GS OA 14. Grundsätze für die Prüfung und Zertifizierung von Fahrzeug-Instandhaltungs- und Fahrzeugprüfmaschinen und -geräten. Stand 05.

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "GS OA 14. Grundsätze für die Prüfung und Zertifizierung von Fahrzeug-Instandhaltungs- und Fahrzeugprüfmaschinen und -geräten. Stand 05."

Transkript

1 GS OA 14 Entspricht dem Anerkennungsumfang, der bei der ZLS beantragt werden soll. Grundsätze für die Prüfung und Zertifizierung von Fahrzeug-Instandhaltungs- und Fahrzeugprüfmaschinen und -geräten Stand Fachbereich Holz und Metall Prüf- und Zertifizierungsstelle Oberflächentechnik und Anschlagmittel im DGUV Test Seligmannallee 4 DE Hannover

2 Prüfgrundsätze "Fahrzeug-Instandhaltungs- und Fahrzeugprüfmaschinen und -geräten" Ausgabe Inhaltsverzeichnis 1 Anwendungsbereich... 3 Begriffe Erstmalige Prüfung: Wiederholungsprüfung: Stichprobenprüfung: Prüfgrundlagen Allgemeine Prüfgrundlagen Besondere Prüfgrundlagen Durchführung der Prüfung Einleitung eines Prüfverfahrens Ablauf der Prüfung Ablauf einer Prüfung und Zertifizierung Gültigkeit Verzeichnis der Anlagen... 6 Anhang 1: Regelwerk Anhang : Organisatorischer Ablauf einer Prüfung und Zertifizierung

3 1 Anwendungsbereich Diese Prüfgrundsätze finden Anwendung auf die Prüfung und Zertifizierung von technischen Arbeitsmitteln nach der Prüf- und Zertifizierungsordnung der Prüf- und Zertifizierungsstellen im DGUV Test (BGG 90), dem Produktsicherheitsgesetz (ProdSG) und der Maschinenrichtlinie (006/4/EG). Im Sinne dieser Prüfgrundsätze sind Produkte im Produktsicherheitsgesetz und Maschinen in der Maschinenrichtlinie Artikel definiert. Diese Prüfgrundsätze enthalten die Anforderungen für die Prüfung und Zertifizierung von Fahrzeug-Instandhaltungs- und Fahrzeugprüfmaschinen und -geräten, die im gewerblichen Bereich Verwendung finden. Begriffe.1 Erstmalige Prüfung: Prüfung der Unterlagen und des Baumusters nach Annahme eines Auftrags.. Wiederholungsprüfung: Prüfung am Baumuster und/oder der Unterlagen zur Feststellung, ob die bei einer vorhergegangenen Prüfung vorgefundenen Mängel beseitigt sind..3 Stichprobenprüfung: Prüfung, um die Übereinstimmung der Serienmaschine mit dem geprüften Baumuster sicherzustellen. 3 Prüfgrundlagen 3.1 Allgemeine Prüfgrundlagen Den Prüfungen werden die in Anhang 1 aufgeführten Regelwerke zugrunde gelegt. Wird eine Prüfung auf Grundlage eines Regelwerk-Entwurfes durchgeführt, so wird dies zuvor mit dem Auftraggeber vereinbart. Die unter Abschnitt des Anhangs 1 genannten Regelwerke wurden gemäß Artikel 5 der Richtlinie 006/4/EG von der Bundesrepublik Deutschland als wichtig oder hilfreich zur sachgerechten Umsetzung der grundlegenden Sicherheits- und Gesundheitsanforderungen nach Anhang I dieser Richtlinie veröffentlicht. 3. Besondere Prüfgrundlagen Ergänzend zu diesen Prüfgrundsätzen werden in den Anlagen die Anforderungen zu den am häufigsten vorkommenden Gefährdungen für bestimmte technische Arbeitsmittel behandelt; sie erheben aber keinen Anspruch auf Vollständigkeit (siehe vorangestelltes Verzeichnis der Anlagen). 3

4 4 Durchführung der Prüfung 4.1 Einleitung eines Prüfverfahrens Die Anforderungen zur Einleitung der Prüfung sind Anhang zu entnehmen Mit dem Antrag zur Einleitung der Prüfung erklärt der Auftraggeber, bei keiner anderen Prüf- und Zertifizierungsstelle einen Auftrag zur Prüfung eingereicht zu haben Beim Erteilen eines Auftrages für Maschinen und Geräte sind folgende Unterlagen (analog Maschinen- Richtlinie 006/4/EG, Anhang VII Nr. A.1) mit in deutscher Sprache abgefassten Texten einzureichen: - Abbildung der Maschine (z. B. Prospekt, Lichtbild), - technische Zusammenstellungszeichnung der Maschine, - Schaltpläne samt Geräteliste (Elektrik, Pneumatik, Hydraulik), - technische Detailzeichnungen für sicherheitsrelevante Bauteile, - Risikobeurteilung nach DIN EN ISO mit Beschreibung der Lösungen, die zur Verhütung der von der Maschine ausgehenden Gefahren gewählt wurden, sowie eine Liste der hierfür herangezogenen Normen oder Vorschriften, - Betriebsanleitung, - bei Serienfertigung eine Zusammenstellung der vom Hersteller getroffenen Maßnahmen, die sicherstellen, dass jede einzelne Maschine mit dem geprüften Baumuster übereinstimmt (z. B. Prüfung der sicherheitstechnischen Ausrüstung auf Vollständigkeit und Funktion, Durchführen vorgeschriebener Messungen im Rahmen der Endkontrolle). 4. Ablauf der Prüfung Die Prüfung besteht aus der erstmaligen Prüfung sowie gegebenenfalls aus Wiederholungsprüfungen Erstmalige Prüfung Mit der erstmaligen Prüfung wird erst begonnen, wenn die in Abschnitt 4.1. aufgeführten Unterlagen der Prüfstelle vorliegen. Es wird geprüft, ob das vorgestellte Baumuster den im Anhang I der Richtlinie 006/4/EG genannten Grundlegenden Sicherheits- und Gesundheitsanforderungen bei Konzipierung und Bau von Maschinen und Sicherheitsbauteilen entspricht. Unter anderem werden folgende Einzelprüfungen durchgeführt: 1) Prüfung der Betriebsanleitung auf Vollständigkeit hinsichtlich der in EN ISO 1100:010 genannten notwendigen Angaben. ) Prüfung, ob die Maschine deutlich und dauerhaft mit den im Abschnitt des Anhanges I zur Richtlinie 006/4/EG geforderten Angaben gekennzeichnet ist (z. B. Typenschild) und diese Angaben mit den Daten in der Betriebsanleitung übereinstimmen. 3) Prüfung, ob die bewegten Teile Gefahren hervorrufen, diese Gefahrstellen ausreichend gesichert sind und die Wirkung der Schutzeinrichtung auf Dauer gewährleistet ist. 4) Prüfung, ob die Antriebe entweder mit festen trennenden Schutzeinrichtungen oder mit beweglichen, trennenden verriegelten Schutzeinrichtungen gesichert sind. 5) Prüfung der Werkzeugverdeckungen auf Vollständigkeit und Eignung. 6) Prüfung der elektrischen Ausrüstung auf Einhaltung der Bestimmungen der DIN EN

5 7) Prüfung der Maschinensteuerung hinsichtlich sicherheitsrelevanter Bereiche. 8) Prüfung der Sicherungen gegen unbeabsichtigtes Einschalten. 9) Prüfung, ob alle zur Bedienung, Wartung und dem Rüsten erforderlichen Teile der Maschine gefahrlos erreichbar und ergonomisch gestaltet sind. 10) Prüfung, ob bei Verminderung der Energiezufuhr, z. B. Druckabfall bei pneumatischer oder hydraulischer Werkstückspannung, kein Gefahrzustand entsteht. 11) Prüfung der Funktionssicherheit aller Schutzeinrichtungen. 1) Sofern in maschinenspezifischen europäischen Normen nicht anders festgelegt, wird die Geräuschemission gemäß den Vorgaben der DIN EN ISO 1100 gemessen. 4.. Prüfberichte Über alle Prüfungen wird ein Prüfbericht (Protokoll über die Prüfung der Arbeitssicherheit) angefertigt. Eine Ausfertigung des Protokolls über die Prüfung der Arbeitssicherheit wird dem Auftraggeber ausgehändigt. 1) Erstmalige Prüfung Das nach der erstmaligen Prüfung erstellte Protokoll über die Prüfung der Arbeitssicherheit umfasst: - Angaben zum Ort, Zeitpunkt und Art der durchgeführten Prüfung - Beschreibung des Baumusters, - Ergebnis der Prüfung, - Liste der abzustellenden sicherheitstechnischen Mängel. Prüflisten, Messberichte, Bilddokumentation, ggf. Zeichnungen sicherheitsrelevanter Bauteile verbleiben als Nachweis beim zuständigen Prüfbereich. ) Wiederholungsprüfung Das nach der Wiederholungsprüfung erstellte Protokoll beschreibt die zur Mängelbeseitigung durch den Auftraggeber durchgeführten Maßnahmen und enthält eine Bilddokumentation. Der Auftraggeber erhält eine Ausfertigung des Protokolls über die Wiederholungsprüfung. 5 Ablauf einer Prüfung und Zertifizierung Auftragserteilung, Vorbereitung der Prüfung, Wiederholungsprüfungen, Zertifikatserteilung, Gültigkeit des Zertifikates, Aufzeichnung über Beanstandungen und Kontrollmaßnahmen sind in Anhang zusammengestellt. 6 Gültigkeit Diese Prüfgrundsätze gelten ab Dezember

6 7 Verzeichnis der Anlagen Anlage 7: Sicherheitstechnische Anforderungen an Rollen-Prüfständen Anlage 8: Sicherheitstechnische Anforderungen an Reifenmontiermaschinen Anlage 9: Sicherheitstechnische Anforderungen an Einspritzpumpen-Prüfstände Anlage 10: Sicherheitstechnische Anforderungen an Radauswuchtmaschinen Anlage 11: Sicherheitstechnische Anforderungen an Karosserie-Richtmaschinen Anlage 1: Sicherheitstechnische Anforderungen an Starter- und Generatoren-Prüfstände Anlage 13: Sicherheitstechnische Anforderungen an Spannvorrichtungen für Schraubenfedern Anlage 14: Sicherheitstechnische Anforderungen an Kraftstoff-Umfüllgeräte 6

7 Fachbereich Holz und Metall Prüf- und Zertifizierungsstelle Oberflächentechnik und Anschlagmittel im DGUV Test PuZ OA Anhang 1 Ausgabe Seite 1 von 6 Prüfgrundlagen, Regelwerke 1 EG-Regelungen 1.1 EG-Richtlinien Richtlinie 98/37/EG des Rates vom. Juni 1998 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten für Maschinen (EG-Maschinenrichtlinie), zuletzt geändert durch Richtlinie 006/4/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. Mai 006. Richtlinie 89/336/EWG (EMV-Richtlinie) des Rates vom 3. Mai 1989 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die elektromagnetische Verträglichkeit, zuletzt geändert durch Richtlinie 004/108/EG des Rates vom 15. Dezember 004. Richtlinie 87/404/EWG des Rates vom 5. Juni 1987 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über einfache Druckbehälter, zuletzt geändert durch Richtlinie 93/68/EWG des Rates vom. Juli Richtlinie 006/95/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 1. Dezember 006 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten betreffend elektrische Betriebsmittel zur Verwendung innerhalb bestimmter Spannungsgrenzen. 1. Europäische Normen und Normentwürfe DIN EN ISO DIN EN 349 DIN EN 349 -Berichtigung 1- DIN EN DIN EN 84 DIN EN DIN EN 894- DIN EN Sicherheit von Maschinen; Sicherheitsabstände gegen das Erreichen von Gefahrenstellen mit den oberen Gliedmaßen Sicherheit von Maschinen; Mindestabstände zur Vermeidung des Quetschens von Körperteilen Sicherheit von Maschinen; Mindestabstände zur Vermeidung des Quetschens von Körperteilen Sicherheit von Maschinen - Ergonomische Gestaltungsgrundsätze - Teil 1: Begriffe und allgemeine Leitsätze Sicherheit von Maschinen - Optische Gefahrensignale - Allgemeine Anforderungen, Gestaltung und Prüfung Sicherheit von Maschinen - Ergonomische Anforderungen für die Gestaltung von Anzeigen und Stellteilen - Teil 1: Allgemeine Leitsätze für Benutzer-Interaktion mit Anzeigen und Stellteilen Sicherheit von Maschinen - Ergonomische Anforderungen für die Gestaltung von Anzeigen und Stellteilen - Teil : Anzeigen Sicherheit von Maschinen - Ergonomische Anforderungen an die Gestaltung von Anzeigen und Stellteilen - Teil 3: Stellteile

8 DIN EN DIN EN 953 DIN EN 981 DIN EN 98 DIN EN 983 DIN EN 1037 DIN EN 1088 Sicherheit von Maschinen - Ergonomische Anforderungen an die Gestaltung von Anzeigen und Stellteilen - Teil 3: Lage und Anordnung von Anzeigen und Stellteilen Sicherheit von Maschinen - Trennende Schutzeinrichtungen - Allgemeine Anforderungen an Gestaltung und Bau von feststehenden und beweglichen trennenden Schutzeinrichtungen Sicherheit von Maschinen - System akustischer und optischer Gefahrensignale und Informationssignale Sicherheit von Maschinen - Sicherheitstechnische Anforderungen an fluidtechnische Anlagen und deren Bauteile Hydraulik Sicherheit von Maschinen - Sicherheitstechnische Anforderungen an fluidtechnische Anlagen und deren Bauteile Pneumatik Sicherheit von Maschinen; Vermeidung von unerwartetem Anlauf Sicherheit von Maschinen Verriegelungseinrichtungen in Verbindung mit trennenden Schutzeinrichtungen - Leitsätze für Gestaltung und Auswahl Anhang 1 Seite von DIN EN 1493 Fahrzeughebebühnen DIN EN ISO Wesentliche Maße des menschlichen Körpers für die technische Gestaltung - Teil 1: Körpermaßdefinitionen und -messpunkte DIN EN ISO 7731 DIN EN ISO 1100 DIN EN ISO 1100 DIN EN ISO DIN EN ISO /A1 DIN EN ISO DIN EN ISO 1100-/A1 Ergonomie - Gefahrensignale für öffentliche Bereiche und Arbeitsstätten Akustik - Geräuschabstrahlung von Maschinen und Geräten - Leitlinien zur Anwendung der Grundnormen zur Bestimmung von Emissions-Schalldruckpegeln am Arbeitsplatz und an anderen festgelegten Orten Sicherheit von Maschinen - Allgemeine Gestaltungsleitsätze - Risikobeurteilung und Risikominderung -Gültig bis Sicherheit von Maschinen - Grundbegriffe, allgemeine Gestaltungsleitsätze - Teil 1: Grundsätzliche Terminologie, Methodologie -Gültig bis Sicherheit von Maschinen - Grundbegriffe, allgemeine Gestaltungsleitsätze - Teil 1: Grundsätzliche Terminologie, Methodologie -Gültig bis Sicherheit von Maschinen - Grundbegriffe, allgemeine Gestaltungsleitsätze - Teil : Technische Leitsätze -Gültig bis Sicherheit von Maschinen - Grundbegriffe, allgemeine Gestaltungsleitsätze - Teil : Technische Leitsätze -Gültig bis DIN EN Krane - Lose Lastaufnahmemittel

9 DIN EN DIN EN ISO DIN EN ISO DIN EN ISO DIN EN ISO Berichtigung 1- DIN EN ISO DIN EN 5074 VDE DIN EN Berichtigung 1- DIN EN VDE DIN EN Berichtigung 1- DIN EN VDE DIN EN /A1 DIN EN Berichtigung 1- Gummi- und Kunststoffschläuche und -schlauchleitungen mit innenliegender Gasrückführung für Zapfsäulen an Tankstellen - Anforderungen Sicherheit von Maschinen - Sicherheitsbezogene Teile von Steuerungen - Teil 1: Allgemeine Gestaltungsleitsätze Sicherheit von Maschinen - Sicherheitsbezogene Teile von Steuerungen - Teil : Validierung Sicherheit von Maschinen - Not-Halt - Gestaltungsleitsätze Sicherheit von Maschinen - Not-Halt - Gestaltungsleitsätze Sicherheit von Maschinen - Risikobeurteilung - Teil 1: Leitsätze Niederspannungs-Schaltgerätekombinationen - Schutz gegen elektrischen Schlag - Schutz gegen unabsichtliches direktes Berühren gefährlicher aktiver Teile Niederspannungs-Schaltgerätekombinationen - Schutz gegen elektrischen Schlag - Schutz gegen unabsichtliches direktes Berühren gefährlicher aktiver Teile Drehende elektrische Maschinen - Teil 1: Bemessung und Betriebsverhalten Drehende elektrische Maschinen - Teil 1: Bemessung und Betriebsverhalten Sicherheit von Maschinen - Elektrische Ausrüstung von Maschinen - Teil 1: Allgemeine Anforderungen Sicherheit von Maschinen - Elektrische Ausrüstung von Maschinen - Teil 1: Allgemeine Anforderungen Sicherheit von Maschinen - Elektrische Ausrüstung von Maschinen - Teil 1: Allgemeine Anforderungen Anhang 1 Seite 3 von DIN ISO 7000 Graphische Symbole auf Einrichtungen - Index und Übersicht DIN EN 6059 Schutzarten durch Gehäuse (IP-Code) DIN EN DIN EN VDE Berichtigung 1- DIN EN 6079 VDE 0039 Sicherheit von Maschinen - Anzeigen, Kennzeichen und Bedienen - Teil 1: Anforderungen an sichtbare, hörbare und tastbare Signale Sicherheit von Maschinen - Berührungslos wirkende Schutzeinrichtungen - Teil 1: Allgemeine Anforderungen und Prüfungen Erstellen von Anleitungen - Gliederung, Inhalt und Darstellung (IEC 6079:001)

10 Anhang 1 Seite 4 von 6 Nationale Spezifikationen.1 Gesetze/Verordnungen Produktsicherheitsgesetz (ProdSG) in der ab geltenden Fassung mit - 1. Verordnung zum GPSG (Verordnung über das Inverkehrbringen elektrischer Betriebsmittel zur Verwendung innerhalb bestimmter Spannungsgrenzen) - 6. Verordnung zum GPSG über das Inverkehrbringen von einfachen Druckbehältern - 9. Verordnung zum GPSG (Maschinenverordnung) Verordnung zum GPSG (Druckgeräteverordnung) Verordnung zum Schutz der Beschäftigten vor Gefährdungen durch Lärm und Vibrationen - Lärm- und Vibrations-Arbeitsschutz-Verordnung (LärmVibrationsArbSchV) - Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) Verordnung zum Schutz vor Gefahrstoffen (Gefahrstoffverordnung). Normen und Normentwürfe DIN 685- Geprüfte Rundstahlketten Teil : Sicherheitstechnische Anforderungen DIN Geprüfte Rundstahlketten - Teil 100: Zusätzliche Begriffe DIN EN DIN ISO DIN ISO 119- E DIN ISO 119- Kurzgliedrige Rundstahlketten für Hebezwecke - Sicherheit - Teil 1: Allgemeine Abnahmebedingungen Fluidtechnik - Graphische Symbole und Schaltpläne - Teil 1: Graphische Symbole für konventionale und datentechnische Anwendungen Fluidtechnik - Graphische Symbole und Schaltpläne - Teil : Schaltpläne Fluidtechnik - Graphische Symbole und Schaltpläne - Teil : Schaltpläne DIN Anschlagketten - Teil 3: Einzelglieder, Güteklasse DIN Geräuschmessung an Maschinen; Luftschallemission, Hüllflächen-Verfahren; Rahmenverfahren für 3 Genauigkeitsklassen Berufsgenossenschaftliche Vorschriften (BGV), die als wichtig oder hilfreich zur Umsetzung der grundlegenden Sicherheits- und Gesundheitsanforderungen benannt sind: Bisherige VBG- Nr. Neue BGV-Nr. Titel Fassung BGV A1 Grundsätze der Prävention VBG 4 BGV A3 Elektrische Anlagen und Betriebsmittel VBG 8 BGV D 8 Winden, Hub- und Zuggeräte VBG 11 BGV B 3 Lärm VBG 15 BGV A 8 Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung am Arbeitsplatz

11 Anhang 1 Seite 5 von 6.4 Berufsgenossenschaftliche Regeln (BGR), Informationen (BGI) und sonstige Schriften, die als wichtig oder hilfreich zur Umsetzung der grundlegenden Sicherheits- und Gesundheitsanforderungen benannt sind: Bisherige ZH 1- Nr. Neue Bestell- Nr. Titel Fassung BGI 550 Fahrzeug-Instandhaltung BGR A1 Grundsätze der Prävention BGR A3 Arbeiten unter Spannung an elektrische Anlagen und Betriebsmittel ZH 1/74 BGR 37 Hydraulik-Schlauchleitungen ZH 1/153 BGI 575 Auswahl und Anbringung elektromechanischer Verriegelungseinrichtungen für Sicherheitsfunktionen ZH 1/00 ZH 1/95 BGR 13 Vermeidung von Zündgefahren infolge elektrostatischer Aufladungen BGR 149 Regeln für die Sicherheit von Einrichtungen zur drahtlosen Übertragung von Steuerbefehlen ZH 1/454 BGR 157 Fahrzeug-Instandhaltung ZH 1/597 - Berührungslos wirkende Schutzeinrichtungen an kraftbetriebenen Arbeitsmitteln BGR 500 Betreiben von Arbeitsmitteln -Betreiben von Lastaufnahmeeinrichtungen im Hebezeugbetrieb TRbF 60 Ortsbewegliche Behälter

12 Anhang 1 Seite 6 von 6 Bezugsquellen: Prävention oder Carl Heymanns Verlag, Luxemburger Str. 449, DE Köln Service über Wolters Kluwer Deutschland Telefon: (0 6 31) 801- Telefax: (0 6 31) info@wolterskluwer.de DlN-Normen: Beuth Verlag GmbH Burggrafenstr. 6, DE Berlin Telefon: (0 30) Telefax: (0 30) info@beuth.de 6

13 Fachbereich Holz und Metall Prüf- und Zertifizierungsstelle Oberflächentechnik und Anschlagmittel im DGUV Test PuZ OA Anhang Ausgabe Seite 1 von 5 Organisatorischer Ablauf einer Prüfung und Zertifizierung 1 Antrag Anträge auf Prüfung und Zertifizierung sind der Prüf- und Zertifizierungsstelle schriftlich mit dem in diesem Anhang dargestellten Vordruck zu erteilen. Angebot und Vertrag Nach Eingang des Antrags wird dem Antragsteller entsprechend der Gebührenordnung ein Angebot unterbreitet und der Prüfvertrag zugesandt. 3 Auftragsannahme Der von beiden Parteien unterschriebene Prüfvertrag gilt als Auftragserteilung. 4 Vergabe von Unteraufträgen Die Prüf- und Zertifizierungsstelle kann nach Abstimmung mit dem Auftraggeber für folgende Teilprüfungen Unteraufträge an andere Prüflaboratorien vergeben, z. B. für - Prüfung von elektrischen Baugruppen, - Prüfung von umfangreichen Steuerungen, z. B. SPS, - Prüfung der Schutzart elektrischer Komponenten, - Prüfung von Schutzeinrichtungen, - EMV-Prüfungen, - Messungen der Geräuschemission. 5 Vorbereitung der Prüfung 5.1 Die Prüfung wird in der Regel beim Hersteller der Maschine oder an einem vom Auftraggeber vorgeschlagenen Ort durchgeführt. 5. Sofern die Prüfung nicht bei der Prüf- und Zertifizierungsstelle durchgeführt wird, muss der Raum für die Prüfung folgenden Anforderungen genügen: - ausreichende Raumgröße, - erträgliche Temperatur, - Ausschluss einer Gefährdung des Prüfpersonals durch betriebliche Abläufe, - Schreibarbeitsplätze für das Prüfpersonal, - elektrische Anschlüsse für Mess- und Prüfgeräte (30 V), - keine Beeinträchtigung durch Umgebungsgeräusche > 75 db(a).

14 Anhang Seite von Das für die Prüfung erforderliche betriebsbereite Baumuster ist vom Auftraggeber zum vereinbarten Prüftermin einschließlich des angebotenen Sonderzubehörs bereitzustellen. 5.4 Es müssen Personen anwesend sein, welche die erforderlichen Auskünfte über Bau, Ausrüstung und Funktionsweise der Maschine geben können. 5.5 Sofern das zu prüfende Baumuster bereits an einen Dritten ausgeliefert wurde, hat der Auftraggeber dafür zu sorgen, dass auch dort die in den Abschnitten 5. bis 5.4 genannten Anforderungen eingehalten sind. 5.6 Wird zu Beginn einer erstmaligen Prüfung festgestellt, dass die in den Abschnitten 5. bis 5.4 genannten Anforderungen ganz oder teilweise nicht eingehalten sind, kann der verantwortliche Prüfer das Prüfverfahren zu Lasten des Auftraggebers abbrechen. 6 Wiederholungsprüfung 6.1 Eine Wiederholungsprüfung kann notwendig werden, wenn ein Auftrag für Prüfung und Zertifizierung erteilt wurde und bei der erstmaligen Prüfung Mängel festgestellt wurden. Die Entscheidung trifft der verantwortliche Prüfer. 6. Wenn der Auftraggeber die im Prüfbericht aufgeführten Mängel beseitigt hat, unterrichtet er die Prüfund Zertifizierungsstelle, gegebenenfalls unter Beifügung geeigneter Unterlagen. 6.3 Der verantwortliche Prüfer entscheidet, ob für eine Wiederholungsprüfung ein geändertes Baumuster vorzustellen ist oder ob die Beseitigung der Mängel durch Vorlegen geeigneter Unterlagen nachgewiesen werden kann. 6.4 Nach der ersten Wiederholungsprüfung mit negativem Ergebnis kann eine weitere Wiederholungsprüfung stattfinden. Führt auch diese zu einem negativen Ergebnis, entscheidet die Prüf- und Zertifizierungsstelle, ob das Prüfverfahren abgebrochen wird.

15 Anhang Seite 3 von Eine Wiederholungsprüfung mit einem geänderten Baumuster muss spätestens 9 Monate nach Zustellung des Protokolls über die Prüfung der Arbeitssicherheit vereinbart werden. Bei Nachweis der Beseitigung der Mängel durch Vorlage von Unterlagen müssen diese spätestens 9 Monate nach Zustellung des Protokolls über die Prüfung der Arbeitssicherheit bei der Prüf- und Zertifizierungsstelle vorliegen. 7 Zertifikat für das geprüfte Baumuster Die Zertifizierung erfolgt nach Abschluss der Prüfung anhand der vom Prüfer vorgelegten Prüfunterlagen. Art des Zertifikates Die Zertifizierungsstelle stellt nach einer positiven Konformitätsbewertung anhand der vom Prüfer vorgelegten Prüfunterlagen ein Zertifikat für die Baumusterprüfung nach 7 Abs. 1 ProdSG - und wenn ProdSG nicht anwendbar - eine Baumuster-Prüfbescheinigung aus. 8 Gültigkeit des Zertifikates Die Gültigkeit des ausgestellten Zertifikats wird begrenzt auf höchstens 5 Jahre. Die Prüf- und Zertifizierungsstelle kann eine Rückgabe des ungültig gewordenen Zertifikates vom Auftraggeber verlangen. 9 Aufzeichnungen über Beanstandungen Die der Prüf- und Zertifizierungsstelle auf Anforderung zur Einsicht vorzulegenden Aufzeichnungen über Beanstandungen im Zusammenhang mit der Sicherheit des zertifizierten Produktes bestehen insbesondere aus: - Mängelanzeigen der gewerblichen Unfallversicherungsträger und der staatlichen Gewerbeaufsicht, - Mängelberichten von Messekommissionen aufgrund Besichtigung des Produktes anlässlich von Ausstellungen, - Beanstandungen von Betreibern. 10 Kontrollmaßnahmen Mit Erteilen eines Auftrages erklärt sich der Auftraggeber mit Kontrollmaßnahmen einverstanden. Bei bauartgeprüften Maschinen und Baumusterprüfungen ist die Prüf- und Zertifizierungsstelle zu Kontrollmaßnahmen verpflichtet. Diese können bestehen aus a) Nachweis eines zertifizierten Qualitätsmanagementsystems für die Herstellung der Maschine durch den Hersteller, 3

16 Anhang Seite 4 von 5 b) Durchführung einer Stichprobenprüfung an einem aus der laufenden Fertigung entnommenen Produkt durch die Prüf- und Zertifizierungsstelle. Im Falle b) führt die Prüf- und Zertifizierungsstelle in unregelmäßigen Abständen, spätestens jedoch alle,5 Jahre, eine Stichprobenprüfung durch. Der Umfang der Stichprobenprüfung wird durch den verantwortlichen Prüfer festgelegt. Über die Stichprobenprüfung erstellt der Prüfer ein Protokoll, das den Umfang der Prüfung und gegebenenfalls dabei anfallende Messergebnisse umfasst. Sofern erforderlich, leitet die Zertifizierungsstelle weitere Maßnahmen ein. Der Auftraggeber erhält eine Ausfertigung des Berichtes über die Stichprobenprüfung. 4

17 Anhang Seite 5 von 5 zum Anhang Name und Anschrift des Antragstellers Fachbereich Holz und Metall Prüf- und Zertifizierungsstelle Oberflächenbehandlung und Anschlagmittel im DGUV Test Postfach Hannover Zeichen des Antragstellers Datum Antrag auf Prüfung der Arbeitssicherheit wir beantragen die Prüfung der Arbeitssicherheit des folgenden Erzeugnisses: Bezeichnung:... Typ(en):... Hersteller:... Fertigungsstätte(n):... Das Erzeugnis wird serienmäßig hergestellt. Prüfungen auf Arbeitssicherheit an o. g. Erzeugnis oder an Teilen davon wurden bereits / noch nicht *) beantragt / durchgeführt *) bei... **). Die Antragsunterlagen sind in zweifacher Ausfertigung beigefügt.... (Unterschrift des Antragstellers) Anlagen: *) Nichtzutreffendes streichen **) Zutreffendenfalls bitte Unterlagen beifügen 5

18 Fachbereich Holz und Metall Prüf- und Zertifizierungsstelle Oberflächentechnik und Anschlagmittel im DGUV Test PuZ OA Anlage 5 GS-OA Ausgabe Seite 1 von 4 Anforderungen an überwachte bewegliche Schutzeinrichtungen Überwachte bewegliche Schutzeinrichtungen sind Einrichtungen zum Schutz gegen Gefahr bringende Bewegungen, z. B. in drehbarer, verschiebbarer, einsteckbarer o. ä. Ausführung, die mit der Gefahr bringenden Bewegung verriegelt sind. A. Anforderungen an die mechanische Ausführung 1 Die Schutzeinrichtungen müssen so bemessen sein, dass ein Zugriff zu Gefahrstellen bei geschlossener Schutzeinrichtung unter Berücksichtigung der Sicherheitsabstände zu Gefahrstellen nach DIN EN 94 und DIN EN 349 ausgeschlossen ist. Die Verbindung der Schutzeinrichtung mit der Maschine muss so ausgeführt sein, dass sie den Krafteinwirkungen durch mögliche wegfliegende Teile standhält, nicht aushebbar ist und nur mit Hilfe von Werkzeugen von der Maschine entfernt werden kann. 3 Es muss gewährleistet sein, dass die Schutzeinrichtung - leicht zu handhaben ist (Gewicht, Ausdehnung, Griff), - nach dem Öffnen nicht selbsttätig wieder in Schutzstellung fällt, sofern Verletzungen möglich sind, - nicht auf einfache Weise umgehbar und nicht leicht unwirksam zu machen ist (siehe Abschnitt B.). B. Anforderungen an die Steuerung 1 Schutzeinrichtungen müssen so mit der Steuerung verriegelt sein, dass je nach dem Schutzziel eine oder mehrere der folgenden Bedingungen erfüllt sind: - Vor Beginn Gefahr bringender Bewegungen muss die Schutzeinrichtung zwangsläufig wirken. - Während der Dauer der Gefahr bringenden Bewegungen muss die Schutzeinrichtung zwangsläufig wirksam bleiben. - Bei Entfernen oder Öffnen der Schutzeinrichtung müssen Gefahr bringende Bewegungen unter Beachtung von Abstand und Greifgeschwindigkeit so schnell beendet werden, dass Gefahrstellen nicht erreicht werden. (Greifgeschwindigkeit ca. m/s).

19 Anlage 5 GS-OA Seite von 4 Für die elektrische Verriegelung kommen je nach Anwendungsfall z. B. die auf Seite 4 angegebenen Schaltungen in Betracht. 3 Für Einrichtarbeiten ist eine Aufhebung der Verriegelung der Schutzeinrichtung durch einen abschließbaren Wahlschalter zulässig, wenn Gefahr bringende Bewegungen in der Stellung "Einrichten" nur in Tippschaltung und/oder Schleichgang möglich sind. Aus der Betriebsanleitung muss hervorgehen, dass der Einrichter nach Beendigung der Einrichtarbeiten den Wahlschalter gegen Umschalten in die Schaltstellung "Einrichten" durch Abziehen des Schlüssels zu sichern hat. 4 Nach Entfernen der Schutzeinrichtung aus der Schutzstellung bei unterbrochenem Funktionsablauf und nach ordnungsgemäßem Zurückführen in die Schutzstellung darf ein Einschalten Gefahr bringender Bewegungen nur durch einen bewussten Befehl "Start" möglich sein. 5 Fehler, z. B. durch Kurzschluss, Erdschluss, Leitungsunterbrechung in den Überwachungsorganen, dürfen die Schutzwirkung nicht unwirksam machen. 5.1 Werden Befehle für die Schutzüberwachung über Elektronikbauteile weitergegeben, müssen Fehler, die durch Leitungsunterbrechungen und Störungen in Logikbausteinen entstehen können, erkannt werden und einen Betrieb bei geöffneter Schutztür ausschließen. Dieses lässt sich z. B. durch eine zweikanalige Funktionslogik erreichen. 6 Für den Personenschutz eingesetzte Positionsschalter müssen folgende Forderungen erfüllen: - Die Positionsschalter müssen entsprechend den Vorgaben der EN gekennzeichnet sein und zwangsöffnende Kontakte haben. - Es muss sichergestellt sein, dass Positionsschalter nicht einfach umgangen werden können und dass sie bei Betätigung zwangsläufig öffnen. Durch geeignete Anbringung muss eine Beschädigung durch Überfahren verhindert sein. - Die Positionsschalter müssen so ausgewählt und angeordnet sein, dass beim Öffnen und Schließen der Schutzeinrichtung kein unüberwachter Öffnungsspalt entsteht (Differenzweg), durch den Gefahr bringende Bewegungen erreichbar sind, d.h. beispielsweise für die Schaltung nach Beispiel 1 muss der Schaltpunkt beim Öffnen und Schließen an derselben Stelle liegen (Schleichschalter). - Positionsschalter sind so auszuwählen, dass sie ausreichendes Schaltvermögen haben.

20 Anlage 5 GS-OA Seite 3 von 4 - Wenn anstelle von Positionsschaltern mit mechanisch betätigtem Öffner andere Positionsschalter verwendet werden, so muss die gleiche Sicherheit erreicht werden. Bei Störungen der Positionsschalter oder der dazugehörigen Schaltungen oder bei Ausfall der Stromversorgung für diese Einrichtungen muss in den gefahrlosen Zustand geschaltet werden. Die Forderung ist erfüllt, wenn Positionsschalter einschließlich dazugehöriger Schaltung so ausgeführt sind, dass sie sich selbst überwachen. Bei Fehlbedienung, mechanischer Zerstörung, Spannungsausfall, Bauelementeausfall, Leitungskurzschluss und Leitungsunterbrechung muss zwangsläufig in den gefahrlosen Zustand geschaltet werden. - Positionsschalter müssen eine ausreichende Schutzart aufweisen (mindestens IP 54). BEISPIEL 1 Die Stellung der nicht aushebbaren Schutzeinrichtung wird durch einen nicht umgehbar angeordneten Positionsschalter S3 mit Zwangsunterbrechung überwacht (Bild 1, und 3). Der Start der Gefahr bringenden Bewegung mit Druckknopf S über Schütz K1 kann nur bei geschlossener Schutzeinrichtung erfolgen. Beim Öffnen der Schutzeinrichtung wird die Gefahr bringende Bewegung zwangsläufig durch S3 abgeschaltet. SO Schutzorgan St Schalterstößel B Betätigungsorgan F Schalterfeder a) Schutzeinrichtung geschlossen (Kurvenscheibe) K Kontaktbrücke b) Schutzeinrichtung geöffnet R Rolle des Schalter- A Anschlüsse stößels h Schalterweg Bild 1 Bild Bild 3 Betätigung des Positionsschalters Betätigung des Schema eines mechanisch durch Schaltnocken Positionsschalters durch Anfahrlineal zwangsläufig betätigten Positionsschalters mit Zwangsunterbrechung 3

GS OA 03. Grundsätze für die Prüfung und Zertifizierung von Maschinen und Geräten zum Pulverbeschichten. Stand

GS OA 03. Grundsätze für die Prüfung und Zertifizierung von Maschinen und Geräten zum Pulverbeschichten. Stand Grundsätze für die Prüfung und Zertifizierung von Maschinen und Geräten zum Pulverbeschichten Stand 09.2015 Fachbereich Holz und Metall Prüf- und Zertifizierungsstelle Oberflächentechnik und Anschlagmittel

Mehr

Berufsgenossenschaftliche Vorschrift für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit. BG-Vorschrift. Unfallverhütungsvorschrift

Berufsgenossenschaftliche Vorschrift für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit. BG-Vorschrift. Unfallverhütungsvorschrift Berufsgenossenschaftliche Vorschrift für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit BG-Vorschrift BGV A3 (vorherige VBG 4) Unfallverhütungsvorschrift Elektrische Anlagen und Betriebsmittel vom 1. April 1979,

Mehr

Elektrische Anlagen und Betriebsmittel

Elektrische Anlagen und Betriebsmittel Berufsgenossenschaftliche Vorschrift für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit DGUV Vorschrift (vorherige BGV A3) Unfallverhütungsvorschrift Elektrische Anlagen und Betriebsmittel vom 01. April 1979,

Mehr

VdS Schadenverhütung GmbH. Bereich Security

VdS Schadenverhütung GmbH. Bereich Security VdS Schadenverhütung GmbH Bereich Security Prüfvereinbarung Nr. 2015 xxx Auftraggeber: Die nachfolgende Vereinbarung wurde zwischen dem Antragsteller und VdS Schadenverhütung GmbH geschlossen und ist Grundlage

Mehr

H 4135A: Relais im Klemmengehäuse

H 4135A: Relais im Klemmengehäuse H 4135A H 4135A: Relais im Klemmengehäuse sicherheitsgerichtet, für Stromkreise bis SIL 3 nach IEC 61508 Abbildung 1: Blockschaltbild F1: max. 4 A - T, Lieferzustand: 4 A - T Die Baugruppe ist geprüft

Mehr

Die neue Maschinenrichtlinie 2006/42/EG. Europäische Rechtsgrundlage für Produkte (neue Produkte)

Die neue Maschinenrichtlinie 2006/42/EG. Europäische Rechtsgrundlage für Produkte (neue Produkte) Europäische Rechtsgrundlage für Produkte (neue Produkte) Beschaffenheit beim erstmaligen Inverkehrbringen Beschaffenheit bei Bereitstellung, Benutzung und Umbau EU-Binnenmarkt Inverkehrbringen EU-Vertrag

Mehr

Dipl.-Ing. Herbert Schmolke, VdS Schadenverhütung

Dipl.-Ing. Herbert Schmolke, VdS Schadenverhütung 1. Problembeschreibung a) Ein Elektromonteur versetzt in einer überwachungsbedürftigen Anlage eine Leuchte von A nach B. b) Ein Elektromonteur verlegt eine zusätzliche Steckdose in einer überwachungsbedürftigen

Mehr

Das Tor vielfältig genutzt! Nutzungsänderung von Toren. BVT - Verband Tore 40885 Ratingen

Das Tor vielfältig genutzt! Nutzungsänderung von Toren. BVT - Verband Tore 40885 Ratingen Das Tor vielfältig genutzt! Nutzungsänderung von Toren Umbau bzw. Nachrüstung 1. Normenlage Anforderungen aus der Produktnorm EN 13241-1 Anforderungen aus der EN 12635 Tore Einbau und Nutzung 2. Fallbeispiele

Mehr

PRÜFMODUL D UND CD. 1 Zweck. 2 Durchführung. 2.1 Allgemeines. 2.2 Antrag

PRÜFMODUL D UND CD. 1 Zweck. 2 Durchführung. 2.1 Allgemeines. 2.2 Antrag 1 Zweck PRÜFMODUL D UND CD Diese Anweisung dient als Basis für unsere Kunden zur Information des Ablaufes der folgenden EG-Prüfung nach folgenden Prüfmodulen: D CD Es beschreibt die Aufgabe der benannten

Mehr

Anforderungen an Not-Halt-Einrichtungen - Was ist wichtig für den Betreiber? Was hat sich geändert? -

Anforderungen an Not-Halt-Einrichtungen - Was ist wichtig für den Betreiber? Was hat sich geändert? - Anforderungen an Not-Halt-Einrichtungen - Was ist wichtig für den Betreiber? Was hat sich geändert? - Sicher und gesund in die Zukunft 24. September 2014 in Damp Vortrag 24.09. 2014 Anforderungen an Not-Halt-Einrichtungen

Mehr

Technische Regeln für Betriebssicherheit (TRBS) TRBS 2121 Teil 2 Gefährdungen von Personen durch Absturz Bereitstellung und Benutzung von Leitern

Technische Regeln für Betriebssicherheit (TRBS) TRBS 2121 Teil 2 Gefährdungen von Personen durch Absturz Bereitstellung und Benutzung von Leitern z Ausgabe: Januar 2010 GMBl. Nr. 16/17 vom 16. März 2010 S. 343 Technische Regeln für Betriebssicherheit (TRBS) TRBS 2121 Teil 2 Gefährdungen von Personen durch Absturz Bereitstellung und Benutzung von

Mehr

GS-BGIA-M15 BG-PRÜFZERT. Grundsätze für die Prüfung und Zertifizierung von Lastaufnahmemitteln Stand 01/2008 ...

GS-BGIA-M15 BG-PRÜFZERT. Grundsätze für die Prüfung und Zertifizierung von Lastaufnahmemitteln Stand 01/2008 ... Prüfgrundsatz Lastaufnahmemittel GS-BGIA-M15 BG-PRÜFZERT Grundsätze für die Prüfung und Zertifizierung von Lastaufnahmemitteln Stand 01/2008... BGIA Institut für Arbeitsschutz Alte Heerstraße 111 53757

Mehr

Zertifizierungsprogramm

Zertifizierungsprogramm Zertifizierungsprogramm Software-Qualität (Stand: Oktober 2004) DIN CERTCO Burggrafenstraße 6 10787 Berlin Tel: +49 30 2601-2108 Fax: +49 30 2601-1610 E-Mail: zentrale@dincertco.de www.dincertco.de Zertifizierungsprogramm

Mehr

Wesentliche Inhalte des Geräte- und Produktsicherheitsgesetzes

Wesentliche Inhalte des Geräte- und Produktsicherheitsgesetzes Wesentliche Inhalte des Geräte- und Produktsicherheitsgesetzes (GPSG) 16. März 2005 Tag der Arbeitssicherheit, Fellbach Rüdiger BGZ Gliederung Anforderungen an an Hersteller und Produkte Verbraucherschutz

Mehr

Geschäftsordnung zur Zertifizierung von Fachunternehmen für die Wartung von Kleinkläranlagen

Geschäftsordnung zur Zertifizierung von Fachunternehmen für die Wartung von Kleinkläranlagen DWA-Landesverband Sachsen/Thüringen Geschäftsordnung zur Zertifizierung von Fachunternehmen 1 Geltungsbereich Diese Geschäftsordnung gilt für das Verfahren zur Zertifizierung von Fachunternehmen für die

Mehr

Gefährdungsbeurteilung für Arbeitsmittel gemäß Betriebssicherheitsverordnung komplexe Maschinen und technische Anlagen

Gefährdungsbeurteilung für Arbeitsmittel gemäß Betriebssicherheitsverordnung komplexe Maschinen und technische Anlagen Lehrstuhl / Bereich IW/IPE/KKM Arbeitsmittel: Blasformanlage Bekum BM 304 Inventarnummer: Hersteller/Baujahr: Standort: MD 030 Datum Erstellt durch Großmann 17.07.2007 Name in Druckbuchstaben Unterschrift

Mehr

DIN EN81 - A3 Sicherheitskonzept UCM

DIN EN81 - A3 Sicherheitskonzept UCM DIN EN81 - A3 Sicherheitskonzept UCM UCM: Unintended Car Movement Unbeabsichtigte Bewegung des Fahrkorbs von der Haltestelle weg bei geöffneter Tür Vorschrift Mit der 3. Änderung der Maschinenrichtlinie

Mehr

CE-Kennzeichnung. Was ist CE-Kennzeichnung? Konformitätserklärung. Kurzanleitung zur Erlangung der EG-Konformitätserklärung. Anlagen.

CE-Kennzeichnung. Was ist CE-Kennzeichnung? Konformitätserklärung. Kurzanleitung zur Erlangung der EG-Konformitätserklärung. Anlagen. CE-Kennzeichnung Die Informationen sind im Rahmen des Modellvorhabens GUSS Existenzgründung gesund und sicher starten von der Handwerkskammer Wiesbaden zusammengestellt worden (Update Herbst 2006). Das

Mehr

protect 2016 Workshop C Wesentliche Veränderung von Maschinen Menschen verändern Maschinen 17.02.2016 Magdeburg

protect 2016 Workshop C Wesentliche Veränderung von Maschinen Menschen verändern Maschinen 17.02.2016 Magdeburg protect 2016 Workshop C Menschen verändern Maschinen Wesentliche Veränderung von Maschinen 17.02.2016 Magdeburg Fallbeispiel - Änderung an Formschäummaschine - Änderung: Ersetzen eines Mischkopfes Es entstehen

Mehr

Prüfbescheinigung*) über die Prüfung von Fahrzeugen mit Flüssiggas- Verbrennungsmotor

Prüfbescheinigung*) über die Prüfung von Fahrzeugen mit Flüssiggas- Verbrennungsmotor BGG 936 - A4:DGUV Raster A4 Titel.qxd 29.10.2008 19:16 Seite 3 BG-Grundsatz Prüfbescheinigung*) über die Prüfung von Fahrzeugen mit Flüssiggas- Verbrennungsmotor 33 und 37 der Unfallverhütungsvorschrift

Mehr

Antrag zum Baumusterprüfverfahren (Konformitätsbewertungsverfahren)

Antrag zum Baumusterprüfverfahren (Konformitätsbewertungsverfahren) Arbeitsgebiet: Grundlagen Antrag zum Baumusterprüfverfahren (Konformitätsbewertungsverfahren) Akkreditierte Zertifizierungsstelle SCESp 008 Bestell-Nr. CE08-1.d Europäisch notifiziert, Kenn-Nr. 1246 Ausgabedatum

Mehr

Sicherheitstechnische Prüfungen bei Getränkeschankanlagen

Sicherheitstechnische Prüfungen bei Getränkeschankanlagen Arbeits- Sicherheits- Informationen BGN Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Gaststätten 6.83/08 Sicherheitstechnische Prüfungen bei Getränkeschankanlagen Vorwort Jeder, der eine Getränkeschankanlage

Mehr

BGG 924 (bisher ZH 1/518) Grundsätze für die Ermächtigung von Sachverständigen für die Prüfung von Kranen

BGG 924 (bisher ZH 1/518) Grundsätze für die Ermächtigung von Sachverständigen für die Prüfung von Kranen BGG 924 (bisher ZH 1/518) Grundsätze für die Ermächtigung von Sachverständigen für die Prüfung von Kranen Oktober 1997 Vorbemerkung Nach 28 der Unfallverhütungsvorschrift "Krane" (VBG 9) werden für die

Mehr

Verordnung über Medizinprodukte (Medizinprodukte-Verordnung - MPV)

Verordnung über Medizinprodukte (Medizinprodukte-Verordnung - MPV) Verordnung über Medizinprodukte (Medizinprodukte-Verordnung - MPV) Vom 20. Dezember 2001, BGBl. I S. 3854 geändert am 4. Dezember 2002, BGBl I S. 4456 zuletzt geändert am 13. Februar 2004, BGBl I S. 216

Mehr

Technische Regeln für Betriebssicherheit TRBS 1111 Gefährdungsbeurteilung und sicherheitstechnische Bewertung

Technische Regeln für Betriebssicherheit TRBS 1111 Gefährdungsbeurteilung und sicherheitstechnische Bewertung Technische Regeln für Betriebssicherheit TRBS 1111 Gefährdungsbeurteilung und sicherheitstechnische Bewertung (Bekanntmachung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales vom 15. September 2006; BAnz.

Mehr

Betreiben von Aufzugsanlagen nach der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV)

Betreiben von Aufzugsanlagen nach der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) Betreiben von Aufzugsanlagen nach der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) Europäische Anforderungen an den sicheren Betrieb von Aufzugsanlagen und die Umsetzung in deutsche Gesetzgebung Mai 04 Dipl.-Ing.

Mehr

Die ASR A1.7 Türen und Tore Was hat sich verändert?

Die ASR A1.7 Türen und Tore Was hat sich verändert? Die ASR A1.7 Türen und Tore Was hat sich verändert? Sonja Frieß Fachausschuss Bauliche Einrichtungen Berufsgenossenschaft Handel und Warendistribution fabe@bghw.de 0228/5406-5871 http://fabe.bghw.de/ Konkretisierung

Mehr

BG-Regel 500. Betreiben von Arbeitsmitteln. Kapitel 2.2 Betreiben von Druck- und Papierverarbeitungsmaschinen. Oktober 2008

BG-Regel 500. Betreiben von Arbeitsmitteln. Kapitel 2.2 Betreiben von Druck- und Papierverarbeitungsmaschinen. Oktober 2008 500 BG-Regel 500 Betreiben von Arbeitsmitteln Kapitel 2.2 Betreiben von Druck- und Papierverarbeitungsmaschinen vom Oktober 2008 Oktober 2008 1 Berufsgenossenschaftliche Regeln für Sicherheit und Gesundheit

Mehr

Verordnung zur Neuregelung der Anforderungen an den Arbeitsschutz bei der Verwendung von Arbeitsmitteln und Gefahrstoffen vom 03.02.

Verordnung zur Neuregelung der Anforderungen an den Arbeitsschutz bei der Verwendung von Arbeitsmitteln und Gefahrstoffen vom 03.02. Verordnung zur Neuregelung der Anforderungen an den Arbeitsschutz bei der Verwendung von Arbeitsmitteln und Gefahrstoffen vom 03.02.2015 Artikel 1 Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der

Mehr

Niederspannungsrichtlinie 2014/35/EU Änderungen und Anforderungen. EU-Beratungsstelle der TÜV Rheinland Consulting

Niederspannungsrichtlinie 2014/35/EU Änderungen und Anforderungen. EU-Beratungsstelle der TÜV Rheinland Consulting Niederspannungsrichtlinie 2014/35/EU Änderungen und Anforderungen Stefan Rost, 24.11.2015, Leipzig 1 EU-Beratungsstelle der TÜV Rheinland Consulting TÜV Rheinland Consulting GmbH EU-Beratungsstelle Tillystrasse

Mehr

ASR A1.3. Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung. - Aktuelle Veränderungen in der Sicherheitskennzeichnung. Seite 1

ASR A1.3. Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung. - Aktuelle Veränderungen in der Sicherheitskennzeichnung. Seite 1 ASR A1.3 Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung - Aktuelle Veränderungen in der Sicherheitskennzeichnung Seite 1 Der Geltungsbereich der Arbeitsstättenverordnung entsprach nicht dem Geltungsbereich

Mehr

Verordnung über Medizinprodukte (Medizinprodukte-Verordnung - MPV)

Verordnung über Medizinprodukte (Medizinprodukte-Verordnung - MPV) 05.07.2005 Verordnung über Medizinprodukte (Medizinprodukte-Verordnung - MPV) vom 20. Dezember 2001 (BGBl. I S. 3854), zuletzt geändert durch Artikel 1 der Verordnung vom 13. Februar 2004 (BGBl. I S. 216)

Mehr

5 Ablaufschritte bei der CE-Kennzeichnung

5 Ablaufschritte bei der CE-Kennzeichnung Mehr Informationen zum Titel 5 Ablaufschritte bei der CE-Kennzeichnung Im Folgenden wird eine vereinfachte mögliche Durchführung einer CE-Kennzeichnung bei Produkten dargestellt. Ziel der einzelnen Schritte

Mehr

Die forschungsspezifische BGI Herstellen und Betreiben von Geräten und Anlagen für Forschungszwecke BGI/GUV 5139 (DGUV Information 202-002)

Die forschungsspezifische BGI Herstellen und Betreiben von Geräten und Anlagen für Forschungszwecke BGI/GUV 5139 (DGUV Information 202-002) Die forschungsspezifische BGI Herstellen und Betreiben von Geräten und Anlagen für Forschungszwecke BGI/GUV 5139 (DGUV Information 202-002) Umsetzung und Erfahrungsbericht Inhaltsverzeichnis 1. Vorwort

Mehr

6 Informationsermittlung und Gefährdungsbeurteilung

6 Informationsermittlung und Gefährdungsbeurteilung Verordnung zum Schutz vor Gefahrstoffen TK Lexikon Arbeitsrecht 6 Informationsermittlung und Gefährdungsbeurteilung HI2516431 (1) 1 Im Rahmen einer Gefährdungsbeurteilung als Bestandteil der Beurteilung

Mehr

Prüfung elektrischer Anlagen und Betriebsmittel gemäß BGV A3

Prüfung elektrischer Anlagen und Betriebsmittel gemäß BGV A3 Prüfung elektrischer Anlagen und Betriebsmittel gemäß BGV A3 Nachfolgende Information soll Ihnen als Unternehmer - oder als vom Unternehmer als Verantwortlichen benannter - ein verständlicher Leitfaden

Mehr

Vergabegrundlage für Umweltzeichen. Umweltfreundliche Rohrreiniger RAL-UZ 24

Vergabegrundlage für Umweltzeichen. Umweltfreundliche Rohrreiniger RAL-UZ 24 Vergabegrundlage für Umweltzeichen Umweltfreundliche Rohrreiniger RAL-UZ 24 Ausgabe April 2009 RAL ggmbh Siegburger Straße 39, 53757 Sankt Augustin, Germany, Telefon: +49 (0) 22 41-2 55 16-0 Telefax: +49

Mehr

EID G. I N S P E K T O R AT F Ü R A U F Z Ü G E I N S P E C T I O N F É D É R A L E D E S A S C E N S E U R S

EID G. I N S P E K T O R AT F Ü R A U F Z Ü G E I N S P E C T I O N F É D É R A L E D E S A S C E N S E U R S EID G. I N S P E K T O R AT F Ü R A U F Z Ü G E I N S P E C T I O N F É D É R A L E D E S A S C E N S E U R S Die Einhaltung der grundlegenden Sicherheits- und Gesundheitsanforderungen beim Inverkehrbringen

Mehr

KEYSTONE. OM4 - EPI 2 Bluetooth Interface Modul Einbau- und Einstellanleitungen. www.pentair.com/valves

KEYSTONE. OM4 - EPI 2 Bluetooth Interface Modul Einbau- und Einstellanleitungen. www.pentair.com/valves KEYSTONE Inhalt 1 Optionsmodul 4: Bluetooth Modul 1 2 Einbau 2 3 Beschreibung des OM4 Bluetooth Moduls 4 4 OM4 Schaltplan 5 1. Optionsmodul 4: Bluetooth Interface Modul 1.1 OM4 Bluetooth Interface Modul

Mehr

Safety first! Sicherheit für Sie und Ihre Mitarbeiter! Mit der RAMSyst Lebenslaufanalyse. Zertifizierter Prüfungsfachbetrieb! www.elektro-kasch.

Safety first! Sicherheit für Sie und Ihre Mitarbeiter! Mit der RAMSyst Lebenslaufanalyse. Zertifizierter Prüfungsfachbetrieb! www.elektro-kasch. Safety first! Sicherheit für Sie und Ihre Mitarbeiter! Mit der RAMSyst Lebenslaufanalyse FY-K-02-0614 Zertifizierter Prüfungsfachbetrieb! www.elektro-kasch.de Unfälle vermeiden - Menschenleben retten Warum

Mehr

Kunde : PLZ/Ort : Auftragsnummer : Bauvorhaben : PLZ/Ort : für kraftbetätigte

Kunde : PLZ/Ort : Auftragsnummer : Bauvorhaben : PLZ/Ort : für kraftbetätigte PRÜFBUCH FÜR KRAFTBETÄTIGT DREH- UND SCHIEBETORE Prüfbuch für kraftbetätigte Schiebetore Kunde : PLZ/Ort : Auftragsnummer : Bauvorhaben : PLZ/Ort : Dieses Prüfbuch ist für eine sachgerechte und umfassende

Mehr

Bedienungsanleitung 1

Bedienungsanleitung 1 Bedienungsanleitung 1 Deutsch 1. Sicherheitshinweise 2. Installation 3. Fehlersuche 8 9 9-10 2 Bedienungsanleitung 1. Sicherheitshinweise Bitte lesen Sie dieses Handbuch sorgfältig bevor Sie das Netzteil

Mehr

nach 20 SGB IX" ( 3 der Vereinbarung zum internen Qualitätsmanagement nach 20 Abs. 2a SGB IX).

nach 20 SGB IX ( 3 der Vereinbarung zum internen Qualitätsmanagement nach 20 Abs. 2a SGB IX). Information zum Verfahren zur Anerkennung von rehabilitationsspezifischen Qualitätsmanagement- Verfahren auf Ebene der BAR (gemäß 4 der Vereinbarung zum internen Qualitätsmanagement nach 20 Abs. 2a SGB

Mehr

IUI-MAP-L4 LED-Tableau

IUI-MAP-L4 LED-Tableau IUI-MAP-L4 LED-Tableau de Installationshandbuch 610-F.01U.565.842 1.0 2012.01 Installationshandbuch Bosch Sicherheitssysteme 2 de IUI-MAP-L4 LED-Tableau Inhaltsverzeichnis 1 Allgemeines 3 1.1 Bestimmungsgemäße

Mehr

BGI 870. Haltegurte und Verbindungsmittel. für Haltegurte. BG-Information

BGI 870. Haltegurte und Verbindungsmittel. für Haltegurte. BG-Information Berufsgenossenschaftliche Information für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit BG-Information BGI 870 (ZH 1/495) Haltegurte und Verbindungsmittel für Haltegurte vom Oktober 2003 Berufsgenossenschaften

Mehr

PZ.LSV. Prüf- und Zertifizierungsordnung Prüf- und Zertifizierungsstelle der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG)

PZ.LSV. Prüf- und Zertifizierungsordnung Prüf- und Zertifizierungsstelle der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) GARTENBAUTECHNIK PZ.LSV FORSTTECHNIK Sicherheit geprüft LANDTECHNIK Prüf- und Zertifizierungsordnung Prüf- und Zertifizierungsstelle der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG)

Mehr

Die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) TRBS 1111 TRBS 2121 TRBS 1203

Die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) TRBS 1111 TRBS 2121 TRBS 1203 Die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) TRBS 1111 TRBS 2121 TRBS 1203 Achim Eckert 1/12 Am 3. Oktober 2002 ist die Betriebssicherheitsverordnung in Kraft getreten. Auch für den Gerüstbauer und den

Mehr

TM-72427. Bahnübergangssteuerung Benutzerhandbuch

TM-72427. Bahnübergangssteuerung Benutzerhandbuch TM-72427 Bahnübergangssteuerung Benutzerhandbuch 2011 BioDigit Ltd. Alle Rechte vorbehalten. Die Vervielfältigung und/oder Veröffentlichung der Inhalte des vorliegenden Dokuments in jeglicher Form, einschließlich

Mehr

Medizinprodukte Information des LAGetSi. Sicherheitsrisiken von Kranken- und Pflegebetten 1

Medizinprodukte Information des LAGetSi. Sicherheitsrisiken von Kranken- und Pflegebetten 1 Medizinprodukte Information des LAGetSi Sicherheitsrisiken von Kranken- und Pflegebetten 1 Problem Aufgrund von Fehlfunktionen an Kranken- und Pflegebetten sind in Deutschland seit 1998 mehrere pflegebedürftige

Mehr

Aufbau- und Verwendungsanleitung 3-teilige Seilzugleitern 40446-40449

Aufbau- und Verwendungsanleitung 3-teilige Seilzugleitern 40446-40449 Aufbau- und Verwendungsanleitung 3-teilige Seilzugleitern 40446-40449 ACHTUNG:Darstellung nur beispielhaft (40446 +40447 ohne Stützen). INHALTSVERZEICHNIS 1. ALLGEMEINES 1.1 Einleitung...1 1.2 Hersteller...1

Mehr

Prüfung nach Instandsetzung und Änderung und Wiederholungsprüfung Die neue DIN VDE 0701-0702 (VDE 0701-0702)

Prüfung nach Instandsetzung und Änderung und Wiederholungsprüfung Die neue DIN VDE 0701-0702 (VDE 0701-0702) Prüfung nach Instandsetzung und Änderung und Wiederholungsprüfung Die neue DIN VDE 0701-0702 (VDE 0701-0702) Dipl.-Ing./EUR Ing. Arno Bergmann DKE Deutsche Kommission Elektrotechnik, Elektronik Informationstechnik

Mehr

Gefasste Beschlüsse im EK5 / AK8 Outdoorprodukte, Stand 12.12.2013

Gefasste Beschlüsse im EK5 / AK8 Outdoorprodukte, Stand 12.12.2013 02-10 15.04.2010 Zelte GS Zeichen für Campingzelte Die Entscheidungen des EK 2 (48.04 und 27-07) werden übernommen: Ein GS-Zeichen für Campingzelte ist möglich, als Prüfgrundlage sind heranzuziehen: -

Mehr

Haft- und Lesbarkeitsprüfung für Kennzeichnungsschilder

Haft- und Lesbarkeitsprüfung für Kennzeichnungsschilder 1. Zweck Die Norm IEC 60079-0 (Ed. 6)sowie EN 60079-0:2012 fordern im Abschnitt 29.2 eine deutlich lesbare Kennzeichnung von elektrischen Geräten. Die Richtlinie 94/9/EG (ATEX Richtlinie) fordert im Abschnitt

Mehr

FAQ 04/2015. Auswirkung der ISO 14119 auf 3SE53/3SF13 Positionsschalter. https://support.industry.siemens.com/cs/ww/de/view/109475921

FAQ 04/2015. Auswirkung der ISO 14119 auf 3SE53/3SF13 Positionsschalter. https://support.industry.siemens.com/cs/ww/de/view/109475921 FAQ 04/2015 Auswirkung der ISO 14119 auf 3SE53/3SF13 Positionsschalter mit https://support.industry.siemens.com/cs/ww/de/view/109475921 Dieser Beitrag stammt aus dem Siemens Industry Online Support. Es

Mehr

Instandhaltertag 17.10.2013

Instandhaltertag 17.10.2013 Strenge Forum Instandhaltertag 17.10.2013 Rechtssichere Prüfung, Wartung und Dokumentation von Maschinen & Geräten aus Sicht der Berufsgenossenschaft Holz und Metall (BGHM) Dipl.-Ing. (FH) Ralf Tubesing,

Mehr

BUNDESGESETZBLATT FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH. Jahrgang 2004 Ausgegeben am 28. Jänner 2004 Teil II

BUNDESGESETZBLATT FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH. Jahrgang 2004 Ausgegeben am 28. Jänner 2004 Teil II 1 von 5 BUNDESGESETZBLATT FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH Jahrgang 2004 Ausgegeben am 28. Jänner 2004 Teil II 57. Verordnung: Konformitätsbewertung von Medizinprodukten [CELEX-Nr.: 32000L0070, 32001L0104,

Mehr

Tagung für Betriebsräte in Lüneburg 12.11.2015. Manipulation von Schutzeinrichtungen an Maschinen. 12.11.2015-Lüneburg

Tagung für Betriebsräte in Lüneburg 12.11.2015. Manipulation von Schutzeinrichtungen an Maschinen. 12.11.2015-Lüneburg Tagung für Betriebsräte in Lüneburg 12.11.2015 Manipulation von Schutzeinrichtungen an Maschinen 12.11.2015-Lüneburg Inhalt Was ist Manipulation (Definition) Was sagen die Vorschriften? Ergebnisse einer

Mehr

Zusatz-Betriebsanleitung nach ATEX

Zusatz-Betriebsanleitung nach ATEX 1. Allgemeines nach ATEX Diese enthält grundlegende Hinweise für den Einsatz in explosionsgefährdeten Bereichen, die bei Montage, Betrieb und Wartung zu beachten sind. Daher ist diese unbedingt vor Montage

Mehr

Die CE-Kennzeichnung

Die CE-Kennzeichnung Die CE-Kennzeichnung 1. Was bedeutet die CE-Kennzeichnung? Die CE-Kennzeichnung ist kein Qualtitätssiegel. Dadurch wird lediglich angezeigt, daß ein Produkt die Anforderungen aller relevanten EG-Richtlinien

Mehr

Technische Angaben für

Technische Angaben für Antrag auf Bauartzulassung nach Röntgenverordnung (RöV) Technische Angaben für Basisschutzgeräte Hochschutzgeräte Vollschutzgeräte Schulröntgeneinrichtungen (nach Anl. 2 Nr. 6 RöV) (nach Anl. 2 Nr. 2 RöV)

Mehr

Zum Gebrauch innerhalb des Firmenverbundes. der Stiftung Liebenau. zur einheitlichen Handhabung

Zum Gebrauch innerhalb des Firmenverbundes. der Stiftung Liebenau. zur einheitlichen Handhabung Version: 1.1.1 Zum Gebrauch innerhalb des Firmenverbundes der Stiftung Liebenau zur einheitlichen Handhabung - der Inventarisierung von Anlagen und Geräten, - der Einhaltung von gesetzlichen Prüffristen,

Mehr

4. Sie müssen jede Vorschlagsliste innerhalb von zwei Tagen nach Eingang auf Gültigkeit überprüfen ( 7 Abs. 2 WO).

4. Sie müssen jede Vorschlagsliste innerhalb von zwei Tagen nach Eingang auf Gültigkeit überprüfen ( 7 Abs. 2 WO). Wird eine Vorschlagsliste eingereicht, gehen Sie wie folgt vor: 1. Stempeln mit Eingangsdatum. 2. Bestätigen Sie den Eingang der Vorschlagsliste sofort (Muster-Formular 120b). 3. Wenn die Liste kein Kennwort

Mehr

Neue Regelungen für den Gerüstbau

Neue Regelungen für den Gerüstbau Neue Regelungen für den Gerüstbau Europäische Normen Auswirkungen auf die Praxis Neue BGI 663 Handlungsanleitung für den Umgang mit Arbeits- und Schutzgerüsten Neue Regelungen für den Gerüstbau - Was gilt?

Mehr

Technische Dokumentation

Technische Dokumentation Technische Dokumentation cab Drehachse mit Kontroller Artikelnummer: 5905933 in Verbindung mit 5949810 cab Produkttechnik Gesellschaft für Computer und Automationsbausteine mbh Wilhelm Schickard Straße

Mehr

Prüfen ortsveränderlicher elektrischer Arbeitsmittel BGI/GUV-I 5190 BGI 5090

Prüfen ortsveränderlicher elektrischer Arbeitsmittel BGI/GUV-I 5190 BGI 5090 Prüfen ortsveränderlicher elektrischer Arbeitsmittel BGI/GUV-I 5190 BGI 5090 Wiederkehrende Prüfungen Rechtsgrundlagen / Regeln der Technik Betriebssicherheitsverordnung 10 Prüfungen durchführen 3 Fristen

Mehr

Leitfaden Beseitigung verbotswidrig abgestellter Kraftfahrzeuge oder Anhänger

Leitfaden Beseitigung verbotswidrig abgestellter Kraftfahrzeuge oder Anhänger Leitfaden Beseitigung verbotswidrig abgestellter Kraftfahrzeuge oder Anhänger Immer wieder werden Schrottfahrzeuge, Fahrzeugwracks, betriebsunfähige Fahrzeuge und Fahrzeuge ohne Zulassung verbotswidrig

Mehr

Abschnitt 1 Anwendungsbereich und Allgemeine Anforderungen an die Konformitätsbewertung 1 Anwendungsbereich

Abschnitt 1 Anwendungsbereich und Allgemeine Anforderungen an die Konformitätsbewertung 1 Anwendungsbereich 13.06.2007 Verordnung über Medizinprodukte - (Medizinprodukte-Verordnung - MPV)* vom 20. Dezember 2001 (BGBl. I S. 3854), zuletzt geändert durch Artikel 1 der Verordnung vom 16. Februar 2007 (BGBl. I S.

Mehr

Merkblatt. Häufige Fragen hinsichtlich der Anforderungen für Hersteller bzw. Inverkehrbringer von Lebensmittelbedarfsgegenständen aus Keramik

Merkblatt. Häufige Fragen hinsichtlich der Anforderungen für Hersteller bzw. Inverkehrbringer von Lebensmittelbedarfsgegenständen aus Keramik Merkblatt Häufige Fragen hinsichtlich der Anforderungen für Hersteller bzw. Inverkehrbringer von Lebensmittelbedarfsgegenständen aus Keramik Was sind Lebensmittelbedarfsgegenstände? Lebensmittelbedarfsgegenstände

Mehr

Technische Anschlussbedingungen Gas der evo Energie-Netz GmbH (TAB Gas) Ausgabe Mai 2004

Technische Anschlussbedingungen Gas der evo Energie-Netz GmbH (TAB Gas) Ausgabe Mai 2004 Technische Anschlussbedingungen Gas der evo Energie-Netz GmbH (TAB Gas) Ausgabe Mai 2004 Vorblatt.doc Technische Anschlussbedingungen Gas (TAB Gas) Ausgabe Mai 2004 INHALTSVERZEICHNIS Seite 0. Vorwort...

Mehr

Checkliste Maschineneinkauf. Mit sicheren Maschinen sicher arbeiten!

Checkliste Maschineneinkauf. Mit sicheren Maschinen sicher arbeiten! Checkliste Maschineneinkauf Mit sicheren Maschinen sicher arbeiten! Vorwort Für die vertraglichen Regelungen beim Maschinenkauf sind klare Inhalte des Vertrages wichtig. Das wird besonders deutlich, wenn

Mehr

Gesetz zur Regelung der Arbeitszeit von selbständigen Kraftfahrern. Vom 11. Juli 2012 (BGBl. I S. 1479)

Gesetz zur Regelung der Arbeitszeit von selbständigen Kraftfahrern. Vom 11. Juli 2012 (BGBl. I S. 1479) Gesetz zur Regelung der Arbeitszeit von selbständigen Kraftfahrern Vom 11. Juli 2012 (BGBl. I S. 1479) Frankfurt am Main, den 13. Mai 2015 1 Anwendungsbereich Dieses Gesetz regelt die Arbeitszeit von selbständigen

Mehr

Instandhaltung in den Vorschriften zum Arbeitnehmer/innenschutz

Instandhaltung in den Vorschriften zum Arbeitnehmer/innenschutz Europäische Kampagne zum Thema "sichere Instandhaltung" Instandhaltung in den Vorschriften zum Arbeitnehmer/innenschutz DI Ernst Piller, Zentral-Arbeitsinspektorat ernst.piller@bmask.gv.at ein wenig Statistik

Mehr

Ganz sicher oben arbeiten!

Ganz sicher oben arbeiten! www.moellerart.de Die Lift2Go Safety First Programme bringen Sie nach oben. Einfach, sicher und schnell. Ganz sicher oben arbeiten! Arbeitsbühnen-Seminare w w w. m o e l l e r a r t. d e 2 0 1 4 Mit uns

Mehr

Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.

Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Widerrufsbelehrung Nutzt der Kunde die Leistungen als Verbraucher und hat seinen Auftrag unter Nutzung von sog. Fernkommunikationsmitteln (z. B. Telefon, Telefax, E-Mail, Online-Web-Formular) übermittelt,

Mehr

Gutachten Nr. 3137/06 vom 07.08.2006. Kennzeichenbefestigungssystem Klappfix Adolf Würth GmbH & Co. KG, D-74653 Künzelsau G U T A C H T E N

Gutachten Nr. 3137/06 vom 07.08.2006. Kennzeichenbefestigungssystem Klappfix Adolf Würth GmbH & Co. KG, D-74653 Künzelsau G U T A C H T E N G U T A C H T E N über die Vorschriftsmäßigkeit eines s gemäß 60 StVZO und der Richtlinie 74/483/EWG 1. Allgemeines 1.1. /Hersteller Adolf Würth GmbH & Co. KG, Reinhold-Würth-Str. 12-16, D-74653 Künzelsau

Mehr

Maintenance & Re-Zertifizierung

Maintenance & Re-Zertifizierung Zertifizierung nach Technischen Richtlinien Maintenance & Re-Zertifizierung Version 1.2 vom 15.06.2009 Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik Postfach 20 03 63 53133 Bonn Tel.: +49 22899 9582-0

Mehr

Inhaltsverzeichnis. Ordner 1. Inhaltsverzeichnis. Vorwort. Wegweiser. Inhaltsverzeichnis. Stichwortverzeichnis. 1 Rechtsvorschriften

Inhaltsverzeichnis. Ordner 1. Inhaltsverzeichnis. Vorwort. Wegweiser. Inhaltsverzeichnis. Stichwortverzeichnis. 1 Rechtsvorschriften Inhaltsverzeichnis Ordner 1 Vorwort Wegweiser Inhaltsverzeichnis Stichwortverzeichnis 1 Rechtsvorschriften 1.0 Gesetz über die Durchführung von Maßnahmen des Arbeitsschutzes zur Verbesserung der Sicherheit

Mehr

Energieeffizienz bei Elektromotoren

Energieeffizienz bei Elektromotoren Energieeffizienz bei Elektromotoren Energieeffizienz bei Elektromotoren Konsequenzen aus der Durchführungsverordnung Nr. 640/2009 vom 22.Juli 2009 zur Richtlinie 2005/32/EG (EuP - Richtlinie) Energieeffizienz

Mehr

BGI 5190 Wiederkehrende Prüfungen ortsveränderlicher elektrischer Arbeitsmittel - Organisation durch den Unternehmer

BGI 5190 Wiederkehrende Prüfungen ortsveränderlicher elektrischer Arbeitsmittel - Organisation durch den Unternehmer BGI 5190 Wiederkehrende Prüfungen ortsveränderlicher elektrischer Arbeitsmittel - Organisation durch den Unternehmer DGUV Information 5190 (Fassung April 2010) Standort Dresden Dr. Jelena Nagel Gr. 2.4

Mehr

Aufgrund von Fehlfunktionen an Kranken- und Pflegebetten sind in Deutschland seit 1998 mehrere pflegebedürftige Menschen zu Tode gekommen.

Aufgrund von Fehlfunktionen an Kranken- und Pflegebetten sind in Deutschland seit 1998 mehrere pflegebedürftige Menschen zu Tode gekommen. Informationen der für Medizinprodukte zuständigen obersten Landesbehörden zu den Sicherheitsrisiken von Kranken- und Pflegebetten (Sicherheitsinformation von Mai 2001, aktualisiert Januar 2014 für NRW)

Mehr

Checkliste Übergabestellen für den Warentransport mit Staplern und Kranen

Checkliste Übergabestellen für den Warentransport mit Staplern und Kranen Sicherheit ist machbar. Checkliste Übergabestellen für den Warentransport mit Staplern und Kranen Sind in Ihrem Betrieb die Warenübergabestellen so gesichert, dass weder Personen noch Gegenstände abstürzen

Mehr

Angebot. UVV-Prüfungen und Wartungen von mobilen Abfallpressen

Angebot. UVV-Prüfungen und Wartungen von mobilen Abfallpressen Angebot UVV-Prüfungen und Wartungen von mobilen Abfallpressen Sehr geehrte Damen und Herrn, die Firma Allpress Ries führt UVV-Überprüfungen und Wartungen von Müllpressen seit ca. 1970 durch. Unsere Monteure

Mehr

Sitzung der Fachstelle Bau der Maschinenbau- und Metall-Berufsgenossenschaft Sicherheit von Vakuumhebegeräten

Sitzung der Fachstelle Bau der Maschinenbau- und Metall-Berufsgenossenschaft Sicherheit von Vakuumhebegeräten Sitzung der Fachstelle Bau der Maschinenbau- und Metall-Berufsgenossenschaft Sicherheit von Vakuumhebegeräten Die technischen Aufsichtspersonen der Maschinenbau- und Metall-Berufsgenossenschaft, die überwiegend

Mehr

LEISTUNGSBESCHREIBUNG ZERTIFIZIERUNG NACH EN 16001

LEISTUNGSBESCHREIBUNG ZERTIFIZIERUNG NACH EN 16001 LEISTUNGSBESCHREIBUNG ZERTIFIZIERUNG NACH EN 16001 ALLGEMEIN Eine Zertifizierung nach EN 16001 erfolgt prinzipiell in 2 Schritten: Prüfung der Managementdokumentation auf Übereinstimmung mit der Norm Umsetzungsprüfung

Mehr

Angebot. UVV-Prüfungen und Wartungen von mobilen Abfallpressen

Angebot. UVV-Prüfungen und Wartungen von mobilen Abfallpressen Angebot UVV-Prüfungen und Wartungen von mobilen Abfallpressen Sehr geehrte Damen und Herrn, die Firma Allpress Ries Hydraulikservice und Pressen GmbH führt UVV-Überprüfungen und Wartungen von Müllpressen

Mehr

Häufig wiederkehrende Fragen zur mündlichen Ergänzungsprüfung im Einzelnen:

Häufig wiederkehrende Fragen zur mündlichen Ergänzungsprüfung im Einzelnen: Mündliche Ergänzungsprüfung bei gewerblich-technischen und kaufmännischen Ausbildungsordnungen bis zum 31.12.2006 und für alle Ausbildungsordnungen ab 01.01.2007 Am 13. Dezember 2006 verabschiedete der

Mehr

28.8.2009 Amtsblatt der Europäischen Union L 226/3

28.8.2009 Amtsblatt der Europäischen Union L 226/3 28.8.2009 Amtsblatt der Europäischen Union L 226/3 VERORDNUNG (EG) Nr. 780/2009 DER KOMMISSION vom 27. August 2009 zur Festlegung der Durchführungsbestimmungen zu Artikel 28a Absatz 2 Unterabsatz 3 sowie

Mehr

Muster für den Antrag auf Durchführung eines Gütestellenverfahrens

Muster für den Antrag auf Durchführung eines Gütestellenverfahrens Muster für den Antrag auf Durchführung eines Gütestellenverfahrens vor der Gütestelle Handels- und Gesellschaftsrecht Rechtsanwalt Henning Schröder, Hannover Vorbemerkung: Das nachstehend abgedruckte Muster

Mehr

Freie Sicht auch mit Partikelfilter. Technische Lösungen zur Verhütung von Unfällen mit Baumaschinen

Freie Sicht auch mit Partikelfilter. Technische Lösungen zur Verhütung von Unfällen mit Baumaschinen Freie Sicht auch mit Partikelfilter Technische Lösungen zur Verhütung von Unfällen mit Baumaschinen Oft müssen Baumaschinen nachträglich mit einem Partikelfilter ausgerüstet werden. Dabei können die Aufbauten

Mehr

EMPFEHLUNG DER KOMMISSION. vom 13.1.2010

EMPFEHLUNG DER KOMMISSION. vom 13.1.2010 EUROPÄISCHE KOMMISSION Brüssel, den 13.1.2010 K(2010)19 endgültig EMPFEHLUNG R KOMMISSION vom 13.1.2010 für den sicheren elektronischem Datenaustausch zwischen den Mitgliedstaaten zur Überprüfung der Einzigkeit

Mehr

Arbeiten an Masten, Freileitungen und Oberleitungsanlagen

Arbeiten an Masten, Freileitungen und Oberleitungsanlagen BGV D32 Durchführungsanweisungen vom April 1990 zur Unfallverhütungsvorschrift Arbeiten an Masten, Freileitungen und Oberleitungsanlagen (bisher VBG 89) vom 1. April 1990 Zu 1: Zu den elektrischen Betriebsmitteln

Mehr

BGG 911 (bisher ZH 1/205) Grundsätze für die Anerkennung von Sachverständigen für die Prüfung von Durchleitungsdruckbehältern

BGG 911 (bisher ZH 1/205) Grundsätze für die Anerkennung von Sachverständigen für die Prüfung von Durchleitungsdruckbehältern BGG 911 (bisher ZH 1/205) Grundsätze für die Anerkennung von Sachverständigen für die Prüfung von Durchleitungsdruckbehältern Hauptverband der gewerblichen Berufsgenossenschaften Fachausschuß "Gas und

Mehr

Messanlagen für die kontinuierliche und dynamische Messung von Mengen von Flüssigkeiten außer Wasser

Messanlagen für die kontinuierliche und dynamische Messung von Mengen von Flüssigkeiten außer Wasser 243. PTB-Seminar Anwendung der MID bei Herstellern Messanlagen für die kontinuierliche und dynamische Messung von Mengen von Flüssigkeiten außer Wasser Michael Rinker Fachbereich Flüssigkeiten Arbeitsgruppe

Mehr

Brandschutzspezifische Antragsunterlagen Gutachtliche Stellungnahme im Bereich Brandschutz

Brandschutzspezifische Antragsunterlagen Gutachtliche Stellungnahme im Bereich Brandschutz Merkblatt ZiE Nr. 2A Hinweise zur Erlangung einer Zustimmung im Einzelfall (ZiE) gemäß Art. 18 Abs. 1 und Art. 19 Abs. 1 Bayerische Bauordnung (BayBO) Bereich Brandschutz (Fassung Januar 2014) Brandprüfung

Mehr

EUROCERT. Rahmenvereinbarung

EUROCERT. Rahmenvereinbarung Rahmenvereinbarung Zertifizierung von Qualitätsfachpersonal, Trainer in der Aus- und Weiterbildung nach DVWO-Qualitätsmodell und nach PAS 1052 Personalzertifizierung vom Tag/Monat 2006 zwischen DVWO Dachverband

Mehr

Heizkörper einbauen in 10 Schritten Schritt-für-Schritt-Anleitung

Heizkörper einbauen in 10 Schritten Schritt-für-Schritt-Anleitung Schritt-für-Schritt- 1 Einleitung Wie Sie in 10 einfachen Schritten einen neuen Heizkörper einbauen, richtig anschließen und abdichten, erfahren Sie in dieser. Lesen Sie, wie Sie schrittweise vorgehen

Mehr

Bekanntmachung des ABS zur Beschaffung von Maschinen

Bekanntmachung des ABS zur Beschaffung von Maschinen Bekanntmachung des ABS zur Beschaffung von Maschinen Seite 12 Arbeitsmittel Sicher und gesundheitsgerecht Hersteller Bereitstellen von sicheren und gesundheitsgerechten Produkten auf dem Markt Einführer/

Mehr

c:\temp\temporary internet files\olk42\pct änderungen.doc

c:\temp\temporary internet files\olk42\pct änderungen.doc ÄNDERUNGEN DES VERTRAGS ÜBER DIE INTERNATIONALE ZUSAMMENARBEIT AUF DEM GEBIET DES PATENTWESENS (PCT) UND DER AUSFÜHRUNGSORDNUNG ZUM VERTRAG ÜBER DIE INTERNATIONALE ZUSAMMENARBEIT AUF DEM GEBIET DES PATENTWESENS

Mehr

Not-Halt oder Not-Aus? 27/03/2014. Dipl.-Ing. (FH) Ralf Mauksch

Not-Halt oder Not-Aus? 27/03/2014. Dipl.-Ing. (FH) Ralf Mauksch Not-Halt oder Not-Aus? 27/03/2014 Dipl.-Ing. (FH) Ralf Mauksch Inhalt Allgemeines Definition: Not-Halt Definition: Not-Aus Definition: Stillsetzen im Notfall Not-Halt-Beispiele Auswahlkriterien Zusammenfassung

Mehr