Ausbildungsbeschreibung von Staatlich geprüfter Designer/Designerin -Fachrichtung Farbe, Gestaltung, Werbung vom
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- Gert Haupt
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1 Ausbildungsbeschreibung von Staatlich geprüfter Designer/Designerin -Fachrichtung Farbe, Gestaltung, Werbung vom Die Ausbildung im Überblick Ausbildungsinhalte Ausbildungsstätten Ausbildungssituation/-bedingungen Arbeitszeit in der Ausbildung/Ausbildungsdauer Arbeitsmittel/-gegenstände in der Ausbildung Zusammenarbeit und Kontakte in der Ausbildung Finanzielle Aspekte Ausbildungsdauer Ausbildungsform Ausbildungsabschluss, Nachweise und Prüfungen Abschlussbezeichnung Zugangsvoraussetzungen für die Ausbildung Schulische Vorbildung - rechtlich Berufliche Vorbildung - rechtlich Mindestalter Höchstalter Auswahlverfahren Perspektiven nach der Ausbildung Ausbildungsalternativen Gesetze/Regelungen Die Ausbildung im Überblick Bei dem Ausbildungsgang Designer/in - Farbe, Gestaltung, Werbung handelt es sich um eine schulische Fortbildung nach BBiG/HwO an Fachschulen. Ausbildungsinhalte Im fachübergreifenden Teil der Ausbildung werden zum Beispiel folgende Inhalte vermittelt: Soziologie Kommunikation Fremdsprache (zum Beispiel Englisch, Französisch, Italienisch) Betriebswirtschaftslehre Datenverarbeitung Deutsch Personalwirtschaft Im fachrichtungsbezogenen Teil der Ausbildung werden zum Beispiel folgende Inhalte vermittelt: Schwerpunkt Industrie-, Objekt-, Raumdesign: Produktionstechnik Objekt-Design Industrie-Design Raumdesign Schwerpunkt Grafik-Design: Bild- und Textgestaltung Typografie Druck- und Reprotechnik Fotografik Schwerpunkt Medien-Design: Aufnahmetechnik Objekt- und Ausstellungstechnik
2 Produktionsplanung Edition In allen Schwerpunkten: Zeichnen Konzeptionslehre Präsentation Fachbezogene mathematisch-naturwissenschaftliche Grundlagen Im Wahlbereich werden zum Beispiel folgende Fächer unterrichtet: Aktzeichnen, figürliches Zeichnen Illustration Zweite Fremdsprache Während der Ausbildung werden außerdem Projektarbeiten ausgeführt. Die Rechtsgrundlage finden Sie in Rechtliche Regelungen. Arbeitsumgebung in der Ausbildung Der Unterricht findet in den Unterrichts-, Seminar-, Zeichen- und EDV-Räumen der Fachschulen statt. Derzeit wird der Bildungsgang nur in Nordrhein-Westfalen angeboten. Ausbildungsstätten Berufsbildende weiterführende Schulen, hier Fachschulen für Gestaltung Ausbildungssituation/-bedingungen Der Unterricht wird in den Räumen der Schule erteilt. Üblicherweise wird im Klassenverband gelernt, wie die meisten das von der allgemein bildenden Schule her kennen. Allerdings kann es für angehende Designer/innen - Farbe, Gestaltung, Werbung, die bereits einige Jahre berufstätig waren, ungewohnt sein, sich wieder in der Situation als Schüler zu finden. Der Unterricht wird in Vollzeit und in Teilzeit angeboten. Da die Fortbildung nur in Nordrhein-Westfalen stattfindet, muss man damit rechnen, dass während der Ausbildung Wohnort und Lernort nicht identisch sind. Arbeitszeit in der Ausbildung/Ausbildungsdauer Die Arbeitszeit während der Ausbildung im Vollzeitunterricht umfasst sowohl die tägliche Unterrichtszeit in der Schule (meist Unterricht am Vorund Nachmittag) als auch Zeiten der persönlichen Unterrichtsvor- und -nachbereitung. In der Teilzeitform beträgt die wöchentliche Unterrichtszeit etwa 12 Unterrichtsstunden pro Woche. Der Unterricht findet beispielsweise dreimal wöchentlich in den Abendstunden und an den Samstagen statt. Arbeitsmittel/-gegenstände in der Ausbildung Die im praktischen Unterricht eingesetzten Materialien und Geräte entsprechen denen der späteren Berufstätigkeit. Für den fachtheoretischen Unterricht sind die in einer Schule üblichen persönlichen Arbeitsmittel erforderlich. Zusammenarbeit und Kontakte in der Ausbildung Während der schulischen Fortbildung haben die angehenden Designer/innen - Farbe, Gestaltung, Werbung Kontakt zu ihren Mitschülern, zu den Lehrkräften sowie zu Mitarbeitern der Schulverwaltung. Falls die Fortbildung in Teilzeit absolviert wird, bestehen die bisherigen Kontakte am Arbeitsplatz weiter. Finanzielle Aspekte Der Ausbildungsgang staatlich geprüfte/r Designer/in für Farbe, Gestaltung, Werbung ist eine schulische Berufsausbildung, für die keine Ausbildungsvergütung bezahlt wird. Für das Betriebspraktikum kann man aber gegebenenfalls ein kleines Entgelt erhalten. Während der schulischen Ausbildung fallen Kosten an, zum Beispiel Lehrgangsgebühren, Einschreibegebühren, Prüfungsgebühren, Kosten für Fachliteratur und Arbeitsmittel. Auch Nebenkosten, zum Beispiel für Wohnung und Verpflegung oder Fahrtkosten können anfallen. Für schulische Ausbildungen besteht gegebenenfalls eine individuelle Förderungsmöglichkeit gemäß den Bestimmungen des
3 Bundesausbildungsförderungsgesetzes (BAföG). Über die Förderungsvoraussetzungen informieren die örtlichen Ämter für Ausbildungsförderung. Ausbildungsdauer Die Fortbildung dauert in Vollzeit 2 Jahre, in Teilzeit 4 Jahre. Weitere Informationen finden Sie in der Datenbank KURSNET. Ausbildungsform Die schulische Fortbildung wird in Vollzeit- und Teilzeitform angeboten. Der Unterricht besteht aus theoretischen und praktischen Anteilen und wird in den Schwerpunkten Industrie-, Objekt-, Raumdesign, Grafik-Design, Medien-Design durchgeführt. Die Fortbildung wird derzeit nur in Nordrhein-Westfalen angeboten. Nähere Informationen finden Sie in der Datenbank KURSNET. Ausbildungsabschluss, Nachweise und Prüfungen Ausbildungsabschluss Die staatliche Abschlussprüfung wird auf der Grundlage der Verordnung über die Ausbildung und Prüfung in den Bildungsgängen des Berufskollegs durchgeführt. Erforderliche Nachweise Wer in allen Fächern mindestens die Vornote "ausreichend" oder in nicht mehr als zwei Fächern die Vornote "mangelhaft" erreicht hat, wird zur Prüfung zugelassen. Wer die Ausbildung in Teilzeit absolviert hat, muss für die Zulassung zur Prüfung die erforderliche Berufspraxis in vollem Umfang nachweisen. Erforderliche Prüfungen Die Abschlussprüfung besteht aus schriftlichen, mündlichen und praktischen Prüfungen. Prüfungsfächer sind: Im Schwerpunkt Industrie-, Objekt-, Raumdesign: Industrie-Design Objekt-Design Produktionstechnik Raumdesign Im Schwerpunkt Grafik-Design: Bild- und Textgestaltung Druck- und Reprotechnik Fotografik Typografie Im Schwerpunkt Medien-Design: Aufnahmetechnik Edition Objekt- und Ausstellungstechnik Produktionsplanung In jeweils drei Prüfungsfächern ist eine schriftliche Prüfung abzulegen, in einem eine praktische Prüfung. Schriftliche Prüfungen dauern pro Fach mindestens 135 und höchstens 270 Minuten. Die Dauer der praktischen Prüfung soll 8 Stunden nicht überschreiten. Die mündliche Prüfung kann sich auf alle Fächer erstrecken, mit Ausnahme des Fachs, das Gegenstand der praktischen Prüfung ist. Eine mündliche Prüfung dauert in der Regel 20 Minuten. Bestehen der Prüfung Die Prüfung ist bestanden, wenn der Prüfling in allen Fächern des Bildungsgangs mindestens die Note "ausreichend" erzielt hat. Sie ist auch bestanden, wenn der Prüfling in nur einem Fach mit "mangelhaft" bewertet wurde, diese mangelhafte Leistung aber durch mindestens "befriedigende" Noten in den anderen Fächern so ausgleichen kann, dass die Gesamtnote "ausreichend" erzielt wird.
4 Prüfungswiederholung Nicht bestandene Abschlussprüfungen können in der Regel einmal wiederholt werden. Externenprüfung Die Zulassung von Nichtschülern zur Prüfung ist möglich, wenn sie die Aufnahmevoraussetzungen zur Fachschule erfüllen und in den letzten zwei Jahren keine Fachschule besucht haben. Die Prüfung findet in allen Pflichtfächern des Bildungsganges statt. In besonderen Fällen kann die Schulaufsichtsbehörde Ausnahmen hiervon zulassen. Fachhochschulreife Mit dem erfolgreichen Abschluss des Bildungsganges erwerben die Schüler und Schülerinnen die Fachhochschulreife. Prüfende Stelle Staatlicher Prüfungsausschuss Abschlussbezeichnung Die Abschlussbezeichnung lautet: Staatlich geprüfter Designer/Staatlich geprüfte Designerin mit Angabe der Fachrichtung und dem Schwerpunkt, also Staatlich geprüfter Designer - Fachrichtung Farbe, Gestaltung, Werbung, Schwerpunkt Industrie-, Objekt-, Raumdesign/Staatlich geprüfte Designerin - Fachrichtung Farbe, Gestaltung, Werbung, Schwerpunkt Industrie-, Objekt-, Raumdesign Staatlich geprüfter Designer - Fachrichtung Farbe, Gestaltung, Werbung, Schwerpunkt Grafik-Design/Staatlich geprüfte Designerin - Fachrichtung Farbe, Gestaltung, Werbung, Schwerpunkt Grafik-Design Staatlich geprüfter Designer - Fachrichtung Farbe, Gestaltung, Werbung, Schwerpunkt Medien-Design/Staatlich geprüfte Designerin - Fachrichtung Farbe, Gestaltung, Werbung, Schwerpunkt Medien-Design Zugangsvoraussetzungen für die Ausbildung Vorausgesetzt wird in der Regel eine abgeschlossene Berufsausbildung in einem einschlägigen Ausbildungsberuf oder ein abgeschlossener dreijähriger Bildungsgang der zur Fachhochschulreife und zu Berufsabschlüssen nach Landesrecht führt sowie Berufspraxis und mindestens der Hauptschulabschluss. Schulische Vorbildung - rechtlich Für die Aufnahme der Ausbildung werden der Hauptschulabschluss und das Abschlusszeugnis der Berufsschule vorausgesetzt oder der erfolgreiche Abschluss eines dreijährigen Bildungsganges der zur Fachhochschulreife und zu Berufsabschlüssen nach Landesrecht führt. Berufliche Vorbildung - rechtlich Für die Aufnahme an der Fachschule für Gestaltung ist folgende berufliche Vorbildung erforderlich: Bei Hauptschulabschluss zusätzlich der Berufsschulabschluss sowie eine abgeschlossene Berufsausbildung in einem einschlägigen Ausbildungsberuf und eine anschließende Berufstätigkeit, die der gewählten Fachrichtung entspricht, von zusammen mindestens fünf Jahren oder eine einschlägige Berufstätigkeit von mindestens sieben Jahren, auf die der Besuch einer einschlägigen Berufsfachschule angerechnet werden kann oder Bei Abschluss eines dreijährigen Bildungsgangs, der zur Fachhochschulreife und zu Berufsabschlüssen nach Landesrecht führt, eine einschlägige Berufstätigkeit von mindestens zwei Jahren Bei Teilzeitform kann auch aufgenommen werden, wer die berufspraktische Zeit von fünf Jahren um höchstens ein Jahr unterschreitet. Der Nachweis der Erfüllung der gesamten berufspraktischen Zeit ist jedoch vor der Zulassung zur staatlichen Abschlussprüfung zu erbringen. Mindestalter Es ist kein bestimmtes Mindestalter vorgeschrieben. Höchstalter Es ist kein bestimmtes Höchstalter vorgeschrieben.
5 Auswahlverfahren In der Regel führen die Schulen Auswahlverfahren durch. Auswahlkriterien sind beispielsweise fachliche Eignung und schulische Leistungen. Zum Nachweis der fachlichen Eignung sind von den Interessenten z.b. Mappen mit eigenen Arbeiten (Zeichnungen, Fotografien, Grafiken, Web-Sites usw.) bei der Schule einzureichen. Perspektiven nach der Ausbildung Beschäftigungsmöglichkeiten finden Designer und Designerinnen für Farbe, Gestaltung, Werbung zum Beispiel in Design-Büros, Werbe-, Multimedia- oder PR-Agenturen, in Büros für Innenarchitektur und Raumgestaltung, in Einrichtungshäusern oder Unternehmen verschiedenartigster Produktionssparten. Nach ihrer Ausbildung können sie sich auf bestimmte Teilgebiete spezialisieren, zum Beispiel Screendesign, Gestaltung von Konsumgütern, Messe- und Ladenbau, Raumdesign oder Gestaltung von Investitionsgütern. Mit dem erfolgreichen Abschluss der Fortbildung ist die berufliche Bildung für Designer und Designerinnen für Farbe, Gestaltung, Werbung noch nicht beendet. Besonders der schnelle technologische Wandel, vor allem im Bereich der computergestützten Darstellungstechniken, und immer neue gestalterische Trends machen es erforderlich, den eigenen Wissensstand ständig zu vertiefen und anzupassen. Um beruflich auf dem Laufenden zu bleiben, können Designer und Designerinnen geeignete Seminare und Kurse belegen. Mögliche Themen sind zum Beispiel Grafikdesign, Computergrafik und grafische Datenverarbeitung, Desktoppublishing oder Druckvorlagengestaltung. Welches Wissen und welche Fähigkeiten erworben werden, hängt vor allem von den eigenen Interessen und Zielen sowie vom Arbeitsplatz ab. Die Notwendigkeit des Lernens wird sich jedoch durch das ganze Berufsleben ziehen. Um sich beruflich weiterzuentwickeln, können Designer und Designerinnen eine Fortbildung absolvieren, beispielsweise zum staatlich geprüften Betriebswirt/zur staatlich geprüften Betriebswirtin für Werbung oder zum Werbewirt/zur Werbewirtin. Wenn sie über die erforderliche Hochschulreife verfügen, können sie auch ein Studium anstreben. Nahe liegend sind z.b. Studiengänge im Bereich Design. Denkbar ist darüber hinaus der Schritt in die Selbstständigkeit: Designer und Designerinnen für Farbe, Gestaltung, Werbung können sich beispielsweise mit einem eigenen Design-Atelier oder -Studio eine Existenz aufbauen. Ausbildungsalternativen Sollte sich Ihr Berufsziel Designer/in - Farbe, Gestaltung, Werbung nicht verwirklichen lassen, so bedenken Sie bitte, dass es viele Berufe gibt, die ähnliche oder vergleichbare Tätigkeiten aufweisen. Vielleicht findet sich hier ein neuer Wunschberuf - eine echte Alternative. Zum Berufsziel Designer/in - Farbe, Gestaltung, Werbung gibt es Alternativen in den Bereichen: Mediengestaltung, z.b. Diplom-Designer/in (BA) - Mediendesign, Gestalter/in - Werbe- und Mediengestaltung, Mediendesigner/in, Medienkünstler/in, Mediengestalter/in - Digital-/Printmedien - Mediendesign Grafikdesign, Fotodesign, Kommunikationsdesign, z.b. Designer/in - Grafik, Gestalter/in - Grafikdesign, Designer/in - Foto, Designer/in - Kommunikationsdesign Multimedia, z.b. Multimedia-Producer, Multimediaentwickler/in, Multimediafachmann/-frau Produktgestaltung, Modedesign, z.b. Designer/in - Schmuck und Gerät, Gestalter/in - Edelstein und Schmuck, Gestalter/in - Edelmetall, Gestalter/in - Glas, Designer/in - Mode, Gestalter/in - Bekleidung, Mode Werbung, z.b. Werbegestalter/in In den hier zugeordneten Berufen werden Aufgaben im Bereich Gestaltung/Design bzw. Tätigkeiten in der Medien- und Werbebranche ausgeführt. Dabei haben die Berufstätigen teilweise - je nach Schwerpunkt - mit den gleichen oder vergleichbaren Produkten zu tun wie Designer/innen - Farbe, Gestaltung, Werbung. Gesetze/Regelungen Landesrechtliche Regelung: Dies gilt nur für Bundesland Nordrhein-Westfalen: Dies gilt nur für Bundesland Baden-Würtemberg: Verordnung über die Ausbildung und Prüfung in den Bildungsgängen des Berufskollegs (Ausbildungs- und Prüfungsordnung Berufskolleg - APO-BK) vom (GV. NRW. S. 240, ber. GV. NRW S. 563, GV. NRW S. 766), zuletzt geändert durch Verordnung vom (GV. NRW. S. 222), berichtigt am (GV. NRW. S. 461) Fundstelle: 1999 (GV. NRW. S. 240, ber. GV. NRW S. 563), 2001 (GV. NRW. S. 66, ber. S. 766), 2002 (GV. NRW. S. 172), 2003 (GV. NRW. S. 358, 413, 626, 751), 2004 (GV. NRW. S. 792), 2006 (GV. NRW. S. 222, 461) Internet Volltext (pdf, 10629kB)
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