1/7. Frauen gehen etwas früher in Rente als Männer
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- Susanne Baumgartner
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1 1/7 Durchschnittliches Rentenzugangsalter von und n nach Rentenart gehen etwas früher in Rente als Rentenzugangsalter von und n nach Rentenart in Deutschland ( ), in Jahren ,1 63,0 60,6 60,1 53,3 64,0 63,9 61,2 61,0 Renten insgesamt Altersrente 50 51,3 51,4 50,1 Rente wegen Erwerbsminderung Rentenzugangsalter von und n nach Rentenart in Westdeutschland ( ), in Jahren ,7 62,9 61,5 59,9 53,9 64,1 64,1 61,4 61,3 Renten insgesamt Altersrente 50 52,2 51,3 50,0 Rente wegen Erwerbsminderung
2 2/7 Durchschnittliches Rentenzugangsalter von und n nach Rentenart Rentenzugangsalter von und n nach Rentenart in Ostdeutschland ( ), in Jahren ,8 60,7 60,6 57,6 63,6 62,8 60,4 59,6 Renten insgesamt Altersrente 50 49,5 49,3 51,7 50,4 Rente wegen Erwerbsminderung Kurzanalyse gehen etwas früher in Rente als. Der Unterschied beträgt bei den Altersrenten aber nur einige Monate, während er bei den Erwerbsminderungsrenten etwas größer ist. In die Rente wegen Erwerbsminderung gingen 2012 durchschnittlich mit knapp 50 Jahren, ein reichliches Jahr später. Etwa seit 1997/98 steigt das Renteneintrittsalter in die Altersrente wieder an, nachdem es vorher rückläufig war. Dies hängt mit den zunächst ausgeweiteten und später zunehmend wieder eingeschränkten Möglichkeiten eines vorzeitigen Rentenbezugs zusammen. So wurden die Altersgrenzen für vorgezogene Altersrenten schrittweise angehoben und Rentenabschläge eingeführt, die die Höhe der Rente bei einem vorgezogenen Rentenbeginn dauerhaft mindern. Ostdeutsche gehen durchschnittlich zwei Jahre früher in Altersrente als westdeutsche, ostdeutsche ca. ein halbes Jahr früher als westdeutsche. Der tendenziell frühere Renteneintritt der ostdeutschen dürfte damit zusammenhängen, dass diese durch die höhere Erwerbsbeteiligung eher als westdeutsche die Anspruchsvoraussetzungen für die Altersrente für erfüllen, die bereits vor der Regelaltergrenze bezogen werden kann. Demgegenüber können, die entweder nicht erwerbstätig sind oder ausschließlich geringfügig beschäftigt sind, erst mit Erreichen der Regelaltersgrenze in Rente übergehen. Der Unterschied zwischen den Geschlechtern beim Renteneintrittsalter in die Altersrente ist in Ostdeutschland größer als in Westdeutschland, wo das Rentenzugangsalter der im Jahr 2012 gleich hoch ist wie das der. Das Renteneintrittsalter in Erwerbsminderungsrenten ist im Zeitverlauf gesunken. Seit 2001 sind Renten wegen Erwerbsminderung mit Abschlägen verbunden, sofern die Rente vor Vollendung des 63. Lebensjahres in Anspruch genommen wird.
3 3/7 Durchschnittliches Rentenzugangsalter von und n nach Rentenart Glossar Die folgenden Erläuterungen basieren auf den Angaben im Glossar der Deutschen Rentenversicherung. (1) Gesetzliche Rentenversicherung: Die gesetzliche Rentenversicherung ist die Pflichtversicherung für alle Arbeitnehmer/innen und für bestimmte Gruppen von Selbstständigen und andere Personengruppen. Sie wird im Wesentlichen im Sechsten Buch des Sozialgesetzbuchs geregelt. Versichertenrente: Versichertenrenten sind Renten, die auf Basis eigener Versicherungsleistungen gezahlt werden. Zu den Versichertenrenten gehören die Rente wegen Alters und die Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit. Rente wegen Alters: Die Regelaltersrente ist im hier betrachteten Zeitraum(2) die Altersrente mit 65 Jahren. Wird sie vorzeitig beansprucht kommt es unter Umständen zu Rentenabschlägen. Regelaltersrente erhält, wer das 65. Lebensjahr vollendet und die allgemeine Wartezeit von fünf Jahren (60 Monate) erfüllt hat ( 35 SGB VI). Altersrente für langjährig Versicherte: Sie erhält vorzeitig, wer das 63. Lebensjahr vollendet, die Berufstätigkeit aufgegeben oder eingeschränkt und die Wartezeit von 35 Jahren (420 Monate) erfüllt hat. Versicherte, die nach 1947 geboren sind, können die Rente frühestens mit 62 Jahren in Anspruch nehmen ( 36, 236 SGB VI). Altersrente für schwerbehinderte Menschen: Sie ist vorzeitig an mindestens 60-jährige schwerbehinderte Menschen (Grad der Behinderung mindestens 50) zu leisten, wenn die Berufstätigkeit aufgegeben oder eingeschränkt und die Wartezeit von 35 Jahren erfüllt ist ( 37, 236 a SGB VI). Altersrente wegen Arbeitslosigkeit: Sie erhält vorzeitig frühestens mit 60 Jahren, wer vor 1952 geboren und im Zeitpunkt des Rentenbeginns arbeitslos ist, außerdem nach Vollendung des Lebensalters von 58 Jahren und sechs Monaten insgesamt 52 Wochen arbeitslos war, in den letzten zehn Jahren für acht Jahre (96 Monate) Pflichtbeiträge gezahlt und die Wartezeit von 15 Jahren (180 Monate) erfüllt hat ( 237 SGB VI). Ab 2006 wird die Möglichkeit der vorzeitigen Inanspruchnahme der Rente schrittweise vom 60. Lebensjahr auf das 63. Lebensjahr angehoben (Anlage 19 zum SGB VI). Sofern die Berufstätigkeit nicht völlig aufgegeben ist, müssen bestimmte Hinzuverdienstgrenzen eingehalten werden. Altersrente nach Altersteilzeitarbeit: Sie erhält vorzeitig frühestens mit 60 Jahren (ab 2006 schrittweise Anhebung auf frühestens 63 Jahre), wer vor 1952 geboren ist, 24 Kalendermonate Altersteilzeitarbeit im Sinne des Altersteilzeitgesetzes (AtG) zurückgelegt hat, sofern er in den letzten zehn Jahren für acht Jahre (96 Monate) Pflichtbeiträge gezahlt und die Wartezeit von 15 Jahren (180 Monate) erfüllt hat ( 237 SGB VI). Sofern die Berufstätigkeit nicht völlig aufgegeben ist, müssen bestimmte Hinzuverdienstgrenzen eingehalten werden. Altersrente für : Sie ist vorzeitig frühestens mit 60 Jahren zu zahlen, wenn die Versicherte vor 1952 geboren ist, nach Vollendung des 40. Lebensjahres über zehn Jahre (also mindestens 121 Monate) Pflichtbeiträge gezahlt, die Berufstätigkeit aufgegeben oder eingeschränkt und die Wartezeit von 15 Jahren (180 Monate) erfüllt hat ( 237 a SGB VI). Die Altersrenten können als Vollrenten oder Teilrenten beansprucht werden. Dabei gelten bis zur Vollendung des 65. Lebensjahres unterschiedliche Hinzuverdienstgrenzen ( 34 SGB VI). Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit: Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit werden geleistet wegen - Berufsunfähigkeit - Erwerbsunfähigkeit - teilweiser Erwerbsminderung - voller Erwerbsminderung - als Rente für Bergleute. (1) vgl. Statistik der Deutschen Rentenversicherung, Glossar ressource?key=glossar (2) Die schrittweise Anhebung der Altersgrenze für die Regelaltersrente auf 67 Jahre beginnt im Jahr 2012 und endet im Jahr In diesem Zusammenhang werden sich dann auch die Altersgrenzen der einzelnen Altersrenten verändern.
4 4/7 Durchschnittliches Rentenzugangsalter von und n nach Rentenart Datentabellen zu den Grafiken Rentenzugangsalter von und nach Rentenart in Deutschland ( ), in Jahren Versichertenrenten insgesamt Rente wegen Alters Rente wegen Erwerbsminderung ,6 60,1 63,0 63,1 51,3 53, ,4 60,0 62,9 62,7 51,0 53, ,5 59,8 62,5 62,3 50,9 52, ,2 59,2 62,4 62,1 50,8 52, ,1 59,2 62,3 62,0 50,5 52, ,2 59,3 62,2 62,1 50,3 52, ,5 59,6 62,2 62,1 50,5 52, ,5 59,8 62,3 62,2 50,3 52, ,5 59,9 62,5 62,4 50,0 51, ,7 60,1 62,8 62,6 49,5 51, ,9 60,5 62,9 62,9 49,2 50, ,0 60,5 63,0 63,1 49,1 50, ,0 60,7 63,2 63,1 49,2 50, ,1 60,8 63,2 63,3 49,3 50, ,6 60,8 63,0 63,3 49,3 50, ,7 60,8 63,0 63,4 49,5 50, ,6 60,7 62,9 63,5 49,7 50, ,7 60,7 63,3 63,8 49,8 50, ,8 60,9 63,2 63,8 49,9 51, ,0 61,2 63,9 64,0 50,1 51,4
5 5/7 Durchschnittliches Rentenzugangsalter von und n nach Rentenart Rentenzugangsalter von und nach Rentenart in Westdeutschland ( ), in Jahren Versichertenrenten insgesamt Rente wegen Alters Rente wegen Erwerbsminderung ,5 59,9 63,7 62,9 52,2 53, ,4 59,9 63,5 62,8 52,0 53, ,1 59,6 63,3 62,6 51,5 53, ,9 59,6 63,0 62,5 51,3 53, ,7 59,6 62,8 62,3 50,9 53, ,7 59,7 62,6 62,4 50,6 52, ,0 59,9 62,6 62,4 50,8 52, ,0 60,1 62,8 62,4 50,5 52, ,9 60,1 62,9 62,6 50,2 52, ,1 60,4 63,1 62,8 49,6 51, ,4 60,8 63,3 63,1 49,3 50, ,4 60,8 63,4 63,3 49,2 50, ,4 60,9 63,5 63,3 49,3 50, ,4 61,0 63,4 63,4 49,3 50, ,0 61,0 63,2 63,4 49,4 50, ,0 61,0 63,2 63,5 49,5 50, ,9 60,9 63,2 63,6 49,7 50, ,1 61,0 63,6 63,9 49,8 50, ,1 61,1 63,6 63,9 49,8 51, ,3 61,4 64,1 64,1 50,0 51,3
6 6/7 Durchschnittliches Rentenzugangsalter von und n nach Rentenart Rentenzugangsalter von und nach Rentenart in Ostdeutschland ( ), in Jahren Versichertenrenten insgesamt Rente wegen Alters Rente wegen Erwerbsminderung ,6 60,7 60,6 63,8 49,3 49, ,4 60,3 60,6 62,6 49,2 49, ,6 60,2 60,4 61,8 49,7 49, ,7 58,0 60,3 61,0 49,4 49, ,9 58,0 60,4 60,9 49,5 49, ,2 57,8 60,4 61,0 49,5 50, ,7 58,2 60,4 61,0 49,7 50, ,7 58,6 60,5 61,2 49,3 50, ,7 58,5 60,7 61,5 49,2 50, ,7 58,7 60,9 61,7 48,9 49, ,8 59,2 61,0 62,0 48,8 49, ,9 59,3 61,2 62,2 48,7 49, ,9 59,7 61,4 62,4 48,9 49, ,9 59,7 61,7 62,9 49,1 50, ,0 59,7 61,6 62,9 49,1 50, ,2 59,9 61,7 63,0 49,3 50, ,9 59,5 61,6 63,1 49,7 50, ,1 59,3 61,6 62,9 49,9 51, ,2 59,6 61,6 63,0 50,0 51, ,6 60,4 62,8 63,6 50,4 51,7
7 7/7 Durchschnittliches Rentenzugangsalter von und n nach Rentenart Methodische Anmerkungen Grundlage der Statistik sind ausschließlich die Verwaltungsvorgänge zu den laufenden Renten sowie die wegen Zusammentreffen von Renten und Einkommen nicht zur Auszahlung kommenden Renten (sogenannte Nullrenten) bei allen 16 Rentenversicherungsträgern. Zeitpunkt der Erhebung ist jeweils der 31. Dezember. Die Rechtsgrundlage der Statistik ist 79 des Vierten Buches Sozialgesetzbuch. Diese wurde zuletzt durch die Allgemeine Verwaltungsvorschrift über die Statistik in der Rentenversicherung (RSVwV) am präzisiert. Bearbeitung: Dr. Peter Sopp; Dr. Alexandra Wagner Literatur Statistik der Deutschen Rentenversicherung: Statistikband Rentenzugang (jährlich), Berlin. Statistik der Deutschen Rentenversicherung: Statistikband Rentenbestand (jährlich), Berlin. Forschungsportal der Deutschen Rentenversicherung Statistik der Deutschen Rentenversicherung, Glossar
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