3 RATIONALEN UND HINTERGRÜNDE DES ALLFINANZ- KONZEPTS 66

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1 INHALTSVERZEICHNIS ABBILDUNGSVERZEICHNIS 4 ABKÜRZUNGSVERZEICHNIS 5 1 EINLEITUNG 6 2 DIE GESCHICHTE UND BEDEUTUNG DER ALLFINANZ IN DEUTSCHLAND UND EUROPA Die Geschichte der Allfinanz Entwicklungsstufen der Allfinanz im 20. Jahrhundert Die konzernrechtliche Verbindung von Banken und Versicherungen Die Financial Services-Welle in den USA Kundenorientierung als Auslöser der Allfinanz- Renaissance Die Situation auf dem deutschen Bankenmarkt Die Situation auf dem deutschen Versicherungsmarkt Konvergenz zwischen Bank- und Versicherungsgeschäft Funktion und Risikosituation von Banken und Versicherungen Produktkonvergenzen Der Status quo der Allfinanz Stand der Allfinanz in Deutschland Stand der Allfinanz in Europa 58 3 RATIONALEN UND HINTERGRÜNDE DES ALLFINANZ- KONZEPTS Größenvorteile Skaleneffekte Verbundeffekte Cross-Selling und Kundenbindung Verbundeffekte aus Sicht des Resource-based View Quantifizierung von Verbundeffekten Altersvorsorge in Deutschland Entwicklung des Geldvermögens Demographie und Altersvorsorge Private und betriebliche Altersvorsorge und Allfinanz 82 1

2 3.3 Allfinanz aus Kundensicht Kundenverhalten und Kundennutzen Empirie zu Kundenanspruch und Kundenwunsch Das Allfinanzkonzept unabhängiger Strukturvertriebe Allfinanz als Diversifikationsstrategie Double Gearing und die Aufsicht von Allfinanzkonzernen DER ERFOLG VON ALLFINANZ AUS EMPIRISCHER SICHT Möglichkeiten der Erfolgsmessung und ihre Grenzen Überblick zu empirischen Befunden Empirische Evidenz von Skaleneffekten Erfolgsstudien zu Allfinanzfusionen ANALYSE ENTSCHEIDENDER ERFOLGSFAKTOREN BEI DER UMSETZUNG DES ALLFINANZKONZEPTS Übersicht und Auswahl der in der Literatur besprochenen Erfolgsfaktoren Integrationsform und -grad Kooperationsstrategien Konzentrationsstrategien Bewertung von Integrationsform und -grad Markenführung Vertriebsstrategie Integration des Versicherungsvertriebs in die Bank Multi-Channel-Banking und Allfinanz Customer Relationship Management Private Finanzplanung Produktgestaltung Mitarbeiterführung ANALYSE DER ERFOLGSFAKTOREN VON ALLFINANZPARTNER- SCHAFTEN AUF GRUNDLAGE VON FÜNF EUROPÄISCHEN FALLSTUDIEN Allianz und Dresdner Bank Entwicklung des Allfinanzkonzepts Erfolgsfaktoren des Allfinanzkonzepts Erfolgsbeurteilung 199 2

3 6.2 KBC Entwicklung des Allfinanzkonzepts Erfolgsfaktoren des Allfinanzkonzepts Erfolgsbeurteilung Fortis Konzern Entwicklung des Allfinanzkonzepts Erfolgsfaktoren des Allfinanzkonzepts Erfolgsbeurteilung Citibank und CiV Versicherung Entwicklung des Allfinanzkonzepts Erfolgsfaktoren des Allfinanzkonzepts Erfolgsbeurteilung Commerzbank und AMB Generali Entwicklung des Allfinanzkonzepts Erfolgsfaktoren des Allfinanzkonzepts Erfolgsbeurteilung Zusammenfassung und Fazit 252 LITERATURVERZEICHNIS 254 3

4 Abbildungsverzeichnis Abbildung 1: Five Forces-Modell für den Bankenmarkt 25 Abbildung 2: Marktanteile der Vertriebswege für Versicherungsprodukte in % der lfd. Prämien 56 Abbildung 3: Anteile des Bankvertriebs am Verkauf von Lebensversicherungen in % 58 Abbildung 4: Anteile des Bankvertriebs am Verkauf von Sachversicherungen in % 59 Abbildung 5: Steuerung und Kontrolle von Weiterleitungen 156 Abbildung 6: Organisation des KBC-Allfinanzkonzepts 205 Abbildung 7: Struktur der Fortis Gruppe 217 Abbildung 8: Citibank als Multikanalbank 232 4

5 Abkürzungsverzeichnis Abb. Abbildung ALM Asset und Liability Management AVmG Altersvermögensgesetz BaFin Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht BAV Bundesanstalt für Versicherungen bav betriebliche Altersvorsorge bspw. beispielsweise CRM Customer Relationship Management DSGV Deutscher Sparkassen und Giroverband EG Europäische Gemeinschaft EStG Einkommenssteuergesetz EU Europäische Union HGB Handelsgesetzbuch IAS International Accounting Standards IFA Independent Financial Advisor IFRS International Financial Reporting Standards IT Informationstechnologie KWG Kreditwesengesetz Mrd. Milliarde p. a. per annum PC Personal Computer POS Point of Sale ROE Return on Equity u. a. unter anderem u. U. unter Umständen Univ. Universität VAG Versicherungsaufsichtsgesetz 5

6 1 Einleitung Spätestens seit der Fusion der Allianz AG mit der Dresdner Bank im Jahre 2001 ist das Thema "Allfinanz" in Deutschland wieder in den Fokus der Medien gerückt. Vom Begriff her keineswegs neu ist die Allfinanzthematik, die nach einer "Allfinanz-Euphorie" in den 80er Jahren in den frühen 90er Jahren in Deutschland fast in der Versenkung verschwand 1, in den letzten Jahren wieder verstärkt in den Blickpunkt der Finanzdienstleistungsindustrie getreten und wird - in Deutschland vor allem seit Bekanntgabe des Zusammenschlusses von Allianz/Dresdner Bank - in der Fachpresse kontrovers diskutiert. Vielfach wird heute von einer "Renaissance" der Allfinanzidee gesprochen, z. T. sprechen Konzernlenker von einer "Allfinanz-Vision" 2. Die Entwicklung und Beurteilung von Allfinanz in Deutschland beschreibt Farny zutreffend mit dem Verlauf einer Sinuskurve und ihren Auf und Abs - auf die Toterklärung des Konzepts folgte seine Wiederauferstehung. Heute scheint die Sinuskurve in Deutschland nach oben zu weisen: Die öffentlichrechtlichen Banken und Versicherer, die genossenschaftlichen Banken und die R+V- Versicherer entwickeln sich in die Richtung von "Finanzkonzernen", die Allianz hat die Dresdner Bank übernommen, HVB und Commerzbank intensivieren ihre Vertriebskooperationen mit ERGO bzw. AMB Generali. In der Literatur zum Thema Allfinanz setzen sich viele Autoren, häufig Vertreter von Unternehmensberatungen, mit den Ursachen der Wiederbelebung, bspw. der aktuellen Ertragsschwäche am Bankenmarkt oder der privaten Altersvorsorge, auseinander. Vielfach wird daraus ein Überlegenheitspostulat der Allfinanzstrategie abgeleitet. 3 Als Belege für das Gelingen des Allfinanzkonzepts werden dazu meist die erfolgreichen Allfinanzkonzerne der Benelux-Staaten, Fortis und ING angeführt. Es bestehen jedoch auch Zweifel. So titelte das Handelsblatt Anfang 2004 Allfinanzfusionen kommen aus der Mode und bezog sich auf eine aktuelle Studie der OECD, in der die Vorteilhaftigkeit diversifizierter Finanzkonglomerate in Frage gestellt wird. 4 Im Frühjahr 2005 verkaufte die Citigroup ihre Lebensversicherung Travelers Life & Annuity an 1 Vor allem das Scheitern der Zusammenarbeit der Bank für Gemeinwirtschaft und des Versicherers AMB führte dazu, daß "Allfinanz" in den 90er Jahren in der Finanzwelt quasi zum "Unwort des Jahres" wurde. Vgl. Schulte-Noelle (1998), S Schulte-Noelle (1998), S Vgl. bspw. Warth (1999), S. 122f., Bernet (1999), S Vgl. o.v. (2004i), S. 23 6

7 den US-Versicherungskonzern MetLife und markierte damit ihren Abschied von der Strategie des allumfassenden Finanzkonglomerats. 5 Festzustellen ist, daß eine Frage in der Literatur stark vernachlässigt wird: Liegt der Trend zur Allfinanz tatsächlich im Interesse der Kunden, bzw. rechtfertigt der Kundenwunsch es, den aus der Mode gekommenen Begriff der Allfinanz heute wiederzubeleben? Bevor im folgenden die Ziele und Vorgehensweise dieser Arbeit erläutert werden, soll zunächst auf den Begriff der Allfinanz näher eingegangen werden. Es ist festzustellen, daß der Begriff der Allfinanz in der Literatur auf vielfältige und unterschiedliche Weise interpretiert wird. Es lassen sich zunächst zwei prinzipielle Sichtweisen identifizieren, eine mit funktionalem und eine mit institutionellem Schwerpunkt: Die funktionale Sichtweise betrachtet Allfinanz als ein umfassendes Finanzangebot, das Bankund Versicherungsleistungen kombiniert. So begann man in den 80er Jahren im deutschsprachigen Raum den Trend, die gesamte Breite der Finanzdienstleistungen auf einem Vertriebsweg anzubieten, mit dem Begriff "Allfinanz" zu belegen. Viele Autoren verstanden und verstehen dabei den gemeinsamen Vertriebsweg als den primären Schwerpunkt der Allfinanzidee. 6 Teilweise wird mit Allfinanz sogar nur der Absatz von Versicherungsverträgen über Bankschalter oder Finanzinstitute beschrieben. 7 Vertreter der institutionellen Sichtweise betonen hingegen die kapitalmäßige Verflechtung bzw. den Integrationsgrad zwischen Bank und Versicherung. Hier wird von Allfinanz z. T. nur gesprochen, sofern die Bank- und Versicherungsdienstleistungen unter "einem Dach", d.h. in einem integrierten Unternehmen angeboten werden. 8 Diese Sichtweise entspricht auch der Denkweise in den Vereinigten Staaten der frühen 80er Jahre, als die Verflechtung von Unternehmen im Bereich der Finanzfunktionen zunahm. Eine erfolgreiche Umsetzung des "Financial Services"- Gedanken glaubte man primär durch Bündelung verschiedener Finanzdienstleister in einem Konzern erreichen zu können. 9 5 Vgl. o.v. (2005), S Vgl. bspw. Kern (1999), S. 45, Warth (1999), S Hierzu äußert sich ein Manager von ING, der sehr prägnant formuliert: "Allfinanz is distribution", vgl. bei Molyneux (1998), S. 8 8 Vgl. Molyneux (1998), S. 8 9 Vgl. Haller (1999), S. 16 7

8 Allfinanz bedeutet im englischsprachigen Raum Bancassurance, im Deutschen hingegen wird Bancassurance als eine Unterform des Oberbegriffs Allfinanz verstanden. Von Bancassurance spricht man in Deutschland, sofern der Schwerpunkt der Geschäftstätigkeit bei der Zusammenarbeit zwischen Bank und Versicherung im Bankbereich liegt, während Assurfinance im Fall eines Geschäftsschwerpunkts im Versicherungsgeschäft angewandt wird. 10 Angesichts der unterschiedlichen Ausprägungen der Allfinanz - je nach Integrationsgrad sowohl in Form von Konzernen als auch in losen Kooperationen - ist es ratsam, eine möglichst weite Definition des Allfinanzphänomens vorzunehmen. So wählt Zielke als Definition von Allfinanz das gleichzeitige Angebot von Bank- und Versicherungsprodukten durch einen Finanzintermediär. 11 Auf dieser Definition sollen im folgenden auch die Ausführungen dieser Arbeit basieren. Zu beachten ist, daß auch die sog. Strukturvertriebe als Allfinanzanbieter in diesem Sinne zu verstehen sind. Auf sie und ihre spezifischen Erfolgsfaktoren wird in Kapitel näher eingegangen. Einige Autoren sind der Meinung, angesichts der zunehmenden Integration der Finanzdienstleistungen solle der Begriff der Allfinanz in seinem weitesten Sinne verwendet werden, nämlich um ganz allgemein die Konvergenz von Bank und Versicherungsgeschäft zu beschreiben. 12 Während die Spezialisierung der Finanzinstitute sowie die aufsichtsrechtliche Systemtrennung in der Vergangenheit zu einer deutlichen Abgrenzung zwischen Bank- und Versicherungsgeschäft führte, treten ihrer Meinung nach die Unterschiede des Geschäfts heute in den Hintergrund. Die Zusammenarbeit wachse dementsprechend über reine Vertriebsvereinbarungen hinaus und dehne sich auf gemeinsame Produkterstellung sowie Strategieverfolgung aus. Neben die reine Marktorientierung durch Vertriebskooperation trete heute die Ressourcenorientierung, wie bspw. die gemeinsame Leistungserstellung von Banken und Versicherungen auf dem Markt für Altersvorsorge und Risikobewältigung. 10 Vgl. Bergmüller (2002), S Bancassurance nennt man im Deutschen auch "Bankassekuranz", wobei hiermit vor allem das von Banken in den 80er Jahren ausgehende Eindringen ins Versicherungsgeschäft gemeint wird, als Banken begannen, Versicherungen zu übernehmen bzw. Kooperationen mit Versicherungen einzugehen. Vgl. Warth (1999), S Vgl. Zielke (1997), S. 11. Hier wird Allfinanz allerdings mit dem Begriff Bankassekuranz bezeichnet, wobei kein Bedeutungsunterschied vorliegen dürfte. 12 Diese Neudefinition von Allfinanz wird bspw. von Warth (1999), S. 141f. empfohlen. 8

9 Festzustellen ist, daß der Begriff Allfinanz heute nach wie vor meist mit dem Privatkundengeschäft assoziiert wird. Gleichzeitig bieten sich jedoch auch Anwendungsmöglichkeiten im Firmenkundenbereich (siehe Kapitel 2.4.2) sowie Möglichkeiten zur Gestaltung der Gesamtrisikoposition im Allfinanzkonzern (siehe Kapitel 3.4). Inwieweit tatsächlich eine Konvergenz des Bank- und Versicherungsgeschäfts vollzogen wird, soll in Kapitel 2.4 diskutiert werden. Die Umsetzung einer voll integrierten Strategie ist angesichts des Vorherrschens von Vertriebskooperationen statt konzernrechtlicher Verbünde in Europa zwar selten anzutreffen, zumindest in der Theorie bietet das Allfinanzkonzept jedoch vielfältige Anwendungsmöglichkeiten. In der vorliegenden Arbeit wird das Thema Allfinanz aus unterschiedlichen Perspektiven betrachtet. Ziel der Kapitel zwei und drei ist es, die Hintergründe der Allfinanzidee zu beleuchten und kritisch zu bewerten. Das zweite Kapitel beschreibt dabei die geschichtliche Entwicklung des Konzepts, aktuelle Entwicklungen auf dem Bank- und Versicherungsmarkt sowie die Konvergenz von Bank- und Versicherungsgeschäft, die zur Aktualität der Allfinanzidee beiträgt. Der Status Quo der Umsetzung des Allfinanzkonzepts in verschiedenen europäischen Ländern, u. a. Deutschland, rundet das Kapitel ab. Im dritten Kapitel werden die wichtigsten Rationalen, die zur Wiederbelebung der Allfinanzidee führen, analysiert und hinterfragt. Im Detail beleuchtet werden hierbei Skalenund Verbundvorteile, Entwicklungen auf dem Altersvorsorgemarkt, Allfinanz aus Kundensicht sowie mögliche Diversifikationseffekte in Allfinanzkonzernen. In Kapitel vier wird der Frage nachgegangen, inwiefern sich das Allfinanzkonzept in seiner Umsetzung bis heute als Erfolg oder Mißerfolg erwiesen hat. Dabei werden wissenschaftliche Erfolgsstudien der letzten Jahrzehnte aufgearbeitet und die Möglichkeiten und Grenzen einer Erfolgsmessung kritisch bewertet. Nach dieser allgemeinen Analyse des Allfinanz-Phänomens im ersten Teil, ist es Ziel der Kapitel fünf und sechs, die praktische Umsetzung des Allfinanzkonzepts, primär die Zusammenarbeit zwischen Banken und Versicherungen im Vertrieb, zu durchleuchten. In Kapitel fünf werden Themenbereiche identifiziert, von deren Ausgestaltung der Erfolg einer Allfinanzpartnerschaft maßgeblich abhängig ist. Hierzu zählen: Integrationsgradund form, Marken- und Vertriebsstrategie, Produktpolitik und Mitarbeiter. Diese The- 9

10 menbereiche, im folgenden auch als "Erfolgsfaktoren" bezeichnet, werden im einzelnen mit Hilfe der vorliegenden Literatur, darunter Erfahrungsberichte von Unternehmensberatungen, analysiert. Hieraus werden Handlungsempfehlungen für die Praxis abgeleitet. In Kapitel sechs wird mit Hilfe von fünf Praxisbeispielen die praktische Umsetzung des Allfinanzkonzepts durchleuchtet. Die Dissertation verfolgt einen fallstudienorientierten Forschungsansatz zur Erreichung der Erkenntnisziele. Zur Informationsgewinnung wurden Interviews mit Verantwortlichen der jeweils untersuchten Banken und Versicherungen sowie Dokumente in Schriftform herangezogen. Es handelte sich um problemzentrierte Interviews, bei denen mit Hilfe eines Interviewleitfadens jeweils eine halbstrukturierte Befragung durchgeführt wurde. Die Befragten kamen dabei offen zu Wort. 13 Ziel ist es, bei den Allfinanzpartnerschaften (drei Konzerne und zwei Kooperationen) die in Kapitel 5 identifizierten erfolgsbestimmenden Themenbereiche ("Erfolgsfaktoren") zu beschreiben und analytisch-explanatorische Aussagen zu treffen. Es schließt sich jeweils der Versuch einer Erfolgsbeurteilung der betrachteten Allfinanzpartnerschaft an. Mit Hilfe der Analyse und Beurteilung der Fallstudien sollen dem Leser Anregungen zur erfolgreichen Ausgestaltung einer Allfinanzpartnerschaft gegeben werden. 13 Während der Befragte im problemzentrierten Interview seine subjektive Perspektive und Meinung offen äußern kann, ist der Interviewer durch den vorgegebenen Leitfaden in seinen Freiheitsgraden eingeschränkt. Vgl. zum problemzentrierten Interview bei Witzel (1983), S. 228f. 10

11 2 Die Geschichte und Bedeutung der Allfinanz in Deutschland und Europa 2.1 Die Geschichte der Allfinanz Entwicklungsstufen der Allfinanz im 20. Jahrhundert Die Ursprünge der Allfinanzidee reichen weit in die Vergangenheit. Überlieferte Verträge aus der venezianischen Wirtschaftsgeschichte lassen vermuten, daß das Bank- und Versicherungsgeschäft gemeinsame Wurzeln aufweisen: Das Seedarlehen im 12. Jahrhundert vereinte die Kreditfinanzierung und die Versicherung des Schiffs in einem Produkt. 14 Der Kapitalgeber finanzierte dem Schiffseigner sein Geschäft, bspw. eine Handelsfahrt, und übernahm zugleich das Risiko des Verlusts des Schiffs oder der Ladung. Nach wohlbehaltener Rückkehr des Schiffs erhielt er neben Rückzahlung seines Kapitals ein vorher festgelegtes Fixum. Dieses Fixum ließe sich aus heutiger Sicht entweder als Zins für die Finanzierung oder aber als Prämie für die Versicherungsleistung qualifizieren. Zum damaligen Zeitpunkt stellte es angesichts des unter Papst Gregor IX. ausgesprochenen Zinsverbots wahrscheinlich eine Versicherungsprämie dar. Eine Reihe von Beispielen zeigt, daß Kooperationen zwischen Banken und Versicherungen im 19. Jahrhundert in Europa keine Seltenheit waren und einige Institute sogar aus gemeinsamen Gründungen hervorgingen. So betrieb bspw. die Bayerische Hypothekenund Wechselbank seit ihrer Gründung 1835 bis zum Jahre 1906 unter ihrem Dach eine selbständige Abteilung für Lebens- und Feuerversicherungen. 15 Die Ausgliederung des Versicherungsgeschäfts im Jahre 1906 in das selbständige Versicherungsunternehmen "Bayerische Versicherungsbank" geschah aufgrund der seit Anfang des 20. Jahrhunderts eingeführten aufsichtsrechtlichen Trennung der Finanzsparten. Auf Beschluß des Reichstages von 1896 trat 1902 das Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG) in Kraft und die Versicherungsaufsicht (später Bundesaufsichtsamt für das Versicherungswesen) nahm ihre Arbeit in Berlin auf. Seitdem gilt in Deutschland das System der sog. "materiellen" Versicherungsaufsicht. Dieses Aufsichtssystem nimmt die Grund- 14 Vgl. Schulte- Noelle (1998), S Vgl. Wagner (1991), S

12 sätze des Publizitäts- und Normativsystems in sich auf. 16 Dazu kommt eine umfassende Mißstandsaufsicht, d. h. die Aufsicht wirkt aktiv auf die Versicherungen ein, um die Interessen der Versicherten jederzeit zu wahren und erstreckt sich auf den gesamten Geschäftsbetrieb des Versicherers. Fälschlicherweise wird in der Literatur zum Teil behauptet, im Zuge der Deregulierung des Versicherungsmarktes im Jahre 1994 sei die materielle Aufsicht "abgeschafft" worden. Dies ist nicht zutreffend: Auch heute gelten die Hauptziele der Aufsicht, wie sie Anfang des 20. Jahrhunderts im VAG festgelegt wurden: Sicherstellung der dauernden Erfüllbarkeit der Versicherungsverträge und die Wahrung der Interessen der Versicherten. 17 Neben dem Versicherungsaufsichtsgesetz traten im Laufe des 20. Jahrhunderts das Hypothekenbankengesetz sowie das Kreditwesen- und Bausparkassengesetz in Kraft, was zu einer strikten Aufteilung der Finanzsektoren führte. Ziele der Trennung waren der Schutz des Kunden sowie die Stabilität des Finanzsektors. 18 Die frühe Hochzeit der Allfinanz im Deutschland des 19. Jahrhunderts fand somit zu Beginn des 20. Jahrhunderts vorerst ein Ende. Die Trennung der Aufsicht, aber auch die zunehmende Spezialisierung und Arbeitsteilung führten dazu, daß im Laufe des gesamten 20. Jahrhunderts Banken primär im Finanzierungs- und Geldanlagegeschäft und Versicherungen im Risiko- und Vorsorgegeschäft tätig waren. Laut dem ehemaligen Vorstandsvorsitzenden der Allianz, Dr. Schulte-Noelle, bedeutet der Begriff Allfinanz aus funktionaler Sichtweise die Überwindung sowohl der gesetzlich geforderten Trennung zwischen Banken und Versicherungen als auch der Trennung nach Sparten innerhalb der Gruppen. 19 Nach dem 1903 entwickelten Grundsatz der Spartentrennung müssen seit Etablierung der Versicherungsaufsicht in Deutschland bspw. das Lebens- und Krankenversicherungsgeschäft getrennt vom übrigen Versicherungsgeschäft betrieben werden. Gründe hierfür sind die Gefahr von Interessenkollisionen und Risikotransfers. Durch die sog. Versicherungsrichtlinien, erlassen im Zuge der Etablierung des europäischen Versicherungsbinnenmarktes bis 1994, wurde die Spartentrennung in eini- 16 Seit Kodifizierung der nationalen Aufsichtsrechte Anfang des 20. Jahrhunderts existieren in Europa neben der materiellen Aufsicht das Publizitätssystem (Kontrolle der Versicherung durch Publizierung der Unternehmenskennzahlen vor der Öffentlichkeit) sowie die Kontrolle durch Normativbestimmungen (zusätzliche Erfüllung bestimmter formaler Voraussetzung bei Gründung und Betrieb einer Versicherung). Vgl. Müller (1995), S Vgl. Müller (1995), S Ähnliche Ziele verfolgte das in den USA seit den 20er Jahren eingeführte Trennbankensystem. Als Hauptgrund der Wirtschaftskrise wurde die Verwicklung von Banken in Wertpapiergeschäfte angesehen. Die Gesetzgebung reagierte mit dem Glass Steagall Act, durch den das Einlagengeschäft vom Wertpapiergeschäft und das Bankwesen vom Versicherungswesen getrennt wurden. Die Aufteilung des Finanzsektors bis Ende des 20. Jahrhunderts erfolgte also primär, um das Vertrauen der Bevölkerung in das Finanzwesen zurückzugewinnen. Volkswirtschaftliche Unterschiede spielten dabei keine Rolle. Vgl. Steiner (2003), S Vgl. Schulte- Noelle (1998a), S

13 gen Bereichen des Versicherungswesens aufgehoben. 20 Auch die Spartentrennung innerhalb des Bankensektors wurde im Laufe der Jahrzehnte durch Konzern- und Verbundbildungen im privaten und öffentlichen Sektor immer weiter überwunden. So kam es bspw. in den frühen 70er Jahren zur Einbindung der zuvor unabhängigen deutschen Hypothekenbanken in die Konzernstrukturen der deutschen Großbanken. 21 Eine Vorreiterrolle bei der Überwindung der Trennung von Bank- und Versicherungsgeschäft nahmen Mitte des 20. Jahrhunderts die Genossenschaftsbanken ein, die eigene Versicherungen gründeten. So wurde 1922 die Raiffeisen Allgemeine Versicherungsgesellschaft a. G. mit Kapital gegründet, das von der Deutschen Raiffeisenbank AG zur Verfügung gestellt worden war. Diese neue Versicherung bildete mit drei weiteren Gesellschaften den Ursprung der heutigen R+V Versicherungsgruppe. 22 Mit Blick auf die letzten dreißig Jahre lassen sich verschiedene Phasen der Allfinanzbewegung in Deutschland abgrenzen. Etwa zu Beginn der 80er Jahre begannen Banken damit, Lebensversicherungen in ihre Produktportfolios aufzunehmen und in Kooperation mit Versicherungsinstituten zu verkaufen. Der vertriebliche Aspekt stand dabei im Mittelpunkt. Aus Sicht der Banken, von denen die Initiative zur Kooperation ausging, war es das erklärte Ziel, dem Kunden die ganze Bandbreite der Finanzdienstleistungen auf einem Vertriebsweg zugänglich zu machen und dabei attraktives Provisionsgeschäft aus dem Versicherungsverkauf zu erzielen. Aus Sicht der Lebensversicherer ging es um die Mobilisierung von Vertriebskapazität, zumal der Bankvertrieb im Vergleich zum Agentenvertrieb aufgrund eines günstigeren Aufwands- und Ertragsverhältnisses Kostenvorteile aufwies. 23 Ein Hintergrund für die Allfinanzinitiativen der Banken in den 80er Jahren waren die sich abzeichnenden Verschiebungen bei der Kapitalanlage. Lange Zeit hatten die Banken den größten Anteil des Bar- und Anlagekapitals der Bevölkerung verwahrt, während der Anteil der Versicherungen vergleichsweise unbedeutend war. Aufgrund des steigenden Renditebewußtseins der sich emanzipierenden Anleger erfreute sich die Lebensversicherung als Anlage- und Absicherungsprodukt jedoch im Laufe der Jahrzehnte einer stetig wachsenden Beliebtheit. Während 1980 für neue Lebensversicherungen nur 25 Mrd. DM an Prämien eingenommen wurden, betrug die Zahl im Jahr 1991 mit rund 60 Mrd. DM be- 20 Vgl. Müller (1995), S.20 ff. Bspw. wurde das Spartentrennungsgebot im Bereich der Kredit- und Kautionsversicherung aufgehoben. 21 Vgl. Schulte- Noelle (1998), S Vgl. Förterer (2002), S Vgl. Warth (1999), S

14 reits zweieinhalbmal so viel. 24 Diese Verschiebung bei der Kapitalanlage bewog die Banken zum Vordringen in die Versicherungsvermittlung mit dem Ziel, sich vor der aufkommenden Konkurrenz der Versicherungen zu schützen. Alternativprodukte zur Lebensversicherung, wie der "Sparplan mit Versicherungsschutz" (das Sparziel wird beim Tod des Kunden durch den Versicherer garantiert, 1982 erstmals von der Deutschen Bank eingeführt), kamen auf den Markt und wurden von der Finanzpresse als "Kampfansage" 25 an die Versicherungen interpretiert. Ein weiterer Beweggrund für die Allfinanzinitiativen der Banken in den frühen 80er Jahren war die damals vorherrschende Denkweise. Die Banken befürchteten, angesichts der fortschreitenden Disintermediation 26 am Ende des Jahrhunderts in eine den Stahlwerken vergleichbare Situation zu geraten. Diese Vermutung ließ Diversifikationsstrategien in das Provisionsgeschäft, wie z. B. die Versicherungsvermittlung, besonders attraktiv erscheinen. Hinzu kam das Argument, die vorhandenen Filialnetze durch zusätzliches Versicherungsgeschäft besser auslasten zu können. Festzustellen ist allerdings, daß in Deutschland nur wenige Banken den Schritt wagten, konzernrechtliche Verbindungen mit Versicherungen einzugehen. Ein Beispiel für eine Fusionsstrategie liefert die Deutsche Bank. Die Bank gründete 1989 ihren eigenen Lebensversicherer DB-Leben, übernahm dann die Mehrheit am Deutschen Herold und übertrug den Versicherungsbestand auf diesen. Es wurden Versicherungsberatungszentren aufgebaut und speziell dafür Auszubildende geschult. Die Zusammenarbeit war auf das inländische Privatkundengeschäft beschränkt. Angesichts des hohen Restrukturierungsaufwands, den der Erwerb des Deutschen Herolds mit sich brachte, wird der Erfolg dieser Allfinanzfusion kritisch betrachtet. 27 Im Jahr 2002 gab die Deutsche Bank ihre Mehrheitsbeteiligung am Deutschen Herold an die Zürich Gruppe ab - die exklusive Kooperation zwischen Deutsche Bank und Deutschem Herold wurde aufrechterhalten. Ein weiteres Beispiel ist die Übernahme der Bank für Gemeinwirtschaft (BfG) durch die AMB- Gruppe (Aachener und Münchener Beteiligungs AG) im Jahre Nach Erwerb der Mehrheit an der Bank begann man mit dem Vertrieb von Versicherungen über den Bankschalter sowie von Bankprodukten über Versicherungsagenten. Ab Mitte der 90er Jahre baute die AMB ihren Anteil an der BfG jedoch sukzessive ab, 1999 wurde die rest- 24 Vgl. Erdmann (2001b), S Vgl. bei Haller (1999), S Disintermediation im Bankwesen bedeutet, daß aufgrund der direkten Inanspruchnahme des Kapitalmarkts bestimmte Bankdienstleistungen verzichtbar werden. 27 Vgl. bspw. Warth (1999), S

15 liche Beteiligung an die schwedische SE-Bank verkauft. Es herrscht die Einschätzung vor, daß die AMB mit der BfG nicht ihre angestrebten Ziele erreichen konnte, das "erste Allfinanzhaus Deutschlands" erwies sich als Fehlschlag. 28 Anfang der 90er Jahre hatte die "Vision" der Allfinanz u. a. wegen dieses Mißerfolgs viel von ihrer Zugkraft verloren. Festzuhalten ist, daß bei den Allfinanzkooperationen- und fusionen der 80er Jahre der vertriebliche Aspekt im Vordergrund stand, die Zusammenarbeit war in der Regel auf das Privatkundengeschäft beschränkt. Der Vorstoß der AMB- Gruppe ins Bankgeschäft deutet an, daß seit Ende der 80er Jahre auch die Versicherungsunternehmen als Initiatoren der Allfinanzbewegung auftraten. Versicherungskonzerne wie die AXA begannen, Banken und Investmentgesellschaften zu erwerben, ihre Vermögensverwaltung auszubauen und den Vertrieb neu zu strukturieren. Als ein Initialauslöser dieser Entwicklung gilt die Absicht der Versicherer, die Gelder abgelaufener Lebensversicherungen im Hause zu halten. 29 Statt diese Gelder wieder in Form langfristig bindender Rentenprodukte anzulegen, wünschen vor allem ältere Versicherte eine schnelle Verfügbarkeit und Liquidität bei der Wahl einer Anlageform. Investmentgesellschaften bieten hier mit ihren Fonds die passende Alternative. Zudem rückte die Notwendigkeit einer kapitalgedeckten Zusatzvorsorge neben der umlagefinanzierten gesetzlichen Rente in den letzten Jahrzehnten immer mehr in das Bewußtsein der Bevölkerung. Schätzungen gehen davon aus, daß bis zum Jahr 2010 bis zu 27 Mrd. Euro in staatlich geförderte Altersvorsorgeprodukte fließen werden. 30 Im Bereich der Altersvorsorge entsteht somit seit Jahren ein bedeutender Markt, in dem die Versicherungen und Banken als Konkurrenten um das Versorgungskapital einer zunehmend renditebewußten Bevölkerung auftreten. Die sog. "Drittgeldverwahrung", das Asset Management, gelangte dadurch in den letzten Jahrzehnten in den Focus der Versicherer; der Zukauf von Kompetenzen in diesem Bereich war Hintergrund vieler Fusionstransaktionen. Eine Entwicklung, die die Allfinanzbemühungen der Versicherungen in den 90er Jahren begleitete, ist die sog. Deregulierung - die Verwirklichung des Binnenmarktes für Versicherer im Jahre Unter Deregulierung wird im allgemeinen die Umsetzung der Dritten Versicherungsrichtlinie der EG im Juli 1994 verstanden. 28 Vgl. Schulte-Noelle (1998), S Vgl. bspw. Erdmann (2001b), S Vgl. Schüller (2002), S

16 Hierdurch wurde das deutsche Aufsichtsrecht entscheidend geändert. Parallel hierzu trat am 1. November 1994 der Vertrag über die Europäische Union ("Maastricht") in Kraft, durch den die Wirtschafts- und Währungsunion realisiert wurde. Den institutionellen Rahmen bilden drei Generationen von Liberalisierungsrichtlinien, die in einem Zeitraum von rund 20 Jahren erlassen wurden. Dabei wurden die Niederlassungs-, die Dienstleistungs- sowie die Kapitalverkehrsfreiheit innerhalb der EG (EU) verwirklicht. 31 Ziel der Deregulierung 1994 war neben der Schaffung gleicher Bedingungen für alle Marktteilnehmer in Europa die Verstärkung des Wettbewerbs unter den Versicherern, wodurch Innovationsfähigkeit und damit die Qualität des Versicherungsschutzes zugunsten der Verbraucher steigen sollten. Durch die sog. Dritte Richtlinie wurde die Rechtsgrundlage für Binnenmarktverhältnisse auf dem Sektor der Lebens- und Nichtlebensversicherung geschaffen. Seit Umsetzung dieser Richtlinie gilt das sog. "single-licence- Prinzip". Dies besagt, daß eine Versicherung ihr Geschäft in jedem der Mitgliedsstaaten ausüben kann; eine einmal erteilte Geschäftserlaubnis durch die Sitzlandsaufsicht ist im gesamten Gemeinschaftsgebiet anwendbar. Es gilt die einheitliche Zulassung und Aufsicht durch den Hauptsitzstaat des Versicherungsunternehmens ("home country control") und die gegenseitige Anerkennung der in jedem Mitgliedstaat geltenden Aufsichtssysteme. Zudem wurden vom Gesetzgeber die Vorschriften über die technischen Rückstellungen koordiniert; eine Angleichung des Versicherungsrechts innerhalb der EU nahm man hingegen nicht vor. Entscheidend ist, daß im Zuge der Dritten Richtlinie die sog. Tarifkontrolle abgeschafft wurde. Die vorherige Genehmigung und die systematische Mitteilung der Vertrags- und Tarifbedingungen fällt seitdem - außer für die Pflichtversicherung und die Krankenversicherung - auch für das Privatkundengeschäft weg. 32 Nur eine nachträgliche Kontrolle der Tarifbedingungen ist weiterhin zulässig - diese "nicht-systematischen" Mitteilungen dürfen allerdings keine Voraussetzung für die Ausübung des Versicherungsgeschäftes sein. Die Aufsicht richtet sich also seit 1994 im wesentlichen auf das Unternehmen selbst, seine Solvabilität und seine Leitung, nicht mehr auf Produkte und Tarife. Die Rentabilität der Produkte wird nur nachträglich überprüft. Auf diese Weise kann ein solvabler Versicherer die Tarife ohne Zwang auch unterhalb des technisch-finanziellen Gleichgewichts festlegen. 31 Vgl. ausführlich hierzu bei Müller (1995), S. 5ff. 32 Vgl. Loheac (1994), S Zuvor bedurfte die Versicherung einer vorherigen Genehmigung, bevor sie die AVB (Allgemeine Versicherungsbedingungen) in den Verkehr bringen konnte. 16

17 Während vor 1994 die Vermeidung von Krisen bzw. Konkursen von Versicherungsunternehmen unbedingtes Ziel der Versicherungsaufsicht war, wird der Konkurs einer Versicherung im Rahmen der Dritten Versicherungsrichtlinien als "Teil des logischen Schemas" 33 akzeptiert. Empirische Untersuchungen der Rentabilität des Sachversicherungsgeschäfts zwischen 1975 bis 1993 belegen, daß die risikobereinigten Marktergebnisse um so besser sind, je höher das Regulierungsniveau eines Landes ist. 34 Ebenso ist bewiesen, daß die Konkurswahrscheinlichkeit innerhalb eines Marktes mit abnehmendem Regulierungsniveau steigt. Ein Blick auf die operativen Gewinne von Versicherungsunternehmen im europäischen Vergleich zeigt, daß Deutschland zwischen 1980 bis 1990 den am stärksten reglementierten Versicherungsmarkt sowie die rentabelsten Versicherungsunternehmen aufwies. 35 Der Wegfall der Tarifkontrolle 1994 mündete in Deutschland in einem verstärkten Wettbewerb über den Preis, es kam zu einem Preisverfall in allen Versicherungssparten. 36 Die angesichts rückläufiger Gewinnmargen zu vermutende Konzentration im europäischen Versicherungsmarkt hat sich bewahrheitet: Seit 1994 haben die Fusionen in der europäischen Versicherungsbranche deutlich zugenommen. 37 Die Markteintritte ausländischer Versicherungsunternehmen in Deutschland nach Verwirklichung der Niederlassungsfreiheit in 1994 fielen hingegen geringer aus als befürchtet. 38. Im Produktbereich zeichnete sich seit neben einem deutlichen Preisrückgang - in Deutschland ein Trend zu stärkerer Kundenorientierung, bspw. durch sog. "Rundum- Sorglospakete" mit kostenlosen Serviceleistungen, ab. Festzuhalten ist, daß sich vor dem Hintergrund des EU-Binnenmarktes und der Deregulierung die Konzentrationstendenz in der Versicherungs- und Bankenbranche verstärkte. Argumente für Fusionen waren in erster Linie das Erlangen einer "kritischen" Größe als Schutz vor feindlichen Übernahmen sowie die damit erreichbaren Skaleneffekte (bspw. im Asset Management). Die Fusionen in der Finanzdienstleistungsbranche der 90er Jahre 33 Loheac (1994), S. 1118, vgl. auch Horsch (2002), S. 669; Zielke spricht in bezug auf den Versicherungsmarkt in Deutschland vor 1994 von einem "Versicherungskartell", auf dem durch die materielle Versicherungsaufsicht jegliche Konkurrenz untersagt war. Vgl. Zielke (1997), S Vgl. Weidenfeld (1997), S Vgl. bei Zielke (1995), S. 55, eine Studie von Michael Muth aus 1993 wird zitiert. 36 Vgl. Koch (2001), S Vgl. Kern (1999), S. 9, verwiesen wird auf eine Studie von Roland Berger & Partner, Beispiele für Fusionen seit 1994 sind: Allianz/AGF, AXA/UAP, Bildung des ERGO-Konzerns, Generali/AMB. 38 Vgl. Kern (1999), S. 6, Hosch (2001), S Konzentrationshemmend wirken hier noch heute die national unterschiedlichen Aufsichtsrechte sowie die national geprägten Kundenpräferenzen. 17

18 waren "autonomie-, kosten- und angebotsorientiert" 39. Auch Allfinanzfusionen gehörten zu den Strategien der Bank- und Versicherungskonzerne - sie traten jedoch vorerst eher "beiläufig" in Erscheinung und waren Teil des allgemeinen Größenstrebens Die konzernrechtliche Verbindung von Banken und Versicherungen Eine zentrale Hürde bei der Umsetzung von Allfinanzstrategien stellte sich bei der konzernrechtlichen Einbindung von Banken in Versicherungsinstitute und umgekehrt. Kreditinstitute werden durch bankaufsichtsrechtliche Bestimmungen nicht daran gehindert, bankfremde Tätigkeiten durchzuführen 40. Nach 5 VAG bedürfen Unternehmen, die Versicherungsgeschäfte betreiben, allerdings der Erlaubnis der Versicherungsaufsicht. Versicherungsinstitute hingegen dürfen nach 7 VAG keine versicherungsfremden Geschäfte betreiben, es sei denn diese Geschäfte stehen in unmittelbarem Zusammenhang mit dem Versicherungsgeschäft. 41 Als versicherungsnah gelten die Vermittlung von Bausparverträgen und Fonds, Bankgeschäfte sind hingegen untersagt. Für Kreditinstitute ist es somit möglich, über rechtlich selbständige Tochterunternehmen Versicherungsgeschäft zu betreiben. Bei Beteiligungserwerben im Rahmen von Verbundoder Konzernstrategien unterliegen Banken dabei diversen Vorschriften, u. a. in bezug auf die Höhe des haftenden Eigenkapitals. Festzuhalten ist jedoch, daß die Umsetzung von Allfinanzstrategien für Banken grundsätzlich möglich ist. Versicherungen ist es grundsätzlich aufgrund von 7 VAG und verschiedenen aufsichtsrechtlichen Bestimmungen nicht möglich, herrschendes Unternehmen in einem Allfinanz- Konzern zu werden. 42 Zur Umgehung des Vermittlungsverbotes gründeten viele Versicherungsunternehmen rechtlich selbständige Vertriebsgesellschaften, um so in ihrem Produktportfolio sämtliche Finanzprodukte anbieten zu können. Als Lösungsmöglichkeit für eine konzernrechtliche Verbindung von Banken und Versicherungen hat sich in den letzten Jahrzehnten die Gründung einer Holding bzw. Holdinggesellschaft erwiesen. Eine Holding ist eine Unternehmung, deren Hauptzweck die dauerhafte Beteiligung an einem oder mehreren rechtlich selbständigen Unternehmen ist. Die Holding kann als konzernleitende Dachgesellschaft fungieren und hat den Vorteil, daß sie nicht den bank- und versicherungsaufsichtsrechtlichen Vorschriften unterliegt. Sowohl 39 Vgl. Haller (1999), S Vgl. Amely (1994), S. 49 f. 41 Vgl. Müller (1995), S.146 ff. Grund ist, daß das an sich bereits risikoreiche Versicherungsgeschäft nicht durch weitere Geschäftstätigkeiten mit Risiko belastet werden soll. 42 Vgl. Amely (1994), S

19 Banken als auch Versicherungen ist es möglich, einen Allfinanzkonzern zu gründen, der von einer solchen aufsichtsfreien Holding geführt wird Die Financial Services-Welle in den USA Um ein umfassendes Bild der Entwicklung der Allfinanz in Deutschland und Europa zu zeichnen, ist es notwendig, einen Blick auf die seit Beginn der 80er Jahre parallel in den USA ablaufenden Bewegungen des Financial Services Marktes zu werfen. Die in den USA zu dieser Zeit stattfindende "Financial Services"- Welle brachte die europäischen Institute dazu, sich verstärkt und kontrovers mit dem Thema Allfinanz auseinanderzusetzen. Manche Autoren behaupten sogar, Allfinanz habe in Europa erst durch der Übernahme der Financial Services-Idee aus den USA Einzug gehalten. 44 In den USA kam es in den frühen 80er Jahren zu einer Annäherung von Unternehmen im Bereich der Finanzindustrie. Verflechtungen und Kooperationen zwischen Banken, Versicherungen und Warenhäusern hatten zum Ziel, dem Kunden die ganze Palette der Financial Services aus einer Hand anbieten zu können. Als Voraussetzung eines erfolgreichen Financial Services-Konzepts galt die Zusammenführung der verschiedenen Produktlieferanten in einem integrierten Konzern. Protagonisten dieser Strategie waren bspw. die Institute American Express oder Sears. Hintergrund der Bewegung war eine neu aufkommende Konkurrenzsituation auf dem amerikanischen Finanzdienstleistungsmarkt: Auf der Nachfrageseite stand ein zunehmend rationaler und kritischer Kunde, angebotsseitig drangen neue Protagonisten, bspw. Warenhäuser und Travel Related Services, mit neuen Produkten in den angestammten Markt der Banken und Versicherungen ein. Der Einsatz von Informationstechnologie verstärkte sich, die politisch verordnete Trennung der Finanzbereiche löste sich im Zuge der Deregulierung zunehmend auf. 45 Als Reaktion auf die Wirtschaftskrise war 1933 mit dem Glass Steagall Act eine rechtliche Trennung der Tätigkeitsfelder von Geschäftsbanken, Investmentbanken und Versicherungen etabliert worden. In den 80er Jahren begannen viele Institute jedoch, die Grenzen der gesetzlichen Trennung der Finanzbereiche auszutesten (Deregulierung): So drangen die Geschäftsbanken bspw. durch die Gründung von Tochtergesellschaften in das den 43 Vgl. ausführlich zum Holding- Konzept in Kapitel 5.2.2, ebenso Amely (1994), S Vgl. bei Erdmann (2001b), S Vgl. Steiner (2003), S. 9f. 19

20 Investmentbanken vorbehaltene Wertpapiergeschäft ein. Auch die rechtlichen Grenzen zwischen Bank- und Versicherungsgeschäft lösten sich immer mehr auf. 46 Erst mit dem sog. Gramm Leach Bliley Act im Jahre 2000 wurde es möglich, das Bankund Versicherungsgeschäft unter einem Dach zu betreiben, indem als Rechtsform für Allfinanzkonzerne die sog. "Financial Holding Company" eingeführt wurde. Die Financial Services-Euphorie in den USA schwächte sich Ende der 80er Jahre deutlich ab. Grund hierfür war neben den noch bestehenden rechtlichen Barrieren der ausbleibende finanzielle Erfolg vieler Konglomerate, wozu sowohl Integrationsprobleme innerhalb der Konzerne als auch mangelnde Kundenresonanz beitrugen. 47 Viele Allfinanz- Konglomerate der 80er Jahre wurden zwischenzeitlich rückabgewickelt. Nach Aufhebung der rechtlichen Trennung der Finanzsektoren im Jahr 2000 erwarteten viele eine Fusionswelle zwischen Banken und Versicherungen in den USA. Diese blieb jedoch bislang aus. So titelt die Frankfurter Allgemeine Zeitung im Jahr 2001 "Allfinanz ist in Amerika kaum bekannt" 48 und bezieht sich damit auf die Tatsache, daß das Thema Allfinanz in den USA aufgrund der bisherigen Trennung der Finanzsektoren noch in seinen Anfängen steckt. Auch heute bestehen in den USA auf einzelstaatlicher Ebene noch zahlreiche, vor allem versicherungsrechtliche Hindernisse, die Allfinanzfusionen erschweren. 49 Zudem erwirtschaften die US-Banken im Vergleich zu den US- Versicherungen wesentlich höhere Eigenkapitalrenditen; die Übernahme von Versicherungsinstituten birgt daher die Gefahr einer Rentabilitätsverwässerung. Die im Jahre 1998 aus der Fusion von Citicorp und Travelers Group hervorgegangene Citigroup, mit einer Marktkapitalisierung von 233 Mrd. Dollar der weltweit größte "Allfinanz"- Konzern, entpuppt sich bei näherer Betrachtung in erster Linie als Bankkonzern, der "nebenbei im Heimatmarkt auch Versicherungen anbietet" 50. Der im Jahre 2000 erwirtschaftete Gewinn lag bei 13,5 Mrd. Dollar, wozu die Versicherungssparte nur 2,6 Mrd. Dollar beitrug. Zudem wird bezweifelt, ob die Allfinanzaktivitäten der Gruppe der 46 Das Office of the Controller of the Currency (OCC) legte bpsw. das Bundesrecht dahingehend aus, daß es bundesweit agierenden Banken möglich war, Versicherungen in Kommunen mit weniger als Einwohnern zu verkaufen. Vgl. Steiner (2003), S Vgl. Haller (1999), S Siehe o.v. (2001b), S Vgl. hierzu ausführlich bei Steiner (2003), S. 12 f. 50 o.v. (2001c), S

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