Besteuerung von Vereinen. HR Mag. Stöckler

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1 Besteuerung von Vereinen HR Mag. Stöckler

2 Vereinsbereiche Ideeller Bereich : ureigenster Zweck des Vereins; keine Beteiligung am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr; Geldzufluss: Mitgliedsbeiträge, Spenden, Erbschaften, keine KÖSt, keine Ust! Materieller Bereich : Teilnahme am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr (Konkurrenz zu Unternehmen): KöSt, Ust (Ust evtl. Begünstigungen)

3 Wirtschaftl. Geschäftsbetrieb Materieller Bereich 1) unentbehrlicher Hilfsbetrieb: Erfüllung der begünstigten Vereinszwecke anders nicht erreichbar, Wettbewerb unvermeidbar; Beispiele: Sportbetrieb von Sportvereinen, Theaterveranstaltung eines Kulturvereines, Vortagsveranstaltung wissenschaftlicher Vereines Keine Körperschaftsteuer, Umsatzsteuer möglich (10%)

4 Wirtschaftl. Geschäftsbetrieb 2) entbehrlicher Hilfsbetrieb: Wettbewerb vermeidbar, kein unmittelbares Dienen des Vereinszweckes Überschüsse dienen ausschließlich der Förderung der begünstigten Zwecke Beispiele: kleines Vereinsfest, Flohmarkt, Punschstand, Wohltätigkeitsbasar KÖSt-Pflicht; Ust möglich (10%) Kein Verlust der Gemeinnützigkeit

5 Wirtschaftl. Geschäftsbetrieb 3) begünstigungsschädl. Geschäftsbetrieb: Volle Steuerpflicht, Verlust der Gemeinnützigkeit für den gesamten Verein Außer, es gibt Ausnahmegenehmigungen Beispiele: großes Vereinsfest, Handelsbetrieb, Vereinskantine, Druckwerk mit hohem Inseratenanteil (> 25% der Seitenanzahl) Auftritte bei kommerzieller Veranstaltung

6 Ausnahmegenehmigung 1) beschäftigungsschädliche Betrieb(e): Umsatz über Euro (z.b. großes Vereinsfest) Antragspflicht bei für Ust zuständigem Finanzamt; dieses entscheidet mit Bescheid (i.d.r: wird Betrieb steuerpflichtig, der Verein nicht) 2) beschäftigungsschädlicher Betrieb(e): Umsatz unter Euro; dann automatische Ausnahmegenehmigung (aber nicht für den Betrieb selbst)

7 Antrag auf Ausnahmegenehmigung A) für welchen Zeitraum gilt sie B) für welchen Betrieb: Büffet, Vereinsfest, C) volle oder nur teilweise Ausnahme (bei voller: eingehende Begründung) D) Erklärung, dass Erträge ausschließlich den begünstigten Vereinszwecken zufließen E) Erklärung, dass ohne Ausnahmegenehmigung, der begünstigte Vereinszweck vereitelt würde

8 Vereinsfest (NEU!!!) Unterscheidung klein/groß: kleines Vereinsfest ist entbehrlicher Hilfsbetrieb, großes Vereinsfest ist begünstigungsschädlich

9 Kleines Vereinsfest ALLE FOLGENDEN VORAUSSETZUNGEN MÜSSEN ERFÜLLT SEIN!!! 1) Organisation (Planung, Mitarbeit) ausschließlich durch Vereinsmitglieder und nahe Angehörige 2) Verpflegung: nur beschränktes Angebot, Bereitstellung und Verabreichung nur durch Vereinsmitglieder (nicht durch Betrieb eines Vereinsmitgliedes) 3) Unterhaltung: nur Vereinsmitglieder oder regionale, nicht weiter bekannte Künstler 4) Besucherzahl irrelevant (NEU) 5) alle geselligen Veranstaltungen eines Jahres nicht > 48 Stunden

10 Umsatzsteuer und Vereine Unentbehrlicher Hilfsbetrieb: keine Ust (da nicht unternehmerisch tätig) Entbehrlicher Hilfsbetrieb: Ust ja; aber Kleinunternehmerbefreiung möglich, evtl. Vermutung auf steuerliche Liebhaberei, 10% Begünstigungsschädlicher Betrieb: Ust ja, Normalsteuersatz.

11 Körperschaftsteuer und Vereine Unentbehrlicher Hilfsbetrieb: keine KÖSt Entbehrlicher Hilfsbetrieb: Köst-Pflicht hinsichtlich Betrieb; Gewinnfreibetrag maximal (ab 2013) bzw (vor 2013), auf 10 Jahre vortragbar (Vortragsfähig nur Gewinne unter bzw. 730) Begünstigungsschädlicher Betrieb: Köst für alle Vereinstätigkeiten (außer Ausnahmegenehmigung); Gewinnfreibetrag w.o.

12 Beispiel: Gewinnfreibetrag Verein erzielt 2013 keine Einkünfte: Vortrag Verein erzielt 2014 Einkünfte ihv. 500 Euro: Vortrag Verein erzielt 2015 Einkünfte ihv Euro = kein Vortrag Verein erzielt 2016 Einkünfte von Euro Lösung: (FB 2016): 7.000; ich habe noch vorgetragen: : ich habe noch Rest für Folgeeinkünfte (3.000 aus 2013 und aus 2014)

13 Pauschale Betriebsausgaben für ehrenamtliche Mitarbeiter 20% der Betriebseinnahmen (ohne Ust) als Eigenleistung absetzbar Darüberhinausgehend absetzbar, wenn belegmäßig nachweisbar Gilt auch für begünstigungsschädliche Betrieb (Kantine), wenn Ausnahmegenehmigung vorhanden

14 Mitarbeit im Verein und Vergütung Werkverträge für Funktionäre und Mitglieder: bis monatlich 75,00: keine Einkünfte, keine Mitteilung nach 109a EStG Einkünfte mehr als 75,00 monatlich: Einkünfte, 109a EStG-Mitteilung (außer Sportvereine) Werden Verpflegungskosten erstattet: bis 4 Stunden 13,20, darüber max. 26,40; dann keine Einkünfte Fahrtkosten: nur Ersatz öffentliches Verkehrsmittel + 3 Euro (bzw. + 1,50 Euro); dann keine Einkünfte

15 Begünstigte Sportvereine und deren Vergütung Trainer, Sportler, Schiedsrichter, Masseure: steuerfreie pauschale Fahrt- und Reiseaufwandsentschädigung 60,00 je Einsatztag (max. 540,00 pro Kalendermonat)

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