Stand: 09/2010. GHS - Auswirkungen auf Betriebsanweisung, Gefahrstoffverzeichnis und Kennzeichnung

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1 BG - INFOBLATT Stand: 09/2010 Best.-Nr. 510 GHS - Auswirkungen auf Betriebsanweisung, Gefahrstoffverzeichnis und Kennzeichnung Mit Inkrafttreten der GHS- / CLP-Verordnung am wurde in der Europäischen Union das neue System für die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Stoffen und Gemischen / Zubereitungen eingeführt. Auf Grund der Übergangszeiträume siehe BG-Infoblatt Nr. 509 behalten die Richtlinien 67/548/EWG (Stoffrichtlinie) und 1999/45/EG (Zubereitungsrichtlinie) für die Einstufung und Kennzeichnung von Stoffen bzw. Gemischen bis zum bzw mit entsprechenden Einschränkungen ihre Gültigkeit. Bis zum Ende der entsprechenden Übergangsfristen ist daher ein Inverkehrbringen entweder mit der alten oder der neuen Kennzeichnung möglich Wenn die neue Kennzeichnung im Betrieb eingeführt wird, erfordert dies laut GHS- / CLP-Verordnung folgende Aktivitäten: - Überprüfung der Gefährdungsbeurteilung - Überprüfung bzw. Ergänzung des Gefahrstoffverzeichnisses - Überprüfung bzw. -ergänzung der Betriebsanweisungen - Unterweisung der betroffenen Mitarbeiter vor der Aufnahme von Tätigkeiten mit neu gekennzeichneten Arbeitsstoffen sowie - Anpassung der innerbetrieblichen Kennzeichnung. Gefährdungsbeurteilung Sobald Gefahrstoffe mit GHS-Kennzeichnung auf dem Etikett und im Sicherheitsdatenblatt im Betrieb angeliefert werden, sollte eine sorgfältige Überprüfung der Identität des neu gekennzeichneten Produkts erfolgen. Insbesondere ist festzustellen, ob das Produkt in seiner Zusammensetzung unverändert geblieben ist. Die Überprüfung sollte dokumentiert werden. Wenn das entsprechend überarbeitete Sicherheitsdatenblatt, auf das ein Rechtsanspruch besteht, nicht übermittelt wird, ist eine Nachfrage erforderlich. Es ist dabei jedoch auch möglich, dass neue Erkenntnisse trotz unveränderter Zusammensetzung des Produktes zu Änderungen im Sicherheitsdatenblatt geführt haben. Alle Änderungen in allen Kapiteln des Sicherheitsdatenblatts anlässlich der neuen Kennzeichnung müssen sorgfältig beachtet werden. Falls bisher nicht bekannte Gefahren zu einer Einstufung geführt haben, muss die Gefährdungsbeurteilung gemäß TRGS 400 Gefährdungsbeurteilung für Tätigkeiten mit Gefahrstoffen überprüft werden. Gefahrstoffverzeichnis Um einen Überblick über die im Betrieb eingesetzten Gefahrstoffe zu ermöglichen, ist das Gefahrstoffverzeichnis immer auf aktuellem Stand zu halten und sollte einen Verweis auf die zugehörigen Sicherheitsdatenblätter enthalten. Es ist zu empfehlen, während der Übergangszeit im Gefahrstoffverzeichnis die Einstufung sowohl nach altem als auch nach neuem Recht aufzuführen. Berufsgenossenschaft Energie Textil Elektro Medienerzeugnisse, Medienbestellung Wiesbaden, Tel. (0611) , Fax:(0611) , medien.dp@bgetem.de

2 2 Beispiel: Feuchtmittelzusatz bisher: Lfd. Nr. Bezeichnung des Arbeitsstoffes und Verwendungszweck Kennzeichnung: Gefahrensymbol und bezeichnung Kennzeichnung: R- Sätze Verarbeitete Mengen leichtentzündlich 1 Isopropanl (IPA) - Feuchtmittelzusatz R11, R36, R l/jahr reizend Seit dem GHS in Kraft getreten ist: Lfd. Nr. Produkt (Bezeichnung) Verwendungszweck Tätigkeit mit dem Gefahrstoff Menge l/jahr Gefahrensymbole und R-Sätze (Gefahrenhinweise) Einstufung aus Sicherheitsdatenblatt CLP-Symbole aus Lieferscheinen Signalwort H-Sätze (Gefahrenhinweise) 1 IPA (2- propanol, Isopropylalkohol) Feuchtmittelzusatz (Umfüllen) 880 F leicht entzündlich Xi reizend 11, 36, 67 Gefahr 225, 319, 336

3 3 Betriebsanweisung Eine Anpassung oder Umstellung der Betriebsanweisungen auf die neue Kennzeichnung sollte erfolgen, sobald ein Lieferant (Hersteller, Importeur, nachgeschalteter Anwender oder Händler) Produkte mit der neuen Kennzeichnung liefert, jedoch spätestens zum Ende der Übergangsfrist am Grundsätzlich sind während der Übergangsfrist drei Verfahrensweisen für Betriebsanweisungen möglich: alte oder neue Kennzeichnung alte und neue Kennzeichnung zwei Betriebsanweisungen alt und neu. Beispiel: Feuchtmittelzusatz im Offsetdruck bisher neu nach GHS unverändert Wenn ein Arbeitsstoff nach GHS anders eingestuft wird als bisher, sollen an dieser Stelle auch die entsprechenden Schutzmaßnahmen angepasst werden. In diesem Beispiel ist dies nicht erforderlich. Unterweisung Es ist sehr wichtig, die betroffenen Mitarbeiter über das neue System zur Einstufung und Kennzeichnung zu informieren. Vorrangig sind dabei die neuen Kennzeichnungselemente und die wesentlichen Unterschiede des bisherigen und neuen Systems in verständlicher Weise und abgestimmt auf die betrieblichen Tätigkeiten in angemessenem Umfang zu erläutern. Innerbetriebliche Kennzeichnung Bezüglich der Kennzeichnung von gefährlichen Stoffen und Gemischen im Betrieb, z.b. von Apparaturen, Rohrleitungen, Lagertanks usw. ist nach 8 Abs. 4 Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) unter definierten Randbedingungen eine vereinfachte Kennzeichnung zulässig. Da in der GefStoffV die Bezüge auf die bisherigen Einstufungsvorschriften bis zum Ablauf der Übergangsfristen am erhal-

4 4 ten bleiben, ist auch die Verwendung der bisherigen Kennzeichnung in den Betrieben grundsätzlich zulässig. Jedoch kann in Abhängigkeit von dem innerbetrieblichen Informationsstand zu den neuen Kennzeichnungsvorgaben die neue Kennzeichnung während der Übergangsfristen bereits angewendet werden. In jedem Fall sollte darauf geachtet werden, dass die Kennzeichnung auf dem Originalgebinde mit dem z.b. auf der Spritzflasche übereinstimmt. Während der Übergangsfristen bis zum wird bis zu einer endgültigen Festlegung eine Kennzeichnung mit dem Namen des Stoffes oder Gemisches, den Gefahrenpiktogrammen und dem Signalwort empfohlen. Kennzeichnung auf Etiketten Bei den folgenden Beispielen sind aus der Änderung der Kennzeichnung keine neuen oder zusätzlichen Schutzmaßnahmen abzuleiten. Allerdings werden Gefahren konkreter beschrieben und bekannte Schutzmaßnahmen auch angegeben, z.b. Maßnahmen gegen elektrostatische Aufladung treffen. Beispiel Toluol im Illustrationstiefdruck

5 5 Beispiel Isopropanol im Offsetdruck: Beispiel Ethylacetat im Verpackungstief- und Flexodruck:

6 6 Beispiel Cyclohexanon im Siebdruck und Digitaldruck: Beispiel UV-Farben und Lacke: Die Gefahrenpiktogramme nach GHS können unter der Adresse heruntergeladen werden.

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