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1 Stand: Aufruf Zulassung als Träger für die Durchführung der berufsbezogenen Deutschsprachförderung mit nationalen Mitteln gem. 45 a Aufenthaltsgesetz in Verbindung mit 19,20 Verordnung über die berufsbezogene Deutschsprachförderung für Basismodule zum

2 I. Grundzüge und Ziele der berufsbezogenen Sprachförderung in Modulen 1. Zielsetzung Gemäß 3 der Verordnung über die berufsbezogene Deutschsprachförderung (DeuFöV) dient die berufsbezogene Deutschsprachförderung dem Spracherwerb, um die Chancen auf dem Arbeitsund Ausbildungsmarkt zu verbessern. 2. Zielgruppe Es können Menschen mit Sprachbedarf gefördert werden, die einer Qualifizierung für den Arbeitsmarkt bedürfen. Die Teilnahme setzt grundsätzlich ausreichende Sprachkenntnisse entsprechend dem Niveau B 1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens voraus. Gemäß 4 Abs. 1 DeuFöV wird die Berechtigung von der Agentur für Arbeit erteilt, wenn jemand als ausbildungsuchend, arbeitsuchend oder arbeitslos gemeldet ist. Eine Berechtigung oder Verpflichtung erteilen die für die Durchführung der Grundsicherung für Arbeitsuchende zuständigen Stellen (JobCenter) für Personen, die Leistungen nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch beziehen. Im Übrigen ist das Bundesamt für die Erteilung der Berechtigungen zuständig (Näheres bitte der Verordnung entnehmen). 3. Förderschwerpunkte Förderschwerpunkt ist die Vermittlung von berufsbezogenen Deutschsprachkenntnissen. Der Sprachunterricht soll insbesondere zur Entwicklung von Kompetenzen beitragen, die im Berufsleben allgemein von Nutzen sind wie z.b. die Kommunikationsfähigkeit am Arbeitsplatz, gegebenenfalls der Erwerb von spezifischem Fachvokabular und grammatischen Strukturen sowie die Vermittlung von Fähigkeiten und Fertigkeiten, die es den Teilnehmenden ermöglichen, sich sprachlichen Veränderungen in der Arbeitswelt erfolgreich zu stellen. Im Rahmen des Sprachunterrichtes werden Grundkenntnisse vermittelt bzw. aufgefrischt, die für das Arbeitsleben unabdingbar sind (Näheres bitte den entsprechenden Modulkonzepten entnehmen). Es wird unterschieden zwischen Basis und Spezialmodulen. Erstere umfassen 300 Unterrichtseinheiten, letztere können bis zu 600 Unterrichtseinheiten umfassen. Zunächst werden nur Baismodule angeboten. Im weiteren Verlauf kommen Spezialmodule hinzu. Die Basismodule sind aufgeteilt in Stufen B1 zu B 2, von B 2 zu C 1 und C 1 zu C 2 Modulen. Jedes Baismodul schließt mit einer GER Prüfung durch anerkannte Institutionen ab. Die Finanzierung der Module erfolgt pro Teilnehmer pro Unterrichtseinheit. Den Vergütungssatz wird vom Bundesamt festgesetzt und in der Abrechnungsrichtlinie veröffentlicht. Daneben können in bestimmten Fällen weitere Ausgaben ggfs. pauschal erstattet werden. 2

3 II. Verfahren 4. Teilnahmevoraussetzungen Die Zulassung zur Durchführung von Basismodulen gemäß 12 DeuFöV wird auf Antrag interessierter Träger ausgesprochen. Antragsberechtigt sind natürliche und juristische Personen des privaten und öffentlichen Rechts sowie des internationalen Rechts. Für die Antragstellung sind ausschließlich die bereitgestellten Formulare zu verwenden. Diese Formulare werden ab auf der Website des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge unter der Adresse: veröffentlicht. Im Zulassungsverfahren werden ausschließlich Träger berücksichtigt, die anhand des Antrags und der vorgelegten Nachweise und Ausführungen ihre Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit bzw. Gesetzestreue nachgewiesen haben. Die Dauer der Zulassung wird ebenfalls durch Zulassungsbescheid festgelegt und kann von einem bis fünf Jahre(n) betragen. Die Vergütung der Lehrkräfte (Honorarkräfte) sowie die Qualität des Antragstellers bzw. des Antrags bestimmen die Zulassungsdauer. Die Qualität des Antragstellers wird anhand einer Bewertungsmatrix ermittelt und mit Punkten bewertet. Die Bewertungsmatrix finden Sie ebenfalls auf unserer Internetseite. Zur Qualitätsbeurteilung muss der Antrag u.a. Aussagen und Nachweise zu folgenden Punkten enthalten: Erfahrungen mit vergleichbaren Maßnahmen und Kursen in der Vergangenheit, Ergebnisse, Erfolge und Referenzen Erfahrungen mit Einstufungstests in der berufsbezogenen Sprachförderung Personalausstattung und Qualifikation des Lehrpersonals (DaF/DaZ und ggf. weitere Befähigungen entsprechend der aktuellen Vorgaben aus dem Integrationkursbereich) Raum- und Sachausstattung Qualitätssicherung und Erfolgsbeurteilung Maßnahmenverwaltung, (u.a. Datenerfassung, Berichterstattung, Buchführung) Kenntnisse über den örtlichen Arbeitsmarkt und Bedarf an Maßnahmen zur berufsbezogenen Förderung Deutsch als Zweitsprache Die genauen Anforderungen sind dem Antragsformular zu entnehmen. Interessierte Träger können sich für die Durchführung von Basismodulen für einen oder mehrere Standorte bewerben. Für jeden Standort je Bundesland sind die oben genannten Angaben ( 20 DeuFöV) zu machen. Die Zulassung kann widerrufen werden, wenn Mitwirkungspflichten, Auflagen und Nebenbestimmungen verletzt und ein Insolvenzverfahren eröffnet werden ( 20 DeuFöV). Grundsätzlich können Zulassunganträge jederzeit gestellt werden. Da das Bundesamt jedoch im Sinne des 19 Abs. 3 DeuFöV zeitnah im gesamten Bundesgebiet ein am Bedarf orientiertes Angebot sicherstellen muss, sind Sie für die Zulassung als Kursträger für Basismodule in diesem Jahr aufgefordert, die Anträge bis zum beim Bundesamt einzureichen. Sollte festgestellt 3

4 werden, dass in einzelnen Regionen der Bedarf mit den vorhandenen Kapazitäten nicht gedeckt werden kann, wird das Bundesamt erneute Zulassungsaufrufe bekannt geben. Das Zulassungsverfahren für die Spezialmodule nach 13 DeuFöV erfolgt zu einem späteren Zeitpunkt. 5. Moduldurchführung Die zugelassenen Kursträger können zur Durchführung von Maßnahmen der berufsbezogenen Deutschsprachförderung am jeweils zugelassenen Standort Basismodule anbieten. Diese Module müssen regelmäßig (14-tägig) vor Modulbeginn beim Bundesamt mit dem vorgebenem Vordruck angezeigt werden. Unmittelbar nach Schluss des ersten Unterrichtstages ist der Beginn des Moduls zu melden. Förderfähig sind nur Module, die dem jeweiligen pädagogischen Konzept (demnächst abrufbar unter entsprechen. Als Teilnehmende kommen nur Personen in Betracht, die eine Berechtigung von der Agentur für Arbeit, dem Jobcenter/zugelassene Träger der Grundsicherung oder vom Bundesamt erhalten haben. Zugelassene Träger sind verpflichtet, intensiv mit den zuvor genannten Einrichtungen sowie bei der Zulassung von mehreren Trägern mit diesen zusammen zu arbeiten, um eine effektive Nutzung der Module und eine zügige Zuordnung der Teilnehmenden auf passende Module nach einem durchgeführten Einstufungstest zu gewährleisten. Die Teilnahmeberechtigten müssen innerhalb von vier Wochen nach Anmeldung in ein passgenaues Modul einmünden. Sollte dies nicht erfolgen, ist der Träger aufgefordert, den Teilnehmeberechtigen an einem anderen zugelassenen Kursträger zu vermitteln. Sofern der Kursträger dies nicht leistet, wird das Bundesamt den angemeldeten Teilnahmeberechtigten an einen anderen Kursträger verweisen. III. Kontakt und weitere Informationen 6. Einreichung des Antrages Den Antragsvordruck und weitere wichtige Informationen und Vordrucke stehen Ihnen ab dem im Internet auf der BAMF Seite zur Verfügung. Der Antrag ist in Papierform bis zum einzureichen beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge Referat 322 Poller Kirchweg Köln Per Fax oder übersandte Anträge, formlose Anträge, unvollständige Anträge, nicht unterschriebene Anträge oder Anträge, die in mehreren Teilen übermittelt werden, können nicht berücksichtigt werden. 4

5 7. Weitere Informationen Weitere Informationen zur berufsbezogenen Deutschsprachförderung in Form von Modulen erhalten Sie von den Ansprechpartner*innen der Hauptstandorte Berlin, Hamburg, Köln, Leonberg (derzeit noch Eningen) und Nürnberg. Der Hauptstandort Berlin ist für die Bundesländer Berlin, Brandenburg, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen zuständig. Ihre Ansprechpartner: Karsten Linß Tel.: Norbert Boldt Tel.: Der Hauptstandort Hamburg ist für die Bundesländer Hamburg, Schleswig-Holstein, Mecklenburg- Vorpommern, Niedersachsen und Bremen zuständig. Frank Behrendt Tel.: Bettina Pache Tel.: Hristo Veltchev Tel.: Der Hauptstandort Köln ist für die Bundesländer Nordrhein-Westfalen und Hessen zuständig. Christiane Geritan Tel.: Gerhard Sußek Tel.: Der Hauptstandort Leonberg (derzeit noch Eningen) ist für die Bundesländer Baden-Württemberg, Rheinland-Pfalz und Saarland zuständig. Gülden Secgin Tel.: Halil Korkmaz Tel Patrik Rauber Tel.: Der Hauptstandort Nürnberg ist für das Bundesland Bayern zuständig. Jennifer Baumbach Tel.: Georg Decker Tel.:

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