Bezeichnung und Name der Regionalschule. Zeugnis. über den Erwerb des. Ersten allgemeinbildenden Schulabschlusses. Vorname(n) und Familienname

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Bezeichnung und Name der Regionalschule. Zeugnis. über den Erwerb des. Ersten allgemeinbildenden Schulabschlusses. Vorname(n) und Familienname"

Transkript

1 Zeugnisformulare für Abschlusszeugnisse an Regional- und Gemeinschaftsschulen An l. Erlass des Ministeriums für und Berufsbildung vom 4. September 04 III 5 Für die Ausfertigung der Abschlusszeugnisse an Regional- und Gemeinschaftsschulen sind nach Maßgabe von 8 der Zeugnisverordnung künftig die nachstehend als Muster aufgeführten Anlagen 6 zu verwenden. Für die Abschlusszeugnisse der noch auslaufenden Jahrgangsstufen ist die Bezeichnung der Fächer den entsprechenden Stundentafeln anzupassen. Dieser Erlass tritt am Tage nach seiner Veröffentlichung in Kraft. Gleichzeitig tritt der Erlass Zeugnisformulare für Abschlusszeugnisse an Regional- und Gemeinschaftsschulen vom. März 00 NBl. MBK. Sch.H. S.06) außer Kraft. Bezeichnung und Name der Regionalschule Anlage Zeugnis über den Erwerb des Ersten allgemeinbildenden Schulabschlusses Vornamen) und Familienname geb. am in hat nach der Landesverordnung über Regionalschulen vom 5. Juni 007 NBl. MBF. Schl.-H. S. 47), zuletzt geändert durch Verordnung vom 8. Juni 04 NBl. MBW. Schl.-H. S.49), nach Teilnahme an einer Prüfung den Ersten allgemeinbildenden Schulabschluss erworben.. Fremdsprache Gesellschaftswissenschaften Biologie Geschichte Physik Geographie Chemie Religion / Philosophie Weltkunde Ästhetische Bildung, Sport Arbeit, Wirtschaft und Verbraucherbildung Kunst Technik Musik Textillehre Darstellendes Spiel Verbraucherbildung Sport Wirtschaft/Politik Angewandte Informatik Projektarbeit, ggf. 06 Das Fach wird alternativ zu den Fächern Biologie, Physik und Chemie unterrichtet. Das Fach Weltkunde wird alternativ zu den Fächern Geschichte und Geographie unterrichtet. NBI.MSB.Schl.-H. 04

2 Seite des Zeugnisses für Wahlpflichtangebote: Ergebnisse in der Abschlussprüfung schriftliche Prüfung in den Fächern: mündliche Prüfung in den Fächern:. Fremdsprache Arbeitsgemeinschaften Bemerkungen: Ausgefertigt am Tage der Entlassung., den Dienstsiegel Schulleiterin) Klassenlehrerin) Bewertung der Leistungen: sehr gut ), gut ), befriedigend ), ausreichend 4), mangelhaft 5), ungenügend 6) Die Prüfungsnote ist im Verhältnis : gegenüber der Vornote bei der Bildung der Gesamtnote berücksichtigt worden. NBI.MSB.Schl.-H

3 Bezeichnung und Name der Regionalschule Anlage Zeugnis über den Erwerb des Mittleren Schulabschlusses Vornamen) und Familienname geb. am in hat nach der Landesverordnung über Regionalschulen vom 5. Juni 007 NBl. MBF. Schl.-H. S. 47), zuletzt geändert durch Verordnung vom 8. Juni 04 NBl. MBW. Schl.-H. S.49), nach Teilnahme an einer Prüfung den Mittleren Schulabschluss erworben.. Fremdsprache Gesellschaftswissenschaften Biologie Geschichte Physik Geographie Chemie Religion / Philosophie Weltkunde Ästhetische Bildung, Sport Arbeit, Wirtschaft und Verbraucherbildung Kunst Technik Musik Textillehre Darstellendes Spiel Verbraucherbildung Sport Wirtschaft/Politik Angewandte Informatik Projektarbeit, ggf. 08 Das Fach wird alternativ zu den Fächern Biologie, Physik und Chemie unterrichtet. Das Fach Weltkunde wird alternativ zu den Fächern Geschichte und Geographie unterrichtet. NBI.MSB.Schl.-H. 04

4 Seite des Zeugnisses für Wahlpflichtangebote: Ergebnisse in der Abschlussprüfung schriftliche Prüfung in den Fächern: mündliche Prüfung in den Fächern:. Fremdsprache Arbeitsgemeinschaften Bemerkungen: Ausgefertigt am Tage der Entlassung., den Dienstsiegel Schulleiterin) Klassenlehrerin) Bewertung der Leistungen: sehr gut ), gut ), befriedigend ), ausreichend 4), mangelhaft 5), ungenügend 6) Die Prüfungsnote ist im Verhältnis : gegenüber der Vornote bei der Bildung der Gesamtnote berücksichtigt worden. NBI.MSB.Schl.-H

5 Bezeichnung und Name der Regionalschule Anlage Zeugnis über den Erwerb des Ersten allgemeinbildenden Schulabschlusses Vornamen) und Familienname geb. am in hat gem. 47 Abs. 6 SchulG i. V. m. 4 Abs. Satz des Schleswig-Holsteinischen Schulgesetzes in der nach der Änderung durch Artikel des Gesetzes vom 8. Januar 0 GVOBl. Schl.-H. S., ber. S. 48) geltenden Fassung mit der Versetzung in die zehnte Jahrgangsstufe des Schuljahres den Ersten allgemeinbildenden Schulabschluss erworben. Die Noten wurden gem. 4 Abs. Satz Nr. Zeugnisverordnung vom 9. April 008 NBl. MBF. Schl.-H. S. 46), zuletzt geändert durch Verordnung vom 8. Juni 04 NBl. MBW. Schl.-H. S. 65), auf der Anforderungsebene zum Erwerb des Ersten allgemeinbildenden Schulabschlusses erteilt.. Fremdsprache Gesellschaftswissenschaften Biologie Geschichte Physik Geographie Chemie Religion / Philosophie Weltkunde Ästhetische Bildung, Sport Arbeit, Wirtschaft und Verbraucherbildung Kunst Technik Musik Textillehre Darstellendes Spiel Verbraucherbildung Sport Wirtschaft/Politik Angewandte Informatik Projektarbeit, ggf. 0 Das Fach wird alternativ zu den Fächern Biologie, Physik und Chemie unterrichtet. Das Fach Weltkunde wird alternativ zu den Fächern Geschichte und Geographie unterrichtet. NBI.MSB.Schl.-H. 04

6 Seite des Zeugnisses für Wahlpflichtangebote: Arbeitsgemeinschaften Bemerkungen: Ausgefertigt am Tage der Entlassung., den Dienstsiegel Schulleiterin) Klassenlehrerin) Bewertung der Leistungen: sehr gut ), gut ), befriedigend ), ausreichend 4), mangelhaft 5), ungenügend 6) Die Prüfungsnote ist im Verhältnis : gegenüber der Vornote bei der Bildung der Gesamtnote berücksichtigt worden. NBI.MSB.Schl.-H. 04

7 Bezeichnung und Name der Gemeinschaftsschule Anlage 4 Zeugnis über den Erwerb des Ersten allgemeinbildenden Schulabschlusses Vornamen) und Familienname geb. am in hat nach der Landesverordnung über Gemeinschaftsschulen vom 8. Juni 04 NBl. MBW. Schl.-H. S. 5) nach Teilnahme an einer Prüfung den Ersten allgemeinbildenden Schulabschluss erworben.. Fremdsprache Gesellschaftswissenschaften Biologie Geschichte Physik Geographie Chemie Religion / Philosophie Weltkunde Ästhetische Bildung, Sport Arbeit, Wirtschaft und Verbraucherbildung Kunst Technik Musik Textillehre Darstellendes Spiel Verbraucherbildung Sport Wirtschaft/Politik Angewandte Informatik Projektarbeit, ggf. Das Fach wird alternativ zu den Fächern Biologie, Physik und Chemie unterrichtet. Das Fach Weltkunde wird alternativ zu den Fächern Geschichte und Geographie unterrichtet. NBI.MSB.Schl.-H. 04

8 Seite des Zeugnisses für Wahlpflichtunterricht: Ergebnisse in der Abschlussprüfung schriftliche Prüfung in den Fächern: mündliche Prüfung in den Fächern:. Fremdsprache Arbeitsgemeinschaften Bemerkungen: Ausgefertigt am Tage der Entlassung., den Dienstsiegel Schulleiterin) Klassenlehrerin) Bewertung der Leistungen: sehr gut ), gut ), befriedigend ), ausreichend 4), mangelhaft 5), ungenügend 6) Die Prüfungsnote ist im Verhältnis : gegenüber der Vornote bei der Bildung der Gesamtnote berücksichtigt worden. NBI.MSB.Schl.-H. 04

9 Bezeichnung und Name der Gemeinschaftsschule Anlage 5 Zeugnis über den Erwerb des Mittleren Schulabschlusses Vornamen) und Familienname geb. am in hat nach der Landesverordnung über Gemeinschaftsschulen vom 8. Juni 04 NBl. MBW. Schl.-H. S. 5) nach Teilnahme an einer Prüfung den Mittleren Schulabschluss erworben.. Fremdsprache Gesellschaftswissenschaften Biologie Geschichte Physik Geographie Chemie Religion / Philosophie Weltkunde Ästhetische Bildung, Sport Arbeit, Wirtschaft und Verbraucherbildung Kunst Technik Musik Textillehre Darstellendes Spiel Verbraucherbildung Sport Wirtschaft/Politik Angewandte Informatik Projektarbeit, ggf. 4 Das Fach wird alternativ zu den Fächern Biologie, Physik und Chemie unterrichtet. Das Fach Weltkunde wird alternativ zu den Fächern Geschichte und Geographie unterrichtet. NBI.MSB.Schl.-H. 04

10 Seite des Zeugnisses für Wahlpflichtunterricht: Ergebnisse in der Abschlussprüfung schriftliche Prüfung in den Fächern: mündliche Prüfung in den Fächern:. Fremdsprache Arbeitsgemeinschaften Bemerkungen: Ausgefertigt am Tage der Entlassung., den Dienstsiegel Schulleiterin) Klassenlehrerin) Bewertung der Leistungen: sehr gut ), gut ), befriedigend ), ausreichend 4), mangelhaft 5), ungenügend 6) Die Prüfungsnote ist im Verhältnis : gegenüber der Vornote bei der Bildung der Gesamtnote berücksichtigt worden. NBI.MSB.Schl.-H. 04 5

11 Bezeichnung und Name der Gemeinschaftsschule Anlage 6 Zeugnis über den Erwerb des Ersten allgemeinbildenden Schulabschlusses Vornamen) und Familienname geb. am in hat gem. 4 Abs. SchulG mit der Versetzung in die zehnte Jahrgangsstufe des Schuljahres den Ersten allgemeinbildenden Schulabschluss erworben. Die Noten wurden gem. 4 Abs. Satz Nr. Zeugnisverordnung vom 9. April 008 NBl. MBF. Schl.-H. S. 46), zuletzt geändert durch Verordnung vom 8. Juni 04 NBl. MBW. Schl.-H. S. 65), auf der Anforderungsebene zum Erwerb des Ersten allgemeinbildenden Schulabschlusses erteilt.. Fremdsprache Gesellschaftswissenschaften Biologie Geschichte Physik Geographie Chemie Religion / Philosophie Weltkunde Ästhetische Bildung, Sport Arbeit, Wirtschaft und Verbraucherbildung Kunst Technik Musik Textillehre Darstellendes Spiel Verbraucherbildung Sport Wirtschaft/Politik Angewandte Informatik Projektarbeit, ggf. 6 Das Fach wird alternativ zu den Fächern Biologie, Physik und Chemie unterrichtet. Das Fach Weltkunde wird alternativ zu den Fächern Geschichte und Geographie unterrichtet. NBI.MSB.Schl.-H. 04

12 Seite des Zeugnisses für Wahlpflichtunterricht: Arbeitsgemeinschaften Bemerkungen: Ausgefertigt am Tage der Entlassung., den Dienstsiegel Schulleiterin) Klassenlehrerin) Bewertung der Leistungen: sehr gut ), gut ), befriedigend ), ausreichend 4), mangelhaft 5), ungenügend 6) Die Prüfungsnote ist im Verhältnis : gegenüber der Vornote bei der Bildung der Gesamtnote berücksichtigt worden. NBI.MSB.Schl.-H. 04 7

Zeugnis. über den Erwerb des. Ersten allgemeinbildenden Schulabschlusses. Vorname(n) und Familienname

Zeugnis. über den Erwerb des. Ersten allgemeinbildenden Schulabschlusses. Vorname(n) und Familienname Zeugnis über den Erwerb des Ersten allgemeinbildenden Schulabschlusses Vorname(n) und Familienname geb. am in hat nach der Landesverordnung über Gemeinschaftsschulen vom 18. Juni 2014 (NBl. MBW. Schl.-H.

Mehr

Wahlpflichtangebote: Mathematik. Englisch. Herkunftssprache: Bemerkungen:

Wahlpflichtangebote: Mathematik. Englisch. Herkunftssprache: Bemerkungen: 47 NBI.MBWK.Schl.-H. 018 Anlage 1 hat nach der Landesverordnung über Regionalschulen vom 10. Januar 018 (NBl. MBWK. Schl.-H. S. 7) nach Teilnahme an eer Prüfung den Ersten allgemebildenden Schulabschluss

Mehr

Vorsitzende des Bildungsausschusses Frau Sylvia Eisenberg, MdL Landeshaus Kiel. Kiel, 15. Oktober Kontingentstundentafel

Vorsitzende des Bildungsausschusses Frau Sylvia Eisenberg, MdL Landeshaus Kiel. Kiel, 15. Oktober Kontingentstundentafel Ministerium für Bildung und Frauen des Landes Schleswig-Holstein Vorsitzende des Bildungsausschusses Frau Sylvia Eisenberg, MdL Landeshaus 24105 Kiel Kiel, 15. Oktober 2007 Ministerin Kontingentstundentafel

Mehr

, den..20. Klassenlehrer(in) Steigt auf/ Versetzt in die Jahrgangsstufe Wiederholt die Jahrgangsstufe. Versäumnisse: Tage.

, den..20. Klassenlehrer(in) Steigt auf/ Versetzt in die Jahrgangsstufe Wiederholt die Jahrgangsstufe. Versäumnisse: Tage. 8 Ästhetische Bildung, ₁ Das Fach wird alternativ zu den Fächern, und unterrichtet. ₂ Das Fach Weltkunde wird alternativ zu den Fächern und unterrichtet. Weltkunde. Fremdsprache Anlage : Vorlage, wenn

Mehr

Anlage 1 Seite 1. Freistaat Sachsen. Abschlusszeugnis der Mittelschule

Anlage 1 Seite 1. Freistaat Sachsen. Abschlusszeugnis der Mittelschule Anlage 1 Seite 1 Freistaat Sachsen Abschlusszeugnis der Mittelschule Anlage 1 Seite 2 Vor- und Zuname geboren am in wohnhaft in hat die besucht, Name und Anschrift der Schule hat an der besonderen Leistungsfeststellung

Mehr

Quelle: Fundstelle: NBl. MBW. Schl.-H. 2012, 148 Gliederungs-Nr:

Quelle: Fundstelle: NBl. MBW. Schl.-H. 2012, 148 Gliederungs-Nr: Amtliche Abkürzung: BOSVO Ausfertigungsdatum: 30.05.2012 Gültig ab: 01.08.2012 Gültig bis: 31.07.2017 Dokumenttyp: Verordnung Quelle: Fundstelle: NBl. MBW. Schl.-H. 2012, 148 Gliederungs-Nr: 223-9-199

Mehr

Erlass vom 1. August 2011 mit den Änderungen vom 12. Juni 2013 und 21. August 2014

Erlass vom 1. August 2011 mit den Änderungen vom 12. Juni 2013 und 21. August 2014 Schulverwaltung Erlass vom 1. August 2011 mit den Änderungen vom 12. Juni 2013 und 21. August 2014 Kontingentstundentafeln für die Grundschule, für die Regionalschule, für die Gemeinschaftsschule und für

Mehr

Verwaltungsvorschrift des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus zur Änderung der Verwaltungsvorschrift Zeugnisformulare

Verwaltungsvorschrift des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus zur Änderung der Verwaltungsvorschrift Zeugnisformulare Änd. VwV Zeugnis Verwaltungsvorschrift des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus zur Änderung der Verwaltungsvorschrift Zeugnisformulare Vom 9. Juni 2016 I. Die Verwaltungsvorschrift Zeugnisformulare

Mehr

Landesverordnung über Gemeinschaftsschulen (GemVO) vom Entwurfsfassung vom

Landesverordnung über Gemeinschaftsschulen (GemVO) vom Entwurfsfassung vom Landesverordnung über Gemeinschaftsschulen (GemVO) vom Entwurfsfassung vom 06.12.2006 Aufgrund der 16 Abs. 1 Satz 2, 18 Abs. 3 Satz 3, 19 Abs. 3 Satz 4, 128 Abs. 2 und 3 des Schulgesetzes (SchulG) in der

Mehr

Mecklenburg-Vorpommern

Mecklenburg-Vorpommern 1 A 8970 Mecklenburg-Vorpommern Mitteilungsblatt des Ministeriums für Bildung, Wissenschaft und Kultur 26. Jahrgang Schwerin, den 20. Januar Nr. 1/2016 Inhalt Seite I. Amtlicher Teil Schule Zweite Verordnung

Mehr

Redaktionelle Inhaltsübersicht

Redaktionelle Inhaltsübersicht Vom 30. Juni 2015 (NBl. MSB. Schl.-H. S. 175) Aufgrund der 16 Absatz 1 und 126 Absatz 1 und 2 des Schulgesetzes (SchulG) vom 24. Januar 2007 (GVOBl. Schl.-H. S. 39, ber. S. 276), zuletzt geändert durch

Mehr

Zeugnis des (1.)(2.)Schulhalbjahres SCHULJAHR Jahrgangsstufe (11)(12)(13) VORNAME NAME geb. am DATUM

Zeugnis des (1.)(2.)Schulhalbjahres SCHULJAHR Jahrgangsstufe (11)(12)(13) VORNAME NAME geb. am DATUM Anlage 1 Name und Ort der Schule Berufliches Gymnasium Fachrichtung RICHTUNG Zeugnis des (1.)(2.)Schulhalbjahres SCHULJAHR Jahrgangsstufe (11)(12)(13) VORNAME NAME geb. am DATUM Aufgabenfeld/Fach * Punkte**

Mehr

Halbjahresinformation/Halbjahreszeugnis 1, 2

Halbjahresinformation/Halbjahreszeugnis 1, 2 Anhang Anlage 2d Name der Schule: Halbjahresinformation/Halbjahreszeugnis 1, 2 Klasse: 1. Schulhalbjahr / nahm am Unterricht mit dem Ziel des Hauptschulabschlusses/Realschulabschlusses 1 teil. 3 Betragen

Mehr

Halbjahresinformation/Halbjahreszeugnis 1 des Gymnasiums. Klasse: 1. Schulhalbjahr / Vorname und Name: Chemie

Halbjahresinformation/Halbjahreszeugnis 1 des Gymnasiums. Klasse: 1. Schulhalbjahr / Vorname und Name: Chemie Anlage 4a Halbjahresinformation/Halbjahreszeugnis des Gymnasiums Klasse:. Schulhalbjahr / Musik Geschichte Ev./Kath. Religion/Ethik Gemeinschaftskunde/Rechtserziehung Wahlpflichtbereich: Profil mit informatischer

Mehr

Halbjahresinformation/Jahreszeugnis 1. Klasse: 1 Schuljahr / Vorname und Name:

Halbjahresinformation/Jahreszeugnis 1. Klasse: 1 Schuljahr / Vorname und Name: Anlage 2a Name der Schule Halbjahresinformation/Jahreszeugnis Klasse: Schuljahr / Schulleiter(in) 2 Dienstsiegel der Schule 2 Klassenlehrer(in) Zur Kenntnis genommen: Eltern 2 Nur bei Jahreszeugnis Anlage

Mehr

NACHRICHTENBLATT. Ausgabe Nr. 10/2018 Schule C 5088 A. Kiel, den 30. Oktober 2018 ISSN

NACHRICHTENBLATT. Ausgabe Nr. 10/2018 Schule C 5088 A. Kiel, den 30. Oktober 2018 ISSN NACHRICHTENBLATT C 5088 A Ausgabe Nr. 10/2018 Schule Kiel, den 30. Oktober 2018 ISSN 2365-1466 Schule Schulverwaltung Nachrichtenblatt des Ministeriums für Bildung, Wissenschaft und Kultur als besondere

Mehr

Quelle: Fundstelle: NBl. MBW. Schl.-H. 2014, 158 Gliederungs-Nr:

Quelle: Fundstelle: NBl. MBW. Schl.-H. 2014, 158 Gliederungs-Nr: Gesetze-Rechtsprechung Schleswig-Holstein Gesamtes Gesetz Amtliche Abkürzung: SAVOGym Ausfertigungsdatum: 18.06.2014 Gültig ab: 01.08.2014 Gültig bis: 31.07.2019 Dokumenttyp: Verordnung Quelle: Fundstelle:

Mehr

aa) Studiengänge mit dem Abschluss Staatsexamen, die in das zentrale Vergabeverfahren der Stiftung für Hochschulzulassung einbezogen sind:

aa) Studiengänge mit dem Abschluss Staatsexamen, die in das zentrale Vergabeverfahren der Stiftung für Hochschulzulassung einbezogen sind: Landesverordnung über die Festsetzung von en für Studiengänge an den staatlichen Hochschulen des Landes Schleswig-Holstein für das Wintersemester 2014/2015 (ZZVO Wintersemester 2014/2015) Vom 11. Juli

Mehr

Landesverordnung über Gemeinschaftsschulen (GemVO) Vom 12. März 2007

Landesverordnung über Gemeinschaftsschulen (GemVO) Vom 12. März 2007 Landesverordnung über Gemeinschaftsschulen (GemVO) Vom 12. März 2007 Aufgrund des 6 Abs. 4, 16 Abs. 1 Satz 2, 18 Abs. 3 Satz 3, 19 Abs. 3 Satz 4 und 126 Abs. 2 und 3 des Schulgesetzes (SchulG) vom 24.

Mehr

5.4 Oberschule

5.4 Oberschule 1 Zeugnisse in den allgemein bildenden Schulen RdErl. d. MK v. 24.5.2004-33-83203 - (SVBl. S. 305, ber. 2004 S. 505 und 2007 S. 314), zuletzt geändert durch RdErl. d. MK v. 4.11.2010 (SVBl. S.480)- VORIS

Mehr

Zwei Anforderungsebenen: Fächer und Aufgabenfelder: Profile:

Zwei Anforderungsebenen: Fächer und Aufgabenfelder: Profile: Die neue Landesverordnung über die Gestaltung der Oberstufe und der Abiturprüfung (OAPVO 2010) und ihre Umsetzung an der Erich Kästner Gemeinschaftsschule Elmshorn (Stand Oktober 2014) Wesentliche Merkmale

Mehr

Informationen zur Oberstufe an der ETS

Informationen zur Oberstufe an der ETS Informationen zur Oberstufe an der ETS Gliederung der Oberstufe 1 Die Oberstufe umfasst 3 Schuljahre. Diese werden in die Einführungsphase (Schulhalbjahre 11.1 und 11.2) sowie die Qualifizierungsphase

Mehr

Zentrale und landesweite Abschlussprüfungen 2014

Zentrale und landesweite Abschlussprüfungen 2014 Zentrale und landesweite Grundlage: Verordnung über die Abschlüsse im Sekundarbereich I der allgemein bildenden Schulen in Niedersachsen (Erlass vom 1.8.2004) Termine für die im 9. und 10. Schuljahrgang

Mehr

Die Zeugnisse der Qualifikationsphase in der gymnasialen Oberstufe. Verwaltungsvorschrift des Ministeriums für Bildung, Wissenschaft und Kultur

Die Zeugnisse der Qualifikationsphase in der gymnasialen Oberstufe. Verwaltungsvorschrift des Ministeriums für Bildung, Wissenschaft und Kultur Die Zeugnisse der Qualifikationsphase in der gymnasialen Oberstufe Verwaltungsvorschrift des Ministeriums für Bildung, Wissenschaft und Kultur Vom 12. März 2010-200H-3211/05-553 - Fundstelle: Mittl.bl.

Mehr

Johanneum zu Lübeck Gymnasium mit Musikzweig. Oberstufe 2018/19. Informationen für die 9. Klassen im November 2017

Johanneum zu Lübeck Gymnasium mit Musikzweig. Oberstufe 2018/19. Informationen für die 9. Klassen im November 2017 Johanneum zu Lübeck Gymnasium mit Musikzweig Oberstufe 2018/19 Informationen für die 9. Klassen im November 2017 Überblick 1. Zum Aufbau der Oberstufe in Schleswig-Holstein 1. Rechtliche Grundlagen 2.

Mehr

Herzlich willkommen. Informationsveranstaltung zur Oberstufe. Gemeinschaftsschule mit Oberstufe i.e. Reinbek

Herzlich willkommen. Informationsveranstaltung zur Oberstufe. Gemeinschaftsschule mit Oberstufe i.e. Reinbek Herzlich willkommen Informationsveranstaltung zur Oberstufe Gemeinschaftsschule mit Oberstufe i.e. Reinbek Inhalt Aufnahme in die Oberstufe Gliederung der Oberstufe Aufgabenfelder Profile Kurse Phasen

Mehr

Mitteilungsblatt der Behörde für Bildung und Sport

Mitteilungsblatt der Behörde für Bildung und Sport Mitteilungsblatt der Behörde für Bildung und Sport MBlSchul Nr. 10 22. August 2007 I N H A L T Lesefassung der Verordnung über die Stundentafeln für die Sekundarstufe I (StVO-Sek I), zuletzt geändert durch

Mehr

Frau/Herr, geboren am.. in.. hat am. an der Plausibilitätsprüfung hinsichtlich des Ersten allgemeinbildenden Schulabschlusses teilgenommen.

Frau/Herr, geboren am.. in.. hat am. an der Plausibilitätsprüfung hinsichtlich des Ersten allgemeinbildenden Schulabschlusses teilgenommen. Anlage 2 (zu 7 Absatz 1) Bescheinigung über die Berechtigung zum Besuch der Jahrgangsstufe 10 an einer Gemeinschaftsschule (gemäß 7 Absatz 1 der Landesverordnung über eine Plausibilitätsprüfung vom der

Mehr

HERZLICH WILLKOMMEN ZUR INFORMATIONSVERANSTALTUNG OBERSTUFE

HERZLICH WILLKOMMEN ZUR INFORMATIONSVERANSTALTUNG OBERSTUFE HERZLICH WILLKOMMEN ZUR INFORMATIONSVERANSTALTUNG OBERSTUFE 2 Oberstufe Allgemeine Informationen zur Profiloberstufe Profiloberstufe an der Hahnheide-Schule Vorstellung des Aufnahmeverfahrens Fragen, Fragen,

Mehr

HAMBURGISCHES GESETZ- UND VERORDNUNGSBLATT TEIL I

HAMBURGISCHES GESETZ- UND VERORDNUNGSBLATT TEIL I 185 HAMBURGISCHES GESETZ- UND VERORDNUNGSBLATT TEIL I FREITAG, DEN 6. JULI 2007 Tag Inhalt Seite 20. 6. 2007 Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Stundentafeln für die Sekundarstufe I...........

Mehr

HERZLICH WILLKOMMEN ZUR INFORMATIONSVERANSTALTUNG OBERSTUFE

HERZLICH WILLKOMMEN ZUR INFORMATIONSVERANSTALTUNG OBERSTUFE HERZLICH WILLKOMMEN ZUR INFORMATIONSVERANSTALTUNG OBERSTUFE 2 Oberstufe Informationen zur Hahnheide-Schule Allgemeine Informationen zur Profiloberstufe Profiloberstufe an der Hahnheide-Schule Vorstellung

Mehr

Quelle: Fundstelle: NBl. MBF. Schl.-H. 2008, 146 Gliederungs-Nr:

Quelle: Fundstelle: NBl. MBF. Schl.-H. 2008, 146 Gliederungs-Nr: Gesetze-Rechtsprechung Schleswig-Holstein Gesamtes Gesetz Amtliche Abkürzung: ZVO Ausfertigungsdatum: 29.04.2008 Gültig ab: 01.08.2008 Gültig bis: 30.07.2018 Dokumenttyp: Verordnung Quelle: Fundstelle:

Mehr

Ministerialblatt des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus

Ministerialblatt des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus Ministerialblatt des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus Nr. 13/2018 5. Dezember 2018 Inhaltsverzeichnis Verwaltungsvorschrift des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus zur Gestaltung von Zeugnissen

Mehr

Zahl und Umfang der Klassenarbeiten in der gymnasialen Oberstufe (Lesefasssung)

Zahl und Umfang der Klassenarbeiten in der gymnasialen Oberstufe (Lesefasssung) Zahl und Umfang der Klassenarbeiten in der gymnasialen Oberstufe (Lesefasssung) Runderlass des Ministeriums für Bildung und Frauen vom 31. August 2009 mit Änderungen vom 27. Juli 2010 III 316 I. Zahl und

Mehr

2014 Verkündet am 10. Juli 2014 Nr. 75. Verordnung zur Änderung schulrechtlicher Verordnungen. Vom 7. Juli 2014

2014 Verkündet am 10. Juli 2014 Nr. 75. Verordnung zur Änderung schulrechtlicher Verordnungen. Vom 7. Juli 2014 330 2014 Verkündet am 10. Juli 2014 Nr. 75 Aufgrund Verordnung zur Änderung schulrechtlicher Verordnungen Vom 7. Juli 2014 - des 38 Absatz 5 in Verbindung mit 67 des Bremischen Schulgesetzes in der Fassung

Mehr

Schulabschlüsse in der Sekundarstufe I

Schulabschlüsse in der Sekundarstufe I Baltic-Schule Grund- und Gemeinschaftsschule der Hansestadt Lübeck mit Oberstufe Karavellenstraße 2-4 23558 Lübeck Schulabschlüsse in der Sekundarstufe I (Stand: September 2017) Eine Bemerkung zu den Begriffen

Mehr

Zeugnisformulare für die Grundstufe (Primarstufe) und die Sekundarstufe I

Zeugnisformulare für die Grundstufe (Primarstufe) und die Sekundarstufe I Zeugnisformulare für die Grundstufe (Primarstufe) und die Sekundarstufe I Erlass vom 21. November 2000 Geändert durch Erlass zur Änderung des Erlasses Zeugnisformulare für die Grundstufe (Primarstufe)

Mehr

che Jahrgangsstufe die Schülerin oder der Schüler aufgenommen wird, wobei in der Regel von der zuletzt besuchten Jahrgangsstufe auszugehen ist.

che Jahrgangsstufe die Schülerin oder der Schüler aufgenommen wird, wobei in der Regel von der zuletzt besuchten Jahrgangsstufe auszugehen ist. Landesverordnung über die Aufnahme und das Aufsteigen im Unterricht nach Jahrgangsstufen an den Gymnasien (Sekundarstufe I) (Schulartverordnung Gymnasien - SAVOGym) Vom 22. Juni 2007 Aufgrund des 16 Abs.

Mehr

HERZLICH WILLKOMMEN ZUR INFORMATIONSVERANSTALTUNG OBERSTUFE

HERZLICH WILLKOMMEN ZUR INFORMATIONSVERANSTALTUNG OBERSTUFE HERZLICH WILLKOMMEN ZUR INFORMATIONSVERANSTALTUNG OBERSTUFE 2 Oberstufe Informationen zur Hahnheide-Schule Allgemeine Informationen zur Profiloberstufe Profiloberstufe an der Hahnheide-Schule Vorstellung

Mehr

Musterentwurf für das Formular des Zeugnisses der Allgemeinen Hochschulreife (Gymnasiale Oberstufe)

Musterentwurf für das Formular des Zeugnisses der Allgemeinen Hochschulreife (Gymnasiale Oberstufe) Sekretariat der Ständigen Konferenz der Kultusminister der Länder in der Bundesrepublik Deutschland - II A - Musterentwurf für das Formular des Zeugnisses der Allgemeinen Hochschulreife (Gymnasiale Oberstufe)

Mehr

Amtsblatt des Ministeriums für Bildung, Jugend und Sport

Amtsblatt des Ministeriums für Bildung, Jugend und Sport Amtsblatt des Ministeriums für Bildung, Jugend und Sport 26. Jahrgang Potsdam, den 22. November 2017 Nummer 34 Inhaltsverzeichnis I. Amtlicher Teil Seite Bildung Dritte Verwaltungsvorschriften zur Änderung

Mehr

SOPHIE-SCHOLL- GYMNASIUM ITZEHOE

SOPHIE-SCHOLL- GYMNASIUM ITZEHOE SOPHIE-SCHOLL- GYMNASIUM ITZEHOE Information zur für Eltern und Schüler der Wilhelm-Käber-Schule Hohenlockstedt Willy Arbeiter, StD 01. Dezember 2015 GLIEDERUNG DES VORTRAGS Organisation der Oberstufe

Mehr

Entwurf (Stand ) Verordnung zur Änderung von Verordnungen zum verkürzten gymnasialen Bildungsgang

Entwurf (Stand ) Verordnung zur Änderung von Verordnungen zum verkürzten gymnasialen Bildungsgang Entwurf (Stand 26.05.2008) Verordnung zur Änderung von Verordnungen zum verkürzten gymnasialen Bildungsgang Vom 2008 Gült. Verz. Nr. Artikel 1 Änderung der Verordnung über die Stundentafel für die Primarstufe

Mehr

Abschnitt 1 Allgemeine Vorschriften. Geltungsbereich. (1) Diese Verordnung gilt für Abendgymnasien und Kollegs (Schulen des Zweiten Bildungsweges).

Abschnitt 1 Allgemeine Vorschriften. Geltungsbereich. (1) Diese Verordnung gilt für Abendgymnasien und Kollegs (Schulen des Zweiten Bildungsweges). Verordnung über das Abendgymnasium und das Kolleg Vom 14. Juli 1999 (GVBl. LSA S. 216), zuletzt geändert durch Zweite Verordnung zur Änderung der Verordnung über das Abendgymnasium und das Kolleg vom 22.

Mehr

Geltende Regelungen Änderungsentwurf ( )

Geltende Regelungen Änderungsentwurf ( ) Geltende Regelungen Änderungsentwurf (10.02.2016) Verordnung über die gymnasiale Oberstufe (VO-GO) Vom 17. Februar 2005 (Nds. GVBl. S. 51; SVBl. S. 171 - VORIS 22410), zuletzt geändert durch Verordnung

Mehr

(Name der Schule, Schulort)

(Name der Schule, Schulort) Muster Studienbuch - erste Seite - Anlage 3 (zu Nr. 7.1) (Name der Schule, Schulort) Name: : Vorname: Geburtstag: Geburtsort: Wohnort: Straße: Name des / der Erziehungsberechtigten: Volljährig am: Konfession:

Mehr

Musterentwurf für das Formular des Zeugnisses der Allgemeinen Hochschulreife (Kolleg Institut zur Erlangung der Hochschulreife)

Musterentwurf für das Formular des Zeugnisses der Allgemeinen Hochschulreife (Kolleg Institut zur Erlangung der Hochschulreife) Musterentwurf für das Formular des Zeugnisses der Allgemeinen Hochschulreife (Kolleg Institut zur Erlangung der Hochschulreife) (Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 09.09.1983 i. d. F. vom 09.06.2017)

Mehr

Prüfungsordnung für den Abschluss der Sekundarstufe I (Hauptschulabschluss und Realschulabschluss) an Deutschen Auslandsschulen

Prüfungsordnung für den Abschluss der Sekundarstufe I (Hauptschulabschluss und Realschulabschluss) an Deutschen Auslandsschulen R:\IIC\IIC Ordnungen und Richtlinien\Sek I\070912 PO_Sek I.doc Prüfungsordnung für den Abschluss der Sekundarstufe I (Hauptschulabschluss und Realschulabschluss) an Deutschen Auslandsschulen (Beschluss

Mehr

Information zum Ersten Allgemeinbildenden Schulabschluss (ESA) Klassenstufe 9

Information zum Ersten Allgemeinbildenden Schulabschluss (ESA) Klassenstufe 9 Information zum Ersten Allgemeinbildenden Schulabschluss (ESA) Klassenstufe 9 Gemeinschaftsschule Bredstedt 2015/2016 Seitenzahl 1 Die Prüfungsbestandteile Projektarbeit schriftliche Prüfungen in Deutsch,

Mehr

Profiloberstufe. Informationsveranstaltung am Birgit Heyen, Holstenschule, Neumünster

Profiloberstufe. Informationsveranstaltung am Birgit Heyen, Holstenschule, Neumünster Profiloberstufe Informationsveranstaltung am 14.1.2016 Birgit Heyen, Holstenschule, Neumünster Profiloberstufe seit dem Schuljahr 2008 / 2009, geändert zum Schuljahr 2010 / 2011, weitere Änderungen in

Mehr

Welche Schule für mein Kind?

Welche Schule für mein Kind? Ministerium für Schule und Berufsbildung Welche Schule für mein Kind? Informationen für Eltern Schuljahr 2017/18 Schleswig-Holstein. Der echte Norden. Als Eltern von Kindern in der vierten Jahrgangsstufe

Mehr

Informationen zur Profiloberstufe an der Theodor-Heuss-Schule. Schuljahr 2015/2016

Informationen zur Profiloberstufe an der Theodor-Heuss-Schule. Schuljahr 2015/2016 Informationen zur Profiloberstufe an der Theodor-Heuss-Schule Schuljahr 2015/2016 Organisation der Oberstufe Die dreijährige Oberstufe* gliedert sich in die einjährige Einführungsphase und die zweijährige

Mehr

mit Oberstufe Selma - Lagerlöf - Gemeinschaftsschule Ahrensburg

mit Oberstufe Selma - Lagerlöf - Gemeinschaftsschule Ahrensburg Selma - Lagerlöf - Gemeinschaftsschule Ahrensburg Die Gemeinschaftsschule führt zu allen Schulabschlüssen und Berechtigungen Fachhochschule und Universität Fachgymnasium Berufsfachschule Berufsschule Erster

Mehr

Die gefährlichste aller Weltanschauungen ist die Weltanschauung der Leute, welche sich die Welt nie angeschaut haben.

Die gefährlichste aller Weltanschauungen ist die Weltanschauung der Leute, welche sich die Welt nie angeschaut haben. Die gefährlichste aller Weltanschauungen ist die Weltanschauung der Leute, welche sich die Welt nie angeschaut haben. (Alexander von Humboldt) 1 Informationen zur Orientierung Gymnasiale Oberstufe 1. Jahr:

Mehr

C 5088 A. Nachrichtenblatt. Ausgabe Nr. 10/2014 Schule. Kiel, den 31. Okober 2014 ISSN 0945-2923

C 5088 A. Nachrichtenblatt. Ausgabe Nr. 10/2014 Schule. Kiel, den 31. Okober 2014 ISSN 0945-2923 Nachrichtenblatt C 5088 A Ausgabe Nr. 10/2014 Kiel, den 31. Okober 2014 ISSN 0945-2923 Schulverwaltung 299 Durchführungsbestimmungen zu den zentralen Abschlussprüfungen zum Ersten allgemeinbildenden Schulabschluss

Mehr

Profiloberstufe. Unterricht. Versetzung und Abschlüsse. 1. Grundlegende Begriffe

Profiloberstufe. Unterricht. Versetzung und Abschlüsse. 1. Grundlegende Begriffe Unterricht 1. Grundlegende Begriffe Profiloberstufe 2. Belegpflichten in der Einführungsphase 3. Belegpflichten in der Qualifikationsphase 4. Leistungsnachweise Versetzung und Abschlüsse 1. Versetzung

Mehr

Mecklenburg-Vorpommern

Mecklenburg-Vorpommern 1245 A 8970 Mecklenburg-Vorpommern Mitteilungsblatt des Ministeriums für Bildung, Wissenschaft und Kultur 18. Jahrgang Schwerin, den 19. November Nr. 11/2008 I. Amtlicher Teil Inhalt Seite Schule Allgemeine

Mehr

Profiloberstufe. Informationsveranstaltung am 14.1.2015. Birgit Heyen, Holstenschule, Neumünster

Profiloberstufe. Informationsveranstaltung am 14.1.2015. Birgit Heyen, Holstenschule, Neumünster Profiloberstufe Informationsveranstaltung am 14.1.2015 Birgit Heyen, Holstenschule, Neumünster Profiloberstufe seit dem Schuljahr 2008 / 2009, geändert zum Schuljahr 2010 / 2011, weitere Änderungen in

Mehr

Lise- Meitner- Gymnasium

Lise- Meitner- Gymnasium Lise- Meitner- Gymnasium Dauer der 2 Jahre (bei Überspringen der Stufe EF (10) 3 Jahre (bei normalem Durchlaufen der Stufen EF-Q2) 4 Jahre (bei Wiederholung einer Stufe) 5 Jahre (bei Wiederholung einer

Mehr

Informationsveranstaltung Abitur 2018 für die Eltern sowie Schülerinnen und Schüler unseres 13. Jahrgangs

Informationsveranstaltung Abitur 2018 für die Eltern sowie Schülerinnen und Schüler unseres 13. Jahrgangs Informationsveranstaltung Abitur 2018 für die Eltern sowie Schülerinnen und Schüler unseres 13. Jahrgangs Tagesordnung 1. Die Allgemeine Hochschulreife (Abitur) 1.1 Ermittlung der Gesamtqualifikation 1.1.1

Mehr

Elternabend Klasse 9. Der erste Jahrgang im achtstufigen Gymnasium.

Elternabend Klasse 9. Der erste Jahrgang im achtstufigen Gymnasium. Elternabend Klasse 9 Der erste Jahrgang im achtstufigen Gymnasium. Übergang vom 9-stufigen zum 8-stufigen Gymnasium Stundentafel Klasse 10 im Schuljahr 2007/2008 Stundentafel Klasse 10 (Gy 8 ): Kernfächer,

Mehr

Verordnung zur Änderung von Verordnungen zum verkürzten gymnasialen Bildungsgang Vom 20. Juni 2008

Verordnung zur Änderung von Verordnungen zum verkürzten gymnasialen Bildungsgang Vom 20. Juni 2008 Verordnung zur Änderung von Verordnungen zum verkürzten gymnasialen Bildungsgang Vom 20. Juni 2008 Gült. Verz. 7203 Artikel 1 Änderung der Verordnung über die Stundentafel für die Primarstufe und die Sekundarstufe

Mehr

GEMEINSCHAFTSSCHULE RAINBRUNNEN

GEMEINSCHAFTSSCHULE RAINBRUNNEN INFORMATIONEN zur GEMEINSCHAFTSSCHULE RAINBRUNNEN Ab dem Schuljahr 2014/2015 wird aus der Grundschule die Primarstufe der Gemeinschaftsschule und in der Sekundarstufe I die 5. Klasse eingerichtet Die Werkrealschule

Mehr

der Technischen Universität Ilmenau Nr. 79 Ilmenau, den 6. Juli 2010 Inhaltsverzeichnis: Seite

der Technischen Universität Ilmenau Nr. 79 Ilmenau, den 6. Juli 2010 Inhaltsverzeichnis: Seite Verkündungsblatt der Technischen Universität Ilmenau Nr. 79 Ilmenau, den 6. Juli 2010 Inhaltsverzeichnis: Seite Vierte Änderung der Studienordnung für den Studiengang Medienwirtschaft mit dem Studienabschluss

Mehr

Quelle: Fundstelle: NBl. MBW. Schl.-H. 2012, 141 Gliederungs-Nr: Landesverordnung über das Berufliche Gymnasium (BGVO) Vom 30.

Quelle: Fundstelle: NBl. MBW. Schl.-H. 2012, 141 Gliederungs-Nr: Landesverordnung über das Berufliche Gymnasium (BGVO) Vom 30. Amtliche Abkürzung: BGVO Ausfertigungsdatum: 30.05.2012 Gültig ab: 01.08.2012 Gültig bis: 31.07.2017 Dokumenttyp: Verordnung Quelle: Fundstelle: NBl. MBW. Schl.-H. 2012, 141 Gliederungs-Nr: 223-9-197 Landesverordnung

Mehr

Herzlich Willkommen zur Informationsveranstaltung. Die Gymnasiale Oberstufe am Phoenix-Gymnasium Dortmund. Schuljahr 2018/19

Herzlich Willkommen zur Informationsveranstaltung. Die Gymnasiale Oberstufe am Phoenix-Gymnasium Dortmund. Schuljahr 2018/19 Herzlich Willkommen zur Informationsveranstaltung Die Gymnasiale Oberstufe am Phoenix-Gymnasium Dortmund Schuljahr 2018/19 Die Gymnasiale Oberstufe Einführungsphase EF Versetzung 1. Jahr der Qualifikationsphase

Mehr

Informationen über die gymnasiale Oberstufe (GO) an der Weidigschule Butzbach auf Basis der OAVO (Stand März 2015, Version G8)

Informationen über die gymnasiale Oberstufe (GO) an der Weidigschule Butzbach auf Basis der OAVO (Stand März 2015, Version G8) Informationen über die gymnasiale Oberstufe (GO) an der Weidigschule Butzbach auf Basis der OAVO (Stand März 2015, Version G8) Inhalt 1. Allgemeines 2. Die Einführungsphase (Jahrgangsstufe 10) 3. Die Zulassung

Mehr

(Beschluss der Kultusministerkonferenz vom i.d.f. vom )

(Beschluss der Kultusministerkonferenz vom i.d.f. vom ) xms110sw.99.doc Sekretariat der Ständigen Konferenz der Kultusminister der Länder in der Bundesrepublik Deutschland - II A 1 / Sw Musterentwurf für das Formular des Zeugnisses der Allgemeinen Hochschulreife

Mehr

Profiloberstufe. Informationsveranstaltung am Birgit Heyen, Holstenschule, Neumünster

Profiloberstufe. Informationsveranstaltung am Birgit Heyen, Holstenschule, Neumünster Profiloberstufe Informationsveranstaltung am 12.1.2017 Birgit Heyen, Holstenschule, Neumünster Profiloberstufe seit dem Schuljahr 2008 / 2009, geändert zum Schuljahr 2010 / 2011, weitere Änderungen in

Mehr

Themen. Allgemeines zur Oberstufe Unterricht Abitur speziell am GaM Wahlbogen

Themen. Allgemeines zur Oberstufe Unterricht Abitur speziell am GaM Wahlbogen Themen Allgemeines zur Oberstufe Unterricht Abitur speziell am GaM Wahlbogen Allgemeines zur Oberstufe Zeitliche Gliederung Versetzung Abschlüsse Besuchsdauer Noten Aufgabenfelder Zeitliche Gliederung

Mehr

Mecklenburg-Vorpommern

Mecklenburg-Vorpommern 225 A 8970 Mecklenburg-Vorpommern Mitteilungsblatt des Ministeriums für Bildung, Wissenschaft und Kultur 23. Jahrgang Schwerin, den 30. September Nr. 9/2013 Inhalt Seite I. Amtlicher Teil Schule Erster

Mehr

Haranni-Gymnasium Herne

Haranni-Gymnasium Herne Haranni-Gymnasium Herne Informationen über die Ausbildungs- und Prüfungsordnung in der Sekundarstufe II im achtjährigen Gymnasium (G8) Stand: 7.5.214 Schwerpunkte des Vortrages - Aufbau der gymnasialen

Mehr

Versetzungsordnung berufliche Gymnasien

Versetzungsordnung berufliche Gymnasien zum Vorschriftenverzeichnis 66 Seite 1 Verordnung des Kultusministeriums über die Versetzung an beruflichen Gymnasien (Versetzungsordnung berufliche Gymnasien) vom 19. Mai 1999 (GBl. S. 5, ber. S. 59;

Mehr

Informationen zur Profiloberstufe an der Theodor Heuss Schule. Schuljahr 2013/2014

Informationen zur Profiloberstufe an der Theodor Heuss Schule. Schuljahr 2013/2014 Informationen zur Profiloberstufe an der Theodor Heuss Schule Schuljahr 2013/2014 Organisation der Oberstufe Die dreijährige Oberstufe* gliedert sich in die einjährige Einführungsphase und die zweijährige

Mehr

Tendenzhinweise - Abschlussbestimmungen in der IGS. Vorrücken und Abschlussqualifikationen

Tendenzhinweise - Abschlussbestimmungen in der IGS. Vorrücken und Abschlussqualifikationen Tendenzhinweise - Abschlussbestimmungen in der IGS Verordnung zur Ausgestaltung der Bildungsgänge und Schulformen der Grundstufe (Primarstufe) und der Mittelstufe (Sekundarstufe I) und der Abschlussprüfungen

Mehr

(3) Beobachtungen zum allgemeinen Lernverhalten und Sozialverhalten werden nach den in 7 Abs. 1 Nr. 1 festgelegten Kriterien beschrieben.

(3) Beobachtungen zum allgemeinen Lernverhalten und Sozialverhalten werden nach den in 7 Abs. 1 Nr. 1 festgelegten Kriterien beschrieben. Ministerium für Bildung und Wissenschaft SH Landesverordnung über die Erteilung von Zeugnissen, Noten und anderen ergänzenden Angaben in Zeugnissen (ZVO) Vom 29.4.2008 1 Zeugnisarten (1) Schulen erteilen

Mehr

Quelle: Fundstelle: NBl.MBWK.Schl.-H. 2017, 259 Gliederungs-Nr:

Quelle: Fundstelle: NBl.MBWK.Schl.-H. 2017, 259 Gliederungs-Nr: Gesetze-Rechtsprechung Schleswig-Holstein Gesamtes Gesetz Amtliche Abkürzung: BOSVO Ausfertigungsdatum: 14.08.2017 Gültig ab: 01.08.2017 Gültig bis: 31.07.2022 Dokumenttyp: Verordnung Quelle: Fundstelle:

Mehr

Verordnung zur Arbeit und zum Ablegen des Abiturs am Fachgymnasium (Fachgymnasiumsverordnung - FGVO M-V)

Verordnung zur Arbeit und zum Ablegen des Abiturs am Fachgymnasium (Fachgymnasiumsverordnung - FGVO M-V) Verordnung zur Arbeit und zum Ablegen des Abiturs am Fachgymnasium (Fachgymnasiumsverordnung - FGVO M-V) GS Meckl.-Vorp. Gl. Nr. 223-6 - 67 Vom 12. September 2016 (Mittl.bl. BM M-V S. 266) Aufgrund des

Mehr

Hamburg, den 22. Juli Die Behörde für Schule und Berufsbildung

Hamburg, den 22. Juli Die Behörde für Schule und Berufsbildung lichen Gymnasium ist der aufgehoben und stattdessen eine Pflicht. 39 Schulveranstaltungen Pflichtmäßige Schulveranstaltungen wie Betriebspraktika, Praxislerntage und Schulfahrten ersetzen den Unterricht

Mehr

aa) Studiengänge mit dem Abschluss Staatsexamen, die in das Verfahren der Stiftung für Hochschulzulassung einbezogen sind:

aa) Studiengänge mit dem Abschluss Staatsexamen, die in das Verfahren der Stiftung für Hochschulzulassung einbezogen sind: Landesverordnung über die Festsetzung von en für Studiengänge an den staatlichen Hochschulen des Landes Schleswig-Holstein für das Sommersemester 2015 (ZZVO Sommersemester 2015) Vom 18. Dezember 2014 Aufgrund

Mehr

Verordnung des Kultusministeriums über die Versetzung an beruflichen Gymnasien (Versetzungsordnung berufliche Gymnasien)

Verordnung des Kultusministeriums über die Versetzung an beruflichen Gymnasien (Versetzungsordnung berufliche Gymnasien) Verordnung des Kultusministeriums über die Versetzung an beruflichen Gymnasien (Versetzungsordnung berufliche Gymnasien) vom 19. Mai 1999 (GBl. S. 254, ber. S. 359), zuletzt geändert durch Verordnung vom

Mehr

Ministerium für Bildung und Wissenschaft Landesverordnung über die Fachschule (Fachschulverordnung - FSVO)

Ministerium für Bildung und Wissenschaft Landesverordnung über die Fachschule (Fachschulverordnung - FSVO) Ministerium für Bildung und Wissenschaft Landesverordnung über die Fachschule (Fachschulverordnung - FSVO) Vom 9. 7 2013 (Ausschnitte betreffend Fachschule für Heilerziehungspflege) Aufgrund des I 16 Abs.

Mehr

BELEGUNGSGRUNDSÄTZE FÜR DIE OBERSTUFE AM IKG (frei formuliert)

BELEGUNGSGRUNDSÄTZE FÜR DIE OBERSTUFE AM IKG (frei formuliert) BELEGUNGSGRUNDSÄTZE FÜR DIE OBERSTUFE AM IKG (frei formuliert) Die Oberstufe besteht aus der Einführungsphase (EF, 1 Schuljahr) und der Qualifikationsphase (Q1, Q2, d.h. 2 Schuljahre) Es ist eine Versetzung

Mehr

Borwinschule Rostock. Willkommen zum Elternabend für die zukünftige Klasse 11

Borwinschule Rostock. Willkommen zum Elternabend für die zukünftige Klasse 11 Borwinschule Rostock Willkommen zum Elternabend für die zukünftige Klasse 11 Verordnung zur Arbeit und zum Ablegen des Abiturs in der gymnasialen Oberstufe vom 4. Juli 2005 (Einschließlich der Änderung

Mehr

Informationen zur Profiloberstufe

Informationen zur Profiloberstufe Emil-von-Behring-Gymnasium Großhansdorf- EUROPASCHULE Emil-von-Behring-Gymnasium Oberstufenleitung Telefon: 04102/4586-19 Sieker Landstraße 203 * 22927 Großhansdorf Telefax: 04102/4586-23 Informationen

Mehr

Informationen zur gymnasialen Oberstufe für Eltern und Schüler/innen der Jahrgangsstufe 9 (G8) und 10 (G9) (Verordnung über die Bildungsgänge und die

Informationen zur gymnasialen Oberstufe für Eltern und Schüler/innen der Jahrgangsstufe 9 (G8) und 10 (G9) (Verordnung über die Bildungsgänge und die Informationen zur gymnasialen Oberstufe für Eltern und Schüler/innen der Jahrgangsstufe 9 (G8) und 10 (G9) (Verordnung über die Bildungsgänge und die Abiturprüfung in der gymnasialen Oberstufe (OAVO) vom

Mehr

Der Start an unserer Oberstufe. Informationen für den E-Jahrgang

Der Start an unserer Oberstufe. Informationen für den E-Jahrgang Der Start an unserer Oberstufe Informationen für den E-Jahrgang 27.09.2017 Chancen und Herausforderungen in der Profiloberstufe Selbstgesteuertes Lernen Inhaltliche Fokussierung im Profil Fächerübergreifendes

Mehr

Zahnmedizin 36 bb) Studiengänge, die in das Verfahren der Zentralstelle nicht einbezogen sind: Zulassungszahl für den Abschluss

Zahnmedizin 36 bb) Studiengänge, die in das Verfahren der Zentralstelle nicht einbezogen sind: Zulassungszahl für den Abschluss Landesverordnung über die Festsetzung von en für Studiengänge an den Hochschulen des Landes Schleswig-Holstein für das Wintersemester 2003/2004 (ZZVO 2003 / 2004) Vom 21. Mai 2003 Gl.-Nr.: 221-13-29 Fundstelle:

Mehr

Mecklenburg-Vorpommern

Mecklenburg-Vorpommern 1 A 8970 Mecklenburg-Vorpommern Mitteilungsblatt des Ministeriums für Bildung, Wissenschaft und Kultur 25. Jahrgang Schwerin, den 20. Januar Nr. 1/2015 Inhalt Seite I. Amtlicher Teil Schule Zweite Änderung

Mehr

Gymnasium mit Grund- und Gemeinschaftsschulteil der Gemeinde Büsum. Liebe Eltern,

Gymnasium mit Grund- und Gemeinschaftsschulteil der Gemeinde Büsum. Liebe Eltern, Gymnasium mit Grund- und Gemeinschaftsschulteil der Gemeinde Büsum Liebe Eltern, auf dem letzten Elternabend wurden Sie umfassend über die bevorstehende Wahl bezüglich des Wahlpflichtunterrichts ab Klasse

Mehr

Verordnung über die schulische Laufbahn (Laufbahnverordnung)

Verordnung über die schulische Laufbahn (Laufbahnverordnung) GS 08.045 Verordnung über die schulische Laufbahn (Laufbahnverordnung) Änderung vom 9. Juni 08 Der Regierungsrat des Kantons Basel-Landschaft beschliesst: I. Der Erlass SGS 640. (Verordnung über die schulische

Mehr

Profiloberstufe GemS Auenland. Der Weg bis zum Abitur & Vorstellung der Profile

Profiloberstufe GemS Auenland. Der Weg bis zum Abitur & Vorstellung der Profile Profiloberstufe GemS Auenland Der Weg bis zum Abitur & Vorstellung der Profile Profiloberstufe GemS Auenland 1. Zugangsvoraussetzungen 2. Der Weg zum Abitur 3. Die Abiturprüfung 4. Die Oberstufe der Gems

Mehr

Landesverordnung über die Orientierungsstufe (OStVO) Vom 22. Juni 2007

Landesverordnung über die Orientierungsstufe (OStVO) Vom 22. Juni 2007 Landesverordnung über die Orientierungsstufe (OStVO) Vom 22. Juni 2007 Aufgrund 16 Abs. 1 Satz 2 und 126 Abs. 2 und 3 des Schulgesetzes (SchulG) vom 24. Januar 2007 (GVOBl. Schl.-H. S. 39, ber. S. 276)

Mehr

Die gefährlichste aller Weltanschauungen ist die Weltanschauung der Leute, welche sich die Welt nie angeschaut haben.

Die gefährlichste aller Weltanschauungen ist die Weltanschauung der Leute, welche sich die Welt nie angeschaut haben. Die gefährlichste aller Weltanschauungen ist die Weltanschauung der Leute, welche sich die Welt nie angeschaut haben. Alexander von Humboldt (* 1769 1859) Informationsabend zur Gymnasialen Oberstufe Es

Mehr

Landesverordnung über das Berufliche Gymnasium (BGVO)

Landesverordnung über das Berufliche Gymnasium (BGVO) Landesverordnung über das Berufliche Gymnasium (BGVO) Vom 30. Mai 2012 (NBl. MBW. Schl.-H. S. 141) Aufgrund des 126 Abs. 1 und des 126 Abs. 2 des Schulgesetzes (SchulG) vom 24. Januar 2007 (GVOBl. Schl.-H.

Mehr

Herzlich Willkommen zur Informationsveranstaltung. Die Gymnasiale Oberstufe am Phoenix-Gymnasium Dortmund. Schuljahr 2017/18

Herzlich Willkommen zur Informationsveranstaltung. Die Gymnasiale Oberstufe am Phoenix-Gymnasium Dortmund. Schuljahr 2017/18 Herzlich Willkommen zur Informationsveranstaltung Die Gymnasiale Oberstufe am Phoenix-Gymnasium Dortmund Schuljahr 2017/18 Änderungsverordnung der APO-GOSt Anpassung der APO-GOSt an die KMK-Vereinbarungen

Mehr