfassungen. Im Einzelfall erhält das Sicherheitsreferat des BAMF Kenntnis aus Asylverfahren u. a. mit Bezug zu Straftaten oder Menschenhandel. Für den Bezugszeitraum liegen jedoch keine entsprechenden Mitteilungen vor.

15

16 Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, Saarbrücken, Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, Heimsheim, Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach , Köln, Telefon (02 21) , Fax (02 21) , ISSN

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