Willkommen zum Webinar Rechtliche Aspekte vs. Bauchgefühl Was sollten Sie beachten?
|
|
- Marcus Biermann
- vor 8 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 Willkommen zum Webinar Rechtliche Aspekte vs. Bauchgefühl Was sollten Sie beachten? Start: Sprecher: 10:00 Uhr Jürgen Falkner Leiter Softwaretechnik Fraunhofer-Institut für Arbeitswirtschaft und Organisation IAO Fraunhofer IAO, IAT Universität Stuttgart Slide 1
2 Agenda Rechtliche Aspekte und Anforderungen Anbieter außerhalb der EU Vertrauen in Cloud Services Trustfaktoren Fraunhofer IAO, IAT Universität Stuttgart Slide 2
3 RECHTLICHE ASPEKTE Fraunhofer IAO, IAT Universität Stuttgart Slide 3
4 Rechtliche Anforderungen Die juristischen Anforderungen an die Datenverarbeitung in der Cloud ergeben sich aus den zu verarbeitenden Datentypen Nicht- Personenbezogen Personenbezogen Juristische Anforderungen Besondere Arten personenbezogener Daten Finanz-/ Buchhaltungsdaten Fraunhofer IAO, IAT Universität Stuttgart Slide 4
5 Besondere Arten personenbezogener Daten sind gemäß 3 Abs. 9 BDSG besonders schutzbedürftig Hierzu zählen: Gesundheitsdaten Informationen über die rassische oder ethnische Herkunft Politische Orientierung Religiöse Orientierung Gewerkschaftliche Orientierung Sexuelle Orientierung Insbesondere im Umgang mit diesen Daten gilt vor allem das Prinzip der Datensparsamkeit! Nicht vorhandene Daten müssen auch nicht geschützt werden. Fraunhofer IAO, IAT Universität Stuttgart Slide 5
6 Auftragsdatenverarbeitung in der Public Cloud (Prinzip: Controller Processor) Verarbeitung nach Weisungen und im Auftrag innerhalb EU: keine»übermittlung«schriftlicher Vertrag nach $11 Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) erforderlich! 10 Punkte-Katalog umzusetzen Bußgeld bis bei mangelhaften Verträgen EuroCloud Star Audit beinhaltet diese Prüfung der Provider Fraunhofer IAO, IAT Universität Stuttgart Slide 6
7 Auskunftsrecht Nach dem BDSG kann jeder Kunde / Patient Auskunft verlangen über: die zu seiner Person gespeicherten Daten, auch soweit sie sich auf Herkunft und Empfänger beziehen den Zweck der Speicherung Personen und Stellen, an die seine Daten regelmäßig übermittelt werden, wenn seine Daten automatisiert verarbeitet werden. => Provider sollten in der Lage sein, Auskunft über Speicherorte zu geben und dies auch vertraglich zusichern Fraunhofer IAO, IAT Universität Stuttgart Slide 7
8 Zusammenfassung Rechtliche Anforderungen unterscheiden sich nach Datenarten Auftragsdatenverarbeitung Unterliegt dem Bundesdatenschutzgesetz Cloud-Kunde bleibt Auftraggeber und Verantwortlicher Fraunhofer IAO, IAT Universität Stuttgart Slide 8
9 ANBIETER AUßERHALB DER EU Fraunhofer IAO, IAT Universität Stuttgart Slide 9
10 Anbieter außerhalb der EU EU angemessenes Schutzniveau wird angenommen Von der EU gleichgestellte Staaten Schweiz, Kanada, Argentinien angemessenes Schutzniveau wird angenommen USA kein angemessenes Schutzniveau! Ausweg: Safe Harbor Agreement Rest der Welt Kein angemessenes Schutzniveau Ausweg: Nutzungsvertrag mit EU Standardvertragsklauseln (geht auch für USA) Subunternehmer berücksichtigen! Auftraggeber Auftragnehmer SU SU SU SU SU SU Fraunhofer IAO, IAT Universität Stuttgart Slide 10
11 Anbieter außerhalb der EU Fazit Wer seine Daten außerhalb der EU verarbeiten lassen möchte kann dies tun wenn er die rechtlichen Auflagen beachtet Die Entscheidung darüber muss jedes Unternehmen selbst treffen Der Zugriff für ausländische Regierung ist außerhalb der EU leichter Eine Datenverarbeitung innerhalb der EU (auch innerhalb Deutschlands) garantiert noch nicht Datensicherheit und Datenschutz Eine Datenverarbeitung innerhalb des eigenen Unternehmens garantiert ebenfalls noch nicht Datensicherheit und Datenschutz Fraunhofer IAO, IAT Universität Stuttgart Slide 11
12 Das Recht und das Bauchgefühl Fraunhofer IAO, IAT Universität Stuttgart Slide 12
13 Auswege aus dem Datenschutzproblem Zwei Möglichkeiten Proaktiv: Vor der Umsetzung in Datenschutz investieren Reaktiv: Systeme nachträglich patchen oder nach der Verletzung des Datenschutzes in Schadensbegrenzung investieren Privacy by Design (proaktiv) Sicherheitstechnologien (Verschlüsselte Kommunikation und Speicherung, Authentifizierung, Autorisierung etc.) Organisations- und Betriebskonzepte Regeln für den Umgang mit Daten Minimierung der Sammlung von Daten Minimierung des Transfers von Daten Datenkontrolle durch den Nutzer Verhältnismäßigkeit beachten Fraunhofer IAO, IAT Universität Stuttgart Slide 13
14 Zusammenfassung Standorte der Datenverarbeitung und Datenhaltung sind wichtig Zuliefererketten bei Cloud Providern beachten Eigene Anforderungen können von den rechtlichen Vorgaben abweichen Eine Risikoabschätzung hilft dabei die Sicherheitsmaßnahmen vernünftig zu dimensionieren und die Verhältnismäßigkeit zu wahren Fraunhofer IAO, IAT Universität Stuttgart Slide 14
15 VERTRAUEN IN CLOUD SERVICES Fraunhofer IAO, IAT Universität Stuttgart Slide 15
16 Problemstellung Public Cloud Security Fraunhofer IAO, IAT Universität Stuttgart Slide 16
17 Vertrauen in Cloud Services Fraunhofer IAO, IAT Universität Stuttgart Slide 17
18 Zusammenfassung Cloud Sicherheit setzt sich zusammen aus Sicherer Infrastruktur Sicherer Kommunikation Sicheren Prozessen Das Vertrauen in den Anbieter ist dabei entscheidend, aber nicht der einzige Faktor Fraunhofer IAO, IAT Universität Stuttgart Slide 18
19 TRUSTFAKTOREN Fraunhofer IAO, IAT Universität Stuttgart Slide 19
20 Trustfaktoren in der Cloud Performanz und Geschwindigkeit (z.b. Bandbreitengarantien) Daten- / Sicherheitsaspekte Erreichbarkeit / Verfügbarkeit Rechtliche Aspekte Ausfallsicherheit / Redundanter Betrieb Produkt- und Servicemerkmale Anbieter- und Verkäufermerkmale Risiken Zielgruppen und deren Merkmale Backup und Sicherungskonzept Zertifikate Einhaltung technischer Standards Preismodell Merkmale der Anwenderschnittstelle Einstiegshürden (z.b. Trial vorhanden und kostenfrei) Einfache Bedienbarkeit Offene Service- Schnittstellen für die Integration mit anderen Services Design Fraunhofer IAO, IAT Universität Stuttgart Slide 20
21 Soll-Bestandteile von Cloud-Verträgen (SLAs) Garantierte Responseund Recoveryzeiten, Vorgehensweisen, Zertifizierungen Business Continuity / Disaster Recovery Uptime Garantien Festlegung der Zeiträume Prozessbezogene Kennzahlen Technische Parameter Monitoring Messmethoden Speicherorte Eigentum an den Daten Datenschutz und Privatsphäre Sicherheit / Security Service Levels Gerichtsstand, Festlegung von Datenformaten Verbleib der Daten Datensicherheit Nachprüfbarkeit Kündigungsfristen, Vermeidung von Ausschlusskriterien Aussetzung von Dienstleistungen Anbieterhaftung Vertragsstrafen (Pönalen), Versicherungen Bildquelle: Louise Gagnon - Fotolia Fraunhofer IAO, IAT Universität Stuttgart Slide 21
22 Einige praktische Dinge Vereinbarung zur Rückgabe von Daten zu welchem Zeitpunkt ist eine Rückforderung der kompletten Daten vom Cloud Provider möglich? => am Ende der Vertragslaufzeit?... => besser: jederzeit! wie erfolgt der Datenrücktransport? Download Übermittlung von Datenträgern Datenlöschung werden die Daten nur einfach gelöscht? (d.h. die Pointer auf die Daten) werden die Daten physikalisch überschrieben? wie wird das gemacht? wann und wie oft? können Daten gezielt entfernt werden? auf allen Replikas? Fraunhofer IAO, IAT Universität Stuttgart Slide 22
23 Zusammenfassung Verschiedene Aspekte müssen beachtet werden: Datensicherheit/IT-Sicherheit z.b. Verfügbarkeit Rechtliche Aspekte/Compliance z.b. Datenschutz Produkt- und Servicemerkmale z.b. User Interface Anbieter- und Verkäufermerkmale z.b. Referenzkunden Umgang mit Risiken z.b. Haftungsfragen, Versicherungen Welche Zielgruppe hat der Service-Anbieter? Auseinandersetzung mit sinnvollen Vertragsbestandteilen in Service Level Agreements ist sinnvoll und wichtig Fraunhofer IAO, IAT Universität Stuttgart Slide 23
24 Schlusswort Rechtliche Anforderungen sind kein Grund für Cloud-Skepsis Nahezu alles was gewünscht ist kann rechtlich auch abgesichert werden man muss nur die Vorgaben des Bundesdatenschutzgesetzes beachten Einschränkungen bestehen je nach Datentyp teilweise bezüglich des Standorts der Datenverarbeitung und speicherung Zuliefererketten sind auch bei Cloud Providern zu beachten Verhältnismäßigkeit sollte durch eine vernünftige Risikoabschätzung gewahrt werden Die individuellen Vertrauensfaktoren sollten in den Nutzungsverträgen abgebildet und geregelt sein Datenschutz und Sicherheit sind kein Show-Stopper! Fraunhofer IAO, IAT Universität Stuttgart Slide 24
25 Weitere Webinar-Termine: Webinar Uhr Titel: Mit der richtigen Cloud Strategie zum Geschäftserfolg Inhalte: Kosten von Cloud Lösungen, Vorgehensweise für Start-ups Fraunhofer IAO, IAT Universität Stuttgart Slide 25
26 Die Comarch Cloud Produkte Lösungen aus einer Hand ERP Cloud Umfangreiche Warenwirtschaft mit integrierter Finanzbuchhaltung E-Commerce Cloud E-Commerce Plattform mit Warenwirtschaft, Webshop und Payment-Anbindung EDI Cloud Elektronischer Dokumentenaustausch SFA Cloud Die Lösung zur Unterstützung und Steuerung Ihres Außendienstes ibard Datensicherung und Zusammenarbeit in der Cloud Weitere Informationen unter: Fraunhofer IAO, IAT Universität Stuttgart Slide 26
27 Zeit für den Selbstversuch in der Public Cloud Probieren Sie die Comarch Lösungen für ERP, SFA, EDI und Backup aus! So einfach geht es: 1. Gehen Sie auf 2. Wählen Sie die für Ihr Unternehmen passende Lösung. 3. Testen sie 30 Tage lang. 4. Einfach bestellen und beliebig lange weiterarbeiten. Fraunhofer IAO, IAT Universität Stuttgart Slide 27
28 Kontakt Fraunhofer-Institut für Arbeitswirtschaft und Organisation IAO Nobelstraße Stuttgart Jürgen Falkner Leiter Softwaretechnik Sprecher der Fraunhofer-Allianz Cloud Computing Fraunhofer IAO, IAT Universität Stuttgart Slide 28
Willkommen zum Webinar Weil Cloud Computing Vertrauenssache ist Auswahl des richtigen Partners
Willkommen zum Webinar Weil Cloud Computing Vertrauenssache ist Auswahl des richtigen Partners Start: Sprecher: 10:00 Uhr Jürgen Falkner Leiter Softwaretechnik Fraunhofer-Institut für Arbeitswirtschaft
MehrDatendienste und IT-Sicherheit am 11.06.2015. Cloud Computing und der Datenschutz (k)ein Widerspruch?
Datendienste und IT-Sicherheit am 11.06.2015 Cloud Computing und der Datenschutz (k)ein Widerspruch? Datensicherheit oder Datenschutz? 340 Datenschutz Schutz des Einzelnen vor Beeinträchtigung seines 220
MehrEinführung sicheres Cloud Computing
Einführung sicheres Cloud Computing CLOUDwerker Abschlussveranstaltung, Stuttgart 18. November 2014 www.ikt.iao.fraunhofer.de www.cloud.fraunhofer.de www.cloudwerker.de KONTAKT: Jürgen Falkner Leiter Softwaretechnik,
MehrCloud Computing und Datenschutz
Cloud Computing und Datenschutz Kurzvortrag CeBIT 2012 Christopher Beindorff Rechtsanwalt und Fachanwalt für IT-Recht Beindorff & Ipland Rechtsanwälte Rubensstraße 3-30177 Hannover Tel: 0511-6468098 Fax:
MehrDatenschutz und Schule
Datenschutz und Schule - erste Impulse zum Themenbereich - Referent: Ingo Nebe Staatliches Schulamt Nordthüringen, Bahnhofstraße 18, 37339 Leinefelde-Worbis www.schulamt-nordthueringen.de Datenschutz und
MehrRechtliche Anforderungen an Cloud Computing in der Verwaltung
Rechtliche Anforderungen an Cloud Computing in der Verwaltung Dr. Sönke E. Schulz Geschäftsführender wissenschaftlicher Mitarbeiter 19. Berliner Anwenderforum egovernment 19./20. Februar 2013 Bundespresseamt,
MehrWAS DAS BUNDESDATENSCHUTZGESETZ VON UNTERNEHMEN VERLANGT
WAS DAS BUNDESDATENSCHUTZGESETZ VON UNTERNEHMEN VERLANGT Technische und organisatorische Maßnahmen nach 9 BDSG - Regelungsinhalte von 9 BDSG sowie Umsetzungsmöglichkeiten der Datenschutzgebote Fraunhofer
Mehr26.04.2012. Was ist eigentlich (neu am) Cloud Computing? Vertragsbeziehungen Datenschutz Nutzungsrechte Folgen für die Vertragsgestaltung ÜBERBLICK
1 CLOUD COMPUTING - RECHTLICHE RAHMENBEDINGUNGEN Dr. Martin Schirmbacher Berlin, 24. April 2012 Gliederung 2 ÜBERBLICK Was ist eigentlich (neu am) Cloud Computing? Vertragsbeziehungen Nutzungsrechte Folgen
MehrInformationen zum Datenschutz im Maler- und Lackiererhandwerk
Institut für Betriebsberatung des deutschen Maler- und Lackiererhandwerks Frankfurter Straße 14, 63500 Seligenstadt Telefon (06182) 2 52 08 * Fax 2 47 01 Maler-Lackierer-Institut@t-online.de www.malerinstitut.de
MehrDatenschutz und Datensicherheit rechtliche Aspekte. 13. OSL-Technologietage 24. September 2015 PENTAHOTEL Berlin-Köpenick
Datenschutz und Datensicherheit rechtliche Aspekte 13. OSL-Technologietage 24. September 2015 PENTAHOTEL Berlin-Köpenick Überblick Grundlagen Datenschutz Grundlagen Datensicherheit Clouds In EU/EWR In
MehrIMMANUEL DIAKONIE. Datenschutz Grundsätzlich ist verboten, was nicht ausdrücklich erlaubt ist.
IMMANUEL DIAKONIE Datenschutz Grundsätzlich ist verboten, was nicht ausdrücklich erlaubt ist. Sehr geehrte Damen und Herren, der Datenschutz ist uns in der Immanuel Diakonie wichtig! Patienten, Bewohner
MehrDatenschutz und Datensicherung (BDSG) Inhaltsübersicht
Datenschutz und Datensicherung (BDSG) Inhaltsübersicht Datenschutzziel Datenschutz und Datensicherung Personenbezogene Daten Datenverarbeitung Zulässigkeit personenbezogener Datenverarbeitung Zulässigkeit
Mehrccc cloud computing conference 2011 Cloud Computing Neue Impulse für die Wirtschaft
ccc cloud computing conference 2011 Cloud Computing Neue Impulse für die Wirtschaft Cloud Computing und Datenschutz: Was sind die rechtlichen Probleme und wie löst man diese? Oberhausen, 09.11.2011 Dr.
Mehr1. bvh-datenschutztag 2013
1 CLOUD COMPUTING, DATENSCHUTZ ASPEKTE DER VERTRAGSGESTALTUNG UND BIG DATA Rechtsanwalt Daniel Schätzle Berlin, 20. März 2013 1. bvh-datenschutztag 2013 Was ist eigentlich Cloud Computing? 2 WESENTLICHE
MehrTabelle: Maßnahmen und Datenschutz-Kontrollziele zu Baustein 1.5 Datenschutz
Tabelle: Maßn und Datenschutz-Kontrollziele zu Baustein 1.5 Datenschutz (Verweis aus Maß M 7.5) Basierend auf den IT-Grundschutz-Katalogen Version 2006 Stand: November 2006, Stand der Tabelle: 22.08.07
MehrCheckliste zur Erfüllung der Informationspflichten bei Datenerhebung
Checkliste 2006 Checkliste zur Erfüllung der Informationspflichten bei Datenerhebung Nach 4 Abs. 3 BDSG Bitte lesen Sie vorab die Ausführungen zu dem Thema Datenschutz/Datenerhebung. So kommen Sie durch
MehrDatenschutz in der Cloud Datenschutzrechtliche Besonderheiten bei Services aus der Cloud und der Vertragsgestaltung
Datenschutzrechtliche Besonderheiten bei Services aus der Cloud und der Vertragsgestaltung Channel-Sales Kongress Cloud Computing, München 9. Mai 2012 Rechtsanwalt Dr. Sebastian Kraska Externer Datenschutzbeauftragter
MehrCloud Computing Security
Cloud Computing Security Wie sicher ist die Wolke? Prof. Dr. Christoph Karg Studiengang Informatik Hochschule Aalen 24.6.2010 SPI Service Modell Prof. Dr. Christoph Karg: Cloud Computing Security 2/14
Mehr1.1.4 Wissen, was unter Verbot mit Erlaubnisvorbehalt 1.1.5. schützen. 1.1.7 Wissen, was man unter personenbezogenen 1.1.8 1.1.
Datenschutz DLGI Dienstleistungsgesellschaft für Informatik Am Bonner Bogen 6 53227 Bonn Tel.: 0228-688-448-0 Fax: 0228-688-448-99 E-Mail: info@dlgi.de, URL: www.dlgi.de Dieser Syllabus darf nur in Zusammenhang
MehrDatenschutzvereinbarung
Datenschutzvereinbarung Vereinbarung zum Datenschutz und zur Datensicherheit in Auftragsverhältnissen nach 11 BDSG zwischen dem Nutzer der Plattform 365FarmNet - nachfolgend Auftraggeber genannt - und
MehrBeraten statt prüfen Betrieblicher Datenschutzbeauftragter
Beraten statt prüfen Betrieblicher Datenschutzbeauftragter Bestellpflicht zum Datenschutzbeauftragten Nach 4 f Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) müssen Unternehmen einen betrieblichen Datenschutzbeauftragten
MehrCloud Computing, M-Health und Datenschutz. 20. März 2015
CeBIT Hannover INDUSTRIAL USERS FORUM 20. März 2015 Dr. Andreas Splittgerber Olswang Germany LLP München Entwicklungen und Chancen dieser Technologien Health-Apps als lifestyle M-Health als mobile doctor
MehrCloud Security geht das?
Wolfgang Straßer Geschäftsführer Dipl.-Kfm. Cloud Security geht das? @-yet GmbH, Schloß Eicherhof, D-42799 Leichlingen +49 (02175) 16 55 0 Sicherheit in der Cloud geht das? im Prinzip ja aber @-yet GmbH,
MehrEinführung in die Datenerfassung und in den Datenschutz
Dr. Thomas Petri Einführung in die Datenerfassung und in den Datenschutz Hochschule für Politik, Sommersemester 2011, Foliensatz 2-2 bis 2-4 (1.6.2011) 1 Grobübersicht 1. Einführung, europa- und verfassungsrechtliche
MehrDatenschutz-Unterweisung
Datenschutz-Unterweisung Prof. Dr. Rolf Lauser Datenschutzbeauftragter (GDDcert) öbuv Sachverständiger für Systeme und Anwendungen der Informationsverarbeitung im kaufmännisch-administrativen Bereich sowie
MehrDas digitale Klassenund Notizbuch
Das digitale Klassenund Notizbuch Datenschutzrechtliche Rahmenbedingungen Tel.: 0431/9881207 Fax: 0431/9881223 Email:ULD21@datenschutzzentrum.de www.datenschutz.de 30 Abs. 2 SchulG Die Daten der Schulverwaltung
MehrDatenschutzbeauftragte
MEIBERS RECHTSANWÄLTE Externe Datenschutzbeauftragte für Ihr Unternehmen Stand: Juli 2014 Datenschutz im Unternehmen ist mehr als eine Forderung des Gesetzgebers Der Schutz personenbezogener Daten ist
MehrDer Schutz von Patientendaten
Der Schutz von Patientendaten bei (vernetzten) Software-Medizinprodukten aus Herstellersicht 18.09.2014 Gerald Spyra, LL.M. Kanzlei Spyra Vorstellung meiner Person Gerald Spyra, LL.M. Rechtsanwalt Spezialisiert
MehrErläuterungen zur Untervergabe von Instandhaltungsfunktionen
Zentrale Erläuterungen zur Untervergabe von Instandhaltungsfunktionen Gemäß Artikel 4 der Verordnung (EU) 445/2011 umfasst das Instandhaltungssystem der ECM die a) Managementfunktion b) Instandhaltungsentwicklungsfunktion
MehrDatenschutz im Unternehmen. Was muss der Unternehmer wissen?
Was muss der Unternehmer wissen? Was ist Datenschutz nach BDSG? Basis: Recht auf informelle Selbstbestimmung Jeder Mensch kann selbst entscheiden, wem wann welche personenbezogene Daten zugänglich sein
MehrD i e n s t e D r i t t e r a u f We b s i t e s
M erkblatt D i e n s t e D r i t t e r a u f We b s i t e s 1 Einleitung Öffentliche Organe integrieren oftmals im Internet angebotene Dienste und Anwendungen in ihre eigenen Websites. Beispiele: Eine
MehrVorstellung Handwerker-Leitfaden
Vorstellung Handwerker-Leitfaden Abschlussveranstaltung CLOUDwerker, 18.11.2014 Constantin Christmann, Fraunhofer IAO Cloud Services im Handwerk Vorteile: Reduzierter Administrationsaufwand Professioneller
MehrCloud Computing - und Datenschutz
- und Datenschutz Leiterin Referat L1 Rechtliche Grundsatzfragen, Öffentlichkeitsarbeit, Internationaler Datenverkehr, betrieblicher und behördlicher Datenschutz, Melderegister, Sonderaufgaben beim Landesbeauftragten
MehrAgenda: Richard Laqua ISMS Auditor & IT-System-Manager
ISMS Auditor & IT-System-Manager IT-Sicherheit Inhaltsverzeichnis 1 Ziel der Schulung Werte des Unternehmens Datenschutz und IT-Sicherheit 2 Gesetze und Regelungen Mindestanforderungen der IT-Sicherheit
MehrAuftragsdatenverarbeiter: Darf s ein bißchen mehr sein?
Auditprozess beim Auftragsdatenverarbeiter: Darf s ein bißchen mehr sein? Itella Information GmbH Klaus Martens QMB Datenschutzbeauftragter 1 04.11.2011 2011 Itella Information GmbH, Klaus Martens Itella
MehrErstellen von Verfahrensbeschreibungen nach 8 des Niedersächsischen Datenschutzgesetz. Seminar am 13.01.2016
Erstellen von Verfahrensbeschreibungen nach 8 des Niedersächsischen Datenschutzgesetz Seminar am 13.01.2016 Prof. Dr. Stephan König, Robin Ziert, Anke Hirte, 13.01.2016 Die Datenschutzbeauftragten der
MehrRechtssicher in die Cloud so geht s!
Rechtssicher in die Cloud so geht s! RA Jan Schneider Fachanwalt für Informationstechnologierecht Cloud Computing Services für die Wirtschaft IHK Niederrhein, 14. Februar 2013 Ist die (Public-)Cloud nicht...
MehrSecorvo. Partner und Unterstützer
Partner und Unterstützer Datenschutz Anspruch und Wirklichkeit im Unternehmen Karlsruher IT-Sicherheitsinitiative, 31.03.2004 Dirk Fox fox@secorvo.de Secorvo Security Consulting GmbH Albert-Nestler-Straße
MehrMonitoring und Datenschutz
Zentrum für Informationsdienste und Hochleistungsrechnen Monitoring und Datenschutz Dresden, 27.Mai 2008 Bundesrepublik Deutschland Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung: Der Betroffene kann
MehrNutzung dieser Internetseite
Nutzung dieser Internetseite Wenn Sie unseren Internetauftritt besuchen, dann erheben wir nur statistische Daten über unsere Besucher. In einer statistischen Zusammenfassung erfahren wir lediglich, welcher
MehrDatenschutz im Spendenwesen
Datenschutz im Spendenwesen Corinna Holländer, Referentin beim Berliner Beauftragten für f r Datenschutz und Informationsfreiheit (Bereiche: Wirtschaft, Sanktionsstelle) Berlin, den 16. Mai 2011 1 Gliederung
Mehr17.11.2011. Datenschutz (Info-Veranstaltung f. Administratoren) 17.11.2011 H. Löbner Der Datenschutzbeauftragte. Was heißt denn hier Datenschutz?
17.11.2011 H. Löbner Der Datenschutzbeauftragte Volkszählungsurteil Grundsatzentscheidung des Bundesverfassungsgerichts (1983) Schutz des Grundrechts auf informationelle Selbstbestimmung als fachspezifische
Mehrchancen der digitalisierung Überblick Rechtliche Aspekte des cloudcomputing
chancen der digitalisierung Überblick Rechtliche Aspekte des cloudcomputing 1 rechtliche herausforderungen Cloudcomputing Vertrags- und Haftungsrecht Absicherung, dass Cloudanbieter entsprechende wirksame
MehrDatenschutz- und Datensicherheitskonzept der e.consult AG (Kurzversion)
Datenschutz- und Datensicherheitskonzept der e.consult AG (Kurzversion) I. Ziel des Datenschutzkonzeptes Das Datenschutzkonzept stellt eine zusammenfassende Dokumentation der datenschutzrechtlichen Aspekte
MehrVernichtung von Datenträgern mit personenbezogenen Daten
Der Landesbeauftragte für den Datenschutz Niedersachsen Vernichtung von Datenträgern mit personenbezogenen Daten Vernichtung von Datenträgern mit personenbezogenen Daten Öffentliche und nicht-öffentliche
MehrDialogik Cloud. Die Arbeitsumgebung in der Cloud
Dialogik Cloud Die Arbeitsumgebung in der Cloud Seite 2 Diagramm Dialogik Cloud Cloud Box unterwegs im Büro Dialogik Cloud Anwendungen, welche über das Internet zur Verfügung stehen. unterwegs Zugriff
MehrNeues vom DFN-MailSupport. Andrea Wardzichowski, DFN Stuttgart 63. DFN-Betriebstagung 27./28.10.2015, Berlin
Neues vom DFN-MailSupport Andrea Wardzichowski, DFN Stuttgart 63. DFN-Betriebstagung 27./28.10.2015, Berlin Nutzer September 2015 September Einrichtungen 48 Domains 4049 Empfänger 507.972 Verteilung pre-post-queue-filtering
MehrRechtssicher in die Cloud
Rechtssicher in die Cloud Aktuelle Lösungsansätze für rechtskonforme Cloud Services Fachanwalt für Informationstechnologierecht Cloud Conf 2011, München den 21. November 2011 Ist Cloud Computing nicht...
MehrInhalt. Datenschutz ist Grundrechtsschutz 4. Wessen Daten werden geschützt? 5. Wer muss den Datenschutz beachten? 6
Datenschutz ist... Inhalt Datenschutz ist Grundrechtsschutz 4 Wessen Daten werden geschützt? 5 Wer muss den Datenschutz beachten? 6 Welche Daten werden vom Datenschutzrecht erfasst? 7 Wann dürfen personenbezogene
MehrErläuterungen zum Abschluss der Datenschutzvereinbarung
Erläuterungen zum Abschluss der Datenschutzvereinbarung Bei der Nutzung von 365FarmNet erfolgt die Datenverarbeitung durch die365farmnet GmbH im Auftrag und nach Weisung des Kunden. Die die365farmnet GmbH
MehrFreier Mitarbeiter Vertrag
Freier Mitarbeiter Vertrag zwischen Institution: GF/PDL: Straße: PLZ/Ort: -nachstehend Auftraggeber genannt- und Freiberufler Name: Straße: PLZ/Ort: -nachstehend Auftragnehmer genannt- wird folgendes vereinbart:
MehrDeutschland, rechtliche Herausforderungen gelöst mit Drupal
Deutschland, rechtliche Herausforderungen gelöst mit Drupal 2015-07-02 @ DUG Berlin Rouven Volk, Solutions Architect Quelle: https://upload.wikimedia.org/wikipedia/commons/f/f7/artists-impressions-of-lady-justice,_(statue_on_the_old_bailey,_london).png
MehrMarktstudie 2011: Cloud Computing im Business Einsatz. Durchgeführt von der AppSphere AG in Kooperation mit BT Germany
Marktstudie 2011: Cloud Computing im Business Einsatz Durchgeführt von der AppSphere AG in Kooperation mit BT Germany Agenda Informationen zu den Studienteilnehmern Akzeptanz, Einsatz und Erfahrungen
MehrBestandskauf und Datenschutz?
Bestandskauf und Datenschutz? von Rechtsanwältin Christine Loest Fachanwältin für Familienrecht/Mediatorin Kanzlei Michaelis Rechtsanwälte Die Bestandsübertragungen aller Versicherungsverträge (oder z.b.
MehrVerband Bildung und Erziehung Landesbezirk Südbanden. Datenschutz, Sorgerecht und Schulanmeldung
Verband Bildung und Erziehung Landesbezirk Südbanden Datenschutz, Sorgerecht und Schulanmeldung Neue VwV Datenschutz I. Allgemeines Zulässigkeit der Datenverarbeitung Datenerhebung... Datenlöschung und
MehrCloud 2012 Schluss mit den rechtlichen Bedenken!
Cloud 2012 Schluss mit den rechtlichen Bedenken! RA Jan Schneider Fachanwalt für Informationstechnologierecht Roadshow Informationssicherheit in der Praxis Bochum, 11. September 2012 Ist die (Public-)Cloud
MehrDATENSCHUTZ UND AGILE SOFTWAREENTWICKLUNG. Erfahrungen und Vorgehen in der Praxis
DATENSCHUTZ UND AGILE SOFTWAREENTWICKLUNG Erfahrungen und Vorgehen in der Praxis Softwareentwicklung bei der Deutschen Telekom Historie: - explizite Datenschutzberatung von Software- und Systementwicklungen
MehrDie neue Aufgabe von der Monitoring-Stelle. Das ist die Monitoring-Stelle:
Die neue Aufgabe von der Monitoring-Stelle Das ist die Monitoring-Stelle: Am Deutschen Institut für Menschen-Rechte in Berlin gibt es ein besonderes Büro. Dieses Büro heißt Monitoring-Stelle. Mo-ni-to-ring
MehrCloud-Computing. Selina Oertli KBW 28.10.2014
2014 Cloud-Computing Selina Oertli KBW 0 28.10.2014 Inhalt Cloud-Computing... 2 Was ist eine Cloud?... 2 Wozu kann eine Cloud gebraucht werden?... 2 Wie sicher sind die Daten in der Cloud?... 2 Wie sieht
MehrGewährleistung und SoftwaremieteVortrag im Rahmen der Veranstaltung IT-Recht - Grundlagen für Informatiker
Gewährleistung und Softwaremiete Vortrag im Rahmen der Veranstaltung IT-Recht - Grundlagen für Informatiker Bernhard Dick 05.10.2009 Mietverträge Rechtliche Grundlage und Folgen Serviceverträge Wo finden
MehrFacebook und Datenschutz Geht das überhaupt?
Folie 1 Facebook und Datenschutz Geht das überhaupt? Dipl.-Ing. Michael Foth CISA, CGEIT CFE, CRISC Datenschutzbeauftragter des Landessportverbandes Schleswig-Holstein e. V. Folie 2 Themen Webseite Facebook
MehrWorkshop. Die Wolken lichten sich. Cloud Computing"-Lösungen rechtssicher realisieren
mit:, Dr. Undine von Diemar, LL.M. (Michigan), Worum es geht Cloud Computing" ist als ein sehr erfolgreiches Geschäftsmodell für die Nutzung von IT- Infrastruktur über das Internet in aller Munde: Virtuelle,
MehrPOCKET POWER. Qualitätsmanagement. in der Pflege. 2. Auflage
POCKET POWER Qualitätsmanagement in der Pflege 2. Auflage Datenschutz (BDSG) 19 sonals sind dabei die häufigste Übertragungsquelle von Krankheitserregern. Die Mitarbeiter sollten daher gut geschult sein,
MehrDrei Fragen zum Datenschutz im. Nico Reiners
Drei Fragen zum Datenschutz im Geoinformationswesen Nico Reiners 1. Frage Welche Geoinformationen sind personenbezogen? Personenbezug? Personenbezogene Daten sind Einzelangaben über persönliche oder sachliche
MehrEuGH erklärt Datentransfer in die USA für illegal 6. Oktober. Rechtsanwalt Arnd Böken
EuGH erklärt Datentransfer in die USA für illegal 6. Oktober Rechtsanwalt Arnd Böken EuGH erklärt Datentransfer in die USA für illegal Am 6. Oktober 2015 hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) entschieden,
MehrDatenschutzconsulting.info. Verfahrensbeschreibung, Verfahrensverzeichnisse und das Jedermannsrecht
Verfahrensbeschreibung, Verfahrensverzeichnisse und das Jedermannsrecht Diplom-Informatiker Werner Hülsmann Konradigasse 24-78462-Konstanz Tel.:7531 / 365 90 5-4; FAX: -7 E-Mail: info@datenschutzconsulting.info
MehrHerausforderungen beim Arbeiten in der Wolke
Herausforderungen beim Arbeiten in der Wolke Was Sie auf dem Weg zum Cloud Computing bedenken sollten Natanael Mignon // nm@consulting-lounge.de Agenda» Cloud was ist das?» Welchen Herausforderungen müssen
MehrInformationen zur (SIGNAL IDUNA AB-RKV 2014)
Informationen zur (SIGNAL IDUNA AB-RKV 2014) 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 Einwilligung in die Erhebung und Verwendung von Gesundheitsdaten und Schweigepflichtentbindungserklärung
MehrDatenschutz im Unternehmen
Datenschutz im Unternehmen lästige Pflicht oder Chance zur Profilierung? Prof. Dr. Jürgen Taeger Carl von Ossietzky Universität Oldenburg InfoTreff Googlebar und rechtssicher 6. Mai 2013 I. Datenschutz
MehrDatenschutzkonzept. Muster. (Ausschnitt) Datenschutzkonzept. Informationsverbund
Muster (Ausschnitt) Datenschutzkonzept Informationsverbund.. Dokumentinformationen BSI-Konformität und gesetzliche Grundlagen Bausteine Gesetzliche Grundlagen verantwortlich für den Inhalt Name Telefon
MehrIHK-Netzwerksitzung am 05. April 2011 Rechtliche Themen der Gesundheitswirtschaft. Themenschwerpunkt: Arbeitsrecht
IHK-Netzwerksitzung am 05. April 2011 Rechtliche Themen der Gesundheitswirtschaft Themenschwerpunkt: Arbeitsrecht beim Umgang mit Gesundheitsdaten Dr. Christina Blanken Rechtsanwältin Fachanwältin für
MehrDatenverarbeitung im Auftrag
Die Kehrseite der Einschaltung von Dienstleistern: Datenverarbeitung im Auftrag ZENDAS Breitscheidstr. 2 70174 Stuttgart Datum: 10.05.11 1 Datenverarbeitung im Auftrag Daten ZENDAS Breitscheidstr. 2 70174
MehrVerlagerung der Buchführung ins Ausland Gesetzliche Rahmenbedingungen
Verlagerung der Buchführung ins Ausland Gesetzliche Rahmenbedingungen Dirk Blaurock Dirk Blaurock IT Consulting Pinneberg bei Hamburg Schlüsselworte: Business Outsourcing, Verlagerung, Buchhaltung, Oracle
MehrDatenschutz eine Einführung. Malte Schunke
Datenschutz eine Einführung Malte Schunke Gliederung 1. Wieso Datenschutz? 2. Was hat das mit mir zu tun? 3. Begriffserklärungen Pause 4. Wichtige Rechtsvorschriften 5. Datenschutz in der Arztpraxis Wieso
MehrGut geregelt oder Baustelle Datenschutz bei der Hard- und Softwarewartung
Gut geregelt oder Baustelle Datenschutz bei der Hard- und Softwarewartung 4. DFN-Konferenz Datenschutz RA Dr. Jan K. Köcher Datenschutzauditor (TÜV) koecher@dfn-cert.de Einordnung Hard- und Softwarewartung
MehrBayerisches Landesamt für Datenschutzaufsicht in der Regierung von Mittelfranken
in der Regierung von Mittelfranken 2 Wesentliche Elemente des Datenschutzes im Unternehmen 3 Teil A Datenschutz im Unternehmen Teil A Allgemeines zum Datenschutz 4 I. Schutz der personenbezogenen Daten
MehrAlbert HAYR Linux, IT and Open Source Expert and Solution Architect. Open Source professionell einsetzen
Open Source professionell einsetzen 1 Mein Background Ich bin überzeugt von Open Source. Ich verwende fast nur Open Source privat und beruflich. Ich arbeite seit mehr als 10 Jahren mit Linux und Open Source.
MehrDatenschutz im E-Commerce
Datenschutz im E-Commerce RA Christopher Beindorff Beindorff & Ipland Rechtsanwälte Rubensstr. 3-30177 Hannover Tel.: 0511 6468098 / Fax 0511-6468055...... www.beindorff-ipland.de info@beindorff-ipland.de
MehrII 1 Verantwortung der Leitung II 1.13 Datenschutzkonzept. Gültigkeitsbereich Verantwortlich Team
Gültigkeitsbereich Verantwortlich Team Zweck AWO RV Halle Merseburg und alle Tochtergesellschaften GF Datenschutzbeauftragter ist Prozessverantwortlich Alle MA sind durchführungsverantwortlich Zweck des
MehrExterne Datensicherung in der Cloud - Chance oder Risiko?
Externe Datensicherung in der Cloud - Chance oder Risiko?, IT-Tag 2014, 10.09.2014 Agenda Kurzpräsentation INFOSERVE Warum Datensicherung in der Cloud? Vor- und Nachteile Auswahlkriterien Frage- und Diskussionsrunde
MehrÖffnung dienstlicher E Mailfächer Wann darf der Arbeitsgeber tätig werden?
Öffnung dienstlicher E Mailfächer Wann darf der Arbeitsgeber tätig werden? Dipl.-Jur. Julian Fischer Institut für Informations-, Telekommunikations- und Medienrecht, Lehrstuhl Prof. Dr. Hoeren DFN-Kanzlerforum,
MehrDatenschutz der große Bruder der IT-Sicherheit
Datenschutz der große Bruder der IT-Sicherheit Rüdiger Wehrmann Der Hessische Datenschutzbeauftragte Telefon 0611 / 1408-0 E-mail: Poststelle@datenschutz.hessen.de Der Hessische Datenschutzbeauftragte
MehrGrundlagen des Datenschutzes und der IT-Sicherheit. Musterlösung zur 9. Übung im SoSe 2014: Vergleich Datenschutz und IT-Sicherheit
und der IT-Sicherheit Musterlösung zur 9. Übung im SoSe 2014: Vergleich Datenschutz und IT-Sicherheit 9.1 Vergleich Sicherheitsziele & Aufgabe: Kontrollbereiche Ordnen Sie die im BDSG genannten Kontrollbereiche
MehrDienstleistungen Externer Datenschutz. Beschreibung der Leistungen, die von strauss esolutions erbracht werden
Dienstleistungen Externer Datenschutz Beschreibung der Leistungen, die von strauss esolutions erbracht werden Markus Strauss 14.11.2011 1 Dienstleistungen Externer Datenschutz Inhalt 1. Einleitung... 2
MehrMittagsinfo zum Thema
Mittagsinfo zum Thema Datenschutz und Datensicherheit in Non-Profit Profit-Organisationen 6. September 2007 Folie 1 Agenda I. Überblick über Datenschutzgesetzgebung und die Datenschutzaufsichtstellen II.
MehrAnlage zur AGB von isaac10 vom [28.05.2015] Auftragsdatenverarbeitung. Präambel
Anlage zur AGB von isaac10 vom [28.05.2015] Auftragsdatenverarbeitung Präambel Diese Anlage konkretisiert die datenschutzrechtlichen Verpflichtungen der Vertragsparteien, die sich aus der im Hauptvertrag
MehrDiese Website und das Leistungsangebot von www.pflegemit-herz.de werden von der. Anke Reincke - Häusliche Krankenpflege und Seniorenbetreuung
Datenschutzbestimmung 1. Verantwortliche Stelle Diese Website und das Leistungsangebot von www.pflegemit-herz.de werden von der Anke Reincke - Häusliche Krankenpflege und Seniorenbetreuung Pieskower Straße
MehrDatenschutz nach. Herzlich Willkommen. bei unserem Datenschutz-Seminar. Bundesdatenschutzgesetz (BDSG)
Datenschutz nach Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) Herzlich Willkommen bei unserem Datenschutz-Seminar 1 Vorstellung Matthias A. Walter EDV-Sachverständiger (DESAG) Datenschutzbeauftragter (TÜV) 11 Jahre
MehrSicherheitsanalyse von Private Clouds
Sicherheitsanalyse von Private Clouds Alex Didier Essoh und Dr. Clemens Doubrava Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik 12. Deutscher IT-Sicherheitskongress 2011 Bonn, 10.05.2011 Agenda Einleitung
MehrGesetzliche Aufbewahrungspflicht für E-Mails
Gesetzliche Aufbewahrungspflicht für E-Mails sind Sie vorbereitet? Vortragsveranstaltung TOP AKTUELL Meins und Vogel GmbH, Plochingen Dipl.-Inf. Klaus Meins Dipl.-Inf. Oliver Vogel Meins & Vogel GmbH,
MehrTreuhand Cloud. Die Arbeitsumgebung in der Cloud
Treuhand Cloud Die Arbeitsumgebung in der Cloud Seite 2 Diagramm Treuhand Cloud Server Server Treuhand-Büro Home-Office Treuhand-Kunde Treuhand-Büro Interne IT-Infrastruktur des Treuhänders. Zugriff auf
MehrDatenschutz im Unternehmen. Was ist Datenschutz, und weshalb betrifft er unser Unternehmen?
Was ist Datenschutz, und weshalb betrifft er unser Unternehmen? 1 Herzlich willkommen! Die Themen heute: Datenschutz ein aktuelles Thema Gründe für einen guten Datenschutz Welche Grundregeln sind zu beachten?
MehrDer Support für Windows Server 2003 endet endgültig alles was Ihnen dann noch bleibt ist diese Broschüre.
Der Support für Windows Server 2003 endet endgültig alles was Ihnen dann noch bleibt ist diese Broschüre. 14. Juli 2015. Der Tag, an dem in Ihrem Unternehmen das Licht ausgehen könnte. An diesem Tag stellt
MehrKundenleitfaden zur Sicheren E-Mail per WebMail
Allgemeines Die E-Mail gehört heute für nahezu jeden von uns zu einem häufig verwendeten digitalen Kommunikationsmittel. Trotz des täglichen Gebrauchs tritt das Thema Sicherheit bei der Übermittlung von
MehrBrands Consulting D A T E N S C H U T Z & B E R A T U N G
Datenschutzauditor (Datenschutzaudit) Autor & Herausgeber: Brands Consulting Bernhard Brands Brückenstr. 3 D- 56412 Niedererbach Telefon: + (0) 6485-6 92 90 70 Telefax: +49 (0) 6485-6 92 91 12 E- Mail:
MehrWir machen neue Politik für Baden-Württemberg
Wir machen neue Politik für Baden-Württemberg Am 27. März 2011 haben die Menschen in Baden-Württemberg gewählt. Sie wollten eine andere Politik als vorher. Die Menschen haben die GRÜNEN und die SPD in
MehrErstellung eines Verfahrensverzeichnisses aus QSEC
Erstellung eines Verfahrensverzeichnisses aus QSEC Im QSEC-Reporting-Modul steht ab der Version 4.2 ein neuer Bericht zur Verfügung. Es besteht nun die Möglichkeit, einen BDSG-konformen Datenschutzbericht
MehrDatenschutz-Vereinbarung
Datenschutz-Vereinbarung zwischen intersales AG Internet Commerce Weinsbergstr. 190 50825 Köln, Deutschland im Folgenden intersales genannt und [ergänzen] im Folgenden Kunde genannt - 1 - 1. Präambel Die
MehrRechtssichere b2b-shops
Rechtssichere b2b-shops Die wichtigsten rechtlichen Aspekte bei B2B Shopauftritten IntelliShop AG Webinar Download der Präsentation unter Alle registrierten Teilnehmer bekommen am Ende der Expertenwoche
Mehr