Schulanfangszeitung 09/10

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1 istockphoto EHE + FAMILIEN DIE ZEITSCHRIFT FÜR FAMILIEN AUSGABE 8A_2009 VERLAGSPOSTAMT 1010 WIEN P.B.B. ZUL.-NR.: 02Z032728M JAHRGANG 42 09/10 Für das Schuljahr 2009/ Neu ab dem Schuljahr 2009/ Schulpartnerschaft in der Praxis - Checklisten und Protokolle - Aufgaben des Klassen- bzw. Schulforums - Aufgaben des Schulgemeinschaftsausschusses - Aufgaben der Elternvereine - Terminpläne für Elternvereine und Schulpartner - Antworten auf oft gestellte Schulfragen - Schulbuchlimit-Erhöhung für Volks- und Berufsschulen! - Zentralmatura - Ethikunterricht - Das Internet sicher nutzen - Beihilfen und Unterstützungen Schulanfangszeitung Für alle Schultypen: Volksschulen, Hauptschulen, Allgemeinbildende höhere Schulen Ein Service des Katholischen Familienverbandes Österreichs zu Schulbeginn. Der Katholische Familienverband Österreichs

2 02 Prof. Dr. Clemens Steindl Präsident des Katholischen Familienverbandes Mit neuem Schwung ins neue Schuljahr Das neue Schuljahr beginnt. Eltern rüsten ihre Kinder dafür aus. Neue Kleidung wird angeschafft sowie Hefte, Stifte und was noch alles dazugehört. Mit viel Zuversicht und Motivation starten Schülerinnen und Schüler sowie ihre Eltern und Lehrer jeden Herbst neu in das Abenteuer Lernen. Das ist gut so und möge alle Beteiligten das ganze Schuljahr lang durchtragen. Kann das gelingen? Heuer im Sommer ist erstmals der Nationale Bildungsbericht für Österreich erschienen, der von nun an im Drei-Jahres-Rhythmus unser Schulwesen durchleuchten soll. Nachdem der OECD-Bericht tiefgreifende Reformen für unser Bildungssystem verlangt hat und auch die PISA-Studien uns besorgniserregende Noten erteilten, versucht der Nationale Bildungsbericht unsere Sorgen zu kalmieren. Er stellt lediglich fest, dass es Bereiche gebe, die der Zuwendung und Pflege bedürfen, vor allem die Schule für die Zehn- bis 14Jährigen. Angesichts einer längst überfälligen Bildungsreform, die nur gemeinsam mit allen Schulpartner gehen kann, greift diese Beschwichtigung zu kurz. Was wir dringend brauchen und der Katholische Familienverband wird nicht müde, dies immer wieder zu fordern ist eine grundlegende Qualitätsdebatte unseres Bildungssystems. Mit Zuwendung und Pflege wird es nicht getan sein! Priorität muss ein umfassendes bildungspolitisches Gesamtkonzept haben, das Maßstäbe, Orientierungen und Perspektiven für den Bildungsweg unserer Kinder vom Kindergarten bis zur Hochschule setzt. Dabei sollte klar und unmissverständlich auch über die Rollenverteilung gesprochen werden: Was sind die Aufgaben der Schule, welches ist der Beitrag der Eltern? Kann es richtig sein, dass 56 Prozent der 6-14jährigen Schülerinnen und Schüler bei den Hausübungen von ihren Eltern unterstützt werden müssen? Es kann doch nicht Ziel sein, den Eltern immer mehr Verantwortung für den Lernerfolg ihrer Kinder zu übertragen. Kann es richtig sein, dass Eltern Millionen Euro für den Nachhilfeunterricht ihrer Kinder aufwenden? Laut einer AK-Studie sind das pro Jahr 130 Millionen Euro mit weiter nach oben zeigender Tendenz. Hier meine ich, ist etwas nicht in Ordnung. Hier herrscht dringender Änderungsbedarf! Mein erklärtes Ziel ist deshalb eine Schule ohne Nachhilfe zu Lasten der Eltern. In der Bildungsdebatte der vergangenen Jahre spielten die Interessen der Eltern eine viel zu kleine Rolle. Der Streit wogte über ihren Köpfen hinweg. Doch Eltern wollen jenseits von Partikularinteressen und Schuldzuweisungen an einem qualitätsvollen Bildungssystem zum Vorteil ihrer Kinder und an einer Schule mitbauen, auf die sich Kinder wie Eltern nach langen Ferien freuen. English is fun, war der erste Satz, den mein Sohn in der Schule auf Englisch lernte. Das sollte generell gelten. Denn mit Freude lernt es sich allemal leichter. Aber vielleicht braucht es dafür in unseren Schulen doch noch der Nachhilfe. INHALT: Neu im Schuljahr 2009/ Schulpartnerschaft in der Praxis 4 Checkliste für die Wahl der Klassenelternvertreter/Innen 5 Aufgaben des Wahlvorsitzenden, Abkürzungen 6 Protokoll über die Wahl der Klassenelternvertreter/In 7 Aufgaben des Klassen- bzw. Schulforums 8 Aufgaben des Schulgemeinschaftsausschusses 9 Aufgaben der Elternvereine und Adressen der 10 Verbände im Elternbeirat des BMUKK 11 Terminplan für Elternvereine, Schulen und Schulpartner 12 BMUKK: Die Bildungsreform geht weiter 14 Eine Zentralmatura für wirklich alle? 16 Ethikunterricht als notwendige Ergänzung 16 Schulbuchlimit: Für Volksschulen und Berufsschulen erhöht! 17 Das Internet sicher nutzen! Tipps von Saferinternet.at 17 Antworten auf oft gestellte Schulfragen 18 Beihilfen und Unterstützungen 19 Adressen der Diözesanverbände, Bestellkarte 23 Wichtige Termine für 2009/10 24 IMPRESSUM: ehe + familien Ausgabe 8a/2009, Herausgeber, Verleger und Sitz der Redaktion: Katholischer Familienverband Österreichs, 1010 Wien, Spiegelgasse 3/3/9, Tel / 3201, Fax: / 3699, info@familie.at, REDAKTION: Mag. Christina Luef, Maria Smahel, Mag. Andreas Csar GRAFISCHES KONZEPT: BZW. HÖRMANN DRUCK: Druckerei Rötzer VERLAGS- UND HERSTELLUNGSORT: Wien DVR ANMERKUNG: Auch wenn im Text nicht explizit ausgeschrieben, beziehen sich alle Formulierungen selbstverständlich auf männliche und weibliche Personen. GEFÖRDERT DURCH: BUNDESMINISTERIUM FÜR WIRTSCHAFT, FAMILIE UND JUGEND

3 SCHULANFANGSZEITUNG_03 INFO: Die neuen Schulgesetze finden Sie unter Schule + Lernen. Neu im Schuljahr 2009/2010 SCHWERPUNKT: SPRACHFÖRDERUNG Ein besonderer Schwerpunkt wird auch im kommenden Schuljahr auf die Weiterführung der Sprachförderung für außerordentliche Schüler mit mangelnden Deutschkenntnissen gelegt. Für Kinder, die nach Österreich kommen und die deutsche Sprache nicht ausreichend beherrschen, werden an Pflichtschulen in Fördergruppen mit bis zu 11 Wochenstunden Sprachförderkurse angeboten. Darüber hinaus werden auch ordentliche Schüler an Pflichtschulen mit dem neuen Förderprogramm Muttersprachlicher Unterricht unterstützt. Auch an den berufsbildenden mittleren Schulen werden Sprachförderkurse für Schüler mit Deutsch als Zweitsprache eingerichtet. TAGESBETREUUNG NEU Für das Schuljahr 2009/10 haben 81 Schulen das Gütesiegel für gelungene Tagesbetreuung erhalten. Diese Schulen bieten neun Stunden (statt bisher fünf) pro Gruppe für Lernzeit sowie kreative, sportliche und naturwissenschaftlich-technische Angebote, kleinere Gruppen ab 10 Kindern und die Überbrückung zwischen Vormittags- und Nachmittagsunterricht ist geregelt. MITTLERES MANAGEMENT AN SCHULEN An rund 30 Schulen mit mehr als 15 Klassen wird zur administrativen Entlastung der Lehrer und der Direktoren ein mittleres Management eingeführt. Durch diese Maßnahme werden auch Karriereperspektiven und Aufstiegsmöglichkeiten für Lehrer eröffnet. KLEINERE KLASSEN WERDEN WEITER AUSGEBAUT Bis zum Schuljahr 2010/11 werden alle Klassen in den Volks- und Hauptschulen und der AHS- Unterstufe verkleinert. Mit dem vergangenen Schuljahr wurde die Klassenschülerhöchstzahl in diesen Schulen von 30 Kindern pro Klasse auf 25 gesenkt. Der Wermutstropfen dabei: Die Schülerzahl darf in den Hauptschulen und der AHS-Unterstufe um 20% überschritten werden. Damit kann eine Schulklasse wieder auf 30 Kinder kommen; jetzt sind es 36. Die Höchstzahl 25 Kinder gilt vorerst nur in den ersten drei Klassen. In den AHS-Oberstufen und den berufsbildenden mittleren und höheren Schulen (BMHS) können weiterhin bis zu 36 Schüler in einer Klasse sitzen. KLEINGRUPPENUNTERRICHT In den berufsbildenden mittleren und höheren Schulen (BMHS) und den Oberstufen-Realgymnasien (ORG) wird in den Fächern Deutsch, Mathematik und einem weiteren schulspezifischen Schwerpunktfach Kleingruppenunterricht fortgeführt. Der Kleingruppenunterricht wurde im vergangenen Schuljahr eingeführt und soll die Drop-Out-Quoten an diesen Schultypen senken. MEHR STANDORTE FÜR DIE NEUE MITTELSCHULE (NMS) Die Standorte der Neuen Mittelschule werden im kommenden Schuljahr verdreifacht. 2009/10 stehen für die rund 820 Klassen an 244 Schulen rund 238 zusätzliche Dienstposten zur Erprobung der neuen Pädagogik für rund Schüler zur Verfügung. Bis zum Schuljahr 2011/12 kann der zuständige Bundesminister auf Antrag eines Landesschulrates bzw. des Stadtschulrates für Wien an Hauptschulen und AHS-Unterstufen (Sekundarstufe I) Modellversuche für die Neue Mittelschule einrichten und durchführen, vorausgesetzt zwei Drittel der Lehrer und zwei Drittel der Erziehungsberechtigten der Schüler sind damit einverstanden. FÖRDERUNG VON PRIVATSCHULEN IN FREIER TRÄGERSCHAFT Der Förderbetrag für jene Schulen in freier Trägerschaft, die in den Dachverbänden von Waldorf-, Netzwerk- oder Montessorischulen Mitglied sind, das Öffentlichkeitsrecht verliehen bekommen haben und Qualitätssicherung betreiben, wird verdoppelt. Diese Schulen haben freiwillig an der internationalen Vergleichsstudie PISA teilgenommen und werden sich in Zukunft auch an der Überprüfung der Bildungsstandards beteiligen. BILDUNGSSTANDARDS UND DIE NEUE REIFEPRÜFUNG Bildungsstandards und die neue Reifeprüfung sind für die Qualitätssicherung im Bildungsbereich von zentraler Bedeutung, da sie mehr Qualität und Vergleichbarkeit bei schulischen Leistungen bringen. Bildungsstandards werden in Zukunft eine kontinuierliche Steigerung der Qualität des Unterrichts garantieren und messbar machen sie legen fest, was Schüler- Innen in der 4. und 8. Schulstufe in bestimmten Unterrichtsgegenständen können sollen, definieren also ein Paket an Grundkompetenzen. Die Pilotphase hat bereits an rund 300 Schulen begonnen darauf basierend werden die ersten Qualitätschecks ab 2012 stattfinden. Mit dem Haupttermin des Schuljahres 2013/14 soll an den AHS eine neue Reifeprüfungsverordnung in Kraft treten, die den Abschluss der Bildungsstandardentwicklung auf der 4. und 8. Schulstufe bildet. An BHS ist eine standardisierte, kompetenzorientierte Reifeprüfung ab dem Haupttermin 2015 vorgesehen. Im kommenden Schuljahr werden die Vorbereitungen für die ersten österreichweiten Überprüfungen fortgeführt. Bitte beachten Sie: SCHULAUTONOME TAGE Von den Landesschulräten bzw. vom Stadtschulrat für Wien wurden gemäß 2 Abs. 5 Schulzeitgesetz 1985, BGBl. Nr. 77/1985 idgf schulfreie Tage für das Schuljahr 2009/2010 verordnet. Folgende Tage sind unterrichtsfrei: Wien, Burgenland, Steiermark, Kärnten, Tirol: 14. Mai 2010 und 4. Juni 2010 Niederösterreich, Salzburg: 7. Dezember 2009 und 14. Mai 2010 Oberösterreich: 7. Dezember 2009 und 3. Mai 2010 Vorarlberg: 27. Oktober und 28. Oktober 2009 Wiederholungsprüfungen Die Wiederholungsprüfungen finden an den ersten beiden Unterrichtstagen der ersten Schulwoche statt. Das Schulforum bzw. der Schulgemeinschaftsausschuss kann mit zwei Drittel Mehrheit beschließen, dass die Wiederholungsprüfungen am Donnerstag und/oder Freitag der letzten Ferienwoche abgehalten werden.

4 04_SCHULANFANGSZEITUNG istockphoto Schulpartnerschaft in der Praxis Eine wichtige Grundlage für eine gute Zusammenarbeit von Lehrern, Eltern und Schülern ist die Kommunikation untereinander. Die wichtigsten Gremien der Schulpartnerschaft möchten wir Ihnen kurz vorstellen: KLASSENELTERNBERATUNG (KLASSENELTERNABEND) Die Klassenelternberatung ist in allen Schularten vorgesehen. Lehrer, Eltern und Schüler derselben Klasse beraten sich über Fragen der Erziehung, den Leistungsstand, den Bildungsweg, Fragen der Schulgesundheitspflege und den gemeinsamen Unterricht von Kindern ohne und mit sonderpädagogischem Förderbedarf. Klassenelternberatungen sind auf jeden Fall durchzuführen in den ersten Stufen jeder Schulart (ausgenommen die Berufsschulen) und auf Verlangen der Eltern eines Drittels der Schüler der betreffenden Klasse. Die Einladung erfolgt durch den Klassenlehrer. In Schulen mit Klassenforen sind sie möglichst gemeinsam mit den Sitzungen des Klassenforums abzuhalten. KLASSENFORUM Das Klassenforum ist an Volks-, Haupt- und Sonderschulen das Entscheidungs- und Beratungsgremium für die einzelne Klasse. Das Klassenforum muss vom Klassenlehrer innerhalb der ersten acht Wochen jedes Schuljahres einberufen werden. Bei dieser Sitzung wird auch der Klassenelternvertreter und sein Stellvertreter gewählt (siehe Checkliste Seite 5). Dem Klassenforum gehören mit beschließender Stimme an der Klassenlehrer oder Klassenvorstand und die Eltern der Schüler der betreffenden Klasse. Der Schulleiter und sonstige Lehrer der Klasse dürfen mit beratender Stimme am Klassenforum teilnehmen. SCHULFORUM Das Schulforum hat den gleichen Aufgabenbereich wie das Klassenforum und ist für alle Angelegenheiten zuständig, die zwei oder mehrere Klassen der Schule betreffen. Die Einberufung des Schulforums erfolgt durch den Schulleiter. Die erste Sitzung muss innerhalb der ersten neun Wochen des Schuljahres stattfinden. Dem Schulforum gehören der Schulleiter, alle Klassenlehrer oder Klassenvorstände und die Elternvertreter aller Klassen der betreffenden Schule an. Pro Klasse sind jeweils ein Klassenlehrer und ein Klassenelternvertreter stimmberechtigt. Sofern der Schulleiter dem Schulforum nicht auch als Klassenlehrer oder Klassenvorstand angehört, hat er keine beschließende Stimme. Das Schulforum ist dann beschlussfähig, wenn mehr als die Hälfte der Mitglieder mit beschließender Stimme anwesend sind. Für einen Beschluss ist die unbedingte Mehrheit der abgegebenen Stimmen erforderlich, eine Stimmenthaltung ist nicht zulässig. Für schulautonome Entscheidungen ist die Anwesenheit von mindestens zwei Dritteln der Mitglieder jeweils in der Gruppe der Klassenlehrer oder Klassenvorstände und der Klassenelternvertreter sowie eine Mehrheit von mindestens zwei Dritteln der in jeder Gruppe abgegebenen Stimmen erforderlich. SCHULGEMEINSCHAFTSAUSSCHUSS (SGA) An den AHS, den Polytechnischen Schulen, an Sonderschulen, die nach dem Lehrplan der Polytechnischen Schule geführt werden, an den Berufsschulen und in den mittleren und höheren Schulen ist ein Schulgemeinschaftsausschuss (SGA) zu bilden. Dem SGA gehören der Schulleiter und je drei Vertreter der Lehrer, der Schüler und der Erziehungsberechtigten an. Jedes Mitglied der im SGA vertretenen Gruppen (Lehrer, Schüler, Eltern) hat eine beschließende Stimme. Stimmenthaltung ist ebenso unzulässig wie die Übertragung der Stimme auf eine andere Person. Der Schulleiter hat keine beschließende Stimme. Jedes Schuljahr müssen mindestens zwei Sitzungen, davon die erste innerhalb von zwei Wochen nach der Bestellung der Lehrer-, Schüler- und Elternvertreter für dieses Schuljahr, stattfinden. Den Vorsitz im SGA führt der Schulleiter. ELTERNVEREIN Der Elternverein ist der freiwillige privatrechtliche Zusammenschluss von Erziehungsberechtigten der Kinder einer Schule. Er ist die älteste Form der Mitbestimmung von Eltern. Die Schulleiter haben die Errichtung und die Tätigkeit von Elternvereinen zu fördern. Die Elternvereinsvertreter können dem Schulleiter und dem Klassenvorstand Vorschläge, Wünsche und Beschwerden mitteilen. Der Schulleiter muss sie prüfen und mit den Elternvereinsvertretern besprechen. Es ist im Interesse einer guten Zusammenarbeit an der Schule, wenn der Klassenelternvertreter und sein Stellvertreter mit der Wahl im Klassenforum auch in den Ausschuss des Elternvereins gewählt werden. Die Statuten vieler Elternvereine sehen dies bereits vor. Genauere Informationen finden Sie im Schulhandbuch für alle Schulpartner des Katholischen Familienverbandes Österreichs (siehe Seite 7).

5 SCHULANFANGSZEITUNG_05 irisblende CHECKLISTE FÜR DIE WAHL DER KLASSENELTERNVERTRETER/INNEN WANN ERFOLGT DIE WAHL VON KLASSENELTERNVERTRETER/INNEN? Das Klassenforum hat in der Vorschulstufe und den ersten Stufen der Volks-, Haupt- und Sonderschulen, die nicht nach dem Lehrplan der Polytechnischen Schule geführt werden, ansonsten bei Bedarf, einen Klassenelternvertreter und einen Stellvertreter, der diesen im Verhinderungsfall zu vertreten hat, für die Zeit bis zur nächsten Wahl zu wählen. Die Wahl muss auch in den anderen Klassen durchgeführt werden wenn am Beginn der Sitzung vor Eingehen in die Tagesordnung ein Wahlvorschlag erstattet wird, 2. wenn der Klassenelternvertreter/Stellvertreter zurücktritt bzw. sein Kind aus der Klasse ausscheidet, 3. wenn die betreffende Klasse geteilt oder zusammengelegt wird. BIS WANN MUSS DIE WAHL DURCHGEFÜHRT WERDEN? Sie muss in den ersten acht Wochen des Schuljahres erfolgen. WER DARF ALS KLASSENELTERNVERTRETER/IN GEWÄHLT WERDEN? Zum Klassenelternvertreter (Stellvertreter) dürfen nur Erziehungsberechtigte der Schüler der betreffenden Klasse gewählt werden. durch Wahl (Handhebung) mit einfacher Mehrheit zum Wahlvorsitzenden gewählt werden. Dieser darf nicht Kandidat für die Wahl zum Klassenelternvertreter (Stellvertreter) der Klasse sein, in der er den Wahlvorsitz führt. WIE WIRD GEWÄHLT? Die Wahl des Klassenelternvertreters und die des Stellvertreters erfolgt in zwei getrennten (geheimen) Wahlgängen. Die Wahl erfolgt mit einem Stimmzettel, der persönlich beim Wahlvorsitzenden am Wahlort in eine Wahlurne gegeben werden muss. Auf Antrag eines Erziehungsberechtigten der betreffenden Klasse kann die Wahl auch offen (z.b. durch Handheben) durchgeführt werden, wenn keiner der anwesenden Wähler sich dagegen ausspricht. Pro Schüler der betreffenden Klasse gibt es nur eine Stimme. WER IST GEWÄHLT? Gewählt ist, wer die einfache Mehrheit der gültigen Stimmen auf sich vereinigt. Wenn zwei Kandidaten die gleiche Zahl gültiger Stimmen erhalten, entscheidet das Los wer Klassenelternvertreter ist. Der andere Kandidat ist automatisch Stellvertreter. DAS LOS MUSS DER WAHLVORSITZENDE ZIEHEN. WER DARF KANDIDATEN NENNEN? 1. Der Elternverein der Schule. 2. Jeder Erziehungsberechtigte der Schüler der betreffenden Klasse. Wahlvorschläge bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Annahme des Vorgeschlagenen. WAHLVORSCHLÄGE sind beim Klassenlehrer/Klassenvorstand bzw. beim Wahlvorsitzenden einzubringen. WAHLVORSITZENDER Besteht an der Schule ein Elternverein im Sinne des 63, so ist dieser berechtigt, den Wahlvorsitzenden zu bestellen. Entsendet der Elternverein keinen Wahlvorsitzenden, so muss beim Klassenforum ein Erziehungsberechtigter der betreffenden Schule WIE LANGE IST JEMAND KLASSENELTERVERTERETER/ STELLVERTRETER? Die Funktion endet durch 1. Wahl eines neuen Klassenelternvertreters/Stellvertreters, 2. Ausscheiden seines Kindes aus dem Klassenverband, 3. Zusammenlegung oder Teilung der betreffenden Klasse, 4. Rücktritt, der jedoch nach dem Gesetz nur nach Ablauf eines Schuljahres zulässig ist. WER BEREITET DIE WAHL VOR? a) Wird der Wahlvorsitzende vom Elternverein entsendet, dann scheint es zweckmäßig, dass er die Vorbereitungen trifft. b) Erfolgt die Wahl des Wahlvorsitzenden erst in der Sitzung des Klassenforums, wird die Vorbereitung der Wahl vom Klassenlehrer/Klassenvorstand erfolgen müssen.

6 06_SCHULANFANGSZEITUNG AUFGABEN DES WAHLVORSITZENDEN AUFGABEN DES WAHLVORSITZENDEN VOR DER WAHL: 1. Die Wahlvorschläge entgegennehmen und die Kandidaten um ihre Zustimmung bitten. 2. Die Stimmzettel vorbereiten (eventuell auch Schreibgeräte). Die Stimmzettel müssen gleiches Format, gleiche Beschaffenheit (z. B. gleiche Farbe, gleiche Papierqualität) haben. 3. Die Wahlurne vorbereiten. 4. Das Protokoll vorbereiten inklusive einer Liste der Erziehungsberechtigten der Klasse. 5. Ein Informationsblatt zur Bekanntgabe des Wahlergebnisses in der Klasse vorbereiten. 6. Ein verschließbares Kuvert zur Aufbewahrung der Stimmzettel und des Protokolls nach der Wahl vorbereiten. BEI DER WAHL: 1. Leitung der Wahl und Sorge für deren geordneten Ablauf. 2. Präsentation der Kandidaten. 3. a) Feststellen, wer die Stimme abgibt, wenn für einen Schüler zwei Erziehungsberechtigte anwesend sind. b) Die Zahl der Wahlberechtigten feststellen. 4. Prüfen, ob ein Antrag auf offene Abstimmung gestellt wird. 5. bei geheimer Wahl: > Jedem Wähler pro Wahlgang und pro Schüler einen Stimmzettel übergeben. Für jeden Schüler darf nur ein Erziehungsberechtigter wählen; wenn ein Erziehungsberechtigter mehrere Schüler in der betreffenden Klasse hat, erhält er für jeden Schüler eine Stimme. > Für die Geheimhaltung der Wahl sorgen (Wahlurne, Stimmzettel,...) 6. nach geheimer Wahl: > Die Stimmzettel mischen > Die Stimmzettel zählen. > Die Übereinstimmung der abgegebenen Stimmen mit der Zahl der Wähler überprüfen. > Die Gültigkeit der Stimmzettel prüfen. > Die Zahl der für die einzelnen Kandidaten gültig abgegebenen Stimmen feststellen. > Das Ergebnis bekannt geben. 7. bei offener Wahl: > Über jeden Wahlvorschlag gesondert abstimmen lassen. > Die Zahl der für die einzelnen Kandidaten abgegebenen gültigen Stimmen feststellen. i WANN IST EINE STIMME UNGÜLTIG? a) Wenn ein anderer als der vom Wahlvorsitzenden übergebene Stimmzettel verwendet wird. b) Wenn auf dem Stimmzettel nicht eindeutig erkennbar ist, wer gewählt wurde, weil der Stimmzettel beschädigt ist oder weil der Name keines Kandidaten oder weil der Name von zwei oder mehr Kandidaten auf dem Stimmzettel angegeben wird. NACH DER WAHL: DAS ERGEBNIS BEKANNT GEBEN. 1. Ort und Zeit der Wahl sowie das Wahlergebnis schriftlich festhalten und unterschreiben (siehe Muster). 2. Das Wahlergebnis in der Schule anschlagen (siehe Muster). 3. Die Wahlakten (Wahlvorschläge, Stimmzettel, den schriftlichen Vermerk über das Wahlergebnis) in einem verschlossenen Kuvert dem Klassenlehrer/Klassenvorstand übergeben. Der Klassenlehrer/Klassenvorstand muss das Kuvert bis zur nächsten Wahl aufbewahren und danach vernichten. ALLGEMEIN ÜBLICHE ABKÜRZUNGEN: VS HS ASO PS APS AHS BMS BHS BMHS NMS LSR LSI BSI SF SGA SchOG SchPflG SchUG SchZG SchVV VO BMUKK bmwfj BGBl. spf spz Volksschule Hauptschule Allgemeine Sonderschule Polytechnische Schule Allgemein bildende Pflichtschule Allgemein bildende höhere Schule Berufsbildende mittlere Schule Berufsbildende höhere Schule Berufsbildende mittlere und höhere Schule Neue Mittelschule Landesschulrat Landesschulinspektor Bezirksschulinspektor Schulforum Schulgemeinschaftsausschuss Schulorganisationsgesetz Schulpflichtgesetz Schulunterrichtsgesetz Schulzeitgesetz Schulveranstaltungenverordnung Verordnung Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur Bundesministerium für Wirtschaft, Familie und Jugend Bundesgesetzblatt sonderpädagogischer Förderbedarf sonderpädagogisches Zentrum

7 SCHULANFANGSZEITUNG_07 PROTOKOLL ÜBER DIE WAHL DER KLASSENELTERNVERTRETER/IN UND STELLVERTRETER/IN 2009/2010 Mustervorlage 1 Klasse: Datum: Schule: Wahlvorsitzende/r: Eingebrachte Wahlvorschläge: Als Klassenelternvertreter/in wurde gewählt: * durch Los bestimmt: * Als Stellvertreter/in wurde gewählt: Datum: * Nichtzutreffendes streichen Wahlvorsitzende/r: Mustervorlage 2 BEKANNTGABE DES WAHLERGEBNISSES FÜR DAS SCHULJAHR 2009/10 In der Sitzung des KLASSENFORUMS der -Klasse am wurden gewählt: Klassenelternvertreter/in: Stellvertreter/in: Datum: Unterschrift des/der Wahlvorsitzenden: Schulhandbuch das praktische Nachschlagewerk für alle Schulpartner/innen Das Schulhandbuch enthält die wichtigsten Informationen zu den Klassenschülerzahlen, der Ferienordnung, der Schulzeit, den Schulveranstaltungen, den Pflichtgegenständen und der Leistungsbeurteilung. Darüber hinaus finden die Eltern eine Kurzbeschreibung der Bildungswege wie Volks-, Hauptschule, AHS oder BMHS, der ganztägigen Schulformen, der Schulordnung und der Schulautonomie sowie der Lehrpläne und der Unterrichtsmittel. Für Mitglieder des Elternvereins interessant: detaillierte Informationen zu ihren Rechten und Aufgaben. Information und Bestellung: Katholischer Familienverband, Tel.: 01/ ; info@familie.at Preis: 6,60 Euro zzgl. Versandspesen.

8 08_SCHULANFANGSZEITUNG AUFGABEN DES KLASSEN- BZW. SCHULFORUMS i2. Die Beratung insbesondere über... * SchUG 63a (2) 1. Die Entscheidung über... a) mehrtägige Schulveranstaltungen b) die Erklärung einer Veranstaltung zu einer schulbezogenen Veranstaltung ( 13a Abs.1), c) die Hausordnung gemäß 44 Abs. 1, d) die Bewilligung zur Durchführung von Sammlungen gemäß 46 Abs. 1, e) die Bewilligung zur Organisierung der Teilnahme von Schülern an Veranstaltungen gemäß 46 Abs. 2, f) die Durchführung von Veranstaltungen der Schulbahnberatung, g) die Durchführung von Veranstaltungen betreffend die Schulgesundheitspflege, h) die Erlassung schulautonomer Lehrplanbestimmungen ( 6 Abs. 1 und 3 lit. b. des Schulorganisationsgesetzes), i) die schulautonome Festlegung von Eröffnungs- und Teilungszahlen ( 8a Abs. 2 des Schulorganisationsgesetzes), j) schulautonome Schulzeitregelungen ( 2 Abs. 5 und 8 sowie 3 Abs. 2 des Schulzeitgesetzes 1985) Für VS, HS, Sonderschulen und Polytechnische Schulen (ausgenommen sind Übungsschulen an Pädagogischen Akademien) werden im Bundesgesetz Grundsatzbestimmungen formuliert. Bitte Ausführungsgesetze der Länder beachten! a) wichtige Fragen des Unterrichtes, b) wichtige Fragen der Erziehung, c) Fragen der Planung von Schulveranstaltungen, soweit diese nicht unter Z. 1 lit. a fallen, d) die Termine und die Art der Durchführung von Elternsprechtagen, e) die Wahl von Unterrichtsmitteln, f) die Verwendung von der Schule zur Verwaltung übertragenen Budgetmitteln,** g) Baumaßnahmen im Bereich der Schule. * Neben den hier angeführten Angelegenheiten kann auch über andere beraten werden. ** Siehe Rundschreiben Nr. 17/2002 des BMBWK vom Offenlegung der Gebarung von Schulen gegenüber den Schulpartnern. Der Text dieses Rundschreibens ist auf der Homepage des Bundesministeriums für Unterricht, Kunst und Kultur unter dem Menüpunkt Rundschreiben zu finden. k) die Festlegung der Ausstattung der Schüler mit Unterrichtsmitteln ( 14 Abs. 6) l) die Erstellung von Richtlinien über die Wiederverwendung von Schulbüchern ( 14 Abs. 7) m) die Festlegung einer alternativen Form der Beurteilung der Leistungen ( 18 Abs. 2) n) Kooperationen mit Schulen oder außerschulischen Einrichtungen Für einen Beschluss sind in den Fällen lit. c), h) bis j), m) und n) die Anwesenheit von mindestens zwei Dritteln der Mitglieder jeweils in der Gruppe der Klassenlehrer oder Klassenvorstände einerseits und der Klassenelternvertreter andererseits sowie eine Mehrheit von mindestens zwei Dritteln der in jeder Gruppe abgegebenen Stimmen erforderlich (SchUG 63a Abs. 12). An Privatschulen ist in Angelegenheiten von lit. h) bis j) jedenfalls der Schulerhalter mit beratender Stimme einzuladen. Bildungskonzept 2010 Familien brauchen eine verlässliche Schule. Der Katholische Familienverband hat ein bildungspolitisches Forderungsprogramm zusammengestellt, mit dem Ziel, einen Diskussionsbeitrag für eine zukunftsorientierte Bildungspolitik zu liefern. Das gesamte Bildungskonzept 2010 des Katholischen Familienverbandes finden Sie auf unserer Homepage:

9 SCHULANFANGSZEITUNG_09 i bilderbox AUFGABEN DES SCHULGEMEINSCHAFTSAUSSCHUSSES SchUG 64 (2) 1. Die Entscheidung über a) mehrtägige Schulveranstaltungen, b) die Erklärung einer Veranstaltung zu einer schulbezogenen Veranstaltung ( 13a Abs. 1), c) die Durchführung (einschließlich der Terminfestlegung) von Elternsprechtagen ( 19 Abs. 1), d) die Hausordnung gemäß 44 Abs. 1, e) die Bewilligung zur Durchführung von Sammlungen gemäß 46 Abs. 1, f) die Bewilligung zur Organisierung der Teilnahme von Schülern an Veranstaltungen gemäß 46 Abs. 2, g) die Durchführung von Veranstaltungen der Schulbahnberatung, h) die Durchführung von Veranstaltungen betreffend die Schulgesundheitspflege, i) Vorhaben, die der Mitgestaltung des Schullebens dienen ( 58 Abs. 3), j) die Erlassung schulautonomer Lehrplanbestimmungen ( 6 Abs. 1 und 3 lit. b des Schulorganisationsgesetzes und 5 Abs. 1 und 3 Z 1 des Land-und forstwirtschaftlichen Bundesschulgesetzes), k) die schulautonome Festlegung von Eröffnungsund Teilungszahlen l) schulautonome Schulzeitregelungen Ab diesem Schuljahr werden vom Landes- bzw. Stadtschulrat zwei schulautonome Tage für schulfrei erklärt. Das Klassen- oder Schulforum bzw. der Schulgemeinschaftsausschuss kann demnach drei Tage im Unterrichtsjahr schulfrei erklären. Wiederholungsprüfungen finden an den ersten beiden Unterrichtstagen der ersten Schulwoche statt. Das Schulforum bzw. der Schulgemeinschaftsausschuss kann mit zwei Drittel Mehrheit beschließen, dass die Wiederholungsprüfungen am Donnerstag und/oder Freitag der letzten Ferienwoche abgehalten werden. Eine Reduktion der im Lehrplan vorgesehenen Wochenstunden anlässlich der Einführung der 5-Tage-Woche durch die Schule ist nicht zulässig! 15 Abs. 3 Schulzeitgesetz: An Privatschulen mit Öffentlichkeitsrecht dürfen Entscheidungen über die Schulfreierklärung einzelner Unterrichtstage und die Schul- freierklärung des Samstages oder eines anderen Tages je Unterrichtswoche nur im Einvernehmen mit dem Schulerhalter getroffen werden. m) die schulautonome Festlegung von Reihungskriterien ( 5 Abs. 4 ), n) die Erstellung von Richtlinien über die Wiederverwendung von Schulbüchern ( 14 Abs. 7). o) Kooperationen mit Schulen oder außerschulischen Einrichtungen. Für einen Beschluss in den Fällen lit. d), j) bis m) und o) sind die Anwesenheit von mindestens je zwei Dritteln der Vertreter der Lehrer, der Schüler und der Erziehungsberechtigten sowie eine Mehrheit von mindestens zwei Dritteln der in jeder Gruppe abgegebenen Stimmen erforderlich (SchUG 64 Abs. 11). An Privatschulen ist in Angelegenheiten von lit. j) bis l) jedenfalls der Schulerhalter mit beratender Stimme einzuladen. Grundsätzlich ist an Privatschulen das Einvernehmen mit dem Schulerhalter herzustellen, insbesondere dort, wo finanzielle Belastungen zu erwarten sind. 2. Die Beratung insbesondere über... * a) wichtige Fragen des Unterrichtes, b) wichtige Fragen der Erziehung, c) Fragen der Planung von Schulveranstaltungen, soweit diese nicht unter Z. 1 lit. a fallen, d) die Wahl von Unterrichtsmitteln, e) die Verwendung von der Schule zur Verwaltung übertragenen Budgetmitteln, ** f) Baumaßnahmen im Bereich der Schule. * Neben den hier angeführten Angelegenheiten kann auch über andere beraten werden. ** Siehe Rundschreiben Nr. 17/2002 des BMBWK Offenlegung der Gebarung von Schulen gegenüber den Schulpartnern. Der Text dieses Rundschreibens ist auf der Homepage des Bundesministeriums für Unterricht, Kunst und Kultur unter dem Menüpunkt Rundschreiben zu finden. ACHTUNG: Über den Verlauf der Sitzungen (Klassen- bzw. Schulforum und Schulgemeinschaftsausschuss) ist eine schriftliche Aufzeichnung zu führen, die den jeweiligenmitgliedern zugänglich zu machen ist ( 63a Abs. 15 und 64 Abs. 14 SchUG).

10 10_SCHULANFANGSZEITUNG Aufgaben der Elternvereine bilderbox Elternvereine üben ihre Tätigkeit auf privatrechtlicher Basis aus, sind nicht weisungsgebunden und eine wertvolle Ergänzung und Hilfe für die schulpartnerschaftlichen Gremien am Schulstandort. Elternvereine übernehmen auch Aufgaben, die die Schulbehörde nicht ausführen kann, z. B. Stellungnahme zu Schulgesetzen und Verordnungen sowie finanzielle Unterstützungen. Sie sind unverzichtbar, wenn es um Anschaffungen besonderer Lehrmittel, Unterstützung kreativer Lehrerideen und Projekte geht, die vom Schulerhalter nicht geleistet werden (können). Elternvereine bringen andere Sichtweisen in den Schulalltag ein, arbeiten aktiv an der Gestaltung des Lebensraumes Schule mit (z.b. Blumenschmuck, Buffet am Sprechtag). Sie unterstützen Schüler, die ohne finanzielle Beihilfe des Elternvereins an Schulveranstaltungen nicht teilnehmen könnten und fördern Schülerideen (z. B. Zeitung). Elternvereine sind besonders um eine gute Schulpartnerschaft (Vernetzung Lehrer/ Schüler/Eltern, Streitschlichtung, Beschwerden, Kommunikation) bemüht. Zu den wesentlichen Aufgaben des Elternvereines zählen: WAHRUNG DER ELTERNINTERESSEN zu Fragen der Bildung und des Schulbesuches der Kinder: Wahrnehmung der Aufgaben des Elternvereines gemäß 63 SchUG (u.a. Abgabe von Vorschlägen, Wünschen, Beschwerden und Stellungnahmen an der Schule). In Schulen ohne Schulgemeinschaftsausschuss 1 Bestellung des Wahlvorsitzenden und Erstattung eines Wahlvorschlages für die Wahl des Klassenelternvertreters und eines Stellvertreters. In Schulen mit Schulgemeinschaftsausschuss 2 : Entsendung der Vertreter der Erziehungsberechtigten in diesen Ausschuss. Herstellung und Pflege der Partnerschaft zwischen Elternhaus, Schüler und Schule und Mitwirkung im Rahmen der Schulgemeinschaft ( 2 SchUG). Unterstützung der Eltern bei der Geltendmachung der ihnen nach dem SchUG zustehenden Rechte. Unterstützung der Klassenelternvertreter bzw. der Elternvertreter im SGA bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben. WAHRUNG DES ERZIEHUNGSRECHTES DER ELTERN: Unterstützung der im 2 SchOG normierten Miterziehungsaufgaben der Schule unter Wahrung des primären Erziehungsrechtes der Eltern. Förderung positiver Erziehungseinflüsse (wie Errichtung von Schülerbüchereien, Unterstützung von Maßnahmen auf dem Gebiet des Jugendschutzes) und Abwehr negativer Einflüsse (Brutalität, Rauschgift, Alkoholmissbrauch, Pornographie, antidemokratischer Tendenzen usw.) in Zusammenarbeit mit der Schule. ERFÜLLUNG DER AUFGABEN DURCH: schriftliche und mündliche Weitergabe von Anliegen der Elternschaft an die Schule (Schulleitung), an Behörden, Ämter usw., Mitwirkung in den Schulgemeinschaftseinrichtungen, Unterstützung der Klassenelternvertreter und der Elternvertreter in den Schulgemeinschaftsausschüssen NICHT ZU DEN AUFGABEN DES ELTERNVEREINES GEHÖREN: Wahrnehmung parteipolitischer Aufgaben und Ziele, Ausübung schulbehördlicher Aufgaben, Ausübung von Aufgaben der Schulaufsicht und Wahrnehmung von Aufgaben der sozialen Fürsorge. AUFGABEN DES OBMANNES: Führung der laufenden Geschäfte des Vereines auf Grund von Beschlüssen des Elternvereinsausschusses bzw. der Jahreshauptversammlung Vertretung des Vereines nach außen Einberufung und Vorsitzführung in den Vorstandssitzungen, Jahreshauptversammlung und sonstigen Veranstaltungen

11 SCHULANFANGSZEITUNG_11 Informationen zum Vereinsgesetz 2002 und eine Anleitung zur Vereinsgründung finden Sie unter: Unterzeichnung der vom Elternverein ausgehenden Schriftstücke (meist gemeinsam mit dem Schriftführer bzw. Kassier) AUFGABEN DES KASSIERS: Führung der Kassa und des Kassabuches Sorgfältige Verwahrung der Belege Wichtig: Ausgaben dürfen nur auf Grund von Beschlüssen des Elternvereinsausschusses erfolgen! AUFGABEN DER RECHNUNGSPRÜFER: Kontrolle der widmungsgemäßen Verwendung der Vereinsgelder im Sinne der Beschlüsse des Elternvereinsausschusses Prüfung sämtlicher Belege, Kassabuch, Sparbuch und Girokonto Kontrolle lt. Statuten (wird vierteljährlich empfohlen), jedenfalls aber vor der Jahreshauptversammlung STATUTEN Sollten die Statuten des Elternvereins in der Schule nicht aufliegen, kann eine Kopie bei der Vereinsbehörde durch den Obmann bzw. die Obfrau angefordert werden. 1 D. s. die Volksschulen, Hauptschulen und Sonderschulen, die nicht nach dem Lehrplan der Polytechnischen Schulen geführt werden. 2 D. s. die Polytechnischen Schulen, die nach dem Lehrplan der Polytechnischen Schulen geführten Sonderschulen, die Berufsschulen sowie die mittleren und höheren Schulen. WICHTIG: Mitglieder eines Elternvereines können nur Erziehungsberechtigte von Kindern sein, die die betreffende Schule besuchen. Sie haben das Recht, an den Veranstaltungen des Vereines teilzunehmen. Sie haben ein Stimmrecht und das aktive und passive Wahlrecht. Elternverbände im Elternbeirat des BMUKK Österreichischer Verband der Elternvereine an öffentlichen Pflichtschulen - Dachverband 1080 Wien, Strozzigasse 2 Tel: (01) ; bzw / office@elternverein.at Bundesverband der Elternvereinigungen an mittleren und höheren Schulen Österreichs 1080 Wien, Strozzigasse 2 Tel: (01) ; bzw / office@bundeselternverband.at Verband der Elternvereine an den höheren und mittleren Schulen Wiens 1080 Wien, Strozzigasse 2 Tel: (01) obmann@elternverband.at Hauptverband Katholischer Elternvereine 1080 Wien, Strozzigasse 2 Tel: (01) office@hvkev.at Kein Stress mit Web und SMS Für neun von zehn Jugendlichen gehören Internet und Handy zum Alltag. In der Broschüre: Kein Stress mit Web und SMS - Fakten und Tipps für Eltern und Erziehungsberechtigte zum Umgang mit Internet und Handy, die in Zusammenarbeit mit Saferinternet.at entstand, gehen wir auf die Bedeutung und den Stellenwert von Internet und Handy ein; beleuchten deren Chancen, Gefahren und Grenzen und geben Eltern Tipps zur sinnvollen Nutzung. Ein Glossar mit den wichtigsten Fachbegriffen, eine umfangreiche Linksammlung, nützliche Adressen sowie weiterführende Informationen und Hinweise runden den Ratgeber ab. Sicher sein. Selbstbewusst in der Kindheit und im Erwerbsleben Anerkennung bedeutet nicht definieren! Anerkennung bedeutet dem Kind helfen herauszufinden, wer es ist. Sie geben dem Kind ein Feedback, das ihm ermöglicht, mehr über sich selbst zu erfahren. Erziehungstipps wie dieser des dänischen Familientherapeuten Jesper Juul finden sich neben den Statements von Experten/-innen aus Psychologie, Pädagogik, Bildung und Ökonomie in der neuen Broschüre des Katholischen Familienverbandes mit dem Titel Sicher sein. Selbstbewusst in der Kindheit und im Erwerbsleben. Information und Bestellung: Katholischer Familienverband, Tel.: 01/ ; info@familie.at Preis: 4,- Euro zzgl. Versandspesen. Information und Bestellung: Katholischer Familienverband, Tel.: 01/ ; info@familie.at Preis: 4,- Euro zzgl. Versandspesen.

12 12_ TERMINPLAN FÜR ELTERNVEREINE, SCHULE UND SCHULPARTNER: September Oktober ELTERNVEREIN Obmann / Obfrau 1 > Teilnahme: 1. Klassenelternberatung in den 1. Klassen (Klassenforum) (x) > 1./2. Schulwoche: Planungsgespräch mit der Schulleitung (Termin Klassenforen/ Schulforen...) (x) (VS, HS) > Informelles Gespräch mit dem Schulleiter (SGA) > Organisation des Wahlvorsitzes bei Wahlen in Klassenforen (VS, HS) und Wahl der Elternvertreter beim Klassenelternabend (1. Klassen SGA) > Vorschlag von Kandidaten für Klassenelternvertreter (VS, HS) ) > Übergabe der Tagesordnungswünsche an die Schulleitung für das Schulforum (VS, HS) und den SGA drei Wochen vor Termin (x) ELTERNVEREIN Ausschuss > 1. Ausschusssitzung (2./3. Schulwoche): Erstellung von Tagesordnungspunkten für das Schulforum bzw. den SGA (x) > Vorbereitung der Wahlen in den Klassenforen (VS, HS) > Vorschlag von Kandidaten für Klassenelternvertreter (VS, HS) ) Vorgespräche mit möglichen Kandidaten > 2. Ausschusssitzung (vor Schulforum, nach Klassenforen): Besprechung der Tagesordnung des Schulforums mit den Klassenelternvertretern, Jahresplanung, Aufgabenverteilung (x) (VS, HS) > Fortbildung für Elternvertreter (x) November > Informelles Gespräch mit dem Schulleiter (x) > Meldung des Vorstandes nach der Hauptversammlung an die Vereinsbehörde und an den zuständigen Landesverband der Elternvereine > Hauptversammlung > Einkassieren des Mitgliedsbeitrages > Informationsbrief an die Eltern über das 1. Schulforum (x) (VS, HS) bzw. die 1. SGA-Sitzung (SGA) Dezember > Mitwirkung bei der Schulbahn- bzw. Berufsberatung (x) (VS, HS) > Mitwirkung beim Elternsprechtag (x) > Mitwirkung bei der Weihnachtsbuchausstellung (?) Jänner > 3. Ausschusssitzung (x) Tagesordnungspunkte für das 2. Schulforum (?) (VS, HS) > Beratung über Gewinnung neuer Mitarbeiter für den Herbst (für 1. Klassen) Februar > Informelles Gespräch mit dem Schulleiter (x): 2. Schulforum (VS, HS) zum Beschluss, welche Schulbücher bestellt werden sollen. > Informelles Gespräch mit dem Schulleiter (x) (SGA) > Übergabe der Tagesordnungspunkte für die 2. SGA-Sitzung (SGA) > Mithilfe bei der Zeckenschutzimpfung (?) > 3. Ausschusssitzung (x) (SGA) > Beratung über Gewinnung neuer Mitarbeiter für den Herbst (für 1. Klassen) März April > Informelles Gespräch mit dem Schulleiter (x) Mai Juni > Informelles Gespräch mit dem Schulleiter (x) > 4. Ausschusssitzung (x) > Mithilfe beim Schnuppervormittag (?) für die neuen 1. Klassen (VS) > Mitwirkung beim 2. Elternsprechtag (x) (VS, HS) > Mithilfe (siehe FN 5) beim Schulabschlussfest (?) > Mithilfe (SGA) beim Maturaball (?) Zeichenerklärung: Wenn keine Schulform angeführt ist, gilt der Terminplan sowohl für VS, HS als auch für Schulen mit Schulgemeinschaftsausschuss (SGA), also AHS, BMHS VS = betrifft Volksschulen HS = betrifft Hauptschulen SGA = betrifft Allgemeinbildende höhere Schulen (AHS) und Berufsbildende mittlere und höhere Schulen (BMHS) (x) anzuraten = das ist eine Empfehlung aus schulpartnerschaftlicher Praxis. Die Durchführung dieser Gespräche bzw. Veranstaltungen hat sich bewährt (?) Möglichkeit = könnte durchgeführt werden, ist aber nicht verbindlich und je nach Standort und Mitarbeiter zu entscheiden o) Obmann/Obfrau des Elternvereines soll als Klassenelternvertreter kandidieren (sonst keine Beschlussstimme im SF) Vertreter der Erziehungsberechtigten und Schülervertreter im SGA haben u.a. folgende Rechte: *) Teilnahme an allen Sitzungen des SGA *) Teilnahme an Lehrerkonferenzen, ausgenommen Beratungen und Beschlussfassungen über Angelegenheiten der Leistungsbeurteilung einzelner Schüler sowie über dienstrechtliche Angelegenheiten der Lehrer und an Lehrerkonferenzen zur Wahl von Lehrervertretern *) Recht auf Stellungnahme bei der Wahl von Unterrichtsmitteln *) Recht auf Mitentscheidung - bei der Androhung des Antrages auf Ausschluss, - bei der Antragstellung auf Ausschluss eines Schülers *) Recht auf Mitentscheidung bei der Festlegung von Unterrichtsmitteln. Die Einladung der Vertreter der Schüler und der Erziehungsberechtigten zu einer Lehrerkonferenz hat rechtzeitig und nachweislich zu erfolgen. Die Aufgaben des Schulgemeinschaftsausschusses (SGA) sind in der schulanfangszeitung genau beschrieben.

13 Volksschule(VS), Hauptschule (HS), Schulen mit Schulgemeinschaftsausschuss (SGA) _13 KLASSENELTERNVERTRETER SCHULE 3 ELTERN / SCHÜLER > Informelles Gespräch mit dem Klassenlehrer/ Klassenvorstand (Tagesordnung und Gestaltung der Klassenforen (x) (VS, HS) > Informelles Gespräch mit dem Klassenvorstand (x): Planung des Klassenelternabends? (x) 2 usw. (SGA) > Festlegung des Stundenplanes 4 > 1. Klassenelternberatung der 1.Klassen 5 > Information der Erziehungsberechtigten gem. 19 Abs. 3a SchUG ( Frühwarnsystem ) im ersten und zweiten Semester 09 > 1. Elternabend (x) (SGA) > 1. Klassenforen 6 > 1. Schulforum 7 > Einschreibung 1. Klassen (VS) 8 > Wahl der Klassenelternvertreter > Wahl der Vertreter der Klassen- bzw. Schulsprecher 10 (HS, SGA) 10 > Schulgemeinschaftsausschuss (SGA) 9 > 1. Elternsprechtag > Schulbahnberatung (4. Schulstufe/8. Schulstufe) siehe FN 5 > Letzter möglicher Wiederholungsprüfungstermin: > Anmeldung für weiterführende Schulen (4. Klassen) > Weihnachtsbuchausstellung (?) siehe FN 5 > Schulbücher: Bis vor Beginn der Weihnachtsferien hat jeder Schüler Gelegenheit, über die Rückgabe seiner Schulbücher zu entscheiden. Die Rückgabe ist freiwillig! > Schülerbeihilfe: Anträge müssen bis gestellt werden > Informelles Gespräch mit dem Klassenlehrer/Klassenvorstand (2. Klassenforum (VS, HS), Klassenelternabend? (VS, HS, SGA) Tagesordnungswünsche? (x) 01 > Information der Erziehungsberechtigten gem. 19 Abs. 3a SchUG ( Frühwarnsystem ) im ersten und zweiten Semester 02 > 2. Elternabend (?) (SGA) > Schulbuchkonferenz (an Schulen mit SGA) bzw. Schulforum (VS, HS) zur Festlegung der Schulbücher, die bestellt werden sollen. > Zeckenschutzimpfung 03 > Schulgemeinschaftsausschuss (SGA) bzw. Schulforum (VS, HS) entscheiden über die Richtlinien zur Wiederverwendung der Schulbücher. 04 > Informelles Gespräch mit dem Klassenlehrer, Klassenvorstand (x) > Schnuppervormittag für neue 1. Klassen (?) > Elternabend für neue 1. Klassen (?) siehe FN 5 05 > Abschlussfest (?) siehe FN 5 > Klassenkonferenz in Wien, NÖ und Bgld: ; OÖ, Sbg., Tirol, Vorarlberg, Stmk. und Kärnten: > Schulfahrtbeihilfe: Anträge müssen bis gestellt werden. 06 Vertreter der Klassensprecher (an Volksschuloberstufen, an HS und an den Unterstufen der allgemein bildenden höheren Schulen) sind zu den Sitzungen des Schulforums bzw. SGA mit beratender Stimme einzuladen. 1 Der Schulleiter kann zu den Sitzungen des Schulforums bzw. des SGA sofern Tagesordnungspunkte Angelegenheiten betreffen, die die Beteiligung anderer Personen zweckmäßig erscheinen lässt, den Obmann des Elternvereines, den Klassensprecher, den Bildungsberater usw. einladen. 2 In Absprache mit dem Klassenvorstand 3 Durchführung von ein- und mehrtägigen Schulveranstaltungen. 4 Wien, Niederösterreich und Burgenland bis , Oberösterreich, Salzburg, Tirol, Vorarlberg, Steiermark, Kärnten bis Die Mitwirkung von Klassenelternvertretern bzw. des Elternvereins ist wünschenswert. 6 Die erste Sitzung des Klassenforums muss in Wien, Niederösterreich und Burgenland bis spätestens , in Oberösterreich, Salzburg, Tirol, Vorarlberg, Steiermark und Kärnten bis spätestens stattfinden. 7 Die erste Sitzung des Schulforums muss in Wien, Niederösterreich und Burgenland bis spätestens , in Oberösterreich, Salzburg, Tirol, Vorarlberg, Steiermark und Kärnten bis spätestens stattfinden. 8 Die Schuleinschreibungen erfolgt ca. ein Jahr vor Schuleintritt, außer in Wien hier erfolgt sie bereits 1,5 Jahre vorher Ziel: Frühe Sprachförderung für Kinder, die die Unterrichtssprache Deutsch noch nicht beherrschen. Achtung: Termin der Schuleinschreibung wird vom LSR/SSR festgelegt! 9 Jedes Schuljahr haben mindestens zwei Sitzungen, davon die erste innerhalb von zwei Wochen nach der Bestellung der Lehrer-, Schüler- und Elternvertreter (Stichtag zur Wahl der Lehrer- und Elternvertreter für den SGA in Wien, Niederösterreich und Burgenland bis , Oberösterreich, Salzburg, Tirol, Vorarlberg, Steiermark und Kärnten bis ) stattzufinden. 10 Die Wahl der Schülervertreter hat innerhalb der ersten fünf Wochen des Schuljahres zu erfolgen, also für Wien, Niederösterreich und Burgenland bis , für Oberösterreich, Salzburg, Tirol, Vorarlberg, Steiermark, Kärnten bis

14 14_SCHULANFANGSZEITUNG Bezahlte Anzeige Das BUNDESMINISTERIUM FÜR UNTERRICHT, KUNST UND KULTUR informiert: Die Bildungsreform geht weiter! BUDGETZAHLEN FAKTEN MASSNAHMEN > Das gesamte Bildungsbudget auf den einzelnen Schüler bezogen steigt von Euro 2008 auf rund Euro 2009 und rund Euro > Das Budget selbst steigt von 6,795 Mrd. Euro im Jahr 2008 auf 7,173 Mrd. Euro im Jahr 2009 und auf 7,227 Mrd. Euro im Jahr > Hinzu kommen noch 422,5 Mio. Euro Liquidität, die wir für die Jahre 2009 und 2010 dank des erzielten Kompromisses in der Debatte über eine Strukturreform direkt in die Bildung unserer Kinder investieren können. WAS WIRD SICH DURCH DIESE ZUSÄTZLICHEN RESSOURCEN IM SCHULJAHR 2009/10 FÜR UNSERE KINDER VERBESSERN? Die kleineren Klassen und der Kleingruppenunterricht werden weiter ausgebaut. Die Klassen werden konsequent verkleinert und der Kleingruppenunterricht in den Volksschulen, Hauptschulen, Sonderschulen, Polytechnische Schulen und der AHS-Unterstufe wird ausgebaut. Im September 2009 startet bereits der dritte Jahrgang. Bis zum Schuljahr 2010/11 werden alle Klassen der betroffenen Schulen verkleinert. Von dieser Maßnahme werden dann Schülerinnen und Schüler in ganz Österreich profitieren. Dieses Projekt ist die größte bildungspolitische Kraftanstrengung seit Jahrzehnten. Alleine durch dieses Projekt schaffen wir im Endausbau mehr als 6000 Lehrerposten und investieren dafür jährlich 280 Mio. Euro. Aber auch bei den Berufsschulen setzten wir einen zusätzlichen Schwerpunkt: Für die Ausweitung der kleinen Lerngruppen zur Individualisierung des Unterrichts und zur Förderung der sprachlichen und kommunikativen Kompetenzen der Schüler. Dafür stellen wir im kommenden Schuljahr ein Abrufkontingent von 200 Dienstposten zur Verfügung. Da die Berufsausbildung in den Bundesländern und den verschiedenen Berufssparten unterschiedlich strukturiert ist, erhalten die Länder 4 Prozent mehr Ressourcen. Sie setzen diese je nach Situation zur Teilung von großen Klassen bzw. Lerngruppen oder für Teamteaching sowie für Sprachförderkurse ein. > > > > Die zusätzlichen Mittel erlauben es uns vor allem, zusätzliche Lehrerinnen und Lehrer für unsere Kinder einzustellen. Nachdem wir bereits in den vergangenen zwei Schuljahren durch unsere Reformmaßnahmen rund Dienstposten für Lehrer geschaffen haben, schaffen wir im kommenden Schuljahr durch ein verbessertes Angebot nochmals rund Arbeitsplätze. Das bedeutet, dass wir im kommenden Schuljahr durch bildungspolitische Maßnahmen über Lehrer- Arbeitsplätze seit dem Schuljahr 2006/07 geschaffen! haben werden. Auch starten wir 2009 und 2010 Schulbauprojekte in der Höhe von 600 Millionen Euro. Der erste Nationale Bildungsbericht liefert Zahlen und Fakten zum österreichischen Bildungssystem und umfasst wissenschaftliche Arbeiten namhafter Experten. Ein Beitrag zur faktenbasierten Politik. Der Kleingruppenunterricht zur Senkung der Dropout-Quote auf der 9. Schulstufe wird weitergeführt. Weiterführung in den 1. Klassen der ORG und der BMHS. Kleingruppenunterricht in Deutsch, Mathematik und jeweils einem schultypenspezifischem Leitfach. Dafür stehen 520 Dienstposten bzw. 29 Mio. Euro zur Verfügung. Diese Maßnahme erreicht jährlich rund Schüler. In der Sprachförderung setzen wir im kommenden Schuljahr einen besonderen Schwerpunkt. Denn: Sprache ist der Schlüssel zu gelungener Bildung. Weiterführung der Sprachförderung für außerordentliche Schüler mit mangelnden Deutschkenntnissen an Pflichtschulen in Fördergruppen mit bis zu 11 Wochenstunden entweder integrativ (Teamteaching) oder parallel zum Unterricht Dafür stehen pro Schuljahr rund 600 Lehrerposten zur Verfügung. Anzahl der profitierenden Schüler: Rund Wir fördern auch ordentliche SchülerInnen mit Förderbedarf an Pflichtschulen und starten das Förderprogramm Muttersprachlicher Unterricht in kleinen Fördergruppen oder integrativ (Teamteaching). Für diese beiden Maßnahmen stehen rund 330 Dienstposten pro Schuljahr zur Verfügung. Anzahl der profitierenden Schüler: Rund Auch an den berufsbildenden mittleren Schulen schaffen wir Sprachförderkurse für Schüler mit Deutsch als Zweitsprache. Dafür stellen wir 100 Dienstposten pro Schuljahr zur Verfügung.

15 Bezahlte Anzeige SCHULANFANGSZEITUNG_15 irisblende.de BUNDESMINISTERIUM FÜR UNTERRICHT, KUNST UND KULTUR TEL.: Die Standorte der Neuen Mittelschule werden im kommenden Schuljahr verdreifacht. Sie zeigen den Weg zu einer neuen Schule. Schuljahr 2009/10: Ein Plus von 177 Standorte und 490 Klassen 2009/10 stehen für die rund 820 Klassen an 244 Schulen rund 238 zusätzliche Dienstposten zur Erprobung der neuen Pädagogik zur Verfügung. Rund Schüler profitieren direkt von der Neuen Mittelschule. Die Tagesbetreuung wird durch das Projekt Tagesbetreuung NEU endlich Schritt für Schritt zu einem modernen Ganztagsangebot umgebaut. Wie im Schuljahr 2008/09 wird im Schuljahr 2009/10 die Aktion: Qualität in der schulischen Tagesbetreuung weitergeführt. Für das kommende Schuljahr haben 81 Schulen das Gütesiegel für gelungene Tagesbetreuung erhalten. Die zertifizierten Schulen sind Kompetenzzentren für gut gelungene Tagesbetreuung. Sie leben Tagesbetreuung als Teil des schulischen Alltags, sie fördern die Kinder sowohl im Bereich Freizeit und der Lernzeit und sie bieten kindgerechte, ausgewogene Verpflegung. In einem ersten Pilotdurchgang wird an diesen 81 Schulen das umfangreiche Qualitätspaket Tagesbetreuung NEU umgesetzt. Qualitative Verbesserung durch Umsetzung der Tagesbetreuung Neu : - 9 Stunden (statt bisher 5) pro Gruppe für Lernzeit sowie kreative, sportliche und naturwissenschaftlich-technische Angebote - kleinere Gruppen ab 10 Kindern - Kinder haben ausreichend Zeit für Hausaufgaben und Lernen - Überbrückung zwischen Vormittags- und Nachmittagsunterricht ist geregelt Wir setzen erste Schritte für ein mittleres Management an den Schulen. Zur administrativen Entlastung der Lehrer und der Direktoren: An größeren Schulen wird mittleres Management eingeführt. Bisher muss an manchen Schulen ein Direktor hundert Lehrer koordinieren. Durch diese Maßnahme werden auch Karriereperspektiven und Aufstiegsmöglichkeiten für Lehrer eröffnet. Förderung von Pilotmodellen zunächst an rund 30 Schulen mit mehr als 15 Klassen. Programme zur Gewaltprävention werden massiv ausgebaut. Schwerpunktprogramme ( Faustlos an VS und Wiener Soziales Komptenztraining WISK auf Sekundarstufe I und II) werden deutlich ausgebaut. Begleitung der Schulen bei der Erarbeitung von Verhaltensvereinbarungen. Zusätzliche freie Schulpsychologen auf Werkvertragsbasis mit Kooperations- und Koordinationsverpflichtung mit dem Schulpsychologischen Dienst (30 Vollbeschäftigungsäquivalente im Wert von 1,6 Mio. Euro). ESF-geförderte Pilotprojekte zur Schulsozialarbeit. Dafür stellen wir 2,5 Mio. Euro bereit (5-Punkteprogramm Die Weisse Feder ). Auch das Erfolgsprojekt Lehre und Matura wird weitergeführt. Erfreulicher Weise konnte das Ziel, diese Maßnahme von auf Teilnehmer aufzustocken sogar überschritten werden: Derzeit absolvieren Jugendliche das Programm. Dafür stellen wir in den Jahren 2009 und 2010 insgesamt 19 Mio. Euro zur Kofinanzierung von Länderprojekten zur Verfügung. Eine langjährige Forderung der Betroffenen wird umgesetzt: Die Förderung der Privatschulen in freier Trägerschaft wird verdoppelt. Gefördert werden jene Schulen, die in den Dachverbänden von Waldorf-, Netzwerk- oder Montessorischulen Mitglied sind, das Öffentlichkeitsrecht verliehen bekommen haben und Qualitätssicherung betreiben. Diese Schulen haben freiwillig an der internationalen Vergleichsstudie PISA teilgenommen und werden sich in Zukunft auch an der Überprüfung der Bildungsstandards beteiligen. Faire Mittelverteilung: Die Schulen erhalten erstmalig den gleichen Betrag pro Schüler. Verdoppelung der Subvention auf 4,5 Mio. Euro pro Jahr. Ausbau der Berufsorientierung und Bildungsberatung. Bildungswegentscheidungen sollen unabhängig vom familiären, sozialen und regionalen Hintergrund getroffen werden. Beispiele sind etwa ein verbindlicher Katalog von Aktivitäten (Schnuppertage in Unternehmen, Besuch von Bildungsmessen usw.) für die 7. und die 8. Schulstufe in allen Schularten sowie das Pilotprojekt Studienchecker, das bereits im jetzigen Schuljahr an 50 AHS und BHS in Wien, Salzburg und Tirol pilotiert wird. Auch die Umsetzung der Bildungsstandards und die Umsetzung der standardisierten, kompetenzorientierten Reifeprüfung werden im kommenden Schuljahr konsequent weitergeführt.

16 16_SCHULANFANGSZEITUNG Bezahlte Anzeige Eine Zentralmatura für wirklich alle? Die Regierungsparteien haben Ende Juni die Reform der Matura beschlossen startet die Matura Neu an den Gymnasien und 2015 an den Berufsbildenden Höheren Schulen. Die Zentralmatura soll aus drei Modulen bestehen: Den standardisierten schriftlichen Klausuren mit zentral vorgegebenen Fragen in den Fächern Deutsch, Mathematik und erste lebende Fremdsprache, die vom jeweiligen Lehrer nach einem zentral vorgegebenen Lösungsschlüssel korrigiert werden. Davor ist verpflichtend eine "vorwissenschaftlichen Arbeit" zu verfassen. Für die mündlichen Prüfungen stellen die Fachlehrer der jeweiligen Schule pro Fach maximal 24 Themen zusammen. Aus diesem Themen-Pool eines Gegenstandes zieht der Schüler zwei Themen und muss sich für eines entscheiden. Eine negative Note bei der schriftlichen Prüfung kann entweder durch neuerliches Antreten oder durch eine mündliche Prüfung ausgebessert werden. Da es viele unterschiedliche Lehrpläne an den unterschiedlichen Schultypen gibt, kann eine für alle Schularten und Schulformen gleiche Aufgabenstellung nur für Teile dieser Prüfungen zentral vorgegeben werden. Auf die in den letzten Jahren vielfältigen schulautonom entstandenen Lehrpläne Rücksicht zu nehmen, ist nur möglich, wenn der schulspezifische Teil auch schulautonom geprüft wird. Im Ministerrat ist diese Forderung ausgeklammert worden. Somit müssen alle Schüler zu österreichweit standardisierten, schriftlichen, kompetenzorientierten Klausuren antreten. Um der Schwerpunktsetzung an Schulen auch in Zukunft einen hohen Stellenwert zu geben, müssen Schüler von Schwerpunkt-Schulen den Schulschwerpunkt entweder im Rahmen der vorwissenschaftlichen Arbeit, einer schriftlichen Klausur oder der mündlichen Prüfung wählen. Der Ministerratsbeschluss Ende Juni 2009 berücksichtigt nur die Reifeprüfungen an AHS und BHS, nicht jedoch Berufsreife- und Externistenprüfungen. Standardisierte Vorgaben müssen aber für alle Abschlussprüfungen, die eine allgemeine Studienberechtigung verleihen wie Reifeprüfungen an AHS und BHS, Externistenprüfung, Berufsreifeprüfung, in gleicher Weise gelten. Es müsste also auch hier gelten: Alle Prüfungen sind vergleichbar, aber wirklich für alle und für alle gleich. Mechtild Lang bilderox Ethikunterricht als notwendige Ergänzung In den letzten Jahren wurde an etlichen Schulen der Schulversuch Ethik für Schülerinnen und Schüler, die keinen Religionsunterricht besuchen, etabliert, wobei durchaus positive Erfahrungen gemacht wurden. ZIEL DES SCHULVERSUCHS Ziel des Schulversuchs Ethik ist die Konfrontation von Schülerinnen und Schülern, die keinen Religionsunterricht einer gesetzlich anerkannten Religionsgemeinschaft besuchen, mit Werten und Normen, Religionen und Sinndeutungen verschiedener Kulturen und philosophischer Strömungen. Im Fach Ethik sollen nicht nur das Phänomen der Moral und Fragen angewandter Ethik studiert, sondern auch Hilfen für persönliche, praxisorientierte Lebensgestaltung geboten und gefunden werden. Konsens ist: Diese Themen gehen alle an! ERFAHRUNGEN Schülerinnen und Schüler sind weitgehend mit großem Eifer und Interesse bei der Sache. Oder wie es ein Schüler treffend formulierte: Sicher hätte ich gern wie früher eine Freistunde oder früher aus gehabt, aber jetzt versuche ich das Beste daraus zu machen - und eigentlich interessiert es mich ja ohnehin. Als besonders gerecht wird von den Schülern empfunden, wenn bei diesem Schulversuch alle (auch die vom Religionsunterricht abgemeldeten) Schülerinnen und Schüler die gleiche Anzahl von Schulstunden haben. Schülerinnen und Schüler, die den Religionsunterricht besuchen, verfügen meist über ein gewisses religiöses Basiswissen. Andere müssen erst mit Grundbegriffen wie kategorischer Imperativ, Utilitarismus, Gesinnungsethik oder Thora vertraut gemacht werden. LEHRPLÄNE UND INHALTE Die Lehrinhalte sind breit gefächert und reichen von Glück und Sinnfrage über die Beschäftigung mit verschiedenen Hilfsorganisationen bis hin zur Medizin- und Wirtschaftsethik, wobei aktuelle Themen nicht zu kurz kommen dürfen. In einigen Schulen kommt sogar ein Wahlpflichtfach Ethik zustande, als Maturafach ist es so wie Religion beliebt. Die Überführung des Ethikunterrichts ins Regelschulsystem ist ein notwendiger nächster Schritt. Andreas Cancura

17 SCHULANFANGSZEITUNG_17 Schulbuchlimit für Volksschulen und Berufsschulen wurde ab dem Schuljahr 2009/2010 erhöht! Die Eltern- und Familienverbände konnten in ihrer Forderung nach Erhöhung des Limits der Schulbücher einen Erfolg erzielen. Ab dem Schuljahr 2009/10 wird das Schulbuchlimit an Volksschulen von EUR 38,- auf EUR 50,-, also um EUR 12,- erhöht und an Berufsschulen je nach Fachbereich zwischen EUR 10,- und EUR 14,-. Eltern zahlen jeweils 10% des Limits als Selbstbehalt. Diese Anhebung des Schulbuchlimits wurde bereits im November 2008 per Verordnung vom Familienministerium beschlossen. Die Mittel für die Schulbuchaktion kommen aus dem Familienlastenausgleichsfonds (FLAF). Für das Schuljahr 2010/11 sind im Budget Mittel zur Erhöhung des Schulbuchlimits für die Sekundarstufe I und II vorgesehen. Die Erhöhung des Schulbuchlimits für Hauptschul- und AHS/BHS-Schulbücher wird im Herbst 2009 für das Schuljahr 20010/11 bekannt gegeben. Da die Schulbuchlimits seit über 13 Jahren nicht erhöht wurden, fordern die Eltern- und Familienverbände zukünftig eine regelmäßige Anpassung der Schulbuchlimits an die Inflationsrate! Schulbuchlimit pro Schüler/in für das Schuljahr 2009/2010 Volksschulen: EUR 50,- Hauptschulen: EUR 84,46 Berufsschulen: max. EUR 56,85 AHS-Unterstufe: EUR 85,90 AHS-Oberstufe: max. EUR 160,94 Mittlere kaufmännische Lehranstalten: EUR 138,01 Höhere kaufmännische Lehranstalten: EUR 152,19 Das Internet sicher nutzen! Tipps von Saferinternet.at für Eltern und Lehrende INTERESSE ZEIGEN. Versuchen Sie, das Internet gemeinsam zu entdecken. So fällt es in Zukunft leichter, positive und negative Erlebnisse bei der Internetnutzung zu besprechen. REGELN VEREINBAREN. Gegenstand von Vereinbarungen sind etwa das Verhalten gegenüber anderen Online-NutzerInnen, die Weitergabe persönlicher Daten, welche Online-Aktivitäten in der Schule oder daheim in Ordnung sind und welche nicht. VORBILD SEIN: Leben Sie den Umgang mit Medien vor, den Sie auch von Ihren Kindern erwarten. VORSICHT BEI DER WEITERGABE VON PERSÖNLICHEN DATEN. Das Internet hat ein langes Gedächtnis. Erklären Sie deshalb Ihren Kindern, warum es wichtig ist, die eigene Privatsphäre zu schützen. PROBLEMATISCHE INHALTE BESPRECHEN. Bei jüngeren Kindern ist die Verwendung von Filterprogrammen sinnvoll. Je älter die Kinder werden, umso wichtiger wird das darüber reden, da Filterprogramme auch umgangen werden können. COMPUTER SCHÜTZEN. Treffen Sie Vorkehrungen für die technische Sicherheit Ihres Computers und des Schulnetzes. DAS ANGEBOT VON SAFERINTERNET.AT Saferinternet.at unterstützt InternetnutzerInnen besonders Kinder, Jugendliche, Eltern und Lehrende - bei der sicheren Verwendung von Internet, Handy und Computerspielen. > Website mit Antworten auf häufig gestellte Fragen rund um die Themen Computersicherheit, Datenschutz, Cyber-Mobbing, Jugendschutz, Soziale Netzwerke, Internetabzocke, Urheberrechte, etc. > Kostenlose Unterrichtsmaterialien zur sicheren Internet- und Handynutzung. > Broschüren und Ratgeber für Eltern und Jugendliche > Durchführung und Unterstützung bei Veranstaltungen > Beratung und Meldestellen -Beratung von Saferinternet.at: beratung@saferinternet.at 147 Rat auf Draht: Telefon-Hilfe für Kinder, Jugendliche und deren Bezugspersonen Internet-Meldestelle für illegale Inhalte Detaillierte Infos zu allen Serviceangeboten finden Sie auf

18 18_SCHULANFANGSZEITUNG SIE FRAGEN WIR ANTWORTEN! bilderbox Der Katholische Familienverband beantwortet unter der Telefonnummer 01/ Fragen der Eltern zum Thema Schule. Die in den letzten Schuljahren am häufigsten gestellten Fragen haben wir für Sie ausgewählt. Wann gibt es eine Betragensnote? Das Verhalten der Schüler wird in der Volksschule nicht beurteilt. Danach gibt es bis zur letzten Schulstufe sowohl in der Schulnachricht als auch im Jahreszeugnis Betragensnoten. In der letzten Schulstufe jeder Schulform wird das Verhalten nicht mehr beurteilt. (Leistungsbeurteilungsverordnung, 18) Wer entscheidet, ob eine mehrtägige Schulveranstaltung stattfindet? Über die Durchführung von mehrtägigen Schulveranstaltungen wie Sportwochen oder Sprachwochen entscheiden das Klassenforum oder das Schulforum bzw. der Schulgemeinschaftsausschuss. Schulveranstaltungen werden als Ergänzung des lehrplanmäßigen Unterrichts schulautonom vorbereitet und durchgeführt. Die Anzahl und Dauer der mehrtägigen Schulveranstaltungen ist von der Schulart und der Schulstufe abhängig. Die Erziehungsberechtigten müssen rechtzeitig z.b. über Kosten und Dauer der Veranstaltung und die rechtlichen Aspekte wie Jugendschutz oder Verkehrsvorschriften informiert werden. Damit eine mehrtägige Schulveranstaltung stattfinden kann, müssen mindestens 70 Prozent der Schüler einer Klasse oder einer Schülergruppe (z.b. bei Unverbindlichen Übungen) teilnehmen. (Schulveranstaltungsverordnung 1995) Lese-Rechtschreibschwäche oder Legasthenie bei Schülerinnen und Schülern. Welche Auswirkungen ergeben sich auf die Leistungsbeurteilung und die Bildungslaufbahn? Im Unterricht von Schüler/innen mit schwer wiegenden Lese-Rechtschreibschwierigkeiten kann auf die - durch die modernen Informations- und Kommunikationstechnologien - geänderten Anwendungen und Kontrollmöglichkeiten bei der Schreibrichtigkeit Bedacht genommen werden. Weitere Informationen zum Thema: Rundschreiben Nr. 32/2001 Leistungsbeurteilung bei Lese-Rechtschreibschwäche (LRS) bzw. Legasthenie, siehe: /RS31_01.pdf Kann ich mein Kind während des Schuljahres von einem Freigegenstand abmelden? Nein. Hat sich der Schüler für einen Freigegenstand bzw. für eine unverbindliche Übung angemeldet, ist der Besuch während des gesamten Schuljahres verpflichtend. (Schulunterrichtsgesetz 12) Was mache ich, wenn Schüler/innen gemobbt werden? Hinschauen und Handeln! Rückhalt und Unterstützung bei Verbündeten in der Klasse/Schule suchen das Problem ansprechen und mitteilen (Eltern, Lehrer/innen, Schulleitung ein Mobbingtagebuch anlegen Gründe des Mobbings herausfinden sich selbst positiv motivieren, sich selbst akzeptieren die Schulpsychologie ( kontaktieren Aus: Ist Videoüberwachung in den Schulen erlaubt? Nein. Die Datenschutzkommission lehnte Anfang Juli 2008 die Anträge mehrerer Schulen auf Videoüberwachung mit der Begründung ab, dass dies illegal sei und nicht als Erziehungsmittel eingesetzt werden könne. Das Schulunterrichtsgesetz, das die Aufsicht der Schüler regelt, enthält keine Ermächtigung, eine Videoüberwachung einzusetzen. Einzige Ausnahme sind Außenplätze wie Fahrradabstellräume, weil es hier um den Schutz des Eigentums geht. Wann darf ein Schüler die Entschuldigung selber schreiben? Wenn er 18 Jahre alt ist. Erziehungsberechtigte können ihren Kindern ab der neunten Schulstufe die Eigenberechtigung erteilen. Die Erziehungsberechtigten müssen dem Klassenvorstand schriftlich mitteilen, dass ihr Kind die Entschuldigungen ab sofort selber unterschreiben kann. Diese Berechtigung kann jederzeit widerrufen werden. (Schulunterrichtsgesetz 68) Gibt es Fristen, die bei der Frühwarnung eingehalten werden müssen? Gesetzliche Fristen gibt es keine. Frühwarnungen müssen in allen Pflichtgegenständen ausgesprochen werden, wenn die Gefahr besteht, dass die Leistung eines Schülers in einem Fach zum Ende des ersten oder zweiten Semesters mit Nicht genügend beurteilt wird. Die Eltern und der Schüler werden zu einem beratenden Gespräch eingeladen, bei dem die Defizite analysiert und Fördermöglichkeiten besprochen werden. (Schulunterrichtsgesetz 19, Absatz 3a) Welche Kosten muss der Elternverein übernehmen? Keine. Die Schule kann den Elternverein aber um finanzielle Unterstützung für Schulfeste, Bücher, die für die Bibliothek angeschafft werden, technische Geräte usw. ersuchen. Der Elternverein kann auch Schüler unterstützen, die ohne finanzielle Unterstützung nicht an Schulveranstaltungen wie Sportwochen oder Sprachwochen teilnehmen könnten. Alle Anträge um Unterstützung müssen im Vorstand besprochen, abgestimmt und genehmigt werden.

19 SCHULANFANGSZEITUNG_19 BEIHILFEN UND UNTERSTÜTZUNGEN FAHRTENBEIHILFE FÜR PFLICHTPRAKTIKUM Seit September 2004 erhalten auch Schüler/ innen eine Schulfahrt- bzw. Heimfahrtbeihilfe, die laut Lehrplan einer praxisorientierten, berufsbildenden höheren Schule (Höhere Technische Lehranstalten, Hotelfachschulen, Gartenbaufachschulen, land- und forstwirtschaftliche Schulen sowie Schulen des medizinischtechnischen Fachdienstes und der Gesundheits- und Krankenpflegeschulen) ein Praktikum absolvieren müssen, das sich über einen Zeitraum von vier Wochen bis zu einem Jahr erstreckt. Die Fahrtenbeihilfe für das Pflichtpraktikum wird in Form einer Pauschalabgeltung (Einreichung beim zuständigen Finanzamt) vergütet. Der Antrag muss in jedem Fall die Bestätigung der Schule über den lehrplanmäßigen Praktikumsplatz und die Praktikumsdauer enthalten. INTEGRATION DER SCHÜLER- UND LEHRLINGSFREIFAHRTEN IN DIE VERKEHRSVERBÜNDE Eine seit Jahren von den Eltern- und Familienverbänden geforderte Aufnahme der Schüler/ innen und Lehrlinge in die Verkehrsverbünde ist seit dem Schuljahr 2005/06 in allen Bundesländern verwirklicht. Pro Schüler/in bzw. Lehrling ist nur mehr ein Antrag zu stellen, auch wenn z.b. Bus und Bahn für den Schulweg benützt werden. Die Schüler/innen und Lehrlinge bekommen einen einheitlichen Fahrausweis für die gesamte Strecke und haben freie Wahl der Verkehrsmittel für den Weg von und zur Schule. Für den Versand der Antragsformulare sind für die Bundesländer Vorarlberg, Oberösterreich, Salzburg, Kärnten, Niederösterreich und Burgenland (Ausnahme Wien: VOR) die Verkehrsverbünde zuständig. Die Bestellung der Antragsformulare der Schülerfreifahrt und der Erlagscheine für den Selbstbehalt erfolgt mit Ausnahme der o.g. Bundesländer weiterhin über die Schulbuchaktion-Online- Anwendung. FINANZÄMTER FÜR DIE ABWICKLUNG DER SCHÜLERFREIFAHRT UND DER SCHULBUCHAKTION ZUSTÄNDIG Mit 1. Mai 2004 wurden die behördlichen Strukturen der Finanzlandesdirektionen aufgelöst und die Angelegenheiten der Schulbuchaktion und der Schülerfreifahrten einem sachlich zuständigen Finanzamt in jedem Bundesland übertragen. Für Rückzahlungen wegen überhöhter oder irrtümlich einbezahlter Schulbuch-Selbstbehalte bzw. für die Schüler- und Lehrlingsfreifahrten sind ebenfalls die Finanzämter zuständig. Die Liste mit den Adressen und Telefonnummern der zuständigen Finanzämter finden Sie auf der Homepage: >Familie >Finanzielle Unterstützung >Schulbuchaktion bzw. Freifahrt- und Fahrtenbeihilfe >Rückzahlung/Finanzämter Bedingungen/Anspruch Nähere Information und Antrag bei Antragsfrist Schulbeihilfe > Schüler/innen ab der 10. Schulstufe, die eine mittlere oder höhere Schule besuchen, bei sozialer Bedürftigkeit, einen günstigen Schulerfolg nachweisen (Notendurchschnitt 2,90), die gleiche Schulstufe noch nicht besucht haben und den Schulbesuch, für den Schulbeihilfe beantragt wird, vor Vollendung des 30. Lebensjahres begonnen haben. > Antragsformulare und Merkblätter liegen in allen Direktionen der mittleren und höheren Schulen auf. Weitere Informationen unter > endet am 31. Dezember des betreffenden Schuljahres. Bei späterer Einbringung des Antrages tritt eine Kürzung der Beihilfe ein. Heim- und Fahrtkostenbeihilfe > Heimbeihilfe bekommen Schüler/innen ab der 9. Schulstufe, die eine PTS oder eine mittlere oder höhere Schule besuchen und außerhalb des Wohnortes der Eltern wohnen, weil der Wohnort vom Schulort so weit entfernt ist, dass die tägliche Hin- und Rückfahrt unzumutbar ist: bei sozialer Bedürftigkeit, nachweisbar günstigen Schulerfolg (Notendurchschnitt 3,10), wenn er die gleiche Schulstufe noch nicht besucht hat und den Schulbesuch, für den Heimbeihilfe beantragt wird, vor Vollendung des 30. Lebensjahres begonnen hat. Fahrtkostenbeihilfe bekommen nur Schüler, die auch Heimbeihilfe beziehen. > Antragsformulare und Merkblätter liegen in allen Direktionen der PTS und der mittleren und höheren Schulen auf. Weitere Informationen unter > Endet am 31. Dezember des betreffenden Schuljahres. Bei späterer Einbringung des Antrages tritt eine Kürzung der Beihilfe ein. Besondere Schulbeihilfe > Erhalten Studierende während der sechs Monate vor der mündlichen Reifeprüfung wenn sie eine höhere Schule für Berufstätige besuchen, sich durch eine zumindest einjährige Berufstätigkeit selbst erhalten haben und sich zur Vorbereitung auf die abschließende Prüfung gegen Entfall der Bezüge beurlauben lassen > Antragsformulare und Merkblätter liegen in der Direktion auf. Weitere Informationen unter > Für jedes Semester ist ein eigener Antrag zu stellen. Anträge für das Wintersemester müssen bis spätestens 31.Dezember und für das Sommersemester bis spätestens 31. Mai eingebracht werden. >>

20 20_SCHULANFANGSZEITUNG BEIHILFEN UND UNTERSTÜTZUNGEN Bedingungen/Anspruch Nähere Information und Antrag bei Antragsfrist Schülerunterstützung für die Teilnahme an Schulveranstaltungen > Österr. Staatsbürger/innen, die eine allgemein bildende höhere Schule, eine berufsbildende mittlere oder höhere Schule sowie eine Anstalt der Lehrer- und Erzieherbildung oder eine Übungsschule an einer Pädagogischen Hochschule besuchen, wenn sie sozial bedürftig sind und an einer mindestens fünftägigen Schulveranstaltung teilnehmen. > Unterstützung richtet sich nach dem Einkommen, Familienstand und Familiengröße und beträgt bis zu EUR 180,-. Antragsformulare und Merkblätter liegen in allen Direktionen der Schulen auf. Für weitere Informationen für Schüler/innen einer mittleren oder höheren Schule ist der jeweilige Landesschulrat bzw. der SSR für Wien zuständig. Weitere Informationen unter > Die Einreichung hat nach Möglichkeit vor Beginn der Schulveranstaltung zu erfolgen. Letzter Termin: 31. März des jeweiligen Schuljahres. Ermäßigung des Betreuungsbeitrages bei ganztägigen Schulformen und Schülerheimen > Schüler/innen, die sozial bedürftig sind. > Antragsformulare liegen in den Direktionen bzw. Sekretariaten in den vom Bund erhaltenen Schülerheimen oder ganztägig geführten öffentlichen allgemein bildenden Pflichtschulen und allgemein bildenden höheren Schulen auf. Informationen erhalten Sie weiters beim jeweiligen Landesschulrat bzw. SSR für Wien sowie unter > Der Antrag auf Ermäßigung des Betreuungsbeitrages ist innerhalb eines Monats nach Aufnahme in die Nachmittagsbetreuung oder in die ganztägige Schulform bei der Leitung des Schülerheimes oder der ganztägig geführten Schule einzubringen. Schülerfreifahrt mit öffentlichen Verkehrsmitteln Schülerfreifahrt im Gelegenheitsverkehr > Schüler/innen, die das 26. Lebensjahr noch nicht vollendet haben und für die Familienbeihilfe bezogen wird. Voraussetzungen lt. Formular. Selbstbehalt (Pauschalbetrag/Eigenanteil) von EUR 19,60 pro Schuljahr! *) > Wenn kein geeignetes öffentliches Verkehrsmittel zur Verfügung steht, können Gemeinden und Schulerhalter die Einrichtung eines Gelegenheitsverkehrs beantragen. Selbstbehalt (Pauschalbetrag/Eigenanteil) von EUR 19,60 pro Schuljahr! *) > Formular Antrag auf Ausstellung eines Freifahrausweises für Fahrten zu und von der Schule wird von der Schule ausgegeben bzw. kann auf der Homepage des bmwfj heruntergeladen werden. Von der Schule bestätigtes Formular ist beim jeweiligen Verkehrsunternehmen einzureichen. Weitere Informationen unter Tel. 01/ , oder bei den jeweiligen Verkehrsunternehmen. > Antragstellung durch den jeweiligen Schulerhalter bei der zuständigen Finanzlandesdirektion. Weitere Informationen unter Tel. 01/ , Schulfahrtbeihilfe für Fahrten zu Praktika Schulfahrtbeihilfe > Wenn Anspruch auf Familienbeihilfe besteht und der/die SchülerIn als ordentlicher Schüler eine Technische, gewerbliche und kunstgewerbliche Schule, eine Kaufmännische Schule, eine Schule für wirtschaftliche Berufe, eine Schule für Tourismus, eine Schule für Sozialberufe, eine Fachschule, eine Höhere Land- und forstwirtschaftliche Schule, eine Land- und forstwirtschaftliche Fachschule, eine Schule für Gesundheits-und Krankenpflege, eine Schule für den medizinisch-technischen Fachdienst oder eine Bildungsanstalt für Sozialpädagogik und ein verpflichtendes Praktikum außerhalb der schulischen Unterrichtszeit besucht. > Wenn der Schulweg in einer Richtung mindestens 2 km lang ist (gilt nicht für SchülerInnen mit Behinderung). Es kann auf diesem Schulweg keine unentgeltliche Beförderung in Anspruch genommen werden Die Schulfahrtbeihilfe beträgt je nach Entfernung zwischen der Wohnung im Hauptwohnort bzw. zwischen Zweitwohnsitz am Ort oder in der Nähe des Ortes der Schule und dem Praktikumsort zwischen EUR 19,- und EUR 58,- pro Monat. > Wenn mindestens 2 km des Schulweges (in einer Richtung) nicht im Rahmen einer unentgeltlichen Beförderung oder im Rahmen der Schülerfreifahrt zurückgelegt werden können. Für behinderte Kinder ist keine Mindestentfernung erforderlich. >> > Die Antragsformulare, die auch ausführliche Erläuterungen über die Schulfahrtbeihilfe enthalten, sind bei allen Finanzämtern kostenlos erhältlich und stehen darüber hinaus auch im Internet ( über den Pfad Familie-Themen Freifahrt und Fahrtenbeihilfe- Schulfahrtbeihilfe-Formularseite Bundesministerium für Finanzen zur Verfügung. Nähere Auskünfte erhalten Sie bei Mag. Elfriede Petrzalka Tel. 01/71100-DW 3297 > Die Antragstellung erfolgt beim zuständigen Wohnsitzfinanzamt. Auf gesonderten Antrag ist die Auszahlung der Schulfahrtbeihilfe zusammen mit der Familienbeihilfe möglich. >> > Der Antrag ist bis 30. Juni des Kalenderjahres, das dem Schuljahr folgt, für welches die Schulfahrtbeihilfe beantragt wird, bei dem Finanzamt einzubringen, das auch für die Gewährung der Familienbeihilfe zuständig ist.

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