// Werkvorschriften. Anhang C. Spezielle Vorschriften der St.Gallisch-Appenzellische Kraftwerke AG. Gültig ab Bereich. Version 1.

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1 // Werkvorschriften Anhang C Spezielle Vorschriften der St.Gallisch-Appenzellische Kraftwerke AG Gültig ab Bereich N Zuständig Thomas Rechsteiner Version 1.3

2 Inhaltsverzeichnis 1 Anhang C Spezielle Vorschriften der SAK Schemas und Bilder Prinzipschema Smart Meter, Einfamilienhaus Prinzipschema Smart Meter, Mehrfamilienhaus Verdrahtung Messeinrichtung Smart Meter Smart-Meter-Messstelle Neubau Energieerzeugungsanlage (EEA) mit Eigenverbrauch mit mehreren Verbrauchstätten am gleichen Netzanschluss... 9 Seite 2 von 9

3 1 Anhang C Spezielle Vorschriften der SAK 2.1 Meldewesen 2.12 Als Meldesystem gilt das SAK-Extranet. Die Benutzung ist unentgeltlich und kann von jeder Person mit Installationsbewilligung benutzt werden. Meldungen in Papierform sind kostenpflichtig und werden dem Installateur in Rechnung gestellt. 4.1 Erstellung der Netzanschlüsse 4.15 Der Standort für Hausanschluss, Mess- und Steuerapparate des Netzbetreibers wird durch den Netzbetreiber im Einvernehmen mit dem Bauherrn bestimmt. Anschluss-Überstromunterbrecher des Netzbetreibers sind beim Einfamilienhaus in einem von aussen zugänglichen Kasten und beim Mehrfamilienhaus in einem von aussen, allgemein zugänglichen Raum oder Kasten zu montieren. 5.3 Steuerleitungen 5.36 Steuerleiter dürfen auf Mess- und Steuerapparaten (Fernschaltern) nicht geschlauft werden. 6.1 Allgemeines 6.11 Die Steuerung von z.b. Wärmepumpe und Wassererwärmer erfolgt nicht mehr vom Rundsteuerempfänger aus, sondern durch die Smart-Meter-Messstelle (Ausgänge des Zählers, Lastschaltgerät, usw.) Die Fernschalter müssen folgende Leistungsmerkmale aufweisen: - Schaltstellungsanzeige - plombierbare Apparateabdeckung - Verlustleistung maximal 5 VA 6.17 Die werkeigene Steuerung ist von der privaten Steuerung galvanisch zu trennen. Für allfällige Fehlschaltungen übernimmt die SAK keine Haftung. Die Anlagen sind diesbezüglich privat zu überwachen. Impulsweitergaberelais zum Anschluss an die Messeinrichtung können bei den SAK gekauft werden Jede Schaltgerätekombination mit Mess- und Steuerapparaten ist mit einer Smart- Meter-Steuerung zu verdrahten. Für ein Lastschaltgerät, Gateway oder Kommunikationsmodul, usw. ist zwingend eine normierte Apparatetafel (400 x 250 mm) zu installieren. Ein Tonfrequenzrundsteuerempfänger wird nicht mehr installiert. (siehe Schemas und Bilder ab Seite 5) Seite 3 von 9

4 8.23 Widerstandsheizungen Die Kantonalen Gesetzgebungen sind in jedem Fall einzuhalten Die Summe der ungesperrten Anschlussleistung von Raumheizungen darf pro Zählerstromkreis höchstens 4 kw betragen. (z.b. Speicherheizungen, Infrarotheizungen usw.) Eine lastabhängige Steuerung zu beliebigen Zeiten bleibt vorbehalten Wassererwärmer (Boiler) Die Kantonalen Gesetzgebungen sind in jedem Fall einzuhalten Zur Steuerung der Warmwasserspeicher während der Schwachlastzeit stellen die SAK 8 Stunden Aufheizzeit zur Verfügung. (Beispiel: Zählerausgang mit täglich 22:00 Uhr EIN, 06:00 Uhr AUS). Die Ein- und Ausschaltzeiten werden von der SAK festgelegt. Die Sperrung von verschiedenen Verbrauchern erfolgt über die Smart-Meter- Messstelle (Beispiel: Zählerausgang für Tagessperrung der Boiler, Wärmepumpen, Widerstandsheizungen). Boiler, welche während der Normallastzeit nachgeladen werden müssen, sind möglichst mit automatischem Tag- Nachtschalter auszurüsten. Auf eine Tagessperrung wird in diesem Fall verzichtet. Ebenfalls wird auf eine Tagessperrung verzichtet, wenn der Wassererwärmer über die eigene Energieerzeugungsanlage (z.b. Photovoltaik, Energiespeicher) geladen wird. Eine lastabhängige Steuerung zu beliebigen Zeiten bleibt vorbehalten Wärme- und Kälteanlagen Für Heiz-Wärmepumpenanlagen mit individueller Sperrung bestehen spezielle Lieferbedingungen. Die Sperrung ist leistungsunabhängig und beträgt bis zu 2 Std./Tag, gilt für die Wärmepumpe und allfällige Not- und Ergänzungsheizung. Die Ein- und Ausschaltzeiten werden von der SAK festgelegt Eine lastabhängige Steuerung zu beliebigen Zeiten bleibt vorbehalten. 8.4 Geräte und Anlagen die Spannungsänderungen verursachen 8.41 Für Heubelüftungsanlagen (Belüftung/Entfeuchter) und Heugebläse, die eine Anschlussleistung von 7,5 kw übersteigen, ist in der Regel nur die wahlweise Zuschaltung (Umschalter) gestattet. Bei Anschluss an einen gemeinsamen Überstromunterbrecher von max. 25 A kann auf den Einbau eines Umschalters verzichtet werden. 10 Elektrische Energieerzeugungsanlagen (EEA) Es gelten die Anschlussbedingungen für den Parallelbetrieb von Energieerzeugungsanlagen mit dem Netz der SAK. Bei Messeinrichtungen müssen für spätere Erweiterungen zusätzlich ein Reserveplatz (400 x 250mm) für Messapparate der EEA vorgesehen werden. Eine EEA hat bei bestehenden wie auch bei neuen Objekten eine Änderung der Mess- und Steuerapparate zur Folge. Seite 4 von 9

5 2 Schemas und Bilder 2.1 Prinzipschema Smart Meter, Einfamilienhaus Seite 5 von 9

6 2.2 Prinzipschema Smart Meter, Mehrfamilienhaus Seite 6 von 9

7 2.3 Verdrahtung Messeinrichtung Smart Meter Seite 7 von 9

8 2.3.1 Smart-Meter-Messstelle Neubau Beispielbilder: SAK ICT-Gehäuse V2 (Gehäuse 125 x 175 x 100, plombierbar), siehe Merkblatt Smart Meter Die normierte Apparatetafel (400 x 250 mm) für ICT (Informations- und Kommunikationstechnologie z.b. Lastschaltgerät, Gateway, Kommunikationsmodul, usw.) mit plombierbarem Apparategehäuse inkl. Klemmen (min. 125 x 175 x 100), ist durch den Elektroinstallateur zwingend zu installieren. Für die Messapparate einer möglichen EEA ist zusätzlich eine normierte Apparatetafel vorzusehen. Seite 8 von 9

9 2.4 Energieerzeugungsanlage (EEA) mit Eigenverbrauch mit mehreren Verbrauchstätten am gleichen Netzanschluss "Eigenverbrauchsregelung mit virtueller Übergabemessung" Seite 9 von 9

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