Stand: 09/2010. GHS - Auswirkungen auf Betriebsanweisung, Gefahrstoffverzeichnis und Kennzeichnung
|
|
- Barbara Gehrig
- vor 7 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 BG - INFOBLATT Stand: 09/2010 Best.-Nr. 510 GHS - Auswirkungen auf Betriebsanweisung, Gefahrstoffverzeichnis und Kennzeichnung Mit Inkrafttreten der GHS- / CLP-Verordnung am wurde in der Europäischen Union das neue System für die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Stoffen und Gemischen / Zubereitungen eingeführt. Auf Grund der Übergangszeiträume siehe BG-Infoblatt Nr. 509 behalten die Richtlinien 67/548/EWG (Stoffrichtlinie) und 1999/45/EG (Zubereitungsrichtlinie) für die Einstufung und Kennzeichnung von Stoffen bzw. Gemischen bis zum bzw mit entsprechenden Einschränkungen ihre Gültigkeit. Bis zum Ende der entsprechenden Übergangsfristen ist daher ein Inverkehrbringen entweder mit der alten oder der neuen Kennzeichnung möglich Wenn die neue Kennzeichnung im Betrieb eingeführt wird, erfordert dies laut GHS- / CLP-Verordnung folgende Aktivitäten: - Überprüfung der Gefährdungsbeurteilung - Überprüfung bzw. Ergänzung des Gefahrstoffverzeichnisses - Überprüfung bzw. -ergänzung der Betriebsanweisungen - Unterweisung der betroffenen Mitarbeiter vor der Aufnahme von Tätigkeiten mit neu gekennzeichneten Arbeitsstoffen sowie - Anpassung der innerbetrieblichen Kennzeichnung. Gefährdungsbeurteilung Sobald Gefahrstoffe mit GHS-Kennzeichnung auf dem Etikett und im Sicherheitsdatenblatt im Betrieb angeliefert werden, sollte eine sorgfältige Überprüfung der Identität des neu gekennzeichneten Produkts erfolgen. Insbesondere ist festzustellen, ob das Produkt in seiner Zusammensetzung unverändert geblieben ist. Die Überprüfung sollte dokumentiert werden. Wenn das entsprechend überarbeitete Sicherheitsdatenblatt, auf das ein Rechtsanspruch besteht, nicht übermittelt wird, ist eine Nachfrage erforderlich. Es ist dabei jedoch auch möglich, dass neue Erkenntnisse trotz unveränderter Zusammensetzung des Produktes zu Änderungen im Sicherheitsdatenblatt geführt haben. Alle Änderungen in allen Kapiteln des Sicherheitsdatenblatts anlässlich der neuen Kennzeichnung müssen sorgfältig beachtet werden. Falls bisher nicht bekannte Gefahren zu einer Einstufung geführt haben, muss die Gefährdungsbeurteilung gemäß TRGS 400 Gefährdungsbeurteilung für Tätigkeiten mit Gefahrstoffen überprüft werden. Gefahrstoffverzeichnis Um einen Überblick über die im Betrieb eingesetzten Gefahrstoffe zu ermöglichen, ist das Gefahrstoffverzeichnis immer auf aktuellem Stand zu halten und sollte einen Verweis auf die zugehörigen Sicherheitsdatenblätter enthalten. Es ist zu empfehlen, während der Übergangszeit im Gefahrstoffverzeichnis die Einstufung sowohl nach altem als auch nach neuem Recht aufzuführen. Berufsgenossenschaft Energie Textil Elektro Medienerzeugnisse, Medienbestellung Wiesbaden, Tel. (0611) , Fax:(0611) , medien.dp@bgetem.de
2 2 Beispiel: Feuchtmittelzusatz bisher: Lfd. Nr. Bezeichnung des Arbeitsstoffes und Verwendungszweck Kennzeichnung: Gefahrensymbol und bezeichnung Kennzeichnung: R- Sätze Verarbeitete Mengen leichtentzündlich 1 Isopropanl (IPA) - Feuchtmittelzusatz R11, R36, R l/jahr reizend Seit dem GHS in Kraft getreten ist: Lfd. Nr. Produkt (Bezeichnung) Verwendungszweck Tätigkeit mit dem Gefahrstoff Menge l/jahr Gefahrensymbole und R-Sätze (Gefahrenhinweise) Einstufung aus Sicherheitsdatenblatt CLP-Symbole aus Lieferscheinen Signalwort H-Sätze (Gefahrenhinweise) 1 IPA (2- propanol, Isopropylalkohol) Feuchtmittelzusatz (Umfüllen) 880 F leicht entzündlich Xi reizend 11, 36, 67 Gefahr 225, 319, 336
3 3 Betriebsanweisung Eine Anpassung oder Umstellung der Betriebsanweisungen auf die neue Kennzeichnung sollte erfolgen, sobald ein Lieferant (Hersteller, Importeur, nachgeschalteter Anwender oder Händler) Produkte mit der neuen Kennzeichnung liefert, jedoch spätestens zum Ende der Übergangsfrist am Grundsätzlich sind während der Übergangsfrist drei Verfahrensweisen für Betriebsanweisungen möglich: alte oder neue Kennzeichnung alte und neue Kennzeichnung zwei Betriebsanweisungen alt und neu. Beispiel: Feuchtmittelzusatz im Offsetdruck bisher neu nach GHS unverändert Wenn ein Arbeitsstoff nach GHS anders eingestuft wird als bisher, sollen an dieser Stelle auch die entsprechenden Schutzmaßnahmen angepasst werden. In diesem Beispiel ist dies nicht erforderlich. Unterweisung Es ist sehr wichtig, die betroffenen Mitarbeiter über das neue System zur Einstufung und Kennzeichnung zu informieren. Vorrangig sind dabei die neuen Kennzeichnungselemente und die wesentlichen Unterschiede des bisherigen und neuen Systems in verständlicher Weise und abgestimmt auf die betrieblichen Tätigkeiten in angemessenem Umfang zu erläutern. Innerbetriebliche Kennzeichnung Bezüglich der Kennzeichnung von gefährlichen Stoffen und Gemischen im Betrieb, z.b. von Apparaturen, Rohrleitungen, Lagertanks usw. ist nach 8 Abs. 4 Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) unter definierten Randbedingungen eine vereinfachte Kennzeichnung zulässig. Da in der GefStoffV die Bezüge auf die bisherigen Einstufungsvorschriften bis zum Ablauf der Übergangsfristen am erhal-
4 4 ten bleiben, ist auch die Verwendung der bisherigen Kennzeichnung in den Betrieben grundsätzlich zulässig. Jedoch kann in Abhängigkeit von dem innerbetrieblichen Informationsstand zu den neuen Kennzeichnungsvorgaben die neue Kennzeichnung während der Übergangsfristen bereits angewendet werden. In jedem Fall sollte darauf geachtet werden, dass die Kennzeichnung auf dem Originalgebinde mit dem z.b. auf der Spritzflasche übereinstimmt. Während der Übergangsfristen bis zum wird bis zu einer endgültigen Festlegung eine Kennzeichnung mit dem Namen des Stoffes oder Gemisches, den Gefahrenpiktogrammen und dem Signalwort empfohlen. Kennzeichnung auf Etiketten Bei den folgenden Beispielen sind aus der Änderung der Kennzeichnung keine neuen oder zusätzlichen Schutzmaßnahmen abzuleiten. Allerdings werden Gefahren konkreter beschrieben und bekannte Schutzmaßnahmen auch angegeben, z.b. Maßnahmen gegen elektrostatische Aufladung treffen. Beispiel Toluol im Illustrationstiefdruck
5 5 Beispiel Isopropanol im Offsetdruck: Beispiel Ethylacetat im Verpackungstief- und Flexodruck:
6 6 Beispiel Cyclohexanon im Siebdruck und Digitaldruck: Beispiel UV-Farben und Lacke: Die Gefahrenpiktogramme nach GHS können unter der Adresse heruntergeladen werden.
Stoffe zwingend bis zwingend seit
BG - INFOBLATT Stand: 03/2011 Best.-Nr. 509 GHS (Global Harmonisiertes System) Neue einheitliche Gefahrstoffsymbole nach GHS Was verbirgt sich hinter der GHS / CLP-Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 Das neue
MehrDiese Information für Kontraktoren am Standort Ludwigshafen enthält Hinweise zur neuen Einstufung und Kennzeichnung von Chemikalien.
Diese Information für Kontraktoren am Standort Ludwigshafen enthält Hinweise zur neuen Einstufung und Kennzeichnung von Chemikalien. Er informiert Sie über die wichtigsten Änderungen und mögliche Auswirkungen.
MehrGHS Was ändert sich bei der Gefahrstoffkennzeichnung im Betrieb? Die neue TRGS 201
GHS Was ändert sich bei der Gefahrstoffkennzeichnung im Betrieb? Die neue TRGS 201 Schlema VII Weimar, 2. 4. Mai 2012 Dipl.-Biochem. Antje Ermer Fachbereich Technische Ausschüsse Vortragstitel, Autor,
MehrGefahrstoffverordnung Neufassung im Lichte von GHS und REACH. Dr. Heiner Wahl, BMAS Bonn
Gefahrstoffverordnung Neufassung im Lichte von GHS und REACH Dr. Heiner Wahl, BMAS Bonn Inhalte der Neufassung Anpassung an das neue EU-Chemikalienrecht REACH-Verordnung CLP-Verordnung Berücksichtigung
MehrDie neue Gefahrstoffverordnung
FORUM VERLAG HERKERT GMBH Mandichostraße 18 86504 Merching Telefon: 08233/381-123 E-Mail: service@forum-verlag.com www.forum-verlag.com Die neue Gefahrstoffverordnung Herausgeber: Verband Deutscher Sicherheitsingenieure
MehrInhaltsverzeichnis. EG-CLP-Verordnung... 20. 1 Rechtsgrundlagen und Übergangsvorschriften... 2. 2 Was sind Gefahrstoffe?... 5
VII Vorwort zur 5. Auflage... Akürzungsverzeichnis... V XV Einleitung: Altes und neues Gefahrstoffrecht Gemeinsamkeiten und Unterschiede... XVII A Einführung in das Gefahrstoffrecht Teil A 1 Rechtsgrundlagen
MehrAktuelle Entwicklungen im Gefahrstoffrecht. Die Neufassung der Gefahrstoffverordnung 2015. Diskussionsstand Oktober 2014
Aktuelle Entwicklungen im Gefahrstoffrecht Die Neufassung der Gefahrstoffverordnung 2015 Diskussionsstand Oktober 2014 Dr. Philipp Bayer Bundesministerium für Arbeit und Soziales, Bonn 1 Ziele Anpassung
MehrEINTEILUNG DER CHEMIKALIEN 1 GEFÄHRLICHE EIGENSCHAFTEN VON CHEMIKALIEN 2
AMT DER KÄRNTNER LANDESREGIERUNG Abteilung 8 Kompetenzzentrum Umwelt, Wasser und Naturschutz Unterabteilung UK Umweltkontrolle Information: CHEMIKALIEN Datum: 18.09.2015 Zahl: (Bei Eingaben bitte Geschäftszahl
MehrRECA Gefahrstoffmanagement
Gefahrstofflagerung Sicherheitsdatenblatt Betriebsanweisung REACH RECA Gefahrstoffmanagement Schutzmaßnahmen Gefahrstoffverzeichnis Gefährdungsbeurteilung Mitarbeiterunterweisung RECA Gefahrstoffmanagement
MehrKennzeichnung von Gefahrstoffen
Behörde für betrieblichen Arbeits-, Umwelt- und technischen Verbraucherschutz Kennzeichnung von Gefahrstoffen Europäische Woche für Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit 2003 - Gefahrstoffe handhaben
MehrBG - INFOBLATT. Betriebsanweisungen für das Arbeiten mit Gefahrstoffen. Best.-Nr. 501. Stand: 08/2013
BG - INFOBLATT Stand: 08/2013 Best.-Nr. 501 Betriebsanweisungen für das Arbeiten mit Gefahrstoffen 1. Allgemeine Hinweise zur Erstellung einer Betriebsanweisung Der Arbeitgeber ist verpflichtet, für das
MehrGHS-Unterweisung. Auf der nächsten Abbildung ist ein Beispiel für ein neues GHS-Gebindeetikett abgebildet. Es handelt sich um Waschbenzin.
Chemische Bauprodukte können gefährliche Eigenschaften für Mensch und Umwelt besitzen. Zu diesen gefährlichen Eigenschaften zählen physikalische Gefahren, Gesundheits- und Umweltgefahren. Wird ein chemisches
MehrAspekte zu GHS in Schulen
Aspekte zu GHS in Schulen Informationen Hinweise Arbeitsgruppe Gefahrstoffe bei der Bezirksregierung Düsseldorf Redaktion: Manfred F. Barnhusen Aufgaben der Gefahrstoffbeauftragten Fristen zur Umsetzung
MehrBrennbare Flüssigkeiten. Arbeitshilfe für die betriebliche Unterweisung. Tätigkeiten mit Gefahrstoffen I I
Brennbare Flüssigkeiten Arbeitshilfe für die betriebliche Unterweisung Tätigkeiten mit Gefahrstoffen I I Welche Gefährdungen können von brennbaren Flüssigkeiten ausgehen? Brennbare Flüssigkeiten besitzen
MehrAuswirkungen des GHS im Rahmen des betrieblichen Gefahrstoffmanagements
Auswirkungen des GHS im Rahmen des betrieblichen Gefahrstoffmanagements IHK Karlsruhe 01.03.2010 Referent: Dipl.-Ing. Tobias Stefaniak IAS Stiftung, Karlsruhe tobias.stefaniak@ias-gruppe.de 1 Unmittelbare
MehrCLP-Unterweisung. Auf der nächsten Abbildung ist ein Beispiel für ein neues CLP-Gebindeetikett abgebildet. Es handelt sich um Waschbenzin.
Chemische Bauprodukte können gefährliche Eigenschaften für Mensch und Umwelt besitzen. Zu diesen gefährlichen Eigenschaften zählen physikalische Gefahren, Gesundheits- und Umweltgefahren. Wird ein chemisches
MehrGHS / CLP. Was ist GHS. Was ist CLP
Was ist GHS Das Globally Harmonised System for Classification and Labelling (GHS) regelt die Einstufung und Kennzeichnung von Gefahrstoffen aller Art. Aufgrund weltweiter uneinheitlicher Einstufungsregeln
MehrVorschriften bei Tätigkeiten mit Gefahrstoffen. Norbert Kluger BG BAU Prävention - GISBAU
Vorschriften bei Tätigkeiten mit Gefahrstoffen BG BAU Prävention - GISBAU Zum Schutz der Gesundheit...... sind bei Tätigkeiten mit Gefahrstoffen vielfältige Vorschriften zu beachten! Seite 2 Gefahrstoffverordnung
MehrSicherheitsdatenblätter unter REACH. Dr. Anja Knietsch, BAuA. Siegburg, 1. Juli 2015
Sicherheitsdatenblätter unter REACH Dr. Anja Knietsch, BAuA Siegburg, 1. Juli 2015 Übersicht Leitfäden und Hilfestellungen Gesetzliche Regelung / Aktuelles Alte Fragen und neue Fragen zum Sicherheitsdatenblatt
MehrInformationen zur GHS Verordnung
Informationen zur GHS Verordnung Sehr geehrte Kunden, bitte kennzeichnen Sie Ihre UN Kanister unter Berücksichtigung der neuen GHS Verordnung. 2.1. GHS-Verordnung die neue Gefahrstoffkennzeichnung Ziel
MehrTIPP Gefahrstoffverordnung - Pflichten - Gefahrstoffverzeichnis EMKG Betriebsanweisung Zusammenlagerungskonzept
TIPP Gefahrstoffverordnung - Pflichten - Gefahrstoffverzeichnis EMKG Betriebsanweisung Zusammenlagerungskonzept Pflichten nach Gefahrstoffverordnung Pflichten Gefährdungsbeurteilung Gefahrstoffverzeichnis
MehrDie Gefahrstoffverordnung 2010
Die Gefahrstoffverordnung 2010 Gefährdungsbeurteilung, Schutzmaßnahmenkonzept und Grenzwertsystem schnell und rechtssicher umsetzen Bearbeitet von VDSI Grundwerk mit Ergänzungslieferungen 2015. Loseblattwerk
MehrGefahrstoffe. Einführung in das Chemikalienrecht Dr. Oliver Koepler
Gefahrstoffe Einführung in das Chemikalienrecht Herausforderungen Juristische Betrachtung der Chemie Ziemlich wenig Chemie, ziemlich viel Paragraphen Sachverhalte sind ständigem Wandeln unterworfen 2 Wozu
MehrNeuerungen im Gefahrstoffrecht
Fachliche und rechtliche Vorgaben Welche Konsequenzen haben REACH, GHS und die Neufassung der Gefahrstoffverordnung für Wasserversorger? Autor: Dirk Ruhland, BG ETEM, Branchenverwaltung Energie und Wasserwirtschaft
MehrGHS Global harmonisiertes System zur Einstufung und Kennzeichnung
Hilfsmittel für die Praxis Sicherheit hat Vorfahrt GHS Global harmonisiertes System zur Einstufung und Kennzeichnung von Gefahrstoffen Kurzinfo zu Verordnung und Fristen GHS-Verordnung Gefährliche Stoffe
MehrSicherheitsunterweisung März 2015
Sicherheitsunterweisung März 2015 Kennzeichnung von Gefahrstoffen nach Gefahrstoffverordnung und GHS Einheitliche Kennzeichnung ab 01.06.2015 Was ist mit den vorhandenen Kennzeichnungen der Chemikalien
MehrDas GHS-System Global Harmonisiertes System zur Einstufung und Kennzeichnung von Chemikalien. Seite 1
Das GHS-System Global Harmonisiertes System zur Einstufung und Kennzeichnung von Chemikalien Seite 1 Das GHS-System Basis: UN Purple book = UN-GHS Umsetzung in Europa: GHS-Verordnung (EG) Nr. 1272/2008
MehrGlobal Harmonisiertes System zur. Chemikalien
Das GHS Global Harmonisiertes System zur Einstufung und Kennzeichnung von Chemikalien Das GHS Basis: UN Purple book = UN-GHS Umsetzung in Europa: CLP-Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 über die Einstufung,
MehrAllgemeine Betriebsanweisung für Lehrkräfte für Tätigkeiten mit Gefahrstoffen
Allgemeine Betriebsanweisung für Lehrkräfte für Tätigkeiten mit Gefahrstoffen 1. Arbeitsbereich Diese Betriebsanweisung gilt für alle Lehrerinnen und Lehrer sowie technische Assistentinnen und Assistenten,
Mehr15 Jahre Brancheninitiative Offsetdruck
15 Jahre Brancheninitiative Offsetdruck 15 Jahre Kontinuität - 15 Jahre Änderung Jahrestreffen Brancheninitiative, Dr. Metz 11.05.2010 Rückblick auf 15 Jahre Infoblatt 522 einige Highlights erste Ausgabe
MehrGefahrstoffe. Einführung in das Chemikalienrecht Dr. Oliver Koepler
Gefahrstoffe Einführung in das Chemikalienrecht Herausforderungen Juristische Betrachtung der Chemie Ziemlich wenig Chemie, ziemlich viele Paragraphen Sachverhalte sind ständigem Wandeln unterworfen 2
MehrGHS/CLP Einführung in der Linde Group
GHS/CLP Einführung in der Linde Group Basisinformation 02/2011 Linde Produkte: Basisinformationen zu GHS GHS Überblick (I) Das von der UN entwickelte System GHS steht für Globally Harmonized System of
MehrDas GHS Global Harmonisiertes System zur Einstufung und Kennzeichnung von Chemikalien
Das GHS Global Harmonisiertes System zur Einstufung und Kennzeichnung von Chemikalien Das GHS Basis: UN Purple book = UN-GHS Umsetzung in Europa: CLP-Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 über die Einstufung,
MehrGute Praxis Sicherheitsdatenblatt: Worauf ist zu achten? Dr. Anja Knietsch, BAuA
Gute Praxis Sicherheitsdatenblatt: Worauf ist zu achten? Dr. Anja Knietsch, BAuA Dresden, 17. September 2014 Übersicht Leitfäden und Hilfestellungen Allgemeine Anforderungen an das SDB Abschnitt 1 Abschnitt
MehrPraxisbezogene Umsetzung der CLP- Verordnung (GHS) bei der RAG
Praxisbezogene Umsetzung der CLP- Verordnung (GHS) bei der RAG Weimar, 04. 05. 2012 Andreas Herrmann RAG Deutsche Steinkohle Servicebereich Belegschaft Arbeits-, Gesundheits- und Umweltschutz A. d. B.
MehrNeue Gefahrenkennzeichnung chemischer Produkte
Neue Gefahrenkennzeichnung chemischer Produkte Thomas Höfer BUNDESINSTITUT FÜR RISIKOBEWERTUNG Warnkennzeichnung: Europa Thomas Höfer, 26.3.2010, Fortbildung öffentl. Gesundheitsdienst Seite 2 Warnkennzeichnung:
MehrGHS Einstufung und Kennzeichnung von Chemikalien
GHS Einstufung und Kennzeichnung von Chemikalien BG BAU - GISBAU Oldenburg, den 02.09.2010 Globalisierung Entwicklung eines global einheitlichen Systems zur Einstufung und Kennzeichnung mit dem Ziel weltweit
MehrBrennbare Flüssigkeiten
Unterweisen Arbeitsplätze Brennbare Flüssigkeiten Tätigkeiten mit Gefahrstoffen II Arbeitshilfe für die betriebliche Unterweisung Ihre gesetzliche Unfallversicherung Welche Gefährdungen können von brennbaren
MehrAnlage 4 TRGS 510 Vorgehensweise zur Festlegung der Lagerklassen (Zuordnungsleitfaden)
Anlage 4 TRGS 510 Technische Regeln für Gefahrstoffe Lagerung von Gefahrstoffen in ortsbeweglichen Behältern (TRGS 510) Bundesrecht Anhangteil Titel: Technische Regeln für Gefahrstoffe Lagerung von Gefahrstoffen
MehrInformationen zur GHS Verordnung
Informationen zur GHS Verordnung Sehr geehrte Kunden, bitte kennzeichnen Sie Ihre UN Kanister unter Berücksichtigung der neuen GHS Verordnung. 2.1. GHS-Verordnung die neue Gefahrstoffkennzeichnung Ziel
MehrÜberblick zur Gefährdungsbeurteilung für Tätigkeiten mit chemischen Stoffen
Einleitung Die Unternehmensleitung ist nach dem Arbeitsschutzgesetz, der Berufsgenossenschaftlichen Vorschrift BGV A1 und der DGUV Vorschrift 2 verpflichtet, eine tätigkeitsbezogene Gefährdungsbeurteilung
MehrVorwort zur 6. Auflage... Abkürzungsverzeichnis... Entwicklung des neuen Gefahrstoffrechts Gemeinsamkeiten und Unterschiede...
VII Vorwort zur 6. Auflage... Abkürzungsverzeichnis... Entwicklung des neuen Gefahrstoffrechts Gemeinsamkeiten und Unterschiede... V XV XVII TEIL A Einführung in das Gefahrstoffrecht 1 Rechtsgrundlagen
MehrSicherheitsdatenblatt gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH)
Sicherheitsdatenblatt gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH) Seite: 1 / 6 Sicherheitsdatenblatt gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH) ABSCHNITT 1: Bezeichnung des Stoffs bzw. des Gemischs und
MehrLeseprobe zum Download
Leseprobe zum Download Eisenhans / fotolia.com Sven Vietense / fotlia.com Picture-Factory / fotolia.com Liebe Besucherinnen und Besucher unserer Homepage, tagtäglich müssen Sie wichtige Entscheidungen
MehrHerstellung und Kennzeichnung von Lebensmittelbedarfsgegenständen
Stand: November 2014 Merkblatt: Herstellung und Kennzeichnung von Lebensmittelbedarfsgegenständen aus Keramik Was sind Lebensmittelbedarfsgegenstände? Lebensmittelbedarfsgegenstände sind Gegenstände des
MehrSicherheitsdatenblatt gemäß Verordnung (EG) 1907/2006 Produkt: Silicagel E Orange
Version 01/2015 Teil 1 Sicherheitsdatenblatt gemäß Verordnung (EG) 1907/2006 Produkt: Silicagel E Orange Angaben zum Lieferanten Dry & Safe GmbH Bahnhofstrasse 16 CH-4702 Oensingen Tel. 0041 62 396 48
MehrLeseprobe zum Download
Leseprobe zum Download Eisenhans / fotolia.com Sven Vietense / fotlia.com Picture-Factory / fotolia.com Liebe Besucherinnen und Besucher unserer Homepage, tagtäglich müssen Sie wichtige Entscheidungen
Mehrdass die Explosionsgefährdungen ermittelt und einer Bewertung unterzogen worden sind,
E 6 Explosionsschutzdokument Der Unternehmer hat im Rahmen seiner Pflichten sicherzustellen, dass ein Explosionsschutzdokument erstellt und auf dem letzten Stand gehalten wird (BetrSichV 6 (1)). Aus dem
MehrMaßnahmen des Explosionsschutzes bei Instandhaltungsmaßnahmen TRBS 1112 Teil 1. Dr.-Ing. Albert Seemann Düsseldorf, den 22.
Maßnahmen des Explosionsschutzes bei Instandhaltungsmaßnahmen TRBS 1112 Teil 1 Dr.-Ing. Albert Seemann Düsseldorf, den 22. Juni 2011 Regelwerke alt/neu alt BGR 104 EX-RL Kap. E 5 Schutzmaßnahmen bei Instandsetzungsarbeiten
MehrBand 1. 1 Wegweiser. 2 Grundlagen des Brandschutzes. Band 2
Wegweiser 1 sübersicht 1.1 Bitte beachten Sie, dass die hier mit gekennzeichneten Kapitel nur auf der beiliegenden CD-ROM unter: Rechtliche Grundlagen des Brand- und Explosionsschutzes, zu finden sind
MehrGlobal Harmonisiertes System zur Einstufung und Kennzeichnung von Chemikalien. Grundlagen
Global Harmonisiertes System zur Einstufung und Kennzeichnung von Chemikalien Grundlagen Was ist GHS? Global Harmonisiertes System (GHS) zur Einstufung und Kennzeichnung von Chemikalien der Vereinten Nationen
MehrNeues aus dem Gefahrstoffrecht. Dr. Thomas Martin Leiter GisChem KC Gefahrstoffe und biologische Arbeitsstoffe, Heidelberg
Neues aus dem Gefahrstoffrecht Leiter GisChem KC Gefahrstoffe und biologische Arbeitsstoffe, Heidelberg Gefahrstoffverordnung 20156 Seite 2 Einstufung und Kennzeichnung Start 20.1.2009 01.12.2010 01.06.2015
MehrTÜV SÜD Industrie Service GmbH
GHS Expert Neues Programm von TÜV SÜD zur Umsetzung der europäischen GHS-Richtlinie der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 TÜV SÜD Industrie Service GmbH Thomas Dallmeier Immissionsschutz und Umwelt aktuell,
MehrSicherheitsdatenblatt gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH)
Sicherheitsdatenblatt gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH) Seite: 1 / 6 Sicherheitsdatenblatt gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH) ABSCHNITT 1: Bezeichnung des Stoffs bzw. des Gemischs und
MehrFast immer sind die gewünschten Eigenschaften der Lösemittel mit unerwünschten Wirkungen untrennbar
BG - INFOBLATT Stand 01/2015 Best.-Nr. 521 Lösemittel im Druck und in der Papierverarbeitung Was sind Lösemittel? Lösemittel sind flüssige chemische Stoffe, die andere Stoffe, wie z. B. Druckfarben, verdünnen
MehrGefahrstoffordnung. - GefStoffO - Fassung vom 1. April 2005. 1 Zielstellung
Ordnung zur Umsetzung der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) vom 23. Dezember 2004 (BGBl. I Nr. 74, Seite 3758 vom 29.12.2004) Gefahrstoffordnung - GefStoffO - Fassung vom 1. April 2005 1 Zielstellung (1)
MehrARBEITSBOGEN 17: ABGABE VON CHEMIKALIEN
I Hinweis zur Bearbeitung des Arbeitsbogens Beachten Sie bei der Abgabe von Stoffen und Gemischen alle rechtlichen Vorgaben. Bearbeiten Sie diesen Arbeitsbogen für einen Stoff oder ein Gemisch Ihrer Wahl.
MehrTätigkeiten mit Gefahrstoffen
Tätigkeiten mit Gefahrstoffen Vorschriften im Wandel Dr. Norbert Graf, BG RCI Nürnberg GefStoffV 1986 2010? 2015 1999 1999 2015 1993 2010 2005 2016 1 GefStoffV 2016 nur Anpassung an die CLP-Verordnung
MehrAktuelle Entwicklungen im Gefahrstoffrecht. Thorsten Reinecke Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft
Aktuelle Entwicklungen im Gefahrstoffrecht Thorsten Reinecke Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft Schwerpunkte der Neufassung der Gefahrstoffverordnung Vollständige Umstellung auf die CLP-Verordnung
MehrWelche Auswirkung hat die CLP- Verordnung auf nachgeschaltetes Recht?
REACH@Baden-Württemberg Grundlagenwissen REACH und CLP (GHS) am 21. Februar 2013 in Stuttgart Welche Auswirkung hat die CLP- Verordnung auf nachgeschaltetes Recht? Walter Adebahr Ministerium für Umwelt,
MehrEXPLOSIONSSCHUTZ-DOKUMENT
Explosionsschutzdokument Anlage: Checkliste zur Ermittlung von Explosionsgefahren Bremen, den 20.April 2007 Sehr geehrte Damen und Herren, nach der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) müssen in Bereichen,
MehrNutzungsbedingungen von Fachinformationen
GHS-Unterweisung Nutzungsbedingungen von Fachinformationen (1) Für vorsätzliche oder grob fahrlässige Pflichtverletzungen haftet der Lizenzgeber. Dies gilt auch für Erfüllungsgehilfen. (2) Für Garantien
MehrHändedekontaminationsmittel. Neufelder Straße 30, 27472 Cuxhaven Postfach 100 943, 27458 Cuxhaven Telefon 04721/73 40-0, Telefax 04721/73 40 20
Seite 1 von 5 Sicherheitsdatenblatt gemäß 91/155/EWG INTERSOFT DK Überarbeitet am 29.06.2006 Druckdatum: 29.06.2006 Version: 1 1. Zubereitungs- und Firmenbezeichnung Handelsname: Empfohlener Verwendungszweck
MehrSicherheitsdatenblatt gemäss 1907/2006/EG, Artikel 31
Seite 1 von 5 1. BEZEICHNUNG DES STOFFES/DER ZUBEREITUNG UND DAS UNTERNEHMENS Angaben zum Produkt: Handelsname: Verwendung des Stoffes/ der Zubereitung: Hersteller / Inverkehrbringer: Klebeband SIGA Cover
MehrHygiene aktuell. Inhalt. CLP-Verordnung Was ändert sich? CLP-Verordnung Alte/ neue Kennzeichnung reizend bei alkoholischen Händedesinfektionsmitteln
Hygiene aktuell Inhalt CLP-Verordnung Was ändert sich? CLP-Verordnung Alte/ neue Kennzeichnung reizend bei alkoholischen Händedesinfektionsmitteln AKTUELL CLP-Verordnung: Was ändert sich? Mit der neuen
MehrNeue Piktogramme und Signalwörter. Geänderte Einstufungskriterien, Etiketten und Sicherheitsdatenblätter
GHS Globally Harmonised System * Weltweite Harmonisierung der enkommunikation von chemischen Produkten Neue Piktogramme und Signalwörter Geänderte Einstufungskriterien, Etiketten und Sicherheitsdatenblätter
MehrGefährliche Arbeitsstoffe. Netzwerk Steiermark 2018
Netzwerk Steiermark 2018 Arbeitssicherheit: Fällt in den Aufgabenbereich des Arbeitgebers Ist vertraglich und gesetzlich geregelt Fürsorgepflicht aus dem Arbeitsvertrag (ABGB und AngG) Fürsorgepflicht
MehrDas Konzept der neuen Gefahrstoffverordnung
Annette Krüger Folie 1 Themenübersicht Grundkonzept Begriffsbestimmungen Schutzmaßnahmen: Gefährdungsbeurteilung Schutzstufen Annette Krüger Folie 2 Grundkonzept Neufassung in Kraft seit 01.01.2005 weitgehende
MehrKennzeichnung von Gefahrstoffen
Kennzeichnung von Gefahrstoffen Welche Änderungen kommen durch das GHS?, Referat 34 - Chemikaliensicherheit, Technischer Arbeitsschutz Karlsruhe, GHS Vorgeschichte GHS heißt Globally Harmonised System
MehrStand 05/2015 Best.-Nr Umgang mit selbstentzündungsfähigen Pflanzenölen Checkliste als Praxishilfe zur Gefährdungsbeurteilung
BG-INFOBLATT Stand 05/2015 Best.-Nr. 549 Umgang mit selbstentzündungsfähigen Pflanzenölen Checkliste als Praxishilfe zur Gefährdungsbeurteilung Der Gesetzgeber lässt den Verantwortlichen einen großen Spielraum
MehrAktuelle Kennzeichnung EU /GHS
Aktuelle Kennzeichnung EU /GHS Chemikalien Gesetzgebung 2005 Wichtig neue Kennzeichnung der Chemikalien Aktuelle Kennzeichnung EU Gefahrenkennzeichnung von Chemikalien z.b. Flusssäure Zyankali Blausäure
MehrUmstellung der Einstufung und Kennzeichnung GHS/CLP kurz gefasst
Umstellung der Einstufung und Kennzeichnung GHS/CLP kurz gefasst Was bedeutet GHS bzw. CLP, Fristen Wie ändert sich die Kennzeichnung Symbole Piktogramme R- und S- Sätze H und P- Sätze Was bedeutet Einstufung
MehrVERORDNUNG (EU).../... DER KOMMISSION. vom XXX
EUROPÄISCHE KOMMISSION Brüssel, den XXX [ ](2017) XXX draft VERORDNUNG (EU).../... DER KOMMISSION vom XXX zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates über die
MehrSicherheitsdatenblätter und Gefährdungsbeurteilung. Dr. Kerstin Rathmann Norbert Kluger Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft Frankfurt am Main
Sicherheitsdatenblätter und Gefährdungsbeurteilung Dr. Kerstin Rathmann Norbert Kluger Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft Frankfurt am Main Wie hilfreich und verbindlich sind SDB im Betrieb? Verfügbarkeit
Mehr1. HANDELSNAME: ESD-UniClean FIRMA: 1.2 Relevante identifizierte Verwendung des Stoffes oder Gemisches:
1. HANDELSNAME: ESD-UniClean FIRMA: Kolb Cleaning Technology GmbH, Karl-Arnold-Str. 12, D-47877 Willich Tel.: +49 0 2154/947938, Fax. +49 (0) 2154947947 Email.: info@kolb-ct.com Notruf: +49-2324-9881285
MehrHäufig gestellte Fragen zur Einstufung und Kennzeichnung
Häufig gestellte Fragen zur Einstufung und Kennzeichnung 0330 Kann man von einer harmonisierten Einstufung eines Stoffes im Anhang VI der CLP-Verordnung, die mit der Anmerkung T versehen ist, abweichen?
MehrInhaltsverzeichnis Der Erste Gefahrstoffcheck Toxische Wirkungen Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe (REACH)
Inhaltsverzeichnis 1 Der Erste Gefahrstoffcheck... 1 1.1 Einführung... 1 1.2 Übersicht zu Rechtsvorschriften... 4 1.2.1 Gefahrstoffe... 6 1.2.2 Gefahrgut... 12 1.3 Aufgaben für die Praxis... 14 Literatur...
MehrInhaltsverzeichnis Der Erste Gefahrstoffcheck Toxische Wirkungen Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe (REACH)
1 Der Erste Gefahrstoffcheck............................... 1 1.1 Einführung...................................... 1 1.2 Übersicht zu Rechtsvorschriften......................... 4 1.2.1 Gefahrstoffe.................................
MehrGefährdungsbeurteilung in der metallverarbeitenden Industrie K. Tech 17.01.2011
Gefährdungsbeurteilung in der metallverarbeitenden Industrie K. Tech 17.01.2011 18.01.2011 1 Auf der Suche nach. 18.01.2011 2 1 Auf der Suche nach. für 700 Tätigkeiten übernehmen, anpassen fertig! 18.01.2011
MehrTreffen der Sicherheitsbeauftragten am
Treffen der Sicherheitsbeauftragten am 09.12.10 Ausgewählte Themen der Arbeitssicherheit Informationsportal auf der Homepage von SSI SSI bietet auf seiner Homepage Informationen zu verschiedenen Themen
MehrInformationen zur vorschriftsmäßigen Gefahrstofflagerung und zum Leitsystem Gefahrstofflagerung
Informationen zur vorschriftsmäßigen Gefahrstofflagerung und zum Leitsystem Gefahrstofflagerung Mit den nachstehend aufgeführten Informationen möchten wir Ihnen einen kurzen Überblick über aktuelle Vorschriften
MehrFachtagung zur CLP-Verordnung am in Karlsruhe
5. REACH@Baden-Württemberg Fachtagung zur CLP-Verordnung am 10.10.2013 in Karlsruhe Veranstaltung am 28.01.2015 Grundlagenwissen REACH und CLP (GHS) für Hersteller, Händler und Anwender Welche Auswirkung
MehrInhalt. Inhalt. Biologische Grenzwerte (BGW) Nutzen Zusammenhang AGW und BGW Messverpflichtung... 50
Inhalt Vorwort... 5 I Einleitung/Anwendungsbereich... 15 II Begriffe... 19 Arbeitsplatzgrenzwerte (AGW)/Luftgrenzwerte... 19 1 Nutzen... 19 2 Arbeitsplatzgrenzwerte von Stoffen TRGS 900... 19 3 Arbeitsplatzgrenzwerte
MehrVerordnung zum Schutz vor gefährlichen Stoffen (Gefahrstoffverordnung - GefStoffV)
Bayerisches Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit Verordnung zum Schutz vor gefährlichen Stoffen (Gefahrstoffverordnung - GefStoffV) Unternehmerpflichten und Expositionsmessung von Dipl.-Ing.
MehrCLP in der betrieblichen Praxis Ausblick im Chemikalienrecht
CLP in der betrieblichen Praxis Ausblick im Chemikalienrecht 19. Mai 2015 SIHK zu Hagen Michael Andrees WESSLING GmbH Inhalt REACh aktueller Stand Kandidatenliste und S.V.H.C. Novelle Betriebssicherheitsverordnung
MehrGlobal Harmonisiertes System zur Einstufung und Kennzeichnung von Chemikalien
Freie Universität Berlin GHS Global Harmonisiertes System zur Einstufung und Kennzeichnung von Chemikalien Königin-Luise-Str. 27 14195 Berlin Tel. 54495/96, Fax 54498 E-mail: das@zedat.fu-berlin.de www.fu-berlin.de/sites/baas
MehrNeue Kennzeichnung von Wasch- und Reinigungsmitteln Die Globalisierung lässt grüßen.
Neue Kennzeichnung von Wasch- und Reinigungsmitteln Die Globalisierung lässt grüßen. Multiplikatorentagung Fulda, 5./6. März 2015 Dr. Bernd Glassl, IKW 1 Industrieverband Körperpflege- und Waschmittel
MehrStand 08/2014 Best.-Nr Umgang mit UV-Farben und -Lacken Checkliste als Praxishilfe zur Gefährdungsbeurteilung
BG-INFOBLATT Stand 08/2014 Best.-Nr. 545 Umgang mit UV-Farben und -Lacken Checkliste als Praxishilfe zur Gefährdungsbeurteilung Der Gesetzgeber lässt den Verantwortlichen einen großen Spielraum bei der
MehrAnlage: Bendorf" Anlagen-Nr.: 222222
für Anlagen der öffentlichen Gasversorgung Gefährdungsbeurteilung, Zoneneinteilung und Dokumentation für Erdgastankstellen gemäß 6 der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) für Erdgastankstellen und
MehrEinfach zeitsparend online
GEFAHRSTOFF MANAGEMENT LEICHT GEMACHT Einfach zeitsparend online GESETZE SCHAFFEN ORDNUNG... INHALT Ordnung einfach gemacht 2 3 Sicherheitsdatenblätter 4 5 Betriebsanweisung 6 7 Gefährdungsbeurteilung
MehrAuswirkungen des neuen EMVG auf die Marktaufsicht Standort Mainz
Auswirkungen des neuen EMVG Standort Mainz Klaus Eiden Referat 411 Marktaufsicht, Angelegenheiten des EMVG und FTEG Übersicht Das neue EMVG Neues Konformitätsbewertungsverfahren Erstellung von technischen
MehrGarantie- und Haftungsausschluss von
Garantie- und Haftungsausschluss von www.gischem.de Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Daten von GisChem zwar sorgfältig erstellt und gepflegt werden, jedoch keine Garantie für die Richtigkeit
MehrNeues aus dem Technischen Regelwerk Gefahrstoffe
Kongress für betrieblichen Arbeits- und Gesundheitsschutz am Donnerstag, den 01.09.2011 in Hannover Neues aus dem Technischen Regelwerk Gefahrstoffe Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Frauen,
MehrSicherheitsdatenblatt gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH)
Sicherheitsdatenblatt gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH) Seite: 1 / 6 Sicherheitsdatenblatt gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH) ABSCHNITT 1: Bezeichnung s Stoffs bzw. s Gemischs und s
MehrVorblatt. Ziel(e) Inhalt. Wesentliche Auswirkungen. Verhältnis zu den Rechtsvorschriften der Europäischen Union:
1 von 5 Vorblatt Ziel(e) Zur Umsetzung der Richtlinie 2014/27/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Februar 2014 zur Änderung der Richtlinien 92/58/EWG, 92/85/EWG, 94/33/EG und 98/24/EG
MehrUnterweisung am Beispiel von Tätigkeiten mit Gefahrstoffen
Unterweisung am Beispiel von Tätigkeiten mit Gefahrstoffen So sind Sie auf der sicheren Seite! Gemeinsame Veranstaltung der IHK Bremerhaven, der Handelskammer, der Handwerkskammer und der Arbeitnehmerkammer
MehrGHS eine Übersicht Dr. S. Baumgärtel
GHS eine Übersicht Dr. S. Baumgärtel Dr. Baumgärtel 10.05.2010 Was ist GHS? Die weltweit unterschiedlichen Einstufungen / Kennzeichnungen von Gefahrstoffen führen zu Mangelnder Transparenz Unterschiede
MehrSicherheitsdatenblatt gemäß (91/155/EWG) THERMODUORIT NovoClic. 1. Stoff/Zubereitungs- und Firmenbezeichnung
Seite 1 von 5 1. Stoff/Zubereitungs- und Firmenbezeichnung Handelsname: Firmenbezeichnung: G.A. Kettner GmbH Kapellenstrasse 22-24 65606 Villmar Telefon 0 64 82/91 31-0 Telefax 0 64 82/91 31-50 info@kettnergmbh.de
MehrTechnische Universität t Berlin
Technische Universität t Berlin (SDU) Herzlich Willkommen GHS Veranstaltung vom 04.10.2010 sdu@tu-berlin.de, App. 28888, Fax 21145, www.arbeits-umweltschutz.tu-berlin.de Oktober 2010 1 Dienste und - GHS
Mehr