Informationen für Interessentinnen und Interessenten um schulische Funktionsstellen

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1 Informationen für Interessentinnen und Interessenten um schulische Funktionsstellen Stand: Januar 2010 Sehr geehrte Kollegin, sehr geehrter Kollege, Sie beabsichtigen, sich um eine schulische Funktionsstelle zu bewerben, um auf diese Weise dauerhaft über die Lehrertätigkeit hinaus für die schulische Entwicklung Mitverantwortung zu übernehmen. Das ist eine Entscheidung, die sicherlich auf reiflicher Reflexion beruht und für die unter anderem auch die Frage bedeutsam ist, auf welche Verfahren der Auswahl und Überprüfung man sich damit einlässt. Bewerberinnen und Bewerber stellen häufig die folgenden Fragen: Welche Aufgaben hat man zu erledigen? Welche Erwartungen, Anforderungen und Kompetenzen werden an die Übernahme einer solchen Stelle geknüpft? Welche Maßstäbe hat die Behörde? Wie läuft das ganze Verfahren eigentlich ab? Die Entscheidung für eine Bewerbung kann leichter fallen, wenn man in dem einen oder anderen innerschulischen, pädagogischen und außerschulischen Bereich Erfahrungen gesammelt hat, insbesondere auch in der Kooperation mit Kolleginnen und Kollegen. Beispielhaft seien hier angeführt: eigene Fortbildung, Mitwirkung bei der Referendarausbildung, Fachkonferenzleitung, Beteiligung an besonderen schulischen und unterrichtlichen Projekten, Mitwirkung an einem Schulversuch, der Lehrplanentwicklung, Mitwirkung bei Fort- und Weiterbildung, Mitwirkung bei der Qualitätsentwicklung u.a. Jede besondere Funktion im schulischen Bereich lässt Ihr Engagement über die reine Lehrertätigkeit hinaus erkennen. Dazu gehören auch Tätigkeiten als Verbindungslehrer, Schwerbehindertenvertretung, Gleichstellungsbeauftragte und Personalvertretung. Das gilt auch für die Wahrnehmung gesellschaftlicher Aufgaben im örtlichen oder überörtlichen Bereich. Die Bedeutung solcher Tätigkeiten liegt nicht in der Quantität, sondern in den exemplarischen Erfahrungen mit Koordinations- und Führungsfunktionen. Besonders hilfreich kann auch die Teilnahme an Vorbereitungskursen für Schulleitungsaufgaben sein. Wichtig ist die Freude an der Gestaltung der Zusammenarbeit innerhalb des Kollegiums.

2 Die folgenden Darlegungen sollen Sie über die wichtigsten Abläufe eines solchen Auswahlverfahrens informieren. Diese Informationen wollen Transparenz schaffen, die Motivation für das angestrebte Amt erhöhen sowie Orientierung und Hilfe bieten. Nach wie vor sind Frauen in Führungsfunktionen unterrepräsentiert. Wir begrüßen es, wenn sich insbesondere Frauen verstärkt um Funktionsstellen bewerben. Veröffentlichung von Funktionsstellen Die schulischen Funktionsstellen werden im Amtsblatt des MBWJK ausgeschrieben. Diese können auch im Internet unter der Homepage des MBWJK ( dort zuerst Bildung, dann Schuldienst und Lehrerberuf, dann Funktionsstellen anklicken) eingesehen werden. Im Vorspann werden allgemeine wichtige Informationen gegeben, z. B. dass in der Regel eine Funktionsstelle auch in Teilzeitform angestrebt werden kann. Es empfiehlt sich, vor Abgabe einer Bewerbung ein Gespräch mit der zuständigen Schulfachreferentin / dem zuständigen Schulfachreferenten zu führen, um sich über allgemeine Fragen des Verfahrens und über die Anforderungen der angestrebten Stelle zu informieren. Die allgemeinen Stellen- und Anforderungsprofile für Funktionsstellen im Bereich Schulen wurden in den Amtsblättern Nr. 1/2005, 5/2006 und 3/2009 veröffentlicht und sind auch unter der o.g. Homepage des Ministeriums zu finden. Bei der aktuellen Stellenausschreibung, für die Sie sich interessieren, ist im jeweiligen Amtsblatt angemerkt, ob zu dieser Stellenausschreibung ein ergänzendes Stellen- und Anforderungsprofil vorliegt, das dann bei der Schule und auch bei der Schulaufsicht erhältlich ist. Auswahlverfahren Die Auswahlentscheidung erfolgt unter Beachtung des Leistungsgrundsatzes. Gemäß 10 Landesbeamtengesetz sind hierbei die Kriterien der Eignung, Befähigung und fachlichen Leistung zu Grunde zu legen. Grundlage für die Auswahlentscheidung ist zunächst die aktuelle dienstliche Beurteilung, die zu Beginn des Auswahlverfahrens nicht älter als zwei Jahre sein darf. Liegt eine statusrechtliche Veränderung (z.b. Beförderung) vor, muss auch innerhalb der 2-Jahresfrist eine neue Beurteilung erstellt werden. Nach ständiger Rechtsprechung kann diese in ihrer Gewichtung aber zurücktreten, wenn der zu vergebende Dienstposten spezielle Eignungsanfor-

3 derungen stellt (Stellenanforderungsprofil), die durch den Inhalt der Beurteilung nicht umfassend abgedeckt sind. Dies ist bei Funktionsstellen im Schulbereich stets der Fall. Deshalb werden die Bewerberinnen und Bewerber einer funktionsbezogenen Überprüfung unterzogen. Diese geht über den Inhalt der dienstlichen Beurteilung hinaus und hat zum Ziel, die Eignung der Bewerberinnen und Bewerber für das jeweils zu besetzende konkrete Amt festzustellen. Es handelt sich hierbei nicht um ein drittes Staatsexamen, bei dem umfängliche Theoriekenntnisse abgeprüft werden, sondern auf das Schulleben bezogen - um die Feststellung der Eignung für die angestrebte Stelle. Die funktionsbezogene Überprüfung setzt sich aus mehreren unterschiedlichen Bestandteilen zusammen: Bei Stellen von Schulleiterinnen und Schulleitern sowie deren ständiger Vertretung besteht die funktionsbezogene Überprüfung aus drei Teilen. Dies sind in der Regel: 1) Unterrichtsmitschau mit anschließender Beratung 2) Leitung einer Konferenz oder Dienstbesprechung 3) Kolloquium Bei allen übrigen Stellen sind zwei Prüfungsteile durchzuführen. Dies sind in der Regel: Leitung einer Konferenz oder Dienstbesprechung Kolloquium In begründeten Ausnahmefällen können Änderungen in den Überprüfungsteilen vorgenommen werden. In der Regel ist ein aktueller Unterrichtsbesuch nicht erforderlich, insbesondere dann nicht, wenn aus einer früheren Funktionsstellenbewerbung die pädagogisch-unterrichtliche Kompetenz festgestellt worden ist.

4 Zu 1. Unterrichtsmitschau mit anschließender Beratung durch die Bewerberin / den Bewerber Bei der Beratung ist von Bedeutung, inwieweit die Bewerberin / der Bewerber eine Stunde angemessen einschätzen und wichtiger noch ein konstruktives Beratungsgespräch führen kann. Zu 2. Leitung einer Konferenz oder Dienstbesprechung Bei der Dienstbesprechung oder Konferenz soll die Bewerberin / der Bewerber eine Tagesordnung mit einem pädagogischen Schwerpunkt vorbereiten und die Leitung übernehmen. Eine angemessene Beteiligung der Teilnehmerinnen und Teilnehmer, die Moderation, die Strukturierung und die Ergebnissicherung stehen im Vordergrund. Zu 3. Kolloquium Das Kolloquium orientiert sich vor allem am Stellenprofil. In der Regel werden auch aktuelle pädagogische und schulpolitische Entwicklungen der betroffenen Schulart angesprochen. Außerdem betrifft es und das ist Bestandteil nahezu aller Funktionsstellen Fragen der Unterrichts-, Personal- und Organisationsentwicklung, außerdem Vorstellungen der Bewerberin / des Bewerbers über Möglichkeiten der Qualitätssicherung und -entwicklung. Es können auch Fragestellungen aus dem Unterrichtsbesuch, der Fremdbeurteilung und der Leitung einer Dienstbesprechung / Konferenz aufgegriffen und im Gespräch vertieft werden. Einbeziehung von Ergebnissen aus früheren Bewerbungsverfahren in das Auswahlverfahren Sofern sich eine Lehrkraft um mehrere Stellen bewirbt, sei es in zeitlicher Parallelität oder nacheinander, gilt die Regel, dass für eine Dauer von bis zu zwei Jahren auf die letzte dienstliche Beurteilung und bestimmte Elemente des Überprüfungsverfahrens zurückgegriffen werden kann. Es ist der Bewerberin / dem Bewerber allerdings freigestellt, einzelne Teile oder das ganze Überprüfungsverfahren zu wiederholen. Ein erneutes oder ergänzendes Kolloquium ist im Hinblick auf das konkrete Stellenprofil immer erforderlich. Unter Beachtung der

5 unterschiedlichen Stellenprofile kann es durchaus auch zu unterschiedlichen Eignungsfeststellungen kommen.

6 Beteiligte Gremien am Bewerbungsverfahren Mit allen Besetzungsverfahren für Funktionsstellen sind Beteiligungs-, Benehmensherstellungs- oder Mitbestimmungsrechte verbunden und zwar für Personalräte, Gleichstellungsbeauftragte, Schwerbehindertenvertretung, Schulträger und Schulausschuss und Schulleiterin / Schulleiter der Zielschule Von der Personalratsbeteiligung ausgenommen sind die Stellen der Schulleiterinnen / Schulleiter und die der Ständigen Vertreterinnen / Vertreter (Erste Konrektorinnen / Erste Konrektoren). Die Gleichstellungsbeauftragte für den Schulbereich wirkt in Stellenbesetzungsverfahren, in denen sich Frauen und Männer bewerben, mit. Sie wird von der Dienststelle über das Überprüfungsverfahren informiert und entscheidet in eigener Zuständigkeit über ihre Teilnahme an den einzelnen funktionsbezogenen Überprüfungen. Unabhängig von einer persönlichen Teilnahme ist sie am gesamten Verfahren beteiligt. Ist eine schwerbehinderte Lehrkraft im Verfahren beteiligt, ist die Schwerbehindertenvertretung zu den Überprüfungsverfahren aller Mitbewerberinnen und Mitbewerber einzuladen. Für Schulleiterstellen ist außerdem eine qualifizierte Benehmensherstellung mit dem Schulausschuss und dem Schulträger vorzunehmen (vgl. dazu 26 (5) SchulG und 48 (2), Satz 3 SchulG); diese Gremien laden in der Regel die Bewerberinnen und Bewerber zu einem Gespräch ein. Die Leiterin / der Leiter (bei Abwesenheit deren Vertreterin / dessen Vertreter) der Schule, an welcher die Stelle zu besetzen ist, kann an allen Überprüfungselementen teilnehmen, soweit besondere Gründe dem nicht entgegenstehen. Das Ergebnis der funktionsbezogenen Überprüfung und die vorgesehene Personalentscheidung wird mit ihr / ihm erörtert; das Ergebnis wird protokolliert.

7 Auswahlentscheidung und Beförderung Im Anschluss an das Überprüfungsverfahren erstellt das federführende Referat für jede Bewerberin / jeden Bewerber ein schulfachliches Gutachten, das eine Gesamteignung für die zu besetzende Stelle feststellt und nach einer vergleichenden Bewertung in einen Besetzungsvorschlag mündet. Nachdem Referatsleitung, die Koordinierende Referentin / der Koordinierende Referent (in Neustadt und Koblenz) und der Abteilungsleiter zugestimmt haben, trifft der Präsident bei eigener Zuständigkeit (Grundschulrektorin / Grundschulrektor und Konrektorin / Konrektor bis A14) die abschließende Entscheidung bzw. unterbreitet in den übrigen Fällen dem Ministerium für Bildung, Wissenschaft, Jugend und Kultur seinen Personalvorschlag, über den dann die Ministerin bzw. der Ministerpräsident entscheidet. Alle Bewerberinnen und Bewerber werden über das Ergebnis des Auswahlverfahrens informiert. Nach einer dreiwöchigen Frist wird die vorgesehene Bewerberin / der vorgesehene Bewerber kommissarisch ernannt. Die Drei-Wochen-Frist ab Mitteilung an die Mitbewerber/innen läuft auch während der Ferien, Kuraufenthalten usw. Das Anliegen der Schule auf schnellstmögliche Stellenbesetzung hat Vorrang. Wegen der Eilbedürftigkeit (Frist) ist das Schreiben jeweils an die Privatanschrift der Bewerberin / des Bewerbers zu senden; eine Durchschrift sollte auf dem Dienstweg zugestellt werden. Eine Beförderung, sofern diese mit der neuen Stelle verbunden ist, erfolgt nach einer erfolgreichen Erprobungszeit (zurzeit ein Jahr). Voraussetzung für die Beförderung ist die Feststellung der Schulbehörde, dass sich die Bewerberin/der Bewerber in der neuen Funktion bewährt hat. Personalgespräche mit den Bewerberinnen und Bewerbern Allen Bewerberinnen und Bewerbern, die für eine Stelle nicht in Betracht kommen, wird nach der Auswahlentscheidung das Angebot gemacht, über die Überprüfungsergebnisse und künftigen Perspektiven mit der zuständigen Referentin / dem zuständigen Referenten ein Gespräch zu führen. Ziele des Gespräches sind die Herstellung von Transparenz sowie die Beratung im Hinblick auf weitere berufliche Perspektiven und Entwicklungsmöglichkeiten. Außerdem wird in der schriftlichen Mitteilung an die Bewerberinnen / Bewerber angeboten, auf Wunsch das schulfachliche Gutachten zu übersenden.

8 Sehr geehrte Kollegin, sehr geehrter Kollege, wir hoffen mit diesen Informationen Transparenz über das Verfahren und dessen Notwendigkeit herzustellen. Wenn sich einzelne Rahmenbedingungen für die Funktionsstellenverfahren ändern, wird auch diese Information jeweils entsprechend aktualisiert. Wir würden es begrüßen, wenn Sie durch diese Informationen in Ihrer Motivation gestärkt werden und möchten Sie ausdrücklich zu einer Bewerbung ermuntern. In Vertretung Thomas Bartholomé

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