Die Umsetzung der EU-Vergaberechtsreform

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1 Die Umsetzung der EU-Vergaberechtsreform in Deutschland 11. Hessischer Vergabetag Öffentliches Vergaberecht in der Praxis Dr. Daniel Fülling, BMWi 17. Februar 2016, Frankfurt am Main

2 A. Überblick Neue EU-Richtlinien Richtlinienpaket umfasst: RL 2014/24/EU zur klassischen Auftragsvergabe (Modernisierung RL 2004/18/EG) [VRL] RL 2014/25/EU zur Sektorenauftragsvergabe (Modernisierung RL 2004/17/EG) [SRL] RL 2014/23/EU zur Vergabe von Konzessionen (Neu!) [KRL] Nicht betroffen sind: Vergaben im Bereich Verteidigung und Sicherheit (RL 2009/81/EG) Rechtsmittelrichtlinien (Änderung zuletzt durch RL 2007/66/EG) Übersicht 2

3 A. Überblick Umsetzung in nationales Recht Umsetzungsfrist: zwei Jahre (bis 18. April 2016) Grundsatz "Eins-zu-Eins-Umsetzung" Spannungsfeld Vereinfachung / strategische Zielsetzungen Vergaberechtsmodernisierungsgesetz GWB Vergaberechtsmodernisierungsverordnung VgV; SektVO; KonzVO; StatVO Bei nicht fristgerechter oder unvollständiger Umsetzung: ggf. Vertragsverletzungsverfahren durch EU-KOM unmittelbare Wirkung großer Teile der Richtlinien Übersicht 3

4 A. Überblick Auswirkungen auf den Unterschwellenbereich Reform dient ausschließlich der Richtlinienumsetzung (1. Phase) Haushaltsvergaberecht bei Vergabeverfahren ohne Relevanz für den Binnenmarkt Konsequenz ist der zunächst unveränderte Fortbestand von: VOB/A 1. Abschnitt VOL/A 1. Abschnitt Nach RL-Umsetzung zeitnahe Prüfung von Anpassungsbedarf im Unterschwellenbereich (2. Phase) Übersicht 4

5 B. Neue Struktur des Vergaberechts Neue Struktur im Oberschwellenbereich EU-Recht Allgemeine Vergaberichtlinie RL 2014/24/EU Sektorenrichtlinie RL 2014/25/EU RL Verteidigung und Sicherheit RL 2009/81/EG NEU: Konzessionsrichtlinie RL 2014/23/EU Anforderungen des EU-Primärrechts GWB, Teil 4 Vergabeverordnung (VgV) Sektoren verordnung (SektVO) NEU: Konzessionsverordnung (KonzVO) 14 Landesvergabegesetze gemäß x GWB VSVgV Verteidigung und Sicherheit Sonstige rechtliche Vorgaben in Rechtsvorschriften, z.b. 21 SchwarzArbG 21 AEntG 19 MiLoG 141 SGB IX VOL/A 2. Abschnitt VOF VOB/A 2. Abschnitt VOB-VS (nur bauspezifische Bestimmungen) Vorgaben durch Verwaltungsvorschriften, z.b. Gemeinsamer Erlass zur Beschaffung von Holzprodukten Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Beschaffung energieeffizienter Produkte und Dienstleistungen (AVV- EnEff) Übersicht 5

6 B. Neue Struktur des Vergaberechts Verteilung der Regelungsmaterie auf Gesetz und Verordnungen Grundsatz: Anwendungsbereich, Grundsätze und Grundstrukturen im Gesetz Verfahrensablauf wird im Gesetz vorgezeichnet Detail- und Verfahrensregelungen auf Verordnungsebene; Ausgestaltung der im GWB angelegten Begriffe Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB), Teil 4 Vergabeverordnung (VgV) Künftig mehr als "nur" Scharnierfunktion Verweis auf VOB/A-EG (für Vergabe von Bauleistungen) Besondere Regelungen für soziale DL und Planungsleistungen von Architekten und Ingenieuren Sektorenverordnung (SektVO) Vergabe von Bau-, Liefer- und Dienstleistungsaufträgen im Bereich der Sektoren durch Sektorenauftraggeber Übersicht 6

7 C. Das neue GWB-Vergaberecht Struktur des GWB, Teil 4 Kapitel 1: Vergabeverfahren Abschnitt 1: Grundsätze, Definitionen, Anwendungsbereich Abschnitt 2: Vergabe von öffentlichen Aufträgen durch öffentliche Auftraggeber Abschnitt 3: Besondere Bereiche UA 1: Sektoren UA 2: Verteidigung und Sicherheit UA 3: Konzessionen Kapitel 2: Nachprüfungsverfahren Übersicht 7

8 D. Ausgewählte Regelungsaspekte GWB Stärkung der nachhaltigen Beschaffung Mehr Möglichkeiten für strategische Beschaffung (Qualität, Innovationen, soziale und umweltbezogene Aspekte) Grundsatz der Vergabe Leistungsbeschreibung Eignung, Eignungskriterien Zuschlag Ausführungsbedingungen Auftragsbezug künftig eher weit auszulegen Übersicht 8

9 D. Ausgewählte Regelungsaspekte GWB Ausnahmen vom Anwendungsbereich Öffentlich-öffentliche Zusammenarbeit Erstmals Kodifizierung der EuGH-Rechtsprechung Inhouse-Vergabe Öffentlich-öffentliche Zusammenarbeit Ausnahmen vom Vergaberecht: Trinkwasserkonzessionen, Vergabe bestimmter Rettungsdienste Allgemeine und besondere Ausnahmen ( 107, 116 GWB-E) Übersicht 9

10 D. Ausgewählte Regelungsaspekte GWB Ausschluss vom Vergabeverfahren Zwingende Ausschlussgründe: u.a. Korruption Geldwäsche Betrug Neu: Nicht-Bezahlen von Steuern oder Sozialbeiträgen Fakultative Ausschlussgründe: u.a. Verstoß gegen umwelt-, sozial- und arbeitsrechtliche Verpflichtungen Insolvenz schweres berufliches Fehlverhalten Fehlverhalten in Vergabeverfahren, Absprachen etc. Neu: wegen erheblicher Schlechtleistung in vorherigen Verfahren Festlegung des höchstzulässigen Zeitraums des Ausschlusses Selbstreinigung Übersicht 10

11 D. Ausgewählte Neuerungen GWB E-Vergabe Elektronische Durchführung von Vergabeverfahren (E-Vergabe) verpflichtend, insbesondere: elektronische Erstellung und Bereitstellung der Auftragsbekanntmachung und Vergabeunterlagen auf einer Vergabeplattform (unentgeltlicher, uneingeschränkter und vollständiger direkter Zugang) elektronische Kommunikation während des gesamten Verfahrens elektronische Angebotsabgabe Grundsatz der elektronischen Kommunikation im GWB; Details in VgV Längere Umsetzungsfristen vorgesehen Übersicht 11

12 D. Ausgewählte Neuerungen GWB Auftragsänderung Erstmals umfassende Regelungen zu erlaubten Vertragsänderungen ohne erneute Ausschreibung De-Minimis-Regel: grds. keine erneute Ausschreibung erforderlich, wenn Änderung unterhalb des allgemeinen Schwellenwertes liegt und max. 10 % des ursprünglichen Auftragswertes bei Dienstleistungen und Lieferungen (15 % bei Bauleistungen) umfasst Erlaubte Vertragsänderungen bei klaren, präzisen und eindeutigen Vertragsklauseln (keine Obergrenze) zusätzlichen Arbeiten: Auftragnehmerwechsel kann aus wirtschatlichen oder technischen Gründen nicht erfolgen (Grenze: max. 50% des Auftragswertes) unvorhergesehenen Ereignissen (Grenze: max. 50% des Auftragswertes) Übersicht 12

13 D. Ausgewählte Neuerungen GWB Kündigung von öffentlichen Aufträgen Vergabespezifische Kündigung Kündigungsgründe: 1. wesentliche Vertragsänderung ohne erneute Ausschreibung, 2. Vorliegen eines zwingenden Ausschlussgrundes, oder 3. EuGH hat Vertragsverletzung festgestellt. Rechtsfolgen der Kündigung Übersicht 13

14 E. Vergabeverordnung Struktur und Regelungsmaterien der VgV (1) Insgesamt 7 Abschnitte, unterteilt in Unterabschnitte: Abschnitt 1: Allgemeine Bestimmungen und Kommunikation 1. Allgemeine Bestimmungen (enthält auch Scharnier zur VOB/A) 2. Kommunikation Abschnitt 2: Vergabeverfahren 1. Verfahrensarten 2. Besondere Methoden und Instrumente in Vergabeverfahren 3. Vorbereitung des Vergabeverfahrens 4. Veröffentlichung, Transparenz 5. Anforderungen an Unternehmen, Eignung 6. Einreichung, Form und Umgang mit Angeboten, Teilnahmeanträge und Interessenbestätigung 7. Prüfung und Wertung der Angebote, Zuschlag Übersicht 14

15 E. Vergabeverordnung Struktur und Regelungsmaterien der VgV (2) Abschnitt 3: Besondere Vorschriften für die Vergabe von sozialen und anderen besonderen Dienstleistungen Abschnitt 4: Besondere Vorschriften für die Beschaffung energieverbrauchsrelevanter Leistungen und von Straßenfahrzeugen Abschnitt 5: Planungswettbewerbe Abschnitt 6: Besondere Vorschriften für die Vergabe von Architektenund Ingenieurleistungen 1. Allgemeines 2. Planungswettbewerbe für Architekten- und Ingenieurleistungen Abschnitt 7: Übergangs- und Schlussbestimmungen Übersicht 15

16 E. Vergabeverordnung Auftragswertberechnung (1) Gesamtwert ohne Umsatzsteuer einschließlich Optionen und Vertragsverlängerungen, Prämien etc. keine materielle Änderung wie bisher: funktionaler Auftragsbegriff (EuGH, Rs. C-574/10 Autalhalle Niedernhausen ) Umgehungsverbot keine künstliche Aufteilung Ausnahme: objektive Gründe, etwa wenn eine eigenständige Organisationseinheit selbstständig für ihre Auftragsvergabe oder bestimmte Kategorien der Auftragsvergabe zuständig ist Übersicht 16

17 E. Vergabeverordnung Auftragswertberechnung (2) Bei Bauaufträgen: auch (unmittelbar) begleitende Liefer- und Dienstleistungen, die zur Bauausführung erforderlich sind und vom öag zur Verfügung gestellt werden (Abs. 7) Bei Losaufteilung: grundsätzlich geschätzter Gesamtwert aller Lose Planungsleistungen: nur Lose über gleichartige Leistungen Lieferaufträge: Lose über gleichartige Lieferungen (Abs. 8) 80/20-Regel (Abs. 9) Übersicht 17

18 E. Vergabeverordnung Verfahrensarten Gleichrangigkeit von Offenem und Nicht offenem Verfahren Kürzere Fristen, aber Pflicht zur angemessenen Fristsetzung Klare Begrifflichkeiten (Teilnahmewettbewerb, Teilnahmefrist, Angebotsfrist etc.) Stärkung des Verhandlungsverfahrens erleichterte Zulassungsvoraussetzungen "konzeptionelle oder innovative Lösungen"; "Art, Komplexität, rechtlicher oder finanzieller Rahmen oder einhergehender Risiken" Innovationspartnerschaft Übersicht 18

19 E. Vergabeverordnung EEE Auftraggeber müssen EEE akzeptieren aus Sicht der BReg keine Verwendungspflicht auf Seiten der Unternehmen EEE wird ausschließlich in elektronischer Form vorliegen; EU-KOM entwickelt Standardformular Eigenerklärung mit Versicherung des Bewerbers/Bieters: (1) Ausschlussgründe liegen nicht vor (2) Eignungsvoraussetzungen werden erfüllt (3) Kriterien zur Reduzierung der Bewerberzahlen werden erfüllt (nur bei mehrstufigen Verfahren) (4) Unterlagen ("supporting documents") können jederzeit erbracht werden Unterlagen müssen (!) vom öag vor Zuschlagserteilung angefordert werden können vom öag jederzeit angefordert werden Übersicht 19

20 E. Vergabeverordnung Architekten- und Ingenieurleistungen (Auszug) Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb oder wettbewerblicher Dialog als Regelverfahren (Art. 74 VgV) Besondere Vorschriften für Eignung, Zuschlag, Kosten und Vergütung ( VgV) Planungswettbewerbe: Öffentlicher Auftraggeber prüft, ob ein Planungswettbewerb durchgeführt werden soll und dokumentiert seine Entscheidung ( 78 Abs. 2 Satz 3 VgV) Übersicht 20

21 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit Dr. Daniel Fülling Bundesministerium für Wirtschaft und Energie Berlin

22 Bundesministerium für Wirtschaft und Energie Referat IB6 Scharnhorststr Berlin

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