Die Umsetzung der EU-Vergaberechtsreform
|
|
- Gerd Buchholz
- vor 7 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 Die Umsetzung der EU-Vergaberechtsreform in Deutschland 11. Hessischer Vergabetag Öffentliches Vergaberecht in der Praxis Dr. Daniel Fülling, BMWi 17. Februar 2016, Frankfurt am Main
2 A. Überblick Neue EU-Richtlinien Richtlinienpaket umfasst: RL 2014/24/EU zur klassischen Auftragsvergabe (Modernisierung RL 2004/18/EG) [VRL] RL 2014/25/EU zur Sektorenauftragsvergabe (Modernisierung RL 2004/17/EG) [SRL] RL 2014/23/EU zur Vergabe von Konzessionen (Neu!) [KRL] Nicht betroffen sind: Vergaben im Bereich Verteidigung und Sicherheit (RL 2009/81/EG) Rechtsmittelrichtlinien (Änderung zuletzt durch RL 2007/66/EG) Übersicht 2
3 A. Überblick Umsetzung in nationales Recht Umsetzungsfrist: zwei Jahre (bis 18. April 2016) Grundsatz "Eins-zu-Eins-Umsetzung" Spannungsfeld Vereinfachung / strategische Zielsetzungen Vergaberechtsmodernisierungsgesetz GWB Vergaberechtsmodernisierungsverordnung VgV; SektVO; KonzVO; StatVO Bei nicht fristgerechter oder unvollständiger Umsetzung: ggf. Vertragsverletzungsverfahren durch EU-KOM unmittelbare Wirkung großer Teile der Richtlinien Übersicht 3
4 A. Überblick Auswirkungen auf den Unterschwellenbereich Reform dient ausschließlich der Richtlinienumsetzung (1. Phase) Haushaltsvergaberecht bei Vergabeverfahren ohne Relevanz für den Binnenmarkt Konsequenz ist der zunächst unveränderte Fortbestand von: VOB/A 1. Abschnitt VOL/A 1. Abschnitt Nach RL-Umsetzung zeitnahe Prüfung von Anpassungsbedarf im Unterschwellenbereich (2. Phase) Übersicht 4
5 B. Neue Struktur des Vergaberechts Neue Struktur im Oberschwellenbereich EU-Recht Allgemeine Vergaberichtlinie RL 2014/24/EU Sektorenrichtlinie RL 2014/25/EU RL Verteidigung und Sicherheit RL 2009/81/EG NEU: Konzessionsrichtlinie RL 2014/23/EU Anforderungen des EU-Primärrechts GWB, Teil 4 Vergabeverordnung (VgV) Sektoren verordnung (SektVO) NEU: Konzessionsverordnung (KonzVO) 14 Landesvergabegesetze gemäß x GWB VSVgV Verteidigung und Sicherheit Sonstige rechtliche Vorgaben in Rechtsvorschriften, z.b. 21 SchwarzArbG 21 AEntG 19 MiLoG 141 SGB IX VOL/A 2. Abschnitt VOF VOB/A 2. Abschnitt VOB-VS (nur bauspezifische Bestimmungen) Vorgaben durch Verwaltungsvorschriften, z.b. Gemeinsamer Erlass zur Beschaffung von Holzprodukten Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Beschaffung energieeffizienter Produkte und Dienstleistungen (AVV- EnEff) Übersicht 5
6 B. Neue Struktur des Vergaberechts Verteilung der Regelungsmaterie auf Gesetz und Verordnungen Grundsatz: Anwendungsbereich, Grundsätze und Grundstrukturen im Gesetz Verfahrensablauf wird im Gesetz vorgezeichnet Detail- und Verfahrensregelungen auf Verordnungsebene; Ausgestaltung der im GWB angelegten Begriffe Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB), Teil 4 Vergabeverordnung (VgV) Künftig mehr als "nur" Scharnierfunktion Verweis auf VOB/A-EG (für Vergabe von Bauleistungen) Besondere Regelungen für soziale DL und Planungsleistungen von Architekten und Ingenieuren Sektorenverordnung (SektVO) Vergabe von Bau-, Liefer- und Dienstleistungsaufträgen im Bereich der Sektoren durch Sektorenauftraggeber Übersicht 6
7 C. Das neue GWB-Vergaberecht Struktur des GWB, Teil 4 Kapitel 1: Vergabeverfahren Abschnitt 1: Grundsätze, Definitionen, Anwendungsbereich Abschnitt 2: Vergabe von öffentlichen Aufträgen durch öffentliche Auftraggeber Abschnitt 3: Besondere Bereiche UA 1: Sektoren UA 2: Verteidigung und Sicherheit UA 3: Konzessionen Kapitel 2: Nachprüfungsverfahren Übersicht 7
8 D. Ausgewählte Regelungsaspekte GWB Stärkung der nachhaltigen Beschaffung Mehr Möglichkeiten für strategische Beschaffung (Qualität, Innovationen, soziale und umweltbezogene Aspekte) Grundsatz der Vergabe Leistungsbeschreibung Eignung, Eignungskriterien Zuschlag Ausführungsbedingungen Auftragsbezug künftig eher weit auszulegen Übersicht 8
9 D. Ausgewählte Regelungsaspekte GWB Ausnahmen vom Anwendungsbereich Öffentlich-öffentliche Zusammenarbeit Erstmals Kodifizierung der EuGH-Rechtsprechung Inhouse-Vergabe Öffentlich-öffentliche Zusammenarbeit Ausnahmen vom Vergaberecht: Trinkwasserkonzessionen, Vergabe bestimmter Rettungsdienste Allgemeine und besondere Ausnahmen ( 107, 116 GWB-E) Übersicht 9
10 D. Ausgewählte Regelungsaspekte GWB Ausschluss vom Vergabeverfahren Zwingende Ausschlussgründe: u.a. Korruption Geldwäsche Betrug Neu: Nicht-Bezahlen von Steuern oder Sozialbeiträgen Fakultative Ausschlussgründe: u.a. Verstoß gegen umwelt-, sozial- und arbeitsrechtliche Verpflichtungen Insolvenz schweres berufliches Fehlverhalten Fehlverhalten in Vergabeverfahren, Absprachen etc. Neu: wegen erheblicher Schlechtleistung in vorherigen Verfahren Festlegung des höchstzulässigen Zeitraums des Ausschlusses Selbstreinigung Übersicht 10
11 D. Ausgewählte Neuerungen GWB E-Vergabe Elektronische Durchführung von Vergabeverfahren (E-Vergabe) verpflichtend, insbesondere: elektronische Erstellung und Bereitstellung der Auftragsbekanntmachung und Vergabeunterlagen auf einer Vergabeplattform (unentgeltlicher, uneingeschränkter und vollständiger direkter Zugang) elektronische Kommunikation während des gesamten Verfahrens elektronische Angebotsabgabe Grundsatz der elektronischen Kommunikation im GWB; Details in VgV Längere Umsetzungsfristen vorgesehen Übersicht 11
12 D. Ausgewählte Neuerungen GWB Auftragsänderung Erstmals umfassende Regelungen zu erlaubten Vertragsänderungen ohne erneute Ausschreibung De-Minimis-Regel: grds. keine erneute Ausschreibung erforderlich, wenn Änderung unterhalb des allgemeinen Schwellenwertes liegt und max. 10 % des ursprünglichen Auftragswertes bei Dienstleistungen und Lieferungen (15 % bei Bauleistungen) umfasst Erlaubte Vertragsänderungen bei klaren, präzisen und eindeutigen Vertragsklauseln (keine Obergrenze) zusätzlichen Arbeiten: Auftragnehmerwechsel kann aus wirtschatlichen oder technischen Gründen nicht erfolgen (Grenze: max. 50% des Auftragswertes) unvorhergesehenen Ereignissen (Grenze: max. 50% des Auftragswertes) Übersicht 12
13 D. Ausgewählte Neuerungen GWB Kündigung von öffentlichen Aufträgen Vergabespezifische Kündigung Kündigungsgründe: 1. wesentliche Vertragsänderung ohne erneute Ausschreibung, 2. Vorliegen eines zwingenden Ausschlussgrundes, oder 3. EuGH hat Vertragsverletzung festgestellt. Rechtsfolgen der Kündigung Übersicht 13
14 E. Vergabeverordnung Struktur und Regelungsmaterien der VgV (1) Insgesamt 7 Abschnitte, unterteilt in Unterabschnitte: Abschnitt 1: Allgemeine Bestimmungen und Kommunikation 1. Allgemeine Bestimmungen (enthält auch Scharnier zur VOB/A) 2. Kommunikation Abschnitt 2: Vergabeverfahren 1. Verfahrensarten 2. Besondere Methoden und Instrumente in Vergabeverfahren 3. Vorbereitung des Vergabeverfahrens 4. Veröffentlichung, Transparenz 5. Anforderungen an Unternehmen, Eignung 6. Einreichung, Form und Umgang mit Angeboten, Teilnahmeanträge und Interessenbestätigung 7. Prüfung und Wertung der Angebote, Zuschlag Übersicht 14
15 E. Vergabeverordnung Struktur und Regelungsmaterien der VgV (2) Abschnitt 3: Besondere Vorschriften für die Vergabe von sozialen und anderen besonderen Dienstleistungen Abschnitt 4: Besondere Vorschriften für die Beschaffung energieverbrauchsrelevanter Leistungen und von Straßenfahrzeugen Abschnitt 5: Planungswettbewerbe Abschnitt 6: Besondere Vorschriften für die Vergabe von Architektenund Ingenieurleistungen 1. Allgemeines 2. Planungswettbewerbe für Architekten- und Ingenieurleistungen Abschnitt 7: Übergangs- und Schlussbestimmungen Übersicht 15
16 E. Vergabeverordnung Auftragswertberechnung (1) Gesamtwert ohne Umsatzsteuer einschließlich Optionen und Vertragsverlängerungen, Prämien etc. keine materielle Änderung wie bisher: funktionaler Auftragsbegriff (EuGH, Rs. C-574/10 Autalhalle Niedernhausen ) Umgehungsverbot keine künstliche Aufteilung Ausnahme: objektive Gründe, etwa wenn eine eigenständige Organisationseinheit selbstständig für ihre Auftragsvergabe oder bestimmte Kategorien der Auftragsvergabe zuständig ist Übersicht 16
17 E. Vergabeverordnung Auftragswertberechnung (2) Bei Bauaufträgen: auch (unmittelbar) begleitende Liefer- und Dienstleistungen, die zur Bauausführung erforderlich sind und vom öag zur Verfügung gestellt werden (Abs. 7) Bei Losaufteilung: grundsätzlich geschätzter Gesamtwert aller Lose Planungsleistungen: nur Lose über gleichartige Leistungen Lieferaufträge: Lose über gleichartige Lieferungen (Abs. 8) 80/20-Regel (Abs. 9) Übersicht 17
18 E. Vergabeverordnung Verfahrensarten Gleichrangigkeit von Offenem und Nicht offenem Verfahren Kürzere Fristen, aber Pflicht zur angemessenen Fristsetzung Klare Begrifflichkeiten (Teilnahmewettbewerb, Teilnahmefrist, Angebotsfrist etc.) Stärkung des Verhandlungsverfahrens erleichterte Zulassungsvoraussetzungen "konzeptionelle oder innovative Lösungen"; "Art, Komplexität, rechtlicher oder finanzieller Rahmen oder einhergehender Risiken" Innovationspartnerschaft Übersicht 18
19 E. Vergabeverordnung EEE Auftraggeber müssen EEE akzeptieren aus Sicht der BReg keine Verwendungspflicht auf Seiten der Unternehmen EEE wird ausschließlich in elektronischer Form vorliegen; EU-KOM entwickelt Standardformular Eigenerklärung mit Versicherung des Bewerbers/Bieters: (1) Ausschlussgründe liegen nicht vor (2) Eignungsvoraussetzungen werden erfüllt (3) Kriterien zur Reduzierung der Bewerberzahlen werden erfüllt (nur bei mehrstufigen Verfahren) (4) Unterlagen ("supporting documents") können jederzeit erbracht werden Unterlagen müssen (!) vom öag vor Zuschlagserteilung angefordert werden können vom öag jederzeit angefordert werden Übersicht 19
20 E. Vergabeverordnung Architekten- und Ingenieurleistungen (Auszug) Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb oder wettbewerblicher Dialog als Regelverfahren (Art. 74 VgV) Besondere Vorschriften für Eignung, Zuschlag, Kosten und Vergütung ( VgV) Planungswettbewerbe: Öffentlicher Auftraggeber prüft, ob ein Planungswettbewerb durchgeführt werden soll und dokumentiert seine Entscheidung ( 78 Abs. 2 Satz 3 VgV) Übersicht 20
21 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit Dr. Daniel Fülling Bundesministerium für Wirtschaft und Energie Berlin
22 Bundesministerium für Wirtschaft und Energie Referat IB6 Scharnhorststr Berlin
Reform des Oberschwellen- Vergaberechts
Reform des Oberschwellen- Vergaberechts 3. Sächsischer Vergabedialog Das neue Vergaberecht für den Oberschwellenbereich Dr. Thomas Solbach, BMWi 24. März 2016, Borsdorf A. Überblick Neue EU-Richtlinien
MehrDer Regierungsentwurf eines neuen Vergaberechts als Vollzug EU-rechtlicher Vorgaben
Der Regierungsentwurf eines neuen Vergaberechts als Vollzug EU-rechtlicher Vorgaben enreg. Institut für Energie- und Regulierungsrecht Berlin Workshop zum Vergaberecht am 31. August 2015 in Dresden Dr.
MehrDie Eckpunkte zur Reform des Vergaberechts vom 7.1.2015
Die Eckpunkte zur Reform des Vergaberechts vom 7.1.2015 Informationsveranstaltung zur E-Beschaffung, 16.1.2015, BMWi Berlin Dr. Thomas Solbach Bundesministerium für Wirtschaft und Energie A. Überblick:
MehrNeues zur Vergabe im Unterschwellenbereich: Unterschwellenvergabeordnung UVgO
Neues zur Vergabe im Unterschwellenbereich: Der Entwurf zur Die neue Unterschwellenvergabeordnung UVgO Berliner Konzessionsrechtstage 2017 6. April 2017 Berlin Andreas Rüger Bundesministerium für Wirtschaft
MehrDas neue Vergaberecht: Status Quo und Ausblick
Das neue Vergaberecht: Status Quo und Ausblick 5. Kölner Vergabetag 13. September 2016 Andreas Rüger Bundesministerium für Wirtschaft und Energie Richtlinienpaket zur EU-Vergaberechtsmodernisierung - Überblick
MehrDie Vergabe von Architekten- und Ingenieurleistungen nach der neuen Vergabeverordnung (VgV) und der künftigen Unterschwellenvergabeordnung (UVgO)
Die Vergabe von Architekten- und Ingenieurleistungen nach der neuen Vergabeverordnung (VgV) und der künftigen Unterschwellenvergabeordnung (UVgO) Vergabetag 2017 Architektenkammer Niedersachsen Ingenieurkammer
MehrStand des Vergaberechts aus Sicht des BMWi mit Blick auf E-Vergabe und Digitalisierung
Stand des Vergaberechts aus Sicht des BMWi mit Blick auf E-Vergabe und Digitalisierung Innovationsschauplatz E-Vergabe und Digitalisierung der Beschaffung Dr. Thomas Solbach 27. September 2017 Berlin Bundesministerium
MehrDie Grundstrukturen des deutschen Vergaberechts auf der Grundlage der neuen Vergaberichtlinien enreg. Workshop Neues Vergaberecht
Die Grundstrukturen des deutschen Vergaberechts auf der Grundlage der neuen Vergaberichtlinien enreg. Workshop Neues Vergaberecht 26. November 2015 Berlin Dr. Thomas Solbach, BMWi A. Überblick: Richtlinienpaket
MehrNeuerungen im EU - Vergaberecht
Neuerungen im EU - Vergaberecht Was kommt auf die Praxis zu? Umsetzung des EU-Vergaberechts Köln, 30.09.2015 Hans-Peter Müller Bundesministerium für Wirtschaft und Energie Richtlinienpaket umfasst: RL
MehrDie Umsetzung der EU-Vergaberechtsreform in Deutschland
Die Umsetzung der EU-Vergaberechtsreform in Deutschland 10. Hessischer Vergabetag Frankfurt, 11. Februar 2015 Hans-Peter Müller Bundesministerium für Wirtschaft und Energie A. Überblick: Richtlinienpaket
MehrDie Chancen des Vergaberechts strategisch nutzen Innovative Möglichkeiten nach dem neuen Vergaberecht
Die Chancen des Vergaberechts strategisch nutzen Innovative Möglichkeiten nach dem neuen Vergaberecht Tag der öffentlichen Auftraggeber Dr. Thomas Solbach, BMWi 7. Februar 2018 BMWi Berlin I. Ziele der
MehrDas neue System des Vergaberechts aktuelle Auslegungsfragen aus der Sicht des BMWi
Das neue System des Vergaberechts aktuelle Auslegungsfragen aus der Sicht des BMWi Workshop Neues Vergaberecht Enreg. Institut für Energie und Regulierungsrecht 15. September 2016 Sächsische Landesbibliothek
MehrDas neue Vergaberecht aus Sicht der Auftraggeber
Das neue Vergaberecht aus Sicht der Auftraggeber Dipl. Ing. Architekt Arnd Schüring Landeshauptstadt Hannover Folie 1 Das neue Vergaberecht aus Sicht der Auftraggeber Die Struktur des neuen Vergaberechts
MehrModernisierung des europäischen Vergaberechts Was bringen die neuen EU-Richtlinien?
Modernisierung des europäischen Vergaberechts Was bringen die neuen EU-Richtlinien? Euroforum, Jahrestagung Brennpunkt Vergaberecht, 4. November 2014 Dr. Daniela Hein-Dittrich Bundesministerium für Wirtschaft
MehrDr. Fridhelm Marx Reform des Vergaberechts 2016
Reform des Vergaberechts 2016 Einige grundsätzliche Bemerkungen zur Struktur des deutschen VergR s Aktionsebenen der Reform Die einzelnen Themen des VergRModG Neue VOen (VgV, SektVO, KonzVgV) Struktur
MehrDie Vergabearten werden in nationale und europaweite Vergabearten unterschieden. Abbildung 2.1.: Nationale und europaweite Vergabeverfahren
KAPITEL 2 Die Vergabearten Die Vergabearten werden in nationale und europaweite Vergabearten unterschieden. Offenes Verfahren Nicht Offenes Verfahren EU-weite Verfahren Verhandlungsverfahren Wettbewerblicher
MehrFrühjahrstagung der Arbeitsgemeinschaft Verwaltungsrecht NRW. Vergaberechtliche Fragen der Flüchtlingsunterbringung
Frühjahrstagung der Arbeitsgemeinschaft Verwaltungsrecht NRW Vergaberechtliche Fragen der Flüchtlingsunterbringung Themen Übersicht 1. zentrale Themenkreise 2. wichtige Einzelheiten zur Unterbringung Kompetenz
MehrHamburger Vergabetag. Vergaberechtsmodernisierung aus deutscher Sicht. Dr. Thomas Solbach. Bundesministerium für Wirtschaft und Energie
Vergaberechtsmodernisierung aus deutscher Sicht Hamburger Vergabetag Dr. Thomas Solbach Bundesministerium für Wirtschaft und Energie Handelskammer Hamburg, 31. Januar 2014 1 Richtlinienpaket zur EU-Vergaberechtsmodernisierung
Mehr9. Forum Gebäudemanagement am 07.-08. März 2015: Vergabe im Gebäudemanagement. Einführung. Hannover, den 07. März 2016 Ralf Tegtmeyer
9. Forum Gebäudemanagement am 07.-08. März 2015: Vergabe im Gebäudemanagement Einführung Hannover, den 07. März 2016 Ralf Tegtmeyer Vergabe im GM: Wirtschaftliche Bedeutung Summe für Fremdvergaben in Hochschulen
MehrVergaberechtsreform 2016
Kammergruppe Mühlhausen Informationsveranstaltung Vergaberechtsreform 2016 07.04.2016 1 Rechtsanwalt Dirk Weber Justitiar der Architektenkammer Thüringen Chamissostr. 11 99096 Erfurt Tel. 0361-228460,Fax
MehrUpdate Vergaberecht 2014
Update Vergaberecht 2014 (BehördenSpiegel-Seminar) 28. August 2014, Hamburg EU- Vergaberechtsreform größtes nationales VgR-Reformpaket seit 10 Jahren was ist neu? - Wichtiges für die Praxis 25.06.2013
MehrÜberblick über die Neuerungen im Vergaberecht nach der Novellierung auf EU-Ebene
Überblick über die Neuerungen im Vergaberecht nach der Novellierung auf EU-Ebene I. Einführung Februar 2014 hat Unionsgesetzgeber Legislativpaket zur Modernisierung des europäischen Vergaberechts überarbeitet
MehrDas neue Vergaberecht
NomosPraxis Dobmann Das neue Vergaberecht GWB VgV SektVO KonzVgV VOB/A-EU Nomos NomosPraxis Dr. Volker Dobmann Rechtsanwalt, Berlin Das neue Vergaberecht GWB VgV SektVO KonzVgV VOB/A-EU Nomos Die Deutsche
MehrVernetzungstreffen Fairtrade-Towns in Bayern - Umsetzungsmöglichkeiten und Unterstützungsmöglichkeiten der KNB für Kommunen
Vernetzungstreffen Fairtrade-Towns in Bayern - Umsetzungsmöglichkeiten und Unterstützungsmöglichkeiten der KNB für Kommunen Ilse Beneke M.A. Leiterin Kompetenzstelle nachhaltige Beschaffung www.nachhaltige-beschaffung.info
MehrBegründung Dritte Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (Vergabeverordnung - VgV)
Begründung Dritte Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (Vergabeverordnung - VgV) A. Allgemein 1. Sachverhalt Der europäische Gesetzgeber hat am 31. März 2004 die
MehrNeues aus dem Vergaberecht. 17. Umweltrecht aktuell 29. August 2018 Hannover
Neues aus dem Vergaberecht 17. Umweltrecht aktuell 29. August 2018 Hannover Wo bleibt die UVgO? Sachstand in der sogenannten Unterschwellenvergabe Reform der Unterschwellenvergabe Laut Schätzungen des
MehrQualität fängt bei der Ausschreibung an. Vergaberecht in der Schulverpflegung
Qualität fängt bei der Ausschreibung an Vergaberecht in der Schulverpflegung Fachtagung am 26. September 2012 in Düsseldorf Ministerium für Inneres und Kommunales NRW 1 Qualität fängt bei der Ausschreibung
MehrVergabe GDEKK 2016 streng 2016 vertraulich.. streng vertraulich. GDEKK Handeln aus Verantwortung.
Vergabe 2016+ Nach der Reform ist vor der Reform: Überblick, Ausblick und grundlegende Anforderungen an den Auftraggeber bei Einführung der elektronischen Vergabe GDEKK 2016 streng 2016 vertraulich.. streng
MehrCheckliste Einhaltung vergaberechtlicher Bestimmungen (Stand: 22.06.2015)
Checkliste Einhaltung vergaberechtlicher Bestimmungen (Stand: 22.06.2015) 1. Allgemeine Angaben 1.1 Allgemeine Angaben zum Antragsteller und zur Vergabe Antragsteller: Projektnummer: Gegenstand der Vergabe/Leistung(en)
Mehr1 VgV Gegenstand und Anwendungsbereich
1 VgV Gegenstand und Anwendungsbereich (Fassung vom 12.04.2016, gültig ab 18.04.2016) (1) Diese Verordnung trifft nähere Bestimmungen über das einzuhaltende Verfahren bei der dem Teil 4 des Gesetzes gegen
MehrDas neue Vergaberecht
Das neue Vergaberecht Neue Vorschriften zur Vergabe öffentlicher Aufträge von Dr. Urban Schranner, Mark von Wietersheim 1. Auflage Das neue Vergaberecht Schranner / von Wietersheim schnell und portofrei
MehrUnterstützung bei der Vergabe & Ausschreibung
Unterstützung bei der Vergabe & Ausschreibung Vergaberechtliche Aspekte beim Ausbau der digitalen Infrastruktur Radebeul, 17. November 2016 Steffen Pawlik Berater der Auftragsberatungsstelle Sachsen e.v.
MehrEinleitung: Die Entwicklung des Vergaberechts in Deutschland. 1. Teil 1: Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)... 17
Vorwort der Herausgeber....................... VII Bearbeiterverzeichnis......................... XVII Abkürzungs- und Literaturverzeichnis................ XIX Einleitung: Die Entwicklung des Vergaberechts
Mehr1. Überblick über die Regelungsstruktur - europäische und deutsche Vorschriften zur Auftragsvergabe
Termin Thema Referent 10.09.2015 I. GRUNDLAGEN UND ANWENDUNGSBEREICH Dr. Otting 1. Überblick über die Regelungsstruktur - europäische und deutsche Vorschriften zur Auftragsvergabe rechtliche Systematik,
MehrNeuerungen im Einkauf aufgrund des aktuellen EU-Vergaberechtspakets
Neuerungen im Einkauf aufgrund des aktuellen EU-Vergaberechtspakets Drittes Kommunales Wintergespräch Strategischer Dialog Stadtwerke Energiewende gelungen Stadtwerk tot? RA Arnd Bühner, 11.12.2015 Inhalte
MehrDas neue Vergaberecht
NomosPraxis Das neue Vergaberecht GWB VgV SektVO KonzVgV VOB/A-EU UVgO Bearbeitet von Von Dr. Volker Dobmann, Rechtsanwalt 2. Auflage 2018. Buch. 221 S. Kartoniert ISBN 978 3 8487 4387 2 Recht > Öffentliches
MehrÖffentliches Wirtschaftsrecht
Öffentliches Wirtschaftsrecht Vergaberecht II Vergabeverfahren, Auswahlkriterien Vergaberecht Grundsätze 97 Grundsätze der Vergabe (1) Öffentliche Aufträge und Konzessionen werden im Wettbewerb und im
MehrNeue rechtliche Rahmenbedingungen für die Vergabe von Arbeitsmarktleistungen. Jahrestagung in Kassel, Dr. Daniel Soudry, LL.M.
Neue rechtliche Rahmenbedingungen für die Vergabe von Arbeitsmarktleistungen Jahrestagung in Kassel, 17.09.2015 Dr. Daniel Soudry, LL.M. Die neuen EU-Richtlinien Konzessions- RL Richtlinie 2014/23/EU Keine
MehrVergabevermerk anhand einer Checkliste (V. 1.3) Dokumentation gem. 20 VOL/A bzw. 24 EG
, den (Vergabestelle) Tel.: (Bearbeiter/in) Ablauf der Zuschlagsfrist Vergabevermerk anhand einer Checkliste (V. 1.3) Dokumentation gem. 20 VOL/A bzw. 24 EG am Ablauf der Bindefrist am ggf. Ablauf der
MehrNeues Vergaberecht 2016
Neues Vergaberecht 2016 Mehr Flexibilität und Gestaltungsmöglichkeiten nach neuem Recht? Dr. Oliver Esch 5. Kölner Vergaberechtstag 13. September 2016 1 Ziele des neuen Vergaberechts Modernisierung Erleichterungen
MehrHinweise zur Vergaberechtsreform
Hinweise zur Vergaberechtsreform HAFTUNGSAUSSCHLUSS: Diese Hinweise sollen einen allgemeinen Überblick über die Änderungen im Rahmen der Vergaberechtsreform 2016 bieten. Sie beinhalten keine abschließende
MehrAktuelles aus dem Vergaberecht
Aktuelles aus dem Vergaberecht Modernisierung des Vergaberechts MR Uwe Werner MR Uwe Werner VSVI Seminar Nr.1-2015/2016 am 24. November 2015 1 Übersicht zur EU-Vergaberechtsmodernisierung Struktur Vergaberecht
MehrDie neue Unterschwellenvergabeordnung (UVgO)
Die neue Unterschwellenvergabeordnung (UVgO) Was muss der Anwender wissen? 6. Kölner Vergabetag Köln, 12. September 2017 Hans-Peter Müller Bundesministerium für Wirtschaft und Energie Reform im Oberschwellenbereich:
Mehr/0090 NTVergG Servicestelle Hannover, im August 2016
16-01404/0090 NTVergG Servicestelle Hannover, im August 2016 Verweisungen auf Bundesrecht in der Niedersächsischen Wertgrenzenverordnung (NWertVO) vom 19.02.2014 (Nds. GVBl. S. 64), zuletzt geändert durch
MehrDer Architektenwettbewerb, das Instrument
LANDESKONGRESS FÜR ARCHITEKTUR UND STADTENTWICKLUNG ICS LANDESMESSE STUTTGART 06 04 2016 Der Architektenwettbewerb, das Instrument Jörg Krämer planquadrat Elfers Geskes Krämer PartG Darmstadt Frankfurt
MehrVorwort Bearbeiterverzeichnis Zuordnung der Vorschriften (alphabetisch)/paragraphen zu den Losen Abkürzungsverzeichnis Literaturverzeichnis
Vorwort Bearbeiterverzeichnis Zuordnung der Vorschriften (alphabetisch)/paragraphen zu den Losen Abkürzungsverzeichnis Literaturverzeichnis V IX XXIII XXXI XXXV Darstellung der Regelungsbereiche des Vergaberechts
MehrDas neue Vergaberecht aus Sicht der Architekten und Ingenieure
Titel Architektenkammer Niedersachsen * Ingenieurkammer Niedersachsen * Niedersächsischer Städtetag Vergabetag 2017 Das neue Vergaberecht aus Sicht der Architekten und Ingenieure Dr.-Ing. Rainer Schwerdhelm
MehrÜbersicht über den Ablauf des Vergabeverfahrens
Übersicht über den Ablauf des Vergabeverfahrens Bezirksamt Marzahn-Hellersdorf Bezirksstadtrat für Bürgerdienste und Facility Management Stephan Richter Ablauf des Vergabeverfahrens 1. Ermittlung des Bedarfs
MehrA. Einführung in das Recht der öffentlichen Auftragsvergabe... 1
Vorwort.... Abkürzungsverzeichnis... V XII A. Einführung in das Recht der öffentlichen Auftragsvergabe... 1 I. Vergaberecht als Rechtsgebiet... 1 II. Grundsätze und Ziele des Vergaberechts...... 1 1. Transparenzgebot......
MehrInhaltsverzeichnis. Vorwort 5
Vorwort 5 2.1. Zivilrechtliche Verträge 17 2.1.1. Bindefrist 17 2.1.2. Kalkulationsfehler 18 2.1.3. Können Angebote zurückgezogen werden? 19 2.2. Grundprinzipien des Vergaberechts 20 2.2.1. Wettbewerbsgrundsatz
MehrSpezielle Anforderungen der Reform des Vergaberechts an den Betreiber einer evergabeplattform
Spezielle Anforderungen der Reform des Vergaberechts an den Betreiber einer evergabeplattform Daniel Zielke Leiter Marketing und Vertrieb Mitglied der Projektgruppe evergabe des BITKOM Vertraulichkeit
MehrNACHWEISFÜHRUNG IN DER ÖFFENTLICHEN BESCHAFFUNG IM KONTEXT DER NEUEN EU-VERGABERICHTLINIEN
NACHWEISFÜHRUNG IN DER ÖFFENTLICHEN BESCHAFFUNG IM KONTEXT DER NEUEN EU-VERGABERICHTLINIEN D r. M a t t h i a s Z i e r e s R e c h t s a n w a l t NEUE EU-VERGABERICHTLINIEN VERÖFFENTLICHT 15. Januar
MehrEuropäisches Vergaberecht Thema Seite 1
Europäisches Vergaberecht 27.04.2009 Thema Seite 1 Inhalte: 1. Rechtliche Grundlagen des Europäischen Vergaberechts 2. Anwendungsbereich des Europäischen Vergaberechts 3. Grundsätze des Europäischen Vergaberechts
MehrDie Berücksichtigung sozialer Kriterien in der kommunalen Vergabe
Die Berücksichtigung sozialer Kriterien in der kommunalen Vergabe Oberregierungsrätin Ute Merkel Referat kommunale Zusammenarbeit und kommunale Wirtschaft Bayerisches Staatsministerium des Innern, für
MehrInformationsschreiben des Ministeriums für Wirtschaft und Energie zum Öffentlichen Auftragswesen. Vergaberechtsmodernisierung 2016
Anlage zum Runderlass des Ministeriums der Finanzen vom 25. Januar 2017 Geschäftszeichen: 21 - H 1299.55EVVLHO/17#01 Informationsschreiben des Ministeriums für Wirtschaft und Energie zum Öffentlichen Auftragswesen
MehrInformationsschreiben des Ministeriums für Wirtschaft und Energie zum Öffentlichen Auftragswesen Vergaberechtsmodernisierung 2016
1 Informationsschreiben des Ministeriums für Wirtschaft und Energie zum Öffentlichen Auftragswesen Vergaberechtsmodernisierung 2016 Mit der Vergaberechtsmodernisierung haben sich die Grundlagen des Vergaberechts
MehrDas neue Vergaberecht Perspektiven und Chancen / HOAI
Titel Ingenieurkammer Niedersachsen: Ingenieurrechtstag 2017 Das neue Vergaberecht Perspektiven und Chancen / HOAI Prof. Dr.-Ing. Rainer Schwerdhelm Prof. Dr.-Ing. Rainer Schwerdhelm * Ingenieurbüro Dr.
MehrDie Novelle des GWB und der VgV
Die Novelle des GWB und der VgV Ministerialrat Stefan Gerbracht Leiter des Referats Öffentliches Auftragswesen, Sicherheit im StMWi München, 16. Juni 2016 Inhalt A. GWB und VgV im Überblick B. Wichtige
MehrInhaltsverzeichnis. I. Grundlagen des Vergaberechts 1. Vorwort
Vorwort i I. Grundlagen des Vergaberechts 1 1. Einleitung 3 1.1. Was ist Vergaberecht?................. 3 1.2. Auftragsarten...................... 8 1.2.1. Lieferaufträge.................. 10 1.2.2. Bauaufträge...................
MehrDIE ENTDECKUNG DES FAHRGASTES! Juni 2016 Rhein-Mosel-Halle Koblenz
DIE ENTDECKUNG DES FAHRGASTES! 1. 3. Juni 2016 Rhein-Mosel-Halle Koblenz Neues Vergaberecht gebrauchte Arbeitnehmer Dr. Laurence Westen Rechtsanwalt Heuking Kühn Lüer Wojtek Hintergrund und Ziele der Reform
MehrGrundlagen des Vergaberechts
Grundlagen des Vergaberechts Innocom 2014 Mag. Magdalena Ralser Unionsrecht klassische Richtlinie (RL 2004/18/EG) Sektoren-Richtlinie (RL 2004/17/EG) Verteidigungs- und Sicherheits-Richtlinie (RL 2009/81/EG)
MehrAuswirkungen des neuen Vergaberechts auf soziale Dienstleistungen in der kommunalen Praxis insb. im Unterschwellenvergaberecht
Auswirkungen des neuen Vergaberechts auf soziale Dienstleistungen in der kommunalen Praxis insb. im Unterschwellenvergaberecht Stephan Rechten Berlin, 26. Januar 2018 Agenda 2 Das neue Vergaberecht - Entstehung,
MehrSektVO. ein Grund zum Feiern für die Kommunen!? Ass. Dr. Alfred G. Debus
SektVO ein Grund zum Feiern für die Kommunen!? Ass. Dr. Alfred G. Debus Wissenschaftlicher Mitarbeiter am Lehrstuhl für öffentliches Recht, insbes. allgemeines und besonderes Verwaltungsrecht (Univ.-Prof.
MehrEU-Schwellenwert = 5.000.000 Euro für Bauleistungen
KAPITEL 6 Fristen bei Vergabeverfahren unterhalb der Schwellenwerte gemäß VOB Offenes Verfahren Nicht Offenes Verfahren VOB/A Abschnitt 2 Verhandlungsverfahren Wettbewerblicher Dialog EU-Schwellenwert
MehrInformation zur Vergaberechtsreform 2014. in das nationale Recht
Information zur Vergaberechtsreform 2014 Umsetzung der Richtlinie 2014/24/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Februar 2014 über die öffentliche Auftragsvergabe und zur Aufhebung der Richtlinie
MehrLandesfeuerwehrschule BW: Beschaffung von Feuerwehrfahrzeugen. Manfred Hafner: Vergaben nach VOL/A Worauf kommts an, was sollten Sie wissen
Landesfeuerwehrschule BW: : Vergaben nach VOL/A Worauf kommts an, was sollten Sie wissen Vergaben nach der VOL/A Rechtliche Verpflichtung zur Anwendung der Vergabevorschriften Sach- und Finanzverantwortung
MehrSchnelleinstieg Vergaberecht
Haufe Fachbuch Schnelleinstieg Vergaberecht Regelungen rechtssicher umsetzen Bearbeitet von Dr. Annette Rosenkötter, Aline Fritz, Dr. Anne-Carolin Seidler 1. Auflage 2016. Buch. 192 S. Softcover ISBN 978
Mehr16. Ingenieurkammertag Brandenburgische Ingenieurkammer. quo vadis - Vergabe?
16. Ingenieurkammertag Brandenburgische Ingenieurkammer Potsdam, 17.06.2011 quo vadis - Vergabe? RA Markus Balkow, Berlin Gliederung 1. Struktur des Vergaberechts 2. Politische Entwicklungen 3. Ausblick
MehrAktuelle Änderungen im Vergaberecht neue Möglichkeiten, Investitionen ins Kanalnetz zu gestalten
KOMPETENZ. BERATUNG. LÖSUNG. Aktuelle Änderungen im Vergaberecht neue Möglichkeiten, Investitionen ins Kanalnetz zu gestalten 1. Dezember 2016 Dr. Nicola Ohrtmann 01.12.2016 Dr. Nicola Ohrtmann 1 Relevante
MehrWahlpflichtfach Ausschreibung
Wahlpflichtfach Ausschreibung 22.3.2017 Debora Mendler Durchführung Verfahren und Angebotsauswertung Seite 1 Themen Durchführung des Verfahrens 1. Vergabeverfahrensarten 2. Auswertung der Angebote Seite
MehrGestaltungsspielräume für strategische Beschaffung Fokus soziale Aspekte Cornelia Markowski
Gestaltungsspielräume für strategische Beschaffung Fokus soziale Aspekte Cornelia Markowski Fachtagung Aktuelle Fragen zum Vergaberecht nach der Reform der EU- Vorschriften zum Beschaffungswesen, 16./17.10.2017,
MehrInhaltsverzeichnis. Vorwort...
Inhaltsverzeichnis Vorwort.... V 1. Teil Überblick über das Vergaberecht... 1 1. Worum geht es beim Vergaberecht?... 1 2. Vergaberecht mit Blick auf die Unternehmen gestalten 2 3. Vergaberecht aus Sicht
MehrInhaltsverzeichnis VII. Vorwort... V Abkürzungsverzeichnis... XIII Ausgewählte Literatur zum Vergaberecht... XIX
VII Vorwort... V Abkürzungsverzeichnis... XIII Ausgewählte Literatur zum Vergaberecht... XIX I. Grundlagen... 1 A. Ökonomische Bedeutung... 1 B. Funktionen des Vergaberechts... 1 C. Der Weg zur gesetzlichen
MehrAusschreibung 2.0 elektronisches Vergabeverfahren
Ausschreibung 2.0 elektronisches Vergabeverfahren Verbandsgemeinde Lauterecken-Wolfstein Referent: Stefan Zäuner Healy Hudson GmbH - das Unternehmen Gründung: 1998 Mitarbeiter: 26 (2017) Standort: Branche:
MehrDas Vergabeportal der Deutschen evergabe. Stefan Zäuner Referent Vertrieb öffentliche Auftraggeber
Das Vergabeportal der Deutschen evergabe Stefan Zäuner Referent Vertrieb öffentliche Auftraggeber Healy Hudson GmbH - das Unternehmen Gründung: 1998 Mitarbeiter: 28 (2018) Standort: Wiesbaden Branche:
MehrKommunaler Spitzenverband in Deutschland und Europa
Kommunaler Spitzenverband in Deutschland und Europa 1 / 24 Aktuelle Entwicklungen im Vergaberecht Beigeordneter Norbert Portz Deutscher Städte- und Gemeindebund 2 / 24 A. Vergaberecht: Akteure im Rechtsdschungel?
MehrVergaberechtsreform - 10 wesentliche Änderungen
18.04.2016 Vergaberechtsreform - 10 wesentliche Änderungen Was das neue Vergaberecht für Ihre Praxis bedeutet. Executive Summary > Umbruch in der Regelungsstruktur > Öffentlich-öffentliche Zusammenarbeit
MehrWesentliche Weichenstellungen des neuen Vergaberechts Umsetzung der EU-Vergaberichtlinien bis April 2016
Wesentliche Weichenstellungen des neuen Vergaberechts Umsetzung der EU-Vergaberichtlinien bis April 2016 Dezember 2015 Das deutsche Vergaberecht für Vergaben oberhalb der europäischen Schwellenwerte steht
MehrArbeitsgemeinschaft der Wasserwirtschaftsverbände in Nordrhein-Westfalen. J. Schäfer-Sack Bergheim,
Aggerverband Bergisch-Rheinischer Wasserverband Erftverband Emschergenossenschaft Linksniederrheinische Entwässerungs- Genossenschaft Lippeverband Niersverband Ruhrverband Wahnbachtalsperrenverband Wasserverband
MehrKonjunkturpaket II. Vergaben schneller, unbürokratischer und effizienter durchführen
Konjunkturpaket II Vergaben schneller, unbürokratischer und effizienter durchführen Die Bundesregierung I Kabinettbeschluss vom 27.01.2009: Vereinfachung der Vergabeverfahren zur Beschleunigung von Investitionen
Mehrund Begriffe des Vergaberechts Niedersächsisches Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr
Einführung in die rechtlichen Grundlagen und Begriffe des Vergaberechts Warum ist die sichere Anwendung des Vergaberechts wichtig? Weil die Mitgliedstaaten der EU gehalten sind, bei der Vergabe von Subventionen
MehrProf. Dipl-Ing. Peter Oettel. zum praktischen Umgang mit der Verdingungsordnung für freiberufliche Leistungen -VOF
Prof. Dipl-Ing. Peter Oettel Leitfaden zum praktischen Umgang mit der Verdingungsordnung für freiberufliche Leistungen -VOF Fassung 2000 mit vollständigem Text der VOF, des Vergaberechtsänderungsgesetzes
MehrEinführung der elektronischen Vergabe im Betrieb für Bau und Liegenschaften (BBL M-V) April 2016
Einführung der elektronischen Vergabe im Betrieb für Bau und Liegenschaften (BBL M-V) Agenda 1. BBL M-V Obere Landesbehörde und Unternehmen 2. Der BBL M-V als Auftraggeber 3. Rechtliche Rahmenbedingungen
MehrPrüfung öffentlicher Auftragsvergaben
Prüfung öffentlicher Auftragsvergaben Mechthild von Maydell Leiterin der EU Prüfbehörde des Sachsen Anhalt für den EFRE und des ESF Magdeburg, 16. März 2011 Vorgaben der EU Art. 81 EGV Mit dem Gemeinsamen
MehrVergaberechtliche Rahmenbedingungen der nachhaltigen Beschaffung
Vergaberechtliche Rahmenbedingungen der nachhaltigen Beschaffung Fachtagung Nachhaltige Öffentliche Beschaffung Rechtsanwältin Iris Falke Schnutenhaus & Kollegen Drakestraße 49, 12205 Berlin Tel.: (030)
MehrDie Reform des Vergaberechts 2016 Modernes Vergaberecht sichert anwenderfreundlichen und flexiblen Einkauf der öffentlichen Hand
MONATSBERICHT 06-2016 1 Die Reform des Vergaberechts 2016 Modernes Vergaberecht sichert anwenderfreundlichen und flexiblen Einkauf der öffentlichen Hand Am 18. April 2016 ist die größte Reform des Vergaberechts
MehrTag des Vergaberechts Bozen, 10. April Die Umsetzung der Vergaberichtlinien 2014 in Deutschland
H F K R E C H T S A N W Ä L T E LLP WWW. H F K. DE Tag des Vergaberechts Bozen, 10. April 2015 Die Umsetzung der Vergaberichtlinien 2014 in Deutschland Prof. Horst Franke Rechtsanwalt Grundsätze der vergaberechtlichen
MehrInstitut für öffentliches Wirtschaftsrecht der Christian-Albrechts-Universität, Kiel
Institut für öffentliches Wirtschaftsrecht der Christian-Albrechts-Universität, Kiel Bundesverband der Preisprüfer und Wirtschaftssachverständigen e.v. - BVpDW Relevanz und Perspektiven des öffentlichen
MehrDie neue Vergabeverordnung VgV - künftige Vergabe von Planungsleistungen
Die neue Vergabeverordnung VgV - künftige Vergabe von Planungsleistungen Thomas Treitz, Referent Vergabe Wettbewerb, AKBW Ansprechpartner der Architektenkammer Baden-Württemberg im Bereich Vergabe und
MehrAllgemeine Informationen zum Vergaberecht bei Zuwendungen
F r e i e u n d Ha n s e s t a d t Ham b u r g B e h ö r d e f ü r W irtschaf t, Verkehr u n d I n n o v a t i o n Europäische Union Europäischer Fonds für regionale Entwicklung Investition in Ihre Zukunft
MehrM A N D AN T E N I N F O R M AT I O N V e r g a b e r e c h t s r e f o r m
M A N D AN T E N I N F O R M AT I O N V e r g a b e r e c h t s r e f o r m 2 0 1 6 Zur Vergaberechtsreform 2016 I. IN KRAFT GETRETENE REGELUNGEN Am 18.04.2016 sind das Gesetz zur Modernisierung des Vergaberechts
Mehr73-I Beschleunigung von Vergabeverfahren in den Jahren 2009 und 2010
73-I Beschleunigung von Vergabeverfahren in den Jahren 2009 und 2010 Bekanntmachung der Bayerischen Staatsregierung vom 3. März 2009 Az.: B II 2-6004-143-12 Um eine zügige Umsetzung von Maßnahmen zur Überwindung
MehrBekanntmachung Veröffentlicht am Mittwoch, 6. Februar 2019 BAnz AT B1 Seite 1 von 18
Seite 1 von 18 Bundesministerium für Wirtschaft und Energie Allgemeinverfügung zur Erhebung der im Kalenderjahr 2018 vergebenen Aufträge von Auftraggebern im Sinne des 99 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen
MehrIBOS 19. Informationsveranstaltung
Steglichstr. 21, 01324 Dresden Telefon: 0351/26 55 9292 Telefax: 0351/26 55 9293 hennig@bhp-rechtsanwaelte.de IBOS 19. Informationsveranstaltung Das neue EU-Vergaberecht - Auswirkungen auf die Bauvergabe
MehrVergaberecht - Chance zur Stärkung der Integrationsunternehmen
Vergaberecht - Chance zur Stärkung der Integrationsunternehmen Dr. Tonia Hieronymi, Oliver Fuhrmann 1 1 Einführung 2 Überblick über das Vergaberecht 3 Bevorzugung von Integrationsunternehmen 4 Wichtige
MehrBMWi, I B Dezember 2015
BMWi, I B 6-26 00 98 Dezember 2015 Leitfaden zu den gesetzlichen Statistikpflichten im öffentlichen Auftragswesen gem. RL 2004/18/EG und RL 2009/81/EG (Berichtsjahr 2015) Rechtsgrundlagen - WTO-Beschaffungsübereinkommen
MehrInhaltsverzeichnis. Kahl Rosenkranz Vergaberecht 2. Aufl.
IX Vorwort... Inhaltsübersicht... Abkürzungsverzeichnis... Ausgewählte Literatur zum Vergaberecht... V VII XV XXI I. Grundlagen... 1 A. Ökonomische Bedeutung... 1 B. Funktionen des Vergaberechts... 1 C.
Mehr