Schutz erdverlegter Leitungen / Leerrohre. Leitungsschutzanweisung
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- Heinz Andreas Sternberg
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1 Schutz erdverlegter Leitungen / Leerrohre Leitungsschutzanweisung
2 Schutz erdverlegter Leitungen / Leerrohre Notfallnummer: Gas- / Wasser- / Stromversorgung Planauskunftstelle: Tel.: Fax: planauskunft@stadtwerke-mainz.de Ansprechpartner: Boguslawa Sojka Günter Messinger Vor jedem Eingriff in den Boden (Aufgrabung, Bohrung, Rammung) ist der Aufsichtsführende verpflichtet, sich umfassend zu informieren, ob in diesem Bereich Leitungen bzw. Leerrohre in der Erde liegen. Leitungspläne müssen unbedingt eingesehen werden. Trotzdem sind zur Erkundung Suchschlitze erforderlich. Leerrohre sind genauso vorsichtig zu behandeln wie Leitungen. Vorbereitungen > Alle Mitarbeiter und beteiligten Firmen vorher informieren, auch Hilfskräfte! > Vor Beginn der Arbeiten am oder im Boden Erkundigungen einholen (bei der Stadtwerke Mainz Netze GmbH, Deutsche Telekom AG, Tiefbauämtern, anderen Leitungseigentümern). > Sind keine Pläne vorhanden, ausdrückliche Bestätigung geben lassen (in Textform, z. B. per ), dass sich im Bereich der Erdarbeiten keine Leitungen bzw. Leerrohre befinden. > Einmessen des planmäßigen Leitungsverlaufes bzw. der Leerrohrverlegung. > Aufgraben im Bereich der / des vermuteten Leitung / Leerrohrs von Hand und mit leichtem Gerät (z. B. Spaten, Schaufel). > Sofortige Rückfrage bei Antreffen unbekannter Leitungen bzw. unbekannter Leerrohre (bei Stadtwerke Mainz Netze GmbH [s. Notfall-Nummern], Behörden, Leitungsträgern usw.). > Nach Auffinden der Leitungen / Leerrohre: Verlauf ein deutig kennzeichnen (z. B. durch Einstreuen, Abpflocken, Warnband, Abschrankung)! Schutzstreifen von 1,00 m in Längsachse abgrenzen. > Werden Schutzabdeckungen oder Warnbänder im Boden sichtbar: Mit Handschachtung Leitung frei legen, sichern (abdecken, schützen, aufhängen), dann erst mit Maschinen weiterarbeiten. > Zum Auffinden von Erdkabeln gibt es Ortungsgeräte, die die Suche erleichtern können. Bei Bedarf werden Fach kräfte der Stadtwerke Mainz Netze GmbH zur Verfügung gestellt. > Schachtdeckel, Schieber-Anschlüsse, Armaturen, Markierungen müssen immer zugänglich und sichtbar bleiben. Kein Gerät und Material, keine Fahrzeuge und Baustoffe darauf absetzen! > Vorsicht bei Leitungen / Leerrohren in der Nähe tiefer Baugruben! Leitungsbruch / Leerrohrbeschädigung o. Ä. durch Setzungen möglich! > Maschineller Aushub nur bis max. 50 cm Abstand zur / zum Leitung / Leerrohr.
3 Leitungen / Leerrohre Übersicht Lfd. Nr. Leitungsart Material übliche Durchmesser (mm) übliche Tiefenlage (m) äußere Merkmale Kennzeichen (und / oder) 1 Telekommunikation (Stadtwerke Mainz Netze GmbH) Kabel frei liegend in PVC-Rohren in Betonformsteinen ab 10 mm bis 125 mm 0,60 m + / - 20 cm (bei Schächten tiefer) gelbes PVC- Trassenwarnband Backsteinabdeckung 2 Elektrizität Kabel mit Blechmantel Kunststoff schwarz ab 20 mm ab 13 mm 0,60 m + / - 30 cm Backsteinabdeckung in PVC-Rohren ab 32 mm 3 Gas Stahlrohr PE-Rohr Gussrohr (stillgelegt) ab 32 mm bis 400 mm 1,0 m + / - 20 cm gelbe PE-Umhüllung gelbe Farbe oder schwarze Bitumenumhüllung Sandbett 4 Wasser Stahlrohr PE-Rohr (HA) ab 25 mm 1,30 m + / - 30 cm Sandbett PVC-Rohr Gussrohr 5 Leerrohr (allgemein) PVC-Rohr PE-Rohr HDPE Formsteine ab 32 mm ab 0,40 m meist schwarz
4 Maßnahmen Telekommunikation Elektro > Kabelschutzanweisungen beachten > Näher als 10 cm am Kabel: Nur mit stumpfem Gerät (z. B. Schaufel) arbeiten. > Kabelschutzanweisung beachten > Nicht näher als 50 cm mit spitzem oder scharfem Werkzeug an Kabel herangehen. > Bei Stromübertritt: Abstand vom Gerät halten! Maschinenführer: Gerät nicht verlassen! Gas Vorsicht bei Gasgeruch! Kein Feuer, keine Funken! > Arbeit nur unter ständiger Aufsicht durchführen > Bei Beschädigung (auch geringster Verformung!) sofort Netzleitstelle der Stadtwerke Mainz Netze GmbH verständigen! > Alle Motoren abstellen! Arbeiten einstellen! > Keine elektrische Anlage bedienen! Handy nur in ausreichendem Sicherheitsabstand benutzen! > Schadenstelle absperren, Zutritt unbefugter Personen verhindern! > Anwohner informieren! NICHT KLINGELN Funkenbildung! > Polizei und Feuerwehr benachrichtigen! > Zufahrt für den Störungsdienst und die Feuerwehr frei machen! Wasser > Baugruben und tiefer liegende Räume von Personen räumen! > Absperrschieber in der Umgebung kennen Im Schadenfall Beschädigung einer Leitung / Leerrohr > Arbeit an dieser Stelle sofort einstellen! > Leitungseigentümer feststellen und verständigen > Ausmaß und Art der Beschädigung feststellen > Gefahrenbereich absperren > Passanten, Hausbewohner warnen und fern halten > Netzleitstelle der Stadtwerke Mainz Netze GmbH verständigen! (Notfallnummer: oder ) Antreffen von Altschäden bei Aufgrabungen: Info an Stadtwerke Mainz Netze GmbH
5 Kreuzende Leitungen / Leerrohre Frei gelegte Leitungen bzw. Leerrohre, die in Baugruben oder Gräben verlaufen, sind mit Sorgfalt zu behandeln. Leitungen, Leerrohre, Isolierung und Anschlüsse sind zu sichern und vor Beschädigungen durch Baggergreifer, Werkzeug, pendelnde Rohre, herabfallende Gegenstände (z. B. Steinbrocken, Stahlträger, Verbauteile) zu schützen. Dazu gehört: Frei gelegte Leitungen und ihre Einbauten sind fachgerecht gegen Beschädigung sowie Lageveränderungen zu sichern (z. B. durch Aufhängung oder Abstützung). Hierfür dürfen keine Seile verwendet werden (Abstände so eng, dass Knicke oder Durchbiegungen vermieden werden). Gegen Leitungen darf nicht abgesteift werden. Ein Aufhängen oder punktuelles Unterstützen von Graugussleitungen ist wegen der damit verbundenen Bruchgefahr absolut untersagt. Um den kathodischen Korrosionsschutz von Gas- und Wasser leitungen nicht zu gefährden, dürfen keine metallischen, d. h. elektrisch leitenden, Verbindungen, z. B. zu anderen Stahlrohrleitungen, Metallkabelmänteln, Spundwänden oder anderen Stahlbeton- bzw. Stahlkonstruktionen her gestellt werden. Leitungstrassen mit nicht tragfähigen Oberflächen dürfen erst nach deren Befestigung (z. B. durch Baggermatratzen, Bitumenkiesabdeckung) mit Baufahrzeugen befahren werden. Über Leitungstrassen dürfen Baustelleneinrichtungen, Baumaterial, Bodenaushub und dergleichen wegen einer Baumaßnahme nicht gelagert werden. Bei Leitungskreuzungen ist ein lichter Abstand von mindestens 0,2 m bei Wasser- und Gasleitungen (0,4 m bei Fernwasserleitungen) einzuhalten. Geringere Abstände bedürfen der Zustimmung der Stadtwerke Mainz Netze GmbH. Leitungen bzw. Leerrohre mit Holz o. Ä. (nichtleitend) unterstützen, nie metallische Aufhängungen verwenden. > Leerrohre prüfen, ob Kabel eingezogen sind. Achtung! Nur in Verbindung mit Mitarbeitern der Stadtwerke Mainz Netze GmbH. Vorsicht auch bei stillgelegten Leitungen! Z. B. kann in alten Gasleitungen noch Gas vorhanden sein (ggf. vorher aus blasen), Gasprüfgeräte einsetzen! Alte Stromleitungen prüfen lassen, ob sie spannungsfrei sind. Vorsicht mit horizontalen Bohrungen, Pressungen und Rammungen: Bei Hindernissen im Boden (Steine, Fels, Beton oder Stahl) besteht die Gefahr der Richtungsabweichung. Wichtig ist hier ein genügender Abstand zu vorhandenen Leitungen / Leerrohren. Geplante Aufgrabungen im 15 m-bereich vor den Widerlagern von Brücken sind der Stadtwerke Mainz Netze GmbH so rechtzeitig anzuzeigen, dass vorhandene Kompensatoren in frei verlegten Leitungen vor Beginn der Aufgrabungen fachgerecht gesichert werden können. Sollten trotz Beachtung aller Sicherheitsmaßnahmen Schäden an Leitungen / Leerrohren entstehen, ist die Stadtwerke Mainz Netze GmbH ( oder ) zu benachrichtigen. Dies erspart Ihnen und uns Ärger und Kosten! Dies trifft auch für Altschäden zu! Diese Info wurde in Anlehnung an das Merkblatt der Tiefbau-Berufsgenossenschaft TBG und Spezialversicherer für die deutsche Bauwirtschaft VHV erstellt. Bei Parallelführungen von Fremdleitungen zu Rohrleitungen der Stadtwerke Mainz Netze GmbH ist ein Abstand von mindestens 0,4 m bei Wasser- und Gasleitungen (1 m bei Fernwasserleitungen) einzuhalten und in jedem Fall mit der Stadtwerke Mainz Netze GmbH abzustimmen. Schilderpfähle, Festpunkte und Markierungen dürfen nicht versetzt und nicht verdeckt werden.
6 Stadtwerke Mainz Netze GmbH Rheinallee Mainz Fon Stand 3 / 2012 Die Unternehmensgruppe Stadtwerke Mainz AG:
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