Praxis der Unternehmensfinanzierung
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- Alexandra Fuhrmann
- vor 8 Jahren
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1 LBG Wirtschaftstreuhand Österreich Praxis der Unternehmensfinanzierung Checklist für erfolgreiche Klein- und Mittelbetriebe 1. Finanzierungsbedarf 1.1. Unternehmensgründung, Unternehmenserwerb Stellen Sie einen übersichtlichen Finanzplan auf. Dabei ist eine Untergliederung nach Kalendermonaten für das erste Jahr empfehlenswert. Wir unterstützen Sie dabei gerne. Ohne Finanzplan (Planung der Zahlungsein- und -ausgänge und der verfügbaren Finanzmittel) erhöhen Sie ganz wesentlich Ihr Risiko, im Blindflug unterwegs zu sein und in der Insolvenzstatistik zu landen. Erstellen Sie eine Erfolgsrechnung (Umsatzerlöse/Aufwendungen) zumindest für die nächsten 2 Jahre und planen Sie realistisch. Wir helfen Ihnen gerne beim Aufbau und der Plausibilisierung Ihrer Berechnungen. Schätzen Sie wirtschaftliche Anlaufzeiten realistisch ein und sorgen Sie finanziell dafür vor. Beachten Sie, dass Ihre Kunden erst möglicherweise deutlich nach der Leistungserbringung zahlen und Sie daher Gehälter, Material- und Sachaufwand, aber auch Ihre eigene Lebenshaltung vorfinanzieren müssen Laufendes Geschäft Errechnen Sie Ihre aktuelle durchschnittliche Geldeingangsdauer (Tage zwischen Fakturierung und Geldeingang) und setzen Sie sich ein klares Maximalgeldeingangsdauer-Ziel in Tagen. Die Reduktion des durchschnittlichen Außenstandes schont Ihren Kreditrahmen, senkt Ihr Ausfallsrisiko und spart bares Geld. Fakturieren Sie ohne Zeitverzug, vereinbaren sie klare Zahlungsziele und Zahlungskonditionen und drängen Sie auch auf deren Einhaltung. Führen Sie ein freundliches, aber konsequentes (!) Mahnwesen ein: kurzer und fixer Mahnzyklus, Mahnstufen, schriftlich/telefonisch/persönlich mahnen, Mahnspesen und zinsen verrechnen. Nutzen Sie alle Möglichkeiten Ihrer Rechnungswesen-Software oder - falls wir Ihre Buchhaltung führen unsere Software-Tools zur Automatisierung des Mahnwesens. In der Regel ist deutlich mehr möglich, als Sie denken beispielsweise auch eine LBG-online Zusammenarbeit zwischen Ihnen und uns. Sie haben damit rund um die Uhr Zugriff auf Ihre Daten. Vereinbaren Sie Anzahlungen, bei länger dauernden Arbeiten auch die Verrechnung von Teilleistungen. Schätzen Sie bei größeren Kunden deren Bonität ein und setzen Sie klare, interne Kreditlimits. Schließlich sind Sie bei großen offenen Kundenforderungen ob Sie nun wollen oder nicht selbst Kreditgeber, und warten auf ihr (hoffentlich in der Auftragskalkulation mit Zinsen berücksichtigtes) hart verdientes Geld. Reduzieren Sie Ihren Lagerstand auf die tatsächlich betriebsnotwendige Größe. Brach liegendes Kapital kostet Sie unnötigen Zinsaufwand und belastet Ihren Kontokorrentrahmen. Seite 1 von 5
2 Prüfen Sie, ob Wertpapiere aus der früheren Abfertigungsvorsorge ( Abfertigung Alt ) noch vorhandenen sind oder flüssig gemacht werden sollen. Bedenken Sie zuvor die aktuelle Rendite dieser Wertpapiere und prüfen Sie, wann Abfertigungszahlungen in Ihrem Unternehmen fällig werden - und wie Sie diese dann finanzieren werden. Sind alle laufenden Aufwendungen im Unternehmen in der aktuellen Höhe auch wirklich erforderlich oder kann noch effizienter gewirtschaftet werden? 1.3. Investition / Expansion Erstellen Sie bei größeren Investitionen unbedingt eine Investitionsrechnung. Welche Rendite (zusätzliche Überschüsse) erwarten Sie aus Ihrer Investition, welche Chancen/Risken sind damit verbunden und was kostet Sie die dafür erforderliche Finanzierung? Wir helfen Ihnen dabei gerne. Erstellen Sie eine klare Plus/Minus-Liste was spricht für, was spricht gegen die geplante Investition/Expansion. Überdenken Sie kritisch das vorgesehene Investitionsvolumen und mögliche wirtschaftlich Erfolg versprechende Alternativen dazu Unternehmensnachfolge Erarbeiten Sie sowohl als Übergeber als auch als Übernehmer frühzeitig eine detaillierte Finanzierungsstrategie der Unternehmensnachfolge. Als Übergeber möchten Sie gegebene Sicherheiten zurücknehmen und Haftungen zeitlich begrenzen, eine Leibrente genießen oder eine Einmalzahlung aus dem Unternehmen entnehmen oder möglicherweise Immobilien privat zurückbehalten. Verschaffen Sie sich einen detaillierten Überblick, ob dies alles finanziell möglich und steuerlich sinnvoll ist. Als Übernehmer müssen Sie Sicherheiten neu bestellen, außerordentliche Zahlungsabflüsse an den Übergeber oder Geschwister, sowie Erneuerungen oder Geschäftsausweitungen finanzieren. Verschaffen Sie sich vor Übernahme einen soliden Überblick und erstellen Sie einen realistischen Finanzplan. Wir unterstützen Sie dabei gerne. 2. Finanzierungsalternativen Eigenkapital: Es sichert Ihnen finanziellen Spielraum - auch durch die wirtschaftlichen Tiefen Ihres Unternehmens und schafft bei Kreditgebern Vertrauen. Bedenken Sie, dass Sie häufig auch bei einer GmbH-Struktur persönlich für Bankschulden haften, weil dies üblicherweise im Zuge einer Fremdfinanzierung so vertraglich vereinbart wird. Kontokorrentkredit bzw. Betriebsmittelkredit von Ihrer Hausbank, dient üblicherweise zur Finanzierung des Tagesgeschäfts. Abstattungs-/Investitionskredite werden zur Finanzierung von Anlagevermögen, Betriebserweiterungen, etc. eingesetzt. Lieferantenkredite wirken auf den ersten Blick weil üblicherweise unverzinst billig. Bedenken Sie aber: Die Vereinbarung Zahlung binnen 7 Tagen 2 % Skonto, ansonsten fällig in 30 Tagen ohne Abzug, entspricht einem zusätzlich gewonnenen Zahlungsziel von lediglich 23 Tagen gegen einen Skontoentgang von 2%. Oder anders ausgedrückt, einer Verzinsung von 31 % im Jahr (vereinfacht: 2 % / 23 Tage * 360 Tage) - ein stolzer Betrag, wenn Sie den Skonto nicht in Anspruch nehmen. Seite 2 von 5
3 Leasing ist eine gängige Finanzierung und in der Praxis je nach Vertragsgestaltung letztlich als versteckter Kauf (Finanzierungsleasing) oder als klassische Miete (Operating Leasing) zu beurteilen. Prüfen Sie mit uns jedenfalls vor einer Entscheidung die effektiven Kosten von Kredit und Leasing - und etwaige steuerlich erforderliche Vertragsbestimmungen. Factoring: Dabei kauft eine Factorbank Ihre Kundenforderungen vor ihrer Fälligkeit an. Neben der Finanzierung übernimmt die Factorbank auch Dienstleistungen, wie insbesondere die Forderungsbetreibung. Den Kosten der Factorbank (Factorgebühren, Kreditzinsen, Delkrederegebühr) stehen eine raschere Liquiditätsbeschaffung und Kostenersparnisse bei der Forderungsbetreibung gegenüber. Voraussetzung sind eindeutige weil einfach mahn- und betreibbare Kundenverträge und Forderungen (keine komplizierten Teilabnahmen und Teilzahlungen, etc.) und ein Mindestvolumen des laufenden Kundenforderungsbestandes. Beteiligungskapital: (Befristete) Beteiligung von Finanzinvestoren an mittelständischen Unternehmen, bei Risikotragung gleich einem Eigentümer. Wir unterstützen Sie gerne. 3. Kreditzusage, Bonität, Bilanzbild, Konditionen KMU-Finanzierungsmanagement: Verkaufen Sie sich auch bei Ihren Geldgebern professionell und auf Basis realistischer Zahlen. Bereiten Sie folgende wesentliche Unterlagen für ein Kreditgespräch auf: Jahresabschluss des letzten Geschäftsjahres mit Vorjahresvergleich. Aktuelle, zeitlich und inhaltlich abgegrenzte unterjährige Saldenliste, wobei die Konten analog zum Jahresabschluss gegliedert sind, samt Andruck idealerweise des Vergleichzeitraumes des Vorjahres. Ein monatlicher Soll/Ist-Vergleich des laufenden Jahres rundet einen aktuellen wirtschaftlichen Überblick ab. Bei größeren Kreditvolumina und Detailgesprächen benötigen Sie auch Kunden- und Lieferantensaldenlisten, zumindest Informationen zu den wesentlichen Geschäftspartner-Salden. Übersicht über die Jahreserfolgsplanung (Budget), den Jahres-Finanzplan und gegebenenfalls einer Investitionsrechnung. Wer sind Ihre derzeitigen / künftigen Hauptkunden, welche Verträge liegen vor, über welche Bonität verfügen Ihre wichtigsten Kunden und mit welchem cash-flow (Zahlungsüberschuss) rechnen Sie wann konkret? Überlegen Sie, wie Sie die wesentlichen wirtschaftlichen Zusammenhänge in Ihrem Unternehmen mit wenigen Sätzen kompakt und kompetent im Bankgespräch erklären. Warum sind Sie von Ihrem künftigen Erfolg überzeugt? Wovon hängt dieser ab? Worin liegen die Knackpunkte für Erfolg / Misserfolg Ihres Unternehmens? Wie war Ihre bisherige Kontoführungshistorie, kommen immer wieder nicht vereinbarte Überziehungen oder Zahlungsstockungen vor? Wie können Sie diese vorausschauend erkennen oder vermeiden? Über wie viel Eigenkapital verfügt Ihr Unternehmen aktuell und künftig laut Planrechnung? Wie hoch sind Privatentnahmen bzw. Ausschüttungen? Bedenken Sie, dass Ihr Banken-Rating im Wesentlichen von Ihrer Eigenkapitalquote, Ihrer aktuellen und künftigen Ertragskraft sowie Ihrer wirtschaftlich erfolgreichen Unternehmer-Persönlichkeit abhängt. Daran knüpfen sich Kreditzusage und Konditionen. Welche Sicherheiten (Immobilien, Barmittel, Garantien, Bürgschaften, Forderungsabtretungen, Lebensversicherungen, etc.) können Sie bzw. sollen Sie anbieten? Seite 3 von 5
4 Beachten Sie die goldene Finanzierungsregel: Fristenkongruenz. Das bedeutet, für langfristige Investitionen sollte Eigenkapital oder langfristiges Fremdkapital zur Verfügung stehen. Kurzfristige Kundenforderungen oder das Warenlager können auch durch kurzfristige Lieferantenverbindlichkeiten und einen Kontokorrentkredit finanziert werden. Für besondere Geschäftsrisiken sollte ausreichend Eigenkapital zu Verfügung stehen. Warum? Verletzen Sie diese Regel, dann werden Sie im Tagesgeschäft ständig nach finanziellem Atem ringen müssen und setzen sich einem extrem hohen Risiko der Zahlungsunfähigkeit aus. EURO oder Fremdwährung: Bedenken Sie, dass Sie Finanzierungen auch in jener Währung vereinbaren, in der Sie von Ihren Kunden Zahlungen erhalten. Ist dies nicht der Fall, tragen Sie das Risiko von Kursschwankungen zwischen jener Währung, die Sie einnehmen und jener, in der Sie Tilgung und Zinsen leisten. Sprechen Sie rechtzeitig mit Ihrer Bank über die für Sie aktuell geeignete Finanzierung. Haben Sie auch von günstigen, allerdings variabel vereinbarten Zinsen profitiert und damit langfristige Investitionen finanziert? Steigen die Bankzinsen in den nächsten Jahren noch weiter an, rechnet sich womöglich so manche Investition nicht mehr (so gut). Im schlimmsten Fall ist die Rückzahlung des Darlehens samt steigenden Zinsen gefährdet. Sprechen Sie insbesondere bei noch langen Restlaufzeiten rechtzeitig über Voraussetzungen und Konditionen einer Umwandlung der variablen Zinsen gegen eine Fixzinsvereinbarung mit Ihrer Bank. Zins-Cap: Gegen Zahlung einer Prämie verpflichtet sich die Bank für den Fall, dass der Kreditzinssatz innerhalb einer vereinbarten Laufzeit eine bestimmte Grenze übersteigt, die dadurch entstehenden Mehrzinsen zu tragen. Wirtschaftlich handelt es sich dabei um eine Versicherung gegen steigende Zinsen. 4. Steuerplanung bringt bares Geld Berücksichtigen Sie die Höhe von unterjährigen Steuervorauszahlungen und eine etwaige spätere Nachzahlung aufgrund der Steuererklärung ausreichend in Ihrer Finanzplanung. Berücksichtigen Sie ein eventuelles Steuernachzahlungs-Risiko, wenn Sie steuerliche Spielräume legal ausgenützt haben, aber eine Unsicherheit in der späteren Rechtsauslegung besteht. Sorgen Sie dafür durch ausreichend finanziellen Spielraum vor. Zinsaufwendungen zur betrieblichen Finanzierung sind steuerlich abzugsfähig. Eigene Finanzmittel verzinsen sich in Form erwirtschafteter steuerpflichtiger Gewinne. Daher ist aus rein steuerlicher Sicht Eigenkapital im Unternehmen benachteiligt. Siehe allerdings die weiter unten genannten (teilweisen) Steuerbegünstigungen. Überdenken Sie Ihre aktuelle Rechtsform. Gerade in den letzten beiden Jahren hat sich für Kleinund Mittelbetriebe Entscheidendes geändert. Steuerbegünstigung für nicht entnommene Gewinne: Bilanzierende Einzelunternehmer und Personengesellschaften können ihre Gewinne bis zu pro Jahr im Unternehmen belassen und hiefür den halben Durchschnittssteuersatz (statt bis zu 50 % Einkommensteuer) in Anspruch nehmen. Dies gilt durch ein VfGH-Judikat nun auch für Freiberufler (Gesetzliche Änderungen bleiben abzuwarten!). Damit können Investitionen aus noch nicht voll versteuertem Geld finanziert werden. Um ein Optimum zu erreichen, ist eine professionelle Beratung sinnvoll. Ein in einer GmbH erwirtschafteter Gewinn wird seit mit 25 % Körperschaftsteuer belastet. Eine Gewinnausschüttung führt dann allerdings zu weiteren 25 % Kapitalertragsteuer. Konkret bedeutet dies, dass nicht ausgeschüttete (thesaurierte) Gewinne damit geringer besteuert sind und daher zusätzlich (noch nicht voll besteuertes) Geld für die Finanzierung des Unternehmens zur Verfügung steht. Seite 4 von 5
5 Durch die Steuerreformen der letzten Jahre sollte die optimale Höhe von GmbH-Geschäftsführer- Gehältern im Familienkreis neu überdacht werden, sonst könnten Sie unnötig mehr Steuern zahlen, als unbedingt erforderlich ist. Macht Ihre GmbH Verluste? Überlegen Sie die Umwandlung in ein Einzelunternehmen und sparen Sie damit Mindestkörperschaftsteuer und gleichen steuerliche Verluste gegen andere Einkünfte aus. Beachten Sie dabei allerdings, ob Sie damit auch für mehr faktisch bestehende Risken persönlich haften als bisher. Durch die Steuerverrechnung sparen Sie Steuergeld, das sonst ohne Not das Finanzamt glücklich macht. Betriebserwerb (asset deal): Wenn Sie einen Betrieb mit seinen Vermögensgegenständen und Schulden fremd finanziert erwerben, können Sie die anfallenden Bankzinsen steuerlich absetzen. GmbH-Anteilserwerb (share deal): Erwirbt eine Privatperson, ein Einzelunternehmer oder eine Personengesellschaft einen (oder alle) Anteile an einer GmbH mit Fremdmitteln, können die anfallenden Bankzinsen nicht steuerlich geltend gemacht werden. GmbH-Anteilserwerb durch eine GmbH: Erwirbt allerdings eine (zwischengeschaltete) operativ tätige GmbH einen (oder alle) GmbH-Anteile fremd finanziert, so sind die Bankzinsen wiederum steuerlich abzugsfähig. Liegen bei der (zwischengeschalteten) GmbH keine ausreichenden Gewinne vor, so kann die Abzugsfähigkeit der Zinsen auch über die neue Gruppenbesteuerung zwischen der zwischengeschalteten GmbH und der erworbenen GmbH hergestellt werden. Steuerliche Förderung von Forschung & Entwicklung durch KMU: Wenn Sie Produkte oder Verfahren gezielt weiterentwickeln oder gar an einer Erfindung (Patente) arbeiten, bringt gute Planung bares Steuergeld. Sie erhalten für alle F&E-Aufwendungen einen Steuerbonus von 8 % (Forschungsprämie) oder 25 % bzw. 35 % Steuer-Forschungsfreibetrag. Vorausgesetzt, Sie führen dazu penible Aufzeichnungen im Rechnungswesen und vergeben Aufträge entsprechend den steuerlichen Richtlinien für die F&E-Förderungen. Besprechen Sie Ihr Vorhaben im Vorhinein mit uns und nicht erst bei der Steuererklärung, sonst versäumen Sie Fallfristen und verschenken bares Geld, das Ihnen dann zur Finanzierung Ihrer Arbeiten fehlt. Steuerbegünstigung für Einnahmen-Ausgaben-Rechner: Der Freibetrag für investierte Gewinne. Für Investitionen in ungebrauchte, körperliche und abnutzbare Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens, deren Nutzungsdauer mindestens vier Jahre beträgt, sowie in Investitionen in bestimmte Wertpapiere, steht ein Steuerfreibetrag in Höhe der Investitionen zu. Begrenzt ist die Förderung zum einen mit 10 % des Gewinnes eines Jahres, zum anderen kann der Freibetrag maximal betragen. Nicht begünstigt ist die Anschaffung von PKWs, Gebäuden und sofort abgeschriebenen geringwertigen Wirtschaftsgüter ( 400). 5. Förderungen Gehen Sie rechtzeitig zu Ihrer Bank und lassen Sie sich umfassend hinsichtlich Förderungen beraten. Nutzen Sie die Möglichkeiten der AWS - Austria Wirtschaftsservice und verschaffen Sie sich einen Überblick: Nützen Sie die Möglichkeiten von Landesförderungen. Holen Sie frühzeitig Informationen bei Ihrer Wirtschaftskammer ein und lassen Sie sich kompetent den Weg zu der für Sie passenden Förderung zeigen. Wir wünschen Ihnen viel Erfolg! LBG Wirtschaftstreuhand Österreich Autor: Mag. Heinz Harb Wirtschaftsprüfer, Steuerberater, Unternehmensberater LBG Wirtschaftstreuhand Österreich Tel.: 01/ h.harb@lbg.at Stand: 1. Oktober 2008 Rückfragen & Beratung: Bei allen Steuerberatern von LBG Österreich an 30 Standorten in 8 Bundesländern. Kontakt: Seite 5 von 5
6 Unsere betreuten Branchen Handel, Gewerbe, Dienstleistungen, Handwerk, Apotheken, Ärzte, Ziviltechniker, Anwälte, Hotellerie, Gastronomie, Wein- und Gartenbau, Forst, Bioenergie, Immobilien, Kapitalbesitz. Unsere Berater Engagierte LBG-Teams in Ihrer Region für Ihre individuelle Beratung vor Ort. Erfahrungs- und fachlicher Austausch, Spezialisten und Qualitätsstandards österreichweit zu Ihrem Vorteil! Unsere Leistungen Steuerberatung, Wirtschaftsprüfung, Buchhaltung, Bilanz, Gutachten, Personalverrechnung, Arbeitsrecht Sozialversicherung, IT-Lösungen, Kalkulation, Planung, Kostenrechnung Steuer- und Wirtschaftstipps Alle zwei Wochen Nützliches für Ihr Unternehmen: Online immer auf dem neuesten Stand mit unserem aktuellen LBG-Newsletter. Kostenlos bestellen unter LBG Österreich IM BURGENLAND... IN OBERÖSTERREICH Eisenstadt, Ruster Straße 12-16, Tel (02682) 62195, 62196, Kontakt: StB/UB Mag. Gerald Gruber, StB/UB Mag. (FH) Klaus Pammer Linz, Hasnerstraße 2, Tel (0732) , , Kontakt: StB Günther Kraus, StB DI Franz Schachner Großpetersdorf, Ungarnstraße 10, Tel (03362) 7346, 7454, Kontakt: StB Mag. Raimund Liebich Ried, Bahnhofstraße 39b, Tel (07752) 85441, 85442, Kontakt: StB/UB Norbert Haitzinger Mattersburg, Gustav-Degen-Gasse 3a, Tel (02626) 62317, Kontakt: StB/UB Mag. Erich Ostermayer Steyr, Berggasse 50, Tel (07252) , Kontakt: StB/UB Wolfgang Stacherl Neusiedl/See, Franz-Liszt-G , Tel (02167) , 2073, Kontakt: StB/UB Mag. Michael Ritter... IN SALZBURG Oberpullendorf, Hauptstr. 34/2, Tel (02612) 42319, Kontakt: StB Ilse Hofstädter Oberwart, Schulgasse 17, Tel (03352) 33415, Kontakt: StB Mag. Friedrich Hofmann Salzburg, St.-Julien-Str. 1, Tel (0662) , Kontakt: StB Ing. Martin Traintinger, StB Mag. Thomas Leimböck... IN DER STEIERMARK... IN KÄRNTEN Bruck/Mur, Koloman-Wallisch-Pl. 10, Tel (03862) 51055, Kontakt: WP/StB Mag. Hermann Strallhofer Klagenfurt, Villacher Ring 11, Tel (0463) 57187, Kontakt: StB/UB Mag. Peter Hanschitz Graz, Niesenbergerg. 37, Tel (0316) , Kontakt: WP/StB/UB Mag. Erhard Lausegger Villach, Meerbothstraße 19, Tel (04242) 27494, Kontakt: StB/UB Mag. Peter Hanschitz Leibnitz, Leitringer Straße 4, Tel (03452) 84949, Kontakt: StB/UB Mag. Maria Brugger, Mag. Wolfgang Pirker Wolfsberg, Johann-Offner-Straße 26, Tel (04352) 4847, Kontakt: StB Monika Rieberer Liezen, Hauptplatz 3, Tel (03612) 23720, 24020, Kontakt: StB Mag. Wilhelm Gohay... IN TIROL... IN NIEDERÖSTERREICH Gänserndorf, Eichamtstr. 5-7, Tel (02282) 2520, Kontakt: StB/UB Wolfgang Obermaier Innsbruck, Lieberstraße 3, Tel (0512) , Kontakt: StB Mag. Arnulf Perkounigg Kanzleigemeinschaft mit StB Mag. Günther Bangratz Gloggnitz, Wiener Straße 2, Tel (02662) 42050, Kontakt: StB/UB Dr. Helmut Tacho... IN WIEN Gmünd, Schloßparkg. 6, Tel (02852) 52637, 52703, Kontakt: StB/UB Herbert Bier Wien, Boerhaavegasse 6, Tel (01) , Kontakt: WP/StB/UB Mag. Heinz Harb* WP/StB Dr. Harald Manessinger WP/StB Mag. Dr. Reinhard Draschtak StB Ing. Karl Mitteröcker StB/UB Mag. Silvia Frasch StB/UB Mag. Günter Peklo DI Martin Hellmayr StB Mag. Andreas Sobotka WP/StB Mag. Alexander Komarek, LL.M. StB Univ.-Lekt. DI Dr. Christian Urban* StB Mag. Alfred Komarek Hollabrunn, Amtsgasse 21, Tel (02952) , Kontakt: StB Mag. Gerhard Staribacher Horn, Josef-Kirchner-G. 5, Tel (02982) , 2872, Kontakt: StB Konrad Bruckner Mistelbach, Franz-Josef-Straße 38, Tel (02572) 3842, Kontakt: Günter Mayer, StB Univ-Lekt. DI Dr. Christian Urban* Neunkirchen, Rohrbacherstr. 44, Tel (02635) 62677, 63296, Kontakt: StB/UB Franz Reisenbauer St. Pölten, Bräuhausg. 5/2/8, Tel (02742) , , Kontakt: WP/StB Ing. Alois Nöstler Waidhofen/Thaya, Raiffeisenpromenade 2/1/6, Tel (02842) 53412, Kontakt: StB/UB Mag. Thomas Lebersorger Wr. Neustadt, Reyergasse 19, Tel (02622) 23480, 23444, Kontakt: StB/UB Mag. Michaela Fuchs LBG Wirtschaftstreuhand und Beratungsgesellschaft m.b.h. Steuerberatungs- und Wirtschaftsprüfungsgesellschaft 1030 Wien, Boerhaavegasse 6, Tel: +43/1/ , Fax: +43/1/ , Ein Unternehmen 400 Mitarbeiter 50 Steuerberater, Wirtschaftsprüfer 30 regionale, persönlich geführte Beratungsteams österreichweit Geschäftsführung: WP/StB Mag. Heinz Harb, WP/StB Mag. Erhard Lausegger, Berufsbefugnisse: WP...Beeideter Wirtschaftsprüfer StB...Steuerberater UB...Unternehmensberater *...Gerichtlich beeideter Sachverständiger LBG Computerdienst Ges.m.b.H., Korneuburg, Kwizdastraße 15, Tel: +43/2262/64234, Kontakt: Leopold Kainzbauer, Dr. Ernst Röhrling LBG Consulting GmbH, Wien, Boerhaavegasse 6, Tel: +43/1/ , Kontakt: UB Mag. Thomas Ernst, UB Otto Reinsperger, MSc MAS LBG Österreich Wirtschaftsprüfung GmbH, Wien, Boerhaavegasse 6, Tel: +43/1/ , Kontakt: WP/StB Mag. Heinz Harb, WP/StB Mag. Erhard Lausegger LBG Draschtak & Partner Steuerberatung und Wirtschaftsprüfung GmbH, Wien, Boerhaavegasse 6, Tel: +43/1/ , Kontakt: WP/StB Mag. Dr. Reinhard Draschtak, WP/StB Mag. Heinz Harb, StB Mag. Andreas Sobotka LBG persönlich. kompetent. nah. österreichweit.
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