Aufschaltbedingungen für Brandmeldeanlagen
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- Ingeborg Simen
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1 Aufschaltbedingungen für Brandmeldeanlagen auf die Feuerwehr- und Rettungsleitstelle des Landkreises Ravensburg Herausgeber: Landratsamt Ravensburg Brand- und Katastrophenschutz Friedenstraße Ravensburg Telefon: 0751 / Telefax: 0751 / kreisbrandmeister@landkreis-ravensburg.de Stand: 09/2003 Landkreis Ravensburg Seite 1 von 11
2 Inhaltsverzeichnis 1. Vorplanung, Errichtung und Aufschaltung 1.1 Geltungsbereich 1.2 Allgemeine Vorschriften 1.3 Sachbearbeitung der Behörden 1.4 Vorplanung 1.5 Antragstellung 1.6 Errichtung 1.7 Bestellung und Einbau notwendiger Schließelemente und Schließzylinder 1.8 Wartung und Störung 1.9 Aufschaltung der Brandmeldeanlage auf der Feuerwehr- und Rettungsleitstelle des Landkreises Ravensburg 2. Bestandteile der Brandmeldeanlage 2.1 Brandmeldezentrale 2.2 Übertragungseinrichtung 2.3 Feuerwehr-Anzeigetableau 2.4 Feuerwehr-Bedienfeld 2.5 Brandmelder 2.6 Laufkarten 2.7 Feuerwehr-Schlüsseldepot (früher Feuerwehr-Schlüsselkasten) 2.8 Blitzleuchte(n) 2.9 Freischaltelement 2.10 Beschilderung 3. Betrieb der Brandmeldeanlage 3.1 Zurückstellung der Brandmeldeanlage nach Brandmeldealarm 3.2 Erreichbarkeit von Objektverantwortlichen / -beauftragten 3.3 Abmeldung der Brandmeldeanlage für Wartungsarbeiten 3.4 Abschaltung von Linien und Meldern bei technischem Defekt 4. sonstiges 4.1 Änderungen aus technischen oder einsatztaktischen Gründen 4.2 Abweichungen zu den vorliegenden Aufschaltbedingungen Anlagen I II III IV Protokoll der Aufschaltung Vertrag zur Übernahme des Objektschlüssels Formblatt zur Abschaltung einer BMA zu Wartungsarbeiten Laufkarten-Muster 1. Vorplanung, Errichtung und Aufschaltung Landkreis Ravensburg Seite 2 von 11
3 1.1 Geltungsbereich Die vorliegenden Aufschaltbedingungen für Brandmeldeanlagen regeln Planung, Errichtung und Betrieb von Brandmeldeanlagen mit Aufschaltung auf die Empfangszentrale der Feuerwehr- und Rettungsleitstelle des Landkreises Ravensburg (Ulmer Straße 95, Ravensburg). Sie wurden in Zusammenarbeit mit den Feuerwehren des Landkreises erarbeitet und werden flächendeckend für den gesamten Landkreis Ravensburg angewandt. Die Aufschaltbedingungen gelten für Neuanlagen und Erweiterungen bestehender Anlagen. Der Geltungsbereich erstreckt sich auf das Gebiet des Landkreises Ravensburg. Ergänzende Aufschaltbedingungen der örtlichen Feuerwehren / Baurechtsämter sind möglich. Für die Entgegennahme von Brandmeldealarmen nutzen die Feuerwehren des Landkreises Ravensburg eine Empfangszentrale auf Grundlage eines Konzessionsvertrages. Konzessionär ist die Firma: Siemens Gebäudetechnik, Geschäftsstelle Ulm Nicolaus-Otto-Straße Ulm Tel. 0731/ Fax 0731/ Allgemeine Vorschriften Brandmeldeanlagen müssen den DIN und VDE-Richtlinien in der jeweils gültigen Fassung entsprechen. Soweit vom Objektversicherer gesonderte Bestimmungen (z.b. VdS o.ä.) gefordert werden, sind auch diese einzuhalten. - DIN Brandmeldeanlagen - DIN Feuerwehr-Bedienfeld - DIN Feuerwehr-Anzeigetableau - DIN Hinweisschilder für den Brandschutz - DIN Graphische Symbole für das Feuerwehrwesen - DIN Feuerwehrplan - DIN VDE Gefahrenmeldeanlagen für Brand, Einbruch und Überfall - DIN EN 54 Bestandteile automatischer Brandmeldeanlagen - Verwaltungsvorschrift des Innenministeriums über den Anschluss von nichtöffentlichen Brandmeldeanlagen an Alarmierungseinrichtungen der Feuerwehr. Landkreis Ravensburg Seite 3 von 11
4 1.3 Sachbearbeitung der Behörden Für alle, im Zusammenhang mit der Errichtung, Funktion und Betrieb einer Brandmeldeanlage stehenden Fragen, ist die örtliche Feuerwehr und das örtliche Bauordnungsamt zuständig. In letzter Instanz ist der Kreisbrandmeister des Landkreises Ravensburg zu konsultieren. 1.4 Vorplanung Landratsamt Ravensburg, Brand- und Katastrophenschutz Tel.: 0751 / Fax.: 0751 / kreisbrandmeister@landkreis-ravensburg.de In der Vorplanungsphase ist der Feuerwehr und dem Bauordnungsamt ein Lageplan vorzulegen, in dem der Standort folgender Komponenten ersichtlich ist: - Übertragungseinrichtung (ÜE) - Feuerwehr-Anzeigetableau (FAT) sowie Feuerwehr-Bedienfeld (FBF) - Feuerwehr-Schlüsseldepot (FSD), früher Feuerwehr-Schlüsselkasten (FSK) - Blitzleuchte(n) - Freischaltelement (FSE) Die Errichtung erfolgt im Benehmen mit der Feuerwehr und dem zuständigen Bauordnungsamt. 1.5 Antragstellung Der Antrag zur Aufschaltung einer Brandmeldeanlage auf die Feuerwehr- und Rettungsleitstelle des Landkreises Ravensburg, ist spätestens 8 Wochen vor Anschlusstermin vom Objektträger an den Konzessionsträger schriftlich zu stellen. Zwischen dem Betreiber der Brandmeldeanlage und dem Konzessionär wird ein Vertrag geschlossen, der den Teilnehmer-Anschluss zur Übertragung von Brandmeldungen auf die Feuerwehr- und Rettungsleitstelle Ravensburg regelt. Die vorliegenden Aufschaltbedingungen sind Teil des Vertrages. Der Vertrag wird dem Antragsteller vom Konzessionär zugesandt. Eine Mitteilung über die Antragstellung des Objektträgers erhält das zuständige Bauordnungsamt und die Feuerwehr vom Konzessionär. 1.6 Errichtung Planung, Errichtung und Wartung von Brandmeldeanlagen dürfen nur von Fachfirmen durchgeführt werden. Wenn eine Brandmeldeanlage aufgrund Forderungen des Versicherers nach VdS-Richtlinien errichtet wird, muss die Firma zusätzlich eine VdS-Zulassung haben. Nach Abschluss der Montagearbeiten ist von der Errichterfirma eine Bescheinigung vorzulegen, in der bestätigt wird, dass die Brandmeldeanlage nach den vorliegenden Anschlussbedingungen sowie den gültigen Normen, Vorschriften und Richtlinien erstellt wurde. Die örtliche Feuerwehr sowie die zuständige Baurechtsbehörde erhalten nach der Errichtung der Brandmeldeanlage eine Kopie dieser Bescheinigung von der Errichterfirma zugesandt. Das vorliegende Attest Landkreis Ravensburg Seite 4 von 11
5 ist zwingende Voraussetzung für die Aufschaltung der Brandmeldeanlage auf die Feuerwehr- und Rettungsleitstelle des Landkreises Ravensburg. 1.7 Bestellung und Einbau notwendiger Schließelemente und Schließzylinder Zum vorschriftsmäßigen Betrieb der Brandmeldeanlage sind folgende Schließzylinder erforderlich: a) 1x Halbzylinder für Feuerwehr-Bedienfeld b) 1x Halbzylinder für Feuerwehr-Anzeigetableau c) 1x Umstellschloss oder Halbzylinder für Feuerwehr-Schlüsseldepot d) 1x Freischaltelement Die Bestellung der Komponenten erfolgt durch den Errichter der Brandmeldeanlage nach Rücksprache mit der örtlichen Feuerwehr. Die Lieferanschrift ist direkt mit der örtlichen Feuerwehr abzustimmen. Die Feuerwehr / Errichterfirma baut am Tag der Aufschaltung die Komponenten ein. 1.8 Wartung und Störung Die gesamte Brandmeldeanlage muss entsprechend DIN VDE 0833 Teil 1 regelmäßig gewartet werden. Dieses ist durch einen Wartungsvertrag sicherzustellen. Der Wartungsvertrag muss zum Aufschalttermin vorgelegt werden. Es werden nur Brandmeldeanlagen mit rechtswirksamen Wartungsvertrag aufgeschaltet. Die Wartungsfirma muss ständig erreichbar sein. (Pkt. 3.2) Der Abschluss eines Wartungsvertrages ist am Tag der Aufschaltung der Feuerwehr und dem zuständigen Baurechtsamt in schriftlicher Form nachzuweisen. 1.9 Aufschaltung der Brandmeldeanlage auf die Feuerwehr- und Rettungsleitstelle Nach Erstellung aller erforderlichen Unterlagen und nach Fertigstellung der Brandmeldeanlage wird durch den Betreiber der Brandmeldeanlage ein gemeinsamer Termin mit Betreiber der Brandmeldeanlage Errichter der Brandmeldeanlage Konzessionär Feuerwehr Bauordnungsamt vereinbart. Folgende Unterlagen, Schlüssel und Halbzylinder müssen bei Aufschaltung vorliegen: 1. Kopie des Installationsbescheinigung der Errichterfirma 2. Kopie des Wartungsvertrages der Brandmeldeanlage Landkreis Ravensburg Seite 5 von 11
6 3. Gruppenhauptschlüssel des Objektes mit Zugangsmöglichkeit zu mind. sämtlichen überwachten Bereichen 4. 1x Halbzylinder für Gruppenhauptschlüssel zum Einbau in das Feuerwehrschlüsseldepot 5. 1x Halbzylinder für Feuerwehr-Bedienfeld 6. 1x Halbzylinder für Feuerwehr-Anzeigetableau 7. 1x Schließelement für Freischaltelement 8. 1x Umstellschloss oder Halbzylinder für Schlüsseldepot 9. Laufkarten nach DIN (2 Satz) oder Farbdrucker für online-druck (vgl. Anlage 2) 10. Vertrag zwischen dem Betreiber der Brandmeldeanlage, der örtlichen Feuerwehr und dem Bauordnungsamt zur Übernahme des Gruppenhauptschlüssels und Einbau in das Feuerwehr-Schlüsseldepot (vgl. Anlage 3) 11. Feuerwehrplan nach DIN 14095, falls baurechtlich gefordert 12. Protokoll der Abnahme / Aufschaltung der BMA (vgl. Anlage 1) 13. Liste der Objektverantwortlichen Personen des Betreibers gemäß 3.2 Die Verantwortung zur Vorlage ist wie folgt geregelt: Betreiber Errichter Feuerwehr (in Absprache mit Fw) 6. 6 (in Absprache mit Fw) 7. 6 (in Absprache mit Fw) 8. 6 (in Absprache mit Fw) Die Aufschaltung der Brandmeldeanlage erfolgt nur, wenn alle Anschlussunterlagen vorhanden sind und die Brandmeldeanlage vorschriftsmäßig errichtet wurde. Nach einer mängelfreien Funktionsüberprüfung wird die Brandmeldeanlage von der Feuerwehr zur Aufschaltung freigegeben. Über die Aufschaltung der Brandmeldeanlage wird von der Feuerwehr ein Protokoll erstellt. Eine Kopie hiervon erhält der Betreiber der Brandmeldeanlage. (Anlage 1) Landkreis Ravensburg Seite 6 von 11
7 2. Bestandteile der Brandmeldeanlage Die Brandmeldeanlage besteht aus: innerhalb des Gebäudes: 2.1 Brandmeldezentrale 2.2 Übertragungseinrichtung 2.3 Feuerwehr-Anzeigetableau 2.4 Feuerwehr-Bedienfeld 2.5 Brandmelder Satz Laufkarten oder Farbdrucker für online-druck außerhalb des Gebäudes: 2.7 Feuerwehr-Schlüsseldepot (früher Feuerwehr-Schlüsselkasten) 2.8 Blitzleuchte(n) 2.9 Freischaltelement 2.1 Brandmeldezentrale Der Raum der Brandmeldezentrale muss mit automatischen Meldern überwacht werden. Gleiches gilt für den Raum des Feuerwehr-Bedienfeldes und des Feuerwehr-Anzeigetableau. Die Brandmeldezentrale - sowie die dazugehörige Komponenten - müssen gegen Manipulation gesichert sein. Falls Feuerwehr-Bedienfeld und Feuerwehr-Anzeigetableau in einem verschlossenen Schrank installiert werden, ist für den Schrank ein Schloss der Objektschließung zu verwenden. 2.2 Übertragungseinrichtung Die Übertragungseinrichtung (früher Hauptmelder) ist von der Brandmeldezentrale so anzusteuern, dass ausschließlich Brandalarme zur Feuerwehrund Rettungsleitstelle des Landkreises Ravensburg weitergeleitet werden. 2.3 Feuerwehr-Anzeigetableau Das Feuerwehr-Anzeigetableau muss der DIN entsprechen. Das Feuerwehr-Anzeigetableau und das Feuerwehr-Bedienfeld sind in einem gut zugänglichen Raum im Eingangsbereich des Objektes zu installieren. Der Standort ist im Vorfeld mit der Feuerwehr abzustimmen. Das Gerät ist auf Sichthöhe und gut erreichbar einzubauen. Wird das Feuerwehr-Anzeigetableau und das Feuerwehr-Bedienfeld in einem besonderen Raum oder einem Schrank untergebracht, ist der Weg zum diesem Raum und dessen Tür mit einem Schild nach DIN (Aufschrift BMZ ) zu kennzeichnen. Bild: Feuerwehr-Anzeigetableau DIN Landkreis Ravensburg Seite 7 von 11
8 Das Feuerwehr-Anzeigetableau erhält einen Halbzylinder der örtlichen Feuerwehr-Schließung Für die Feuerwehr muss der Zugang zum Feuerwehr-Anzeigetableau immer gewährleistet sein: a) durch eine ständig besetzte Stelle mit eingewiesenem Personal (Portier / Pförtner) b) oder durch ein Feuerwehr-Schlüsseldepot (FSD), früher Feuerwehr- Schlüsselkasten (vgl. Pkt. 2.7). 2.4 Feuerwehr-Bedienfeld Das Feuerwehr-Bedienfeld muss der DIN entsprechen. Das Feuerwehr-Bedienfeld ist unmittelbar neben oder über dem Feuerwehr- Anzeigetableau anzuordnen. Das Feuerwehr-Bedienfeld erhält einen Halbzylinder der örtlichen Feuerwehr- Schließung 2.5 Brandmelder Brandmelder sind nach den einschlägigen Richtlinien (VDE 0833, EN 54 und ggf. VdS-Richtlinien) zu planen und montieren. Brandmelder sind so zu installieren, dass Fehlalarme vermieden werden. Gegebenenfalls kann eine Zweimelderabhängigkeit geschaltet werden. Brandmelder sind gut leserlich mit Linien- und Meldernummer zu kennzeichnen. Automatische Melder, deren Ruhezustand mit rotem Blink- oder Dauerlicht versehen werden, sind unzulässig. Melder, die zur Ansteuerung von Brandschutzabschlüssen dienen, dürfen nicht auf die Übertragungseinrichtung aufgeschaltet werden. Werden Brandmelder in Zwischendecke, Zwischenböden oder Lüftungskanälen installiert - und können hier nicht eingesehen werden - so muss ein eventueller Alarmzustand grundsätzlich über eine Melder-Parallelanzeige angezeigt werden. Der Melder muss sichtbar (evtl. zusätzlich an der Parallelanzeige) bezeichnet werden. Geräte zum Öffnen der Zwischendecken, Zwischenböden oder Lüftungskanälen sind im Bereich der Brandmeldezentrale diebstahlsicher zu deponieren. Verfügt die Brandmeldeanlage über einer Einzelmelderkennung, so kann auf die Melder-Parallelanzeige verzichtet werden. In diesem Fall ist die Revisionsklappe für den entsprechenden Melder mit der entsprechenden Meldernummer zu bezeichnen. Werden Druckknopfmelder installiert, so sind im Bereich des Feuerwehr- Bedienfeldes Schlüssel und Ersatzscheiben zum Austausch durch den Objektverantwortlichen vorzuhalten. Bild: Feuerwehr-Bedienfeld DIN Laufkarten Die Laufkarten sind in einem verschlossenen Behältnis vorzuhalten. (Objektschließung oder elektromechanische Entriegelung durch BMZ) Landkreis Ravensburg Seite 8 von 11
9 Laufkarten sind max. als DIN A4 vorzuhalten; die verwendeten Symbole müssen der DIN entsprechen; für jede Meldergruppe ist eine eigene Laufkarte zu erstellen; die Pläne sind mit Registern oder Reitern (Meldergruppen) zu versehen; die Pläne sind dauerhaft gegen Verschmutzung und Feuchtigkeit zu schützen (Laminieren, Prospekthüllen o.ä.); die Laufkarten sind am Feuerwehr-Bedienfeld / Feuerwehr-Anzeigetableau zu deponieren und vor unbefugten Zugriffen zu schützen; die Ausführung der Laufkarten ist mit der örtlichen Feuerwehr und dem zuständigen Bauordnungsamt vor Aufschaltung der Brandmeldeanlage abzustimmen (vgl. Anlage 2). alternativ ist ein online-ausdruck über Farbdrucker möglich. Beim Ausdruck ist das Layout der DIN und DIN zu beachten. Einzelheiten sind mit der Feuerwehr abzustimmen. Laufkartenvorderseite: Gebäudegrundriss des Erdgeschosses (Übersicht); Lage Feuerwehr-Bedienfeld / Feuerwehr-Anzeigetableau und Feuerwehr- Schlüsseldepot; Angabe von Melderlinie, Anzahl der Melder, Melderart und Ort der Melderlinie (Geschossangabe); Laufweg als grüne Pfeillinie vom Feuerwehr-Bedienfeld zum Melderbereich. Befindet sich der Melderbereich in einem anderen Geschoss, so ist auf der Laufkartenoberseite der Weg zum maßgeblichen Treppenraum zu kennzeichnen; befindet sich der Melderbereich im Erdgeschoss, so ist auf der Laufkartenvorderseite zudem der Melderbereich rot zu unterlegen Laufkartenrückseite Gebäudegrundriss des maßgebenden Geschosses; Fortführung des Laufweges (grüne Pfeillinie) in den Melderbereich; detaillierte Lage der Melder mit Meldernummer. 2.7 Feuerwehr-Schlüsseldepot Es dürfen nur Feuerwehr-Schlüsseldepots eingebaut werden, die den Richtlinien des Verbandes der Schadenversicherer (VdS) entsprechen; der Einbau des Feuerwehr-Schlüsseldepots hat in unmittelbarer Nähe des Zuganges zum Feuerwehr-Bedienfeld erfolgen. Höhe 1,20m (Unterkante Schlüsseldepot); der genaue Standort des Schlüsseldepots ist in Absprache mit der Feuerwehr und dem zuständigen Bauordnungsamt festzulegen (siehe 1.4); Bild: Feuerwehr-Schlüsseldepot für den Betrieb des Schlüsseldepots wird zwischen der Feuerwehr und dem Objektträger ein Vertrag geschlossen (vgl. Anlage 3); im Schlüsseldepot ist ein Gruppenhauptschlüssel (GHS) des Objektes zu deponieren. Landkreis Ravensburg Seite 9 von 11
10 2.8 Blitzleuchte(n) Der Standort des Feuerwehr-Schlüsseldepots ist mittels roter Blitzleuchte für die anrückenden Einsatzkräfte deutlich zu kennzeichnen; ist diese Blitzleuchte aufgrund der baulichen Gesamtsituation - nicht von der Grundstückszufahrt erkennbar, so sind weitere Blitzleuchten zu installieren. Selbige sind mit Richtungspfeilen nach DIN zum Feuerwehr-Schlüsseldepot zu versehen. 2.9 Freischaltelement Das Freischaltelement ist im Bereich des Feuerwehr-Schlüsseldepots zu montieren; das Freischaltelement wird wie ein Nebenmelder aber in einer eigenen Gruppe an die Brandmeldeanlage angeschlossen Beschilderung Beschilderungen sind nach DIN auszuführen; der Zugang vom Feuerwehr- Schlüsseldepot zum Feuerwehr- Bedienfeld ist zu beschildern. Bild: Blitzleuchte oberhalb des Schlüsseldepots zur Kennzeichnung desselben 3. Betrieb der Brandmeldeanlage 3.1 Zurückstellung der Brandmeldeanlage nach Brandmeldealarm Die Rückstellung der Brandmeldeanlage nach einem Brandmeldealarm darf ausschließlich von der Feuerwehr durchgeführt werden; wird seitens des Betriebspersonales vor Eintreffen der Feuerwehr ein Fehlalarm festgestellt, so fährt die Feuerwehr die Einsatzstelle zwingend an. Die Brandmeldeanlage wird kontrolliert und zurückgestellt; Rückrufe seitens des Betreibers erfolgen ausschließlich an die Feuerwehrund Rettungsleitstelle des Landkreises Ravensburg unter 0751/ Technische Fehlalarme oder Täuschungsalarme (letztere durch Vorsatz oder Fahrlässigkeit), werden entsprechend der örtlichen Kostensatzung der Kommune kostenpflichtig abgerechnet. 3.2 Erreichbarkeit von Objektverantwortlichen / -beauftragten Unmittelbar am Feuerwehr-Bedienfeld ist ein Hinweisschild anzubringen mit: Name und Telefonnummer (geschäftlich / privat) von insgesamt 5 Objektverantwortlichen; Name und Telefonnummer der Wartungsfirma der Brandmeldeanlage. Seitens des Objektverantwortlichen ist sicherzustellen, dass die Adressdaten auf aktuellem Stand gehalten werden. 3.3 Abmeldung der Brandmeldeanlage für Wartungsarbeiten Bild: Kennzeichnung BMZ nach DIN 4066 Landkreis Ravensburg Seite 10 von 11
11 Werden Wartungsarbeiten an der Brandmeldeanlage durchgeführt, die eine Auslösung der Brandmeldeanlage bewirken können, so ist an der Brandmeldezentrale die Übertragungseinrichtung zur Feuerwehr- und Rettungsleitstelle abzuschalten. Die Abschaltung der Übertragungseinrichtung ist der Feuerwehr- und Rettungsleitstelle telefonisch (0751/561710) und per Fax (0751/54481) anzuzeigen; nach Beendigung der Wartungsarbeiten ist die Übertragungseinrichtung wieder einzuschalten und der aktive Zustand der Feuerwehr- und Rettungsleitstelle fernmündlich und per Fax mitzuteilen. 3.4 Abschaltung von Linien und Meldern bei technischem Defekt Brandmeldelinien oder Einzelmelder dürfen aus versicherungs- und haftungsrechtlichen Gründen nur von autorisierten Mitarbeitern des Objektverantwortlichen abgeschaltet werden. Eine Abschaltung durch die Feuerwehr wird nicht durchgeführt; werden Melderbereiche abgeschaltet, so ist auf anderer Art z.b. durch anwesendes Personal eine sofortige Alarmierung der Feuerwehr sicherzustellen. 4. sonstiges 4.1 Änderungen aus technischen oder einsatztaktischen Gründen Nachträgliche Änderungen aus technischen oder einsatztaktischen Gründen sind möglich und bleiben der Feuerwehr in Absprache mit dem Bauordnungsamt vorbehalten. Werden bauliche Änderungen vorgenommen, so ist das Brandmeldeanlagenkonzept einschließlich der organisatorischen Maßnahmen zu ergänzen. Der Betreiber trägt alle aus der Einrichtung, Unterhaltung und Änderung entstehende Kosten der Anlage. 4.2 Abweichungen zu den vorliegenden Aufschaltbedingungen Änderungen und Ergänzungen dieser Vereinbarung bedürfen der Schriftform. Mündliche Nebenabreden haben keine Gültigkeit. Dipl.-Ing. (FH) Oliver Surbeck Kreisbrandmeister / Brandschutzsachverständiger Landkreis Ravensburg Seite 11 von 11
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