Zielgleichheit - Zieldifferenz. Dr. Hans-Werner Fuchs, BSB, Referat Inklusion

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1 Zielgleichheit - Zieldifferenz Dr. Hans-Werner Fuchs, BSB, Referat Inklusion 1

2 Was bedeuten die Begriffe? zielgleich - zieldifferent Die Begriffe zielgleich und zieldifferent sind aus schulrechtlicher sowie aus pädagogisch-praktischer Sicht relevant Sie beziehen sich auf die Bildungsziele, die in den Bildungsplänen für die Grundschule, die Stadtteilschule und das Gymnasium (dort in Rahmenplänen für Fächer, Lernbereiche und Aufgabengebiete) niedergelegt sind Diese Bildungspläne gelten grundsätzlich für alle Schülerinnen und Schüler in den jeweiligen Bildungsgängen (auch an Sonderschulen) 2

3 Bildungsziele in den Bildungsplänen Bildungsziele sind in den Bildungsplänen definiert für die Grundschulen - als Beobachtungskriterien für das Ende der Jahrgangsstufen 1 und 2, - als Regelanforderungen am Ende der Jahrgangsstufe 4, für die Stadtteilschulen - als Mindestanforderungen und erhöhte Anforderungen Ende Jg. 6, - als Mindestanf. Ende Jg. 8 mit Blick auf den mittleren Bildungsabschluss, - als Mindestanf. für den ersten allgemeinb. Abschluss Ende Jg. 9, - als Mindestanf. für mittleren Bildungsabschluss Ende Jg 10, - als Mindestanf. für den Übergang in die Studienstufe (Jahrgangsstufen 12 und 13) am Ende der Jahrgangsstufen 9, 10 und 11, für die Gymnasien - als Mindestanforderungen für den Übergang in die Studienstufe am Ende der Jahrgangsstufen 6, 8 und 10 und - als Anforderungen für das grundlegende und das erhöhte Niveau in der Studienstufe (Jahrgangsstufen 11 und 12). 3

4 Wo finden sich die Begriffe? Relevante Rechtsquellen mit Verweis auf die Begriffe - Auswahl APO-GrundStGy, 6 (Nachteilsausgleich) Ist für eine Schülerin oder einen Schüler, die oder der zielgleich unterrichtet wird, infolge einer Behinderung oder einer besonders schweren Beeinträchtigung des Lesens und Rechtschreibens der Nachweis des Leistungsstandes wesentlich erschwert, werden angemessene Erleichterungen gewährt.( ) AO-SF, 22 (Zeugnisse bei zieldifferentem Unterricht) (1) Die Lehrerkonferenz kann beschließen, dass in den Jahrgangsstufen 4 bis 10 über den Lernstand der Schülerinnen und Schüler mit sonderpäda-gogischem Förderbedarf, die zieldifferent gemäß den Anforderungen des individuellen sonderpädagogischen Förderplans unterrichtet werden, ein frei formulierter Bericht angefertigt wird, der die Bewertung mit einer Note ersetzt. ( ) 4

5 Zielgleicher und zieldifferenter Unterricht 6 APO-GrundStGy: Eine Schülerin oder ein Schüler, die oder der zielgleich unterrichtet wird, (erhält Nachteilsausgleich ). Zielgleich bzw. zieldifferent beziehen sich auf die Lern- bzw. Bildungsziele in den Bildungsplänen (s.o.). Zieldifferenter Unterricht - Voraussetzungen: Beeinträchtigungen sind langfristig und schwerwiegend das Ziel des Bildungsgangs kann nach Einschätzung der Schule wahrscheinlich nicht erreicht werden Zielgleicher Unterricht: Das Ziel des Bildungsgangs kann nach Einschätzung der Schule (u.a. mit angemessenen Erleichterungen, Förderung gem. 45 HmbSG ) wahrscheinlich erreicht werden. 5

6 Berufs- Zielgleich-zieldiff. /Studienorientierung bei sonderpäd. in Stadtteilschule Förderbedarf Schülerinnen/Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf können zielgleich oder zieldifferent unterrichtet werden Zieldifferent soll nur dann unterrichtet werden, wenn die Schule das Erreichen zumindest des ersten allgemeinbildenden Abschlusses (auch mit Hilfen und Erleichterungen) als nicht wahrscheinlich einschätzt Nur bei Vorliegen eines festgestellten sonderpädagogischen Förderbedarfs darf zieldifferent unterrichtet werden 6

7 Berufs- /Studienorientierung Zieldifferenz und in Zeugnis der Stadtteilschule 22 Absatz 1 AO-SF: Die Lehrerkonferenz kann beschließen, dass in den Jahrgangsstufen 4 bis 10 über den Lernstand der Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf, die zieldifferent gemäß den Anforderungen des individuellen sonderpädagogischen Förderplans unterrichtet werden, ein frei formulierter Bericht angefertigt wird, der die Bewertung mit einer Note ersetzt. Dies gilt auch, soweit Schülerinnen und Schüler nur in Teilbereichen des Unterrichts zieldifferent unterrichtet werden, für die auf diese Teilbereiche bezogenen Angaben zum Lernstand. Wünschen Eltern die Ausweisung des Leistungsstandes in Noten, beziehen sich diese auf die im individuellen Förderplan festgelegten Leistungsanforderungen. Der individuelle Bewertungsmaßstab ist im Zeugnis kenntlich zu machen. 7

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