Richtlinien für Vergabe und Abrechnung von Baureinigungsarbeiten
|
|
- Anna Weiß
- vor 7 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 Beiblatt Nr. 033/1 Seite 1 von 8 Inhalt 0 Hinweise für die Leistungsbeschreibung 1 Geltungsbereich 2 Stoffe 3 Ausführung 4 Nebenleistungen, Besondere Leistungen 5 Abrechnung
2 Beiblatt Nr. 033/1 Seite 2 von 8 0 Hinweise für das Aufstellen einer Leistungsbeschreibung Diese Hinweise ergänzen die ATV DIN Allgemeine Regelungen für Bauarbeiten jeder Art, Abschnitt 0. Diese Hinweise werden nicht Vertragsbestandteil. In der Leistungsbeschreibung sind nach Lage des Einzelfalles insbesondere anzugeben: 0.1 Angaben zur Baustelle Besondere Maßnahmen aus Gründen der Landespflege und des Umweltschutzes Besondere Maßnahmen, die zum Schutz von benachbarten Grundstücken und Bauwerken notwendig sind Angaben über vom AG zur Verfügung gestellte Fassadenaufzüge, Fassadenleitern, zentrale Staubsauganlagen, Reinigungsgeräte und mittel Besondere Anforderungen an die einzusetzenden Geräte, Maschinen und an die Einrichtung der Arbeitsstelle Art der Baureinigung Gegenstand der Baureinigung Beschaffenheit der zu bearbeitenden Flächen Angaben der Hersteller zur Behandlung und Pflege von zu reinigenden Oberflächen Verfahren der Baureinigung Besondere Anforderungen an die Arbeitskräfte, z.b. Geheimhaltungspflicht, Sicherheitsüberprüfung, Belehrungsnachweise Angaben über Nachbehandlungsmittel, z.b. desinfizierende, antistatisierende, immunisierende, konservierende oder hydrophobierende Mittel Angaben, ob und wie die gereinigten Räume verschlossen werden müssen Angaben über frühere Behandlung der Flächen und Gegenstände Art und Anzahl von Probeflächen, ggf. ihre Lage am Objekt und Zeitpunkt der Anlegung Angaben über zusätzliche Versicherungen, z.b. Obhut-, Bearbeitungsschaden- Versicherung. 0.2 In der Leistungsbeschreibung sind Angaben zu folgenden Abschnitten nötig, wenn der AG eine abweichende Regelung wünscht: Abschnitt 2.1 Abschnitt 3.3 Abschnitt 3.4 Vorhaltung von Wasser und Energie Verwendung von Nachbehandlungsmitteln Verwendung von desinfizierenden Mitteln
3 Beiblatt Nr. 033/1 Seite 3 von 8 1 Geltungsbereich 1.1 Die gelten - für Reinigung während der Bauzeit - für Bauschlussreinigung 1.2 Ergänzend gelten die Abschnitte 1 bis 5 der ATV DIN Allgemeine Regelungen für Bauarbeiten jeder Art. Bei Widersprüchen gehen die Regelungen der Richtlinie für die Vergabe und Abrechnung von Baureinigungsarbeiten vor. 2. Stoffe Ergänzend zur ATV DIN 18299, Abschnitt 2, gilt: 2.1 Wasser und Energie für die Reinigungsarbeiten werden dem AN an den vorhandenen Anschlussstellen unentgeltlich zur Verfügung gestellt, wenn in der Leistungsbeschreibung nichts anderes vorgeschrieben ist. 2.2 Der AN hat bei der Auswahl und der Verwendung von Desinfektions-, Reinigungs- und Pflegemitteln die geltenden behördlichen Vorschriften und Verordnungen sowie die Pflegeanweisungen für die zu behandelnden Flächen zu beachten. 2.3 Reinigungs-, Pflege und Behandlungsmittel, für die Verarbeitungsvorschriften der Hersteller bestehen, sind nach diesen Vorschriften zu verarbeiten.
4 Beiblatt Nr. 033/1 Seite 4 von 8 3 Ausführung Ergänzend zur ATV DIN 18299, Abschnitt 3, gilt: 3.1 Der AN hat die örtlichen Verhältnisse daraufhin zu prüfen, ob sie für die Durchführung der Leistung geeignet sind. Er hat dem AG Bedenken gegen die vorgeschriebene Art der Ausführung unverzüglich schriftlich mitzuteilen. Bedenken sind insbesondere geltend zu machen, - wenn die zu bearbeitenden Flächen und Gegenstände in einem für die Ausführung ungeeigneten Zustand sind, - bei ungeeigneten Temperatur- und Luftverhältnissen, - bei Hindernissen. 3.2 Brennbare oder gesundheitsschädigende Reinigungs-, Pflege- und Behandlungsmittel sind entsprechend ihrer Eigenart und unter Beachtung der einschlägigen Vorschriften und Verordnungen zu lagern und zu verarbeiten. 3.3 Bei Einsatz von Versiegelungsmitteln hat der AN dem AG schriftliche Pflegeanweisungen in der erforderlichen Anzahl zu übergeben. 3.4 Die in der Leistungsbeschreibung genannten Reinigungsarten bedeuten 3.5 Reinigung während der Bauzeit: Entfernen von grober Verschmutzung (besenrein) und Verpackungsmaterialien und ggf. deren Trennung nach vorgesehenen Fraktionen. 3.6 Bauschlussreinigung: Besenrein übergebene Gebäude/Anlagen staubfrei, schlierenfrei, wasserfleckenfrei reinigen. Beseitigen von Flecken, Schutzfolien, Markierungen, Etiketten u.ä., soweit dies nach dem Stand der Technik durchführbar ist. Behandeln mit einem auf die Oberfläche abgestimmten Pflegemittel.
5 Beiblatt Nr. 033/1 Seite 5 von Wenn in der Leistungsbeschreibung das Reinigungsverfahren vorgeschrieben ist, bedeutet Kehren: Entfernen lose aufliegender Verschmutzungen durch manuelles bzw. maschinelles Fegen Saugen/Nasssaugen: Entfernen lose aufliegender oder im Untergrund vorhandener Verschmutzungen durch Saugen Bürst-/Kehrsaugen: Entfernen lose aufliegender oder im Untergrund vor vorhandener Verschmutzungen durch Sauggeräte und Bürstwalzen Feuchtwischen: Entfernen lose aufliegender Verschmutzungen in einem Arbeitsgang mit einem Feuchtwischgerät mit - nebelfeuchtem Mop - imprägniertem Tuch - statisch aufladbarem Bezug Nasswischen Entfernen von haftenden Verschmutzungen manuell in zwei Arbeitsgängen mit einem Nasswischgerät oder kombiniert arbeitender Maschine Scheuern: Entfernen von stark haftenden Verschmutzungen mit Scheuergeräten/-mitteln Schleifen: Entfernen von stark haftenden Verschmutzungen mit Schleifgeräten/-mitteln Cleanern: Entfernen von Verschmutzungen durch Aufsprühen eines Reinigungs-/Pflegemittels sowie Polieren mit niedertouriger Maschine in einem Arbeitsgang Polieren: Glätten des Pflegemitttels Druckreinigen: Entfernen von Verschmutzungen mit Druckgeräten Sprühextrahieren: Entfernen von Verschmutzungen durch Einbringen einer wässrigen Reinigungslösung unter Druck mit gleichzeitigem Absaugen der Schmutzlösung Pulverreinigen: Entfernen von Verschmutzungen in zwei Arbeitsgängen durch Einbringen eines mit wässriger Reinigungslösung vernetzten Pulvers und Absaugen der Rückstände Shampoonieren: Entfernen von Verschmutzungen in zwei Arbeitsgängen durch Einbringen von Reinigungsschaum mit Bürstendruck und Absaugen der Rückstände Waschen/ Chemischreinigen: Reinigen von Textilien in wässrigen/nichtwässrigen Lösungen.
6 Beiblatt Nr. 033/1 Seite 6 von Nebenleistungen, Besondere Leistungen 4.1 Nebenleistungen Ergänzend zur ATV DIN 18299, Abschnitt 4.1, gilt: Reinigen der Abstellräume und Abstellschränke für Reinigungsmittel und geräte Herstellen von höchstens 5 Probeflächen in Einzelgrößen bis zu 2 m², insgesamt je Reinigungsart höchstens bis zu 1 % der zu bearbeitenden Fläche, ausgenommen Leistungen nach Abschnitt Abschließen der Türen nach Beendigung der Reinigung und Rückgabe der Schlüssel Herstellernachweis über die Eignung der Reinigungs-, Pflege- und Behandlungsmittel Auf- und Abbauen sowie Vorhalten der Gerüste, deren Arbeitsbühnen bis zu 2 m über Gelände oder Fußboden liegen, sowie von Stehleitern und Anlegeleitern bis 4 m Länge Reinigen von Beschlägen bei Reinigung von Fenstern, Türen und Einrichtungsgegenständen Umstellen von Einrichtungsgegenständen, z.b. Stühle, kleine Tische, Papierkörbe usw. zur Durchführung der Reinigung.
7 Beiblatt Nr. 033/1 Seite 7 von Besondere Leistungen Ergänzend zur ATV DIN 18299, Abschnitt 4.2, gilt: Vorhalten von Aufenthalts- und Lagerräumen, wenn der Auftraggeber Räume, die leicht verschließbar gemacht werden können, nicht zur Verfügung stellt Prüfungen des Untergrundes, die über den Umfang gewerbeüblicher Prüfungen hinausgehen Besondere Maßnahmen zum Schutz von Bauteilen und Einrichtungsgegenständen, z.b. Ganzabdeckungen Entfernen von Schutzfolien als Ganzabdeckungen Auf- und Abbauen sowie Vorhalten der Gerüste und Fahrgerüste, deren Arbeitsbühnen mehr als 2 m über Gelände oder Fußboden liegen Auf- und Abbauen sowie Vorhalten von Stehleitern und Anlegeleitern mit mehr als 4 m Länge, Fensterstühlen, hochziehbaren Arbeitsbühnen und -sitzen und mechanischen/hydraulischen Leitern/Arbeitsbühnen Herbeiführen der erforderlichen öffentlich-rechtlichen Genehmigungen und Erlaubnisse; z.b. nach dem Baurecht, Umweltrecht und Straßenverkehrsrecht Umstellen von Einrichtungsgegenständen, das bei einem ordnungsgemäßen Reinigen erforderlich wäre, z.b. Schränke, gefüllte Bücherregale, Schreibtische, mit Ausnahme des Umstellens von kleinen Einrichtungsgegenständen, z.b. leere, kleine Tische, Stühle, leere Aktenböcke sowie Schmutzfangmatten, Läufer und Teppiche bis zu 2 m² Einzelgröße Aus- und Einräumen der zu reinigenden Räume für die Durchführung von Reinigungen Abräumen und Wiederhinstellen von Blumen, Akten, Büchern, Schreibmaterial u.ä Beseitigen von Verstopfungen in Rohrsystemen, Beseitigen von ekelerregenden oder außergewöhnlichen Verschmutzungen und Abfällen Beseitigen von Zementschleiern Beseitigen von hartnäckigen Verschmutzungen auf Glas- und Rahmenflächen, z.b. Bemalungen, Klebstoffe, Folien, Verkrustungen, Beläge Aufwendungen für Inanspruchnahme fremder Grundstücke, Räumlichkeiten u.ä., sowie fremder Leistungen oder Einrichtungen, z.b. Krananlagen und deren Bedienung Demontage und Montage von Beleuchtungskörpern, Sonnenblenden, Vorhängen usw. sowie Ergänzung fehlender Befestigungsteile Aufwendungen für die Befestigung der am Objekt verbleibenden Verankerungen.
8 Beiblatt Nr. 033/1 Seite 8 von 8 5. Abrechnung Ergänzend zur ATV DIN 18299, 5, gilt: 5.1 Allgemeines Der Ermittlung der Leistung gleichgültig, ob sie nach Zeichnungen oder nach Aufmaß erfolgt sind zugrunde zu legen für Flächen mit begrenzenden Bauteilen die zu bearbeitende Fläche bis zu den begrenzenden, ungeputzten bzw. unbekleideten Bauteilen, für Flächen ohne begrenzende Bauteile deren Maße Bei Abrechnung nach Flächenmaß werden Aussparungen, z.b. für Öffnungen, Pfeilervorlagen, Rohrdruchführungen bis zu 1,0 m² und unbewegliche Einrichtungsgegenstände (z.b. Theken, Einbauschränke) bis zu 2,5 m² Einzelgröße übermessen Bei Abrechnung nach Längenmaß wird die Länge von Bauteilen in der Mittelachse ermittelt Zu bearbeitende Flächen der Fenster, Türen und Trennwände werden nach den Konstruktionsmaßen (lichte Rohbaumaße) einseitig ermittelt. Sie sind witterungsseitig und raumseitig zu reinigen, wenn in der Leistungsbeschreibung nichts anderes vorgeschrieben ist. Rahmen, Pfosten, Kämpfer o.ä. werden übermessen Zu bearbeitende Fassadenflächen werden in der abgewickelten Länge und Höhe ermittelt Flächen von Profilen, Heizkörpern, Trapezblechen, Wellblechen und dergleichen werden, soweit Tabellen vorhanden sind, nach diesen gerechnet. Sind Tabellen nicht vorhanden, wird nach abgewickelter Fläche gerechnet Probeflächen werden nicht abgezogen Zu reinigende Flächen von Fensterbehängen und Vorhängen werden mit den tatsächlichen Maßen einschließlich Faltenwurf ermittelt. 5.2 Es werden abgerechnet: Boden-, Wand- und Deckenflächen nach Flächenmaß (m²), getrennt nach Bauart und Beschaffenheit Fenster nach Flächenmaß (m²) oder Anzahl (St), getrennt nach Bauart und Maßen Trennwände nach Flächenmaß (m²) oder nach Anzahl (St), getrennt nach Bauart und Maßen Türen, Tore, Raumausstattungen, Leuchten, Möbel, Sanitärobjekte, Heizkörper, Heizungs-, Klima-, Lüftungsgeräte u.ä. nach Anzahl (St), getrennt nach Bauart und Maßen Rohrleitungen, Kanäle, Geländer u.ä. nach Flächenmaß (m), getrennt nach Bauart und Maßen Treppen und Stufen in der Abwicklung ermittelt nach Flächenmaß (m²) oder nach Anzahl (St), getrennt nach Bauart und Maßen Fensterbehänge, Vorhänge, lose aufliegende Teppiche u.ä. nach Flächenmaß (m²), Längenmaß (m) oder Anzahl (St), getrennt nach Art, Form und Beschaffenheit.
Bauvorhaben: Anwesend: Datum: Bauvorlagen. Ja Nein Bemerkung. Checkliste zur Arbeitsvorbereitung Holzhausbau. Liegt eine Baugenehmigung vor
Bauvorhaben: Anwesend: Datum: Bauvorlagen Liegt eine Baugenehmigung vor Sind die Werk- und Detailpläne vollständig Sind die bauphysikalischen Berechnungen vorhanden Sind die statischen Eintragungen vollständig
MehrAufmaß in der Gebäudereinigung
Aufmaß in der Gebäudereinigung Gütegemeinschaft Gebäudereinigung e. V. Ausgabe: Mai 2015 Die technischen Angaben und Empfehlungen dieses Merkblattes beruhen auf dem aktuellen Kenntnisstand zum Zeitpunkt
MehrFliesen- und Plattenarbeiten nach DIN 18352
Fliesen- und Plattenarbeiten nach DIN 18352 Inhalt 01. Hinweise für das Aufstellen der Leistungsbeschreibungen 02. Geltungsbereich 03. Stoffe, Bauteile 04. Ausführung 05. Nebenleistungen, Besondere Leistungen
MehrWir machen das. Das Deutsche Baugewerbe. 12. November 2014, Leipzig Dipl.-Ing. David Ostendorf Geschäftsführer Fachverband Hoch- und Massivbau im ZDB
Vortrag bei den 21. Mitteldeutschen Immobilientagen Die aktuellen Änderungen in der VOB/C 2012 und Ausblick auf 2015 -Einführung der Eurocodes in die ATVen- 12. November 2014, Leipzig Dipl.-Ing. David
MehrDefinition der Leistungsarten bei der Ausführung der Reinigungsarbeiten von Fußböden
der Leistungsarten bei der Ausführung der Reinigungsarbeiten von Fußböden Kehren Manuelle oder maschinelle, trockene mechanische Entfernung von aufliegendem Schmutz mit Borsterzeugnissen und Aufnahme in
MehrBerechnung der Wohnfläche
Berechnung der Wohnfläche Gebäude: Mieteinheit: Mehrfamilienwohnhaus, Musterstr. 1, 50000 Musterhausen Wohnung DG Die Berechnung erfolgt aus Fertigmaßen auf der Grundlage von örtlichem Aufmaß wohnwertabhängig
MehrAufmaß zur Abrechnung
Aufmaß zur Abrechnung Beim Aufmaß wird unterschieden zwischen dem Isometrie-Aufmaß, welches man für die Vorfertigung in der Werkstatt benötigt und dem Massen - Aufmaß für die Abrechnung. Für die Ermittlung
Mehr-------------------------------------------------------------------------------------------------------- - im folgenden Text: Auftraggeber genannt -
Reinigungsvertrag Zwischen - im folgenden Text: Auftraggeber genannt - und - im folgenden Text: Auftragnehmer genannt - wird folgender Vertrag geschlossen : 1 Gegenstand des Vertrages in genaue Bezeichnung
MehrRichtlinien für Vergabe und Abrechnung im Gebäudereiniger- Handwerk Unter Berücksichtigung der Grundsätze aus VOB und VOL
Richtlinien für Vergabe und Abrechnung im Gebäudereiniger- Handwerk Unter Berücksichtigung der Grundsätze aus VOB und VOL Inhaltsverzeichnis Vorwort Allgemeines 0 Art der Reinigungsleistung 1 Grundsätzliches
MehrLeistungsbeschreibung 2017 Reinigung Yachthafengebäude, Burgtiefe
Leistungsbeschreibung 2017 Reinigung Yachthafengebäude, Burgtiefe 1. Unterhaltsreinigung der Sanitäranlagen im Yachthafen Burgtiefe: Yachthafengebäude (20.03.-31.10.2017) 2. Unterhaltsreinigung Sanitärgebäude
MehrAusschreibungen der medizinischen Einrichtungen des Bezirks Oberpfalz KU (Anstalt des öffentlichen Rechts) 2016 /S
Ausschreibungen der medizinischen Einrichtungen des Bezirks Oberpfalz KU (Anstalt des öffentlichen Rechts) Sehr geehrte Damen und Herren, Sie interessieren sich für eine Ausschreibung der medizinischen
MehrWohnflächenberechnung
Wohnflächenberechnung Ratgeber zum Wohnraummietrecht Immer wieder kommt es vor, dass sich Mieter und Vermieter nicht über die Wohnfläche einig werden. Insbesondere in den neuen Bundesländern hat sich die
MehrWahlpflichtfach Ausschreibung
Wahlpflichtfach Ausschreibung 22.3.2017 Stefan Scholz Mengenermittlung Seite 1 Themen Mengenermittlung 1. DIN 18299 2. Beispiel Mengenermittlung Bewehrung (DIN18331) Seite 2 DIN 18299 Allgemeine Technische
MehrHausordnung. für die Nutzung von Räumen in öffentlichen Einrichtungen der Stadt Reichenbach OL (Fassung vom 28.05.2008)
ausgefertigt am: 12.06.2008 veröffentlicht im Amtsblatt "Heimatrundschau" am: 27.06.2008 Inkrafttreten: 28.06.2008 Hausordnung für die Nutzung von Räumen in öffentlichen Einrichtungen der Stadt Reichenbach
MehrFeuergefährliche Geräte und Arbeiten. So schützen Sie sich vor den Brandgefahren. Risk-Management ein Service für unsere Kunden.
Feuergefährliche Geräte und Arbeiten So schützen Sie sich vor den Brandgefahren. Risk-Management ein Service für unsere Kunden. Schneiden, Schweißen, Flexen, Trennschleifen, Bunsenbrenner Funken fliegen
Mehr0. ALLGEMEINE TECHNISCHE BEDINGUNGEN FÜR BAUARBEITEN JEDER ART. Centre de Ressources des Technologies de l'information pour le Bâtiment
0. ALLGEMEINE TECHNISCHE BEDINGUNGEN FÜR BAUARBEITEN JEDER ART Centre de Ressources des Technologies de l'information pour le Bâtiment Version 4.0 / 28.03.2003 Wichtige Anmerkung: Diese Vertragsbedingungen
MehrL E I S T U N G S B E S C H R E I B U N G
L E I S T U N G S B E S C H R E I B U N G für die Ausführung der nachfolgend beschriebenen Arbeiten/Leistungen aus dem Bereich Schutzabdeckung außen und innen Bauvorhaben/Objekt Architekturbüro/Planer
MehrAusgabe 2002 Ausgabe 2006
VOB Teil C DIN 18331 Beton- und Stahlbetonarbeiten Es ist vom DIN e. V. aus nicht gestattet, den Wortlaut von Normen (auch der VOB) im Internet zu hinterlegen. Deshalb zitiere ich nur die einzelnen Abschnitte
MehrGerüste. Dieses Begleitheft dient dem Vortragenden als Unterstützung bei der Präsentation zum Thema Gerüste.
Begleitheft Gerüste Gerüste Dieses Begleitheft dient dem Vortragenden als Unterstützung bei der Präsentation zum Thema Gerüste. Es enthält grundlegende stichwortartige Informationen und soll durch persönliche
Mehra: Protokoll über Belastungs- und Dichtheitsprüfung für die Gasleitung b: Inbetriebnahme- und Einweisungsprotokoll für die Gasinstallation
Anhang 5 Mustervorlagen Protokoll über Belastungs- und Dichtheitsprüfung, Inbetriebnahme- und Einweisungsprotokoll, Hinweise für Instandhaltungsmaßnahmen a: Protokoll über Belastungs- und Dichtheitsprüfung
MehrTech-News Nr. 2013/01 (Stand: 24.01.2013) Brandschutz in Baden-Württemberg bei tragenden, nichttragenden und raumabschließenden Bauteilen
Tech-News Nr. 2013/01 (Stand: 24.01.2013) Baurecht Dipl.-Ing. Klaus Schäfer Prüfingenieur für Bautechnik VPI Wettbachstraße 18 71063 Sindelfingen Brandschutz in Baden-Württemberg bei tragenden, nichttragenden
MehrGemeinde Ammerbuch Landkreis Tübingen
Gemeinde Ammerbuch Landkreis Tübingen Satzung über die Verpflichtung der Straßenanlieger zum Reinigen, Schneeräumen und Bestreuen der Gehwege (Streupflichtsatzung) Aufgrund von 41 Abs. 2 des Straßengesetzes
MehrCoolStar. Luftenfeuchter. Handbuch
CoolStar Luftenfeuchter Handbuch Vielen Dank für den Kauf eines hochwertigen Luftentfeuchter von CoolStar. Um Ihre rechtmäßigen Rechte und Interessen zu sichern, halten Sie bitte die professionellen Techniker,
MehrSatzung über die Verpflichtung der Straßenanlieger zum Reinigen, Schneeräumen und Bestreuen der Gehwege (Streupflichtsatzung)
6.13 Az.: 659.041 Satzung über die Verpflichtung der Straßenanlieger zum Reinigen, Schneeräumen und Bestreuen der Gehwege (Streupflichtsatzung) Geändert am 20.11.2001 zum 01.01.2002 (Euro-Umstellung),
MehrAusbildungsdokumentation
Ausbildungsdokumentation für den Lehrberuf Lehrzeit: 2 ½ Jahre Lehrling: Vorname(n), Zuname(n) Beginn der Ausbildung Ende der Ausbildung Ausbildungsbetrieb Telefonnummer Ausbilder: Titel, Vorname(n), Zuname(n)
MehrMerkblatt. Einbaueinheiten und zulässige Bodenpflege. Stand: 05/2006
Merkblatt Einbaueinheiten und zulässige Bodenpflege Stand: 05/2006 Die Inhalte unserer Merkblätter informieren zu bestimmten Sachthemen. Sie basieren auf den derzeit gültigen Vorschriften und Bestimmungen
MehrSchnelleinsatzzelt AZ - 24
Schnelleinsatzzelt AZ - 24 13 Feuerwehr Offenburg 13.01.04: Schnelleinsatzzelt Seite 1 Ausbildungsunterlage: Schnelleinsatzzelt AZ 24; Autoflug FOG 7379 Inhalt: Einsatz des Schnelleinsatzzeltes, Einsatzgrundsätze,
MehrHerstellung und Kennzeichnung von Lebensmittelbedarfsgegenständen
Stand: November 2014 Merkblatt: Herstellung und Kennzeichnung von Lebensmittelbedarfsgegenständen aus Keramik Was sind Lebensmittelbedarfsgegenstände? Lebensmittelbedarfsgegenstände sind Gegenstände des
MehrVerwaltungsrichtlinie
Verwaltungsrichtlinie zur Bestimmung der Gebührentarife für Maßnahmen gemäß Straßenverkehrsordnung (StVO) der Stadt Arnstadt Auf Grundlage der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt) vom
MehrDetailansicht: Was verändert sich mit der neuen DIN 77400
For our Environment Detailansicht: Was verändert sich mit der neuen DIN 77400 Marcus Gast Umweltbundesamt FG IV 2.2 Ver.di Berufsfachtagung Gebäudemanagement Mannheim, den 27.-28.05.2015 Was regelt die
Mehr1/6. Satzung über die Verpflichtung der Straßenanlieger zum Reinigen, Schneeräumen und Bestreuen der Gehwege (Streupflicht-Satzung)
1 Streupflicht-Satzung 1/6 1/6 Satzung über die Verpflichtung der Straßenanlieger zum Reinigen, Schneeräumen und Bestreuen der Gehwege (Streupflicht-Satzung) Der Gemeinderat der Stadt Geislingen an der
MehrVereinbarung über die Nutzung von Räumen im groove für eine Party
Vereinbarung über die Nutzung von Räumen im groove für eine Party zwischen: ----------groove e. V. Zentrum für Percussion, Fidicinstr. 3, 10965 Berlin Vorstand: ----------Klaus Staffa, Christoph Renner
MehrSatzung. Örtlicher Geltungsbereich. Der örtliche Geltungsbereich der Satzung umfasst das Gemeindegebiet der Stadt Oelsnitz (Vogtl.).
Satzung über die Verpflichtung der Straßenanlieger zum Reinigen, Schneeräumen und Bestreuen der Gehwege in der Stadt Oelsnitz (Vogtl.) vom 30. 11. 1994 Aufgrund des 51 Abs. 5 Satz 1 des Straßengesetzes
MehrSaubere Straßen in Bad Homburg was sollten Sie wissen?
Saubere n in Bad Homburg was sollten Sie wissen? Die wichtigsten Fragen und Antworten zu den nreinigungspfl ichten der Bürgerinnen und Bürger Wozu diese Broschüre? Die nreinigung innerhalb der Stadt Bad
MehrSatzung über die Verpflichtung der Straßenanlieger zum Reinigen, Schneeräumen und Bestreuen der Gehwege (Streupflichtsatzung)
1 Satzung über die Verpflichtung der Straßenanlieger zum Reinigen, Schneeräumen und Bestreuen der Gehwege (Streupflichtsatzung) Fassung vom 12. Dezember 1989 Inhaltsverzeichnis Übertragung der Reinigungs-,
MehrMuster: Leistungsverzeichnis (mittel) für Objekte mittleren Umfangs (etwa zwischen 500m 2 und 2.000m 2 )
LEISTUNGSVERZEICHNIS für Objekte mittleren Umfangs (etwa zwischen 500m 2 und 2.000m 2 ) Reinigungsart O Glasreinigung O Unterhaltsreinigung O Grundreinigung O Grünflächenpflege O Sonstiges: Raum-, Grünflächen-
Mehr2 Kommentar zur ATV DIN 18451
59 2 Kommentar zur ATV DIN 18451 Gerüstarbeiten Ausgabe Oktober 2006 Einführung Der Deutsche Vergabe- und Vertragsausschuss für Bauleistungen (DVA) hat mit der Ausgabe 1988 die bis dahin im Anhang der
Mehr1 Allgemeine Vorbemerkungen. 1.1 Beschreibung
1 Allgemeine Vorbemerkungen 1.1 Beschreibung Der langjährige Mieter ist Ende Februar aus der Wohnung ausgezogen. Die Wohnung soll vor einer neuen Vermietung komplett renoviert werden. Die Renovierungsarbeiten
MehrM I E T V E R E I N B A R U N G
M I E T V E R E I N B A R U N G für das Tonstudio im SchillerHaus in Rödermark zwischen dem: und dem Mieter: vertreten durch: MAGISTRAT DER STADT RÖDERMARK Name/Verein Herrn/Frau N.N. Adresse, 63322 Rödermark
MehrLeistungsbeschreibung
Leistungsbeschreibung Die Richtlinien für Vergabe und Abrechnung im Gebäudereinigerhandwerk sind Bestandteil der Leistungsbeschreibung. Zu jedem Objekt gehört ein Raum- bzw. Flächenverzeichnis mit den
MehrSatzung über die Verpflichtung der Straßenanlieger zum Reinigen, 659.041 Schneeräumen und Bestreuen der Gehwege (Streupflicht-Satzung)
Vom 20.09.1989 geändert am 12.02.2003 Inhaltsverzeichnis Seite 1 Übertragung der Reinigungs-, Räum- und Streupflicht... 2 2 Verpflichtete... 2 3 Gegenstand der Reinigungs-, Räum- und Streupflicht... 3
MehrVergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen Teil C: Allgemeine Technische Vertragsbedingungen für Bauleistungen (ATV) Entwässerungskanalarbeiten
Seite 1 VOB/C DIN 18306 Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen Teil C: Allgemeine Technische Vertragsbedingungen für Bauleistungen (ATV) Entwässerungskanalarbeiten Zusammenstellung der wesentlichen
MehrR O T O R C L E A N - FA S S A D E N R E I N I G U N G.
K A R L H A R T I N G E R K R A N B E T R I E B G M B H + C O. K G R O T O R C L E A N - FA S S A D E N R E I N I G U N G. In unseren ROTORCLEAN Systemen stecken viele Jahre Entwicklungsarbeit, die Sie
MehrÄnderungen zu ATV DIN 18300
Seite 1 Änderungen zu ATV DIN 18300 Erdarbeiten Angaben zur Baustelle Enthält geringfügige Anpassungen sowie den Hinweis, dass bei den Angaben zur Baustelle auch die geotechnische Kategorie nach DIN 4020
MehrBetonieren bei heißem Wetter oder starkem Wind.
Betonieren bei heißem Wetter oder starkem Wind. Holcim (Süddeutschland) GmbH D-72359 Dotternhausen Telefon +49 (0) 7427 79-300 Telefax +49 (0) 7427 79-248 info-sueddeutschland@holcim.com www.holcim.de/sued
MehrM E R K B L Ä T T E R BS 01.3 Brandschutz (vorbeugend) Brandschutznachweis zum Bauantrag für Gebäude der GK 1-5
Brandschutznachweis zum Bauantrag vom als Ergänzung zum Lageplan und zu den Bauzeichnungen Eingangsvermerk Bauherrin/Bauherr: Aktenzeichen Grundstück (Ort, Straße, Haus-Nr.): Gemarkung(en): Flur(en): Flurstück(e):
MehrBD 38/12 C Bp Pack. Zuverlässige Scheibentechnologie. Inklusive leistungsstarkem Einbauladegerät
BD 38/12 C Bp Pack Leicht, leise und agil: Die Scheuersaugmaschine BD 38/12 C mit Scheibenkopf ist mit einer schnell aufladbaren Hochleistungs-Lithium-Ionen-Batterie und eco!efficiency-stufe ausgestattet.
MehrGebührenverzeichnis. zur Verwaltungskostensatzung des Kreises Weimarer Land
Gebührenverzeichnis zur Verwaltungskostensatzung des Kreises Weimarer Land Lfd. Nr. Gegenstand Pauschalbetrag in Euro 1. Abschriften, Durchschriften und andere Vervielfältigungen 1.1. Abschriften je angefangener
MehrDer Winterdienst kommt sind Sie bereit? Die wichtigsten Fragen und Antworten zu den Winterdienst-Pflichten der Bürgerinnen und Bürger
Der Winterdienst kommt sind Sie bereit? Die wichtigsten Fragen und Antworten zu den Winterdienst-Pflichten der Bürgerinnen und Bürger Wozu diese Broschüre? Die Winterdienst-Pflichten innerhalb der Stadt
Mehr2. Bei einer Grundreinigung wird eine durchschnittliche m²-leistung von 30 m²/stunde erreicht. Wie viel m² können in 8 Stunden gereinigt werden?
1.1 Textaufgaben 1. Wie viel m² Fußboden können durch Nasswischen in 2,75 Stunden gereinigt werden, wenn eine durchschnittliche Leistung von 250m²/Stunde erzielt wird. In den 2,75 Stunden sind 15 Min.
MehrIhr Sachverständiger für das Estrichlegerhandwerk und Fliesen-, Platten- und Mosaiklegerhandwerk
Ihr Sachverständiger für das Estrichlegerhandwerk und Fliesen-, Platten- und Mosaiklegerhandwerk Maßtoleranzen - was ist erlaubt, was muss geduldet werden? Die gibt es natürlich und sie beschäftigen sich
MehrÜbertragung der Reinigungs-, Räum- und Streupflicht
Satzung vom 17.01.1990 über die Verpflichtung der Straßenanlieger zum Reinigen, Schneeräumen und Bestreuen der Gehwege (Streupflicht-Satzung) in der Fassung vom 27.06.2007 Aufgrund von 41 Abs. 2 des Straßengesetzes
MehrS a t z u n g. über die Verpflichtung der Straßenanlieger zum Reinigen, Schneeräumen und Bestreuen der Gehwege. (Streupflichtsatzung)
Der Gemeinderat der Stadt Friedrichshafen hat am 06.12.2010, auf Grund von 41 Abs. 2 des Straßengesetzes für Baden-Württemberg (StrG) in der Fassung vom 11.05.1992 (GBl. S. 330, ber. S. 683) und von 4
MehrVOB/C und Vergabe. Grundlage hierfür ist die VOB/C, die allgemeinen technischen Vertragsbedingungen für Bauleistungen (ATV)
Mengenermittlung Die Leistung: Mengenermittlung Grundlage hierfür ist die, die allgemeinen technischen Vertragsbedingungen für Bauleistungen (ATV) ATV s gibt es für jeden Leistungsbereich; Maurerarbeiten
MehrBENUTZUNGSORDNUNG. für die Häckselplätze. im Landkreis Ludwigsburg. - März 2012 INHALTSVERZEICHNIS: I. Häckselplatz-Benutzungsordnung
1 BENUTZUNGSORDNUNG INHALTSVERZEICHNIS: I. Häckselplatz-Benutzungsordnung für die Häckselplätze im Landkreis Ludwigsburg 1. Allgemeines 2. Geltungsbereich 3. Aufsicht 4. Benutzer 5. Annahmebedingungen
MehrDas Baustellenhandbuch für den Tiefbau
FORUM VERLAG HERKERT GMBH Mandichostraße 18 86504 Merching Telefon: 08233/381-123 E-Mail: service@forumverlag.com www.forum-verlag.com Das Baustellenhandbuch für den Tiefbau Autoren/Herausgeber: Joachim
MehrSteinbauer Development. Positionsnummer ZA Positionstext P V ZZ w G K Menge EH Preisanteile Positionspreis
00 Allgemeine Bestimmungen Z HB 09 00 05 Besondere Bestimmungen für den Einzelfall 00 05 09 Die Kosten für den Verbrauch von Wasser. 00 05 09 A Wasserverbrauch: AG Trägt der Auftraggeber (AG). 00 05 10
MehrSchutz von Fassaden- und Betonbauteilen
Schutz von Fassaden- und Betonbauteilen mit Oberflächenschutzsystem (OS) Bauvorhaben/Bauobjekt Auftraggeber/Bauherr Bauleitung/Architekt Ausführung/Zeitraum Angebot bis Angebot an Anbietende Firma Angebotssumme
MehrUmgang mit Leitern und Tritten
Umgang mit Leitern und Tritten Begriffe Leitern sind ortsveränderliche Aufstiege mit Stufen oder Sprossen, die mit Wangen oder Holmen verbunden sind, sowie Steigleitern. Anlegeleitern sind Leitern, die
MehrIhr seriöser, moderner Industrie-Dienstleister. flexibel schnell zertifiziert
Ihr seriöser, moderner Industrie-Dienstleister flexibel schnell zertifiziert Aktivitäten Nukleartechnik Montagen, Demontagen und Umbauarbeiten für nuklearen Anlagenbau Betrieb von Anlagen in der Nukleartechnik
Mehrö.b.u.v. Sachverständiger für Baupreisermittlung und Abrechnung im Hoch- und Ingenieurbau sowie Bauablaufstörungen. Agenda Historie und Ziele der VOB Einführung VOB/C Allgemeine Neuerungen der VOB/C Fachtechnisch
MehrStadtrecht der Stadt Fellbach 1/2 Streupflichtsatzung. Satzung
Satzung über die Verpflichtung der Straßenanlieger zum Reinigen, Schneeräumen und Bestreuen der Gehwege () vom 30. Mai 1989 *) Aufgrund von 41 Abs. 2 des Straßengesetzes für Baden-Württemberg (StrG) in
MehrMerkblatt. Sporthallen - Prüfung -
Merkblatt Sporthallen - Prüfung - (GUV 26.1) Ausgabe Juni 1987 Einrichtungen und Geräte in Hallen für den Schulsport sind vor der ersten Inbetriebnahme, in angemessenen Zeiträumen sowie nach Änderungen
MehrAbrechnungssystem mit Heizkostenverteilern
Abrechnungssystem mit Heizkostenverteilern Grundlage für dieses Beispiel: verbrauchsabhängige Abrechnung der Heizkosten für ein Haus Grundlage für dieses Beispiel: verbrauchsabhängige Abrechnung der Heizkosten
MehrIhr Partner für die Instandhaltung von Gebäuden & Wohnkomplexen.
Ihr Partner für die Instandhaltung von Gebäuden & Wohnkomplexen. GRAFFITI- ENTFERNUNG VERLÄSSLICHES TEAM AUS FESTEN MITARBEITERN! SCHNELLE REAKTIONSZEIT PROFESSIONELLES ARBEITEN! TRANSPARENZ DURCH AUSFÜHRLICHE
MehrS A T Z U N G. über die Verpflichtung der Straßenanlieger zum Reinigen, Schneeräumen und Bestreuen der Gehwege
S A T Z U N G über die Verpflichtung der Straßenanlieger zum Reinigen, Schneeräumen und Bestreuen der Gehwege (Streupflicht-Satzung) vom 8. Dez. 1989 in der redaktionell ergänzten Fassung der Änderungen
MehrPflegeanweisung. für elastische. Bodenbeläge. (CV, Vinyl, LVT, Designbeläge) gem. DIN inklusive Garantie-Zertifikat
Pflegeanweisung für elastische Bodenbeläge (CV, Vinyl, LVT, Designbeläge) gem. DIN 18365 inklusive Garantie-Zertifikat Was Sie über Ihren elastischen Bodenbelag wissen sollten Wie jeder andere Bodenbelag
MehrBenutzungsordnung für das Übergangswohnheim der Stadt Brilon
Stadt Brilon Der Bürgermeister Benutzungsordnung für das Übergangswohnheim der Stadt Brilon geändert durch die 1. Änderung zur Benutzungsordnung für die Übergangswohnheime in der Stadt Brilon für Aussiedler,
MehrDas Baustellenhandbuch der Abnahme
FORUM VERLAG HERKERT GMBH Mandichostraße 18 86504 Merching Telefon: 08233/381-123 E-Mail: service@forum-verlag.com www.forum-verlag.com Das Baustellenhandbuch der Abnahme Liebe Besucherinnen und Besucher
MehrAnmeldung zur GTS. Klassen 1-4
Anmeldung zur GTS Klassen 1-4 2 Liebe Eltern, für das Schuljahr 2016-17 haben Sie die Möglichkeit, Ihr Kind zur Teilnahme an den freiwilligen Angeboten der Ganztagsschule anzumelden. Sie müssen sich bis
MehrEinsatzbeispiele: Vapor-Star, Dampfreiniger u. Dampfsauger, Alles über Dampfsauger und Da...
Seite 1 von 6 Einsatzbeispiele Die Einsatzmöglichkeiten modernster Dampfvollautomaten sind so vielfältig. Hier können wir unendlich Beispiele bringen. An dieser Stelle empfehlen wir Ihnen unsere kostenlose
MehrEdelstahl - Bibliotheksleitern
. Listenpreise: in Euro zzgl. gesetzlicher MwSt. Konditionen : bekannt oder auf Anfrage Edelstahl - Bibliotheksleitern Lieferzeiten : ca. 3 Wochen nach Klärung aller Details und Zeichnungsfreigabe. massauf_bl_2015
MehrAnlage zur Verwaltungsgebührensatzung der Stadt Mettmann Gebührentarif
Anlage zur der Stadt Mettmann Gebührentarif 1. Abschriften und Auszüge a) Abschriften und Auszüge in deutscher Sprache für jede angefangene Seite 4,00 Für Abdrucke, die auf mechanischem Weg hergestellt
Mehr2.1 Sachkundiger Planer gemäß Instandsetzungsrichtlinie dafstb
Begriffe 2 2.1 Sachkundiger Planer gemäß Instandsetzungsrichtlinie dafstb Gemäß Instandsetzungsrichtlinie DAfStb ist mit der Planung von Instandsetzungsarbeiten ein sachkundiger Planer zu beauftragen,
MehrLandesbauordnung für Baden-Württemberg
Landesbauordnung für Baden-Württemberg mit Allgemeiner Ausführungsverordnung, Garagenverordnung, Bauvorlagenverordnung und weiteren ergänzenden Vorschriften bearbeitet von Hans-Jürgen Krohn Ltd. Ministerialrat
Mehrim346 1/2 S A T Z U N G über die Verpflichtung der Straßenanlieger zum Reinigen, Schneeräumen und Bestreuen der Gehwege (Streupflicht-Satzung)
im346 1/2 S A T Z U N G über die Verpflichtung der Straßenanlieger zum Reinigen, Schneeräumen und Bestreuen der Gehwege (Streupflicht-Satzung) vom 14.12.1989 zuletzt geändert am 28.06.2001 Aufgrund von
Mehrreinigen Microfasertücher MIT VIER-FARB-SYSTEM
reinigen Microfasertücher MIT VIER-FARB-SYSTEM Für ein mehr an Hygiene V I E R - FA R B - S Y S T E M M i c r o fasert ü c h er STRENGE SPEZIAL 2 www.strenge.de 05241-74 02 100 Wir beraten sie gern: 0
MehrHaus- und Tauchordnung der. Emscherstr. 71 47137 Duisburg
Haus- und Tauchrdnung der Emscherstr. 71 47137 Duisburg Haus- und Tauchrdnung der Taucher im Nrdpark Duisburg e.v. Stand 01.05.2012 Inhaltsverzeichnis Vrwrt... 3 1 Allgemeine Srgfalts-, Sicherheits- und
MehrAbschnitt I. - Parkgebühren -
Rechtsgrundlagen: Gebührenordnung der Stadt Hildburghausen zur Erhebung von Parkgebühren und von Gebühren für Maßnahmen im Straßenverkehr (Park- und Verkehrsmaßnahmengebührenordnung) Abschnitt I - Parkgebühren
MehrRichtlinie zur Nachbehandlung von Beton
Richtlinie zur Nachbehandlung von Beton 1 Zweckbestimmung Diese Richtlinie befasst sich mit der Art und Dauer der Nachbehandlungsmaßnahmen, die erforderlich sind, um den frisch eingebrachten Beton gegen
MehrSTADT PLOCHINGEN Landkreis Esslingen S A T Z U N G
STADT PLOCHINGEN Landkreis Esslingen S A T Z U N G über die Verpflichtung der Straßenanlieger zum Reinigen, Schneeräumen und Bestreuen der Gehwege (Streupflicht-Satzung) Aufgrund von 41 Abs. 2 des Straßengesetzes
MehrDie Abschlussprüfung für Medizinische Fachangestellte. - Überblick -
A. Einleitung Die Abschlussprüfung für Medizinische Fachangestellte - Überblick - Im Rahmen der Neuordnung der Berufsausbildung für Medizinische Fachangestellte durch die am 01.08.2006 in Kraft getretene
MehrVerordnung 3 zum Arbeitsgesetz
Verordnung 3 zum Arbeitsgesetz (Gesundheitsvorsorge, ArGV 3) Änderung vom Der Schweizerische Bundesrat verordnet: I Die Verordnung 3 zum Arbeitsgesetz vom 18. August 1993 1 wird wie folgt geändert: Titel
MehrVertrag über die Pflege von Standardsoftware
EVB-IT Pflegevertrag S Seite 1 von 9 Vertragsnummer/Kennung Auftraggeber Vertragsnummer/Kennung Auftragnehmer Vertrag über die Pflege von Standardsoftware Zwischen - im Folgenden Auftraggeber genannt -
MehrSteinböden und keramische Fliesen
Der Reinigungsprofi Steinböden und keramische Fliesen Bearbeitet von Martin Lutz 2014 2014. Taschenbuch. 112 S. Paperback ISBN 978 3 609 61879 1 Format (B x L): 12,5 x 18,5 cm Gewicht: 130 g Weitere Fachgebiete
MehrPflegefibel TRITTY. für Laminatparkett.
Pflegefibel TRITTY für Laminatparkett. Die Pflege von HARO TRITTY Laminatparkett nichts leichter als das Sie haben Sich für einen HARO TRITTY Laminatparkett entschieden. HARO TRITTY zeichnet sich durch
Mehr21.09.2012. Jan. 2012 ÖKOTEC-GRUPPE Bilfinger & Berger Teil A 1. 21.09.2012 ÖKOTEC-GRUPPE Brandschutz-Forum München GH Vortrag 02 1
21.09.2012 Jan. 2012 ÖKOTEC-GRUPPE Bilfinger & Berger Teil A 1 21.09.2012 ÖKOTEC-GRUPPE Brandschutz-Forum München GH Vortrag 02 1 Thema Jan. 2012 ÖKOTEC-GRUPPE Bilfinger & Berger Teil A 2 21.09.2012 ÖKOTEC-GRUPPE
MehrAusführung von Dichtflächen - Rechtliche Grundlagen
1 Anlagen nach WHG Ausführung von Dichtflächen - Rechtliche Grundlagen Lagern Abfüllen Umschlagen Herstellen WHG- Anlagen Verwenden Ingenieurbüro UAP Dipl.-Ing. Michael Neukert Grimmstraße 9 36381 Schlüchtern
Mehr21.09.2012. Jan. 2012 ÖKOTEC-GRUPPE Bilfinger & Berger Teil A 1. 21.09.2012 ÖKOTEC-GRUPPE Brandschutz-Forum München RJ Vortrag 01 1
21.09.2012 Jan. 2012 ÖKOTEC-GRUPPE Bilfinger & Berger Teil A 1 21.09.2012 ÖKOTEC-GRUPPE Brandschutz-Forum München RJ Vortrag 01 1 Thema Jan. 2012 ÖKOTEC-GRUPPE Bilfinger & Berger Teil A 2 21.09.2012 ÖKOTEC-GRUPPE
MehrDieses Dokument ist lediglich eine Dokumentationshilfe, für deren Richtigkeit die Organe der Union keine Gewähr übernehmen
2009R1162 DE 01.01.2014 002.001 1 Dieses Dokument ist lediglich eine Dokumentationshilfe, für deren Richtigkeit die Organe der Union keine Gewähr übernehmen B VERORDNUNG (EG) Nr. 1162/2009 DER KOMMISSION
MehrTypische Praxis-Fehler bei Leistungsbeschreibungen
STLB-Bau Anwendertreffen 2012 Typische Praxis-Fehler bei Leistungsbeschreibungen STLB-Bau als Werkzeug zur Qualitätssicherung Dipl.-Ing. (FH) Architekt Albin Oswald 1 Inhalt Kontext Qualitätsmerkmale Beispiele
Mehr4.2 Rangfolge der Maßnahmen zum Schutz vor Absturz
Ausgabe: November 2012 ergänzt GMBl 2013, S. 482 zuletzt geändert GMBl 2014, S. 284 Technische Regeln für Arbeitsstätten Schutz vor Absturz und herabfallenden Gegenständen, Betreten von Gefahrenbereichen
MehrWir machen Ihre Küche fit!
Wir machen Ihre Küche fit! Hotel & Großküchenreinigung Abfallbehälter entleeren, reinigen und mit neuen Mülltüten bestücken. Abzugshauben reinigen und Filter durch neue ersetzen. (Filter sollten vom Auftraggeber
MehrGemarkung(en): Flur(en): Flurstück(e):
Zutreffendes bitte ankreuzen bzw. ausfüllen Checkliste Brandschutz zum Antrag vom als Ergänzung zum Lageplan und zu den Bauzeichnungen Eingangsvermerk Bauherrin/Bauherr: Aktenzeichen Grundstück (Ort, Straße,
MehrZiele und Inhalte. 1. Ziele des Gesetzes
Ziele und Inhalte des Gesetzes über das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die umweltverträgliche Entsorgung von Elektro- und Elektronikgeräten (Elektro- und Elektronikgerätegesetz - ElektroG) 1. Ziele
MehrFliesenfugen entfernen und erneuern
Schritt-für-Schritt- 1 Inhalt Einleitung S. 1 Materialliste S. 2 Werkzeugliste S. 2 S. 3-5 Schwierigkeitsgrad Anfänger Einleitung Früher oder später gerät jedes Badezimmer im wahrsten Sinne des Wortes
MehrPflegeanweisungen. für versiegelte Holzfussböden
Pflegeanweisungen für versiegelte Holzfussböden D Scheucher Holzindustrie GmbH, istockphoto /Evelin Elmest/A-Digit PFLEGEanweisungen 3 das bin ICH in meiner Vielfalt Mein Zuhause ist meine Welt. Da habe
MehrPFLEGE / BETREUUNGS - VERTRAG
PFLEGE / BETREUUNGS - VERTRAG Zwischen dem Pflegedienst der Avita GmbH Pflege und Gesundheit, im folgenden - Leistungserbringer - genannt und Frau / Herrn Anschrift: Tel. Nr.: Geburtsdatum: Kranken/Pflegekasse,
MehrAluminium-Faltpavillon
Bedienungsanleitung Deutsch...2 0800 / 500 36 01 (kostenfrei) saphir-support-de@zeitlos-vertrieb.de MOLL: SH-AFP-1 ARTIKELNUMMER: 91277 V/08/2014 Typ: SH-AFP-1 Sehr geehrte Kundin, sehr geehrter Kunde,
Mehr